Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1816 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2007, 3377LG Dresden, Urteil vom 14.06.2007 - 4 S 640/06
1. Nur die völlige Zerstörung des Mietobjektes lässt den Vermieter von den mietvertraglich übernommenen Pflichten freiwerden.
2. Bei einer teilweisen Zerstörung des Mietobjekts ist der Vermieter in der Regel zur Instandsetzung verpflichtet. Eine solche Verpflichtung kommt allerdings ausnahmsweise dann nicht in Betracht, wenn ein Beharren auf diesem sich aus dem Mietvertrag ergebenden Wiederherstellungsverlangen sich als treuwidrig im Sinne von § 242 BGB darstellt.
3. Dies wird dann angenommen, wenn die aus Treu und Glauben dem Vermieter obliegende zumutbare Opfergrenze überschritten ist.
4. Bei der Bemessung der Opfergrenze ist auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen. Allerdings hält die Rechtsprechung eine Investition dann noch für zumutbar, wenn der Vermieter die Investitionskosten innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren durch die Einnahmen aus der Vermietung decken kann.
5. Liegt das Mietobjekt allerdings in einem hochwassergefährdeten Bereich, so kann eine Amortisationszeit von 10 Jahren nicht der Feststellung der Opfergrenze zu Grunde gelegt werden, weil denkbar und möglich ist, dass innerhalb des Amortisationszeitraumes (10 Jahre) ein weiteres Hochwasser eintritt, was zu weiteren Instandsetzungskosten führen würde. In einem solchen Fall müssen bereits innerhalb von 5 Jahren die Investitionskosten durch die Mieteinnahmen gedeckt sein.
VolltextIBRRS 2007, 3325
BGH, Urteil vom 16.05.2007 - XII ZR 13/05
1. Zur Transparenz von Klauseln in AGB, die die Öffnungszeiten von Ladengeschäften in Einkaufszentren regeln.*)
2. Nach dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB sind Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen verpflichtet, Rechte und Pflichten ihrer Vertragspartner möglichst klar und durchschaubar darzustellen. Dazu gehört auch, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen wirtschaftliche Nachteile und Belastungen soweit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann.
VolltextIBRRS 2007, 3122
OLG Celle, Urteil vom 26.04.2007 - 5 U 4/07
Erhält der Mieter im Zuge der Vertragsverhandlungen den unmittelbaren Besitz an der Mietsache und kommt anschließend kein Mietvertrag zu Stande, so verjähren Ansprüche des Vermieters und des Mieters auf Ersatz ihrer Aufwendungen analog § 548 BGB in sechs Monaten nach Rückgabe der Mietsache.
VolltextIBRRS 2007, 3121
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.04.2007 - 10 U 122/06
1. Die Pflicht des Mieters, die Mieträume ab Rohbau selbst auszubauen (sog. "verlorener Baukostenzuschuss"), unterliegt jedenfalls dann der Schriftform des § 550 BGB, wenn diese Ausbaupflicht sowohl Voraussetzung für die Finanzierung des Rohbaus als auch für die Erteilung der Baugenehmigung ist.
2. Ist die Schriftform in diesem Fall nicht gewahrt, verstößt die auf § 550 BGB gestützte Kündigung nicht deshalb gegen Treu und Glauben, weil die Bank das Mietobjekt finanziert hat, obwohl die Ausbaupflicht nicht beurkundet wurde.
