Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1445 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IBRRS 2011, 0861BGH, Beschluss vom 20.01.2011 - I ZB 67/09
1. Eine klare, geordnete und übersichtliche Form der Darstellung sämtlicher relevanten Geschäftsvorfälle in einem Buchauszug im Sinne von § 87c Abs. 2 HGB kann dadurch erreicht werden, dass einer Aufstellung Abdrucke von Auftrags- und Rechnungsunterlagen beigefügt werden, die ohne Schwierigkeiten zugeordnet werden können.*)
2. Hat der Unternehmer in einem Buchauszug auf einen Aktenordner Bezug genommen, wird sein Inhalt Teil des Buchauszugs und unterliegt ebenfalls den Anforderungen, die hinsichtlich Klarheit, Ordnung und Übersichtlichkeit an einen Buchauszug zu stellen sind.*)
VolltextIBRRS 2011, 0693
OLG Hamm, Urteil vom 09.08.2010 - I-8 U 13/10
Zwar trägt ein abstraktes Schuldanerkenntnis den Rechtsgrund in sich - eines besonderen Sicherungsvertrages bedarf es nicht. Anders steht es jedoch dann, wenn ein abstraktes Schuldanerkenntnis zu Sicherungszwecken erteilt worden ist: es enthält grundsätzlich nur eine zusätzliche Forderung des Gläubigers. Betreibt daher ein Gläubiger die Zwangsvollstreckung aus einem Schuldanerkenntnis, kann ihm der Schuldner den Bereicherungseinwand entgegenhalten, wenn die Forderung nicht oder nicht mehr besteht.
VolltextIBRRS 2011, 0639
BGH, Urteil vom 11.01.2011 - II ZR 187/09
Das Recht der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Auskunft über die Namen und Anschriften ihrer Mitgesellschafter zu verlangen, steht auch Anlegern zu, die sich als Treugeber über eine Treuhandkommanditistin an einer Publikumsgesellschaft in Form einer Kommanditgesellschaft beteiligt haben, wenn die Anleger aufgrund der im konkreten Fall getroffenen vertraglichen Vereinbarungen im Innenverhältnis eine Innengesellschaft bürgerlichen Rechts bilden (Fortführung von BGH, Beschluss vom 21. September 2009 - II ZR 264/08, ZIP 2010, 27).*)
VolltextIBRRS 2011, 0636
BGH, Urteil vom 11.01.2011 - II ZR 157/09
Wird eine Schuld der Gesellschaft gegenüber einem Gesellschafter übernommen, die eigenkapitalersatzrechtlich gebunden ist, ist auch eine zum Ausgleich der Schuldübernahme durch Anerkenntnis begründete Forderung des Schuldübernehmers gegen die Gesellschaft eigenkapitalersatzrechtlich gebunden.*)
VolltextIBRRS 2011, 0577
OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.12.2010 - 13 Sch 1/10
Die Verhängung eines Zwangsgeldes ist unzulässig, wenn der Schuldner einen bestrittenen Erfüllungseinwand erhebt und die Frage, ob erfüllt wurde, der Kompetenz eines Schiedsgerichts erfüllt.*)
VolltextIBRRS 2011, 0574
OLG Stuttgart, Urteil vom 01.12.2010 - 9 U 89/10
Ein Unternehmen, das sich am Wirtschaftsverkehr beteiligt, kann eine Garantie auf erste Anforderung auch formularmäßig übernehmen.
VolltextIBRRS 2011, 0405
AG Bremerhaven, Urteil vom 26.10.2010 - 55 C 2239/09
1. Ist eine 2-Personen-GbR Wohnungseigentümerin und tritt einer der beiden Gesellschafter aus der GbR aus, so geht das Wohnungseigentum durch Anwachsung gemäß § 738 BGB analog auf den letztverbleibenden Gesellschafter über, wenn dieser das Unternehmen allein fortführt.
2. Dieser Erwerb des Wohnungseigentums durch den letztverbleibenden Gesellschafter bedarf auch dann keiner Zustimmung des Verwalters der Wohnungseigentümergemeinschaft, wenn die Teilungserklärung eine Veräußerungsbeschränkung gemäß § 12 WEG vorsieht, da es sich nicht um einen rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerb handelt.
3. Der ausgeschiedene Gesellschafter haftet nicht für Hausgeldforderungen, die nach seinem Ausscheiden fällig werden. Auf den Zeitpunkt der Grundbuchumschreibung kommt es hierbei nicht an.
