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Sachgebiet: Grundbuchrecht

1127 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2015

IBRRS 2015, 1043
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundstück liegt in Sanierungsgebiet: Verpfändung des Auflassungsanspruchs muss genehmigt werden!

BGH, Beschluss vom 26.02.2015 - V ZB 86/13

Die Verpfändung des Anspruchs auf Auflassung eines Grundstücks, das in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegt, bedarf in entsprechender Anwendung des § 144 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB der Genehmigung der Sanierungsbehörde.*)

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IBRRS 2015, 0957
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Rückbaupflicht auf Verlangen ist kein tauglicher Gegenstand einer Grunddienstbarkeit!

OLG München, Beschluss vom 30.01.2015 - 34 Wx 477/14

Gegenstand einer Grunddienstbarkeit bildet immer eine Beschränkung der aus dem Grundstückseigentum fließenden Befugnisse, um dadurch Vorteile für das herrschende Grundstück zu schaffen. Weder die Rückbaupflicht im Fall des Widerrufs der Gestattung eines Dachüberstands in den Luftraum des Nachbargrundstücks noch die Verpflichtung, es zu unterlassen, den Dachüberstand auf dem Nachbargrundstück als dem herrschenden Grundstück zu belassen, ist Ausfluss von Befugnissen am Eigentum des dienenden Grundstücks.*)

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IBRRS 2015, 0942
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Photovoltaikanlage als Grunddienstbarkeit? Nur, wenn Eigenverbrauch auf dem Grundstück stattfindet!

OLG Hamm, Beschluss vom 23.12.2014 - 15 W 256/14

Die Nutzung einer Photovoltaikanlage kann nur dann Inhalt einer Grunddienstbarkeit sein, wenn ein technischer Eigenverbrauch des erzeugten Stroms auf dem begünstigten Grundstück stattfindet.*)

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IBRRS 2015, 0857
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Firma geändert: Transformatorenstationsrecht bleibt!

OLG München, Beschluss vom 10.03.2015 - 34 Wx 467/14

1. Zur Berichtigung des eingetragenen Berechtigten einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit nach Vermögensübergang (Umwandlung) außerhalb des Grundbuchs.*)

2. Ein verfahrensrechtlicher Berichtigungsanspruch unterliegt weder der Verjährung noch der Verwirkung.*)

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IBRRS 2015, 0856
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Eintragung einer Zwangshypothek wegen Unterhaltsverpflichtungen?

OLG München, Beschluss vom 30.01.2015 - 34 Wx 466/14

Zur Eintragung einer Zwangshypothek aufgrund eines nach der Regelbetrag-Verordnung bemessenen Unterhaltstitels.*)

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IBRRS 2015, 0854
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Übertragung von Miteigentumsanteilen: Erbschein erforderlich?

OLG München, Beschluss vom 16.03.2015 - 34 Wx 430/14

1. Der Vorlage eines Erbscheins oder der Zustimmung bisher unbekannter - durch einen Pfleger zu vertretender - Nacherben bedarf es nicht, soweit der Testamentsvollstrecker Miteigentumsanteile eines Grundstücks erfüllungshalber an Vermächtnisnehmer überträgt. Entgeltlichkeit ist auch dann gegeben, wenn der Testamentsvollstrecker eine Verfügung in Ausführung einer letztwilligen Anordnung des Erblassers vornimmt. In diesem Fall ist es zum Grundbuchvollzug weder erforderlich, dass sich das Vermächtnis aus einer öffentlichen Urkunde ergibt, noch dass die Stellung der Erben durch Erbschein nachgewiesen wird.*)

2. Des grundbuchtauglichen Nachweises bedarf die Entgeltlichkeit der Verfügung hingegen für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft durch den Testamentsvollstrecker, wenn Miteigentumsanteile anteilig auf die Erben übertragen werden sollen und das - privatschriftliche - Testament keine entsprechende Teilungsanordnung oder kein Vorausvermächtnis enthält.*)

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IBRRS 2015, 0821
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Geschäftsunfähigkeit muss zweifelsfrei nachgewiesen werden

