Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
1160 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IBRRS 2012, 2439
BGH, Urteil vom 15.05.2012 - X ZR 5/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2012, 2312

BGH, Beschluss vom 03.05.2012 - V ZB 258/11
a) Die unrichtig gewordene Eintragung einer Vormerkung kann durch nachträgliche Bewilligung für einen neuen Anspruch verwendet werden, wenn Anspruch, Eintragung und Bewilligung kongruent sind.*)
b) An dieser Übereinstimmung fehlt es, wenn die Vormerkung für einen höchstpersönlichen, nicht vererblichen und nicht übertragbaren Rückübertragungsanspruch des Berechtigten eingetragen ist, die Vormerkung nach der nachfolgenden Bewilligung aber einen anderweitigen, vererblichen Anspruch sichern soll (Fortführung von Senat, BGHZ 143, 175).*)

IBRRS 2012, 2289

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.06.2012 - 3 Wx 21/12
§ 42 ZVG beschränkt nicht das berechtigte Informationsinteresse des Bietinteressenten auf den Inhalt der Zwangsversteigerungsakten, sondern lässt sein bei Darlegung eines berechtigten Interesses gegenüber dem Grundbuchamt bestehendes Recht auf Grundbucheinsicht nach § 12 Abs. 1 Satz 1 GBO unberührt.*)

IBRRS 2012, 2267

BGH, Urteil vom 26.04.2012 - IX ZR 136/11
Ist die dingliche Einigung erfolgt und der Eintragungsantrag gestellt, hindert die Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts nicht den Eintritt des Verfügungserfolgs.*)

IBRRS 2012, 2258

BGH, Beschluss vom 03.05.2012 - V ZB 112/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2012, 2149

KG, Beschluss vom 08.03.2012 - 1 W 640/11
Eine nach § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG kraft Gesetzes entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit, die bis zum 31.12.2010 nicht im Grundbuch eingetragen ist, kann nur dann gutgläubig "wegerworben" werden, wenn der Antrag auf Eigentumsumschreibung nach dem 31.12.2010 gestellt wurde.*)

IBRRS 2012, 2095

OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.01.2012 - 20 W 162/11
Beantragt der Gläubiger die Löschung einer zu seinen Gunsten im Grundbuch eingetragenen Grundschuld an einem Grundstück, nachdem der bisherige Eigentümer das Eigentum durch Dereliktion aufgegeben, eine Aneignung durch den Fiskus oder einen Dritten aber noch nicht erfolgt ist, so ist die Eigentümerzustimmung im Klageweg nach Pflegerbestellung gemäß § 58 ZPO beizubringen.*)

IBRRS 2012, 1995

OLG Hamm, Beschluss vom 10.08.2011 - 15 W 557/10
Der beschränkte Maßstab für die Auslegung von Grundbucheintragungen lässt es ohne ausdrückliche Anhaltspunkte in der in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung nicht zu, den Inhalt eines Dauerwohnrechts i. S. des § 33 WEG dahin auszulegen, dass das Recht befristet durch den Tod des Berechtigten bestellt werden soll(te).

IBRRS 2012, 1989

OLG München, Beschluss vom 11.05.2012 - 34 Wx 137/12
Für die Eintragung eines bisher nicht gebuchten ("schuldrechtlichen") Sondernutzungsrechts (hier: Pkw-Stellplatz) im Grundbuch eines Wohnungseigentums ist bei bestehender Wohnungseigentümergemeinschaft die Mitwirkung aller Wohnungseigentümer in Form der Bewilligung erforderlich.*)

IBRRS 2012, 1942

BGH, Urteil vom 11.04.2012 - XII ZR 48/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2012, 1935

OLG Celle, Beschluss vom 04.05.2012 - 4 W 82/12
Die Begründung von Wohnungseigentum bedarf auch nach Einführung des Rangklassenprivilegs für Wohngeldansprüche nicht der Zustimmung der Gläubiger, deren Grundpfandrechte auf dem ganzen Grundstück lasten.*)