VolltextIBRRS 2011, 0226
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.2010 - 24 W 86/10
1. Die Befugnis einer Geschäftsführerin, die GmbH außergerichtlich und gerichtlich zu vertreten, wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Geschäftsführerin nicht beeinträchtigt.*)
2. Dies gilt auch für deren Fähigkeit, Zustellungen mit Wirkung für und gegen die GmbH entgegenzunehmen.*)
3. Die durch Versäumnisurteil verurteilte Partei, die hilfsbedürftig im Sinne der §§ 114 ff. ZPO ist oder sich berechtigt dafür halten durfte, hat innerhalb der Einspruchsfrist einen vollständigen, also prüf- und entscheidungsfähigen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe beim Einspruchsgericht einzureichen; dazu gehört auch die vorgeschriebene Prozesskostenhilfe-Erklärung (Anschluss an BGH FamRZ 2008, 1166).*)
VolltextIBRRS 2011, 0197
BGH, Urteil vom 17.11.2010 - VIII ZR 322/09
Auch bei besonders langlebigen Wirtschaftsgütern (hier: Industriefußböden mit einer Haltbarkeit von 25 Jahren) können dem Unternehmer bei Beendigung des Handelsvertretervertrages aus der Geschäftsverbindung ausgleichspflichtige Unternehmervorteile insoweit verbleiben, als mit Folgeaufträgen von expandierenden Unternehmen oder mit Nachbestellungen von Kunden zu rechnen ist, die während der Lebensdauer der bezogenen Produkte außerhalb von Gewährleistungsarbeiten gleichartiges Material zur Behebung von Schäden benötigen.*)
VolltextIBRRS 2011, 0164
BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - V ZB 84/10
1. Die Zwangsverwaltung des Grundstücks einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts darf nur angeordnet werden, wenn deren Gesellschafter sämtlich aus dem Titel hervorgehen und mit den im Grundbuch eingetragenen Gesellschaftern übereinstimmen. Hinsichtlich der Gesellschafter gilt § 1148 Satz 1 BGB entsprechend.*)
2. Veränderungen im Gesellschafterbestand sind durch eine Rechtsnachfolgeklausel analog § 727 ZPO nachzuweisen.*)
3. Der erweiterte öffentliche Glaube des Grundbuchs nach § 899a BGB bezieht sich nur auf die Gesellschafterstellung, nicht auf die Geschäftsführungsbefugnis.*)
VolltextIBRRS 2011, 0025
BGH, Urteil vom 11.10.2010 - II ZR 266/08
Der Geschäftsführer einer GmbH hat nach Widerruf seiner Bestellung bei fortbestehendem Anstellungsverhältnis grundsätzlich keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung in einer seiner früheren Tätigkeit vergleichbaren leitenden Funktion. Etwas anderes kann gelten, wenn sich dem Anstellungsvertrag eine dahingehende Vereinbarung entnehmen lässt.*)
VolltextOnline seit 2010
IBRRS 2010, 4742BGH, Urteil vom 25.10.2010 - II ZR 115/09
1. Legt der einzige Geschäftsführer einer GmbH sein Amt nieder, ist eine gegen die Gesellschaft gerichtete Klage mangels gesetzlicher Vertretung unzulässig.*)
2. Wird während eines Prozesses die beklagte GmbH im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gelöscht, bleibt sie parteifähig, wenn der Kläger substanziiert behauptet, es sei bei der Gesellschaft noch Vermögen vorhanden.*)
VolltextIBRRS 2010, 4667
BGH, Urteil vom 01.07.2010 - I ZR 176/08
Aufgrund des allgemeinen Hinweises in einem Frachtvertrag "ACHTUNG: Diebstahlgefährdete Ware! Wagen wird verplombt!" muss der Spediteur/Frachtführer grundsätzlich nicht davon ausgehen, dass bei der Durchführung der Beförderung eine "besondere Gefahrenlage" besteht, die das Ergreifen besonderer Sicherungsmaßnahmen (insbesondere den Einsatz eines Kastenwagens anstatt eines Planen-Lkw sowie gegebenenfalls den Einsatz eines zweiten Fahrers) erfordert.*)
VolltextIBRRS 2010, 4652
BGH, Beschluss vom 12.07.2010 - II ZR 160/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4624
OLG München, Beschluss vom 24.08.2010 - 34 Sch 21/10
