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Sachgebiet: Immobilien

5159 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

IBRRS 2013, 2986
ImmobilienImmobilien
Wohnrecht - Inhaber verarmt: Rückfordern des aufgegebenen Wohnrechts möglich!

OLG Nürnberg, Urteil vom 22.07.2013 - 4 U 1571/12

Die vereinbarungsgemäß unentgeltliche Aufgabe eines dinglichen Wohnrechts löst im Falle der Verarmung auch dann einen Rückforderungsanspruch aus, wenn der Wohnrechtsinhaber an der Ausübung kein Interesse mehr hat, er aber objektiv die Möglichkeit hätte, sein Recht weiter zu nutzen (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 25.01.2012, XII ZB 479/11, NJW 2012,1956).*)

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IBRRS 2013, 2965
ImmobilienImmobilien
Grundbuchrecht - Genehmigungsvorbehalt bei Immobilienerwerb durch Sparkasse?

OLG München, Beschluss vom 04.06.2013 - 34 Wx 28/13

Die Bestimmung des § 8 Abs. 1 SpkO, wonach Sparkassen zur Weiterveräußerung Immobilen nur erwerben, erschließen und bebauen dürfen, wenn dazu unter Berücksichtigung ihrer Aufgabe die Genehmigung erteilt wurde, bildet keinen grundbuchrechtlich erheblichen Genehmigungsvorbehalt.*)

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IBRRS 2013, 2953
ImmobilienImmobilien
Voraussetzungen für Wirksamkeit der Auflassung?

KG, Beschluss vom 30.05.2013 - 1 W 86/13

1. Wird bei einer durch vollmachtlose Vertreter erklärten Auflassung die Rückwirkung der erforderlichen Genehmigungen ausgeschlossen, fällt der Zeitpunkt der Einigung und derjenige, zu dem die darauf gerichteten Erklärungen wirksam werden auseinander. Es kann offen bleiben, ob die Auflassung deshalb unwirksam ist.*)

2. Die Eintragung eines Amtswiderspruchs ist nicht veranlasst, wenn die Auslegung des Grundbuchamts bei Eintragung eines Eigentümerwechsels, der Ausschluss der Rückwirkung erforderlicher Genehmigungen beziehe sich nicht auf die mit dem schuldrechtlichen Vertrag zugleich beurkundete Auflassung, rechtlich vertretbar ist.*)

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IBRRS 2013, 2909
ImmobilienImmobilien
Darlehensrate kaum höher als Miete: Kein Ausgleichsanspruch!

BGH, Urteil vom 08.05.2013 - XII ZR 132/12

Nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kommen Ausgleichsansprüche wegen finanzieller Zuwendungen (hier: Darlehensraten) des einen Partners für den Erwerb und Umbau eines im Alleineigentum des anderen Partners stehenden Wohnhauses grundsätzlich insoweit nicht in Betracht, als die Leistungen nicht deutlich über die Miete hinausgehen, die für vergleichbaren Wohnraum aufzuwenden wäre.*)

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IBRRS 2013, 2899
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Winterdienstvertrag ist Werkvertrag!

BGH, Urteil vom 06.06.2013 - VII ZR 355/12

1. Verpflichtet sich der Unternehmer, eine bestimmte Fläche von Schnee- und Eisglätte freizuhalten, ist Werkvertragsrecht anwendbar.*)

2. Eine solche Leistung ist grundsätzlich nicht abnahmebedürftig, so dass es gerechtfertigt ist, das Mängelrecht der §§ 634 ff. BGB anzuwenden, wenn der Unternehmer die Leistung in Erfüllung seiner gesamten Verbindlichkeit erbracht hat.*)

3. Eine Formularbestimmung, wonach der Vertragspartner des Verwenders diesem eine Frist zur Nacherfüllung setzen muss, auch wenn eine Fristsetzung gemäß § 323 Abs. 2, § 326 Abs. 5, § 636 BGB entbehrlich ist, benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, weil sie von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung abweicht.*)

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IBRRS 2013, 2887
ImmobilienImmobilien
Kulturdenkmäler falsch erfasst: Amtshaftungsanspruch der Erwerber?