IBRRS 2012, 1860

BGH, Beschluss vom 30.03.2012 - V ZB 185/11
Kommunale Abgaben für die Wasserversorgung ruhen im Land Baden-Württemberg nicht ohne weiteres als öffentliche Last auf dem Grundstück, sondern nur dann, wenn die zugrunde liegende kommunale Satzung sie als grundstücksbezogene Benutzungsgebühren ausgestaltet hat.*)

IBRRS 2012, 1802

OLG München, Beschluss vom 21.02.2012 - 34 Wx 46/12
Zur Auslegung eines Gemeinderatsbeschlusses, der den Ersten Bürgermeister einer bayerischen Gemeinde (allgemein) ermächtigt, ein bestimmtes Grundstücksgeschäft "zu protokollieren", im Hinblick auf eine Finanzierungsgrundschuld.*)

IBRRS 2012, 1792

OLG Hamm, Beschluss vom 07.12.2011 - 15 W 26/11
1. Wird der Antrag auf Berichtigung einer Eintragung mit einer Zwischenverfügung dahin beanstandet, der geltend gemachte Nachweis der ursprünglichen Unrichtigkeit der Eintragung sei noch nicht hinreichend geführt, so ist eine dagegen gerichtete Beschwerde nach § GBO § 71 Abs. GBO § 71 Absatz 2 S. 1 GBO unzulässig.*)
2. Eine Zwangshypothek, die objektiv unter Verstoß gegen § INSO § 89 Abs. INSO § 89 Absatz 1 InsO nach Insolvenzeröffnung im Grundbuch eingetragen worden ist, kann nach § GBO § 22 GBO aufgrund nachgewiesener Unrichtigkeit des Grundbuchs gelöscht werden.*)

IBRRS 2012, 1705

BGH, Beschluss vom 02.02.2012 - V ZB 159/11
§ 74b ZVG ist auch anwendbar, wenn das Grundstück mit mehreren gleichrangigen Grundschulden belastet ist und einer dieser Gläubiger Meistbietender bleibt; die Höhe seines nach dieser Bestimmung maßgeblichen Ausfallbetrags errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Nominalwert seiner Grundschuld und dem auf ihn entfallenden Anteil an dem bereinigten Erlös (Ergänzung des Senatsurteils vom 14. Oktober 1966 - V ZR 206/63, BGHZ 46, 107 ff.).*)

IBRRS 2012, 1600

BGH, Urteil vom 09.03.2012 - V ZR 61/11
Wer am 3. Oktober 1990 fälschlicherweise im Grundbuch als Eigentümer eingetragen gewesen ist, hat mit Ablauf der Ausschlussfristen nach Art. 237 § 2 EGBGB das Eigentum an dem Grundstück nicht erworben, wenn am 3. Oktober 1990 auch der wahre Eigentümer auf einem anderen Grundbuchblatt eingetragen war.*)

IBRRS 2012, 1560

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.04.2012 - 11 Wx 111/11
1. § 92 Abs. 1 GemO-BW ist ein Verbotsgesetz im Sinne von § 134 BGB.*)
2. Für die Eintragung des Eigentumswechsels bei der Veräußerung eines Grundstücks einer baden-württembergischen Gemeinde hat das Grundbuchamt nur dann Anlass zur Anforderung einer "Unterwerterklärung", wenn konkrete Hinweise auf eine drohende Verschleuderung von Gemeindeeigentum bestehen.