OLG München, Beschluss vom 19.02.2015 - 34 Wx 421/14

1. Zur Verfahrens- und Geschäftsfähigkeit unter Betreuung stehender Beteiligter im Grundbuchverfahren.*)

2. Es gilt der Erfahrungssatz, dass die Geschäftsfähigkeit die Regel und die Geschäftsunfähigkeit die Ausnahme ist. Es müssen daher hinreichende Tatsachen vorliegen - die sich auch aus Umständen außerhalb der vorgelegten Eintragungsunterlagen ergeben können -, die ernsthafte Zweifel wecken, wie etwa das Vorliegen eines Gutachtens, das Geschäftsunfähigkeit für einen Zeitraum vor der fraglichen Verfügung bestätigt hat. Diese können durch ein (weiteres) Gutachten zerstreut werden, wobei der volle Nachweis der Geschäftsfähigkeit jedoch nicht geführt zu werden braucht (Anschluss an BayObLGZ 1989, 111).*)

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IBRRS 2015, 0817
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Zwangshypothek trotz bestehender Grundschuld eintragungsfähig?

OLG München, Urteil vom 06.02.2015 - 34 Wx 4/15

Das sogenannte Verbot der Doppelbelastung steht der Eintragung einer Zwangshypothek an dem nun ungeteilten Grundbesitz des Schuldners auch dann nicht entgegen, wenn bereits vorher an einem damaligen Eigentumsanteil des Schuldners am selben Grundstück eine Grundschuld bestellt ist (Abgrenzung zu OLG Köln, 23.10.1995 - 2 Wx 30/95, FGPrax 1996, 13).*)

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IBRRS 2015, 0828
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek ist formbedürftig!

OLG Hamm, Beschluss vom 21.01.2015 - 15 W 492/14

Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass § 31 S. 1 GBO auch den Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek erfasst, dessen Rücknahme also dem dort vorgesehenen Formerfordernis unterliegt.*)

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IBRRS 2015, 0852
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Vorerbe veräußert Grundstück: Nacherbenvermerk kann gelöscht werden

OLG München, Beschluss vom 09.02.2015 - 34 Wx 416/14

Scheidet das zum Nachlass gehörende Grundstück durch wirksame Verfügung des Vorerben aus dem Nachlass aus, bedarf es bei Löschung des Nacherbenvermerks wegen Unrichtigkeit des Grundbuchs regelmäßig nicht auch der Anhörung etwaiger Ersatznacherben (Klarstellung zu OLG München, 10.08.2012 - 34 Wx 187/12).*)

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IBRRS 2015, 0789
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Anforderungen an die Bestandsteilzuschreibung von Sondereigentumsrechten?

OLG München, Beschluss vom 02.02.2015 - 34 Wx 408/14

1. Zulässigkeit der Beschwerdebeschränkung gegen eine Zwischenverfügung, wenn der Vollzugsantrag sich auf verschiedene Einträge bezogen hat, jedoch eine Bestimmung nach § 16 Abs. 2 GBO nicht getroffen ist.*)

2. Die Bestandsteilzuschreibung von Sondereigentumsrechten verlangt außer derjenigen des Sondereigentums zwingend auch eine Verfügung über den Miteigentumsanteil, der zu dem Wohnungs- oder Teileigentum gehört.*)

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IBRRS 2015, 0788
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Formlose Löschungsweigerung: Vormerkungsinhaber nicht beschwerdeberechtigt

OLG München, Beschluss vom 27.02.2015 - 34 Wx 345/14

Zur Beschwerdeberechtigung, wenn das Grundbuchamt der Anregung, eine Eintragung wegen Unzulässigkeit von Amts wegen zu löschen, nicht nachgekommen ist.*)

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IBRRS 2015, 0830
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Erbbauzins durch Indexleitklausel verändert: Eintragung möglich?

KG, Beschluss vom 13.01.2015 - 1 W 211/14

Der Umstand, dass sich der tatsächliche zu einem bestimmten Zeitpunkt geschuldete Erbbauzins bei einer vereinbarten Indexgleitklausel nicht unmittelbar aus dem Grundbuch ergeben muss (vgl. BGH, Urteil vom 01.06.1990 - V ZR 84/89 -, NJW 1990, 2380), steht der Eintragung eines insoweit veränderten Erbbauzinses nicht entgegen.*)

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IBRRS 2015, 0756
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Erbbauzins durch Indexleitklausel verändert: Eintragung möglich?

