Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1144 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2022
IBRRS 2022, 0401BGH, Beschluss vom 21.10.2021 - V ZB 52/20
1. Bei der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek können Zinsen, die in dem Vollstreckungstitel als Nebenforderungen ausgewiesen sind, nicht in kapitalisierter Form der Hauptforderung hinzugerechnet und als Betrag der Hypothek eingetragen werden.*)
2. Eine Verletzung gesetzlicher Vorschriften i.S.v. § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO liegt vor, wenn das Grundbuchamt bei der Eintragung das Gesetz nach seinem objektiven Inhalt nicht oder nicht richtig anwendet; darauf, ob die der Eintragung zu Grunde liegende Rechtsauffassung des Grundbuchamtes vertretbar ist oder war, kommt es nicht an.*)
VolltextIBRRS 2022, 0197
OLG München, Beschluss vom 13.12.2021 - 34 Wx 408/21
Der formgerechte Nachweis der Aufhebung der zu vollstreckenden Entscheidung nach § 868 Abs. 1 ZPO kann im Grundbuchverfahren nur durch Vorlage einer Ausfertigung, nicht auch einer beglaubigten Abschrift der aufhebenden Entscheidung geführt werden.*)
VolltextIBRRS 2022, 0041
AG Steinfurt, Beschluss vom 04.12.2019 - 21 C 988/19
1. Ein Bedürfnis für die Eintragung eines Widerspruchs gegen eine Vormerkung, deren Nichtigkeit sich aus einer Formunwirksamkeit des Kausalgeschäfts ergibt, besteht dort, wo die Gefahr eines Rechtsverlustes durch einen gutgläubigen Erwerb Dritter besteht. Diese ist insbesondere dann gegeben, wenn der nichtige Grundstückskaufvertrag eine Belastungsvollmacht zugunsten des avisierten Erwerbers vorsieht.*)
2. Die Entscheidung ist rechtskräftig.*)
VolltextIBRRS 2022, 0040
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.04.2020 - 3 Wx 24/20
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextOnline seit 2021
IBRRS 2021, 3742KG, Beschluss vom 30.11.2021 - 1 W 355/21
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextIBRRS 2021, 3735
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27.10.2021 - 3 W 52/21
Das Grundbuchamt darf die Eintragung eines durch Teilungserklärung begründeten, bisher aber nicht gebuchten schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts (hier: Kfz-Außenstellplatz) nur bei Bewilligung aller in Betracht kommender Rechtsinhaber vornehmen, wenn eine zwischenzeitlich außerhalb des Grundbuchs erfolgte Übertragung an einen anderen Wohnungseigentümer nicht als gänzlich unwahrscheinlich zu erachten ist.*)
VolltextIBRRS 2021, 3695
KG, Beschluss vom 16.11.2021 - 1 W 347/21
1. Die Berliner Verordnung über einen Genehmigungsvorbehalt gem. § 250 Abs. 1 Satz 1 BauGB für die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum oder Teileigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten vom 03.08.2021 ist nichtig, weil zum Zeitpunkt des Inkraftretens der Verordnung am 06.08.2021 die Begründung für den Erlass der Verordnung nicht allgemein zugänglich war. Die zum 13.08.2021 erfolgte Veröffentlichung der Begründung im Amtsblatt von Berlin führte nicht zur Heilung des Begründungsmangels.*)
2. § 878 BGB ist analog anwendbar auf Anträge auf Aufteilung von Gebäuden in Wohnungseigentumsrechte nach § 8 Abs. 1 WEG, wenn ein solcher Antrag vor Inkraftreten der Berliner Verordnung über einen Genehmigungsvorbehalt gem. § 250 Abs. 1 Satz 1 BauGB für die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum oder Teileigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB) vom 21.09.2021, die am 07.10.2021 in Kraft getreten ist, beim Grundbuchamt eingegangen ist (Anschluss an BGH, NJW 2017, 1546, zur vergleichbaren Situation bei sog. Erhaltungssatzungen gem. § 172 BauGB).*)
VolltextIBRRS 2021, 3543
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.09.2021 - 3 Wx 125/21
1. Ob die Veräußerung einer zum Nachlass gehörenden Immobilie durch den befreiten Nacherben entgeltlich war, d.h. ihr eine gleichwertige Gegenleistung gegenüberstand, hat das Grundbuchamt ohne Bindung an die Beweisvorschrift des § 29 Abs. 1 GBO an Hand aller Umstände frei zu würdigen.*)