IBRRS 2007, 3082
OLG Saarbrücken, Urteil vom 03.05.2007 - 8 U 253/06-64
Räumt der marktbeherrschende Vermieter in einem die Vermietung nur in begrenzter Zahl zur Verfügung stehender Gewerbeflächen betreffenden Mietvertrag dem Mieter über die Grundmietzeit von fünf Jahren hinaus eine einseitige Verlängerungsoption ein, so verstößt dies gegen das Verbot unbilliger Behinderung gemäß § 20 Abs. 1 GWB, was die Nichtigkeit der Klausel nach § 134 BGB zur Folge hat.*)
VolltextIBRRS 2007, 3047
BGH, Urteil vom 02.05.2007 - XII ZR 178/04
1. Die Regelung in einem Mietvertrag, dass das Mietverhältnis mit der künftigen Übergabe der Mietsache beginnt, steht der Wahrung der Schriftform des § 566 BGB a.F. nicht entgegen (Festhaltung an Senatsurteil vom 2. November 2005 - XII ZR 212/03 - NJW 2006, 139 f.).*)
2. Zur Heilung eines auf unzureichender Kennzeichnung der Lage des Mietobjekts in einem Gebäude beruhenden Mangels der Schriftform durch eine Nachtragsvereinbarung, die eine hinreichende Kennzeichnung des Mietobjekts (hier: "Mieteinheit Nr. 15") enthält.*)
VolltextIBRRS 2007, 3020
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2006 - 24 U 113/06
1. Die rechtskräftige Abweisung der Schadensersatzklage des Vermieters wegen Verjährung hindert die Verwertung der diesen Anspruch sichernden Kaution nicht, wenn die Verwertung schon vor Verjährungseintritt möglich war.*)
2. Die Rechtsprechung zum Fristenplan bei Schönheitsreparaturen gilt auch für das Gewerberaummietrecht.*)
VolltextIBRRS 2007, 3015
KG, Urteil vom 28.12.2006 - 12 U 80/06
Eine Fristsetzung des Vermieters an den Mieter zur Ausführung bei Beendigung des Vertrages geschuldeter Rückbauarbeiten ist - als Voraussetzung der Entstehung eines Schadensersatzanspruchs - jedenfalls dann entbehrlich, wenn der Mieter die Durchführung der Rückbauarbeiten ernsthaft und endgültig verweigert. Eine derartige Erfüllungsverweigerung liegt vor, wenn der Mieter nach Erhalt einer Aufforderung, einen konkret beschriebenen vertragswidrigen Zustand zu beseitigen, gleichwohl erklärt, er habe seine Rückbauverpflichtung ordnungsgemäß erfüllt und weitere Ansprüche des Vermieters würden nicht bestehen.*)
VolltextIBRRS 2007, 2992
OLG Dresden, Urteil vom 17.04.2007 - 5 U 8/07
Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter auf Erstattung von Schäden, die entstanden sind, weil der Mieter seiner Obhutspflicht in Bezug auf das Mietobjekt nicht nachgekommen ist, und für die der Vermieter geschädigten Dritten (nach § 836 BGB) Ersatz geleistet hat, verjähren grundsätzlich nicht nach § 548 Abs. 1 BGB.
VolltextIBRRS 2007, 2979
KG, Urteil vom 16.04.2007 - 8 U 199/06
Entsteht nach Abschluss des Mietvertrages über Gewerberäume eine vertragswidrige Konkurrenzsituation, in dem der Vermieter selbst in 5 Metern Abstand vom Mietobjekt einen Gewerbebetrieb betreibt, liegt ein zur Minderung des Mietzinses berechtigender Sachmangel vor.*)
VolltextIBRRS 2007, 2938
OLG Brandenburg, Beschluss vom 04.04.2007 - 3 U 79/06
1. Ohne eine besondere Einigung darf ein Vermieter den Mieter nicht mit Strom versorgen und braucht es auch nicht; seine Gebrauchsgewährpflicht beschränkt sich insoweit vielmehr grundsätzlich darauf, dem Mieter den Zugang an das allgemeine Versorgungsnetz zu eröffnen (vgl. BGH, Urteil vom 30.06.1993 – XII ZR 161/91 = NJW-RR 1993, 1159 m.w.N.).
2. Dieser Verpflichtung genügt der Vermieter hinsichtlich der Elektrizitätsversorgung, wenn er dem Mieter die technischen Möglichkeiten für den Abschluss eines Anschlussnutzungsvertrages mit einem Stromversorgungsunternehmen eröffnet.
3. Unterlässt der Mieter Fall kommentarlos die gebotene Mitwirkung zum Abschluss eines eigenen, vom Hausanschlussvertrag des Grundstückseigentümers zu trennenden Anschlussnutzungsvertrages mit einem Energieversorger, so hat er den darauf zurückzuführenden fehlenden Anschluss an das Stromversorgungsnetz in minderungsausschließender Weise selbst zu.
VolltextIBRRS 2007, 2937
OLG Brandenburg, Beschluss vom 31.08.2006 - 3 U 79/06
1. Ohne eine besondere Einigung darf ein Vermieter den Mieter nicht mit Strom versorgen und braucht es auch nicht; seine Gebrauchsgewährpflicht beschränkt sich insoweit vielmehr grundsätzlich darauf, dem Mieter den Zugang an das allgemeine Versorgungsnetz zu eröffnen (vgl. BGH, Urteil vom 30.06.1993 – XII ZR 161/91 = NJW-RR 1993, 1159 m.w.N.).
