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Sachgebiet: Immobilien

5120 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2018

IBRRS 2018, 0411
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kosten für eine Ersatzvornahme wegen Verletzung von Pflichten aus einer notariellen Vereinbarung

OLG München, Urteil vom 08.11.2017 - 20 U 2048/17

1. Im Rahmen des § 684 BGB gelten zu Gunsten des Geschäftsherrn die Grundsätze der aufgedrängten Bereicherung.

2. Rechtsverfolgungskosten, die durch die Geltendmachung eines nicht auf Schadensersatz gerichteten Anspruchs entstehen, können nur unter den Voraussetzungen des Verzugs, einer Pflichtverletzung, einer unerlaubten Handlung oder der Geschäftsführung ohne Auftrag ersetzt werden.

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IBRRS 2018, 0310
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundbuch: Wirksame und unwirksame Regelungen zum Stimmrecht

KG, Beschluss vom 16.01.2018 - 1 W 204/17

1. Das Grundbuchamt darf eine gem. § 19 GBO, §§ 8, 5 Abs. 4 WEG zur Eintragung bewilligte Bestimmung der Gemeinschaftsordnung nur beanstanden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass das Grundbuch durch die Eintragung unrichtig würde, weil die Bestimmung unwirksam oder unbeachtlich ist. Als Prüfungsmaßstab kommen dabei die §§ 134, 138 BGB sowie § 242 BGB in Betracht.

2. Das Stimmrecht der Wohnungseigentümer gehört zum Kernbereich elementarer Mitgliedschaftsrechte, das nur ausnahmsweise und lediglich unter eng begrenzten Voraussetzungen eingeschränkt werden darf. Ein allgemeiner Ausschluss des Wohnungseigentümers vom Stimmrecht verbietet sich ohnehin.

4. Eine Regelung, die diejenigen, denen ein Miteigentumsanteil gemeinschaftlich zusteht, zur Bestellung eines Bevollmächtigten verpflichtet und das Ruhen des Stimmrechts bis dahin anordnet, ist wirksam.

5. Durch eine Regelung, dass abstimmungs- und teilnahmeberechtigt an einer Eigentümerversammlung der jeweils im Zeitpunkt der Einladung im Grundbuch eingetragene Eigentümer ist, wird in bestimmten Fallkonstellation entgegen § 25 Abs. 2 WEG das Stimmrecht des zum Zeitpunkt der Eigentümerversammlung eingetragenen Eigentümers beschränkt, so dass diese Regelung unwirksam ist.

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IBRRS 2018, 0322
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Walnussbäume dürfen Nüsse abwerfen

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.11.2017 - 32 C 365/17

Hauseigentümer haften nicht für Schäden durch Walnussbäume, die über die Grundstücksgrenze des Nachbarn ragen.

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IBRRS 2018, 0306
SteuerrechtSteuerrecht
Welches Wertermittlungsverfahren gilt für Gesamtkaufpreis einer Immobilie?

BFH, Beschluss vom 27.11.2017 - IX B 144/16

1. Ob bei der Aufteilung des Gesamtkaufpreises einer Immobilie der Bodenwert und Gebäudewert mit Hilfe des Vergleichswertverfahrens, des Ertragswertverfahrens oder des Sachwertverfahrens zu ermitteln ist, ist nach den tatsächlichen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden.*)

2. Die Wahl des Wertermittlungsverfahrens ist vom FG zu begründen.*)

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IBRRS 2018, 0305
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Einfache italienische Gesellschaft ist im Grundbuchverfahren rechtsfähig!

KG, Beschluss vom 28.11.2017 - 1 W 400/15

Die società semplice (einfache Gesellschaft) italienischen Rechts ist (im Grundbuchverfahren) rechtsfähig.*)

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IBRRS 2018, 0295
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Notarielle Beurkundung bei Änderungen eines Grundstücksübertragungsvertrags?

OLG Stuttgart, Urteil vom 26.09.2017 - 10 U 140/16

1. Änderungen eines Grundstücksübertragungsvertrags bedürfen auch dann gemäß § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB der notariellen Beurkundung, wenn der Änderungsvertrag nach Auflassung, aber noch vor Eigentumsumschreibung geschlossen wird (entgegen BGH, Urteil vom 14.05.1971 - V ZR 25/69, m.w.N.; Urteil vom 25.02.1972 - V ZR 74/69; Urteil vom 27.10.1972 - V ZR 37/71; Urteil vom 23.031973 - V ZR 166/70; Urteil vom 09.11.1979 - V ZR 38/78; Urteil vom 28.09.1984 - V ZR 43/83, NJW 1985, 266; Urteil vom 06.05.1988 - V ZR 50/87, BGHZ 104, 276; Urteil vom 28.10.2011 - V ZR 212/10, NJW-RR 2012, 18, Rn. 15).*)

2. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Vertragsparteien im ursprünglichen Vertrag die Auflassung erklären und der Erwerber die Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch beantragt, die Parteien den Notar aber anweisen, eine die Auflassungserklärung enthaltende beglaubigte Abschrift oder Ausfertigung der Urkunde erst zu erteilen, wenn ihm die Zahlung des geschuldeten Kaufpreises nachgewiesen worden ist.*)

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IBRRS 2018, 0283
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Geldausgleich für Laub vom Nachbarn!

BGH, Urteil vom 27.10.2017 - V ZR 8/17

Dem Nachbarn, der von dem Eigentümer von Bäumen, die den landesrechtlich vorgeschriebenen Grenzabstand nicht einhalten, deren Beseitigung oder Zurückschneiden wegen des Ablaufs der dafür in dem Landesnachbarrecht vorgesehenen Ausschlussfrist nicht mehr verlangen kann, kann für den erhöhten Reinigungsaufwand infolge des Abfallens von Laub, Nadeln, Blüten und Zapfen dieser Bäume ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog zustehen (Bestätigung von Senat, Urteil vom 14.11.2003 - V ZR 102/03, BGHZ 157, 33).*)

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IBRRS 2018, 0230
ProzessualesProzessuales
Abweisung einer Vindikationsklage: Klage des Rechtsnachfolgers zulässig?

