Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1445 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IBRRS 2011, 4371BGH, Urteil vom 26.11.1984 - VIII ZR 214/83
Zur Zulässigkeit von Formularbestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der Kraftfahrzeug-Branche.*)
VolltextIBRRS 2011, 4364
BGH, Urteil vom 18.09.1985 - IVa ZR 199/83
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4356
BGH, Urteil vom 19.12.1985 - III ZR 90/84
Zum Ausgleich einer Teilleistung unter Gesamtschuldnern, die als Gesellschafter einer GmbH zusammen mit Außenstehenden eine Darlehensschuld der GmbH ganz oder teilweise mitübernommen haben.*)
VolltextIBRRS 2011, 4354
BGH, Urteil vom 24.04.1986 - VII ZR 262/85
Rechnet der Besteller im Werklohnprozeß mit einem Anspruch auf Kostenvorschuß zur Mängelbeseitigung erfolgreich auf, so wird dadurch die Verjährung der die Werklohnforderung etwa übersteigenden Gewährleistungsansprüche nicht unterbrochen.*)
VolltextIBRRS 2011, 4353
BGH, Urteil vom 27.05.1986 - III ZR 239/84
Ersatz für Nachteile, die der Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft infolge einer durch Amtspflichtverletzung ausgelösten Schadensersatzleistung an die Gesellschaft erleidet, weil sein der Einkommensteuer unterliegender Gewinnanteil als Mitunternehmer der Gesellschaft entsprechend erhöht wird, kann nach Vollendung der Verjährung des Ersatzanspruchs nach § 852 Absatz III BGB nicht deshalb verlangt werden, weil der haftenden Körperschaft ein Teil der so angefallenen Einkommensteuer zugeflossen ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 4350
BGH, Urteil vom 01.07.1986 - VI ZR 120/85
1. Ein Nichtbetreiben des Prozesses i. S. des § 211 Abs. 2 BGB liegt nur dann vor, wenn die Parteien ohne triftigen Grund untätig bleiben.*)
2. Zur Frage, ob die Begründung eines landgerichtlichen Urteils einen Vertrauenstatbestand schafft, der ein triftiger Grund für ein zeitweiliges Nichtbetreiben des Prozesses i. S. des § 211 Abs. 2 BGB sein kann.
VolltextIBRRS 2011, 4345
BGH, Urteil vom 25.03.1987 - VIII ZR 341/86
1. Die Grundsätze über die Wirkungen eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens sind auf das rechtsgeschäftliche Handeln eines Konkursverwalters anwendbar, der Warenvorräte aus der Konkursmasse durch eine Reihe von Kaufverträgen veräußert und dadurch in größerem Umfang am geschäftlichen Verkehr teilnimmt.*)
2. Erhält der kaufmännisch handelnde Konkursverwalter ein Bestätigungsschreiben über eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung mit einem Vertragspartner, so treffen ihn die gleichen Obliegenheiten und Pflichten wie einen Kaufmann. Er muß durch geeignete Organisation sicherstellen, daß er rechtzeitig Kenntnis von eingehenden Schriftstücken erlangt.*)
VolltextIBRRS 2011, 4275
KG, Beschluss vom 18.10.2011 - 1 W 571/11
Ist als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass ein Eigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums außer bei Veräußerung an einen Verwandten der Zustimmung des Verwalters bedarf, so erfasst die Ausnahme nicht die Veräußerung an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter sämtlichst Verwandte des Veräußerers sind.*)
VolltextIBRRS 2011, 4263
BGH, Urteil vom 17.05.1988 - VI ZR 233/87
Eine Vereinbarung, die ein Vertreter einer Partei im Einverständnis mit dem Vertragsgegner zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil naher Angehöriger treuwidrig zum Schaden des Vertretenen trifft, verstößt i. S. des § 138 Abs. 1 BGB gegen die guten Sitten und ist nichtig. Die Sittenwidrigkeit der Absprache erfaßt auch das Hauptgeschäft zwischen den Vertragsparteien.*)
VolltextIBRRS 2011, 4258
BGH, Urteil vom 10.10.1988 - II ZR 92/88