BGH, Urteil vom 06.06.2013 - III ZR 196/12

Die unterbliebene Beachtung der Verwaltungsvorschrift des Landes Baden-Württemberg für die Erfassung von Kulturdenkmalen in einer Liste (VwV-Kulturdenkmallisten; Fassung: 2. Juli 1993) mit der darin vorgesehenen Unterrichtung der Eigentümer der betroffenen Objekte begründet mangels Verletzung drittbezogener Amtspflichten keine Amtshaftungsansprüche späterer Erwerber gegen die Träger der Denkmalschutzbehörden.*)

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IBRRS 2013, 2877
ImmobilienImmobilien
Grundbuchrecht - Wie ist der Nachweis der Erbfolge zu führen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2013 - 3 Wx 219/12

1. Der Nachweis der Erbfolge kann nur durch einen Erbschein geführt werden. Beruht aber die Erbfolge auf einer Verfügung von Todes wegen, die in einer öffentlichen Urkunde enthalten ist, wie z.B. Erbvertrag, so genügt es, wenn an Stelle des Erbscheins die Verfügung von Todes wegen und die Niederschrift über die Eröffnung der Verfügung vorgelegt werden. Das Grundbuchamt kann jedoch die Vorlegung des Erbscheins verlangen, wenn es die Erbfolge durch diese Urkunden nicht als nachgewiesen erachtet.

2. Dem Grundbuchamt obliegt es, die in der öffentlichen Urkunde enthaltene Verfügung von Todes wegen sowohl nach ihrer äußeren Form, als auch nach ihrem Inhalt zu prüfen.

3. Die inhaltliche Überprüfung der letztwilligen Verfügung muss zu einem eindeutigen Ergebnis führen. Nicht nachgewiesen ist die Erbfolge, wenn tatsächliche Ermittlungen über Umstände, die sich außerhalb dieser oder anderer öffentlicher Urkunden befinden, angestellt werden müssen .Das Grundbuchamt darf die jedoch Eintragung nur versagen, wenn sich nach erschöpfender rechtlicher Würdigung konkrete Zweifel ergeben. Abstrakte Zweifel oder bloße Vermutungen genügen nicht.

4. Im Falle eines Erbvertrages mit vorgesehenem Rücktritt bedarf es für die Grundbucheintragung nicht der Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung des Inhalts, dass ein Rücktritt vom Erbvertrag nicht erfolgt sei, da ein Rücktritt einer notariellen Beurkundung bedurft hätte und dieser dem Zentralen Testamentsregister mitzuteilen wäre.

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IBRRS 2013, 2834
ImmobilienImmobilien
Grundbuchrecht - Nachweis der Erbfolge auch durch öffentliche Urkunde möglich!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.01.2013 - 20 W 413/12

1. Der Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt erfolgt grundsätzlich durch einen Erbschein. Beruht die Erbfolge jedoch auf einer Verfügung von Todes wegen, die in einer öffentlichen Urkunde enthalten ist, ist ausreichend, wenn anstelle des Erbscheins diese Urkunde und die Eröffnungsniederschrift vorgelegt werden, wobei die Vorlegung durch die Verweisung auf die diese Urkunden enthaltenden Nachlassakten desselben Amtsgerichtes ersetzt werden kann.

2. Zum Nachweis der Erbfolge können - neben der notariellen Verfügung von Todes wegen - auch andere öffentliche Urkunden, insbesondere Personenstandsurkunden, herangezogen werden.

3. Liegt eine in öffentlicher Urkunde errichtete Verfügung von Todes wegen in Gestalt eines Testamentes oder Erbvertrages vor, kann das Grundbuchamt einen Erbschein nur verlangen, wenn sich bei der Prüfung des Erbrechts begründete konkrete Zweifel ergeben, die nur durch weitere Ermittlungen über den tatsächlichen Willen des Erblassers oder sonstige tatsächliche Verhältnisse geklärt werden können.

4. Im Falle einer Pflichtteilsstrafklausel reicht es aus, wenn das Nichtverlangen des Pflichtteils durch die Vorlage von gegenüber dem Notar und damit in öffentlicher Urkunde abgegebenen eidesstattlichen Versicherungen sämtlicher Schlusserben nachgewiesen werden kann, soweit im Übrigen keine Zweifel an der Erbfolge bestehen.

