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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Gewerberaummiete

1816 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2008

IBRRS 2008, 3164
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Kein Besitzschutz bei verbotener Eigenmacht nach Titelerwerb!

OLG München, Beschluss vom 30.10.2008 - 20 U 3860/08

1. Der von seinem Vermieter eigenmächtig nach Erwerb eines Räumungstitels geräumte Mieter kann sich nicht auf Besitzschutzansprüche berufen.

2. Dem Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes steht § 864 Abs. 2 BGB in analoger Anwendung entgegen.

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IBRRS 2008, 3163
GewerberaummieteGewerberaummiete
Kein Besitzschutz bei verbotener Eigenmacht nach Titelerwerb!

OLG München, Beschluss vom 15.09.2008 - 20 U 3860/08

1. Der von seinem Vermieter eigenmächtig nach Erwerb eines Räumungstitels geräumte Mieter kann sich nicht auf Besitzschutzansprüche berufen.

2. Dem Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes steht § 864 Abs. 2 BGB in analoger Anwendung entgegen.

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IBRRS 2008, 3086
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Verletzung der mietvertraglichen Fürsorgepflicht: Beweislast

BGH, Urteil vom 22.10.2008 - XII ZR 148/06

Zur Darlegungs- und Beweislast für die Verletzung der mietvertraglichen Fürsorgepflicht durch den Vermieter.*)

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IBRRS 2008, 3084
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht - Kann Mieter Abschlagszahlungen voll zurückfordern?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.2008 - 10 U 8/08

Hat der gewerbliche Vermieter nahezu dreieinhalb Jahre seit Beendigung des mehrjährigen Mietverhältnisses keine den Anforderungen des § 259 BGB entsprechenden Nebenkostenabrechnungen vorgelegt, kann der Mieter sämtliche während der Mietdauer geleisteten Nebenkostenvorauszahlungen zurückverlangen.

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IBRRS 2008, 3080
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Vermieter: Keine Verpflichtung zu Generalinspektion und E-Check

BGH, Urteil vom 15.10.2008 - VIII ZR 321/07

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, ohne besonderen Anlass eine regelmäßige Generalinspektion der Elektroleitungen und Elektrogeräte in den Wohnungen seiner Mieter vorzunehmen.*)




IBRRS 2008, 3071
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Vertraglicher Ausschluss der Minderung durch Mieteinbehalt wirksam?

OLG Stuttgart, Urteil vom 29.09.2008 - 5 U 65/08

Ein vertraglich vereinbarter Ausschluss der Minderung durch Einbehalt eines Teils der Miete ist auch dann wirksam und kommt auch dann zum Zuge, wenn sich der Vermieter in Vermögensverfall befindet und der Mieter Gefahr läuft, den ihm bereicherungsrechtlich zustehenden Anspruch bei isolierter Geltendmachung der Minderung nicht durchsetzen zu können. Der Mieter ist jedoch dadurch geschützt, dass er in Höhe des maximal denkbaren Minderungsbetrags nur zur Zahlung Zug um Zug gegen Sicherheitsleistung verpflichtet ist.*)

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IBRRS 2008, 3062
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Kündigung wegen nachhaltiger Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses

OLG Celle, Beschluss vom 07.10.2008 - 2 U 99/08

Zu den Voraussetzungen der außerordentlichen unbefristeten Kündigung eines Mietverhältnisses über Gewerberäume gemäß § 543 Abs. 1 BGB wegen einer nachhaltigen Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses der Mietvertragsparteien.*)

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IBRRS 2008, 3004
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Fristlose Kündigung wegen ständig verspäteter Mietzahlungen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.07.2008 - 24 U 177/07

Ständig verspätete Mietzahlungen rechtfertigen jedenfalls nach vorheriger Abmahnung die fristlose Kündigung.*)

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IBRRS 2008, 2997
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Falsche Angaben zum geführten Sortiment: Anfechtung möglich!

OLG Naumburg, Urteil vom 28.10.2008 - 9 U 39/08

Macht der Mieter in seiner Sortimentsliste bewusst unvollständige Angaben und verschweigt er insbesondere eine Modemarke, die in der Öffentlichkeit mit einem Bezug zur rechtsradikalen Szene wahrgenommen wird, so kann der Vermieter den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.

