Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5153 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2002
IBRRS 2002, 1079BGH, Urteil vom 03.05.2002 - V ZR 217/01
Ein Zahlungsanspruch des Fiskus aus Art. 233 § 16 Abs. 2 Satz 2 EGBGB besteht nur, wenn das Grundstück, über das der Verpflichtete vor Inkrafttreten des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes verfügt hat, bei Ablauf des 15. März 1990 in den Bodenfonds zurückzuführen war (Abweichung vom Senatsbeschl. v. 26. März 1998, V ZR 232/97, VIZ 1998, 387).*)
VolltextIBRRS 2002, 1065
BGH, Urteil vom 28.06.2002 - V ZR 140/01
Klauseln in AGB, wonach Grundstücke aus der ehemaligen DDR zu einem bestimmten Termin nachbewertet werden sollen, weil es zum Zeitpunkt des Grundstücksverkaufs noch keinen entsprechenden Markt gab, sind regelmäßig wirksam.
VolltextIBRRS 2002, 1057
BGH, Urteil vom 19.07.2002 - V ZR 232/01
Der Anspruch des Übergebers aus einem, auf den Tod des Übernehmers befristeten Grundstücksübergabevertrag ist vormerkbar; dies gilt nicht, wenn der Anspruch unter der Bedingung steht, daß das Grundstück sich beim Tode des Übernehmers noch in dessen Vermögen befindet.*)
VolltextIBRRS 2002, 1056
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.07.2002 - 3 Wx 320/01
Der bei der Übertragung des Eigentums an einem Grundstück vorbehaltene Anspruch auf Rückübereignung für den Fall, dass eine Schenkung von Gesetzes wegen rückgängig gemacht werden kann - Verarmung, grober Undank - ist vormerkungsfähig (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 13.06.2002 - V ZB 30/01 -).*)
VolltextIBRRS 2002, 1051
BGH, Beschluss vom 18.07.2002 - IX ZB 26/02
a) Das Verbot der zwecklosen Pfändung (§ 803 Abs. 2 ZPO) findet auf Zwangsverwaltungen keine Anwendung.*)
b) Das Rechtsschutzinteresse für die Anordnung der Zwangsverwaltung kann sich im Falle hoher Vorbelastungen, die eine Befriedigung derzeit aussichtslos erscheinen lassen, daraus ergeben, das Grundstück einer einträglicheren Nutzung zuzuführen.*)
VolltextIBRRS 2002, 1040
OLG Zweibrücken, Urteil vom 08.07.2002 - 7 U 93/00
1. Ein so genannter Treuhänder, der zum Kauf einer Eigentumswohnung eine umfassende Vollmacht erhält, muss den Käufer zuvor auch ordentlich beraten haben, andernfalls ist die Vollmacht einschließlich aller im Namen des Käufers abgeschlossenen Verträge unwirksam.