KG, Beschluss vom 13.01.2015 - 1 W 210/14

Der Umstand, dass sich der tatsächliche zu einem bestimmten Zeitpunkt geschuldete Erbbauzins bei einer vereinbarten Indexgleitklausel nicht unmittelbar aus dem Grundbuch ergeben muss (vgl. BGH, Urteil vom 01.06.1990 - V ZR 84/89 -, NJW 1990, 2380), steht der Eintragung eines insoweit veränderten Erbbauzinses nicht entgegen.*)

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IBRRS 2015, 0728
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wie sind verlandete Gewässergrundstücke eigentumsrechtlich zu behandeln?

OLG München, Beschluss vom 09.03.2015 - 34 Wx 39/14

1. Die katastermäßige Flächenzerlegung eines Grundstücks hat keine materiell-rechtliche Wirkung; maßgeblich ist der Grundbuchinhalt.*)

2. Die Aufklärungs- und Ermittlungspflicht gilt auch im Amtsverfahren des Grundbuchrechts nur, soweit der Vortrag von Beteiligten oder der Sachverhalt dazu Anlass bietet. Allen denkbaren Möglichkeiten muss nicht nachgegangen werden; vielmehr können die Ermittlungen eingestellt werden, wenn ihre Fortsetzung ein die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr erwarten lässt.*)

3. Zur eigentumsrechtlichen Zuordnung ehemaliger - in diesem Fall gebuchter - Gewässergrundstücke.*)

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IBRRS 2015, 0729
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Für 16 Mio. gekauft, für 29 Mio. verkauft: Maßgeblicher Grundstückswert?

OLG München, Beschluss vom 13.03.2015 - 34 Wx 232/13

Lässt der bei einem alsbaldigen Weiterverkauf des Grundstücks erzielte Kaufpreis darauf schließen, dass dessen Verkehrswert deutlich höher ist als der ursprüngliche Kaufpreis, so ist für die Bewertung des in Durchführung des Kaufvertrages vorgenommenen Geschäfts der sich aus dem späteren Geschäft ergebende Wert maßgebend. Voraussetzung ist aber, dass sich aus dem späteren Geschäft tatsächlich ein schon früher vorhandener höherer Wert ergibt. Lässt sich der höhere Wert aus dem späteren Geschäft aber nicht sicher ableiten, hat es bei der Regel des § 20 KostO zu verbleiben.*)

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IBRRS 2015, 0724
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Forderung unterhalb des Mindestbetrags: Zwangshypothek trotzdem eintragungsfähig

OLG München, Beschluss vom 18.02.2015 - 34 Wx 25/15

Erfolglose Beschwerde gegen die Eintragung einer Zwangshypothek, die (u. a.) darauf gestützt ist, dass die den Titeln zugrundeliegende Forderung durch vorangegangene Teilzahlungen nicht mehr als 750 € betragen habe.*)

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IBRRS 2015, 0726
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Keine Grundbuchbeschwerde gegen einzelne Entscheidungsgründe!

OLG München, Beschluss vom 09.02.2015 - 34 Wx 31/15

1. Unzulässigkeit einer gegen eine Antragszurückweisung erhobenen Grundbuchbeschwerde, die sich nicht insgesamt gegen den entscheidenden Teil, sondern nur gegen einen einzelnen Entscheidungsgrund richtet.*)

2. § 9 Abs. 1 Satz 2 BeurkG verlangt, dass in der Niederschrift selbst die unzweideutige Erklärung der Urkundsbeteiligten enthalten ist, dass das beigefügte Schriftstück ihren Willen enthalte und Gegenstand der Beurkundung sein solle.)

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IBRRS 2015, 0709
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Fließende Gewässer nicht als Teile von Ufergrundstücken eintragungsfähig

OLG München, Beschluss vom 27.02.2015 - 34 Wx 8/15

Bildet ein fließendes Gewässer kein selbstständiges Grundstück, kommt dessen Buchung auf dem Grundbuchblatt des Ufergrundstücks nicht in Betracht.*)

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IBRRS 2015, 0707
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Miteigentumsteil übertragen: Gilt der Ausschluss der Aufhebung für Erwerber?

