Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
1160 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2010, 3274
BGH, Urteil vom 16.07.2010 - V ZR 215/09
Durch die Aufrechnung mit einer Gegenforderung kann eine Grundschuld nur abgelöst werden, wenn der Duldungsanspruch durch die Aufrechnung vollständig abgelöst oder der fehlende Betrag zusammen mit der Aufrechnung im Wege der Zahlung erbracht wird.*)

IBRRS 2010, 3189

BGH, Beschluss vom 08.07.2010 - V ZR 216/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 3127

OLG München, Beschluss vom 20.07.2010 - 34 Wx 63/10
Im Anwendungsbereich des § 20 GBO müssen Existenz und Identität der erwerbenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts sowie die Vertretungsberechtigung der für sie handelnden Personen in der Form des § 29 GBO nachgewiesen werden (wie OLG Schleswig vom 9.12.2009, 2 W 168/09 = Rpfleger 2010, 320; gegen OLG Saarbrücken vom 26.2.2010, 5 W 371/09-134 = ZfIR 2010, 329).*)

IBRRS 2010, 3050

BGH, Urteil vom 25.06.2010 - V ZR 151/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 3048

BGH, Beschluss vom 01.07.2010 - V ZR 34/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 3014

KG, Beschluss vom 14.06.2010 - 1 W 276/09
1. Der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek an dem in Deutschland belegenen Gebäudeeigentum eines ausländischen Staates steht die Staatenimmunität entgegen, wenn der ausländische Staat Wohnungen in diesem Gebäude Diplomaten seiner diplomatischen Mission als Dienstwohnung überlassen hat (Abgrenzung zu BVerfGE 15, 25 und zu OLG Köln, FGPrax 2004, 100 = Rpfleger 2004, 478 = IPRax 2006, 170).*)
2. Dies gilt auch, wenn diese Nutzung für Zwecke der diplomatischen Mission nicht den überwiegenden Teil des Gebäudes betrifft.*)

IBRRS 2010, 3005

KG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 W 250/10
Zur Eintragung einer baurechtlichen Arbeitsgemeinschaft - ARGE - als Gläubigerin einer Sicherungshypothek im Grundbuch.)

IBRRS 2010, 3004

KG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 W 251/10
Zur Eintragung einer baurechtlichen Arbeitsgemeinschaft - ARGE - als Gläubigerin einer Sicherungshypothek im Grundbuch.)

IBRRS 2010, 3003

KG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 W 252/10
Zur Eintragung einer baurechtlichen Arbeitsgemeinschaft - ARGE - als Gläubigerin einer Sicherungshypothek im Grundbuch.)

IBRRS 2010, 3002

KG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 W 253/10
Zur Eintragung einer baurechtlichen Arbeitsgemeinschaft - ARGE - als Gläubigerin einer Sicherungshypothek im Grundbuch.)

IBRRS 2010, 3001

KG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 W 254/10
Zur Eintragung einer baurechtlichen Arbeitsgemeinschaft - ARGE - als Gläubigerin einer Sicherungshypothek im Grundbuch.)

IBRRS 2010, 2936

BGH, Beschluss vom 26.04.2010 - II ZR 159/09
1. Die Kündigung eines Mietverhältnisses über ein gemeinschaftliches Grundstück kann Gegenstand einer Verwaltungsentscheidung sein, die unter den Voraussetzungen des § 745 Abs. 1 BGB mehrheitlich getroffen werden kann.*)
2. Ist eine mehrheitlich beschlossene Kündigung der Miteigentümergemeinschaft im Außenverhältnis zum Mieter unwirksam, steht dies ihrer Beurteilung als Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung im Sinn von § 745 Abs. 1 BGB jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Rechtslage bei der Beschlussfassung auch nach Einholung anwaltlichen Rates nicht zuverlässig einzuschätzen war.*)

IBRRS 2010, 2821

BGH, Beschluss vom 10.06.2010 - V ZB 192/09
Es stellt keinen Rechtsmissbrauch dar, wenn der Gläubiger die Zwangsversteigerung aus mehreren Grundpfandrechten betreibt und der ablösungsberechtigte Ehepartner des Schuldners hiervon lediglich das Recht mit dem besten Rang ablöst.*)

IBRRS 2010, 2802

BGH, Urteil vom 18.06.2010 - V ZR 196/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2779

BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - V ZR 225/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2697

