Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1445 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IBRRS 2008, 3449BGH, Urteil vom 29.10.2008 - VIII ZR 205/05
Der Anspruch des Tankstellenhalters gegenüber dem Mineralölunternehmen auf Erteilung eines Buchauszugs ist erfüllt, wenn die von ihm selbst erstellten Kassenjournale chronologisch geordnet für jedes provisionspflichtige Geschäft in einem Abschnitt zusammengefasst alle Angaben enthalten, die nach der mit dem Mineralölunternehmen getroffenen Provisionsvereinbarung für die Berechnung der Provision von Bedeutung sind.*)
VolltextIBRRS 2008, 3448
BGH, Urteil vom 05.05.2008 - II ZR 38/07
Der Geschäftsführer einer GmbH verletzt seine Massesicherungspflicht aus § 64 Abs. 2 Satz 1 GmbHG auch dann, wenn er mit Geldern, die von anderen Konzerngesellschaften auf das Geschäftskonto der GmbH gezahlt worden sind, Schulden dieser Gesellschaften begleicht; seine Haftung ist aber nach § 64 Abs. 2 Satz 2 GmbHG ausgeschlossen, weil er bei den Auszahlungen angesichts des Zusammentreffens der Massesicherungspflicht mit der durch § 266 StGB strafbewehrten Pflicht zur weisungsgemäßen Verwendung der fremden Gelder mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns gehandelt hat.*)
VolltextIBRRS 2008, 3249
BGH, Beschluss vom 22.09.2008 - II ZR 257/07
1. Die Feststellung allein, dass ein Verbraucher eine Vertragserklärung in seiner Privatwohnung abgegeben hat, rechtfertigt noch nicht die Annahme, er habe sich in einer für die Bejahung einer Haustürsituation erforderlichen typischen Überrumpelungssituation befunden und sei deshalb zum Widerruf der Erklärung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWiG (jetzt: § 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB) berechtigt.*)
2. Bei der Erstellung der von der Gesellschaft bei Ausscheiden eines Gesellschafters geschuldeten Auseinandersetzungsbilanz handelt es sich um eine vertretbare Handlung nach § 887 ZPO mit der Folge, dass gemäß § 128 HGB neben der Gesellschaft auch die Gesellschafter, insbesondere der geschäftsführende Gesellschafter, auf Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz in Anspruch genommen und verklagt werden können.*)
3. § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ZPO ist entsprechend anzuwenden, wenn das erstinstanzliche Gericht eine Stufenklage insgesamt abgewiesen hat, das Berufungsgericht hingegen dem Rechnungslegungsanspruch (hier: dem Anspruch auf Erstellung einer Auseinandersetzungsbilanz) stattgibt. Eine Zurückverweisung des Rechtsstreits an das erstinstanzliche Gericht hinsichtlich der nicht beschiedenen Anträge der Stufenklage kommt daher nur in Betracht, wenn eine Partei einen entsprechenden Antrag stellt (Anschluss an BGH, Urt. v. 3. Mai 2006 VIII ZR 168/05, NJW 2006, 2626 f. Tz. 14 f.).*)
VolltextIBRRS 2008, 3246
BGH, Beschluss vom 20.10.2008 - II ZR 207/07
1. Eine Innengesellschaft bürgerlichen Rechts liegt nur vor, wenn zwischen den Beteiligten ein Gesellschaftsvertrag geschlossen worden ist, der jedenfalls die Einigkeit darüber enthält, einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen und diesen durch vermögenswerte Leistungen zu fördern (Bestätigung Sen.Urt. v. 12. November 2007 II ZR 183/06, ZIP 2008, 24 ff.).*)
