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Sachgebiet: Grundbuchrecht

1138 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IBRRS 2011, 2398
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Grundbuchrecht - Vollzug des Antrags auf Eintragung des Eigentumswechsels - GbR!

BGH, Beschluss vom 28.04.2011 - V ZB 232/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2384
ProzessualesProzessuales
GbR ohne Nachweis der Vertretungsbefugnis grundbuchfähig?

OLG Köln, Beschluss vom 29.11.2010 - 2 Wx 26/10

1. Beim rechtsgeschäftlichen Erwerb von Grundeigentum durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts setzt die Umschreibung des Eigentums auf die Gesellschaft voraus, dass deren Existenz, Identität und Vertretungsverhältnisse dem Grundbuchamt in der Form des § 29 I GBO nachgewiesen sind. Dass für die Gesellschaft - auf einseitige Bewilligung des Veräußerers - eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist, genügt dafür nicht.*)

2. Beim rechtsgeschäftlichen Erwerb ist die Eintragung im Grundbuch kein bloßer Folgetatbestand des materiell-rechtlichen Geschäfts, sondern durch § 873 I BGB in den Erwerbstatbestand eingebunden. Dieser Regelungszusammenhang verkennt, wer dem Grundbuch(recht) bei diesem Erwerb nur eine dienende Funktion zubilligt. An die wesentlichen Grundstrukturen der gesetzlichen Regelung ist die Rechtsprechung auch dann gebunden, wenn sie Rechtsfortbildung betreibt.*)

3. Der Erwerb von Grundeigentum durch Zuschlag im Versteigerungsverfahren vollzieht sich außerhalb des Grundbuchs; die Umschreibung des Eigentums ist hier eine Berichtigung. Mithin hat das Vollstreckungsgericht vor der Erteilung des Zuschlags an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu prüfen, ob sie existiert und wie sie vertreten wird.*)

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IBRRS 2011, 2299
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Grundbuchrecht - Eintragung eines Insolvenzvermerks auch bei Erbengemeinschaft

BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - V ZB 197/10

Ein Insolvenzvermerk ist auch dann in das Grundbuch einzutragen, wenn das Grundstück im Eigentum einer Erbengemeinschaft steht und das Insolvenzverfahren über das Vermögen eines der Miterben eröffnet wird.*)

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IBRRS 2011, 2167
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Einsicht in das Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse

OLG Schleswig, Beschluss vom 12.01.2011 - 2 W 234/10

1. Nach § 12 Abs. 1 Satz 1 GBO ist die Einsicht in das Grundbuch jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

2. Ein berechtigtes Interesse hat derjenige, der ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse verfolgt. Es müssen sachliche Gründe vorgetragen werden, die die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen.




IBRRS 2011, 2164
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Grundbuchrecht - Bestimmtheit des Titels bei Eintragung eines Rangrücktritts

OLG München, Beschluss vom 15.03.2011 - 34 Wx 140/10

Der allgemein gefasste Titel des Anfechtungsgläubigers, dass der Anfechtungsschuldner von der im Grundbuch zu seinen Gunsten eingetragenen Sicherungshypothek keinen Gebrauch machen darf, soweit es zur Befriedigung des Gläubigers erforderlich ist, ist mangels Bestimmtheit nicht geeignet, einen Rangrücktritt im Grundbuch im Verhältnis zu einem dort nachrangig eingetragenenen Grundpfandrecht des Gläubigers zu vermerken.*)

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IBRRS 2011, 2158
Mit Beitrag
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
GbR ohne Gesellschaftereintragung: grundbuchfähig!

OLG Schleswig, Beschluss vom 23.02.2011 - 2 W 14/11

1. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die zwischen Dezember 2008 und 18.08.2009 nur unter ihrem Namen ohne Eintragung der Gesellschafter ins Grundbuch eingetragen wurde, kann die Anforderung des § 29 GBO niemals erfüllen.

2. Um eine vollständige Grundbuchsperre und faktische Enteignung des Grundstücks zu verhindern, sind daher die Anforderungen des § 29 GBO angemessen abzumildern.

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IBRRS 2011, 2157
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Zu der Verwalterzustimmung bei Eigentumsumschreibung

OLG Dresden, Beschluss vom 11.01.2011 - 17 W 1317/10

1. Das Grundbuchamt hat in seiner Zwischenverfügung alle Möglichkeiten zur Beseitigung von Umschreibungshindernissen aufzuzeigen.