OLG München, Beschluss vom 23.02.2015 - 34 Wx 7/14

1. Ist nach Übertragung eines Teils eines Miteigentums im Grundbuch zwar der Ausschluss des Rechts, die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen, im Verhältnis der bisherigen Miteigentümer und im Verhältnis des neuen Miteigentümers zu dem nicht an der Veräußerung beteiligten Miteigentümer, nicht aber im Verhältnis von Erwerber und Veräußerer eingetragen, so kommt eine Grundbuchunrichtigkeit nur in Betracht, wenn die Auslegung der ursprünglichen Bestellung ergibt, dass der Ausschluss zugunsten aller, auch der erst später hinzukommenden Miteigentümer bestehen soll.*)

2. Wird das nur zugunsten der vorhandenen Miteigentümer eingetragene Recht vom neuen Miteigentümer übernommen, ist damit nicht ohne Weiteres auch eine Bindung zwischen Veräußerer und Erwerber vereinbart.*)

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IBRRS 2015, 0710
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Urkunde über eingetragene Verpflichtung nicht auffindbar: Löschung unzulässig

OLG München, Beschluss vom 30.03.2015 - 34 Wx 19/15

1. Zu den Voraussetzungen der Löschung einer vor dem 1.1.1900 entstandenen und im Grundbuch eingetragenen altrechtlichen Verfügungsbeschränkung.*)

2. Der Umstand, dass die im Grundbuch vermerkte notarielle Urkunde gegenwärtig nicht auffindbar ist, die die gegenüber einem Berechtigten eingegangenen Verpflichtungen beschreibt, in die ein Erwerber des Grundstücks einzutreten hat, erlaubt jedenfalls im Antragsverfahren nicht die Löschung der Belastung.*)

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IBRRS 2015, 0679
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Unterteilung von Wohnungseigentum: Wann müssen die übrigen Wohnungseigentümer mitwirken?

BGH, Beschluss vom 04.12.2014 - V ZB 7/13

1. Die ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer erfolgte Unterteilung eines Wohnungseigentums ist unzulässig, wenn Räume, die nach der Teilungserklärung nicht zu Wohnzwecken dienen, nach der Unterteilungserklärung ein neues Wohnungseigentum bilden.*)

2. Grundbucheintragungen, die eine solche Unterteilung vollziehen, sind inhaltlich unzulässig und können nicht Grundlage für einen gutgläubigen Erwerb sein.*)

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IBRRS 2015, 0621
ImmobilienImmobilien
Wer ist Inhaber des Ausgleichsanspruchs gemäß § 9 Abs. 3 GBBerG ?

BGH, Urteil vom 07.11.2014 - V ZR 250/13

Inhaber des Ausgleichsanspruchs gemäß § 9 Abs. 3 GBBerG ist derjenige, in dessen Eigentum das Grundstück im Zeitpunkt der gesetzlichen Begründung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit stand; ein späterer Eigentumswechsel ändert daran für sich genommen nichts.*)

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IBRRS 2015, 0614
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Nachweis der Vertretungsmacht einer nicht eingetragenen KG

KG, Beschluss vom 04.11.2014 - 1 W 248/14

Der im Grundbuchverfahren erforderliche formgerechte Nachweis der gesetzlichen Vertretungsmacht für eine GmbH & Co. KG kann durch Bezugnahme auf die Eintragungen im Handelsregister nicht für rechtsgeschäftliche Erklärungen erbracht werden, die vor Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister in deren Namen abgegeben worden sind (entgegen OLG Hamm, FGPrax 2011, 61). Nachweiserleichterungen wie bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts kommen jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn die Kommanditgesellschaft durch Aufnahme ihrer Geschäfte wirksam geworden ist.*)

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IBRRS 2015, 0613
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Nachweis der Vertretungsmacht einer nicht eingetragenen KG

KG, Beschluss vom 04.11.2014 - 1 W 247/14

Der im Grundbuchverfahren erforderliche formgerechte Nachweis der gesetzlichen Vertretungsmacht für eine GmbH & Co. KG kann durch Bezugnahme auf die Eintragungen im Handelsregister nicht für rechtsgeschäftliche Erklärungen erbracht werden, die vor Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister in deren Namen abgegeben worden sind (entgegen OLG Hamm, FGPrax 2011, 61). Nachweiserleichterungen wie bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts kommen jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn die Kommanditgesellschaft durch Aufnahme ihrer Geschäfte wirksam geworden ist.*)

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IBRRS 2015, 0609
ImmobilienImmobilien
Testierfähigkeit durch Gutachten bestätigt: Kein Erbschein erforderlich

