Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5140 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2014, 1074OLG Frankfurt, Urteil vom 27.04.2012 - 16 U 192/11
1. Die Anfechtung eines Wohnungskaufvertrags arglistiger Täuschung (hier: Fenster 30% kleiner als im Prospekt angegeben) ist ausgeschlossen, wenn der Erwerber den Kaufvertrag bestätigt hat.
2. Eine Bestätigung ist jede Erklärung, in der der Wille zum Ausdruck kommt, ein ihm bekanntes Anfechtungsrecht nicht auszuüben. Im Fall der arglistigen Täuschung kann der Anfechtungsberechtigte daher nur den Bestätigungswillen haben, wenn er weiß oder zumindest mit der Möglichkeit rechnet, dass der Anfechtungsgegner ihn bewusst getäuscht hat. Außerdem muss er wissen, dass sich aus den ihm bekannten Tatsachen für ihn ein Anfechtungsrecht ergibt.
VolltextIBRRS 2014, 1081
OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.03.2014 - 2 U 16/13
1. Zu den Voraussetzungen einer fristgemäßen Berufungsbegründung durch Einreichung eines Computerfaxes.*)
2. Zum Mieterwechsel nach sog. Asset-Deal.*)
VolltextIBRRS 2014, 1037
OLG Jena, Beschluss vom 26.08.2013 - 9 W 323/13
Die Löschung des Insolvenzvermerks entbindet in einem solchen Fall das Grundbuchamt nach der soweit ersichtlich einhelligen Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung das Grundbuchamt nicht von seiner Verpflichtung, zu prüfen, ob der Schuldner tatsächlich wieder verfügungsbefugt ist.*)
VolltextIBRRS 2014, 1036
OLG Jena, Beschluss vom 23.08.2013 - 9 W 356/13
Der Nachweis der Nichtexistenz einer juristischen Person ist im Regelfall nicht mit den Mitteln des § 29 GBO zu führen. Es ist daher namentlich in solchen Fällen anerkannt, dass das Grundbuchamt in die dann zu erfolgende freie Beweiswürdigung auch allgemeine Lebenserfahrungen und solche Nachweise einzubeziehen hat, die den strengen Formanforderungen des § 29 GBO nicht entsprechen.*)
VolltextIBRRS 2014, 1042
OLG Oldenburg, Urteil vom 10.01.2014 - 11 U 66/13
Die Bestellung einer Grunddienstbarkeit gibt nur in besonderen Ausnahmefällen und unter engen Voraussetzungen einen Anspruch auf Bewilligung einer Baulast.*)
VolltextIBRRS 2014, 1046
OLG Hamm, Beschluss vom 06.12.2013 - 14 UF 166/13
Ein Anspruch auf Nutzungsentgelt gegen den nach der Trennung in der gemeinschaftlichen Immobilie verbliebenen Ehegatten entsteht erst nach dem eindeutigen Verlangen einer Verwaltungs- und Benutzungsregelung i.S.v. § 745 Abs. 2 BGB, welches ihn vor die Alternative "Zahlung oder Auszug" stellen muss (Anschluss an OLG Braunschweig, NJW-RR 1996, 1153 = FamRZ 1996, 548; OLG Brandenburg, NJWE-FER 2001, 273 = FamRZ 2001, 1713; OLG Naumburg, FamRZ 2012, 1941 = BeckRS 2013, 00111).*)
VolltextIBRRS 2014, 1053
BGH, Urteil vom 24.01.2014 - V ZR 249/12
Ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, das ohne das Hinzutreten weiterer Umstände den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten erlaubt, liegt bei Grundstückskaufverträgen grundsätzlich erst ab einer Verkehrswertüber oder -unterschreitung von 90% vor.*)
VolltextIBRRS 2014, 1008
OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.03.2014 - 4 U 435/12
1. Eine zur Haftung des potenziellen Verkäufers wegen Abbruchs von Vertragsverhandlungen führende gesteigerte Vertrauensbeziehung liegt nicht schon dann vor, wenn der Kaufinteressent im Rahmen der Verhandlungen eine Finanzierungszusage übergibt.*)