BGH, Beschluss vom 10.06.2010 - V ZB 22/10
1. Eine Gesamtgrundschuld kann an den einzelnen Grundstücken mit unterschiedlichen Fälligkeitsbedingungen bestehen.*)
2. Wird eine vor dem 20. August 2008 bestellte Sicherungsgrundschuld auf ein anderes Grundstück erstreckt, gilt die durch das Risikobegrenzungsgesetz eingeführte zwingende Fälligkeitsbestimmung des § 1193 BGB deshalb nur für die Belastung des nachverpfändeten Grundstücks.*)
3. Eine Gesamtgrundschuld entsteht nicht, wenn der Belastungsgegenstand verschiedener Grundschulden wechselseitig ausgetauscht werden soll (Pfandtausch).*)

IBRRS 2010, 2623

BGH, Urteil vom 22.04.2010 - Xa ZR 73/07
Erreicht der Unterhaltsbedarf nicht den Wert des geschenkten Grundstücksrechts, unterliegt auch der Teilwertersatz für einen Schenkungsrückforderungsanspruch der zehnjährigen Verjährung gemäß § 196 BGB.*)

IBRRS 2010, 2596

OLG Brandenburg, Urteil vom 01.07.2010 - 5 U 1/09
Der Ersteher des mit einer Reallast belasteten Erbbaurechts kann gegenüber dem Anspruch des Gläubigers auf Zahlung des dinglichen Erbbauzinses nicht einwenden, dass der schuldrechtliche Teil der Eigentümererbbaurechtsbestellung als wucherisches Geschäft nichtig sei.

IBRRS 2010, 2576

OLG München, Beschluss vom 05.02.2010 - 34 Wx 128/09
Nach der Neuregelung der Zwangsmittel in § 35 FamFG kommt die Androhung von Zwangsgeld als Vorstufe der Festsetzung (§ 33 Abs. 3 Satz 1 FGG a.F.) nicht mehr in Betracht. Eine derartige Anordnung entbehrt der gesetzlichen Grundlage und ist auf Beschwerde regelmäßig ersatzlos aufzuheben.*)

IBRRS 2010, 2575

OLG München, Beschluss vom 24.02.2010 - 34 Wx 001/10
Wer auf Grund von Vorgängen außerhalb des Grundbuchs Gläubiger eines Grundpfandrechts geworden ist, aber keinen Grundbuchberichtigungsantrag stellt, hat keinen Anspruch darauf, dass Unterlagen, aus denen sich seine Rechtsposition ergibt, zu den Grundakten genommen werden, um es dem Grundbuchamt zu ermöglichen, ihn von Rechtsänderungen zu benachrichtigen.*)

IBRRS 2010, 2525

BGH, Urteil vom 21.05.2010 - V ZR 207/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2515

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.06.2010 - 3 Wx 54/10
1. Werden Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung bereits mit der Teilungserklärung beurkundet, so bedarf es nicht des Nachweises dieser Eintragungsvoraussetzungen durch öffentliche Urkunden. In diesem Fall ist die notarielle Urkunde unter Einbeziehung der Schriftstücke mit Schnur und Prägesiegel zu verbinden.
2. Sollen gemeinschaftliche Sondernutzungsrechte (hier: an 6 Kellerräumen) zugunsten zweier oder mehrerer Sondereigentümer begründet werden, so bezieht sich das Erfordernis der Bestimmtheit des Umfangs und des Inhalts des einzutragenden Rechts nur auf die vorzunehmende Abgrenzung zum übrigen Gemeinschaftseigentum und zum Sonder- bzw. Teileigentum der übrigen Gemeinschafter, nicht aber auf etwaige schuldrechtliche Nutzungsvereinbarungen unter den Sondernutzungsberechtigten für die Handhabung des Sondernutzungsrechts.

