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Sachgebiet: Grundbuchrecht

1141 Entscheidungen insgesamt




Online seit Januar

IBRRS 2024, 0017
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Anspruch auf Sicherungsvormerkung

LG Wuppertal, Urteil vom 21.09.2023 - 7 O 191/23

ohne amtlichen Leitsatz

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Online seit 2023

IBRRS 2023, 3546
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wirkung der Vollmacht bei Erbanfall zugunsten der Bevollmächtigten

OLG Bremen, Beschluss vom 31.08.2023 - 3 W 15/23

1. Auslegung einer Erklärung als Vollmacht über den Tod hinaus.*)

2. Zur Legitimationswirkung der Vollmacht nach dem Tod des Vollmachtgebers, wenn die beiden gemeinschaftlich Bevollmächtigten auch gemeinschaftliche Erben sind.*)

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IBRRS 2023, 3530
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Freigabeerklärung des Testamentsvollstreckers

OLG Hamm, Beschluss vom 31.01.2023 - 15 W 269/22

1. Zu den Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Zwischenverfügung im Falle der Grundbuchberichtigung aufgrund Unrichtigkeitsnachweis.*)

2. Löschung des Testamentsvollstreckervermerks aufgrund Freigabeerklärung des Testamentsvollstreckers.*)

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IBRRS 2023, 3420
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Geschäftswert eines Aufgebotsverfahrens zur Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.11.2023 - 19 W 75/23

Der Geschäftswert eines Aufgebotsverfahrens zur Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs bestimmt sich nach § 36 GNotKG; hierbei ist ein Bruchteil des Nennwerts der Grundschuld anzusetzen.*)

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IBRRS 2023, 3419
ImmobilienImmobilien
Berichtigung des Grundbuchs wegen offensichtlicher Unrichtigkeit?

OLG München, Beschluss vom 27.11.2023 - 34 Wx 203/23 e

1. Die vor Annahme des Amtes des Testamentsvollstreckers getroffene Verfügung ist unwirksam.*)

2. Sie bedarf zur Erlangung der Wirksamkeit der Genehmigung des Verfügungsbefugten und wird nicht allein dadurch wirksam, dass der Verfügende später das Amt des Testamentsvollstreckers annimmt.*)

3. Bei einem mehraktigen Verfügungstatbestand muss der Verfügende grundsätzlich im Zeitpunkt des letzten Teilakts noch verfügungsbefugt sein.*)

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IBRRS 2023, 3418
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Eintragung als Alleineigentümerin des Grundstücks im Grundbuch

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.12.2023 - 14 W 91/23

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2023, 3358
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Kein Ausschluss einer gestaffelten Berechtigung unter aufschiebender Bedingung

OLG Bamberg, Beschluss vom 15.05.2023 - 10 Wx 8/23

Die Eintragung einer gestaffelten Berechtigung, auch unter einer aufschiebenden Bedingung, ist keineswegs ausgeschlossen.

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IBRRS 2023, 3370
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Änderung der Sicherungsvereinbarung = vormerkungswidrige Verfügung?

BGH, Urteil vom 20.10.2023 - V ZR 9/22

1. Die Vorschrift des § 1192 Abs. 1a BGB findet auf den Erwerber eines bereits mit einer Sicherungsgrundschuld belasteten Grundstücks keine Anwendung; er kann aus dem Wegfall des Sicherungszwecks nur dann eine Einrede herleiten, wenn der Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld an ihn abgetreten wurde oder er in den Sicherungsvertrag eingetreten ist.*)

2. Die Änderung der auf eine vorrangige Grundschuld bezogenen Sicherungsvereinbarung ist keine vormerkungswidrige Verfügung i.S.v. § 883 Abs. 2 BGB.*)

3. Nach einer auf die gesicherte Forderung bezogenen Schuldübernahme geht eine Sicherungsgrundschuld nicht auf den Eigentümer über, der das bereits belastete Grundstück erworben hat und nicht Partei der Sicherungsabrede ist.*)

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IBRRS 2023, 3318
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Keine Genehmigungsbedürftigkeit für Erwerb von Bruchteilseigentum an Grundstück

OLG München, Beschluss vom 12.06.2023 - 34 Wx 120/23 e

1. Das Grundbuchamt ist zu einer umfassenden eigenständigen Prüfung der Genehmigungsbedürftigkeit einer verfahrensgegenständlichen Vereinbarung berechtigt und verpflichtet und dabei nicht durch das Negativzeugnis des Familiengerichts gebunden ist.

