Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1144 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2014
IBRRS 2014, 1227OLG Koblenz, Urteil vom 06.09.2012 - 1 U 1097/11
1. Zur Notwendigkeit der allseitigen Erklärung der Eigentümer bei der Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum und zur inhaltlichen Unzulässigkeit der Grundbucheintragung in einem solchen Fall.*)
2. Der Rechtspfleger des Grundbuchamts ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Grundakten darauf durchzusehen, ob sich aus ihnen Bedenken gegen die beantragte Eintragung oder das zugrunde liegende Kausalgeschäft ergeben; im Regelfall kann er sich - vorbehaltlich besonderer Umstände - auf die sorgfältige Prüfung der eingereichten und in Bezug genommenen Unterlagen sowie des Grundbuchblatts beschränken.*)
3. In Grundbuchangelegenheiten ist Dritter i.S.d. § 839 Abs. 1 BGB nicht nur derjenige, auf dessen Antrag oder in dessen Interesse die Eintragung erfolgt, sondern jeder, der im Vertrauen auf die richtige Handhabung der Grundbuchgeschäfte am Rechtsverkehr teilnimmt (Anschluss an BGHZ 124, 100).*)
4. Der beurkundende Notar ist nicht Erfüllungsgehilfe eines Beteiligten (Anschluss
an BGH NJW 1993, 648).*)
VolltextIBRRS 2014, 1155
KG, Urteil vom 10.02.2014 - 20 U 308/12
Wenn dem Sicherungsrecht eines Gläubigers ein anfechtbar erworbenes Grundpfandrecht eines anderen an einem Grundstück vorgeht, dann begründet der Anfechtungsanspruch nach § 11 Abs. 1 AnfG regelmäßig auch einen schuldrechtlichen Anspruch des Anfechtenden gegen den Leistungsempfänger auf Einräumung eines Vorrangs, der entsprechend § 880 BGB zu vollziehen ist (im Anschluss an BGH, Urt. v. 13.07.1995 - IX ZR 81/94 = BGHZ 130, 314).*)
VolltextIBRRS 2014, 1157
BGH, Beschluss vom 20.02.2014 - V ZB 179/13
Trägt das Grundbuchamt das Rangverhältnis unter mehreren in das Grundbuch einzutragenden Rechten abweichend von einer verfahrensrechtlichen Rangbestimmung ein, hat das nicht die Unrichtigkeit des Grundbuchs im Sinne von § 894 BGB zur Folge. Diese ist jedoch gegeben, wenn die Eintragung unter Verstoß gegen eine materiell-rechtliche Rangvereinbarung erfolgt.*)
VolltextIBRRS 2014, 1037
OLG Jena, Beschluss vom 26.08.2013 - 9 W 323/13
Die Löschung des Insolvenzvermerks entbindet in einem solchen Fall das Grundbuchamt nach der soweit ersichtlich einhelligen Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung das Grundbuchamt nicht von seiner Verpflichtung, zu prüfen, ob der Schuldner tatsächlich wieder verfügungsbefugt ist.*)
VolltextIBRRS 2014, 1036
OLG Jena, Beschluss vom 23.08.2013 - 9 W 356/13
Der Nachweis der Nichtexistenz einer juristischen Person ist im Regelfall nicht mit den Mitteln des § 29 GBO zu führen. Es ist daher namentlich in solchen Fällen anerkannt, dass das Grundbuchamt in die dann zu erfolgende freie Beweiswürdigung auch allgemeine Lebenserfahrungen und solche Nachweise einzubeziehen hat, die den strengen Formanforderungen des § 29 GBO nicht entsprechen.*)
VolltextIBRRS 2014, 1042
OLG Oldenburg, Urteil vom 10.01.2014 - 11 U 66/13
Die Bestellung einer Grunddienstbarkeit gibt nur in besonderen Ausnahmefällen und unter engen Voraussetzungen einen Anspruch auf Bewilligung einer Baulast.*)
VolltextIBRRS 2014, 0973
KG, Beschluss vom 14.11.2013 - 1 W 245/13
Die Vertretungsbefugnis eines Rechtsanwalts, der im Namen des eingetragenen Gläubigers die Löschung einer Zwangssicherungshypothek bewilligt, kann im Grundbuchverfahren nicht dadurch nachgewiesen werden, dass der Rechtsanwalt in dem der Eintragung zugrunde liegenden Titel als Prozessbevollmächtigter bezeichnet ist (Abgrenzung von BGH, NJW-RR 2012, NJW-RR Jahr 2012 Seite 532).*)
VolltextIBRRS 2014, 0972
OLG Dresden, Urteil vom 19.11.2013 - 9 U 1408/13
Der Grundstückseigentümer hat einen Anspruch auf Eintragung eines Widerspruchs gegen die zugunsten des Versorgungsunternehmens eingetragene beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch, wenn nicht hinreichend glaubhaft gemacht worden ist, dass das betreffende Grundstück von der Wasserleitung des Versorgungsunternehmens beansprucht wird und zur Sicherung der Wasserleitung ein Schutzstreifen nicht in Betracht kommt.
