Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1144 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2011, 4738BGH, Urteil vom 06.04.1965 - V ZR 272/62
Das die Verjährung nach § 208 BGB unterbrechende Anerkenntnis des Verpflichteten braucht nicht in einer positiven Handlung zu bestehen.*)
VolltextIBRRS 2011, 4657
OLG München, Beschluss vom 15.06.2000 - 2Z BR 46/00
1. Maßgebend i.S. des § INSO § 88 InsO ist auch ein zunächst mangelhafter oder beim unzuständigen Gericht gestellter Antrag, sofern er zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt.*)
2. Wird eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Bauhandwerkersicherungshypothek auf Grund eines Zahlungstitels umgeschrieben, entsteht eine Zwangssicherungshypothek, die nicht den Rang der Vormerkung teilt.*)
3. Wird eine Zwangssicherungshypothek mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens unwirksam, entsteht eine Eigentümergrundschuld.*)
VolltextIBRRS 2011, 4602
KG, Beschluss vom 19.07.2011 - 1 W 492/11
Für die bloße Löschung eines nach § 47 Abs.2 GBO gebuchten Gesellschafters bedarf es neben der formgerechten Berichtigungsbewilligung des Ausgeschiedenen keiner Bewilligung der weiteren im Grundbuch eingetragenen Gesellschafter gemäß §§ 19, 22 Abs.2 GBO.*)
VolltextIBRRS 2011, 4558
OLG Hamm, Beschluss vom 03.11.2011 - 15 Wx 582/10
1. Allein dadurch, dass im Aufteilungsplan abgeschlossene Räume (im Kellergeschoss) mit einer Ziffer gekennzeichnet werden, kann Sondereigentum nicht begründet werden, wenn die Beschreibung des Sondereigentums in der Aufteilungserklärung sprachlich so abschließend gefasst ist, dass sie die lediglich im Aufteilungsplan mit Ziffern gekennzeichneten Räume gerade nicht erfasst.*)
2. Wird das Wohnungseigentum später in der Weise unterteilt, dass an den gekennzeichneten Kellerräumen selbständiges Sondereigentum begründet wird, so ist die dies vollziehende Grundbucheintragung, die zur Bezeichnung des Sondereigentums sowohl auf die ursprüngliche als auch die (unterteilende) Teilungserklärung Bezug nimmt, im Sinne des § 53 Abs. 1 S. 2 GBO inhaltlich unzulässig und muss gelöscht werden.*)
VolltextIBRRS 2011, 4535
KG, Beschluss vom 24.02.2011 - 1 W 472/10
1. Ist eine Vormerkung zunächst zur Sicherung eines nur auf Lebenszeit des Berechtigten eingeräumten Eigentumsverschaffungsanspruchs bewilligt worden, so genügt der urkundliche Nachweis des Todes des Berechtigten nicht zur Löschung der Vormerkung aufgrund Unrichtigkeitsnachweises.*)
2. Eine dem Notariatsangestellten in einem Grundstückskaufvertrag erteilte Durchführungsvollmacht erstreckt sich, selbst wenn sie zur Abgabe von Löschungsbewilligungen berechtigt, ohne besondere Anhaltspunkte nicht auf die Bewilligung der Löschung einer Vormerkung, die einen auf Lebenszeit des Veräußerers eingeräumten, aufschiebend bedingten Rückerwerbsanspruch sichern sollte und über deren Löschung nach dem Tode des Berechtigten die Vertragsurkunde keine Regelungen enthält.*)
VolltextIBRRS 2011, 4525
KG, Beschluss vom 25.10.2011 - 1 W 479/11
Wollen die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft eine Teilfläche ihres Wohnungseigentumsgrundstücks abtrennen und veräußern, so müssen sie hierzu nicht sämtliche Sondereigentumsrechte, sondern nur diejenigen im Bereich der abzutrennenden Teilfläche aufheben. Dabei etwa entstehende isolierte Miteigentumsanteile müssen mit einem oder mehreren anderen Miteigentumsanteilen am Restgrundstück verbunden werden. Das gilt auch, wenn das Gebäude, das im Bereich der abzuschreibenden Teilfläche liegen sollte, noch nicht erbaut ist, die Wohnungsgrundbuchblätter jedoch schon angelegt sind.*)
VolltextIBRRS 2011, 4512
BGH, Beschluss vom 06.10.2011 - V ZB 52/11
1. § 156 KostO ist auch auf Notarkostenrechnungen aus der Zeit vor dem 1. September 2009 anwendbar, wenn die gerichtliche Überprüfung erst danach beantragt wird.*)