IBRRS 2010, 2330

BGH, Beschluss vom 29.04.2010 - V ZR 218/09
Ein Verfügungsberechtigter haftet nicht wegen Verletzung des Unterlassungsgebots aus § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG, wenn er einem Dritten eine Belastungsvollmacht erteilt, von der dieser erst nach Erteilung der Grundstücksverkehrsgenehmigung für den zugrundeliegenden schuldrechtlichen Vertrag Gebrauch machen kann. Das gilt auch dann, wenn die Belastungsvollmacht nach einem Widerruf oder einer Rücknahme der Genehmigung wirksam bleibt.*)

IBRRS 2010, 2291

BGH, Beschluss vom 06.05.2010 - V ZR 223/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2241

OLG Hamburg, Beschluss vom 18.01.2010 - 13 W 28/09
1. Lediglich die Vereinigung von Flächen reicht nicht aus, die bestehenden Lasten auf die Zuerwerbsfläche zu erstrecken, es ist vielmehr eine Nachverpfändung erforderlich, die sich für die Zuerwerbsfläche als Neuerwerb darstellt. In diesem Zusammenhang ist eine Bezugnahme auf den Eintrag im Grundbuch ausreichend.
2. § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 WEG greift auch für Vollmachten, die vor dem Inkrafttreten der Neufassung (01.07.2007) erteilt wurden.

IBRRS 2010, 2238

OLG Hamburg, Beschluss vom 18.01.2010 - 13 W 29/09
1. Lediglich die Vereinigung von Flächen reicht nicht aus, die bestehenden Lasten auf die Zuerwerbsfläche zu erstrecken, es ist vielmehr eine Nachverpfändung erforderlich, die sich für die Zuerwerbsfläche als Neuerwerb darstellt. In diesem Zusammenhang ist eine Bezugnahme auf den Eintrag im Grundbuch ausreichend.
2. § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 WEG greift auch für Vollmachten, die vor dem Inkrafttreten der Neufassung (01.07.2007) erteilt wurden.

IBRRS 2010, 2101

OLG München, Beschluss vom 07.04.2010 - 34 Wx 35/10
Auch nach Auflassung kann der Gläubiger unabhängig hiervon allein den schuldrechtlichen Anspruch auf Eigentumsverschaffung pfänden mit der Folge, dass die Pfändung mit Zustellung der Pfändungsverfügung bzw. des Pfändungsbeschlusses an den Drittschuldner bewirkt ist und das Grundbuch entsprechend berichtigt werden kann.*)

IBRRS 2010, 1948

BGH, Urteil vom 30.10.2009 - V ZR 42/09
1. Der grundsätzlichen Abtretbarkeit eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Übertragung einer Grunddienstbarkeit steht § 399 BGB nicht entgegen, es handelt sich beim Eigentümerwechsel nicht um eine unzulässige Inhaltsänderung, sondern um ein Ereignis, mit dem der Eigentümer des belasteten Grundstücks rechnen muss.
2. Jahrelanger Nichtgebrauch hindert den Anspruch auf Bestellung einer Grunddienstbarkeit nicht.
3. Zur Differenzierung zwischen Grunddienstbarkeit und beschränkter persönlicher Dienstbarkeit ist bei einer schuldrechtlichen Vereinbarung eine Auslegung durchzuführen.

IBRRS 2010, 1850

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.05.2010 - 3 Wx 244/09
Die Eintragung "Befristete beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Wärmeerzeugungsanlagerecht verbunden mit einer Betretungsbefugnis) für die ..." schöpft den Antrag, gerichtet auf Eintragung (auch) eines in der Bewilligung enthaltenen Wärmebezugsverbots von Dritten, nicht aus.*)

IBRRS 2010, 1848

BFH, Urteil vom 17.12.2009 - III R 92/08
Ein bebautes Grundstück ist in dem Zeitpunkt angeschafft, in dem Besitz, Nutzungen, Gefahr und Lasten auf den Käufer übergehen. Maßgebend ist nicht der vertraglich vorgesehene, sondern der tatsächliche Übergang.

IBRRS 2010, 1847

OLG München, Beschluss vom 11.03.2010 - 34 Wx 10/10
Der in Insolvenz befindliche Gläubiger eines durch Vormerkung gesicherten Rückübertragungsanspruchs kann, auch wenn die Grundstücksübertragung mit Rücksicht auf eine familiäre Verbundenheit stattgefunden hat, auf die Geltendmachung des Anspruchs nicht wirksam verzichten (im Anschluss an den Beschluss des OLG München, 13. Mai 2009, 34 Wx 026/09, FG Prax 2009, 155).

IBRRS 2010, 1829

LG Bochum, Beschluss vom 30.12.2009 - I-5 S 93/09
Der Nacherbe haftet für die Maklercourtage betreffend eine Nachlassimmobilie, da der Abschluss eines Maklervertrages durch den Vorerben zur ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung gehört.