2. Entgeltlichkeit ist zu bejahen, wenn die für die Bestimmung des Entgelts maßgebenden Beweggründe im Einzelnen angegeben werden und verständlich sowie der Wirklichkeit gerecht werdend erscheinen, und wenn begründete Zweifel an der Pflichtmäßigkeit der Handlung nicht ersichtlich sind.*)
3. Die Prüfung der Entgeltlichkeit der Veräußerung beschränkt sich nach allgemeinen Grundsätzen auf die dem Nachlassgericht vorgelegten Eintragungsunterlagen und sonstige offenkundige Tatsachen. Dem Grundbuchamt ist es verwehrt, eigene Ermittlungen und Beweiserhebungen vorzunehmen.*)
4. Eine entgeltliche Veräußerung liegt nicht erst dann vor, wenn der Vorerbe denjenigen Kaufpreis vereinbart hat, der sich unter Anwendung der im Einzelfall sachgerechten Wertermittlungsmethode maximal vertreten lässt. Zweifel an der Pflichtgemäßheit der Übertragung ergeben sich nämlich im Allgemeinen nicht alleine aus dem Umstand, dass verschiedene Wertgutachten zu unterschiedlichen Schätzpreisen gelangen.*)
VolltextIBRRS 2021, 3654
OLG München, Beschluss vom 04.11.2021 - 34 Wx 273/21
1. Grundlage der Grundbucheintragung von durch den Zuschlag im Versteigerungsverfahren eingetretenen Rechtsänderungen ist ausschließlich das Ersuchen des Vollstreckungsgerichts, nicht auch der Zuschlagsbeschluss oder der Verteilungsplan.*)
2. Neben einem solchen Ersuchen des Vollstreckungsgerichts ist für einen entsprechenden Eintragungsantrag eines Beteiligten kein Raum.*)
VolltextIBRRS 2021, 3351
OLG Schleswig, Beschluss vom 02.08.2021 - 2 Wx 23/21
Zulässigkeit der Eintragung einer Wohnungsgewährungsreallast in Schleswig-Holstein und § 54 Abs. 2 des preußischen Gesetzes betreffend die Ablösung von Reallasten in der Provinz Schleswig-Holstein vom 3. Januar 1873.*)
VolltextIBRRS 2021, 3348
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.05.2021 - 12 W 3/21
1. Auch der Schuldner selbst kann Rechtsnachfolger im anfechtbaren Erwerb werden. Sonderrechtsnachfolge im Sinne des § 145 Abs. 2 InsO setzt nicht die Vollübertragung des anfechtbar Erlangten voraus, sondern kann schon vorliegen, wenn aus dem anfechtbar Erworbenen ein neues, beschränktes Recht geschaffen oder eine besondere Befugnis abgezweigt wird.*)
2. Hat der Schuldner seinen Miteigentumsanteil an einem Grundstück an den anderen Miteigentümer anfechtbar übertragen und räumt dieser ihm sodann ein Mitbenutzungsrecht am gesamten Grundbesitz ein (§ 1090), so ist der Schuldner hinsichtlich des Mitbenutzungsrechts als Rechtsnachfolger anzusehen, weil erst die Übertragung seines Miteigentumsanteils die Belastung des gesamten Grundstücks ermöglicht hat.*)
3. Das zugunsten des Schuldners anfechtbar begründete Mitbenutzungsrecht erlischt wegen § 889 BGB nicht schon bei Rückübereignung des Miteigentumsanteils an diesen. Vielmehr bedarf es seiner rechtsgeschäftlichen Aufhebung gemäß § 875 BGB.*)
VolltextIBRRS 2021, 3329
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2021 - 3 Wx 233/20
Hat das Grundbuchamt den Eintragungsantrag eines übertragenden Rechtsträgers nach Verschmelzung mit einem übernehmenden Rechtsträger (AG) und dessen Eintragung in das Handelsregister kostenpflichtig zurückgewiesen und der nach Vornahme der Grundbucheintragung zugunsten des übernehmenden Rechtsträgers erhobenen Beschwerde der Antragsteller nicht abgeholfen, so ist deren Rechtsmittel als Erinnerung gegen den Kostenansatz mit dem Ziel einer Nichterhebung der Kosten auszulegen, über die unter Aufhebung des Nichtabhilfebeschlusses des Grundbuchamts das Gericht des Kostenansatzes zu entscheiden hat.*)
VolltextIBRRS 2021, 1040
OLG Nürnberg, Beschluss vom 29.09.2020 - 15 W 1774/20
Wird ein Sondernutzungsrecht begründet, das im Grundbuch eingetragen wird, bedeutet dies für die anderen Sondereigentümer eine Inhaltsänderung des jeweiligen Sondereigentums i.S.d. § 877 BGB. Bei einer Belastung mit Rechten Dritter ist in Anwendung der §§ 877, 876 BGB auch die Zustimmung der Dritten zu der Änderung erforderlich.