2. Dies gilt auch für den Abschluss der im Zusammenhang mit dem Kauf abgeschlossenen Kreditverträge.
VolltextIBRRS 2002, 1026
OLG Jena, Beschluss vom 03.07.2002 - 6 W 269/02
1. Das gemäß §§ 104, 106 SachenRBerG ergangene Urteil gestaltet die Rechtsbeziehung der an einem Sachenrechtsbereinigungsverfahren Beteiligten, indem es sämtliche zur Durchführung der Sachenrechtsbereinigung notwendigen Rechtsakte substituiert. Es bringt sowohl den Grundstückskaufvertrag zustande wie die zu seiner Erfüllung notwendigen Erklärungen nach §§ 873, 925 BGB.*)
2. Das die Sachenrechtsbereinigung durchführende Urteil erstreckt sich auch auf sonstige im Zusammenhang mit dem notariellen Vermittlungsvorschlag in diesen eingeflossenen Rechtsakte (z.B. die Bewilligung einer Vormerkung). Dies ergibt sich aus § 105 SachenRBerG, wonach die Klageschrift sich auf den notariellen Vermittlungsvorschlag beziehen muss mit der Folge, dass dieser Vorschlag, soweit das Gericht ihm folgt, in den Gestaltungsbereich des Urteils einbezogen ist.*)
VolltextIBRRS 2002, 1014
OLG Naumburg, Urteil vom 17.05.2002 - 1 U 107/00
Zur Ermittlung des fiktiven Verkehrswertes eines Grundstücks, dessen bauliche Anlagen nahezu vierzig Jahre zuvor zerstört worden sind.*)
VolltextIBRRS 2002, 1001
OLG Oldenburg, Urteil vom 29.07.2002 - 13 U 53/02
1. Ein Nachbar muß nach 22.00 Uhr Gerüche und Geräusche, die von nächtlichem Grillen und/oder Fernsehen im Garten herrühren nicht hinnehmen.*)
2. Vier mal im Jahr ist allerdings ein Grillen bis 24.00 Uhr als sozialadäquat anzusehen.*)
VolltextIBRRS 2002, 0993
BGH, Urteil vom 28.06.2002 - V ZR 165/01
a) Der Verfügungsberechtigte kann vom Berechtigten auch dann die Erstattung gewöhnlicher Betriebskosten (hier: Winterdienst) nicht verlangen, wenn er aus dem Vermögenswert keine Nutzungen ziehen konnte (hier: Ruine).*)
b) Bei der Entscheidung darüber, ein einsturzgefährdetes Gebäude ganz oder in Teilen abzureißen, hat sich der Verfügungsberechtigte am Interesse und am Willen des Berechtigten auszurichten. Ist der Totalabriß wirtschaftlich geboten und baurechtlich zulässig, kann der Verfügungsberechtigte keinen Ersatz der durch das sukzessive Niederreißen des Gebäudes entstehenden Mehrkosten verlangen.*)
c) Der Berechtigte kann vom Verfügungsberechtigten Ersatz der Kosten des Abrisses eines Gebäuderestes verlangen, soweit sie bei dem geboten gewesenen Totalabriß nicht entstanden wären.*)
VolltextIBRRS 2002, 0974
OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2001 - 9 U 183/00
Voraussetzung und Höhe des Schadensersatzanspruchs nach § 325 BGB aufgrund eines Vorvertrages über ein Vorkaufsrecht.
VolltextIBRRS 2002, 0965
OLG Hamm, Beschluss vom 16.05.2002 - 15 W 104/02
1) Hat das Grundbuchamt bei einer Eigentümerbriefgrundschuld eine Rangänderung eingetragen, ohne sich den Grundschuldbrief vorlegen zu lassen, so wird das Grundbuch unrichtig, wenn die Grundschuld außerhalb des Grundbuchs abgetreten worden war.*)
2) An die Eintragung des die Rangänderung bewilligenden Berechtigten der Grundschuld im Grundbuch kann sich in diesem Fall kein gutgläubiger Erwerb des Rangvorrechts zugunsten des Berechtigten eines später bestellten Grundpfandrechts anschließen.*)
VolltextIBRRS 2002, 0962
OLG Jena, Beschluss vom 10.07.2002 - 6 W 276/02
1.) Die Vermutung des § 891 BGB kann im Grundbuchberichtigungsverfahren aus dem Grundbuchinhalt selbst dadurch widerlegt sein, dass dort ein Erwerbsgrund vermerkt ist, der als solcher rechtlich nicht Grundlage einer Übertragung des Eigentums sein kann.*)
