Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Grundbuchrecht

1141 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2023

IBRRS 2023, 0406
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Nur ein selbständiges Grundstück kann ein herrschendes Grundstück sein!

BGH, Urteil vom 11.11.2022 - V ZR 145/21

1. Wenn der aus einer Grunddienstbarkeit Berechtigte durch Bezeichnung des herrschenden Grundstücks im Grundbuch eindeutig bezeichnet ist, kommt eine abweichende Auslegung anhand der Eintragungsbewilligung und der tatsächlichen Verhältnisse nicht in Betracht. Dies gilt auch dann, wenn die Grunddienstbarkeit zugunsten einer noch wegzumessenden Teilfläche bestellt worden war (im Anschluss an Senat, Beschluss vom 23.09.1993 - V ZB 27/92, BGHZ 123, 297, 301).*)

2. Herrschendes Grundstück im Sinne von § 1018 BGB kann nur ein selbständiges Grundstück im Sinne der Grundbuchordnung, also eine räumlich abgegrenzte, auf einem besonderen Grundbuchblatt gebuchte Fläche sein. Ausreichend, aber auch erforderlich ist dabei, dass das Grundstück im Zeitpunkt der Eintragung der Dienstbarkeit rechtlich selbständig ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0376
ProzessualesProzessuales
Voraussetzungen für Gerichtskostenvorschuss im Grundbuchverfahren

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.08.2022 - 19 W 7/21

(ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0310
ImmobilienImmobilien
Widerspruch gegen Löschung einer Gesamtgrundschuld

OLG München, Beschluss vom 15.12.2022 - 34 Wx 482/22 e

Stellt der Notar aus einer beim Grundbuchamt eingereichten Urkunde, die umfassende Pfandfreigabeerklärungen zu einer Gesamtgrundschuld enthält, nur zu einer einzelnen Pfandfreigabe einen Antrag, so sind die weiteren Pfandfreigabeerklärungen nicht in das Grundbuchverfahren eingeführt und können deshalb nicht Grundlage einer Löschung der Gesamtgrundschuld auch im Übrigen sein.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0208
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Gartenfläche als Sondereigentum?

OLG Rostock, Beschluss vom 24.10.2022 - 3 W 82/22

1. Das Sondereigentum gem. § 3 Abs. 2 WEG in der seit dem 01.12.2020 geltenden Fassung kann auf einen außerhalb des Gebäudes liegenden Teil des Grundstücks, wie z. B. Gartenflächen, erstreckt werden, es sei denn, die Wohnung oder die Räume bleiben dadurch wirtschaftlich nicht die Hauptsache.*)

2. Die Hauptsacheeigenschaft der Wohnung bzw. der Räume wird grundsätzlich vermutet, insbesondere bei - wie hier - Verbindung einer Wohnung mit einem Garten.*)

3. Eine Prüfung durch das Grundbuchamt hat nur bei konkreten anderweitigen Anhaltspunkten zu erfolgen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0261
ImmobilienImmobilien
Bestand der gesicherten Forderung unterfällt nicht Schutz des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs

BGH, Urteil vom 01.12.2022 - V ZR 91/21

1. Bei der Abtretung einer durch Vormerkung gesicherten Forderung gilt der Inhalt des Grundbuchs analog § 892 Abs. 1 Satz 1 BGB zu Gunsten des Zessionars im Hinblick auf den Grundbuchstand unter Einschluss des Rangs der Vormerkung sowie das Vorliegen ihrer sachenrechtlichen Entstehungsvoraussetzungen unter Einschluss der wirksamen Bewilligung als richtig; der Schutz des öffentlichen Glaubens erstreckt sich hingegen nicht auf den Bestand der gesicherten Forderung (Fortführung von Senat, Beschluss vom 21.06.1957 - V ZB 6/57, BGHZ 25, 16, 23 f.).*)

2. Bei einem abgeleiteten Erwerb der Vormerkung ist der Zeitpunkt der Abtretung der gesicherten Forderung entscheidend für die Gutgläubigkeit des Zessionars.*)

3. Tritt der Zedent seinen durch Vormerkung gesicherten, gegen den Erstverkäufer gerichteten Auflassungsanspruch an einen in Ansehung eines nicht eingetragenen vorrangigen Rechts gutgläubigen Zessionar ab und übereignet der Erstverkäufer das Grundstück sodann mit Zustimmung des Zessionars an den Zedenten als Zwischenerwerber, so kommen die Wirkungen der Vormerkung dem Zedenten zugute; dies gilt auch dann, wenn der Zedent seinerseits bei Erwerb der Vormerkung nicht gutgläubig i.S.v. § 892 BGB war (Fortführung von Senat, Urteil vom 17.06.1994 - V ZR 204/92, NJW 1994, 2947 f.).*)