VolltextIBRRS 2014, 0928
OLG München, Beschluss vom 04.02.2014 - 34 Wx 434/13
Anders als für die Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum bedarf die nachträgliche Aufhebung und anschließende Neubegründung von Sondernutzungsrechten der Zustimmung des dritten Rechtsinhabers. Die Ausnahmebestimmung des § 5 Abs. 4 Satz 3 WEG greift insoweit nicht ein (siehe bereits Senat vom 19.5.2009, 34 Wx 36/09).*)
VolltextIBRRS 2014, 0927
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.12.2013 - 14 Wx 47/13
1. Die formlose schriftliche Mitteilung von Gründen, die der von einem Beteiligten gewünschten Amtslöschung entgegen stehen sollen, kann eine mit der Beschwerde anfechtbare Entscheidung sein, wenn die Mitteilung als abschließende und verbindliche Entschließung des Grundbuchamts erscheint.*)
2. Wird bei der Unterteilung eines Sondereigentums ein zugehöriger Raum keinem der neu entstandenen Miteigentumsteile als Sondereigentum zugeordnet, sondern ohne Mitwirkung der anderen Wohnungseigentümer "zur Gemeinschaftsbenutzung" ausgewiesen, so entsteht unzulässiges isoliertes Sondereigentum und ist die Eintragung der Unterteilung im Grundbuch inhaltlich unzulässig und von Amts wegen zu löschen.*)
3. Wird bei der Unterteilung eines Sondereigentums ein bisher nicht zu diesem gehörender, sondern im Gemeinschaftseigentum stehender Raum ohne Mitwirkung der anderen Wohnungseigentümer einer der neu entstandenen Einheiten als Sondereigentum zugeordnet, so ist die Eintragung der Unterteilung im Grundbuch inhaltlich unzulässig und von Amts wegen zu löschen.*)
4. In einer Grundbuchsache ist das Beschwerdegericht berechtigt, über eine unmittelbar bei ihm eingelegte Beschwerde zu entscheiden, ohne das Rechtsmittel zuvor dem Grundbuchamt zur Prüfung der Abhilfe vorzulegen.*)
IBRRS 2014, 0926
OLG München, Beschluss vom 28.01.2014 - 34 Wx 318/13
Zur Eintragungsfähigkeit von Absprachen der Wohnungseigentümer im Grundbuch, die als Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO gerichtlich festgestellt sind.*)
VolltextIBRRS 2014, 0921
OLG Bamberg, Beschluss vom 07.10.2013 - 8 W 84/13
Bei einer beantragten Eintragung in das Grundbuch handelt es sich im kostenrechtlichen Sinn um ein gerichtliches Verfahren. Daher gilt für laufende Grundbuchverfahren, in denen die Eintragung vor Inkrafttreten des neuen Rechts beantragt worden sei, weiterhin die Kostenordnung.