IBRRS 2012, 1371

BGH, Beschluss vom 16.02.2012 - V ZB 308/10
Das Recht des Gläubigers einer Briefgrundschuld, nach Kraftloserklärung des bisherigen Briefs die Erteilung eines neuen zu beantragen, geht mit Erlass der Pfändungsverfügung nach § 310 AO auf den Pfändungsgläubiger über. Einer zusätzlichen Pfändung dieses Rechts bedarf es nicht.*)

IBRRS 2012, 1237

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.03.2012 - 11 Wx 35/11
Wird nach vorausgegangenen Pfandfreigaben die nur noch auf einem Wohnungseigentum lastende Globalgrundschuld auf Antrag des Eigentümers dieses Wohnungseigentums gelöscht, so dürfen die diesen Eigentümer betreffenden Gebühren nicht nach anderen Grundsätzen berechnet werden als bei den Pfandfreigaben zugunsten der anderen Wohnungseigentümer; die Haftung ist auf die Höhe der aus dem Wert der Eigentumswohnung berechneten Gebühr begrenzt.*)

IBRRS 2012, 1216

OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.03.2012 - 8 W 98/12
Löschung einer Rückerwerbsvormerkung durch Grundbuchberichtigung: Zur Berichtigung des Grundbuchs bedarf es gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 GBO nicht der Bewilligung des Betroffenen nach § 19 GBO, wenn die Unrichtigkeit nachgewiesen ist. Durch die Eigentumsumschreibung auf den Berechtigten einer Rückerwerbsvormerkung erlischt der ursprünglich gesicherte Anspruch auf Rückerwerb durch Erfüllung und durch die noch eingetragene, nicht mehr existente Vormerkung ist das Grundbuch unrichtig geworden. Ein "Aufladen" der erloschenen Vormerkung ist nur möglich zur Sicherung eines neuen, deckungsgleichen Anspruchs. Es müssen Schuldner, Gläubiger und Anspruchsgegenstand identisch sein. Eine allenfalls theoretische und ganz entfernte Möglichkeit eines "Aufladens" der Vormerkung braucht im Berichtigungsverfahren nicht ausgeräumt zu werden.*)

IBRRS 2012, 1209

KG, Beschluss vom 28.02.2012 - 1 W 41/12
1. Bei der Veräußerung von Wohnungseigentum ist für die Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch eine nach § 12 WEG erteilte Zustimmung für einen bereits geschlossenen Vertrag endgültig wirksam und nicht mehr widerrufbar, sobald sie gegenüber dem mit dem Vollzug beauftragten Notar erklärt worden ist.*)
2. Auch eine Veränderung der Rechtstellung des Zustimmenden nach erteilter Zustimmung, aber vor Vollzug der Veräußerung im Grundbuch ist bedeutungslos (Anschluss an OLG Düsseldorf, MittBayNot 2011, 484 und OLG München, MittBayNot 2011, 486; entgegen OLG Celle, NZM 2005, 260; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 20 W 321/11, juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 15. März 2011 - 13 W 15/11, BeckRS 2011, 18986; OLG Hamm, NJW-RR 2010, 1524).*)

IBRRS 2012, 1173

BGH, Beschluss vom 16.02.2012 - V ZB 204/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2012, 1171

BGH, Urteil vom 17.02.2012 - V ZR 102/11
Mit dem Erlöschen des Erbbaurechts werden für den jeweiligen Erbbauberechtigten bestellte Grunddienstbarkeiten mit dem Inhalt von Wege- und Leitungsrechten Bestandteile des Erbbaugrundstücks.*)

IBRRS 2012, 1169

BGH, Urteil vom 17.02.2012 - V ZR 24/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2012, 1011

BGH, Urteil vom 03.02.2012 - V ZR 173/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2012, 0999

BGH, Urteil vom 03.02.2012 - V ZR 23/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2012, 0994

BGH, Urteil vom 27.01.2012 - V ZR 224/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2012, 0976