2. Dieser Verpflichtung genügt der Vermieter hinsichtlich der Elektrizitätsversorgung, wenn er dem Mieter die technischen Möglichkeiten für den Abschluss eines Anschlussnutzungsvertrages mit einem Stromversorgungsunternehmen eröffnet.
3. Unterlässt der Mieter Fall kommentarlos die gebotene Mitwirkung zum Abschluss eines eigenen, vom Hausanschlussvertrag des Grundstückseigentümers zu trennenden Anschlussnutzungsvertrages mit einem Energieversorger, so hat er den darauf zurückzuführenden fehlenden Anschluss an das Stromversorgungsnetz in minderungsausschließender Weise selbst zu.
VolltextIBRRS 2007, 2936
BGH, Urteil vom 18.04.2007 - XII ZR 139/05
1. Der Mieter kann den Erfüllungsanspruch aus § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB auch dann noch geltend machen, wenn eine Minderung nach § 536b BGB ausgeschlossen ist.*)
2. Erfüllungsansprüche sind nur dann ausgeschlossen, wenn die Mietvertragsparteien einen bestimmten, bei Überlassung vorhandenen (schlechten) Zustand der Mietsache als vertragsgemäß vereinbart haben.*)
VolltextIBRRS 2007, 2763
OLG Koblenz, Urteil vom 25.01.2007 - 2 U 1524/06
1. Der auf Wiedereinräumung des Besitzes gehende Anspruch aus § 861 BGB wegen verbotener Eigenmacht kann im Wege der einstweiligen Verfügung ohne besonderen Verfügungsgrund geltend gemacht werden und darf ausnahmsweise im Verfügungsverfahren als Leistungsverfügung zur endgültigen Befriedigung des Gläubigers führen.*)
2. Erklärt der Mieter mit Abschluss eines Formularvertrages in einem gewerblichen Mietvertrag wahrheitswidrig, die eingebrachten Gegenstände stünden in seinem alleinigen und freien Eigentum, so hat diese formularmäßige Erklärung keinen Einfluss auf die sachenrechtliche Betrachtung, wer tatsächlicher Besitzer oder ggf. Eigentümer der eingelagerten Gegenstände geworden ist. Kommt mangels Eigentum des Mieters ein Vermieterpfandrecht nicht zur Entstehung, kann die wahrheitswidrige Angabe Schadensersatzansprüche des Vermieters gegen den Mieter auslösen.*)
3. Zur Frage unter welchen Bedingungen einem possessorischen Herausgabeanspruch nach § 861 BGB ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 Abs. 2 BGB entgegengehalten werden kann.*)
VolltextIBRRS 2007, 2747
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2007 - 24 U 144/06
Ein unternehmensbezogener Mietvertrag liegt vor, wenn die anmietende Person erkennbar für ein bestimmtes Unternehmen und zweifelsfrei nicht im eigenen Namen auftritt.*)
VolltextIBRRS 2007, 2727
KG, Beschluss vom 20.12.2006 - 12 W 66/06
Der Gebührenstreitwert bei einer Zahlungsklage auf zukünftige Zahlung von Nutzungsentschädigung für Gewerberaum nach der Beendigung des Mietvertrags richtet sich nach § 3 ZPO und nicht nach § 9 ZPO, wobei dieser Streitwert in einfach gelagerten Fällen das Zwölffache der monatlich anfallenden Nutzungsentschädigung ist.
VolltextIBRRS 2007, 2677
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.09.2006 - 10 U 61/06
§ 1357 BGB ist in Bezug auf gewerbliche Mietverhältnisse nicht anwendbar.*)
VolltextIBRRS 2007, 2676
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.09.2006 - 10 U 28/06
Zum Umfang des Konkurrenzschutzes in einem Ärztehaus, wenn der Mietvertrag die Regelung enthält, "Der Mieter wird die ärztliche Praxis im Fachgebiet Radiologie ausüben. Der Vermieter verpflichtet sich, Mieträume im Ärztehaus ohne Zustimmung des Mieters nicht an einen Arzt mit gleicher Fachgebietsbezeichnung zu vermieten. Es ist vereinbart, dass Ärzte mit fachbezogener Röntgenberechtigung in Praxisgemeinschaft mit der Radiologin den konventionellen Bereich der Röntgenabteilung sowie das Ultraschallgerät nutzen, ihren Kostenanteil entsprechend tragen und ihre Leistungen selbst abrechnen."*)
VolltextIBRRS 2007, 2658
LG Dortmund, Urteil vom 30.05.2006 - 1 S 10/05
Zu der Frage, ob der Vermieter einen Aufschlag für mietvertraglich nicht vereinbarte Kleinreparaturen zu Lasten der Mieter in Ansatz bringen darf.
