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Sachgebiet: Immobilien

5120 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2015

IBRRS 2015, 0817
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Zwangshypothek trotz bestehender Grundschuld eintragungsfähig?

OLG München, Urteil vom 06.02.2015 - 34 Wx 4/15

Das sogenannte Verbot der Doppelbelastung steht der Eintragung einer Zwangshypothek an dem nun ungeteilten Grundbesitz des Schuldners auch dann nicht entgegen, wenn bereits vorher an einem damaligen Eigentumsanteil des Schuldners am selben Grundstück eine Grundschuld bestellt ist (Abgrenzung zu OLG Köln, 23.10.1995 - 2 Wx 30/95, FGPrax 1996, 13).*)

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IBRRS 2015, 0828
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek ist formbedürftig!

OLG Hamm, Beschluss vom 21.01.2015 - 15 W 492/14

Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass § 31 S. 1 GBO auch den Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek erfasst, dessen Rücknahme also dem dort vorgesehenen Formerfordernis unterliegt.*)

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IBRRS 2015, 0895
ImmobilienImmobilien
Sittenwidrigkeit der Grundstücksübertragung beim Wiesbadener Modell

BGH, Urteil vom 30.01.2015 - V ZR 171/13

1. Verpflichtet sich ein Grundstückseigentümer in einem zum Zweck eines Steuersparmodells und nicht zu Schenkungszwecken abgeschlossenen Übertragungsvertrag, seinem Ehegatten das Grundstück unter bestimmten Voraussetzungen zu übereignen, so kann der Vertrag nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig sein, wenn der Ehegatte im Übertragungsfall keine kompensatorische Gegenleistung zu erbringen und die vom Veräußerer aufgenommenen offenen Finanzierungsdarlehen weder abzulösen noch zu übernehmen hat. Die Verpflichtung zur Übertragung des Grundstücks unter Fortbestehen der Haftung für Darlehensverbindlichkeiten im Außenverhältnis, aber ohne hinreichende Kompensation durch den begünstigten Ehegatten, kann also eine krasse Übervorteilung des anderen Ehegatten darstellen, die zu einer Unwirksamkeit der Vereinbarung gemäß § 138 BGB führt.

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IBRRS 2015, 0896
ImmobilienImmobilien
Ausgleichsansprüche wegen Arbeits- und Materialleistungen

BGH, Urteil vom 04.03.2015 - XII ZR 46/13

Erbringt jemand nicht unerhebliche Arbeits- und Materialleistungen in einer von ihm und seiner, mit ihm nicht verheirateten Partnerin bewohnten, im Eigentum ihrer Eltern stehenden Immobilie, zu dem Zweck, sich und seiner Familie dort langfristig ein Unterkommen zu sichern, kann nicht ohne Weiteres von dem Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen ihm und den Eltern ausgegangen werden (Abgrenzung zu Senatsurteilen BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 und vom 21.11.2012 - XII ZR 48/11, FamRZ 2013, 269).*)

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IBRRS 2015, 0852
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Vorerbe veräußert Grundstück: Nacherbenvermerk kann gelöscht werden

OLG München, Beschluss vom 09.02.2015 - 34 Wx 416/14

Scheidet das zum Nachlass gehörende Grundstück durch wirksame Verfügung des Vorerben aus dem Nachlass aus, bedarf es bei Löschung des Nacherbenvermerks wegen Unrichtigkeit des Grundbuchs regelmäßig nicht auch der Anhörung etwaiger Ersatznacherben (Klarstellung zu OLG München, 10.08.2012 - 34 Wx 187/12).*)

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IBRRS 2015, 0816
ImmobilienImmobilien
Regenwasserleitung im Gebäude verlegt: Von der Wohngebäudeversicherung umfasst?

LG Wuppertal, Urteil vom 28.08.2014 - 9 S 22/14

Eine innerhalb des Gebäudes verlegte und daher von der Wohngebäudeversicherung umfasste Regenwasserleitung liegt vor, wenn sie sich innerhalb des räumlichen Bereichs befindet, der durch Wände, Dach und Boden vom Bereich außerhalb des Gebäudes abgegrenzt wird.

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IBRRS 2015, 0789
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Anforderungen an die Bestandsteilzuschreibung von Sondereigentumsrechten?

OLG München, Beschluss vom 02.02.2015 - 34 Wx 408/14

1. Zulässigkeit der Beschwerdebeschränkung gegen eine Zwischenverfügung, wenn der Vollzugsantrag sich auf verschiedene Einträge bezogen hat, jedoch eine Bestimmung nach § 16 Abs. 2 GBO nicht getroffen ist.*)

2. Die Bestandsteilzuschreibung von Sondereigentumsrechten verlangt außer derjenigen des Sondereigentums zwingend auch eine Verfügung über den Miteigentumsanteil, der zu dem Wohnungs- oder Teileigentum gehört.*)

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IBRRS 2015, 0788
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Formlose Löschungsweigerung: Vormerkungsinhaber nicht beschwerdeberechtigt

OLG München, Beschluss vom 27.02.2015 - 34 Wx 345/14

Zur Beschwerdeberechtigung, wenn das Grundbuchamt der Anregung, eine Eintragung wegen Unzulässigkeit von Amts wegen zu löschen, nicht nachgekommen ist.*)

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IBRRS 2015, 0830
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Erbbauzins durch Indexleitklausel verändert: Eintragung möglich?