Zur Eigenschaft des Schiedsgerichts der Deutschen Eishockey-Liga als Schiedsgericht im Sinne des Zehnten Buches der ZPO und zu dessen Zuständigkeit im Zusammenhang mit Lizenzstreitigkeiten zwischen der Gesellschaft und einzelnen Gesellschaftern.*)
VolltextIBRRS 2010, 4538
BGH, Beschluss vom 07.06.2010 - II ZR 210/09
1. Die Gesellschafter einer Personengesellschaft können zum Zwecke der Durchsetzung von Ersatzansprüchen gegen ihren organschaftlichen Vertreter in entsprechender Anwendung von §§ 46 Nr. 8 Halbs. 2 GmbHG, 147 Abs. 2 Satz 1 AktG einen besonderen Vertreter bestellen.*)
2. Als ein solcher besonderer Vertreter kann der Beirat einer Publikums-Kommanditgesellschaft bestellt werden.*)
VolltextIBRRS 2010, 4506
OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2008 - 23 U 36/08
1. Zu den aus Abschlagszahlungen als Bereicherungsgegenstand gezogenen Nutzungen im Sinne von § 818 Abs. 1 BGB gehören auch die Zinsersparnisse, die der Bauträger dadurch hatte, dass er mit dem verbotswidrig (entgegen MaBV) erhaltenen Geld seine Bankverbindlichkeiten zurückgezahlt hat.
2. Eine Haftung wegen Vermögensvermischung kommt nur in Betracht, wenn die Abgrenzung zwischen Gesellschafts- und Privatvermögen durch eine undurchsichtige Buchführung oder auf andere Weise verschleiert worden ist und deshalb die Kapitalerhaltungsvorschriften, deren Einhaltung ein unverzichtbarer Ausgleich für die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG) ist, nicht funktionieren kann.
VolltextIBRRS 2010, 4484
BGH, Beschluss vom 28.10.2010 - III ZR 255/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4459
BGH, Beschluss vom 05.10.2010 - EnVR 49/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4432
OLG München, Beschluss vom 17.08.2010 - 34 Wx 098/10
Die Identität der erwerbenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts sowie die Vertretungsberechtigung der für sie handelnden Personen kann im Anwendungsbereich des § 20 GBO nicht durch einen acht Jahre alten notariell abgeschlossenen Gesellschaftsvertrag erbracht werden, auch wenn die Beteiligten dazu versichern, am Gesellschafterbestand der auf Bestand angelegten Familiengesellschaft habe sich seitdem nichts geändert (Anschluss an Senat vom 20.7.2010, NZG 2010, 1065 = ZIP 2010, 1496).*)
VolltextIBRRS 2010, 4394
OLG München, Beschluss vom 24.09.2010 - Wx 2/10
Wird eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) durch Vereinigung aller Gesellschaftsanteile in einer Hand aufgelöst, so ist § 61 Abs. 1 KostO für die Eigentumsumschreibung auf den letztverbleibenden Gesellschafter nicht anwendbar (Fortführung von OLG München vom 13.11.2009, 34 Wx 089/09 = NJW-RR 2010, 501).*)
VolltextIBRRS 2010, 4330
BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 37/09
Die Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass "Standzeiten (des Frachtführers) nicht extra vergütet werden", unterliegt der richterlichen Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB. Die von § 412 Abs. 3 HGB abweichende Klausel benachteiligt einen Frachtführer i.S. von § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unangemessen.*)
VolltextIBRRS 2010, 4273
OLG Stuttgart, Urteil vom 23.02.2010 - 12 U 198/08
1. Das deliktische Verhalten eines geschäftsführenden Gesellschafters wird entsprechend § 31 BGB der Gesellschaft zugerechnet. Die Haftung der übrigen Gesellschafter ergibt sich aus der entsprechenden Anwendung des § 128 HGB, und zwar auch bei einer Sozietät von Freiberuflern.
2. Die Klage eines vom Rechtsinhaber zur Forderungseinziehung Ermächtigten hemmt die Verjährung selbst dann, wenn das für die gewillkürte Prozessstandschaft erforderliche Rechtsschutzinteresse fehlt und die Klage deshalb unzulässig ist.