2. Eine Abweichung von dem Regelwert für die Beurkundung eines Vorkaufsrechts für ein Erbbaurecht lässt sich nicht darauf stützen, dass die Veräußerung eines Erbbaurechts nach dessen Inhalt auch von der Zustimmung des Grundstückseigentümers abhängt.*)
3. Eine solche Abweichung kommt nur ausnahmsweise und nur in Betracht, wenn der Eintritt des Vorkaufsfalls und die Ausübung des Vorkaufsrechts auf Grund von anderen für alle Beteiligten erkennbaren eindeutigen und sicher vorhersehbaren Umständen im Zeitpunkt der Beurkundung weniger wahrscheinlich ist als die Nichtausübung.*)
4. Bei der Bemessung der gebotenen Abweichung von dem Regelwert des § 20 Abs. 2 KostO hat der Tatrichter ein Ermessen, dessen Ausübung im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt überprüfbar ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 4454
BGH, Beschluss vom 29.09.2011 - V ZB 241/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4376
BGH, Urteil vom 28.09.1984 - V ZR 43/83
Auch seit der Neufassung von § 313 BGB durch das Gesetz vom 30. 5. 1973 (BGBl I, 501) können Grundstückskaufverträge nach der Auflassung (aber noch vor der Eigentumsumschreibung) formlos abgeändert werden.*)
VolltextIBRRS 2011, 4335
BGH, Beschluss vom 29.09.2011 - V ZB 1/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4268
BGH, Urteil vom 02.10.1987 - V ZR 42/86
1. Eine Anschlußberufung gem. § 521 ZPO ist nur zulässig, wenn damit mehr erreicht werden soll als die Zurückweisung der Berufung. Unzulässig ist daher die Anschließung mit einem Antrag, der dem bereits in erster Instanz zuerkannten Klageantrag entspricht.
2. Ist ein notarieller Grundstücksvertrag noch nicht durch Auflassung vollzogen, dann muß eine diesen Vertrag inhaltlich ergänzende mündliche Vereinbarung der Vertragsparteien beurkundet werden.
VolltextIBRRS 2011, 4244
KG, Beschluss vom 25.10.2011 - 1 W 480/11
Wollen die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft eine Teilfläche ihres Wohnungseigentumsgrundstücks abtrennen und veräußern, so müssen sie hierzu nicht sämtliche Sondereigentumsrechte, sondern nur diejenigen im Bereich der abzutrennenden Teilfläche aufheben. Dabei etwa entstehende isolierte Miteigentumsanteile müssen mit einem oder mehreren anderen Miteigentumsanteilen am Restgrundstück verbunden werden. Das gilt auch, wenn das Gebäude, das im Bereich der abzuschreibenden Teilfläche liegen sollte, noch nicht erbaut ist, die Wohnungsgrundbuchblätter jedoch schon angelegt sind.*)
VolltextIBRRS 2011, 4226
BGH, Urteil vom 21.02.1991 - V ZB 13/90
Macht die Teilungserklärung die Veräußerung des Wohnungseigentums von der Zustimmung des Verwalters abhängig, so gilt dies auch für die Veräußerung aus der Hand des teilenden Eigentümers nach Entstehung der Wohnungseigentümergemeinschaft.*)
VolltextIBRRS 2011, 4139
OLG München, Beschluss vom 24.11.2010 - 34 Wx 103/10
Die Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten eines an dem Rechtsgeschäft nicht beteiligten Dritten (hier: "für die Erben" einer noch lebenden Person) ist unwirksam, weil § 328 BGB auf dingliche Rechte nicht anwendbar ist. Ergibt sich die Bestellung eines derartigen Rechts aus der Eintragung selbst, ist diese von Amts wegen zu löschen.*)
VolltextIBRRS 2011, 4133
OLG Celle, Urteil vom 15.07.2011 - Not 7/11
Die bloße Bitte eines Maklers um Grundbucheinsicht berechtigt den Notar ohne nähere Prüfung eines berechtigten Interesses nicht zur Einholung eines Grundbuchauszugs im automatisierten Abrufverfahren.*)
VolltextIBRRS 2011, 4115
BGH, Beschluss vom 29.09.2011 - V ZB 3/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4084
OLG München, Beschluss vom 05.08.2010 - 27 Wx 45/10
Die Verpflichtung des Eigentümers dem Versprechensempfänger, mehrere beschränkte persönliche Dienstbarkeiten gleichen Inhalts zugunsten beliebiger vom Versprechensempfänger benannter Dritter zu bestellen, kann durch eine Vormerkung gesichert werden.