VolltextIBRRS 2021, 2596
KG, Beschluss vom 17.06.2021 - 1 W 275/21
Die zum grundbuchrechtlichen Vollzug einer Teilungserklärung nach §§ 8, 7 Abs. 4 Satz 1 WEG beizufügenden Anlagen - Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung - müssen auch dann nicht mit der Bewilligung körperlich verbunden werden, wenn nur die Unterschrift unter der Bewilligung beglaubigt worden ist (Fortführung von Senat, IMR 2015, 470).*)
VolltextIBRRS 2021, 2769
KG, Beschluss vom 05.07.2021 - 1 W 26/21
Die gesetzliche Beschränkung der Vertretungsmacht nach § 49 Abs. 2 HGB besteht unabhängig davon, ob der Kaufmann Eigentümer des Grundstücks ist (Anschluss an OLG Köln, NJW-RR 2020, 530; entgegen OLG Hamm, DNotZ 2012, 230).*)
VolltextIBRRS 2021, 2298
KG, Beschluss vom 08.04.2021 - 1 W 50-230/21
1. Ein vorläufiges Umwandlungsverbot nach § 15 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 172 Abs. 2 BauGB kann als relatives Verfügungsverbot auch noch nach (verbotswidriger) Begründung von Wohnungseigentum in die Wohnungsgrundbücher eingetragen werden.*)
2. Ist zumindest ein Wohnungseigentum an einen gutgläubigen Dritten veräußert worden, so ist die Begründung des Wohnungseigentums an dem Grundstück insgesamt auch der Gemeinde gegenüber absolut wirksam. Die Nichteintragung des Verfügungsverbots begründet dann auch auf den Grundbuchblättern der anderen Wohnungseigentumsrechte keine Grundbuchunrichtigkeit mehr.*)
VolltextIBRRS 2021, 2451
LG München I, Urteil vom 13.07.2021 - 3 O 3482/21
ohne amtliche Leitsätze
VolltextIBRRS 2021, 2366
OLG München, Beschluss vom 24.02.2021 - 34 Wx 458/20
Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit, nach der der Vertrieb von Getränken auf dem belasteten Grundstück untersagt ist, ist inhaltlich unzulässig, soweit sie von der Berechtigten hergestellte oder vertriebene Getränke im Ergebnis von dem Verbot ausnimmt.*)
VolltextIBRRS 2021, 2365
OLG München, Beschluss vom 24.02.2021 - 34 Wx 339/20
1. Wird nach Anlegung eines Grundbuchs dessen anfängliche Unrichtigkeit geltend gemacht, kann die als falsch gerügte Eintragung nicht nach § 891 BGB als Argument gegen die Glaubhaftigkeit der Grundbuchunrichtigkeit entgegengehalten werden.*)
2. Ein Eigentümer eines grundstücksgleichen Rechts ist nicht i.S.v. § 123 Nr. 1 GBO ermittelt, wenn das Grundbuchamt selbst Zweifel daran hat, ob diesem das Recht tatsächlich zusteht.*)
VolltextIBRRS 2021, 2329
OLG Nürnberg, Beschluss vom 06.10.2020 - 15 W 2130/20
Eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Berechtigten eines Wohnungsrechts, nach der die Kosten für Schönheitsreparaturen, Wasser, Abwasser, Heizung, Strom und Gas, den Kaminkehrer und die Müllabfuhr der Eigentümer trägt, kann zum dinglichen Inhalt des Wohnungsrechts gemacht werden.*)
VolltextIBRRS 2021, 1873
KG, Beschluss vom 02.03.2021 - 1 W 1503/20