VolltextIBRRS 2007, 2653
OLG Rostock, Urteil vom 12.03.2007 - 3 U 67/06
1. Nach Eintritt der Abrechnungsreife kann der Vermieter die offenen Nebenkostenvorauszahlungen nicht mehr klagweisend geltend machen und sie als quasi gezahlt in die Betriebskostenabrechnung einstellen. Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit der Rechnungslegung ist er gehalten, in die Betriebskostenabrechnung nur die tatsächlichen Leistungen einzustellen und die Klage sodann auf das Gesamtsaldo umzustellen.*)
2. Der Mieter hat einen Anspruch auf Erteilung einer ordnungsgemäßen Rechnung. Wenn dies für die Miete und die auf sie entfallende Umsatzsteuer gilt, gilt dies gleichermaßen für die Betriebskostenabrechnung. Auch diese muss den Umsatzsteuerbetrag beziffert ausweisen. Weist sie ihn nicht aus, führt dies nicht sogleich zur formellen Unwirksamkeit der Abrechnung, sondern zu ihrer materiellen Unrichtigkeit. Dem Mieter steht gem. § 273 BGB bis zur ordnungsgemäßen Erstellung der Abrechnung ein Zurückbehaltungsrecht zu und zwar in Höhe des gesamten Rechnungsbetrages, also der zur Nachzahlung berechneten Betriebskosten und Umsatzsteuer.*)
3. Als Rechnung i.S. des § 14 UStG kommt jede Urkunde in Betracht, aus der der Leistende, der Leistungsempfänger, die Menge und Art der Leistung, der Zeitraum der Leistung und der auf das Entgelt entfallende Umsatzsteuerbetrag erkennbar sind. Seit dem 01.01.2002 ist der Steuerbetrag gesondert auszuweisen und nicht lediglich die Endsumme mit dem Hinweis zu versehen, dass hierin 16 % Umsatzsteuer enthalten seien. Es müssen also sowohl das Nettoentgelt als auch der Betrag der Umsatzsteuer genannt werden.*)
VolltextIBRRS 2007, 2652
OLG Hamm, Urteil vom 28.02.2007 - 30 U 131/06
1. Die Raumtemperatur in einem als Spielsalon genutzten gewerblichen Mietobjekt darf 26 Grad nicht überschreiten, es sei denn, draußen herrschen Temperaturen von mehr als 32 Grad. Aber auch in einem solchen Fall muss die Innentemperatur mindestens 6 Grad niedriger liegen.
2. Der Vermieter hat hierfür die erforderlichen baulichen Voraussetzungen zu schaffen, ohne dass hierdurch das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes wesentlich geändert wird, insbesondere die Fensterflächen durch feste Elemente geschlossen werden.
VolltextIBRRS 2007, 2651
OLG Rostock, Beschluss vom 23.03.2007 - 3 U 187/06
Nach Kündigung eines wegen Nichtbeachtung der gesetzlichen Schriftform ordentlich kündbaren Mietvertrages kann der Vermieter, der im Vertrauen auf das Zustandekommen eines langfristigen Mietverhältnisses das Mietobjekt nach den Vorgaben des Mieters errichtet hat, diesen nicht wegen des enttäuschten Vertrauens auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.*)
VolltextIBRRS 2007, 2638
BGH, Urteil vom 07.03.2007 - XII ZR 40/05
1. Die Vereinbarung in einem Vorvertrag, dass ein langfristiges Mietverhältnis begründet werden soll, unterliegt nicht dem Formerfordernis des § 566 BGB a.F.*)
2. Sie verpflichtet die Parteien aber zur Mitwirkung am Zustandekommen des schriftlichen und damit der Form des § 566 BGB a.F. genügenden Hauptvertrages.*)
IBRRS 2007, 2636
BGH, Urteil vom 21.03.2007 - XII ZR 36/05
Zum Kündigungsrecht des Vermieters gemäß § 543 Abs. 1 BGB bei Nichtzahlung der Kaution durch den Mieter von Gewerberaum.*)
VolltextIBRRS 2007, 2635
OLG Celle, Beschluss vom 01.11.2006 - 13 U 182/06
1. Der Vermieter ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Mieters einen Schlüssel zu behalten; dies gilt auch bei Mietverträgen über Geschäftsräume.