KG, Beschluss vom 13.01.2015 - 1 W 211/14

Der Umstand, dass sich der tatsächliche zu einem bestimmten Zeitpunkt geschuldete Erbbauzins bei einer vereinbarten Indexgleitklausel nicht unmittelbar aus dem Grundbuch ergeben muss (vgl. BGH, Urteil vom 01.06.1990 - V ZR 84/89 -, NJW 1990, 2380), steht der Eintragung eines insoweit veränderten Erbbauzinses nicht entgegen.*)

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IBRRS 2015, 0805
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grundstück liegt im Landschaftsschutzgebiet: Verkäufer muss nicht aufklären

OLG Hamm, Urteil vom 26.03.2015 - 22 U 147/14

1. Bei dem Verkauf eines Grundstücks, hinsichtlich dessen lediglich die (spekulative) Hoffnung besteht, dass es in Zukunft Bauland werden kann, kann es an der für eine Sittenwidrigkeit gem. § 138 Abs. 1 BGB erforderlichen verwerflichen Gesinnung auch dann fehlen, wenn der Kaufpreis nach objektiven Kriterien in einem besonders groben Missverhältnis zum Marktwert des Kaufobjekts steht.*)

2. Nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalls ist der Verkäufer eines unbebauten Grundstücks im Außenbereich, das nicht Bauland ist, ungefragt nicht verpflichtet darüber aufzuklären, dass das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet liegt.*)




IBRRS 2015, 0756
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Erbbauzins durch Indexleitklausel verändert: Eintragung möglich?

KG, Beschluss vom 13.01.2015 - 1 W 210/14

Der Umstand, dass sich der tatsächliche zu einem bestimmten Zeitpunkt geschuldete Erbbauzins bei einer vereinbarten Indexgleitklausel nicht unmittelbar aus dem Grundbuch ergeben muss (vgl. BGH, Urteil vom 01.06.1990 - V ZR 84/89 -, NJW 1990, 2380), steht der Eintragung eines insoweit veränderten Erbbauzinses nicht entgegen.*)

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IBRRS 2015, 0728
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wie sind verlandete Gewässergrundstücke eigentumsrechtlich zu behandeln?

OLG München, Beschluss vom 09.03.2015 - 34 Wx 39/14

1. Die katastermäßige Flächenzerlegung eines Grundstücks hat keine materiell-rechtliche Wirkung; maßgeblich ist der Grundbuchinhalt.*)

2. Die Aufklärungs- und Ermittlungspflicht gilt auch im Amtsverfahren des Grundbuchrechts nur, soweit der Vortrag von Beteiligten oder der Sachverhalt dazu Anlass bietet. Allen denkbaren Möglichkeiten muss nicht nachgegangen werden; vielmehr können die Ermittlungen eingestellt werden, wenn ihre Fortsetzung ein die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr erwarten lässt.*)

3. Zur eigentumsrechtlichen Zuordnung ehemaliger - in diesem Fall gebuchter - Gewässergrundstücke.*)

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IBRRS 2015, 0729
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Für 16 Mio. gekauft, für 29 Mio. verkauft: Maßgeblicher Grundstückswert?

OLG München, Beschluss vom 13.03.2015 - 34 Wx 232/13

Lässt der bei einem alsbaldigen Weiterverkauf des Grundstücks erzielte Kaufpreis darauf schließen, dass dessen Verkehrswert deutlich höher ist als der ursprüngliche Kaufpreis, so ist für die Bewertung des in Durchführung des Kaufvertrages vorgenommenen Geschäfts der sich aus dem späteren Geschäft ergebende Wert maßgebend. Voraussetzung ist aber, dass sich aus dem späteren Geschäft tatsächlich ein schon früher vorhandener höherer Wert ergibt. Lässt sich der höhere Wert aus dem späteren Geschäft aber nicht sicher ableiten, hat es bei der Regel des § 20 KostO zu verbleiben.*)

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IBRRS 2015, 0727
ImmobilienImmobilien
Eigentümer will sein Haus zurück: Besitzer kann Aufwendungsersatz verlangen

OLG Brandenburg, Urteil vom 05.03.2015 - 5 U 14/12

1. Wohnt jemand in einem Haus in der irrigen Annahme, dass er Eigentümer sei, und tätigt er während dessen Vermögensaufwendungen, die den Wert des Hauses steigern und die auch der richtige Eigentümer getätigt hätte, hat er zwar kein Recht zum Besitz am Haus, kann jedoch dem Herausgabeanspruch des Eigentümers ein Zurückbehaltungsrecht wegen der Aufwendungen entgegen halten.

2. Geldwerte Eigenarbeit darf bei notwendigen Verwendungen ohne Einschränkung und bei nützlichen Verwendungen nach Maßgabe einer noch vorhandenen Wertsteigerung auf den Eigentümer abgewälzt werden.

3. Der Verwendungsersatzanspruch des unrechtmäßigen Hausbesitzers ist ausgeschlossen, wenn ihm positive Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis über das Fehlen eines Besitzrechts nachzuweisen ist.

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IBRRS 2015, 0723
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wann liegt eine unwirtschaftliche Verwertung eines Hausgrundstücks vor?

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.01.2015 - L7 AS 1406/12

1. Zur Verwertbarkeit eines selbst genutzten Hausgrundstücks von unangemessener Größe.*)

2. Von einer offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit der Verwertung ist auszugehen, wenn der auf dem Markt erzielbare Wert in einem deutlichen Missverhältnis zum "wirklichen Wert" oder Substanzwert steht. Bei einem Hausgrundstück oder einer Eigentumswohnung kommt eine solche Unwirtschaftlichkeit in Betracht, wenn bei einer Veräußerung nach Abzug der verkaufsbedingten Aufwendungen vom erzielten Verkaufspreis wesentlich weniger als der zum Erwerb und zur Herstellung der Immobilie aufgewendete Gesamtbetrag erzielt werden könnte; gewisse Verluste - insbesondere unter dem Aspekt veränderter Marktpreise und des bisher in Anspruch genommenen Wohnwertes - können jedoch als zumutbar angesehen werden.