2. Zugrunde zu legen ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung. Dass eine verfahrensgegenständliche Vereinbarung noch im Jahr 2022, mithin vor Ablösung des § 1822 Nr. 10 BGB a. F. durch § 1854 Nr. 4 BGB n. F. geschlossen wurde, steht der Genehmigungsfreiheit nicht entgegen. Der einschlägigen Übergangsvorschrift des Art. 229 § 54 EGBGB ist keine Regelung zu entnehmen, die die Fortgeltung des BGB in seiner alten Fassung auf vor dem 01.01.2023 entstandene Rechtsverhältnisse anordnen würde. Selbst bei Annahme einer Genehmigungsbedürftigkeit nach § 1822 Nr. 10 BGB a. F. würde es sich auch keineswegs um einen mit der Beurkundung im Jahr 2022 bereits abgeschlossenen Vorgang handeln, auf den aus diesem Grunde das alte Recht anzuwenden wäre.

3. Nach § 1854 Nr. 4 BGB unterfällt der Genehmigungspflicht nur noch ein Rechtsgeschäft, das auf Übernahme einer fremden Verbindlichkeit gerichtet ist. Hiervon nicht erfasst ist folglich ein Rechtsgeschäft, bei dem sich eine Haftung für Verbindlichkeiten lediglich als dessen gesetzliche Nebenfolge darstellt; allenfalls dies kommt jedoch beim hier vorliegenden bloßen Erwerb von Bruchteilseigentum an einem Grundstück in Betracht.

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IBRRS 2023, 3278
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Antrag auf Löschung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit

OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.02.2023 - 15 Wx 249/23

1. Ergibt sich aus dem Grundbuch oder den Grundakten das Geburtsdatum des Berechtigten einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit nicht, kann eine Löschung des Rechts gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 GBBerG erst 110 Jahre nach Grundbucheintragung erfolgen.*)

2. Von dem Wortlaut des § 5 GBBerG kann auch dann nicht abgewichen werden, wenn die Bewilligung hinsichtlich der eingetragenen Dienstbarkeit bereits vor 119 Jahren erfolgte.*)

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IBRRS 2023, 3276
ImmobilienImmobilien
Hindert der Vollmachtswiderruf den Vollzug einer Grundbucheintragung?

OLG Köln, Beschluss vom 03.03.2023 - 2 Wx 15/23

Die erst nach Eingang eines Eintragungsantrags beim Grundbuch von diesem erlangte Kenntnis eines von dem Vollmachtgeber erklärten Widerrufs einer Generalvollmacht hindert nicht mehr den Vollzug einer Grundbucheintragung.*)

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IBRRS 2023, 3197
ImmobilienImmobilien
Was passiert bei elektronischer Einreichung eines Vollstreckungsantrags?

OLG Köln, Beschluss vom 06.06.2023 - 2 Wx 70/23

In NRW ist der elektronische Zugang zu den Grundbuchämtern bislang noch nicht eröffnet. Wird dennoch ein Vollstreckungsantrag unter Beifügung des Vollstreckungstitels über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) bei dem Grundbuchamt eingereicht, hat das Grundbuchamt auf die fehlende Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs durch rangwahrende Zwischenverfügung hinzuweisen und dem Antragsteller Gelegenheit zur Nachreichung des Vollstreckungstitels in Papierform zu geben (a.A. KG, FGPrax 2023, 150).

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IBRRS 2023, 3184
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Verfahrenswert des auf die ehemalige ehewohnungsbezogenen Herausgabeverlangens

OLG Braunschweig, Beschluss vom 08.11.2023 - 1 WF 127/23

1. In sonstigen gemäß § 266 FamFG Familienstreitsachen sind im Rahmen des Ermessens nach § 42 Abs. 1 FamGKG grundsätzlich auch die Rechtsgedanken des Gerichtskostengesetzes heranzuziehen.*)

2. Der Wert eines auf die ehemalige Ehewohnung bezogenen Herausgabeverlangens bemisst sich nach rechtskräftiger Ehescheidung gemäß § 42 Abs. 1 FamGKG unter Heranziehung des Rechtsgedankens des § 41 Abs. 2 GKG auf den Jahreswert der zuvor gezahlten Nutzungsentschädigung.*)

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IBRRS 2023, 3045
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Beschwer bei Teilabhilfe zu einer Verfahrenswertbeschwerde

OLG Bamberg, Beschluss vom 24.10.2023 - 2 WF 159/23

1. Sinkt der Wert des Beschwerdegegenstands einer Verfahrenswertbeschwerde infolge einer Teilabhilfe auf 200 Euro oder darunter, wird die (bis dahin zulässige) Beschwerde unzulässig.*)

2. Da § 55 Abs. 3 FamGKG das Ziel verfolgt, dass der Verfahrenswert zutreffend festgesetzt wird, entspricht es in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem eine bei der Wertfestsetzung oftmals auftretende Fragestellung zu entscheiden ist, dem Gesetzeszweck, von der Kann-Vorschrift Gebrauch zu machen. Die Unzulässigkeit der Verfahrenswertbeschwerde steht einer Abänderung von Amts wegen nicht entgegen.*)