2. Erst recht darf der Vermieter die vermieteten Räume nicht ohne Einwilligung des Mieters betreten, es sei denn, es liegt ein zwingender Grund vor und der Mieter ist nicht zu erreichen.
3. Behält der Vermieter Schlüssel für die Räume zurück und verschafft sich mit dem Schlüssel ohne vorherige Ankündigung und ohne zwingenden Grund Zugang zu den Räumen, so ist eine fristlose Kündigung durch den Mieter gerechtfertigt, ohne dass einer Abmahnung bedarf.
VolltextIBRRS 2007, 2634
OLG Celle, Beschluss vom 05.10.2006 - 13 U 182/06
1. Der Vermieter ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Mieters einen Schlüssel zu behalten; dies gilt auch bei Mietverträgen über Geschäftsräume.
2. Erst recht darf der Vermieter die vermieteten Räume nicht ohne Einwilligung des Mieters betreten, es sei denn, es liegt ein zwingender Grund vor und der Mieter ist nicht zu erreichen.
3. Behält der Vermieter Schlüssel für die Räume zurück und verschafft sich mit dem Schlüssel ohne vorherige Ankündigung und ohne zwingenden Grund Zugang zu den Räumen, so ist eine fristlose Kündigung durch den Mieter gerechtfertigt, ohne dass einer Abmahnung bedarf.
VolltextIBRRS 2007, 2633
BGH, Urteil vom 04.04.2007 - VIII ZR 219/06
1. Ein Grundstückserwerb nach der Beendigung eines Mietverhältnisses und dem Auszug des Mieters führt nicht zum Eintritt des neuen Eigentümers in Rechte und Pflichten des bisherigen Vermieters aus dem beendeten Mietverhältnis und aus einer Sicherungsabrede zur Mietkaution.*)
2. Die Abrechnung der Nebenkosten aus der im Zeitpunkt des Auszugs des Mieters laufenden Abrechnungsperiode obliegt dem bisherigen Vermieter (im Anschluss an BGH, Urteil vom 3. Dezember 2003 - VIII ZR 168/03, NJW 2004, 851).*)
VolltextIBRRS 2007, 2565
OLG München, Urteil vom 22.09.2006 - 19 U 2964/06
"Starre" Fristenpläne über auszuführende Schönheitsreparaturen können auch im Gewerberaummietrecht nicht formularmäßig wirksam vereinbar werden, da die Renovierung eines nicht renovierungsbedürftigen gewerblichen Mietraumes sinnlos ist.
VolltextIBRRS 2007, 2544
BGH, Beschluss vom 29.11.2006 - XII ZR 121/04
Zur Auslegung einer Verpflichtung, ein Geschäftslokal "im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Ladenschlusszeiten" offen zu halten.
VolltextIBRRS 2007, 2531
KG, Beschluss vom 25.01.2007 - 8 W 7/07
1. Im Fall der sog. Doppelvermietung kann ein Mieter seinen Anspruch auf Besitzüberlassung gegenüber dem zweiten Mieter nicht durch einstweilige Verfügung sichern.
2. Im Falle der Doppelvermietung gilt nicht der Grundsatz der Priorität des Mietvertragsschlusses für die Frage, an wen der Vermieter die Mietsache zu übergeben hat. Der Vermieter kann und darf selbst entscheiden, welchen Vertrag er erfüllt und an welchen Mieter er ggf. Schadensersatz leistet.
