Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1445 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IBRRS 2012, 1646BGH, Urteil vom 28.02.2012 - II ZR 244/10
Der abberufene Abwickler einer Aktiengesellschaft kann verpflichtet sein, einen Nachfolger auf dringend zu erledigende oder für die Gesellschaft besonders wichtige Angelegenheiten ausdrücklich hinzuweisen.*)
VolltextIBRRS 2012, 1641
BGH, Urteil vom 06.03.2012 - II ZR 56/10
1. Unterbleibt die mit der Versicherung entsprechend § 8 Abs. 2 GmbHG und der Anmeldung etwaiger mit einer wirtschaftlichen Neugründung einhergehender Satzungsänderungen zu verbindende Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung gegenüber dem Registergericht, haften die Gesellschafter im Umfang einer Unterbilanz, die in dem Zeitpunkt besteht, zu dem die wirtschaftliche Neugründung entweder durch die Anmeldung der Satzungsänderungen oder durch die Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit erstmals nach außen in Erscheinung tritt (Klarstellung zu BGH, Beschlüsse vom 26. November 2007 - II ZA 14/06 Rn. 4 und II ZA 15/06 Rn. 4).*)
2. Bei fehlender Offenlegung einer wirtschaftlichen Neugründung tragen die unter dem Gesichtspunkt der Unterbilanzhaftung in Anspruch genommenen Gesellschafter die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass in dem Zeitpunkt, zu dem die wirtschaftliche Neugründung nach außen in Erscheinung getreten ist, keine Differenz zwischen dem (statutarischen) Stammkapital und dem Wert des Gesellschaftsvermögens bestanden hat.*)
3. Die Verpflichtung des Gesellschafters, eine zum Zeitpunkt einer wirtschaftlichen Neugründung bestehende Unterbilanz auszugleichen, ist eine auf den Geschäftsanteil rückständige Leistung, für die der Erwerber des Geschäftsanteils haftet.*)
VolltextIBRRS 2012, 1638
BGH, Urteil vom 28.02.2012 - II ZR 115/11
Ist ein Gesellschafter an der Darlehen nehmenden und an der Darlehen gebenden Gesellschaft beteiligt, finden auf eine Finanzierungshilfe des Darlehen gebenden Unternehmens die Eigenkapitalersatzvorschriften Anwendung, wenn der Gesellschafter auf die Gewährung der Kredithilfe an das andere Unternehmen oder auf deren Abzug einen bestimmenden Einfluss ausüben kann. Hiervon ist grundsätzlich dann auszugehen, wenn der Gesellschafter der hilfenehmenden GmbH zwar "nur" zu 50% an der hilfeleistenden GmbH beteiligt, aber zugleich deren alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist.*)
VolltextIBRRS 2012, 1412
BFH, Urteil vom 14.03.2012 - XI R 33/09
1. Die Verpflichtung eines Unternehmers, seine Umsatzsteuer-Voranmeldungen dem Finanzamt grundsätzlich durch Datenfernübertragung elektronisch zu übermitteln, ist verfassungsgemäß.*)
2. Beantragt der Unternehmer, zur Vermeidung von unbilligen Härten die Umsatzsteuer-Voranmeldungen (weiterhin) nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck in Papierform abgeben zu dürfen, muss das Finanzamt diesem Antrag entsprechen, wenn dem Unternehmer die elektronische Datenübermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist.*)
3. Liegt eine solche wirtschaftliche oder persönliche Unzumutbarkeit nicht vor, verbleibt es bei dem Anspruch des Unternehmers auf ermessensfehlerfreie Entscheidung des Finanzamts über diesen Antrag.*)
4. Der Unternehmer darf vom Finanzamt hinsichtlich der zur Erfüllung der Erklärungspflicht auf elektronischem Weg erforderlichen Hard- und Software grundsätzlich nicht auf den Internetzugang anderer "Konzerngesellschaften" verwiesen werden.*)
VolltextIBRRS 2012, 1332
BGH, Beschluss vom 07.02.2012 - II ZB 14/11
Für eine vor dem 10. August 1994 eingetragene Aktiengesellschaft, die keine Familiengesellschaft ist, besteht ein Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat, wenn die Gesellschaft mindestens fünf Arbeitnehmer hat.*)
