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Sachgebiet: Grundbuchrecht

1127 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2016

IBRRS 2016, 1447
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
"Vertauschte" Wohnungen: Wie lässt sich das Grundbuch berichtigen?

OLG München, Beschluss vom 28.04.2015 - 34 Wx 378/15

1. Zur Grundbuchberichtigung bei "vertauschten" Wohnungen in einer Wohnanlage (im Anschluss an Senat vom 12.3.2014, 34 Wx 467/13 = RNotZ 2014, 434).*)

2. Soll die Berichtigung des Grundbuchs hinsichtlich der Eigentümerstellung auf Grund Berichtigungsbewilligung(en) vollzogen werden, erfordert dies die schlüssige Darlegung, dass das Grundbuch derzeit unrichtig ist und durch die bewilligte Berichtigung auch wirklich richtig wird. Die notwendigen Angaben unterliegen der Form des § 29 GBO. Ist ein schlüssiger Vortrag gebracht, so hat das Grundbuchamt grundsätzlich von dessen Richtigkeit auszugehen und kann keine weiteren Beweise verlangen. Die Grenze bildet das Legalitätsprinzip, d. h. der Eintragungsantrag darf nur bei auf Tatsachen begründeter sicherer Kenntnis davon abgelehnt werden, dass eine Unrichtigkeit nicht vorliegt und/oder die begehrte Eintragung das Grundbuch nicht richtig machen würde.*)

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IBRRS 2016, 1139
ImmobilienImmobilien
Bestellung eines dinglichen Vorkaufsrechts muss nicht notariell beurkundet werden!

BGH, Urteil vom 08.04.2016 - V ZR 73/15

Die zur Bestellung eines dinglichen Vorkaufsrechts gemäß § 873 BGB erforderliche Einigung muss, anders als das Verpflichtungsgeschäft, nicht notariell beurkundet werden (insoweit Aufgabe von BGH, Urteil vom 07.11.1990 - XII ZR 11/89, NJW-RR 1991, 205, 206).*)

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IBRRS 2016, 1115
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wann ist eine Beschwerde gegen einen Kostenausspruch möglich?

OLG München, Beschluss vom 21.12.2015 - 34 Wx 349/15

Zur Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen Kostenausspruch in der einen Antrag zurückweisenden Entscheidung des Grundbuchamts bei Unzulässigkeit des Rechtsmittels in der Hauptsache.*)

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IBRRS 2016, 1114
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Kein Amtswiderspruch durch Kaufinteressenten!

OLG München, Beschluss vom 14.01.2016 - 34 Wx 389/15

1. Zum Rechtserwerb und zur Eintragung der Gemeinde als Eigentümerin aufgrund Ersuchens nach Ausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts.*)

2. Wird im Beschwerdeweg die Eintragung eines Amtswiderspruchs verfolgt, so ist beschwerdeberechtigt nur, wer, falls die Eintragung unrichtig wäre, nach § 894 BGB einen Anspruch auf Berichtigung des Grundbuchs hätte, zu dessen Gunsten also der Widerspruch gebucht werden müsste. Bei einer unrichtigen Eigentümereintragung ist demnach beschwerdeberechtigt nur der wahre Eigentümer, nicht aber ein Käufer, dessen Erwerb aufgrund Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts scheitert.*)

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IBRRS 2016, 1091
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Namensberichtigung im Grundbuch: Geschäftswert beträgt 25% des Grundstückswerts!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 14.12.2015 - 15 W 2277/15

Zur Geschäftswertfestsetzung im Grundbuchverfahren bei Namensberichtigung des Eigentümers nach formwechselnder Umwandlung (hier einer KG in eine GmbH).*)

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IBRRS 2016, 1113
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Amtswiderspruch nur durch wahren Eigentümer, nicht durch Kaufinteressenten!

OLG München, Beschluss vom 14.01.2016 - 34 Wx 383/15

1. Zum Rechtserwerb und zur Eintragung der Gemeinde als Eigentümerin aufgrund Ersuchens nach Ausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts.*)

2. Wird im Beschwerdeweg die Eintragung eines Amtswiderspruchs verfolgt, so ist beschwerdeberechtigt nur, wer, falls die Eintragung unrichtig wäre, nach § 894 BGB einen Anspruch auf Berichtigung des Grundbuchs hätte, zu dessen Gunsten also der Widerspruch gebucht werden müsste. Bei einer unrichtigen Eigentümereintragung ist demnach beschwerdeberechtigt nur der wahre Eigentümer, nicht aber ein Käufer, dessen Erwerb aufgrund Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts scheitert.*)

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IBRRS 2016, 1081
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Umwandlung von GbR in GmbH & Co. KG: Grundbuch ist nur richtig zu stellen!