2.) Ein Veränderungsnachweis hat unmittelbar keine Auswirkungen auf den Rechtsbestand am betroffenen Grundstück. Veränderungsnachweise betreffen die Fortführung des Liegenschaftskatasters infolge Änderung der Grundstücksnummer oder des Grundstücksbeschriebs oder des Flächenbestandes nach Zerlegung, Verschmelzung oder naturereignisbedingter Flächenveränderung. Der Veränderungsnachweis ist somit ein ausschließlich auf die Grundstücksbenennung bzw. den realen Grundstücksbefund als einer natürlichen Sache bezogener Vorgang. Grundbuchverfahrensrechtliche Erheblichkeit erhält er durch den Rückbezug des Grundbuchs auf das Liegenschaftskataster als amtliches Verzeichnis in § 2 Abs. 2 GBO. Materiell-rechtliche Bedeutung erlangt der Veränderungsnachweis mittelbar dadurch, dass die Bezugnahme des Grundbuchs auf das Liegenschaftskataster der Sache „Grundstück" die Qualität eines Gegenstands des Rechtsverkehrs verleiht.*)
3.) Auch nach dem Recht der DDR hatte der Veränderungsnachweis keine unmittelbar rechtsändernde Kraft. Auch hier waren ungeachtet der Zusammenführung von Vermessungs- bzw. Katasterwesen und Grundbuchführung im Liegenschaftsdienst der Räte des Bezirks die das Grundstück betreffenden Realvorgänge der Abteilung „Vermessung" zugewiesen. Diese hat mit der Abteilung „Grundbuch" des Liegenschaftsdienstes mittels Veränderungsnachweisen kommuniziert, um die Bestandsverzeichnisse, später die Bestandsblätter der Liegenschaftsdienst Abteilung Grundbuch auf die Bestände der Abteilung Vermessung zurückzuführen, d. h. ohne weitere Verfahrensformalität (z. B. Antrag oder Ersuchen) abzugleichen.*)
4.) Ein Eintragungsersuchen nach § 5 GBVerfO-DDR hat für sich allein eine Rechtsänderung nicht herbeiführen können. Hierzu hat es eines vorgängigen, die Rechtsänderung meist außerhalb des GB herbeiführenden, oder sie zumindest bis zur GB-Eintragung vorbereitenden Verwaltungshandelns.*)
5.) Die Abteilung Grundbuch des Liegenschaftsdienstes hat die ihr eigentändig obliegende Prüfungspflicht verletzt, wenn sie allein aufgrund eines Veränderungsnachweise den Übergang eines Grundstücksteils vom Privateigentum in das Eigentum des Volkes eingetragen hat.*)
VolltextIBRRS 2002, 0959
BGH, Urteil vom 18.07.2002 - III ZR 248/01
1. Die Pflicht der Amtsträger einer Gemeinde, Auskünfte richtig, wahrheitsgemäß und vollständig zu erteilen, besteht auch und gerade bei Fragen nach dem Umfang zu erwartender Erschließungskosten.
2. Zu den Darlegungsanforderungen an die Ursächlichkeit der Amtspflichtverletzung für den Schaden.
3. Zur Frage der Schadensberechnung bei Amtspflichtverletzung.
VolltextIBRRS 2002, 0951
BGH, Urteil vom 14.06.2002 - V ZR 126/01
Der Anspruch des Eigentümers gegen den Träger der öffentlichen Verwaltung auf Entschädigung für die Nutzung eines Grundstücks, das ohne eine Ordnung der rechtlichen Beziehungen im Rahmen des komplexen Wohnungsbaus für Zwecke der öffentlichen Verwaltung in Anspruch genommen wurde, beruht auf Art. 233 § 2a Abs. 1 Satz 8 EGBGB.*)
Der Anspruch beträgt 2 % p.a. des gemäß § 20 Abs. 2 SachenRBerG geminderten für den Geschoßwohnungsbau in dem Gebiet festgestellten Richtwerts.*)
VolltextIBRRS 2002, 0950
BGH, Urteil vom 14.06.2002 - V ZR 79/01
Hat das Berufungsgericht unzulässigerweise sowohl dem Haupt- als auch dem Hilfsanspruch dem Grunde nach stattgegeben, so fällt im Revisionsverfahren die Bindung des Revisionsgerichts an das Grundurteil über den Hilfsanspruch weg, wenn das dem Hauptanspruch zur Höhe stattgebende Berufungsurteil rechtskräftig wird.*)
Erstellt der Käufer, der eine Investitionsverpflichtung übernommen hat, vor Fälligkeit dieser Pflicht und zu einem Zeitpunkt, zu dem ihm noch ein vertragliches Rücktrittsrecht erwachsen kann, auf dem Kaufgrundstück ein provisorisches Bauwerk, kann er im Rücktrittsfalle hierfür keinen Verwendungsersatz verlangen.*)
