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Sachgebiet: Immobilien

5120 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2014

IBRRS 2014, 2425
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grundstücksnachbar muss den Zufluss von Drainagewasser hinnehmen!

OLG Koblenz, Beschluss vom 18.06.2014 - 5 U 399/14

1. Den Zufluss von Oberflächenwasser, der ausschließlich auf dem natürlichen Geländeprofil beruht, hat der Unterlieger entschädigungslos hinzunehmen. Störer ist jedoch, wer durch eine eigene Handlung oder ein pflichtwidriges Unterlassen den Zufluss von Drainagewasser auf oder in das Grundstück des Unterliegers verursacht. Die willentliche Aufrechterhaltung eines vom Rechtsvorgänger des derzeitigen Eigentümers verursachten schadenstiftenden Zustandes kann ausreichen.*)

2. § 917 BGB ist nur dann auf Drainageleitungen entsprechend anwendbar, wenn ein Anschluss an die allgemeinen Entwässerungsanlagen begehrt wird.*)

3. Ein verschuldensunabhängiger Entschädigungsanspruch für die Durchfeuchtung eines Nachbargrundstücks kommt in entsprechender Anwendung von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB in Betracht, wenn die Beeinträchtigung das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Eigentumsbeeinträchtigung übersteigt und die Versagung jedweder Entschädigung unbillig wäre (hier verneint).*)

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IBRRS 2014, 2430
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wann muss über Hausbockbefall aufgeklärt werden?

OLG Koblenz, Urteil vom 05.09.2014 - 8 U 1353/13

1. Die Frage, ob sich der Verkäufer durch das Verschweigen eines - behandelten - Hausbockbefalls der arglistigen Täuschung schuldig gemacht hat, kann vollständig von der Frage getrennt werden, in welcher Höhe dem Kläger (auch wegen des akuten Befalls) ein Schadensersatzanspruch zusteht. Dementsprechend kann diesbezüglich ein Grundurteil ergehen.

2. Hausbockbefall muss dann offenbart werden, wenn er einen nicht unerheblichen Umfang erreicht hat.

3. Solche Mängel sind nicht ohne Weiteres erkennbar, von denen bei einer Besichtigung zwar Spuren zu erkennen sind, die aber keine tragfähigen Rückschlüsse auf Art und Umfang des Mangels erlauben. In diesen Fällen muss der Verkäufer gemäß seinem Kenntnisstand aufklären und darf sein konkretes Wissen nicht zurückhalten.

4. Selbst wenn der Käufer bei der Besichtigung Ausfluglöcher gesehen haben sollte, kann daraus nicht gefolgert werden, dass der Käufer aus den Ausfluglöchern auf den Befall gerade mit Hausbock hätte schließen können. Er darf vielmehr von einem redlichen Verkäufer erwarten, dass dieser ihn über den Hausbockbefall aufklärt.

5. Weiß der Verkäufer um einen Hausbockbefall und bemüht er sich um eine Sanierung, so kommt eine arglistiges Handeln ausschließende Gutgläubigkeit nur dann in Betracht, wenn er nicht nur geeignete Maßnahmen zur Sanierung ergreift, sondern sich auch durch ebenso geeignete Maßnahmen Kenntnis vom Erfolg der Sanierungsbemühungen verschafft. Anderenfalls muss er mit weiter bestehendem Hausbockbefall rechnen.

6. Dies gilt umso mehr, wenn es sich bei dem befallenen Gebäude wie hier um ein Holzblockhaus handelt, bei dem die Gefahr des Befalls nicht nur einzelner Gebäudeteile, sondern der gesamten Bausubstanz besteht.

7. Der Schadensersatzanspruch des Käufers umfasst neben den für die Sanierung des Gebäudes anfallenden Kosten auch eine danach etwa verbleibende Wertminderung des Hausgrundstücks.

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IBRRS 2014, 2413
ImmobilienImmobilien
Abgrenzung zwischen Richtigstellung und Berichtigung im Grundbuchverfahren

OLG München, Beschluss vom 28.07.2014 - 34 Wx 286/14

1. Abgrenzung zwischen Richtigstellung und Berichtigung im Grundbuchverfahren.*)

2. Wird gemäß notariellem Testament die dort als " Vera St., geb. am xxx" bezeichnete Erbin als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen, kann mit den Mitteln des Grundbuchverfahrens regelmäßig keine Personenidentität mit der sich als Erbin bezeichenden "Veliborka St., geb. am yyy", angenommen werden.*)

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IBRRS 2014, 2412
ImmobilienImmobilien
Inhaltlich unzulässige Eintragungen im Grundbuch: Kein Schutz des guten Glaubens

OLG Rostock, Beschluss vom 15.04.2014 - 3 W 76/11

Inhaltlich unzulässige Eintragungen im Grundbuch nehmen nicht am Schutz des guten Glaubens teil. Inhaltlich unzulässig ist jede Eintragung, die einen Rechtszustand verlautbart, den es nicht geben kann.*)

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IBRRS 2014, 2401
ImmobilienImmobilien
Grundbuchberichtigung nur mit Erbschein!

OLG Hamm, Beschluss vom 27.05.2014 - 15 W 144/13

Der Nachweis einer testamentarischen Erbfolge, die durch das Pflichtteilsverlangen eines Miterben bedingt ist, kann gegenüber dem Grundbuchamt nicht durch die notarielle Urkunde und ggf. ergänzende Vorlage von Belegen oder eine eidesstattliche Versicherung über das Pflichtteilsverlangen, sondern nur durch einen Erbschein geführt werden.*)

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IBRRS 2014, 2389
ImmobilienImmobilien
Eintragung einer Zwangssicherungshypothek gegen GbR: Was ist nachzuweisen?