VolltextIBRRS 2010, 4160
OLG Koblenz, Urteil vom 02.06.2010 - 6 U 1441/09
1. Sofern ein Unternehmer im Zeitpunkt des Vertragsschlusses insolvenzreif ist, können Neugläubiger grundsätzlich nicht lediglich den Quotenschaden ersetzt verlangen, sondern ihren Vertrauensschaden.
2. Bei der Haftung des Geschäftsführers für den Neugläubigerschaden wird zunächst daran angeknüpft, dass für Alt- und Neugläubiger eine unterschiedliche Risikolage besteht. Durch die dem Geschäftsführer einer GmbH auferlegte Insolvenzantragspflicht werden nicht nur die bei Eintritt der Insolvenzreife bereits vorhandenen Gesellschaftsgläubiger (die Altgläubiger), sondern auch die erst später neu hinzukommenden (die Neugläubiger) geschützt.
3. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Gläubiger den Ersatz jeden Schadens ersetzt verlangen könnten, der durch den Vertragsschluss mit der insolventen Gesellschaft verursacht wurde. Es kann nur für solche Schadensfolgen Ersatz verlangt werden, die innerhalb des Schutzbereichs des § 64 Abs. 1 GmbHG liegen.
VolltextIBRRS 2010, 4125
BGH, Urteil vom 20.09.2010 - II ZR 296/08
1. Verspricht eine Muttergesellschaft in einer (Patronats-)Erklärung gegenüber ihrer bereits in der Krise befindlichen Tochtergesellschaft, während eines Zeitraums, der zur Prüfung der Sanierungsfähigkeit erforderlich ist, auf Anforderung zur Vermeidung von deren Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung deren fällige Verbindlichkeiten zu erfüllen, kann diese Erklärung mit Wirkung für die Zukunft gekündigt werden, wenn die Parteien nach den Umständen des Einzelfalles ein entsprechendes Kündigungsrecht vereinbart haben.*)
2. Der Wirksamkeit der Kündigung einer solchen konzernintern getroffenen Vereinbarung stehen weder die Grundsätze des Eigenkapitalersatzrechts noch diejenigen des sog. Finanzplankredits entgegen (vgl. BGHZ 142, 116).*)
VolltextIBRRS 2010, 4117
BGH, Urteil vom 16.09.2010 - IX ZR 121/09
1. Die Gesellschafter können von dem Konkursverwalter über das Vermögen einer Personenhandelsgesellschaft die Vorlage steuerlicher Jahresabschlüsse für die Konkursmasse verlangen. Entstehen der Konkursmasse dadurch Kosten, die sie allein in fremdem Interesse aufwenden muss, kann der Konkursverwalter hierfür Ersatz und einen entsprechenden Auslagenvorschuss fordern.*)
2. Die Verjährung eines Anspruchs, dessen Erfüllung dem Schuldner vorübergehend unmöglich ist, beginnt erst mit dem Wegfall des Hindernisses.*)
VolltextIBRRS 2010, 4104
OLG Rostock, Urteil vom 05.10.2010 - 4 U 139/08
1. Erweckt der Vertreter beim unternehmensbezogenen Geschäft gegenüber dem Geschäftspartner den Eindruck, diesem hafte eine Person unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen, haftet der Vertreter analog § 179 BGB.*)
2. Sind in einem Vertragsangebot zwei Rechtspersönlichkeiten gleichberechtigt nebeneinander aufgeführt, so wird dadurch der Eindruck erweckt, es handele sich entweder um zwei Auftragnehmer oder aber um eine aus beiden bestehende Gesellschaft.*)
3. Der Schadensersatzanspruch des Bestellers aus § 179 BGB scheitert nicht daran, dass der Werkvertrag gem. §§ 134, 139 BGB nichtig ist, wenn ihm trotz der anderweitigen Unwirksamkeit des Vertrages gleichwohl vertragliche Ansprüche zustehen, da in diesem Fall die Haftung aus § 179 BGB nicht weiter geht als der vertragliche Anspruch.*)
4. Hat ein Unternehmer seine Bauleistungen mangelhaft erbracht und den vereinbarten Werklohn hierfür erhalten, so handelt er regelmäßig treuwidrig, wenn er sich zur Abwehr von Mängelansprüchen des Bestellers auf die Gesetzwidrigkeit einer Nebenabrede und die daraus folgende Gesamtnichtigkeit des Bauvertrags beruft.*)
VolltextIBRRS 2010, 4083
OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.10.2010 - 5 Wx 77/10