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IBRRS 2013, 2819
ImmobilienImmobilien
Wasserverbrauch: Richtigkeitsvermutung bei geeichten Wasserzählern!

VG Gießen, Beschluss vom 26.06.2013 - 8 L 807/13

1. Ein Widerspruchsbescheid, der durch den Magistrat erging, ist rechtswidrig, wenn die Aufgabe der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung dem Eigenbetrieb der Stadt übertragen wurde.*)

2. Es besteht die Vermutung für die Richtigkeit der verbrauchten Wassermenge, wenn der Verbrauch durch eine geeichte Messeinrichtung ermittelt wurde.*)

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IBRRS 2013, 2789
ImmobilienImmobilien
Kein Schadensersatz vom Betreiber einer Mobilfunksendeanlage!

OLG Dresden, Urteil vom 19.03.2013 - 9 U 1265/12

Hält sich die Belastung durch elektromagnetische Felder aus einer Mobilfunksendeanlage auf dem Nachbargrundstück im Rahmen der in Gesetzen oder Rechtsverordnungen festgestellten Grenz- oder Richtwerte, so liegt in der Regel eine unwesentliche Beeinträchtigung vor, die zu dulden ist. Der Nachbar hat somit keine Schadensersatz-, Schmerzensgeld- oder Unterlassungsansprüche gegen den Betreiber.

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IBRRS 2013, 2772
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Umsatzeinbuße wegen Bauarbeiten auf Nachbargrundstück: Ausgleich!

OLG Bremen, Urteil vom 17.06.2013 - 3 U 36/11

1. Beeinträchtigt die auf Grund zeitweiliger Sondernutzung der Straße vor dem Nachbargrundstück verursachte Einwirkung auf ein Grundstück dessen ortsübliche Benutzung als Restaurant durch nachhaltige Behinderung des "Kontakts nach außen" (hier: fast durchgängige Sperrung der Straße für ca. 20 Monate wegen Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück), kann dies einen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch auslösen.*)

2. Der Ausgleich in Geld ist für die erlittene Einbuße insoweit zu leisten, als die Beeinträchtigung über das zumutbare Maß hinausgeht. Dabei ist es Aufgabe des Tatrichters, diese Zumutbarkeitsgrenze unter Abwägung aller Umstände des Falles zu bestimmen.*)

3. Ist der Ertrag aus einer gewerblichen Nutzung - hier als Restaurantbetrieb - beeinträchtigt, so ist dem Ausgleichsanspruch der Ertrag zu Grunde zu legen, der vor der Beeinträchtigung erzielt wurde.*)




IBRRS 2013, 2651
ImmobilienImmobilien
Preisklausel erst nach rechtskräftiger Entscheidung unwirksam!

OLG Rostock, Beschluss vom 17.09.2012 - 3 W 48/12

Bei einem Verstoß gegen das Preisklauselverbot tritt eine Unwirksamkeit der Klausel grundsätzlich erst ab deren rechtskräftiger Feststellung ein.*)

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IBRRS 2013, 2631
ImmobilienImmobilien
Zwangsversteigerung: Weiterveräußerung trotz offenem Erbbauzins?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.06.2013 - 3 Wx 85/12

War eine wegen Rangrücktritts nicht in das geringste Gebot fallende Erbbauzinslast infolge Zuschlags in der Zwangsversteigerung erloschen, so kann der Ersteher, der das Erbbaurecht später an einen Dritten veräußert, vom Grundstückseigentümer die Zustimmung zu dieser Veräußerung auch dann verlangen, wenn der Erwerber die schuldrechtliche Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses nicht übernimmt, es sei denn, der Ersteher hätte sich gegenüber dem Eigentümer zur Zahlung des Erbbauzinses schuldrechtlich verpflichtet und es wäre weiterhin eine Verpflichtung des Erstehers begründet worden, späteren Erwerbern des Erbbaurechts die schuldrechtliche Zinsverpflichtung "weiterzugeben".*)

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IBRRS 2013, 2618
ImmobilienImmobilien
Wann kann die Ausübung einer Grunddienstbarkeit verlegt werden?

