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Sachgebiet: Gewerberaummiete

1816 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IBRRS 2006, 2964
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.07.2001 - 9 U 3/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2960
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

BGH, Urteil vom 18.07.2001 - XII ZR 183/98

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2958
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 19.07.2001 - 8 U 8846/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2952
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Hamburg, Urteil vom 25.07.2001 - 4 U 61/00

Die Stellung als Zwischenmieter kann treuhänderisch für den Endmieter übernommen werden mit der Folge, dass nach Widerruf des zugrunde liegenden Auftrags der Zwischenmieter Rechte aus dem Untermietvertrag nicht mehr herleiten kann.*)

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IBRRS 2006, 2950
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Köln, Urteil vom 02.08.2001 - 8 U 24/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2946
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Hamburg, Urteil vom 29.08.2001 - 4 U 196/00

Wird ein vermietetes Objekt in der Weise vermietet, dass der neue Mieter (zunächst) die Stellung eines Zwischenmieters einnehmen und der bisherige Mieter im unmittelbaren Besitz bleiben soll, geht der Gebrauchsüberlassungsanspruch aus §§ 535, 536 BGB a.F. auf Übertragung des mittelbaren Besitzes an den neuen Mieter (§ 870 BGB).*)

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IBRRS 2006, 2939
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 10.09.2001 - 8 U 2489/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2937
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Naumburg, Urteil vom 18.09.2001 - 9 U 91/01

Der Mieter hat keinen Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen, wenn der Vermieter die Betriebskosten trotz eingetretener Abrechnungsreife bislang noch nicht abgerechnet hat. Der Mieter hat insoweit lediglich ein Zurückbehaltungsrecht an den laufenden Vorauszahlungen bis zur Abrechnung.*)

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IBRRS 2006, 2930
GewerberaummieteGewerberaummiete
Sachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht

OLG Naumburg, Urteil vom 28.09.2001 - 11 U 32/01

Annahmeverzug endet, wenn der Gläubiger - auch im Wege einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung - sich zur Annahme der geschuldeten Leistung bereit erklärt. Schuldnerverzug tritt dann jedoch nicht unmittbar mit Zugang des Mahnschreibens ein, sondern erst nach Ablauf einer angemessenen Zeit, innerhalb derer der Schuldner seine Leistung erneut anbieten kann.*)

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IBRRS 2006, 2929
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 01.10.2001 - 8 U 3861/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2925
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 11.10.2001 - 8 U 2024/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2924
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Köln, Urteil vom 15.10.2001 - 13 U 94/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2917
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.10.2001 - 24 U 44/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2915
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 05.11.2001 - 8 U 70/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2914
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 05.11.2001 - 8 U 76/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2901
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.11.2001 - 10 U 98/00

1. Die nachträgliche Vereinbarung einer vorzeitigen Beendigung des Mietvertrages bei Stellung eines Nachmieters zählt nicht zu den Essentialia eines Mietvertrages, die dem Formzwang des § 566 Satz 1 BGB a.F. unterliegen. Gleiches gilt, wenn sich die mit einer (hier: nur geduldeten) unerlaubten Untervermietung verbundene Änderung der Nutzung der Mieträume nicht wesentlich von der bisherigen Nutzung des Hauptmieters unterscheidet.*)

2. Zur Bedeutung der Klausel, "Bei Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter wird die ...-Mietfläche gemäß DIN 277 Teil 1 gemeinsam aufgemessen. Abweichung bis zu +/-3 % von den Flächenangaben bleiben unberücksichtigt", für die Einhaltung der Schriftform, wenn keine Partei bei Übergabe der Mietsache auf das gemeinsame Aufmaß zurückkommt.*)

3. Zur treuwidrigen Berufung auf den Formmangel.*)

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IBRRS 2006, 2888
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.12.2001 - 24 U 17/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2885
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 13.12.2001 - 8 U 7231/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2883
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Oldenburg, Urteil vom 17.12.2001 - 11 U 63/01

1) Zur Ausübung des Sonderkündigungsrechts nach § 57a Satz 2 ZVG ist regelmäßig eine Überlegungsfrist von bis zu einer Woche ausreichend.*)

2) Der Ersteher, der persönlich am Versteigerungstermin nicht teilnimmt, hat durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass er von der Erteilung des Zuschlages unverzüglich Kenntnis erlangt.*)

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IBRRS 2006, 2880
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Köln, Urteil vom 19.12.2001 - 11 U 166/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2878
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 07.01.2002 - 8 U 7969/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2875
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 17.01.2002 - 8 U 353/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2868
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Hamburg, Urteil vom 06.02.2002 - 4 U 145/99

Der Vermieter eines Ladenlokals ist in der Regel nicht verpflichtet, einer Sortimentsänderung zuzustimmen, auch wenn die Zusammensetzung der Kundschaft eines Einkaufszentrums sich verändert hat.*)

Zur Umlegbarkeit von "Strom allgemein" und Verwaltungskosten in der Nebenkostenabrechnung.*)

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IBRRS 2006, 2858
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 25.02.2002 - 8 U 24/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2857
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Rostock, Urteil vom 25.02.2002 - 3 U 209/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2853
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 28.02.2002 - 8 U 4735/98

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2849
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 07.03.2002 - 8 U 8514/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2847
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 11.03.2002 - 8 U 9211/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2842
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht - Kündigung bei treuwidriger Berufung auf Schriftformmangel

OLG Köln, Urteil vom 23.09.2005 - 1 U 43/04

Haben sich die Parteien eines befristeten Mietvertrages verpflichtet, auf Verlangen alle Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, um dem Schriftformerfordernis genüge zu tun, so ist eine Kündigung unter Berufung auf einen Schriftformmangel treuwidrig.