1. Will eine bereits bestehende GbR Grundeigentum erwerben, so kann der Nachweis ihres Bestehens, ihres aktuellen Gesellschafterbestandes sowie die Identität mit der bereits bestehenden GbR in einer den Anforderungen des § 29 Abs. 1 GBO genügenden Weise auch durch Angaben in der notariell beurkundeten Erwerbsurkunde geführt werden.*)
2. Dieser Nachweis ist geführt, wenn die für die GbR bei der Beurkundung Handelnden in der notariellen Urkunde erklären, dass eine GbR mit einem bestimmten sich aus der Urkunde ergebenden Gesellschafterbestand - den Handelnden - zum Zeitpunkt der Errichtung dieser Urkunde besteht und es bei Erstellung der Urkunde in der Rechtsmacht der Erklärenden liegt, eine GbR mit diesem Gesellschafterbestand zu bilden.*)
3. Das Grundbuchamt darf die Richtigkeit einer solchen Erklärung nur dann in Zweifel ziehen, wenn auf konkreten Tatsachen beruhende Umstände zu Tage treten, die geeignet sind, die inhaltliche Richtigkeit der abgegebenen Erklärung in Frage stellen.*)
4. Für die hinreichende Individualisierung der einzutragenden GbR bzw. der einzutragenden Gesellschafter kommt es allein darauf an, ob die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 lit. c) GBV erfüllt sind.*)
VolltextIBRRS 2010, 4013
BGH, Urteil vom 22.04.2010 - I ZR 74/08
Schuldner des Aufwendungsersatzanspruchs des Frachtführers aus § 419 Abs. 4 HGB ist - sofern keine Weisung erteilt wurde - grundsätzlich der Absender. Der Empfänger kann nur in Anspruch genommen werden, wenn er entweder eine Weisung erteilt (§ 418 Abs. 2 Satz 3 HGB) oder vom Frachtführer verlangt hat, ihm das Gut gegen Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Frachtvertrag abzuliefern (§ 421 Abs. 1 Satz 1 HGB).*)
VolltextIBRRS 2010, 3841
OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.12.2009 - 10 U 96/09
1. Beruft sich der Mieter gegenüber der Räumungsklage auf ein Recht zum Besitz, trifft ihn die die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Mietvertrag mit der Vermieter-GbR nach den Grundsätzen der Duldungsvollmacht zustande gekommen ist.*)
2. Zu den Anforderungen an die Darlegungslast in diesem Fall.*)
VolltextIBRRS 2010, 3790
BGH, Urteil vom 20.09.2010 - II ZR 78/09
Die Mitglieder eines fakultativen Aufsichtsrats einer GmbH sind bei einer Verletzung ihrer Überwachungspflicht hinsichtlich der Beachtung des Zahlungsverbots aus § 64 Satz 1 GmbHG nur dann der GmbH gegenüber nach § 93 Abs. 2, § 116 AktG, § 52 GmbHG ersatzpflichtig, wenn die Gesellschaft durch die regelwidrigen Zahlungen in ihrem Vermögen i.S. der §§ 249 ff. BGB geschädigt worden ist. Die Aufsichtsratsmitglieder haften dagegen nicht, wenn die Zahlung - wie im Regelfall - nur zu einer Verminderung der Insolvenzmasse und damit zu einem Schaden allein der Insolvenzgläubiger geführt hat.*)
VolltextIBRRS 2010, 3541
OLG Stuttgart, Urteil vom 12.07.2010 - 5 U 33/10
1. Die Klage einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bei der Gesamtvertretung besteht, ist unzulässig, wenn nicht alle Gesellschafter der Prozessführung zustimmen. Ob die Verweigerungshaltung der die Zustimmung verweigernden Gesellschafter rechtsmissbräuchlich ist, ist - von eng begrenzten Ausnahmefällen abgesehen - nicht inzidenter in dem ohne ausreichende Vertretung angestrengten Verfahren gegen den Gegner (hier: Mieter) der GbR zu prüfen, sondern in einem zunächst anzustrengenden gesonderten Verfahren gegen die "Verweigerer", die auf Zustimmung zur Prozessführung zu verklagen sind.*)
2. Die Kosten der unzulässigen Klage sind dem Klägervertreter aufzuerlegen, da er ohne ausreichende Prozessvollmacht Klage erhoben hat.*)
VolltextIBRRS 2010, 3421
OLG Schleswig, Beschluss vom 28.05.2010 - 2 W 40/10
