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Sachgebiet: Immobilien

5120 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2015

IBRRS 2015, 2168
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kein Verzicht auf Einhaltung der 14-Tages-Frist trotz freien Rücktrittsrechts!

BGH, Urteil vom 25.06.2015 - III ZR 292/14

1. Die Vereinbarung eines freien Rücktrittsrechts in einem notariellen Kaufvertrag rechtfertigt es nicht, dass der Notar die Beurkundung ohne Einhaltung der Regelfrist von zwei Wochen nach § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG (hier: in der Fassung vom 23.7.2002) vornimmt.*)

2. Nimmt der Notar die Beurkundung trotzdem vor, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Käufer, wenn der Notar die Beurkundung abgelehnt hätte, diese nach Ablauf der Regelfrist genauso wie geschehen hätte vornehmen lassen.*)

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IBRRS 2015, 2132
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Schimmelbefall für möglich gehalten: Arglistige Täuschung!

OLG Koblenz, Urteil vom 12.06.2015 - 10 U 755/14

1. Eine Arglisthaftung wegen der Täuschung durch Verschweigen offenbarungspflichtiger Mängel - hier Schimmelbefall in einem vermieteten Hausanwesen - gemäß §§ 434 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2, 437 Nr. 2, 444 BGB setzt voraus, dass dem Verkäufer Mängel bekannt waren oder er sie zumindest für möglich hielt und er billigend in Kauf nahm, dass dem Käufer diese Mängel nicht bekannt waren und er bei deren Offenlegung den Kaufvertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte. Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss.*)

2. Ist dem Insolvenzverwalter der sich in Insolvenz befindlichen Vermieterin des Hausanwesens (Insolvenzschuldnerin) bekannt, dass nach Angaben der Mieter des Objekts die vom Insolvenzverwalter in Auftrag gegebenen Mängelbeseitigungsarbeiten nicht vollständig erfolgreich waren, hat er dies dem Käufer bei Abschluss des notariellen Kaufvertrags mitzuteilen, anderenfalls er sich den Vorwurf der arglistigen Täuschung entgegen halten lassen muss.*)

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IBRRS 2015, 2129
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Wasseraustritt in Duschecke: Nässeschaden durch Leitungswasser!

OLG Schleswig, Urteil vom 11.06.2015 - 16 U 15/15

Wenn Wasser in einer Dusch- oder Wannenecke eines Hauses "durch die Wand" gelangt ist, so liegt ein bestimmungswidriger und unmittelbarer Austritt von Leitungswasser aus mit den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung verbundenen Einrichtungen vor und damit ein Nässeschaden durch Leitungswasser im Sinne der Gebäudeversicherungsbedingungen.*)

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IBRRS 2015, 2118
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wann fehlt einem Grundstück die notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg?

BGH, Urteil vom 24.04.2015 - V ZR 138/14

Für die Bestimmung, ob ein Grundstück ordnungsmäßig im Sinne von § 917 Abs. 1 Satz 1 BGB genutzt wird, ist es ohne Belang, aus welchen Gründen ihm die Verbindung zu einem öffentlichen Weg fehlt. Hat der Eigentümer die Ursache gesetzt, kann dies nur im Rahmen von § 918 BGB Bedeutung erlangen.*)

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IBRRS 2015, 2013
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Engere Voraussetzungen für Schadenersatz bei abgesagten Grundstückskaufverträgen

LG Aachen, Urteil vom 15.01.2015 - 10 O 106/14

1. Bricht die Verkäuferseite konkrete Kaufvertragsverhandlungen über ein Grundstück ab, ist sie verpflichtet, den Partner vor einem Irrtum üver den Fortbestand einer geäußerten, tatsächlich aber nicht mehr vorhandenen endgültigen Abschlussbereitschaft zu bestimmten Bedingungen zu bewahren.

2. Die durch enttäuschtes Vertrauen geltend gemachten Schäden müssen in der Zeit getätigt worden sein, in denen die Verkäuferseite die Käuferseite nicht von der nun nicht mehr bestehenden Verkaufsabsicht unterrichtet hat.

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IBRRS 2015, 2070
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Asbestschindeln als Mangel der Kaufsache

OLG Koblenz, Urteil vom 04.03.2015 - 5 U 1216/14

1. Das abstrakte Gefährdungspotential von asbesthaltigen Baustoffen einer Altimmobilie (hier: Dachplatten aus Zement) begründet noch keinen Sachmangel, sofern von ihnen keine konkrete Gefahr ausgeht und anzunehmen ist, dass ein potentiell gefährlicher künftiger Austausch einem spezialisierten Fachbetrieb gelingt, ohne dabei Asbestfasern in gesundheitsgefährdender Weise freizusetzen. Den Verkäufer trifft daher keine Offenbarungspflicht.

2. Aus seiner Erklärung, die Immobilie sei „asbestfrei“ kann sich allerdings eine Beschaffenheitsvereinbarung ergeben, für deren Fehlen der Verkäufer trotz eines vertraglichen Gewährleistungsausschlusses nach § 434 Abs. 1 Satz 2 BGB haftet.

3. Anders als das in keiner Weise individualisierte Zeugenbeweisangebot „NN“ ist ein derartiger Beweisantrag zu beachten, wenn er von einem die Identität des Zeugen offenbarenden Hinweis begleitet ist (hier: Mitarbeiter des mit dem Verkauf betrauten Immobilienmaklers).