VolltextIBRRS 2012, 1278
BGH, Urteil vom 06.03.2012 - VI ZR 70/10
Zur internationalen Zuständigkeit bei der Inanspruchnahme schweizerischer Vermögensverwaltungsgesellschaften und einer schweizerischen Bank.*)
VolltextIBRRS 2012, 1174
BGH, Beschluss vom 14.02.2012 - II ZB 18/10
1. Der Notar, der die Gründung einer GmbH beurkundet, erhält nach der Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG für die zusätzliche Erstellung der Gesellschafterliste keine Betreuungsgebühr gemäß § 147 Abs. 2 KostO.*)
2. Holt der Notar, der die Gründung einer GmbH beurkundet, vor der Anmeldung zum Handelsregister auftragsgemäß eine Stellungnahme der zuständigen Industrie- und Handelskammer zur firmenrechtlichen Unbedenklichkeit ein, so fällt hierfür eine Betreuungsgebühr gemäß § 147 Abs. 2 KostO an.*)
VolltextIBRRS 2012, 1128
BGH, Beschluss vom 14.02.2012 - II ZB 15/11
Ist über den Nachlass eines Kommanditisten Dauertestamentsvollstreckung angeordnet, so ist auf Antrag des Testamentsvollstreckers ein Testamentsvollstreckervermerk in das Handelsregister einzutragen.*)
VolltextIBRRS 2012, 1078
BGH, Urteil vom 27.01.2012 - V ZR 272/10
1. Bringt der Verpflichtete die mit einem Vorkaufsrecht belastete Sache in eine von ihm beherrschte Gesellschaft ein und überträgt er anschließend die Gesellschaftsanteile entgeltlich an einen Dritten, kann eine den Vorkaufsfall auslösende kaufähnliche Vertragsgestaltung vorliegen.*)
2. Der Verpflichtete kann die Erstreckung des Vorkaufs auf andere Gegenstände als diejenigen, auf die sich das Vorkaufsrecht bezieht, nicht schon deshalb verlangen, weil ein Verkauf im "Paket" für ihn vorteilhaft ist, sondern nur dann, wenn sich infolge der Trennung der vorkaufsbelasteten Sache kein adäquater Preis für die verbleibenden Gegenstände erzielen lässt.*)
IBRRS 2012, 1061
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.02.2012 - 17 U 72/11
1. Weisen die Parteien in einer Vertragsklausel eines Gesellschaftsvertrags sämtliche Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsverhältnis, insbesondere auch über die Wirksamkeit des Gesellschaftsvertrags sowie einzelner Bestimmungen, unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs einem Schiedsgericht zu und regeln in einem gesonderten Absatz dieser Klausel, dass sie die Einzelheiten zur Zusammensetzung des Schiedsgerichts sowie zum Verfahren selbst in einem gesonderten Schiedsvertrag festlegen, so ist aufgrund der beiderseitigen Interessenlage und dem zum Ausdruck gekommenen Parteiwillen zu entscheiden, ob die Schiedsvereinbarung auch ohne den gesonderten Schiedsvertrag Geltung haben sollte (wie KG, NJW 2011, 2978). Neben der Schiedsvereinbarung, durch die der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten ausgeschlossen wird, bedarf es einer weiteren Regelung der Einzelheiten grundsätzlich nicht, weil das Gesetz ausreichend ergänzende Regelungen vorsieht.*)
2. Die Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung hängt nicht vom Fortbestand der Gesellschaft ab und greift ggf. auch im Liquidationsstadium ein.*)
VolltextIBRRS 2012, 1042
BGH, Urteil vom 15.11.2011 - II ZR 266/09
1. Bei einer Publikumsgesellschaft bürgerlichen Rechts sind in die von den Abwicklern zu erstellende Auseinandersetzungsbilanz auch ohne besondere Regelung im Gesellschaftsvertrag die zu unselbständigen Rechnungsposten gewordenen, auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhenden Ansprüche untereinander und gegen die Gesellschaft einzustellen; auf dieser Grundlage ist der auf jeden Gesellschafter entfallende Fehlbetrag zu ermitteln.*)