OLG München, Beschluss vom 30.11.2015 - 34 Wx 70/15

Ein identitätswahrender Formwechsel einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in eine GmbH & Co. KG hat nur eine Richtigstellung des Grundbuchs zur Folge. Der Voreintragung der GmbH als aufgenommener Gesellschafter bedarf es nicht.*)

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IBRRS 2016, 1030
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Darf ein Kaufinteressent das Grundbuch einsehen?

OLG Naumburg, Beschluss vom 14.09.2015 - 12 Wx 41/15

1. Die Absicht, den Namen des Grundstückseigentümers zu erfahren, um mit ihm Kontakt aufzunehmen wegen eines eventuellen Verkaufs des Grundstücks, begründet kein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht, solange nicht dargelegt ist, dass bereits Kaufvertragsverhandlungen stattfinden.*)

2. Grundbucheinsicht ist im nachbarlichen Verhältnis nur zu gewähren, wenn konkrete, in der räumlichen Nähe begründete Umstände dargelegt werden, aus denen das Interesse abgeleitet wird. Dies kommt u. a. dann in Betracht, wenn unter Grundstücksnachbarn eine Einigung wegen der Beseitigung von Gefahren durch Bäume im Grenzbereich gefunden werden soll.*)

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IBRRS 2016, 1006
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wann kann eine Dienstbarkeit lastenfrei abgeschrieben werden?

OLG München, Beschluss vom 11.01.2016 - 34 Wx 317/15

Lastet eine Dienstbarkeit, ohne dass ihr Ausübungsbereich erweitert wurde, aufgrund Pfanderstreckung bei Bestandteilszuschreibung an der Fläche des Gesamtgrundstücks, so kann nach Wegvermessung einer Teilfläche diese nach Maßgabe amtlicher Fortführungsnachweise auf Antrag lastenfrei abgeschrieben werden, wenn sie vom Ausübungsbereich der Dienstbarkeit nicht erfasst ist.*)

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IBRRS 2016, 1007
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Eintragung eines Amtswiderspruchs: Vormerkungsberechtigter ist nicht beschwerdebefugt!

OLG München, Beschluss vom 10.02.2016 - 34 Wx 330/15

1. Der aus einer Vormerkung Berechtigte ist mangels Rechtsbeeinträchtigung nicht beschwerdebefugt, wenn das Grundbuchamt dessen Anregung auf Eintragung eines Amtswiderspruchs zurückweist.*)

2. Zur Einlegung der Beschwerde gegen die die angeregte Amtslöschung ablehnende Entscheidung des Grundbuchamts ist der Vormerkungsberechtigte nicht befugt, wenn sein schuldrechtlicher Verschaffungsanspruch durch die Sachbehandlung des Grundbuchamts auch nicht mittelbar nachteilig beeinflusst ist.*)

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IBRRS 2016, 1005
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Begründungsanforderung nicht erfüllt: Anhörungsrüge unzulässig!

OLG München, Beschluss vom 24.02.2016 - 34 Wx 394/15

Eine Anhörungsrüge ist nicht formgerecht eingelegt, wenn der Rügeschrift mit Blick auf die rechtliche Begründung der Beschwerdeentscheidung nichts für eine Entscheidungserheblichkeit des als übergangen gerügten tatsächlichen Vorbringens entnommen werden kann.*)

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IBRRS 2016, 0927
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Eintragung einer Zwangshypothek: Zusatz "als Insolvenzverwalter" unnötig!

OLG München, Beschluss vom 02.02.2016 - 34 Wx 20/16

1. Der Senat hält an seiner Ansicht fest, dass bei der Eintragung einer Zwangshypothek aufgrund eines Titels, der einen Rechtsanwalt in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter legitimiert, nur dieser ohne den Zusatz "als Insolvenzverwalter (über das Vermögen ...)" als Berechtigter im Grundbuch auszuweisen ist (Fortführung der Rechtsprechung von OLG München, 18.06.2012 - 34 Wx 90/12, IBRRS 2012, 4929 = IMRRS 2012, 3414).*)

2. Ungeachtet dessen kann sich die Beschwerde eines Schuldners, der die Eintragung wegen eines entsprechenden Zusatzes beanstandet, hierauf regelmäßig nicht erfolgreich stützen.*)

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IBRRS 2016, 0918
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Identitätsdiebstahl: Wie wird der Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs geführt?