Zum Verfahren des Grundbuchberichtigungszwanges nach § 82 S. 1 und 3 GBO, wenn eine der als Eigentümer "in Gesellschaft bürgerlichen Rechts" eingetragenen Personen verstirbt.*)
VolltextIBRRS 2010, 3391
KG, Beschluss vom 22.06.2010 - 1 W 277/10
In der Auflassungsurkunde muss eine erwerbende Gesellschaft bürgerlichen Rechts so genau bezeichnet sein, dass sie als unverwechselbares Rechtssubjekt identifizierbar ist (im Anschluss an OLG München, NZG 2010, 341).*)
VolltextIBRRS 2010, 3344
OLG Hamm, Urteil vom 27.10.2009 - 21 U 78/09
1. Überträgt eine GmbH das Eigentum an einer von ihr errichteten mangelfreien Eigentumswohnung, können dem Erwerber wegen einer Beeinträchtigung seines Eigentums, die durch die Fertigstellung einer anderer Eigentumswohnung eintritt, Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB und § 1004 Abs. 1 BGB gegen die GmbH zustehen.*)
2. Ein Geschäftsführer kann nach diesen Vorschriften auch persönlich in Anspruch genommen werden, wenn er durch sein Verhalten selbst einen Deliktstatbestand verwirklicht hat bzw. als Störer anzusehen ist.*)
3. Eine Eigentumsverletzung i.S.v. § 823 Abs. 1 BGB bzw. eine Beeinträchtigung i.S.v. § 1004 Abs. 1 BGB können zu bejahen sein, wenn durch den Einbau von nicht hinreichend brandschützenden Fenstern für eine andere zuvor sichere Wohnung die Gefahr eines Brandüberschlags entsteht.*)
VolltextIBRRS 2010, 3329
VG Saarlouis, Beschluss vom 12.02.2009 - 5 L 69/09
1. Ein notarieller Kaufvertrag zwischen einer GmbH und einer GbR, an der die GmbH mit 10% beteiligt ist und deren Zweck u. a. der Handel mit Immobilien ist, stellt keine Einbringung des Kaufobjekts in die Gesellschaft dar, wenn die Beteiligten zu dem über das Bestehen eines Vorkaufsrechts belehrt wurden.*)
2. Der Verkauf eines Grundstücks von einer GmbH an eine aus dieser und einer weiteren GmbH als Gesellschafter bestehenden GbR ist als Verkauf an einen "Dritten" im Sinne von § 463 BGB zu qualifizieren.*)
3. Tritt die Gemeinde nach § 28 II 2 BauGB i. V. mit § 464 II BGB in den Kaufvertrag ein, besteht von Gesetzes wegen keine Möglichkeit der Heraufsetzung des Kaufpreises.*)
VolltextIBRRS 2010, 3324
BGH, Urteil vom 19.07.2010 - II ZR 58/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3323
BGH, Urteil vom 19.07.2010 - II ZR 154/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3279
BGH, Urteil vom 19.07.2010 - II ZR 57/09
1. Das Fehlen einer Abfindungsbilanz hindert den Eintritt der Fälligkeit des Verlustausgleichsanspruchs der BGB-Gesellschaft nicht.*)
2. Für die subjektiven Voraussetzungen des Beginns der Verjährungsfrist genügt es, wenn die Gesellschaft - neben der Kenntnis des Ausscheidens - auch ohne exakte Berechnung in einer Auseinandersetzungsbilanz wusste oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte wissen müssen, dass das Gesellschaftsvermögen zur Deckung der gemeinschaftlichen Schulden und der Einlagen nicht ausreicht.*)
VolltextIBRRS 2010, 3241
BGH, Urteil vom 01.07.2010 - IX ZR 58/09
Auch im Zusammenhang mit güterrechtlichen Verträgen, die der Schuldner mit einer nahestehenden Person nicht früher als zwei Jahre vor dem Eröffnungsantrag schließt, werden sein Gläubigerbenachteiligungsvorsatz und die Kenntnis des anderen Teils hiervon widerleglich vermutet.*)
VolltextIBRRS 2010, 3212
BGH, Urteil vom 15.07.2010 - III ZR 322/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3206
BGH, Urteil vom 15.07.2010 - III ZR 338/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3201
BGH, Urteil vom 15.07.2010 - III ZR 323/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3194
BGH, Urteil vom 20.07.2010 - VI ZR 200/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3187
BGH, Beschluss vom 10.05.2010 - II ZB 14/09
