Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1131 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2015
IBRRS 2015, 1052OLG München, Beschluss vom 30.04.2015 - 34 Wx 86/15
Nachträgliche Eintragung eines Geh- und Fahrtrechts im Jahr 2015 aufgrund einer im Jahr 1969 erteilten, wirksam gewordenen und „nicht verbrauchten“ Bewilligung.*)
VolltextIBRRS 2015, 1051
OLG München, Beschluss vom 04.05.2015 - 34 Wx 131/15
Das Grundbuchamt darf die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek nicht ablehnen, wenn der Gläubiger die vom Schuldner behauptete Befriedigung bestreitet und die Fortsetzung der Zwangsvollstreckung verlangt.*)
VolltextIBRRS 2015, 1055
OLG München, Beschluss vom 27.03.2015 - 34 Wx 113/15
Gegen die Entscheidung des Grundbuchamts, nicht abzuhelfen, ist ein eigenständiges Rechtsmittel nicht gegeben. Über das Rechtsmittel gegen die unterbliebene Abhilfe ist jedenfalls dann gesondert zu entscheiden, wenn über die zugrundeliegende Beschwerde bereits zuvor entschieden ist (Anschluss an OLG Köln, 11.06.2010 - 2 Wx 77/10, FGPrax 2010, 229).*)
VolltextIBRRS 2015, 1033
OLG München, Beschluss vom 13.02.2015 - 34 Wx 484/14
1. Zur Grundbuchberichtigung aufgrund Berichtigungsbewilligung mit Zustimmung des Eigentümers.*)
2. Weist das Grundbuchamt einen unter Vorlage einer Bewilligung gestellten Berichtigungsantrag mit der Begründung zurück, der Unrichtigkeitsnachweis sei nicht erbracht, kann auf die Beschwerde hin das Grundbuchamt bei schlüssiger Darlegung zur Unrichtigkeit und zum Richtigwerden des Grundbuchs angewiesen werden, die Eintragung aufgrund Berichtigungsbewilligung (mit Zustimmung des Eigentümers) vorzunehmen.*)
VolltextIBRRS 2015, 1043
BGH, Beschluss vom 26.02.2015 - V ZB 86/13
Die Verpfändung des Anspruchs auf Auflassung eines Grundstücks, das in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegt, bedarf in entsprechender Anwendung des § 144 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB der Genehmigung der Sanierungsbehörde.*)
VolltextIBRRS 2015, 0957
OLG München, Beschluss vom 30.01.2015 - 34 Wx 477/14
Gegenstand einer Grunddienstbarkeit bildet immer eine Beschränkung der aus dem Grundstückseigentum fließenden Befugnisse, um dadurch Vorteile für das herrschende Grundstück zu schaffen. Weder die Rückbaupflicht im Fall des Widerrufs der Gestattung eines Dachüberstands in den Luftraum des Nachbargrundstücks noch die Verpflichtung, es zu unterlassen, den Dachüberstand auf dem Nachbargrundstück als dem herrschenden Grundstück zu belassen, ist Ausfluss von Befugnissen am Eigentum des dienenden Grundstücks.*)
VolltextIBRRS 2015, 0942
OLG Hamm, Beschluss vom 23.12.2014 - 15 W 256/14
Die Nutzung einer Photovoltaikanlage kann nur dann Inhalt einer Grunddienstbarkeit sein, wenn ein technischer Eigenverbrauch des erzeugten Stroms auf dem begünstigten Grundstück stattfindet.*)
VolltextIBRRS 2015, 0857
OLG München, Beschluss vom 10.03.2015 - 34 Wx 467/14
1. Zur Berichtigung des eingetragenen Berechtigten einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit nach Vermögensübergang (Umwandlung) außerhalb des Grundbuchs.*)
2. Ein verfahrensrechtlicher Berichtigungsanspruch unterliegt weder der Verjährung noch der Verwirkung.*)
VolltextIBRRS 2015, 0856
OLG München, Beschluss vom 30.01.2015 - 34 Wx 466/14