OLG Hamm, Beschluss vom 15.12.2015 - 15 W 499/15

1. Gegen die eigene Eintragung als Eigentümer ist die Beschwerde mit dem Ziel der Wiedereintragung der vorher eingetragenen Person im Wege der Grundbuchberichtigung zulässig.*)

2. Zum Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs, die durch die Eintragung einer Person aufgrund eines Identitätsdiebstahls eingetreten ist.*)

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IBRRS 2016, 0842
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Sondernutzungsrecht kann sich auch aus Lageplan ergeben!

OLG München, Beschluss vom 04.02.2016 - 34 Wx 396/15

1. Zur Bezeichnung einer bestimmten zur Sondernutzung zugewiesenen Fläche kann auf einen Lageplan Bezug genommen werden, der nicht der Aufteilungsplan ist.*)

2. Auch wenn der Lageplan für die zugewiesene Fläche vom Aufteilungsplan abweicht, bedingt dies im Bereich gemeinschaftlichen Eigentums nicht die Unzulässigkeit der Vereinbarung (hier: in Gemeinschaftseigentum stehender Keller mit Raum in nachträglich ausgekragtem Gebäude).*)

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IBRRS 2016, 0863
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
GbR kann als Berechtigte einer Zwangshypothek eingetragen werden!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.10.2015 - 20 W 302/15

Die teilrechtsfähige Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann grundsätzlich als Vollstreckungsgläubigerin einzutragende Berechtigte einer Zwangshypothek sein. Die Voraussetzungen der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek zugunsten einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ergeben sich aus § 47 Abs. 2 GBO. Eintragungsgrundlage ist im Falle der Zwangshypothek allein der Vollstreckungstitel nur auf die Gesellschaft, ohne auch deren Gesellschafter vollständig auszuweisen, ist die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek auf dieser Grundlage nicht möglich.*)

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IBRRS 2016, 0751
ImmobilienImmobilien
Grundbuchbereinigungsverfahren: Wer ist Inhaber des Ausgleichsanspruchs?

LG Berlin, Urteil vom 06.02.2015 - 11 O 39/14

1. Inhaber eines Ausgleichsanspruch im Sinne von § 9 Abs. 3 GBBerG in derjenige, in dessen Eigentum das Grundstück im Zeitpunkt der gesetzlichen Begründung der persönlichen Dienstbarkeit stand. Ob ein Eigentumswechsel später erfolgt, ist unerheblich.

2. Maßgeblich für die Bemessung der Entschädigung ist der Umfang der Inanspruchnahme und die sich hieraus ergebende Beeinträchtigung und Einschränkung der Nutzbarkeit des Grundstücks, wobei es auf die tatsächlichen Nachteile und Nutzbarkeitsbeschränkungen ankommt.

3. Ist eine Nutzung des Grundstücks infolge der Beeinträchtigung nicht möglich, so kann die Entschädigung auch dem vollen Grundstückswert betragen.

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IBRRS 2016, 0728
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Innenhof als Sondereigentum?

OLG Hamm, Beschluss vom 05.01.2016 - 15 W 398/15

Ein Innenhof kann nach den konkreten Gegebenheiten des zu beurteilenden Einzelfalls als sondereigentumsfähig gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 WEG anzusehen sein.*)

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IBRRS 2016, 0744
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gleichzeitige Bestellung des Verwalters und seines Stellvertreters?

KG, Beschluss vom 15.03.2016 - 1 W 79/16

Ein WEG-Beschluss, durch den gleichzeitig ein Verwalter und sein Stellvertreter bestellt werden, kann hinsichtlich der Bestellung des (Haupt-)Verwalters wirksam sein.*)

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IBRRS 2016, 0726
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wie muss eine ausländische Bank die Löschungsbewilligung nachweisen?

OLG München, Beschluss vom 14.10.2015 - 34 Wx 187/14

1. Ist dem Grundbuchamt die Berechtigung zur Vertretung einer ausländischen juristischen Person nachzuweisen, von der eine Löschungsbewilligung abgegeben wird, kann die Bescheinigung nach § 32 GBO nicht von einem ausländischen Notar und nicht unter Bezugnahme auf nicht näher bezeichnete Unterlagen erfolgen.*)

2. Ist eine Löschungsbewilligung auch von einem Prokuristen einer deutschen Zweigniederlassung namens einer ausländischen Zweigniederlassung eines britischen Unternehmens abgegeben, so genügt eine Bescheinigung des deutschen Notars über die dem deutschen Handelsregister entnommene Stellung des Handelnden als Prokurist nicht zum Nachweis der Vertretungsbefugnis, da das britische Recht keine Prokura kennt.*)

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IBRRS 2016, 0700
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Insolvenzverwalter wird Vollstreckungsklausel erteilt: Wie wird die Zustellung nachgewiesen?

