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Sachgebiet: Immobilien

5120 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2015

IBRRS 2015, 0226
ImmobilienImmobilien
Eigentümer und Erbbauberechtigter haften für Abwassergebühren!

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.07.2014 - 9 A 169/12

1. Die kommunale Gebührensatzung kann bestimmen, dass der Grundstückseigentümer neben dem Erbbauberechtigten als Gesamtschuldner für Abwassergebühren haftet. Ist das veranlagte Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, ist dem Eigentümer die Entsorgung des auf seinem Grundstück anfallenden Abwassers in die öffentliche Abwasseranlage unmittelbar durch den Erbbauberechtigten derart zuzurechnen, dass auch der Eigentümer den Gebührentatbestand (Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung) erfüllt.*)

2. Das Ermessen bei der Auswahl unter mehreren Gesamtschuldnern ist nach dem Zweck der Regelung sehr weit. Der Abgabegläubiger darf innerhalb der durch das Willkürverbot und die offenbare Unbilligkeit gezogenen Grenzen denjenigen Gesamtschuldner in Anspruch nehmen, der ihm dafür unter dem Blickwinkel der Verwaltungspraktikabilität geeignet erscheint. Daher bedarf die Auswahlentscheidung in der Regel keiner Begründung.*)

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IBRRS 2015, 0210
ImmobilienImmobilien
Vorkaufsrecht des Mieters kann mit Auflassungsvormerkung gesichert werden

LG Heilbronn, Beschluss vom 09.04.2014 - 5 O 134/14

Den Mietern steht ein Vorkaufsrecht gem. § 577 Abs. 1 BGB zu, wenn ersichtlich der Vermieter die Wohnräume nicht an einen Familienangehörigen oder an einen Angehörigen seines Haushalts verkauft hat. Sie haben gegenüber dem Vermieter einen Eigentumsverschaffungsanspruch, zu dessen Sicherstellung sie im Wege der einstweiligen Verfügung die Eintragung einer Auflassungsvormerkung zu ihren Gunsten erwirken können (§ 883 Abs. 1 BGB). Eine Glaubhaftmachung der Gefährdung des zu sichernden Anspruches muss hierbei nicht erfolgen.

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IBRRS 2015, 0181
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Vertragliche Abrede nicht eingehalten: Bauträgervollmacht kann widerrufen werden

OLG München, Beschluss vom 29.07.2014 - 34 Wx 138/14

1. Zur Widerruflichkeit einer Bauträgervollmacht.*)

2. Ein wichtiger Grund für den Widerruf kann in einem der Beschränkung im Innenverhältnis widersprechenden Gebrauch der Vollmacht liegen. Hierbei ist nicht allein entscheidend, dass die aus dem Text der Vollmacht ersichtlichen internen Schranken überschritten sind (OLG München, 20.02.2013 - 34 Wx 439/12, IBRRS 2013, 1394, FGPrax 2013, 111). Anlass für einen Widerruf kann vielmehr auch dann bestehen, wenn zwar die Vollmacht die beabsichtigten Änderungen noch ermöglicht, diesen aber die der Bevollmächtigung zugrunde liegenden vertraglichen Abreden entgegenstehen. Hiervon hat sich das Grundbuchamt bzw. das Beschwerdegericht im Rahmen freier Beweiswürdigung zu überzeugen.*)

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IBRRS 2015, 0176
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wasserschaden durch Öffnen eines Wasserhahns? Anscheinsbeweis reicht nicht!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.09.2012 - 4 U 209/11

Nach allgemeiner Lebenserfahrung führt das Öffnen eines Wasserhahns an einem Waschbecken nicht typischerweise zu gravierenden Überschwemmungen. Vielmehr stellt die Entnahme von Wasser lediglich ein (erhebliches) Indiz für die Verantwortlichkeit des Reinigungsunternehmens dar, weil es den Verdacht nahe legt, dass fahrlässig versäumt wurde, den Wasserhahn wieder zu verschließen. Dieser Verdacht bedarf jedoch des Vollbeweises.

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IBRRS 2015, 0094
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Beseitigung von Schallschutzmängeln kann nicht wegen hoher Kosten verweigert werden!

OLG Bamberg, Beschluss vom 25.03.2013 - 3 U 185/12

Weist eine verkaufte Eigentumswohnung Schallschutzmängel auf und lassen sich die Mängel nur durch einen abgeänderten Fussbodenaufbau beseitigen, kann die Mängelbeseitigung auch dann nicht wegen eines grob unverhältnismäßigen Aufwands verweigert werden, wenn hiermit Kosten in Höhe von über 37.000 Euro verbunden sind.

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IBRRS 2015, 0093
ImmobilienImmobilien
Beseitigung von Schallschutzmängeln kann nicht wegen hoher Kosten verweigert werden!

OLG Bamberg, Beschluss vom 17.01.2013 - 3 U 185/12

Weist eine verkaufte Eigentumswohnung Schallschutzmängel auf und lassen sich die Mängel nur durch einen abgeänderten Fussbodenaufbau beseitigen, kann die Mängelbeseitigung auch dann nicht wegen eines grob unverhältnismäßigen Aufwands verweigert werden, wenn hiermit Kosten in Höhe von über 37.000 Euro verbunden sind.

