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Sachgebiet: Immobilien

5120 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2017

IBRRS 2016, 3108
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
§ 878 BGB ist auch auf Teilungserklärungen anzuwenden!

BGH, Beschluss vom 12.10.2016 - V ZB 198/15

1. § 878 BGB ist auf die Teilungserklärung des Grundstückseigentümers nach § 8 Abs. 1 WEG entsprechend anwendbar. Nach Eingang des Vollzugsantrags bei dem Grundbuchamt eingetretene Verfügungsbeschränkungen sind deshalb unbeachtlich.*)

2. Dies gilt mangels abweichender Regelung auch für die sich aus dem Genehmigungserfordernis auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB ergebende Verfügungsbeschränkung des teilenden Grundstückseigentümers.*)

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IBRRS 2017, 0153
Mit Beitrag
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Wie lassen sich Immobiliendarlehen wegen geänderter Musterbelehrung widerrufen?

KG, Urteil vom 06.10.2016 - 8 U 228/15

1. Zur Abrechnung eines wirksam widerrufenen Verbraucherkreditvertrages.*)

2. Die Rechte aus einem Darlehensvertrag und auch das Widerrufsrecht können durch Vereinbarung der Vertragsparteien auf nur einen Darlehensnehmer übertragen werden (hier: Schuldhaftentlassung des anderen Darlehensnehmers).*)

3. Der Darlehensnehmer eines durch Grundpfandrecht gesicherten Kredits kann Herausgabe von Nutzungswertersatz in Höhe von 2,5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verlangen.*)

4. Der Nutzungswertersatzanspruch des Darlehensnehmers kann gegenüber Ansprüchen der Bank nicht aufgerechnet werden, soweit die Bank hierauf Kapitalertragsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag) an das Finanzamt abzuführen hat.*)

5. Der Darlehensnehmer schuldet der Bank Herausgabe von Wertersatz in Höhe des vereinbarten Zinssatzes, es sei denn der Darlehensnehmer weist einen niedrigeren Marktzins nach. Die Bank kommt durch die Weigerung, den Widerruf anzuerkennen, jedenfalls dann nicht in Annahmeverzug, wenn der Darlehensnehmer keine konkrete Restschuldzahlung anbietet. Der Anspruch auf Nutzungswertersatz in Höhe des Vertragszinses besteht in diesem Falle über den Zeitpunkt der Widerrufserklärung hinaus bis zur Rückzahlung der Darlehensvaluta fort. *)

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IBRRS 2017, 0144
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Europäisches Insolvenzrecht: Öffentliche Last ist dingliches Recht!

EuGH, Urteil vom 26.10.2016 - Rs. C-195/15

Art. 5 EuInsVO ist dahin auszulegen, dass eine Sicherheit, die gemäß einer Vorschrift des nationalen Rechts wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden bestellt wurde, nach der auf dem Grundstück des Grundsteuerschuldners kraft Gesetzes eine öffentliche Last ruht und dieser Eigentümer die Zwangsvollstreckung aus dem Steuertitel in den Grundbesitz dulden muss, ein "dingliches Recht" im Sinne dieses Artikels darstellt.*)

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IBRRS 2017, 0147
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Vereinbarte Provision muss auch gezahlt werden!

LG Frankenthal, Urteil vom 11.08.2016 - 2 HKO 7/16

Vereinbaren Parteien für die Vermittlung zweier Grundstücke einen Provisionsanspruch in Höhe von 5 % netto auf den vollen Verkaufspreis laut Exposé, müssen die Verkäufer diese Provision in voller Höhe zahlen. Sie können sich nicht darauf berufen, dass sie auf dem Grundstück mit Abrissobjekt zwei Doppelhaushälften errichten und verkaufen wollten und deshalb "nur" Partner eines Werkvertrages geworden seien, für den die vereinbarte Provision für Verkäufe nicht gilt.

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Online seit 2016

IBRRS 2016, 3420
GewerberaummieteGewerberaummiete

BGH, Urteil vom 24.11.2016 - IX ZR 278/14

Die formularmäßige Erweiterung des Sicherungszwecks einer zwei Jahre zuvor zur Sicherung einer bestimmten Drittverbindlichkeit bestellten Grundschuld auf bestehende und künftige Verbindlichkeiten mehrerer Dritter ist nicht schon deshalb überraschend, weil sie nicht durch eine konkrete Darlehensgewährung veranlasst ist.

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IBRRS 2016, 2150
ImmobilienImmobilien
Wie wird ein Wegerecht nach übereinstimmender Verlegung ausgeübt?

