Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1144 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2016, 2706LG Stade, Urteil vom 17.03.2016 - 5 O 420/15
1. Eine im Grundbuch eingetragene Dienstbarkeit (hier: Wegerecht) für ein herrschendes Grundstück besteht bei Teilung des Grundstücks grundsätzlich für die einzelnen Grundstücksteile fort.
2. Ist allerdings das entsprechende Flurstück derart mit Büschen und Bäumen zugewachsen und das Begehen oder Befahren faktisch unmöglich, sind die Eigentümer aller Grundstücke daran gehindert, das Wegerecht auszuüben.
3. Die Grunddienstbarkeit erlischt mit Eintritt der Verjährung, weil das Wegerecht in keiner Weise mehr ausgeübt werden kann, sodass ein Anspruch auf Löschung aus dem Grundbuch besteht.
VolltextIBRRS 2016, 2700
OLG München, Beschluss vom 21.10.2016 - 34 Wx 277/16
1. Ist die Umwandlung der Treppenbereiche von Sondereigentum in Gemeinschaftseigentum teilweise nichtig, sprechen die notarielle Beurkundung und die offenkundige Interessenlage der Wohnungs- und Teileigentümer dafür, dass der übrige Teil wirksam zu Stande gekommen ist.
2. Umfasst die notarielle Urkunde zur Änderung der Teilungserklärung mehrere Regelungsgegenstände (hier: Umwandlung von Sondereigentum in Gemeinschaftseigentum in zwei Gebäuden einer Mehrhausanlage), kommt im Einzelfall ein Teilvollzug in Betracht, wenn die Urkundenlage den Schluss erlaubt, dass die wirksame Änderung auch ohne den unwirksamen Teil vorgenommen worden wäre.*)
VolltextIBRRS 2016, 2697
OLG München, Beschluss vom 21.10.2016 - 34 Wx 327/16
1. Das Grundbuchamt ist nicht berechtigt oder verpflichtet, die sachliche Richtigkeit einer Eintragung (hier: eines Insolvenzvermerks) ins Grundbuch zu prüfen. Ist der eingetragene Insolvenzvermerk unrichtig, muss nachgewiesen werden, dass ein wirksamer Eröffnungsbeschluss nicht vorliegt
2. Ein Insolvenzbeschluss ist nicht deshalb unwirksam, weil er auf den nach einer Hochzeit nicht mehr geführten Geburtsnamen und eine frühere Anschrift ausgestellt wurde.
VolltextIBRRS 2016, 2656
OLG München, Beschluss vom 19.10.2016 - 34 Wx 261/16
1. Zum Grundbuchinhalt gehörende Willenserklärungen (hier: ein Überlassungsvertrag mit Bedingungen für einen durch Vormerkung gesicherten Rückforderungsanspruch), dürfen nur ausgelegt werden, wenn sie nicht eindeutig sind und die Auslegung zu einem zweifelsfreien und eindeutigen Ergebnis führt.
2. Maßstab für die Auslegung ist, wie ein unbefangener Betrachter die Bedingung versteht. Umstände, die außerhalb der Urkunde liegen, dürfen dabei nur dann einbezogen werden, wenn sie nach den besonderen Umständen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind.
VolltextIBRRS 2016, 2655
OLG München, Beschluss vom 13.10.2016 - 34 Wx 185/15
1. Ein nur für eine Wohnung eingetragenes Sondernutzungsrecht (hier: Nutzung von Stellplätzen) schließt alle übrigen Wohnungseigentümer von der Nutzung der entsprechenden Gemeinschaftsflächen aus.
2. Wird die Wohnung mit im Grundbuch eingetragenem Sondernutzungsrecht verkauft und die Stellplatznutzung im Zuge dessen auf eine andere Wohnung übertragen, muss dies auch im Wohnungsgrundbuch entsprechend eingetragen werden.
3. Anderes gilt bei einem schuldrechtlichen Sondernutzungsrecht, das unabhängig vom Grundbuch auf einen anderen Miteigentümer übertragen werden kann, so dass in diesem Fall das Recht nicht mehr zum Inhalt des Sondereigentums gehört.