2. Wird die Klage auf die Rückzahlung eines Darlehens gestützt und bestreitet der Beklagte nicht nur den Abschluss eines solchen Vertrages, sondern jeglichen persönlichen Kontakt zu der Klägerin, verletzt die Annahme einer Innengesellschaft sowohl den Anspruch des Beklagten auf Gewährung rechtlichen Gehörs als auch den Beibringungsgrundsatz.*)
VolltextIBRRS 2008, 3184
BGH, Urteil vom 13.10.2008 - II ZR 229/07
1. Für die Feststellung und Berechnung einer Nachschusspflicht eines ausgeschiedenen Genossenschaftsmitglieds nach § 73 Abs. 2 Satz 3 GenG a.F. (bzw. § 73 Abs. 2 Satz 4 GenG n.F.) ist die Handelsbilanz maßgeblich (vgl. Sen.Urt. v. 26. Mai 2003 II ZR 169/02, ZIP 2003, 1498).*)
2. Die Nachschusspflicht eines ausgeschiedenen Mitglieds einer Genossenschaft nach § 73 Abs. 2 Satz 3 GenG a.F. (bzw. § 73 Abs. 2 Satz 4 n.F.) setzt keine Überschuldung der Genossenschaft im insolvenzrechtlichen Sinn voraus; bei dem vorzunehmenden Vergleich des Vermögens der Genossenschaft mit den vorhandenen Schulden bleiben die stillen Reserven außer Betracht.*)
VolltextIBRRS 2008, 3177
BGH, Urteil vom 20.10.2008 - II ZR 107/07
Der vom Komplementär der Alleingesellschafterin einer GmbH Bevollmächtigte kann die Abberufung des Geschäftsführers und die Kündigung von dessen Anstellungsvertrag wirksam beschließen.*)
VolltextIBRRS 2008, 3137
BGH, Urteil vom 29.09.2008 - II ZR 162/07
Das Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung im Stadium der Insolvenzreife einer GmbH führte auch nach der früheren Ansicht des Senats (BGHZ 146, 264, aufgegeben durch Sen.Urt. v. 14. Mai 2007 II ZR 48/06, ZIP 2007, 1265) zu einem Schadensersatzanspruch der Einzugsstelle gegen den Geschäftsführer, wenn dieser an andere Gesellschaftsgläubiger trotz der Insolvenzreife Zahlungen geleistet hat, die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar waren; in einem solchen Fall konnte sich der Geschäftsführer nicht auf eine Pflichtenkollision berufen.*)
VolltextIBRRS 2008, 3133
BGH, Beschluss vom 30.10.2008 - III ZR 307/07
Die strengen Anforderungen, die der Senat für eine Haftung des mit der Pflichtprüfung nach §§ 316 ff HGB betrauten Abschlussprüfer gegenüber Dritten für erforderlich hält (vgl. BGHZ 167, 155), sind auch bei der Frage zu beachtlichen, ob der Hinweis auf das Ergebnis der Pflichtprüfung gegenüber einem Anlagevermittler zu Ansprüchen aus einem Auskunftsvertrag führt.*)
VolltextIBRRS 2008, 3132
BGH, Urteil vom 29.09.2008 - II ZR 234/07
1. Das gemäß § 30 Abs. 1 GmbHG gebundene Gesellschaftsvermögen ist nach den allgemeinen, für die Jahresbilanz geltenden Bilanzierungsgrundsätzen festzustellen; dabei sind Gesellschafterdarlehen auch im Fall eines Rangrücktritts stets zu passivieren.*)
2. Schadensersatzansprüche gegen einen GmbH-Geschäftsführer wegen gemäß § 30 Abs. 1 GmbHG verbotener Auszahlungen (§ 43 Abs. 3 GmbHG) verjähren gemäß § 43 Abs. 4 GmbHG in fünf Jahren ab der jeweiligen Zahlung. Unterlässt der Geschäftsführer die Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen der Gesellschaft gegen den Zahlungsempfänger (§ 31 Abs. 1 GmbHG) bis zum Eintritt der Verjährung dieser Ansprüche (hier § 31 Abs. 5 Satz 1 a.F. GmbHG), wird dadurch nicht eine weitere Schadensersatzverpflichtung gemäß § 43 Abs. 2 GmbHG mit einer erst von da an laufenden Verjährungsfrist gemäß § 43 Abs. 4 GmbHG ausgelöst.*)