3. Im Rahmen der Verfahrenswertbemessung nach § 43 FamGKG sind die vom beteiligten Ehegatten bezogenen Sozialleistungen (insgesamt) als Einkommen zu berücksichtigen. Aus welchen Quellen das Einkommen bezogen wird, ist hierfür unerheblich. Ebenso wenig kommt es auf die Verwendung des Geldes an. Es ist deshalb auch der für Unterkunft und Heizung vom Sozialleistungsträger gezahlte Betrag als Einkommen zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2023, 0818
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Gemischte bzw. alternative Nutzung von Wohnungseigentum kann zulässig sein

KG, Beschluss vom 18.03.2022 - 1 W 300/21

1. Der teilende Eigentümer ist nicht gehindert, bei der Begründung von Sondernutzungsrechten den Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums als Ausfluss des jeweiligen Wohnungseigentums sukzessive - für die einzelnen Rechte zu unterschiedlichen Zeitpunkten - auszuschließen.

2. Die Befugnis, ein Teileigentum auch als Wohnung zu nutzen, kann Inhalt der Gemeinschaftsordnung sein.

3. Das Grundbuchamt darf die bewilligte Eintragung einer Vereinbarung nur ablehnen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass das Grundbuch durch sie unrichtig würde, etwa wenn die Gemeinschaftsordnung gegen ein gesetzliches Verbot verstößt.

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IBRRS 2023, 2708
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Nachforschungspflicht des Grundbuchamtes

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.01.2023 - 5 W 87/22

Nur wenn konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen sowohl der objektiven als auch der subjektiven Voraussetzungen des § 1365 Abs. 1 BGB gegeben sind, darf das Grundbuchamt die Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens verlangen. Demgegenüber begründen bloße Zweifel oder abstrakte Vermutungen hinsichtlich des Umfanges des Vermögens und/oder der Kenntnis des Vertragspartners kein Recht und keine Pflicht des Grundbuchamtes zu Nachforschungen von Amts wegen oder zur „vorbeugenden“ Anforderung einer Zustimmung des Ehegatten.*)

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IBRRS 2023, 2707
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Falsche Schreibweise des Vornamens sorgt für Zweifel an der Geschäftsfähigkeit

OLG Schleswig, Beschluss vom 27.01.2023 - 2 Wx 64/22

1. Das Grundbuchamt hat die Geschäftsfähigkeit des Erklärenden zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung (hier: der Vollmacht) selbständig zu prüfen. Dabei hat es vom Grundsatz der Geschäftsfähigkeit Volljähriger auszugehen. Ergeben sich jedoch auf Tatsachen gegründete Zweifel an der Geschäftsfähigkeit, ist dem durch Zwischenverfügung nachzugehen und dem Antragsteller aufzugeben, die Zweifel etwa durch Vorlage ärztlicher Bescheinigungen auszuräumen. An die Beurteilung der Geschäftsfähigkeit durch den beurkundenden Notar ist das Grundbuchamt nicht gebunden.*)

2. Hat der Erklärende bei der Unterschrift unter die Urkunde seinen Vornamen nicht fehlerfrei geschrieben und dies entweder nicht bemerkt hat oder trotz eines Bemerkens so hingenommen, kann dies Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Erklärenden begründen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich nicht um einen bloßen Schreibfehler im Sinne einer motorischen Fehlleistung handelt, sondern um eine falsche Reihenfolge der Buchstaben. Selbst wenn man ein Vertauschen der Buchstaben beim eigenen Vornamen noch für nachvollziehbar hielte, ist die Tatsache, dass der Fehler nicht korrigiert wurde, nur noch schwerlich zu erklären. Jedenfalls begründet dies einen so erheblichen Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Erklärenden, dass nicht mehr vom Grundsatz der Geschäftsfähigkeit ausgegangen werden kann.*)

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IBRRS 2023, 2696
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Kann Eintragung von Unbedenklichkeitsbescheinigung abhängig gemacht werden?

OLG Köln, Beschluss vom 25.01.2023 - 2 Wx 5/23

Überträgt ein Miterbe seinen Erbanteil durch eine Erbauseinandersetzungs- und Erbteilsübertragungsvereinbarung auf einen Miterben, darf das Grundbuchamt die beantragte Eintragung der Übertragung von der Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung abhängig machen.

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IBRRS 2023, 2694
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Anforderungen an die Erteilung eines Grundschuldbriefs

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.01.2022 - 3 W 108/21

1. Grundschuldbriefe sollen gem. § 56 GBO, § 87 S. 1 GBV mit Hilfe eines maschinellen Verfahrens gefertigt werden und müssen deshalb keine Unterschrift tragen.

2. Ein Grundschuldbrief hat nicht deshalb Substanz oder Erklärungsinhalt verloren, dass er gefaltet wurde oder durch das Anbringen einer Tackerklammer zwei minimale Löcher aufweist.