4. Ziel des Anspruchs auf Grundbuchberichtigung kann auch ein Amtswiderspruch sein.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0222
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Miteigentumsanteile können isoliert übertragen werden

OLG Hamm, Beschluss vom 29.11.2022 - 15 W 271/22

1. Miteigentumsanteile können isoliert innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft durch Auflassung übertragen werden.*)

2. Bei einer Vergrößerung des Miteigentumsanteils erstrecken sich die auf dem Miteigentumsanteil lastenden Grundpfandrechte kraft Gesetzes auf den hinzukommenden Miteigentumsanteil (Anschluss an OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.09.2012 - 11 Wx 4/12).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0101
GewerberaummieteGewerberaummiete
Festsetzung des Geschäftswerts für die Bestellung einer Dienstbarkeit

OLG München, Beschluss vom 21.11.2022 - 34 Wx 459/22 Kost

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0012
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Duldungspflicht eines Überbaus

LG Saarbrücken, Urteil vom 11.11.2022 - 13 S 51/21

Zur Frage der Duldungspflicht eines Überbaus bei einem vermeintlich grenzständig errichteten Anbau an ein Nachbargebäude.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 2022

IBRRS 2022, 3785
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erbbaurecht hindert Vollzug eines Teilungsantrags!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.12.2022 - 14 W 75/22

1. Ein bestehendes Erbbaurecht hindert den Vollzug eines Teilungsantrags gem. § 8 WEG, da ein aufgrund eines Erbbaurechts errichtetes Bauwerk als wesentlicher Bestandteil des Erbbaurechts gilt (§ 12 Abs. 1 Satz 1 ErbbauRG) und nicht Gegenstand von Sondereigentum werden kann (§ 93 BGB), (im Anschluss an OLG Hamm, NJW-RR 1999, 234).*)

2. Im Unterschied zu einer "Vorratsteilung" nach § 8 WEG und dadurch entstehendem substanzlosem Sondereigentum ist der Eigentümer eines Grundstücks bei (noch) bestehendem Erbbaurecht nicht befugt, über das Bauwerk zu verfügen, das nach § 12 Abs. 1 ErbbauRG Teil des Erbbaurechts ist. Die beiden Fälle sind daher nicht ohne Weiteres miteinander vergleichbar.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 3650
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Ausdruck eines per beA eingereichten Schriftsatzes = schriftlicher Antrag i.S.v. § 13 GBO

OLG München, Beschluss vom 07.09.2022 - 34 Wx 323/22

Wird ein über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) eingereichter Schriftsatz ausgedruckt, liegt - unabhängig davon, ob der elektronische Rechtsverkehr im Grundbuchverfahren eröffnet ist - ein schriftlicher Antrag i.S. v. § 13 GBO vor. Ergibt sich aus den Umständen eindeutig, wer Antragsteller ist, muss das Schriftstück nicht von diesem unterschrieben sein.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 3548
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Heizungsanlage und Heizungsraum sind Gemeinschaftseigentum

OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.05.2022 - 20 W 292/20

1. Das Grundbuchamt hat im Eintragungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 1 Satz 1, 7 Abs. 1 Satz 2 WEG die Sondereigentumsfähigkeit der gewünschten Räume bzw. Freiflächen unter Beachtung des Bestimmtheitsgrundsatzes zu prüfen.*)

2. Dient die Heizungsanlage dem gemeinschaftlichen Gebrauch aller Sondereigentumseinheiten einer Wohnungseigentümergemeinschaft, ist sie gem. § 5 Abs. 2 WEG grundsätzlich gemeinschaftliches Eigentum. In diesem Fall dient grundsätzlich auch der Raum, in dem sich diese Heizungsanlage befindet, dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer und muss gleichfalls gemeinschaftliches Eigentum sein.*)

3. Zur Frage, wann und unter welchen Voraussetzungen das Grundbuchamt im Eintragungsverfahren vom Vorliegen einer Ausnahme von diesem Grundsatz (Ziffer 2.) ausgehen kann.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 3561
MietrechtMietrecht
Festsetzung des Geschäftswerts

OLG München, Beschluss vom 21.11.2022 - 34 Wx 459/22

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 3498
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Rechtsmittel gegen Ablehnung eines Antrags auf Grundbuchberichtigung

OLG München, Beschluss vom 03.11.2022 - 34 Wx 426/22

1. Gegen die Ablehnung eines Antrags auf Grundbuchberichtigung ist die unbeschränkte Beschwerde nach § 71 Abs. 1 GBO statthaft, wenn die Berichtigung auf der Grundlage einer Bewilligung nach § 19 GBO betrieben wird.*)