VolltextIBRRS 2002, 0932
BGH, Urteil vom 03.06.2002 - II ZR 4/00
Eine der Form der §§ 313 Satz 1 a.F., 311 b Abs. 1 Satz 1 n.F. BGB nicht genügende Vereinbarung zwischen künftigen Miteigentümern über die - von § 752 BGB abweichende - Realteilung eines gemeinschaftlich zu erwerbenden Grundstücks wird durch dessen Auflassung an sie und ihre Grundbucheintragung als Miteigentümer nicht gem. §§ 313 Satz 2 a.F., 311 b Abs. 1 Satz 2 n.F. BGB geheilt.*)
VolltextIBRRS 2002, 0924
BGH, Urteil vom 26.11.1999 - V ZR 251/98
a) Ist eine als solche nicht beurkundungsbedürftige Vereinbarung von einem Grundstücksgeschäft abhängig, dieses aber nicht von ihr (einseitige Abhängigkeit), bleibt sie von dem Formgebot des § 313 BGB frei.*)
b) Die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung wegen Zinsen, die aus einem Kaufpreis zu zahlen sind, kann auf einen Zeitpunkt abstellen, der weder für die Fälligkeit des Kaufpreises noch für den Eintritt des Schuldnerverzugs maßgeblich ist.*)
VolltextIBRRS 2002, 0903
BayObLG, Beschluss vom 21.02.2002 - 2 Z BR 10/02
Wird eine Grunddienstbarkeit für mehrere Grundstücke als ein Recht bestellt, muss die Eintragungsbewilligung die Anteile der Berechtigten in Bruchteilen oder das für die Gemeinschaft maßgebende Rechtsverhältnis bezeichnen. Diese Angabe ist aber entbehrlich, wenn Eigentümer der mehreren herrschenden Grundstücke ein und dieselbe Person ist.*)
VolltextIBRRS 2002, 0899
OLG Nürnberg, Urteil vom 02.04.2002 - 3 U 4158/01
Sind die Voraussetzungen von § 97 Abs. 1 S. 1 BGB erfüllt, muß gem. § 97 Abs. 1 S. 2 BGB nicht das Bestehen einer die Zubehöreigenschaft bejahenden Verkehrsanschauung, sondern deren Fehlen dargetan und gegebenenfalls nachgewiesen werden.*)
VolltextIBRRS 2002, 0891
BGH, Urteil vom 21.06.2002 - V ZR 177/01
1. Zur Frage des Rücktritts von einem Grundstückskaufvertrag, weil eine vertraglich vorausgesetze Anlage nicht genehmigungsfähig sei.
2. Kommt es auf die materielle Genehmigungsfähigkeit an, hat diese das Zivilgericht selbst zu prüfen, wenn die Partei, wie hier der Kläger, diese verneint.
VolltextIBRRS 2002, 0876
BGH, Urteil vom 19.06.2002 - IV ZR 168/01
Die zur Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft entwickelten Grundsätze sind auf die Bestellung einer Sicherungsgrundschuld grundsätzlich nicht übertragbar.*)
Die Vorschrift des § 138 Abs. 1 BGB will den Sicherungsgeber insbesondere nicht davor bewahren, einen Vermögensgegenstand als Sicherheit zu geben, bei dessen Verwertung er neben wirtschaftlichen auch persönliche Nachteile, wie etwa den Verlust des langjährig genutzten Eigenheimes, erleidet (im Anschluß an BGH, Urteil vom 26. April 2001 - IX ZR 337/98 - NJW 2001, 2466).*)
VolltextIBRRS 2002, 0864
BGH, Beschluss vom 13.06.2002 - V ZB 31/01
1. Eine Potestativbedingung (§ 158 Abs. 1 BGB) nimmt den vertraglich begründeten Rückübertragungsansprüchen nicht die erforderliche feste Grundlage und kann deshalb Vormerkungsschutz genießen.
2. Einer Sicherung der im Falle groben Undanks der Erwerber bzw. ihrer Erben bestehenden Rückübereignungsansprüche der Veräußerer im Wege der Vormerkung steht der grundbuchrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz nicht entgegen.
VolltextIBRRS 2002, 0859
BayObLG, Beschluss vom 25.10.2001 - 2 Z BR 131/01
1.Für die Löschung einer grundbuchrechtlichen Eintragung von Amts wegen genügen nicht schon bloße Zweifel an ihrer Richtigkeit, vielmehr muss die inhaltliche Unzulässigkeit der Eintragung feststehen.