2. Auch durch den (nicht auf Veranlassung des Verkäufers erfolgten) Abschluss eines nicht mehr zu widerrufenden Darlehensvertrags des Kaufinteressenten vor Beurkundung des Grundstückskaufvertrags kann im Allgemeinen keine rechtliche Bindung bzw. Haftung des Veräußerers herbeigeführt werden.*)
VolltextIBRRS 2014, 0986
OLG Saarbrücken, Urteil vom 12.02.2014 - 2 U 113/13
Zu den Voraussetzungen der winterlichen Streupflicht auf privaten Flächen.*)
VolltextIBRRS 2014, 0983
OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.02.2014 - 4 U 20/13
1. Leitet der Kläger im Prozess gegen die lediglich Kredit gebende Bank eine Pflichtverletzung der Bank aus der Behauptung her, die Bank habe ihn über die sittenwidrige Überhöhung des Kaufpreises der finanzierten Eigentumswohnung nicht aufgeklärt, so muss er zur Darlegung der Überhöhung des Kaufpreises substantiierten Vortrag zu den wertbildenden Faktoren halten.*)
2. Dient der Kredit dazu, im Wege des Bauherrenmodells neuen Wohnraum zu schaffen, kann der Nachweis einer Überteuerung nicht durch einen Vergleich der Grunderwerbs- und Herstellungskosten der konkreten Wohnung mit dem Verkehrswert einer auf dem freien Wohnungsmarkt im Altbestand bereits vorhandenen Wohnung geführt werden.*)
VolltextIBRRS 2014, 0897
OLG Celle, Beschluss vom 05.11.2013 - 4 W 192/13
Sind bei der Bestandteilszuschreibung nach § 6 Abs. 1 S. 1 GBO das zuzuschreibende und das aufnehmende Grundstück unterschiedlich belastet, so kann allein hieraus eine Besorgnis der Verwirrung nicht hergeleitet werden.*)
VolltextIBRRS 2014, 0904
OLG Celle, Beschluss vom 17.10.2013 - 4 W 185/13
Ein Zulassungsbeschluss i. S. v. § 111h Abs. 2 StPO ersetzt die materiell-rechtlich erforderliche dingliche Einigung nach § 880 Abs. 2 Satz 1 BGB und damit die grundbuchrechtliche Bewilligung nach § 19 GBO nicht.*)
VolltextIBRRS 2014, 0877
AG Bergisch Gladbach, Urteil vom 16.12.2013 - 68 C 404/13
Verlangt der Unternehmer für eine gewöhnliche Türöffnung an einem Werktag zur üblichen Geschäftszeit einen Preis, der den Durchschnittspreis um mehr als 100% und sogar fast um 200% überschreitet, handelt es sich um einen sittenwidrigen Werkvertrag.
VolltextIBRRS 2014, 0862
OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.11.2013 - 12 U 117/13
Ist in einer Grunddienstbarkeit gesichert, dass auf dem Nachbargrundstück in einer Abstandsfläche von 10 m keine Gebäude errichtet werden dürfen, so gilt dies auch für in diesen Luftraum ragende Balkone.
VolltextIBRRS 2014, 0789
OLG München, Beschluss vom 20.01.2014 - 34 Wx 516/13
1. Berichtigung des Grundbuchs aufgrund Bewilligung im Weg der (formfreien) Abschichtungsvereinbarung unter Miterben.*)
2. Wird im Rahmen der Abschichtungsvereinbarung bewilligt, im Wege der Grundbuchberichtigung den Insolvenzverwalter des einzig verbleibenden Erben als Gläubiger des Rechts im Grundbuch einzutragen, kann die Bewilligung dahin auszulegen sein, dass der Insolvenzschuldner als Gläubiger mit einem Insolvenzvermerk am Recht eingetragen werden solle.*)
VolltextIBRRS 2014, 0802
AG München, Urteil vom 11.06.2013 - 415 C 3398/13
Der Inhaber eines Stellplatzes darf diesen in seiner kompletten Breite ausnutzen und sein Fahrzeug auf der rechten Seite parken, auch wenn er dadurch dem Nutzer der danebenliegenden Parkfläche das Einsteigen in sein Fahrzeug erschwert.