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IBRRS 2015, 2062
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Mangelbeseitigungsaufwand > 5 % des Kaufpreises: Kann der Käufer zurücktreten?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.03.2015 - 21 U 93/14

1. Bei behebbaren Mängeln ist im Rahmen der nach den Umständen des Einzelfalls vorzunehmenden Interessenabwägung von einer Unerheblichkeit der Pflichtverletzung im Sinne § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB in der Regel dann nicht mehr auszugehen, wenn der Mangelbeseitigungsaufwand mehr als 5 % des Kaufpreises beträgt. Der Umstand, dass der Kaufgegenstand nicht ein neu erstelltes Objekt, sondern ein “gebrauchter Gegenstand“ gewesen ist, bei dem die Erwartungen des Verkehrs an die Mangelfreiheit regelmäßig geringer sind, rechtfertigt für sich genommen nicht bereits die Erhöhung der Erheblichkeitsschwelle auf 10 % des Kaufpreises.*)

2. Eine Aufklärungspflicht des Verkäufers über einen Sachmangel, deren Verletzung in objektiver Hinsicht zu einem arglistigen Verschweigen im Sinne des § 444 BGB führen kann, besteht beim Verkauf eines Gebäudegrundstücks nur im Hinblick auf verborgene Mängel oder Umstände, die nach der Erfahrung auf die Entstehung und Entwicklung bestimmter Mängel schließen lassen, wenn es sich um Umstände handelt, die für den Entschluss des Käufers von Bedeutung sind, insbesondere die beabsichtigte Nutzung erheblich zu mindern geeignet sind. Arglistiges Verschweigen ist in subjektiver Hinsicht nur gegeben, wenn der Verkäufer den Mangel kennt oder ihn zumindest für möglich hält und zugleich weiß oder doch damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer den Mangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte.*)

3. Auch die Lage eines Grundstücks in der Einflugschneise eines Flughafens und damit die besondere Betroffenheit von entsprechenden Fluglärmbelastungen kommt als Eigenschaft in Betracht, über das die Parteien des Kaufvertrages eine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 1 treffen können.*)

4. Für die Annahme einer konkludent getroffenen Beschaffenheitsvereinbarung genügt es, wenn der Käufer im Rahmen der Vertragsverhandlungen bestimmte Erwartungen an den Kaufgegenstand formuliert und der Verkäufer dem zustimmt.*)

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IBRRS 2015, 2048
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Eigennützige Grundstücksteilung nicht belohnt!

VG Trier, Urteil vom 18.06.2015 - 2 K 2263/14

Auch ein Grundstück ohne Zugang zu einer Gemeindestraße kann beitragspflichtig sein, wenn der fehlende Zugang des Grundstücks durch eine rechtsmissbräuchliche Grundstücksteilung veranlasst worden ist.

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IBRRS 2015, 2028
ImmobilienImmobilien
Entgelte für Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung sind zu trennen!

OLG Celle, Urteil vom 02.06.2015 - 13 U 62/14

1. Eine Vertragsklausel, nach der ein Abwasserverband die Entgelte für die privatrechtlich organisierte Abwasserbeseitigung ändern kann, ist auch dann wirksam, wenn diese Klausel den Bestimmtheitsanforderungen einer Kostenelementeklausel oder Spannungsklausel nicht genügt, sofern zugunsten des Abwasserverbandes ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht.*)

2. Sehen die Entgelte keine Trennung zwischen dem Entgelt für die Schmutzwasser- und demjenigen für die Niederschlagswasserbeseitigung vor, sind sie regelmäßig unbillig.*)

3. Zur Billigkeit der Bestimmung von Entgelten für die Abwasserbeseitigung.*)

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IBRRS 2015, 2023
ImmobilienImmobilien
Verbrauchsunabhängige Grundpreise für Lieferung von Trinkwasser zulässig!

BGH, Urteil vom 20.05.2015 - VIII ZR 164/14

Ein Wasserversorgungsunternehmen, dem in seinem Verbandsgebiet die Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung übertragen ist und das dabei die einem Benutzungszwang unterliegenden Anschlussnehmer auf privatrechtlicher Grundlage versorgt, kann bei seiner Tarifgestaltung für die Lieferung von Trinkwasser neben verbrauchsabhängigen Entgelten zugleich verbrauchsunabhängige Grundpreise in Ansatz bringen. Es ist auch nicht unbillig im Sinne von § 315 BGB, wenn die für Wohngrundstücke vorgesehenen Grundpreise ohne weitere Differenzierung lediglich auf die Anzahl der Wohneinheiten abstellen und Wohnungsleerstände unberücksichtigt lassen.*)

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IBRRS 2015, 1990
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Immobilienverkäufer soll neuen Dachstuhl errichten: Mängelhaftung richtet sich nach Werkvertragsrecht!

OLG Brandenburg, Urteil vom 11.06.2015 - 5 U 58/14

1. Verpflichtet sich der Veräußerer einer Immobilie zur Erstellung eines neues Garagendachs mit neuem Dachstuhl, richtet sich die Mängelgewährleistung hinsichtlich der Arbeiten am Garagendach nach Werkvertragsrecht.