Eine transmortale Vollmacht des eingetragenen Berechtigten genügt zum Nachweis der (Vertretungs-)Macht des Bevollmächtigten auch dann, wenn dieser erklärt, Alleinerbe des Vollmachtgebers zu sein; es bedarf keines Nachweises der Erbfolge in der Form des § 35 Abs. 1 GBO (Fortführung von Senat, Beschluss vom 22.10.2020 - 1 W 1357/20, IBRRS 2020, 3344 = IMRRS 2020, 1356; entgegen OLG Hamm, FGPrax 2013, 148; OLG München, Beschluss vom 31.08.2016 - 34 Wx 273/16, IBRRS 2016, 2421 = IMRRS 2016, 1449).*)
VolltextIBRRS 2021, 2054
OLG Oldenburg, Beschluss vom 23.03.2021 - 12 W 38/21
§ 40 GBO ist entgegen einer verbreiteten Ansicht auf Fälle einer Belastung des Eigentumsrechtes, auch im Rahmen einer Finanzierungsgrundschuld, nicht anzuwenden, so dass es bei dem Erfordernis einer Voreintragung des Erben nach § 39 GBO bleibt.
VolltextIBRRS 2021, 2037
OLG München, Beschluss vom 31.05.2021 - 34 Wx 106/21
Steht für das Grundbuchamt aus den Grundakten fest, dass das Grundbuch mit einer beantragten Grundstückseinteilung unrichtig würde, da sich ein Forstrecht nur an einem der Teilgrundstücke fortsetzt, ist das Grundbuchamt wegen des Legalitätsprinzips an der beantragten Eintragung gehindert, wenn nicht gleichzeitig Löschung des Forstrechts im Hinblick auf den nicht mehr begünstigten Teil beantragt ist.*)
VolltextIBRRS 2021, 1761
OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.02.2021 - 9 AR 1/21
Beantragt ein Ehegatte die Feststellung der Unzulässigkeit einer vom anderen Ehegatten beantragten Teilungsversteigerung eines im hälftigen Miteigentums stehenden Wohngrundstücks mit der Begründung, dass die Teilungsversteigerung nicht ohne seine Einwilligung hätte beantragt werden dürfen, weil das Grundstücksmiteigentum das gesamte Vermögen des anderen Ehegatten im Sinne von § 1365 BGB darstelle, so ist das Familiengericht für die Entscheidung des Drittwiderspruchsantrages zuständig.
VolltextIBRRS 2021, 1475
LG Regensburg, Beschluss vom 08.12.2020 - 42 O 2327/17
Durchfeuchtungen durch eine Wärmebrücke sind für Dritte im Zuge von Besichtigungen regelmäßig nicht ohne Weiteres zu erkennen und bedürfen daher einer Aufklärung des Verkäufers, dem regelmäßig die dem Mangel zu Grunde liegende Symptombildung nicht verborgen bleiben kann, insbesondere wenn die Mängel bereits seit Längerem vorhanden sind.
VolltextIBRRS 2021, 1385
OLG Dresden, Beschluss vom 10.02.2021 - 17 W 73/21
1. Auch wenn Berechtigter des Nießbrauchsrechts eine rechtsfähige Gesellschaft ist (hier: Gesellschaft bürgerlichen Rechts), kann ein anderes bestimmtes Ereignis als das Erlöschen des Berechtigten (hier: der Tod des Längerlebenden der beiden heutigen Gesellschafter) für die Befristung des Rechts und damit für die hierauf aufbauende Löschungserleichterungsklausel i.S.v. § 23 Abs. 2 GBO bestimmt werden.
2. Ein Schenkungsvertrag, in dem lediglich auf den nach gesetzlichen Regelungen bestimmten Eintritt des minderjährigen Beschenkten in bestehende Mietverhältnisse bei Erlöschen des Nießbrauchsrechts hingewiesen wird (§ 1056 Abs. 1, § 566 BGB), bedarf nicht der familiengerichtlichen Genehmigung nach § 1643 Abs. 1, § 1821 Abs. 1 Nr. 5 BGB.