2. Eine Optionsklausel im Verwaltervertrag setzt ein aktives Handeln der Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft voraus. Dieses aktive Handeln kann bereits in Form des Abschlusses eines neuen Verwaltervertrags bestehen.

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IBRRS 2011, 2140
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zu der nachträglichen Zuordnung von Sondernutzungsrechten

OLG München, Beschluss vom 17.05.2011 - 34 Wx 6/11

1. Zur Beschwerdebefugnis einzelner Wohnungseigentümer gegen Eintragungen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen.*)

2. Der teilende Eigentümer kann sich vorbehalten, nachträglich Sondernutzungsrechte an Pkw-Stellplätzen neu zuzuordnen. Ergibt sich aus der Teilungserklärung, dass Teileigentum und Wohnungseigentum gleichgestellt sind, kann die nachträgliche Zuordnung auch zugunsten eines Teileigentums erfolgen. Ob dies gegen Bedingungen und Auflagen in der erteilten Baugenehmigung verstößt, ist für für den Grundbuchvollzug ohne Bedeutung.*)

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IBRRS 2011, 2136
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zur inhaltlichen Bestimmtheit einer Grunddienstbarkeit

OLG München, Beschluss vom 10.03.2011 - 34 Wx 55/11

1. Zur inhaltlichen Bestimmtheit einer Grunddienstbarkeit.*)

2. Eine Grunddienstbarkeit, die dem jeweiligen Eigentümer der Sondereigentumseinheit "Laden" die Vornahme folgender Handlungen verbietet:

"Er darf in dieser Sondereigentumseinheit kein Gewerbe betreiben, außer es handelt sich um "stille Gewerbe mit nur geringfügiger Umfeldbeeinträchtigung". Insbesondere sind die Gewerbe ausgeschlossen, welche Lärm- und Geruchsbelästigungen wie Restaurants, Bars, Kaffees oder Discos verursachen bzw. unseriöse Gewerbe wie Nachtclubs oder ähnliches. In jedem Fall ist der Betrieb eines Schmuckladens mit Werkstatt zulässig" -

genügt nicht dem grundbuchrechtlichen Bestimmtheits- und Publizitätsgrundsatz.*)

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IBRRS 2011, 2075
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Notarrecht - Grundbucheinsicht für den Makler

OLG Celle, Urteil vom 03.03.2011 - Not 26/10

Ein Notar darf im Wege des automatisierten Abrufverfahrens das Grundbuch im Auftrag eines Maklers nicht einsehen, ohne sich eines dahinter stehenden rechtlichen Interesses eines Berechtigten zu versichern. Dies auch dann nicht, wenn der Makler ihm zuvor zugesagt hat, solche Anfragen nur bei Vorliegen eines konkreten (Makler-)Auftrags zu stellen, wenn der Grundbuchauszug der Vorbereitung einer in "absehbarer Zeit" anstehenden Beurkundung dienen soll.*)

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IBRRS 2011, 2035
WohnungseigentumWohnungseigentum
Grundbuchrecht - Grundbuchberichtigung (Missverhältnis von Wert und Leistung)

BGH, Beschluss vom 28.04.2011 - V ZR 182/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1894
ProzessualesProzessuales
Erbrecht - Bestellung von Verfahrenspflegern bei unbekannten Erben

OLG Hamm, Beschluss vom 10.09.2010 - 15 W 111/10

1. Im Verfahren zur nachlassgerichtlichen Genehmigung eines Rechtsgeschäfts des Nachlasspflegers muss den unbekannten Erben ein Verfahrenspfleger bestellt werden.*)

2. Die Versäumung der ordnungsgemäßen Beteiligung der unbekannten Erben durch Bestellung eines Verfahrenspflegers hindert den Eintritt der formellen Rechtskraft der erteilten Genehmigung im Anschluss an deren Zustellung an den Nachlasspfleger nicht.*)

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IBRRS 2011, 1892
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Zweckbestimmung bei der Bestellung einer Sicherungsgrundschuld