VolltextIBRRS 2011, 4048
OLG München, Beschluss vom 09.08.2011 - 34 Wx 248/11
Zum grundbuchmäßigen Nachweis der Aufhebung einer Veräußerungsbeschränkung (§ 12 WEG) durch Eigentümerbeschluss.*)
VolltextIBRRS 2011, 3991
KG, Beschluss vom 14.07.2011 - 1 W 193/11
Erwirbt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Grundstücks- oder Wohnungseigentum, reicht es für die Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch aus, wenn die GbR und ihre Gesellschafter in der notariellen Auflassungsverhandlung benannt sind und die für die GbR Handelnden erklären, dass sie deren alleinige Gesellschafter sind; weiterer Nachweise der Existenz, der Identität und der Vertretungsverhältnisse dieser GbR bedarf es gegenüber dem Grundbuchamt nicht (Anschluss an BGH, NJW 2011, 1958).*)
VolltextIBRRS 2011, 3978
OLG München, Beschluss vom 15.06.2011 - 34 Wx 158/10
Beim Erwerbsgeschäft einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bedarf es - von Ausnahmen abgesehen - über deren Benennung und Bezeichnung ihrer Gesellschafter in der notariellen Auflassungsverhandlung hinaus keiner Nachweise zu Existenz, Identität und ihrer Vertretung (Anschluss an BGH vom 28.4.2011, V ZB 194/10 = ZIP 2011, 1003; Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung, zuletzt Beschluss vom 4.4.2011, 34 Wx 159/10).*)
VolltextIBRRS 2011, 3952
BGH, Beschluss vom 19.09.2011 - V ZB 321/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3939
BGH, Beschluss vom 16.09.2011 - V ZB 63/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3897
OLG Oldenburg, Beschluss vom 17.03.2011 - 12 W 50/11
1. Zur Bemessung des Geschäftswerts für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit betreffend den Betrieb einer Photovoltaikanlage, wenn die Dienstbarkeit zugunsten des finanzierenden Darlehensgläubigers eingetragen wird.
2. Der Geschäftswert für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit betreffend den Betrieb einer von Grundstückseigentümer betriebenen Photovoltaikanlage bemisst sich, wenn die Dienstbarkeit zu Gunsten des finanzierenden Darlehensgläubigers eingetragen wird, nach der Höhe des Darlehens.
VolltextIBRRS 2011, 3891
KG, Beschluss vom 02.08.2011 - 1 W 243/11
Die Voreintragung des Berechtigten ist nicht entsprechend § 40 Abs. 1 GBO entbehrlich, wenn der Erbe nicht die Übertragung des Grundstücks, sondern zunächst nur eine Auflassungsvormerkung zugunsten eines Erwerbers verbunden mit einer Belastung des Grundstücks eintragen lassen will.*)
VolltextIBRRS 2011, 3890
OLG Hamm, Beschluss vom 17.08.2011 - 15 W 242/11
1. Gegen die Verfügung des Grundbuchamtes, durch die einem Beteiligten die Verpflichtung zur Vornahme bestimmter Handlungen gem. § 82 S. 1 GBO auferlegt wird, ist die Beschwerde nach § 71 Abs. 1 GBO statthaft (Abweichung von OLG München FGPrax 2010, 122).*)
2. Die Verpflichtung eines Beteiligten aus § 82 S. 1 GBO ist erschöpft, wenn er einer Aufforderung des Grundbuchamtes folgend einen Antrag gestellt hat, der zu einer berichtigenden Eintragung im Grundbuch geführt hat.*)
3. Hat das Grundbuchamt diese Eintragung unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften vorgenommen, kann es nicht den ursprünglich verpflichteten Beteiligten auf die Beibringung weiterer Nachweise (hier betr. den Eintritt einer Nacherbfolge) in Anspruch nehmen, sondern ist darauf beschränkt, gem. § 53 Abs. 1 S. 1 GBO einen Amtswiderspruch einzutragen, nachdem es die dazu erforderlichen eigenen Ermittlungen zur fortbestehenden Unrichtigkeit des Grundbuchs durchgeführt hat.*)