VolltextIBRRS 2021, 1272
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.08.2020 - 3 Wx 127/20
Wird die Ausübung einer Grunddienstbarkeit rechtsgeschäftlich im Sinne einer Benutzungsdienstbarkeit auf einen realen Grundstücksteil beschränkt (hier: Tiefgaragenstellplatz), so muss die Ausübungsstelle als Grundstücksfläche in der Eintragungsbewilligung eindeutig bezeichnet bzw. dargestellt werden, sei es durch eine so genaue Flächenbeschreibung, dass sie in der Natur ohne weiteres feststellbar ist sei es durch Bezugnahme auf eine allgemein zugängliche Karte (Flurkarte, Plan, Skizze), in die die Ausübungsstelle eingezeichnet ist, wobei Karte und Zeichnung über die Lageverhältnisse eindeutig Auskunft geben müssen (hier vom Senat verneint, wenn bei Fehlen einer wörtlichen Beschreibung der betroffenen Fläche in der Bewilligung der eingereichte Lageplan lediglich die Einzeichnung eines einzelnen, ca. 0,5 cm breiten, teilweise in den Bereich des benachbarten Stellplatzes sowie in den Fahrbereich zwischen den Stellplätzen ragenden Striches mit welligem Rand aufweist, ohne die Eckpunkte der betroffenen Fläche zu fixieren).*)
VolltextIBRRS 2021, 1194
BGH, Beschluss vom 11.03.2021 - V ZB 127/19
Die Bestellung eines Nießbrauchs oder eines Grundpfandrechts im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb eines Minderjährigen ist jedenfalls dann nicht nach § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB genehmigungsbedürftig, wenn sich die Belastung bei wirtschaftlicher Betrachtung als Teil des Erwerbsvorgangs darstellt und die Auflassung und die dingliche Einigung über die Belastung gleichzeitig erfolgen; die Belastung bedarf nicht deshalb der familiengerichtlichen Genehmigung, weil ihre Eintragung in das Grundbuch erst nach Umschreibung des Eigentums an dem Grundstück bewilligt und beantragt wird.*)
VolltextIBRRS 2021, 1144
OLG Naumburg, Beschluss vom 07.02.2020 - 12 Wx 60/19
Zur Zulässigkeit einer Grundbuchbeschwerde: Einem Mitglied einer deutschrechtlichen Separationsgemeinschaft fehlt es bereits an der Antrags- und damit an der Beschwerdebefugnis, wenn er das Ziel verfolgt, selbst als (Mit-)Eigentümer im Grundbuch eingetragen zu werden.
VolltextIBRRS 2021, 1143
OLG Köln, Beschluss vom 14.11.2019 - 2 Wx 331/19
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextIBRRS 2021, 1032
OLG München, Beschluss vom 09.11.2020 - 34 Wx 235/20
1. Zum Nachweis der Berechtigung zur Vertretung einer auf den British Virgin Islands ansässigen Gesellschaft in der Rechtsform einer Limited.*)
2. Wird die Auflassung durch einen Vertreter erklärt, ist dessen diesbezügliche Berechtigung als andere Voraussetzung der Eintragung i.S.v. § 29 Abs. 1 S. 2 GBO, also durch öffentliche Urkunden, nachzuweisen.
3. Die von § 32 GBO gewährte Erleichterung mittels Nachweises der in einem Register eingetragenen Vertretungsberechtigung durch eine Bescheinigung ist grundsätzlich beschränkt auf Eintragungen in einem deutschen Register. Ausnahmsweise genügt die von einem deutschen Notar aufgrund einer Einsicht in ein ausländisches Register ausgestellte Bescheinigung, wenn feststeht, dass dieses Register dem deutschen entspricht.
4. Kennt das einschlägige ausländische Recht kein beweiskräftiges Handelsregister und gibt es nach dessen Vorschriften auch sonst keinen vollständigen Beweis für die Vertretungsberechtigung, dann kann und muss das Grundbuchamt den nach dem ausländischen Recht möglichen Nachweis verlangen, dieser reicht dann aus. Das Grundbuchamt darf aber im Interesse der Sicherheit des Grundstücksverkehrs und der Gewährleistung der Richtigkeit des Grundbuchs verlangen, dass der Antragsteller sämtliche nach dem ausländischen Recht bestehenden Möglichkeiten ausschöpft, mögen sie in dem jeweiligen Staat im inländischen Rechtsverkehr auch unüblich sein.
