Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1816 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2009
IBRRS 2009, 2036KG, Urteil vom 28.05.2009 - 8 U 223/08
1. Der potentielle Mieter von Gewerberäumen ist nach Treu und Glauben verpflichtet, den Vermieter vor Vertragsschluss über seine Absicht aufzuklären, nahezu ausschließlich Bekleidung einer Marke anzubieten, die in der Öffentlichkeit mit rechtsradikalen Gesinnungen in Verbindung gebracht wird und dementsprechendes Konfliktpotential besitzt.*)
2. Für die Ursächlichkeit einer arglistigen Täuschung für den Vertragsschluss genügt es, dass der Getäuschte Umstände dartut, die für seinen Entschluss von Bedeutung sein konnten, und dass die arglistige Täuschung nach der Lebenserfahrung bei der Art des zu beurteilenden Rechtsgeschäfts Einfluss auf die Entschließung hat. Es reicht aus, wenn der Vertrag jedenfalls nicht zu diesem Zeitpunkt oder mit diesem Inhalt abgeschlossen worden wäre.*)
3. Der Anfechtende kann den von ihm zu erbringenden Beweis der Arglist des Anfechtungsgegners durch Indizien führen, die den Schluss auf den Täuschungsvorsatz zulassen.*)
VolltextIBRRS 2009, 1953
KG, Urteil vom 04.05.2009 - 8 U 183/08
1. Der entscheidende Einzelrichter (§ 526 Abs. 1 ZPO) ist befugt, die Berufung durch Urteil als unzulässig zu verwerfen.*)
2. Der außerordentlich fristlos kündigende Vermieter verstößt nicht gegen seine Pflicht zur Minderung des Kündigungsfolgeschadens (§ 254 Abs. 2 S. 1 BGB), wenn er die Räume nicht zur nach dem gekündigten Mietvertrag geschuldeten Miete, sondern zu einer marktgerechten höheren Miete anbietet.*)
3. Der Vermieter ist auch nicht gehalten, jede beliebige Person als Mieter zu akzeptieren. Der gekündigte Mieter, der dem Vermieter die Verletzung seiner Schadensminderungspflicht vorwirft, weil dieser nicht an einen bestimmten Interessenten vermietet habe, muss deshalb darlegen und beweisen, dass es sich um einen ernstzunehmenden Interessenten handelte, der die Mietzahlung ausreichend sicher gewährleistet hätte.*)
VolltextIBRRS 2009, 1952
OLG Brandenburg, Urteil vom 25.03.2009 - 3 U 172/07
1. Nach § 154 Abs. 1 BGB ist ein Vertrag im Zweifel nicht zu Stande gekommen, solange sich die Partner nicht über alle Punkte verständigt haben, über die nach der Erklärung auch nur einer Seite eine Vereinbarung getroffen werden soll; ob es sich dabei um für das Rechtsgeschäft wesentliche handelt, spielt keine Rolle.
2. Fixieren die Parteien eines Mietvertrags Vereinbarungen schriftlich, in denen ausdrücklich festgehalten ist, dass ein schriftlicher Mietvertrag noch abgeschlossen werden soll, so haben diese Vereinbarungen vor Unterzeichnung der Mietvertragsurkunde keine rechtliche Bindung. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine sog. Punktation im Sinne von § 154 Abs. 1 Satz 2 BGB.
VolltextIBRRS 2009, 1931
BGH, Urteil vom 29.04.2009 - XII ZR 142/07
Ist ein formgerechter Mietvertrag mangels rechtzeitiger Annahme zunächst nicht abgeschlossen worden, so kommt durch eine insoweit formgerechte Nachtragsvereinbarung, die auf die ursprüngliche Urkunde Bezug nimmt, ein insgesamt formwirksamer Mietvertrag zustande.*)
VolltextIBRRS 2009, 1930
OLG Frankfurt, Urteil vom 21.11.2008 - 2 U 94/08
1. Wird bei einem Mietvertrag, der der Schriftform des § 550 BGB bedarf, die Zweckbestimmung von Nebenflächen (hier: Parkraum zu gastronomischer Außenbewirtschaftung) nachträglich geändert, so bedarf auch diese Änderung der Schriftform.
2. Zur Wahrung der Schriftform muss die Änderungsbvereinbarung mit der Haupturkunde verbunden - mindestens durch eindeutige Bezugnahme - und von beiden Parteien formgültig unterschrieben werden.