OLG Koblenz, Beschluss vom 14.02.2011 - 2 W 673/10

1. Eine förmliche Zweckbestimmung bzw. Zweckvereinbarung ist bei der Bestellung einer Sicherungsgrundschuld nicht zwingend erforderlich. Für eine konkludente Sicherungsabrede genügt, dass der Grundstückseigentümer weiß, dass die bestellte Grundschuld auch der Sicherung von Ansprüchen gegenüber Dritten dienen soll, auch wenn diese zum Zeitpunkt der Bestellung der Grundschuld noch nicht spezifiziert ist.*)

2. Eine formularmäßige Übernahme einer persönlichen Haftung in Grundschuldbestellungsformularen mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung ist nur unzulässig, wenn es nicht nur um die Absicherung eines bestimmten Kredits, sondern um die Haftung der gegenwärtigen und künftigen Kreditverpflichtungen eines Dritten geht. Unberührt davon bleibt aber die dingliche Haftung. Soweit es sich um die mit der Grundschuldbestellung verbundene Sicherungsabrede handelt, fehlt es an einem gesetzlichen Leitbild. Diese Sicherungsabrede unterliegt der freien Vereinbarung (in Anknüpfung an BGHZ 114, 9 ff.; 100, 82, 84; 101, 28, 33; BGH, Urteil vom 28.10.2010 – XI ZR 263/02 – NJW 2004, 158 ).*)

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IBRRS 2011, 1882
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Sicherungshypothek: Zu den Mängeln der Eintragungsbewilligung

OLG Hamm, Beschluss vom 25.10.2010 - 15 W 348/10

Vereinbaren Grundstückseigentümer, dass der Eigentümer des herrschenden Grundstücks die Unterhaltungslast an der mit einem Leitungsrecht belasteten Fläche des dienenden Grundstücks zu tragen hat, so kann aufgrund erteilter Bewilligung an dem herrschenden Grundstück eine Sicherungshypothek für einen Anspruch des Eigentümers des herrschenden Grundstücks auf Erstattung der Kosten einer Ersatzvornahme für den Fall der künftigen Nichterfüllung der Unterhaltungspflicht eingetragen werden.*)

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IBRRS 2011, 1881
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Sonstiges Zivilrecht - Zur Abtretung einer Buchgrundschuld

OLG München, Beschluss vom 13.12.2010 - 34 Wx 153/10

Zu den Voraussetzungen einer wirksamen Bewilligung für die Eintragung der Abtretung einer Buchgrundschuld (hier: Bezeichnung des Neugläubigers).*)

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IBRRS 2011, 1754
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Grundbuchrecht - Grunddienstbarkeiten im Insolvenzverfahren

BGH, Beschluss vom 07.04.2011 - V ZB 11/10

Die Kündigungssperre des § 112 InsO hindert nicht das Erlöschen einer Dienstbarkeit, welche das aus einem Mietvertrag folgende Nutzungsrecht an dem belasteten Grundstück sichert und unter der auflösenden Bedingung steht, dass über das Vermögen des Berechtigten ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, wenn diese Bedingung vor dem Sicherungsfall eintritt.*)

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IBRRS 2011, 1678
ProzessualesProzessuales
Grundbuchrecht - Neuer Brief nach Pfändung einer Grundschuld?

BGH, Beschluss vom 04.04.2011 - V ZB 308/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1660
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Eintragungspflicht bei Gesellschafterwechsel

OLG München, Beschluss vom 01.12.2010 - 34 Wx 119/10

1. Zur Eintragung eines Wechsels in der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach Übertragung eines Gesellschaftsanteils auf einen Mitgesellschafter bedarf es im Berichtigungsverfahren auch der Bewilligung der weiteren Gesellschafter als unmittelbar Beteiligten.*)

2. § 899a BGB i. V. mit § 47 II GBO begründet auch für das Grundbuchamt die Vermutung, dass die eingetragenen Gesellschafter zur Verfügung über einen Gesellschaftsanteil befugt sind, soweit das eingetragene Recht betroffen ist.*)

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IBRRS 2011, 1514
ImmobilienImmobilien
Zur Nachweispflicht bei Auflassung an eine bestehende GbR

OLG Hamm, Beschluss vom 02.11.2010 - 15 W 440/10

Wird ein Grundstück an eine bereits bestehende BGB-Gesellschaft aufgelassen, kann auf einen urkundlichen Nachweis des Bestehens, der Identität und der Vertretungsverhältnisse der Gesellschaft nicht verzichtet werden.*)