VolltextIBRRS 2016, 2652
OLG München, Beschluss vom 17.10.2016 - 34 Wx 287/16
1. Eine Berechtigung, das Grundbuch einzusehen, besteht nicht, wenn die Einsicht zur Erlangung von Informationen dienen soll, die der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte dient und weder dem Antragsteller noch dem Dritten aktuell ein Recht am Grundstück zusteht. *)
2. Das Einsichtsrecht ist zunächst nur eröffnet, wenn die im Grundbuch dokumentierten Rechtsverhältnisse für eine Teilnahme am Rechtsverkehr notwendig sind. Es besteht auch, wenn ein berechtigtes Interesse wirtschaftlicher oder tatsächlicher Art vorliegt. Die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloße Neugier begründen allerdings kein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Grundbuch.
VolltextIBRRS 2016, 2648
KG, Beschluss vom 11.10.2016 - 1 W 337/16
1. Das Grundbuchamt darf eine bewilligte Vormerkung nur beanstanden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass das Grundbuch durch die Eintragung unrichtig würde oder wenn die Erklärung ihrem Inhalt nach unzulässig wäre.
2. Eine Vormerkung kann unter die auflösende Bedingung gestellt werden, dass eine Erklärung des Urkundsnotars beim Grundbuchamt eingereicht wird, aus der hervorgeht, dass der gesicherte Anspruch nicht besteht.
VolltextIBRRS 2016, 2675
BGH, Beschluss vom 09.06.2016 - V ZB 61/15
1. Soll eine Vormerkung, die für einen Anspruch auf Anpassung des Erbbauzinses durch Eintragung neuer Reallasten bestellt worden ist, künftig den Anspruch sichern, eine wertgesicherte Erbbauzinsreallast zu bestellen, bedarf es der Eintragung der Änderung des Anspruchs in das Grundbuch, die entsprechend der für die Änderung des einzutragenden Rechts selbst geltenden Vorschrift (§ 877 BGB) vorzunehmen ist.*)
2. Die Inhaber gleich- oder nachrangiger dinglicher Rechte am Erbbaurecht müssen einer Änderung des Inhalts der Erbbauzinsreallast nicht zustimmen, wenn sich aus der neuen (wertgesicherten) Erbbauzinsreallast kein höherer Erbbauzins als derjenige aus der bisherigen Reallast und dem durch eine Vormerkung gesicherten Anspruch auf Anpassung des Erbbauzinses ergeben kann.*)
VolltextIBRRS 2016, 2602
OLG München, Beschluss vom 17.10.2016 - 34 Wx 208/16
1. Wird im Grundbuch eingetragen, dass der Ehepartner und Miteigentümer im Falle der Scheidung den überlassenen Anteil am Grundstück zurückfordern kann, handelt es sich um eine Auflassungsvormerkung für einen bedingten Rückübertragungsanspruch.
2. Sichert die Vormerkung auch einen Übertragungsanspruch und stirbt der Ehepartner, reicht der Nachweis des Todes nicht aus, um zu belegen, dass das Grundbuch unrichtig ist und die Auflassungsvormerkung löschen zu lassen.
3. Ein einmal geltend gemachter Rückforderungsanspruch kann durch den Tod des Berechtigten auf die Erben übergegangen sein (§ 1922 BGB), sodass neben dem Todesnachweis zur Löschung des Rechts auch die Bewilligung der Erben erforderlich.
VolltextIBRRS 2016, 2598
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 10.10.2016 - 1 LA 142/15
1. Der Pächter eines Kleingartengeländes kann sich nicht dagegen wehren, dass der Verpächter und Eigentümer für angrenzende Wohngebäude - die von der Kleingartenanlage umschlossen werden - einen zur Kleingartenpachtanlage gehörenden Weg als Zufahrt und Zugang ins Grundbuch eintragen lässt.