VolltextIBRRS 2009, 1875
BGH, Urteil vom 29.04.2009 - XII ZR 66/07
1. Zur Person des Bereicherungsschuldners, wenn der Vermieter infolge vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses früher als vorgesehen in den Genuss des durch Investitionen des Mieters erhöhten Ertragswertes gelangt.*)
2. Bei einem Vermieterwechsel im Wege der Zwangsversteigerung ist nicht derjenige Bereicherungsschuldner, der im Zeitpunkt der Vornahme der Investitionen Vermieter war, sondern der Ersteigerer, der die Mietsache vorzeitig zurückerhält (Fortführung von Senatsurteil vom 5. Oktober 2005 - XII ZR 43/02 - NJW-RR 2006, 294).*)
VolltextIBRRS 2009, 1801
BGH, Urteil vom 06.05.2009 - XII ZR 137/07
1. Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter gegenüber dem die Mieträume weiter nutzenden Mieter zur Gebrauchsüberlassung und damit auch zur Fortsetzung vertraglich übernommener Versorgungsleistungen (hier: Belieferung mit Heizenergie) grundsätzlich nicht mehr verpflichtet.*)
2. Auch aus Treu und Glauben folgt eine nachvertragliche Verpflichtung des Vermieters von Gewerberäumen zur Fortsetzung von Versorgungsleistungen jedenfalls dann nicht, wenn der Mieter sich mit Mietzinsen und Nutzungsentschädigung im Zahlungsverzug befindet und dem Vermieter mangels eines Entgelts für seine Leistungen ein stetig wachsender Schaden droht.*)
3. Die Einstellung oder Unterbrechung der Versorgung mit Heizenergie durch den Vermieter ist keine Besitzstörung gemäß §§ 858, 862 BGB hinsichtlich der Mieträume.*)
IBRRS 2009, 1674
EuGH, Urteil vom 16.10.2008 - C-313/07
Art. 3 Abs. 1 Richtlinie 2001/23/EG verlangt nicht, dass beim Übergang eines Unternehmens ein Vertrag über die Miete eines Geschäftslokals, den der Veräußerer des Unternehmens mit einem Dritten geschlossen hat, fortgeführt wird, obwohl die Kündigung dieses Vertrags zur Beendigung der auf den Erwerber übergegangenen Arbeitsverträge führen könnte.
VolltextIBRRS 2009, 1389
OLG Celle, Urteil vom 18.03.2009 - 2 U 19/09
Der Vermieter muss bei ungeklärter Schadensursache nicht generell die Möglichkeit einer aus seinem Verantwortungsbereich stammenden Schadensursache ausräumen. Wenn im Falle der Beschädigung eingebrachter Sachen des Mieters durch einen Brand des vermieteten Gebäudes offen bleibt, ob die Schadensursache entweder aus dem Verantwortungsbereich einer der Mietvertragsparteien oder demjenigen eines Dritten stammt, ist für eine Verteilung der Darlegungs- und Beweislast nach Gefahrenbereichen kein Raum (im Anschluss an Senat ZMR 1996, 197).*)
VolltextIBRRS 2009, 1373
LG Coburg, Urteil vom 02.07.2008 - 12 O 111/08
Sind Gaststättenräume zu Pachtbeginn in derart schlechtem Zustand, dass sie den Betrieb einer Kneipe nicht erlauben, kann nach fruchtlosem Ablauf einer relativ kurzen Frist zur Mängelbeseitigung eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein.
VolltextIBRRS 2009, 1347
BGH, Urteil vom 04.03.2009 - XII ZR 141/07
1. Die Vereinbarung über die Anpassung des Untermietzinses an die Entwicklung des Index für die Lebenshaltung eines 4-Personen-Arbeitnehmer-Haushalts bedarf keiner Genehmigung.
2. Mit der fehlenden Fortschreibung des Index für die Lebenshaltung eines 4-Personen-Arbeitnehmer-Haushalts ist eine Regelungslücke entstanden, die im Wege ergänzender Vertragsauslegung geschlossen werden muss.
3. Ab dem 01.01.2000 ist demnach auf den allgemeinen Verbraucherpreisindex abzustellen.
VolltextIBRRS 2009, 1313
OLG Rostock, Urteil vom 11.12.2008 - 3 U 138/08
1. Wird der Zugang zu einem von Kundenströmen frequentierten Ladenlokal erheblich erschwert, kann hierin ein Mangel der Mieträume im Sinne eines solchen Umfeldmangels liegen.
2. Im Falle der Umwelt- und Umfeldmängel, also bei Einwirkungen auf die Mietsache und ihren Gebrauch von außen, ist eine Minderung auf solche Mängel begrenzt, die sich unmittelbar und nicht nur mittelbar auf die Gebrauchstauglichkeit der Mieträume auswirken.