KG, Beschluss vom 07.01.2016 - 1 W 1039/15

Ist dem Insolvenzverwalter unter Bezugnahme auf §§ 93 InsO, 727 ZPO eine Vollstreckungsklausel erteilt worden, kann der Nachweis der Zustellung dieser Klausel nebst öffentlich beglaubigter Abschrift der Bestallungsurkunde zur Eintragung einer Sicherungshypothek im Grundbuch ausreichend sein.*)

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IBRRS 2016, 0703
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wert eines vorbehaltenen Nießbrauchs?

OLG München, Beschluss vom 12.11.2015 - 34 Wx 259/15

Der Geschäftswert der Eigentumsumschreibung in Bezug auf ein Grundstück richtet sich nach dem Kaufpreis des Grundstücks, wobei der Wert vorbehaltener Nutzungen hinzuzurechnen ist. Der Wert eines vorbehaltenen Nießbrauchs bemisst sich nach dem zehnfachen Jahreswert.

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IBRRS 2016, 0707
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Vollstreckung rückständiger Beitragsforderungen durch Eintragung von Zwangshypothek?

OLG München, Beschluss vom 10.02.2016 - 34 Wx 337/15

Zur Vollstreckung rückständiger Beitragsforderungen einer bundesunmittelbaren Körperschaft öffentlichen Rechts durch Eintragung von Zwangssicherungshypotheken.*)

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IBRRS 2016, 0640
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Sondereigentümer darf Grundbuch einsehen!

OLG München, Beschluss vom 11.01.2016 - 34 Wx 333/15

1. Die allgemeinen Grundsätze über die Zulässigkeit von Grundbucheinsicht finden auch im Verhältnis zwischen den Sondereigentümern einer Wohnungseigentümergemeinschaft Anwendung.*)

2. Inhaber eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Einräumung des Eigentums oder eines dinglichen Rechts am Grundstück haben regelmäßig ein aus ihrer Rechtsstellung fließendes, berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht.*)

3. Berechtigte Zweifel am Fortbestehen eines das Einsichtsinteresse begründenden Anspruchs können eine Glaubhaftmachung erfordern; an die Annahme eines konkludent erklärten Verzichts des Berechtigten sind aber strenge Anforderungen zu stellen.*)

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IBRRS 2016, 0613
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Vormerkung kann nicht gepfändet werden!

OLG Rostock, Beschluss vom 21.08.2015 - 3 W 173/13

1. Da eine Vormerkung selbst nicht gepfändet werden kann, sondern nur der durch sie gesicherte Anspruch, kommt es für die Wirkung der Pfändung darauf an, ob der durch die Vormerkung gesicherte Anspruch von der Pfändung betroffen ist.*)

2. Die Pfändung des Anwartschaftsrechts kann bei der Eigentumsvormerkung erst dann im Grundbuch eingetragen werden, wenn die Auflassung in grundbuchrechtlicher Form nachgewiesen ist.*)

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IBRRS 2016, 0612
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wie berechnet sich der (Eintragungs-)Wert einer Mieterdienstbarkeit?

OLG München, Beschluss vom 25.02.2016 - 34 Wx 385/15 Kost

Der gebührenrechtliche Wert für die Eintragung einer Mieterdienstbarkeit im Grundbuch berechnet sich nach dem Bruttobetrag des als Gegenleistung für die abgesicherte schuldrechtliche Nutzungsgestattung vereinbarten Mietzinses auch dann, wenn der Mieter zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.*)

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IBRRS 2016, 0577
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Inhalt von Rechten muss schlagwortartig beschrieben werden!

KG, Beschluss vom 08.12.2015 - 1 W 884/15

§ 44 Abs. 2 Satz 2 GBO, wonach bei der Eintragung von Dienstbarkeiten und Reallasten der Inhalt des Rechts im Eintragungstext lediglich schlagwortartig bezeichnet werden soll, richtet sich an das Grundbuchamt und konkretisiert dessen Amtspflichten bei der Eintragung entsprechender Rechte. In der in Bezug zu nehmenden Bewilligung muss eine solche schlagwortartige Bezeichnung nicht enthalten sein.*)

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IBRRS 2016, 0580
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundbucheintrag: Inhalt von Rechten muss schlagwortartig beschrieben werden!

KG, Beschluss vom 08.12.2015 - 1 W 887/15

§ 44 Abs. 2 Satz 2 GBO, wonach bei der Eintragung von Dienstbarkeiten und Reallasten der Inhalt des Rechts im Eintragungstext lediglich schlagwortartig bezeichnet werden soll, richtet sich an das Grundbuchamt und konkretisiert dessen Amtspflichten bei der Eintragung entsprechender Rechte. In der in Bezug zu nehmenden Bewilligung muss eine solche schlagwortartige Bezeichnung nicht enthalten sein.*)

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IBRRS 2016, 0579
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundbucheintrag: Inhalt von Rechten muss schlagwortartig beschrieben werden!