VolltextIBRRS 2014, 0897
OLG Celle, Beschluss vom 05.11.2013 - 4 W 192/13
Sind bei der Bestandteilszuschreibung nach § 6 Abs. 1 S. 1 GBO das zuzuschreibende und das aufnehmende Grundstück unterschiedlich belastet, so kann allein hieraus eine Besorgnis der Verwirrung nicht hergeleitet werden.*)
VolltextIBRRS 2014, 0904
OLG Celle, Beschluss vom 17.10.2013 - 4 W 185/13
Ein Zulassungsbeschluss i. S. v. § 111h Abs. 2 StPO ersetzt die materiell-rechtlich erforderliche dingliche Einigung nach § 880 Abs. 2 Satz 1 BGB und damit die grundbuchrechtliche Bewilligung nach § 19 GBO nicht.*)
VolltextIBRRS 2014, 0751
OLG München, Urteil vom 09.01.2014 - 34 Wx 495/13
Bevollmächtigen die Vertragsparteien den Notar zur Abgabe von Grundbucherklärungen, so bezieht sich die Regelung, wonach diese erst abgegeben werden dürfen, wenn die Kaufpreiszahlung vom Veräußerer schriftlich bestätigt oder vom Erwerber durch schriftliche Bankbestätigung nachgewiesen ist, nur das Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Notar.*)
VolltextIBRRS 2014, 0689
OLG München, Beschluss vom 05.11.2013 - 34 Wx 388/13
Ein Grundstückseigentümer hat keinen Anspruch auf Umschreibung des Grundbuchblatts, damit eine rechtmäßig eingetragene, aber zwischenzeitlich wieder gelöschte Zwangshypothek sowie Zwangsversteigerungsvermerke aus dem (aktuellen) Grundbuch nicht mehr ersichtlich sind (Anschluss an OLG Celle FGPrax 2013, 146).*)
VolltextIBRRS 2014, 0591
BGH, Beschluss vom 12.12.2013 - V ZB 120/13
Die Eintragung eines Vermerks über den Verzicht des rentenberechtigten Grundstückseigentümers auf die Überbaurente in das für das überbaute Grundstück angelegte Grundbuchblatt ist unzulässig.*)
VolltextIBRRS 2014, 0668
OLG Hamm, Urteil vom 08.08.2013 - 5 U 26/13
Ausgeübt werden kann das Ablösungsrecht gem. § 268 Abs. 1, § 1150 BGB erst dann, wenn die Gläubigerin die Zwangsvollstreckung in das Grundstück betreibt und der Ablösende Gefahr läuft, durch die Zwangsvollstreckung seinen Besitz an dem Anwesen zu verlieren. Dabei bezieht sich das Ablösungsrecht jedoch nur auf die Grundschuld, wegen der vollstreckt wird.*)
VolltextIBRRS 2014, 0507
OLG Nürnberg, Beschluss vom 04.12.2013 - 15 W 2175/13
Ergeben sich im Antragsverfahren aus dem Vortrag des Antragstellers konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen von Eintragungshindernissen - hier die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Urteils über eine Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO -, so obliegt es dem Antragsteller, die deshalb bestehenden Bedenken gegen die Eintragung auszuräumen.*)
VolltextIBRRS 2014, 0369
OLG Oldenburg, Beschluss vom 30.09.2013 - 12 W 261/13 (GB)
Ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse an der Einsicht in das Grundbuch ist gegeben, wenn dem früheren Miteigentümer des betroffenen Grundbesitzes ein konkreter Zahlungsanspruch in Höhe von einem Drittel des Verkehrswertes des Grundbesitzes nachweislich zusteht, wenn ein zugunsten der gemeinsamen Mutter der Beteiligten eingetragenes Nießbrauchsrecht erlischt.