2. Das öffentliche Baurecht ist grundstücksbezogen und regelt nur Rechte und Pflichten, die die Grundstücke untereinander betreffen. Allein der Eigentümer – nicht Mieter oder Pächter - vertritt das Grundstück nach außen. Das Sonderrecht der Grundstückseigentümer richtet sich ausschließlich nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes. Der Pächter dagegen kann seine Belange nur im Rahmen des durch das Bundeskleingartengesetz modifizierten Pachtrechts wahren.
3. Sinn und Zweck des Bundeskleingartengesetzes ist es, die grundgesetzlich verbürgten Eigentümerbefugnisse - also die freie Entscheidung über den Eigentumsgegenstand und die Nutzungsmöglichkeiten - in Einklang zu bringen mit den typischen Interessen des Kleingartennutzers.
VolltextIBRRS 2016, 2533
OLG München, Beschluss vom 09.06.2016 - 34 Wx 84/16
1. Eine Prozesshandlung - hier die verspätete Einlegung der Beschwerde -, die in der irrigen Annahme von Rechtzeitigkeit vorgenommen wird, kann nicht als Wiedereinsetzungsantrag ausgelegt werden (Anschluss an BGH, NJW-RR 2012, 1206 = IBRRS 2012, 2616 = IMRRS 2012, 1895).*)
2. Wenn nach Hinweis auf das Fristversäumnis nur die rechtsirrige Meinung zur Fristeinhaltung vorgetragen wird, ohne vorsorglich Wiedereinsetzungsgründe geltend zu machen, scheidet eine Auslegung als konkludent gestellter Wiedereinsetzungsantrag aus.*)
VolltextIBRRS 2016, 2456
OLG München, Beschluss vom 10.06.2016 - 34 Wx 160/16
1. Zur Löschung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit ("Bau- und Gewerbebetriebsbeschränkung"), die im Jahr 1920 zugunsten einer im Jahr 1930 im Register gelöschten Genossenschaft bestellt worden war.*)
2. Der Grundsatz, dass allein für die erstrebte Beseitigung einer Buchposition eine Nachtragsliquidation stattzufinden hat, lässt in engen Grenzen Ausnahmen zu.*)
VolltextIBRRS 2016, 2480
BGH, Beschluss vom 20.05.2016 - V ZB 142/15
Mit Anerkennung der Rechtsfähigkeit der (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts scheidet die Eintragung der Verpfändung eines Gesellschaftsanteils in das Grundbuch eines im Eigentum der Gesellschaft stehenden Grundstücks aus.*)
VolltextIBRRS 2016, 2421
OLG München, Beschluss vom 31.08.2016 - 34 Wx 273/16
Grundbuchverfahrensrechtlich ist der Nachweis der Verfügungsbefugnis durch öffentliche Urkunden positiv und vollständig zu erbringen. Wird der der transmortalen Vollmacht innewohnende Rechtsschein dadurch zerstört, dass der Bevollmächtigte zugleich erklärt, Alleinerbe der Vollmachtgeberin zu sein und als solcher zu handeln, ist die Verfügungsbefugnis ohne den Erbennachweis gemäß § 35 GBO nicht belegt (insoweit Anschluss an OLG Hamm vom 10.01.2013 - 15 W 79/12, FGPrax 2013, 148).*)
VolltextIBRRS 2016, 2346
OLG München, Beschluss vom 15.07.2016 - 34 Wx 247/16
Ist die Festsetzung des Geschäftswerts unterblieben und begründet der Kostenschuldner sein Rechtsmittel gegen den Kostenansatz damit, dass der zu Grunde gelegte Geschäftswert falsch bemessen sei, wird regelmäßig zunächst das Verfahren auf förmliche Festsetzung des Geschäftswerts in Gang gesetzt. Eine Sachentscheidung über den Kostenansatz muss so lange zurückgestellt werden.*)
VolltextIBRRS 2016, 2345
OLG München, Beschluss vom 28.07.2016 - 34 Wx 233/16