KG, Beschluss vom 08.12.2015 - 1 W 886/15

§ 44 Abs. 2 Satz 2 GBO, wonach bei der Eintragung von Dienstbarkeiten und Reallasten der Inhalt des Rechts im Eintragungstext lediglich schlagwortartig bezeichnet werden soll, richtet sich an das Grundbuchamt und konkretisiert dessen Amtspflichten bei der Eintragung entsprechender Rechte. In der in Bezug zu nehmenden Bewilligung muss eine solche schlagwortartige Bezeichnung nicht enthalten sein.*)

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IBRRS 2016, 0578
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundbucheintrag: Inhalt von Rechten muss schlagwortartig beschrieben werden!

KG, Beschluss vom 08.12.2015 - 1 W 885/15

§ 44 Abs. 2 Satz 2 GBO, wonach bei der Eintragung von Dienstbarkeiten und Reallasten der Inhalt des Rechts im Eintragungstext lediglich schlagwortartig bezeichnet werden soll, richtet sich an das Grundbuchamt und konkretisiert dessen Amtspflichten bei der Eintragung entsprechender Rechte. In der in Bezug zu nehmenden Bewilligung muss eine solche schlagwortartige Bezeichnung nicht enthalten sein.*)

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IBRRS 2016, 0551
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Ausländisches Insolvenzverfahren ist im Inland anerkannt!

OLG Bamberg, Urteil vom 12.02.2015 - 8 W 2/15

1. Die Eröffnung eines ausländischen Insolvenzverfahrens ist im Inland grundsätzlich anerkannt. Daraus folgt, dass sich die Wirkungen des ausländischen Insolvenzverfahrens auf das Inland erstrecken, ohne dass es eines gesonderten Anerkennungsfeststellungsverfahren bedarf.

2. Das Grundbuchamt kann zum Nachweis der Bewilligungsbefugnis der Insolvenzverwalter nicht die Durchführung eines Anerkenntnisverfahrens durch ein nationales Insolvenzgericht verlangen.

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IBRRS 2016, 0496
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundbuchauszug erfordert keinen Vollstreckungstitel!

KG, Beschluss vom 21.01.2016 - 1 W 6/16

Der Gläubiger einer Wohnungseigentumsgemeinschaft kann ein berechtigtes Interesse an der Erteilung vollständiger Grundbuchauszüge der einzelnen Wohnungseigentümer haben. Einen Vollstreckungstitel muss er hierzu noch nicht erlangt haben.*)




IBRRS 2016, 0475
ImmobilienImmobilien
Anspruch auf Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit abtretbar?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 26.01.2016 - 15 W 1608/15

1. Der schuldrechtliche Anspruch auf Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Einräumungsanspruch) kann grundsätzlich nicht an einen Dritten abgetreten werden.*)

2. Etwas anderes gilt dann, wenn sich der Grundstückseigentümer durch unechten Vertrag zugunsten Dritter gegenüber dem Versprechensempfänger verpflichtet hat, die Dienstbarkeit für einen Dritten zu bestellen, und die Abtretungsmöglichkeit schuldrechtlich vereinbart wurde.*)

3. Der einen Dritten begünstigende Einräumungsanspruch kann durch Vormerkung gesichert werden.*)

4. Der Umstand, dass die Person und Zahl der Drittbegünstigten noch nicht bekannt ist, steht der Eintragung der Vormerkung nicht entgegen, weil das grundbuchmäßige Erfordernis der genauen Bezeichnung des Anspruchsinhabers (Bestimmtheitserfordernis) nur für den Versprechensempfänger und nicht für die Drittbegünstigen gilt.*)

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IBRRS 2016, 0514
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Der zu Unrecht Eingetragene haftet bei verzögerter Zustimmung zur Grundbuchberichtigung

BGH, Urteil vom 04.12.2015 - V ZR 202/14

Ist der vormerkungswidrig Eingetragene mit der Erfüllung des Zustimmungsanspruchs nach § 888 Abs. 1 BGB in Verzug, haftet er gemäß § 280 Abs. 1 u. 2, § 286 BGB und gemäß § 288 BGB auf Ersatz des Verzögerungsschadens (teilweise Aufgabe von BGH, 19.01.1968 - V ZR 190/64, BGHZ 49, 263).*)

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IBRRS 2016, 0380
Mit Beitrag
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
Berliner Milieuschutzgebiet: Wann ist das Begründen von Wohnungseigentum zu genehmigen?