Wer von einer GmbH ein mit einer Vormerkung auf Einräumung einer Sicherungshypothek belastetes Grundstück erworben hat, kann nach Löschung der im übrigen vermögenslosen Gesellschaft im Handelsregister nicht die Beseitigung der Vormerkung mit der Begründung verlangen, der durch sie gesicherte Anspruch könne nicht mehr durchgesetzt werden.*)
VolltextIBRRS 2011, 4255
BGH, Urteil vom 14.12.1988 - I ZR 235/86
Bei teilweisem Verlust oder teilweiser Beschädigung des Frachtgutes mindert sich der Anspruch auf Fracht nach Art. 23 Abs. 4 CMR, Art. 25 Abs. 1 CMR anteilig, ohne daß es auf eine Aufrechnung des anderen Teils ankommt. Die aufgrund des Teilverlustes bzw. der Teilbeschädigung gegebenen Schadensersatzansprüche können dagegen nur im Aufrechnungswege geltend gemacht oder selbständig eingeklagt werden.*)
VolltextIBRRS 2011, 4253
BGH, Urteil vom 22.02.1989 - VIII ZR 4/88
Wer gegenüber dem Partner im Laufe der Verhandlungen den späteren Vertragsabschluß ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten als sicher hinstellt, haftet aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen grundsätzlich auch dann, wenn er das berechtigte Vertrauen des anderen Teils nicht schuldhaft herbeigeführt hat.*)
VolltextIBRRS 2011, 4249
BGH, Urteil vom 09.10.1989 - II ZR 16/89
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein GmbH-Gesellschafter, der bei Abschluß des Vertrages über die Anstellung eines Geschäftsführers für die Gesellschaft auftritt, ohne von den übrigen Gesellschaftern zu ihrer Vertretung ermächtigt zu sein, nach § 179 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht haftet.*)
VolltextIBRRS 2011, 4234
BGH, Urteil vom 10.05.1990 - I ZR 175/88
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4232
BGH, Urteil vom 13.11.1990 - XI ZR 217/89
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4231
BGH, Urteil vom 20.12.1990 - IX ZR 268/89
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4214
BGH, Urteil vom 17.01.1990 - VIII ZR 292/88
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4212
BGH, Urteil vom 21.03.1991 - IX ZR 286/90
1. Ein Gesamtschuldner ist im Vergleichsverfahren über das Vermögen des anderen Gesamtschuldners auch dann Vergleichsgläubiger, wenn er den Gläubiger erst nach Eröffnung des Verfahrens befriedigt.*)
2. Jedenfalls nach Aufhebung des Verfahrens, in dem ein Liquidationsvergleich gerichtlich bestätigt worden war, ist das Recht eines Vergleichsgläubigers, den Schuldner auf Zahlung in Anspruch zu nehmen, nur insofern durch fehlendes Rechtsschutzinteresse begrenzt, als der Vergleichsgläubiger aus dem bestätigten Vergleich in Verbindung mit einem Auszug aus dem berichtigten Gläubigerverzeichnis gegen den Schuldner vollstrecken kann.*)
VolltextIBRRS 2011, 4211
BGH, Urteil vom 23.04.1991 - X ZR 77/89
1. Das gem. § ZPO § 256 ZPO § 256 Absatz I ZPO erforderliche rechtliche Interesse bei Schadensersatzfeststellungsklagen liegt schon dann vor, wenn künftige Schadensfolgen - sei es auch nur entfernt - möglich, ihre Art, ihr Umfang und sogar ihr Eintritt aber noch ungewiß sind. Die Wahrscheinlichkeit einer Schadensentstehung stellt keine Sachurteilsvoraussetzung dar, sondern gehört zur materiellen Klagebegründung.*)
2. Ein Sachvortrag zur Begründung eines Klageanspruchs ist schlüssig und damit erheblich, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in der Person des Klägers entstanden erscheinen zu lassen. Er bedarf im Hinblick auf die Einlassung des Gegners nur dann der Ergänzung, wenn er infolge der Einlassung unklar wird und nicht mehr den Schluß auf die Entstehung des geltend gemachten Rechts zuläßt.*)
3. Die Ablehnung eines Beweises für eine beweiserhebliche Tatsache ist nur dann zulässig, wenn ihre Erheblichkeit mangels näherer Bezeichnung der unter Beweis gestellten Tatsachen nicht beurteilt werden kann oder wenn diese lediglich in das Gewand einer bestimmt aufgestellten Behauptung gekleidet, tatsächlich aber erkennbar aus der Luft gegriffen sind.*)