3. Rechtsgrundlage der Grundbuchverfügung bilden die Ermächtigungsvorschriften der Grundbuchordnung.

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IBRRS 2023, 2693
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Beschränkt persönliche Dienstbarkeit

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 19.05.2023 - 5 W 12/23

Ein als beschränkte persönliche Dienstbarkeit vereinbartes Wohnungsrecht kann nicht mit dem Inhalt bestellt werden, dass der Wohnungsberechtigte – auch – mit dinglicher Wirkung dazu verpflichtet sein soll, die anfallenden Kosten der Versicherungen sowie die Grundsteuer zu tragen.*)

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IBRRS 2023, 2544
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Ermittlungen zum Erben abgelehnt: Eigentümer ist nicht beschwerdebefugt!

KG, Beschluss vom 01.11.2022 - 1 W 362/22

Der Eigentümer eines Grundstücks ist grundsätzlich nicht zur Beschwerde berechtigt, wenn das Grundbuchamt auf seine Anregung die Einleitung von - weiteren - Ermittlungen zum Rechtsnachfolger des verstorbenen Eigentümers eines Nachbargrundstücks ablehnt. Allein der Wunsch des Anregenden, das Nachbargrundstück zu erwerben, begründet kein Beschwerderecht.*)

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IBRRS 2023, 2445
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundbuchumschreibung seit 01.04.2023 nur noch mit Notar!

OLG Rostock, Beschluss vom 24.07.2023 - 3 E 81/23

Die Beantragung des Eigentümerwechsels im Grundbuch bedurfte vor dem 01.04.2023 nicht zwingend der Mitwirkung eines Notars, da bis zu diesem Zeitpunkt § 13 n.F. GBO keine Anwendung gefunden hat.*)

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IBRRS 2023, 2444
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Wirksame Auflassung bedarf qualifizierter Vollstreckungsklausel!

OLG Rostock, Beschluss vom 26.07.2023 - 3 W 69/23

Ist eine Partei zur Erklärung der Auflassung eines Grundstücks verurteilt, setzt eine wirksame Auflassung voraus, dass zum Zeitpunkt der Auflassungserklärung der anderen Partei ein vollstreckbarer Titel mit einer qualifizierten Vollstreckungsklausel vorliegt.*)

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IBRRS 2023, 2429
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wohnungsberechtigter Grundstückseigentümers insolvent: Eigentümerwohnungsrecht fällt in die Insolvenzmasse!

BGH, Beschluss vom 22.06.2023 - V ZB 10/22

1. Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten und damit auch das Wohnungsrecht als Sonderfall der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit gehören grundsätzlich nicht zur Insolvenzmasse. Der Ausschluss der Pfändbarkeit gilt aber bei einem Eigentümerwohnungsrecht nicht. Ein solches Recht ist stets pfändbar.

2. Sind Grundstückseigentümer und Wohnungsberechtigter personenidentisch, sei es durch eine anfängliche Bestellung des Wohnungsrechts als Eigentümerrecht, sei es durch eine nachträgliche (Wieder-)Vereinigung von Wohnungsrecht und Eigentum in einer Person, muss sich der Wohnungsberechtigte für die Pfändung so behandeln lassen, als habe er es gem. § 1092 Abs. 1 Satz 2 BGB gestattet, die Ausübung des Wohnungsrechts einem anderen zu überlassen.

3. Aufgrund der Pfändbarkeit fällt das Eigentümerwohnungsrecht bei Insolvenz des wohnungsberechtigten Grundstückseigentümers in die Insolvenzmasse, und der Insolvenzverwalter kann die Löschung des Wohnungsrechts ohne Mitwirkung des Eigentümers bewilligen (Anschluss an Senatsbeschluss vom 02.03.2023 - V ZB 64/21, IBRRS 2023, 1050; IMRRS 2023, 0473).

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IBRRS 2023, 2308
ImmobilienImmobilien
Erbbaurecht wird aufgehoben: Muss der Zweigrechtsberechtigte zustimmen?

OLG München, Beschluss vom 09.03.2023 - 34 Wx 20/23

1. Wird ein auf einem Grundstück lastendes Erbbaurecht aufgehoben, beurteilt sich die Frage, ob es der Zustimmung des Berechtigten eines auf dem Erbbaurecht lastenden Zweigrechts bedarf, nach § 876 Satz 1 BGB und nicht nach § 876 Satz 2 BGB.*)

2. Diese Zustimmung ist jedoch entbehrlich, wenn das ein grundstücksgleiches Recht belastende Nutzungsrecht bereits vor der Aufhebung inhalts- und ranggleich auch auf dem Grundstück selbst lastet oder bei Aufhebung des grundstücksgleichen Rechts das frühere Nutzungsrecht inhalts- und ranggleich auf dem Grundstück selbst bestellt wird.*)