3. Ob eine unmittelbare oder mittelbare Gebrauchsbeeinträchtigung vorliegt, ist regelmäßig anhand der Umstände des Einzelfalles zu prüfen. An einer Unmittelbarkeit wird es in der Regel fehlen, wenn Umfeldeinwirkungen den Zustand der Pachtsache selbst sowie deren vertragsgemäße Nutzungsmöglichkeit unberührt lassen und sich allein auf die Menge potenzieller Kunden auswirken.
4. Demnach stellt es keine unmittelbare Beeinträchtigung dar, wenn der Zugang zu einem Nachbargeschäft durch mehrere einschüchternde Türsteher bewacht wird.
VolltextIBRRS 2009, 1266
LG Berlin, Urteil vom 11.02.2008 - 67 S 64/07
Modernisierungsmaßnahmen müssen den aktuellen Technischen Normen entsprechen; es sei denn, der Vermieter hat sich vorbehalten, die aktuellen Werte nicht zu erreichen.
VolltextIBRRS 2009, 1259
LG Berlin, Urteil vom 04.08.2008 - 12 O 812/07
1. Entscheidet sich die Bahn AG dafür, einen Bahnhof nur noch als Regionalbahnhof zu nutzen und halten deshalb nur noch sehr viel weniger Züge in dem Bahnhof, so kann ein Mieter eines Geschäfts in diesem Bahnhof nicht die Miete mindern, nur weil sich der Kundenstrom verringert hat.
2. Auch eine Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage kommt nicht in Betracht.
3. Etwas anderes kann nur gelten, wenn dem Mieter im Mietvertrag zugesichert wurde, dass sich das Umfeld nicht ändert.
VolltextIBRRS 2009, 1237
LG Münster, Urteil vom 16.02.2009 - 15 O 461/08
Die fristlose Kündigung eines Gewerberaummietvertrages wegen angeblicher schwerwiegender Mängel des Mietobjektes ist treuwidrig, wenn die Nutzung des Objektes durch den Mieter schon vor dem Bemerken der Mängel aus anderen, in der Person des Mieters liegenden Gründen aufgegeben wurde und eine weitere Nutzung auch nicht beabsichtigt ist.*)
VolltextIBRRS 2009, 1223
OLG Brandenburg, Urteil vom 18.03.2009 - 3 U 71/08
1. Wird dem Mieter die Instandhaltung und Instandsetzung der Mietsache einschließlich Schäden an Dach und Fach, nach allgemeinem mietrechtlichen Sprachgebrauch also an Dachsubstanz und tragenden Gebäudeteilen einschließlich tragenden Wänden mit Außenfassade, auferlegt, meint dies ersichtlich nur die mietrechtliche Erhaltungslast, also den Ausgleich der während der oder durch den Mietgebrauch eintretenden Gebäudebeeinträchtigungen an vorgenannten Teilen, durch vorbeugende (Instandhaltung) oder durch nachträgliche (Instandsetzung) Beseitigung verschuldeter oder in den Haftungsbereich der Generalmieterin fallender Schäden; nicht aber die Beseitigung von Anfangsmängeln.
2. Zu den Voraussetzungen eines wirksamen Schuldbeitritts.
3. Die Verjährung einer übernommen Schuld richtet sich nach dieser und läuft nach dem Schuldbeitritt weiter.
4. Der Architekt muss auch ungefragt über eigene Fehler Auskunft erteilen. Die Rechtsprechung hat diese Aufklärungspflicht auch auf Überwachungsfehler erstreckt und auch dann bejaht, wenn später das Vertragsverhältnis nach der Begründung der Sekundärhaftung beendet wurde.
5. Ein Architektenwerk ist mangelhaft, wenn das Bauwerk mangelhaft ist und dies durch die objektiv mangelhafte Erfüllung einer Architektenaufgabe verursacht ist. Der Architekt schuldet in diesen Fällen Schadensersatz, wenn er die mangelhafte Erfüllung seiner Architektenaufgabe zu vertreten hat.
6. Sind dem Architekten sämtliche Architektenleistungen, einschließlich der Leistungsphase 9 Objektbetreuung und Dokumentation in Auftrag gegeben, dann kann die konkludente "Billigung" der Architektenleistung frühestens nach der letzten Handlung des Architekten aus der Leistungsphase 9 geschehen. In aller Regel ist dies die "Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen". Diese Leistung ist nach Ansicht des BGH so wesentlich, dass vorher von einem konkludenten Abnahmewillen des Auftraggebers nicht ausgegangen werden kann.