VolltextIBRRS 2011, 4209
BGH, Urteil vom 29.05.1991 - VIII ZR 214/90
Bei schwebend unwirksamer Abtretung einer Kaufpreisforderung führt die vom Zessionar erklärte fruchtlose Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung auch dann nicht zum Erlöschen der beiderseitigen Erfüllungsansprüche, wenn die Abtretung später genehmigt wird.*)
VolltextIBRRS 2011, 4206
BGH, Urteil vom 21.11.1991 - I ZR 87/90
Der Grundsatz, daß durch AGB die Verpflichtung des Gläubigers nicht abbedungen werden kann, auf einen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung die aus diesem Grund verwirkte Vertragsstrafe anzurechnen (BGHZ 63, BGHZ Band 63 Seite 256 = NJW 1975, NJW Jahr 1975 Seite 163 = LM Allg. Geschäftsbedingungen Nr. 58), gilt auch für Handelsvertreterverträge.*)
VolltextIBRRS 2011, 4205
BGH, Urteil vom 13.02.1992 - III ZR 28/90
1. Zur Frage der Zulässigkeit eines Teilurteils, wenn zwei selbständig nebeneinanderstehende Klagegründe zugleich wechselseitig im Eventualverhältnis geltend gemacht werden.*)
2. Ein stillschweigender Auskunftsvertrag zwischen dem von einem Vertragspartner zu vorvertraglichen Verhandlungen hinzugezogenen sachkundigen Berater und der Gegenpartei kommt nur bei Vorliegen besonderer Umstände in Betracht; dies gilt insbesondere dann, wenn sich auch die Gegenpartei eines sachkundigen Beistandes versichert hat.*)
VolltextIBRRS 2011, 4201
BGH, Urteil vom 25.02.1993 - VII ZR 24/92
1. Ein vor dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland zur Post gegebener Einspruch gegen einen auf der Grundlage der Verordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Staatlichen Vertragsgerichts erlassenen Schiedsspruch ist nach dem Beitritt als Berufung zu behandeln.*)
2. Auf vor dem 1. 7. 1990 zwischen ehemaligen volkseigenen Betrieben geschlossene Wirtschaftsverträge ist das Gesetz über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft vom 25. 3. 1982 auch nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich weiter anzuwenden.*)
3. Hat der Ministerrat der DDR durch Beschluß wegen umweltbelastender, gesundheitsschädlicher Produktion bei einem volkseigenen Betrieb die Stillegung von Produktionsanlagen angeordnet und führt dieser Beschluß zur Aufhebung eines Wirtschaftsvertrags, der eine Lieferung an den von der Stillegung betroffenen volkseigenen Betrieb zum Gegenstand hat, so ist dieser volkseigene Betrieb in Ermangelung einer anderweitigen Regelung seinem Vertragspartner regelmäßig zum Aufwendungsersatz nach § DDR-VERTRAGSG 1982 § 79 DDR-VERTRAGSG 1982 § 79 Absatz I 1 DDR-VertragsG 1982 verpflichtet.*)
4. § DDR-VERTRAGSG 1982 § 79 DDR-VERTRAGSG 1982 § 79 Absatz I 1 DDR-VertragsG 1982 weist jedem Partner eines Wirtschaftsvertrags das Risiko zu, daß die Aufhebung des Vertrags auf Umstände in seinem jeweiligen Bereich zurückzuführen ist, und knüpft hieran die Pflicht zum Aufwendungsersatz. Diese Vorschrift enthält insoweit eine abschließende Risikoregelung, die einen Rückgriff auf die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage ausschließt.*)
5. Der Übergang von der sozialistischen Planwirtschaft der DDR zur sozialen Marktwirtschaft im Jahr 1990 begründet jedenfalls dann nicht den Einwand des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bezüglich eines zwischen volkseigenen Betrieben in der DDR vor dem 1. 7. 1990 geschlossenen Wirtschaftsvertrags, wenn dieser Übergang keine einschneidende Änderung zu Lasten einer Seite bewirkt, sondern nur dazu führt, daß eine der kraft Umwandlung aus den volkseigenen Betrieben entstandenen Kapitalgesellschaften ihre marktwirtschaftliche Existenz mit Altschulden beginnt, die bereits bei ihrem Vorgängerbetrieb unter der Geltung des planwirtschaftlichen Systems entstanden sind.*)