Zur Prüfung der Sittenwidrigkeit eines für den Fall der Ehescheidung vereinbarten Rückübertragungsanspruchs im Verfahren der Eintragung der zur Sicherung bewilligten Vormerkung.*)
VolltextIBRRS 2016, 2298
OLG München, Beschluss vom 04.08.2016 - 34 Wx 139/16
1. Zur Grundbuchberichtigung im Erbfall auf der Grundlage eines späteren öffentlichen Testaments des überlebenden Ehegatten bei Konkurrenz mit einem früheren eigenhändigen Ehegattentestament.*)
2. Schließt es das vorangegangene eigenhändige Ehegattentestament nicht aus, dass einer Tochter der vorverstorbenen Ehefrau nicht nur ein Vermächtnis zugewandt wurde, sondern diese (Schluss-)Erbin ist, so kommt eine Grundbuchberichtigung auf der Grundlage des späteren öffentlichen Testaments, das eine andere Schlusserbin bestimmt, nicht in Betracht.*)
VolltextIBRRS 2016, 2283
OLG München, Beschluss vom 19.07.2016 - 34 Wx 118/16
Die nachträgliche Eintragung eines altrechtlichen Forstrechts im Grundbuch setzt den Nachweis der privatrechtlichen Natur des Rechts voraus; dieser Nachweis ist nicht mit der Tatsache der Eintragung im Grundsteuerkataster und der dortigen Bezeichnung als "Gemeinderecht zu einem Nutzungsanteil an den noch unverteilten Gemeindebesitzungen" geführt.*)
VolltextIBRRS 2016, 2260
OLG München, Beschluss vom 01.08.2016 - 34 Wx 162/16
Zur Löschung einer realen Bräugerechtigkeit aufgrund Berichtigungsbewilligung.*)
VolltextIBRRS 2016, 2249
OLG München, Beschluss vom 16.08.2016 - 34 Wx 172/16
Zu den (hier verneinten) Voraussetzungen für die Eintragung eines Widerspruchs gegen die Richtigkeit des Grundbuchs bei der vom Grundbuchamt im Jahr 2016 vorgenommenen Eintragung einer im Jahr 1897 vereinbarten dinglichen Rechts, "die Fahrt zu nehmen".*)
VolltextIBRRS 2016, 2243
OLG München, Beschluss vom 12.08.2016 - 34 Wx 106/16
Wurde der abhanden gekommene Grundschuldbrief in einem von einem Gläubigerprätendenten betriebenen Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt, so kann sich der noch im Grundbuch eingetragene Gläubiger zum Nachweis seiner Bewilligungsbefugnis nicht unter Bezugnahme auf den in den Akten des Amtsgerichts befindlichen Ausschließungsbeschluss auf den öffentlichen Glauben des Grundbuchs berufen; die mit dem Ausschließungsbeschluss verbundene Legitimationswirkung kommt ihm nicht zugute.*)
VolltextIBRRS 2016, 2234
OLG München, Beschluss vom 28.07.2016 - 34 Wx 225/16
Zum Recht auf Grundbucheinsicht eines Pressevertreters nach Darlegung des Einsichtsinteresses (hier bejaht für Recherchen über dingliche Berechtigung an einem von einer Skinheadgruppe genutzten Grundstück).*)
VolltextIBRRS 2016, 2220
OLG München, Beschluss vom 19.07.2016 - 34 Wx 62/16
1. Zur Richtigstellung einer als solcher namentlich bezeichneten Erbengemeinschaft sowie ihrer Eintragungsgrundlage.*)
2. Bei Gesamthandsverhältnissen wie z. B. der Erbengemeinschaft werden Bruchteile der Berechtigten im Grundbuch nicht eingetragen.*)
3. Zur Auslegung einer Erbanteilsabtretung als umfassend, wenn sich nachträglich eine höhere Erbquote als ursprünglich angenommen herausstellt.*)
VolltextIBRRS 2016, 2210
OLG München, Beschluss vom 04.08.2016 - 34 Wx 110/16
1. Zur Verwendung transmortaler Vollmachten durch einen potenziellen Erben.*)
