Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1445 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IBRRS 2010, 3134BGH, Beschluss vom 15.03.2010 - II ZR 4/09
1. Die Gesellschafter einer GmbH können im Wege einer schuldrechtlichen Nebenabrede im Interesse der Gesellschaft abweichend von einer Satzungsbestimmung eine geringere Abfindungshöhe für den Fall des Ausscheidens aus der Gesellschaft vereinbaren.*)
2. In diesem Fall kann die Gesellschaft diese Abrede gemäß § 328 BGB einem Gesellschafter entgegenhalten, der trotz seiner schuldrechtlichen Bindung aus der von ihm mit getroffenen Nebenabrede auf die in der Satzung festgelegte höhere Abfindung klagt.*)
VolltextIBRRS 2010, 3115
AG Buchen, Urteil vom 23.09.2009 - 1 C 166/09
1. Bei einem Haustürgeschäft beginnt die Widerrufsfrist mit der ordnungsgemäßen Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht, und zwar auch dann, wenn er bei der Bestellung belehrt wurde und die Annahme seines Angebots durch den Unternehmer zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.
2. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Herstellers von Kunststofffenstern in Baden-Württemberg ist eine Klausel, die für den Fall einer Kündigung des Auftrags durch den Auftraggeber gem. § 649 BGB für den Auftragnehmer eine Aufwandsentschädigung von 30 % des Netto-Auftragswerts vorsieht, zulässig.
VolltextIBRRS 2010, 3096
BGH, Urteil vom 29.06.2010 - VI ZR 83/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3095
BGH, Beschluss vom 19.04.2010 - II ZR 150/09
1. Ist der veräußernde Gesellschafter einer GmbH bei der Abtretung eines Teilgeschäftsanteils Inhaber mehrerer Geschäftsanteile, deren Wert jeweils den Wert des abgetretenen Teils übersteigt, muss der Abtretungsvertrag, um das Verfügungsobjekt hinreichend bestimmt zu bezeichnen und wirksam zu sein, den Geschäftsanteil benennen, aus dem der neue Geschäftsanteil gebildet werden soll.*)
2. Kann die Anmeldung gemäß § 16 Abs. 1 GmbHG a.F. nicht auf einen bestimmten Geschäftsanteil bezogen werden, weil schon die Abtretung (mit der Folge ihrer Unwirksamkeit) keinen bestimmten Geschäftsanteil zum Gegenstand hat, ist auch die Anmeldung unwirksam.*)
VolltextIBRRS 2010, 3094
BGH, Urteil vom 21.01.2010 - I ZR 206/07
1. Die Übertragung der ausländischen Schutzanteile von IR-Marken richtet sich nach dem jeweiligen Auslandsrecht.*)
2. Der Schutz der Marke des Geschäftsherrn nach § 11 MarkenG erstreckt sich auch auf i.S. des § 9 MarkenG ähnliche Agentenmarken.*)
3. Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr zwischen der ausländischen Marke des Geschäftsherrn und der Agentenmarke ist eine hypothetische Kollisionsprüfung maßgeblich, bei der die Marke des Geschäftsherrn wie eine im Inland eingetragene Marke der Agentenmarke gegenüberzustellen ist.*)
4. Bei der hypothetischen Kollisionsprüfung ist allein auf das Verkehrsverständnis im Inland abzustellen.*)
VolltextIBRRS 2010, 3090
BGH, Urteil vom 24.06.2010 - I ZR 73/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2960
BGH, Beschluss vom 19.07.2010 - II ZB 18/09
1. Der einer angemessenen Abfindung zugrunde zu legende Börsenwert der Aktie ist grundsätzlich aufgrund eines nach Umsatz gewichteten Durchschnittskurses innerhalb einer dreimonatigen Referenzperiode vor der Bekanntmachung einer Strukturmaßnahme zu ermitteln (teilweise Aufgabe von BGHZ 147, 108).*)
2. Wenn zwischen der Bekanntgabe der Strukturmaßnahme und dem Tag der Hauptversammlung ein längerer Zeitraum verstreicht und die Entwicklung der Börsenkurse eine Anpassung geboten erscheinen lässt, ist der Börsenwert entsprechend der allgemeinen oder branchentypischen Wertentwicklung unter Berücksichtigung der seitherigen Kursentwicklung hochzurechnen.*)
VolltextIBRRS 2010, 2951
BGH, Beschluss vom 31.05.2010 - II ZR 6/09
Die Anfechtungsklage gegen den Beschluss über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag kann nicht darauf gestützt werden, dass im Vertrag die Fälligkeit des festen Ausgleichs falsch angegeben sei.*)