VolltextIBRRS 2008, 3118
BGH, Urteil vom 03.07.2008 - I ZR 205/06
Im Regelfall ist davon auszugehen, dass der Frachtführer bei einem Hinweis auf den ungewöhnlich hohen Wert des Transportgutes entweder besondere Sicherungsmaßnahmen zum Schutz des Gutes vor Verlust ergriffen oder den Transportauftrag abgelehnt hätte.*)
VolltextIBRRS 2008, 3116
BGH, Urteil vom 03.07.2008 - I ZR 183/06
Die Haftungsabwägung nach § 254 BGB und § 425 Abs. 2 HGB darf, auch soweit die Haftung eines Paketbeförderungsdienstes in Rede steht, nicht schematisch erfolgen, sondern muss alle festgestellten Umstände des Einzelfalls berücksichtigen. Dabei darf das einem Versender anzulastende Verschulden nach § 254 Abs. 1 BGB nicht grundsätzlich schwerer gewichtet werden als das einem Versender anzulastende Verschulden nach § 254 Abs. 2 BGB. Die Abwägung muss auch bei geringeren Paketwerten im Blick haben, dass sie bei hohen Werten nicht zu unangemessenen Ergebnissen führt.*)
VolltextIBRRS 2008, 3110
BGH, Beschluss vom 16.10.2008 - IX ZR 147/07
Begleichen nicht persönlich haftende Gesellschafter die Verbindlichkeit einer Gesellschaft auf deren Anweisung gegenüber einem Gläubiger, scheidet eine Gläubigerbenachteiligung aus, wenn die Gesellschafter durch die Zahlung keine eigene Schuld gegenüber der Gesellschaft getilgt haben.*)
VolltextIBRRS 2008, 3106
BGH, Urteil vom 09.10.2008 - IX ZR 138/06
1. Hat der persönlich haftende Gesellschafter vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft Leistungen an einen Gesellschaftsgläubiger erbracht, ist grundsätzlich der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Gesellschaft zur Anfechtung berechtigt.*)
2. Im Falle der Doppelinsolvenz von Gesellschaft und Gesellschafter steht das Recht zur Insolvenzanfechtung dem Insolvenzverwalter über das Vermögen des Gesellschafters zu, der von dem Gesellschaftsgläubiger in Anspruch genommen worden ist. Der Anfechtungszeitraum errechnet sich in diesem Fall nach dem früher gestellten Insolvenzantrag.*)
VolltextIBRRS 2008, 3105
BGH, Urteil vom 13.10.2008 - II ZR 76/07
Gegenüber der Gesellschaft gilt derjenige als Gesellschafter, dessen Anteilserwerb unter einem überzeugenden Nachweis des Übergangs bei der Gesellschaft angemeldet ist. Die Gesellschaft kann auf einen Nachweis verzichten.*)
VolltextIBRRS 2008, 3104
BGH, Urteil vom 13.10.2008 - II ZR 112/07
Ist in einem Verfahren die Klage eines Gesellschafters mit der allgemeinen Feststellungsklage eines Dritten auf Feststellung der Nichtigkeit eines Gesellschafterbeschlusses verbunden, ist ein Teilurteil über die Feststellungsklage des Dritten unzulässig.*)
VolltextIBRRS 2008, 3037
BGH, Beschluss vom 07.07.2008 - II ZR 151/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 3021
BGH, Urteil vom 03.07.2008 - I ZR 132/05
Soweit die Haftung eines Paketbeförderungsdienstes in Rede steht, ist bei der Haftungsabwägung nach § 254 BGB und § 425 Abs. 2 HGB zu beachten, dass sich Verbotsklauseln in ihren Voraussetzungen und in ihren Folgen deutlich von Haftungsbegrenzungsklauseln unterscheiden.*)
VolltextIBRRS 2008, 3017
BGH, Urteil vom 03.07.2008 - I ZR 218/05