VolltextIBRRS 2011, 3872
OLG München, Beschluss vom 30.09.2011 - 34 Wx 418/11
Beinhaltet der Vollstreckungstitel (das Urteil) als Gläubigerin eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ohne auch ihre (alle) Gesellschafter auszuweisen, eignet sich dieser nicht zur Eintragung einer Zwangshypothek. Die fehlende (oder ungenügende) Bezeichnung der Gesellschafter im vorgelegten Titel ist nicht in jedem Fall ein unbehebbarer Mangel.*)
VolltextIBRRS 2011, 3871
OLG München, Beschluss vom 30.09.2011 - 34 Wx 356/11
1. Zum zulässigen Inhalt einer Zwischenverfügung.*)
2. Nicht kapitalisiert im Titel ausgewiesene Zinsen können im Rahmen der Zwangshypothek nicht als fester Betrag ins Grundbuch eingetragen werden.*)
VolltextIBRRS 2011, 3860
OLG Schleswig, Beschluss vom 06.04.2011 - 2 W 60/10
1. Wenn eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nur unter ihrer Bezeichnung als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen ist, steht den eingetragenen Grundpfandgläubigern ein Antragsrecht betreffend eine nachträgliche Eintragung der Gesellschafter der Eigentümerin zu.*)
2. Daraus ergibt sich zugleich ein Beschwerderecht des Grundpfandgläubigers, wenn das Grundbuchamt die beantragte Ergänzung ablehnt.*)
3. Im Falle der Auflassung eines Grundstücks an eine bereits zuvor durch privatschriftlichen Vertrag gegründete Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind dem Grundbuchamt mindestens eidesstattliche Versicherungen der handelnden Gesellschafter über ihre Stellung als (alleinige) Gesellschafter der Erwerberin in notariell beurkundeter Form sowie der Gesellschaftsvertrag vorzulegen, dessen Unterschriften nachträglich nach Maßgabe des § 40 Abs. 1 2. Alt. BeurkG anerkannt worden sind.*)
VolltextIBRRS 2011, 3859
OLG München, Beschluss vom 27.04.2010 - 34 Wx 32/10
Ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts aufgrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4.12.2008 (NJW 2009, 594 = NZG 2009, 137 = NZM 2009, 94) in der Zeit vor dem 18.8.2009 nur unter ihrem Namen ins Grundbuch eingetragen worden, kommt jedenfalls dann, wenn die Gesellschaft gleichzeitig mit dem Erwerb des Grundstücks gegründet wurde, eine Ergänzung des Grundbuchs um die Gesellschafter zum Zeitpunkt der ursprünglichen Eintragung in Form einer Richtigstellung in Betracht. In diesem Fall genügt es, dass keine tatsächlichen Anhaltspunkte für eine zwischenzeitliche Änderung des Gesellschafterbestands bestehen.*)
VolltextIBRRS 2011, 3858
OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.04.2011 - 5 Wx 89/10
Die Vermutung des § 899 a BGB, nach der diejenigen Personen GbR-Gesellschafter sind, die nach § 47 II 1 GBO eingetragen sind, und darüber hinaus weitere Gesellschafter nicht vorhanden sind, gilt auch in den Fällen, in denen nach Ausscheiden eines Gesellschafters und/oder Eintritt eines neuen Gesellschafters das Grundbuch unrichtig geworden und nach § 894 BGB zu berichtigen ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 3851
LG Hamburg, Urteil vom 01.09.2010 - 318 S 128/09
Durch Zuschlag im Rahmen der Zwangsversteigerung wird allein das erworben, was im Grundbuch eingetragen ist, und zwar auch dann, wenn das Grundbuch unrichtig ist.