BGH, Urteil vom 29.09.2017 - V ZR 19/16

1. Die Erweiterung der subjektiven Grenzen der Rechtskraft eines Urteils gegenüber dem Rechtsnachfolger gemäß § 325 Abs. 1 Fall 1 ZPO führt nicht zu einer Erweiterung der objektiven Grenzen der Rechtskraft.*)

2. Die auf ein schuldrechtliches Recht zum Besitz gestützte Abweisung einer Vindikationsklage im Vorprozess hindert den Rechtsnachfolger nicht an einer eigenen Vindikationsklage, wenn er weder rechtsgeschäftlich noch kraft Gesetzes in das Schuldverhältnis mit dem Besitzer eingetreten ist.*)

3. § 265 ZPO ist auch anzuwenden, wenn die Ansprüche aus dem Eigentum an der in Streit befangenen Sache aufgrund einer Ermächtigung durch den Rechtsinhaber von einem Dritten im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft geltend gemacht werden.*)

4. Das Besitzrecht eines Käufers, dem der Verkäufer die Kaufsache übergeben hat, entfällt, wenn der Eigentumsverschaffungsanspruch aus dem Kaufvertrag, etwa infolge Rücktritts oder aufgrund eines Verlangens von Schadensersatz statt der ganzen Leistung, nicht (mehr) besteht.*)

5. Das Revisionsgericht kann über die sachliche Berechtigung der Klage auch nach deren Abweisung als unzulässig entscheiden, wenn das Berufungsurteil einen Sachverhalt ergibt, der für die rechtliche Beurteilung eine verwertbare tatsächliche Grundlage bietet, und bei Zurückverweisung der Sache ein anderes Ergebnis nicht möglich erscheint (Anschluss an BGH, Urteile vom 05.12.1975 - I ZR 122/74, WM 1976, 164, 165 und vom 10.10.1991 - IX ZR 38/91, NJW 1992, 436, 438).*)

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IBRRS 2018, 0159
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Sondernutzungsrecht ist auch ohne Grundbucheintragung wirksam!

OLG München, Beschluss vom 22.12.2017 - 34 Wx 139/17

1. Ein Sondernutzungsrecht für einen Wohnungs- oder Teileigentümer ist eine vereinbarte Gebrauchsregelung, die einem bestimmten Wohnungseigentümer hinsichtlich eines Teils des gemeinschaftlichen Eigentums das ausschließliche Recht zum Gebrauch einräumt, den anderen Wohnungseigentümern also insoweit ihr Recht zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums nimmt.

2. Ein Sondernutzungsrecht ist auch ohne Eintragung im Grundbuch wirksam. Eine Eintragung ist nur erforderlich, wenn das Sondernutzungsrecht auch gegenüber Sondernachfolgern gelten soll.

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IBRRS 2017, 4221
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Baum fällt erst eine Woche nach Sturm um: Versicherung muss zahlen!

OLG Hamm, Urteil vom 25.09.2017 - 6 U 191/15

1. In der Gebäudeversicherung ist davon auszugehen, dass ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer die Regelung in § 8 Nr. 2 b VGB 88 dahin versteht, dass jedenfalls dann ein versicherter Sturmschaden vorliegt, wenn ein Sturm die maßgebliche Ursache dafür gesetzt hat, dass Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf eine versicherte Sache fallen und hierdurch einen Schaden verursachen.

2. Nicht entscheidend ist, ob die Gegenstände zeitlich unmittelbar durch den Sturm auf das versicherte Gebäude geworfen werden, wenn jedenfalls zwischen das Kausalereignis "Sturm" und den Erfolg "auf das Gebäude geworfen werden" keine weitere Ursache tritt, d. h. wenn der Sturm die zeitlich letzte Ursache des versicherten Ereignisses ist.

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IBRRS 2018, 0144
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sturmtief "Niklas" deckt Dach ab: Gebäudeeigentümer haftet für Schäden an Auto!

OLG Stuttgart, Urteil vom 23.11.2016 - 4 U 97/16

1. Hat ein Bauwerk Mängel (hier: abgelöste Dachziegel), die nach dem natürlichen Verlauf der Dinge und nach der Erfahrung des Lebens besonders geeignet sind, Schaden zu verursachen, und tritt ein solcher Schaden ein, so ist - wenn keine andere Ursache des Schadens feststellbar ist - bis zum Beweis des Gegenteils anzunehmen, dass der Bauwerksmangel zum schädigenden Erfolg mindestens als eine der Ursachen beigetragen hat.

2. Naturereignisse oder Witterungseinflüsse besonderer Art (hier: Sturmtief "Niklas") können nur die Annahme ausschließen, dass die Ablösung von Teilen eines Bauwerks auf fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Unterhaltung beruht, wenn auch ein fehlerfrei errichtetes oder mit der erforderlichen Sorgfalt unterhaltenes Bauwerk dem Naturereignis nicht standgehalten hätte.

3. Der für die Gebäudesicherheit Verantwortliche hat die Pflicht, den Zustand des Gebäudes regelmäßig zu überprüfen und im gebotenen Umfang auch zuverlässig Fachkundige mit der Nachprüfung zu betrauen.

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IBRRS 2018, 0094
NachbarrechtNachbarrecht
Weg über Anliegergrundstücke: Sperrung nach jahrelanger freier Nutzung?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.05.2017 - 1 U 81/16

1. Allein eine jahrelange bloßen Duldung des Betretens bzw. Befahrens eines Grundstücks führt nicht zu einem Wegerecht.

2. Sind die Voraussetzungen des § 917 BGB nicht gegeben, begründet eine stillschweigende Duldung der unentgeltlichen Zufahrt lediglich ein Leihverhältnis nach den §§ 598 ff. BGB.

3. Ist ein Weg offen, steht jedermann zur Benutzung de facto frei und dient sämtlichen Eigentümern als Durchfahrtsweg, ist in dieser Gestattung ein Angebot an jedermann zur öffentlichen Benutzung zu sehen.

4. Führt der Weg über das Anwesen sämtlicher Grundstückseigentümer, bilden diese eine Art Schicksalsgemeinschaft. Es stellt dann ein widersprüchliches Verhalten dar, wenn ein Anlieger seinerseits nach jahrelanger Duldung den anderen Anrainern die Überfahrt untersagt.