7. Eine Vorverlegung des Beginns der Verjährung auf die VOB-Abnahme durch Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfte unwirksam sein.
IBRRS 2009, 1216
LG Hamburg, Urteil vom 06.02.2009 - 317 S 106/07
Der Wohnungsverwalter muss trotz Pflichtverletzung seines Verwaltervertrags - Schadensersatzansprüche gegen Mieter sind verjährt - nicht haften, wenn der Mieter insolvent wird.
VolltextIBRRS 2009, 1177
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2009 - 10 U 142/08
Zur Frage, ob der Mieter einer Bäckereifiliale in einem aus dieser, einem Lebensmitteldiscounter als Hauptmieter und einer Metzgerei bestehenden Einkaufszentrum das Mietverhältnis kündigen kann, wenn der Hauptmieter seinen Geschäftsbetrieb faktisch einstellt.*)
VolltextIBRRS 2009, 1172
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.02.2009 - 10 W 14/09
1. Die behauptete Uneinbringlichkeit der Mietzinsrückstände und etwa bis zum Abschluss eines Hauptverfahrens weiter auflaufende Mietzinsforderungen rechtfertigen nicht den Erlass einer Sicherungs-Räumungsverfügung.*)
2. Verbotene Eigenmacht (§§ 858, 861 BGB) kann nicht gegen den Vermieter als nur mittelbaren Besitzer verübt werden.*)
3. Eine auf Räumung gerichtete Regelungsverfügung kommt nicht bereits dann in Betracht, wenn der Untermieter sich nach beendetem Hauptmietverhältnis weigert, das Mietobjekt an den Hauptvermieter herauszugeben und es ohne Zahlung eines Nutzungsentgelts an diesen weiter benutzt.*)
4. Zur Frage, ob eine Regelungsverfügung auf Räumung zulässig ist, wenn der Vermieter infolge einer besonderen (wirtschaftlichen!) Notlage auf die sofortige Herausgabe der Räume angewiesen ist.*)
VolltextIBRRS 2009, 1151
BGH, Urteil vom 18.03.2009 - XII ZR 200/06
Zur Frage einer durch Individualabrede vereinbarten Endrenovierungsklausel in einem Mietvertrag über Gewerberäume.*)
VolltextIBRRS 2009, 1138
OLG Hamburg, Urteil vom 24.04.2008 - 4 U 152/07
Im Fall der Fortsetzung des bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters bestehenden Mietverhältnisses nach § 108 InsO wird das Recht des Vermieters zu bestimmen, ob eine vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vertragsgemäß erhaltene Mietsicherheit zur Tilgung von Schulden des Mieters aus dem Mietvertrag eingesetzt und welche Schuld des Mieter durch Verrechnung getilgt werden soll, nicht beseitigt oder eingeschränkt.
VolltextIBRRS 2009, 1135
OLG Frankfurt, Urteil vom 27.03.2009 - 2 U 72/08
Die Formunwirksamkeit eines Nachtrags zu einem auf bestimmte Zeit geschlossenen gewerblichen Mietvertrag kann dazu führen, dass das Mietverhältnis gemäß § 566 BGB a.F. als auf unbestimmte Zeit geschlossen anzusehen ist und ordentlich zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres gekündigt werden kann.*)
IBRRS 2009, 1131
BGH, Urteil vom 11.02.2009 - XII ZR 114/06
1. Die Verjährung von Ansprüchen auf Mietzins (§ 535 Abs. 2 BGB) und Nutzungsentschädigung nach § 546a Abs. 1 BGB (hier im Fall der Untermiete) wird durch eine - zulässige - Streitverkündung nach § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB auch dann gehemmt, wenn sie sich auf ein zu besorgendes Gewährleistungsrecht des Streitverkündungsempfängers bezieht (§ 72 Abs. 1 2. Alt. ZPO).*)
2. Eine Streitverkündung ist zulässig, wenn der Streitverkünder zu der Annahme berechtigt ist, dass durch die im Vorprozess zu treffenden Feststellungen ein Folgeprozess ganz oder teilweise entbehrlich werden könnte.*)
VolltextIBRRS 2009, 1107
KG, Urteil vom 04.08.2008 - 8 U 49/08
Zu den Voraussetzungen für die Annahme eines Scheingeschäfts.*)
VolltextIBRRS 2009, 1044
OLG München, Urteil vom 10.12.2008 - 7 U 4433/08
1. Die Klägerin, die ihre vorzeitige ordentliche Kündigung eines auf 10 Jahre geschlossenen Mietvertrags auf das Fehlen der Schriftform stützt und dies damit begründet, dass dem Vertrag nicht zu entnehmen sei, welche Räume vermietet wurden, trägt für den Mangel der Schriftform die Beweislast.*)