2. Vereinbaren die Parteien eines Immobilienkaufvertrags für den Fall der Nichtdurchführung bestimmter Reparaturarbeiten die Zahlung einer Vertragsstrafe (hier: in Höhe von 10.000 Euro), ist die Vertragsstrafe verwirkt, wenn der Veräußerer die Arbeiten nicht den vertraglichen Festlegungen entsprechend ausführt.

3. Verlangt der Erwerber wegen vorhandener Mängel Schadensersatz, ist die vereinbarte Vertragsstrafe hierauf als Mindestschaden anzurechnen.

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IBRRS 2015, 2020
ImmobilienImmobilien
Verkaufte Wohnung baurechtlich nicht genehmigt: Kaufpreis kann gemindert werden!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.12.2014 - 21 U 94/14

1. Eine zu Wohnzwecken vermietete Dachgeschosswohnung weist einen zur Minderung des Kaufpreises berechtigenden Mangel auf, wenn sie zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs keine baurechtliche Genehmigung für die Nutzung zu Wohnzwecken aufweist. Übernimmt der Verkäufer im notariellen Kaufvertrag die Einstandspflicht dafür, dass das Kaufobjekt in seinem derzeitigen Bestand baurechtlich genehmigt ist, hat er auch für den Bestand des Hauses mit einer bestimmten Anzahl von Mieteinheiten und deren Nutzung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einzustehen.*)

2. Erfordert die vom Schuldner zu erbringende Nachbesserungsleistung eine Mitwirkung des Gläubigers, muss dieser zur Erfüllung der an eine ordnungsgemäße Fristsetzung zu stellenden Anforderungen diese erbringen oder zumindest anbieten.*)

3. Für das Vorliegen einer endgültigen und ernsthaften Erfüllungsverweigerung gelten strenge Anforderungen. Die Weigerung des Schuldners muss als letztes Wort anzusehen sein, wofür die Weigerung mit der Begründung, die erbrachte Leistung sei ordnungsgemäß und das bloße Bestreiten des Mangels regelmäßig nicht ausreichen.*)

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IBRRS 2015, 1946
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Gewerbliche Nutzung löst Artzuschlag aus: Straßenbaubeitragssatzung nichtig!

VG Arnsberg, Urteil vom 10.03.2015 - 7 K 2791/13

Eine Straßenbaubeitragssatzung ist wegen Verstoßes gegen Vorteilsprinzip nichtig, wenn jede - auch die geringfügigste - gewerbliche Nutzung einen grundstücksbezogenen Artzuschlag auslöst.

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IBRRS 2015, 1831
ImmobilienImmobilien
Wer ist der Eigentümer einer Grenzanlage?

BGH, Urteil vom 27.03.2015 - V ZR 216/13

1. An einer Grenzanlage im Sinne der §§ 921, 922 BGB besteht kein hälftiges Miteigentum, sondern entlang der Grundstücksgrenze lotrecht gespaltenes (Allein-)Eigentum der Nachbarn.*)

2. Gebäude im Sinne des § 912 BGB sind auch andere größere Bauwerke (z.B. Ufermauern an Bundeswasserstraßen), deren Beseitigung eine dem (Teil-)Abriss eines Gebäudes im engeren Sinne vergleichbare Zerschlagung wirtschaftlicher Werte bedeutete.*)

3. Das Eigentum des Bundes an einer ehemaligen Reichswasserstraße umfasst auch eine Ufermauer, wenn diese am 01.04.1921 den Zwecken und der Verwaltung der Wasserstraße gewidmet war und für deren Zwecke dauernd erforderlich ist.*)

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IBRRS 2015, 1919
ImmobilienImmobilien
Immobiliendarlehensvertrag kann trotz außerordentlicher Kündigung noch widerrufen werden!

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 20.04.2015 - 6 O 9499/14

1. Der Widerruf eines bereits drei Jahre früher außerordentlichen gem. § 490 Abs. 2 BGB gekündigten Darlehensvertrags ist nicht verwirkt.*)

2. Die Vorschrift des § 503 Abs. 2 BGB vermag bei Immobiliardarlehensverträgen nicht die von der ständigen Rechtsprechung begründete Vermutung zu entkräften, wonach die Bank Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gezogen hat.*)

3. Der Gebührenstreitwert eines Antrags, mit dem die Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines bereits abgelösten Darlehensbetrages begehrt wird, entspricht der (Rest-)Darlehensvaluta zum Zeitpunkt der Ablösung.*)

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IBRRS 2015, 1918
ImmobilienImmobilien
Nachbar verlangt Überbaubeseitigung: Bis wann haftet der Grundstücksverkäufer?

OLG Koblenz, Beschluss vom 12.11.2014 - 1 W 517/14

Bei der Sachmängelgewährleistung greift der Grundsatz ein, dass nach Gefahrübergang eintretende Veränderungen der Beschaffenheit und/oder Verwendbarkeit der Sache in den Risikobereich des Käufers fallen. Bei der Rechtsmängelgewährleistung ist der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs maßgebend; es kommt hier darauf an, ob das Recht des Dritten, unabhängig von seiner Geltendmachung, seine Grundlage in Rechtsverhältnissen findet, die schon zur Zeit des Eigentumsübergangs bestehen.*)

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IBRRS 2015, 1912
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Regenwasser aus Außenfallrohr verursacht Schäden im Gebäude: Ausschluss möglich?