2. Zum dinglichen Inhalt eines Erbaurechts kann nicht die Zustimmungspflicht des Grundstückseigentümers zur Vermietung und Verpachtung eines Bauwerks durch den Erbbauberechtigten gemacht werden.
VolltextIBRRS 2002, 0858
BayObLG, Beschluss vom 07.02.2002 - 2 Z BR 166/01
Ein das gemeinschaftliche Grundstück insgesamt betreffender Anspruch kann nicht bei einer einzelnen Wohnung vorgemerkt werden.
VolltextIBRRS 2002, 0857
KG, Beschluss vom 18.12.2001 - 1 W 1712/00
Ein im Wege freiwilliger Versteigerung zustande gekommener notarieller Grundstückskaufvertrag zwischen dem durch den Auktionator vertretenen Grundstückseigentümer und dem Ersteigerer des Grundstücks ist nicht gemäß § 313 Satz 1 BGB formunwirksam, wenn der Grundstückseigentümer zwar in der Urkunde nicht namentlich genannt ist, aber das zur Versteigerung gelangte Grundstück darin nach seiner Grundbucheintragung so genau bezeichnet ist, dass die Identität des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers durch Einsichtnahme in dieses eindeutig feststellbar ist.*)
VolltextIBRRS 2002, 0825
OLG Hamm, Urteil vom 18.03.2002 - 22 U 156/01
Wer als Grundstücksverkäufer die Führung von Verhandlungen und den Abschluss des Kaufvertrages einem Makler als Vertreter ohne Vertretungsmacht überlässt, ist für vorsätzlich falsche Zusicherungen, die der Vertreter mündlich außerhalb des Vertrages abgibt, ersatzpflichtig.
VolltextIBRRS 2002, 0813
BGH, Urteil vom 17.05.2002 - V ZR 123/01
Bringt ein Grundstückseigentümer, der einem anderen die entgeltliche Ablagerung von Abfall auf seinem Grundstück gestattet hat, die hierfür erforderliche abfallrechtliche Genehmigung nicht bei, kann das für den anderen Vertragsteil das Recht zur außerordentlichen Kündigung des auf unbestimmte Zeit geschlossenen Vertrags mit der Folge eines Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung begründen.*)
VolltextIBRRS 2002, 0812
BGH, Beschluss vom 13.06.2002 - V ZB 30/01
Der bei der Übertragung des Eigentums an einem Grundstück vorbehaltene Anspruch auf Rückübereignung in dem Falle, daß der Erwerber oder dessen Gesamtrechtsnachfolger sich als grob undankbar erweist, ist vormerkungsfähig.*)
Legt das Oberlandesgericht in einer Grundbuchsache dem Bundesgerichtshof die weitere Beschwerde vor, hat dieser nur über den Verfahrensgegenstand zu entscheiden, der Anlaß zur Vorlage war (hier: Antrag auf Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung); soweit die Beschwerde andere Verfahrensgegenstände erfaßt (hier: Eigentumswechsel, Nießbrauchsbestellung), entscheidet das Oberlandesgericht selbst.*)
VolltextIBRRS 2002, 0798
OLG Frankfurt, Urteil vom 25.04.2001 - 23 U 91/00
Verkauft eine Gemeinde ein fehlerhaftes Objekt, kann der Käufer Schadensersatz verlangen, auch wenn der Amtsträger, der von den Mängeln wusste, an dem Geschäft nicht beteiligt war. Es reicht aus, wenn die Mängel in den Akten festgehalten sind.