2. Für die Einhaltung der Schriftform ist es ausreichend, wenn die wesentlichen mietvertraglichen Vereinbarungen bestimmbar sind, sich insbesondere aus der Vertragsurkunde und den tatsächlichen Gegebenheiten des vermieteten Objekts erkennbar, eindeutig und nachvollziehbar erschließen lässt, welche Räumlichkeiten dem Beklagten im konkreten Fall zur Nutzung überlassen wurden.*)
3. Hat die Klägerin durch von ihr selbst vorgenommenen Umbau der Mietsache eine Prüfung, ob das Mietobjekt aufgrund der Gegebenheiten vor Ort unter Heranziehung der Angaben im Mietvertrag eindeutig bestimmbar ist, unmöglich gemacht, kann der erforderliche Nachweis für den Mangel der Schriftform nicht erbracht werden mit der Folge, dass das Mietverhältnis nicht durch die ordentliche Kündigung vorzeitig beendet wurde und ihr kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Mietsache zusteht.*)
VolltextIBRRS 2009, 0968
LG Itzehoe, Urteil vom 28.11.2008 - 10 O 97/08
Eine erhebliche Beeinträchtigung der Nutzbarkeit eines innerstädtischen Parkplatzes gemäß § 536 BGB scheidet aus, wenn weniger als 3% der Parkplatznutzfläche durch Fremd- oder Dauerparker blockiert werden.
VolltextIBRRS 2009, 0890
BGH, Urteil vom 21.01.2009 - XII ZR 21/07
Über die Klage eines Mieters auf Feststellung, dass sein Mietverhältnis durch fristlose Kündigung aus wichtigem Grund beendet worden ist, kann nicht durch Teilurteil entschieden werden, wenn der Vermieter widerklagend Mietzins für die Zeit vor oder nach dem angeblichen Beendigungstermin begehrt.*)
VolltextIBRRS 2009, 0838
KG, Beschluss vom 30.04.2008 - 12 U 25/08
1. Droht die Zwangsvollstreckung aus einem ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbaren, mit der Berufung angegriffenen Räumungsurteil vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist, kann bei der Entscheidung über die Einstellung der Zwangsvollstreckung die Erfolgsaussicht der Berufung nicht entscheidend berücksichtigt werden, wenn noch keine abschließende Berufungsbegründung vorliegt.*)
2. Bei der Beurteilung der Fähigkeit einer OHG als Beklagter, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden zu können, kommt es nur auf die Vermögenslage der Gesellschaft an, nicht aber auf die der Gesellschafter.*)
3. Zum nicht zu ersetzenden Nachteil i.S. des § 707 ZPO wegen Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz im Falle der Räumung des Geschäftslokals (Hotel) als einziger Einnahmequelle der Beklagten.*)
VolltextIBRRS 2009, 0830
OLG Frankfurt, Urteil vom 10.12.2008 - 2 U 250/08
Eine vertraglich übernommene Betriebspflicht kann auch durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung erzwungen werden. Eine Vollstreckung nach § 888 ZPO scheidet nicht von vorn herein aus.*)
VolltextIBRRS 2009, 0821
BGH, Urteil vom 21.01.2009 - XII ZR 79/07
1. Zur Auslegung der Vereinbarung einer Grundmiete von "monatlich x DM zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, zur Zeit 15 %, = y DM" anhand der Vorstellungen der Vertragsparteien bei der Festlegung des Mietzinses, wenn der Vermieter nicht wirksam zur Steuerpflicht optieren konnte (Fortführung des Senatsurteils vom 28. Juli 2004 - XII ZR 292/02 - NJW-RR 2004, 1452).*)
2. Zur Entscheidungserheblichkeit der Behauptung des Vermieters, bei Abschluss dieses Vertrages habe die Mieterin ihre Bereitschaft erklärt, den verlangten Gesamtpreis unabhängig davon zu zahlen, ob sie selbst zum Vorsteuerabzug berechtigt sei und welche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Vermieter wahrnehmen könne oder wolle.*)
VolltextIBRRS 2009, 0769
OLG Dresden, Urteil vom 10.02.2009 - 5 U 1336/08
1. Der Wohnungsmieter kann nur denjenigen Standard erwarten, der nach Alter, Ausstattung und Art des Gebäudes sowie Höhe der Miete der üblichen Beschaffenheit vergleichbarer Wohnungen entspricht.