OLG Jena, Beschluss vom 26.06.2014 - 3 W 258/14

Weisen die zur Eintragung einer Zwangssicherungshypothek vorgelegten Vollstreckungstitel eine gesamtschuldnerische Verpflichtung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und ihrer Gesellschafter aus, ist nachzuweisen, dass die im Vollstreckungstitel genannte Gesellschaft mit der im Grundbuch vorgetragenen Gesellschaft identisch ist.*)

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IBRRS 2014, 2377
ImmobilienImmobilien
Wird ein Schutzbau durch fehlende Nutzung aufgegeben?

BGH, Urteil vom 18.07.2014 - V ZR 30/13

1. Abwehr- und Beseitigungsansprüche nach § 1004 BGB, § 19 Abs. 2 Nr. 1 AKG entstehen im Sinne von § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AKG mit der Beeinträchtigung des Grundstückseigentums und dem ersatzlosen Fortfall der bisherigen öffentlich-rechtlichen Widmung.*)

2. Der ersatzlose Fortfall der bisherigen Widmung des Grundstücks als Schutzbau liegt nicht schon in der Aufgabe dieser Nutzung, sondern erst in der Entscheidung, dass der Schutzbau nicht mehr wiederverwendet werden soll. Beides muss dem Grundstückseigentümer bekannt gemacht werden. Daran fehlt es vorbehaltlich anderer eindeutiger Hinweise der Behörde, wenn diese den Grundstückseigentümer im Zusammenhang mit der Aufgabe des Schutzbaus zur Einhaltung der Beschränkungen des § 19 SchBauG auffordert.*)

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IBRRS 2014, 2376
ImmobilienImmobilien
(Un-)Wirksamkeit einer bei Grundschulddarlehen verwendeten AGB-Klausel?

BGH, Urteil vom 18.07.2014 - V ZR 178/13

Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Sicherungsnehmers enthaltene Klausel, die den auf Rückgewähr der Grundschuld gerichteten Anspruch des Sicherungsgebers auf die Löschung des Grundpfandrechts beschränkt, hält der richterlichen Inhaltskontrolle jedenfalls dann nicht stand, wenn sie auch Fallgestaltungen erfasst, in denen der Sicherungsgeber im Zeitpunkt der Rückgewähr nicht mehr Grundstückseigentümer ist (Fortführung des Urteils des BGH vom 09.02.1989 - IX ZR 145/87, BGHZ 106, 375 ff.).*)

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IBRRS 2014, 2364
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Abkürzungen müssen nicht gestreut werden!

KG, Urteil vom 23.04.2014 - 11 U 12/13

1. Die Räum- und Streupflicht besteht nicht uneingeschränkt, insbesondere muss bei einem Eckgrundstück nur der äußere, plattierte, Gehweg gestreut werden, nicht aber eine kopfsteinbepflasterte Abkürzung, die nur der Bequemlichkeit der Passanten dient.

2. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Abkürzung ebenfalls geräumt wurde und so den Passanten ein weiterer Weg eröffnet worden wäre, auf dem nicht mit Eis gerechnet werden müsste.

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IBRRS 2014, 2202
ImmobilienImmobilien
Inbetriebnahme eines Fotovoltaikmoduls: Technische Betriebsbereitschaft nötig!

OLG Naumburg, Urteil vom 24.07.2014 - 2 U 96/13

1. Die Inbetriebnahme eines Fotovoltaikmoduls setzt die Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Anlage zur Umwandlung von solarer Strahlungsenergie in elektrische Energie im Sinne einer objektiv vorhandenen technischen Möglichkeit zur Erzeugung von Strom als ein außerhalb der Anlage nutzbares Produkt sowie das Inbetriebsetzen der Anlage aufgrund einer bewussten Entscheidung des Anlagenbetreibers für das Auslösen des Stromflusses voraus (Festhalten am Urteil vom 11. Juli 2013, 2 U 3/13 "PV-Park J." REE 2013, 175).*)

2. Legt der Anlagenerrichter auf Geheiß des Anlagenbetreibers die Solarfläche des Moduls frei und führt er einen sog. Glühlampentest durch, so liegt hierin ein Inbetriebsetzen des Fotovoltaikmoduls.*)

3. Es fehlt jedoch auch nach der Vorschrift des § 3 Nr. 5 EEG 2009 in der vom 1. Juli 2010 bis zum 30. April 2011 geltenden Fassung an der für eine Inbetriebnahme erforderlichen zeitlich vorangehenden Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft, wenn das Fotovoltaikmodul z. Zt. des Inbetriebsetzens nicht an seinem - ggf. auch nur vorläufigem - Bestimmungs- und Einsatzort fest installiert war.*)

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IBRRS 2014, 2194
ImmobilienImmobilien
Bereits bestehende Baulast: Kein Anspruch auf inhaltsgleiche Grunddienstbarkeit!

OLG Bremen, Beschluss vom 16.07.2014 - 5 U 10/14

Unter besonderen - engen - Voraussetzungen wird im Falle der Bestellung einer Grunddienstbarkeit durch den Eigentümer des belasteten Grundstückes auch dessen Verpflichtung anerkannt, zusätzlich eine Baulast zu Gunsten des begünstigten Grundstückes zu übernehmen, soweit eine solche nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften zusätzlich erforderlich ist, um die Bebaubarkeit des begünstigten Grundstücks sicherzustellen. Umgekehrt gilt dies indessen nicht: aus dem Bestehen einer Baulast kann nicht ein Anspruch auf Bestellung einer inhaltlich entsprechenden Grunddienstbarkeit hergeleitet werden (im Anschluss an BGH, NJW 1989, 1607 und OLG Hamm, Urteil vom 07.02.2013 - 5 U 113/12).*)

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IBRRS 2014, 2167
ImmobilienImmobilien
Wann verjährt der Anspruch auf Beseitigung einer Beeinträchtigung der Grunddienstbarkeit?