Zur Eintragung einer Zwangshypothek aufgrund eines nach der Regelbetrag-Verordnung bemessenen Unterhaltstitels.*)
VolltextIBRRS 2015, 0854
OLG München, Beschluss vom 16.03.2015 - 34 Wx 430/14
1. Der Vorlage eines Erbscheins oder der Zustimmung bisher unbekannter - durch einen Pfleger zu vertretender - Nacherben bedarf es nicht, soweit der Testamentsvollstrecker Miteigentumsanteile eines Grundstücks erfüllungshalber an Vermächtnisnehmer überträgt. Entgeltlichkeit ist auch dann gegeben, wenn der Testamentsvollstrecker eine Verfügung in Ausführung einer letztwilligen Anordnung des Erblassers vornimmt. In diesem Fall ist es zum Grundbuchvollzug weder erforderlich, dass sich das Vermächtnis aus einer öffentlichen Urkunde ergibt, noch dass die Stellung der Erben durch Erbschein nachgewiesen wird.*)
2. Des grundbuchtauglichen Nachweises bedarf die Entgeltlichkeit der Verfügung hingegen für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft durch den Testamentsvollstrecker, wenn Miteigentumsanteile anteilig auf die Erben übertragen werden sollen und das - privatschriftliche - Testament keine entsprechende Teilungsanordnung oder kein Vorausvermächtnis enthält.*)
VolltextIBRRS 2015, 0821
OLG München, Beschluss vom 19.02.2015 - 34 Wx 421/14
1. Zur Verfahrens- und Geschäftsfähigkeit unter Betreuung stehender Beteiligter im Grundbuchverfahren.*)
2. Es gilt der Erfahrungssatz, dass die Geschäftsfähigkeit die Regel und die Geschäftsunfähigkeit die Ausnahme ist. Es müssen daher hinreichende Tatsachen vorliegen - die sich auch aus Umständen außerhalb der vorgelegten Eintragungsunterlagen ergeben können -, die ernsthafte Zweifel wecken, wie etwa das Vorliegen eines Gutachtens, das Geschäftsunfähigkeit für einen Zeitraum vor der fraglichen Verfügung bestätigt hat. Diese können durch ein (weiteres) Gutachten zerstreut werden, wobei der volle Nachweis der Geschäftsfähigkeit jedoch nicht geführt zu werden braucht (Anschluss an BayObLGZ 1989, 111).*)
VolltextIBRRS 2015, 0817
OLG München, Urteil vom 06.02.2015 - 34 Wx 4/15
Das sogenannte Verbot der Doppelbelastung steht der Eintragung einer Zwangshypothek an dem nun ungeteilten Grundbesitz des Schuldners auch dann nicht entgegen, wenn bereits vorher an einem damaligen Eigentumsanteil des Schuldners am selben Grundstück eine Grundschuld bestellt ist (Abgrenzung zu OLG Köln, 23.10.1995 - 2 Wx 30/95, FGPrax 1996, 13).*)
VolltextIBRRS 2015, 0828
OLG Hamm, Beschluss vom 21.01.2015 - 15 W 492/14
Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass § 31 S. 1 GBO auch den Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek erfasst, dessen Rücknahme also dem dort vorgesehenen Formerfordernis unterliegt.*)
VolltextIBRRS 2015, 0852
OLG München, Beschluss vom 09.02.2015 - 34 Wx 416/14
Scheidet das zum Nachlass gehörende Grundstück durch wirksame Verfügung des Vorerben aus dem Nachlass aus, bedarf es bei Löschung des Nacherbenvermerks wegen Unrichtigkeit des Grundbuchs regelmäßig nicht auch der Anhörung etwaiger Ersatznacherben (Klarstellung zu OLG München, 10.08.2012 - 34 Wx 187/12).*)
VolltextIBRRS 2015, 0789
OLG München, Beschluss vom 02.02.2015 - 34 Wx 408/14
1. Zulässigkeit der Beschwerdebeschränkung gegen eine Zwischenverfügung, wenn der Vollzugsantrag sich auf verschiedene Einträge bezogen hat, jedoch eine Bestimmung nach § 16 Abs. 2 GBO nicht getroffen ist.*)