VolltextIBRRS 2010, 2937
BGH, Urteil vom 21.06.2010 - II ZR 24/09
Der Bericht des Aufsichtsrats im Sinne des § 171 Abs. 2 AktG, welcher von der Einberufung der Hauptversammlung an in dem Geschäftsraum der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre auszulegen ist (§ 175 Abs. 2 AktG), muss vom Aufsichtsrat durch förmlichen Beschluss festgestellt und dessen Urschrift zumindest durch den Aufsichtsratsvorsitzenden unterschrieben werden.*)
VolltextIBRRS 2010, 2782
BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - III ZR 245/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2772
BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - III ZR 140/09
Dass die Sendeunternehmen nach § 87 Abs. 4 UrhG vom Vergütungsaufkommen der Geräte- und Leerträgervergütung (§ 54 Abs. 1 UrhG) ausgeschlossen sind, stellt im Sinne des unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs keinen qualifizierten Verstoß gegen Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29/EG dar.*)
VolltextIBRRS 2010, 2769
BGH, Urteil vom 16.06.2010 - VIII ZR 259/09
1. Eine Entgeltforderung im Sinne des § 288 Abs. 2 BGB liegt unter Berücksichtigung des Ziels der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. EG Nr. L 200 S. 35) vor, wenn die Forderung auf die Zahlung eines Entgelts als Gegenleistung für eine vom Gläubiger erbrachte oder zu erbringende Leistung gerichtet ist, die in der Lieferung von Gütern oder der Erbringung von Dienstleistungen besteht (Anschluss an BGH, Urteil vom 21. April 2010 - XII ZR 10/08). Einer synallagmatischen Verknüpfung zwischen der Leistung des Gläubigers und der Zahlung durch den Schuldner bedarf es nicht.*)
2. Der Handelsvertreterausgleichsanspruch ist Entgeltforderung im Sinne des § 288 Abs. 2 BGB.*)
VolltextIBRRS 2010, 2711
BGH, Urteil vom 10.06.2010 - I ZR 106/08
1. Steht das zur Beförderung übergebene Gut nicht im Eigentum des Absenders, so genügt es für die Entstehung eines Frachtführerpfandrechts nach § 441 Abs. 1 HGB, dass der Eigentümer mit dem Transport uneingeschränkt einverstanden ist, was sich auch aus einem konkludent erklärten generellen Einverständnis des Eigentümers ergeben kann.*)
2. Die Vorschrift des § 441 Abs. 1 HGB ist im Wege einer teleologischen Reduktion dahin auszulegen, dass ein Frachtführerpfandrecht an Drittgut nur wegen konnexer Forderungen des Frachtführers entstehen kann.*)
3. Für den gutgläubigen Erwerb eines Frachtführerpfandrechts nach § 366 Abs. 3 HGB reicht es nicht aus, dass der Frachtführer hinsichtlich einer Ermächtigung des Absenders durch den Eigentümer, einen Beförderungsauftrag zu erteilen, gutgläubig war.*)
4. Wird der ausführende Frachtführer von einem Spediteur/Frachtführer beauftragt, muss er in der Regel davon ausgehen, dass dieser nicht Eigentümer des zu befördernden Gutes ist.*)
VolltextIBRRS 2010, 2706
BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - III ZR 262/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2699
BGH, Beschluss vom 11.05.2010 - VIII ZR 212/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2624
BGH, Urteil vom 10.05.2010 - II ZR 70/09
Im Anstellungsvertrag des Geschäftsführers einer GmbH kann vereinbart werden, dass die materiellen Regeln des Kündungsschutzgesetzes zu Gunsten des Organmitglieds gelten sollen. In einem solchen Fall ist durch Auslegung des Vertrages festzustellen, ob sich die Gesellschaft in Anlehnung an §§ 9 f. KSchG gegen Abfindung aus dem Vertrag lösen kann.*)
VolltextIBRRS 2010, 2581
OLG Brandenburg, Urteil vom 15.01.2009 - 5 U 170/06
Es bestehen nach Liquidation und Löschung der Auftraggeberin - ohne Hinzutreten besonderer Umstände - keine Ansprüche gegen die Hauptgesellschafterin aus einem Vertrag über die Belieferung eines Wohnblocks mit 170 Wohneinheiten mit in einem Block-Heizkraftwerk erzeugter Wärme.