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IBRRS 2008, 2992
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Schönheitsreparatur: Starre Fristen auch bei Gewerberäumen unwirksam

BGH, Urteil vom 08.10.2008 - XII ZR 84/06

Eine Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter in einem Formularmietvertrag ist auch bei Mietverträgen über Gewerberäume unwirksam, wenn der Mieter unabhängig von dem Erhaltungszustand der Räume zur Renovierung nach Ablauf starrer Fristen verpflichtet werden soll (im Anschluss an BGH Urteil vom 23. Juni 2004 - VIII ZR 361/03 - NJW 2004, 2586 zum Wohnraummietrecht und das Senatsurteil vom 6. April 2005 - XII ZR 308/02 - NJW 2005, 2006).*)

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IBRRS 2008, 2991
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Formlose Fortführung des Vertrags trotz Schriftformklausel

BGH, Urteil vom 08.10.2008 - XII ZR 66/06

Zur formlosen Fortsetzung eines Mietvertrages bei einer im Ausgangsvertrag enthaltenen Schriftformklausel.*)

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IBRRS 2008, 2989
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Schriftformerfordernis bei Kündigungsrechtausschluss

BGH, Beschluss vom 09.07.2008 - XII ZR 117/06

§ 550 BGB findet auch auf Mietverträge mit unbestimmter Dauer Anwendung, wenn die Parteien die ordentliche Kündigung über ein Jahr hinaus ausschließen.

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IBRRS 2008, 2966
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht: Vereinbarung über Fälligkeit d. Kaution in AGB

KG, Beschluss vom 21.01.2008 - 12 W 90/07

1. Die Parteien eines Gewerbemietverhältnisses können die Fälligkeit der Kaution vor Übergabe der Mietsache auch formularmäßig vereinbaren.

Der Mieter von Geschäftsräumen hat in der Regel kein Zurückbehaltungsrecht an der Kaution.*)

2. Der Anspruch des Vermieters gegen den Gewerberaummieter erlischt nicht durch Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter, die nach Nichtzahlung von drei Monatsmieten erfolgt ist.

Die Mietkaution sichert nämlich auch noch nicht fällige Ansprüche, die sich noch aus dem Mietverhältnis ergeben können.*)

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IBRRS 2008, 2965
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Schätzung des Wasserverbrauchs durch Gewerbemieter

KG, Beschluss vom 21.02.2008 - 12 U 40/07

1. Zur Schätzung des Wasserverbrauchs durch Gewerbemieter nach § 287 ZPO.*)

2. Verweigert der Vermieter die Eichung oder Erneuerung des Wasserzählers, kann sich dies im Rahmen seines Schadensersatzanspruchs gegen den Mieter als Mitverschulden (§ 254 BGB) auswirken.*)

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IBRRS 2008, 2911
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Fristlose Kündigung

BGH, Urteil vom 17.09.2008 - XII ZR 61/07

1. Die Regelung des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB, nach der der Vermieter das Mietverhältnis nur dann fristlos kündigen kann, wenn der Mieter für mehr als einen Termin mit der Entrichtung der Miete ganz oder teilweise in Verzug geraten ist, gilt unabhängig davon, ob die Miete monatlich oder in längeren Zeitabschnitten - hier: jährlich - zu entrichten ist.*)

2. Das Sonderkündigungsrecht, das § 16 SchuldRAnpG dem Grundstückseigentümer für den Fall des Todes des Nutzers gegenüber dessen Erben einräumt, besteht nicht gegenüber einem Erben, der aufgrund eines vor dem Beitritt erfolgten Erbfalls seinerseits Nutzer des Grundstücks geworden ist.*)

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IBRRS 2008, 2910
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Anfechtung nach Beendigung des Mietvertrags

BGH, Urteil vom 06.08.2008 - XII ZR 67/06

1. Die Anfechtung eines Mietvertrages über Geschäftsräume wegen arglistiger Täuschung ist auch nach Überlassung der Mieträume und Beendigung des Mietvertrages neben der Kündigung zulässig.

Sie wirkt gemäß § 142 Abs. 1 BGB auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zurück.*)

2. Der in Höhe der ortsüblichen Miete bestehende Anspruch auf Wertersatz gemäß § 818 Abs. 2 BGB unterliegt bei nichtigem Mietvertrag wie ein Mietzinsanspruch der Umsatzsteuer (Fortführung Senatsurteil vom 22. Oktober 1997 - XII ZR 142/95 - NZM 1998, 192).*)

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IBRRS 2008, 2892
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Neue Verhandlung über Mietzins bei Ausübung einer Option

KG, Urteil vom 18.09.2008 - 8 U 2/07

Enthält der Mietvertrag die Regelung, dass der Mietzins bei Ausübung der Option neu zu verhandeln ist und erzielen die Parteien keine Einigung über dessen Höhe, ist die Miete nach den Grundsätzen der §§ 315, 316 BGB zu bestimmen.*)

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IBRRS 2008, 2865
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Schriftformerfordernis beim Zeitmietvertrag

OLG Jena, Urteil vom 13.03.2008 - 1 U 130/07

Zum Schriftformerfordernis beim Zeitmietvertrag.