2. Bestehen bei der Aufstellung der Auseinandersetzungsbilanz einer Publikumsgesellschaft greifbare Anhaltspunkte dafür, dass der ermittelte Fehlbetrag durch die Anforderung von Nachschüssen in gleicher Höhe nicht aufgebracht werden kann, weil einige Gesellschafter aller Voraussicht nach nicht in der Lage sein werden, die auf sie entfallenden Nachschüsse zu leisten, kann die Gesellschafterversammlung mit der nach dem Gesellschaftsvertrag erforderlichen Mehrheit beschließen, dass diesem Umstand bereits bei der Festlegung der Höhe der von den Gesellschaftern einzufordernden Nachschusszahlungen Rechnung getragen wird, und den Liquidator zur Einforderung der entsprechenden Beträge anweisen.*)
VolltextIBRRS 2012, 1016
BGH, Urteil vom 15.11.2011 - II ZR 272/09
Verlangt der Gesellschaftsvertrag einer Publikumsgesellschaft bürgerlichen Rechts für die Feststellung der Auseinandersetzungsbilanz als Grundlage der Verlustausgleichspflicht nach Auflösung der Gesellschaft keine qualifizierte Mehrheit, ist ein mit einfacher Mehrheit gefasster Beschluss von einer gesellschaftsvertraglichen Klausel gedeckt, nach der Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit zu fassen sind.*)
VolltextIBRRS 2012, 0876
OLG Brandenburg, Urteil vom 22.02.2012 - 4 U 69/11
1. Bei einem Handelskauf (hier: Lieferung von Betonfertigteilen) muss der Käufer die gelieferten Waren gemäß § 377 HGB unverzüglich untersuchen, was auch bei Sukzessivlieferungen grundsätzlich eine zumindest stichprobenweise Untersuchung jeder Lieferung beinhaltet, und einen Mangel unverzüglich anzeigen.
2. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt und der Käufer muss trotz etwaiger Mängel die vereinbarte Vergütung zahlen, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
3. Der Zweck der Untersuchungs- und Rügepflicht, möglichst schnell Klarheit darüber zu schaffen, ob ein Geschäft ordnungsgemäß abgewickelt werden kann oder nicht, rechtfertigt es nicht, den Zusammenschluss zweier Vollkaufleute zu einer ARGE nur deshalb von den Pflichten im kaufmännischen Verkehr zu entbinden, weil die ARGE (hier) als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) einzuordnen ist.
IBRRS 2012, 0869
BGH, Beschluss vom 30.01.2012 - II ZB 20/11
Die Satzung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, bei der ein Aufsichtsrat nach dem Mitbestimmungsgesetz zu bilden ist, kann nicht bestimmen, dass der Aufsichtsrat neben zwanzig stimmberechtigten Aufsichtsratsmitgliedern aus weiteren Mitgliedern mit beratender Funktion besteht.*)
VolltextIBRRS 2012, 0807
BGH, Urteil vom 24.01.2012 - II ZR 109/11
1. Wenn ein Einziehungsbeschluss weder nichtig ist noch für nichtig erklärt wird, wird die Einziehung mit der Mitteilung des Beschlusses an den betroffenen Gesellschafter und nicht erst mit der Leistung der Abfindung wirksam.*)
2. Die Gesellschafter, die den Einziehungsbeschluss gefasst haben, haften dem ausgeschiedenen Gesellschafter anteilig, wenn sie nicht dafür sorgen, dass die Abfindung aus dem ungebundenen Vermögen der Gesellschaft geleistet werden kann, oder sie die Gesellschaft nicht auflösen.*)
VolltextIBRRS 2012, 0771
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.12.1999 - 11 U 23/99
Eine "Einmann-GmbH" kann sich bei einer Vollstreckung gegen ihren geschäftsführenden Alleingesellschafter im Rahmen einer Drittwiderspruchsklage dann nicht auf ihr Eigentum berufen, wenn sie nicht schutzwürdig ist.*)
VolltextIBRRS 2012, 0707
BGH, Urteil vom 12.01.2012 - I ZR 214/10
Für den Beginn des Haftungszeitraums gemäß § 425 Abs. 1 HGB ist es nicht erforderlich, dass der Frachtführer unmittelbar nach Erlangung des Besitzes am Transportgut mit der vertraglich vereinbarten Beförderung beginnt. Lagert der Frachtführer das Gut zunächst aus Gründen vor, die seiner Sphäre zuzurechnen sind beispielsweise wegen fehlender Transportkapazität , so beginnt die Obhutshaftung des § 425 Abs. 1 HGB bereits mit der vom Frachtführer vorgenommenen Vorlagerung.*)