VolltextIBRRS 2014, 0810
BGH, Beschluss vom 16.01.2014 - V ZB 12/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0781
OLG Oldenburg, Beschluss vom 30.09.2013 - 12 W 261/13
1. Ein berechtigtes Interesse an der Einsicht des Grundbuchs i.S.v. § 12 Abs. 1 GBO ist gegeben, wenn ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargetan wird, das sich im Unterschied zum rechtlichen Interesse nicht auf ein bereits vorhandenes Recht oder konkretes Rechtsverhältnis stützen muss, sondern auch mit einem bloß tatsächlichen, insbesondere wirtschaftlichen Interesse begründet werden kann. Dabei genügt nicht jedes beliebige Interesse. Vielmehr muss die Verfolgung unbefugter Zwecke oder reiner Neugier ausgeschlossen werden und die Kenntnis vom Grundbuchstand für den Antragsteller aus sachlichen Gründen für sein künftiges Handeln erheblich erscheinen. Diese Voraussetzungen gelten gleichermaßen auch für die auf eine Kenntniserlangung von einem Kaufpreis abzielende "erweiterte" Grundbucheinsicht in die Grundakten gemäß § 12 Abs. 3 GBO i.V.m. § 46 Abs. 1 GBVfg (Anschluss OLG Dresden, 3. Dezember 2009, 3 W 1228/09, Rpfleger 2010, 209 und OLG Stuttgart, 28. September 2010, 8 W 412/10, FGPrax 2010, 324).
2. Hat der Antragsteller einen Zahlungsanspruch gegen den früheren Miteigentümer des Grundbesitzes konkret dargelegt und durch Vorlage des zugrundeliegenden Vertrages belegt, hat er ein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht und an der Erteilung einer Ablichtung des mit dem neuen Eigentümer abgeschlossenen Kaufvertrags.
VolltextIBRRS 2014, 0751
OLG München, Urteil vom 09.01.2014 - 34 Wx 495/13
Bevollmächtigen die Vertragsparteien den Notar zur Abgabe von Grundbucherklärungen, so bezieht sich die Regelung, wonach diese erst abgegeben werden dürfen, wenn die Kaufpreiszahlung vom Veräußerer schriftlich bestätigt oder vom Erwerber durch schriftliche Bankbestätigung nachgewiesen ist, nur das Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Notar.*)
VolltextIBRRS 2014, 0743
BFH, Urteil vom 20.11.2013 - II R 38/12
Ist bei einer Grundstücksschenkung unter Auflage (hier Verpflichtung zur Einräumung eines Wohnrechts am Grundstück) die Auflage bei der Schenkungsteuer dem Grunde nach bereicherungsmindernd abziehbar, unterliegt sie mit ihrem nach den für die Grunderwerbsteuer geltenden Vorschriften zu ermittelnden Wert der Grunderwerbsteuer. § 3 Nr. 2 GrEStG gebietet es nicht, die Auflage bei der Schenkungsteuer und bei der Grunderwerbsteuer nach übereinstimmenden Maßstäben zu bewerten.*)
VolltextIBRRS 2014, 0738
OLG Hamm, Urteil vom 24.10.2013 - 5 U 66/13
Zu Lasten der Klägerin ist im Rahmen des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs auch eine schuldlose Mitverursachung zu berücksichtigen, da Haftungsbegründung und Haftungsbeschränkung korrespondieren.*)
VolltextIBRRS 2014, 0716
VG Berlin, Urteil vom 19.09.2013 - VG 16 K 5.12