2. Zu der Frage, ob Nachbarlärm in einer Anwaltskanzlei zumutbar ist.
IBRRS 2009, 0768
OLG Dresden, Urteil vom 14.10.2008 - 5 U 1030/08
1. Erhebliche Beeinträchtigungen des Gewerbebetriebs infolge umfangreicher und länger andauernder Bauarbeiten begründen regelmäßig einen Mangel der vermieteten Sache.
2. Ein Anspruch auf Minderung ist aber ausgeschlossen, wenn dem Mieter zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags bereits bekannt war, dass während der Vertragslaufzeit eine Tiefgarage gebaut werden soll. Denn auf Mängel, die dem Mieter bei Vertragsschluss bekannt (oder aufgrund grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben) sind, kann ein Minderungsbegehren gemäß § 536b BGB nicht gestützt werden.
VolltextIBRRS 2009, 0482
BGH, Urteil vom 17.12.2008 - XII ZR 57/07
1. Ein für längere Zeit als ein Jahr geschlossener Miet- oder Pachtvertrag über ein Grundstück genügt bereits dann der Schriftform der §§ 581, 550 BGB, wenn sich die wesentlichen Vertragsbedingungen - insbesondere Mietgegenstand, Mietzins sowie Dauer und Parteien des Mietverhältnisses - aus der Vertragsurkunde ergeben. Der Schriftform bedürfen hingegen nicht solche Abreden, die den Vertragsinhalt lediglich erläutern oder veranschaulichen sollen.
2. Für die Einhaltung der Schriftform ist es ausreichend, dass sich die wesentlichen vertraglichen Vereinbarungen im Zeitpunkt des Vertragsschlusses hinreichend bestimmbar aus der Vertragsurkunde ergeben. Insoweit darf auch auf außerhalb der Urkunde liegende Umstände zurückgegriffen werden, wenn diese zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits vorgelegen haben.
3. Der Inhalt ist auch dann hinreichend bestimmbar, wenn der Mieter von den vorhandenen 18 Stellplätzen 12 Plätze nutzen darf, die verbleibenden 6 Plätze den anderen Gewerbemietern zur Verfügung stehen sollen. In diesem Fall ergibt sich aus dem schriftlichen Vertrag, dass der Mieter von den vorhandenen freien Plätzen nach Wahl 12 Plätze nutzen kann.
4. Wird nach dem Mietvertrag die "gesamte Inventarisierung" gemäß Anlage mitverpachtet und liegt diese bei Abschluss des Vertrags noch nicht vor, so ist davon auszugehen, dass sich die Parteien bereits bei Vertragsunterzeichnung darüber einig waren, dass das gesamte am Tag des Vertragsschlusses vorhandene Inventar mitverpachtet werden sollte. Entsprechend ist auch die Form des § 550 BGB gewahrt.
VolltextIBRRS 2009, 0480
OLG Rostock, Urteil vom 23.10.2008 - 3 U 123/07
Zu der Frage, ob der Mieter zur Anfechtung des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung berechtigt ist, wenn die vom Vermieter festgelegten Vorauszahlungen auf Heiz- und Betriebskosten die tatsächlich entstandenen Kosten nicht decken.
VolltextIBRRS 2009, 0333
KG, Beschluss vom 19.06.2008 - 12 U 204/07
1. Macht der Mieter geltend, sein Mietvertrag sei auf die den Gewerbebetrieb fortführende neu gegründete GmbH übertragen und er sei aus dem Vertrag entlassen worden, so hat er dies im Einzelnen darzulegen.*)
2. Bei Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH besteht insoweit auch kein auf einem Erfahrungssatz aufbauender Anschein, sondern ein erhebliches Interesse des Vermieters, den persönlich haftenden Mieter nicht aus dem Vertrag zu entlassen.*)
VolltextIBRRS 2009, 0254
OLG Bremen, Urteil vom 13.02.2008 - 1 U 78/07
Zu der Frage, ob der Vermieter gegenüber dem Erwerber eines Unternehmens Anspruch auf Zahlung ausstehender Mieten hat.