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IBRRS 2015, 0174
ImmobilienImmobilien
Kaufpreis unangemessen: Finanzierende Bank muss Käufer nicht aufklären

KG, Urteil vom 22.12.2014 - 24 U 169/13

Zu den Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines erst im Prozess erklärten Widerrufs eines Immobiliendarlehensvertrages bei nicht verbundenem Geschäft.*)

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IBRRS 2014, 3205
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Immobilienkauf: Kostenquote bei Vergleich über Rückabwicklungsklage?

OLG Schleswig, Beschluss vom 29.04.2014 - 16 U 35/14

Bei der Bildung der Kostenquote nach dem Verhältnis des angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis sind lediglich der eingeklagte Betrag (ohne Berücksichtigung der Zug-um-Zug-Leistung) und der Vergleichsbetrag rechnerisch zu vergleichen.

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IBRRS 2015, 0173
ImmobilienImmobilien
Nicht eingetragener Verein als Eigentümer nicht eintragungsfähig!

KG, Beschluss vom 06.01.2015 - 1 W 252/14

Ein nicht eingetragener und nicht staatlich konzessionierter Verein kann jedenfalls nicht unter seinem Namen ohne Nennung sämtlicher Mitglieder im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden.*)

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IBRRS 2015, 0172
ImmobilienImmobilien
Nicht eingetragener Verein als Eigentümer nicht eintragungsfähig!

KG, Beschluss vom 06.01.2015 - 1 W 251/14

Ein nicht eingetragener und nicht staatlich konzessionierter Verein kann jedenfalls nicht unter seinem Namen ohne Nennung sämtlicher Mitglieder im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden.*)

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IBRRS 2015, 0171
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Nicht eingetragener Verein als Eigentümer nicht eintragungsfähig!

KG, Beschluss vom 06.01.2015 - 1 W 250/14

Ein nicht eingetragener und nicht staatlich konzessionierter Verein kann jedenfalls nicht unter seinem Namen ohne Nennung sämtlicher Mitglieder im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden.*)

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IBRRS 2015, 0119
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wohnungseigentümer können gesamtschuldnerisch für Grundbesitzabgaben haften!

VG Neustadt, Urteil vom 11.12.2014 - 4 K 777/14

1. Trotz Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft können die einzelnen Wohnungseigentümer gesamtschuldnerisch zu Grundbesitzabgaben herangezogen werden.*)

2. Für das Beitrags und Gebührenrecht nach dem Kommunalabgabengesetz Rheinland Pfalz ist grundsätzlich im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit der bürgerlich rechtliche Grundstücksbegriff im Sinne des Grundbuchrechts, d. h. der formelle Grundstücksbegriff, maßgebend.*)

3. Ein Abweichen von diesem Grundstücksbegriff ist nur dann ausnahmsweise gerechtfertigt, wenn es nach dem Inhalt und Sinn des Gebühren und Beitragsrechts gröblich unangemessen wäre, den bürgerlich rechtlichen Grundstücksbegriff zugrunde zu legen.*)

4. Gebührenrechtlich folgt aus der Grundstücksbezogenheit der Abfallentsorgung, dass für das Grundstück im Miteigentum der Wohnungseigentümer nur eine einzige Gebühr entsteht, für die die Wohnungseigentümer gesamtschuldnerisch einstehen müssen.*)

5. Die Wohnungseigentümer bilden mit Blick auf die Gebührenschuld eine rechtliche Zweckgemeinschaft.*)

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IBRRS 2015, 0117
ImmobilienImmobilien
Enteignung in der DDR: Wie ist die Eigentumsfrage zu klären?

OLG Jena, Beschluss vom 08.09.2014 - 3 W 292/14

Ist eine OHG in der DDR, während der Geltung des BGB, durch Hoheitsakt oder Verordnung enteignet worden und das Grundbuch daraufhin unberichtigt geblieben, so ist bei fehlender Eintragung eines Widerspruchs davon auszugehen, dass die OHG das Eigentum an dem Grundstück wieder erworben hat.*)

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IBRRS 2015, 0112
ImmobilienImmobilien
Keine Auflassungserklärung in gerichtlichem Vergleich!

OLG Jena, Beschluss vom 03.11.2014 - 3 W 452/14

Eine Auflassung kann nicht wirksam in einem gerichtlichen Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO erklärt werden.

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IBRRS 2015, 0131
ImmobilienImmobilien
Später eingefügte Maklerklausel: Vorkaufsberechtigter Mieter muss nicht zahlen!

LG Berlin, Urteil vom 01.08.2013 - 20 O 44/13

Unabhängig davon, ob für das Vorkaufsrecht nach § 577 BGB nachträgliche Änderungen grundsätzlich auszuschließen sind, gelten solche Änderungen nicht zu Lasten des Vorkaufsberechtigten, die nur vorgenommen wurden, um diesem zu schaden oder ihn von der Ausübung seines Vorkaufsrechts abzuhalten.