OLG München, Beschluss vom 31.10.2014 - 34 Wx 293/14

1. Zum Nachweis der Erbfolge durch notarielles Testament anstelle eines Erbscheins.*)

2. Haben mehrere sachverständige Befunde, die im zeitlichen Zusammenhang mit der Errichtung der letztwilligen Verfügung erstellt worden sind, das Ergebnis, dass die Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit zu bejahen ist, jedenfalls aber nicht zweifelsfrei verneint werden kann, ist für die Erbfolge von der Testierfähigkeit auszugehen. Das Grundbuchamt kann nicht mit der Begründung, es sei nicht zweifelsfrei nachgewiesen, dass der Erblasser testierfähig gewesen sei, einen Erbschein verlangen.*)

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IBRRS 2015, 0605
ImmobilienImmobilien
Zweifelhafte Testierfähigkeit: Grundbuchamt kann Erbschein verlangen

OLG Hamm, Beschluss vom 01.08.2014 - 15 W 427/13

Hat das Grundbuchamt tatsächliche Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers und damit an der Wirksamkeit der Erbeinsetzung in einer letztwilligen Verfügung, kann es trotz Vorliegens einer notariell beurkundeten letztwilligen Verfügung die Vorlage eines Erbscheins zur Grundbuchberichtigung verlangen.*)

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IBRRS 2015, 0566
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
30 Grundbuchämter an Rechtsänderung beteiligt: Bei jedem 0,1-Gebühr ansetzen!

OLG Dresden, Beschluss vom 13.08.2014 - 17 W 748/14

Für die Eintragung einer Grundschuldabtretung für eine Gesamtgrundschuld über 76 Mio. Euro, die an mehr als 30 Grundstücken lastet, deren Grundbücher bei unterschiedlichen Grundbuchämtern geführt werden, ist bei jedem Grundbuch eine 0,1-Gebühr aus dem Nennbetrag, begrenzt auf 60 Mio. Euro, anzusetzen.

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IBRRS 2015, 0555
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Umwandlung Gemeinschafts- in Sondereigentum: Vormerkungsinhaber muss zustimmen

KG, Beschluss vom 17.02.2015 - 1 W 379/14

Zum grundbuchrechtlichen Vollzug der Umwandlung von Gemeinschafts- in Sondereigentum ist die Bewilligung des Berechtigten eines gegen einen Wohnungseigentümer ergangenen gerichtlichen Verfügungsverbots erforderlich.*)

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IBRRS 2015, 0465
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Verbot über Grundschulden zu verfügen: Grundschuldbriefe sind vorzulegen!

OLG Naumburg, Beschluss vom 06.06.2014 - 12 Wx 2/14

Die Eintragung eines Verbotes im Grundbuch, über dort vermerkte Eigentümergrundschulden zu verfügen, setzt die Vorlage der Grundschuldbriefe voraus. Im Interesse der Übereinstimmung von Grundbuch und Brief ist davon auch dann keine Ausnahme geboten, wenn der das Verfügungsverbot erwirkende Gläubiger des Eigentümers nicht im Besitz der Briefe ist.*)

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IBRRS 2015, 0371
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wie ist dem Grundbuchamt die Vertretungsberechtigung für eine ausländische Gesellschaft nachzuweisen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.08.2014 - 3 Wx 190/13

1. Ist dem Grundbuchamt die Berechtigung zur Vertretung einer juristischen Person oder Gesellschaft nachzuweisen, weil von dieser eine zur Eintragung erforderliche Erklärung abgegeben oder eine Eintragung (hier: Löschung der Auflassungsvormerkung und Eintragung des Eigentumswechsels) beantragt wird, so erleichtert § 32 GBO die Führung des genannten Nachweises gegenüber dem (deutschen) Grundbuchamt dahin, dass (u.a.) die im Handelsregister eingetragene Vertretungsberechtigung durch eine Bescheinigung nach § 21 Abs. 1 BNotO nachgewiesen wird.*)

2. Die durch § 32 GBO, § 21 BNotO für das Grundbuchverfahren gezogenen Grenzen können nicht dadurch überwunden werden, dass einem deutschen Notar die Möglichkeit eingeräumt wird, unabhängig von der Existenz eines aussagekräftigen Registers (hier: beim Companies House Großbritannien) mit voller Beweiskraft eine Bescheinigung auszustellen, mit der er die Vertretungsberechtigung des directors einer englischen private limited company gegenüber dem Grundbuchamt "aufgrund elektronischer Einsichtnahme" in das englische Register sowie Einsicht in weitere Unterlagen (z.B. minute book) bestätigt.*)

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IBRRS 2015, 0404
ImmobilienImmobilien
Geschäftsunfähigkeit nicht nachgewiesen: Eigentum kann umgeschrieben werden

OLG Koblenz, Beschluss vom 29.01.2015 - 5 U 1389/14

1. Die Geschäftsunfähigkeit des Veräußerers im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses muss glaubhaft gemacht werden. Erinnerungsschwäche und Verwirrtheit allein reichen für die Annahme eines die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustands krankhafter Störung der Geistestätigkeit nicht aus. Das ist auch dann der Fall, wenn kurze Zeit später dem Veräußerer tatsächlich ein Betreuer zur Seite gestellt wird.