2. Die Bestandsteilzuschreibung von Sondereigentumsrechten verlangt außer derjenigen des Sondereigentums zwingend auch eine Verfügung über den Miteigentumsanteil, der zu dem Wohnungs- oder Teileigentum gehört.*)
VolltextIBRRS 2015, 0788
OLG München, Beschluss vom 27.02.2015 - 34 Wx 345/14
Zur Beschwerdeberechtigung, wenn das Grundbuchamt der Anregung, eine Eintragung wegen Unzulässigkeit von Amts wegen zu löschen, nicht nachgekommen ist.*)
VolltextIBRRS 2015, 0830
KG, Beschluss vom 13.01.2015 - 1 W 211/14
Der Umstand, dass sich der tatsächliche zu einem bestimmten Zeitpunkt geschuldete Erbbauzins bei einer vereinbarten Indexgleitklausel nicht unmittelbar aus dem Grundbuch ergeben muss (vgl. BGH, Urteil vom 01.06.1990 - V ZR 84/89 -, NJW 1990, 2380), steht der Eintragung eines insoweit veränderten Erbbauzinses nicht entgegen.*)
VolltextIBRRS 2015, 0756
KG, Beschluss vom 13.01.2015 - 1 W 210/14
Der Umstand, dass sich der tatsächliche zu einem bestimmten Zeitpunkt geschuldete Erbbauzins bei einer vereinbarten Indexgleitklausel nicht unmittelbar aus dem Grundbuch ergeben muss (vgl. BGH, Urteil vom 01.06.1990 - V ZR 84/89 -, NJW 1990, 2380), steht der Eintragung eines insoweit veränderten Erbbauzinses nicht entgegen.*)
VolltextIBRRS 2015, 0728
OLG München, Beschluss vom 09.03.2015 - 34 Wx 39/14
1. Die katastermäßige Flächenzerlegung eines Grundstücks hat keine materiell-rechtliche Wirkung; maßgeblich ist der Grundbuchinhalt.*)
2. Die Aufklärungs- und Ermittlungspflicht gilt auch im Amtsverfahren des Grundbuchrechts nur, soweit der Vortrag von Beteiligten oder der Sachverhalt dazu Anlass bietet. Allen denkbaren Möglichkeiten muss nicht nachgegangen werden; vielmehr können die Ermittlungen eingestellt werden, wenn ihre Fortsetzung ein die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr erwarten lässt.*)
3. Zur eigentumsrechtlichen Zuordnung ehemaliger - in diesem Fall gebuchter - Gewässergrundstücke.*)
VolltextIBRRS 2015, 0729
OLG München, Beschluss vom 13.03.2015 - 34 Wx 232/13
Lässt der bei einem alsbaldigen Weiterverkauf des Grundstücks erzielte Kaufpreis darauf schließen, dass dessen Verkehrswert deutlich höher ist als der ursprüngliche Kaufpreis, so ist für die Bewertung des in Durchführung des Kaufvertrages vorgenommenen Geschäfts der sich aus dem späteren Geschäft ergebende Wert maßgebend. Voraussetzung ist aber, dass sich aus dem späteren Geschäft tatsächlich ein schon früher vorhandener höherer Wert ergibt. Lässt sich der höhere Wert aus dem späteren Geschäft aber nicht sicher ableiten, hat es bei der Regel des § 20 KostO zu verbleiben.*)
VolltextIBRRS 2015, 0724
OLG München, Beschluss vom 18.02.2015 - 34 Wx 25/15
Erfolglose Beschwerde gegen die Eintragung einer Zwangshypothek, die (u. a.) darauf gestützt ist, dass die den Titeln zugrundeliegende Forderung durch vorangegangene Teilzahlungen nicht mehr als 750 € betragen habe.*)
VolltextIBRRS 2015, 0726
OLG München, Beschluss vom 09.02.2015 - 34 Wx 31/15
1. Unzulässigkeit einer gegen eine Antragszurückweisung erhobenen Grundbuchbeschwerde, die sich nicht insgesamt gegen den entscheidenden Teil, sondern nur gegen einen einzelnen Entscheidungsgrund richtet.*)
2. § 9 Abs. 1 Satz 2 BeurkG verlangt, dass in der Niederschrift selbst die unzweideutige Erklärung der Urkundsbeteiligten enthalten ist, dass das beigefügte Schriftstück ihren Willen enthalte und Gegenstand der Beurkundung sein solle.)