BGH, Urteil vom 18.07.2014 - V ZR 151/13

Der Anspruch auf Beseitigung einer Beeinträchtigung der Grunddienstbarkeit, die durch eine Anlage auf dem dienenden Grundstück verursacht wird, verjährt in entsprechender Anwendung von § 197 Nr. 2 BGB in dreißig Jahren, wenn es um die Verwirklichung des Rechts selbst und nicht nur um eine Störung in der Ausübung geht (Fortführung von Senat, Urteil vom 22. Oktober 2010 - V ZR 43/10, IBRRS 2010, 4546).*)

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IBRRS 2014, 2149
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Arglistige Täuschung: Voraussetzungen und Beweislast

BGH, Urteil vom 27.06.2014 - V ZR 55/13

1. Die objektive Seite einer arglistigen Täuschung ist gegeben, wenn Kellerräume als Wohnraum angepriesen werden, obwohl die für eine solche Nutzung erforderliche baurechtliche Genehmigung fehlt; nichts anderes gilt, wenn die Wohnraumnutzung zwar nicht genehmigungsbedürftig, aber anzeigepflichtig ist, damit die Baubehörde prüfen kann, ob sie ein Genehmigungsverfahren einleitet.*)

2. Behauptet der Verkäufer, den Käufer vor Vertragsschluss über einen offenbarungspflichtigen Umstand aufgeklärt zu haben, muss der Käufer beweisen, dass die Aufklärung nicht erfolgt ist. Das gilt auch dann, wenn der Verkäufer behauptet, einen durch vorheriges aktives Tun bei dem Käufer hervorgerufenen Irrtum durch spätere Aufklärung beseitigt zu haben (Bestätigung von Senat, Urteil vom 22.10.1976 - V ZR 247/75, LM § 123 BGB Nr. 47).*)

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IBRRS 2014, 2144
ImmobilienImmobilien
Grundbuchamt ist an die Angaben aus dem Sonderungsbescheid gebunden

OLG Naumburg, Beschluss vom 06.12.2013 - 12 Wx 42/13

Mit Bestandskraft des Sonderungsbescheides übernimmt das Grundbuchamt die aus dem Sonderungsplan hervorgehenden tatsächlichen Angaben als Berichtigung in die Bestandsangaben des Grundbuchs. Dabei ist es an die Fortführungsnachweise gebunden. Eine Sachprüfung des zugrunde liegenden behördlichen Eintragungsersuchens findet nicht statt. Die Verantwortung für die Richtigkeit trägt allein die ersuchende Behörde.*)

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IBRRS 2014, 2123
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Risse in Wand durch Bohrungen auf Nachbargrundstück: Nachbar haftet!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.07.2014 - 9 U 100/13

Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch kommt auch in Fällen sog. faktischer Duldung zur Anwendung, wenn der Eigentümer eines Grundstückes wesentliche Beeinträchtigungen beispielsweise durch Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück deshalb hinnehmen muss, weil ihm eine rechtzeitige Abwehr dieser Beeinträchtigung unverschuldet nicht möglich ist.

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IBRRS 2014, 2093
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Das Eigentum am Grundstück umfasst nicht die darauf gefundenen Fossilien

OLG Frankfurt, Urteil vom 27.06.2014 - 12 U 42/13

1. Bei Fossilien handelt es sich um pflanzliche oder tierische Überreste, deren wissenschaftlicher Erkenntniswert sich gerade daraus ergibt, dass identifizierbare Einzelteile überdauert haben, die noch nicht durch die Einflüsse der Zeit und des umgebenden Bodens zu nur noch mineralischen Stoffen geworden sind. Fossile Funde fallen grundsätzlich unter den Schatzbegriff.

2. Das Grundeigentum erstreckt sich auch auf den Erdkörper unter der Oberfläche. Das gilt jedoch nicht für Fossilien.

3. Das Bergrecht umfasst nur die Bodenschätze und nicht die Fossilien.

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IBRRS 2014, 2115
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Annahme der Gasofferte durch einen Mieter gilt auch für alle übrigen Mieter

BGH, Urteil vom 22.07.2014 - VIII ZR 313/13

Das typischerweise an alle Mieter eines Grundstücks (hier: eines Einfamilienhauses) gerichtete Leistungsangebot des Energieversorgungsunternehmens (sogenannte "Realofferte") wird in der Regel von demjenigen, der die Energie entnimmt, konkludent sowohl für sich selbst als auch im Wege der - jedenfalls nach den Grundsätzen der Duldungsvollmacht gegebenen - Stellvertretung für die Mitmieter angenommen (Fortführung von BGH, Urteil vom 2. Juli 2014 - VIII ZR 316/13).*)

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IBRRS 2014, 2072
ImmobilienImmobilien
Hypothekenbrief ist nicht auffindbar: Muss Grundstückseigentümer suchen?

BGH, Beschluss vom 22.05.2014 - V ZB 147/13

Die Erben des verstorbenen Gläubigers sind dann unbekannte Gläubiger einer Briefhypothek, wenn der für sie erteilte Brief unauffindbar und der Aufenthalt des letzten bekannten Inhabers unbekannt ist. Hinterlegt der Grundstückseigentümer den noch offenen Betrag einer Forderung und klagt er daraufhin auf Ausschluss der Erben des unbekannten Hypothekengläubigers so kommt es nicht auf den Nachweis ihres Erbrechts, sondern allein darauf an, ob sie den (Erben-) Besitz am Hypothekenbrief erlangt haben oder wissen, wo sich der Brief befindet oder befinden könnte oder wer ihn zuletzt hatte und wo sich diese Person aufhält. Dabei ist es für den Grundstückseigentümer zumutbar zumindest nach dem Verbleib des Briefes zu fragen.