IBRRS 2010, 1828

OLG Koblenz, Beschluss vom 08.09.2009 - 2 W 402/09
1. Der Ausgleichsanspruch nach § 426 BGB lebt nach Scheitern der nichtehelichen Lebensgemeinschaft - ebenso wie bei der ehelichen Lebensgemeinschaft - wieder auf. Es bedarf keiner ausdrücklichen Erklärung des ausgleichsberechtigten Ehegatten, er werde die Lasten nicht allein tragen.*)
2. Gem. § 745 II BGB kann jeder Teilhaber eine dem Interesse aller Teilhaber nach billigem Ermessen entsprechende Verwaltung und Benutzung verlangen, sofern die Verwaltung oder Benutzung nicht durch Mehrheitsbeschluss oder Vereinbarung geregelt ist. Auch bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft gilt, dass der ausziehende Partner ein Entgelt verlangen kann, allerdings muss er es zuvor ausdrücklich gefordert haben.*)

IBRRS 2010, 1824

BGH, Beschluss vom 27.04.2010 - VIII ZR 283/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1806

BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - V ZB 117/09
Restitutionsansprüche auf Grundstücke können nicht nach Maßgabe von § 9a Abs. 1 Satz 3 EGZVG im Zwangsversteigerungsverfahren angemeldet werden (Anschluss an BVerwGE 130, 134).*)

IBRRS 2010, 1802

BGH, Urteil vom 18.02.2010 - IX ZR 101/09
1. InsO § 49*)
2. Der Inhaber einer öffentlichen Last gemäß § 12 GrStG kann dann, wenn der Insolvenzverwalter das belastete Grundstück freihändig veräußert hat, keine abgesonderte Befriedigung aus dem Veräußerungserlös verlangen.*)

IBRRS 2010, 1772

LG Itzehoe, Urteil vom 12.01.2010 - 11 S 33/09
Eine Beschlussfassung über eine Angelegenheit, die bereits Gegenstand eines Annerkenntnisurteils war, muss die schutzwürdige Rechtsposition, die der Kläger durch das Anerkenntnisurteil erlangt hat, berücksichtigen.*)

IBRRS 2010, 1771

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2009 - 3 W 225/09
Erstellen die Wohnungseigentümer anstatt der bisherigen gemeinschaftlichen Heizungsanlage einzelne Heizungsanlagen für die jeweiligen Sondereigentumseinheiten und ändern sie die Teilungserklärung dahin, dass diese einzelnen Heizungsanlagen als Sondereigentum zu den jeweiligen Wohnungen gehören, so bedarf diese Änderung - auch unter Beachtung der Sonderregelung des § 5 Abs. 4 Satz 3 WEG - der Zustimmung der nur in Bezug auf einzelne Wohnungs- und Teileigentumsrechte dinglich Berechtigten.*)

IBRRS 2010, 1696

BGH, Urteil vom 19.03.2010 - V ZR 52/09
1. Die Sittenwidrigkeit unter dem Gesichtspunkt einer anfänglichen Übersicherung setzt eine verwerfliche Gesinnung voraus. Hierfür streitet keine tatsächliche Vermutung.*)
2. Bei der Belastung eines in Miteigentum stehenden Grundstücks durch alle Miteigentümer mit einer Grundschuld entsteht eine Gesamt(sicherungs)grundschuld an den Miteigentumsanteilen (Senat, BGHZ 40, 115, 120). Deren Freigabe kann rechtlich auch in der Form einer vollständigen oder teilweisen Freigabe nur eines der mithaftenden Miteigentumsanteile erfolgen.*)

IBRRS 2010, 1630

BGH, Urteil vom 11.12.2009 - V ZR 110/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1594

BGH, Urteil vom 17.03.2010 - IV ZR 144/08
Wird einem Vorerben während der Dauer der Vorerbschaft ein enteignetes Grundstück auf der Grundlage des Vermögensgesetzes zurück übertragen, welches ursprünglich im Eigentum des vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes (29. September 1990) verstorbenen Erblassers stand, so fällt das Eigentum am Grundstück in entsprechender Anwendung des § 2111 BGB mit dem Eintritt des Nacherbfalls in das Eigentum des Nacherben.*)

IBRRS 2010, 1588

BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - BLw 8/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1586

BGH, Beschluss vom 22.03.2010 - NotZ 21/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1577