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IBRRS 2008, 2770
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Einstweilige Verfügung gegen Vermietung an einen Dritten

OLG Celle, Beschluss vom 29.09.2008 - 2 W 199/08

Die Partei eines Mietvorvertrags kann nicht durch einstweilige Verfügung ihren künftigen Besitzüberlassungsanspruch aus dem (Haupt-)Mietvertrag sichern.*)

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IBRRS 2008, 2766
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Nach Umwandlungen gehen auch Pflichten aus Mietvertrag über!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.08.2008 - 1 U 108/08

1. Das Umwandlungsgesetz eröffnet die weitreichende Möglichkeit der Vermögensübertragung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge ohne Zustimmung der betroffenen Gläubiger. Ausdrücklich ist diese Möglichkeit auch für das Unternehmen eines Einzelhandelskaufmannes vorgesehen, der durch Ausgliederung (ein Unterfall der Spaltung, vgl. §§ 1 Abs. 1 Nr. 2, 123 UmwG) seines Unternehmens in eine Kapitalgesellschaft seine Haftung beschränken kann.*)

2. Wurden Räumlichkeiten zu gewerblichen Zwecken an einen Einzelhandelskaufmann vermietet und wird das von diesem betriebene Unternehmen gemäß § 152 UmwG im Wege der Ausgliederung in eine GmbH umgewandelt, so hat dies das Erlöschen der von dem Einzelkaufmann geführten Firma zur Folge und, da das gesamte Unternehmen in die Ausgliederung einbezogen wurde, den Übergang des gesamten Vermögens des Unternehmers einschließlich der Verbindlichkeiten als Gesamtheit auf den übernehmenden Rechtsträger (§§ 155 i. V. m. 131 Abs. 1 Nr. 1 UmwG). Damit sind auch kraft Gesetzes und somit unabhängig von der Zustimmung des Vertragspartners die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag übergegangen und ist ein Wechsel in der Person des Mieters dahingehend eingetreten, dass Mieter nicht mehr der Einzelhandelskaufmann sondern die GmbH geworden ist.*)

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IBRRS 2008, 2765
GewerberaummieteGewerberaummiete
Auslegung einer AGB-Klausel

OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.05.2006 - 1 U 214/05

1. Die in einem Formularmietvertrag über Gewerberäume enthaltene Klausel "Für Veränderungen an der Mietsache oder Störungen in ihrer Benutzbarkeit infolge höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, die die Vermieterin nicht zu vertreten hat, kann die Mieterin weder die Miete mindern noch ein Zurückbehaltungsrecht ausüben noch Schadensersatz verlangen" ist wegen der Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB dahin auszulegen, dass sie die Haftung der Vermieterin für anfängliche Mängel der Mietsache nicht ausschließt.*)

2. Begehrt der Mieter Ersatz seines künftigen Schadens für die während des Rechtsstreits noch fortdauernde Unbenutzbarkeit der Mietsache, so ist eine entsprechende Bedingung in das Urteil aufzunehmen (im Anschluss an RGZ 168, 325; BGHZ 43, 28).*)

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IBRRS 2008, 2753
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Vermietung nur an Werkstätten, die behinderte Menschen beschäftigen?

BGH, Urteil vom 13.11.2007 - KZR 22/06

Eine Vermietung von von in der Nähe von Zulassungsstellen gelegenen Gewerbeflächen ausschließlich an Schilderprägebetriebe, die als Werkstätten für behinderte Menschen anerkannt sind, ist unzulässig. Dies würde nämlich eine erhebliche Einschränkung des Wettbewerbs auf dem Markt der Schilderpräger bedeuten.

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IBRRS 2008, 2723
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Nutzung als Büro und Wohnung: Art des Mietvertrags?