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IBRRS 2011, 1381
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Zivilrecht - Beeinträchtigung von Grundstücken durch Veröffentlichung von Fotos

BGH, Urteil vom 17.12.2010 - V ZR 44/10

Der Betreiber einer Internetplattform ist als Störer für eine Beeinträchtigung des Grundstückseigentums durch ungenehmigte Verwertung von Fotos des Grundstücks auf seiner Plattform nur bei einer für ihn erkennbaren Eigentumsverletzung verantwortlich.*)

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IBRRS 2011, 1368
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Garage als Sondernutzungsrecht

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.01.2011 - 3 W 196/10

Eine Garage ist nach allgemeinem Wortverständnis ein fest umschlossener Raum, der zum Abstellen von Personenkraftwagen geeignet ist, um diese vor äußeren Einflüssen zu schützen. Zum ordnungsgemäßen Zustand einer Garage gehört ihre ungestörte Erreichbarkeit. Ob der jeweilige Nutzungsberechtigte die Garage tatsächlich hierfür oder für einen anderen Zweck nutzt oder nutzen will, für die ein schmaler Zugang ausreichend ist, ist unerheblich.

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IBRRS 2011, 1349
ProzessualesProzessuales
Grundbuchrecht - Änderung der Anordnung der Zwangsvollstreckung: Zuständigkeit?

OLG München, Beschluss vom 25.01.2011 - 34 Wx 160/10

Ungeachtet des Wortlauts in § 12c IV 1 GBO ist für Anträge auf Änderung einer Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle nach Aufhebung von § 4 II Nr. 3 RPflG (a. F.) der Rechtspfleger zuständig. Dies ergibt sich aus der gesetzlichen Vollübertragung der vom Richter wahrzunehmenden Aufgaben in Grundbuchsachen (Anschluss an OLG Rostock, Beschluss vom 8.2.2010 - 3 W 12/10, BeckRS 2010, 09125; OLG Düsseldorf, I-3 Wx 214/10).*)

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IBRRS 2011, 1275
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Grundbuchrecht - Gesellschafterwechsel bei der Grundstücks-GbR

BGH, Beschluss vom 24.02.2011 - V ZB 253/10

1. § 1148 Satz 1 BGB ist auf die eingetragenen Gesellschafter einer GbR auch dann entsprechend anwendbar, wenn einer davon verstorben ist.*)

2. Einer Rechtsnachfolgeklausel analog § 727 ZPO bedarf es nicht, wenn die aus dem Titel ausgewiesenen Gesellschafter einer GbR bei Anordnung der Zwangsversteigerung mit den im Grundbuch eingetragenen übereinstimmen.*)

(Bestätigung von Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 84/10, WM 2011, 239)*)

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IBRRS 2011, 1245
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Grundschuld in Zwangsvollstreckung gegen GbR

BGH, Beschluss vom 09.02.2011 - V ZB 86/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1238
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Die Grundschuld nach der Zwangsversteigerung

BGH, Urteil vom 04.02.2011 - V ZR 132/10

Will der Ersteher des Grundstücks eine in der Zwangs- oder Teilungsversteigerung bestehen gebliebene Grundschuld ablösen, ist der Grundschuldgläubiger auf Grund des durch die Sicherungsabrede begründeten Treuhandverhältnisses mit dem persönlichen Schuldner zur Verwertung der Grundschuld in der Weise verpflichtet, dass dieser von der persönlichen Schuld vollständig befreit wird; weitergehende Pflichten zumindest im Hinblick auf zur Zeit der Ablösung nicht valutierte Grundschuldzinsen treffen den Grundschuldgläubiger nicht.*)

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IBRRS 2011, 1204
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Nachbarrecht - Außenmauer-Wärmedämmung an Grenzmauer nach Bauarbeiten

BGH, Urteil vom 18.02.2011 - V ZR 137/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0925
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Löschung von Grundpfandrecht und Vollmachten

BGH, Beschluss vom 20.01.2011 - V ZB 266/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0897
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Zur Freistellungspflicht des Bauträgers

LG Mannheim, Urteil vom 04.03.2011 - 9 O 216/10

1. Der Bauträger darf Vermögenswerte des Auftraggebers erst entgegennehmen, wenn die Freistellung des Vertragsobjektes von allen Grundpfandrechten, die der Vormerkung zu Gunsten des Käufers vorgehen oder gleichstehen und die nicht übernommen werden sollen, gesichert ist und zwar auch für den Fall, dass das Bauvorhaben nicht vollendet werden sollte.