VolltextIBRRS 2014, 0221
OLG Brandenburg, Urteil vom 04.10.2005 - 2 U 16/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextOnline seit 2013
IBRRS 2013, 5278BGH, Beschluss vom 26.09.2013 - V ZB 152/12
1. Das Grundbuchamt kann mit einer Zwischenverfügung dem Antragenden nicht den Abschluss eines Rechtsgeschäfts aufgeben, um damit ein Eintragungshindernis zu beheben.*)
2. Auch bei der Bestandteilszuschreibung eines Wohnungseigentumsrechts zu einem anderen nach § 890 Abs. 2 BGB begründet allein der Umstand, dass die Rechte mit verschiedenen Grundpfandrechten belastet sind, nicht die Besorgnis einer Verwirrung im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 GBO.*)
VolltextIBRRS 2013, 5247
OLG München, Beschluss vom 04.10.2013 - 34 Wx 174/13
Wird die Anlegung des Wohnungsgrundbuchs unter Verwendung eines nur formell nicht ordnungsgemäßen Aufteilungsplans vorgenommen (hier: - möglicherweise - fehlende Original-Unterschrift der Baubehörde auf Bauzeichnung), hindert dies die wirksame Begründung von Wohnungseigentum nicht, wenn der Aufteilungsplan im Übrigen den gesetzlichen Anforderungen genügt.*)
VolltextIBRRS 2013, 5245
BGH, Beschluss vom 14.11.2013 - V ZB 204/12
Das Rechtsschutzbedürfnis für ein Aufgebotsverfahren zum Ausschluss der unbekannten Erben des eingetragenen Gläubigers eines Buchgrundpfandrechts fehlt nicht deshalb, weil für die unbekannten Erben ein Nachlasspfleger bestellt und von diesem die Bewilligung der Löschung des Grundpfandrechts verlangt werden könnte.*)
VolltextIBRRS 2013, 5189
BGH, Beschluss vom 07.11.2013 - V ZB 111/12
1. Eine Kostenentscheidung zu Gunsten des Rechtsbeschwerdeführers hat danach zu ergehen, wenn sein Rechtsmittel ohne die Erledigung der Hauptsache begründet gewesen wäre.
2. Eine vom Verwalter erklärte Zustimmung zu der Veräußerung von Wohnungseigentum nach § 12 Abs. 1, 3 WEG bleibt auch dann wirksam, wenn die Bestellung des Verwalters vor dem in § 878 BGB genannten Zeitpunkt endet (vgl. BGH IMR 2013, 69).
3. Hat sich die Hauptsache erledigt, muss im Rechtsbeschwerdeverfahren eine Entscheidung über die Gerichtskosten für alle Rechtszüge ergehen, selbst wenn und soweit sie nur klarstellende Bedeutung hat.
VolltextIBRRS 2013, 5148
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.03.2013 - 3 W 164/12
Das Grundbuchamt hat im Ausgangspunkt die sich aus § 891 BGB ergebende Vermutung seiner Tätigkeit zugrunde zu legen. Das gilt jedoch dann nicht mehr, wenn das Grundbuchamt sichere Kenntnis von Umständen hat, aus denen sich ergibt, dass eine Eintragung das Grundbuch falsch machen würde. Eine solche sichere Kenntnis von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens setzt nicht voraus, dass ein Insolvenzvermerk ins Grundbuch eingetragen wurde.*)
VolltextIBRRS 2013, 4868
OLG München, Beschluss vom 17.07.2013 - 34 Wx 282/13