BGH, Urteil vom 16.07.2008 - VIII ZR 282/07

Mietet eine juristische Person ein Reihenhaus an, um es teils als Büroraum für ihren Geschäftsbetrieb zu nutzen und teils ihrem Geschäftsführer als Wohnung zur Verfügung zu stellen, handelt es sich um einen der Kündigungsfrist des § 580a Abs. 2 BGB unterliegenden Mietvertrag über Geschäftsräume.*)

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IBRRS 2008, 2647
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht: Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs

BGH, Urteil vom 23.07.2008 - XII ZR 134/06

1. Ein Verzug mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete i.S. des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 a Alt. 2 BGB liegt bei vereinbarter monatlicher Mietzahlung auch bei der Geschäftsraummiete jedenfalls dann vor, wenn der Rückstand den Betrag von einer Monatsmiete übersteigt.*)

2. Ein solcher Rückstand reicht für eine außerordentliche fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 a Alt. 2 BGB nur aus, wenn er aus zwei aufeinanderfolgenden Zahlungszeiträumen (hier: Monaten) resultiert.*)

3. Ein Rückstand, der diese Voraussetzung nicht erfüllt, weil er (auch) aus anderen Zahlungszeiträumen herrührt, rechtfertigt die außerordentliche fristlose Kündigung lediglich, wenn seine Höhe zwei Monatsmieten erreicht (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 b BGB).*)

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IBRRS 2008, 2613
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Eigentumsübertragung auf Vermieter bei Mieterwechsel?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.05.2008 - 24 U 189/07

Verzichtet der Vermieter bei einem Mieterwechsel auf den Abriss der vom Mieter errichteten Gebäude (hier: Tankstellenaufbauten) und macht der Mieter auch von seinem Wegnahmerecht keinen Gebrauch, kann eine Eigentumsübertragung auf den Vermieter vorliegen, wenn der Nachmieter an den Absprachen nicht beteiligt wird.*)

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IBRRS 2008, 2578
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Keine Untersuchungspflicht bezüglich verborgener Mängel!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.06.2008 - 24 U 193/07

1. Der Mieter muss die Mietsache nicht auf verborgene Mängel untersuchen und dem Vermieter nur offensichtliche Mängel anzeigen (hier verneint für Wasseransammlungen auf dem Flachdach eines Supermarkts).*)

2. Die Anzeigepflicht des Mieters entfällt für Mängel, die sich aus einer dem Vermieter bekannten Gefahrenlage entwickelt haben.*)

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IBRRS 2008, 2557
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Kündigung durch Vermieter wegen schwerer Krankheit des Mieters?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2008 - 24 W 53/08

Eine schwere Krankheit des Mieters rechtfertigt nicht die Kündigung des Mietvertrages (Bestätigung von Senat MDR 2001, 83).*)

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IBRRS 2008, 2551
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Regelung einer Offenhaltungspflicht in Einkaufszentrum durch AGB

OLG Naumburg, Urteil vom 15.07.2008 - 9 U 18/08

1. Die formularmäßige Festlegung einer Betriebspflicht in einem Mietvertrag über die Nutzung von Gewerberäumen in einem Einkaufszentrum durch einen Lebensmittel-Discounter ist nicht deshalb nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, weil dem Mieter zugleich eine Sortimentsbindung auferlegt wird und Konkurrenzschutz ausgeschlossen ist (abweichend von OLG Schleswig, Beschluss vom 02.08.1999, Az. 4 W 24/99; im Anschluss an: OLG Hamburg, Urteil vom 03.04.2002, Az. 4 U 236/01; OLG Rostock, Urteil vom 08.03.2004, Az. 3 U 118/03; KG, Urteil vom 18.10.2004, Az. 8 U 92/04).*)

2. a) Die formularmäßig in einem Mietvertrag über die Nutzung von Gewerberäumen in einem Einkaufszentrum durch einen Lebensmittel-Discounter geregelte Offenhaltungspflicht, derzufolge zeitweilige Schließungen "wie Mittagspause, Ruhetage, Betriebsferien" untersagt und Unterbrechungen wegen Inventuren und Betriebsversammlungen gestattet werden, stellt keine unangemessene Benachteiligung des Mieters im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB dar, weil - auch mit Rücksicht auf die Interessen der betroffenen Verkehrskreise - die Einlegung einer Mittagspause sämtlicher Mitarbeiter eines Lebensmittel-Discounters in einem Einkaufscenter ebenso wenig branchentypisch und der Verkehrssitte entsprechend ist wie die Schließung aufgrund von Betriebsferien oder eines Ruhetages.*)

b) Die - unterstellte - Unwirksamkeit des vorerwähnten Ausschlusses kurzzeitiger Geschäftsschließungen erstreckte sich, ohne damit gegen das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion Allgemeiner Geschäftsbedingungen zu verstoßen, nicht auch auf die formularmäßig geregelte Betriebspflicht, die die auf Dauer angelegte Nutzung der Geschäftsräume regelt.*)

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IBRRS 2008, 2520
GewerberaummieteGewerberaummiete
Verfahrensrecht - Abweisung der Klage aus abgetretenem Recht: Rechtskraft?