2. Der grundbuchliche Vollzug einer Eigentumsübertragung durch zugelassenes Insichgeschäft, das der Bevollmächtigte aufgrund einer transmortalen Vollmacht des verstorbenen eingetragenen Berechtigten sowie in eigenem Namen an sich vornimmt, ist nicht zwingend von einem Erbennachweis nach § 35 GBO abhängig, auch wenn der Bevollmächtigte als potenzieller Alleinerbe in Betracht kommt (Ergänzung zu OLG Schleswig, Beschluss vom 15.07.2014 - 2 W 48/14, FGPrax 2014, 206; Abgrenzung zu OLG Hamm, Beschluss vom 10.01.2013 - 15 W 79/12, FGPrax 2013, 148).*)
VolltextIBRRS 2016, 2054
OLG München, Beschluss vom 22.06.2016 - 34 Wx 40/16
Zu den Anforderungen an den Unrichtigkeitsnachweis, wenn geltend gemacht wird, ein Leibgeding sei im Hinblick auf die dauernde Unbenutzbarkeit des Vertragsobjekts erloschen.*)
VolltextIBRRS 2016, 1976
OLG München, Beschluss vom 27.05.2016 - 34 Wx 336/15 Kost
Für die gleichzeitige Eintragung sogenannter Herrschvermerke im Grundbuch richtet sich die Erhebung der Festgebühr nach der Anzahl der jeweiligen Rechte, nicht nach der Zahl der einzutragenden Vermerke. Kommt eine Dienstbarkeit als Gesamtberechtigung zur Eintragung, fällt für die Eintragung entsprechender Herrschvermerke die Festgebühr nur einmal an.*)
VolltextIBRRS 2016, 1947
OLG München, Beschluss vom 24.05.2016 - 34 Wx 16/16
1. Ein behördliches Eintragungsersuchen mit lediglich drucktechnisch erzeugtem Ausdruck des Behördensiegels genügt nicht den im Grundbuchverfahren geltenden Formanforderungen.*)
2. Der Zweck der bundesgesetzlich vorgeschriebenen Form an behördliche Eintragungsersuchen verbietet es, die von einer Landesbehörde aufgrund landesrechtlicher Ermächtigung vorgenommene Siegelung durch Ausdruck einer Bild-/Grafikdatei auf dem Eintragungsersuchen als formgerecht anzuerkennen.*)
VolltextIBRRS 2016, 1946
OLG München, Beschluss vom 30.05.2016 - 34 Wx 266/15
Werden Inhalt und/oder Umfang einer ursprünglich bewilligten Dienstbarkeit in einer Nachtragsurkunde geändert und nimmt folglich nur diese auf die zunächst erklärte Bewilligung Bezug, ist das Recht nur dann in der geänderten Form eingetragen, wenn die Eintragung auf die Nachtragsurkunde Bezug nimmt. Dass die Urkunden mit Schnur und Siegel verbunden zu den Grundakten gelangt sind, genügt allein nicht.*)
VolltextIBRRS 2016, 1900
OLG München, Beschluss vom 12.05.2016 - 34 Wx 424/15
Der Nachweis, dass ein zugunsten einer juristischen Person eingetragenes subjektiv-persönliches Vorkaufsrecht durch Fortfall der Berechtigten erloschen ist, ist nicht mit den Eintragungen über die Auflösung und Löschung im Handelsregister geführt (Anschluss an OLG Düsseldorf Rpfleger 2011, 26).*)
VolltextIBRRS 2016, 1903
OLG München, Beschluss vom 29.06.2016 - 34 Wx 27/16
Bedarf die Übertragung eines Dauernutzungsrechts der Zustimmung eines Dritten, so ist auch die Bestellung eines Nießbrauchs am Dauernutzungsrecht regelmäßig nur mit Zustimmung des Dritten möglich.*)
VolltextIBRRS 2016, 1899
OLG München, Beschluss vom 23.06.2016 - 34 Wx 189/16
1. Im Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek verletzt das Grundbuchamt nicht gesetzliche Vorschriften, wenn es eine mit dem Titel vorgelegte einfache Vollstreckungsklausel nicht daraufhin überprüft, ob stattdessen eine qualifizierte Klausel nach § 726 ZPO erforderlich ist.*)
2. Es bestehen keine durchgreifenden Bedenken, dass auch nach dem Inkrafttreten des Risikobegrenzungsgesetzes ein Verzicht auf den Nachweis des Entstehens und der Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung zulässig ist.*)