VolltextIBRRS 2012, 0591
BGH, Urteil vom 29.11.2011 - II ZR 306/09
Die unentgeltliche Zuwendung einer durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages entstehenden Unterbeteiligung, mit der dem Unterbeteiligten über eine schuldrechtliche Mitberechtigung an den Vermögensrechten des dem Hauptbeteiligten zustehenden Gesellschaftsanteils hinaus mitgliedschaftliche Rechte in der Unterbeteiligungsgesellschaft eingeräumt werden, ist mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrages im Sinn von § 2301 Abs. 2, § 518 Abs. 2 BGB vollzogen.*)
VolltextIBRRS 2012, 0403
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2010 - I-24 U 160/09
Vom Fortbestand einer ausländischen Gesellschaft, die nach ihrem Personalstatut die Rechtsfähigkeit bereits verloren hat, als "Restgesellschaft" ist so lange auszugehen, wie die Liquidation inländischen Vermögens noch nicht beendet ist.*)
VolltextIBRRS 2012, 0399
OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.08.2010 - 11 Sch 1/10
Zur Kostenentscheidung nach Erledigung eines Antrags auf Feststellung der Zulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens.
VolltextIBRRS 2012, 0151
OLG Dresden, Beschluss vom 05.10.2011 - 17 W 0828/11
GbR: Zu den Voraussetzungen der Eintragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters.*)
VolltextIBRRS 2012, 0067
BGH, Urteil vom 06.12.2011 - II ZR 149/10
1. Der gesetzliche Differenzhaftungsanspruch besteht bei der Aktiengesellschaft auch, soweit der Wert der Sacheinlage zwar den geringsten Ausgabebetrag (§ 9 Abs. 1 AktG), aber nicht das Aufgeld (§ 9 Abs. 2 AktG) deckt.*)
2. Ein Vergleich über den Differenzhaftungsanspruch ist grundsätzlich zulässig und bedarf nicht der Zustimmung der Hauptversammlung.*)
3. Eine Aufrechnungsvereinbarung über unter § 66 Abs. 1 AktG fallende Ansprüche ist wirksam, wenn die Forderung des Aktionärs gegen die Gesellschaft vollwertig, fällig und liquide ist.*)
VolltextIBRRS 2012, 0044
BGH, Beschluss vom 07.11.2011 - II ZR 215/11
1. Der in eine bestehende BGB-Gesellschaft eintretende Neugesellschafter (hier: ein Statiker) durfte bis zur Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Rechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft und deren Haftungsverfassung im Jahre 2003 grundsätzlich darauf vertrauen, nicht mit seinem Privatvermögen für Altverbindlichkeiten der Gesellschaft haften zu müssen (vgl. grundlegend BGH, Urteil vom 07.04.2003 - II ZR 56/02).
2. Das gilt erst recht für den Gründungsgesellschafter einer BGB-Gesellschaft, die zu einer Zeit gegründet wurde, als mangels Anerkennung der Rechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft weder in der Literatur noch in der Rechtsprechung die analoge Anwendung des § 28 HGB auf BGB-Gesellschaften - und schon gar nicht auf eine BGB-Gesellschaft aus Freiberuflern - ernsthaft erwogen wurde.
VolltextOnline seit 2011
IBRRS 2011, 5309OLG Hamm, Urteil vom 24.11.2011 - 28 U 196/10
1. Klagt eine (nicht existente) Einmann-GbR, ist die falsche Parteibezeichnung regelmäßig dahingehend zu berichtigen, dass der betreffende "Einpersonengesellschafter" richtige Partei des Rechtsstreits ist.*)
2. Vereinbaren zwei Rechtsanwälte in einem Untermietvertrag über Kanzleiräume, dass für den Fall unüberbrückbarer Differenzen zunächst eine Schlichtung durch die zuständige Anwaltskammer versucht werden soll, kann die auf Zahlung rückständiger Untermiete gerichtete Klage trotz unterbliebener Schlichtung durch die Anwaltskammer zulässig sein, wenn in zweiter Instanz ein richterlicher Mediationsversuch unternommen worden ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 5198