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IBRRS 2015, 0078
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grundstück anderweitig befahrbar: Kein Anspruch auf Notwegerecht gegen Nachbarn

LG Koblenz, Urteil vom 28.05.2013 - 6 S 277/12

1. Jahrelange Nutzung kann ein Notwegerecht alleine nicht begründen.

2. Fehlen die Voraussetzungen für ein Notwegerecht oder für eine Kraft Gewohnheitsrecht geschaffene Nutzung und kann auch ein befahrbarer Weg auf dem eigenen Grundstück geschaffen werden, ist der Nachbar nicht zur Duldung des Befahrens seines Grundstücks verpflichtet.

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IBRRS 2015, 0033
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wie werden Immissionen bewertet?

OLG Stuttgart, Urteil vom 31.03.2014 - 5 U 137/13

Es ist nicht zu beanstanden, dass Messungen zur Bewertung von Geruchs- oder Geräuschemissionen auf dem emittierenden Grundstück durchgeführt werden und die Beeinträchtigung von Nachbargrundstücken rechnerisch ermittelt wird.

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IBRRS 2015, 3129
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wann geht das Eigentum bei einer Grundstücksspaltung über?

KG, Beschluss vom 01.08.2014 - 1 W 214/14

1. Bei der Spaltung geht das Eigentum an Grundstücken nur dann mit der Registereintragung auf den übernehmenden Rechtsträger über, wenn die Grundstücke in dem Spaltungs- und Übernahmevertrag nach § 28 S. 1 GBO bezeichnet sind (Anschluss an BGH, Urteil vom 25.1.2008 - V ZR 79/07, IBRRS 2008, 1104, ZIP 2008, 600). Eine Nachholung der Bezeichnung im Grundbuchberichtigungsverfahren ist nicht möglich.*)

2. Sollen bei der Spaltung Rechte an Grundstücken übertragen werden, so gehen auch diese grundsätzlich nur dann mit der Registereintragung auf den übernehmenden Rechtsträger über, wenn die belasteten Grundstücke in dem Spaltungs- und Übernahmevertrag nach § 28 S. 1 GBO bezeichnet sind (Anschluss an OLG Schleswig, Beschluss vom 26.8.2009 - 2 W 241/08, IBRRS 2010, 0184).*)

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IBRRS 2015, 0008
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wann geht das Eigentum bei einer Grundstücksspaltung über?

KG, Beschluss vom 01.08.2014 - 1 W 213/14

1. Bei der Spaltung geht das Eigentum an Grundstücken nur dann mit der Registereintragung auf den übernehmenden Rechtsträger über, wenn die Grundstücke in dem Spaltungs- und Übernahmevertrag nach § 28 S. 1 GBO bezeichnet sind (Anschluss an BGH, Urteil vom 25.1.2008 - V ZR 79/07, IBRRS 2008, 1104, ZIP 2008, 600). Eine Nachholung der Bezeichnung im Grundbuchberichtigungsverfahren ist nicht möglich.*)

2. Sollen bei der Spaltung Rechte an Grundstücken übertragen werden, so gehen auch diese grundsätzlich nur dann mit der Registereintragung auf den übernehmenden Rechtsträger über, wenn die belasteten Grundstücke in dem Spaltungs- und Übernahmevertrag nach § 28 S. 1 GBO bezeichnet sind (Anschluss an OLG Schleswig, Beschluss vom 26.8.2009 - 2 W 241/08, IBRRS 2010, 0184).*)

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Online seit 2014

IBRRS 2014, 3223
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grundstücksnutzung zum Betrieb von Telekommunikationslinien kann privatrechtlich geregelt werden!

BGH, Urteil vom 07.11.2014 - V ZR 305/13

Die Nutzung eines Grundstücks zum Betrieb von Telekommunikationslinien kann privatautonom geregelt werden. Ein dabei formularmäßig vereinbartes Nutzungsentgelt unterliegt als Preishauptabrede weder der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB noch einer gerichtlichen Angemessenheitsprüfung.*)

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IBRRS 2014, 3199
ImmobilienImmobilien
Immobilienerwerb: Kaufvertrag trotz Parzellenverwechselung wirksam

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.02.2014 - 24 U 59/13

1. Zur Formwirksamkeit eines in den Niederlanden privatschriftlich geschlossenen Grundstückskaufvertrages.*)

2. Eine versehentliche Parzellenverwechselung lässt nicht nur die Wirksamkeit des Kaufvertrages, sondern auch die der Auflassung unberührt. In diesem Fall hat der Käufer nur Anspruch auf eine der Form des § 29 GBO genügende, die Falschbezeichnung richtigstellende Erklärung (Identitätserklärung). Für eine Auflassungsklage bleibt kein Raum.*)

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IBRRS 2014, 3081
ImmobilienImmobilien
Nur ganze Grundstücke können mit persönlichen Dienstbarkeiten belastet werden

OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.04.2014 - 5 W 27/14

Wird ein Miteigentumsanteil gutgläubig lastenfrei erworben, führt dieser Erwerb zum Erlöschen der Dienstbarkeit auf den übrigen Anteilen des Grundstücks. Nur ein Grundstück, nicht aber ein ideeller Anteil desselben, kann mit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit belastet werden.