VolltextIBRRS 2010, 2549
BGH, Beschluss vom 01.03.2010 - II ZR 249/08
Ein atypischer stiller Gesellschafter, der im Gesellschaftsvertrag hinsichtlich seiner Rechte und Pflichten einem Kommanditisten gleichgestellt ist, haftet allein deswegen noch nicht für die Verbindlichkeiten des Inhabers des Handelsgeschäfts nach §§ 128, 171 HGB; eine solche Außenhaftung erfordert einen darüber hinausgehenden besonderen Haftungsgrund.*)
VolltextIBRRS 2010, 2538
BGH, Urteil vom 17.06.2010 - III ZR 243/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2421
BGH, Beschluss vom 20.05.2010 - III ZR 138/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2332
BGH, Beschluss vom 26.04.2010 - II ZR 69/09
Die actio pro socio hat ihre Grundlage im Gesellschaftsverhältnis und ist Ausfluss des Mitgliedschaftsrechts des Gesellschafters. Die Ausübung der Klagebefugnis unterliegt daher der gesellschafterlichen Treuepflicht und kann sich unter diesem Blickwinkel nach den konkreten Gesellschaftsverhältnissen, zu denen auch das Verhalten des sich auf die Befugnis berufenden Gesellschafters gehört, als rechtsmissbräuchlich darstellen.*)
VolltextIBRRS 2010, 2295
BGH, Urteil vom 21.04.2010 - VIII ZR 108/09
Auch im Shopgeschäft können als Stammkunden (Mehrfachkunden) eines Tankstellenhalters im Allgemeinen diejenigen Kunden angesehen werden, die mindestens vier Mal im Jahr dort eingekauft haben (im Anschluss an BGH, Urteil vom 12. September 2007 - VIII ZR 194/06, VersR 2008, 214).*)
VolltextIBRRS 2010, 2283
BGH, Urteil vom 12.05.2010 - VIII ZR 23/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2228
BGH, Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 185/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2137
BGH, Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 12/08
1. Die in § 3 Abs. 4 EGGmbHG angeordnete rückwirkende Anwendung von § 19 Abs. 4 GmbHG i.d.F. des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2026) begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.*)
2. Die Anrechnung des Wertes der verdeckt eingelegten Sache auf die fortbestehende Bareinlageverpflichtung nach § 19 Abs. 4 Satz 3 GmbHG darf im Fall der verdeckten gemischten Sacheinlage nicht zu Lasten des übrigen Gesellschaftsvermögens gehen. Daher ist vor einer Anrechnung von dem tatsächlichen Wert der eingelegten Sache der Betrag abzuziehen, der von der Gesellschaft aus dem Gesellschaftsvermögen über den Nominalbetrag der Bareinlage hinaus als Gegenleistung (hier: Kaufpreis für Lizenzen) aufgewendet worden ist.*)
3. Bestand oder entsteht im Zeitpunkt einer verdeckten gemischten Sachkapitalerhöhung eine Unterbilanz oder war die Gesellschaft sogar bilanziell überschuldet, können auf den Teil der Gegenleistung der Gesellschaft, der den Nominalbetrag der Bareinlage übersteigt, §§ 30, 31 GmbHG Anwendung finden.*)
VolltextIBRRS 2010, 2135
BGH, Beschluss vom 20.04.2010 - VI ZB 65/09
Eine GmbH, die ein Krankenhaus betreibt, ist auch dann nicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Nds. GGebBefrG von der Zahlung der Gerichtsgebühren befreit, wenn ihre Alleingesellschafterin eine kommunale Gebietskörperschaft ist.*)
VolltextIBRRS 2010, 2061
BGH, Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 168/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2060