BGH, Urteil vom 23.07.2008 - XII ZR 158/06

Einer auf eigenes Recht gestützten Klage steht die Rechtskraft eines Urteils zwischen denselben Parteien nicht entgegen, in dem die allein auf abgetretenes Recht gestützte Klage abgewiesen worden ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 4. Mai 2005 VIII ZR 93/04 NJW 2005, 2004 ff.).*)

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IBRRS 2008, 2440
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Erwerb kraft Gesetzes: Erwerber tritt in Mietvertrag ein

BGH, Urteil vom 09.07.2008 - VIII ZR 280/07

Der neue Eigentümer vermieteten Wohnraums tritt auch dann anstelle des Vermieters in die Rechte und Pflichten aus bestehenden Mietverhältnissen ein, wenn er das Eigentum nicht durch ein Veräußerungsgeschäft, sondern kraft Gesetzes erwirbt.*)

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IBRRS 2008, 2384
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Kündigung wegen Schriftformmangels trotz Heilungsklausel möglich?

OLG Rostock, Urteil vom 10.07.2008 - 3 U 108/07

Eine mietvertragliche Heilungsklausel kann den Mieter nach Treu und Glauben nicht hindern, den Mietvertrag gegenüber dem ursprünglichen Vermieter unter Berufung auf einen Schriftformmangel zu kündigen, ohne ihn zuvor um Heilung des Schriftformmangels ersucht zu haben.




IBRRS 2008, 2279
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Zulässigkeit einer übergabeabhängigen Laufzeitklausel

OLG Hamm, Urteil vom 18.04.2008 - 30 U 120/07

Die Vereinbarung der Festmietzeit genügt dem Schriftformerfordernis der §§ 550, 126 BGB auch dann, wenn der Mietbeginn und der Übergabezeitpunkt nur unter der Bedingung kalendermäßig bestimmt ist, dass das Mietobjekt zum 01.02.1992 vollständig fertig gestellt oder geräumt ist. Eine solche übergabeabhängige Laufzeitklausel bei Abschluss eines Mietvertrags ist insbesondere im Hinblick auf das praktische Bedürfnis der Mietparteien, den Mietbeginn bei einer Vermietung vom Reißbrett von einem künftigen Ereignis wie der Fertigstellung oder der Übergabe der Mietsache abhängig zu machen, zulässig.

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IBRRS 2008, 2266
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Einziehung von Mietzinsforderungen im Lastschriftverfahren

OLG Stuttgart, Urteil vom 02.06.2008 - 5 U 20/08

1. Wird die Einziehung von Mietzinsforderungen im Lastschriftverfahren vereinbart, so kommt der Schuldner nicht in Verzug, wenn der Gläubiger von der Ermächtigung keinen Gebrauch mehr macht, ohne dies vorher anzukündigen.

Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Einziehung im Lastschriftverfahren unterbleibt, weil es zu einzelnen Rücklastschriften gekommen ist.

Anders verhält sich die Sachlage nur dann, wenn so konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass keine Deckung besteht, dass es treuwidrig wären, wenn der Schuldner sich weiterhin auf das Lastschriftverfahren berufen könnte.*)

2. Die außerordentliche Kündigung eines Mietvertrags wegen Zahlungsverzugs verstößt gegen Treu und Glauben, wenn der Vermieter bei einem lange Zeit unproblematischen Verhältnis bei Auftreten von Zahlungsschwierigkeiten sich zunächst mit dem Mieter einvernehmlich auf kurzfristige Ratenzahlungen verständigt, die auch eingehalten werden, und er so die Zahlungsverzögerungen hinnimmt, dann jedoch bei unveränderter Sachlage gleichartige Zahlungsverzögerungen ohne vorherige Abmahnung oder Warnung zum Anlass für eine außerordentliche Kündigung nimmt.*)

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IBRRS 2008, 1996
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mietrecht

BGH, Beschluss vom 30.01.2008 - XII ZR 146/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 1878
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Sonderkündigungsrecht bei Tod eines GbR-Gesellschafters

OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.04.2008 - 3 U 103/07

1. Nach dem Tod eines Gesellschafters einer Mieter-GbR steht den übrigen Gesellschaftern kein hierauf gestütztes Sonderkündigungsrecht zu.