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IBRRS 2014, 3089
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Vorlage der Vorschriften über die Einheitsbewertung an das BVerfG

BFH, Urteil vom 22.10.2014 - II R 16/13

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IBRRS 2014, 3046
ImmobilienImmobilien
Bedarf "Angebotsvertrag" über Grundstück im Umlegungsverfahren der Genehmigung?

OLG Hamm, Urteil vom 10.04.2014 - 16 U 8/13

Wird zwischen dem Grundstückseigentümer und dem potenziellen Erwerber während des Umlegungsverfahrens ein "Angebotsvertrag" geschlossen, der auf die Entrichtung eines "Bindungsentgelts" gerichtet ist und welchem die Bevollmächtigung des Erwerbers im gerichtlichen Prozess zugrunde liegt, so bedarf dieser Vertrag nicht der Genehmigung durch die Umlegungsstelle.

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IBRRS 2014, 3047
ImmobilienImmobilien
Wann kann ein Leibgeding auch von einer GbR eingeräumt werden?

KG, Beschluss vom 23.09.2014 - 1 W 283/14

Ein Leibgeding kann auch von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts eingeräumt werden, wenn sämtliche Gesellschafter in einer besonderen persönlichen Beziehung zu dem Berechtigten stehen, die auf eine soziale Motivation für die Einräumung der Rechte schließen lässt.*)

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IBRRS 2014, 4119
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 22.10.2014 - IV ZR 242/13

1. Im Rahmen der Aufklärungsobliegenheit entscheidet grundsätzlich der Versicherer, welche Angaben er zur Ermittlung des Sachverhalts für erforderlich hält. Der Versicherungsnehmer einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kann daher auf Verlangen des Versicherers auch gehalten sein, eine eigene Stellungnahme desjenigen Mitarbeiters vorzulegen, der durch fehlerhafte Bearbeitung den Versicherungsfall herbeigeführt haben soll.

2. Die bloße Untätigkeit des Geschädigten über einen längeren Zeitraum (hier: mehrere Jahre) führt nicht zu einem vorzeitigen Ende der Verjährungshemmung nach § 12 Abs. 2 VVG a.F.

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IBRRS 2014, 2921
ImmobilienImmobilien
Keine Sittenwidrigkeit notarvertraglicher Rückkaufoption!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.04.2014 - 3 U 37/14

1. Bei einem Missverhältnis von (deutlich) weniger als 50% zwischen Vertragspreis und Marktpreis liegt keine Sittenwidrigkeit vor.

2. Wird im Rahmen einer vertraglich vereinbarten Rückkaufoption ein notarielles Anderkonto verwendet, lässt dies - selbst bei Verletzung von § 54a BeurkG - die Wirksamkeit des Kaufvertrags unberührt.

3. Die Bereitstellung eines Notaranderkontos kann bereits dann zulässig sein, wenn Vorleistung oder Sicherheitsleistung nicht durch eine Auflassungsvormerkung gesichert werden können, was bei einer unter Beurkundungsvorbehalt stehenden vertraglich gewährten Rückkaufoption regelmäßig der Fall ist.

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IBRRS 2014, 2914
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Keine Sittenwidrigkeit notarvertraglicher Rückkaufoption!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.05.2014 - 3 U 37/14

1. Bei einem Missverhältnis von (deutlich) weniger als 50% zwischen Vertragspreis und Marktpreis liegt keine Sittenwidrigkeit vor.

2. Wird im Rahmen einer vertraglich vereinbarten Rückkaufoption ein notarielles Anderkonto verwendet, lässt dies - selbst bei Verletzung von § 54a BeurkG - die Wirksamkeit des Kaufvertrags unberührt.

3. Die Bereitstellung eines Notaranderkontos kann bereits dann zulässig sein, wenn Vorleistung oder Sicherheitsleistung nicht durch eine Auflassungsvormerkung gesichert werden können, was bei einer unter Beurkundungsvorbehalt stehenden vertraglich gewährten Rückkaufoption regelmäßig der Fall ist.

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IBRRS 2014, 2932
ImmobilienImmobilien
Heiz- und Wasserabrechnungsservice unterfällt Werkvertragsrecht!

LG Hamburg, Beschluss vom 06.06.2014 - 322 O 405/13

1. Hat der Unternehmer aufgrund eines gemischten Vertrags unter anderem einen Abrechnungsservice in Bezug auf die Heiz- und Wasserabrechnung zu erbringen, ist auf diesen Vertragsteil Werkvertragsrecht anzuwenden. Der Unternehmer schuldet die „richtige“ Abrechnung im Hinblick auf die im Objekt vorhandenen Verbrauchseinheiten.