5. Die Bestätigung der Vertretungsberechtigung durch einen britischen notary public genügt nicht, wenn sie allein auf einer Einsichtnahme in das Companies House beruht; aus der Bescheinigung müssen vielmehr die tatsächlichen Grundlagen - etwa Einsicht in die Unterlagen der Gesellschaft wie Gesellschaftsvertrag, Protokollbuch - der notariellen Feststellungen hervorgehen, da sonst eine Beweiswürdigung durch das Grundbuchamt nicht möglich ist. Das gilt entsprechend für einen auf den British Virgin Islands zugelassenen notary public und das Register of Companies.
VolltextIBRRS 2021, 1025
OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.03.2021 - 15 W 421/21
1. Ist eine Neufassung wegen Unübersichtlichkeit des Bestandsverzeichnisses nicht vollständig durchgeführt worden, kann dies auch später noch nachgeholt werden.*)
2. Wird das Sondereigentum an einem Kellerraum einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei der Neufassung des Bestandsverzeichnisses wegen Unübersichtlichkeit versehentlich nicht mitübernommen, geht bei einer späteren Übertragung des Miteigentumsanteils verbunden mit dem Sondereigentum an einer Wohnung auch das Sondereigentum an dem dazugehörenden Kellerraum auf den Käufer über, da isoliertes Sondereigentum an einem Kellerraum ohne Miteigentumsanteil an dem Grundstück nicht möglich ist.*)
VolltextIBRRS 2021, 0807
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2020 - 3 Wx 137/20
1. Zur - vom Senat bejahten - Zulässigkeit der Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch zur dinglichen Sicherung des Anspruchs des Käufers (einer Eigentumswohnung) auf "Erwerb des Eigentums zu Alleineigentum in Gütergemeinschaft niederländischen Rechts lebend".*)
2. Weist das Grundbuchamt in einem als "Zwischenverfügung gem. § 18 Abs. 1 GBO" bezeichneten Beschluss, bei dem es sich nicht um eine "rangwahrende Zwischenverfügung im Sinne von § 18 GBO" handele, auf ein der Vormerkung entgegenstehendes Eintragungshindernis hin (vorgemerkt werden könne nur eine nach dem Sachenrecht des BGB mögliche Eintragung; die Eintragung nicht des Eigentums sondern der Verfügungsberechtigung einer Person mit einem ein Gemeinschaftsverhältnis ausweisenden Zusatz gem. § 47 GBO sei nach dem Sachenrechtskatalog des BGB nicht vorgesehen), so hat der Beschluss mangels Heilbarkeit des Mangels mit rückwirkender Kraft keinen nach § 18 GBO zulässigen Inhalt und ist daher aufzuheben.*)
VolltextIBRRS 2020, 1870
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.01.2020 - 3 Wx 207/19
1. Ist ein lebzeitiges vormerkungsgesichertes Rückforderungsrecht an die Veräußerung oder Belastung des Grundstücks geknüpft, kann vom Nichteintritt dieser Voraussetzungen ausgegangen werden, wenn das Grundbuch mehr als drei Jahre nach Versterben des Berechtigten keine solchen Eintragungen ausweist.
2. In einem solchen Fall sind die Voraussetzungen für die Löschung des Rückforderungsrechts im Grundbuch beim Grundbuchamt offenkundig und müssen nicht durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden.