OLG Frankfurt, Urteil vom 15.02.2012 - 4 U 129/11
1. Für die Frage einer Amtspflichtverletzung wegen unterlassener Belehrung des Notars hinsichtlich einer ungesicherten Vorleistung einer Vertragspartei kommt es nicht darauf an, ob ein bei der Beurkundung als Bevollmächtigter der anwesenden Vertragspartei aufgetretener Dritter ausreichend über die Risiken belehrt war. Entscheidend ist vielmehr, ob die anwesende unmittelbar urkundsbeteiligte Vertragspartei entweder durch den Notar selbst ausreichend über den Inhalt des Vertrages und die ihm innewohnenden Risiken belehrt war, oder ob der Notar wenigstens davon ausgehen durfte, dass die Vertragspartei jedenfalls durch den Dritten ausreichend informiert war.*)
2. Insoweit ist eine Aufklärung des Vertragsbeteiligten durch den Notar nicht schon dann entbehrlich, wenn der Notar weiß, dass der Urkundsbeteiligte anwaltlichen oder anderweitig notariellen Rat in derselben Angelegenheit erhalten hat. Er muss sich vielmehr selbst im Sinne einer eigenen Überzeugungsbildung vergewissern, dass dieser Anwalt oder ggf. ein anderer Notar die Belehrung erteilt hat und der Urkundsbeteiligte diese Belehrung auch verstanden hat.*)

IBRRS 2012, 0960

OLG Köln, Beschluss vom 02.01.2012 - 2 Wx 240/11
1. Zu den Wirkungen der Eintragung eines Widerspruchs und eines Rechtshängigkeitsvermerks im Grundbuch.*)
2. Die verschiedentlich vertretene Auffassung, zur Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks im Grundbuch genüge der gegenüber dem Grundbuchamt zu führende Nachweis, dass ein die eingetragene Rechtsposition betreffender dringlicher Anspruch rechtshängig geworden sei, widerspricht dem Gesetz, insbesondere der Wertung der §§ 899 BGB, 895, 945 ZPO. Ihr kann deshalb nicht gefolgt werden.*)

IBRRS 2012, 0764

OLG Hamm, Beschluss vom 14.12.2011 - 15 W 476/11
Die Freistellung der Veräußerung von Wohnungseigentum vom Erfordernis der Beibringung eines Negativattestes der Gemeinde über das Nichtbestehen bzw. die Nichtausübung eines Vorkaufsrechts gilt auch dann, wenn sämtliche Miteigentumsanteile einer Wohnungseigentumsanlage veräußert werden.*)

IBRRS 2012, 0665

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2011 - 3 Wx 314/11
1. Die Zwischenverfügung ergeht auch im Grundbuchverfahren durch förmlichen Beschluss.*)
2. In der Zwischenverfügung sind die Hindernisse, die der Eintragung entgegen stehen, sowie die Mittel ihrer Beseitigung klar zu benennen.*)
3. Gibt der Antragsteller (Beschwerdeführer) zu erkennen, dass er wegen einer von ihm vertretenen Rechtsansicht sich nicht in der Lage sieht bzw. nicht gewillt ist, die Beurkundungs- bzw. Bewilligungsbasis seines Eintragungsantrags in einem der Rechtsauffassung des Grundbuchamts entsprechenden Sinne anzupassen (hier: Nachweis unterbliebener Kreditrückzahlung mit Blick auf den Fortbestand eines Kaufangebots), so ist für einen Erlass bzw. eine Aufrechterhaltung einer Zwischenverfügung kein Raum (mehr), sondern über den Eintragungsantrag zu entscheiden.*)

IBRRS 2012, 0663

OLG Hamm, Beschluss vom 19.10.2011 - 15 W 348/11
Die im Grundbuch als Inhalt des Sondereigentums eingetragene Bestimmung einer Teilungserklärung, dass die Veräußerung des Wohnungs- bzw. Teileigentums der Zustimmung des Verwalters bedarf, kann im Grundbuchverfahren nicht einschränkend dahin ausgelegt werden, dass der rechtsgeschäftliche Rückerwerb des Teileigentums aufgrund eines durch Vormerkung gesicherten, in das Belieben des Berechtigten gestellten Rückübertragungsanspruchs vom Zustimmungserfordernis nicht erfasst wird (Abgrenzung zu Senat NJW-RR 2011, 232).*)