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IBRRS 2014, 2040
ImmobilienImmobilien
Mieteinkünfte aus zwangsverwalteten Immobilien: Sonstige Masseverbindlichkeiten!

FG Münster, Urteil vom 29.11.2013 - 4 K 3607/10 E

1. Für die Frage, ob eine Steuerforderung Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung ist, kommt es auf den Zeitpunkt der insolvenzrechtlichen Begründung und nicht auf die steuerliche Entstehung oder Fälligkeit an. Maßgeblich ist vielmehr der Zeitpunkt, in dem der gesetzliche Besteuerungstatbestand verwirklicht wird.*)

2. Einkommensteuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen des Insolvenzschuldners und aus Vermietung und Verpachtung, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens verwirklicht werden, sind Masseverbindlichkeiten i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO auch dann, wenn die vermieteten Grundstücke unter Zwangsverwaltung stehen.*)

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IBRRS 2014, 2028
ImmobilienImmobilien
Errichtung und Unterhalt des Notweges ist Aufgabe des Begünstigten

OLG Hamm, Urteil vom 31.03.2014 - 5 U 168/13

1. Das Notwegrecht im Sinne von § 917 Abs. 1 BGB kann im Grundbuch nicht eingetragen werden. Es beinhaltet kein dingliches Recht, sondern stellt eine inhaltliche Bestimmung des rechtlich geschützten Freiheitsbereiches des Grundeigentümers dar.*)

2. Der duldungspflichtige Eigentümer ist zur Errichtung und zum Unterhalt des Notweges nicht verpflichtet. Die Kosten treffen den Begünstigten.*)

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IBRRS 2014, 2079
ImmobilienImmobilien
Schutzstreifen auch für wasserwirtschaftliche Anlagen?

BGH, Urteil vom 09.05.2014 - V ZR 176/13

1. Für die Bemessung der Entschädigung nach § 9 Abs. 3 GBBerG kommt es darauf an, mit welchem Umfang das Recht nach § 9 Abs. 1 und 9 GBBerG, §§ 4 bis 10 SachenR-DV tatsächlich entstanden ist, nicht darauf, welcher Rechtsumfang in einer Anlagen- und Leitungsbescheinigung nach § 7 SachenR-DV ausgewiesen ist. Die auf einer solchen Bescheinigung beruhende Eintragung des Rechts in das Grundbuch muss dazu nicht berichtigt werden.*)

2. Die Regelung über den Schutzstreifen in § 4 Abs. 3 Satz 2 SachenR-DV gilt nur für Energieanlagen. Für wasserwirtschaftliche Anlagen nach § 9 Abs. 9 GBBerG, § 1 SachenR-DV gilt sie nur in dem (seltenen) Ausnahmefall entsprechend, dass der ordnungsgemäße Betrieb solcher Anlagen das generelle Freihalten eines Grundstücksstreifens neben der eigentlichen Ausübungsstelle erfordert.*)

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IBRRS 2014, 2249
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 25.06.2014 - VIII ZR 344/13

1. Für die Wirksamkeit einer an § 24 Abs. 3 Satz 1 AVBFernwärmeV aF (jetzt: § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV) zu messenden Preisanpassungsklausel ist grundsätzlich auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen.*)

2. Es ist nicht erforderlich, dass eine solche Preisanpassungsklausel bereits bei Vertragsschluss alle während der Vertragslaufzeit möglicherweise eintretenden Änderungen in den kostenmäßigen Zusammenhängen mit einbezieht. Sie wird deshalb erst mit Wirkung für die Zukunft nichtig, wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt Umstände einstellen, die zu einer Änderung der Kosten- und/oder Marktverhältnisse führen und nach denen die von § 24 Abs. 3 Satz 1 AVBFernwärmeV aF geforderte Kosten- und Marktorientierung der vom Wärmeversorger geforderten Preise fortan nicht mehr gewahrt ist (Fortführung der Senatsurteile vom 6. April 2011 - VIII ZR 273/09, BGHZ 189, 131, und vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 37/10, WM 2011, 1906).*)

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IBRRS 2014, 2016
ImmobilienImmobilien
Keine Eintragung einer Zwangssicherungshypothek für kapitalisierte Zinsen!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.04.2014 - 15 W 665/14

Die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek für kapitalisierte, im Vollstreckungstitel als solche nicht ausgewiesene Zinsen ist nicht zulässig.*)

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IBRRS 2014, 2012
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wie kann Verkäufer die Genehmigungsfähigkeit eines Altbaus beweisen?

OLG Koblenz, Urteil vom 05.06.2014 - 5 U 1477/12

1. Hat der Verkäufer alten Baubestandes aufgrund entsprechender Beschaffenheitsvereinbarung dafür einzustehen, dass das Kaufobjekt in seinem derzeitigen Bestand baurechtlich genehmigt ist (hier: durch Baugenehmigungen aus den Jahren 1897 und 1926), bleibt es im Wandelungsprozess des Käufers unerheblich, ob der Bau nach Maßgabe der aktuellen rechtlichen und technischen Vorgaben der Landesbauordnung nicht genehmigungsfähig wäre.*)

2. Hat der Verkäufer eine fortbestehende Baugenehmigung mit Bestandsschutz dargetan, muss der Käufer im Wandelungsprozess darlegen und beweisen, dass spätere Veränderungen zum Erlöschen der Baugenehmigung geführt haben.*)

3. Zur Bemessung der Nachfrist für die Beschaffung und den Nachweis einer Baugenehmigung.*)

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IBRRS 2014, 2015
ImmobilienImmobilien
Erwerber-GbR besteht aus Verwandten des Verkäufers: Kein Ausschluss des Vorkaufrechts!