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IBRRS 2015, 0724
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Forderung unterhalb des Mindestbetrags: Zwangshypothek trotzdem eintragungsfähig

OLG München, Beschluss vom 18.02.2015 - 34 Wx 25/15

Erfolglose Beschwerde gegen die Eintragung einer Zwangshypothek, die (u. a.) darauf gestützt ist, dass die den Titeln zugrundeliegende Forderung durch vorangegangene Teilzahlungen nicht mehr als 750 € betragen habe.*)

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IBRRS 2015, 0720
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Fehlerhafte Angaben im Energieausweis: Verkäufer haftet nicht

OLG Schleswig, Urteil vom 13.03.2015 - 17 U 98/14

Die bloße Aushändigung eines Energieausweises durch den Makler führt nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 434 BGB.*)

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IBRRS 2015, 0726
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Keine Grundbuchbeschwerde gegen einzelne Entscheidungsgründe!

OLG München, Beschluss vom 09.02.2015 - 34 Wx 31/15

1. Unzulässigkeit einer gegen eine Antragszurückweisung erhobenen Grundbuchbeschwerde, die sich nicht insgesamt gegen den entscheidenden Teil, sondern nur gegen einen einzelnen Entscheidungsgrund richtet.*)

2. § 9 Abs. 1 Satz 2 BeurkG verlangt, dass in der Niederschrift selbst die unzweideutige Erklärung der Urkundsbeteiligten enthalten ist, dass das beigefügte Schriftstück ihren Willen enthalte und Gegenstand der Beurkundung sein solle.)

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IBRRS 2015, 0709
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Fließende Gewässer nicht als Teile von Ufergrundstücken eintragungsfähig

OLG München, Beschluss vom 27.02.2015 - 34 Wx 8/15

Bildet ein fließendes Gewässer kein selbstständiges Grundstück, kommt dessen Buchung auf dem Grundbuchblatt des Ufergrundstücks nicht in Betracht.*)

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IBRRS 2015, 0707
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Miteigentumsteil übertragen: Gilt der Ausschluss der Aufhebung für Erwerber?

OLG München, Beschluss vom 23.02.2015 - 34 Wx 7/14

1. Ist nach Übertragung eines Teils eines Miteigentums im Grundbuch zwar der Ausschluss des Rechts, die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen, im Verhältnis der bisherigen Miteigentümer und im Verhältnis des neuen Miteigentümers zu dem nicht an der Veräußerung beteiligten Miteigentümer, nicht aber im Verhältnis von Erwerber und Veräußerer eingetragen, so kommt eine Grundbuchunrichtigkeit nur in Betracht, wenn die Auslegung der ursprünglichen Bestellung ergibt, dass der Ausschluss zugunsten aller, auch der erst später hinzukommenden Miteigentümer bestehen soll.*)

2. Wird das nur zugunsten der vorhandenen Miteigentümer eingetragene Recht vom neuen Miteigentümer übernommen, ist damit nicht ohne Weiteres auch eine Bindung zwischen Veräußerer und Erwerber vereinbart.*)

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IBRRS 2015, 0710
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Urkunde über eingetragene Verpflichtung nicht auffindbar: Löschung unzulässig

OLG München, Beschluss vom 30.03.2015 - 34 Wx 19/15

1. Zu den Voraussetzungen der Löschung einer vor dem 1.1.1900 entstandenen und im Grundbuch eingetragenen altrechtlichen Verfügungsbeschränkung.*)

2. Der Umstand, dass die im Grundbuch vermerkte notarielle Urkunde gegenwärtig nicht auffindbar ist, die die gegenüber einem Berechtigten eingegangenen Verpflichtungen beschreibt, in die ein Erwerber des Grundstücks einzutreten hat, erlaubt jedenfalls im Antragsverfahren nicht die Löschung der Belastung.*)

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IBRRS 2015, 0617
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Private Videoüberwachung unter Miterfassung des öffentlichen Raums zulässig?

EuGH, Urteil vom 11.12.2014 - Rs. C-212/13

Art. 3 Abs. 2 zweiter Gedankenstrich der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ist dahin auszulegen, dass der Betrieb eines von einer natürlichen Person an ihrem Einfamilienhaus zum Zweck des Schutzes des Eigentums, der Gesundheit und des Lebens der Besitzer des Hauses angebrachten Kamerasystems, das Videos von Personen auf einer kontinuierlichen Speichervorrichtung wie einer Festplatte aufzeichnet und dabei auch den öffentlichen Raum überwacht, keine Datenverarbeitung darstellt, die im Sinne dieser Bestimmung zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten vorgenommen wird.*)

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IBRRS 2015, 0621
ImmobilienImmobilien
Wer ist Inhaber des Ausgleichsanspruchs gemäß § 9 Abs. 3 GBBerG ?

BGH, Urteil vom 07.11.2014 - V ZR 250/13

Inhaber des Ausgleichsanspruchs gemäß § 9 Abs. 3 GBBerG ist derjenige, in dessen Eigentum das Grundstück im Zeitpunkt der gesetzlichen Begründung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit stand; ein späterer Eigentumswechsel ändert daran für sich genommen nichts.*)

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IBRRS 2015, 0628
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Strafbarkeit des Vermittlers bei Vertrieb von Schrottimmobilien

BGH, Urteil vom 08.10.2014 - 1 StR 359/13

1. Beim Straftatbestand des Betruges (§ 263 Abs. 1 StGB) besteht das Erfordernis einer "Stoffgleichheit" nur zwischen dem Vermögensschaden und dem angestrebten Vermögensvorteil, nicht aber zwischen dem Vermögensschaden und dem Gegenstand der Täuschung.*)

2. Beim Betrug gegenüber dem Erwerber einer Immobilie ist bei der Bestimmung des täuschungsbedingten Vermögensschadens der Vergleich des Kaufpreises mit dem Verkehrswert der Immobilie auch dann von Bedeutung, wenn für den Erwerber das unwahre Versprechen niedriger monatlicher finanzieller Belastungen bei gleichzeitiger Altschuldenbeseitigung kaufentscheidend war.*)

3. In einer Prognose kann trotz ihres unweigerlichen Zukunftsbezugs bzw. des mit ihr verbundenen Werturteils eine Täuschung über Tatsachen iSv § 263 StGB liegen, etwa wenn der Immobilienvermittler seine eigene Überzeugung vom Eintreten der Prognose vorspiegelt, weil er dann über eine gegenwärtige innere Tatsache täuscht. Gleiches gilt, wenn der Immobilienvermittler über von ihm zu Grunde gelegte Prognosegrundlagen (hier: Steuervorteile und Mieteinnahmen) täuscht.