BGH, Urteil vom 04.12.2015 - V ZR 22/15

1. Haben der Grundstückseigentümer und der Berechtigte die Verlegung des durch eine Grunddienstbarkeit gewährten Wegerechts auf ein anderes Grundstück vereinbart, kann der Berechtigte von dem Grundstückseigentümer in der Regel die Bestellung einer seinem Recht inhaltsgleichen Grunddienstbarkeit an dem bisher nicht belasteten Grundstück verlangen (Fortführung von Senat, Urteil vom 07.10.2005 - V ZR 140/04, IBRRS 2005, 3457 = IMRRS 2005, 1810).*)

2. Ist eine Vereinbarung zwischen dem Berechtigten und dem Grundstückseigentümer über die Verlegung einer als Inhalt der Grunddienstbarkeit bestimmten Ausübungsstelle eines Wegerechts tatsächlich vollzogen worden, steht dem Berechtigten ein schuldrechtlicher Anspruch auf Duldung der Ausübung an der neuen Stelle bis zum Vollzug der Vereinbarung durch Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch zu.*)

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IBRRS 2016, 3339
StrafrechtStrafrecht
Herüberlehnen auf den Nachbarbalkon ist kein Hausfriedensbruch!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.03.2016 - 4 UF 26/16

1. Das Herüberlehnen zum Nachbarn über die hüfthohe Brüstung zwischen zwei Balkonen ist kein Hausfriedensbruch.

2. Ein Eindringen in ein befriedetes Besitztum setzt bei einem Hineinlehnen des Täters in den Luftraum oberhalb des Besitztums voraus, dass der Täter zumindest beabsichtigte, das Besitztum auch zu betreten.*)

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IBRRS 2016, 3340
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Erbbauverträge bedürfen kommunalaufsichtlicher Genehmigung!

BGH, Urteil vom 22.01.2016 - V ZR 27/14

1. Ein Erbbaurechtsvertrag bedarf als kreditähnliches Rechtsgeschäft der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde, wenn er eine Verpflichtung der Gemeinde begründet, einen Erbbauzins zu zahlen.*)

2. Der Erwerb durch Ersitzung trägt seinen Rechtsgrund in sich und schließt Ansprüche gegen den Erwerber aus ungerechtfertigter Bereicherung aus.*)

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IBRRS 2016, 3236
ImmobilienImmobilien
Sind Reservierungen notariell zu beurkunden?

OLG Dresden, Beschluss vom 23.08.2016 - 8 U 964/16

1. Eine Reservierungsvereinbarung zwischen Verkaufs- und Kaufinteressenten bedarf der notariellen Form, wenn sie eine einem Vorkaufsrecht gleichkommende verbindliche Verpflichtung der Verkäuferin zum Abschluss eines Immobiliarkaufvertrages enthält.*)

2. Ein Reservierungsentgelt in Höhe von mehr als 10% bis 15% des üblichen Maklerlohns bedarf auch bei Vereinbarungen zwischen gewerblichen Immobilienhändlern ohne Beteiligung eines Maklers der notariellen Form. Es kommt in Betracht, bei derartigen Vereinbarungen zwischen Verkaufs- und Kaufinteressenten statt an die Höhe des üblichen Maklerlohns an einen Grenzwert von 1% des in Aussicht genommenen Kaufpreises anzuknüpfen.*)

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IBRRS 2016, 3234
ImmobilienImmobilien
Im Seniorenheim: Schreiattacken sind Kündigungsgrund!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.07.2016 - 8 W 38/16

§ 12 Abs. 1 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes - WBVG - ist für die vertragliche Normierung einzelner Tatbestände für eine Kündigung aus wichtigem Grund grundsätzlich offen, solange und soweit die vertraglich geregelten Kündigungsgründe jeweils zugleich auch einen "wichtigen Grund" im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 3 WBVG darstellen.*)

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IBRRS 2016, 3168
SteuerrechtSteuerrecht
Aufwendungen für Erneuerung einer Einbauküche nicht sofort abziehbar

BFH, Urteil vom 03.08.2016 - IX R 14/15

1. Aufwendungen für die vollständige Erneuerung einer Einbauküche (Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte) in einem vermieteten Immobilienobjekt sind nicht --als sog. Erhaltungsaufwand-- sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar (Änderung der Rechtsprechung).*)

2. Bei einer Einbauküche mit ihren einzelnen Elementen handelt es sich um ein einheitliches Wirtschaftsgut, das auf zehn Jahre abzuschreiben ist (Änderung der Rechtsprechung).*)

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IBRRS 2016, 3160
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Unbefugt geparkt: Grundstückseigentümer darf abschleppen lassen

BGH, Urteil vom 11.03.2016 - V ZR 102/15

Wird ein Fahrzeug, das unbefugt auf einem Privatgrundstück in verbotener Eigenmacht abgestellt wird, im Auftrag des Grundstücksbesitzers im Wege der berechtigten Selbsthilfe entfernt, entspricht dies dem objektiven Interesse und dem mutmaßlichen Willen des Fahrzeughalters. Er ist deshalb nach den Grundsätzen einer berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag zum Ersatz der für die Entfernung erforderlichen Aufwendungen verpflichtet.*)

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IBRRS 2016, 3129
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Anspruch auf Ersatz der Abbruchkosten entsteht mit Brandereignis!

OLG Braunschweig, Urteil vom 24.08.2016 - 3 U 44/15

1. Der Anspruch auf Ersatz von Abbruchkosten entsteht jedenfalls dem Grunde nach bereits mit dem Brandereignis (Anschluss an BGH 19.06.2013 - IV ZR 228/12, IBRRS 2013, 2897).*)

2. Die Freigabe eines bebauten Grundstücks durch den Insolvenzverwalter umfasst auch die konkludente Freigabe von Ansprüchen auf Ersatz von Abbruchkosten aus einer Gebäude-Feuerversicherung für das auf dem Grundstück befindliche Gebäude.*)

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IBRRS 2016, 3125
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Privatgrundstück ist keine Müllhalde!