OLG Celle, Beschluss vom 21.11.2013 - 4 W 201/13

§ 26 Nr. 1 BauGB ist nicht einschlägig, wenn Käufer des Grundstücks eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist, deren Gesellschafter ausschließlich (natürliche) Personen sind, die ihrerseits dem Anwendungsbereich des § 26 Nr. 1 BauGB unterfallen.*)

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IBRRS 2014, 1980
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge sind zulässig!

BVerfG, Beschluss vom 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

1. Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge nach § 10a KAG RP sind verfassungsrechtlich zulässig.*)

2. Werden Beiträge erhoben, verlangt der Grundsatz der abgabenrechtlichen Belastungsgleichheit nach Art. 3 Abs. 1 GG, dass die Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des konkret zurechenbaren Vorteils vorgenommen wird, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Beitrag abgegolten werden soll.*)

3. Die Bildung einer einheitlichen Abrechnungseinheit für Straßenausbaubeiträge ist zulässig, wenn mit den Verkehrsanlagen ein konkret-individuell zurechenbarer Vorteil für das beitragsbelastete Grundstück verbunden ist.*)

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IBRRS 2014, 1978
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Vertragsanpassung verweigert: Wohnbauförderer kann mindern!

VG Berlin, Urteil vom 18.06.2014 - 7 K 15.14

Ist im Fördervertrag geregelt, dass der Förderungsempfänger im Rahmen der Schlussabrechnung die förderfähigen Kosten nachzuweisen hat, die dann der Subventionsgeber überprüft, um auf dieser Grundlage ein Angebot zur Vertragsänderung von einer vorläufigen auf eine endgültige Zuwendungshöhe zu machen, verletzt der Förderungsempfänger seine Vertragspflichten, wenn er dieses Änderungsangebot nicht annimmt. Das gilt unabhängig davon, ob der Förderungsnehmer mehr zu bekommen hat oder rechtsgrundlos erhaltene Mittel zurückzahlen muss. Die Nichtannahme des Änderungsangebots berechtigt den Subventionsgeber, eine anteilige Minderung der Förderung im Umfang der Zustimmungspflicht zu verlangen.

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IBRRS 2014, 1957
ImmobilienImmobilien
Auch ein Souterrain Baujahr 1966 muss trocken sein!

OLG Koblenz, Beschluss vom 14.12.2012 - 5 U 1200/12

Nach der allgemeinen Verkehrserwartung muss auch vor 42 Jahren errichteter Wohnraum frei von aufsteigender Feuchtigkeit sein. Die Arglisthaftung des Verkäufers für einen derartigen Mangel erfordert keine Betrugsabsicht. Ausreichend ist ein von bedingtem Vorsatz getragenes Fürmöglichhalten und Inkaufnehmen.*)

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IBRRS 2014, 1968
ImmobilienImmobilien
Gaspreis abhängig von der Ölpreisentwicklung: Klausel wirksam?

BGH, Urteil vom 14.05.2014 - VIII ZR 116/13

Eine Preisanpassungsklausel in einem Erdgassondervertrag, nach der sich der Arbeitspreis für die Lieferung von Gas zu bestimmten Zeitpunkten ausschließlich in Abhängigkeit von der vertraglich definierten Preisentwicklung für Heizöl ändert, hält bei ihrer Verwendung im unternehmerischen Geschäftsverkehr der Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 1 BGB stand; dies gilt auch für eine Preisanpassungsklausel, nach der sich der Grundpreis für die Lieferung von Gas in Abhängigkeit von einem vertraglich bestimmten Lohnpreisindex ändert (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 14. Mai 2014 - VIII ZR 114/13).*)

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IBRRS 2014, 1928
ImmobilienImmobilien
Wie weit geht die Streupflicht für Anlieger?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.03.2014 - 9 U 143/13

1. Eine Gemeinde kann in einer Satzung Streupflichten nur insoweit auf Straßenanlieger übertragen, als sich diese Pflichten aus ihrer eigenen Verkehrssicherungspflicht ergeben. Hingegen kann die Gemeinde keine Streupflichten für Anlieger begründen, die über die Anforderungen der Verkehrssicherungspflicht hinausgehen.*)

2. Bei einer innerörtlichen Straße ohne Gehwege reicht es zum Schutz des Fußgängerverkehrs in der Regel aus, wenn bei Glätte im Winter auf einer Straßenseite ein Streifen von einem Meter bestreut wird. Es ist normalerweise nicht erforderlich, auf beiden Seiten der Straße einen Streifen für Fußgänger zu bestreuen.*)

3. Sieht eine Gemeindesatzung vor, dass bei innerörtlichen Straßen ohne Gehwege auf beiden Seiten bei Glätte jeweils ein Streifen für den Fußgängerverkehr von den Anliegern bestreut werden soll, geht dies in der Regel über den Umfang der Verkehrssicherungspflicht hinaus. Eine solche Regelung ist unwirksam; sie kann keine Streupflicht für die Anlieger begründen.*)

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IBRRS 2014, 1958
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grundstücksnutzung kann Jahrzehnte später untersagt werden!