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.04.2011 - 6 K 6173/07
1. Anschaffungskosten eines geschlossenen Immobilienfonds als Erwerber von Grundstücken.
2. Generalmietgebühr als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten.
3. Kosten für Mieterbetreuung sind nicht als Werbungskosten, sondern als Anschaffungskosten der Grundstücke anzusehen.
VolltextIBRRS 2011, 5156
OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.09.2011 - 10 W 874/11
Der im Grundbuchrecht herrschenden Bestimmtheitsgrundsatz verlangt, dass neben dem Grundstück selbst und dem dinglichen Recht auch die Person des Berechtigten klar und eindeutig feststehen muss. Diesen Anforderungen wird durch die Benennung der Gesellschaft und ihrer Gesellschafter im notariellen Vertrag entsprochen, welche einen weiteren Identitätsnachweis entbehrlich macht, sofern nicht konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Grundbuch durch die beantragte Eintragung unrichtig würde.
VolltextIBRRS 2011, 5147
BGH, Urteil vom 01.12.2011 - IX ZR 11/11
Wird die am Gesellschaftsvermögen und am Vermögen eines Gesellschafters gesicherte Forderung eines Darlehensgläubigers nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft durch Verwertung der Gesellschaftssicherheit befriedigt, ist der Gesellschafter zur Erstattung des an den Gläubiger ausgekehrten Betrages zur Insolvenzmasse verpflichtet.*)
VolltextIBRRS 2011, 5137
OLG München, Beschluss vom 16.09.2011 - 34 Wx 376/11
Zum Nachweis der Vertretung einer GmbH im Grundbuchverfahren, deren Geschäftsführer gesamtvertretungsberechtigt sind, durch einen durch Gesellschafterbeschluss einzelermächtigten Geschäftsführer allein.*)
VolltextIBRRS 2011, 5123
OLG München, Urteil vom 30.08.2011 - 5 U 5544/10
1. Von einem Anleger, der einem Fonds aufgrund irreführender Prospektangaben beigetreten ist, kann nicht erwartet werden, dass er Jahre nach der Zeichnung im Einzelnen darlegt, welche Alternativanlage er anderenfalls gezeichnet hätte.*)
2. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach bei der Rückabwicklung einer Kapitalanlage Steuervorteile des Anlegers aus der Beteiligung nicht anzurechnen sind, wenn die Rückabwicklung zu einem Zufluss beim Anleger und damit verbunden zu einer Besteuerung führt, die dem geschädigten Anleger die erzielten Steuervorteile wieder nimmt, gilt auch dann, wenn der Anleger nicht - als unmittelbarer Eigentümer - Immobilieneigentum erworben hat, sondern einem in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft organisierten Immobilienfonds als mittelbarer Gesellschafter beigetreten ist. In steuerlicher Hinsicht sind die für den Erwerb aufgewendeten Beträge nicht als steuerneutrale Anschaffungskosten, sondern als Werbungskosten anzusehen.*)
VolltextIBRRS 2011, 5122
OLG München, Beschluss vom 28.07.2011 - 34 Wx 90/10
Zur Erledigung der Hauptsache, wenn die Eintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Eigentümerin zunächst mangels grundbuchtauglicher Nachweise abgelehnt, diese aber anschließend ausdrücklich zum Vollzug des Eigentumswechsels im Zeitpunkt der Auflassung neu errichtet und die Eintragung sodann vollzogen wurde.*)
VolltextIBRRS 2011, 5087
BGH, Urteil vom 25.10.2011 - XI ZR 332/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5079
BGH, Urteil vom 10.10.2011 - AnwZ (Brfg) 1/10
1. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, bei welcher die Mehrheit der Geschäftsanteile und der Stimmanteile Patentanwälten zusteht, welche nicht zugleich Rechtsanwälte sind, kann nicht als Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen werden.*)
2. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Geschäftsführer mehrheitlich nicht zur Rechtsanwaltschaft zugelassene Patentanwälte sind, kann nicht als Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen werden.*)
VolltextIBRRS 2011, 5047
KG, Urteil vom 22.12.1998 - 27 U 429/98
1. Wenn die Voraussetzungen für die Kündigung eines Bauträgervertrages aus wichtigem Grund vorliegen (hier: wegen erheblicher Verzögerung des Bauvorhabens), muß sich der Auftraggeber gegenüber dem vertragsuntreuen Bauträger nicht auf den Grundsatz der nur einheitlichen Abwicklung des Bauträgervertrages verweisen lassen. Vielmehr kann er lediglich den auf die Bauerrichtung bezogenen Vertragsteil kündigen und die Übereignung des Baugrundstücks verlangen.*)
2. Für die Abrechnung der vom Bauträger bis zur Kündigung erbrachten Leistungen ist der im Vertrag vereinbarte Grundstückskaufpreis maßgeblich. Auch wenn Grundstücksveräußerung und Bauwerkserrichtung durch den Bauträger grundsätzlich kalkulatorisch verbunden behandelt werden, bedeutet dies nicht, daß sich die verschiedenen Bauträgerleistungen im Rahmen des Gesamtpreises nicht wertmäßig aufschlüsseln und die jeweiligen Preisanteile sich vertraglich nicht verbindlich bestimmen ließen. Der Einwand, die Parteien hätten die Differenzierung aus steuerlichen Gründen vorgenommen, ist unbeachtlich. Maßgeblich ist, daß die Parteien eine verbindliche Aufteilung des Gesamtpreises nach Grundstückspreis und Preis für die Bauleistung vorgenommen haben, die dem zugrunde liegenden Motive bleiben außer Betracht.*)
3. Eine Partei kann zugleich auch Mitglied einer aus einer Personenmehrheit bestehenden Gegenpartei sein, wenn (wie hier) ein Recht einer Gesamthandsgemeinschaft besteht. Wenn ein Prozeß gegen zwei Personen geführt werden muß, die zugleich Gesellschafter der klagenden BGB-Gesellschaft sind, müssen diese daher im Aktiv-Rubrum mit aufgeführt werden, weil nur dieser BGB-Gesellschaft einschließlich der beklagten Gesellschafter der Anspruch zusteht. Dies ist kein Fall des Insichprozesses, weil die Gesamthand, die als Gesamtpartei für das Gesamtvermögen streitet, und die einzelnen Gesellschafter, die für ihr Eigenvermögen streiten, verschiedene Rechtssubjekte sind.*)
4. Eine faktische Einschränkung des Grundsatzes der Selbstorganschaft ist für Publikumsgesellschaften (um die es sich hier handelt) zuzulassen. Daher können Geschäftsführungsaufgaben an Dritte auch mit der Wirkung übertragen werden, daß diese statt der einzelnen Gesellschafter eine Prozeßvollmacht iSd ZPO § 80 wirksam erteilen können.*)
VolltextIBRRS 2011, 5005
OLG München, Urteil vom 04.12.1992 - 23 U 7144/91
Beruft sich der Versicherungsnehmer als Verkäufer trotz Unwirksamkeit einer formularmäßigen Abbedingung der Rügepflichten nach §§ HGB § 377, HGB § 378 HGB gegenüber dem Käufer gleichwohl nicht auf einen Ausschluß der Mängelrechte nach diesen Vorschriften, führt dies nicht zwangsläufig zum Verlust des Versicherungsschutzes aus einer Betriebshaftpflichtversicherung.*)
VolltextIBRRS 2011, 4958
OLG München, Urteil vom 09.11.1993 - 13 U 1716/93
Bei der Vergabe eines ausgeschriebenen Bauvorhabens kann in die Wertung der dritten Stufe das niedrigste Angebot gegenüber einem höheren Angebot zurückgesetzt werden, wenn letzteres aufgrund der technischen Qualifikationen des Bieters “annehmbarer” erscheint.