Zum Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert" von Sozialwohnungen bei einem Notverkauf des Insolvenzverwalters zur Abwendung der Zwangsversteigerung mit Zustimmung der IBB, die die Löschung der öffentlichen Grundpfandrechte gegen Rückgabe der Landesbürgschaften bewilligt hat.*)
VolltextIBRRS 2014, 0740
BGH, Urteil vom 22.01.2014 - VIII ZR 391/12
Zum Zustandekommen eines Energielieferungsvertrages durch bloße Belieferung eines unter Zwangsverwaltung stehenden Grundstücks mit Strom.*)
VolltextIBRRS 2014, 0707
BGH, Urteil vom 15.01.2014 - XII ZR 83/13
1. Bei der Verkehrswertermittlung nach § 12 Abs. 3 SchuldRAnpG ist auch der Wert des Bauwerks zu berücksichtigen, soweit dem Grundstückseigentümer im Hinblick auf seine Dispositionsfreiheit über die weitere Grundstücksnutzung hinaus durch das Bauwerk ein tatsächlich für ihn realisierbarer Wert zufließt.*)
2. Eine Entschädigung nach § 12 SchuldRAnpG kann nicht beansprucht werden, bevor das Grundstück zurückgegeben ist.*)
VolltextIBRRS 2014, 0699
VG Potsdam, Urteil vom 20.12.2013 - 11 K 682/09
Der Grundstückseigentümer hat wegen einer Steuer, die als öffentliche Last auf dem Grundbesitz ruht, die Zwangsvollstreckung in den Grundbesitz zu dulden. Das gilt auch dann, wenn es um Steuerschulden geht, die der vorherige Eigentümer nicht beglichen hat, seine Inanspruchnahme aber voraussichtlich nicht zur Begleichung der Steuerschuld führen wird.
VolltextIBRRS 2014, 0706
BGH, Urteil vom 15.01.2014 - VIII ZR 111/13
1. Auch Allgemeine Geschäftsbedingungen von Fernwärmeunternehmen werden nur aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Einbeziehungsvereinbarung Inhalt eines Vertrages über die Versorgung mit Fernwärme.*)
2. § 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV ist auf Verträge über die Versorgung mit Fernwärme, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen sind, nicht anwendbar.*)
VolltextIBRRS 2014, 0689
OLG München, Beschluss vom 05.11.2013 - 34 Wx 388/13
Ein Grundstückseigentümer hat keinen Anspruch auf Umschreibung des Grundbuchblatts, damit eine rechtmäßig eingetragene, aber zwischenzeitlich wieder gelöschte Zwangshypothek sowie Zwangsversteigerungsvermerke aus dem (aktuellen) Grundbuch nicht mehr ersichtlich sind (Anschluss an OLG Celle FGPrax 2013, 146).*)
VolltextIBRRS 2014, 0681
VG Potsdam, Urteil vom 26.09.2013 - VG 10 K 2786/12
1. Die Straßenreinigungs- und Winterdienstpflicht der Gemeinden, die sie auf die Straßenanlieger übertragen dürfen, ist auf die Verkehrsflächen beschränkt. Solche sind im Wesentlichen die Fahrbahnen sowie Rad- und Gehwege. Nicht zu den Verkehrsflächen gehören Böschungen, Gräben, Entwässerungsanlagen oder etwa die zur Straße gehörenden Pflanzen (Straßenbegleitgrün). Die Gemeinde darf den Anliegern keine Reinigungspflichten für Hydranten, Hydrantenkappen einschließlich dazu gehöriger Schieberkappen auferlegen.