VolltextIBRRS 2009, 0192
OLG Köln, Urteil vom 24.06.2008 - 22 U 131/07
1. Die Umlagefähigkeit von Nebenkosten hängt nicht davon ab, ob der den jeweiligen Nebenkosten zugrundeliegende Aufwand für den einzelnen Mieter von Nutzen ist. Wenn aber der Mietvertrag es dem Mieter unter Androhung einer Vertragsstrafe verbietet, bestimmte Gemeinschaftsflächen zu nutzen (hier: Treppenhaus), dann sind die dort anfallenden Betriebskosten auch nicht umlegbar (hier: Reinigungskosten).
2. Zur Beurteilung einer Vertragsklausel als überraschend ist nach § 305 BGB eine Gesamtschau der Regelungen des jeweiligen Vertrages erforderlich.
3. Eine formularmäßige Umlage von Verwaltungskosten ist unwirksam, wenn durch die Platzierung der Verwaltungskosten in einer der letzten Nummern der Anlage zum Vertrag unter "sonstige Betriebskosten", durch fehlende Angabe der Größenordnung der Verwaltungskosten und durch deutlich zu niedrig angesetzte Nebenkostenvorauszahlungen die wahre Höhe der vom Mieter zu tragenden Nebenkosten verschleiert wird. Denn damit wird beim Mieter irreführend der Eindruck erweckt, hier handele es sich um eine vergleichsweise unbedeutende Position, während in Wahrheit die Verwaltungskosten die Hälfte der gesamten Betriebskosten ausmachen.
VolltextIBRRS 2009, 0161
OLG Frankfurt, Urteil vom 02.01.2009 - 15 U 129/08
1. Zur Frage der Kündigung eines zeitlich befristeten Geschäftsraummietvertrags, hinsichtlich dessen die Schriftform nicht eingehalten wurde.
2. Zur Frage der Treuwidrigkeit der Berufung auf Schriftformmängel.
IBRRS 2009, 0106
BGH, Urteil vom 15.10.2008 - XII ZR 1/07
Zur Frage, wann Art und Umfang des Publikumsverkehrs eines gewerblichen Mitmieters (hier: Arbeitsgemeinschaft der Bundesagentur für Arbeit und des Landkreises) in einem vor Vertragsschluss als exklusiv angepriesenen Bürohochhaus als Mangel der Mietsache anzusehen sind.*)
IBRRS 2009, 0072
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.2008 - 10 U 11/08
1. Eine vom Mieter veranlasste Zahlung mit dem Zusatz "Miete 4-12/2005" beinhaltet eine Leistungsbestimmung i.S. § 367 Abs. 2 BGB.*)
2. Die Formularklausel in einem gewerblichen Mietvertrag, "Der Vermieter kann Zahlungen nach seiner Wahl zunächst auf die bisherigen Kosten und Zinsen und dann auf die ältesten Rückstände verrechnen. Das gilt auch dann, wenn der Mieter eine anderweitige Bestimmung getroffen hat," ist gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam.*)
3. Zinsen und Kosten sind kein Mietzins i.S. des § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB.*)
4. Der gewerbliche Vermieter ist bei vorzeitigem Auszug nicht zu einer Teilabrechnung über die Nebenkosten verpflichtet.*)
VolltextIBRRS 2009, 0004
BGH, Urteil vom 08.10.2008 - XII ZR 15/07
Vereinbaren die Parteien eines Gewerberaummietvertrages allgemein die Übertragung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter, umfassen diese auch die Grundreinigung des Teppichbodens.*)
Online seit 2008
IBRRS 2008, 4008OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.08.2007 - 10 U 148/06
1. Wird die Beendigung des Mietverhältnisses auf mehrere Kündigungen gestützt, ist ein Feststellungsantrag jedenfalls schlüssig, wenn der Kläger ohne Festlegung auf eine bestimmte Kündigung allgemein die Feststellung begehrt, dass das Mietverhältnis seit einem bestimmten Zeitpunkt beendet ist.
2. Den Formulierungen in einem Gewerberaummietvertrag: "Untervermietung, Tausch oder anderweitige Gebrauchsüberlassung der gesamten Mieträume oder eines Teils davon sind ohne vorherige Zustimmung des Vermieters untersagt. Eine etwa gegebene Zustimmung gilt nur für den Einzelfall. Der Vermieter kann seine Zustimmung aus wichtigem Grund versagen oder widerrufen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere in der Person des Untermieters oder in der Art des von ihm betriebenen Gewerbes liegen. Als vorab gestattet gilt die Untervermietung an den Bürgen, dessen Ehefrau und Kinder sowie Gesellschaften, an denen er mehrheitlich beteiligt ist.", ist weder sprachlich noch inhaltlich ein Ausschluss des Sonderkündigungsrechts zu entnehmen.