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IBRRS 2017, 4139
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wann verschweigt der Verkäufer einen Mangel arglistig?

OLG Koblenz, Urteil vom 13.09.2017 - 5 U 363/17

1. Der subjektive Tatbestand der Arglist setzt zumindest Eventualvorsatz voraus. Eine leichtfertige oder grob fahrlässige Unkenntnis genügt folglich nicht.

2. Ein arglistiges Verschweigen ist danach nur gegeben, wenn der Verkäufer den Mangel kennt oder ihn zumindest für möglich hält und zugleich weiß oder doch damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer den Mangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte.

3. Dagegen genügt es nicht, wenn sich dem Verkäufer das Vorliegen aufklärungspflichtiger Tatsachen hätte aufdrängen müssen, weil dann die Arglist vom Vorsatz abgekoppelt und der Sache nach durch leichtfertige oder grob fahrlässige Unkenntnis ersetzt würde. Folglich kann ein bewusstes Sichverschließen nicht den Anforderungen genügen, die an die Arglist zu stellen sind.

4. Die erforderliche Kenntnis muss tatrichterlich festgestellt werden und kann nicht durch wertende Überlegungen ersetzt werden.

5. Bei den Mängeln, die einer Besichtigung zugänglich und damit ohne Weiteres erkennbar sind, besteht keine Offenbarungspflicht, da der Käufer diese Mängel bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann.

6. Über Mängel, von denen bei einer Besichtigung zwar Spuren zu erkennen sind, die aber keinen tragfähigen Rückschluss auf Art und Umfang des Mangels erlauben, muss der Verkäufer gemäß seinem Kenntnisstand aufklären und darf sein konkretes Wissen nicht zurückhalten. Die Offenbarungspflicht erstreckt sich jedoch nicht darauf, den Käufer auch darüber aufzuklären, dass die Schadensursache unklar und nähere Untersuchungen dazu nicht angestellt worden sind.

7. Derjenige, der gutgläubig falsche Angaben macht, handelt nicht arglistig, mag der gute Glaube auch auf Fahrlässigkeit oder Leichtfertigkeit beruhen.

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IBRRS 2018, 0388
SteuerrechtSteuerrecht
Aufstockung der Beteiligungsquote eines neuen Gesellschafters ist anzuzeigen!

BFH, Urteil vom 17.05.2017 - II R 35/15

1. Ein Gesellschafter ist neu i.S. des § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG, wenn er zivilrechtlich erstmals ein Mitgliedschaftsrecht an einer bestehenden grundbesitzenden Personengesellschaft erwirbt oder wenn er innerhalb von fünf Jahren nach dem erstmaligen Erwerb des Mitgliedschaftsrechts seine Beteiligung durch den Erwerb weiterer Anteile am Gesellschaftsvermögen aufstockt. Er verliert grunderwerbsteuerrechtlich die Eigenschaft als neuer Gesellschafter erst mit Ablauf von fünf Jahren.*)

2. Die Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a GrEStG erfasst auch die Aufstockung der Beteiligungsquote eines neuen Gesellschafters.*)

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Online seit 2017

IBRRS 2017, 4239
Mit Beitrag
NotareNotare
Kaufvertragsentwurf unvollständig: Notarkosten sind dennoch vollständig zu zahlen!

LG Halle, Beschluss vom 05.09.2017 - 4 OH 21/16

1. Ein Kaufvertragsentwurf, der noch nicht die zahlreichen Änderungswünsche des Käufers berücksichtigt und noch erhebliche rechtliche Problemstellungen beinhaltet, ist unvollständig.

2. Die Unvollständigkeit des Kaufvertragsentwurfs führt jedoch nicht dazu, dass die Käufer geringere Notarkosten zu zahlen haben, denn für die Wertbestimmung kommt es allein auf den Kaufpreis an.

3. Die Bewertungsvorschrift des § 47 GNotKG ist für alle mit einem Kaufvertrag in Zusammenhang stehenden Geschäfte anzuwenden und geht als speziellere Vorschrift - nur für Kaufverträge - der allgemeinen Regelung des § 96 GNotKG vor.

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IBRRS 2017, 4104
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Genehmigung für Zweckentfremdung: Ersatzwohnraum muss sechs Voraussetzungen erfüllen!

VG Berlin, Urteil vom 15.11.2017 - 6 K 594.17

1. Wohnraum im Land Berlin oder in einzelnen Bezirken darf nur mit Genehmigung des zuständigen Bezirksamts zweckentfremdet werden, soweit die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist.

2. Eine Genehmigung zur Zweckentfremdung kann erteilt werden, wenn in besonderen Ausnahmefällen durch die Schaffung von angemessenem Ersatzwohnraum der durch die Zweckentfremdung eintretende Wohnraumverlust ausgeglichen wird.

3. Ein Ersatzwohnraumangebot ist unter sechs Voraussetzungen beachtlich: Erstens muss der Ersatzwohnraum im Gebiet der Gemeinde geschaffen werden, in deren Gebiet der zweckentfremdete Wohnraum verloren geht. Zweitens muss er im zeitlichen Zusammenhang mit der Zweckentfremdung geschaffen werden oder geschaffen worden sein. Drittens muss in der Verfügungsberechtigung über den zweckentfremdeten Wohnraum und über den Ersatzwohnraum Übereinstimmung bestehen. Viertens muss er in Größe und baulichem Standard mindestens dem zweckentfremdeten Raum entsprechen. Fünftens muss er die einer Überschreitung des Standards des zweckentfremdeten Raumes gezogene obere Grenze einhalten. Sechstens muss er dem allgemeinen Wohnungsmarkt so zur Verfügung stehen wie zuvor der zweckentfremdete Wohnraum muss sechs Kriterien erfüllen.

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IBRRS 2017, 4020
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Videoüberwachung des eigenen Grundstücks: Abwehrrechte der Grundstücksnachbarn?

AG Gemünden, Urteil vom 28.07.2017 - 11 C 187/17

1. Grundstücksnachbarn können einen Anspruch auf Unterlassung geltend machen, wenn deren Grundstück rechtswidrig von Kameras des Nachbargrundstücks erfasst wird.