VG Münster, Beschluss vom 24.08.2016 - 7 L 1222/16

Die Lagerung von Abfall auf einem Grundstück kann eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, wenn durch die organischen Stoffe Schädlinge angelockt werden und giftige Gase entstehen könnten.

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IBRRS 2016, 3035
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundbuchberichtigung nur mit öffentlichen Urkunden!

OLG München, Beschluss vom 07.10.2016 - 34 Wx 256/16

1. Die nur unter Bezugnahme auf die Bewilligung vorgenommene Eintragung eines auflösend bedingt vereinbarten Rechts führt materiell-rechtlich nicht zum Wegfall der Bedingung, sondern zur Unrichtigkeit des Grundbuchs insoweit, als dieses im Widerspruch zur materiellrechtlichen Einigung ein unbedingtes Recht verlautbart.*)

2. Bezeugende Urkunden einer Gemeinde können zum Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit (nur) herangezogen werden, wenn die Darlegung der in ihr bezeugten Umstände in der amtlichen Zuständigkeit der Gemeinde liegt. Eine beurkundete Sachverhaltsfeststellung kann daher nichts zu der Frage bezeugen, ob ein Grundstück durch eine Straße tatsächlich eine Zufahrt erhalten hat.*)

3. Das Grundbuch ist unrichtig, wenn formelle und materielle Rechtslage voneinander abweichen. Wurde ein Geh- und Fahrtrecht unter einer Bedingung eingeräumt und ist durch Eintritt der Bedingung erloschen, kann bei Nachweis eine Grundbuchberichtigung erfolgen.

4. Für den Nachweis des Eintritts dieser Bedingung muss eine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde vorgelegt werden.

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IBRRS 2016, 3044
SteuerrechtSteuerrecht
Kosten für Schönheitsreparaturen sind keine Werbungskosten!

BFH, Urteil vom 14.07.2016 - IX R 25/14

1. Unter Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes sind bauliche Maßnahmen zu verstehen, durch die Mängel oder Schäden an vorhandenen Einrichtungen eines bestehenden Gebäudes oder am Gebäude selbst beseitigt werden oder das Gebäude durch Erneuerung in einen zeitgemäßen Zustand versetzt wird.*)

2. Zu den Aufwendungen i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG gehören unabhängig von ihrer handelsrechtlichen Einordnung sämtliche Aufwendungen für bauliche Maßnahmen, die im Rahmen einer im Zusammenhang mit der Anschaffung des Gebäudes vorgenommenen Instandsetzung und Modernisierung anfallen und nicht nach Satz 2 der Vorschrift ausdrücklich ausgenommen sind.*)

3. Von einer Renovierung und Modernisierung im Zusammenhang mit der Anschaffung des Gebäudes kann im Regelfall ausgegangen werden, soweit bauliche Maßnahmen innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung durchgeführt werden.*)

4. Werden Aufwendungen für Material und Fertigungsleistungen von dritter Seite erstattet, sind die Aufwendungen grundsätzlich nur in Höhe des Saldobetrags zwischen dem vom Steuerpflichtigen getragenen Aufwand und dem von dritter Seite erstatteten Aufwand in die Ermittlung der anschaffungsnahen Herstellungskosten einzubeziehen.*)

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IBRRS 2016, 3030
ImmobilienImmobilien
Erschließungsbeitragspflicht: Verkehrswert, nicht Kaufpreis ist maßgeblich!

OLG München, Beschluss vom 08.09.2016 - 34 Wx 64/16 Kost

1. Für die Wertfestsetzung eines Grundstücks ist nicht der vereinbarte Kaufpreis, sondern der Verkehrswert zu ermitteln.

2. Besteht eine Erschließungsbeitragspflicht, ist dies ein wertbeeinflussendes Grundstücksmerkmal. Bei der Wertermittlung für baureifes Land ist deshalb der Bodenrichtwert für erschließungsbeitragspflichtiges Bauland zugrunde zu legen. Liegen keine Richtwerte vor, sind glaubhaft gemachte Erschließungskosten in Abzug zu bringen.

3. Zur Berücksichtigung von Erschließungskosten bei der Ermittlung des Verkehrswerts eines erschließungsbeitragspflichtigen Grundstücks aus dem Bodenrichtwert für erschließungsbeitragsfreies Bauland.*)

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IBRRS 2016, 2947
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grundstückskaufvertrag: Darlegungs- und Beweislast des Käufers hinsichtlich des arglistigen Verschweigens eines auf dem Grundstück vorhandenen Bunkers

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.06.2016 - 5 U 5/14

1. Soll nach dem Gegenstand des Kaufvertrages auf dem verkauften Grundstück dessen vorhandene Bebauung abgerissen und es sodann neu bebaut werden, stellt ein nicht erkennbarer Bunker, mit dem nicht zu rechnen ist, einen Sachmangel i.S.v. § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB dar.

2. Der Käufer ist darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass das Vorhandensein des Bunkers bewusst verschwiegen wurde.

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IBRRS 2016, 2929
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann bilden Bau- und Grundstückskaufvertrag eine (formbedürftige) Einheit?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.11.2015 - 8 U 123/13

1. Ein Bauvertrag ist grundsätzlich nicht formbedürftig. Etwas anderes gilt jedoch, wenn der Bauvertrag mit dem Grundstückskaufvertrag eine rechtliche Einheit bildet.