OLG Frankfurt, Urteil vom 25.03.2015 - 7 U 12/14

Ein Regenfallrohr, das an eine Zuleitung zu einer im Gebäude befindlichen Regenwasserzisterne angeschlossen ist, ist zugleich Fallrohr und Zuleitungsrohr der Wasserversorgung. Ein Ausschluss von Nässeschäden "durch Regenwasser aus Fallrohren außerhalb des Gebäudes" erstreckt sich daher auch auf Nässeschäden im Gebäude durch Regenwasser, das außerhalb aus einer solchen Leitung ausgetreten ist.*)

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IBRRS 2015, 1917
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Arglist: Wohnungsverkäufer muss nicht alle Ursachen einer Feuchtigkeitseinwirkung erforschen!

LG Flensburg, Urteil vom 23.03.2015 - 4 O 181/14

Der spätere Verkäufer einer Immobilie kann vom Sachverständigen zur weiteren Schadenserforschung aufgezeigte, verglichen mit anderen Methoden günstigere Varianten wählen und auf vom Sachverständigen gemachte Vermutungen zur Schadensursache vertrauen, ohne zu weiteren Nachforschungen verpflichtet zu sein. Der Käufer einer Immobilie trägt die Beweislast dafür, dass der Verkäufer nicht guten Glaubens war, die endgültige Beseitigung der Feuchtigkeitseinwirkung vorgenommen zu haben.

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IBRRS 2015, 1898
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Bankhaftung beim vollfinanziertem Erwerb einer Immobilie im Bauträgermodell

OLG Bamberg, Beschluss vom 16.02.2015 - 4 U 72/14

1. Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB) eines Bereicherungsanspruchs der Anlegerseite gegen die den Gesamtaufwand der Investition finanzierende Bank, wenn es um eine Kondiktion rechtsgrundloser Leistungen wegen Nichtigkeit der dem Geschäftsbesorger erteilten Vollmacht geht: Die Anlegerseite hat ausreichende Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände, sobald sie erfährt, dass der von ihr beauftragte Geschäftsbesorger nicht über die erforderliche Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz verfügt hatte. Nicht zur kenntnisrelevanten Tatsachengrundlage gehören die die Voraussetzungen einer Rechtsscheinvollmacht (§§ 171, 172 BGB) betreffenden Umstände.2. Zu den Anforderungen an die schlüssige Begründung des Vorwurfs eines "evidenten Vollmachtmissbrauchs" des Geschäftsbesorgers, der darauf gestützt wird, dass der Geschäftsbesorger einen angeblich "sinnlosen" Funktionsvertrag über eine Finanzierungsvermittlung abgeschlossen hatte.3. Ein im Rahmen eines Bauträger- und Treuhandmodells vorgesehener "Funktionsvertrag" über eine Finanzierungsvermittlung ist im Regelfall eine Geschäftsbesorgung, bei der die werk- oder dienstvertraglichen Elemente überwiegen (Anschluss an BGH NJW-RR 1991, 914). 4. Dem Angebot auf Zeugenbeweis zu einem Ausschnitt des sog. Vermittlergesprächs (hier: angebliche Angaben des Vermittlers zur Höhe der Vertriebsprovision) braucht nicht nachgegangen zu werden, wenn das Vorbringen in verschiedener Hinsicht ungewöhnliche Auffälligkeiten aufweist, welche auf die Konsistenz des unter Beweis gestellten Kernvortrags selbst durchschlagen und deshalb die Annahme rechtfertigen, dass es sich allenfalls um eine ins Blaue hinein aufgestellte Behauptung handelt (Fortführung von BGH MDR 2015, 234 = WuM 2014, 741, Rn.18ff.).*)

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IBRRS 2015, 1897
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Voraussetzungen für die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.03.2015 - 3 Wx 41/15

1. Die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek erfordert die Vorlage der vollstreckbaren Ausfertigung eines auf eine fällige Forderung (hier: Darlehensrückzahlungsverpflichtung) lautenden Vollstreckungstitels.*)

2. Verpflichtet sich der Schuldner in einer notariellen Urkunde, ein Darlehen zu einem künftigen Fälligkeitstermin ("Wirkung ab 01.05.2016") zurückzuzahlen und unterwirft er sich in der Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen, so verbietet sich eine über den Wortlaut hinaus gehende Auslegung der Unterwerfungserklärung im Sinne einer vorzeitigen Fälligkeit (hier: mit Blick auf den Ausspruch einer im Vertrag vorgesehenen außerordentliche Kündigung seitens des Gläubigers wegen wesentlicher Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners).*)

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IBRRS 2015, 1882
SteuerrechtSteuerrecht
Eigentumswohnungen vor Teilung der Immobilie verkauft: Steuerliche Konsequenz?

BFH, Beschluss vom 23.02.2015 - X B 71/14

Veräußert der Steuerpflichtige nach Einholung der Abgeschlossenheitsbescheinigung fünf - wenn auch sachenrechtlich noch nicht getrennte - Eigentumswohnungen an fünf unterschiedliche Erwerber, sind fünf Veräußerungsvorgänge gegeben, die sich zwangsläufig auf fünf unterschiedliche Objekte beziehen müssen.

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IBRRS 2015, 1881
ImmobilienImmobilien
Videoüberwachung im Hauseingangsbereich um Straftaten zu verhindern ist zulässig?