IBRRS 2012, 0645

OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.12.2011 - 20 W 70/11
Bei Geltung des Wertstimmrechts sind die Unterteilung eines Miteigentumsanteils und die Veräußerung eines Anteils ohne Einfluss auf die Stimmkraft und deshalb keine Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zu dem grundbuchrechtlichen Vollzug erforderlich. Neues Sondereigentum durch Unterteilung ist auch dann wirksam erfolgt und die Eintragung eines Amtswiderspruchs ausgeschlossen, wenn tatsächlich keine Abgeschlossenheit vorliegt.*)

IBRRS 2012, 0524

BGH, Urteil vom 16.12.2011 - V ZR 244/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2012, 0455

OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.12.2011 - 20 W 321/11
Bei der Eintragung eines Eigentumswechsels im Grundbuch muss für die Wirksamkeit der nach § 12 WEG erforderlichen Zustimmung des Verwalters dessen Bestellung bis zu dem nach § 878 BGB maßgeblichen Zeitpunkt fortbestanden haben.*)

IBRRS 2012, 0369

BGH, Beschluss vom 08.12.2011 - V ZB 170/11
Hat sich in einer Grundbuchsache die Hauptsache vor Einlegung der Rechtsbeschwerde erledigt, ist die Rechtsbeschwerde jedenfalls dann unzulässig, wenn das Beschwerdegericht keine isoliert anfechtbare Kostenentscheidung getroffen hat.*)

IBRRS 2012, 0319

OLG München, Beschluss vom 21.11.2011 - 34 Wx 357/11
Ein Sondernutzungsrecht, das den Gebrauch von Gemeinschaftseigentum betrifft, kann nicht dem bloßen Bruchteil eines Wohnungs- oder Teileigentümers übertragen werden.*)

IBRRS 2012, 0318

OLG München, Beschluss vom 27.10.2011 - 34 Wx 435/11
Ist eine zu Gunsten eines Gläubigers im Grundbuch eingetragene Sicherungshypothek mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund der insolvenzrechtlichen Rückschlagsperre unwirksam geworden, so kann der Insolvenzverwalter ungeachtet der Möglichkeit eines späteren erneuten Wirksamwerdens der Sicherung die Berichtigung des Grundbuchs im Wege des Unrichtigkeitsnachweises betreiben (Anschluss an OLG Köln vom 14. Juli 2010, 2 W 86/10, ZIP 2010, 1763; a.A. OLG Stuttgart vom 30. August 2011, 8 W 310/11).*)

IBRRS 2012, 0304

OLG München, Beschluss vom 20.10.2011 - 34 Wx 455/11
Sind mit dem Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung (hier: vollstreckbarer Titel) nicht zur Überzeugung des Grundbuchamts nachgewiesen, kommt der Erlass einer (rangwahrenden) Zwischenverfügung nicht in Betracht (siehe schon Senat vom 29.1.2009, 34 Wx 116/08 = FGPrax 2009, 103).*)

IBRRS 2012, 0302

OLG München, Beschluss vom 18.11.2011 - 34 Wx 425/11
Zu den Voraussetzungen für die Löschung einer Rückauflassungsvormerkung aufgrund Unrichtigkeitsnachweises.*)

IBRRS 2012, 0266

BGH, Urteil vom 08.12.2011 - IX ZR 33/11
1. Die Anfechtung der Übereignung eines in Deutschland belegenen Grundstücks ist nach dem deutschen Recht der Gläubigeranfechtung zu beurteilen.*)
2. Der Anfechtungsgläubiger muss sich nicht auf die Aufrechnung gegen Ansprüche des Schuldners verweisen lassen, wenn diese ernsthaft zweifelhaft sind oder erst in Zukunft in monatlich wiederkehrenden, im Verhältnis zur Gesamtsumme geringen Teilbeträgen entstehen.*)
3. Der Anfechtungsgläubiger kann bereits vor Durchführung der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner in dem Umfang Anfechtungsklage erheben, in dem eine Befriedigung durch Zugriff auf das Schuldnervermögen nicht zu erwarten ist.*)
4. Die Übertragung des Hälfteanteils eines zuvor je zur Hälfte im Eigentum beider Ehegatten stehenden Grundstücks an den anderen Ehegatten ist unentgeltlich, wenn die gleichzeitig getroffene Vereinbarung über einen Zugewinnausgleich im Falle der Durchführung dem übertragenden Ehegatten keinen Vorteil verschafft.*)