VolltextIBRRS 2015, 0709
OLG München, Beschluss vom 27.02.2015 - 34 Wx 8/15
Bildet ein fließendes Gewässer kein selbstständiges Grundstück, kommt dessen Buchung auf dem Grundbuchblatt des Ufergrundstücks nicht in Betracht.*)
VolltextIBRRS 2015, 0707
OLG München, Beschluss vom 23.02.2015 - 34 Wx 7/14
1. Ist nach Übertragung eines Teils eines Miteigentums im Grundbuch zwar der Ausschluss des Rechts, die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen, im Verhältnis der bisherigen Miteigentümer und im Verhältnis des neuen Miteigentümers zu dem nicht an der Veräußerung beteiligten Miteigentümer, nicht aber im Verhältnis von Erwerber und Veräußerer eingetragen, so kommt eine Grundbuchunrichtigkeit nur in Betracht, wenn die Auslegung der ursprünglichen Bestellung ergibt, dass der Ausschluss zugunsten aller, auch der erst später hinzukommenden Miteigentümer bestehen soll.*)
2. Wird das nur zugunsten der vorhandenen Miteigentümer eingetragene Recht vom neuen Miteigentümer übernommen, ist damit nicht ohne Weiteres auch eine Bindung zwischen Veräußerer und Erwerber vereinbart.*)
VolltextIBRRS 2015, 0710
OLG München, Beschluss vom 30.03.2015 - 34 Wx 19/15
1. Zu den Voraussetzungen der Löschung einer vor dem 1.1.1900 entstandenen und im Grundbuch eingetragenen altrechtlichen Verfügungsbeschränkung.*)
2. Der Umstand, dass die im Grundbuch vermerkte notarielle Urkunde gegenwärtig nicht auffindbar ist, die die gegenüber einem Berechtigten eingegangenen Verpflichtungen beschreibt, in die ein Erwerber des Grundstücks einzutreten hat, erlaubt jedenfalls im Antragsverfahren nicht die Löschung der Belastung.*)
VolltextIBRRS 2015, 0679
BGH, Beschluss vom 04.12.2014 - V ZB 7/13
1. Die ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer erfolgte Unterteilung eines Wohnungseigentums ist unzulässig, wenn Räume, die nach der Teilungserklärung nicht zu Wohnzwecken dienen, nach der Unterteilungserklärung ein neues Wohnungseigentum bilden.*)
2. Grundbucheintragungen, die eine solche Unterteilung vollziehen, sind inhaltlich unzulässig und können nicht Grundlage für einen gutgläubigen Erwerb sein.*)
VolltextIBRRS 2015, 0621
BGH, Urteil vom 07.11.2014 - V ZR 250/13
Inhaber des Ausgleichsanspruchs gemäß § 9 Abs. 3 GBBerG ist derjenige, in dessen Eigentum das Grundstück im Zeitpunkt der gesetzlichen Begründung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit stand; ein späterer Eigentumswechsel ändert daran für sich genommen nichts.*)
VolltextIBRRS 2015, 0614
KG, Beschluss vom 04.11.2014 - 1 W 248/14
Der im Grundbuchverfahren erforderliche formgerechte Nachweis der gesetzlichen Vertretungsmacht für eine GmbH & Co. KG kann durch Bezugnahme auf die Eintragungen im Handelsregister nicht für rechtsgeschäftliche Erklärungen erbracht werden, die vor Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister in deren Namen abgegeben worden sind (entgegen OLG Hamm, FGPrax 2011, 61). Nachweiserleichterungen wie bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts kommen jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn die Kommanditgesellschaft durch Aufnahme ihrer Geschäfte wirksam geworden ist.*)
VolltextIBRRS 2015, 0613
KG, Beschluss vom 04.11.2014 - 1 W 247/14
Der im Grundbuchverfahren erforderliche formgerechte Nachweis der gesetzlichen Vertretungsmacht für eine GmbH & Co. KG kann durch Bezugnahme auf die Eintragungen im Handelsregister nicht für rechtsgeschäftliche Erklärungen erbracht werden, die vor Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister in deren Namen abgegeben worden sind (entgegen OLG Hamm, FGPrax 2011, 61). Nachweiserleichterungen wie bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts kommen jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn die Kommanditgesellschaft durch Aufnahme ihrer Geschäfte wirksam geworden ist.*)
VolltextIBRRS 2015, 0609
OLG München, Beschluss vom 31.10.2014 - 34 Wx 293/14