VolltextIBRRS 2011, 3840
OLG Hamm, Beschluss vom 12.10.2010 - 15 W 306/10
Der Nachweis der Existenz und der Vertretungsverhältnisse einer Grundeigentum erwerbenden BGB-Gesellschaft kann auch durch einen unterschriftsbeglaubigten Gesellschaftsvertrag geführt werden, den die Gesellschafter in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Kaufvertrag über die Immobilie geschlossen haben.*)
VolltextIBRRS 2011, 3798
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.2011 - 3 Wx 56/11
1. Handelt der Sohn bei der notariellen Beurkundung eines Vertrages, durch den der Vater ihm im Wege der vorweggenommenen Erbfolge u. A. Grundstücke überträgt und der Sohn auf seinen Pflichtteil verzichtet, als Vertreter ohne Vertretungsmacht, Genehmigung sich vorbehaltend, für seinen Vater und genehmigt dieser in einer späteren notariell beglaubigten Erklärung alle Vertragserklärungen des Sohnes unter Bestätigung der Vollmacht, so ist der Vertrag mit Rücksicht auf den nicht wirksam beurkundeten Verzicht unwirksam.*)
2. Ein mit Blick auf die Unwirksamkeit des notariellen Vertrages gebuchter Amtswiderspruch gegen die Eintragung des Sohnes ist nicht zu löschen.*)
VolltextIBRRS 2011, 3796
OLG München, Beschluss vom 16.05.2011 - 34 Wx 71/11
Der Bestimmtheitsgrundsatz steht der Eintragung einer nach § 288 Abs. 1 BGB variabel verzinslichen, vertraglichen Grundschuld nicht entgegen (wie BGH vom 26.1.2006 - V ZB 143/05 = NJW 2006, 1341).*)
VolltextIBRRS 2011, 3753
OLG Hamm, Urteil vom 08.08.2011 - 5 U 46/11
An die Aufforderung zur Genehmigung im Sinne von § 177 Abs. 2 BGB sind hohe Anforderungen zu stellen, was Deutlichkeit und Klarheit betreffen. Insbesondere muss aus dem Aufforderungsschreiben eindeutig hervorgehen, für welchen konkreten Vertrag zur Genehmigung aufgefordert wird.*)
VolltextIBRRS 2011, 3743
BGH, Beschluss vom 12.08.2011 - V ZB 113/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3725
OLG München, Beschluss vom 30.09.2011 - 34 Wx 328/11
Zur Eintragungsfähigkeit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten des Eigentümers des Grundstücks zum Betrieb einer Photovoltaikanlage.*)
VolltextIBRRS 2011, 3684
OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.04.2011 - 20 W 156/11
1. Nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 WEG ist der Eintragungsbewilligung als Anlage unter anderem eine Bescheinigung der Baubehörde beizufügen, dass die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 WEG vorliegen. Ohne hinreichende Abgeschlossenheitsbescheinigung darf kein Grundbucheintragung erfolgen, da diese formelle Eintragungsvoraussetzung ist.*)
2. Das Grundbuchamt hat die formellen Voraussetzungen des Aufteilungsplans und der Abgeschlossenheitsbescheinigung zu überprüfen.*)
3. Die beantragte Eintragung ist nur zu vollziehen, wenn Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung keine offensichtliche Unrichtigkeit oder Widersprüchlichkeit enthalten. Das Grundbuchamt hat keine Ermittlungen darüber anzustellen, ob die technischen Voraussetzungen für die Richtigkeit vorliegen, sondern offenbare Irrtümer und Abweichungen zu beanstanden.*)
VolltextIBRRS 2011, 3680
OLG München, Beschluss vom 23.09.2011 - 34 Wx 247/11
Der einem Sondereigentum (Wohnung) vorgelagerte Balkon ist auch ohne gesonderte Erklärung Bestandteil dieses Sondereigentums, so dass an ihm ein Sondernutzungsrecht für dessen Eigentümer nicht begründet werden kann.*)
VolltextIBRRS 2011, 3620
BGH, Beschluss vom 14.07.2011 - V ZB 271/10
Ein Nießbrauch kann an dem eigenen Grundstück bestellt werden; der Nachweis eines berechtigten Interesses an der Bestellung ist nicht erforderlich.*)
VolltextIBRRS 2011, 3536
OLG Frankfurt, Beschluss vom 31.05.2011 - 20 W 444/10
Die Vermutungswirkung des § 899a BGB gilt auch für die Bewilligungsberechtigung der im Grundbuch eingetragenen Gesellschafter einer GbR zur Eintragung eines Gesellschafterwechsels im Grundbuchblatt des betroffenen Grundstückes, so dass es weiterer Nachweise im Regelfall nicht bedarf.*)
VolltextIBRRS 2011, 3510
OLG Rostock, Beschluss vom 16.03.2011 - 3 W 214/10
1. Fehlt es an der Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses, so ist eine Zwischenverfügung grundsätzlich erforderlich.