BGH, Urteil vom 16.05.2014 - V ZR 181/13

Ein Eigentümer, der die Inanspruchnahme seines Grundstücks durch einen Nachbarn (hier: durch unterirdisch verlegte Leitungen) jahrzehntelang gestattet hat, verliert hierdurch nicht das Recht, die Gestattung zu widerrufen und anschließend seine Ansprüche aus § 1004 BGB geltend zu machen.*)

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IBRRS 2014, 1910
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Vor Eintragung Verfügungsbefugnis verloren: § 878 BGB nicht anwendbar

OLG Nürnberg, Beschluss vom 23.06.2014 - 15 W 1126/14

Zur Anwendung von § 878 BGB bei Verfügungen eines Nichtberechtigen.*)

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IBRRS 2014, 1909
ImmobilienImmobilien
Grundbucheintrag: Mit "Gesellschafter der GbR" ist die GbR als solche gemeint!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 05.05.2014 - 15 W 788/14

Ein Eintragungsersuchen - hier des Vollstreckungsgerichts, das als Eigentümer die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit dem Zusatz "als Gesellschafter der ... GdbR" bezeichnet, ist dahin auszulegen, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als solche eingetragen werden soll.*)

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IBRRS 2014, 1886
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Gasnetzbetreiber muss Termin zum Austausch des Gaszählers vorschlagen

AG Dieburg, Urteil vom 26.02.2014 - 20 C 1185/13

Will der Betreiber des örtlichen Gasnetzes die Wohnung des Anschlussnutzers zum Zwecke des Austauschs des Gaszählers gem. § 2 EichG betreten, so muss er vorher mindestens einen Termin vorschlagen. Es genügt nicht, dass er vom Anschlussnutzer verlangt, dass dieser Terminvorschläge unterbreitet.*)

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IBRRS 2014, 1880
ImmobilienImmobilien
Grundbuchamt ist nicht an eigenen Zurückweisungsbeschluss gebunden!

OLG München, Beschluss vom 14.05.2014 - 34 Wx 195/14

Die Grundbuchbeschwerde kann ohne Einschränkung auf neue Tatsachen und Beweismittel gestützt werden. Dies hat zur Folge, dass das ursprünglich mit Zwischenverfügung beanstandete Eintragungshindernis auch nach Zurückweisung des Antrags noch behebbar ist und die zunächst zutreffende Entscheidung des Grundbuchamts nunmehr aufgehoben werden muss. Dies hat regelmäßig bereits im Rahmen des Abhilfeverfahrens stattzufinden. Eine Bindung des Grundbuchamts an den eigenen Zurückweisungsbeschluss besteht in diesem Rahmen nicht.*)

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IBRRS 2014, 1885
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Auch in einem alten Fachwerkhaus muss es im Winter warm werden!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.06.2014 - 9 U 184/10

1. Verpflichtet sich der Verkäufer im notariellen Grundstückskaufvertrag - trotz eines gleichzeitigen Gewährleistungsausschlusses -, "diejenigen erheblichen versteckten Mängel zu offenbaren, die ihm bekannt sind oder bekannt sein müssten", dann haftet er für einen Mangel des Hauses bereits dann, wenn er den Mangel vor dem Verkauf infolge Fahrlässigkeit nicht bemerkt hat; ein arglistiges Verhalten ist nicht Voraussetzung für die Haftung des Verkäufers.*)

2. Bei einem gebrauchten Wohnhaus gehört zur "üblichen Beschaffenheit" im Sinne von § 434 Abs. 1 Nr. 2 BGB insbesondere eine ausreichende Beheizbarkeit. Das bedeutet, dass in zum Aufenthalt dienenden Räumen auch bei starker Kälte im Winter jedenfalls mindestens 20 Grad Celsius erzielt werden können, und dass dabei gleichzeitig - bei geschlossenen Fenstern - keine erheblichen Zugerscheinungen auftreten. Wenn die Parteien nichts anderes vereinbaren, gelten für ein altes Fachwerkhaus keine anderen Anforderungen.*)

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IBRRS 2014, 1896
ImmobilienImmobilien
Erbbaurechtsvertrag: Faktoren für die Bemessung des Erbbauzinses

BGH, Urteil vom 21.02.2014 - V ZR 6/13

1. Maßgebende Faktoren für die Bemessung des Erbbauzinses können die Art der Bebauung, die Nutzung des Grundstücks und dessen Ertragswert sowie die Finanzierung des Projekts einschließlich der Höhe etwaiger Fördermittel sein. Die Vertragspartner können allerdings von diesen Faktoren Abstand nehmen und vereinbaren, dass der Erbbauzins nur bei einer Änderung der "allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse" oder des Grundstückswertes auf Verlangen eines Vertragspartners vorzunehmen ist, soweit dies unter Berücksichtigung aller Umstände nicht unbillig erscheint.

2. Die Nichtgewährung einer Anschlussförderung stellt keine Änderung der "allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse" dar. Allgemein anerkannter Maßstab dafür ist der Mittelwert der Einkommen der Arbeiter und Angestellten einerseits und der Lebenshaltungskosten bzw. Verbraucherpreise andererseits. Dem entsprechend geht es bei der Nichtgewährung der Anschlussförderung um Auswirkungen einer Entscheidung der Exekutive über den Ausstieg aus der Förderung des sozialen Wohnungsbaus, die nicht der Allgemeinheit, sondern einer im sozialen Wohnungsbau engagierten Gruppe von Beteiligten ein Sonderopfer abverlangt.

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IBRRS 2014, 1846
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ImmobilienImmobilien
Immobilienerwerb: Relevant sind nur die Flächenangaben im Kaufvertrag!

LG Landshut, Urteil vom 09.05.2014 - 54 O 2974/13

1. Wird in einem Maklerexposé eine Grundstücksfläche angegeben, die von der tatsächlichen Fläche abweicht, liegt keine arglistige Täuschung vor, wenn die tatsächliche Grundstücksgröße aus dem Kaufvertrag ersichtlich ist und der Veräußerer selbst von der falschen Größe ausgegangen ist. Das gilt auch dann, wenn der Erwerber schon im Vorfeld des Grundstückskaufs mehrmals darauf hingewiesen hat, dass die Größe des Grundstücks von entscheidender Bedeutung für die Kaufentscheidung ist.