OLG Koblenz, Urteil vom 02.07.2013 - 3 U 1442/12

1. Der Anspruch auf Verlegung der Ausübung der Dienstbarkeit gemäß § 1023 BGB ist Ausfluss des Gebots der schonenden Dienstbarkeitsausübung wie auch des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme. Der Berechtigte ist danach verpflichtet, seine Dienstbarkeit auf der vom Verpflichteten bezeichneten Grundfläche auszuüben und die übrigen Teile des dienenden Grundstücks von der Benutzung freizuhalten.*)

2. Für Inhalt und Umfang einer Grunddienstbarkeit ist die Grundbucheintragung maßgebend. Bei dessen Auslegung ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich aus der Eintragung und der darin in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung bei objektiver Betrachtungsweise für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt. Aus diesen Urkunden nicht hervorgehende Umstände sind nur insoweit zu berücksichtigen, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne Weiteres ersichtlich sind (in Anknüpfung an BGHZ 37, 147, 149 = NJW 1962, 1344; BGH, Urteil vom 17.01.1969 - V ZR 162/65 - NJW 1969, 502 = MDR 1969, 469 = WM 1969, 271-273; Urteil vom 28.11.1975 - V ZR 9/74 - NJW 1976, 417 = MDR 1976, 303 = WM 1976, 126 ff.; Urteil vom 24.09.1982 - V ZR 96/81 - NJW 1983, 115 f; Urteil vom 12.10.1990 - V ZR 149/89 - WM 1991, 143-146 = NJW-RR 1991, 457-459 = MDR 1991, 421; BGHZ 90, 181, 184 = BGH, Urteil vom 16.02.1984 - V ZB 8/83 - WM 1984, 537 f. = MDR 1984, 564 f. = NJW 1984, 2210 ff.).*)

3. Gewährt die Grunddienstbarkeit über das Betretungsrecht hinaus auch ein Lagerrecht, können die Eigentümer des dienenden Grundstücks eines mit einer Grunddienstbarkeit belasteten Grundstücks nicht eine Beschränkung der Ausübung der Grunddienstbarkeit auf eine Fläche von 208 m² verlangen, um das dienende Grundstück der Bebauung zuführen zu können, insbesondere wenn neben dem Beklagten die Eigentümer weiterer 10 Grundstücke das Recht haben, das dienende Grundstück zum Zwecke der Ausübung der an der Seeparzelle bestehenden Grunddienstbarkeit zu betreten und auf diesem Grundstück sich zu lagern.*)

4. Das in der Grunddienstbarkeit eingeräumte Recht, sich auf dem Grundstück zu lagern, beschränkt sich nicht darauf, einen Teil des Grundstücks lediglich als Liegefläche zu benutzen. "Sich lagern" hat bei objektiver Betrachtungsweise für den unbefangenen Betrachter die Bedeutung, sein Lager haben, eine Fläche ggf. als Rast- und Ruheplatz zu nutzen oder ein Lager aufzuschlagen.*)

5. Nehmen die Eigentümer des dienenden, mit einer Grunddienstbarkeit belasteten Grundstücks, einen von mehreren aus dieser Grunddienstbarkeit Berechtigten auf Änderung der Ausübung der Grunddienstbarkeit in Anspruch, richtet sich der Streitwert für das Berufungsverfahren ausgehend von dem objektiven Interesse der Kläger gemäß § 3 ZPO auf einen Bruchteil des Betrages des Gesamtinteresses an der begehrten Änderung des Ausübungsrechts. Der Streitwert muss nicht numerisch der Beteiligungsquote entsprechen. Bei der Bemessung des Streitwerts ist die streitbeendende Wirkung einer rechtskräftigen Entscheidung der Klage im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Rechtsbeziehungen zu den anderen aus der Grunddienstbarkeit berechtigten Eigentümer zu berücksichtigen (in Anknüpfung an OLG Frankfurt a.M. Beschluss vom 19.03.2009 - 1 W 14/09 - zitiert nach Juris Rn. 5).*)

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IBRRS 2013, 2613
ImmobilienImmobilien
Einbau eines Kachelofens als Modernisierung absetzbar?