2. Die Grundbuchberichtigung durch Wiedereintragung des tatsächlichen Eigentümers nach § 22 GBO erfordert nicht die Bewilligung des Inhabers einer zwischenzeitlich eingetragenen Auflassungsvormerkung nach § 19 GBO.*)

3. Der Nachweis der Vertretungsmacht des Betreuers bei der Erteilung einer Vollmacht zur Stellung des Berichtigungsantrags nach § 13 GBO ist in der Form des § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO zu führen.*)

4. Die Zustimmung des Eigentümers nach § 22 Abs. 2 GBO bedarf der Form des § 29 Abs. 1 Satz 1 GBO.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 3361
GesellschaftsrechtGesellschaftsrecht
Eintragung des einen Dorfladen betreibenden Vereins in das Vereinsregister

OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.01.2022 - 8 W 233/21

Die wirtschaftliche Betätigung eines Vereins, der einen Dorfladen betreibt, steht seiner Eintragung in das Vereinsregister nicht entgegen, sofern und solange sie zur Verfolgung des ideellen Vereinszwecks eingesetzt wird.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 3324
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Berichtigung des Grundbuchs bezüglich einer Eigentumswohnung

OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.10.2022 - 14 U 125/21

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 3323
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Überlassung der Ehewohnung

OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.11.2021 - 13 UF 73/21

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 3312
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Verfügung der befreite Vorerbin über Miteigentumsanteile

OLG Hamm, Beschluss vom 31.05.2022 - 15 W 293/21

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 3203
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Kein Amtswiderspruch gegen Miteigentumsrechte

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.07.2022 - 19 W 75/21

1. Nach dem in Baden vor dem 1. Januar 1810 - dem Inkrafttreten des badischen Landrechts - geltenden Recht bestand die Möglichkeit, Miteigentumsrechte an einem gemeinsamen Hofraum ohne Bruchteile und ohne Teilungsmöglichkeit einzutragen.*)

2. Gegen die Verlautbarung entsprechender Miteigentumsrechte im Grundbuch kann ein Amtswiderspruch nicht mit der Begründung verlangt werden, es sei nicht nachweisbar, dass bei ursprünglicher Eintragung ein Bedürfnis für eine gemeinsame Nutzung des Hofraums nicht bestand.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 3170
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Nur Löschung des eingetragenen Eigentümers geht nicht!

BGH, Urteil vom 16.09.2022 - V ZR 151/21

Ohne die Angabe eines Berechtigten ist die Eintragung eines Rechts in das Grundbuch inhaltlich unzulässig. Deshalb kann ein Antrag auf Grundbuchberichtigung nicht auf die Löschung des eingetragenen Eigentümers beschränkt werden (Bestätigung von Senat, Urteil vom 12.06.1970 - V ZR 145/67, NJW 1970, 1544, 1545).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 2945
ProzessualesProzessuales
Zum Grundbucheinsichtsrecht von Verwandten des Grundstückseigentümers

OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.01.2020 - 20 W 269/19

Verwandten kann allgemein ein Grundbucheinsichtsrecht - jedenfalls hinsichtlich Abt. I des Grundbuchs - zugestanden werden, wenn sie Unterhaltsansprüche geltend machen wollen. Will der Unterhaltsberechtigte das Grundbuch des Unterhaltsverpflichteten einsehen, hat er allerdings konkrete Tatsachen seiner Unterhaltsbedürftigkeit darzulegen. Die Behauptung eines abstrakt-sachlichen Unterhaltsanspruchs genügt nicht. Der Unterhaltsberechtigte kann in diesem Zusammenhang dann nicht allgemein auf das Bestehen eines Auskunftsanspruchs gegen den Unterhaltsverpflichteten verwiesen werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 2882
GesellschaftsrechtGesellschaftsrecht
Beurkundungsbedürftigkeit des Gesellschafterbeschlusses einer GmbH

OLG Celle, Beschluss vom 30.06.2021 - 3 U 72/21

Ein Notar begeht ungeachtet der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 2019 (II ZR 364/18) keine Pflichtverletzung, wenn er den Urkundsbeteiligten als sichersten Weg die notarielle Beurkundung des Gesellschafterbeschlusses einer GmbH empfiehlt, mit dem die Gesellschafter der Übertragung des Gesellschaftsvermögens oder eines wesentlichen Teils davon zustimmen.*)