AG Saarbrücken, Urteil vom 21.04.2011 - 36 C 155/10

Die offen erkennbare Videoüberwachung eines Hauseinganges ist zulässig und beschneidet nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Bewohner, wenn keine Möglichkeit der Live-Überwachung am Bildschirm besteht, sondern die Daten nur auf Anfrage der Polizei nach Verübung einer Straftat in der Immobilie ausgelesen und der Polizei übergeben werden und zudem die Speicherdauer der Aufzeichnungen nur eine Woche beträgt.

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IBRRS 2015, 1143
ImmobilienImmobilien
Hausverwalter muss Mieteinnahmen nicht an Grundstückserwerber herausgeben!

AG Wedding, Urteil vom 07.08.2014 - 16 C 610/13

1. Der Erwerber eines Hausgrundstücks kann von der bisherigen Hausverwaltung auch dann nicht Auszahlung von entgegengenommenen Mieten verlangen, wenn diese von den Mietern nach Eigentumsübergang überwiesen worden waren.

2. Ein solcher Anspruch besteht allein gegenüber dem Voreigentümer, der als Leistungsempfänger anzusehen ist.

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IBRRS 2015, 1160
SteuerrechtSteuerrecht
Wer muss die Grunderwerbsteuer beim sog. "Oder-Geschäft" tragen?

OLG Bremen, Urteil vom 24.04.2015 - 2 U 124/14

1. Schließen die Parteien beim Grundstückskauf ein sog. Oder-Geschäft, wonach Vertragspartei des Verkäufers entweder der ursprüngliche Käufer oder ein von ihm zu benennender Dritter wird, und fällt nach Einstieg des dritten Käufers eine zweite Grunderwerbssteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG an, so hat bei Fehlen einer anderweitigen ausdrücklichen Vertragsregelung der eintretende Dritte die Grunderwerbssteuer nur für den letzten steuerlichen Erwerbsvorgang zu tragen.*)

2. Die für den Ursprungskaufvertrag angefallene Steuerverpflichtung trifft den Erstkäufer grundsätzlich auch dann, wenn nach diesem Vertrag "die mit diesem Vertrage und seiner Durchführung verbundenen Kosten und die Grunderwerbssteuer der Käufer" zu tragen hat*.)

3. Hat aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung der am Erwerbsvorgang beteiligten Steuerschuldner (§ 13 Nr. 1 GrEStG) der Verkäufer die insoweit angefallene Grunderwerbssteuer gezahlt, kann er hierfür nach § 426 Abs. 1 und 2 BGB von dem ursprünglichen Käufer, nicht aber von dem eintretenden Dritten, in voller Höhe Regress nehmen.*)

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IBRRS 2015, 1855
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Was ist der Unterschied zwischen einem Dachgarten und einer Dachterrasse?

OLG Koblenz, Urteil vom 01.10.2014 - 5 U 530/14

1. Aus der Beschreibung einer Eigentumswohnung in einer Internetofferte kann sich eine Beschaffenheitsvereinbarung gemäß § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB ergeben, die bei fehlender Erwähnung im notariellen Kaufvertrag durch Auflassung und Eintragung in das Grundbuch wirksam wird.

2. Maßgeblich ist der objektivierte Empfängerhorizont. Danach ist unter einer Dachterrasse etwas anderes zu verstehen als unter einem Dachgarten. Bei einem Dachgarten handelt es sich um eine für den dauerhaften Aufenthalt von Personen nicht bestimmte bloße gärtnerische Kulisse einer Dachterrasse.

3. Fristsetzungen, die sich auf die Forderung nach Haftungseingeständnissen beschränken, sind unzureichend. Der Käufer einer Eigentumswohnung mit Schallschutzmängeln muss deren Beseitigung durch Nacherfüllung anmahnen. Fehlt es daran, scheidet eine Kaufpreisminderung aus.

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IBRRS 2015, 1134
ImmobilienImmobilien
Aufnahmen des Nachbargrundstücks verpixelt: Videoüberwachung möglich!

AG Wedding, Urteil vom 25.06.2014 - 8a C 63/13

Wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann nicht die Entfernung einer auf dem Nachbargrundstück installierten Videokamera verlangt werden, wenn diese das eigene Grundstück nicht erfasst oder wenn der erfasste eigene Bereich automatisch verpixelt wird.

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IBRRS 2015, 1127
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Voraussetzungen des Kostenprivilegs bei Grundbuchberichtigung im Nacherbfall

OLG München, Beschluss vom 12.12.2014 - 34 Wx 374/14

Zu den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Kostenprivilegs gemäß Anm. 1 bei Grundbuchberichtigung nach Eintritt des Nacherbfalls, wenn die Eintragung des Vorerben unterblieben ist.*)

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IBRRS 2015, 1057
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Höhe der Gebühren bei Erweiterung eines Sondernutzungsrechts?

OLG München, Beschluss vom 23.04.2015 - 34 Wx 122/15

1. Die Änderung (Erweiterung) eines bestehenden Sondernutzungsrechts unterliegt als Inhaltsänderung des Sondereigentums dem Gebührentatbestand der Nr. 14160 Ziff. 5 KV GNotKG. *)

2. Zu erheben ist die Festgebühr für jedes "betroffene" Sondereigentum; abzustellen ist auf eine rechtliche Betroffenheit sowohl begünstigender wie beeinträchtigender Art.*)

3. Bei der Erweiterung eines Sondernutzungsrechts ist betroffen in diesem Sinne jedes Sondereigentum, dessen Eigentümer bis dahin am Mitgebrauch des diesbezüglichen Gemeinschaftseigentums nicht ausgeschlossen war.*)

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IBRRS 2015, 1076
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Vorerbe veräußert Grundstück: Ersatznacherben müssen nicht zustimmen!