1. Zum Nachweis der Erbfolge durch notarielles Testament anstelle eines Erbscheins.*)
2. Haben mehrere sachverständige Befunde, die im zeitlichen Zusammenhang mit der Errichtung der letztwilligen Verfügung erstellt worden sind, das Ergebnis, dass die Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit zu bejahen ist, jedenfalls aber nicht zweifelsfrei verneint werden kann, ist für die Erbfolge von der Testierfähigkeit auszugehen. Das Grundbuchamt kann nicht mit der Begründung, es sei nicht zweifelsfrei nachgewiesen, dass der Erblasser testierfähig gewesen sei, einen Erbschein verlangen.*)
VolltextIBRRS 2015, 0605
OLG Hamm, Beschluss vom 01.08.2014 - 15 W 427/13
Hat das Grundbuchamt tatsächliche Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers und damit an der Wirksamkeit der Erbeinsetzung in einer letztwilligen Verfügung, kann es trotz Vorliegens einer notariell beurkundeten letztwilligen Verfügung die Vorlage eines Erbscheins zur Grundbuchberichtigung verlangen.*)
VolltextIBRRS 2015, 0566
OLG Dresden, Beschluss vom 13.08.2014 - 17 W 748/14
Für die Eintragung einer Grundschuldabtretung für eine Gesamtgrundschuld über 76 Mio. Euro, die an mehr als 30 Grundstücken lastet, deren Grundbücher bei unterschiedlichen Grundbuchämtern geführt werden, ist bei jedem Grundbuch eine 0,1-Gebühr aus dem Nennbetrag, begrenzt auf 60 Mio. Euro, anzusetzen.
VolltextIBRRS 2015, 0555
KG, Beschluss vom 17.02.2015 - 1 W 379/14
Zum grundbuchrechtlichen Vollzug der Umwandlung von Gemeinschafts- in Sondereigentum ist die Bewilligung des Berechtigten eines gegen einen Wohnungseigentümer ergangenen gerichtlichen Verfügungsverbots erforderlich.*)
VolltextIBRRS 2015, 0465
OLG Naumburg, Beschluss vom 06.06.2014 - 12 Wx 2/14
Die Eintragung eines Verbotes im Grundbuch, über dort vermerkte Eigentümergrundschulden zu verfügen, setzt die Vorlage der Grundschuldbriefe voraus. Im Interesse der Übereinstimmung von Grundbuch und Brief ist davon auch dann keine Ausnahme geboten, wenn der das Verfügungsverbot erwirkende Gläubiger des Eigentümers nicht im Besitz der Briefe ist.*)
VolltextIBRRS 2015, 0371
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.08.2014 - 3 Wx 190/13
1. Ist dem Grundbuchamt die Berechtigung zur Vertretung einer juristischen Person oder Gesellschaft nachzuweisen, weil von dieser eine zur Eintragung erforderliche Erklärung abgegeben oder eine Eintragung (hier: Löschung der Auflassungsvormerkung und Eintragung des Eigentumswechsels) beantragt wird, so erleichtert § 32 GBO die Führung des genannten Nachweises gegenüber dem (deutschen) Grundbuchamt dahin, dass (u.a.) die im Handelsregister eingetragene Vertretungsberechtigung durch eine Bescheinigung nach § 21 Abs. 1 BNotO nachgewiesen wird.*)
2. Die durch § 32 GBO, § 21 BNotO für das Grundbuchverfahren gezogenen Grenzen können nicht dadurch überwunden werden, dass einem deutschen Notar die Möglichkeit eingeräumt wird, unabhängig von der Existenz eines aussagekräftigen Registers (hier: beim Companies House Großbritannien) mit voller Beweiskraft eine Bescheinigung auszustellen, mit der er die Vertretungsberechtigung des directors einer englischen private limited company gegenüber dem Grundbuchamt "aufgrund elektronischer Einsichtnahme" in das englische Register sowie Einsicht in weitere Unterlagen (z.B. minute book) bestätigt.*)
VolltextIBRRS 2015, 0404
OLG Koblenz, Beschluss vom 29.01.2015 - 5 U 1389/14
1. Die Geschäftsunfähigkeit des Veräußerers im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses muss glaubhaft gemacht werden. Erinnerungsschwäche und Verwirrtheit allein reichen für die Annahme eines die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustands krankhafter Störung der Geistestätigkeit nicht aus. Das ist auch dann der Fall, wenn kurze Zeit später dem Veräußerer tatsächlich ein Betreuer zur Seite gestellt wird.