KG, Beschluss vom 05.01.2016 - 1 W 1032/15

1. Die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum muss in Berliner Milieuschutzgebieten erst bei Antragstellung nach dem 03.03.2015 nach der Berliner Umwandlungsverordnung genehmigt werden.

2. Dabei kommt es auf das Datum der Antragstellung an, eine für den Antrag notwendige Abgeschlossenheitsbescheinigung kann auch nach dem 03.03.2015 erteilt und nachgereicht werden.

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IBRRS 2016, 0378
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Aufteilen eines Grundstücks nur unter Vorlage gemeindlicher Genehmigung möglich?

KG, Beschluss vom 08.12.2015 - 1 W 680/15

Das Grundbuchamt hat dem Antragsteller vor Vollzug der Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungs- bzw. Teileigentum die Vorlage einer Genehmigung der Gemeinde aufzugeben, wenn das Grundstück im Bereich einer Landesverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB belegen ist und die Gemeinde eine entsprechende Erhaltungssatzung erlassen hat. Auch wenn das Grundbuchamt keine gesicherte Kenntnis davon hat, ob ein Grundstück im Bereich einer Erhaltungssatzung belegen ist, kann die Eintragung dennoch nicht von der Vorlage eines Negativattests abhängig gemacht werden (Abgrenzung zu OLG München, Beschluss vom 26. August 2015 - 34 Wx 188/15, IBRRS 2015, 2521).*)

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IBRRS 2016, 0369
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Löschung statt Verzicht erklärt: Grundschuldberechtigter muss Schadenersatz zahlen!

OLG Celle, Urteil vom 08.07.2015 - 4 U 156/14

Der Grundschuldberechtigte, der an Stelle der beantragten Erteilung einer Löschungsbewilligung einen Verzicht auf eine Grundschuld erklärt, ist dem Eigentümer gegenüber wegen eines daraus entstehenden Verlusts von dessen Gläubigerposition schadensersatzpflichtig.

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IBRRS 2016, 0374
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Darf ein Wohnungseigentümer in das Grundbuch der anderen Eigentümer einsehen?

OLG München, Urteil vom 11.12.2015 - 34 Wx 208/15

1. Zum Einsichtsrecht des Wohnungseigentümers in das Grundbuch des anderen Wohnungseigentümers.*)

2. Ein dinglich Berechtigter am betreffenden Grundstück ist zwar von der Pflicht zur Darlegung eines berechtigten Interesses an der Grundbuch- und Grundakteneinsicht befreit; nichtsdestoweniger muss ein berechtigtes Interesse dafür vorliegen.*)

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IBRRS 2016, 0321
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Löschung eines Rechts: Berechtigung des Eigentümers muss geprüft werden

OLG Nürnberg, Beschluss vom 26.11.2015 - 15 W 1757/15

Bewilligt der Grundstückseigentümer die Löschung eines Rechts als Vertreter des Betroffenen, so hat das Grundbuchamt zu prüfen, ob er hierzu berechtigt, insbesondere vom Verbot des Selbstkontrahierens befreit ist, weil die Bewilligung der Verwirklichung und Beurkundung des materiellen Liegenschaftsrechts dient (Anschluss an BGHZ 77, 7; OLG München FamRZ 2012, 1672).*)

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IBRRS 2016, 0316
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Einsichtsrecht bei Ansprüchen gegen Eigentümer!

OLG Hamm, Beschluss vom 23.09.2015 - 15 W 293/15

Nach § 12 Abs.1 Satz 1 GBO ist die Einsicht des Grundbuchs jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Es kann ausreichen, wenn dargelegt wird, dass die Einsichtnahme in das Grundbuch der Prüfung dienen soll, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Ansprüche gegen den Grundstückseigentümer bestehen können.

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IBRRS 2016, 0284
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wie erfolgen Eintragungen nach dem Tod eines Gesellschafters?

OLG München, Beschluss vom 24.10.2014 - 34 Wx 176/14

1. Fehlende Voraussetzungen für den Erlass einer Zwischenverfügung, wenn für die Eintragung als notwendig erachtete Bewilligungen von Mitgesellschaftern fehlen.*)

2. Zu den Nachweisanforderungen beim Tod von Gesellschaftern einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts für die berichtigende Eintragung neuer Gesellschafter im Grundbuch.*)

3. Weil sich die Rechtsnachfolge in die Gesellschaft grundsätzlich nicht nach den Regeln des Erbrechts, sondern nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags vollzieht, ist zur Grundbuchberichtigung die Vorlage des Gesellschaftsvertrags, wenn auch nicht zwingend in der Form des § 29 GBO, oder jedenfalls ein sonstiger Inhaltsnachweis erforderlich.*)

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IBRRS 2016, 0197
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Löschung des Insolvenzvermerks: Bewilligungsbefugnis ist nachzuweisen!