Der Gläubiger eines Pflichtteilsberechtigten hat vor dem Eintritt des Erbfalls regelmäßig kein berechtigtes Interesse, Einsicht in das Grundbuch des Erblassers zu nehmen.*)
VolltextIBRRS 2013, 4741
OLG Braunschweig, Beschluss vom 12.03.2013 - 2 W 14/13
Auf die Unterwerfungserklärung nach §§ 800 Abs. 1, 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO ist § 185 Abs. 2, Satz 1, Var. 1 BGB entsprechend anzuwenden.*)
VolltextIBRRS 2013, 4731
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.06.2013 - 3 Wx 82/13
Hat eine Vertragspartei der anderen ein bindendes befristetes Angebot auf Abschluss von Kaufverträgen gemacht und sind die aus den Kaufverträgen erwachsenden Übereignungsansprüche durch Vormerkung gesichert worden, so bedarf es, wenn die Parteien die Annahmefrist verlängern und die Übereignungsansprüche nach wie vor durch Vormerkung gesichert sehen wollen - ohne dass es hierbei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur sogenannten Wiederaufladung einer Vormerkung ankommt - weder einer Ergänzung der Bezugnahme im Eintragungsvermerk im Grundbuch, noch eines Klarstellungsvermerks.*)
VolltextIBRRS 2013, 4704
KG, Beschluss vom 24.09.2013 - 1 W 379/12
Der Grundstückseigentümer kann Berechtigter eines Wohnungsrechts nach § 1093 BGB sein, ebenso mehrere Miteigentümer.*)
VolltextIBRRS 2013, 4542
OLG München, Urteil vom 25.07.2013 - 1 U 2067/11
1. In der Gemeinschaftsordnung kann geregelt werden, dass das Recht des Bauträgers, ein Sondernutzungsrecht durch Zuweisung zu begründen, mit dem Verkauf der "letzten Wohnungs- oder Teileigentumseinheit in der Wohnanlage" endet. Dabei ist der Begriff "Verkauf" nicht so zu verstehen, dass das Zuweisungsrecht erst endet, wenn der Erwerb der letzten Einheit grundbuchrechtlich vollendet ist. Daher kann der Bauträger kein Sondernutzungsrecht durch Zuweisung mehr schaffen, wenn er alle Eigentumseinheiten schon veräußert hat, jedoch bei einigen noch der Vollzug der Eigentumsumschreibung im Grundbuch aussteht.
2. Ein Notar muss bei der Beurkundung bedenken und prüfen, ob ein Veräußerer noch die rechtliche Befugnis hat, ein Sondernutzungsrecht durch Zuweisung zu schaffen. Tut er das nicht, verletzt er seine Amtspflichten und ist schadensersatzpflichtig.
3. Auch eine einseitige Risikoverlagerung zulasten einer Vertragspartei begründet Belehrungspflichten des Notars.
VolltextIBRRS 2013, 4365
OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.06.2013 - 12 W 170/13
1. Eine Bauverpflichtung ist eine vom Käufer übernommene Leistung und stellt damit einen (werterhöhenden) wirtschaftlichen Wert dar. Ob eine Gemeinde als Verkäuferin dabei wirtschaftliche oder ideelle Interessen verfolgt, ist unbeachtlich. Regelmäßig ist der Wert mit der Hälfte des Grundstückspreises zu veranschlagen.
2. Zur Wertbestimmung eines Wieder- bzw. Vorkaufsrecht ist vom vereinbarten Kaufpreis auszugehen und der halbe Wert der Sache anzusetzen.