Ist der Luftfrachtführer dem Empfänger wegen des Verlusts von vertretbaren Sachen als Transportgut unter Anwendung deutschen Rechts zum Schadensersatz verpflichtet, bemisst sich die Höhe des zu ersetzenden Schadens grundsätzlich nach den von dem Empfänger für die Wiederbeschaffung gleichwertiger Sachen aufzuwendenden Kosten; ein Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des für Kunden des Empfängers maßgeblichen (höheren) Wiederbeschaffungswerts besteht nur, wenn der Empfänger seinerseits seinen Kunden gegenüber in diesem Umfang zum Schadensersatz verpflichtet ist.*)
VolltextIBRRS 2008, 2962
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.05.2008 - 4 M 275/08
Sind im Grundbuch die Gesellschafter mit dem Hinweis nach § 47 Abs. 2 GBO auf die bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts eingetragen werden, d. h. unter Angabe der Namen der Gesellschafter mit dem Zusatz "in Gesellschaft bürgerlichen Rechts", ist die Gesellschaft Eigentümerin des Grundstücks, so dass es auf die Frage, ob die Gesellschaft auch selbst in das Grundbuch eingetragen werden kann, nicht ankommt.*)
VolltextIBRRS 2008, 2941
BGH, Urteil vom 24.09.2008 - VIII ZR 192/06
Zur Frage der Fortführung eines Handelsgeschäfts i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB durch eine sukzessiv erfolgende Übernahme des Unternehmens und Fortführung desselben unter Beibehaltung der prägenden Firmenbestandteile.*)
VolltextIBRRS 2008, 2927
BGH, Beschluss vom 14.07.2008 - II ZR 238/07
Der wegen Vorenthaltung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung schadensersatzpflichtige Geschäftsführer einer GmbH (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 a Abs. 1, § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB) haftet nicht für Säumniszuschläge gemäß § 24 Abs. 1 SGB IV. Diese Vorschrift ist kein Schutzgesetz i.S. des § 823 Abs. 2 BGB.*)
VolltextIBRRS 2008, 2918
LG Berlin, Beschluss vom 07.06.2007 - 102 T 35/07
Bei Nichtvorlage eines Jahresabschlusses durch eine in Liquidation befindliche GmbH ist die Zwangsgeldanordnung gerechtfertigt.
VolltextIBRRS 2008, 2842
BGH, Beschluss vom 07.07.2008 - II ZR 71/07
Eine Regelung in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats einer AG, nach der ausscheidende Organmitglieder die ihnen im Rahmen ihrer Amtstätigkeit überlassenen Gesellschaftsunterlagen zurückzugeben haben, begegnet keinen Bedenken. Eine entsprechende Verpflichtung ergibt sich schon aus dem Grundgedanken der §§ 666 f. BGB.*)
VolltextIBRRS 2008, 2832
BGH, Beschluss vom 25.06.2008 - II ZR 133/07
Der herrschende Aktionär unterliegt gegenüber der abhängigen Gesellschaft jedenfalls dann keinem - von Minderheitsaktionären verfolgbaren - (ungeschriebenen) aktienrechtlichen Wettbewerbsverbot, wenn die Wettbewerbssituation bereits vor Erwerb der Mehrheitsbeteiligung bestanden hat.*)
VolltextIBRRS 2008, 2766
OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.08.2008 - 1 U 108/08
1. Das Umwandlungsgesetz eröffnet die weitreichende Möglichkeit der Vermögensübertragung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge ohne Zustimmung der betroffenen Gläubiger. Ausdrücklich ist diese Möglichkeit auch für das Unternehmen eines Einzelhandelskaufmannes vorgesehen, der durch Ausgliederung (ein Unterfall der Spaltung, vgl. §§ 1 Abs. 1 Nr. 2, 123 UmwG) seines Unternehmens in eine Kapitalgesellschaft seine Haftung beschränken kann.*)