BGH, Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 184/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2058
BGH, Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 215/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2053
BGH, Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 3/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2049
BGH, Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 198/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2046
BGH, Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 178/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2038
LG Hannover, Urteil vom 01.12.2009 - 18 O 52/07
1. Wenn Gaskunden über neue, als Sonderverträge bezeichnete Tarife und deren "Merkmale" ausschließlich in einer Informationsbroschüre des Gasversorgers unterrichtet werden, stellen diese tarifspezifischen Merkmale allgemeine Geschäftsbedingungen dar. Diese sind an den für AGB geltenden gesetzlichen Regelungen zu messen.*)
2. Die Preisanpassungsklausel "bei nachhaltiger Preisänderung im Heizölmarkt werden die Erdgas-Preise entsprechend angepasst" benachteiligt die Kunden unangemessen und ist unwirksam (unter Berücksichtigung von BGH VIII ZR 56/08, Urt. v. 15.07.2009 und BGH VIII ZR 225/07, Urt. v. 15.07.2009).*)
3. Bei Tarifsonderkunden, d.h. Gaskunden die nicht aufgrund des allgemeinen/Grundversorgungstarifs gemäß AVBGasV bzw. GasGVV Gas beziehen, sind auf eine unwirksame Preisanpassungsklausel gestützte Preiserhöhungen unwirksam, ohne dass es eines Widerspruchs der Kunden bedarf.*)
VolltextIBRRS 2010, 2026
BGH, Beschluss vom 01.03.2010 - II ZR 13/09
Darlehen, die ein Gesellschafter aufgrund eines Versprechens im Gesellschaftsvertrag neben der Einlage gewährt hat ("gesplittete Einlage"), sind in der Überschuldungsbilanz zu passivieren, soweit nicht ausdrücklich ein - bis zum Inkrafttreten des MoMiG sog. qualifizierter - Rangrücktritt erklärt ist.*)
VolltextIBRRS 2010, 2019
BGH, Beschluss vom 23.04.2010 - AK 2/10
Zur Strafbarkeit nach § 34 Abs. 4 Nr. 2 AWG a.F. wegen Zuwiderhandelns gegen das Umgehungsverbot des Art. 7 Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 Verordnung (EG) 423/2007 vom 19. April 2007 (Iran-Embargo-Verordnung).*)
VolltextIBRRS 2010, 1992
OLG Koblenz, Beschluss vom 03.12.2009 - 2 U 701/09
1. Zur Aufklärungspflicht des Herstellers eines Produkts bei Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers, hier Abgrenzung wasserundurchlässige zu wasserabweisenden bzw. -hemmenden Putze in Bezug auf DIN 18195.*)
2. Der Hersteller von Fassadenelementen aus Naturbims, der eine außenseitige wasserabweisende Beschichtung in seinem Angebot beschreibt, sichert damit nicht zu, dass das Produkt eine wasserundurchlässige Beschichtung im Sinne von DIN18195 beinhaltet. Mit dem Produktbegriff "Strasserputz" ist noch keine Produkteigenschaft im Sinne der DIN 18195 beschrieben.*)
VolltextIBRRS 2010, 1960
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.01.2010 - 24 U 145/09
"Übernimmt" auf Mieterseite ein Gesellschafter einen Mietvertrag von der BGB-Gesellschaft nach deren Auflösung, so ist die Schriftform nur gewahrt, wenn die Übernahme des Vertrags schriftlich niedergelegt ist und in der Urkunde ausdrücklich auf den ursprünglichen Vertrag Bezug genommen wird, sofern der Dritte (Vermieter) noch - formlos - zustimmt.*)