IBRRS 2012, 0251

KG, Beschluss vom 29.11.2011 - 1 W 71/11
Eine Zwischenverfügung, mit der die Eigentumsumschreibung von der Vorlage des Originals einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung abhängig gemacht wird, ist jedenfalls dann unberechtigt, wenn eine beglaubigte Ablichtung vorgelegt wird und ein Notar zugleich bestätigt, dass ihm das Original vorliegt.*)

IBRRS 2012, 0236

OLG Koblenz, Urteil vom 12.05.2010 - 1 U 758/09
1. Der durch Vormerkung gesicherte zukünftige Auflassungsanspruch aus einem unwiderruflichen notariellen Verkaufsangebot setzt sich gegenüber einer nachrangig eingetragenen Zwangssicherungshypothek durch.*)
2. Zur Bestimmung des Zeitpunkts der Vornahme der Rechtshandlung i. S. des § 8 II 2 AnfG ist auf die bindende materielle Bewilligung der Vormerkung als Willenserklärung des Schuldners und nicht auf die nachfolgende bindende Auflassungserklärung i. S. des § 873 II BGB abzustellen.*)

IBRRS 2012, 0185

BGH, Beschluss vom 25.11.2011 - BLw 2/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2012, 0151

OLG Dresden, Beschluss vom 05.10.2011 - 17 W 0828/11
GbR: Zu den Voraussetzungen der Eintragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters.*)

IBRRS 2012, 0120

BGH, Urteil vom 26.10.2011 - VIII ZR 108/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2012, 0108

BGH, Beschluss vom 17.11.2011 - V ZB 114/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2012, 0007

BGH, Beschluss vom 17.11.2011 - V ZB 58/11
1. Ein Urteil, das den Beklagten dazu verurteilt, die Eintragung eines beschränkten dinglichen Rechts in das Grundbuch zu bewilligen, muss das einzutragende Recht vollständig bezeichnen.*)
2. Das Grundbuchamt kann im Wege der Auslegung des Urteilstenors den Mangel fehlender Bestimmtheit der Entscheidung - wie eine fehlende Festlegung des Typs des einzutragenden dinglichen Rechts - nicht beheben.*)

IBRRS 2012, 0006

BGH, Urteil vom 21.10.2011 - V ZR 10/11
1. Auch eine im Servitutenbuch einer württembergischen Gemeinde eingetragene Dienstbarkeit muss auf einem gemäß §§ 4 ff. GBV neu angelegten Grundbuchblatt als Belastung eingetragen sein. Ist sie auf das neue Grundbuchblatt nicht übertragen worden, gilt sie nach dem in § 46 Abs. 2 GBO bestimmten Grundsatz als gelöscht (wenngleich materiell-rechtlich weiterbestehend).*)
2. Aufgrund der Verweisung auf Art. 55 EGBGB in § 142 Abs. 2 GBO sind von der Grundbuchordnung abweichende landesrechtliche Vorschriften außer Kraft getreten. Die Grundbuchordnung enthält keinen Vorbehalt, der es erlaubte, nach §§ 4 ff. GBV angelegte Grundbücher nach landesrechtlichen Vorschriften in Verbindung mit einem anderen Register als das Grundbuch im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu führen.*)

Online seit 2011
IBRRS 2011, 5319
BGH, Beschluss vom 24.11.2011 - VII ZB 12/11
Zur Auslegung einer notariellen Unterwerfungserklärung, in der der Schuldner die persönliche Haftungserklärung ausdrücklich nur gegenüber dem "jeweiligen Gläubiger" der Grundschuld übernommen hat.*)