4. Offen bleibt, ob im Verschweigen hoher Innenprovisionen (hier: in einer Größenordnung von 20- 25 % der Kaufpreissumme) eine tatbestandsmäßige Täuschung von Wohnungskäufern liegt.

5. Ergibt sich aus einem Vergleich von Leistung und Gegenleistung eines Wohnungserwerbsgeschäfts nach dem Verkehrs- bzw. Marktwert ein Wertgefälle zum Nachteil des durch die Täuschung Betroffenen, weil er etwa gegen Bezahlung des vollen Kaufpreises eine minderwertige Ware erhält, liegt ein Vermögensschaden vor, und zwar auch dann, wenn unter Berücksichtigung einer Altschuldentilgung bzw. von "Kick-Back-Zahlungen" (Barauszahlungen) des Wohnungserwerbers im Verhältnis zum Verkehrswert des Objekts ein Negativsaldo zu seinen Lasten verbleibt. Auf die subjektive Einschätzung, ob der irrtumsbedingt Verfügende sich geschädigt fühlt, kommt es dabei ebenso wenig an wie auf die Frage, wie hoch der Verfügende subjektiv den Wert der Gegenleistung taxiert.

6. Selbst wenn für Wohnungskäufer das Versprechen niedriger monatlicher Belastungen im Zuge des vollständig finanzierten Immobilienkaufs bei gleichzeitiger Altschuldenbeseitigung oder Gewährung von Bargeschenken ("Kick-Back-Zahlungen") bei äußerst günstigen Finanzierungskonditionen kaufentscheidend gewesen sein mag, so liegt es doch fern anzunehmen, sie könnten bereit gewesen sein, Wohnungen zu einem über dem Verkehrswert liegenden - überteuerten - Preis zu erwerben und damit ihr Vermögen objektiv weiter zu vermindern bzw. ihre bereits gegebene Überschuldung weiter zu erhöhen.




IBRRS 2015, 0609
ImmobilienImmobilien
Testierfähigkeit durch Gutachten bestätigt: Kein Erbschein erforderlich

OLG München, Beschluss vom 31.10.2014 - 34 Wx 293/14

1. Zum Nachweis der Erbfolge durch notarielles Testament anstelle eines Erbscheins.*)

2. Haben mehrere sachverständige Befunde, die im zeitlichen Zusammenhang mit der Errichtung der letztwilligen Verfügung erstellt worden sind, das Ergebnis, dass die Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit zu bejahen ist, jedenfalls aber nicht zweifelsfrei verneint werden kann, ist für die Erbfolge von der Testierfähigkeit auszugehen. Das Grundbuchamt kann nicht mit der Begründung, es sei nicht zweifelsfrei nachgewiesen, dass der Erblasser testierfähig gewesen sei, einen Erbschein verlangen.*)

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IBRRS 2015, 0611
ImmobilienImmobilien
Wasserabgabe: Kreis der Abgabepflichtigen nicht rückwirkend erweitern

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.11.2014 - 2 S 1529/11

1. Eine GmbH bleibt auch nach ihrer Auflösung als GmbH i. L. beteiligtenfähig (§ 61 VwGO).*)

2. Die Rechtskraft eines Urteils nach § 121 VwGO entfällt, wenn sich die Sach- oder Rechtslage geändert hat. Dem steht die Änderung der Rechtsprechung nicht gleich (wie BVerwG, NVwZ-RR 1994, 119).*)

3. Die rückwirkende Ersetzung einer im Gebührenmaßstab fehlerhaften und daher unwirksamen Satzung durch eine neue, diesen Fehler vermeidende Satzung ist zulässig; anlässlich dieser Neuregelung darf aber der Kreis der Abgabenpflichtigen nicht rückwirkend erweitert werden.*)

4. Kommunalabgabenrechtliche Erstattungsansprüche können nach Maßgabe von §§ 3 Abs. 2 Nr. 2 b KAG, 46 AO abgetreten werden.*)

5. Eine gewillkürte Prozessstandschaft ist im Verwaltungsprozess im - unmittelbaren und analogen - Anwendungsbereich von § 42 Abs. 2 VwGO nicht zulässig.*)

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IBRRS 2015, 0605
ImmobilienImmobilien
Zweifelhafte Testierfähigkeit: Grundbuchamt kann Erbschein verlangen

OLG Hamm, Beschluss vom 01.08.2014 - 15 W 427/13

Hat das Grundbuchamt tatsächliche Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers und damit an der Wirksamkeit der Erbeinsetzung in einer letztwilligen Verfügung, kann es trotz Vorliegens einer notariell beurkundeten letztwilligen Verfügung die Vorlage eines Erbscheins zur Grundbuchberichtigung verlangen.*)

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IBRRS 2015, 0569
ImmobilienImmobilien
Grundstücksabgaben teilweise gezahlt: Kein Duldungsbescheid möglich!

VG Köln, Beschluss vom 03.06.2014 - 14 L 692/14

Die Gläubigerin von Grundstücksabgaben ist an dem Erlass eines Duldungsbescheids gegenüber dem Erwerber des belasteten Grundstücks gehindert, wenn die geltend gemachte Gebühr bereits (teilweise) bezahlt wurde. Die Gebührenforderung und damit auch die akzessorische öffentliche Last sind dann nämlich erloschen.