2. Ein Verfügungsanspruch zur Verhinderung der Eigentumsumschreibung zugunsten des Erwerbers im Grundbuch kann nicht damit begründet werden, dass dem drohenden erheblichen Schaden des angeblich Geschäftsunfähigen ein nur geringer Nachteil des Vertragspartners gegenüber stehe.

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IBRRS 2015, 0347
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wie ist die Beendigung der Testamentsvollstreckung nachzuweisen?

OLG München, Beschluss vom 11.12.2014 - 34 Wx 429/14

1. Zur Löschung des Testamentsvollstreckervermerks bei Grundstücksveräußerung an einen Dritten.*)

2. Der Nachweis über die Beendigung der Testamentsvollstreckung - durch Aufgabenerledigung - ist dem Grundbuchamt gegenüber regelmäßig in der Form des § 29 GBO zu erbringen.*)

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IBRRS 2015, 0342
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Offene Werklohnforderung: Bauhandwerker darf das Grundbuch einsehen!

OLG München, Beschluss vom 09.02.2015 - 34 Wx 43/15

Bauhandwerker sind berechtigt, zur Sicherung ihrer Forderungen aus dem Bauvertrag Einsicht in das betreffende Grundstück des Bestellers zu nehmen. Eine Einsichtnahme über das Bestandsverzeichnis und Abteilung I hinaus kann unter Abwägung der Interessen im Einzelfall auch dann in Betracht kommen, wenn der Besteller nicht (mehr) Eigentümer des Grundstücks ist.*)

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IBRRS 2015, 0331
ImmobilienImmobilien
Dienstbarkeit nach Grundstücksteilung gelöscht: Eintragung eines Widerspruchs möglich!

OLG München, Beschluss vom 14.01.2015 - 34 Wx 446/14

1. Wird eine Grunddienstbarkeit nach Teilung des dienenden Grundstücks an einem Teil gelöscht, obwohl der Ausübungsbereich des Rechts sich auch auf den Teil erstreckt, kommt die Eintragung eines Widerspruchs zugunsten des Berechtigten in Betracht.*)

2. Gegen die Eintragung des Widerspruchs kann mit dem Ziel, diesen zu löschen, unbeschränkte Beschwerde erhoben werden. Begründet ist das Rechtsmittel, wenn bei der Eintragung/ Löschung des vom Widerspruch betroffenen Rechts gesetzliche Vorschriften nicht verletzt wurden oder sich die Unrichtigkeit des Grundbuchs als nicht glaubhaft erweist.*)

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IBRRS 2015, 0330
ImmobilienImmobilien
Vormerkung mit der Bezeichnung „Nutzungsrecht“ nicht eintragungsfähig

OLG München, Beschluss vom 28.11.2014 - 34 Wx 426/14

Innerhalb des Zeitrahmens des § 929 Abs. 2 ZPO muss der Gläubiger alles ihm mögliche getan haben, damit die beantragte Vollstreckungsmaßnahme durchgeführt werden kann. Daran fehlt es, wenn der Titel, auf dessen Grundlage eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen werden soll, zu unbestimmt ist ("Nutzungsrecht") oder der Schuldner als angeblicher Erbe noch nicht im Grundbuch eingetragen ist und ein Erbschein nicht vorliegt.*)

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IBRRS 2015, 0329
ImmobilienImmobilien
Vollmachtanfechtung wegen Irrtums: Nur höchst ausnahmsweise

OLG München, Beschluss vom 07.01.2015 - 34 Wx 418/14

Ebenso wie beim Widerruf hat das Grundbuchamt die erklärte Anfechtung einer Vollmacht wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung grundsätzlich unberücksichtigt zu lassen; anders ist dies hingegen, wenn ein Anfechtungsgrund zu seiner Überzeugung dargetan, zumindest sein Vorliegen wahrscheinlich ist. An Plausibilität und Umfang von Gründen für einen Widerruf - entsprechendes gilt für Anfechtungsgründe -, welche der freien Beweiswürdigung unterliegen, dürfen keine zu geringen Anforderungen gestellt werden. Denn sonst würden für die Grundbuchpraxis unerlässliche Vollmachten ohne Not entwertet.*)

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IBRRS 2015, 0303
ImmobilienImmobilien
Vorteile einer Dienstbarkeit trotz Widmung als öffentliche Straße?