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IBRRS 2006, 2841
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Verwirkung einer Nebenkostennachforderung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2006 - 10 U 169/05

1. Ein pauschales Bestreiten einzelner Positionen der Nebenkostenabrechnung ohne Einsicht in die Kostenbelege ist unzulässig.

2. Eine im Mietvertrag enthaltenen Regelung zur Abrechnungsfrist ist ohne weitere Anhaltspunkte keine Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Nachforderungen zu entnehmen.

3. Für eine Anwendung des vor dem Hintergrund der besonderen Schutzwürdigkeit des sozialen Wohnraummieters erlassenen § 20 Abs. 3 Satz 4 NMV 1970 besteht im Bereich der Gewerberaummiete kein Bedarf. Entsprechendes gilt für eine analoge Anwendung des § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB.

4. Zu den Voraussetzungen der Verwirkung einer Nebenkostennachforderung.

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IBRRS 2006, 2817
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 14.03.2002 - 8 U 161/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2812
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 21.03.2002 - 8 U 9315/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2810
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 21.03.2002 - 8 U 9082/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2807
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.03.2002 - 10 U 17/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2805
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Hamburg, Urteil vom 03.04.2002 - 4 U 236/01

Die dem Mieter eines Gaststättenlokals formularvertraglich auferlegte "Betreibungspflicht während der gesetzlichen Öffnungszeiten" ist nicht nach § 9 AGBG a.F. unwirksam, auch nicht bei gleichzeitigem Ausschluss von Konkurrenzschutz.*)

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IBRRS 2006, 2797
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.04.2002 - 24 U 20/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2791
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.05.2002 - 24 U 142/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2782
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 27.05.2002 - 8 U 2074/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2779
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2002 - 10 U 12/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2776
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2002 - 24 U 212/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2771
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Naumburg, Urteil vom 18.06.2002 - 9 U 8/02

Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Mieter vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen, wenn ein Nachfolger beigebracht wird (OLG Düsseldorf MDR 1994, 1008, 1009). Ein Anspruch des Mieters auf vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag kann sich ausnahmsweise nach Treu und Glauben dann ergeben, wenn dies im dringenden Interesse des Mieters liegt, weil ihm ein Festhalten an dem Vertrag aus Umständen unzumutbar ist, die er nicht bewußt herbeigeführt hat und der gestellte Nachfolger dem Vermieter zumutbar ist (OLG München ZMR 1995, 579, 581). Ein solcher Ausnahmefall wird aber nicht dadurch begründet, dass die Geschäftsaufgabe aus wirtschaftlichen Gründen unabweisbar war, vor allem dann nicht, wenn für den Mieter die Möglichkeit der Untervermietung besteht (OLG Düsseldorf, Urteil 21.1.1992 - 24 U 46/91 - hier: zitiert nach juris).*)

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IBRRS 2006, 2768
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 24.06.2002 - 8 U 87/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2764
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 04.07.2002 - 8 U 177/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2762
GewerberaummieteGewerberaummiete
Steuerrecht

BFH, Urteil vom 09.07.2002 - IX R 29/98

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2759
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG München, Urteil vom 12.07.2002 - 21 U 5864/01

1. Heranziehung von anderen Erfahrungswerten (hier: Ladenmieten) zur Bestimmung des marktüblichen Mietzinses für eine Gaststätte, wenn geeignete Vergleichsobjekte fehlen.*)

2. Rückschluss auf verwerfliche Gesinnung, wenn der Mietzins für eine Gaststätte um knapp 100 % oder mehr über dem maßgeblichen Vergleichswert liegt und weitere Gesichtspunkte hinzutreten.*)

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IBRRS 2006, 2758
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Naumburg, Urteil vom 15.07.2002 - 1 U 153/99

1. Im kaufmännischen Rechtsverkehr (hier im Rahmen eines Erstvermietungsgarantievertrages) bestehen strengere Sorgfaltsanforderungen an den Leistungspflichtigen als im allgemeinen Rechtsverkehr.*)

2. Es ist weder möglich noch geboten, für das Gebiet der neuen Bundesländer in der Zeit unmittelbar nach der Wiedervereinigung Deutschlands den Begriff der kaufmännischen Sorgfalt besonders zu definieren.*)

3. Zu den Sorgfaltsanforderungen bie der Auswahl von Erstmietern für ein Einkaufszentrum.*)

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IBRRS 2006, 2735
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mietrecht

OLG Schleswig, Urteil vom 17.11.2000 - 4 U 146/99

Wird vertraglich zur Kaltmiete die Mehrwertsteuer geschuldet, so gilt diese Regelung regelmäßig auch für die Nebenkosten.*)

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IBRRS 2006, 2729
GewerberaummieteGewerberaummiete
Verfahrensrecht - Kostenentscheidung bei Räumungsklage

OLG München, Beschluss vom 23.11.2000 - 3 W 2228/00

Ein Mieter, der nach Zugang der fristlosen Kündigung nicht sofort räumt, gibt Veranlassung zur Klageerhebung im Sinne des § 93 ZPO.*)

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IBRRS 2006, 2716
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mietrecht

OLG Hamburg, Urteil vom 06.12.2000 - 4 U 121/00

Mit gelegentlichen Straßenbaumaßnahmen begrenzten Ausmaßes in der Nähe eines innerstädtischen Ladenlokals muss der Mieter eines langfristigen Mietvertrages von vornherein rechnen.*)

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IBRRS 2006, 2693
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mietminderung wegen Baulärms

KG, Urteil vom 08.01.2001 - 8 U 5875/98

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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