2. Maßgeblich ist, ob von der Ausrichtung der Kameras das Nachbargrundstück erfasst wird.

3. Bei nicht ohne weiteres verstellbaren Kameras ist ein "Überwachungsdruck" auch dann nicht gegeben wenn die Kameras sichtbar sind.

4. Die Entscheidung im Einzelfall erfolgt durch freie Überzeugung des Gerichts, in der Regel durch Inaugenscheinnahme.

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IBRRS 2017, 4008
ImmobilienImmobilien
Gebäudeherstellung: Erhebliche Verzögerungen berechtigen zum Rücktritt!

OLG Koblenz, Beschluss vom 15.09.2017 - 5 U 694/17

1. Zum Rücktritt von einem Grundstückskaufvertrag mit der Gegenleistungsverpflichtung einer Übereignung bestimmter Wohnungseigentumseinheiten/Stellplätze bereits vor Eintritt der Fälligkeit der Leistung der Rücktritt, wenn nicht mehr mit einer nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten Fristen/Fertigstellungszeitpunkte rechtzeitigen Herstellung des Gebäudes zu rechnen ist.*)

2. Vertraglich vereinbarte Fristen/Fertigstellungszeitpunkte für ein Immobilienprojekt werden nicht dadurch aufgehoben, dass der Vertragspartner über den Fortgang der Entwicklung nach Abschluss des Kaufvertrages in Kenntnis war und (zu Beginn) fehlenden zeitlichen Druck signalisiert hat.*)

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IBRRS 2017, 3992
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Betriebskosten des Wohnberechtigten: Es gilt die Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3 BGB!

LG Köln, Urteil vom 20.09.2017 - 13 S 50/17

1. Der Wohnungsberechtigte hat verbrauchsabhängige Kosten wie Gas, Strom, Wasser, Heizung, Müllabfuhr und Abwasser zu tragen, weil es sich dabei nicht um Kosten der Wohnung, sondern um die erst durch die Ausübung des Wohnungsrechts verursachten Kosten ihrer Nutzung handelt.

2. Der Wohnungsberechtigte hat sich als Folge einer sachgerechten Abwägung seiner Interessen mit denjenigen des Eigentümers außerdem an den Kosten zu beteiligen, die dem Eigentümer durch die gewöhnliche Unterhaltung der zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner bestimmten Anlagen und Einrichtungen entstehen.

3. Die Formulierung "Betriebs- und Nebenkosten, die auch von einem Mieter zu tragen wären" ist so zu verstehen, dass hiermit die von dem Wohnungsberechtigten zu tragenden Betriebs- und Nebenkosten unter Bezugnahme auf die diesbezügliche mietrechtliche Regelung definiert werden. Durch die vertragliche Regelung wird klargestellt, dass alle nach dem Mietrecht umlagefähigen Betriebs- und Nebenkosten gemeint sind.

4. Wird bei der Bestellung eines dinglichen Wohnungsrechts schuldrechtlich vereinbart, dass der Berechtigte bestimmte Betriebskosten anteilig zu tragen und Vorauszahlungen zu leisten hat, gelten für die Abrechnung über die Vorauszahlungen die Regelungen in § 556 Abs. 3 BGB entsprechend.

5. Die Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB gilt auch dann, wenn ein Wohnungsberechtigter nach der vertraglichen Vereinbarung zwar die Betriebs- und Nebenkosten zu tragen hat, aber keine Vorauszahlungen zu leisten hat.

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IBRRS 2017, 3991
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wer auszieht, verliert sein Zutrittsrecht!

OLG Bremen, Beschluss vom 22.08.2017 - 5 WF 62/17

1. Ein Ehegatte, der das im Miteigentum stehende Hausgrundstück endgültig verlassen hat, hat kein Recht auf Gewährung von Zutritt zu der Immobilie für sich oder Dritte ohne Vorliegen eines besonderen Grundes.*)

2. Der Wunsch nach Besichtigung durch einen Makler und weitere Personen mit dem Ziel des freihändigen Verkaufs der Immobilie stellt keinen besonderen Grund in diesem Sinne dar, wenn der in der Immobilie verbliebene Ehegatte einen freihändigen Verkauf ablehnt und stattdessen die Teilungsversteigerung betreibt.*)

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IBRRS 2017, 3974
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Keine Haftung für Aufwendungen in Erwartung des Vertragsabschlusses!

BGH, Urteil vom 13.10.2017 - V ZR 11/17

1. Es stellt keine besonders schwer wiegende Treuepflichtverletzung des (potentiellen) Verkäufers eines Grundstücks dar, wenn er - bei wahrheitsgemäßer Erklärung seiner Abschlussbereitschaft - dem Kaufinteressenten nicht offenbart, dass er sich vorbehält, den Kaufpreis zu erhöhen. Eine Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen scheidet deshalb aus.*)

2. Der (potentielle) Verkäufer haftet auch dann nicht auf Schadensersatz, wenn er zu einem Zeitpunkt Abstand von dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages nimmt, zu dem er weiß, dass der Kaufinteressent im Vertrauen auf das Zustandekommen des Vertrags bereits einen Finanzierungsvertrag abgeschlossen hat.*)

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IBRRS 2017, 3924
ImmobilienImmobilien
Schuldrechtliches Vorkaufsrecht besteht bei Übertragung sämtlicher Gesellschaftsanteile fort

OLG Hamm, Beschluss vom 28.03.2017 - 15 W 109/17

Ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht, das ursprünglich für eine BGB-Gesellschaft begründet worden ist, besteht bei Übertragung sämtlicher Gesellschaftsanteile auf einen Gesellschafter für diesen als alleinigen Berechtigten fort.*)

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IBRRS 2017, 3923
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Keine Vormerkung zu Gunsten eines noch unbekannten Dritten!