VolltextIBRRS 2010, 1955
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.03.2010 - 24 U 82/09
1. Eine Zwangsverwaltungsschuldnerin (Vermieterin) und eine Insolvenzschuldnerin (Mieterin) unterliegen den Regeln über den Eigenkapitalersatz, wenn die Zwangsverwaltungsschuldnerin an der Insolvenzschuldnerin nicht unmittelbar beteiligt war, aber von Gesellschaftern der Insolvenzschuldnerin wirtschaftlich beherrscht wurde.*)
2. Die Gebrauchsüberlassung aufgrund eines Miet- oder Pachtverhältnisses kann den Regeln über den Ersatz von Eigenkapital unterliegen.*)
3. Die Wirkung einer eigenkapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung endet, sofern das überlassene Grundstück mit einem Grundpfandrecht belastet war, bei der Zwangsverwaltung mit Wirksamwerden der Beschlagnahme, ohne dass es eines weiteren Tätigwerdens des Zwangsverwalters bedarf.*)
VolltextIBRRS 2010, 1891
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - VIII ZR 122/08
Bei einem im kaufmännischen Geschäftsverkehr geschlossenen Mietkaufvertrag kann die Bedeutung einer Übernahmebestätigung als bekannt vorausgesetzt werden. Ein Mietverkäufer ist deshalb grundsätzlich nicht gehalten, den Mietkäufer hierüber sowie über die Haftungsfolgen aus der Abgabe einer unrichtigen Übernahmebestätigung aufzuklären.*)
VolltextIBRRS 2010, 1816
BGH, Urteil vom 22.04.2010 - III ZR 318/08
Zur Pflicht der Treuhandkommanditistin eines Filmfonds, den Anleger über die ihr bekannte wesentliche Einbindung eines großen Vertriebsunternehmens zu unterrichten, dessen Hauptgesellschafter zugleich Mehrheitsgesellschafter der Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft war.*)
VolltextIBRRS 2010, 1815
BGH, Beschluss vom 22.04.2010 - IX ZB 140/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1814
BGH, Urteil vom 22.04.2010 - III ZR 324/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1813
BGH, Beschluss vom 22.04.2010 - IX ZB 122/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1804
BGH, Beschluss vom 22.04.2010 - IX ZB 162/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1793
OLG München, Beschluss vom 15.12.2009 - 23 U 3484/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1792
OLG München, Beschluss vom 02.02.2010 - 23 U 3484/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1778
BGH, Beschluss vom 20.04.2010 - KVR 1/09
1. Zur Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde in Fusionskontrollsachen nach Aufgabe des Zusammenschlussvorhabens*)
- a)*)
Unter dem Gesichtspunkt der Präjudizierung kann sich das erforderliche Fortsetzungsfeststellungsinteresse nicht mehr ergeben, wenn sich die Marktverhältnisse bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der Rechtsbeschwerdeinstanz so wesentlich geändert haben, dass die Begründung der erledigten Untersagungsverfügung keine prägende Bedeutung für die Prüfung eines künftigen Zusammenschlussvorhabens mehr haben kann (Fortführung von BGHZ 174, 179 - Springer/ProSieben).*)
- b)*)
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der erledigten Untersagungsverfügung ist der Zeitpunkt der Erledigung des Verfahrens in der Hauptsache.*)
2. GWB § 40 Abs. 1 Satz 1*)