2. Eine rechtliche Einheit von Bauvertrag und Grundstückskaufvertrag besteht, wenn die Vertragsparteien den Willen haben, beide Verträge in der Weise miteinander zu verknüpfen, dass sie miteinander stehen und fallen sollen.

3. Sind Bau- und Grundstückskaufvertrag wechselseitig nicht voneinander abhängig, kommt eine Ausdehnung des Formerfordernisses des § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB auf den Bauvertrag nur in Betracht, wenn das Grundstücksgeschäft vom Bauvertrag abhängt.

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IBRRS 2016, 2914
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Forderungsausfall aufgrund Insolvenz: Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer?

BFH, Urteil vom 12.05.2016 - II R 39/14

Der teilweise Ausfall der Kaufpreisforderung und der vereinbarten Stundungszinsen aufgrund Insolvenz des Käufers führt nicht zu einer Änderung der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer für den Grundstückskauf.*)

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IBRRS 2016, 2908
ImmobilienImmobilien
Kann ein Wegerecht nur einen begrenzten Grundstücksteil erfassen?

OLG Hamm, Urteil vom 02.05.2016 - 5 U 102/15

Wenn - wie hier- das gesamte Flurstück mit einem Wegerecht belastet ist, kann gleichwohl die Ausübung auf einen begrenzten Bereich des Grundstücks infolge rechtsgeschäftllicher Festlegung oder tatsächlicher Ausübung beschränkt worden sein. Dieser Bereich muss zunächst festgestellt werden, um sodann beurteilen zu können, ob die Ausübung des Wegerechts ganz oder teilweise im Sinne von § 1028 Abs. 1 Satz 1 BGB beeinträchtigt worden ist.*)

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IBRRS 2016, 2906
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Energieversorgung über hausinterne Unterverteilung: Wer muss den Strom bezahlen?

LG Saarbrücken, Urteil vom 20.05.2016 - 10 S 13/16

Wird in einem Mehrparteienhaus die Energieversorgung über eine hausinterne Unterverteilung über Zwischenzähler vorgenommen, so richtet sich die Realofferte nach § 2 Abs. 1 StromGVVO/GasGVVO grundsätzlich an den Hauseigentümer, der die Verfügungsgewalt am Übergabepunkt - dem Hausanschluss als Schnittstelle zwischen dem öffentlichen Leitungsnetz und dem zu versorgenden Grundstück - innehat.*)

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IBRRS 2016, 2936
Mit Beitrag
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Ankaufsrecht des Mieters von § 566 BGB nicht umfasst!

BGH, Urteil vom 12.10.2016 - XII ZR 9/15

Der Erwerber eines gewerblich vermieteten Grundstücks tritt nicht kraft Gesetzes in ein zwischen dem Veräußerer und dem Mieter vereinbartes Ankaufsrecht ein (im Anschluss an Senatsurteil vom 25.07.2012 - XII ZR 22/11, IMR 2012, 451 = NJW 2012, 3032).*)

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IBRRS 2016, 2863
SteuerrechtSteuerrecht
Aufwendungen für Küche, Bad und Flur als Werbungskosten?

BFH, Urteil vom 17.02.2016 - X R 26/13

Aufwendungen für Küche, Bad und Flur, die in die häusliche Sphäre eingebunden sind und zu einem nicht unerheblichen Teil privat genutzt werden, können auch dann nicht als Betriebsausgaben/Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ein berücksichtigungsfähiges häusliches Arbeitszimmer existiert.*)

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IBRRS 2016, 2677
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundstück völlig verwildert: Eingetragenes Wegerecht erlischt!

OLG Celle, Beschluss vom 15.08.2016 - 4 U 55/16

1. Eine zunächst wirksam begründete Grunddienstbarkeit erlischt gem. § 1025 Satz 2, § 1019 BGB, wenn infolge grundlegender Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse oder der rechtlichen Grundlage der Vorteil, den sie dem herrschenden Grundstück zunächst bot, objektiv und endgültig wegfällt.

2. Das Erlöschen einer Grunddienstbarkeit wird nur durch solche möglichen künftigen Vorteile verhindert, mit denen nach objektiven Anhaltspunkten bei normalem und regelmäßigem Verlauf der Dinge gerechnet werden kann.

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IBRRS 2016, 2745
BankrechtBankrecht
Darf die Bausparkasse zahlungsreife Bausparverträge vorzeitig kündigen?

OLG Hamm, Beschluss vom 29.02.2016 - 31 U 175/15

Eine Bausparkasse kann einen Bausparvertrag mit einem festen Zinssatz, der seit 10 Jahren zuteilungsreif ist, bei dem der Bausparer keine weiteren Sparleistungen erbringt und auch das Darlehen nicht abruft, gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB kündigen und so der Verpflichtung zur Zahlung der im Bausparvertrag vereinbarten Zinsen entgehen.*)

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IBRRS 2016, 2744
BankrechtBankrecht
Bausparkasse kann Bausparverträge nicht vorzeitig kündigen!

OLG Stuttgart, Urteil vom 04.05.2016 - 9 U 230/15

Die Bestimmung des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB findet auf Kündigungen von Bausparverträgen durch Bausparkassen keine Anwendung.*)

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IBRRS 2016, 2736
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Auf eine Abweichung von der Baugenehmigung muss der Verkäufer hinweisen!