3. Die Ranggleichheit ist anhand eines konkreten Vergleichs unter Berücksichtigung der im Falle einer Zwangsversteigerung vorhergehenden Rechte zu beurteilen.*)

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IBRRS 2023, 2240
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Erwerb einer Zwangshypothek durch Eigentümer aufgrund einstweiliger Einstellung der Zwangsvollstreckung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.06.2023 - 3 Wx 49/23

1. Eine gerichtliche Entscheidung, die die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung anordnet, führt gem. § 868 Abs. 2, 1. Halbs. ZPO nur dann zum Erwerb der Zwangshypothek durch den Eigentümer, wenn zugleich die erfolgten Vollstreckungsmaßregeln aufgehoben werden. Erfolgt die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung, stellt die Leistung derselben eine zusätzliche Voraussetzung für den Erwerb der Hypothek dar.*)

2. Daneben kann der Erwerb der Hypothek durch den Eigentümer gem. § 868 Abs. 2, 2. Halbs. ZPO auch dadurch bewirkt werden, dass die zur Abwendung der Vollstreckung nachgelassene Sicherheitsleistung oder Hinterlegung erfolgt. Sicherheitsleistung in diesem Sinne ist die (Abwendungs-)Sicherheitsleistung durch den Schuldner in den Fällen der §§ 711, 712, 720a Abs. 3 ZPO, nicht aber die zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung geleistete Sicherheit.*)

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IBRRS 2023, 2227
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Kein elektronischer Zugang zum Grundbuchamt: Was passiert mit per beA eingereichten Anträgen?

KG, Beschluss vom 16.05.2023 - 1 W 94/23

1. Die Berliner Justiz hat den elektronischen Zugang zu den Grundbuchämtern bislang nicht eröffnet.*)

2. Wird dennoch ein (Vollstreckungs-)Antrag unter Beifügung des Vollstreckungstitels über das besondere elektronische Anwaltspostfach bei dem Grundbuchamt eingereicht, ersetzt der von dem Amtsgericht gefertigte Ausdruck jedenfalls nicht die Ausfertigung des Titels. Insoweit fehlt es an einer Voraussetzung der Zwangsvollstreckung. Das Grundbuchamt hat hierauf nicht durch - rangwahrende - Zwischenverfügung, sondern mit einer Aufklärungsverfügung hinzuweisen.*)

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IBRRS 2023, 2158
ImmobilienImmobilien
§ 40 GBO ist bei isolierter Belastung des Grundbesitzes nicht analog anwendbar!

OLG Hamm, Beschluss vom 25.11.2022 - 15 W 114/22

§ 40 GBO ist auf Fälle einer isolierten Belastung des Grundbesitzes mit einem (Finanzierungs-) Grundpfandrecht nicht - analog - anwendbar, sodass es bei dem Erfordernis einer Voreintragung nach § 39 GBO verbleibt (Anschluss an OLG Oldenburg, Beschluss vom 23.03.2021, 12 W 38/21). Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Bewilligung durch die Erben selbst oder durch einen von ihnen Bevollmächtigten erfolgt.*)

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IBRRS 2023, 2234
GrundbuchrechtGrundbuchrecht

BGH, Beschluss vom 06.07.2023 - V ZB 68/22

1. Das in § 111h Abs. 2 Satz 1 StPO angeordnete Vollstreckungsverbot findet auf die Vollziehung eines Vermögensarrestes im Sinne des § 111f StPO generell keine Anwendung. (Rn. 9)*)

2. Infolgedessen wird die Eintragung einer weiteren Sicherungshypothek aufgrund desselben - noch nicht ausgeschöpften - oder eines anderen Vermögensarrestes nicht ausgeschlossen, wenn das Grundstück eines Beschuldigten mit einer Sicherungshypothek belastet ist, die in Vollziehung eines Vermögensarrestes in das Grundbuch eingetragen worden ist. (Rn. 5)*)

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IBRRS 2023, 2010
ImmobilienImmobilien
Eintragung einer Vormerkung zur Absicherung eines Rückauflassungsanspruchs

OLG Bremen, Beschluss vom 05.04.2023 - 3 W 5/23

Die Eintragung einer Vormerkung zur Absicherung eines Rückauflassungsanspruchs des Veräußerers mit dem Vermerk der, durch das Überleben und den Fortbestand der Ehe bedingten, Vorausabtretung des Rückauflassungsanspruchs an den Ehegatten des Veräußerers ist zulässig.*)

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IBRRS 2023, 1740
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Umwandlung von Wohnungseigentum in Teileigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten

KG, Beschluss vom 10.03.2023 - 1 W 509/22

Im räumlichen Anwendungsbereich einer Rechtsverordnung nach § 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB ist dem Grundbuchamt vor Eintragung der Umwandlung im Grundbuch als Wohnungseigentum gebuchten Sondereigentums in Teileigentum die Genehmigung nach § 250 Abs. 5 Satz 1 BauGB nachzuweisen.*)