1. Die Anfechtungsklagen verschiedener Kläger gegen denselben Hauptversammlungsbeschluss sind bis zu ihrer Verbindung gemäß § 246 Abs. 3 Satz 6 AktG selbständige gebührenrechtliche Angelegenheiten im Sinne von § 15 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 RVG.*)
2. Sind Gebührentatbestände (hier: die Verfahrensgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG) jeweils sowohl vor als auch nach der Verbindung entstanden, steht dem Rechtsanwalt ein Wahlrecht zu, ob er die gemäß § 15 Abs. 4 RVG unentziehbar entstandenen Gebühren aus den Einzelwerten der verschiedenen Verfahren oder die Gebühr aus dem Gesamtwert nach der Verbindung verlangt.*)
3. Die beklagte Aktiengesellschaft, die in Erwartung von Anfechtungsklagen einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung beauftragt und dadurch vor der Verbindung in jedem Klageverfahren eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 VV RVG auslöst, handelt nicht rechtsmissbräuchlich.*)
VolltextIBRRS 2010, 3185
BGH, Urteil vom 20.07.2010 - XI ZR 465/07
Die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft sind auch im Fall der nichtigen Übertragung von Geschäftsanteilen einer Fonds-GbR anwendbar.*)
VolltextIBRRS 2010, 3181
BGH, Urteil vom 12.07.2010 - II ZR 292/06
1. Die Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft, die entsprechend den allgemeinen Grundsätzen des Zivilrechts einen vernünftigen Ausgleich und eine gerechte Risikoverteilung zwischen den einzelnen Beteiligten sichern soll, ist mit der Richtlinie 85/577/EWG vereinbar und deswegen auch in Fällen anwendbar, in denen jemand zu Anlagezwecken einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in einer sog. "Haustürsituation" beitritt.*)
2. Das kann zur Folge haben, dass der Widerrufende nicht nur seine Einlage nicht oder nicht vollständig zurück erhält, sondern auf Grund der auf den Tag seines Ausscheidens zu erstellenden Auseinandersetzungsbilanz zur Verlustdeckung nach § 739 BGB verpflichtet ist.*)
VolltextIBRRS 2010, 3177
BGH, Urteil vom 11.02.2010 - I ZR 85/08
Das anwendbare materielle Wettbewerbsrecht ist grundsätzlich auch dann nach dem Marktortprinzip zu bestimmen, wenn sich der wettbewerbliche Tatbestand im Ausland ausschließlich unter inländischen Unternehmen abspielt oder sich gezielt gegen einen inländischen Mitbewerber richtet, der dadurch im Wettbewerb behindert wird (Aufgabe von BGHZ 40, 391, 397 ff. - Stahlexport).*)
VolltextIBRRS 2010, 3155
BGH, Urteil vom 21.06.2010 - II ZR 230/08
Ein satzungsgemäß zum Versammlungsleiter in den Gesellschafterversammlungen einer GmbH berufener Gesellschafter unterliegt bei der Abstimmung über den Antrag, ihm die Versammlungsleitung im Hinblick auf einen Interessenkonflikt bei einzelnen Gegenständen der Tagesordnung zu entziehen, keinem Stimmverbot nach § 47 Abs. 4 GmbHG im Hinblick auf diesen Interessenkonflikt.*)
VolltextIBRRS 2010, 3144
BGH, Beschluss vom 31.05.2010 - II ZR 29/09
1. Die Teilung der Sachwerte und die rechtlich nicht begrenzte, gleichberechtigte Möglichkeit, um die bisherigen Mandanten der Gesellschaft zu werben, ist auch dann die sachlich nahe liegende und angemessene Art der Auseinandersetzung einer Freiberuflersozietät, wenn eine solche Gesellschaft nach ihrer Auflösung auseinandergesetzt wird.*)
2. Gehen die Gesellschafter in dieser Weise vor, kann eine zusätzliche Abfindung für den Geschäftswert grundsätzlich nicht beansprucht werden, sondern bedarf einer entsprechenden Vereinbarung. Dies gilt auch dann, wenn ein Wettbewerb um die bisher von den anderen Gesellschaftern betreuten Mandanten/Patienten wegen ihrer starken Bindung an die Person des jeweiligen Beraters/Arztes nicht Erfolg versprechend erscheint.*)
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