OLG Brandenburg, Urteil vom 02.06.2016 - 5 U 34/14

1. Ein Gebäude weist einen Mangel auf, wenn der Verkäufer bei der Errichtung von der Baugenehmigung abgewichen ist und den Käufer hierauf bei Abschluss des Kaufvertrages nicht hinweist.

2. Das Fehlen einer Baugenehmigung stellt regelmäßig einen Mangel dar, weil die Baubehörde die Nutzung jedenfalls bis zur Erteilung der erforderlichen Genehmigung untersagen kann, unabhängig von der Frage, ob eine Genehmigung unter Zulassung einer Ausnahme hätte erteilt werden können.

3. Auf die Genehmigungsbedürftigkeit kommt es nur dann nicht an, wenn die Behörde zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bereits eine rechtsverbindliche Entscheidung darüber getroffen hat, ob der beabsichtigten Nutzung öffentlich-rechtliche Hindernisse entgegenstehen.

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IBRRS 2016, 2708
BauträgerBauträger
DIN-Normen garantieren keinen hohen Standard!

OLG München, Urteil vom 26.07.2016 - 28 W 1460/16 Bau

1. Wohnungskäufer aus einem Bauträgervertrag müssen sich nicht darauf vertrösten lassen, beim Bestehen von Schallmängeln sogenannte biegeweiche Vorsatzschalen einbauen zu lassen, die zugleich auch zu einer Wohnflächenminderung führen. Sie können stattdessen das Herausreißen der nicht ausreichend schalldämmenden massiven Wohnungstrennwände verlangen.*)

2. Welcher Schallschutz für die Errichtung von Eigentumswohnungen geschuldet ist, muss durch Auslegung des Vertrags ermittelt werden.

3. Erwerber von Wohnungen, die mit gehobenem Standard angepriesen werden, können nach den Gesamtumständen erwarten, dass die Wohnung den üblichen Qualitäts- und Komfortstandards entspricht. Der Verkäufer muss deshalb deutlich über die Folgen der geplanten Bauweise aufklären - ein Hinweis auf Schalldämmung nach DIN 4109 genügt dazu nicht.

4. Verweist eine in allen Verträgen verwendete Klausel auf die Schallschutznorm DIN 4109, verstößt diese AGB gegen das Transparenzgebot. Für den Erwerber ist im Gesamtkontext des Vertrags nämlich nicht erkennbar, dass es sich bei dieser Klausel nur um das Mindestmaß an möglichem Schallschutz handelt. Der Verbraucher nimmt vielmehr an, dass DIN-Normen einen allgemein hohen Standard gewährleisten.

5. Wird ein Verkündungstermin verschoben und die Ladung geht den Parteien erst im Laufe des Tages der (vorverlegten) Verkündung zu, stellt dies einen Verfahrensfehler dar. Die Parteien müssen die Möglichkeit haben, am Verkündungstermin teilzunehmen.

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IBRRS 2016, 2706
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundstück völlig verwildert: Eingetragenes Wegerecht erlischt!

LG Stade, Urteil vom 17.03.2016 - 5 O 420/15

1. Eine im Grundbuch eingetragene Dienstbarkeit (hier: Wegerecht) für ein herrschendes Grundstück besteht bei Teilung des Grundstücks grundsätzlich für die einzelnen Grundstücksteile fort.

2. Ist allerdings das entsprechende Flurstück derart mit Büschen und Bäumen zugewachsen und das Begehen oder Befahren faktisch unmöglich, sind die Eigentümer aller Grundstücke daran gehindert, das Wegerecht auszuüben.

3. Die Grunddienstbarkeit erlischt mit Eintritt der Verjährung, weil das Wegerecht in keiner Weise mehr ausgeübt werden kann, sodass ein Anspruch auf Löschung aus dem Grundbuch besteht.

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IBRRS 2016, 2588
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Abweichender Vertragsentwurf erschüttert nicht die Vermutung der Richtigkeit des Originals

BGH, Urteil vom 10.06.2016 - V ZR 295/14

Die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit eines notariellen Vertrages wird nicht durch die Vorlage eines inhaltlich abweichenden Vertragsentwurfs widerlegt.*)

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IBRRS 2016, 2586
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Unterlassungsanspruch aus § 1004 BGB durch Dritten gerichtlich geltend machen?

BGH, Urteil vom 10.06.2016 - V ZR 125/15

Macht eine Partei den Unterlassungsanspruch eines Grundstückseigentümers aus § 1004 BGB bzw. aus § 862 BGB im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft geltend, muss sich das schutzwürdige Eigeninteresse auf die Beseitigung der Beeinträchtigung des Eigentums bzw. des Besitzes an dem Grundstück beziehen.*)

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IBRRS 2016, 2567
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verkäufer muss (kann) nur über ihm bekannte Feuchtigskeitsprobleme (ungefragt) aufklären!

OLG Brandenburg, Urteil vom 07.09.2016 - 4 U 171/10

1. Wird eine Immobilie "wie besichtigt und ohne Gewähr" verkauft, setzt eine Haftung des Verkäufers wegen Feuchtigkeitsproblemen sowohl unter dem Gesichtspunkt der Sachmängelgewährleistung als auch aufgrund vorvertraglichen Aufklärungsverschuldens voraus, dass er dem Käufer die Probleme bei Abschluss des Kaufvertrags arglistig verschwiegen hat.