OLG Hamm, Beschluss vom 31.03.2017 - 15 W 75/17

Eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Bestellung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit kann nicht zugunsten eines noch zu benennenden Dritten im Grundbuch eingetragen werden, dessen Person nur dadurch bestimmt werden kann, dass er künftig auf Veranlassung der eine Windenergieanlage finanzierenden Bank in den schuldrechtlichen Nutzungsvertrag eintreten wird.*)

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IBRRS 2017, 3907
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Automatisiertes Abrufverfahren: Wann hat ein Versorgungsunternehmen berechtigtes Interesse?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.09.2017 - 3 Wx 64/16

Zu den Voraussetzungen der Einsicht einer gerichtlich als Versorgungsunternehmen für die Teilnahme am automatisierten Grundbuchabrufverfahren zugelassenen Tochtergesellschaft eines großen deutschen Telekommunikationsunternehmens in das Grundbuch in allgemeiner Form für sämtliche Grundstücke des Bezirks eines Grundbuchamts (hier versagt in Bezug auf 180.000 Grundbücher zur Überprüfung von 11.000 Dienstbarkeiten zum Zwecke der Aufnahme von Verhandlungen mit den jeweiligen Eigentümern über die Rechte zum Verlegen bzw. des Verbleibs von Telekommunikationslinien).*)

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IBRRS 2017, 3908
Mit Beitrag
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Es muss da geräumt und gestreut werden, wo die Fußgänger bevorzugt laufen!

KG, Urteil vom 08.09.2017 - 4 U 57/16

1. Ist Winterdienst in einem verkehrsberuhigten Bereich nach Zeichen 325.1 und 325.2 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO zu leisten, bei dem Fahrbahnbereich und Gehwegsbereich nicht durch bauliche Maßnahmen, Verkehrseinrichtungen oder Verkehrszeichenregelung voneinander abgegrenzt sind, ist gemäß § 3 Abs. 4 StrReinG Bln derjenige Bereich wie ein Gehweg winterdienstlich zu behandeln, der bevorzugt dem Fußgängerverkehr dient. Die winterdienstliche Behandlung an anderer Stelle (etwa in der Mitte des verkehrsberuhigten Bereichs) ist nicht ausreichend, wenn nicht gerade dieser Bereich bevorzugt dem Fußgängerverkehr dient.*)

2. Welcher Bereich im Sinne des § 3 Abs. 4 StrReinG Bln bevorzugt dem Fußgängerverkehr dient, ist grundsätzlich im Einzelfall anhand der konkreten Nutzung vor Ort zu bestimmen.*)

3. Besteht der Unterschied zur klassischen Verkehrsraumgestaltung allein darin, dass der vorhandene Bordstein keine erhabene Kante bildet und der Gehweg nach klassischen Maßstäben etwas zu schmal bemessen wäre, bietet dieser "Gehwegsbereich" für den Fußgänger nach der Lebenserfahrung Vorteile, die insbesondere darin bestehen, dass sich Fußgänger auf diesem Teil der Fläche unbedrängt fühlen können. Dies sowie der Umstand, dass sich Fußgänger nicht ohne Not in die Situation setzen werden, auf Kraftfahrzeuge Rücksicht zu nehmen und diesen ausweichen zu müssen, kann bei der Ermittlung des Bereichs, der im Sinne des § 3 Abs. 4 StrReinG Bln bevorzugt dem Fußgängerverkehr dient, berücksichtigt werden.*)

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IBRRS 2017, 3899
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Doch Reservierungsgebühr für Makler!

KG, Urteil vom 19.10.2017 - 23 U 154/16

1. Im Rahmen von Reservierungsverträgen ist die Vereinbarung einer Reservierungsgebühr eine Hauptpreisabrede und keine Nebenentgeltvereinbarung und unterliegt somit nicht der Inhaltskontrolle.

2. Auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann somit eine Reservierungsgebühr im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Immobilien wirksam als Hauptpreisabrede vereinbart werden. Dies ist dann der Fall, wenn die Reservierungsgebühr nicht im Rahmen eines Maklervertrags, sondern unabhängig hiervon im Rahmen eines Reservierungsvertrags vereinbart wird.

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IBRRS 2017, 3746
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts unwirksam

LG Berlin, Urteil vom 26.04.2017 - O 2/15 Baul

1. Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist ausgeschlossen (§ 26 Nr. 4 BauGB), wenn das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt.

2. Das Gleiche gilt, wenn der vertraglich vereinbarte Kaufpreis dem Verkehrswert entspricht.

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IBRRS 2017, 3831
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Inanspruchnahme aus Grundschuld: Einwendungen aus Sicherungsvertrag möglich?

BGH, Urteil vom 19.10.2017 - IX ZR 79/16

Wird der Erwerber eines mit einem Grundpfandrecht belasteten Grundstücks aus der Grundschuld in Anspruch genommen, ist er nicht befugt, Einreden aus dem Sicherungsvertrag zu erheben, wenn der Rückgewähranspruch nicht auf ihn übertragen worden ist.*)

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IBRRS 2017, 3748
ZwangsversteigerungZwangsversteigerung
Löschung der Grundschuld: Der frühere Ehegatte hat Mitwirkungspflicht!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.07.2017 - 2 UF 52/17

Wenn ohne eine Löschung der nicht valutierten Grundschulden (Eigentümergrundschulden) eine Teilungsversteigerung wesentlich erschwert oder sogar vereitelt werden würde, kann jeder Ehegatte als Teilhaber die Zustimmung zur Löschung dieser Grundschulden verlangen.*)

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IBRRS 2017, 3761
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Immobilenkauf: Rücktrittsrecht im Insolvenzfall gläubigerbenachteiligend?

BGH, Urteil vom 12.10.2017 - IX ZR 288/14

1. Ein in einem Grundstückskaufvertrag zu Gunsten des Verkäufers vereinbartes Rücktrittsrecht für den Insolvenzfall ist nicht gläubigerbenachteiligend, wenn das Rücktrittsrecht von vornherein Bestandteil des gegenseitigen Vertrags ist, der Schuldner Rechte an der Sache ausschließlich aufgrund dieses Vertrags erworben hat, die Rücktrittsklausel den Berechtigten in den Stand setzt, einen Zugriff der Gläubiger auf die Sache jederzeit abwehren zu können, und die Rücktrittsklausel freie Verfügungen des Schuldners zu Gunsten einzelner Gläubiger ausschließt.*)

2. Die Verpflichtung des Schuldners in einem Grundstückskaufvertrag zur unentgeltlichen Rückübertragung im Fall des Rücktritts ist gläubigerbenachteiligend. Der Verwalter kann in diesem Fall verlangen, dass die Masse so gestellt wird, wie wenn dem Schuldner die gesetzlichen Ansprüche aus dem Rückgewährschuldverhältnis zustünden.*)




IBRRS 2017, 3733
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Bereits ein Altlastenverdacht ist ein Mangel!