2. Die Erstellung einer Heiz- und Wasserabrechnung erfolgt in einer verkörperten Form und ist deshalb als Herstellung einer Sache anzusehen. Etwaige Mängelansprüche verjähren somit innerhalb von zwei Jahren.

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IBRRS 2014, 2910
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensersatzanspruch gegen Bank verjährt: Keine Aufrechnung möglich

OLG Nürnberg, Urteil vom 10.10.2014 - 14 U 1994/13

Ein Darlehensnehmer, der beim Erwerb einer kreditfinanzierten Immobilie einen sittenwidrig überhöhten Kaufpreis bezahlt hat oder von den Vertreibern des Objekts arglistig getäuscht worden ist und dessen auf den Vorwurf einer diesbezüglichen Kenntnis gestützter, auf eine Aufhebung des Darlehensvertrags gerichteter Schadensersatzanspruch gegen die kreditgebende Bank verjährt ist, kann sein wirtschaftliches Ziel, die laufenden Darlehensverbindlichkeiten nicht weiter bedienen zu müssen, nicht dadurch erreichen, dass er mit seinem Befreiungsanspruch aufrechnet oder aus diesem ein Leistungsverweigerungsrecht ableitet.*)

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IBRRS 2014, 2834
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wasserrohrbruch vor der Hauptabsperrvorrichtung: Wasserversorger haftet für Schaden

BGH, Urteil vom 11.09.2014 - III ZR 490/13

Der Haftungsausschlusstatbestand des § 2 Abs. 3 Nr. 1 HPflG ist erfüllt, wenn der innerhalb eines Gebäudes entstandene (Wasser-)Schaden auf eine Rissbildung in einem Rohr des Teils des (zu den Betriebsanlagen des Wasserversorgungsunternehmens gehörenden) Hausanschlusses zurückzuführen ist, der sich (frei liegend) zwischen der Wanddurchführung in das Gebäudeinnere und der Hauptabsperrvorrichtung befindet.

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IBRRS 2014, 2848
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Eigentumswohnungen zum halben Preis erworben: Wucher!

OLG Oldenburg, Urteil vom 02.10.2014 - 1 U 61/14

Erwirbt ein Käufer zwei Eigentumswohnungen für weniger als die Hälfte des aktuellen Wertes, spricht vieles dafür, dass ein Wuchergeschäft vorliegt. Das ist umso mehr der Fall, wenn die Verkäufer in großen finanziellen Schwierigkeiten steckten, die eine Zwangsversteigerung der Wohnungen als Folge hätten und der Käufer das auch gewusst hat.

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IBRRS 2014, 2840
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Baulast nur durch Verzicht der Bauaufsichtsbehörde zu löschen

OLG Köln, Urteil vom 04.09.2014 - 7 U 46/14

1. Der Eigentümer eines durch eine Baulast begünstigten Grundstücks kann die Löschung der Baulast nicht bewirken. Die Baulast geht allein durch ein Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter.

2. Der Eigentümer des belasteten Grundstücks hat einen Anspruch auf die Verzichtserklärung der Bauaufsichtsbehörde, wenn das öffentliche Interesse hierfür entfallen ist.

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IBRRS 2014, 2829
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Mieter bezieht Gas trotz Kündigung des Gasliefervertrags: Vermieter haftet!

OLG Naumburg, Urteil vom 30.04.2014 - 2 U 126/13

1. Kündigt der Grundstückeigentümer den zwischen ihm und dem Versorger geschlossenen Gasliefervertrag für einen Wohnungsanschluss, so ist der Weiterbezug von Gas durch den Mieter nicht als eine auf die Fortsetzung des ursprünglichen Versorgungsvertrags gerichtete Willenserklärung des Grundstückeigentümers zu bewerten.*)

2. Dem Kunden kann nach Beendigung des Versorgungsvertrags die nachwirkende Vertragspflicht obliegen, eine Fortführung der Entnahme von Gas durch einen Dritten, dem er ursprünglich Zugang zur Abnahmestelle gewährt hat, künftig zu verhindern und dem Versorger die Sperrung des Anschlusses zu ermöglichen (hier bejaht mit der Folge einer 50 %-igen Haftung auf Schadensersatz wegen fortgesetzter Entnahme von Gas).*)

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IBRRS 2014, 2809
ImmobilienImmobilien
Mehrere Änderungen: Gebührenprivilegierung nur bei gleichzeitigen Anträgen!

OLG München, Beschluss vom 11.08.2014 - 34 Wx 319/14

Der Gebührentatbestand nach GNotKG KV 14160 Nr. 5 setzt voraus, dass mehrere Änderungen gleichzeitig beantragt werden. Bei Antragstellung zu unterschiedlichen Zeitpunkten findet die Bestimmung keine Anwendung. Auf identische Eintragungsvoraussetzungen oder die Möglichkeit des gleichzeitigen Antragsvollzugs kommt es nicht an.*)

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IBRRS 2014, 2804
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Haus abgerissen: Keine Haftung für Feuchtigkeitsschäden am Nachbargebäude!