2. Entsteht mit dem Tod eines Gesellschafters einer GbR eine Abwicklungsgesellschaft, so besteht diese bis zur Abwicklung ihrer sämtlichen Vertragsbeziehungen (§ 730 Abs. 2 BGB) fort.*)

3. In diese fortbestehende Abwicklungsgesellschaft treten die Erben mit allen Rechten an die Stelle des Erblassers , die dieser ansonsten in der Abwicklungsgesellschaft eingenommen hätte.*)

4. Die Auflösung einer Gesellschaft gibt regelmäßig kein außerordentliches Lösungs- oder Umgestaltungsrecht in Bezug auf bestehende Schuldverhältnisse.*)

5. § 580 BGB ist beim Tod eines GbR-Gesellschafters unanwendbar.*)

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IBRRS 2008, 1837
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Ausschluss des Minderungsrechts durch AGB

BGH, Urteil vom 23.04.2008 - XII ZR 62/06

Eine vom Vermieter in einem Gewerberaummietvertrag verwendete formularmäßige Klausel, wonach eine Minderung der Miete ausgeschlossen ist, wenn die Nutzung der Räume durch Umstände beeinträchtigt wird, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, ist im Zweifel dahin auszulegen, dass sie die Minderung insoweit vollständig ausschließt und dem Mieter nicht die Möglichkeit der Rückforderung der Miete nach § 812 BGB belässt. Eine solche Klausel benachteiligt den Mieter unangemessen und ist deswegen unwirksam.*)

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IBRRS 2008, 1824
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Erstreckung der Beschlagnahme auch auf Forderungen aus Untermiete

KG, Urteil vom 21.04.2008 - 8 U 140/07

Zur Erstreckung der Beschlagnahme nach Anordnung der Zwangsverwaltung auch auf Forderungen aus einem Untermietverhältnis.*)

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IBRRS 2008, 1820
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Kündigung wegen nicht ordnungsgemäßer Beheizung

KG, Urteil vom 28.04.2008 - 8 U 209/07

Zu den Voraussetzungen einer Kündigung des (Geschäftsraum-) Mieters wegen nicht ordnungsgemäßer Beheizung während der Heizperiode.*)

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IBRRS 2008, 1817
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Ordentliches Kündigungsrecht und Optionsklausel

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.09.2007 - 10 U 25/07

Zur Konkurrenz von ordentlichem Kündigungsrecht und Optionsklausel, wenn der Mietvertrag die Regelung enthält:

"1. Das Mietverhältnis beginnt am 01.05.1985 und endet am 30.04.1995.

2. Der Mietvertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit der ordentlichen Kündigungsfrist durch eingeschriebenen Brief gekündigt wird.

3. Dem Mieter steht ein 2-maliges Optionsrecht auf eine Mietvertragsverlängerung um bis zu fünf Jahren zu. Dieses Recht hat der Mieter dem Vermieter gegenüber spätestens sechs Monate vor Vertragsende per eingeschriebenen Brief geltend zu machen.

4. Über weitere Optionsrechte auf eine Mietverlängerung um bis zu 5 Jahren ist zwischen dem Vermieter und dem Mieter neu zu verhandeln. Die übrigen Bestimmungen des gültigen Mietvertrages bleiben davon unberührt. Ein solches Begehren hat der Mieter dem Vermieter gegenüber spätestens sechs Monate vor Vertragsende per eingeschriebenen Brief geltend zu machen."*)

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IBRRS 2008, 1768
GewerberaummieteGewerberaummiete
Schriftformfehler bei befristetem Mietvertrag

OLG Brandenburg, Urteil vom 02.04.2008 - 3 U 80/07

1. Nachträgliche, nicht formwahrend getroffene Änderungsvereinbarungen zu vertragswesentlichen Umständen führen dazu, dass die Schriftform von nun an nicht mehr gewahrt ist.

2. Die Schriftform in Sinne des § 126 BGB wird durch ein einseitiges Bestätigungsschreiben nicht gewahrt

3. Die Laufzeit und das Datum des Mietvertragsendes sind vertragswesentlich und bedürfen damit der Schriftform des § 550 BGB.

4. Ist ein Mietvertrag nicht in der für langfristige Mietverträge vorgeschriebenen Schriftform abgeschlossen worden, so ist eine darauf gestützte vorzeitige Kündigung nicht deshalb treuwidrig, weil der Mietvertrag zuvor jahrelang anstandslos durchgeführt worden ist.