2. Gemeinden dürfen Anlieger zur Reinigung und zum Winterdienst auf Fahrbahnen nicht heranziehen.
VolltextIBRRS 2014, 0668
OLG Hamm, Urteil vom 08.08.2013 - 5 U 26/13
Ausgeübt werden kann das Ablösungsrecht gem. § 268 Abs. 1, § 1150 BGB erst dann, wenn die Gläubigerin die Zwangsvollstreckung in das Grundstück betreibt und der Ablösende Gefahr läuft, durch die Zwangsvollstreckung seinen Besitz an dem Anwesen zu verlieren. Dabei bezieht sich das Ablösungsrecht jedoch nur auf die Grundschuld, wegen der vollstreckt wird.*)
VolltextIBRRS 2014, 0653
BGH, Urteil vom 17.01.2014 - V ZR 108/13
1. Bei einer Eigentumswohnung, deren Erwerb der Alterssicherung dienen soll, rechnet ein vernünftiger Erwerber grundsätzlich nicht damit, dass die vorgeschlagene Finanzierung erst mehrere Jahre nach Eintritt des Rentenalters vollständig abgeschlossen sein wird. Ist das der Fall, ist der Erwerber im Beratungsgespräch unmissverständlich darauf hinzuweisen. Unterlässt der Anlageberater einen solchen Hinweis, macht er sich schadensersatzpflichtig.
2. Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen das Angebot des anderen Teils unbefristet fortbesteht und von dem Verwender jederzeit angenommen werden kann, sind auch dann unzulässig, wenn sich der andere Teil durch einen Widerruf von seinem Angebot lösen kann.
VolltextIBRRS 2014, 0645
AG Osnabrück, Urteil vom 05.08.2013 - 14 C 557/12
Ein Wartungsvertrag über Heizkostenverteiler ist anfechtbar, wenn die Wartung dieser Geräte nicht notwendig ist und der Kunde beim Vertragsabschluss hierüber getäuscht wurde.
VolltextIBRRS 2014, 0557
OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.12.2013 - 9 U 184/11
1. Sonnenlichtreflexionen von Photovoltaikanlagen können als wesentliche und nicht ortsübliche Störungen abgewehrt werden.
2. Die Wesentlichkeit der Blendungen beurteilt sich nicht nur nach Dauer und Intensität, sondern auch nach ihrer Art. Dabei sind horizontale und direkte Blendungen von Solaranlagen besonders zu berücksichtigen.
3. Die konkrete Ortsüblichkeit der Blendwirkungen von Solaranlagen ist im Einzelfall festzustellen. Nur wenn die konkreten, erheblichen Reflexionswirkungen dem fraglichen Wohngebiet ein bestimmtes Gepräge geben, kann von einer Ortsüblichkeit ausgegangen werden.
VolltextIBRRS 2014, 0553
BGH, Urteil vom 22.11.2013 - V ZR 161/12
Ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht ist neben der Bestellung eines dinglichen Vorkaufsrechts dann als zusätzlich vereinbart anzusehen, wenn die Vorkaufsberechtigung bereits vom Vertragsschluss an und unabhängig von der Eintragung des Vorkaufsrechts im Grundbuch bestehen soll.*)
VolltextIBRRS 2014, 0507
OLG Nürnberg, Beschluss vom 04.12.2013 - 15 W 2175/13
Ergeben sich im Antragsverfahren aus dem Vortrag des Antragstellers konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen von Eintragungshindernissen - hier die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Urteils über eine Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO -, so obliegt es dem Antragsteller, die deshalb bestehenden Bedenken gegen die Eintragung auszuräumen.*)
VolltextIBRRS 2014, 0492
BGH, Urteil vom 22.11.2013 - V ZR 199/12
1. Wird ein Grundstück in der Weise aufgeteilt, dass ein aufstehendes Gebäude von der Grenze der beiden neu gebildeten Grundstücke durchschnitten wird, kommt es für die Höhe der Überbaurente auf die Grundstückswertverhältnisse im Zeitpunkt der Grundstücksteilung an.*)
2. Allerdings ruhen die Duldungspflicht nach § 912 Abs. 1 BGB und das Rentenrecht solange, bis die Grundstücke in das Eigentum verschiedener Personen gelangen.*)
VolltextIBRRS 2014, 0411
OLG Bremen, Urteil vom 21.11.2013 - 3 U 23/13
1. Die Angaben über Grundstücksgröße, die der Verkäufer gegenüber dem Makler macht, sind kein Exposé, sondern dienen der Vorbereitung der Vermarktung einschließlich der Erstellung eines Exposés.