VolltextIBRRS 2013, 4218
OLG Nürnberg, Beschluss vom 20.09.2013 - 15 W 1465/13
Ein Erbbaurecht kann in der Weise bestimmt und im Grundbuch eingetragen werden, dass der Erbbauberechtigte auf dem Erbbaugrundstück Hallen und Silos für die Lagerung, Behandlung und den Umschlag von Waren aller Art mit den benötigten Büro-, Sozial- und Hallenflächen samt Außenanlagen errichten und betreiben darf und bei der Bebauung die planungsrechtlichen Vorgaben im Zeitpunkt der Antragstellung einzuhalten sind. Eine genaue Angabe der Zahl der Bauwerke ist nicht erforderlich (Anschluss an BGHZ 126, 12).*)
VolltextIBRRS 2013, 4135
OLG Celle, Beschluss vom 03.04.2013 - 4 W 31/13
Ein Anspruch auf Einsicht in das Grundbuch kommt dem Rechtsanwalt aus eigenem Recht nur zu, wenn er ein eigenes rechtliches Interesse gemäß § 12 Abs. 1 GBO geltend machen kann. Hierzu reicht die Darlegung, dass die Grundbucheinsicht zur Durchsetzung anwaltlicher Honoraransprüche gegenüber einem in diesem Grundbuch nie eingetragenen früheren Mandanten benötigt werde, nicht aus.*)
VolltextIBRRS 2013, 4039
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 01.07.2013 - 3 W 22/13
Zur fehlenden Bewilligungsbefugnis des nach § 8 WEG teilenden Eigentümers im Hinblick auf die Zuordnung eines Sondernutzungsrechts, nachdem der teilende Eigentümer sämtliche Miteigentumsanteile an Dritte veräußert hat.*)
VolltextIBRRS 2013, 3786
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.05.2013 - 11 Wx 40/13
Ein Grundstückseigentümer kann Einsicht in das Grundbuch beantragen, wenn er ein gegenwärtiges berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme hat. Das ist der Fall, wenn in unmittelbarer Nähe seines lärmintensiven Gewerbes eine Wohnbebauung geplant ist und er den drohenden Nachbarschaftskonflikt durch Gespräche mit dem derzeitigen Eigentümer vermeiden will. Dabei kommt es nicht darauf an, ob im Rechtssinne eine unmittelbare Grundstücksnachbarschaft besteht, sondern es ist ausreichend, wenn die Entfernung zwischen den Grundstücken so gering ist, dass bei einer Veränderung der Nutzung Konflikte wegen Lärmbelastungen konkret zu besorgen sind.
VolltextIBRRS 2013, 3723
OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.08.2013 - 12 U 41/13
Die Eintragungsbewilligung
"In dem auf dem Grundstück errichteten Gebäude dürfen keine Dirnenpensionen eingerichtet und betrieben werden. Die Wohnräume dürfen nicht an Bardamen oder Personen überlassen werden, welche der Unzucht nachgehen bzw. häufig wechselnden Geschlechtsverkehr ausüben."
verstößt gegen den sachenrechtlichen und grundbuchverfahrensrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz.*)
VolltextIBRRS 2013, 3610
OLG München, Beschluss vom 17.07.2013 - 34 Wx 10/13
1. Richtigstellung einer offensichtlichen Falschbezeichnung im Wohnungsgrundbuch ("Sondernutzungsrecht" statt richtig "Sondereigentum") unter Heranziehung der in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung.*)
2. Bei wirksamer Bezugnahme sind Wohnungsgrundbuch und Eintragungsbewilligung als Einheit zu lesen und zu würdigen, das heißt auch die Bewilligung ist Grundbuchinhalt. Nach den Prinzipien der §§ 133, 157 BGB ist die Grundbucheintragung demnach auch unter Berücksichtigung der in Bezug genommenen Bewilligung auszulegen.
VolltextIBRRS 2013, 3567
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.07.2013 - 11 Wx 19/13
Ist die Bestellung einer Hypothek wegen Wuchers nicht rechtswirksam und wird dies durch eine gerichtliche Entscheidung nachgewiesen, ist eine Eigentümergrundschuld nicht entstanden und die Belastung daher im Grundbuch zu löschen.*)
VolltextIBRRS 2013, 3335
OLG Celle, Beschluss vom 22.05.2013 - 4 W 75/13
Die ohne vorherigen Hinweis von Amts wegen erfolgte Eintragung eines Wirksamkeitsvorbehalts anstelle eines ausdrücklich beantragten Rangvorbehalts ist verfahrenswidrig und auf die Fassungsbeschwerde des Antragstellers zu berichtigen.*)
VolltextIBRRS 2013, 3194
OLG Frankfurt, Urteil vom 28.01.2013 - 23 W 5/13
1. Ein Grundstückskaufvertrag, der dem Verkäufer zwar formal eine Rückkaufoption einräumt, diese aber bewusst an Bedingungen knüpft, die dieser aus tatsächlichen wie aus rechtlichen Gründen nicht erfüllen kann, ist wegen Sittenwidrigkeit unwirksam.