VolltextIBRRS 2011, 4199
BGH, Urteil vom 16.09.1993 - IX ZR 255/92
Gerät der Gläubiger eines Befreiungsanspruchs in Konkurs, so wandelt sich der Anspruch in eine - in die Masse fallende - Forderung auf Zahlung in voller Höhe der zu tilgenden Schuld um.*)
VolltextIBRRS 2011, 4101
BGH, Beschluss vom 20.09.2011 - II ZB 17/10
1. Das Registergericht ist berechtigt, eine Gesellschafterliste zurückzuweisen, die entgegen § 40 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 GmbHG keine Veränderungen in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung ausweist, sondern solche nur ankündigt.*)
2. Ein aufschiebend bedingt abgetretener Geschäftsanteil kann nicht nach § 161 Abs. 3 BGB in Verbindung mit § 16 Abs. 3 GmbHG vor Bedingungseintritt von einem Zweiterwerber gutgläubig erworben werden.*)
VolltextIBRRS 2011, 4091
BGH, Urteil vom 03.04.1996 - VIII ZR 3/95
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4066
BGH, Urteil vom 29.03.2000 - VIII ZR 81/99
1. Auch bei der Auslegung eines beurkundungsbedürftigen Rechtsgeschäfts muss sich der Vertretene, der das Handeln eines in seinem Namen auftretenden vollmachtlosen Vertreters nachträglich genehmigt, dessen Kenntnis und dessen Verständnis vom Inhalt der abgegebenen Erklärungen nach § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen.*)
2. Zur Vergütung des Kaufmanns nach § 354 HGB.*)
VolltextIBRRS 2011, 4063
BGH, Urteil vom 15.09.2005 - I ZR 58/03
Die in Ziff. 24 ADSp (Fassung 1998) enthaltene Haftungsbegrenzung bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung durch einfache Erfüllungsgehilfen ist im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten gem. § 9 II Nr. 2 AGBG a.F. unwirksam, weil sie unangemessen von der gesetzlichen Haftungsregelung in § 475 HGB, § 278 BGB abweicht.*)
VolltextIBRRS 2011, 4029
OLG München, Beschluss vom 22.06.2011 - 34 SchH 3/11
Ist bereits ein Hauptsacheverfahren vor einem staatlichen Gericht rechtshängig, besteht für einen Feststellungsantrag nach § 1032 Abs. 2 ZPO regelmäßig kein Rechtsschutzbedürfnis. Darauf, ob die Schiedseinrede nach § 1032 Abs. 1 ZPO vor dem staatlichen Gericht bereits erhoben worden ist, kommt es nicht an (Ergänzung zu Senat vom 10. Januar 2007, 34 SchH 014/06).*)
VolltextIBRRS 2011, 4013
BGH, Urteil vom 20.09.2011 - II ZR 234/09
1. Eigene Aktien der Gesellschaft können nicht als Sacheinlage eingebracht werden. Der Verzicht auf den Anspruch auf Rückerstattung von darlehensweise an die Gesellschaft überlassenen Aktien steht dem Einbringen als Sacheinlage jedenfalls dann gleich, wenn er in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Darlehensgewährung vereinbart wurde.*)
2. Der organschaftliche Vertreter einer Gesellschaft, der selbst nicht über die erforderliche Sachkunde verfügt, kann den strengen Anforderungen an eine ihm obliegende Prüfung der Rechtslage und an die Beachtung von Gesetz und Rechtsprechung nur genügen, wenn er sich unter umfassender Darstellung der Verhältnisse der Gesellschaft und Offenlegung der erforderlichen Unterlagen von einem unabhängigen, für die zu klärende Frage fachlich qualifizierten Berufsträger beraten lässt und den erteilten Rechtsrat einer sorgfältigen Plausibilitätskontrolle unterzieht.*)
3. Das Aufsichtsratsmitglied, das über beruflich erworbene Spezialkenntnisse verfügt, unterliegt, soweit sein Spezialgebiet betroffen ist, einem erhöhten Sorgfaltsmaßstab.*)
VolltextIBRRS 2011, 3872
OLG München, Beschluss vom 30.09.2011 - 34 Wx 418/11
Beinhaltet der Vollstreckungstitel (das Urteil) als Gläubigerin eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ohne auch ihre (alle) Gesellschafter auszuweisen, eignet sich dieser nicht zur Eintragung einer Zwangshypothek. Die fehlende (oder ungenügende) Bezeichnung der Gesellschafter im vorgelegten Titel ist nicht in jedem Fall ein unbehebbarer Mangel.*)