2. Die fehlende Angabe ist allerdings dann nicht zu beanstanden, wenn sich das in der Eintragungsbewilligung nicht angegebene Gemeinschaftsverhältnis vom Grundbuchamt durch Auslegung ermitteln lässt. Die Eintragungsbewilligung ist als verfahrensrechtliche Erklärung der Auslegung entsprechend § 133 BGB grundsätzlich zugänglich; führt die Auslegung zu einem eindeutigen und zweifelsfreien Ergebnis, so ist das Grundbuchamt verpflichtet, auf diese zurückzugreifen.
VolltextIBRRS 2011, 3479
OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.08.2011 - 8 W 310/11
Ist eine zu Gunsten eines Insolvenzgläubigers im Grundbuch eingetragene Zwangshypothek mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund der Rückschlagsperre des § 88 InsO schwebend unwirksam geworden, bedarf es zur Löschung der Zwangshypothek der Löschungsbewilligung des Gläubigers gem. § 19 GBO und der Zustimmung des Eigentümers durch den Verfügungsbefugten gem. § 27 Satz 1 GBO in der Form des § 29 GBO. Der Unrichtigkeitsnachweis durch den Insolvenzverwalter gem. § 22 Abs. 1 GBO ist nicht ausreichend.*)
VolltextIBRRS 2011, 3446
BGH, Beschluss vom 20.07.2011 - V ZB 300/10
1. Von § 16 Abs. 1 GBO werden nur Vorbehalte erfasst, die den Grundbuchvollzug betreffen, nicht aber Konstellationen, in denen die Eintragung eines dinglichen Rechts beantragt wird, das materiell-rechtlich unter einer Bedingung steht.
2. Dem das Grundbuchrecht beherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz wird nur entsprochen, wenn der Umfang der Belastung ohne Weiteres aus der Eintragung selbst oder - soweit eine Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung zulässig ist - in Verbindung mit dieser ersichtlich ist.
3. Dieser Anforderung wird schon dann genügt, wenn die höchstmögliche Belastung für jeden Dritten erkennbar ist und deren Umfang zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgrund feststellbarer Umstände bestimmbar ist.
4. Für die von § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG bevorrechtigten Abgaben ist anerkannt, dass der Eintragung einer Sicherungshypothek, die bedingt ist durch das Nichteingreifen des Vorrangs, keine Bedenken entgegenstehen.
5. Für die Anknüpfung einer Bedingung an § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG gilt nichts anderes.
VolltextIBRRS 2011, 3207
BGH, Urteil vom 01.07.2011 - V ZR 242/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3139
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.04.2011 - I-3 Wx 85/11
Wechselt der Schuldner eines durch Auflassungsvormerkung gesicherten Anspruchs (hier: aus einem befristeten Wiederkaufsrecht) infolge privativer Schuldübernahme, so erlischt die Vormerkung jedenfalls dann nicht, wenn der Schuldner der gesicherten Forderung jeweils der Eigentümer des vormerkungsbelasteten Grundstücks ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 3138
OLG Jena, Beschluss vom 03.05.2011 - 9 W 198/11
Geschäftswert für die Eintragung des Erstehers aufgrund Zuschlagsbeschlusses.*)
VolltextIBRRS 2011, 3137
OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.05.2011 - 8 W 192/11
Die Eintragung von Wirksamkeitsvermerken zeitgleich mit der Buchung von Finanzierungs-Grundpfandrechten ist auch hinsichtlich früher eingetragener Vormerkungen auf Eigentumsverschaffung ein gebührenfreies Nebengeschäft.*)
VolltextIBRRS 2011, 2876
BGH, Urteil vom 10.06.2011 - V ZR 233/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2672
BGH, Urteil vom 27.05.2011 - V ZR 122/10
Hat der Käufer bei Abschluss eines formnichtigen, erst durch Grundbucheintragung wirksam gewordenen Kaufvertrages keine Kenntnis von dem Sachmangel, ist § 442 BGB nicht anwendbar, wenn er den Sachmangel im Zeitpunkt der Eintragung kennt (Fortführung von Senat, Urteil vom 03.03.1989 - V ZR 212/87).*)