2. Im Fall des unvollendeten Bauvorhabens ist der Grundschuldgläubiger zur Freigabe verpflichtet, wenn der dem erreichten Bautenstand entsprechende Teil der geschuldeten Vertragssumme durch den Auftraggeber gezahlt ist.

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IBRRS 2011, 0880
BauträgerBauträger
Pfandentlassung unbebauter Grundstücke im "rundum"-Bauträgermodell

OLG Hamm, Beschluss vom 13.10.2010 - 15 W 457/10

Werden Grundstücke aus der Mithaft entlassen, die ein Bauträger mit dem Zweck der Weiterveräußerung erworben hat und noch nicht bebaut sind, ist der gegenwärtige Wert der Grundstücke und nicht die Kaufpreise für den Weiterverkauf im Rahmen von Bauträgerverträgen für die Bewertung maßgebend.*)

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IBRRS 2011, 0846
ImmobilienImmobilien
Grundbuchrecht - Fotografieren = zulässige Art und Weise der Einsicht

KG, Beschluss vom 30.11.2010 - 1 W 114/10

Die Umstellung des in Papierform geführten Grundbuchs zum maschinell geführten hat nichts an der Befugnis des Einsichtnehmenden geändert, selbst zu bestimmen, in welcher Weise er sich bei der Einsicht des Grundbuchs auf der Einsichtstelle Abschriften selbst herstellt. Es kann ihm deshalb nicht verwehrt werden, den Bildschirminhalt zu fotografieren.*)

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IBRRS 2011, 0838
ImmobilienImmobilien
GbR: Vermutung der Verfügungsbefugnis des Gesellschafters

OLG München, Beschluss vom 14.01.2011 - 34 Wx 155/10

1. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass § 899a BGB i.V.m. § 47 Abs. 2 GBO für das Grundbuchamt die Vermutung begründet, dass die eingetragenen Gesellschafter zur Verfügung über einen Gesellschaftsanteil befugt sind, soweit das eingetragene (Grundstücks-) Recht betroffen ist (siehe zuletzt Beschluss vom 1.12.2010, 34 Wx 119/10).*)

2. Dies gilt auch, wenn wegen Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters einer zweigliedrigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts diese liquidationslos erlischt und das Grundbuch nicht nur hinsichtlich des Gesellschafterbestands, sondern auch hinsichtlich der Fortexistenz der Gesellschaft unrichtig wird.*)

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IBRRS 2011, 0667
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Grundbuchrecht - Ausgleich und Entschädigung bei Privatisierung von Waldflächen

BGH, Urteil vom 17.12.2010 - V ZR 117/10

Die vorrangige Berechtigung eines Erwerbsinteressenten nach § 3 Abs. 5 AusglLeistG aF ist von der Privatisierungsstelle auch dann zu berücksichtigen, wenn der Bescheid über die Ausgleichsleistung erst nach dem in den Ausschreibungsbedingungen genannten Schlusstermin ergangen ist.*)

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IBRRS 2011, 0666
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Unterhaltungskosten für eine Privatstraße

BGH, Urteil vom 17.12.2010 - V ZR 125/10

Das Halten einer Anlage im Sinne von § 1020 Satz 2 BGB kann nicht schon aus der rechtlichen Befugnis gefolgert werden, das Grundstück entsprechend dem Inhalt der Dienstbarkeit zu nutzen; vielmehr ist erforderlich, dass der Dienstbarkeitsberechtigte die Anlage tatsächlich für eigene Zwecke einsetzt.*)

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IBRRS 2011, 0650
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde, Beschwerdebefugnis

BGH, Beschluss vom 09.12.2010 - V ZB 149/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0630
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Zivilrecht - Beeinträchtigung von Grundstücken durch Veröffentlichung von Fotos