2. Wurden Räumlichkeiten zu gewerblichen Zwecken an einen Einzelhandelskaufmann vermietet und wird das von diesem betriebene Unternehmen gemäß § 152 UmwG im Wege der Ausgliederung in eine GmbH umgewandelt, so hat dies das Erlöschen der von dem Einzelkaufmann geführten Firma zur Folge und, da das gesamte Unternehmen in die Ausgliederung einbezogen wurde, den Übergang des gesamten Vermögens des Unternehmers einschließlich der Verbindlichkeiten als Gesamtheit auf den übernehmenden Rechtsträger (§§ 155 i. V. m. 131 Abs. 1 Nr. 1 UmwG). Damit sind auch kraft Gesetzes und somit unabhängig von der Zustimmung des Vertragspartners die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag übergegangen und ist ein Wechsel in der Person des Mieters dahingehend eingetreten, dass Mieter nicht mehr der Einzelhandelskaufmann sondern die GmbH geworden ist.*)
VolltextIBRRS 2008, 2705
BGH, Urteil vom 21.07.2008 - II ZR 39/07
1. Ein Stimmverbot des Veräußerers eines Geschäftsanteils gilt nur dann für den Erwerber, wenn die Abtretung der Umgehung des Stimmverbots dient (Anschluss an Sen.Urt. v. 29. Januar 1976 - II ZR 19/75, WM 1976, 378).*)
2. Die Gesellschaft muss im Anfechtungsprozess die Angemessenheit der von der Mehrheit der Gesellschafter beschlossenen Vergütung eines Gesellschafter-Geschäftsführers beweisen, wenn er sie sich unter Verstoß gegen die innergesellschaftliche Kompetenzordnung ohne Abstimmung mit den übrigen Gesellschaftern bereits ausgezahlt hat.*)
3. Der Verstoß gegen die innergesellschaftliche Kompetenzordnung allein führt noch nicht zur Schadensersatzpflicht (Anschluss an Sen.Urt. v. 11. Dezember 2006 - II ZR 166/05, ZIP 2007, 268).*)
VolltextIBRRS 2008, 2704
BGH, Beschluss vom 14.07.2008 - II ZR 204/07
Eine unzulässige Rechtsausübung in Form des Ausnutzens eines fremden Vertragsbruchs setzt ein in besonderem Maße illoyales Vorgehen voraus. Dafür reicht es nicht aus, dass der Gläubiger einer Kommanditgesellschaft die Kommanditisten aus §§ 171, 172 Abs. 4 HGB in Anspruch nimmt, obwohl er weiß, dass diese der Gesellschaft gegenüber nicht zur Erstattung der an sie zurückgezahlten Einlagen verpflichtet sind.*)
VolltextIBRRS 2008, 2703
BGH, Beschluss vom 09.06.2008 - II ZR 268/07
Hat einer von mehreren Gesellschaftern einer BGB-Gesellschaft (hier: einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis von Gynäkologen) schuldhaft verursacht, dass die Gesellschaft auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden konnte, kann dies im Rahmen des Gesamtschuldner-Innenausgleichs unter Heranziehung des Gedankens des § 254 BGB zu einer Alleinhaftung des schuldhaft handelnden Gesellschafters im Verhältnis zu seinen Mitgesellschaftern führen (Bestätigung von Sen.Urt. v. 15. Oktober 2007 - II ZR 136/06, ZIP 2007, 2313 Tz. 25).*)
VolltextIBRRS 2008, 2695
OLG Köln, Urteil vom 26.02.2008 - 15 U 147/07
(Ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIBRRS 2008, 2648
OLG Stuttgart, Urteil vom 22.05.2006 - 2 U 178/05
1. Wenn der Auftragnehmer Forderungen aus einem Bauvertrag nur mit Zustimmung des Auftraggebers abtreten darf, kann der Auftraggeber gemäß § 354a Satz 2 HGB auch nach Abtretung der Forderung an einen Dritten diese durch Zahlung an den Auftragnehmer tilgen.