VolltextIBRRS 2016, 1860
OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.03.2016 - 20 W 26/16
Das Grundbuchamt kann grundsätzlich dann von der Bewilligungsbefugnis des eingetragenen Eigentümers ausgehen, wenn zeitlich zurückliegend ein Insolvenzvermerk zunächst im Grundbuch eingetragen worden war, dann aber auf Ersuchen des Insolvenzgerichts wieder gelöscht worden ist (Anschluss an OLG Hamm, Beschluss vom 20.03.2014 - 15 W 392/13, IBRRS 2014, 1658 = IMRRS 2014, 0868 entgegen OLG Celle, Beschluss vom 16.04.2015 - 4 W 57/15, IBRRS 2016, 0197 = IMRRS 2016, 0114).*)
VolltextIBRRS 2016, 1820
OLG München, Beschluss vom 08.06.2016 - 34 Wx 168/16
Ein berechtigtes Interesse an Einsicht in das Grundbuch kann auch dann vorliegen, wenn sich ein Antragsteller - etwa wegen Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten an einer Grenzmauer - Aufschluss über die künftigen, durch Eigentums-(Auflassungs-)Vormerkung gesicherten Nutzungsberechtigten des Nachbargrundstücks verschaffen will.*)
VolltextIBRRS 2016, 1821
OLG München, Beschluss vom 11.07.2016 - 34 Wx 187/16
1. Ein Zusammenschluss von Einzelpersonen in der Form eines Vereins zum Zweck der Verfolgung eines gemeinsamen Ziels verleiht noch keine Befugnis, sich Informationen aus dem Grundbuch über Rechtsverhältnisse an einem bestimmten Grundstück zu verschaffen. Auch das bloße Interesse, etwa mit dem Eigentümer zukünftig in einen wirtschaftlichen oder sozialen Kontakt zu treten, um auf ihn, auf dessen Mieter oder Besucher im Sinne des Vereinszwecks einzuwirken, genügt nicht.*)
2. Ein solcher Verein erhält auch nicht schon aus seinem autonom gesetzten Zweck die Befugnis, die Interessen der Allgemeinheit selbst wahrzunehmen und gegenüber Dritten durchzusetzen.*)
VolltextIBRRS 2016, 1819
OLG München, Beschluss vom 04.07.2016 - 34 Wx 119/16
1. Zur grundbuchrechtlichen Behandlung von Stapelparkern als selbständiges Teileigentum.*)
2. Keine Grundbuchberichtigung bei Nummernverwechslung zweier Stapelparkerstellplätze im Erwerbsvertrag, deren Zuordnung sich nach eingetragener Benutzungregelung richtet.*)
VolltextIBRRS 2016, 1744
OLG München, Beschluss vom 14.04.2016 - 34 Wx 105/16
Zur Statthaftigkeit der Grundbuchbeschwerde und zur Bindungswirkung gerichtlicher Entscheidungen im Grundbuchverfahren bei wiederholter Antragstellung.*)
VolltextIBRRS 2016, 1741
OLG München, Beschluss vom 22.03.2016 - 34 Wx 43/16
Zur (teilweise) fehlenden Vollstreckungstauglichkeit eines Titels wegen Unbestimmtheit der in Abhängigkeit von Bezugsfaktoren beschriebenen Vollstreckungsforderung.*)
VolltextIBRRS 2016, 1742
OLG München, Beschluss vom 14.03.2016 - 34 Wx 4/16
Zu den Voraussetzungen für die Löschung einer Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) aufgrund Unrichtigkeitsnachweises oder aufgrund Bewilligung durch den bevollmächtigten Bauträger bzw. den Vollzugsnotar.*)
VolltextIBRRS 2016, 1696
KG, Beschluss vom 14.06.2016 - 1 W 166/16
Übertragen die miteinander verheirateten Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Ansehung der Auseinandersetzung der Gesellschaft ein zum Gesellschaftsvermögen gehörendes Wohnungseigentum auf sich zu Bruchteilen, ist die Zustimmung des Verwalters auch dann erforderlich, wenn als Ausnahme hiervon die Veräußerung an Ehegatten vereinbart ist.