VolltextIBRRS 2007, 2530
OLG Stuttgart, Urteil vom 22.02.2007 - 13 U 195/06
Für Preisklauseln in vor Inkrafttreten der Preisklauselverordnung am 01.01.1999 geschlossenen Mietverträgen, die nicht nach § 3 des Währungsgesetzes zur Genehmigung vorgelegt werden, gilt die Genehmigungsfiktion des § 4 I PrKV, auch wenn der 10-Jahres-Zeitraum des § 4 I Nr. 2 PrKV bei Inkrafttreten der PrKV bereits abgelaufen war.*)
VolltextIBRRS 2007, 2529
BGH, Urteil vom 07.03.2007 - VIII ZR 247/05
Eine formelhaft vereinbarte Abgeltungsklausel bei Schönheitsreparaturen mit starrer Berechnungsgrundlage ist unwirksam.
VolltextIBRRS 2007, 2528
KG, Urteil vom 25.01.2007 - 8 U 140/06
Eine vertragswidrige Konkurrenzsituation stellt einen zur Minderung des Mietzinses berechtigenden Sachmangel der Mietsache dar.*)
VolltextIBRRS 2007, 2527
BGH, Urteil vom 21.03.2007 - XII ZR 255/04
1. Der Mieter von Geschäftsräumen hat in der Regel kein Zurückbehaltungsrecht an der Kaution.*)
2. Ob allein die Nichtzahlung der Kaution den Vermieter bereits vor Übergabe des Mietobjekts zur fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB berechtigt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.*)
VolltextIBRRS 2007, 2324
AG Köln, Urteil vom 20.06.2006 - 223 C 8/06
1. Kann der Mieter den Vermieter nicht zur Beseitigung eines Mangels auffordern, weil ihm dessen Adresse nicht bekannt ist, so kann er nach einer Selbstbeseitigung nur dann Ersatz der Aufwendungen verlangen, wenn er zuvor zumindest versucht hat, durch entsprechende Nachforschungen die benötigten Daten herauszubekommen.
2. Zu den notwendigen Nachforschungen gehört auch, nötigenfalls die Zahlung der Miete (teilweise) einzustellen, um den Vermieter zu einer Kontaktaufnahme zu bewegen.
3. Aufwendungen zur Wiederherstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs oder zur bloßen Mängelbeseitigung gehören nicht zu den zulässigen Notmaßnahmen des Mieters, ebenfalls nicht bauliche Veränderungen.
VolltextIBRRS 2007, 2309
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.05.2006 - 24 U 179/05
Der mietvertragliche Nutzungszweck "Grillstube (Gaststätte)" umfasst zwar den Betrieb einer "Pizzeria", nicht aber einen "Pizza-Taxi-Betrieb".*)
VolltextIBRRS 2007, 2308
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.06.2006 - 24 U 189/05
1. Setzt der Mieter nach Ablauf eines Mietverhältnisses den Mietgebrauch unter Weiterzahlung des als Miete vereinbarten Entgelts fort und nimmt der Vermieter dieses Verhalten hin, so besteht zwischen ihnen nicht nur ein faktisches Nutzungsverhältnis, sondern weiterhin der bisherige Vertrag oder ein neuer Mietvertrag zu den bisherigen Vertragsbedingungen, allerdings mit gesetzlicher Kündigungsfrist.*)
2. Die Wegnahmepflicht des Mieters ist nicht auf Einrichtungen beschränkt, sondern umfasst auch bauliche Veränderungen.*)
VolltextIBRRS 2007, 2187
OLG Frankfurt, Urteil vom 19.01.2007 - 2 U 106/06
Die Beurteilung, ob wegen Aufheizung eines Gebäudes aufgrund Sonneneinstrahlung ein Mangel der Mietsache vorliegt, richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und dem baulichen Zustand des Gebäudes, nicht nach der Arbeitsstättenverordnung.*)
VolltextIBRRS 2007, 2080
KG, Urteil vom 27.03.2006 - 8 U 57/05
Ein zur vorzeitigen Kündigung berechtigender Schriftformmangel eines gewerblichen Mietvertrags liegt nicht vor, wenn die von einer Partei gewährte Annahmefrist zum Abschluss des Mietvertrags nur im Begleitschreiben und nicht in der Mietvertragsurkunde selbst enthalten ist. Die Bestimmung einer Bindungsfrist nach § 148 BGB ist nicht formbedürftig.