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8.1.2019 (BGH Az. II ZR 364/18, NZG 2019, 505 - IBRRS 2019, 1000) betrifft lediglich die – vom Bundesgerichtshof verneinte – analoge Anwendbarkeit des § 179a AktG auf die GmbH. Sie verhält sich jedoch nicht zu einer notariellen Beurkundungsbedürftigkeit eines Gesellschafterbeschlusses, der die Zustimmung zu der Übertragung des Gesellschaftsvermögens – bzw. hier unstreitig des wesentlichen Teils davon – beinhaltet. Deshalb lässt sich entgegen der Auffassung der Klägerin aus dieser Rechtsprechung nicht mit der notwendigen Gewissheit ableiten, dass es fehlerhaft und damit pflichtwidrig gewesen wäre, eine notarielle Beurkundung zu empfehlen bzw. als sichersten Weg zu wählen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 2819
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grunddienstbarkeit: Keine Abänderung ohne Eintragung!

AG Pfaffenhofen, Urteil vom 22.07.2022 - 1 C 151/22

Ist eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch eindeutig bezeichnet, kann eine Änderung des Inhalts nicht durch Auslegung, sondern nur durch Eintragung des abgeänderten Inhalts bewirkt werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 2743
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kaufpreis 90% über Verkehrswert: Grundstückskaufvertrag sittenwidrig!

OLG Braunschweig, Beschluss vom 30.03.2022 - 2 W 10/22

1. Das Grundbuchamt ist im Antragsverfahren u. a. zur Prüfung des Grundgeschäfts berechtigt. Es darf den Eintragungsantrag zurückweisen, wenn es aufgrund der ihm vorliegenden Urkunden oder anderer ihm bekannter Umstände zu der sicheren Überzeugung gelangt, dass das Grundgeschäft nichtig ist und die Nichtigkeit auch das Erfüllungsgeschäft ergreift.

2. Ein gegenseitiger Vertrag - wie ein Grundstückskaufvertrag - ist als wucherähnliches Rechtsgeschäft sittenwidrig, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung ein auffälliges Missverhältnis besteht und außerdem mindestens ein weiterer Umstand hinzukommt, der den Vertrag bei Zusammenfassung der subjektiven und der objektiven Merkmale als sittenwidrig erscheinen lässt.

3. Ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung liegt bei Grundstücksgeschäften ab einer Verkehrswertüber- oder -unterschreitung von 90% vor.




IBRRS 2022, 2536
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wegerecht erlischt nach 68 Jahre Duldung von beeinträchtigendem Bauwerk

OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.07.2022 - 12 W 38/22

1. Bei einer Beeinträchtigung einer Grunddienstbarkeit (Wegerecht) hat der Dienstbarkeitsberechtigte einen Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung.

2. Verjährt der Beseitigungsanspruch, erlischt auch die Grunddienstbarkeit. Dies gilt selbst dann, wenn die beeinträchtigende Anlage nach Eintritt der Verjährung nicht mehr vorhanden, also die Beseitigung aufgehoben ist.




IBRRS 2022, 2480
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwert einer Klage auf Berichtigung des Grundbuchs?

OLG Schleswig, Beschluss vom 11.08.2022 - 5 W 20/22

Für die Höhe des Streitwerts einer Klage auf Berichtigung des Grundbuchs ist die Höhe des Interesses des Klägers und nicht der Wert des Grundstücks entscheidend.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 2434
ImmobilienImmobilien
Verletzung des Zug-um- Zug Prinzips bei Klauseln im Notarvertrag: Fälligkeit der Kaufpreiszahlung erst bei Abnahme

OLG Dresden, Urteil vom 06.07.2021 - 6 U 1882/20

(ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 2440
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Beglaubigung einer Unterschrift eines nicht deutschen Staatsangehörigen

OLG Köln, Beschluss vom 12.01.2022 - 2 Wx 2/22

(Ohne)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 2285
ImmobilienImmobilien
Zu viele Eigentumsanteile: Keine Eintragung, aber Zwischenverfügung

KG, Beschluss vom 12.07.2022 - 1 W 258/22

Ergibt die Verteilung der Miteigentumsanteile in einer Teilungserklärung mehr als ein Ganzes, kann die beantragte Eintragung im Grundbuch nicht vollzogen werden. Gleichwohl ist die sofortige Zurückweisung des Antrags allein aus diesem Grund regelmäßig nicht gerechtfertigt. Vielmehr kommt der Erlass einer Zwischenverfügung in Betracht, um dem Antragsteller die Berichtigung der Verteilung der Miteigentumsanteile zu ermöglichen. Entsprechend ist die Bewilligung zu berichtigen, was aber insoweit rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung möglich ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 2292
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Bestimmheit einer Teilungserklärung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.05.2022 - 3 Wx 59/22