2. Der Anwendung des § 354a Satz 2 HGB steht nicht entgegen, dass der Auftraggeber der Abtretung zugestimmt hat.
VolltextIBRRS 2008, 2596
BFH, Urteil vom 05.06.2008 - IV R 81/06
Die Veräußerung von Mitunternehmeranteilen an mehr als drei am Grundstücksmarkt tätigen Gesellschaften bürgerlichen Rechts ist auch dann der Veräußerung der zu den jeweiligen Gesamthandsvermögen gehörenden Grundstücke gleichzustellen, wenn es sich bei den Gesellschaften um gewerblich geprägte Personengesellschaften i.S. des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG handelt. Die Gewinne aus den Anteilsveräußerungen sind daher --bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen-- als laufende Gewinne aus gewerblichem Grundstückshandel im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung (Gewinnfeststellung) und der Gewerbesteuerveranlagung des Gesellschafters (der Obergesellschaft) zu erfassen.*)
VolltextIBRRS 2008, 2564
BGH, Beschluss vom 07.07.2008 - II ZR 81/07
Aus der in einem Geschäftsführeranstellungsvertrag getroffenen Vereinbarung eines (nachvertraglichen) Wettbewerbsverbots ohne Karenzentschädigung kann unabhängig von der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Vereinbarung jedenfalls ein Anspruch auf Karenzentschädigung nicht abgeleitet werden.*)
VolltextIBRRS 2008, 2547
BGH, Urteil vom 16.07.2008 - VIII ZR 151/05
Der Schadensersatzanspruch aus § 89a Abs. 2 HGB wegen einer von dem Kündigungsgegner schuldhaft veranlassten fristlosen Kündigung ist nicht zeitlich begrenzt, wenn der Kündigungsgegner auf sein Recht zur ordentlichen Kündigung des unbefristeten Handelsvertreterverhältnisses verzichtet hat (Fortführung von BGHZ 122, 9).*)
VolltextIBRRS 2008, 2529
BGH, Beschluss vom 02.06.2008 - II ZB 1/06
Die faktische, gegen § 4 a Abs. 2 GmbHG verstoßende Verlagerung des Sitzes der Gesellschaft führt zu einem nachträglichen dem gleichartigen anfänglichen Nichtigkeitsgrund vergleichbaren Satzungsmangel, der die entsprechende Anwendung des § 144 a Abs. 4, 2. Var. FGG rechtfertigt.*)
VolltextIBRRS 2008, 2528
BGH, Beschluss vom 21.07.2008 - II ZR 183/07
Der Gläubiger eines Gesellschafters einer GbR, der dessen Anspruch aus § 717 Satz 2 BGB auf dasjenige, was dem Gesellschafter bei der Auseinandersetzung zukommt, gepfändet und sich hat überweisen lassen, ist berechtigt, den Auseinandersetzungsanspruch gegen die anderen Gesellschafter wie der Pfändungsschuldner selbst im Klagewege durchzusetzen; für den Fall, dass das Gesellschaftsvermögen versilbert ist, kann er deshalb auf der Grundlage einer von ihm zu erstellenden Auseinandersetzungsrechnung das ihm zustehende Auseinandersetzungsguthaben einfordern.*)
VolltextIBRRS 2008, 2527
BGH, Beschluss vom 14.07.2008 - II ZR 202/07
1. Eine Haftungsprivilegierung eines Geschäftsführers einer GmbH im Rahmen des ihm zustehenden unternehmerischen Ermessens setzt voraus, dass das unternehmerische Handeln auf einer sorgfältigen Ermittlung der Entscheidungsgrundlagen beruht; das erfordert, dass er in der konkreten Entscheidungssituation alle verfügbaren Informationsquellen tatsächlicher und rechtlicher Art ausschöpft und auf dieser Grundlage die Vor- und Nachteile der bestehenden Handlungsoptionen sorgfältig abschätzt und den erkennbaren Risiken Rechnung trägt.*)