VolltextIBRRS 2011, 4920
BVerwG, Urteil vom 31.08.2011 - 8 C 16.10
Schließt der Gesellschaftsvertrag einer GmbH, bei der eine Gemeinde Mehrheitsgesellschafterin ist, die Anwendung der Bestimmungen des Aktiengesetzes für den vorgesehenen fakultativen Aufsichtsrat aus, so muss er regeln, was stattdessen gelten soll. Dazu gehört auch die Regelung eines eventuellen Weisungsrechts der zuständigen kommunalen Organe. Ist dies nicht ausdrücklich erfolgt, kann das Bestehen eines Weisungsrechts durch Auslegung des Gesellschaftsvertrages ermittelt werden.*)
VolltextIBRRS 2011, 4917
OLG München, Beschluss vom 20.07.2011 - 34 Wx 131/10
Soll die Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Grundbuchverkehr abweichend von der gesetzlichen Regelung vertreten werden, ist ein grundbuchtauglicher Vertretungsnachweis in der Form des § 29 Abs. 1 GBO unerlässlich (siehe auch KG vom 8.3.2011, 1 W 99/10, 1 W 100/10). Die Vorlage eines - auch notariell beurkundeten - Gesellschaftsvertrags, der die Einzelvertretungsbefugnis des handelnden Gesellschafters ausweist, genügt hierfür nicht.*)
VolltextIBRRS 2011, 4900
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.04.1999 - 22 U 218/98
1. Wenn der Geschädigte, nachdem der Haftpflichtversicherer des Schädigers die Regulierung der geltend gemachten Schadensersatzansprüche abgelehnt hat, diesem schriftlich mitteilt, er werde den Ausgang des von einem anderen Geschädigten eingeleiteten Klageverfahrens abwarten, kommt allein durch das Schweigen des Haftpflichtversicherers auf diese Mitteilung kein die Verjährung hemmendes Stillhalteabkommen zu Stande.*)
2. Allein aus Regulierungsverhandlungen des Haftpflichtversicherers des Schädigers nach Ablauf der Verjährungsfrist kann kein Verzicht auf die Verjährungseinrede hergeleitet werden; der dazu erforderliche Verzichtswille setzt voraus, dass der Haftpflichtversicherer sich bewusst ist oder jedenfalls damit rechnet, dass Verjährung eingetreten ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 4857
BGH, Urteil vom 27.09.2011 - II ZR 279/09
Bei der Auslegung der Bestimmungen über die Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters im Gesellschaftsvertrag einer GmbH ist zu berücksichtigen, dass die am Gesellschaftsvertrag beteiligten Personen im Zweifel eine auf Dauer wirksame und die Gesellschafter gleichbehandelnde Berechnung der Abfindung gewollt haben.*)
VolltextIBRRS 2011, 4824
BGH, Urteil vom 11.10.2011 - II ZR 242/09
Ist - wie bei Publikumsgesellschaften häufig - die mittelbare Beteiligung erst noch zu werbender Anleger und damit eine Verzahnung von Gesellschaft und Treuhand im Gesellschaftsvertrag von vornherein vorgesehen und sind im Hinblick darauf bestimmte Rechte und Pflichten der Anleger schon im Gesellschaftsvertrag geregelt, hat der Treugeber im Innenverhältnis die Stellung eines unmittelbaren Gesellschafters.*)
VolltextIBRRS 2011, 4812
BGH, Urteil vom 13.10.2011 - IX ZR 193/10
1. Der Geschäftsführer kann als Dritter in den Schutzbereich eines Umsatzsteuermandates einbezogen sein, welches die GmbH erteilt hat. Nach Maßgabe der allgemeinen Voraussetzungen können die steuerlichen Berater der GmbH deshalb verpflichtet sein, deren Geschäftsführern ihren Schaden aus einer steuerlichen Inhaftungnahme zu ersetzen.*)
2. Die Verjährung für den Ersatzanspruch des Geschäftsführers gegen die steuerlichen Berater der GmbH beginnt mit der Bekanntgabe des schadensbegründenden Haftungsbescheids.*)
VolltextIBRRS 2011, 4746
BGH, Urteil vom 19.02.1964 - Ib ZR 203/62
a) Der Grundsatz, daß das Schweigen auf ein Bestätigungsschreiben im kaufmännischen Geschäftsverkehr als Zustimmung zu deuten ist, kann nicht in allen Fällen ohne weiteres auf das Schweigen einer Gemeindebehörde (hier Hochbauamt) auf das Bestätigungsschreiben eines Kaufmanns, mit dem die Gemeinde im Rahmen ihrer fiskalischen Betätigung in Geschäftsverbindung steht, übertragen werden.*)