VolltextIBRRS 2002, 0749
BGH, Urteil vom 06.03.2002 - XII ZR 133/00
Zur Anwendbarkeit der Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage - neben den Bestimmungen des Schuldrechtsanpassungsgesetzes - auf in der DDR abgeschlossene Nutzungsverträge über Grundstücke, die Freizeit- und Erholungszwecken dienen (Datschengrundstücke).*)
VolltextIBRRS 2002, 0731
BGH, Urteil vom 04.06.2002 - XI ZR 301/01
a) Zu den Grenzen, die das Territorialitätsprinzip den Auswirkungen einer Vermögensenteignung auf eine hypothekarisch gesicherte Darlehensforderung setzt.*)
b) An der Beschränkung der Wirkungen von Enteignungen, die in der früheren sowjetischen Besatzungszone von 1945 bis 1949 auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage durchgeführt wurden, durch das Territorialitätsprinzip hat sich nichts dadurch geändert, daß die Bundesrepublik Deutschland sich im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung verpflichtet hat, diese Enteignungen nicht rückgängig zu machen.*)
VolltextIBRRS 2002, 0687
BGH, Urteil vom 09.04.2002 - XI ZR 33/99
Kreditverträge sind insoweit nicht als Geschäfte im Sinne des § 5 Abs. 2 HWiG anzusehen, die "die Voraussetzungen eines Geschäfts nach dem Verbraucherkreditgesetz" erfüllen, als das Verbraucherkreditgesetz kein gleich weit reichendes Widerrufsrecht wie das Haustürwiderrufsgesetz einräumt. Durch die in § 5 Abs. 2 HWiG enthaltene Subsidiaritätsklausel werden die Widerrufsvorschriften des Haustürwiderrufsgesetzes daher nur dann verdrängt, wenn auch das Verbraucherkreditgesetz dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gewährt.
VolltextIBRRS 2002, 0685
BGH, Beschluss vom 08.05.2002 - IV ZR 263/01
Der Wert der Vollstreckungsabwehrklage bemißt sich nach dem Umfang der erstrebten Ausschließung der Zwangsvollstreckung.
VolltextIBRRS 2002, 0681
BGH, Urteil vom 03.05.2002 - V ZR 17/01
Auch das sachenrechtliche Bestimmtheitsgebot schließt es grundsätzlich nicht aus, daß die Beteiligten die Bestimmung des Ausübungsbereichs einer Dienstbarkeit der tatsächlichen Ausübung überlassen (Fortführung der Senatsrechtsprechung, zuletzt BGHZ 90, 181).*)
Das Erlöschen einer Dienstbarkeit bei Teilung des belasteten Grundstücks setzt voraus, daß der Berechtigte nicht nur tatsächlich, sondern nach dem Rechtsinhalt der Dienstbarkeit oder auf Grund rechtsgeschäftlich vereinbarter Ausübungsregelung dauernd rechtlich gehindert ist, die Ausübung auf andere Teile des belasteten Grundstücks zu erstrecken.*)
VolltextIBRRS 2002, 0671
BGH, Urteil vom 19.04.2002 - V ZR 3/01
a) Die vertragliche Verpflichtung zur Freistellung umfaßt auch die Verpflichtung, unbegründete Ansprüche Dritter vom Freistellungsberechtigten abzuwehren.*)
b) Die Nichterfüllung der Abwehrpflicht hat nur unter den Voraussetzungen des Verzugs oder der positiven Forderungsverletzung einen Schadensersatzanspruch zur Folge. Gegenüber diesem Anspruch kann der Freistellungsschuldner nicht mehr einwenden, daß der Gläubiger die Forderung des Dritten zu Unrecht befriedigt habe.*)
c) Hat der Freistellungsberechtigte den Dritten befriedigt, ohne dem Freistellungsschuldner Gelegenheit zur Freistellung zu geben, kann er Ersatz seiner Aufwendungen nur unter den von ihm zu beweisenden Voraussetzungen eines Anspruchs aus Geschäftsführung ohne Auftrag verlangen.*)
VolltextIBRRS 2002, 0643
BGH, Urteil vom 03.05.2002 - V ZR 175/01
1.) Bei einer Veränderungssperre handelt es sich um eine Baubeschränkung des öffentlichen Rechts, die bei einem Grundstückskauf als Sachmangel zu qualifizieren ist.
2.) Über diesen Mängel, dessen Kenntnis für die Entschließung des Käufers von wesentlicher Bedeutung ist, hat der Verkäufer aufzuklären.