OLG Hamburg, Urteil vom 05.09.2014 - 9 U 121/13

1. Eine Giebelmauer ist dann eine Grenzanlage, wenn eine eindeutige und ausschließliche Zuordnung zu einem der benachbarten Grundstücke nicht möglich ist, weil die Einrichtung durch die Grundstücksgrenze geschnitten wird, und eine gemeinschaftliche Nutzung vorliegt, indem diese Giebelwand den Bauwerken beider Grundstücke als Abschlusswand oder zur Unterstützung oder Aussteifung dient.

2. Wird ein Haus abgebrochen, ist der Eigentümer nicht verpflichtet, Vorkehrungen zum Schutz der dadurch freigelegten Wand des Nachbargebäudes, insbesondere gegen Feuchtigkeitseinwirkungen, zu treffen, wenn die Häuser keine gemeinsame, sondern zwei getrennte Außenmauern vorweisen. Er haftet auch nicht für Feuchtigkeitsschäden am Nachbarhaus.

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IBRRS 2014, 2801
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verwendungsansprüche des Untermieters gegen Hauptvermieter/Eigentümer?

BGH, Urteil vom 19.09.2014 - V ZR 269/13

1. Hat der Untermieter mit dem Untervermieter eine Vereinbarung über Verwendungsersatzansprüche getroffen, scheiden Ansprüche nach § 994 Abs. 1, § 996 BGB gegen den Eigentümer aus (Bestätigung des Senatsurteils vom 13.10.1978 - V ZR 147/77, NJW 1979, 716).*)

2. Aus dem Nichtvorliegen einer Leistung folgt nicht zwangsläufig, dass stets auf den Bereicherungen in sonstiger Weise erfassenden Tatbestand des § 812 Abs. 1 Satz 1 Var. 2 BGB zurückgegriffen werden dürfte; auch sog. Nichtleistungsfälle bedürfen im Mehrpersonenverhältnis einer Zuordnung nach wertenden Kriterien.*)

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IBRRS 2014, 2784
ImmobilienImmobilien
Gebühr bei Grundschuld über mehrere Grundstücke hinweg?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.09.2014 - 8 W 333/14

1. Bei der Abtretung einer Gesamtgrundschuld von hohem Nennwert, die eine Vielzahl (möglicherweise geringwertigerer) Grundstücke in Haft nimmt, die sämtlich in den Grundbüchern unterschiedlicher Grundämter eingetragen sind, entsteht für die Eintragung der Veränderung des Gesamtrechts eine 0,5-Gebühr (Nr. 14130 GNotKG-KV), die sich um jeweils 0,1 erhöht ab dem zweiten für jedes weitere beteiligte Grundbuchamt.*)

2. Diese Ermäßigung statt des Ansatzes einer 0,5-Gebühr bei jedem einzelnen Grundbuchamt aus dem vollen Nennbetrag der Belastung (§ 53 As. 1 GNotKG) setzt voraus, dass der Antrag für mehrere Grundbuchämter gleichzeitig bei einem Grundbuchamt gestellt wird oder dass bei gesonderter Antragstellung die Anträge innerhalb eines Monats bei den beteiligten Grundbuchämtern eingehen (Nr. 14141 GNotKG-KV analog). 3. Dabei wird die Gebühr gemäß § 18 Abs. 3 GNotKG analog bei dem Gericht angesetzt, bei dessen Grundbuchamt der Antrag zuerst eingegangen ist. (Anschluss an OLG Dresden, Beschluss vom 13. August 2014, Az. 17 W 748/14; entgegen KG Berlin ZflR 2014, 203)-*)

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IBRRS 2014, 2736
ImmobilienImmobilien
Betreutes Wohnen: Kein einseitiges Entgelterhöhungsrechts des Heimträgers

OLG Hamm, Urteil vom 22.08.2014 - 12 U 127/13

1. Für einen Wohn- und Betreuungsvertrag sieht § 9 Abs. 1 Satz 1 WBVG eine Entgelterhöhung und eine Erhöhung der gesondert berechenbaren investiven Aufwendungen durch einseitige Erklärung des Unternehmers nicht vor.*)

2. Eine hiervon zum Nachteil des Verbrauchers abweichende Vertragsklausel des Unternehmers ist gemäß § 16 WBVG und wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.*)

3. Gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1, § 309 Nr. 7 BGB verstößt eine Vertragsklausel des Unternehmers, die ihm nach Vertragsende und fruchtloser Nachfrist die Räumung des überlassenen Wohnraums und die Einlagerung der persönlichen Sachen des Verbrauchers auf dessen Gefahr und Kosten gestattet.*)

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IBRRS 2014, 2714
ImmobilienImmobilien
Unrichtigkeitsnachweis bei insolvenzrechtlicher Rückschlagsperre

OLG München, Beschluss vom 14.08.2014 - 34 Wx 328/14

Der grundbuchverfahrensrechtliche Nachweis, dass das von der Rückschlagsperre erfasste Recht innerhalb der Frist des § 88 InsO eingetragen wurde, ist nicht schon durch den Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts erbracht, auch wenn in dessen Gründen der Zeitpunkt des maßgeblichen Antrags aufgeführt ist (Anschluss an OLG Hamm, Beschluss vom 21.08.2013 - 15 W 392/12).*)

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IBRRS 2014, 2688
ImmobilienImmobilien
Konkludente Rücktrittserklärung vom Grundstückskaufvertrag

OLG Brandenburg, Urteil vom 17.01.2008 - 5 U 107/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 2631
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Eingangsbereich eines Bürogebäudes darf videoüberwacht werden!