b) § 16 Nr. 4 VOB Teil B enthält eine abschließende Regelung für die Verzinsung von Bauforderungen; der § 641 Abs. 2 BGB findet daneben keine Anwendung.*)
VolltextIBRRS 2011, 4725
BGH, Urteil vom 14.11.1966 - VII ZR 112/64
a) Ist dem Handelsvertreter vom Unternehmer ohne hinreichenden Grund fristlos gekündigt worden, so ist darin im allgemeinen ein begründeter Anlaß im Sinne des § 89 b Abs. 3 Satz 1 HGB für eine Kündigung des Handelsvertreters zu sehen.*)
b) § 89 b Abs. 4 Satz 1 HGB verbietet nicht nur Abmachungen, durch die der Ausgleichsanspruch ganz ausgeschlossen wird, sondern auch solche, durch die er nur im Ergebnis mehr oder weniger eingeschränkt wird; er läßt solche Abreden erst nach völliger Beendigung der vertraglichen Beziehungen zu, nicht schon dann, wenn Unternehmer und Handelsvertreter nur einen Vertrag durch einen anderen ersetzen.*)
c) Hat der Unternehmer schuldhaft ohne hinreichenden Grund dem Handelsvertreter fristlos gekündigt, so kann dieser wegen des ihm entgangenen Gewinns Schadensersatz aus positiver Vertragsverletzung verlangen, muß sich aber unter Umständen den Einwand mitwirkenden Verschuldens aus § 254 BGB entgegenhalten lassen. Dagegen ist auf den vertraglichen Erfüllungsanspruch gemäß § 615 BGB § 254 BGB nicht anwendbar.*)
VolltextIBRRS 2011, 4698
BGH, Urteil vom 25.10.1968 - V ZR 80/65
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4602
KG, Beschluss vom 19.07.2011 - 1 W 492/11
Für die bloße Löschung eines nach § 47 Abs.2 GBO gebuchten Gesellschafters bedarf es neben der formgerechten Berichtigungsbewilligung des Ausgeschiedenen keiner Bewilligung der weiteren im Grundbuch eingetragenen Gesellschafter gemäß §§ 19, 22 Abs.2 GBO.*)
VolltextIBRRS 2011, 4553
LG Karlsruhe, Urteil vom 28.06.2011 - 11 S 7/10
Eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft nach § 5a GmbHG ist als Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft jedenfalls dann ungeeignet, wenn das nach Abzug der Gründungskosten zur Verfügung stehende Kapital eine Inanspruchnahme des Verwalters auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen regelmäßig wirtschaftlich ins Leere laufen lässt. Etwas anderes kann etwa bei Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme oder sonstiger Sicherheitsleistung gelten.
VolltextIBRRS 2011, 4448
BGH, Urteil vom 11.10.2011 - II ZR 18/10
1. Kreditunwürdig im Sinne der Regeln über den Eigenkapitalersatz kann eine Gesellschaft nur dann sein, wenn sie tatsächlich einen Kredit benötigt.*)
2. Ein Kreditbedarf, der nur aufgrund zu gering kalkulierter Abschlagszahlungen des Gesellschafters oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens entstanden ist und der nachträglich bei richtiger Betrachtungsweise entfällt, reicht dafür nicht aus.*)
VolltextIBRRS 2011, 4415
OLG Köln, Beschluss vom 18.07.2011 - W 146/11
Rechtsdienstleistung ist nach § 2 Abs. 1 RDG jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert, wie etwa die Auseinandersetzung mehrerer Immobilien und Nachlassgegenstände einer Erbengemeinschaft.
VolltextIBRRS 2011, 4402
BGH, Urteil vom 05.03.1981 - III ZR 115/80
Verweigert ein Darlehensschuldner die fälligen Ratenzahlungen aus erwägenswerten rechtlichen Zweifeln und ergibt sich aus seinem Vorbringen, daß er an sich vertragstreu bleiben will, so gibt das Bestreiten des Anspruchs allein dem Gläubiger noch kein Recht zur fristlosen Kündigung.*)
VolltextIBRRS 2011, 4388
BGH, Urteil vom 23.02.1983 - IVa ZR 187/81
Zur rechtlichen Behandlung eines Vertrages, in dem zum Schein ein Beratungshonorar versprochen wurde, das nach dem Willen der Parteien in Wirklichkeit einen Teil des Entgelts für die Übertragung eines GmbH-Anteils darstellen sollte.*)
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