VolltextIBRRS 2021, 0420
OLG München, Beschluss vom 27.10.2020 - 34 Wx 568/19
Zur Zulässigkeit der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek an einem in Gütergemeinschaft nach dänischem Recht eingetragenen Eigentumsanteil eines Ehegatten.*)
VolltextIBRRS 2021, 0413
OLG München, Beschluss vom 18.11.2020 - 34 Wx 315/19
1. Die Vereinbarung einer Gemeinde mit einem Erbbauberechtigten in einem formularmäßigen Erbbaurechtsvertrag, wonach die Zustimmung zur Veräußerung des Erbbaurechts verweigert werden kann, wenn der Kaufpreis den Verkehrswert des Gebäudes erheblich übersteigt, kann der Inhaltskontrolle des § 307 BGB standhalten, wenn die Vergabe der Grundstücke an sozial Schwächere erfolgt ist und außer den nach sozialen Gesichtspunkten bemessenen Erbbauzinsen und einem Betrag für Grundstücksnebenkosten nichts für die Einräumung des Erbbaurechts an die Gemeinde zu zahlen war.*)
2. Es liegt im Wesen des Erbbaurechts, dass die Regelung im Vertrag über die Zustimmung zu einer Veräußerung und deren Kriterien durchgehend bis zum zeitlichen Ablauf des Rechts gelten.*)
VolltextIBRRS 2021, 0410
OLG Köln, Urteil vom 12.11.2020 - 14 U 17/20
(ohne amtliche Leitsätze)
IBRRS 2021, 0276
OLG München, Beschluss vom 14.01.2021 - 34 Wx 449/20
Wird nur ein Anteil eines Grundstücks veräußert, richtet sich der Verkehrswert des Anteils an dem Grundstück nach dem entsprechenden Bruchteil von dessen nach § 46 GNotKG ermittelten Verkehrswert; ein Abschlag hiervon ist nicht veranlasst.*)
VolltextIBRRS 2021, 0203
KG, Beschluss vom 15.12.2020 - 1 W 1461/20
Veräußert der Alleineigentümer eines Grundstücks einen Miteigentumsanteil an einen Dritten, tritt dieser neben dem Veräußerer in die von diesem begründeten Mietverhältnisse ein.*)
VolltextIBRRS 2021, 0201
OLG Nürnberg, Beschluss vom 06.10.2020 - 15 W 2130/19
Eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Berechtigten eines Wohnungsrechts, nach der die Kosten für Schönheitsreparaturen, Wasser, Abwasser, Heizung, Strom und Gas, den Kaminkehrer und die Müllabfuhr der Eigentümer trägt, kann zum dinglichen Inhalt des Wohnungsrechts gemacht werden.*)
VolltextIBRRS 2021, 0109
OLG München, Beschluss vom 02.12.2020 - 34 Wx 447/20
Bei der Geschäftswertfestsetzung erhöht der nach den prognostizierten Baukosten anzunehmende Wert der künftigen Bauwerke in der Regel nicht den Wert eines Vorkaufsrechts am Erbbaurecht.)*
VolltextIBRRS 2021, 0014
OLG München, Beschluss vom 29.12.2020 - 34 Wx 492/19
Der Anspruch eines Dritten gegen die Miteigentümer eines Grundstücks auf dessen Teilung ist nicht durch eine Vormerkung sicherbar, da mit einer bloßen Teilung eines Grundstücks keine dingliche Rechtsänderung verbunden ist.*)
VolltextIBRRS 2021, 0011
OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.03.2020 - 3 Wx 223/18
Zur Verletzung der Aufklärungspflicht (Amtsermittlungspflicht) durch das Grundbuchamt bei der nachträglichen Anlegung eines Grundbuchblattes sowie im Abhilfeverfahren bei der Entscheidung über die Eintragung eines Amtswiderspruchs, betreffend die Buchung der "wahrscheinlichsten" Eigentümer eines durch mehrfache Zerlegung entstandenen neuen Flurstücks - 192 qm Ackerland und 213 qm Wirtschaftsweg - (hier: nicht in Betracht gezogene weitere Aufklärungsmöglichkeiten im Hinblick auf den bei Anlegung des Grundbuchs "wahrscheinlichsten" Eigentümer des ursprünglichen Flurstücks).*)
VolltextIBRRS 2021, 0006
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.10.2020 - 3 Wx 182/20