2. Ein Verfügungsanspruch zur Verhinderung der Eigentumsumschreibung zugunsten des Erwerbers im Grundbuch kann nicht damit begründet werden, dass dem drohenden erheblichen Schaden des angeblich Geschäftsunfähigen ein nur geringer Nachteil des Vertragspartners gegenüber stehe.
VolltextIBRRS 2015, 0347
OLG München, Beschluss vom 11.12.2014 - 34 Wx 429/14
1. Zur Löschung des Testamentsvollstreckervermerks bei Grundstücksveräußerung an einen Dritten.*)
2. Der Nachweis über die Beendigung der Testamentsvollstreckung - durch Aufgabenerledigung - ist dem Grundbuchamt gegenüber regelmäßig in der Form des § 29 GBO zu erbringen.*)
VolltextIBRRS 2015, 0342
OLG München, Beschluss vom 09.02.2015 - 34 Wx 43/15
Bauhandwerker sind berechtigt, zur Sicherung ihrer Forderungen aus dem Bauvertrag Einsicht in das betreffende Grundstück des Bestellers zu nehmen. Eine Einsichtnahme über das Bestandsverzeichnis und Abteilung I hinaus kann unter Abwägung der Interessen im Einzelfall auch dann in Betracht kommen, wenn der Besteller nicht (mehr) Eigentümer des Grundstücks ist.*)
VolltextIBRRS 2015, 0331
OLG München, Beschluss vom 14.01.2015 - 34 Wx 446/14
1. Wird eine Grunddienstbarkeit nach Teilung des dienenden Grundstücks an einem Teil gelöscht, obwohl der Ausübungsbereich des Rechts sich auch auf den Teil erstreckt, kommt die Eintragung eines Widerspruchs zugunsten des Berechtigten in Betracht.*)
2. Gegen die Eintragung des Widerspruchs kann mit dem Ziel, diesen zu löschen, unbeschränkte Beschwerde erhoben werden. Begründet ist das Rechtsmittel, wenn bei der Eintragung/ Löschung des vom Widerspruch betroffenen Rechts gesetzliche Vorschriften nicht verletzt wurden oder sich die Unrichtigkeit des Grundbuchs als nicht glaubhaft erweist.*)
VolltextIBRRS 2015, 0330
OLG München, Beschluss vom 28.11.2014 - 34 Wx 426/14
Innerhalb des Zeitrahmens des § 929 Abs. 2 ZPO muss der Gläubiger alles ihm mögliche getan haben, damit die beantragte Vollstreckungsmaßnahme durchgeführt werden kann. Daran fehlt es, wenn der Titel, auf dessen Grundlage eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen werden soll, zu unbestimmt ist ("Nutzungsrecht") oder der Schuldner als angeblicher Erbe noch nicht im Grundbuch eingetragen ist und ein Erbschein nicht vorliegt.*)
VolltextIBRRS 2015, 0329
OLG München, Beschluss vom 07.01.2015 - 34 Wx 418/14
Ebenso wie beim Widerruf hat das Grundbuchamt die erklärte Anfechtung einer Vollmacht wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung grundsätzlich unberücksichtigt zu lassen; anders ist dies hingegen, wenn ein Anfechtungsgrund zu seiner Überzeugung dargetan, zumindest sein Vorliegen wahrscheinlich ist. An Plausibilität und Umfang von Gründen für einen Widerruf - entsprechendes gilt für Anfechtungsgründe -, welche der freien Beweiswürdigung unterliegen, dürfen keine zu geringen Anforderungen gestellt werden. Denn sonst würden für die Grundbuchpraxis unerlässliche Vollmachten ohne Not entwertet.*)
VolltextIBRRS 2015, 0303
OLG München, Beschluss vom 11.12.2014 - 34 Wx 193/14
1. Bei einem Wechsel der Straßenbaulast gehen die jeweiligen dinglichen Belastungen auf den neuen Träger über.*)
2. Wird der Ausübungsbereich einer Dienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) als öffentliche Straße gewidmet, wird die Dienstbarkeit nicht schon deswegen gegenstandslos.*)