2. Schneidet das Gericht der ersten Instanz einer Partei unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG weiteren Sachvortrag ab, in dem es vor Ablauf einer der Partei gewährten Schriftsatzfrist sein Urteil verkündet, setzt das Berufungsgericht wenn es gleichwohl neues Vorbringen der Partei in der Berufungsinstanz entgegen § 531 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zurückweist den Verfahrensverstoß des Erstgerichts fort und verletzt damit selbst den Anspruch der Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG).*)
VolltextIBRRS 2008, 2517
BGH, Urteil vom 13.03.2008 - I ZR 116/06
Die Verjährungsvorschrift des § 439 Abs. 3 HGB ist im Verhältnis zur allgemeinen Hemmungsregelung des § 203 BGB nicht lex specialis. Beide Bestimmungen stehen vielmehr uneingeschränkt nebeneinander.*)
VolltextIBRRS 2008, 2515
BGH, Urteil vom 07.07.2008 - II ZR 37/07
1. Scheidet der vorletzte Gesellschafter aus einer BGB-Gesellschaft aus, für die im Gesellschaftsvertrag bestimmt ist, dass die Gesellschaft unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt wird, führt dies soweit nichts Abweichendes geregelt ist zur liquidationslosen Vollbeendigung der Gesellschaft und zur Anwachsung des Gesellschaftsvermögens bei dem letzten verbliebenen Gesellschafter.*)
2. Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines nicht existenten Schuldners (hier: einer voll beendeten BGB-Gesellschaft) ist nichtig und bindet die Prozessgerichte nicht.*)
VolltextIBRRS 2008, 2459
BGH, Urteil vom 17.07.2008 - I ZR 181/05
Die Vorschriften der CMR kommen grundsätzlich, sofern sich aus dem anwendbaren nationalen Recht nicht etwas anderes ergibt, unmittelbar nur auf Verträge über unimodale grenzüberschreitende Straßengütertransporte zur Anwendung (Abgrenzung zu BGHZ 101, 172 und BGHZ 123, 303).*)
VolltextIBRRS 2008, 2428
BGH, Beschluss vom 10.07.2008 - IX ZB 122/07
Der verbliebene Geschäftsführer der GmbH kann den von dem abberufenen Geschäftsführer vor seiner Abberufung gestellten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft unter den Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 InsO zurücknehmen, wenn sich dies nicht als rechtsmissbräuchlich darstellt.*)
VolltextIBRRS 2008, 2415
BGH, Urteil vom 02.06.2008 - II ZR 210/06
Treten organschaftliche Vertreter einer kapitalsuchenden Gesellschaft Anlageinteressenten persönlich mit dem Anspruch gegenüber, sie über die für eine Anlageentscheidung wesentlichen Umstände zu informieren, so haften sie für die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit ihrer Angaben nach den Grundsätzen des Verschuldens bei Vertragsschluss (c.i.c.).*)
VolltextIBRRS 2008, 2413
BGH, Beschluss vom 02.07.2008 - IV ZB 5/08
Zur Geschäftsraumeigenschaft im Sinne der Zustellungsvorschriften der §§ 178 Abs. 1 Nr. 2, 180 ZPO nach Inhaftierung des Geschäftsführers einer GmbH.*)
VolltextIBRRS 2008, 2402
OLG Frankfurt, Urteil vom 09.04.2008 - 9 U 93/06
1. Zur Haftung des Anlegers als Gesellschafter eines Immobilienfonds (GbR), dem er zu Steuersparzwecken beigetreten ist.*)
2. Zur Wirksamkeit der in einem Zeichnungsschein gegebenen Vollmacht, die einen Dritten zur Abgabe der Beitrittserklärung für den Anleger bevollmächtigt.*)
VolltextIBRRS 2008, 2393
BGH, Urteil vom 28.04.2008 - II ZR 11/07