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IBRRS 2015, 0555
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Umwandlung Gemeinschafts- in Sondereigentum: Vormerkungsinhaber muss zustimmen

KG, Beschluss vom 17.02.2015 - 1 W 379/14

Zum grundbuchrechtlichen Vollzug der Umwandlung von Gemeinschafts- in Sondereigentum ist die Bewilligung des Berechtigten eines gegen einen Wohnungseigentümer ergangenen gerichtlichen Verfügungsverbots erforderlich.*)

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IBRRS 2015, 0552
BauträgerBauträger
Beseitigung von Schallschutzmängeln unverhältnismäßig?

LG Bamberg, Urteil vom 01.08.2012 - 1 O 335/11

Weist eine verkaufte Eigentumswohnung Schallschutzmängel auf und lassen sich die Mängel nur durch einen abgeänderten Fussbodenaufbau beseitigen, kann die Mängelbeseitigung auch dann nicht wegen eines grob unverhältnismäßigen Aufwands verweigert werden, wenn hiermit Kosten in Höhe von über 37.000 Euro verbunden sind.

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IBRRS 2015, 0518
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Keine Haftung für Glatteisunfälle nach Ende der Räum- und Streupflicht!

OLG Koblenz, Beschluss vom 13.02.2015 - 3 U 1261/14

1. Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet grundsätzlich denjenigen, der eine Gefahrenlage schafft, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern (in Anknüpfung an BGH, 12.11.1996 - VI ZR 270/95, IBRRS 2000, 0500; BGH, 15.07.2003 - VI ZR 155/02, IBRRS 2003, 2290; OLG Celle, 25.01.2007 - 8 U 161/06, IBRRS 2007, 3423).*)

2. Der Verkehrssicherungspflichtige ist aber nicht gehalten, für alle denkbaren, entfernt liegenden Möglichkeiten eines Schadenseintritts Vorsorge zu treffen. Es genügen diejenigen Vorkehrungen, die nach den konkreten Umständen zur Beseitigung der Gefahr erforderlich und zumutbar sind. Erforderlich sind die Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Angehöriger des betroffenen Verkehrskreises für notwendig und ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren (in Anknüpfung an BGH, 15.07.2003 - VI ZR 155/02, IBRRS 2003; BGH, 16.05. 2006 - VI ZR 189/05, IBRRS 2006, 1795; BGH, 16.02.2006 - III ZR 68/05, IBRRS 2006, 2833), d.h. nach den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs geeignet sind, solche Gefahren von Dritten tunlichst abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßem oder bei nicht ganz fernliegender bestimmungswidriger Benutzung drohen (in Anknüpfung an BGH, 21.02.1978 - VI ZR 202/76 - NJW 1978, 1629).*)

3. Bei Glatteisunfällen sind die Regeln über den Anscheinsbeweis anwendbar, wenn der Verletzte innerhalb der zeitlichen Grenzen der Streupflicht zu Fall gekommen ist. In einem solchen Fall spricht nach dem ersten Anschein eine Vermutung dafür, dass es bei Beachtung der Vorschriften über die Streupflicht nicht zu den Verletzungen gekommen wäre (in Anknüpfung an BGH, 04.10.1983 - VI ZR 98/82 - NJW-RR 1984, 432), dass sich also in dem Unfall gerade diejenige Gefahr verwirklicht hat, deren Eintritt die Schutzvorschriften verhindern wollten. Die Regeln über den Anscheinsbeweis können aber keine Anwendung finden, wenn der Sturz auf dem Glatteis erst nach dem Ende der Streupflicht eingetreten ist. Ein solcher Sachverhalt entspricht nicht mehr einem typischen Geschehensablauf, der nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache hinweist.*)

4. Die Prüfung des Berufungsgerichts beschränkt sich nicht darauf, ob das erstinstanzliche Gericht den Prozessstoff und die Beweisergebnisse umfassend und widerspruchsfrei geprüft hat und seine Würdigung vollständig und rechtlich möglich ist, ohne gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze zu verstoßen. Das Berufungsgericht hat den vorgelegten Prozessstoff auf der Grundlage der nach § 529 ZPO berücksichtigungsfähigen Tatsachen vielmehr auch dahin zu überprüfen, ob die Beweiswürdigung im angegriffenen Urteil bei Berücksichtigung aller Gesichtspunkte sachlich überzeugend ist (in Anknüpfung an BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09, IBRRS 2011, 1961; BGH, 19.11.2014 - IV ZR 317/13, IBRRS 2014, 3241).*)

5. Nach § 448 ZPO kann das Gericht, auch ohne Antrag einer Partei und ohne Rücksicht auf die Beweislast eine Partei vernehmen, wenn das Ergebnis der Verhandlungen und einer etwaigen Beweisaufnahme nicht ausreicht, um die Überzeugung von der Wahrheit oder der Unwahrheit einer zu erweisenden Tatsache zu begründen. Die Vorschrift will nicht die beweisbelastete Partei vor den Folgen der Beweisfälligkeit befreien. Der Zweck besteht vielmehr darin, dem Gericht dann, wenn nach dem Ergebnis der Verhandlung eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der streitigen Behauptung spricht und andere Erkenntnisquellen nicht mehr zur Verfügung stehen, ein Mittel zur Gewinnung letzter Klarheit an die Hand zu geben. Die Würdigung des Verhandlungsergebnisses darf noch keine Überzeugung von der Wahrheit oder der Unwahrheit der zu beweisenden Behauptung begründen. Es muss mehr für die Richtigkeit der streitigen Behauptung als dagegen sprechen, so dass bereits einiger Beweis erbracht ist. Die Entscheidung über die Vernehmung einer Partei nach § 448 ZPO obliegt dem Ermessen des Gerichts (in Anknüpfung an BGH, 05.07.1989 - VIII ZR 334/88, IBRRS 2007, 0839.*)

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IBRRS 2015, 0479
ImmobilienImmobilien
Transformatorenstation muss geduldet werden!