FG Sachsen, Urteil vom 23.03.2012 - 3 K 1388/10

1. Die Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen hängt nicht davon ab, ob die handwerkliche Maßnahme der Erhaltung eines vorhandenen Gegenstands dient, oder einen neuen Gegenstand herstellt, indem sie etwas Neues schafft. Der Begriff der "Modernisierung" verlangt auch nicht, dass nach Abschluss einer Modernisierung eine fortschrittlichere handwerklichen Gestaltung als zuvor vorliegen müsste.*)

2. Der nachträgliche Einbau eines Kachelofens sowie eines Edelstahlschornsteins in ein mit einer Gas-Zentralheizung ausgestattetes Einfamilienhaus stellt eine "Modernisierung" i. S. d. § 35a Abs. 3 EStG 2009 dar.*)

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IBRRS 2013, 2536
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Energielieferung: Für jeden Kunden mehrere Zahlungsmöglichkeiten!

BGH, Urteil vom 05.06.2013 - VIII ZR 131/12

Die von einem Energieversorger in Gaslieferungsverträgen mit Sonderkunden verwendete Formularklausel:*)

"Sämtliche Rechnungsbeträge sind (...) ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder von Jahreszahlern mittels Überweisung zu zahlen"*)

ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, weil sie dem wesentlichen Grundgedanken des § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1 EnWG widerspricht.*)

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IBRRS 2013, 2516
ImmobilienImmobilien
"Heizungsgemeinschaft" kann aus wichtigem Grund aufgehoben werden!

OLG Celle, Urteil vom 12.12.2012 - 4 U 70/12

1. Der Interessenverband der Eigentümer benachbarter Häuser an der gemeinschaftlich genutzten Heizungsanlage ist eine Bruchteilsgemeinschaft und keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, weil der Zweck des Verbandes in dem Betrieb und der Benutzung der Heizungsanlage besteht und nicht in der Verpflichtung zur Förderung eines über das bloße Innehaben hinausgehenden Zwecks.

2. Diese Gemeinschaft kann aufgehoben werden, selbst wenn es durch Vereinbarung für immer oder auf Zeit ausgeschlossen ist, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Als wichtiger Grund kommt eine angestrebte Modernisierung der Heizungsanlage und die beschlossene Umstellung vom vorhandenen Öl- auf Gasbetrieb in Betracht

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IBRRS 2013, 2435
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Öffentlich-rechtliche Baulast begründet kein privates Nutzungsrecht

OLG Koblenz, Beschluss vom 22.03.2013 - 3 U 117/13

1. Steht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils fest, dass dem Hauseigentümer eines Hinterliegergrundstücks ein Notwegerecht an der auf dem Grundstück des Nachbarn gelegenen Einfahrt zusteht, steht der Geltendmachung einer Notwegerente nicht entgegen, dass auf dem Grundstück des Nachbarn eine öffentlich-rechtliche Baulast im Grundbuch eingetragen ist (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 12. Dezember 2008, V ZR 106/07, ZfIR 2009, 151 (LS) = NJW-RR 2009, 515 = MDR 2009, 374; OLG Koblenz, Beschluss vom 26. März 2009, 2 U 715/08, NJOZ 2010, 153; OLG Koblenz, Urteil vom 11. Juli 1991, 5 U 1808/90, OLGZ 1992, 347 = DWW 1992, 77).*)

2. Die öffentlich-rechtliche Baulast begründet kein privatrechtliches Nutzungsrecht des durch die Baulast Begünstigten. Die Baulast verfolgt in erster Linie eine öffentlich-rechtliche Zielsetzung. Sie ermöglicht der Baubehörde bei der Erteilung von Genehmigungen, Ausnahmen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu gestatten (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Urteil vom 11. Juli 1991, 5 U 1808/90, OLGZ 1992, 347 = DWW 1992, 77).

3. Selbst bei einer zu Gunsten des Hauseigentümers bestehenden Baulast wäre er verpflichtet, den Vermögensvorteil, den er durch die Möglichkeit der Zufahrt zu seinem Grundstück hat, dem Grundstücksnachbarn aus ungerechtfertigter Bereicherung - Eingriffskondiktion - zu ersetzen (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 19. April 1985, V ZR 153/83, BGHZ 94, 160 = NJW 1985, 1952 = WM 1985, 893 = MDR 1985, 832).*)




IBRRS 2013, 2395
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Nicht geklärte Brandursache: Ist der Eigentümer Störer?