BGH, Urteil vom 21.07.2017 - V ZR 250/15

1. Begründet die frühere Nutzung eines Grundstücks einen Altlastenverdacht, weist dieses einen Sachmangel i.S.v. § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB auf, ohne dass weitere Umstände hinzutreten müssen. Insbesondere bedarf es für die Annahme eines Sachmangels keiner zusätzlichen Tatsachen, die auf das Vorhandensein von Altlasten hindeuten.*)

2. Verschweigt der Verkäufer eine ihm bekannte frühere Nutzung des Grundstücks, die einen Altlastenverdacht begründet, so handelt er objektiv arglistig i.S.v. § 444 BGB.*)

3. Bezogen auf den subjektiven Tatbestand der Arglist hält der Verkäufer einen Sachmangel mindestens für möglich, wenn er die frühere Nutzung des Grundstücks kannte und es zumindest für möglich hielt, dass diese einen Altlastenverdacht begründet. Auch insoweit müssen keine konkreten - dem Verkäufer bekannten - Tatsachen hinzutreten, die den Altlastenverdacht erhärten.*)

4. Macht der Verkäufer, der aus der ihm bekannten früheren gefahrenträchtigen Nutzung des Grundstücks den Schluss auf einen möglichen Altlastenverdacht gezogen hat, geltend, er habe bei Vertragsschluss angenommen, der Altlastenverdacht sei ausgeräumt gewesen, muss er dies anhand objektiver Umstände plausibel machen. Für entsprechende Umstände trifft ihn eine sekundäre Darlegungslast.*)

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IBRRS 2017, 3683
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Ablagern geringer Schneemengen auf Nachbargrundstück ist keine Eigentumsbeeinträchtigung

AG München, Urteil vom 28.07.2017 - 213 C 7060/17

1. Nicht jede Einwirkung auf das Grundstückseigentum stellt auch eine Beeinträchtigung desselben dar.

2. Das gelegentliche Ablagern von ein bis zwei Schaufeln Schnee fällt jedenfalls nicht darunter, weil es keinerlei spürbare Auswirkungen auf die rechtliche oder tatsächliche Herrschaftsmacht des Eigentümers hat.

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IBRRS 2017, 3549
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Sondernutzungsrechte müssen vereinbart und "verdinglicht" werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2017 - 3 Wx 46/17

Sind Sondernutzungsrechte zwar zunächst wirksam vereinbart, aber mangels Eintragung nicht "verdinglicht" worden, so müssen die nachfolgenden Eigentümer und sonstigen dinglich Berechtigten diese nicht gegen sich gelten lassen.

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IBRRS 2017, 3503
ImmobilienImmobilien
Wie hoch ist Geschäftswert für die Nutzung eines Großparkplatzes?

OLG München, Beschluss vom 17.10.2017 - 34 Wx 238/17 Kost

1. Das Recht, das Grundstück in einzelnen Beziehungen zu benutzen oder die Vornahme bestimmter Handlungen auf dem Grundstück zu verbieten (hier: Parkplatz für knapp 1000 Fahrzeuge), ist dem Inhalt nach der Grunddienstbarkeit (§ 1018 BGB) ähnlich, nur dass es nicht zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines Grundstücks, sondern einer bestimmten Person bestellt wird

2. Der Geschäftswert kann danach bemessen werden, was als Pacht für einen Parkplatz dieser Größe in einem Gewerbegebiet insgesamt zu erzielen wäre. Oder, falls es keine amtsbekannten Vergleichsangebote gibt, kann der Jahreswert nach Anzahl der Stellplätze und einer geschätzten Einzelmiete pro Platz, unter Berücksichtigung eines Abschlags, vorgenommen werden.

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IBRRS 2017, 3473
ImmobilienImmobilien
Akzessorietät der Hypothek: Was passiert nach Erteilung löschungsfähiger Quittung?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.04.2017 - 20 W 93/17

Die eingetragene Hypothekengläubigerin ist nach erfolgter Ausstellung einer (formal unzureichenden) löschungsfähigen Quittung nicht mehr berechtigt, zusätzlich die Löschung der Hypothek zu bewilligen, da ihr kein Verfügungsrecht mehr zusteht. Denn mit Erteilung der löschungsfähigen Quittung hat sie zuvor bestätigt, dass die Forderung erloschen und die Hypothek auf den Zahlenden übergegangen ist.*)

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IBRRS 2017, 3415
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Haftet Eigentümer für Pfusch seines Bauunternehmers an Grenzwand zu Nachbarn?

OLG Hamm, Urteil vom 03.07.2017 - 5 U 104/16

Es erscheint sachgerecht, im Verhältnis von Grundstücksnachbarn bei Vorhandensein einer gemeinschaftlichen Grenzeinrichtung jedenfalls in Bezug auf diesen Bauteil ein gesetzliches Schuldverhältnis und damit die Anwendbarkeit der §§ 278 ff. BGB zu bejahen.*)

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IBRRS 2017, 3404
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Freihändige Verwertung eines lastenfreien Grundstücks?

BGH, Beschluss vom 21.09.2017 - IX ZB 84/16

1. Im Beschwerdeverfahren ist die Kammer nicht befugt, selbst über die Übertragung eines in die originäre Zuständigkeit des Einzelrichters fallenden Beschwerdeverfahrens zu entscheiden.*)

2. Verwertet der Insolvenzverwalter ein lastenfreies Grundstück freihändig, kommt ein Zuschlag nur in Betracht, wenn die Verwertungstätigkeit über die üblichen mit der Veräußerung eines Grundstücks verbundenen Tätigkeiten in erheblichem Maß hinausgeht.*)

3. Ein Zuschlag für Erschwernisse bei der Informationsbeschaffung kann auch dann gerechtfertigt sein, wenn die Informationsbeschaffung beim Schuldner dadurch erheblich erschwert wird, dass die bisherigen Organe des Schuldners ausgeschieden und von ihnen keine Informationen mehr zu erhalten sind, der neue Geschäftsführer keine Kenntnisse hat, auf Kenntnisse der Beschäftigten nicht zurückgegriffen werden kann und eine ausreichende Information anhand der Geschäftsunterlagen nicht möglich ist.*)




IBRRS 2017, 3393
ImmobilienImmobilien
Vorteil nicht feststellbar: Globalgrunddienstbarkeit unzulässig!