5. Aus dem Umstand, dass die Vertragspartner der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages über einen längeren Zeitraum nachgekommen sind, lässt sich nicht herleiten, sie hätten darauf vertrauen können, der Vertragspartner werde nicht von der besonderen Kündigungsmöglichkeit Gebrauch machen, die das Gesetz vorsieht, wenn die Schriftform nicht eingehalten ist.

6. Die Berufung auf die Rechtsmissbräuchlichkeit ist ausgeschlossen, wenn der jeweilige Vertragspartner selbst nicht schutzwürdig ist, zum Beispiel, weil er die Formbedürftigkeit selbst kannte oder nur infolge grober Fahrlässigkeit verkannt hat.

7. Die Formbedürftigkeit langjähriger Mietverträge gemäß § 566 BGB a.F. gehört zum allgemeinen Erfahrungsschatz eines gewerblichen Vermieters oder Verpächters; ebenso dass eine mündliche Veränderung der Laufzeit und der damit verbundenen Vertragsfristen die in § 566 BGB a.F. vorausgesetzte Schriftform des § 126 BGB verfehlt.

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IBRRS 2008, 1765
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Bestimmung der Öffnungszeiten von Ladenlokal im Einkaufszentrum

BGH, Urteil vom 07.05.2008 - XII ZR 5/06

1. Die Klausel

"Das Geschäftslokal ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Ladenschlusszeiten an allen Verkaufstagen mindestens so lange offen zu halten, wie die überwiegende Anzahl aller Mieter ihre Geschäfte offen hält. Der Mieter hat das Recht, die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten voll auszuschöpfen. Aus einer bloßen Duldung abweichender Öffnungszeiten durch den Vermieter kann der Mieter keine Rechte herleiten. Zeitweise Schließungen (z.B. aus Anlass von Mittagspausen, Ruhetagen, Betriebsferien, Inventuren u.a.) sind nicht zulässig."

ist wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam.

2. Eine Verpflichtung der Mieter zur Öffnung ihrer Geschäfte kann aus dieser Klausel nicht hergeleitet werden.




IBRRS 2008, 1703
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mietrecht

BGH, Beschluss vom 14.05.2008 - XII ZR 171/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 1668
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
AGB: Ausschluss von Minderungsrechten wegen Mängeln der Mietsache

BGH, Urteil vom 12.03.2008 - XII ZR 147/05

1. Eine vom Vermieter verwendete formularmäßige Klausel, wonach der Mieter von Gewerberaum gegenüber den Ansprüchen des Vermieters auf Zahlung des Mietzinses kein Minderungsrecht wegen Mängeln der Mietsache geltend machen kann, es sei denn, der Vermieter hat die Mängel vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten, ist im Zweifel dahin auszulegen, dass sie die Minderung wegen sonstiger Mängel vollständig ausschließt und dem Mieter auch nicht die Möglichkeit der Rückforderung der Miete nach § 812 BGB verbleibt.*)

2. Eine solche Klausel benachteiligt den Mieter unangemessen und ist deswegen unwirksam.*)

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IBRRS 2008, 1653
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Sofortiges Anerkenntnis bei Mietausfallschaden

KG, Beschluss vom 12.12.2007 - 12 W 87/07

1. Grundsätzlich besteht kein Anlass zur Klage im Sinne des § 93 ZPO, wenn der Beklagte weder im Verzug war noch den Anspruch bestritten oder die Leistung verweigert hat. Abgestellt wird auf den Zeitpunkt der Klageerhebung.

2. Wenn dem Mieter eine Zahlungsfrist gesetzt wird, der Vermieter aber schon am letzten Tag der Frist Zahlungsklage erhebt, dann hat der Mieter keinen Anlass zur Klageerhebung gegeben.

3. Mahnt der Gläubiger einen so nicht geschuldeten überhöhten Betrag an, ist Voraussetzung für den Eintritt des Verzuges, dass der Schuldner selbst den rechtlich geschuldeten Betrag zuverlässig ermitteln kann.