Die in einer notariell beurkundeten Teilungserklärung aufgenommene Bestimmung:

"Sollten die zu Sondereigentum erklärten Gebäudeteile nicht sondereigentumsfähig sein, so sind sie den jeweils zugehörigen Sondereigentumseinheiten zur Sondernutzung zugewiesen und hinsichtlich der Instandhaltungspflichten und etwaiger Betriebskosten wie Sondereigentum zu behandeln"

verstößt nicht gegen den im Grundbuchrecht geltenden Bestimmtheitsgrundsatz.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 2192
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Nur Notare müssen elektronische Form für Ersuchen an Grundbuchamt nutzen

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25.03.2022 - 3 W 19/22

Die Nutzung der elektronischen Form für ein Ersuchen an das Grundbuchamt ist in §§ 126 ff. GBO i.V.m. der Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Rheinland-Pfalz vom 10.07.2015 ausschließlich für Notare verpflichtend vorgesehen. Mit der Einführung von § 130d ZPO und § 14b FamFG hat der Bundesgesetzgeber den Wortlaut des § 135 Abs. 1 Nr. 4 GBO nicht angepasst und keine Ausweitung der Nutzungspflicht, beispielsweise für Behörden, normiert.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 1714
WohnungseigentumWohnungseigentum
Löschung einer Falschbezeichnung von Sondereigentum

OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.04.2022 - 8 W 288/20

Wird im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs ein Sondereigentum als Miteigentumsanteil verbunden mit dem Sondereigentum an einer Wohnung bezeichnet, obwohl der Miteigentumsanteil nach der in der Eintragungsbewilligung in Bezug genommenen Teilungserklärung mit dem Sondereigentum an Räumen verbunden und dort als Teileigentum bezeichnet ist, ist die Eintragung inhaltlich unzulässig und daher nach § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO zu löschen. Da eine unzulässige Eintragung nicht Grundlage für weitere Eintragungen sein kann, sind auch alle nachfolgenden Eintragungen als unzulässig zu löschen mit der weiteren Folge, dass das Grundbuchblatt zu schließen ist und die folglich noch unerledigten Eintragungsanträge neu zu bescheiden sind.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 1676
NotareNotare
Sind auch ausländische Notare gegenüber Grundbuchamt vertretungsberechtigt?

OLG Schleswig, Beschluss vom 16.05.2022 - 2 Wx 40/21

1. Die Bescheinigung der Vertretungsberechtigung durch einen deutschen Notar reicht als Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt jedenfalls dann gem. § 21 BNotO aus, wenn der Notar Einsicht in ein ausländisches funktionsäquivalentes Register genommen hat, das seiner rechtlichen Bedeutung nach dem deutschen Handelsregister entspricht.*)

2. Eine Vertretungsbescheinigung durch einen ausländischen Notar reicht – auch wenn § 21 BNotO nicht direkt anwendbar ist – ebenfalls als Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt aus, wenn für Gesellschaften öffentliche Register existieren, die in ihrer rechtlichen Bedeutung dem deutschen Handelsregister entsprechen und wenn die Bescheinigung den für eine solche Bescheinigung geltenden Bestimmungen des ausländischen Rechts entspricht. Das gilt für Notare aus dem Bereich des lateinischen Notariats, das geprägt ist durch das Verständnis der Notarin oder des Notars als Träger eines öffentlichen Amtes im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege.*)

3. Die Vertretungsbescheinigung eines niederländischen Notars nach Einsicht in das Register der niederländischen Handelskammer ist ein tauglicher Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt, weil es sich bei dem niederländischen Register um ein funktionsäquivalentes Register handelt und niederländische Notare solche des lateinischen Notariats sind.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 1595
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Behörden müssen Anträge beim Grundbuchamt nicht elektronisch einreichen!

OLG Schleswig, Beschluss vom 26.04.2022 - 2 Wx 22/22

1. Auch eine Behörde muss eine Beschwerde gegen eine Verfügung des Grundbuchamts nicht gem. § 14b Abs. 1 FamFG elektronisch einreichen, weil § 14b FamFG nicht greift, da die Einlegung der Beschwerde in § 73 GBO abschließend normiert ist.*)

2. Behörden müssen Anträge beim Grundbuchamt nicht zwingend in elektronischer Form einreichen. Diese Verpflichtung ergibt sich weder aus § 130d ZPO noch aus § 14b FamFG. Beide Vorschriften, die eine Pflicht zur elektronischen Einreichung für Behörden vorsehen, sind bereits deshalb nicht anwendbar, weil § 135 GBO betreffend die Pflicht, beim Grundbuchamt Anträge elektronisch einzureichen, eine abschließende Regelung trifft, sodass insoweit kein Raum mehr für die allgemeinen Regelungen des FamFG oder der ZPO bleibt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 1562
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ansprüche auf Auflassung sowie Herstellung von Wohnungseigentum

KG, Beschluss vom 11.05.2021 - 8 U 1153/20

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 1405
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Zwangseintragung gelöscht: Kein Anspruch auf Umschreibung des Grundbuchblatts!