OLG München, Beschluss vom 11.12.2014 - 34 Wx 193/14

1. Bei einem Wechsel der Straßenbaulast gehen die jeweiligen dinglichen Belastungen auf den neuen Träger über.*)

2. Wird der Ausübungsbereich einer Dienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) als öffentliche Straße gewidmet, wird die Dienstbarkeit nicht schon deswegen gegenstandslos.*)

3. Ist das Geh- und Fahrtrecht seit 40 Jahren gelöscht und das dienende Grundstück ununterbrochen als öffentliche Straße gewidmet, ist es - ohne sonstige Anhaltspunkte - nicht überwiegend wahrscheinlich, dass die Belastung für das herrschende Grundstück noch einen Vorteil bietet. Dann aber kommt die Eintragung eines Widerspruchs für den Berechtigten gegen die Richtigkeit des Grundbuchs nicht in Betracht.*)

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IBRRS 2015, 0181
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Vertragliche Abrede nicht eingehalten: Bauträgervollmacht kann widerrufen werden

OLG München, Beschluss vom 29.07.2014 - 34 Wx 138/14

1. Zur Widerruflichkeit einer Bauträgervollmacht.*)

2. Ein wichtiger Grund für den Widerruf kann in einem der Beschränkung im Innenverhältnis widersprechenden Gebrauch der Vollmacht liegen. Hierbei ist nicht allein entscheidend, dass die aus dem Text der Vollmacht ersichtlichen internen Schranken überschritten sind (OLG München, 20.02.2013 - 34 Wx 439/12, IBRRS 2013, 1394, FGPrax 2013, 111). Anlass für einen Widerruf kann vielmehr auch dann bestehen, wenn zwar die Vollmacht die beabsichtigten Änderungen noch ermöglicht, diesen aber die der Bevollmächtigung zugrunde liegenden vertraglichen Abreden entgegenstehen. Hiervon hat sich das Grundbuchamt bzw. das Beschwerdegericht im Rahmen freier Beweiswürdigung zu überzeugen.*)

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IBRRS 2015, 0173
ImmobilienImmobilien
Nicht eingetragener Verein als Eigentümer nicht eintragungsfähig!

KG, Beschluss vom 06.01.2015 - 1 W 252/14

Ein nicht eingetragener und nicht staatlich konzessionierter Verein kann jedenfalls nicht unter seinem Namen ohne Nennung sämtlicher Mitglieder im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden.*)

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IBRRS 2015, 0172
ImmobilienImmobilien
Nicht eingetragener Verein als Eigentümer nicht eintragungsfähig!

KG, Beschluss vom 06.01.2015 - 1 W 251/14

Ein nicht eingetragener und nicht staatlich konzessionierter Verein kann jedenfalls nicht unter seinem Namen ohne Nennung sämtlicher Mitglieder im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden.*)

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IBRRS 2015, 0171
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Nicht eingetragener Verein als Eigentümer nicht eintragungsfähig!

KG, Beschluss vom 06.01.2015 - 1 W 250/14

Ein nicht eingetragener und nicht staatlich konzessionierter Verein kann jedenfalls nicht unter seinem Namen ohne Nennung sämtlicher Mitglieder im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden.*)

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IBRRS 2015, 0158
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Mehrere Rückübertragungsberechtigte: Kennzeichnung der Anteilsverhältnisse entbehrlich!

OLG Jena, Beschluss vom 29.09.2014 - 3 W 420/14

Steht das Recht auf Rückübertragung mehreren Berechtigten zu, so ist die Kennzeichnung des Anteilsverhältnisses bei der Eintragung einer Vormerkung entbehrlich.*)

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IBRRS 2015, 0117
ImmobilienImmobilien
Enteignung in der DDR: Wie ist die Eigentumsfrage zu klären?