OLG Schleswig, Beschluss vom 13.11.2014 - 10 U 11/14

1. Der Netzbetreiber kann vom Anschlussnehmer verlangen, dass der einen geeigneten Raum oder Platz unentgeltlich für die Dauer des Netzanschlussverhältnisses zur Verfügung stellt, wenn zum Netzanschluss des Grundstücks eine besondere Transformatorenanlage aufgestellt werden muss. Die Duldungspflicht entfällt nicht dadurch, dass es an einem ausdrücklichen Verlangen fehlt.

2. Bei früher abgeschlossenen Versorgungsverträgen besteht die Duldungspflicht auch dann, wenn sie unter dem Geltungsbereich der Vorgängervorschriften nicht bestanden haben sollte.

3. Der betroffene Eigentümer hat lediglich einen Verlegungsanspruch, wenn ihm nach Prüfung des Einzelfalls die mit der beabsichtigten Leitungsführung verbundene Wertminderung seines Grundstücks im Interesse einer leistungsfähigen, zugleich aber auch sparsamen örtlichen Stromversorgung nicht zugemutet werden kann.

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IBRRS 2015, 0444
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Behörde muss auf Antrag des Nachbarn gegen Baustellenlärm vorgehen!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.02.2015 - 10 S 2471/14

1. Es besteht ein sicherungsfähiger Anspruch des Nachbarn auf Anordnung geeigneter Maßnahmen zur Begrenzung des von einer Baustelle verursachten Lärms auf die Immissionsrichtwerte der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm vom 19.08.1970 - AVV Baulärm -, wenn die Eingreifrichtwerte nach Nr. 4.1 AVV Baulärm an seiner Wohnung überschritten werden.*)

2. Das Rechtsschutzinteresse für einen Antrag nach § 123 VwGO kann nicht verneint werden, wenn die Immissionsschutzbehörde zwar Anordnungen zur Reduzierung von Baustellenlärm getroffen hat, deren Eignung jedoch zwischen den Beteiligten umstritten ist und der Betroffene zudem ein Vollzugsdefizit geltend macht.*)

3. Der Behörde steht nach § 24 Satz 1 BImSchG grundsätzlich ein Auswahlermessen zu. Haben sich Anordnungen der Behörde nach § 24 Satz 1 BImSchG zur Begrenzung von Baustellenlärm in der Vergangenheit als unwirksam erwiesen, kann es das Gebot des effektiven Rechtschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) aber erfordern, der Behörde im Wege einer einstweiligen Anordnung konkrete Einzelmaßnahmen aufzugeben.*)

4. 1. Werden sofort vollziehbare Anordnungen der Immissionsschutzbehörde nach § 24 Satz 1 BImSchG wiederholt und hartnäckig missachtet, kommt eine vorläufige Untersagung des Baustellenbetriebs nach § 25 Abs. 1 BImSchG in Betracht.*)

4. 2. Die Sanktion nach § 25 Abs. 1 BImSchG ist gegenüber den Maßnahmen des Verwaltungszwangs nicht nachrangig.*)




IBRRS 2015, 0430
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Vorkaufsrecht vereitelt: Entgangener Gewinn als Schaden des Mieters?

BGH, Urteil vom 21.01.2015 - VIII ZR 51/14

Sieht der Vermieter pflichtwidrig davon ab, den vorkaufsberechtigten Mieter über den Inhalt des mit einem Dritten über die Mietwohnung abgeschlossenen Kaufvertrags sowie über das Bestehen des Vorkaufsrechts zu unterrichten, so kann der Mieter, der infolgedessen von diesen Umständen erst nach Erfüllung des Kaufvertrags zwischen Vermieter und Drittem Kenntnis erlangt, Ersatz der Differenz von Verkehrswert und Kaufpreis (abzüglich im Falle des Erwerbs der Wohnung angefallener Kosten) verlangen. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter sein Vorkaufsrecht nach Kenntniserlangung nicht ausgeübt hat (Fortführung von BGH, Urteil vom 15.06.2005 - VIII ZR 271/04, NJW-RR 2005, 1534 = IBRRS 2005, 2807).*)

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IBRRS 2015, 0426
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ImmobilienImmobilien
Kaufpreiszahlung angefochten: Wann kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten?

BGH, Urteil vom 08.01.2015 - IX ZR 300/13

Ein Grundstücksverkäufer, dessen Kaufpreisforderung durch Zahlungen eines Dritten erfüllt worden ist, welche der Insolvenzverwalter über des Vermögen des Dritten nach Verfahrenseröffnung angefochten hat, kann dem Grundstückskäufer erst dann eine Frist zur Erfüllung der wieder aufgelebten Kaufpreisforderung setzen und den Rücktritt vom Vertrag androhen, wenn der insolvenzrechtliche Rückgewähranspruch erfüllt ist.*)

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IBRRS 2015, 0404
ImmobilienImmobilien
Geschäftsunfähigkeit nicht nachgewiesen: Eigentum kann umgeschrieben werden

OLG Koblenz, Beschluss vom 29.01.2015 - 5 U 1389/14

1. Die Geschäftsunfähigkeit des Veräußerers im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses muss glaubhaft gemacht werden. Erinnerungsschwäche und Verwirrtheit allein reichen für die Annahme eines die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustands krankhafter Störung der Geistestätigkeit nicht aus. Das ist auch dann der Fall, wenn kurze Zeit später dem Veräußerer tatsächlich ein Betreuer zur Seite gestellt wird.