BGH, Urteil vom 03.12.2010 - V ZR 45/10

1. Das ausschließliche Recht zur Anfertigung und Verwertung von Fotografien von Bauwerken und Gartenanlagen steht dem Grundstückseigentümer zu, soweit diese Abbildungen von seinem Grundstück aus angefertigt worden sind (Anschluss an BGH, Urteil vom 20. September 1974 - I ZR 99/73, NJW 1975, 778, 779 und Urteil vom 9. März 1989 - I ZR 54/87, NJW 1989, 2251, 2252).*)

2. Ein öffentlichrechtlicher Grundstückseigentümer kann öffentlichrechtlich verpflichtet sein, die Anfertigung und Verwertung solcher Fotografien zu gestatten. Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten in Berlin-Brandenburg ist nicht verpflichtet, die Anfertigung und Verwertung von Fotografien ihrer Schlösser und Gärten zu gewerblichen Zwecken unentgeltlich zu gestatten.*)

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IBRRS 2011, 0575
ImmobilienImmobilien
Dachnutzungsvertrag: Grundbucheintragung für den Rechtsnachfolger?

OLG Hamm, Beschluss vom 22.12.2010 - 15 W 526/10

Eine Vormerkung zu Sicherung des Anspruchs auf Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit, die für einen künftig in den schuldrechtlichen Dachnutzungsvertrag etwa eintretenden Rechtsnachfolger begründet werden soll, kann nicht im Grundbuch eingetragen werden.*)

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IBRRS 2011, 0552
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Verweigerung der Löschung von Auflassungsvormerkungen durch den Notar

BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - V ZB 174/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0440
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstücks

BGH, Beschluss vom 26.11.2010 - BLw 14/09

Die Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstücks an ein selbst nicht Landwirtschaft betreibendes Unternehmen steht einem Erwerb durch einen Landwirt gleich, wenn eine sachliche und personelle Verflechtung zwischen Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft besteht, bei der die Überlassung der Grundstücke an das landwirtschaftliche Unternehmen sichergestellt ist, und die hinter den Unternehmen stehenden Personen den einheitlichen Willen haben, Landwirtschaft zu betreiben.*)

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IBRRS 2011, 0434
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Haftungsausschluss und Hinweis auf Schwammbefall

BGH, Urteil vom 10.12.2010 - V ZR 203/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0433
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Grundbuchrecht - Zession einer Sicherungsgrundschuld und Zwangsvollstreckung

BGH, Urteil vom 03.12.2010 - V ZR 200/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0409
ImmobilienImmobilien
Beschwerde gegen Zwischenverfügung durch einen Eigentümer

OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.06.2010 - 20 W 217/10

Ein eingetragener Eigentümer eines Wohnungseigentums ist nicht beschwerdeberechtigt gegen eine Zwischenverfügung, mit der die Eigentumsumschreibung von der Vorlage der Zustimmung des WEG- Verwalters abhängig gemacht wird, wenn er das Ziel der Zurückweisung des Antrags wegen Sittenwidrigkeit des Grundgeschäfts verfolgt.*)

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IBRRS 2011, 0342
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Ausgleich und Entschädigung bei Privatisierung von Waldflächen

BGH, Urteil vom 05.11.2010 - V ZR 102/09

1. Bewerben sich mehrere Altberechtigte im Sinne von § 3 Abs. 5 Satz 1 AusglLeistG mit im Wesentlichen gleichwertigen Betriebskonzepten um den Erwerb von Waldflächen nach § 3 Abs. 8 AusglLeistG, ist die Höhe ihrer jeweiligen Ausgleichsleistung- oder Entschädigungsansprüche bei der Entscheidung nach § 4 Abs. 5 Satz 4 FlErwV zwar zu berücksichtigen; eine Reduzierung des Ermessens der Privatisierungsstelle zugunsten des Bewerbers mit den höheren Ansprüchen kommt aber nur ausnahmsweise in Betracht (Fortführung von Senat, Urteil vom 10. Juli 2009 - V ZR 72/08, NJW-RR 2010, 10).*)

2. Erweist sich eine nach § 4 Abs. 5 Satz 4 FlErwV getroffene Ermessensentscheidung als fehlerhaft, kann die Privatisierungsstelle während des von einem unterlegenen Bewerber betriebenen Klageverfahrens ihr Ermessen erneut ausüben. Ist diese Ausübung ermessensfehlerfrei und sind an dem Klageverfahren alle Bewerber beteiligt, an die der Verkauf der Waldflächen ernsthaft in Betracht kommt, ist sie der Entscheidung über die Klage(n) zugrunde zu legen.*)