2. Bei den Flächenangaben einer Immobilie handelt es sich um so wesentliche Informationen, die für den Erwerber des Grundstücks erkennbar von großer Bedeutung sind. Erklärungen hierzu müssen dennoch hinreichend konkret und deutlich getroffen werden. Erkundigt sich der Käufer eines Grundstücks erst am Rande des Notartermins beim Veräußerer ganz allgemein nach der Richtigkeit der angegebenen Zahlen im Maklerexposé, ohne offenzulegen, dass er konkrete Bedenken bezüglich der Flächenangaben hat, und bestätigt der Veräußerer gutgläubig diese Angaben, hat der Erwerber keinen Mangelanspruch wegen Abweichung der tatsächlichen Größe des Grundstücks, wenn im Übrigen ein wirksamer Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde.
IBRRS 2014, 0407
LG Passau, Beschluss vom 28.02.2012 - 2 T 22/12
Photovoltaikanlagen, die als Aufdachanlagen konstruiert sind, sind als Zubehör des zu versteigernden Grundstücks anzusehen und müssen in die Verkehrswertfestsetzung einbezogen werden. Das ist auch dann der Fall, wenn der von den Anlagen erzeugte Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist und nicht im Gebäude selbst verbraucht wird.
VolltextIBRRS 2014, 0369
OLG Oldenburg, Beschluss vom 30.09.2013 - 12 W 261/13 (GB)
Ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse an der Einsicht in das Grundbuch ist gegeben, wenn dem früheren Miteigentümer des betroffenen Grundbesitzes ein konkreter Zahlungsanspruch in Höhe von einem Drittel des Verkehrswertes des Grundbesitzes nachweislich zusteht, wenn ein zugunsten der gemeinsamen Mutter der Beteiligten eingetragenes Nießbrauchsrecht erlischt.
VolltextIBRRS 2014, 0343
OLG Nürnberg, Beschluss vom 14.01.2014 - 4 U 2123/13
Überflutungsschäden auf einem landwirtschaftlichen Grundstück, die durch einen auf ein Nachbargrundstück zugewanderten Biber verursacht werden, begründen keine Störerhaftung des für das Nachbargrundstück Verantwortlichen.*)
VolltextIBRRS 2014, 0300
BGH, Urteil vom 22.11.2013 - V ZR 96/12
1. Das Vorkaufsrecht des Mieters nach § 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB entsteht bei dem Verkauf eines mit einem Mehrfamilienhaus bebauten ungeteilten Grundstücks im Grundsatz nur dann, wenn sich der Veräußerer vertraglich zur Durchführung der Aufteilung gemäß § 8 WEG verpflichtet und ferner die von dem Vorkaufsrecht erfasste zukünftige Wohnungseigentumseinheit in dem Vertrag bereits hinreichend bestimmt oder zumindest bestimmbar ist.*)
2. Es entsteht in der Regel nicht, wenn erst die Erwerber Wohnungseigentum begründen sollen, und zwar auch dann nicht, wenn diese beabsichtigen, die neu geschaffenen Einheiten jeweils selbst zu nutzen ("Erwerbermodell").*)
VolltextIBRRS 2014, 0275
BGH, Urteil vom 11.12.2013 - VIII ZR 41/13
1. Zur Fälligkeit einer - unter Außerachtlassung streitiger oder unwirksamer Preiserhöhungen ermittelten - Teilforderung des Grundversorgers (Klarstellung von BGH, Urteil vom 9. Februar 2011 - VIII ZR 295/09, NJW 2011, 1342 Rn. 48).*)
2. Zur Zulässigkeit einer Unterbrechung der Grundversorgung, wenn der Kunde die erteilte Jahresrechnung mit der Begründung nicht bezahlt, sie enthalte nicht gerechtfertigte Preiserhöhungen.*)
VolltextIBRRS 2014, 0269