OLG Hamm, Beschluss vom 13.07.2017 - 15 W 248/17

Die Bestellung einer globalen Grunddienstbarkeit für eine Vielzahl von herrschenden und zugleich dienenden Grundstücken in einem Baugebiet, die unabhängig von der tatsächlichen baulichen Ausgestaltung der betroffenen Grundstücke pauschal eine Vielzahl von Nutzungsberechtigungen umfasst, steht mit der zwingenden Vorschrift des § 1019 BGB nicht in Einklang, wenn die Vorteilhaftigkeit der einzelnen Nutzungsbefugnis für das jeweilige herrschende Grundstück nicht festgestellt werden kann.*)

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IBRRS 2017, 3397
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Sittenwidrigkeit eines Immobilienkaufvertrags

OLG Koblenz, Urteil vom 17.05.2017 - 5 U 176/16

1. Bei der Widerlegung einer verwerflichen Gesinnung bei einem groben Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung kann beim Immobilienkaufvertrag die abstrakte Abfrage in einer Datenbank nicht ohne Weiteres mit einem Verkehrswertgutachten, das sich auf ein bestimmtes Objekt bezieht, gleichgesetzt werden.*)

2. Ansprüche infolge der Sittenwidrigkeit eines Vertrags können nur dann durch einen Vergleich abgegolten werden, wenn durch diesen gerade der Streit oder die Ungewissheit über die Rechtsgültigkeit des möglicherweise nach § 138 BGB nichtigen Geschäfts behoben werden soll.*)

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IBRRS 2017, 3371
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Keine Drittwiderspruchsklage bei prozessualer Mithaftung!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.09.2017 - 12 U 70/17

1. Dem Eigentümer einer vollstreckungsbetroffenen Sache (hier: Solarmodule), der nicht Vollstreckungsschuldner ist, steht gleichwohl ausnahmsweise keine Drittwiderspruchsklage zu, wenn er einer prozessualen Mithaftung aus dem zugrunde liegenden Titel unterliegt.*)

2. Nach Veräußerung der in Streit befangenen Sache gemäß § 265 Abs. 1, 2 ZPO ist der Rechtsnachfolger jedenfalls dann an einen vom Rechtsvorgänger als Prozessstandschafter gemäß § 265 Abs. 2 ZPO über den Streitgegenstand geschlossenen Prozessvergleich gebunden, wenn er beim Eigentumserwerb von der Anhängigkeit des Rechtsstreits und anschließend von dessen Fortführung durch den Rechtsvorgänger wusste. In einem solchen Fall könnte eine vollstreckbare Ausfertigung des Prozessvergleichs gegen den Rechtsnachfolger erteilt werden.*)

3. Eine Auf-Dach-Photovoltaikanlage ist kein Grundstücksbestandteil.*)

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IBRRS 2017, 3330
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Änderung des Vertragsinhalts nur mit Zustimmung des Vertragspartners!

AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 06.04.2017 - 14 C 302/16

1. Wird ein Vertragsinhalt (hier: Paket zur Nutzung eines Immobilien-Internetportals) zukünftig nicht mehr angeboten und deshalb vom Anbieter gekündigt, kann das Vertragsverhältnis mit geändertem Inhalt nur fortgesetzt werden, wenn der Abnehmer zustimmt.

2. Vorrausetzung für die Annahme durch Schweigen des Empfängers ist, dass das Bestätigungsschreiben inhaltlich das Verhandlungsergebnis so wiedergibt, dass der Absender vernünftigerweise mit dem Einverständnis rechnen durfte. Daran fehlt es, wenn der Abnehmer ausdrücklich einer Vertragsfortführung mit geändertem Inhalt widersprochen hat.

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IBRRS 2017, 3329
ImmobilienImmobilien
Befristete Vollmacht schließt unbefristete Untervollmacht nicht aus!

KG, Beschluss vom 14.02.2017 - 1 W 29-32/17

Eine zeitlich begrenzt erteilte Vollmacht schließt die Erteilung einer zeitlich unbeschränkten Untervollmacht grundsätzlich nicht aus. Ob der Hauptbevollmächtigte hierzu ermächtigt ist, hängt vom Willen des Geschäftsherrn bei Erteilung der Hauptvollmacht an. Dient die Untervollmacht lediglich der Abwicklung eines von dem Hauptbevollmächtigten im Rahmen der ihm erteilten Vollmacht geschlossenen Grundstückskaufvertrags, ist von der Befugnis zur zeitlich unbeschränkten Unterbevollmächtigung auszugehen, wenn auch ein im eigenen Namen handelnder Verkäufer im Regelfall hierzu Vollmacht erteilen würde. Das ist im Hinblick auf eine dem Käufer erteilte Finanzierungsvollmacht der Fall (Fortführung von Senat, 21.12.1908 - 1 Wx 412/08).*)

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IBRRS 2017, 2066
ImmobilienImmobilien
Trinkwasserversorgung: Welche Grundpreisbemessung ist unbillig?

BGH, Urteil vom 17.05.2017 - VIII ZR 245/15

1. Es ist nicht unbillig im Sinne von § 315 BGB, wenn ein Wasserversorgungsunternehmen, das in seinem Versorgungsgebiet die Anschlussnehmer auf privatrechtlicher Grundlage versorgt, in teilweiser Abkehr von einer ursprünglichen Grundpreisbemessung nach der Nenngröße des eingebauten Wasserzählers den Grundpreis nunmehr nach Nutzergruppen bestimmt und dabei zwischen einem Bedarf für Grundstücke mit Wohnbebauung und einem Bedarf für gewerblich oder in sonstiger Weise genutzte Grundstücke unterscheidet.