KG, Beschluss vom 05.04.2022 - 1 W 349/21

Der Grundstückseigentümer hat nach der Löschung von Zwangseintragungen grundsätzlich keinen Anspruch auf Umschreibung des Grundbuchblatts.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 1382
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Anspruch auf Wiedereintragung oder Entschädigung nach unionsrechtswidriger Lösch

EuGH, Urteil vom 10.03.2022 - Rs. C-177/20

(ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 1275
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Bewilligung der Eintragung einer Grundschuld

KG, Beschluss vom 01.03.2022 - 1 W 471/21

1. Verpflichtet sich ein im gesetzlichen Güterstand lebender Ehegatte im Rahmen der Veräußerung eines sein wesentliches Vermögen bildendes Wohnungserbbaurechts bei der Finanzierung des Kaufpreises durch den Käufer zu Lasten des Kaufgegenstandes mitzuwirken, kann die Zustimmung des anderen Ehegatten zu dem Vertrag auch die von dem Erwerber unter Ausnutzung einer Belastungsvollmacht im Namen des Veräußerers erklärte Bewilligung der Eintragung einer Grundschuld erfassen.*)

2. Der - aktuelle - Bestand der Ehe muss dem Grundbuchamt nicht nachgewiesen werden, wenn sich die Eheschließung aus einer dem Grundbuchverfahren genügenden - älteren - Eheurkunde ergibt und nicht ersichtlich ist, dass der veräußernde Ehegatte mit einer anderen als der dort aufgeführten, die Zustimmung erklärenden Person verheiratet sein könnte.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 1274
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Ist der aufzunehmende Rechtsträger Gläubiger der Grundschuld?

KG, Urteil vom 24.03.2022 - 1 W 2/22

Bewilligt der Erwerber eines Grundstücks bzw. Wohnungseigentums in Vollmacht des Veräußerers die Eintragung einer Grundschuld und wird die dort benannte Gläubigerin in der Folgezeit auf einen anderen Rechtsträger verschmolzen, kann die Bewilligung dahin ausgelegt werden, dass der aufnehmende Rechtsträger als Gläubiger der Grundschuld im Grundbuch einzutragen ist (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. März 2021 – 3 W 233/20 – juris; Abgrenzung zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. August 2020 – I-3 Wx 125/20 – ZIP 2020, 1915 = FGPrax 2021, 7 = MittBayNot 2021, 153).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 1264
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Scheidungsklausel steht Nachweis der Erbfolge nicht entgegen!

BGH, Beschluss vom 17.02.2022 - V ZB 14/21

1. Einem Nachweis der Erbfolge des überlebenden Ehegatten gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 GBO steht nicht entgegen, dass die letztwillige Verfügung eine dem § 2077 Abs. 1 BGB entsprechende Scheidungsklausel enthält, sofern nicht konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass deren Voraussetzungen erfüllt sind.*)

2. Das gilt auch, wenn die Scheidungsklausel abweichend von § 2077 Abs. 1 Satz 2 BGB vorsieht, dass die letztwillige Verfügung bereits dann unwirksam sein soll, wenn der überlebende Ehegatte einen Scheidungsantrag gestellt hat.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 0918
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
GbR-Grundstückseigentümer verstorben: Buchposition ist keine gesondert vererbliche Rechtsposition!

BGH, Beschluss vom 10.02.2022 - V ZB 87/20

1. Nach dem Tod des Gesellschafters einer im Grundbuch als Eigentümerin eines Grundstücks eingetragenen GbR stellt die Buchposition des Gesellschafters keine gesondert vererbliche Rechtsposition dar; die Rechtsnachfolge in die Gesellschafterstellung vollzieht sich insgesamt nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrags.*)

2. Soll eine auf dem Grundstück einer GbR lastende Grundschuld nach dem Tod eines Gesellschafters mit Zustimmung des Testamentsvollstreckers und der verbliebenen Gesellschafter gelöscht werden, ohne zuvor das Grundbuch zu berichtigen, muss die Zustimmungsbefugnis des Testamentsvollstreckers nachgewiesen werden (Abgrenzung zu Senat, Beschluss vom 13.07.2017 - V ZB 136/16, IBRRS 2017, 3526 = NJW 2017, 3715 Rn. 16 a.E.)*)