IBRRS 2016, 1697
KG, Beschluss vom 26.05.2016 - 1 W 170/16
Ein ortsüblich bekanntgemachter Beschluss über die Aufstellung einer Erhaltungssatzung gibt dem Grundbuchamt keinen Anlass, dem Antragsteller vor Vollzug der Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungs- bzw. Teileigentum die Vorlage einer Genehmigung oder eines Negativattestats der Gemeinde aufzugeben.
VolltextIBRRS 2016, 1690
OLG München, Beschluss vom 02.03.2016 - 34 Wx 408/15
1. Zulässigkeit der Eintragung eines Vermerks im Grundbuch, der die Wirksamkeit der beantragten Eigentumsvormerkung gegenüber allen Nacherben verlautbaren soll.*)
2. Es bleibt offen, ob die Eintrag des bezeichneten Wirksamkeitsvermerks im Grundbuch den Verfahrensregeln der Berichtigung oder denen der Richtigstellung unterliegt. In beiden Verfahren ist den von der Eintragung Betroffenen Gehör zu gewähren.*)
VolltextIBRRS 2016, 1677
OLG München, Beschluss vom 30.05.2016 - 34 Wx 17/16
1. Der formalisierte Nachweis über die Bestellung des Verwalters verlangt die Vorlage einer Niederschrift über den Bestellungsbeschluss mit zwei oder (bei Bestellung eines Verwaltungsbeirats) drei Unterschriften. Für das Grundbuchamt muss die jeweilige Funktion der unterzeichnenden Person feststellbar sein. Bei einem mehrköpfigen Verwaltungsbeirat genügt die der Unterschrift beigefügte Bezeichnung "Verwaltungsbeirat" diesen Anforderungen nicht.*)
2. Für Erklärungen öffentlicher Behörden in eigenen Angelegenheiten, die in sogenannten bewirkenden Urkunden abgegeben werden, gilt im Grundbuchverfahren die Form des § 29 Abs. 3 GBO, erforderlich ist also Unterschrift nebst Siegel oder Stempel der Behörde. Des Nachweises in dieser Form bedarf es indessen nicht, wenn die aus der Erklärung folgende Tatsache bei dem Grundbuchamt offenkundig ist. Dies ist der Fall, wenn die Tatsache gerade durch die in den betreffenden Akten desselben Gerichts enthaltene Urkunde zur Entstehung gelangt ist (Ergänzung zu Senat vom 24.5.2016, 34 Wx 16/16).*)
IBRRS 2016, 1683
BGH, Beschluss vom 21.04.2016 - V ZB 13/15
Zu den Prüfungspflichten des Grundbuchamts bei der Eintragung einer Grundschuld aufgrund einer im Außenverhältnis beschränkten Belastungsvollmacht, die es den Käufern erlaubt, das noch im Eigentum des Verkäufers stehende Grundstück als dingliche Sicherheit für die Finanzierung des Kaufpreises zu verwenden.*)
IBRRS 2016, 1638
OLG München, Beschluss vom 16.11.2015 - 34 Wx 314/15
1. In Zivil- und Handelssachen ergangene Gerichtsentscheidungen eines Mitgliedstaats der Europäischen Union bedürfen der Vollstreckbarerklärung im Inland, wenn das Gerichtsverfahren vor dem 10.01.2015 eingeleitet worden ist.*)
2. Grundlage der Zwangsvollstreckung ist in diesen Fällen nicht der ausländische Gerichtsentscheid, sondern die im Exequaturverfahren vom deutschen Gericht ausgesprochene Vollstreckbarerklärung.*)