OLG Hamm, Urteil vom 18.04.2013 - 24 U 113/12

1. Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 S. 2 BGB setzt ebenso wie im unmittelbaren Anwendungsbereich der Vorschrift die Störereigenschaft des Anspruchsgegners voraus.*)

2. Die Darlegungs- und Beweislast für die Störereigenschaft trägt grundsätzlich der geschädigte Anspruchsteller, dessen Eigentum durch übergreifende Flammen vom Nachbargrundstück beeinträchtigt worden ist. Eine Verlagerung der Beweislast kann nicht bereits auf unzumutbare Anforderungen an einen Negativbeweis oder fehlende Sachnähe zu den Gegebenheiten auf dem Nachbargrundstück gestützt werden.*)

3. Die Darlegungs- und Beweislast bezieht sich allerdings auf einen an die Besonderheiten des nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnisses angepassten Störerbegriff. Danach ist entscheidend, ob die Einwirkung im Einzelfall wenigstens mittelbar auf den Willen des Eigentümers oder Besitzers des Nachbargrundstücks zurückgeht und Sachgründe vorliegen, die eine Schädigung seinem Verantwortungsbereich zuordnen und ihm eine Pflicht zur Verhinderung auferlegen (Anschluss an BGH, Urt. vom 01.04.2011, V ZR 193/10, NJW-RR 2011, 739; Urt. vom 18.09.2009, V ZR 75/08, NJW 2009, 3787; Urteil vom 28.11.2003 - V ZR 99/03, NJW 2004, 603, 604; Urteil vom 14.11.2003 - V ZR 102/03, BGHZ 155, 33, 42; Urteil vom 12.12.2003 - V ZR 98/03, NJW 2004, 1035, 1036).*)

4. Im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach § 286 ZPO muss nicht jede gegen die Überzeugung des Tatrichters sprechende theoretische Möglichkeit der Verursachung ausgeschlossen werden. Verbleiben nach durchgeführter Beweiswürdigung zur Überzeugung des Gerichts nur Möglichkeiten, die zu einer Störereigenschaft führen, kann die Haftung darauf gestützt werden, ohne dass geklärt werden muss, welche der verbleibenden Ursachen die Emission hervorgerufen hat.*)

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IBRRS 2013, 2379
ImmobilienImmobilien
Investitionszulagenberechtigung: Für Eigentümer oder den Bauherrn?

BFH, Urteil vom 27.09.2012 - III R 31/09

Die Zulagenberechtigung für nachträgliche Herstellungsarbeiten gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InvZulG 1999 setzt nicht voraus, dass der Investor zivilrechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes ist. Erforderlich und genügend ist vielmehr, dass der Betreffende die Sanierung als Bauherr auf eigene Rechnung und Gefahr durchführt. Dies ist der Fall, wenn er das Baugeschehen beherrscht und das Bauherrenrisiko trägt.*)

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IBRRS 2013, 2378
ImmobilienImmobilien
Keine pauschale Bezugnahme auf Ausbaustandards!

BVerwG, Urteil vom 15.05.2013 - 9 C 3.12

§ 132 Nr. 4 BauGB, nach dem die Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage durch Satzung zu regeln sind, ermächtigt die Gemeinde nicht zu einer pauschalen Bezugnahme auf in technischen Regelwerken vorgegebene Ausbaustandards.*)

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IBRRS 2013, 2358
ImmobilienImmobilien
Rückabwicklung eines Immobilienkaufvertrags: Schadensberechnung?

OLG Stuttgart, Urteil vom 19.03.2013 - 10 U 121/12

1. Einem Gläubiger ist grundsätzlich gestattet, den entstandenen Teil des Schadens zum Zeitpunkt der Klagerhebung zu beziffern und mit einer Leistungsklage geltend zu machen sowie daneben im Übrigen im Hinblick auf die zum Zeitpunkt der Klagerhebung noch nicht bezifferbaren weiteren Schäden auf Feststellung der Schadensersatzpflicht des Schuldners zu klagen. Macht der Schuldner geltend, der Gesamtschaden des Klägers unterschreite bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung der letzten Tatsacheninstanz den mit der Teilleistungsklage geltend gemachten Mindestschaden, hat der Kläger darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass zu diesem Zeitpunkt der geltend gemachte Mindestschaden jedenfalls erreicht wird.*)