VolltextIBRRS 2002, 0637
BGH, Urteil vom 03.05.2002 - V ZR 246/01
a) Die Nutzung eines mit staatlicher Billigung entgeltlich übernommenen Wohngebäudes auf der Grundlage eines Nutzungsvertrages kann eine Einbeziehung in die sachenrechtliche Bereinigung rechtfertigen.*)
b) § 29 Abs. 3 SachenRBerG beschränkt bei einer Rechtsnachfolge auf der Nutzerseite nicht die Einredemöglichkeiten des Grundstückseigentümers, sondern erstreckt die auch für Rechtsnachfolger geltenden Regelungen in § 29 Abs. 1, 2 SachenRBerG auf hiervon nicht erfaßte Fallgestaltungen, enthält also einen zusätzlichen Einredetatbestand.*)
VolltextIBRRS 2002, 0635
BGH, Urteil vom 09.04.2002 - XI ZR 91/99
a) § 5 Abs. 2 HWiG ist unter Beachtung des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 13. Dezember 2001 (Rs. C-481/99) richtlinienkonform einschränkend auszulegen.*)
b) Kreditverträge gehören danach insoweit nicht zu den Geschäften, die im Sinne des § 5 Abs. 2 HWiG "die Voraussetzungen eines Geschäfts nach dem Verbraucherkreditgesetz" erfüllen, als das Verbraucherkreditgesetz kein gleich weit reichendes Widerrufsrecht einräumt wie das Haustürwiderrufsgesetz.*)
c) Dies gilt für alle Kreditverträge, die Haustürgeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 1 HWiG a.F. sind, auch wenn sie die Voraussetzungen eines Haustürgeschäfts im Sinne der Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ("Haustürgeschäfterichtlinie") nicht erfüllen.*)
VolltextIBRRS 2002, 0630
OLG Koblenz, Urteil vom 09.01.2002 - 1 U 860/99
1. Der Gewährleistungsaussschluß in einem notariellen Kaufvertrag ist auch dann wirksam, wenn das verkaufte etwa 100 Jahre alte Fachwerkhaus kurze Zeit später - nicht vorhersehbar - aufgrund baupolizeilicher Anweisung abgerissen werden muß.*)
2. Der Verkäufer sichert im Regelfall durch die Mitteilung von bestehenden Mietverträgen nicht dauerhafte Einkünfte / Mieteinnahmen für die Zukunft zu.*)
VolltextIBRRS 2002, 0596
BGH, Urteil vom 12.04.2002 - V ZR 302/00
1. Ist der Verkehrswert eines verkauften Hausgrundstücks infolge von Undichtigkeit zwischen 10 und 15 % gemindert, so stellt dies einen Mangel dar, der auch dann erheblich ist (§ 459 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F.), wenn der Kostenaufwand für die Beseitigung des Mangels deutlich geringer ist.
2. Eine Offenbarungspflicht des Verkäufers besteht nur hinsichtlich solcher Mängel der Kaufsache nicht, die einer Besichtigung zugänglich und damit ohne weiteres erkennbar sind. Klärt der Verkäufer über nicht erkennbare, ihm aber bekannte Sachmängel nicht auf, haftet
er wegen Arglist.