2. Allein die Flächenangabe im Kaufvertrag stellt die relevante Informationsquelle für Erwerber und Veräußerer.

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IBRRS 2014, 1840
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ImmobilienImmobilien
Notwegerecht, Baufahrzeuge und Notwegerente

OLG München, Urteil vom 19.02.2014 - 7 U 4085/11

1. § 918 Abs. 2 BGB findet für Grundstücksteilungen Anwendung, die vor Inkrafttreten des BGB stattfanden.

2. Bei der Bestimmung des Notwegerechts ist die Zufahrtsmöglichkeit mit Krankenwagen und Baufahrzeugen zu berücksichtigen. Die Breite des Notwegs mit 2 m ist zu dulden. Die Notwegerente ergibt sich aus der Verkehrswertminderung des dienenden Grundstücks.

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IBRRS 2014, 1833
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ImmobilienImmobilien
Anschluss an Abwassernetz: Eigentümer muss Baukostenzuschuss zahlen!

BGH, Urteil vom 05.06.2014 - VII ZR 152/13

Wird ein Grundstück, dessen Schmutzwasser zuvor einer auf dem Grundstück befindlichen Kleinkläranlage mit einem an das öffentliche Abwassernetz angeschlossenen Überlauf zugeführt wurde, an eine neu errichtete öffentliche Schmutzwasserleitung angeschlossen, kann hierfür nach den Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser ein Baukostenzuschuss für einen "Anschluss an die öffentlichen Entwässerungsanlagen" geschuldet sein.*)

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IBRRS 2014, 1786
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ImmobilienImmobilien
Grundstück nicht anderweitig befahrbar: Notwegerecht ist zu bewilligen!

LG Hamburg, Urteil vom 20.06.2014 - 328 O 180/12

1. Eine öffentlich-rechtliche Baulast vermittelt keinen privatrechtlichen Anspruch auf Bewilligung einer inhaltsgleichen Grunddienstbarkeit.

2. Dem Eigentümer eines Grundstücks steht das Notwegerecht zu, wenn sein Grundstück über keine notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg verfügt und auch nicht anderweitig über städtische Fläche mit Fahrzeugen zu erreichen ist.

3. Das Notwegerecht beträgt 3 m. Das Begehren einer Notwegerente ist rechtsmissbräuchlich, wenn bei der Bestimmung des Grundstückskaufpreises eine Kompensation erfolgt.

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IBRRS 2014, 1778
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ImmobilienImmobilien
Miete einmalig im Voraus bezahlt: § 1124 Abs. 2 BGB bleibt anwendbar!

BGH, Urteil vom 30.04.2014 - VIII ZR 103/13

Eine in einem Mietvertrag mit fester Laufzeit als Einmalzahlung vereinbarte und vor der Beschlagnahme vollständig gezahlte Miete ist den Hypothekengläubigern gegenüber gemäß § 1124 Abs. 2 BGB insoweit unwirksam, als sie sich auf die (fiktive) anteilige Miete für eine spätere Zeit als den zur Zeit der Beschlagnahme laufenden (beziehungsweise bei Beschlagnahme nach dem fünfzehnten Tage des Monats für eine spätere Zeit als den ersten Monat nach der Beschlagnahme) bezieht.*)

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IBRRS 2014, 1745
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ImmobilienImmobilien
Wann verjährt ein Unterlassungsanspruch wegen Eigentumsstörung?

OVG Saarland, Beschluss vom 18.06.2014 - 1 A 20/14

1. Wird das Eigentum durch unberechtigtes unterirdisches Durchleiten von Abwasser durch ein Grundstück gestört, beginnt der Lauf der Verjährung eines Unterlassungsanspruchs aus § 1004 BGB nicht, solange die Störung andauert.*)

2. Eine Verwirkung des Rechts, einen solchen Unterlassungsanspruch geltend zu machen, setzt neben der Hinnahme des Durchleitens über längere Zeit das Hinzutreten weiterer Umstände voraus, aufgrund derer der Unterlassungspflichtige darauf vertrauen durfte und darauf vertraut hat, dass der Grundstückseigentümer die Inanspruchnahme seines Grundstücks im Wissen, hierzu nicht verpflichtet zu sein, dauerhaft dulden wird.*)

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IBRRS 2014, 1742
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ImmobilienImmobilien
Angebot unbefristet, aber widerruflich: Klausel unwirksam!

BGH, Urteil vom 09.05.2014 - V ZR 266/12

Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen das Angebot des anderen Teils unbefristet fortbesteht und vom Verwender jederzeit angenommen werden kann, sind auch dann mit § 308 Nr. 1 BGB unvereinbar, wenn das Angebot nicht bindend, sondern widerruflich ist.

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IBRRS 2014, 1743
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ImmobilienImmobilien
Grundstück mangelhaft: Wann ist die Mängelbeseitigung unverhältnismäßig?