2. Lässt sich der Käufer an seiner Investitionsentscheidung nicht festhalten und verlangt er im Rahmen des großen Schadensersatzes Erstattung der von ihm während seiner Nutzungsdauer für die Erhaltung und Bewirtschaftung der Immobilie aufgewandten Kosten, muss er sich als kongruenten Vorteil anrechnen lassen, die Immobilie ohne entsprechende Belastungen, also wie ein Mieter, genutzt zu haben. Bei der Eigennutzung der Eigentumswohnung hat sich ein Käufer nicht nur den Mietzins erspart, sondern auch die vom Mieter üblicherweise zu tragenden Nebenkosten wie hier die Grundsteuer.*)

3. Bei der Vorteilsausgleichung muss sich der Gläubiger eines Schadensersatzanspruches diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die ihm tatsächlich entstanden sind, da die Vorteilsausgleichung der Abschöpfung tatsächlich erzielter Vorteile dient. Bleibt die zurückzugebende Eigentumswohnung (zeitweise) leer, unterliegt dies nicht einer Vorteilsausgleichung, sondern kann zu einer Kürzung des Schadensersatzanspruches wegen eines schuldhaften Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB führen.*)

4. Ist eine Vermietung der Zug um Zug zurückzugebenden Wohnung erfolgt und reduziert sich dadurch der von der Verkäuferin zu ersetzenden Schaden, handelt sie widersprüchlich und damit treuwidrig, wenn sie sich im Rahmen des Annahmeverzugs und der Verzinsung darauf beruft, eine sofortige Verschaffung des unmittelbaren, mietfreien Besitzes an der Sache sei der Käuferin nicht möglich gewesen.*)

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IBRRS 2013, 2301
ImmobilienImmobilien
Immoblien - Straßenausbaubeitragspflicht auch für Hinterliegergrundstück!

VGH Bayern, Urteil vom 25.10.2012 - 6 B 10.132

1. Ein gefangenes Hinterliegergrundstück, das nur über ein in fremdem Eigentum stehendes Anliegergrundstück an die ausgebaute Straße angebunden ist und sonst über keine andere Anbindung an das öffentliche Wegenetz verfügt, unterliegt der Straßenausbaubeitragspflicht (Art. 5 I 1 und 3 BayKAG), wenn der Zugang oder die Zufahrt über das Anliegergrundstück hinreichend rechtlich gesichert ist. Dazu genügt, anders als im Erschließungsbeitragsrecht (Art. 5 a I BayKAG, §§ 127 ff. BauGB), bereits ein Notwegerecht (§ 917 BGB) oder ein schuldrechtliches Nutzungsrecht.*)

2. Ein anderes (nicht gefangenes) Hinterliegergrundstück unterliegt der Straßenausbaubeitragspflicht nur, wenn Anhaltspunkte den Schluss auf eine (wahrscheinliche) tatsächliche Inanspruchnahme der ausgebauten Straße rechtfertigen. Eine einheitliche Nutzung von Anlieger- und Hinterliegergrundstück reicht hierzu auch im Fall der Eigentümeridentität nicht aus, wenn von dem Hinterlieger- über das Anliegergrundstück weder ein Zugang noch eine Zufahrt zur ausgebauten Straße angelegt sind.*)

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IBRRS 2013, 2268
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wohnungsverkauf durch GbR: Wie ist Vertretungsmacht nachzuweisen?

OLG Celle, Beschluss vom 14.05.2013 - 4 W 23/13

Wird eine GbR bei Verkauf von Wohnungseigentum durch einen alleinvertretungsberechtigten Gesellschafter vertreten, muss dieser seine Vertretungsbefugnis in der Form des § 29 GBO nachweisen. Die Vorlage des Gesellschaftsvertrags und eines diesen abändernden Beschlusses, aus dem die Alleinvertretungsbefugnis hervorgeht, sind nicht ausreichend.*)

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IBRRS 2013, 2266
ImmobilienImmobilien
Notarbestätigung ohne eingehende Prüfung erfolgt: Pflichtverletzung!