VolltextIBRRS 2002, 0564
OLG Naumburg, Urteil vom 18.12.2001 - 11 U 213/01
1.) Das Recht auf einen fremden Grundstück eine Windkraftanlage zu errichten und zu unterhalten, kann Gegenstand einer Grunddienstbarkeit (beschränkt persönliche Dienstbarkeit) sein und ist insoweit einer Vormerkung zugänglich.*)
2.) Zur Auslegung der das Recht auf Bebauung eines fremden Grundstücks einräumenden Vereinbarung.*)
VolltextIBRRS 2002, 0560
OLG Hamburg, Beschluss vom 03.04.2002 - 14 W 13/01
Haben sich Notar und Vertragsparteien bei der vertraglichen Regelung des Verzugseintritts trotz Inkrafttretens der gesetzlichen Neuregelung des § 284 Abs. 3 BGB am alten Rechtszustand orientiert, aber klar den Willen zum Ausdruck gebracht, Verzug zugleich mit Fälligkeit eintreten zu lassen, ist § 284 Abs. 3 BGB n.F. wirksam abbedungen.*)
VolltextIBRRS 2002, 0525
BGH, Urteil vom 20.03.2002 - IV ZR 93/01
Bestellen Miteigentümer eines Grundstücks aus Anlaß der Sicherung bestimmter gemeinsamer Verbindlichkeiten eine Grundschuld, ist die formularmäßige Sicherungsabrede, wonach die Grundschuld am eigenen Miteigentumsanteil auch alle bestehenden und künftigen Verbindlichkeiten des anderen Miteigentümers sichert, regelmäßig überraschend i.S. des § 3 AGBG.*)
Die Unwirksamkeit der Sicherungsabrede beschränkt sich auf die Einbeziehung der durch den einen Miteigentümer allein begründeten Verbindlichkeiten in den Sicherungszweck der den Anteil des anderen Miteigentümers belastenden Grundschuld. Hat dieser Alleineigentum am Grundstück erworben, ist für seinen Anspruch auf Rückgabe der Grundschuld der Fortbestand der vormaligen Miteigentumsanteile zu fingieren (Fortführung von BGHZ 106, 19 ff.).*)
VolltextIBRRS 2002, 0518
OLG Frankfurt, Urteil vom 28.09.2000 - 12 U 129/99
Es verstößt gegen das Koppelungsverbot, wenn in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Abschluss des Grundstückskaufvertrages der Erwerber gezwungen wird, nicht benötigte Ausführungspläne von der Ehefrau des Architekten zu kaufen.
VolltextIBRRS 2002, 0506
BGH, Urteil vom 22.03.2002 - V ZR 210/01
Bei der Bemessung der Nutzungsentschädigung nach Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 8 EGBGB kommt eine Herabsetzung der Entschädigung in der Eingangsphase nach § 51 SachenRBerG nicht in Betracht.
VolltextIBRRS 2002, 0495
EuGH, Urteil vom 05.03.2002 - Rs. C-515/99
Die Artikel 56 EG bis 60 EG
- stehen einem Verfahren der vorherigen Anzeige, wie es in der durch das Salzburger Grundverkehrsgesetz 1997 geschaffenen Regelung des Grundstückserwerbs vorgesehen ist, nicht entgegen,
- stehen einem Verfahren der vorherigen Genehmigung, wie es in dieser Regelung vorgesehen ist, entgegen.*)
VolltextIBRRS 2002, 0481
OLG Hamm, Urteil vom 18.03.2002 - 22 U 86/00
1.) Die ungesicherte Erschließung eines Hausgrundstücks stellt einen Mangel i.S.d. § 459 I BGB dar.*)
2.) Wird die Erschließung dadurch ungesichert, dass die mit einem Haus bebaute Teilfläche eines Grundstücks verkauft wird, die über die verbleibende Restfläche abwassermäßig erschlossen ist, so liegt der Mangel bereits bei Vertragsschluss vor.*)
VolltextIBRRS 2002, 0480
OLG Hamm, Urteil vom 10.01.2002 - 22 U 73/01
1. Ein Wandlungsvollzug liegt nur bei Einverständnis des Vertragspartners vor, daß die Rückabwicklung gegen eines von der anderen Seite geltend gemachten Mangels erfolgt.*)
2. Die Aufhebung eines in Gang gesetzten, aber nicht vollzogenen Grundstückskaufvertrages erfolgt nach den §§ 346 ff BGB und schließt zwar Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, aber nicht solche aus Verschulden bei Vertragsschluss auf Vertrauensschaden aus.*)
3. Die Unbedeutendheit eines Rechtsmangels kann dazu führen, daß eine Offenbarungspflicht im Rahmen des c.i.c. nicht besteht.*)
VolltextIBRRS 2002, 0474
BGH, Urteil vom 07.03.2002 - IX ZR 457/99
Fordert der Konkursverwalter die Löschung einer Auflassungsvormerkung, die vor Konkurseröffnung über das Vermögen des Grundstückseigentümers aufgrund eines formnichtigen Kaufvertrages zugunsten des Käufers eingetragen wurde, kann dieser wegen der von ihm vor Konkurseröffnung an den verkaufenden Eigentümer erbrachten Kaufpreiszahlungen dem Verlangen kein Zurückbehaltungsrecht entgegensetzen.*)
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