OLG Jena, Beschluss vom 08.09.2014 - 3 W 292/14

Ist eine OHG in der DDR, während der Geltung des BGB, durch Hoheitsakt oder Verordnung enteignet worden und das Grundbuch daraufhin unberichtigt geblieben, so ist bei fehlender Eintragung eines Widerspruchs davon auszugehen, dass die OHG das Eigentum an dem Grundstück wieder erworben hat.*)

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IBRRS 2015, 0115
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Zwischenverfügung nur zulässig, wenn Eintragungshindernis rückwirkend behebbar

OLG Jena, Beschluss vom 17.10.2014 - 3 W 409/14

Der Erlass einer Zwischenverfügung ist nur zulässig, wenn das angenommene Eintragungshindernis mit rückwirkender Kraft behebbar ist.*)

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IBRRS 2015, 0113
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Voraussetzung für die Anwendbarkeit von § 35 Abs. 3 GBO?

OLG Jena, Beschluss vom 22.10.2014 - 3 W 423/14

Die Anwendbarkeit des § 35 Abs. 3 GBO setzt nicht nur die Einhaltung der Wertgrenze für das betreffende Grundstück oder dessen Anteil voraus, sondern verlangt im Interesse der Rechtssicherheit auch, dass die Beschaffung des Erbscheins mit unverhältnismäßigen Aufwand an Kosten und Mühe verbunden ist.*)

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IBRRS 2015, 0112
ImmobilienImmobilien
Keine Auflassungserklärung in gerichtlichem Vergleich!

OLG Jena, Beschluss vom 03.11.2014 - 3 W 452/14

Eine Auflassung kann nicht wirksam in einem gerichtlichen Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO erklärt werden.

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IBRRS 2015, 3129
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wann geht das Eigentum bei einer Grundstücksspaltung über?

KG, Beschluss vom 01.08.2014 - 1 W 214/14

1. Bei der Spaltung geht das Eigentum an Grundstücken nur dann mit der Registereintragung auf den übernehmenden Rechtsträger über, wenn die Grundstücke in dem Spaltungs- und Übernahmevertrag nach § 28 S. 1 GBO bezeichnet sind (Anschluss an BGH, Urteil vom 25.1.2008 - V ZR 79/07, IBRRS 2008, 1104, ZIP 2008, 600). Eine Nachholung der Bezeichnung im Grundbuchberichtigungsverfahren ist nicht möglich.*)

2. Sollen bei der Spaltung Rechte an Grundstücken übertragen werden, so gehen auch diese grundsätzlich nur dann mit der Registereintragung auf den übernehmenden Rechtsträger über, wenn die belasteten Grundstücke in dem Spaltungs- und Übernahmevertrag nach § 28 S. 1 GBO bezeichnet sind (Anschluss an OLG Schleswig, Beschluss vom 26.8.2009 - 2 W 241/08, IBRRS 2010, 0184).*)

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IBRRS 2015, 0008
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wann geht das Eigentum bei einer Grundstücksspaltung über?

KG, Beschluss vom 01.08.2014 - 1 W 213/14

1. Bei der Spaltung geht das Eigentum an Grundstücken nur dann mit der Registereintragung auf den übernehmenden Rechtsträger über, wenn die Grundstücke in dem Spaltungs- und Übernahmevertrag nach § 28 S. 1 GBO bezeichnet sind (Anschluss an BGH, Urteil vom 25.1.2008 - V ZR 79/07, IBRRS 2008, 1104, ZIP 2008, 600). Eine Nachholung der Bezeichnung im Grundbuchberichtigungsverfahren ist nicht möglich.*)

2. Sollen bei der Spaltung Rechte an Grundstücken übertragen werden, so gehen auch diese grundsätzlich nur dann mit der Registereintragung auf den übernehmenden Rechtsträger über, wenn die belasteten Grundstücke in dem Spaltungs- und Übernahmevertrag nach § 28 S. 1 GBO bezeichnet sind (Anschluss an OLG Schleswig, Beschluss vom 26.8.2009 - 2 W 241/08, IBRRS 2010, 0184).*)

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IBRRS 2014, 3081
ImmobilienImmobilien
Nur ganze Grundstücke können mit persönlichen Dienstbarkeiten belastet werden

OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.04.2014 - 5 W 27/14

Wird ein Miteigentumsanteil gutgläubig lastenfrei erworben, führt dieser Erwerb zum Erlöschen der Dienstbarkeit auf den übrigen Anteilen des Grundstücks. Nur ein Grundstück, nicht aber ein ideeller Anteil desselben, kann mit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit belastet werden.

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