OLG München, Beschluss vom 25.02.2015 - 34 Wx 3/15

1. Zur Grundbuchberichtigung auf der Grundlage eines Erbvertrags mit Nacherben- und Ersatznacherbenanordnung bei Übertragung der Nacherbenanwartschaft.*)

2. Überträgt der Nacherbe sein Anwartschaftsrecht auf den Vorerben, so ändert dies nichts an der Notwendigkeit, einen Nacherben- und Ersatznacherbenvermerk im Grundbuch einzutragen. Dieser hat die Übertragung der Nacherbenstellung auf den Vorerben zum Ausdruck zu bringen.*)

3. Verfügt der nicht befreite Vorerbe mit Zustimmung des (aller) Nacherben über zur Erbschaft gehörenden Grundbesitz, bedarf es zur Wirksamkeit des Geschäfts nicht auch der Zustimmung von Ersatznacherben noch sind diese sonst im Grundbucheintragungsverfahren zu beteiligen (Fortführung zu OLG München, 09.02.2015 - 34 Wx 416/14, IMRRS 2015, 0506).*)

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IBRRS 2015, 1101
Mit Beitrag
AmtshaftungAmtshaftung
Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar: Keine Entschädigung für Feuchtigkeitsschäden!

BGH, Urteil vom 23.04.2015 - III ZR 397/13

Im Fall von nach Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses (Ortsumgehung einer Landesstraße) aufgetretenen, nicht voraussehbaren und durch Schutzvorkehrungen nicht mehr zu verhindernden Schäden am Eigentum Dritter (hier: Feuchtigkeitsschäden am Wohnhaus) besteht kein Anspruch der Betroffenen auf angemessene Entschädigung nach § 75 Abs. 2 Satz 4 VwVfG. In einem solchen Fall können die Betroffenen Ansprüche aus enteignendem Eingriff vor den Zivilgerichten geltend machen.*)

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IBRRS 2015, 1054
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Keine Auflassung per Zwischenverfügung!

OLG München, Beschluss vom 02.04.2015 - 34 Wx 482/14

1. Der Abschluss des dem Eintragungsantrag zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts (hier: wirksame Auflassung) kann mit der Zwischenverfügung nicht verlangt werden.*)

2. Die zur notariellen Niederschrift vorgenommene Bestätigung einer wegen Geschäftsunfähigkeit formnichtigen Rückauflassung durch den Betreuer für den Betreuten belegt keine wirksame Auflassung, wenn der Betreute in eigenem Namen und namens des Übertragenden die Auflassung erklärt hatte. Daran ändert nichts, dass die Bestätigung auch die Erklärung des Betreuten namens des Vertretenen mitumfasst.*)

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IBRRS 2015, 1052
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Eintragung einer Grunddienstbarkeit auch 45 Jahre nach Bewilligung wirksam

OLG München, Beschluss vom 30.04.2015 - 34 Wx 86/15

Nachträgliche Eintragung eines Geh- und Fahrtrechts im Jahr 2015 aufgrund einer im Jahr 1969 erteilten, wirksam gewordenen und „nicht verbrauchten“ Bewilligung.*)

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IBRRS 2015, 1051
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Gläubiger bestreitet Befriedigung: Zwangssicherungshypothek ist einzutragen

OLG München, Beschluss vom 04.05.2015 - 34 Wx 131/15

Das Grundbuchamt darf die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek nicht ablehnen, wenn der Gläubiger die vom Schuldner behauptete Befriedigung bestreitet und die Fortsetzung der Zwangsvollstreckung verlangt.*)

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IBRRS 2015, 1055
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Kein Rechtsmittel gegen Nichtabhilfeentscheidung des Grundbuchamts

OLG München, Beschluss vom 27.03.2015 - 34 Wx 113/15

Gegen die Entscheidung des Grundbuchamts, nicht abzuhelfen, ist ein eigenständiges Rechtsmittel nicht gegeben. Über das Rechtsmittel gegen die unterbliebene Abhilfe ist jedenfalls dann gesondert zu entscheiden, wenn über die zugrundeliegende Beschwerde bereits zuvor entschieden ist (Anschluss an OLG Köln, 11.06.2010 - 2 Wx 77/10, FGPrax 2010, 229).*)

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IBRRS 2015, 1033
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundbuchberichtigung durch Bewilligung nach Zustimmung des Eigentümers zulässig

OLG München, Beschluss vom 13.02.2015 - 34 Wx 484/14

1. Zur Grundbuchberichtigung aufgrund Berichtigungsbewilligung mit Zustimmung des Eigentümers.*)

2. Weist das Grundbuchamt einen unter Vorlage einer Bewilligung gestellten Berichtigungsantrag mit der Begründung zurück, der Unrichtigkeitsnachweis sei nicht erbracht, kann auf die Beschwerde hin das Grundbuchamt bei schlüssiger Darlegung zur Unrichtigkeit und zum Richtigwerden des Grundbuchs angewiesen werden, die Eintragung aufgrund Berichtigungsbewilligung (mit Zustimmung des Eigentümers) vorzunehmen.*)

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IBRRS 2015, 1044
ImmobilienImmobilien
Muss der Dienstbarkeitsberechtigte nachts das Tor abschließen?