3. Ein wichtiger Grund für die Versagung der Zustimmung ist gegeben, wenn der Mieter dem Untermieter einen weitergehenden Gebrauch einräumen will, als ihm selbst nach dem Mietvertrag gestattet ist.
VolltextIBRRS 2008, 3885
LG Heilbronn, Urteil vom 18.12.2007 - 2 O 448/07
Sind die Zahlungsrückstände des Mieters unstreitig und erheblich und kann der Mieter für die Kosten der weiteren Wasser- und Wärmelieferungen keine Sicherheit leisten und ist er zudem insolvenzgefährdet, so ist der Vermieter ausnahmsweise berechtigt, die Wasser- und Wärmeversorgung des wegen Zahlungsverzugs gekündigten Mieters einzustellen.
VolltextIBRRS 2008, 3746
LG Coburg, Urteil vom 09.01.2008 - 12 O 231/07
Eine AGB-Klausel, wonach ein Gaststättenpächter die technischen Anlagen des Gesamtobjekts in Stand halten muss, ist jedenfalls dann unwirksam, wenn der Verpächter das Anwesen mitbewohnt.
VolltextIBRRS 2008, 3584
BGH, Urteil vom 23.04.2008 - XII ZR 136/05
1. Räumt der bisherige Mieter das Objekt nicht rechtszeitig und kündigt daraufhin der neue Mieter den Vertrag, so hat der Vermieter Anspruch auf Ersatz des Mietausfallschadens.
2. Bei diesem Schadensersatzanspruch fällt keine Mehrwertsteuer an.
3. Zu der Frage, wann dem Vermieter nach einer Zwangsversteigerung über diesen Zeitpunkt hinaus Ersatz des Mietausfallschadens zusteht.
VolltextIBRRS 2008, 3460
KG, Urteil vom 28.04.2008 - 12 U 6/07
Nur wenn ungewöhnlich hohe Heizkosten auf einem Fehler der Heizungsanlage beruhen, kann ein Mangel der Mietsache vorliegen. Ob ein Fehler der Heizungsanlage vorliegt, ist nach dem Stand der Technik zur Zeit des Einbaus der Heizungsanlage zu beurteilen; der Vermieter ist - ohne besondere Rechtsgrundlage - nicht verpflichtet, die Anlage ständig auf dem neuesten Stand zu halten und schuldet keine Verbesserung der dem technischen Stand zur Zeit der Gebäudeerrichtung entsprechenden Wärmedämmung. Er schuldet aber einen Mindeststandard, den der Mieter bei Vertragsschluss erwarten durfte.*)
VolltextIBRRS 2008, 3277
LG Potsdam, Urteil vom 19.04.2007 - 3 S 108/06
1. Wenn der Mieter wegen erheblichen Baulärms die Miete berechtigt mindert, hat der Vermieter gegenüber dem Bauherrn einen Anspruch auf Ausgleich.
2. Die Höhe dieses Anspruchs hängt jeweils von den genauen Umständen des Einzelfalls ab.
VolltextIBRRS 2008, 3229
OLG Schleswig, Beschluss vom 10.06.2008 - 4 U 18/08
Zu der Frage, wann eine unangemessen hohe Miete nach § 134 BGB, § 4 WiStG teilnichtig, d. h. auf die übliche Höhe zu reduzieren sein kann.
VolltextIBRRS 2008, 3214
LG Heilbronn, Urteil vom 18.12.2007 - 2 O 448/07 Gr
Sind die Zahlungsrückstände des Mieters unstreitig und erheblich und kann der Mieter für die Kosten der weiteren Wasser- und Wärmelieferungen keine Sicherheit leisten und ist er zudem insolvenzgefährdet, so ist der Vermieter ausnahmsweise berechtigt, die Wasser- und Wärmeversorgung des wegen Zahlungsverzugs gekündigten Mieters einzustellen.
VolltextIBRRS 2008, 3198
LG Duisburg, Urteil vom 18.03.2008 - 4 O 441/03
1. Die im Mietvertrag enthaltene Wertsicherungsklausel galt als Kraft Gesetzes genehmigt und führte zu einer Mieterhöhung, welche auch rückwirkend geltend gemacht werden kann.
2. Bei der Beurteilung der Frage, welche Temperaturverhältnisse von Mieträumlichkeiten geschuldet sind, kommt es auf die ausdrücklichen bzw. schlüssig getroffenen Vereinbarungen im Mietvertrag an; die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung betreffen lediglich das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, nicht jedoch das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter.