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Sachgebiet: Immobilien

5120 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

IBRRS 2013, 4804
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Eigene Mängelanzeige dem Käufer nicht offenbart: Arglist!

OLG Brandenburg, Urteil vom 14.11.2013 - 5 U 6/11

1. Ist der Keller des Hauses infolge mangelhafter Ausbildung der Hohlkehle zwischen Kellerwand und Bodenplatte undicht und feucht, handelt es sich um einen Mangel des Grundstücks.

2. Ein arglistiges Verschweigen setzt voraus, dass der Verkäufer den Fehler kennt oder ihn zumindest für möglich hält, wobei es genügt, dass er die den Fehler begründenden Umstände kennt oder für möglich hält. Ob der Verkäufer die den Fehler begründenden Umstände rechtlich zutreffend als Fehler im Sinne des Gesetzes einordnet, ist irrelevant.

3. Der Verkäufer hat die mangelhafte Kellerabdichtung unstreitig gekannt, wenn er seinerseits gegenüber dem Bauunternehmer diesbezüglich Mängelrügen erhoben hatte, die Mängel jedoch in Eigenregie unsachgemäß zu beseitigen versucht hat. Informiert er den Käufer von diesen Ereignissen nicht von sich aus, liegt ein arglistiges Verschweigen vor, weil solche Umstände für die Willensbildung eines verständigen Käufers von wesentlicher Bedeutung sind.

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IBRRS 2013, 4800
ImmobilienImmobilien
Nichtberücksichtigung eines vorgehenden Rechts

BGH, Beschluss vom 12.09.2013 - V ZB 195/12

Ist ein Anfechtungsgegner verurteilt worden, von seinem Recht an einem Grundstück gegenüber einem nachrangigen Grundpfandgläubiger keinen Gebrauch zu machen, kann dieser in der Zwangsversteigerung verlangen, dass das ihm vorgehende Recht abweichend von § 44 Abs. 1 ZVG nicht in das geringste Gebot aufgenommen wird. Einer Zustimmung des Anfechtungsgegners bedarf es nicht.*)

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IBRRS 2013, 4792
ImmobilienImmobilien
Privilegierte Garage ist zu dulden!

KG, Urteil vom 12.06.2013 - 28 U 21/12

1. Die bauordnungsrechtlichen Vorschriften über den seitlichen Grenzabstand haben nachbarschützende Wirkung.

2. Eine Garage, die nach der Bauordnung als privilegierter Bau einzuordnen ist, ist von der Abstandsflächenregelung befreit, auch wenn sie räumlich-funktional einem Hauptgebäude zugeordnet ist. Entscheidend ist, dass zwischen dem Hauptgebäude und der Grenzgarage eine Wand vorhanden ist, wodurch ihre Nutzung unabhängig von der Nutzung des Hauptgebäudes ist.

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IBRRS 2013, 4741
ImmobilienImmobilien
Erbbaurecht: Eigene Unterwerfungserklärung nicht erforderlich!

OLG Braunschweig, Beschluss vom 12.03.2013 - 2 W 14/13

Auf die Unterwerfungserklärung nach §§ 800 Abs. 1, 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO ist § 185 Abs. 2, Satz 1, Var. 1 BGB entsprechend anzuwenden.*)

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IBRRS 2013, 4731
ImmobilienImmobilien
Annahmefrist verlängert: Keine Grundbuchänderung erforderlich!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.06.2013 - 3 Wx 82/13

Hat eine Vertragspartei der anderen ein bindendes befristetes Angebot auf Abschluss von Kaufverträgen gemacht und sind die aus den Kaufverträgen erwachsenden Übereignungsansprüche durch Vormerkung gesichert worden, so bedarf es, wenn die Parteien die Annahmefrist verlängern und die Übereignungsansprüche nach wie vor durch Vormerkung gesichert sehen wollen - ohne dass es hierbei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur sogenannten Wiederaufladung einer Vormerkung ankommt - weder einer Ergänzung der Bezugnahme im Eintragungsvermerk im Grundbuch, noch eines Klarstellungsvermerks.*)

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IBRRS 2013, 4704
ImmobilienImmobilien
Grundstücksmiteigentümer können Wohnungsrechtsberechtigte sein!

KG, Beschluss vom 24.09.2013 - 1 W 379/12

Der Grundstückseigentümer kann Berechtigter eines Wohnungsrechts nach § 1093 BGB sein, ebenso mehrere Miteigentümer.*)

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IBRRS 2013, 4690
ImmobilienImmobilien
Wasserversorger muss Kostendeckungsprinzip beachten!

KG, Urteil vom 22.02.2013 - 7 U 45/12

1. Die gerichtliche Kontrolle einseitig vorgenommener Entgeltbestimmungen von Unternehmen, die Leistungen der Daseinsvorsorge anbieten, ist auch dann nicht ausgeschlossen, wenn bei der Festsetzung der Tarife und Entgelte öffentlich-rechtliche Vorgaben zu beachten sind.

2. Abwasserentgeltkalkulationen und Wassertarifkalkulationen entsprechen der Billigkeit, wenn sich der Versorger an die gesetzliche Bestimmungen gehalten und keine Fehler gemacht hat, die betriebswirtschaftlichen Grundsätzen mit der Folge zuwiderlaufen, dass das Kostendeckungsprinzip nicht beachtet wird und die Wasserbetriebe damit einen unangemessenen Gewinn machen.

3. Der Umstand, dass andere Städte günstigere Wassergebühren haben, lässt nicht den Rückschluss darauf zu, dass und in welchem Maße die auf den gesetzlichen Vorgaben basierende Kostenkalkulation des örtlichen Versorgers unbillig sein könnte.

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IBRRS 2013, 4584
ImmobilienImmobilien
Krankenhauszuwegung ist zwei Mal täglich zu reinigen

OLG Schleswig, Urteil vom 08.10.2013 - 11 U 16/13

1. Der Krankenhausbetreiber ist nicht verpflichtet, die Zuwegung zum Krankenhaus ständig und vollständig laubfrei zu halten, sondern muss dafür sorgen, dass es sich keine stärkere Laubdecke mit tiefliegendem, vermoderten und deshalb glitschigen Schichten bildet.

2. Lässt der Krankenhausbetreiber über längeren Zeitraum den Laub von dem Parkplatz nicht beseitigen und erleidet ein Passant einen Unfall auf dem glitschigen Boden, haftet der Betreiber auch dann, wenn die Gefahr für den Passanten offensichtlich war. Auf einem Krankenhausgelände kann man erwarten, dass zumindest ein so breiter Wegesstreifen annähernd laubfrei ist, dass zwei Passanten aneinander vorbeigehen können, ohne gezwungen zu sein, auf eine geschlossene und möglicherweise glitschige Laubschicht treten zu müssen.

3. Genügt der Krankenhausbetreiber seiner Reinigungspflicht, indem er zwei Mal täglich die Zuwegung mit einem Laubpuster reinigt, dann haftet er für etwaige Unfälle auf dem Gelände nicht.

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IBRRS 2013, 4569
ImmobilienImmobilien
Voraussetzungen der Nutzung im "wirtschaftlichen Zusammenhang“?

OLG Naumburg, Urteil vom 19.04.2013 - 10 U 43/12

Die Duldungspflicht hinsichtlich der Verlegung von Leitungen ist nach Sinn und Zweck der Regelung des § 12 NAV weit auszulegen. Der Eigentümer, der in einem Versorgungsgebiet mindestens ein angeschlossenes Grundstück besitzt und insoweit die Vorteile des örtlichen Versorgungsnetzes genießt, soll hinsichtlich eines im gleichen Versorgungsgebiet liegenden jedoch nicht angeschlossenen Grundstücks seinen Beitrag dazu leisten, dass das örtliche Versorgungsnetz überhaupt erst errichtet und der erforderliche Netzausbau vorgenommen werden kann. Wenn sich bei verpachteten landwirtschaftlichen Grundstücken der Zusammenhang mit dem Hofgrundstück allein durch die Verpachtung ergibt, reicht dies für die Annahme einer "Nutzung im wirtschaftlichen Zusammenhang" i. S. d. § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 NAV schon aus.*)

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IBRRS 2013, 4542
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Sondernutzung: Notar muss rechtliche Befugnis des Veräußerers prüfen!

OLG München, Urteil vom 25.07.2013 - 1 U 2067/11

1. In der Gemeinschaftsordnung kann geregelt werden, dass das Recht des Bauträgers, ein Sondernutzungsrecht durch Zuweisung zu begründen, mit dem Verkauf der "letzten Wohnungs- oder Teileigentumseinheit in der Wohnanlage" endet. Dabei ist der Begriff "Verkauf" nicht so zu verstehen, dass das Zuweisungsrecht erst endet, wenn der Erwerb der letzten Einheit grundbuchrechtlich vollendet ist. Daher kann der Bauträger kein Sondernutzungsrecht durch Zuweisung mehr schaffen, wenn er alle Eigentumseinheiten schon veräußert hat, jedoch bei einigen noch der Vollzug der Eigentumsumschreibung im Grundbuch aussteht.

2. Ein Notar muss bei der Beurkundung bedenken und prüfen, ob ein Veräußerer noch die rechtliche Befugnis hat, ein Sondernutzungsrecht durch Zuweisung zu schaffen. Tut er das nicht, verletzt er seine Amtspflichten und ist schadensersatzpflichtig.

3. Auch eine einseitige Risikoverlagerung zulasten einer Vertragspartei begründet Belehrungspflichten des Notars.

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IBRRS 2013, 4525
ImmobilienImmobilien
Grunderwerbsteuer bei Vertragsaufhebung

BFH, Urteil vom 05.09.2013 - II R 9/12

1. Werden die Aufhebung des ursprünglichen Kaufvertrags und die Weiterveräußerung des Grundstücks in einer einzigen Vertragsurkunde zusammengefasst, hat der Ersterwerber die Möglichkeit, die Aufhebung des ursprünglichen Kaufvertrags zum anschließenden Erwerb des Grundstücks durch eine von ihm ausgewählte dritte Person zu nutzen.*)

2. Dieselben Grundsätze gelten, wenn die Verkäuferin eine Gesellschaft ist, der Kaufvertrag aufgehoben wird und in derselben Urkunde die Anteile an der Gesellschaft auf den Ersterwerber oder einen von diesem bestimmten Dritten übertragen werden.*)

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IBRRS 2013, 4524
ImmobilienImmobilien
Grunderwerbsteuer bei Vertragsaufhebung

BFH, Urteil vom 05.09.2013 - II R 16/12

1. Werden die Aufhebung des ursprünglichen Kaufvertrags und die Weiterveräußerung des Grundstücks in einer einzigen Vertragsurkunde zusammengefasst, hat der Ersterwerber die Möglichkeit, die Aufhebung des ursprünglichen Kaufvertrags zum anschließenden Erwerb des Grundstücks durch eine von ihm ausgewählte dritte Person zu nutzen.*)

2. Ist dem Ersterwerber das weitere Schicksal des Grundstücks gleichgültig, hindert die Benennung des Dritten als Ersatzkäufer nicht die Anwendung des § 16 GrEStG.*)

3. Ob die Benennung des Ersatzkäufers auf Verlangen des Verkäufers oder im eigenen (wirtschaftlichen) Interesse des Ersterwerbers erfolgt ist, ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Tatsachen festzustellen.*)

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IBRRS 2013, 4523
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Überstehende Äste müssen entfernt werden!

OLG Koblenz, Beschluss vom 08.10.2013 - 3 U 631/13

Reichen von dem Grundstück des Nachbarn entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze Äste von Laub- und Nadelbäumen bis zu sieben Meter auf das klägerische Grundstück herüber und wird hierdurch die Grundstücksnutzung für den Kläger nicht nur unerheblich beeinträchtigt.*)

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IBRRS 2013, 4515
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Gewährleistungsausschluss umfasst keine Bodenkontaminierung!

OLG Stuttgart, Urteil vom 07.08.2013 - 9 U 108/12

1. Die polizeirechtliche Verpflichtung des Verursachers, eine Bodenverunreinigung zu beseitigen, unterliegt keiner Verjährung. Eine ausdrückliche Verjährungsregelung besteht nicht, zivilrechtliche Verjährungsregelungen sind nicht entsprechend anwendbar. Polizeiliche bzw. ordnungsrechtliche Eingriffsbefugnisse auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr können auch nicht verwirkt werden.

2. Eine Vereinbarung, wonach eine Haftung des Verkäufers auch bei einer ordnungsbehördlichen Inanspruchnahme des Käufers auf eine Sanierung des belasteten Grundstücks ausgeschlossen sein soll, bedarf einer hinreichend deutlichen Regelung im Kaufvertrag. Ein Gewährleistungsausschluss allein reicht nicht aus, weil dieser sich nur auf die Haftung für Sachmängel bezieht. Der Ausgleichsanspruch wegen Bodenkontaminierung knüpft dagegen an die ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit an und nicht an eine etwaige Fehlerhaftigkeit des Grundstücks.

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IBRRS 2013, 4506
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Gegenseitige Bauverpflichtung: Was bedeutet "Bezugsfertigkeit"?

BGH, Beschluss vom 10.10.2013 - VII ZR 269/12

1. Enthält ein Grundstückskaufvertrag eine gegenseitige Bauverpflichtung, wonach "die Bezugsfertigkeit [...] jeweils bis spätestens 31.12.2010 gegeben sein [muss]" und streiten die Parteien später über die Auslegung des Begriffs "Bezugsfertigkeit", erscheint es fernliegend, von der Bezugsfertigkeit einer gesamten Wohnanlage nebst Außenanlagen bereits mit Bezugsfertigkeit einer einzigen Wohnung auszugehen.

2. Das Berufungsgericht muss einen im ersten Rechtszug vernommenen Zeugen dann erneut hören, wenn das erstinstanzliche Gericht die Aussage nur zum Teil oder gar nicht gewürdigt hat, diese aber nach ihrem protokollierten Inhalt mehrdeutig ist.

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IBRRS 2013, 4406
ImmobilienImmobilien
Wer Nutzung duldet, ist verkehrssicherungspflichtig!

OLG Naumburg, Urteil vom 01.08.2013 - 2 U 159/12

1. Die uneingeschränkte Zulassung und Duldung öffentlichen Verkehrs auf einem Grundstück (hier: Betriebsgelände eines Getränkefachgroßhandels) verpflichtet den Eigentümer zur Ergreifung der notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen für den gesamten unbebauten Bereich des Grundstücks. Diese Verkehrssicherungspflicht besteht auch zeitlich unbeschränkt.*)

2. Beim Ausfall eines zwar nicht privat, aber auch nicht gewerblich genutzten Kraftfahrzeugs (hier: eines polizeilichen Dienstfahrzeugs) kann die entfallene Nutzungsmöglichkeit einen ersatzfähigen Vermögensschaden darstellen, wenn der Eigentümer auf die kostenintensive Anmietung eines Ersatzfahrzeugs verzichtet und die Nachteile dessen deutlich fühlbar sind.*)

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IBRRS 2013, 4346
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Zwangsversteigerung - Beweiswürdigung bei Angehörigen-Mietvertrag

BGH, Urteil vom 18.09.2013 - VIII ZR 297/12

Zu den Anforderungen an den Nachweis eines behaupteten, für den Ersteigerer einer Wohnung nachteiligen Mietvertrages, der diesem von einem nahen Angehörigen des ehemaligen Eigentümers entgegengehalten wird.*)

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IBRRS 2013, 4253
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
44-jährige Bindungsdauer zum Ankauf eines Erbbaugrundstücks?

BGH, Urteil vom 01.03.2013 - V ZR 31/12

1. Eine schuldrechtliche Vereinbarung, mit der sich der Erbbauberechtigte zum Ankauf des Erbbaugrundstücks auf Verlangen des Grundstückseigentümers verpflichtet, ist grundsätzlich zulässig, soweit sich nicht aus den Besonderheiten des Einzelfalls etwas anderes ergibt. Anstößig ist jedoch eine übermäßig lange oder sich gar auf die gesamte Laufzeit des Erbbaurechts erstreckende Bindungsdauer des Kaufzwangs.

2. Die Bindungsdauer von 44 Jahren an das Angebot zum Ankauf des Erbbaugrundstücks ist bei einem für 99 Jahre bestellten Erbbaurecht für sich genommen nicht sittenwidrig.

3. Allerdings hält eine solche Angebotsklausel einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle nicht stand.

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IBRRS 2013, 4224
ImmobilienImmobilien
Immobilen - Wann ist ein Grundstück wertausschöpfend belastet?

BGH, Beschluss vom 26.09.2013 - IX ZR 47/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 4218
ImmobilienImmobilien
Erbbaurecht: Angabe sämtlicher Bauwerke nicht erforderlich!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 20.09.2013 - 15 W 1465/13

Ein Erbbaurecht kann in der Weise bestimmt und im Grundbuch eingetragen werden, dass der Erbbauberechtigte auf dem Erbbaugrundstück Hallen und Silos für die Lagerung, Behandlung und den Umschlag von Waren aller Art mit den benötigten Büro-, Sozial- und Hallenflächen samt Außenanlagen errichten und betreiben darf und bei der Bebauung die planungsrechtlichen Vorgaben im Zeitpunkt der Antragstellung einzuhalten sind. Eine genaue Angabe der Zahl der Bauwerke ist nicht erforderlich (Anschluss an BGHZ 126, 12).*)

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IBRRS 2013, 4135
ImmobilienImmobilien
Grundbucheinsicht des Rechtsanwalts aus eigenem Recht

OLG Celle, Beschluss vom 03.04.2013 - 4 W 31/13

Ein Anspruch auf Einsicht in das Grundbuch kommt dem Rechtsanwalt aus eigenem Recht nur zu, wenn er ein eigenes rechtliches Interesse gemäß § 12 Abs. 1 GBO geltend machen kann. Hierzu reicht die Darlegung, dass die Grundbucheinsicht zur Durchsetzung anwaltlicher Honoraransprüche gegenüber einem in diesem Grundbuch nie eingetragenen früheren Mandanten benötigt werde, nicht aus.*)

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IBRRS 2013, 4109
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Leistungsausschluss bei bloßer Renovierung?

BGH, Urteil vom 11.09.2013 - IV ZR 259/12

Ein Umbau im Sinne des Leistungsausschlusses nach § 6 Nr. 3a VGB 2003 setzt im Gegensatz zu bloßen Renovierungsarbeiten eine Umgestaltung des versicherten Gebäudes voraus, die so weit in die Substanz eingreift, dass das Gebäude insgesamt für seine ursprüngliche Bestimmung nicht mehr nutzbar erscheint.*)

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IBRRS 2013, 4039
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Miteigentum verkauft: Wer bewilligt Sondernutzungsrecht?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 01.07.2013 - 3 W 22/13

Zur fehlenden Bewilligungsbefugnis des nach § 8 WEG teilenden Eigentümers im Hinblick auf die Zuordnung eines Sondernutzungsrechts, nachdem der teilende Eigentümer sämtliche Miteigentumsanteile an Dritte veräußert hat.*)

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IBRRS 2013, 4035
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kaufvertrag: Arglistige Täuschung durch Angaben ins Blaue hinein

OLG Brandenburg, Urteil vom 20.06.2013 - 5 U 50/12

1. Wenn ein Verkäufer eine Grundstückseigenschaft durch einen Makler besonders herausstellen lässt, muss er sich hierfür eine gesicherte Erkenntnisgrundlage verschaffen.

2. Von einem einzelnen "Eulenschild" kann nicht zuverlässig auf den Grenzverlauf eines Naturschutzgebiets geschlossen werden.

3. Ein Verkäufer, der lediglich auf Grundlage eines einzelnen Schildes Angaben zur Lage des Grundstücks in Bezug auf das Naturschutzgebiet macht, gibt Erklärungen ins Blaue hinein ab, wenn er nicht offenlegt, sich insoweit nicht näher erkundigt zu haben.

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IBRRS 2013, 4010
ImmobilienImmobilien
Einheitlicher Erwerbsvorgang

BFH, Urteil vom 19.06.2013 - II R 3/12

Treten auf der Veräußererseite mehrere Personen als Vertragspartner auf, liegt ein einheitlicher, auf den Erwerb des bebauten Grundstücks gerichteter Erwerbsvorgang u.a. vor, wenn die Personen durch ihr abgestimmtes Verhalten auf den Abschluss des Grundstückskaufvertrags und der Verträge, die der Bebauung des Grundstücks dienen, hinwirken, ohne dass dies für den Erwerber erkennbar sein muss.*)

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IBRRS 2013, 4005
ImmobilienImmobilien
Baulast: Verpflichtung zur Bestellung bei Wegerecht

OLG Schleswig, Urteil vom 13.03.2013 - 9 U 81/12

Die Abgabe einer erforderlichen Baulasterklärung kann sich als Nebenpflicht aus einer Grunddienstbarkeit ergeben, wenn die Bestellung der Grunddienstbarkeit ersichtlich dem Zweck diente, die Bebaubarkeit der herrschenden Grundstücke zu ermöglichen und es keine anderen zumutbaren Zufahrtsmöglichkeiten gibt.

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IBRRS 2013, 3977
ImmobilienImmobilien
Nachbar muss Hecke über 2,80 m Höhe nicht dulden!

AG Idstein, Urteil vom 28.01.2013 - 30 C 90/12

Eine in 75 cm Abstand zur Grundstücksgrenze gepflanzte Hecke darf eine Höhe von 2,80 m nicht überschreiten. Etwaige Höhenunterschiede zwischen den benachbarten Grundstücken bleiben dabei unberücksichtigt.

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IBRRS 2013, 3928
ImmobilienImmobilien
Kein Sanierungsanspruch aus einer Grunddienstbarkeit

OLG Hamm, Urteil vom 27.05.2013 - 5 U 163/12

Aus einer auf bloße Nutzung eines Grundstücks gerichteten Grunddienstbarkeit (§ 1018 BGB) selbst ergibt sich in der Regel nur eine Duldungspflicht des Eigentümers und keine Pflicht zu aktivem Handeln. Weitergehende Pflichten können sich aus der Grundbucheintragung und der darin in Bezug genommenen Bewilligungserklärung ergeben.

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IBRRS 2013, 3907
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ImmobilienImmobilien
Beseitigung des Überbaus: Anspruch verjährt nach 3 Jahren!

OLG Koblenz, Beschluss vom 09.09.2013 - 3 U 222/13

1. Ansprüche nach § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB unterliegen im Grundsatz der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB von drei Jahren (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 28.01.2011 - V ZR 141/10 - NJW 2011, 1069 = MDR 2011,477 = NZM 2011 = ZMR 2011, 460 f.; Urteil vom 23. Februar 1973 - V ZR 109/71; BGHZ 60, 235, 238 = WM 1973, 412 ff. = NJW 1973, 703 ff.; Urteil vom 8. Juni 1979 - V ZR 46/78 - MDR 1979, 1009-1010 = WM 1979, 1219-1220; Urteil vom 22. Juni 1990 - V ZR 3/89 - NJW 1990, 2555 f.; BGHZ 125, 56 ff. = Urteil vom 01.02.1994 - VI ZR 229/92 - NJW 1994, 999 ff. = MDR 1994, 350 f. = WM 1994, 851 ff. = VersR 1994, 485 ff.; Urteil vom 12. 12. 2003 - V ZR 98/03 - NJW 2004, 1035 f.; Urteil vom 16.03.2007 - V ZR 190/06 - NJW 2007, 2183).*)

2. Ein Anspruch auf Rückbau bzw. Abriss des Überbaus im Bereich einer Garage kann nach Ablauf von drei Jahren nicht mehr verlangt werden, wenn die Kläger seit der Vermessung ca. 6 Jahre Kenntnis davon hatten, dass sich die Rückwand der vom Grenznachbarn bebauten Garage auf einer Höhe von ca. 2 cm (Putzstärke) auf ihrem Grundstück befindet.*)

3. Machen die Kläger mit ihrer Klage nicht die Herausgabe des unversehrten Überbaus geltend, sondern dessen Rückbau, handelt es sich nicht um einen Anspruch auf Herausgabe, sondern gemäß § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB um einen Anspruch auf Beseitigung, der der dreijährigen Verjährungsfrist unterliegt.*)

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IBRRS 2013, 3877
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wohnflächenberechnung ist keine Beschaffenheitsvereinbarung!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.08.2013 - 1 U 377/12

In der Übergabe einer Wohnflächenberechnung einer Eigentumswohnung liegt, wenn keine weiteren Umstände bzw. Erklärungen hinzukommen, keine Beschaffenheitsvereinbarung. Dies stellt dann lediglich eine Wissenserklärung dar.*)

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IBRRS 2013, 3867
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Erwerb scheitert: Ersatz für ausgeführte Bauarbeiten!

BGH, Urteil vom 19.07.2013 - V ZR 93/12

1. Dem berechtigten Besitzer, der in der begründeten Erwartung künftigen Eigentumserwerbs auf einem Grundstück Bauarbeiten vornimmt oder vornehmen lässt, kann nach § 812 Abs. 1 Satz 2 BGB ein Bereicherungsanspruch zustehen, wenn diese Erwartung später enttäuscht wird; begründet ist eine solche Erwartung bereits dann, wenn die Bebauung und der spätere Eigentumserwerb auf einer tatsächlichen Willensübereinstimmung zwischen dem Bauenden und dem Grundstückseigentümer beruhen.*)

2. Da der Anspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 2 BGB wegen der begründeten, später aber enttäuschten Erwartung eines späteren Eigentumserwerbs auf die Abschöpfung des Wertzuwachses gerichtet ist, den das Grundstück infolge von Baumaßnahmen erfahren hat, ist eine Klage unschlüssig, wenn der Kläger nur zum Wert der in das Grundstück eingebrachten Sachen vorträgt.*)

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IBRRS 2013, 3857
ImmobilienImmobilien
Fremde Schuld zwecks ZV-Abwehr getilgt: Rückforderung möglich?

BGH, Urteil vom 05.07.2013 - V ZR 141/12

1. Zahlt der Schuldner, um einer drohenden Zwangsvollstreckung zuvorzukommen, ist ein Rückforderungsanspruch gemäß § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht durch § 214 Abs. 2 Satz 1 BGB ausgeschlossen.*)

2. Der Grundstückseigentümer, der zum Zwecke der Abwendung der Zwangsvollstreckung eine auf seinem Grundstück lastende, eine fremde Schuld sichernde Zwangssicherungshypothek ablöst, kann seine Leistung von dem Gläubiger im Wege einer Bereicherungsklage nur insoweit zurückverlangen, als der Vollstreckungsschuldner im Zeitpunkt der Ablösung mit der Vollstreckungsgegenklage selbst Einwendungen gegen den gesicherten Anspruch hätte vorbringen können (Fortführung von BGH, Urteil vom 19. November 1987 - IX ZR 251/86, NJW 1988, 828).*)

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IBRRS 2013, 3845
ImmobilienImmobilien
Beseitigung des Überbaus: Anspruch verjährt nach 3 Jahren!

OLG Koblenz, Beschluss vom 08.07.2013 - 3 U 222/13

1. Ansprüche nach § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB unterliegen im Grundsatz der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB von drei Jahren (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 28.01.2011 - V ZR 141/10 - NJW 2011, 1069 = MDR 2011,477 = NZM 2011 = ZMR 2011, 460 f.; Urteil vom 23. Februar 1973 - V ZR 109/71; BGHZ 60, 235, 238 = WM 1973, 412 ff. = NJW 1973, 703 ff.; Urteil vom 8. Juni 1979 - V ZR 46/78 - MDR 1979, 1009-1010 = WM 1979, 1219-1220; Urteil vom 22. Juni 1990 - V ZR 3/89 - NJW 1990, 2555 f.; BGHZ 125, 56 ff. = Urteil vom 01.02.1994 - VI ZR 229/92 - NJW 1994, 999 ff. = MDR 1994, 350 f. = WM 1994, 851 ff. = VersR 1994, 485 ff.; Urteil vom 12. 12. 2003 - V ZR 98/03 - NJW 2004, 1035 f.; Urteil vom 16.03.2007 - V ZR 190/06 - NJW 2007, 2183).*)

2. Ein Anspruch auf Rückbau bzw. Abriss des Überbaus im Bereich einer Garage kann nach Ablauf von drei Jahren nicht mehr verlangt werden, wenn die Kläger seit der Vermessung ca. 6 Jahre Kenntnis davon hatten, dass sich die Rückwand der vom Grenznachbarn bebauten Garage auf einer Höhe von ca. 2 cm (Putzstärke) auf ihrem Grundstück befindet.*)

3. Machen die Kläger mit ihrer Klage nicht die Herausgabe des unversehrten Überbaus geltend, sondern dessen Rückbau, handelt es sich nicht um einen Anspruch auf Herausgabe, sondern gemäß § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB um einen Anspruch auf Beseitigung, der der dreijährigen Verjährungsfrist unterliegt.*)

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IBRRS 2013, 3786
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wann kann der Nachbar Grundbucheinsicht verlangen?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.05.2013 - 11 Wx 40/13

Ein Grundstückseigentümer kann Einsicht in das Grundbuch beantragen, wenn er ein gegenwärtiges berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme hat. Das ist der Fall, wenn in unmittelbarer Nähe seines lärmintensiven Gewerbes eine Wohnbebauung geplant ist und er den drohenden Nachbarschaftskonflikt durch Gespräche mit dem derzeitigen Eigentümer vermeiden will. Dabei kommt es nicht darauf an, ob im Rechtssinne eine unmittelbare Grundstücksnachbarschaft besteht, sondern es ist ausreichend, wenn die Entfernung zwischen den Grundstücken so gering ist, dass bei einer Veränderung der Nutzung Konflikte wegen Lärmbelastungen konkret zu besorgen sind.

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IBRRS 2013, 3764
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verkehrssicherungspflicht bei einer 200 Jahre alten Eiche

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2013 - 9 U 38/13

1. Grundsätzlich obliegt es jedem Eigentümer, die auf seinem Grundstück vorhandenen und unterhaltenen Pflanzen, insbesondere aber Bäume auf Schäden und Erkrankungen in regelmäßigen Abständen zu untersuchen und im Falle des Verlustes der Standfestigkeit zu entfernen, damit von ihnen keine Gefahr ausgeht.

2. Die Kontrolle der im privaten Bereich unterhaltenen Bäume kann der Eigentümer selbst durchführen und muss sich hierbei keines Fachmannes bedienen.

3. Ein allgemein bekannter Grundsatz, dass von älteren (und in der Regel auch alt werdenden) Bäumen eine schwerer zu erkennende Gefahr ausginge, existiert nicht.

4. Eine eingehende fachmännische Untersuchung ist erst bei Zweifelsfragen zu veranlassen.

5. Eine Übertragung der Kontroll- und Überprüfungspflichten bei der Haltung von Bäumen ist zulässig. Sie bedarf einer klaren Absprache, die die Sicherung der Gefahrenquelle zuverlässig gewährleistet.

6. Durch Naturereignisse ausgelöste Beeinträchtigungen sind dem Eigentümer nur dann zuzurechnen, wenn er sie durch eigene Handlungen ermöglicht oder durch ein pflichtwidriges Unterlassen herbeigeführt hat.

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IBRRS 2013, 3723
ImmobilienImmobilien
„Keine Dirnen erwünscht“: Dienstbarkeit ist zu löschen!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.08.2013 - 12 U 41/13

Die Eintragungsbewilligung

"In dem auf dem Grundstück errichteten Gebäude dürfen keine Dirnenpensionen eingerichtet und betrieben werden. Die Wohnräume dürfen nicht an Bardamen oder Personen überlassen werden, welche der Unzucht nachgehen bzw. häufig wechselnden Geschlechtsverkehr ausüben."

verstößt gegen den sachenrechtlichen und grundbuchverfahrensrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz.*)

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IBRRS 2013, 3687
ImmobilienImmobilien
Privatweg als Abkürzung: Keine Räum- und Streupflicht!

OLG Hamm, Urteil vom 16.05.2013 - 6 U 178/12

1. Die tatsächliche Duldung der Nutzung eines Privatgrundstücks durch Unbefugte kann zu Sicherungspflichten der Eigentümer gegenüber diesen Benutzern führen.*)

2. Wird ein Privatgrundstück (hier: Garagenvorplatz) mit Duldung der Eigentümer von Passanten aus Bequemlichkeit zur Abkürzung begangen, besteht bei Schneeglätte in der Regel keine Räum- und Streupflicht nach den Grundsätzen, wie sie etwa für bei dem allgemeinen Fußgängerverkehr gewidmete Gehwege gelten. Eine solche Pflicht wird auch nicht dadurch begründet, dass die benachbarten öffentlichen Verkehrsflächen ebenfalls nicht von Eis und Schnee geräumt sind.*)

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IBRRS 2013, 3627
ImmobilienImmobilien
Erbbaurecht: Wann besteht ein Anspruch auf Rangrücktritt?

OLG Hamm, Beschluss vom 27.06.2013 - 22 U 165/12

1. Dem Grundstückseigentümer, der sich zur Bestellung eines Erbbaurechts verpflichtet, steht gegen einen Dienstbarkeitsberechtigten nur dann ein Anspruch auf Rangrücktritt zu, wenn bei fehlendem Ausschluss des Entschädigungsanspruchs im Erbbaurechtsvertrag eine Regelung mit dinglicher Wirkung erfolgt, wonach die im Range nach dem Erbbaurecht am Erbbaugrundstück eingetragenen Dienstbarkeiten, die auch am Erbbaurecht an erster Rangstelle eingetragen wurden, bei Erlöschen des Erbbaurechts durch Zeitablauf Rang vor der Entschädigungsforderung haben.*)

2. Bei bestehender Verpflichtung zur Genehmigung eines Vertrages kann es gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn der Verpflichtete geltend macht, der Vertrag sei unwirksam geworden, weil er die Genehmigung verweigert habe (Anschluss an BGH, Urt. v. 29.09.1989, V ZR 1/88, BGHZ 108, 380).*)

3. Allein die einseitige Abhängigkeit eines formfreien Geschäfts von einem beurkundungsbedürftigen Rechtsgeschäft gebietet keine Erstreckung des Formzwangs auf das formfreie Geschäft.*)

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IBRRS 2013, 3612
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Falschangaben des Veräußerers: Makler muss sie nicht berichtigen!

OLG Koblenz, Beschluss vom 21.03.2013 - 10 U 834/12

Der Veräußerer einer Wohnung hat dafür Sorge zu tragen, dass den möglichen Käufern das Kaufobjekt zutreffend dargestellt wird. Er kann sich nicht darauf berufen, dass der Makler verpflichtet gewesen wäre, von ihm stammende Falschangaben von sich aus zu berichtigen.

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IBRRS 2013, 3567
ImmobilienImmobilien
Hypothek unwirksam: Eigentümergrundschuld nicht entstanden!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.07.2013 - 11 Wx 19/13

Ist die Bestellung einer Hypothek wegen Wuchers nicht rechtswirksam und wird dies durch eine gerichtliche Entscheidung nachgewiesen, ist eine Eigentümergrundschuld nicht entstanden und die Belastung daher im Grundbuch zu löschen.*)

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IBRRS 2013, 3539
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Kein Notwegerecht für Pkw-Überfahrt über Nachbargrundstück!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.04.2013 - 9 U 173/10

1. Zur "ordnungsmäßigen Benutzung" eines Wohngrundstücks gehört zwar normalerweise die Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen, also die Möglichkeit einer Anfahrt bis zur Grundstücksgrenze oder in die Nähe des Grundstücks, in der Regel jedoch nicht die Zufahrt auf das Grundstück, um Fahrzeuge dort abzustellen. Eine Zufahrt über ein Nachbargrundstück kann daher in der Regel nicht auf ein Notwegrecht gestützt werden.*)

2. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen gehört auch dann nicht ohne Weiteres zur "ordnungsmäßigen Benutzung", wenn sich auf dem Grundstück (öffentlich-rechtlich zulässige) Garagen befinden.*)

3. Eine langjährige Duldung der Überfahrt über das Nachbargrundstück rechtfertigt kein Notwegrecht.*)

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IBRRS 2013, 3531
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351 Euro für das Öffnen einer Haustür: Vertrag sittenwidrig!

AG Köln, Urteil vom 22.07.2013 - 137 C 636/12

1. Ein Schlüsseldienstunternehmern nutzt die Zwangslage des Bestellers aus, wenn der Besteller 1 Stunde und 20 Minuten vor der Tür des von ihm bewohnten Hauses stehen musste, nachdem er den Schlüsseldienst als vermeintlichen ortsansässigen Handwerker gerufen und dabei die Ankündigung erhalten hatte, man werde in 20 Minuten eintreffen.

2. Ein auffälliges Missverhältnis im Sinne von § 138 Abs. 2 BGB ist nicht erst dann gegeben, wenn der Preis doppelt so hoch ist, wie der übliche. Ein solches Missverhältnis kann bereits dann vorliegen, wenn der geforderte den üblichen Preis um knapp 47% übersteigt.

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IBRRS 2013, 3527
ImmobilienImmobilien
Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank beim Immobilienerwerb?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.06.2013 - 17 U 186/12

1. Eine dem Erwerber von Wohnungseigentum im Vorfeld vom Vermittler vorgelegte, formularmäßige (bloße) Zahlungsanweisung an den Notar, aus dem Geldbetrag (= Darlehensvaluta der vorfinanzierenden Bank), der auf dem Notaranderkonto eingeht (...), "nachfolgend aufgeführte Beträge" zu seinen Lasten und auf seine Rechnung "an die aufgeführten Empfänger weiterzuleiten", kann - auch unter Berücksichtigung der Unklarheitenregel des § 5 AGBG (heute § 305c II BGB) - nicht als abschließende Mitteilung der vom Vertrieb insgesamt erwarteten Provision (Außen- und Innenprovision) verstanden werden.*)

2. Denn sie enthält - im Gegensatz zu einem sog. Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrag (dazu näher BGHZ 186, 96) - keinen auslegungsfähigen Text, der sich mit dem Vermittlungsauftrag des Anlegers/Wohnungskäufers befassen würde und als abschließende Angabe der vom Vertrieb - neben der vom Käufer zu zahlenden (Außen-)Provision - insgesamt erwarteten Provisionen einschließlich einer etwa vom Verkäufer zu zahlenden Innenprovision verstanden werden könnte.*)

3. Eine solche Zahlungsanweisung zeigt nur die Kosten auf, die vom Käufer zu übernehmen sind und wegen der Vollfinanzierung des von ihm zu tragenden Gesamtaufwands insgesamt über das Notaranderkonto abgewickelt werden.*)

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IBRRS 2013, 3500
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ImmobilienImmobilien
Verkäufer muss dem Käufer nur verborgene Mängel anzeigen!

OLG Brandenburg, Urteil vom 08.08.2013 - 5 U 75/12

1. In der Formulierung "Vertragsbesitz von außen und innen besichtigt" kann keine Vereinbarung einer konkreten Beschaffenheit der Kaufsache gesehen werden.

2. Selbst eine grob fahrlässige Unkenntnis vom Vorliegen eines Mangels schließt Ansprüche wegen arglistigen Verschweigens dieses Mangels nicht aus.

3. Bei einem um 1920 errichteten Haus kann keine Feuchtigkeitsabdichtung durch Horizontal- und Vertikalsperre erwartet werden. Das Fehlen einer solchen stellt daher keinen Mangel des Hauses dar.