3. Der Nachweis der Zustimmungsbefugnis ist jedenfalls dann erbracht, wenn sich aus der in der Form des § 29 GBO eingereichten Zustimmungserklärung des Testamentsvollstreckers und der übrigen Gesellschafter ergibt, dass es keinen schriftlichen Gesellschaftsvertrag gibt und besondere gesellschaftsvertragliche Abreden für den Todesfall nicht getroffen worden sind, sofern keine konkreten Anhaltspunkte für Zweifel an diesen Angaben bestehen; eidesstattlicher Versicherungen bedarf es nicht. *)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 1112
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Anspruch aus Bebauungsverbot verjährt: Dienstbarkeit erlischt vollumfänglich!

OLG Schleswig, Urteil vom 22.03.2022 - 7 U 75/21

1. Die Verjährung des Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs aus einer Grunddienstbarkeit (hier Bebauungsverbot) führt hier dazu, dass die Dienstbarkeit nach § 1028 Abs. 1 Satz 2 BGB insgesamt erlischt.*)

2. Für den Umfang des Erlöschens eines eingetragenen Bauverbots nach § 1028 BGB ist nicht auf die vorhandene Bebauung abzustellen, sondern auf Art und Umfang der eingetragenen Grunddienstbarkeit.*)

3. Bei einem zugunsten des herrschenden Grundstücks eingetragenen Bebauungsverbot für das Nachbargrundstück kann aus § 1028 Abs. 1 Satz 2, Hs.2 BGB (..."soweit" die Bestandsanlage mit der Dienstbarkeit im Widerspruch steht) nicht gefolgert werden, das Erlöschen sei lediglich auf die Dimensionen des Bestandsbaus beschränkt. Bei einem eingetragenen Bauverbot gibt es nämlich (im Unterschied z.B. zu einem Wasserbezugsrecht oder Wegerecht) keinen abgrenzbaren Teil der eingetragenen Grunddienstbarkeit, der im Hinblick auf die Bebauung bei einer solchen Grunddienstbarkeit nicht zur Geltung kommen könnte.*)

4. Wenn die Grundakte fehlt und für Auslegungszwecke nicht (mehr) zur Verfügung steht, kann der Zweck einer im Jahr 1889 eingetragenen Grunddienstbarkeit (hier Bebauungsverbot) nicht mehr zweifelsfrei festgestellt werden. Dies geht zu Lasten desjenigen, der sich auf einen bestimmten Zweck beruft (hier "Sicherung des freien Blicks nach Osten").*)

5. Das Beschwerderecht zur Wiederherstellung von zerstörten oder abhanden gekommenen Urkunden kann gegenüber dem Grundbuchamt nach § 14 Satz 2 GBWiederhV nur mit dem Ziel geltend gemacht werden, einen Widerspruch gegen den Inhalt des Grundbuchs einzutragen oder eine Löschung vorzunehmen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 0989
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Gutgläubiger Wegerwerb der Befristung der Dienstbarkeit

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.03.2022 - 3 W 104/21

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 0590
Mit Beitrag
ZwangsverwaltungZwangsverwaltung
Keine Ausnahmen vom Grundsatz der Voreintragung bei Fortdauer der Verwalterbefugnisse

OLG Naumburg, Beschluss vom 27.07.2021 - 12 Wx 27/21

Eine Ausnahme analog § 40 GBO von dem Grundsatz der Voreintragung des Betroffenen nach § 39 GBO wegen Fortdauer der Verwalterbefugnisse nach der Aufhebung der Zwangsverwaltung ist nicht gerechtfertigt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 0571
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Auslegung einer Grunddienstbarkeit, die „für uns und unsere Rechtsnachfolger im

OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.11.2021 - 12 U 124/21

1. Begründung einer Grunddienstbarkeit im Jahr 1900 vor Anlegung der Grundbücher.*)

2. Art. 189 Abs. 1 EGBGB steht der Begründung einer Grunddienstbarkeit nach §§ 873, 925 BGB in der Zwischenzeit bis zur Anlegung der Grundbücher nicht entgegen, sofern das dingliche Rechtsgeschäft mit dem hergebrachten System der öffentlichen Bücher zu vereinbaren war.*)

3. Zur Auslegung einer Grunddienstbarkeit, die „für uns und unsere Rechtsnachfolger im Besitz“ bewilligt wurde, als Grunddienstbarkeit.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 0549
ImmobilienImmobilien
Erlöschen eines Erbbaurechts und daran lastender Grundpfandrechte