VolltextIBRRS 2007, 2042
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28.11.2000 - 4 W 53/00
1. Bei der Festsetzung des Streitwerts nach § 16 Abs. 2 GKG (Räumung einer Mietwohnung) ist die gesamte Gegenleistung des Mieters Grundlage der Berechnung und zwar einschließlich der Mehrwertsteuer.*)
2. Ein Abschlag wegen des auf die Miete entfallenden Teils der Nebenkosten ist nicht vorzunehmen, wenn diese nicht unterscheidbarer Teil des festen Mietzinses sind.*)
VolltextIBRRS 2007, 1995
OLG Stuttgart, Urteil vom 29.05.2000 - 5 U 210/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 1992
OLG Stuttgart, Urteil vom 26.05.1997 - 5 U 155/95
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 1947
OLG Rostock, Urteil vom 21.08.2000 - 3 U 135/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 1946
OLG Rostock, Urteil vom 02.12.2002 - 3 U 97/02
1. Rechtsvernichtende Einwendungen gegen die eingeklagte Forderung kann der Beklagte im Urkundenprozess mit einer Niederschrift über richterlichen Zeugenvernehmungen urkundlich belegen, wenn die protokollierten Aussagen die Überzeugung des Gerichts, die behauptete rechtsvernichtende Tatsache sei erwiesen, rechtfertigen.*)
2. Die Klage ist endgültig, nicht nur als in der gewählten Prozessart unstatthaft, abzuweisen, wenn das Obsiegen des Klägers im Nachverfahren ausgeschlossen ist, weil er keinen die protokollierten Aussagen entkräftenden Beweis antreten kann.*)
VolltextIBRRS 2007, 1517
BGH, Urteil vom 14.02.2007 - VIII ZR 123/06
Wiederkehrende Kosten, die dem Vermieter zur Prüfung der Betriebssicherheit einer technischen Anlage (hier: Elektroanlage) entstehen, sind Betriebskosten, die bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung der Mietvertragsparteien als "sonstige Betriebskosten" im Sinne von § 2 Nr. 17 Betriebskostenverordnung (bzw. Anlage 3 Nr. 17 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung) auf den Mieter umgelegt werden können.*)
VolltextIBRRS 2007, 1153
BGH, Urteil vom 29.11.1995 - XII ZR 230/94
Es gehört zum Risikobereich des Vermieters, daß die Vermietung von Teileigentum mit der Gemeinschaftsordnung vereinbar ist. Wurde ihm gemäß § 15 Abs. 3 WEG die Vermietung untersagt, kann er sich in der Regel nicht deswegen durch Kündigung aus wichtigem Grund von dem Mietverhältnis lösen.*)
VolltextIBRRS 2007, 1039
BGH, Urteil vom 20.10.1982 - VIII ZR 235/81
Bis 31. Dezember 1949 bezugsfertig gewordener Altbauwohnraum in Berlin, der in der Zeit nach dem 31. Dezember 1968 bis zum 4. August 1972 in Geschäftsraum umgewandelt wurde, ist hierdurch von der Mietpreisbindung für Wohnraum frei geworden.*)
VolltextIBRRS 2007, 1032
BGH, Urteil vom 20.06.1984 - VIII ZR 337/82
a) Zur Frage der Abdingbarkeit der Tilgungsregelung des § 366 BGB in einem formularmäßig gestalteten Mietvertrag.*)
b) Zur Inhaltskontrolle einer formularmäßigen Aufrechnungsverbotsklausel in einem vor Inkrafttreten des AGB-Gesetzes abgeschlossenen Mietvertrag über Gewerberäume.*)
VolltextIBRRS 2007, 1027
BGH, Urteil vom 20.03.1985 - VIII ZR 64/84
Ist in einem Mietvertrag über Gewerberäume vereinbart, daß die festgelegte Vertragsdauer (hier: zehn Jahre) sich automatisch um die gleiche Zeit verlängert, wenn keine Partei bis spätestens zwei Jahre vor Ablauf des Vertrages kündigt, so muß der Mieter, dem eine Verlängerungsoption ohne ausdrückliche Bestimmung einer Optionsfrist eingeräumt ist, dieses Recht, wenn der Vermieter kündigt, unverzüglich, jedoch nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist, ausüben.*)
VolltextIBRRS 2007, 0993
BGH, Urteil vom 17.10.1990 - VIII ZR 213/89
Führt der Unterpächter einer Gaststätte beim Aufenthalt darin vorsätzlich eine Explosion herbei, so handelt er "bei dem Gebrauche" im Sinne des § 549 Abs. 3 BGB.*)
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