4. Bei Häusern, die zu einer Zeit errichtet wurden, als Kellerabdichtungsmaßnahmen noch nicht üblich waren, begründet nicht jede Feuchtigkeit im Keller einen Sachmangel, es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an, insbesondere darauf, welchem Zweck die Kellerräume dienen und ob das Haus in einem sanierten Zustand verkauft worden ist. Ist der Keller nicht zu Wohnzwecken geeignet, kann ein Mangel dann vorliegen, wenn die übrige Bausubstanz und damit die Nutzbarkeit als Wohngebäude betroffen ist und/oder die gewöhnliche Nutzung von Kellerräumen in Altbauten beeinträchtigt ist.

5. Bei einem Verkauf eines Gebäudegrundstückes besteht grundsätzlich eine Pflicht des Verkäufers nur zur Offenbarung verborgener Mängel. Bei Mängeln, die einer ordnungsgemäßen Besichtigung zugänglich sind, besteht keine solche Offenbarungspflicht. Der Käufer kann insoweit eine Aufklärung nicht erwarten, weil er diese Mängel bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann.




IBRRS 2013, 3463
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Bürgschaft - Sichernde Grundschuld abgetreten: Bürge wird frei!

BGH, Urteil vom 04.06.2013 - XI ZR 505/11

1. Eine Bürgschaft erlischt nach § 776 BGB durch Aufgabe einer weiteren für dieselbe Hauptforderung bestehenden Sicherheit. Anders als ein Leistungsverweigerungsrecht entfällt diese Rechtsfolge des § 776 BGB nicht dadurch, dass der Gläubiger die zunächst aufgegebene Sicherheit später zurückerwirbt oder neu begründet.*)

2. Ein Verzicht des Bürgen, mit dem das Erlöschen der Bürgschaft rückgängig gemacht werden soll, unterliegt als Neubegründung dieses Schuldverhältnisses der Form des § 766 BGB.*)

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IBRRS 2013, 3335
ImmobilienImmobilien
Eintragung von Wirksamkeitsvermerk und Rangvorbehalt ist zulässig!

OLG Celle, Beschluss vom 22.05.2013 - 4 W 75/13

Die ohne vorherigen Hinweis von Amts wegen erfolgte Eintragung eines Wirksamkeitsvorbehalts anstelle eines ausdrücklich beantragten Rangvorbehalts ist verfahrenswidrig und auf die Fassungsbeschwerde des Antragstellers zu berichtigen.*)

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IBRRS 2013, 3334
ImmobilienImmobilien
Übertragung von Immobilie als Gläubigerbenachteiligung?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.12.2012 - 9 U 79/06

1. Überträgt der Vollstreckungsschuldner eine Immobilie auf einen Dritten, kommt es für die Gläubigerbenachteiligung i. S. von § 1 Abs. 1 AnfG nicht auf den Verkehrswert des Grundstücks an, sondern auf die voraussichtliche Höhe des bei einer Zwangsversteigerung zu erzielenden Erlöses, abzüglich der vorrangigen Belastungen des Grundstücks und der zu schätzenden Kosten der Zwangsversteigerung.*)

2. Für den fiktiven Zwangsversteigerungserlös ist im Anfechtungsprozess auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen. Ein geringerer Wert, bzw. ein geringerer fiktiver Versteigerungserlös zu dem Zeitpunkt, in dem die anfechtbare Rechtshandlung vorgenommen wurde, ist ohne Bedeutung.*)

3. Für die Ablösung des Bereitstellungsanspruchs durch Hinterlegung (§ 1142 BGB) kommt es auf den Zeitpunkt der Hinterlegung an. Ob der hinterlegte Betrag ausreichend ist, entscheidet sich allein nach dem fiktiven Versteigerungserlös zum Zeitpunkt der Hinterlegung, und nicht nach einem (eventuell höheren) Erlös zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im Prozess.*)

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IBRRS 2013, 3333
ImmobilienImmobilien
Wie sind die Ursachen für Wildschaden zu ermitteln?

AG Detmold, Beschluss vom 21.05.2013 - 8 C 272/11

Bei der Ermittlung von Ursachen und Abgrenzung von Verantwortlichkeiten für einen Wildschaden sind als Vergleichsgruppen die "Feststellung von Schäden an Gebäuden" und "Feststellung einer Brandursache" heranzuziehen, nicht die Vergleichsgruppe "Garten- und Landschaftsbau".*)

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IBRRS 2013, 3310
ImmobilienImmobilien
Kaufvertrag unwirksam: Sind getätigte Investitionen ersetzbar?

OLG Rostock, Urteil vom 22.11.2012 - 3 U 10/08

1. Wird durch die zuständige Aufsichtsbehörde die aufsichtsrechtliche Genehmigung versagt, ist es der Nachprüfung des Zivilgerichts entzogen, die Richtigkeit der Untersagung zu prüfen.*)

2. Wird in einem Grundstückskaufvertrag eine Regelung darüber getroffen, in welchem Umfang der Veräußerer dem Erwerber im Falle der Vertragsrückabwicklung bereits getätigte Investitionen zu ersetzen hat, besteht diese Regelung auch bei Unwirksamkeit des Vertrages etwa wegen Versagung der aufsichtsrechtlichen Genehmigung isoliert fort.*)

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IBRRS 2013, 3247
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Nachbarschäden: Keine Haftung des Bauherrn?

LG Hamburg, Urteil vom 29.07.2013 - 321 O 101/11

1. Der Bauherr haftet bei Nachbarschäden gemäß § 823 Abs. 1 BGB nur für eigenständiges schuldhaftes Verhalten. Eine Zurechnung von Fehlern der ausführenden Unternehmen oder Planer findet weder über § 831 BGB noch über § 278 BGB statt.

2. Für Schäden, die aus Anlass einer Grundstücksvertiefung entstehen, nicht aber durch Verlust der für die Gebäude erforderlichen Bodenstütze, sondern durch Bodenerschütterungen, scheidet § 909 BGB als Anspruchsgrundlage aus.

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