BGH, Urteil vom 23.01.2015 - V ZR 184/14

Ob der Eigentümer des mit einer Grunddienstbarkeit in Form eines Geh- und Fahrtrechts belasteten Grundstücks von dem Dienstbarkeitsberechtigten das Verschließen eines auf dem Weg angebrachten Tores für die Zeit zwischen 22 Uhr und 7 Uhr beanspruchen kann, lässt sich nicht generell, sondern nur unter umfassender Abwägung der beiderseitigen Interessen aufgrund einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls bestimmen.*)

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IBRRS 2015, 0980
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Öffentlichen Grundstückslasten droht Rangverlust: Ist der Vollzug auszusetzen?

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.01.2015 - OVG 9 S 44.14

1. Wird ein Schmutzwasserbeitrag als öffentliche Last eines Grundstückes durch die aufschiebende Wirkung einer Klage akut vom Rangverlust bedroht, kann ausnahmsweise der Vollzug des erstinstanzlichen Beschlusses, in der die aufschiebende Wirkung angeordnet wurde, ausgesetzt werden.

2. Die dann mögliche Eintragung des Sperrvermerks wegen einer vollstreckungsrechtlichen Grundstücksbeschlagnahme kann mit dem Makel verbunden sein, dass der Eigentümer die Forderung nicht bedienen kann oder will. Dieser Nachteil wiegt aber weniger schwer als der mögliche Rangverlust.

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IBRRS 2015, 0974
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Haftpflichtversicherung muss nicht für Schäden durch vier Hauskatzen eintreten!

OLG Hamm, Urteil vom 30.01.2015 - 20 U 106/14

1. Die Beanspruchung der Mietsache ist übermäßig, wenn sie über das für den einzelnen Raum vereinbarte oder übliche Maß quantitativ oder qualitativ erheblich hinausgeht und deshalb zu erhöhter Abnutzung oder erhöhtem Verschleiß oder einem anderen Schadensrisiko führt.

2. Ein grundsätzlich vertragsgemäßer, jedoch in der Intensität gesteigerter Gebrauch der Mietsache stellt einen Grund für die Verweigerung des Deckungsschutzes durch den Privatversicherer dar. Das ist nicht der Fall bei einer schon ihrer Art nach (auch ohne Übermaß) widerrechtlichen oder falschen Behandlung der Mietsache.

3. Die Haltung von vier Katzen in der Mietwohnung ohne ausreichende Beaufsichtigung stellt eine übermäßige Beanspruchung der Mietsache dar.

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IBRRS 2015, 0957
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Rückbaupflicht auf Verlangen ist kein tauglicher Gegenstand einer Grunddienstbarkeit!

OLG München, Beschluss vom 30.01.2015 - 34 Wx 477/14

Gegenstand einer Grunddienstbarkeit bildet immer eine Beschränkung der aus dem Grundstückseigentum fließenden Befugnisse, um dadurch Vorteile für das herrschende Grundstück zu schaffen. Weder die Rückbaupflicht im Fall des Widerrufs der Gestattung eines Dachüberstands in den Luftraum des Nachbargrundstücks noch die Verpflichtung, es zu unterlassen, den Dachüberstand auf dem Nachbargrundstück als dem herrschenden Grundstück zu belassen, ist Ausfluss von Befugnissen am Eigentum des dienenden Grundstücks.*)

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IBRRS 2015, 0954
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Unterversicherung: Wie wird die Schadenshöhe berechnet?

OLG Köln, Urteil vom 17.03.2015 - 9 U 75/14

Ist die Versicherungssumme erheblich niedriger als der Versicherungswert zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls, ist der Versicherer nur verpflichtet, die Leistung nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert zu erbringen.

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IBRRS 2015, 0949
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Auch wenn Schadensursache vor Vertragsschluss liegt: Gebäudeversicherung muss zahlen!

OLG Schleswig, Urteil vom 19.02.2015 - 16 U 99/14

Der Gebäudeversicherer haftet für alle die Leitungswasserschäden, die innerhalb der Vertragslaufzeit erkennbar werden, auch wenn die Ursachen für die Schäden - für den Versicherungsnehmer nicht erkennbar - schon vor Vertragsbeginn gesetzt worden sind.

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IBRRS 2015, 0942
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Photovoltaikanlage als Grunddienstbarkeit? Nur, wenn Eigenverbrauch auf dem Grundstück stattfindet!

OLG Hamm, Beschluss vom 23.12.2014 - 15 W 256/14

Die Nutzung einer Photovoltaikanlage kann nur dann Inhalt einer Grunddienstbarkeit sein, wenn ein technischer Eigenverbrauch des erzeugten Stroms auf dem begünstigten Grundstück stattfindet.*)

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IBRRS 2015, 0887
ImmobilienImmobilien
Muss die Schenkung eines Grundstücks an einen Minderjährigen genehmigt werden?

OLG Hamm, Beschluss vom 06.08.2014 - 15 W 94/14

1. Die schenkweise Übertragung eines Grundstücks ist nicht allein deshalb als teilentgeltlich zu behandeln, weil die schuldrechtliche Vereinbarung den Hinweis darauf enthält, dass der Minderjährige künftig kraft Gesetzes in bestehende Vertragsverhältnisse aus der Vermietung des übertragenen Grundbesitzes eintreten wird.*)

2. Anders wäre der Fall zu lösen, dass der Schenkungsvertrag über die gesetzliche Folge hinausgehend eine Übernahme von Verpflichtungen des Schenkers aus bestehenden Mietverhältnissen durch den Beschenkten vorsieht.