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IBRRS 2011, 0282
ImmobilienImmobilien
Grundbuchrecht - Keine Vorbehalte und Bedingungen bei der Löschungsbewilligung

OLG Hamm, Beschluss vom 02.08.2010 - 15 W 265/10

1. Die Bewilligung der Löschung eines Nießbrauchs, die der Berechtigte bei der Bestellung des Rechts ("bereits jetzt") aufschiebend bedingt für den Eintritt der Pflegebedürftigkeit in der Form einer endgültigen und dauernden Heimunterbringung erklärt, ist grundbuchverfahrensrechtlich unwirksam. *)

2. Eine gleichzeitig erteilte Vollmacht zur Bewilligung der Löschung des Rechts, die unter derselben aufschiebenden Bedingung erteilt ist, hat das Grundbuchamt auf den Eintritt der Bedingung zu überprüfen. Es besteht in einem solchen Fall kein Anlass, von dem Erfordernis des Nachweises des Eintritts in der Form des § 29 GBO abzusehen. *)

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IBRRS 2011, 0281
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Zur Eigentumsübertragung von Grundstücken durch Spaltung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.04.2010 - 3 Wx 88/10

Dass bei der Spaltung das Eigentum an Grundstücken nur dann mit der Handelsregistereintragung außerhalb des Grundbuchs auf den übernehmenden Rechtsträger übergeht, wenn die Grundstücke im Spaltungs- und Übertragungsvertrag nach § 28 Satz 1 GBO bezeichnet sind und auch im Falle des Vorliegens einer Berichtigungsbewilligung des übertragenden Rechtsträgers dem Grundbuchamt die Unrichtigkeit des Grundbuchs schlüssig darzulegen ist, legt es dem Grundbuchamt nahe, zum Nachweis des Rechtsübergangs die Vorlage dieses Vertrages zu verlangen. *)

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IBRRS 2011, 0277
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Eintragung einer Zwangssicherungshypothek

OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.10.2010 - 20 W 354/10

Die Eintragung einer von einer Wohnungseigentümergemeinschaft beantragten Zwangssicherungshypothek im Grundbuch bedarf keiner bedingten Antragstellung dahingehend, dass die Hypothek in Höhe der betroffenen Forderungen dadurch aufschiebend bedingt werde, dass ein eventuelles Vorrecht nach § 10 Abs. 1 Ziffer 2 ZVG entfalle. Eine entsprechende Antragstellung kann nicht im Wege der Zwischenverfügung verlangt werden.*)

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IBRRS 2011, 0269
ProzessualesProzessuales
Vollstreckung in ein Nießbrauchsrecht an einem Grundstück

BGH, Beschluss vom 09.12.2010 - VII ZB 67/09

1. Die für die Zwangsvollstreckung in ein Nießbrauchsrecht an einem Grundstück gemäß § 857 Abs. 4 Satz 1, 2 ZPO vorgesehene Verwaltung des Grundstücks setzt ebenso wie die Zwangsverwaltung nach §§ 146 ff. ZVG den unmittelbaren oder mittelbaren Besitz des Schuldners voraus.*)

2. Die Anordnung der Verwaltung hängt nicht von der Feststellung des Vollstreckungsgerichts ab, dass der Schuldner das mit dem Nießbrauch belastete Grundstück tatsächlich besitzt. Wenn die Eintragung des Nießbrauchs im Grundbuch nachgewiesen ist, ordnet das Vollstreckungsgericht die Verwaltung nach § 857 Abs. 4 ZPO ohne eine Prüfung an, ob der Schuldner den Besitz an dem Grundstück innehat. Etwas anderes gilt dann, wenn dem Vollstreckungsgericht bekannt ist, dass der Schuldner keinen Besitz hat.*)

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IBRRS 2011, 0171
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenzgläubiger verfügt über Gesamtgrundschuld

BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - IX ZB 61/09

1. Verfügt ein Insolvenzgläubiger zur Sicherung seiner Forderung über eine Gesamtgrundschuld, für die massefremde Grundstücke mithaften und die zugleich auch Forderungen gegen Dritte sichert, so genügt für einen Verzicht auf das Absonderungsrecht, dass er im Umfang der Anmeldung als Insolvenzforderung auf den schuldrechtlichen Sicherungsanspruch aus einer Zweckvereinbarung mit den Sicherungsgebern verzichtet.*)

2. Als Verzicht auf das Absonderungsrecht für eine Insolvenzforderung genügt auch sonst jede Erklärung, die verhindert, dass das Absonderungsgut verwertet und die gesicherte Insolvenzforderung trotzdem in voller Höhe bei der Verteilung der Masse berücksichtigt wird. Zu diesem Zweck muss nicht notwendig über das zur abgesonderten Befriedigung berechtigende Grundpfandrecht verfügt werden. Nur wenn dies geschieht, bedarf die Erklärung des Insolvenzgläubigers der grundbuchmäßigen Form.*)

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IBRRS 2011, 0164
ProzessualesProzessuales
Zwangsverwaltung des Grundstücks einer GbR

BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - V ZB 84/10

1. Die Zwangsverwaltung des Grundstücks einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts darf nur angeordnet werden, wenn deren Gesellschafter sämtlich aus dem Titel hervorgehen und mit den im Grundbuch eingetragenen Gesellschaftern übereinstimmen. Hinsichtlich der Gesellschafter gilt § 1148 Satz 1 BGB entsprechend.*)

2. Veränderungen im Gesellschafterbestand sind durch eine Rechtsnachfolgeklausel analog § 727 ZPO nachzuweisen.*)

3. Der erweiterte öffentliche Glaube des Grundbuchs nach § 899a BGB bezieht sich nur auf die Gesellschafterstellung, nicht auf die Geschäftsführungsbefugnis.*)

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IBRRS 2011, 0138
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Nachweis der Existenz einer GbR beim Grundeigentumserwerb

OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.12.2010 - 5 Wx 75/10

1. Will eine GbR Grundeigentum erwerben, so ist also grundsätzlich in der Form des § 29 Abs. 1 GBO der Nachweis des Bestehens der erwerbenden GbR und deren Identität mit einer bereits zuvor gegründeten GbR sowie ihre wirksame Vertretung im Zeitpunkt eines Vertreterhandelns zu führen.

2. Erforderlich, aber auch genügend ist es, wenn die für die GbR bei der Beurkundung Handelnden in der notariellen Urkunde erklären, dass eine GbR mit einem konkreten sich ebenfalls aus der Urkunde ergebenden Gesellschafterbestand – nämlich den Handelnden - zum Zeitpunkt der Errichtung dieser Urkunde besteht und es bei dieser Beurkundung in der Rechtsmacht der für die GbR Handelnden lag, eine GbR mit diesem Gesellschafterbestand zu bilden bzw. zu gründen. Das Grundbuchamt darf die Richtigkeit einer solchen Erklärung nur dann in Zweifel ziehen, wenn auf konkreten Tatsachen beruhende Umstände erkennbar sind, die ihrerseits geeignet sind, die inhaltliche Richtigkeit der abgegebenen Erklärung in Frage zu stellen.

3. Der Nachweis des Bestehens und der Identität der erwerbenden GbR kann i. E. also nicht allein durch die (Neu-)Gründung der GbR in der Erwerbsurkunde selbst geführt werden. Ein solches Verständnis der Anforderungen des § 29 Abs. 1 GBO wäre insbesondere mit Art. 14 Abs. 1 GG nicht vereinbar. Nachdem der Gesetzgeber die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelte (Teil-)Rechtsfähigkeit und die Grundbuchfähigkeit der GbR anerkannt hat, steht fest, dass die GbR selbst Grundeigentum erwerben kann. Dieses durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Recht würde aber weitgehend leer laufen, wenn eine GbR nur dann Grundeigentum erwerben könnte, wenn sie sich bei jedem Erwerbsvorgang neu gründet.

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IBRRS 2011, 0110
ImmobilienImmobilien
Die ARGE als Inhaberin einer Sicherungshypothek?

OLG Köln, Beschluss vom 16.07.2010 - 2 Wx 53/09

Die Eintragung einer ARGE im Grundbuch als Inhaberin einer Sicherungshypothek ist möglich.

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