2. Ebenso wenig ist es unbillig, wenn das Versorgungsunternehmen den Grundpreis bei dem Bedarf für Wohnzwecke nach der Anzahl der vorhandenen Wohneinheiten, bei dem Bedarf für gewerbliche oder sonstige Zwecke hingegen weiterhin nach dem Wasserzählermaßstab bemisst.

3. Dem Trinkwasserversorger ist bei der Bestimmung von bei der Grundpreisermittlung einschlägigen Wahrscheinlichkeitsmaßstäben ein weites Ermessen eingeräumt ist, so dass bei Vorliegen eines sachlich einleuchtenden Grundes für eine gewählte Typisierung oder Differenzierung aufgrund des Gleichheitssatzes keine noch darüber hinausgehende Verpflichtung besteht, für eine Grundgebühr den (vermeintlich) zweckmäßigsten, vernünftigsten, gerechtesten oder wahrscheinlichsten Maßstab anzuwenden.

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IBRRS 2017, 3265
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Ersteher muss Verzeichnis über vorhandene Gegenstände erstellen!

BGH, Urteil vom 23.06.2017 - V ZR 175/16

Nimmt der Ersteher die ersteigerte Immobilie eigenmächtig in Besitz, trifft ihn die Obliegenheit, ein Verzeichnis über die in der Immobilie vorgefundenen, von dem Zuschlagsbeschluss nicht erfassten Gegenstände zu erstellen und deren Wert schätzen zu lassen. Kommt er dem nicht nach, muss er beweisen, inwieweit die Angaben des Schuldners zu dem Bestand, Zustand und Wert der Gegenstände, die sich im Zeitpunkt der Räumung in dem Haus befunden haben sollen, unzutreffend sind, soweit dessen Angaben plausibel sind.*)




IBRRS 2017, 3234
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Bestimmte Sicherheit vereinbart: Dennoch Austausch möglich?

BGH, Urteil vom 30.06.2017 - V ZR 248/16

Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, dass der Sicherungsgeber, der mit dem Sicherungsnehmer eine bestimmte Sicherheit vereinbart hat, einen Austausch dieser Sicherheit gegen eine ihm genehmere verlangen kann (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 03.02.2004 - XI ZR 398/02, BGHZ 158, 11).*)

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IBRRS 2017, 3112
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wer braucht schon eine Grunddienstbarkeit, wenn eine Baulast besteht?

OLG Hamm, Urteil vom 06.07.2017 - 5 U 152/16

Wer aus einer Baulast verpflichtet ist, kann Dritte an entsprechenden Nutzungen häufig nicht hindern.

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IBRRS 2017, 3050
KaufrechtKaufrecht
Vertraglich vereinbarte Freistellung von Anschlussbeiträgen ist zulässig!

VG Greifswald, Urteil vom 24.08.2017 - 3 A 843/14

1. Der gegen die Erhebung eines Anschlussbeitrags i.S.d. § 9 KAG M-V geltend gemachte Einwand, im Rahmen eines mit dem Gläubiger des Beitragsanspruchs geschlossenen Grundstückskaufvertrages habe dieser auf die Erhebung von Anschlussbeiträgen verzichtet, ist im Anfechtungsprozess zu prüfen.*)

2. Es kommt insoweit nicht darauf an, ob die Vereinbarung den Schwerpunkt des Kaufvertrages bildet. Maßgeblich ist vielmehr, dass die Vereinbarung den Schwerpunkt der Rechtsstreitigkeit bildet.*)

3. Im Rahmen der Prüfung des Verwaltungsrechtsweges ist der Vortrag des Klägers maßgeblich. Ob der Vortrag zutrifft, ist Gegenstand der Sachprüfung.*)

4. Eine vor der Geltung des KAG 1991 zwischen dem Gläubiger des (künftigen) Beitragsanspruchs und dem Beitragspflichtigen vereinbarte Freistellung von Erschließungskosten verstößt nicht gegen ein gesetzliches Verbot i.S.d. § 134 BGB.*)

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IBRRS 2017, 2706
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Vorvertragliche Pflichtverletzung: Schadensersatz trotz Gewährleistungsausschluss?

LG Hamburg, Urteil vom 04.07.2017 - 326 O 193/15

1. Trotz wirksam vereinbarten Gewährleistungsausschlusses für Rechts- und Sachmängel und ohne dass dem Verkäufer Arglist nachgewiesen werden muss, kann die Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten einen Schadensersatzanspruch auslösen.

2. Eine zum Schadensersatz verpflichtende Aufklärungspflichtverletzung kann darin begründet sein, dass der Verkäufer einer Eigentumswohnung auch ohne Nachfrage des Erwerbers nicht darüber aufklärt, dass auf dem Nachbargrundstück eine Bebauung geplant wird.

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IBRRS 2017, 2930
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Wie wird eine gemischte Schenkung mit vorbehaltenem Wohnrecht besteuert?

FG Hamburg, Beschluss vom 14.03.2017 - 3 V 12/17

1. Bei der Besteuerung gemischter Schenkungen sind seit der Verkehrswertorientierung 2009 grundsätzlich die steuerrechtlichen Bewertungen zugrunde zu legen.*)

2. Bei der Einzelbewertung des vorbehaltenen Wohnrechts ist von dem durch 18,6 geteilten Wert der Wohnung als Jahreswert auszugehen, der einer Rendite von 5,5 % entspricht und verhindert, dass der Kapitalwert der Nutzungen den Wert des Wirtschaftsguts übersteigt.*)

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IBRRS 2017, 2938
VersicherungenVersicherungen
Keine wirksame Kündigung ohne Zustimmung des Hypothekengläubigers!

AG Bremen, Urteil vom 10.08.2017 - 9 C 82/17

1. Die Kündigung einer Wohngebäudeversicherung ist unwirksam, wenn eine Zustimmungserklärung des Hypothekengläubigers innerhalb der Frist nach § 144 VVG nicht beigefügt oder nachgereicht wird.*)

2. Nur in Ausnahmefällen obliegt der Versicherung ein Hinweis auf die Rechtslage. Ein Verstoß gegen § 242 BGB macht die Kündigung nicht wirksam, sondern begründet allenfalls aufrechenbare Schadensersatzansprüche des Versicherungsnehmers.*)

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