2. Ein Notar-Anderkonto darf nur noch in Fällen eines besonderen Sicherungsbedürfnisses einer der Vertragsparteien eingerichtet werden. Darunter fallen:
- Finanzierung des Kaufpreises durch mehrere Kreditinstitute, die nicht untereinander koordiniert werden können
- keine Eintragung einer Auflassungsvormerkung möglich
- keine Eintragung einer Finanzierungsgrundschuld vor Kaufpreisfälligkeit möglich
- Besitzübergang vor Kaufpreisfälligkeit
- im Grundbuch ist ein Zwangsversteigerungsvermerk eingetragen
- der Brief eines abzulösenden Grundpfandrechts ist nicht auffindbar
VolltextIBRRS 2013, 2965
OLG München, Beschluss vom 04.06.2013 - 34 Wx 28/13
Die Bestimmung des § 8 Abs. 1 SpkO, wonach Sparkassen zur Weiterveräußerung Immobilen nur erwerben, erschließen und bebauen dürfen, wenn dazu unter Berücksichtigung ihrer Aufgabe die Genehmigung erteilt wurde, bildet keinen grundbuchrechtlich erheblichen Genehmigungsvorbehalt.*)
VolltextIBRRS 2013, 2953
KG, Beschluss vom 30.05.2013 - 1 W 86/13
1. Wird bei einer durch vollmachtlose Vertreter erklärten Auflassung die Rückwirkung der erforderlichen Genehmigungen ausgeschlossen, fällt der Zeitpunkt der Einigung und derjenige, zu dem die darauf gerichteten Erklärungen wirksam werden auseinander. Es kann offen bleiben, ob die Auflassung deshalb unwirksam ist.*)
2. Die Eintragung eines Amtswiderspruchs ist nicht veranlasst, wenn die Auslegung des Grundbuchamts bei Eintragung eines Eigentümerwechsels, der Ausschluss der Rückwirkung erforderlicher Genehmigungen beziehe sich nicht auf die mit dem schuldrechtlichen Vertrag zugleich beurkundete Auflassung, rechtlich vertretbar ist.*)
VolltextIBRRS 2013, 2931
OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.02.2013 - 20 W 234/12
Die Eintragung des letzten verbleibenden Gesellschafters einer GbR als Alleineigentümer im Grundbuch nach Auflösung der Gesellschaft durch Vereinigung aller Gesellschaftsanteile in der Hand des letzten Gesellschafters unterfällt nicht der Privilegierung des § 61 Abs. 1 KostO, so dass § 60 Abs. 1 KostO Anwendung findet (Anschluss an OLG München FGPrax 2010, 314).*)
VolltextIBRRS 2013, 2895
KG, Beschluss vom 14.01.2013 - 1 W 4/13
§ 185 Abs. 2 BGB ist auf die Unterwerfungserklärung nach §§ 800 Abs.1, 794 Abs.1 Nr. 5 ZPO entsprechend anzuwenden.*)
VolltextIBRRS 2013, 2894
KG, Beschluss vom 14.01.2013 - 1 W 3/13
§ 185 Abs. 2 BGB ist auf die Unterwerfungserklärung nach §§ 800 Abs.1, 794 Abs.1 Nr. 5 ZPO entsprechend anzuwenden.*)
VolltextIBRRS 2013, 2877
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2013 - 3 Wx 219/12
1. Der Nachweis der Erbfolge kann nur durch einen Erbschein geführt werden. Beruht aber die Erbfolge auf einer Verfügung von Todes wegen, die in einer öffentlichen Urkunde enthalten ist, wie z.B. Erbvertrag, so genügt es, wenn an Stelle des Erbscheins die Verfügung von Todes wegen und die Niederschrift über die Eröffnung der Verfügung vorgelegt werden. Das Grundbuchamt kann jedoch die Vorlegung des Erbscheins verlangen, wenn es die Erbfolge durch diese Urkunden nicht als nachgewiesen erachtet.