KG, Beschluss vom 20.12.2021 - 1 W 298/21

1. Erlischt ein Erbbaurecht durch Zeitablauf, folgt daraus zugleich das Erlöschen daran lastender Grundpfandrechte. Wird darauf das Erbbaugrundbuch geschlossen, müssen dort eingetragene Belastungen des Erbbaurechts nicht gesondert gelöscht werden.*)

2. Im Grundbuch des Grundstücks kann das Erbbaurecht nur gelöscht werden, wenn zugleich die an seine Stelle tretende Entschädigungsforderung des Erbbauberechtigten im Grundbuch vermerkt wird. Hat der Gläubiger einer Hypothek deren Löschung bewilligt, unterbleibt die Eintragung eines Vermerks nach § 29 ErbbauRG, wenn der Erbbauberechtigte dem zustimmt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 0548
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Erlöschen eines Erbbaurechts und daran lastender Grundpfandrechte

KG, Beschluss vom 20.12.2021 - 1 W 295/21

1. Erlischt ein Erbbaurecht durch Zeitablauf, folgt daraus zugleich das Erlöschen daran lastender Grundpfandrechte. Wird darauf das Erbbaugrundbuch geschlossen, müssen dort eingetragene Belastungen des Erbbaurechts nicht gesondert gelöscht werden.*)

2. Im Grundbuch des Grundstücks kann das Erbbaurecht nur gelöscht werden, wenn zugleich die an seine Stelle tretende Entschädigungsforderung des Erbbauberechtigten im Grundbuch vermerkt wird. Hat der Gläubiger einer Hypothek deren Löschung bewilligt, unterbleibt die Eintragung eines Vermerks nach § 29 ErbbauRG, wenn der Erbbauberechtigte dem zustimmt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 3741
ImmobilienImmobilien
Nichtigkeit der Berliner Umwandlungsverordnung I: Keine Grundbuchsperre

KG, Urteil vom 02.12.2021 - 1 W 384/21

1. Eine nach der einschlägigen Ermächtigungsnorm erforderliche Begründung einer Rechtsverordnung muss spätestens im Zeitpunkt ihres Inkrafttretens öffentlich bekannt gemacht worden sein.

2. Der Gesetzgeber hat bei dem Genehmigungsvorbehalt nach § 250 Abs. 1 Satz 1 BauGB keine von § 878 BGB abweichende Sonderregelung getroffen. Ist ein Antrag auf Vollzug einer Teilungserklärung vor dem Inkrafttreten einer Rechtsverordnung nach § 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB gestellt worden, besteht insoweit keine Grundbuchsperre (im Anschluss an Senat, Beschluss vom 16. 11. 2021 - 1 W 347/21, ZfIR 2022, 4L).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 0401
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Zinsen können nicht mit Hypothek eingetragen werden

BGH, Beschluss vom 21.10.2021 - V ZB 52/20

1. Bei der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek können Zinsen, die in dem Vollstreckungstitel als Nebenforderungen ausgewiesen sind, nicht in kapitalisierter Form der Hauptforderung hinzugerechnet und als Betrag der Hypothek eingetragen werden.*)

2. Eine Verletzung gesetzlicher Vorschriften i.S.v. § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO liegt vor, wenn das Grundbuchamt bei der Eintragung das Gesetz nach seinem objektiven Inhalt nicht oder nicht richtig anwendet; darauf, ob die der Eintragung zu Grunde liegende Rechtsauffassung des Grundbuchamtes vertretbar ist oder war, kommt es nicht an.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 0197
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wie wird Nachweis der Aufhebung einer zu vollstreckenden Entscheidung geführt?

OLG München, Beschluss vom 13.12.2021 - 34 Wx 408/21

Der formgerechte Nachweis der Aufhebung der zu vollstreckenden Entscheidung nach § 868 Abs. 1 ZPO kann im Grundbuchverfahren nur durch Vorlage einer Ausfertigung, nicht auch einer beglaubigten Abschrift der aufhebenden Entscheidung geführt werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 0041
ImmobilienImmobilien
Eintragung eines Widerspruchs gegen eine Vormerkung

AG Steinfurt, Beschluss vom 04.12.2019 - 21 C 988/19

1. Ein Bedürfnis für die Eintragung eines Widerspruchs gegen eine Vormerkung, deren Nichtigkeit sich aus einer Formunwirksamkeit des Kausalgeschäfts ergibt, besteht dort, wo die Gefahr eines Rechtsverlustes durch einen gutgläubigen Erwerb Dritter besteht. Diese ist insbesondere dann gegeben, wenn der nichtige Grundstückskaufvertrag eine Belastungsvollmacht zugunsten des avisierten Erwerbers vorsieht.*)

2. Die Entscheidung ist rechtskräftig.*)

Dokument öffnen Volltext