3. Ist das Geh- und Fahrtrecht seit 40 Jahren gelöscht und das dienende Grundstück ununterbrochen als öffentliche Straße gewidmet, ist es - ohne sonstige Anhaltspunkte - nicht überwiegend wahrscheinlich, dass die Belastung für das herrschende Grundstück noch einen Vorteil bietet. Dann aber kommt die Eintragung eines Widerspruchs für den Berechtigten gegen die Richtigkeit des Grundbuchs nicht in Betracht.*)
VolltextIBRRS 2015, 0181
OLG München, Beschluss vom 29.07.2014 - 34 Wx 138/14
1. Zur Widerruflichkeit einer Bauträgervollmacht.*)
2. Ein wichtiger Grund für den Widerruf kann in einem der Beschränkung im Innenverhältnis widersprechenden Gebrauch der Vollmacht liegen. Hierbei ist nicht allein entscheidend, dass die aus dem Text der Vollmacht ersichtlichen internen Schranken überschritten sind (OLG München, 20.02.2013 - 34 Wx 439/12, IBRRS 2013, 1394, FGPrax 2013, 111). Anlass für einen Widerruf kann vielmehr auch dann bestehen, wenn zwar die Vollmacht die beabsichtigten Änderungen noch ermöglicht, diesen aber die der Bevollmächtigung zugrunde liegenden vertraglichen Abreden entgegenstehen. Hiervon hat sich das Grundbuchamt bzw. das Beschwerdegericht im Rahmen freier Beweiswürdigung zu überzeugen.*)
VolltextIBRRS 2015, 0173
KG, Beschluss vom 06.01.2015 - 1 W 252/14
Ein nicht eingetragener und nicht staatlich konzessionierter Verein kann jedenfalls nicht unter seinem Namen ohne Nennung sämtlicher Mitglieder im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden.*)
VolltextIBRRS 2015, 0172
KG, Beschluss vom 06.01.2015 - 1 W 251/14
Ein nicht eingetragener und nicht staatlich konzessionierter Verein kann jedenfalls nicht unter seinem Namen ohne Nennung sämtlicher Mitglieder im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden.*)
VolltextIBRRS 2015, 0171
KG, Beschluss vom 06.01.2015 - 1 W 250/14
Ein nicht eingetragener und nicht staatlich konzessionierter Verein kann jedenfalls nicht unter seinem Namen ohne Nennung sämtlicher Mitglieder im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden.*)
VolltextIBRRS 2015, 0158
OLG Jena, Beschluss vom 29.09.2014 - 3 W 420/14
Steht das Recht auf Rückübertragung mehreren Berechtigten zu, so ist die Kennzeichnung des Anteilsverhältnisses bei der Eintragung einer Vormerkung entbehrlich.*)
VolltextIBRRS 2015, 0117
OLG Jena, Beschluss vom 08.09.2014 - 3 W 292/14
Ist eine OHG in der DDR, während der Geltung des BGB, durch Hoheitsakt oder Verordnung enteignet worden und das Grundbuch daraufhin unberichtigt geblieben, so ist bei fehlender Eintragung eines Widerspruchs davon auszugehen, dass die OHG das Eigentum an dem Grundstück wieder erworben hat.*)
VolltextIBRRS 2015, 0115
OLG Jena, Beschluss vom 17.10.2014 - 3 W 409/14
Der Erlass einer Zwischenverfügung ist nur zulässig, wenn das angenommene Eintragungshindernis mit rückwirkender Kraft behebbar ist.*)
VolltextIBRRS 2015, 0113
OLG Jena, Beschluss vom 22.10.2014 - 3 W 423/14
Die Anwendbarkeit des § 35 Abs. 3 GBO setzt nicht nur die Einhaltung der Wertgrenze für das betreffende Grundstück oder dessen Anteil voraus, sondern verlangt im Interesse der Rechtssicherheit auch, dass die Beschaffung des Erbscheins mit unverhältnismäßigen Aufwand an Kosten und Mühe verbunden ist.*)
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