1. Ist die Veräußerung des Wohnungseigentums gem. § 12 Abs. 1, 3 WEG in Verbindung mit dem als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragenen Zustimmungserfordernis unwirksam, solange nicht die Zustimmung des Verwalters erteilt ist und ist die Verwalterbestellung verfahrensfehlerhaft erfolgt (hier: weil die Beschlussfassung über die Wahl des Verwalters bei der Einberufung der Wohnungseigentümerversammlung nicht als Tagesordnungspunkt aufgeführt war, ohne dass eine Ergänzung der Tagesordnung um diesen Punkt während der laufenden Versammlung den Fehler zu korrigieren vermochte), so führt dies nur zur Anfechtbarkeit. Das Grundbuchamt darf bei der Prüfung der zu beachtenden Eintragungsvoraussetzungen - außer im Falle einer (hier nicht gegebenen) bewussten, böswilligen Umgehung des Mitwirkungsrechts eines Wohnungseigentümers - von einer Nichtigkeit der Verwalterbestellung nicht ausgehen.*)
2. Eine Zwischenverfügung ist inhaltlich unzulässig, wenn die Beteiligten ernsthaft und endgültig zu erkennen gegeben haben, dass sie nicht gewillt waren, das vom Grundbuchamt gesehene Eintragungshindernis (hier: Fehlen des Nachweises einer ordnungsgemäßen Verwalterbestellung sowie der Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung in der Form des § 29 GBO bzw. der Genehmigung der bereits erfolgten Zustimmung) zu beseitigen (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung des Senats, vgl. FGPrax 2020, 109f.; 2019, 102 m.N.).*)
VolltextOnline seit 2020
IBRRS 2020, 3704OLG Rostock, Urteil vom 29.10.2020 - 3 U 55/19
1. Wird aus einem vorläufig vollstreckbaren Titel eine Räumung vollstreckt, bleibt gleichwohl die Vindikationslage bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits bestehen (Anschluss an BGH, Urteil vom 14.03.2014 - V ZR 115/13, IMRRS 2014, 1737).*)
2. Zur Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrags mit einer Insolvenzverwalterin.*)
3. Zum Vorliegen eines In-sich-Geschäfts bei wechselseitiger Vertretung der Vertragsparteien in einem zweiteiligen Rechtsgeschäft.*)
IBRRS 2020, 3768
OLG Rostock, Beschluss vom 05.10.2020 - 3 W 98/20
1. Der Wert der Dienstbarkeit richtet sich nach dem Wert des mit ihr gesicherten Rechts für den Berechtigten.
2. Sichert die eingetragene Dienstbarkeit das Recht zur Nutzung der Dächer für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaikanlage, richtet sich der Geschäftswert nach dem für die Überlassung zu entrichtenden Entgelt - nicht nach der Einspeisevergütung -, denn diese betrifft das Vertragsverhältnis zwischen Eigentümer und Nutzer nicht.
VolltextIBRRS 2020, 3535
OLG Hamburg, Urteil vom 20.11.2020 - 6 U 196/14
ohne amtliche Leitsätze
VolltextIBRRS 2020, 3406
VG Würzburg, Urteil vom 29.10.2020 - 5 K 20.497
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextIBRRS 2020, 3329
BGH, Beschluss vom 01.10.2020 - V ZB 51/20
1. Soll ein dingliches Recht an einem Grundstück unter einer Bedingung oder einer Befristung stehen, wird dies nur dann zum Inhalt des Grundbuchs, wenn die Bedingung oder die Befristung in das Grundbuch selbst aufgenommen werden. Die Bezugnahme auf eine Eintragungsbewilligung, in der die Bedingung oder die Befristung enthalten ist, genügt nicht. (Rn. 20)*)
2. Das gilt auch, wenn eine Reallast auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt werden soll. Dass der Eigentümer eines Grundstücks die Eintragung einer auf die Lebenszeit des Berechtigten befristeten Reallast bewilligt, begründet in aller Regel keinen Nachweis i.S.d. § 29 Abs. 1 GBO, dass es zu einer entsprechenden Einigung zwischen dem Eigentümer und dem Berechtigten i.S.d. § 873 Abs. 1 BGB gekommen ist. (Rn. 21)*)
VolltextIBRRS 2020, 3344
KG, Beschluss vom 22.10.2020 - 1 W 1357/20
1. Die Voreintragung des Berechtigten ist nicht gemäß § 40 GBO entbehrlich, wenn der Erbe ohne gleichzeitigen Eigentumsübergang eine Belastung des Grundstücks eintragen lassen will.*)
2. Anderes gilt, wenn nicht der Erbe, sondern ein Bevollmächtigter aufgrund einer von dem noch als Eigentümer eingetragenen Erblasser erteilten transmortalen Vollmacht über das Grundstück verfügt (Fortführung von Senat, Beschluss vom 2. August 2011, - 1 W 243/11 - IBRRS 2011, 3891).*)
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