§ 74 c HGB ist auf den Anspruch des Geschäftsführers einer GmbH auf Zahlung einer Karenzentschädigung für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nicht entsprechend anwendbar.*)
VolltextIBRRS 2008, 2364
BGH, Urteil vom 18.06.2008 - VIII ZR 154/06
Eine Formularklausel in einem Kfz-Vertragshändlervertrag, nach der sich der Hersteller verpflichtet, von dem Händler bei Beendigung dieses Vertrages auf Verlangen fabrikneue Ersatzteile, die näher bezeichnete Voraussetzungen erfüllen, zurückzukaufen, kann nicht ergänzend dahin ausgelegt werden, dass der Rückkaufanspruch wenn der ehemalige Händler im Anschluss an den Händlervertrag für den Hersteller aufgrund eines Service-Partner-Vertrages (Werkstattvertrages) tätig bleibt nur besteht, falls der Händler im Einzelfall auf Grund der veränderten Verhältnisse nicht mehr oder nicht mehr in zumutbarem Maße, insbesondere innerhalb eines angemessenen Zeitraums, die Möglichkeit hat, das Ersatzteillager zu amortisieren (im Anschluss an Senatsurteil vom 18. Juli 2007 VIII ZR 227/06, WM 2007, 2078).*)
VolltextIBRRS 2008, 2361
BGH, Beschluss vom 25.06.2008 - II ZB 39/07
Im Spruchverfahren muss der Antragsteller seine Stellung als Aktionär innerhalb der Anspruchsbegründungsfrist lediglich darlegen, nicht auch nachweisen.*)
VolltextIBRRS 2008, 2307
BGH, Urteil vom 08.05.2008 - I ZR 88/06
Entsprechend dem Schutzzweck des § 340 BGB ist die Vertragsstrafe nur insoweit auf den Schadensersatzanspruch des Gläubigers anzurechnen, als Interessenidentität besteht. Zwischen dem Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe und dem Anspruch auf Ersatz der Anwaltskosten, die durch die Geltendmachung der Vertragsstrafe entstanden sind, besteht keine solche Identität.*)
VolltextIBRRS 2008, 2245
OLG Frankfurt, Urteil vom 19.09.2007 - 4 U 55/07
Zum Anspruch eines Rechtsanwalts auf Herausgabe von Büroinventar und Firmenfahrzeugen sowie von Geschäfts- und Buchhaltungsunterlagen gegen eine überörtliche Rechtsanwaltssozietät nach ordentlicher Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses.*)
VolltextIBRRS 2008, 2233
BGH, Beschluss vom 26.05.2008 - II ZB 23/07
1. Im Falle der aktienrechtlichen Anfechtungsklage kann auch nach Inkrafttreten des UMAG v. 22. September 2005 der auf Klägerseite beitretende Aktionär sein nach § 66 ZPO erforderliches Interventionsinteresse am Obsiegen der unterstützten Partei schon allein damit begründen, dass ein stattgebendes Anfechtungsurteil gemäß § 248 Abs. 1 Satz 1 AktG ihm gegenüber Rechtskraft- und Gestaltungswirkung entfaltet.*)
2. Auch nach Inkrafttreten des UMAG unterliegt ein auf Seiten des Anfechtungsklägers beitretender Nebenintervenient wie bisher keiner besonderen aktienrechtlichen Beschränkung i. S. einer der Klagebefugnis gemäß § 245 Nr. 1 AktG entsprechenden "Nebeninterventionsbefugnis" (i. Anschl. an Senatsbeschluss v. 23. April 2007 II ZB 29/05, ZIP 2007, 1528 - z.V.b. in BGHZ 172, 136).*)
VolltextIBRRS 2008, 2232
BGH, Beschluss vom 26.06.2008 - III ZR 118/07
Stellt der Alleingesellschafter und alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer einer GmbH im eigenen Namen einen Antrag auf Genehmigung einer Nutzungsänderung für ein im Eigentum der GmbH stehendes Grundstück, so ist diese bei rechtswidriger Ablehnung des Antrags grundsätzlich nicht geschützter "Dritter" im amtshaftungsrechtlichen Sinn.*)
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