VolltextIBRRS 2011, 3860
OLG Schleswig, Beschluss vom 06.04.2011 - 2 W 60/10
1. Wenn eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nur unter ihrer Bezeichnung als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen ist, steht den eingetragenen Grundpfandgläubigern ein Antragsrecht betreffend eine nachträgliche Eintragung der Gesellschafter der Eigentümerin zu.*)
2. Daraus ergibt sich zugleich ein Beschwerderecht des Grundpfandgläubigers, wenn das Grundbuchamt die beantragte Ergänzung ablehnt.*)
3. Im Falle der Auflassung eines Grundstücks an eine bereits zuvor durch privatschriftlichen Vertrag gegründete Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind dem Grundbuchamt mindestens eidesstattliche Versicherungen der handelnden Gesellschafter über ihre Stellung als (alleinige) Gesellschafter der Erwerberin in notariell beurkundeter Form sowie der Gesellschaftsvertrag vorzulegen, dessen Unterschriften nachträglich nach Maßgabe des § 40 Abs. 1 2. Alt. BeurkG anerkannt worden sind.*)
VolltextIBRRS 2011, 3859
OLG München, Beschluss vom 27.04.2010 - 34 Wx 32/10
Ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts aufgrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4.12.2008 (NJW 2009, 594 = NZG 2009, 137 = NZM 2009, 94) in der Zeit vor dem 18.8.2009 nur unter ihrem Namen ins Grundbuch eingetragen worden, kommt jedenfalls dann, wenn die Gesellschaft gleichzeitig mit dem Erwerb des Grundstücks gegründet wurde, eine Ergänzung des Grundbuchs um die Gesellschafter zum Zeitpunkt der ursprünglichen Eintragung in Form einer Richtigstellung in Betracht. In diesem Fall genügt es, dass keine tatsächlichen Anhaltspunkte für eine zwischenzeitliche Änderung des Gesellschafterbestands bestehen.*)
VolltextIBRRS 2011, 3858
OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.04.2011 - 5 Wx 89/10
Die Vermutung des § 899 a BGB, nach der diejenigen Personen GbR-Gesellschafter sind, die nach § 47 II 1 GBO eingetragen sind, und darüber hinaus weitere Gesellschafter nicht vorhanden sind, gilt auch in den Fällen, in denen nach Ausscheiden eines Gesellschafters und/oder Eintritt eines neuen Gesellschafters das Grundbuch unrichtig geworden und nach § 894 BGB zu berichtigen ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 3840
OLG Hamm, Beschluss vom 12.10.2010 - 15 W 306/10
Der Nachweis der Existenz und der Vertretungsverhältnisse einer Grundeigentum erwerbenden BGB-Gesellschaft kann auch durch einen unterschriftsbeglaubigten Gesellschaftsvertrag geführt werden, den die Gesellschafter in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Kaufvertrag über die Immobilie geschlossen haben.*)
VolltextIBRRS 2011, 3819
BGH, Urteil vom 13.09.2011 - VI ZR 229/09
1. Ein Bevollmächtigter kann aus § 826 BGB haften, wenn er bei Errichtung einer Gesellschaft die ihm erteilte Generalvollmacht missbraucht.*)
2. Eine fehlerhafte Gesellschaft setzt auf den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags gerichtete Willenserklärungen zwischen den Beteiligten voraus. Diese liegen grundsätzlich nicht vor, wenn ein Mitgesellschafter die ihm erteilte Vollmacht überschreitet.*)
VolltextIBRRS 2011, 3630
BGH, Urteil vom 19.07.2011 - II ZR 153/09
Ist im Gesellschaftsvertrag einer Publikumsgesellschaft geregelt, dass über bestimmte Beschlussgegenstände nicht die Mehrheit der abgegebenen, sondern die Mehrheit der anwesenden Stimmen entscheidet, und ergibt die Auslegung des Gesellschaftsvertrags, dass die Mehrheit der anwesenden Stimmen als Mehrheit aller teilnehmenden und nicht als Mehrheit der mit Ja oder Nein stimmenden Gesellschafter zu verstehen ist, sind bei schriftlicher Beschlussfassung mit den "anwesenden" Gesellschaftern im Regelfall nicht alle, sondern nur die Gesellschafter gemeint, die sich an der schriftlichen Abstimmung beteiligen.*)