3. Bezieht sich die Vollstreckbarerklärung auf einen ausländischen Titel, der seiner Art nach einem Arrestbefehl nach deutschem Recht entspricht, ist die Vollstreckung nach Ablauf der Vollziehungsfrist unstatthaft. Die Vollziehungsfrist beginnt hierbei mit der Bekanntgabe der Vollstreckbarerklärung an den Gläubiger.*)
VolltextIBRRS 2016, 1634
OLG München, Beschluss vom 03.05.2016 - 34 Wx 7/16 Kost
1. Zur Zulässigkeit der Wertermittlung von bebauten Grundstücken nach Brandversicherungswerten.*)
2. Ist der Brandversicherungswert dem Grundbuchamt bekannt - etwa durch freiwillige Vorlage einer entsprechenden Urkunde -, kann er auch nach neuem Recht für die Grundstücksbewertung grundsätzlich herangezogen werden. Für Zwecke der Steuererhebung angegebene Werte genießen keinen gesetzlichen Vorrang.*)
VolltextIBRRS 2016, 1631
OLG München, Beschluss vom 06.05.2016 - 34 Wx 404/15
Die Löschungsbewilligung für ein Gesamtgrundpfandrecht umfasst im Zweifel auch einen Teilverzicht des Gläubigers, die eine Teillöschung ohne Nachweis der Eigentümerzustimmung erlaubt.*)
VolltextIBRRS 2016, 1632
OLG München, Beschluss vom 06.04.2016 - 34 Wx 399/15
1. Der Anspruch des Vertragspartners auf Einräumung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu seinen Gunsten und zugunsten seiner Rechtsnachfolger kann durch eine einzige Vormerkung gesichert werden.*)
2. Desgleichen kann der Anspruch des Vertragspartners als Versprechensempfänger auf Einräumung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten eines von ihm zu benennenden Dritten und dessen Rechtsnachfolger durch eine einzige Vormerkung gesichert werden (Bestätigung der Senatsentscheidung vom 18.04.2012, 34 Wx 35/12, IBRRS 2012, 3418 = IMRRS 2012, 2456).*)
VolltextIBRRS 2016, 1590
OLG München, Beschluss vom 01.03.2016 - 34 Wx 70/16
1. Teilweise unzulässige, teilweise unbegründete Beschwerde gegen die Eintragung verteilter Zwangshypotheken.*)
2. Dem Miteigentümer fehlt die Beschwerdeberechtigung gegen die Eintragung einer Zwangshypothek am Grundstücksanteil des anderen Miteigentümers.*)
VolltextIBRRS 2016, 1545
KG, Beschluss vom 19.08.2015 - 1 W 512/15
Die nachträgliche Zuordnung von Sondernutzungsrechten an einem Stellplatz auf einen anderen Eigentümer bedarf nicht der Zustimmung der dinglich Berechtigten an den Einheiten, welche noch im Eigentum der teilenden Eigentümerin stehen, weil durch den Ausschluss der übrigen Wohnungseigentümer - einschließlich des teilenden Eigentümers - bereits die negative Komponente des Sondernutzungsrechts am Stellplatz dinglicher Inhalt der Wohnungs- und Teileigentumsrechte, die sämtliche noch der teilenden Eigentümerin zustehen, geworden ist.
VolltextIBRRS 2016, 1527
OLG München, Beschluss vom 19.01.2016 - 34 Wx 298/14
Die nachträgliche Eintragung altrechtlicher Nutzungsrechte, etwa von Gemeinde- und Weiderechten, im Grundbuch setzt auch bei einem Erwerb durch unvordenkliche Verjährung den Nachweis der privatrechtlichen Natur des Nutzungsrechts voraus.
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