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IBRRS 2008, 1628
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GewerberaummieteGewerberaummiete
Vermietung von mit einem Laden verbundenen Räumlichkeiten

OLG Stuttgart, Urteil vom 31.03.2008 - 5 U 199/07

Bei der Vermietung von mit einem Laden verbundenen Räumlichkeiten liegt der Schwerpunkt des Mietverhältnisses im gewerblichen Bereich, wenn die Räume zum Betrieb einer Änderungsschneiderei vermietet und auch genutzt werden und das Gewerbe zum Lebensunterhalt dienen soll; dies gilt selbst dann, wenn der größere Teil der Mietfläche zu Wohnzwecken genutzt wird.*)

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IBRRS 2008, 1627
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GewerberaummieteGewerberaummiete
"Automatische" Mietanpassungsklausel

OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.2008 - 24 U 138/07

1. Endete die Verjährungsfrist mit Ablauf des Jahres 2005, so konnte durch Einreichung eines - demnächst zugestellten - Mahnbescheids am 02.01.2006 (Montag) die Hemmung der Verjährung noch herbeigeführt werden, weil der letzte Tag der Frist - der 31.12.2005 - auf einen Sonnabend fiel und der 01.01.2006 ein staatlich anerkannter allgemeiner Feiertag war.*)

2. Eine "automatische" Mietanpassungsklausel setzt ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters nicht voraus; dieses ist nur für den Verzug des Mieters mit den Erhöhungsbeträgen bedeutsam (vgl auch Senat, Urteil vom 11.3.2008- I-24 U 152/07- z.V.b.).*)

3. Der Mieter beruft sich rechtsmissbräuchlich auf fehlende Gebrauchsüberlassung, wenn er ohne Rücksicht auf den fortbestehenden Mietvertrag endgültig ausgezogen ist und keine Miete mehr gezahlt hat und er auf diese Weise den Vermieter zu einer Weitervermietung der Mietsache veranlasst hat.*)

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IBRRS 2008, 1551
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GewerberaummieteGewerberaummiete
Kündigung: Vermieterwechsel während der 30-Jahre-Frist

OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.12.2007 - 1 U 119/07

Die Neubegründung eines Mietverhältnisses zwischen dem Erwerber des Mietobjekts und dem Mieter kraft Gesetzes gemäß § 566 BGB ("Kauf bricht nicht Miete") beeinflusst den Lauf der Frist nach § 544 Satz 1 BGB nicht, so dass nach Ablauf von 30 Jahren seit der Überlassung der Mietsache ein Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden kann.*)

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IBRRS 2008, 1544
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GewerberaummieteGewerberaummiete
Aktivlegitimation des Untervermieters gegen Untermieter?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.03.2008 - 24 U 181/07

1. Die Aktivlegitimation des Untervermieters für Ansprüche auf Nutzungsentschädigung und Schadensersatz gegen den Untermieter ist nicht schlüssig, wenn sich aus dem Unter-Mietvertrag und weiteren Mietverträgen ergibt, dass der Untervermieter seinerseits nur Mieter und Untermieter ist und die entsprechenden Ansprüche an den jeweils übergeordneten (Unter-)Vermieter abgetreten sind.*)

2. Die formularmäßige Vorausabtretung von Ansprüchen des Untervermieters an seinen Vermieter ist im Gewerberaummietrecht grundsätzlich nicht zu beanstanden.*)

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IBRRS 2008, 1543
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GewerberaummieteGewerberaummiete
"Übernahme" eines Mietvertrages durch einen Nachmieter

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.05.2008 - 24 U 188/07

1. Für die "Übernahme" eines Mietvertrages durch einen Nachmieter bedarf es eindeutiger schriftlicher Erklärungen von Vermieter und Nachmieter, wenn die Beurkundung des "neuen" Mietvertrages gewollt ist.*)

2. Zu den Voraussetzungen eines "unternehmensbezogenen" Mietvertrages.*)

3. Im Falle eines formfehlerhaften Mietvertrages steht dem Vermieter nach vom Mieter provozierter fristloser Kündigung ein Mietausfallschaden nur bis zum Ende der gesetzlichen Kündigungsfrist zu.*)

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IBRRS 2008, 1541
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GewerberaummieteGewerberaummiete
Mietminderung bei Baulärm?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.2008 - 24 U 152/07

1. Zur Abgrenzung einer Nebenkostenpauschale von einer abzurechnenden Nebenkostenvorauszahlung.*)

2. Zur Berechnung anteiliger Heizkosten bei unzulässiger Heizkostenpauschale.*)

3. Eine "automatische" Mietanpassungsklausel setzt ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters nicht voraus; dieses ist nur für den Verzug des Mieters mit den Erhöhungsbeträgen bedeutsam.*)

4. Zur Mietminderung bei Baulärm und Belästigungen des Mieters und seiner Besucher durch Dritte (hier jeweils verneint).*)