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IBRRS 2023, 1681
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Erteilung eines neuen Grundpfandrechtsbriefs

OLG Hamm, Beschluss vom 03.01.2023 - 15 W 395/21

Zu den Voraussetzungen für die Erteilung eines neuen Grundpfandrechtsbriefs in dem Fall, dass der Brief vom Grundbuchamt abgesandt worden ist, aber ein Zugang beim Gläubiger nicht feststellbar ist*)

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IBRRS 2023, 1438
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Normkontrollantrag wegen Beeinträchtigung Quellwasserbezugsrechts

VGH München, Beschluss vom 06.05.2022 - 15 NE 22.849, 15 NE 22.875

Ein im Grundbuch als Grunddienstbarkeit eingetragenes „Quellwasserbezugsrecht“ wird durch einen Bebauungsplan, der das dienende Grundstück mit einem allgemeinen Wohngebiet überplant, nicht hinsichtlich seines Inhalts und seiner Schranken ausgeformt.*)

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IBRRS 2023, 1399
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Anspruch auf Verzeichnis der Wohnungseigentümer mit Wohnanschrift?

OLG Naumburg, Beschluss vom 26.07.2022 - 12 Wx 19/22

Ein Wohnungseigentümer einer WEG hat gegen das Grundbuchamt keinen Anspruch darauf, dass dieses ein Verzeichnis der Wohnungseigentümer führt, das deren Wohnanschriften enthält, und dass ihm ein solches Verzeichnis zugänglich gemacht wird.*)

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IBRRS 2023, 1344
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Erfordernis einer Genehmigung oder einer Negativbescheinigung

OLG Schleswig, Beschluss vom 29.03.2023 - 2 Wx 9/23

1. Eine Genehmigung gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 WaldG SH ist nur dann erforderlich, wenn ein Waldgrundstück geteilt wird und eines der dadurch entstehenden Teilgrundstücke kleiner als drei Hektar ist. Die Teilung eines Waldgrundstückes setzt voraus, dass (erstens) ein Grundbuchgrundstück geteilt wird und (zweitens) infolge der Abschreibung des Grundstücksteils eine vorher zu einem Grundbuchgrundstück gehörende Waldfläche nun auf mehrere Grundbuchgrundstücke verteilt wird.*)

2. Das Grundbuchamt kann die Vorlage einer Genehmigung – alternativ einer Erklärung, dass eine Genehmigung nicht erforderlich ist (sog. Negativbescheinigung), durch die Forstbehörde verlangen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Genehmigung erforderlich sein könnte. Liegen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass durch die Teilung eines Grundstückes ein Waldgrundstück gemäß § 11 Abs. 1 WaldG SH geteilt wird, obliegt es nicht dem Grundbuchamt, abschließend zu klären, ob durch die Abschreibung doch kein Waldgrundstück geteilt wird oder die Genehmigungsbedürftigkeit gegebenenfalls aus anderen Gründen entfällt.*)

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IBRRS 2023, 1343
GesellschaftsrechtGesellschaftsrecht
Keine Irreführungseignung eines Vereins mit der Bezeichnung „Consulting“

OLG Hamm, Beschluss vom 29.09.2022 - 27 W 62/22

Mit Blick auf die Namenswahrheit im Vereinsrecht sind nur solche Angaben schädlich, die ersichtlich geeignet sind, über Verhältnisse irrezuführen, die für die angesprochenen Verkehrskreise objektiv betrachtet wesentlich sind.

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IBRRS 2023, 1198
ImmobilienImmobilien
Kaufvertrag nichtig: Auflassungsvormerkung erst gar nicht entstanden

BGH, Urteil vom 17.02.2023 - V ZR 22/22

1. Die rechtskräftige Entscheidung, mit der die Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrags festgestellt wird, hat präjudizielle Bedeutung für die Entscheidung über die Berichtigung des Grundbuchs wegen Erlöschens des durch Vormerkung gesicherten Anspruchs aus diesem Vertrag; mit Rechtskraft des Feststellungsurteils steht fest, dass die Auflassungsvormerkung nicht entstanden und das Grundbuch hinsichtlich deren Eintragung unrichtig ist.*)

2. Ist in einem Vorprozess eine Klage auf Bewilligung der Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Grundbuchberichtigung rechtskräftig abgewiesen worden, ist ein mit dem Klageantrag auf Feststellung der Nichtigkeit des Kaufvertrags verbundener erneuter Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs hinsichtlich der Vormerkung nur dann zulässig, wenn die Klageanträge dergestalt in ein Eventualverhältnis gestellt werden, dass der auf Grundbuchberichtigung gerichtete Antrag nur hilfsweise für den Fall gestellt wird, dass der Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit des Kaufvertrags Erfolg hat.*)

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IBRRS 2023, 1145
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
RechtsVO nach § 250 Abs. 1 BauGB: Genehmigung nach § 250 Abs. 5 BauGB vorzulegen!