BGH, Urteil vom 18.12.2013 - III ZR 219/13
Zum selbstständigen Fischereirecht in den Abzweigungen fließender Gewässer und im Bereich dauerhaft überfluteter Ufergrundstücke.*)
VolltextIBRRS 2014, 0240
BGH, Urteil vom 22.11.2013 - V ZR 229/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0227
OLG Frankfurt, Urteil vom 22.10.2013 - 15 U 145/12
Zur Frage der Zahlungspflicht der Kunden für automatisch generierte Bestellungen bei einem Vertrag über die Lieferung von Flüssiggas.*)
VolltextIBRRS 2014, 0221
OLG Brandenburg, Urteil vom 04.10.2005 - 2 U 16/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0204
OLG Schleswig, Urteil vom 24.10.2013 - 7 U 33/13
Die "öffentliche Bekanntmachung" i.S.v. § 32 Abs. 5 AVB FernwärmeV ist nicht Wirksamkeitsvoraussetzung für die Übertragung der Vertragsverhältnisse über die Lieferung von Fernwärme. Fehlt die öffentliche Bekanntmachung, hat dies allenfalls zur Folge, dass die Frist für das Sonderkündigungsrecht des Fernwärmekunden nicht in Lauf gesetzt wird.*)
VolltextIBRRS 2014, 0171
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.12.2013 - 2 S 978/13
1. Zur Auslegung eines Schreibens als Widerspruch.*)
2. Da der Kostenerstattungsanspruch für die Erneuerung eines Grundstücksanschlusses gemäß § 42 Abs. 1 Satz 1 KAG mit der Beendigung der Maßnahme entsteht, ist auf die zu diesem Zeitpunkt gültige Satzung abzustellen.*)
3. Der Begriff des Grundstücksanschluss wird unterschiedlich verstanden und auch im baden-württembergischen Kommunalabgabengesetz nicht näher definiert. Daher ist maßgeblich auf die einschlägige(n) Satzungsbestimmung(en) abzustellen.*)
VolltextIBRRS 2014, 0151
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2013 - 9 U 96/11
Der Käufer einer Eigentumswohnung kann die Rückzahlung des Kaufpreises sowie der Erwerbsneben- und Finanzierungskosten verlangen, wenn ihm arglistig Zahlungsrückstände der Gemeinschaft verschwiegen worden sind und er die Wohnung daher rückübereignen soll.*)
VolltextIBRRS 2014, 0149
VG Karlsruhe, Urteil vom 25.09.2013 - 9 K 1907/11
1. Ein vor der "Altlastenentscheidung" des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 16.02.2000 - 1 BvR 242/91 u.a. -, NJW 2000, 2573) zur Grundstücksanierung herangezogener Grundstückseigentümer kann gegen die Vollstreckung bestandskräftiger Leistungsbescheide entsprechend § 79 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG einwenden, dass diese Bescheide keine den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden Erwägungen zu den Grenzen der Zustandsverantwortlichkeit enthalten.*)
2. Eine Berufung auf dieses Vollstreckungsverbot scheidet jedoch aus, wenn der Grundstückseigentümer für die den bestandskräftigen Leistungsbescheiden zugrundeliegenden Sanierungsanordnungen nicht nur als Zustandsstörer, sondern auch als Verhaltensstörer hätte in Anspruch genommen werden können.*)
VolltextIBRRS 2014, 0130
BGH, Urteil vom 08.11.2013 - V ZR 145/12
1. Eine unwirksame Fortgeltungsklausel verhindert nach verspäteter Annahme des Kaufangebots den Vertragsschluss.
2. Eine Annahme durch Schweigen kommt bei beurkundungsbedürftigen Grundstücksgeschäften nicht in Betracht
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