3. Die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens kann bis zum Erlass einer verfahrensabschließenden Verfügung grundsätzlich jederzeit zurückgenommen werden.*)
4. GWB § 19 Abs. 3 Satz 2*)
- a)*)
Ähnlich große Marktanteile sind nicht schon als solche ein Indiz für eine Binnenwettbewerb ausschließende enge Reaktionsverbundenheit marktstarker Unternehmen; über längere Zeit unveränderte Marktanteile können jedoch im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung als für ein marktbeherrschendes Oligopol sprechender Umstand berücksichtigt werden.*)
- b)*)
Besteht trotz ungünstiger Strukturmerkmale tatsächlich Wettbewerb unter den als Mitglieder eines Oligopols in Betracht kommenden Unternehmen, so kann dieser nicht allein deshalb als unwesentlich angesehen werden, weil eine hohe Markttransparenz jedem Unternehmen eine kurzfristige Reaktion auf Wettbewerbsvorstöße der anderen ermöglicht.*)
VolltextIBRRS 2010, 1704
BGH, Beschluss vom 07.12.2009 - II ZR 63/09
1. Die Zulassung der Revision kann auf einen aktienrechtlichen Beschlussanfechtungsgrund beschränkt werden.*)
2. Der Versammlungsleiter darf - auch wenn die besonderen Voraussetzungen des § 120 Abs. 1 Satz 2 AktG nicht vorliegen - über die Entlastung einzeln abstimmen lassen.*)
3. Eine fehlende Entsprechenserklärung kann die Anfechtung eines Entlastungsbeschlusses nicht rechtfertigen, wenn die betroffenen Organmitglieder vor der notwendigen Aktualisierung aus dem Amt geschieden sind.*)
VolltextIBRRS 2010, 1702
BGH, Beschluss vom 07.12.2009 - II ZR 63/08
1. Die Zulassung der Revision kann auf einen aktienrechtlichen Beschlussanfechtungsgrund beschränkt werden.*)
2. Der Versammlungsleiter darf - auch wenn die besonderen Voraussetzungen des § 120 Abs. 1 Satz 2 AktG nicht vorliegen - über die Entlastung einzeln abstimmen lassen.*)
3. Eine fehlende Entsprechenserklärung kann die Anfechtung eines Entlastungsbeschlusses nicht rechtfertigen, wenn die betroffenen Organmitglieder vor der notwendigen Aktualisierung aus dem Amt geschieden sind.*)
VolltextIBRRS 2010, 1700
BGH, Urteil vom 12.11.2009 - I ZR 160/07
1. Sendender i.S. von § 87 Abs. 1 Nr. 1 Fall 1, § 20 UrhG ist im Falle einer Kabelweitersendung allein derjenige, der darüber entscheidet, welche Funksendungen in das Kabel eingespeist und an eine Öffentlichkeit weitergeleitet werden, nicht dagegen derjenige, der lediglich die hierfür erforderlichen technischen Vorrichtungen bereitstellt und betreibt. Überträgt der Betreiber eines Kabelnetzes Funksendungen durch Einspeisung in eine Kabelanlage aufgrund einer eigenen Entscheidung - und nicht lediglich als Dienstleister beim Signaltransport - weiter, sendet er selbst und ist dafür selbst urheberrechtlich verantwortlich.*)
2. Der zwischen der Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen mbH (VG Media) und Kabelnetzbetreibern im Jahr 2003 geschlossene "Vertrag über die Vergütung der Nutzung der terrestrisch und satellitär herangeführten Programme der Hörfunk- und Fernsehunternehmen in den Breitbandkabeln der Kabelnetzbetreiber" (Regio-Vertrag) regelt auch das Recht, Sendesignale über Verteileranlagen in Gästezimmer von Beherbergungsbetrieben weiterzuleiten.*)
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