VolltextIBRRS 2011, 3625
BGH, Urteil vom 21.07.2011 - IX ZR 185/10
Die Regelungen über die Nachrangigkeit kapitalersetzender Gesellschafterdarlehen nach § 32a GmbHG a.F., § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO a.F. finden auf Kapitalgesellschaften, über deren Vermögen in Deutschland das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden ist, auch dann Anwendung, wenn diese in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gegründet worden sind.*)
VolltextIBRRS 2011, 3612
BGH, Urteil vom 19.07.2011 - II ZR 209/09
Ist im Gesellschaftsvertrag einer Publikumsgesellschaft geregelt, dass über bestimmte Beschlussgegenstände nicht die Mehrheit der abgegebenen, sondern die Mehrheit der anwesenden Stimmen entscheidet, und ergibt die Auslegung des Gesellschaftsvertrags, dass die Mehrheit der anwesenden Stimmen als Mehrheit aller teilnehmenden und nicht als Mehrheit der mit Ja oder Nein stimmenden Gesellschafter zu verstehen ist, sind bei schriftlicher Beschlussfassung mit den "anwesenden" Gesellschaftern im Regelfall nicht alle, sondern nur die Gesellschafter gemeint, die sich an der schriftlichen Abstimmung beteiligen.*)
VolltextIBRRS 2011, 3607
BGH, Urteil vom 05.07.2011 - II ZR 199/10
1. Auch bei einer als Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausgestalteten Publikumsgesellschaft hat die Auflösung der Gesellschaft grundsätzlich zur Folge, dass die einzelnen Gesellschaftern verliehene Einzelgeschäftsführungsbefugnis nach § 730 Abs. 2 Satz 2 BGB erlischt. Die Geschäftsführung und Vertretung steht von der Auflösung an allen Gesellschaftern gemeinschaftlich zu.*)
2. Bei der Abwicklung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann das Gericht aus wichtigen Gründen entsprechend § 146 Abs. 2 HGB Liquidatoren ernennen.*)
VolltextIBRRS 2011, 3468
BGH, Urteil vom 19.07.2011 - II ZR 124/10
Die Modalitäten der Bevollmächtigung eines Stimmrechtsvertreters und damit die Pflicht zur Anmeldung eines Bevollmächtigten fielen nicht unter die in der Einberufung anzugebenden Bedingungen der Teilnahme an der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder der Ausübung des Stimmrechts.*)
VolltextIBRRS 2011, 3413
BGH, Urteil vom 12.07.2011 - II ZR 71/11
1. Bei einer wirtschaftlichen Neugründung einer Vorrats- oder Mantelgesellschaft kommt eine Haftung der handelnden Personen analog § 11 Abs. 2 GmbHG nur dann in Betracht, wenn die Geschäfte vor Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung aufgenommen worden sind und dem nicht alle Gesellschafter zugestimmt haben.*)
2. Versichert der Geschäftsführer bei der Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung der Wahrheit zuwider, dass sich das Stammkapital endgültig in seiner freien Verfügung befindet, haftet er analog § 9a Abs. 1 GmbHG.*)
VolltextIBRRS 2011, 3275
BGH, Urteil vom 19.07.2011 - II ZR 300/08
1. Die Vereinbarung eines Treuhandverhältnisses, das darauf beschränkt ist, die gesellschaftsrechtlichen Rechte des "Treugebers" gegenüber dem Grundbuchamt durch einen Treuhänder halten zu lassen, steht der Außenhaftung des "Treugebers" analog § 128 HGB nicht entgegen, wenn die Auslegung des Gesellschaftsvertrags und des Treuhandvertrags ergibt, dass nicht der "Grundbuchtreuhänder", sondern der "Treugeber" Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts geworden ist.*)
2. Der Grundsatz des Vertrauensschutzes steht der Haftung der Gesellschafter eines Immobilienfonds in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die vor der Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung beigetreten sind, für die vor ihrem Beitritt zur Objektfinanzierung begründeten Darlehensverbindlichkeiten der Gesellschaft analog §§ 128, 130 HGB nicht entgegen, wenn sie auch bei nur geringer Aufmerksamkeit erkennen konnten, dass für die Objektfinanzierung Fremdmittel benötigt wurden, für deren Rückzahlung sie nach dem Gesellschaftsvertrag haften sollten.*)