KG, Beschluss vom 28.02.2023 - 1 W 509/22

Im räumlichen Anwendungsbereich einer Rechtsverordnung nach § 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB ist dem Grundbuchamt vor Eintragung der Umwandlung im Grundbuch als Wohnungseigentum gebuchten Sondereigentums in Teileigentum die Genehmigung nach § 250 Abs. 5 Satz 1 BauGB nachzuweisen.*)

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IBRRS 2023, 1158
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Vertretung des Kindes bei Grundstücksüberlassungsvertrag

OLG Köln, Beschluss vom 16.09.2022 - 2 Wx 171/22

1. Überträgt ein Elternteil, der mit dem anderen Elternteil nicht verheiratet und gemeinsam sorgeberechtigt ist, sein Grundstück auf die minderjährigen Kinder, diese vertreten durch den anderen Elternteil, bedarf es weder der Bestellung eines Ergänzungspflegers noch der Vorlage eines Negativattests seitens des Familiengerichts.

2. Das Grundbuchamt hat gegebenenfalls zu prüfen, ob der vertretungsberechtigte andere Elternteil für seine Zustimmung zur Grundstücksübertragung der familiengerichtlichen Genehmigung bedarf.

3. Bei einem Grundstücksüberlassungsvertrag zwischen dem minderjährigen Kind und einem mitsorgeberechtigten Elternteil, der mit dem anderen Elternteil nicht (mehr) verheiratet ist, ist der andere Elternteil vom gesetzlichen Vertretungsausschluss gem. § 1629 Abs. 2 S. 1, § 1795 BGB nicht betroffen, sodass das Kind von ihm allein vertreten wird (Weiterentwicklung von BGH BeckRS 2021, 10811).

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IBRRS 2023, 1065
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Fehlende behördliche Genehmigung macht Grundstückskaufvertrag schwebend unwirksam

OLG München, Beschluss vom 06.02.2023 - 34 Wx 5/23 e

1. Die Entscheidung über die Abhilfe oder Nichtabhilfe gem. § 75 GBO hat stets in Form eines Beschlusses zu ergehen, der sämtlichen Beteiligten bekanntzugeben ist.*)

2. Das Beschwerdegericht ist auch bei erheblichen Mängeln des Abhilfeverfahrens nicht grundsätzlich gehindert, in der Sache selbst zu entscheiden.*)

3. Ein Grundstückskaufvertrag, der gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 GrdstVG der behördlichen Genehmigung bedarf, ist bis zu deren Erteilung schwebend unwirksam; wird die Genehmigung bestandskräftig versagt, ist das Rechtsgeschäft endgültig nichtig.*)

4. Eine Auflassungsvormerkung sichert nicht einen im Zusammenhang mit dem Grundstücksgeschäft entstandenen Verwendungsersatzanspruch des Vormerkungsberechtigten.*)

5. Selbst wenn der Vormerkungsberechtigte dem Anspruch auf Erteilung der Löschungsbewilligung aus § 894 ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines solchen Verwendungsersatzanspruchs entgegensetzen könnte, würde dies die Löschung der Vormerkung ohne seine Bewilligung aufgrund von Grundbuchunrichtigkeit gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 GBO nicht hindern.*)

6. Das Antragsrecht als öffentlich-rechtliche Position des Grundbuchverfahrens unterliegt nicht der Disposition der Parteien eines zivilrechtlichen Vertrags.*)

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IBRRS 2023, 1061
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anforderungen an Darstellungen im Aufteilungsplan

KG, Beschluss vom 14.06.2022 - 1 W 122/22

Der Aufteilungsplan dient der klaren Abgrenzung des Sondereigentums von dem Gemeinschaftseigentum. Regelmäßig ist es erforderlich, neben Grundrissen der einzelnen Stockwerke - KG bis DG - auch Schnitte und Ansichten des Gebäudes vorzulegen. An die Darstellungen in dem Aufteilungsplan sind wegen des grundbuchverfahrensrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes besondere Sorgfaltsanforderungen zu stellen.

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IBRRS 2023, 1035
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Bewilligung zur Löschung der Grundschuld bei Nichtigkeit des Vertrags

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2022 - I-22 W 19/22

1. Der Schuldner wurde zur Bewilligung der Löschung der Grundschuld verurteilt und hat diese somit unstrittig zu bewirken.

2. Bei Kondiktion der Grundschuld hat der Gläubiger einen Anspruch auf Aufhebung oder Übertragung.

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IBRRS 2023, 0854
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wie werden Nebenforderungen eingetragen?