OLG Celle, Beschluss vom 16.04.2015 - 4 W 57/15

Wenn zeitlich zurückliegend ein Insolvenzvermerk im Grundbuch zunächst eingetragen, dann aber auf Ersuchen des Insolvenzgerichts wieder gelöscht worden ist, kann das Grundbuchamt sodann nicht ohne weiteres von der Bewilligungsbefugnis des eingetragenen Eigentümers ausgehen, vielmehr ist ihm diese in der Form des § 29 GBO nachzuweisen (entgegen OLG Hamm, 20.03.2014 - 15 W 392/13, IBRRS 2014, 1658 = IMRRS 2014, 0868).*)

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IBRRS 2016, 0225
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Notar gibt GmbH-Vertretungsbefugnisse an: Bezugnahme auf Handelsregister erforderlich?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.12.2015 - 3 Wx 243/15

Hat der um Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch nachsuchende Notar in der beurkundeten Verkaufsvollmacht nicht nur die Firma der Komplementär-GmbH benannt, sondern auch das Registergericht und das Registerblatt derjenigen Eintragungen im - elektronisch geführten - Handelsregister angegeben, denen die Vertretungsbefugnis der Komplementär-GmbH für die Grundstückseigentümerin (GmbH & Co KG als Bauträgerin) und des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH für diese als persönlich haftende Gesellschafterin zu entnehmen sind, so bedarf es zum Nachweis einer Vertretungsberechtigung in der grundbuchrechtlich vorgeschriebenen Form darüber hinaus einer ausdrücklichen Bezugnahme auf das elektronisch geführte Handelsregister nicht.*)

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IBRRS 2016, 0196
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Ausländische Insolvenzverwalter müssen ihre Legitimation nicht nachweisen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.03.2015 - 3 Wx 56/15

Bewilligt der vom ausländischen Gericht (hier: Anordnung der Administration und Bestellung zum Insolvenzverwalter durch Beschluss des Royal Court of Guernsey) bestellte Insolvenzverwalter im notariellen Kaufvertrag eine Auflassungsvormerkung, so bedarf es für deren Eintragung in das Grundbuch nicht eines Nachweises der Legitimation des Insolvenzverwalters in Form einer "Anerkennung der Insolvenzeröffnung bzw. des Ersuchens auf Eintragung eines Insolvenzvermerkes durch das zuständige inländische Insolvenzgericht").*)

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IBRRS 2016, 0209
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundbuchrechtliche Voraussetzungen der Vereinigung von Wohnungs- und Teileigentumsrechten?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.11.2015 - 3 Wx 272/15

1. Eine Verfügung, die sich aufgrund ihres objektiven Erklärungsinhaltes nicht als Zwischenverfügung im Sinne des § 18 GBO darstellt (hier hatte das Grundbuchamt den Antragsteller aufgefordert, seinen Eintragungsantrag in vollem Umfang innerhalb einer bestimmten Frist zurückzunehmen, weil demselben ein nicht zu beseitigendes Hindernis entgegenstehe), ist nicht anfechtbar, wobei es ohne Belang ist, ob das Grundbuchamt seine Verfügung als Zwischenverfügung bezeichnet oder der formalen Gestaltung nach als solche aufgebaut hat oder behandelt wissen will.*)

2. Zu den grundbuchrechtlichen Voraussetzungen sowie der - vom Grundbuchamt nur eingeschränkt zu überprüfenden - materiell-rechtlichen Wirksamkeit einer Vereinigung von Wohnungs- und Teileigentumsrechten gemäß § 890 BGB.*)

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Online seit 2015

IBRRS 2015, 3261
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Aufgebotsverfahren: Falsche Eigentümerbezeichnung steht fehlender gleich!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.08.2014 - 11 Wx 118/13

1. Im Aufgebotsverfahren nach § 927 Abs. 1 BGB ist von einer fehlenden Eigentümereintragung auch dann auszugehen, wenn zwar ein Eigentümer vermerkt ist, die Eintragung sich im Aufgebotsverfahren aber als falsch erweist (Im Anschluss an OLG Schleswig, SchlHA 1954, 52; LG Bielefeld, RdL 1960, 185).*)

2. Der im Güterbuch enthaltene Begriff "Erdengerechtsame" verweist nicht auf das Eigentum an den in Rede stehenden Grundstücken, sondern lediglich auf das verdinglichte Recht, diese Grundstücke zur Entnahme von Erdmaterial zu nutzen.