OVG Niedersachsen, Urteil vom 29.09.2014 - 11 LC 114/13

1. Der Eingangsbereich und die Treppenaufgänge zu Geschäftsräumen eines Bürogebäudes sind öffentlich zugängliche Räume im Sinne des § 6b Abs. 1 BDSG.*)

2. Die Videoüberwachung des Eingangsbereichs und der Treppenaufgänge zu den Geschäftsräumen eines Bürogebäudes durch festinstallierte Mini-dome-Kameras ohne Zoom-Funktion und die kurzfristige Speicherung der Aufnahmen im sog. black-box-Verfahren kann zur Wahrnehmung berechtigter Interessen - hier zur Verhinderung von Straftaten - nach § 6b Abs. 1 Nr. 3 BDSG erforderlich sein.*)

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IBRRS 2014, 2576
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ImmobilienImmobilien
Mieter muss Beseitigungsverfügung gegen Vermieter dulden

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.04.2014 - 15 B 234/14

1. Bei einer an den Mieter eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks gerichteten Verfügung, mit der diesem aufgegeben wird, die Beseitigung eines im Rahmen der Wasserversorgung bestehenden Fehlanschlusses durch den Vermieter auf der Grundlage einer an diesen gerichteten - vollziehbaren - Verfügung zu dulden, handelt es sich um eine auf die ordnungsrechtliche Generalklausel gestützte Ordnungsverfügung, die ihrerseits vollstreckt werden kann.*)

2. Dem Mieter ist es aus seiner Rechtsposition heraus verwehrt, sich gegenüber der Duldungsverfügung auf die Rechtswidrigkeit der an den Eigentümer gerichteten Grundverfügung zu berufen.*)

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IBRRS 2014, 2532
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ImmobilienImmobilien
Aufwändige Sanierung spricht gegen arglistige Täuschung!

OLG Koblenz, Urteil vom 16.09.2014 - 3 U 438/14

1. Eine Arglisthaftung wegen der Täuschung durch Verschweigen offenbarungspflichtiger Mängel setzt voraus, dass dem Verkäufer Fehler bekannt waren oder er sie zumindest für möglich hielt und er billigend in Kauf nahm, dass dem Käufer diese Fehler nicht bekannt waren und er bei deren Offenlegung den Kaufvertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte. Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 14. Juni 1996 - V ZR 105//95 - NJW-RR 1996, 1332 f.; OLG Koblenz, Hinweisverfügungen gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 19. Januar 2009 - 2 U 422/08, vom 20. Februar 2009 - 2 U 848/08; vom 13. November 2009 - 2 U 443/09 - NJW-RR 2010, 989 = NZM 2011, 491 ff.; Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 04. Oktober 2012 i.V.m. Zurückweisungsbeschluss vom 13.Dezember 2012 - 2 U 1020 /11; Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 26. Februar 2013 - 3 U 916/12).*)

2. Haben die Verkäufer eines Hauses fünf Jahre vor der Veräußerung desselben das Haus durch Fachfirmen kostenaufwändig in Stand setzen lassen, wobei eine Behandlung des Holzes gegen Schimmelpilzbefall erfolgte, und stellt sich nach dem Kauf des Hauses heraus, dass die Holzteile und -balken infolge Braunfäule und Schimmelpilzbefall Zersetzungserscheinungen aufweisen, so spricht dies gegen eine arglistige Täuschung der Verkäufer, insbesondere wenn diese nach der Reparatur und Sanierung des Anwesens noch fünf Jahre in dem Haus wohnten.*)

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IBRRS 2014, 2516
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ImmobilienImmobilien
Muss der Wegerechtverpflichtete das Eingangstor nachts abschließen?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.07.2014 - 12 U 155/13

1. Die Eigentümer eines Grundstücks, dem zu Lasten eines Nachbargrundstücks ein Wegerecht eingeräumt ist, sind jedenfalls dann nicht zum nächtlichen Abschließen eines am Wegezugang eingerichteten Tors verpflichtet, wenn eine vom herrschenden Grundstück aus zu bedienende Toröffnungsanlage nicht vorhanden ist (Anschluss an OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.09.1990 - 6 U 178/89, Abweichung von OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 29.11.1985 - 10 U 22/85).*)

2. Ein Wegerecht kann auch die Befugnis umfassen, den Weg zum Befüllen von Mülltonnen zu verwenden, die am Grundstücksrand zum Weg hin abgestellt sind.*)