2. Dem Grundbuchamt obliegt es, die in der öffentlichen Urkunde enthaltene Verfügung von Todes wegen sowohl nach ihrer äußeren Form, als auch nach ihrem Inhalt zu prüfen.
3. Die inhaltliche Überprüfung der letztwilligen Verfügung muss zu einem eindeutigen Ergebnis führen. Nicht nachgewiesen ist die Erbfolge, wenn tatsächliche Ermittlungen über Umstände, die sich außerhalb dieser oder anderer öffentlicher Urkunden befinden, angestellt werden müssen .Das Grundbuchamt darf die jedoch Eintragung nur versagen, wenn sich nach erschöpfender rechtlicher Würdigung konkrete Zweifel ergeben. Abstrakte Zweifel oder bloße Vermutungen genügen nicht.
4. Im Falle eines Erbvertrages mit vorgesehenem Rücktritt bedarf es für die Grundbucheintragung nicht der Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung des Inhalts, dass ein Rücktritt vom Erbvertrag nicht erfolgt sei, da ein Rücktritt einer notariellen Beurkundung bedurft hätte und dieser dem Zentralen Testamentsregister mitzuteilen wäre.
VolltextIBRRS 2013, 2834
OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.01.2013 - 20 W 413/12
1. Der Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt erfolgt grundsätzlich durch einen Erbschein. Beruht die Erbfolge jedoch auf einer Verfügung von Todes wegen, die in einer öffentlichen Urkunde enthalten ist, ist ausreichend, wenn anstelle des Erbscheins diese Urkunde und die Eröffnungsniederschrift vorgelegt werden, wobei die Vorlegung durch die Verweisung auf die diese Urkunden enthaltenden Nachlassakten desselben Amtsgerichtes ersetzt werden kann.
2. Zum Nachweis der Erbfolge können - neben der notariellen Verfügung von Todes wegen - auch andere öffentliche Urkunden, insbesondere Personenstandsurkunden, herangezogen werden.
3. Liegt eine in öffentlicher Urkunde errichtete Verfügung von Todes wegen in Gestalt eines Testamentes oder Erbvertrages vor, kann das Grundbuchamt einen Erbschein nur verlangen, wenn sich bei der Prüfung des Erbrechts begründete konkrete Zweifel ergeben, die nur durch weitere Ermittlungen über den tatsächlichen Willen des Erblassers oder sonstige tatsächliche Verhältnisse geklärt werden können.
4. Im Falle einer Pflichtteilsstrafklausel reicht es aus, wenn das Nichtverlangen des Pflichtteils durch die Vorlage von gegenüber dem Notar und damit in öffentlicher Urkunde abgegebenen eidesstattlichen Versicherungen sämtlicher Schlusserben nachgewiesen werden kann, soweit im Übrigen keine Zweifel an der Erbfolge bestehen.
VolltextIBRRS 2013, 2787
KG, Beschluss vom 23.04.2013 - 1 W 343/12
Bei der Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum ist der Eintragungsbewilligung eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beizufügen, um dem Grundbuchamt die Prüfung zu erleichtern, dass die umgewandelte Eigentumseinheit die Anforderungen an Wohnungseigentum erfüllt.*)
VolltextIBRRS 2013, 2703
OLG Hamm, Beschluss vom 21.12.2012 - 15 W 395/12
Die gemäß § 12 Abs. 3 S. 1 WEG erforderliche Zustimmung des Verwalters kann gemäß § 26 Abs. 3 WEG durch die Vorlage einer Niederschrift über den Bestellungsbeschluss in der Form des § 29 GBO nachgewiesen werden, wenn bei der Niederschrift die Unterschriften der in § 24 Abs. 6 WEG bezeichneten Personen öffentlich beglaubigt sind.*)
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