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IBRRS 2015, 3271
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Berichtigung von nicht zugeordnetem Sondernutzungsrecht?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.06.2015 - 20 W 54/15

Ein mangels Antrages und Bewilligung bei dem Verkauf einer Eigentumswohnung durch den teilenden Eigentümer nicht zugeordnetes Sondernutzungsrecht kann nach dem Verkauf der letzten Einheit nicht im Wege der Grundbuchberichtigung nach § 22 GBO wegen Unrichtigkeit nachträglich im Grundbuch eingetragen werden.*)

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IBRRS 2015, 3237
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Erbschaftsanteile auf mehrere Erwerber übertragen: Eintragung mit Zusatz „in Erbengemeinschaft“!

BGH, Beschluss vom 22.10.2015 - V ZB 126/14

1. Übertragen Miterben ihre Anteile am Nachlass jeweils zu gleichen Bruchteilen auf mehrere Erwerber, entsteht eine Bruchteilsgemeinschaft nur an den Erbteilen. Hinsichtlich des Nachlasses bleiben die Inhaber der Erbteile gesamthänderisch verbunden.*)

2. Befindet sich im Nachlass ein Grundstück, werden die Erwerber deshalb mit dem Zusatz "in Erbengemeinschaft" als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen. Ihre Eintragung als Miteigentümer ist nur nach entsprechender Auflassung möglich.*)

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IBRRS 2015, 3195
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Übertragung von Gesellschaftsanteilen: Alle Mitgesellschafter müssen Berichtigung bewilligen!

OLG München, Beschluss vom 28.07.2015 - 34 Wx 106/15

1. Sind die Anteile des Erblassers an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts aufgrund einer im Gesellschaftsvertrag enthaltenen einfachen erbrechtlichen Nachfolgeklausel durch Singularsukzession auf dessen Erben übergegangen, haben sich aber die Erben über den Nachlass bereits vollständig auseinandergesetzt, so geht eine in diesem Stadium vereinbarte Erbanteilsübertragung in dinglicher Hinsicht ins Leere; sie bewirkt insbesondere keinen Übergang der Gesellschaftsanteile der übertragenden Miterben auf den übernehmenden Miterben.*)

2. Die Eintragung eines Gesellschafterwechsels im Wege der Grundbuchberichtigung setzt bei rechtsgeschäftlicher Anteilsübertragung die Berichtigungsbewilligung nicht nur des übertragenden und des übernehmenden Teils, sondern auch aller übrigen Mitgesellschafter - alternativ den Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit - voraus. Nichts anderes gilt, wenn die Übertragung unter Mitgesellschaftern stattfindet (a. A. KG vom 30.4.2015, 1 W 466/15 = MDR 2015, 719).*)

3. Kommt es im Berichtigungsverfahren für den Nachweis der Unrichtigkeit auf den Inhalt des in privatschriftlicher Form vorliegenden Gesellschaftsvertrags an, kann es notwendig sein, die unveränderte Fortgeltung desselben durch übereinstimmende Erklärung der Gesellschafter zu belegen (hier: über 40 Jahre alter Gesellschaftsvertrag eines personalistisch strukturierten Zusammenschlusses von Waldbesitzern).*)

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IBRRS 2015, 3197
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Auswechslung einer Wertsicherungsklausel: Nachrangig Berechtigter muss zustimmen!

OLG Braunschweig, Urteil vom 23.03.2015 - 1 W 69/14

Soll im Erbbaugrundbuch eine Vormerkung, die einen schuldrechtlichen Anspruch auf regelmäßige Anpassung des Erbbauzinses sichert, an gleicher Rangstelle durch eine im Wesentlichen inhaltsgleiche dingliche Wertsicherungsklausel (sog. Gleitklausel) ausgewechselt werden, bedarf des der Zustimmung der nachrangig Berechtigten. Die Sicherungsvormerkung kann nicht dafür verwendet werden, der Gleitklausel den Rang der Vormerkung einzuräumen.*)

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IBRRS 2015, 3096
NotareNotare
Vorkaufsrecht im Kaufvertrag: Keine gesonderte Beurkundungsgebühr!

OLG Hamm, Beschluss vom 25.09.2015 - 15 W 74/15

1. Dient ein Vorkaufsrecht, das sich eine Gemeinde in einem Kaufvertrag an einen privilegierten Bauwilligen vorbehält, der Sicherung der Verpflichtung des Käufers, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes über das Grundstück nicht zu verfügen, so handelt es sich um denselben Beurkundungsgegenstand.*)

2. Ein gesonderter Wertansatz für das Vorkaufsrecht scheidet dann aus.*)

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