3. Zahlt der Gesellschafter einer Publikumspersonengesellschaft gemäß § 128 HGB auf eine durch die Gesellschaft besicherte Gesellschaftsschuld, hat er jedenfalls bei nicht akzessorischen Sicherheiten keinen gesetzlichen Anspruch auf anteilige Übertragung der Sicherheit, den er dem Gläubiger als Einrede entgegenhalten kann.*)
VolltextIBRRS 2011, 3090
BGH, Urteil vom 13.07.2011 - VIII ZR 17/09
1. Der Annahme eines bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters (Vertragshändlers) berücksichtigungsfähigen Stamm- oder Mehrfachkundengeschäfts steht es nicht entgegen, wenn der Folgekauf durch den Ehegatten oder einen nahen Angehörigen des Erstkäufers erfolgt. Einer häuslichen Gemeinschaft zwischen dem Erst- und dem Zweitkäufer bedarf es hierfür nicht (Fortführung von BGH, Urteil vom 5. Juni 1996 - VIII ZR 7/95, NJW 1996, 2302 unter B II 2 a).*)
2. Ein für die Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters (Vertragshändlers) zu berücksichtigendes Neuwagengeschäft liegt auch dann vor, wenn das Fahrzeug zwar nicht fabrikneu im Sinne der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 7. Juni 2006 - VIII ZR 180/05, WM 2006, 2008 Rn. 10 f. mwN), aber nicht gebraucht ist.*)
3. Bei der Billigkeitsprüfung nach § 89b Abs. 1 Nr. 3 HGB aF (§ 89b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB nF) kann ausgleichsmindernd berücksichtigt werden, dass der vormalige Vertragshändler einen Vertragswerkstattbetrieb fortführt und damit die Möglichkeit behält, seinen Kundenstamm weiter zu nutzen (Fortführung von BGH, Urteil vom 27. Februar 1981 - I ZR 39/79, VersR 1981, 832 unter II 2 c mwN).*)
VolltextIBRRS 2011, 2922
BGH, Urteil vom 31.05.2011 - II ZR 116/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2873
BGH, Beschluss vom 31.05.2011 - II ZR 106/10
Der Anspruch auf Erstattung des Wertes einer Gesellschaftersicherheit nach den sogenannten Rechtsprechungsregeln verjährt gemäß § 31 Abs. 5 GmbHG in fünf Jahren. Auf diesen Anspruch ist § 146 InsO auch dann nicht anwendbar, wenn zugleich der Tatbestand des § 32b GmbHG aF erfüllt ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 2862
BGH, Urteil vom 21.06.2011 - II ZR 262/09
Ist im Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft bestimmt, dass ein Gesellschafter ausscheidet, wenn die übrigen Gesellschafter - aus wichtigem Grund - sein Ausscheiden durch Erklärung ihm gegenüber verlangen, so ist diese Klausel regelmäßig dahin auszulegen, dass die Gesellschafter über die Ausschließung eines Mitgesellschafters einen Beschluss zu fassen und darauf gegründet eine Ausschließungserklärung ihm gegenüber abzugeben haben.*)
VolltextIBRRS 2011, 2853
BGH, Urteil vom 31.05.2011 - II ZR 109/10
Bei der Beschlussfassung über die ordentliche Kündigung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags durch die beherrschte Gesellschaft ist der herrschende Gesellschafter stimmberechtigt.*)
VolltextIBRRS 2011, 2640
BGH, Beschluss vom 28.06.2011 - II ZB 2/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2635
BGH, Urteil vom 17.05.2011 - II ZR 285/09
Ist der aus einer Personengesellschaft ausgeschiedene Gesellschafter imstande, die Höhe seines Abfindungsanspruchs schlüssig zu begründen, so kann er nach dem Verstreichen der vertraglich vereinbarten Fälligkeitszeitpunkte im Regelfall auf Leistung klagen und im Rahmen dieser Zahlungsklage den Streit darüber austragen, ob und in welcher Höhe bestimmte Aktiv- oder Passivposten bei der Berechnung des Abfindungsguthabens zu berücksichtigen sind (Bestätigung von BGH, Urteil vom 13. Juli 1987 - II ZR 274/86, ZIP 1987, 1314).*)
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