BGH, Beschluss vom 31.03.2010 - XII ZB 130/09
1. Die nach § 3 ZPO im freien Ermessen stehende Bewertung des Rechtsmittelinteresses kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht die gesetzlichen Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 21. Juni 2000 - XII ZB 12/97 - NJW 2000, 3073).*)
2. Wendet sich eine Partei mit ihrer Berufung gegen die Verurteilung, den Zutritt zu einem im gemeinsamen Eigentum stehenden Grundstück zu gewähren, bemisst sich ihre Berufungsbeschwer nicht nach dem Interesse der Gegenseite an der Vornahme der zu duldenden Handlung, sondern nach ihrem Interesse daran, die Handlung nicht dulden zu müssen (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 4. November 1998 - XII ZB 111/98 - FamRZ 1999, 647 und vom 30. Oktober 1991 - XII ZB 127/91 - NJW-RR 1992, 188).*)

IBRRS 2010, 1535

OLG München, Beschluss vom 11.12.2009 - 34 Wx 106/09
Zum Vollzug eines Grundstücksgeschäfts mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter im Grundbuch eingetragen sind, nach Inkrafttreten der dafür maßgeblichen Vorschriften des ERVGBG.*)

IBRRS 2010, 1534

OLG München, Beschluss vom 13.01.2010 - 34 Wx 119/09
1. Zur verfahrensmäßigen Behandlung einer Grundbuchbeschwerde, die nach Zurückweisung eines Berichtigungsantrags zum Zwecke der Antragsrücknahme eingelegt wurde.*)
2. Wird mit Einlegung der Beschwerde zugleich der Eintragungsantrag zurückgenommen, werden die vorausgegangenen Entscheidungen des Grundbuchamts wirkungslos, ohne dass es einer Aufhebung bedarf. Über die Beschwerde ist in diesem Fall nicht mehr zu entscheiden.*)

IBRRS 2010, 1480

BGH, Beschluss vom 27.11.2009 - BLw 9/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1418

BGH, Urteil vom 05.03.2010 - V ZR 60/09
Nichtigkeit des Grundstückskaufvertrags gemäß § 138 Abs. 1 BGB bei grobem Missverhältnis von Grundstückswert und Kaufpreis.

IBRRS 2010, 1401

BGH, Urteil vom 16.12.2009 - XII ZR 124/06
1. Bei der Verteilung des Erlösüberschusses aus der Teilungsversteigerung eines Grundstücks ist einer unterschiedlichen Belastung der Miteigentumsanteile Rechnung zu tragen. Der Erlösüberschuss ist auf die einzelnen Miteigentumsanteile nach dem Verhältnis der Werte zu verteilen; ihm wird zuvor der Betrag der Rechte, welche nach § 91 ZVG nicht erlöschen, hinzugerechnet. Auf den einem Grundstücksanteil zufallenden Anteil am Erlös wird sodann der Betrag der Rechte, welche an diesem Grundstücksanteil bestehen bleiben, angerechnet.*)
2. Soweit die Forderung, für die eine Gesamthypothek an den Miteigentumsanteilen bestellt ist, durch die - im Innenverhältnis ersatzlos erfolgenden - Leistungen eines Miteigentümers erlischt, erwirbt der Leistende in Höhe der Tilgungen eine Eigentümergrundschuld, die allein auf seinem Miteigentumsanteil lastet. Die Hypothek auf dem Anteil des anderen Miteigentümers erlischt. Ist in einem solchen Fall bei der Teilungsversteigerung entgegen § 182 Abs. 2 ZVG der zur Ausgleichung unterschiedlicher Belastungen der Anteile erforderliche Betrag nicht im geringsten Gebot berücksichtigt worden, so kann die unterschiedliche Belastung noch in dem Rechtsstreit um die Verteilung des Erlöses ausgeglichen werden.*)

IBRRS 2010, 1374

OLG München, Beschluss vom 05.02.2010 - 34 Wx 116/09
Beim Grundstückserwerb durch eine bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts müssen sich bereits aus der Auflassungsurkunde hinreichende Merkmale zur Identität der Gesellschaft ergeben. Dies verlangt Angaben, die es ermöglichen, die Gesellschaft als unverwechselbares Rechtssubjekt zu identifizieren. Andernfalls ist der Eintragungsantrag zurückzuweisen, ohne dass es noch darauf ankommt, ob und wie die Gesellschaft als Erwerberin in der Lage wäre, Existenz, Identität und Vertretungsberechtigung im Grundbuchverfahren nachzuweisen.*)