2. Ein arglistiges Verschweigen kommt bereits dann in Betracht, wenn der Verkäufer einen aufklärungspflichtigen Mangel kennt oder ihn zumindest für möglich hält, wobei es genügt, dass er die den Mangel begründenden Umstände kennt.

3. Eine Aufklärungspflicht besteht - auch ungefragt - über besonders wichtige Umstände, die für die Willensbildung des anderen Teils offensichtlich von ausschlaggebender Bedeutung sind. Dazu gehört bei dem Verkauf eines Hausgrundstücks u.a. erhebliche Feuchtigkeit im Keller.

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IBRRS 2016, 2388
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Räum- und Streupflicht zweifelhaft: Geschädigter muss Schaden selbst tragen!

OLG Naumburg, Urteil vom 19.10.2015 - 1 U 34/15

1. Auch das Betreten einer erkannt glatten Eisfläche führt für sich betrachtet nicht notwendig über § 254 Abs. 1 BGB zu einem die Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen ausschließenden Mitverschulden des zu Fall gekommenen Geschädigten. Dem Handeln des Fußgängers können anzuerkennende Gründe zu Grunde gelegen oder den Verkehrssicherungspflichtigen eine gesteigerte Sorgfalt getroffen haben.*)

2. Ist aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls, insbesondere nach Lage und Ausdehnung der Gefahrenstelle, bereits das Bestehen einer Räum- und Streupflicht zweifelhaft, trägt der sich der Gefahr leichtsinnig aussetzende Geschädigte seinen Schaden allein.*)

3. Neuer Sachvortrag des Klägers zum Mitverschulden und zur Abwägung der Verursachungsbeiträge ist im Berufungsrechtszug nicht mehr zuzulassen, wenn dieser rechtliche Gesichtspunkt Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens und der angefochtenen Entscheidung war.*)

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IBRRS 2016, 2401
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Gefahr erheblicher Schadstoffbelastungen ist ein Mangel!

BGH, Urteil vom 08.07.2016 - V ZR 35/15

Begründet die frühere Nutzung des verkauften Grundstücks die Gefahr von erheblichen Schadstoffbelastungen, weist es unabhängig von dem mit dem Kauf verfolgten Zweck in aller Regel nicht die übliche Beschaffenheit im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB auf.*)

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IBRRS 2016, 2389
ImmobilienImmobilien
Heimtücke muss nicht unbedingt "heimlich" erfolgen!

BGH, Beschluss vom 28.06.2016 - 3 StR 120/16

Heimtückisches Handeln erfordert kein "heimliches" Vorgehen. Vielmehr kann das Opfer auch dann arg- und infolgedessen wehrlos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff etwas Wirkungsvolles entgegen zu setzen. Maßgebend für die Beurteilung ist die Lage bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs.

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IBRRS 2016, 2355
ImmobilienImmobilien
Vertrag zu Gunsten Dritter: Zwei Vormerkungen erforderlich!

KG, Beschluss vom 19.07.2016 - 1 W 280/16

Beim Vertrag zu Gunsten Dritter besteht zwischen dem Versprechensempfänger und dem Dritten kein Gemeinschaftsverhältnis im Sinne von § 428 BGB. Hat sich der Eigentümer eines Grundstücks im Rahmen eines solchen Vertrags zur Belastung des Grundstücks mit einer Grunddienstbarkeit verpflichtet und sollen die Ansprüche sowohl des Versprechensempfängers als auch des Dritten durch eine Vormerkung gesichert werden, müssen zwei Vormerkungen im Grundbuch eingetragen werden.*)

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IBRRS 2016, 2238
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wohnfläche über 10% kleiner als im Exposé ausgewiesen: Käufer kann mindern!

OLG Celle, Urteil vom 21.04.2016 - 16 U 140/15

1. Auch wenn der Verkäufer für die Beschreibung von Eigenschaften eines Grundstücks oder Gebäudes in einem Exposé grundsätzlich nicht haftet, wenn sie im notariellen Kaufvertrag keine Erwähnung finden, haftet er trotzdem, wenn die Beschreibung eine Beschaffenheit des Grundstücks betrifft, deren Vorhandensein der Käufer nach § 434 Abs. 1 Satz 3 bei Abschluss des Kaufvertrags erwarten konnte.

2. Für den Begriff "Wohnfläche" hat sich im allgemeinen Sprachgebrauch keine bestimmte Berechnungsart entwickelt, weshalb der Begriff grundsätzlich auslegungsbedürftig ist.

3. Für das Mietrecht gilt grundsätzlich, dass die Wohnfläche nach der WoFIV - bzw. wenn diese nach ihrem Geltungszeitraum in Betracht kommt nach der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) - zu berechnen ist, es sei denn, die Parteien haben dem Begriff der Wohnfläche im Einzelfall eine abweichende Bedeutung beigemessen oder ein anderer Berechnungsmodus ist ortsüblich oder nach der Art der Wohnung naheliegender. Dieser Grundsatz ist zumindest entsprechend auch im Kaufrecht anzuwenden.