IBRRS 2014, 2514
ImmobilienImmobilien
Falsche Behörde angegeben: Zwischenverfügung ist aufzuheben!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.08.2014 - 11 Wx 35/14

Die für Kaufverträge nach dem 31. Dezember 2013 und bis zum 12. August 2014 in einer Zwischenverfügung aufgegebene Beibringung eines Zeugnisses über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung eines Gewässerrandstreifen betreffenden Vorkaufsrechts (§ 29 Abs. 6 Wassergesetz für Baden-Württemberg) durch eine von der Gemeinde verschiedene Wasserbehörde (§ 80 Abs. 2 Wassergesetz für Baden-Württemberg) widerspricht der Zuständigkeitsregelung in Art. 17 Abs. 2 des Gesetzes zur Bereinigung von Landesrecht vom 29. Juli 2014.*)

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IBRRS 2014, 2479
ImmobilienImmobilien
Eigentümer muss Ableitung von Abwasser vom Nachbargrundstück nicht dulden

LG Potsdam, Urteil vom 14.03.2014 - 1 S 48/12

Der Grundstückseigentümer muss die Ableitung von Abwasser vom Nachbargrundstück über sein Grundstück nicht dulden, wenn für das Nachbargrundstück ein anderweitiger Anschluss an das Entwässerungsnetz der Anliegerstraße möglich ist.

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IBRRS 2014, 2456
ImmobilienImmobilien
Ungewöhnlich hohe Stromwerte können Stromversorger entgegen gehalten werden!

OLG Koblenz, Beschluss vom 21.07.2014 - 3 W 343/14

1. Gemäß § 17 Abs. 1 StromGVV sind Einwendungen gegen Rechnungen und Abschlagszahlungen gegenüber dem Grundversorger zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur berechtigt, soweit nach Nr. 1 die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht oder nach Nr. 2 a) der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum ist und nach Nr. 2 b) der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und solange durch die Nachprüfung eine ordnungsgemäße Funktion des Messgeräts nicht festgestellt ist.*)

2. Hat sich der Stromverbrauch in einem Privat- und Zweipersonenhaushalt (EFH) gegenüber dem Vorjahr in den Abrechnungszeitraum versiebenfacht, was den Stromversorger zum Austausch des Stromzählers veranlasst hat, und ist eine zeitnahe Überprüfung des Stromzählers nach erfolgten Beanstandungen des Kunden nicht erfolgt, so können die Einwendungen des Kunden auch dann nicht von vornherein als nicht erfolgversprechend angesehen werden, wenn der Stromversorger unter Bezugnahme auf den Prüfschein einer Staatlich anerkannten Prüfstelle für Messgeräte und Elektrizität in Essen dargelegt, dass die Messabweichungen des Geräts innerhalb der Verkehrsfehlergrenze liegen, die Anforderungen der inneren Beschaffenheitsprüfung erfüllt seinen und das Messgerät insgesamt die Befundprüfung bestanden habe, in dem Prüfschein allerdings vermerkt ist, dass das Messgerät im geschäftlichen Verkehr nicht mehr verwendet werden darf, der Kunde für seine Behauptung, dass ein solch hoher Energieverbrauch bei der vorhandenen elektrischen Installation nicht möglich und der Hauptstromzähler defekt gewesen sei, Beweis durch Einholung eines Sachverständigengutachtens anbietet.*)

3. Ein Stromverbrauch bei einem Zweipersonenhaushalt in einem Einfamilienhaus von jährlich 33.639 kwh ist derart ungewöhnlich, dass es weiterer tatrichterlicher Aufklärung bedarf.*)

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IBRRS 2014, 2437
ImmobilienImmobilien
Kosten für die Verlegung der Notwegzufahrt trägt der Eigentümer

OLG Hamm, Urteil vom 07.04.2014 - 5 U 117/13

Verlangt der Eigentümer die Verlegung einer langjährig genutzten Notwegzufahrt, hat er analog § 1023 Abs. 1 Satz 1 auch die entsprechenden Kosten zu tragen.*)

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IBRRS 2014, 2431
ImmobilienImmobilien
Grundstück durch Vereinbarung erheblich entwertet: Gläubiger kann anfechten!

LG Berlin, Urteil vom 12.03.2014 - 65 S 367/13

Verpflichtet sich der Vermieter in einer Baukostenzuschussvereinbarung, nach einer Mietdauer von 15 Jahren bei aufgewandten Kosten von 98.000,09 DM trotz einer Mietfreiheit über 15 Jahre aufgrund des Abwohnens der Baukosten ein Restbetrag von 311.000,36 DM zu zahlen, ist diese Vereinbarung sittenwidrig. Der Grundpfandgläubiger, mit dessen Kredit der Grundstückserwerb finanziert wurde, kann diese Baukostenzuschussvereinbarung wegen Gläubigerbenachteiligung anfechten, weil seine Zugriffsmöglichkeit auf das Grundstück durch die Grundstücksentwertung erheblich vereitelt wird.

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