2. Ein Verfügungsanspruch zur Verhinderung der Eigentumsumschreibung zugunsten des Erwerbers im Grundbuch kann nicht damit begründet werden, dass dem drohenden erheblichen Schaden des angeblich Geschäftsunfähigen ein nur geringer Nachteil des Vertragspartners gegenüber stehe.

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IBRRS 2015, 0397
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Geringfügige Überbauten sind zu dulden

LG Berlin, Beschluss vom 03.09.2014 - 8 O 258/12

1. Wird ein Eigentümer durch eine Mauer, die auf dem Nachbargrundstück steht, in sein Eigentum gestört, muss er die Beseitigung der Störung gegenüber der Eigentümergemeinschaft geltend machen, wenn die Mauer auf einem Teil des Grundstücks steht, die sich im Gemeinschaftseigentum befindet.

2. Ein Schuppen, der einen geringfügigen Überbau auf dem Nachbargrundstück darstellt, muss geduldet werden, wenn dem Bauherrn in Bezug auf den Überbau höchstens leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt.

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IBRRS 2015, 0366
ImmobilienImmobilien
Pflicht zum Winterdienst besteht auch ohne Eis und Schnee!

KG, Beschluss vom 23.06.2014 - 8 U 32/14

Die Verpflichtung zur Durchführung des Winterdienstes kann in Berlin auch dann bestehen, wenn aktuell kein Niederschlag fällt oder gefallen ist.*)

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IBRRS 2015, 0365
ImmobilienImmobilien
Kabelanschluss in der Ferienwohnung: Verwalter muss keine GEMA-Gebühren zahlen!

OLG Köln, Urteil vom 13.06.2014 - 6 U 204/13

1. Die Vermietung einer einzelnen Ferienwohnung, die mit einem Kabelanschluss ausgestattet ist, an einen wechselnden Kreis von Feriengästen führt nicht zu einer über den urheberrechtsfreien Empfang hinausgehenden Weitersendung der durch das Kabel übertragenen Werke oder geschützten Leistungen.*)

2. In einem solchen Fall verletzt auch der Verwalter der Ferienhausanlage, der die einzelnen Einheiten nicht selber mit Kabelanschlüssen oder Empfangsgeräten ausgestattet hat, an den zugrundeliegenden Verträgen nicht beteiligt ist und lediglich die Vermietung der Einheiten an Feriengäste organisiert, das Senderecht aus § 20 UrhG.*)

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IBRRS 2015, 0364
ImmobilienImmobilien
Wie ist über Preisänderungen bei Energielieferverträgen zu informieren?

EuGH, Urteil vom 23.10.2014 - Rs. C-359/11

Art. 3 Abs. 5 i.V.m. Anhang A der Richtlinie 2003/54/EG und Art. 3 Abs. 3 i.V.m. Anhang A der Richtlinie 2003/55/EG sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegenstehen, die den Inhalt von unter die allgemeine Versorgungspflicht fallenden Verbraucherverträgen über Strom- und Gaslieferungen bestimmt und die Möglichkeit vorsieht, den Tarif dieser Lieferungen zu ändern, aber nicht gewährleistet, dass die Verbraucher rechtzeitig vor Inkrafttreten dieser Änderung über deren Anlass, Voraussetzungen und Umfang informiert werden.*)

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IBRRS 2015, 0342
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ImmobilienImmobilien
Offene Werklohnforderung: Bauhandwerker darf das Grundbuch einsehen!

OLG München, Beschluss vom 09.02.2015 - 34 Wx 43/15

Bauhandwerker sind berechtigt, zur Sicherung ihrer Forderungen aus dem Bauvertrag Einsicht in das betreffende Grundstück des Bestellers zu nehmen. Eine Einsichtnahme über das Bestandsverzeichnis und Abteilung I hinaus kann unter Abwägung der Interessen im Einzelfall auch dann in Betracht kommen, wenn der Besteller nicht (mehr) Eigentümer des Grundstücks ist.*)

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IBRRS 2015, 0331
ImmobilienImmobilien
Dienstbarkeit nach Grundstücksteilung gelöscht: Eintragung eines Widerspruchs möglich!

OLG München, Beschluss vom 14.01.2015 - 34 Wx 446/14

1. Wird eine Grunddienstbarkeit nach Teilung des dienenden Grundstücks an einem Teil gelöscht, obwohl der Ausübungsbereich des Rechts sich auch auf den Teil erstreckt, kommt die Eintragung eines Widerspruchs zugunsten des Berechtigten in Betracht.*)

2. Gegen die Eintragung des Widerspruchs kann mit dem Ziel, diesen zu löschen, unbeschränkte Beschwerde erhoben werden. Begründet ist das Rechtsmittel, wenn bei der Eintragung/ Löschung des vom Widerspruch betroffenen Rechts gesetzliche Vorschriften nicht verletzt wurden oder sich die Unrichtigkeit des Grundbuchs als nicht glaubhaft erweist.*)

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IBRRS 2015, 0330
ImmobilienImmobilien
Vormerkung mit der Bezeichnung „Nutzungsrecht“ nicht eintragungsfähig

OLG München, Beschluss vom 28.11.2014 - 34 Wx 426/14

Innerhalb des Zeitrahmens des § 929 Abs. 2 ZPO muss der Gläubiger alles ihm mögliche getan haben, damit die beantragte Vollstreckungsmaßnahme durchgeführt werden kann. Daran fehlt es, wenn der Titel, auf dessen Grundlage eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen werden soll, zu unbestimmt ist ("Nutzungsrecht") oder der Schuldner als angeblicher Erbe noch nicht im Grundbuch eingetragen ist und ein Erbschein nicht vorliegt.*)

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IBRRS 2015, 0314
ImmobilienImmobilien
Anspruch auf "Kaufpreisnachbesserung" verjährt in drei Jahren!