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IBRRS 2015, 0937
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zahlungsziel in der Rechnung angegeben: Wann tritt Verzug ein?

OLG Schleswig, Urteil vom 03.03.2015 - 3 U 46/14

1. Nur eine vertragsgerechte Abrechnung kann fälligkeitsauslösend sein.

2. Eine fälligkeitsbegründende Rechnung kann nur im Ausnahmefall als zugleich verzugsbegründende Mahnung ausgelegt werden. Die Angabe eines Zahlungsziels in der Rechnung ohne die erforderliche Belehrung genügt hierfür nicht.

3. Die Festlegung des Fälligkeitszeitpunkts in der Rechnung (eines Stromversorgungsunternehmens) ist keine kalendermäßige Fälligkeitsvereinbarung.

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IBRRS 2015, 0857
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Firma geändert: Transformatorenstationsrecht bleibt!

OLG München, Beschluss vom 10.03.2015 - 34 Wx 467/14

1. Zur Berichtigung des eingetragenen Berechtigten einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit nach Vermögensübergang (Umwandlung) außerhalb des Grundbuchs.*)

2. Ein verfahrensrechtlicher Berichtigungsanspruch unterliegt weder der Verjährung noch der Verwirkung.*)

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IBRRS 2015, 0912
AGBAGB
Darlehensgebühr in Bauspar-AGB unzulässig!

AG Ludwigsburg, Urteil vom 17.04.2015 - 10 C 133/15

Die Vereinbarung einer Darlehensgebühr in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse ist als Preisnebenabrede der Inhaltskontrolle zugänglich, eine unangemessene Benachteiligung des Bausparers und deshalb unwirksam.*)

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IBRRS 2015, 0856
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Eintragung einer Zwangshypothek wegen Unterhaltsverpflichtungen?

OLG München, Beschluss vom 30.01.2015 - 34 Wx 466/14

Zur Eintragung einer Zwangshypothek aufgrund eines nach der Regelbetrag-Verordnung bemessenen Unterhaltstitels.*)

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IBRRS 2015, 0854
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Übertragung von Miteigentumsanteilen: Erbschein erforderlich?

OLG München, Beschluss vom 16.03.2015 - 34 Wx 430/14

1. Der Vorlage eines Erbscheins oder der Zustimmung bisher unbekannter - durch einen Pfleger zu vertretender - Nacherben bedarf es nicht, soweit der Testamentsvollstrecker Miteigentumsanteile eines Grundstücks erfüllungshalber an Vermächtnisnehmer überträgt. Entgeltlichkeit ist auch dann gegeben, wenn der Testamentsvollstrecker eine Verfügung in Ausführung einer letztwilligen Anordnung des Erblassers vornimmt. In diesem Fall ist es zum Grundbuchvollzug weder erforderlich, dass sich das Vermächtnis aus einer öffentlichen Urkunde ergibt, noch dass die Stellung der Erben durch Erbschein nachgewiesen wird.*)

2. Des grundbuchtauglichen Nachweises bedarf die Entgeltlichkeit der Verfügung hingegen für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft durch den Testamentsvollstrecker, wenn Miteigentumsanteile anteilig auf die Erben übertragen werden sollen und das - privatschriftliche - Testament keine entsprechende Teilungsanordnung oder kein Vorausvermächtnis enthält.*)

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IBRRS 2015, 0909
ImmobilienImmobilien
Neuanschluss an öffentliche Entwässerungsanlage trotz vorhandener Verbindung über Überlauf?

BGH, Beschluss vom 21.01.2015 - VII ZR 355/13

Es steht einem Neuanschluss an eine öffentliche Entwässerungsanlage nicht entgegen, dass eine vorhandene Kleinkläranlage bereits über einen Überlauf mit dem öffentlichen Abwassernetz verbunden gewesen war (im Anschluss an BGH, Urteil vom 05.06.2014 - VII ZR 152/13, IBRRS 2014, 1833 = IMR 2014, 348).

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IBRRS 2015, 0821
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Geschäftsunfähigkeit muss zweifelsfrei nachgewiesen werden

OLG München, Beschluss vom 19.02.2015 - 34 Wx 421/14

1. Zur Verfahrens- und Geschäftsfähigkeit unter Betreuung stehender Beteiligter im Grundbuchverfahren.*)

2. Es gilt der Erfahrungssatz, dass die Geschäftsfähigkeit die Regel und die Geschäftsunfähigkeit die Ausnahme ist. Es müssen daher hinreichende Tatsachen vorliegen - die sich auch aus Umständen außerhalb der vorgelegten Eintragungsunterlagen ergeben können -, die ernsthafte Zweifel wecken, wie etwa das Vorliegen eines Gutachtens, das Geschäftsunfähigkeit für einen Zeitraum vor der fraglichen Verfügung bestätigt hat. Diese können durch ein (weiteres) Gutachten zerstreut werden, wobei der volle Nachweis der Geschäftsfähigkeit jedoch nicht geführt zu werden braucht (Anschluss an BayObLGZ 1989, 111).*)

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