OLG Rostock, Beschluss vom 16.03.2022 - 3 W 76/21

1. Bei der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek sind Zinsen und andere Nebenforderungen stets nur so einzutragen, wie sie tituliert sind.*)

2. Es ist nicht zulässig, als Nebenforderung titulierte Zinsen oder Säumniszuschläge kapitalisiert als Hauptforderung bzw. unter Hinzurechnung zu der Hauptforderung einzutragen.*)

3. Etwas Anderes gilt nur dann, wenn die Hauptforderung erloschen ist und nur noch Nebenforderungen offen sind.*)

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IBRRS 2023, 0832
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundbuchamt darf Kaufvertrag nicht prüfen

OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.10.2021 - 20 W 191/21

Das Grundbuchamt hat im Rahmen des § 20 GBO das der Auflassung zu Grunde liegende schuldrechtliche Grundgeschäft nicht zu überprüfen. Von daher darf das Grundbuchamt im Regelfall die Eigentumsumschreibung nicht deshalb ablehnen, weil die Auflassung nicht mit dem schuldrechtlichen Grundgeschäft übereinstimmt. Das Grundbuchamt hat mithin bei dem Vollzug einer Auflassung im Grundbuch auch eine im Rahmen des Kaufvertrags etwa zugesicherte Lastenfreiheit nicht zu prüfen.*)

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IBRRS 2023, 0855
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wie kann der Erbe das Ende der Testamentsvollstreckung nachweisen?

KG, Beschluss vom 11.10.2022 - 1 W 268/22

Ist nach den Feststellungen des Nachlassgerichts ein von ihm ausgestelltes Testamentsvollstreckerzeugnis unrichtig geworden, weil nach Erledigung von dem Erblasser dem Testamentsvollstrecker übertragener Aufgaben nur noch eine überwachende Testamentsvollstreckung verbleibt, kann der Beschluss, mit dem das Testamentsvollstreckerzeugnis eingezogen wird, ein geeigneter Nachweis dafür sein, dass der Erbe in der Verwaltung und Verfügung über ein Grundstück durch die Anordnung der Testamentsvollstreckung nicht beschränkt wird. Bei der Berichtigung des Grundbuchs durch Eintragung des Erben ist dann nicht zugleich ein Testamentsvollstreckervermerk einzutragen.*)

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IBRRS 2023, 0830
GesellschaftsrechtGesellschaftsrecht
Erwerb des Alleineigentums an dem Grundbesitz durch Tod des Mitgesellschafters!

OLG Köln, Beschluss vom 11.07.2022 - 2 Wx 102/22

Bei dem Tod eines Mitgesellschafters einer Zwei-Personen-GBR wird im Falle der Anwachsung der verbleibende Gesellschafter als Alleineigentümer eines der Gesellschaft gehörenden Grundstücks eingetragen.*)

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IBRRS 2023, 0754
GesellschaftsrechtGesellschaftsrecht
Grundbuchberichtigungsanspruch

LG Dortmund, Urteil vom 18.11.2021 - 18 O 1/20

Ein Missbrauch der Vertretungsmacht liegt bereits dann vor, wenn der Geschäftsführer objektiv Grenzen überschreitet, die seiner Vertretungsbefugnis im Innenverhältnis zur Gesellschaft gezogen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 10.04.2006, II ZR 337/05,BeckRS 2006, 08342 - IBRRS 2006, 3395)

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IBRRS 2023, 0691
HandelsrechtHandelsrecht
Kann elektronisch das Ausscheiden als Geschäftsführer angemeldet werden?

KG, Beschluss vom 30.06.2022 - 22 W 36/22

Zum Nachweis der Beendigung der Vertretungsbefugnis durch Amtsniederlegung eines Geschäftsführers hat der anmeldende Geschäftsführer Unterlagen vorzulegen, aus denen sich der Zugang der Niederlegungserklärung bei dem Bestellungsorgan ergibt. Als Unterlage kommt auch das rein elektronisch erstellte Protokoll einer Gesellschafterversammlung in Betracht.*)

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IBRRS 2023, 0683
GesellschaftsrechtGesellschaftsrecht
Grundbuchberichtigungsanspruch

LG Essen, Urteil vom 04.08.2022 - 41 O 15/15

Eine durch einen Vertreter abgegebene Willenserklärung ist als unwirksam anzusehen, wenn der Vertreter seine Vertretungsmacht missbraucht hat und sich dies der Gegenseite geradezu aufdrängen musste (vgl. BGH, Urteil vom 08.01.2019, II ZR 364/18; BeckRS 2019, 445 - IBRRS 2019, 1000).

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IBRRS 2023, 0636
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Testamentsvollstreckung beendet: Nachweis durch Bescheinigung des Nachlassgerichts!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.09.2022 - 19 W 64/21

Der Nachweis der Beendigung der Testamentsvollstreckung kann gegenüber dem Grundbuchamt auch durch eine entsprechende Bescheinigung des zuständigen Nachlassgerichts geführt werden.*)

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