4. Auch wenn für das Kaufrecht keine der für das Mietrecht geltenden Vorschrift in § 536 Abs. 1 Satz 3 BGB vergleichbare Bestimmung existiert, lässt sich die dazu ergangene Rechtsprechung des BGH, dass ein Wohnungsmangel dann vorliegt, wenn die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10% unter der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche liegt, zumindest als Maßstab für die Feststellung heranziehen, dass die Kaufsache die aufgrund der Angaben im Exposé erwartete Beschaffenheit jedenfalls dann nicht aufweist, wenn die Wohnfläche um mehr als 10% kleiner ist, als diese im Exposé ausgewiesen wird.

5. Arglistig handelt der Verkäufer, wenn er den betreffenden Umstand verschweigt, obwohl er ihn kennt oder ihn jedenfalls für möglich hält und dies ebenso in Kauf nimmt wie die Möglichkeit, dass der Käufer bei Kenntnis des Mangels den Vertrag nicht oder nicht zu denselben Bedingungen geschlossen hätte.

6. Ein Verkäufer handelt bereits dann arglistig, wenn er zu Fragen, deren Beantwortung erkennbar maßgebliche Bedeutung für den Kaufentschluss seines Kontrahenten hat, ohne tatsächliche Grundlagen ins Blaue hinein unrichtige Angaben macht.

7. Setzt sich das Gericht über die verbliebenen Einwendungen gegen ein Gutachten hinweg und räumt diese in den Entscheidungsgründen nicht aus, liegt eine unzulässige Beweisantizipation vor.

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IBRRS 2016, 2334
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ImmobilienImmobilien
Grundstückskaufvertrag: Umfang des Haftungsausschlusses

BGH, Urteil vom 22.04.2016 - V ZR 23/15

Der in einem Grundstückskaufvertrag vereinbarte umfassende Haftungsausschluss für Sachmängel erfasst auch die nach öffentlichen Äußerungen des Verkäufers zu erwartenden Eigenschaften eines Grundstücks oder des aufstehenden Gebäudes.*)

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IBRRS 2016, 2299
ImmobilienImmobilien
Widmung als Grünfläche setzt Zustimmung des Eigentümers voraus!

VG Berlin, Urteil vom 06.04.2016 - 24 K 302.14

1. Die Widmung eines Grundstücks als Grün- und Erholungsanlage kann zum einen dann erfolgen, wenn der Eigentümer im Zeitpunkt der Widmung zustimmt. Zum anderen kann das Grundstück als bereits gewidmet gelten, wenn es in Bestandunterlagen bei den Bezirken geführt worden ist.

2. Die Zustimmungsfiktion eines früheren Eigentümers wird allerdings nicht gestattet. Es ist mit dem Schutz des Eigentums nach Art. 14 GG nicht vereinbar, die Nutzungsbefugnis eines privaten Grundstücks ohne Zustimmung des Eigentümers allein unter Hinweis auf die von einem früheren Eigentümer vor Jahren abgegebene Erklärung durch Widmung als öffentliche Grün- und Erholungsanlage zu entziehen.

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IBRRS 2016, 2283
ImmobilienImmobilien
Privatrechtliche Natur eines altrechtlichen Forstrechts ist nachzuweisen!

OLG München, Beschluss vom 19.07.2016 - 34 Wx 118/16

Die nachträgliche Eintragung eines altrechtlichen Forstrechts im Grundbuch setzt den Nachweis der privatrechtlichen Natur des Rechts voraus; dieser Nachweis ist nicht mit der Tatsache der Eintragung im Grundsteuerkataster und der dortigen Bezeichnung als "Gemeinderecht zu einem Nutzungsanteil an den noch unverteilten Gemeindebesitzungen" geführt.*)

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IBRRS 2016, 2285
ImmobilienImmobilien
Entsorgung von Niederschlagswasser: Wann liegt ein offensichtlicher Abrechnungsfehler vor?

KG, Urteil vom 17.09.2014 - 26 U 136/12

Ein offensichtlicher Abrechnungsfehler (hier: in der Entgeltberechnung für die Entsorgung von Niederschlagswasser) liegt nur dann vor, wenn er für jede unbefangene, mit den näheren Umständen vertraute Person ohne weiteres erkennbar ist und zumindest so eindeutig ist, dass er sich bei objektiver Betrachtungsweise auch ohne nähere Prüfung aufdrängt und keinen vernünftigen Zweifel an der Fehlerhaftigkeit zulässt, wenn also die im Zeitpunkt der Zahlungsverweigerung zutage tretenden Umständen das Vorliegen eines objektiv leicht erkennbaren, ins Auge fallenden Fehlers ergeben.

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IBRRS 2016, 2274
ImmobilienImmobilien
Honorarvereinbarung für Übertragung einer Ankaufsoption formbedürftig?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.07.2016 - 4 U 14/15

Zur Formbedürftigkeit einer Honorarvereinbarung für die Übertragung einer Ankaufsoption.*)

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IBRRS 2016, 2265
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ImmobilienImmobilien
Zweitwohnung in Berlin darf an Touristen vermietet werden!

VG Berlin, Urteil vom 09.08.2016 - 6 K 112.16

Für die zeitweise Vermietung von Zweitwohnungen zu Ferienzwecken muss eine Ausnahmegenehmigungen nach dem Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz erteilt werden, denn durch die Vermietung als Ferienwohnung während der Abwesenheit der Eigentümer tritt kein Wohnraumverlust ein.