BGH, Urteil vom 04.04.2014 - V ZR 275/12

1. Stellen sich die zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten als unverhältnismäßig dar, so kann der Käufer von dem Verkäufer nur Ersatz des mangelbedingten Minderwerts der Sache verlangen.*)

2. Ob die Kosten unverhältnismäßig sind, ist aufgrund einer umfassenden Würdigung der Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der in § 439 Abs. 3 BGB genannten Kriterien festzustellen.*)

3. Bei Grundstückskaufverträgen kann als erster Anhaltspunkt davon ausgegangen werden, dass die Kosten der Mängelbeseitigung unverhältnismäßig sind, wenn sie entweder den Verkehrswert des Grundstücks in mangelfreiem Zustand oder 200% des mangelbedingten Minderwerts übersteigen.*)

4. Für die Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit der Kosten kommt es auf den Beginn der Mängelbeseitigung durch den Käufer an. Stellt sich während deren Ausführung heraus, dass die Kosten höher als erwartet sind, steht dies einer Ersatzpflicht nur entgegen, wenn ein wirtschaftlich denkender Käufer die Arbeiten auch unter Berücksichtigung der bereits angefallenen Kosten nicht fortführen würde bzw. fortgeführt hätte.*)




IBRRS 2014, 1691
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ImmobilienImmobilien
"Die Gebäulichkeiten nicht zu erweitern": Grunddienstbarkeit bestimmt genug!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.04.2014 - 9 U 118/11

1. Eine Grunddienstbarkeit mit der Verpflichtung, auf einem bestimmten Grundstück, "die Gebäulichkeiten nicht zu erweitern", ist grundsätzlich bestimmt genug. Maßgeblich für den Inhalt der Baubeschränkung ist der Gebäudebestand auf dem Grundstück zur Zeit der Begründung der Dienstbarkeit.*)

2. Der Begriff "Gebäulichkeiten" bezeichnete in Baden im 19. Jahrhundert nicht nur oberirdische Gebäude, sondern auch Keller und unterirdische Räume.*)

3. Eine Baubeschränkung auf einem Grundstück kann u. a. den Zweck haben, die Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks zu begrenzen, um mit der Nutzung verbundene mögliche Immissionen oder Belästigungen für den begünstigten Nachbarn gering zu halten. Es verstößt grundsätzlich nicht gegen Treu und Glauben, wenn der begünstigte Nachbar die Beseitigung eines gegen die Grunddienstbarkeit verstoßenden unterirdischen Technikraumes verlangt, da der (unzulässige) Technikraum die Nutzungsmöglichkeiten des übrigen (zulässigen) Gebäudes auf dem Grundstück verbessern und erweitern kann.*)

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IBRRS 2014, 1664
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ImmobilienImmobilien
Beeinträchtigung durch wild lebende Tauben: Grundstück mangelhaft?

OLG Köln, Beschluss vom 27.03.2014 - 19 U 178/13

Fliegende Tauben vom Nachbargrundstück können eine negative Beschaffenheit des Grundstücks darstellen, wenn deren Kot oder Gefieder oder deren Gurren über das, was von wild lebenden Vögeln ausgeht, wesentlich hinausgeht und deswegen nicht mehr als normal angesehen werden kann (hier verneint).

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IBRRS 2014, 1658
ImmobilienImmobilien
Gelöschter Insolvenzvermerk: Grundbuchamt muss von Verfügungsbefugnis ausgehen!

OLG Hamm, Beschluss vom 20.03.2014 - 15 W 392/13

Das Grundbuchamt hat von der Bewilligungsbefugnis des eingetragenen Eigentümers auszugehen, wenn zeitlich zurückliegend ein Insolvenzvermerk zunächst eingetragen worden, dann aber auf Ersuchen des Insolvenzgerichts gelöscht worden ist (Abweichung von OLG Brandenburg, MittBayNot 2013, 76 = BeckRS 2012, 08558).*)

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IBRRS 2014, 1653
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ImmobilienImmobilien
Gewährleistungsausschluss gilt nicht für zu kleine Instandhaltungsrücklage

OLG Köln, Beschluss vom 19.12.2013 - 19 U 133/13

1. Die Berechtigung an der Instandhaltungsrücklage gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft geht kraft Gesetzes mit Übertragung des Eigentums an der Wohnung auf den Erwerber über. Die Parteien eines Kaufvertrages über eine Eigentumswohnung sind jedoch nicht gehindert, für den Übergang dieses Anspruches einen gesonderten Kaufpreis zu vereinbaren. Das stellt einen Rechtskauf dar.

2. Ist die Höhe der Instandhaltungsrücklage wesentlich niedriger als von den Parteien angenommen, liegt ein Mangel des Rechts vor. Der Käufer kann dann den Kaufpreis entsprechend mindern. Das gilt auch dann, wenn die Parteien einen wirksamen Gewährleistungsausschluss für Sachmängel des Grundstückes und des Gebäudes sowie der mitverkauften beweglichen Gegenstände vereinbart haben.

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IBRRS 2014, 1620
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ImmobilienImmobilien
Schriftform nur eingehalten, wenn der Pachtgegenstand genau bezeichnet wird!

OLG Hamm, Urteil vom 13.03.2014 - 10 U 92/13

1. Für die Einhaltung der Schriftform für einen Landpachtvertrag, der länger als zwei Jahre gelten soll, ist der gesamte Vertragsinhalt einschließlich aller Vereinbarungen, die Bestandteil des Vertrages sein sollen, formbedürftig. Dazu gehören die vollständige Bezeichnung der Vertragsparteien, des Pachtgegenstandes der Pachtzeit und der Höhe der Pachtzinsen.*)

2. Für die Bezeichnung des Pachtgegenstandes genügt es nicht, wenn lediglich die Gemarkung und eine ungefähre Größe angegeben werden, auch wenn den Vertragsparteien klar ist, welche Fläche verpachtet sein soll. Allein aus der Vertragsurkunde muss es einem Dritten bzw. dem Rechtsnachfolger der Vertragsparteien möglich sein, sich über den Inhalt der auf ihn nach §§ 593a, 566 BGB übergehenden Rechte und Pflichten zu informieren.*)

3. Folge der Nichteinhaltung der Schriftform ist nicht die Unwirksamkeit des Landpachtvertrages. Dieser ist vielmehr statt der vertraglich vorgesehenen Zeit gemäß § 585a BGB auf unbestimmte Zeit abgeschlossen worden und kann unter Einhaltung der in § 594a Abs. 1 BGB vorgesehenen Frist jederzeit gekündigt werden.*)

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