OLG München, Urteil vom 30.07.2014 - 8 U 157/14

1. Eine Allgemeine Geschäftsbedingung liegt auch dann vor, wenn ein Notar eine von einer Vertragspartei ständig verwendete Bestimmung in einen von ihm erstellten Vertragsentwurf übernimmt.

2. Eine AGB des Inhalts, dass der Kaufpreis anzupassen ist, wenn eine höhere Geschossflächenzahl für die erworbene Immobilie als die Geschossflächenzahl im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses möglich wird, ist wirksam. Das gilt auch dann, wenn der Erwerber von der günstigeren Baugenehmigung keinen Gebrauch gemacht hat.

3. Der Anspruch des Verkäufers einer Immobilie auf "Nachbesserung" des Kaufpreises verjährt in der regelmäßigen Verjährungsfrist nach §§ 195, 199 BGB (dreijährige Jahresendverjährung).

4. Bei öffentlichen Körperschaften kommt es auf die Kenntnis der nach der internen Geschäftsverteilung zuständigen Organisationseinheit an, bei einer kommunalen Gebietskörperschaft auf die Kenntnis des für die Verfolgung eines Anspruchs zuständigen Referats.

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IBRRS 2015, 0329
ImmobilienImmobilien
Vollmachtanfechtung wegen Irrtums: Nur höchst ausnahmsweise

OLG München, Beschluss vom 07.01.2015 - 34 Wx 418/14

Ebenso wie beim Widerruf hat das Grundbuchamt die erklärte Anfechtung einer Vollmacht wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung grundsätzlich unberücksichtigt zu lassen; anders ist dies hingegen, wenn ein Anfechtungsgrund zu seiner Überzeugung dargetan, zumindest sein Vorliegen wahrscheinlich ist. An Plausibilität und Umfang von Gründen für einen Widerruf - entsprechendes gilt für Anfechtungsgründe -, welche der freien Beweiswürdigung unterliegen, dürfen keine zu geringen Anforderungen gestellt werden. Denn sonst würden für die Grundbuchpraxis unerlässliche Vollmachten ohne Not entwertet.*)

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IBRRS 2015, 0317
ImmobilienImmobilien
Zur Auslegung des Begriffs "Eigenkapitalnachweis“?

BGH, Urteil vom 12.12.2000 - XI ZR 72/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2015, 0303
ImmobilienImmobilien
Vorteile einer Dienstbarkeit trotz Widmung als öffentliche Straße?

OLG München, Beschluss vom 11.12.2014 - 34 Wx 193/14

1. Bei einem Wechsel der Straßenbaulast gehen die jeweiligen dinglichen Belastungen auf den neuen Träger über.*)

2. Wird der Ausübungsbereich einer Dienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) als öffentliche Straße gewidmet, wird die Dienstbarkeit nicht schon deswegen gegenstandslos.*)

3. Ist das Geh- und Fahrtrecht seit 40 Jahren gelöscht und das dienende Grundstück ununterbrochen als öffentliche Straße gewidmet, ist es - ohne sonstige Anhaltspunkte - nicht überwiegend wahrscheinlich, dass die Belastung für das herrschende Grundstück noch einen Vorteil bietet. Dann aber kommt die Eintragung eines Widerspruchs für den Berechtigten gegen die Richtigkeit des Grundbuchs nicht in Betracht.*)

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IBRRS 2015, 0125
ImmobilienImmobilien
Sachenrechtsbereinigung: Wann verjährt der Bereinigungsanspruch und was sind die Folgen?

BGH, Urteil vom 21.11.2014 - V ZR 32/14

1. Der Bereinigungsanspruch des Nutzers nach § 32 Satz 1, § 61 Abs. 1 SachenRBerG verjährt entsprechend § 196 BGB in zehn Jahren. Die Frist beginnt nach Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 EGBGB mit dem 1. Januar 2002.*)

2. Das Besitzrecht nach Art. 233 § 2a EGBGB erlischt, wenn der Bereinigungsanspruch des Nutzers verjährt ist und der Grundstückseigentümer die Einrede der Verjährung erhebt.*)

3. Nach Verjährung des Bereinigungsanspruchs kann der Grundstückseigentümer von dem Nutzer in entsprechender Anwendung von § 886 BGB die Löschung des Besitzrechtsvermerks nach Art. 233 § 2c Abs. 2 EGBGB verlangen.*)

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IBRRS 2015, 0250
ImmobilienImmobilien
Grundschuld durch Betrug erworben: Zessionar muss bei Verdacht Erwerbsumstände darlegen!

BGH, vom 24.10.2014 - V ZR 45/13

Bei einem auf konkrete Tatsachen gestützten Verdacht, der Zessionar habe bei dem Erwerb einer Grundschuld gewusst, dass der Zedent sich diese durch Betrug verschafft hat oder sie treuwidrig verwendet, trifft den Zessionar eine sekundäre Darlegungslast über die Umstände seines Erwerbs und über den mit diesem verfolgten Zweck (Fortführung von Senat, Urteil vom 15. Januar 1988 - V ZR 183/86, BGHZ 103, 72, 82).*)

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IBRRS 2015, 0272
ImmobilienImmobilien
Erbbaurecht an GmbH & Co. KG veräußert: Wann muss der Eigentümer zustimmen?

OLG München, Beschluss vom 19.01.2015 - 34 Wx 283/12

1. Zur Veräußerung eines Erbbaurechts an eine GmbH & Co. KG als sogenannte Projektgesellschaft bei Zustimmungsvorbehalt des Grundstückseigentümers.*)

2. Um die Beeinträchtigung der Rechtsposition des Grundstückseigentümers abzuwenden, kann es ausreichen, wenn der bisherige Erbbauberechtigte eine Bürgschaft für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Erbbaurechtsvertrag durch den Rechtsnachfolger stellt.*)

3. Zur Bemessung der Sicherheit im Hinblick auf den Inhalt des Erbbaurechts und dessen verfolgten Zweck.*)

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