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IBRRS 2016, 2248
ImmobilienImmobilien
Über Zweifel am Sanierungserfolg muss der Verkäufer aufklären!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2015 - 21 U 175/14

Hat der Verkäufer einer Immobilie hinreichenden Anlass für Zweifel daran, dass vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages durchgeführte Sanierungsmaßnahmen gegen von außen eindringende Feuchtigkeit erfolgreich gewesen sind, stellt die nicht erfolgte Offenbarung dieser Umstände ein arglistiges Verschweigen im Sinne des § 444 BGB dar (Abgrenzung zu BGH, NJW-RR 2012, 1078 = IMR 2012, 1122 - nur online).*)

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IBRRS 2016, 2244
ImmobilienImmobilien
Wann bindet eine Überlassungsverpflichtung auch den Vorkaufsberechtigten?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.01.2016 - 21 U 109/15

1. Zu den Voraussetzungen, unter denen eine in einem Immobilienerwerbsvertrag enthaltene Überlassungsverpflichtung des Erwerbers gegenüber Dritten bei Ausübung eines Vorkaufsrechts auch den Vorkaufsberechtigten bindet.*)

2. Für das Vorliegen einer Rechtsnachfolge im Sinne des § 266 Abs. 1 Satz 1 ZPO bedarf es eines abgeschlossenen Rechtsübergang; das Vorliegen eines schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfts allein genügt nicht.*)

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IBRRS 2016, 2233
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ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Makler kann (muss) nur über ihm bekannte Umstände aufklären!

OLG München, Urteil vom 31.08.2016 - 3 U 4850/15

1. Zum Umfang der Aufklärungspflicht eines Immobilienmaklers über einen ihm bekannten Wasserschaden.

2. Ein Verkäufer, der einen Feuchtigkeitsschaden nicht sach- und fachgerecht beseitigen lässt, muss dies offenbaren, wenn zweifelhaft erscheint, ob der Käufer deshalb mit weiteren Feuchtigkeitsschäden rechnen muss.

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IBRRS 2016, 2230
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ImmobilienImmobilien
Verkäufer muss über Wassereinbrüche bei Regen aufklären!

OLG Hamm, Urteil vom 18.07.2016 - 22 U 161/15

1. Der Verkäufer eines Wohnhauses, dessen Keller im Jahre 1938 gebaut worden ist, muss den Kaufinteressenten darüber aufklären, dass Wasser in flüssiger Form breitflächig in den Keller bei starken Regenfällen eindringt.*)

2. Bei arglistigem Verschweigen des Wassereinbruchs durch den Verkäufer kann der im notariellen Kaufvertrag vereinbarte Gewährleistungsausschluss wirkungslos sein.*)

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IBRRS 2016, 2201
ImmobilienImmobilien
Vergleich über Mängelbeseitigung muss nicht notariell beurkundet werden!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.02.2016 - 21 U 35/15

1. Zur Auslegung des Inhalts und der Reichweite eines außergerichtlichen Vergleichs über die Beseitigung von nach Abschluss eines notariellen Immobilienkaufvertrages festgestellten Feuchtigkeitsmängeln auf der Grundlage einer gutachterlichen Stellungnahme.*)

2. Eine vergleichsweise Vereinbarung über die Beseitigung nach dem Abschluss des notariellen Kaufvertrages bemerkter Feuchtigkeitsmängel unterliegt zur ihrer Wirksamkeit nicht dem Formerfordernis des § 313b BGB.*)

3. Zu den Voraussetzungen, unter denen die Bindungswirkung eines außergerichtlichen Vergleichs nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nach § 313 Abs. 1 BGB entfällt.*)

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IBRRS 2016, 2200
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ImmobilienImmobilien
Muss sich der Verkäufer das Wissen eines am Kaufvertrag nicht beteiligten Mitarbeiters zurechnen lassen?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2015 - 21 U 137/14

1. Zu den Voraussetzungen, unter denen einer juristischen Person das Wissen eines Mitarbeiters (z.B. im Zusammenhang mit dem vom Vertragspartner erhobenen Arglistvorwurf nach § 444 BGB) zugerechnet wird, auch wenn dieser am Abschluss des Vertrags nicht beteiligt gewesen ist.*)

2. Ein von der Prozesspartei in Bezug genommenes Privatgutachten kann als qualifizierter Parteivortrag verwertet werden und eine eigene Beweisaufnahme des Gerichts entbehrlich machen, wenn die Beweisfrage allein schon aufgrund dieses substantiierten Parteivortrags zuverlässig beantwortet werden kann. Das Gericht hat jedoch zuvor die Gegenpartei auf die beabsichtigte Verwertung des Gutachtens als alleinige Grundlage der Entscheidungsfindung hinzuweisen.*)

3. Die Berufung darauf, das Erstgericht habe Ergebnisse einer Beweisaufnahme verwertet, die nach dem Sach- und Streitstand nicht erforderlich gewesen war, stellt keinen tauglichen Berufungsangriff dar. Beruht die Tatsachenfeststellung des Erstgerichts auf einem prozessual unzulässigen, aber erstinstanzlich durchgeführten Ausforschungsbeweis ist das Berufungsgericht im Rahmen des § 529 ZPO hieran gebunden, da die Voraussetzungen für ein Beweisverwertungsverbot nicht vorliegen.*)

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