KG, Urteil vom 12.04.2013 - 6 U 132/11

1. Der Notar verletzt seine Amtspflicht, wenn er den Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung vollzieht und den Treuhandauftrag der teilfinanzierenden Bank ausführt, ohne diese darüber zu unterrichten, dass die Verkäuferin selbst eine Einzahlung in Höhe des nicht finanzierten Kaufpreisteils auf das Notaranderkonto eingezahlt hat. In einem solchen Fall liegen hinreichende Anhaltspunkte für ihn vor, dass er an der Erreichung unerlaubter oder unredlicher Zwecke zulasten der Bank mitwirken würde. Die Auszahlung der hinterlegten Summe an die Verkäuferin stellt eine Verletzung der Treuhandauflage dar, da die Voraussetzung der vollständigen Hinterlegung des Kaufpreises nicht erfüllt ist.*)

2. Mit der Erteilung einer Bestätigung über den Eingang eines "Teilkaufpreises" auf dem Notaranderkonto verletzt er außerdem seine Pflicht zur wahrheitsgemäßen Bezeugung und zur Vermeidung eines falschen Anscheins.*)

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IBRRS 2013, 2241
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grundsicherung: Müssen Immobilien verwertet werden?

LSG Bayern, Beschluss vom 19.12.2012 - L 7 AS 432/11

1. Ein Haus oder eine Eigentumswohnung sind verwertbares Vermögen nach § 12 Abs. 1 SGB II, wenn eine Prognose ergibt, dass die Immobilie innerhalb von sechs Monaten "versilbert" werden kann und ein Ertrag für den Lebensunterhalt erzielbar ist. Für die Verwertbarkeit genügt bereits die Möglichkeit, dass das Objekt tatsächlich verwertet werden kann. Nicht entscheidend ist daher, ob die Immobilie tatsächlich binnen sechs Monaten verwertet wird.*)

2. Ob eine Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich wäre, wird erst im Rahmen von § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 SGB II geprüft. Dazu wird der Verkaufspreis mit dem tatsächlichen Substanzwert verglichen. Für Immobilien gibt es dafür aber keine festen Grenzwerte. Eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit besteht erst bei einem wirtschaftlichen Ausverkauf mit erheblichen wirtschaftlichen Verlusten.*)

3. Da vom Vermögensinhaber nach § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 Alt. 1 SGB II erwartet wird, dass er eine Verwertung akzeptiert, die einen niedrigen Verkaufspreis knapp über der offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit erbringt, kann die Prognose von einem niedrigen Verkaufspreis ausgehen.*)

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IBRRS 2013, 2218
BauvertragBauvertrag
Herstellung von Wasseranschluss: Kostenpauschalisierung möglich?

AG Lichtenberg, Urteil vom 19.03.2013 - 18 C 170/12

1. Ein Auftragnehmer, der aufgrund des Anschluss- und Benutzungszwangs des Grundstückseigentümers eine Monopolstellung innehat, trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Billigkeit der Ermessensausübung bei der Festsetzung des Leistungsentgelts gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB.

2. § 30 AVBWasserV erfasst nur die Zahlungsverweigerung aufgrund von Rechen- und Ablesefehlern und nicht die Preisbestimmung des Versorgungsunternehmers.

3. Eine Kostenpauschalisierung bei dem Anschluss von Grundstücken an die Wasserversorgung ist grundsätzlich hinnehmbar (§ 10 Abs. 4 AVBWasserV), gibt es jedoch zwei unterschiedliche Methoden zur Leitungsverlegung (offene und geschlossene Bauweise) mit sich erheblich unterscheidenden Kosten, muss die Leistungsbestimmung dahingehend differenziert werden.

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IBRRS 2013, 2206
ImmobilienImmobilien
Grundstück in Sanierungsgebiet: Wie wird Vormerkung gepfändet?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 06.05.2013 - 15 W 494/13

Wird der einer im Grundbuch eingetragenen Auflassungsvormerkung zu Grunde liegende Anspruch verpfändet, bedarf es bei einem in einem Sanierungsgebiet gelegenen Grundstück zur Eintragung des Pfändungsvermerks nach § 144 Abs. 2 Nr. 2, 3 BauGB der Zustimmung der Gemeinde.*)

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IBRRS 2013, 2203
ImmobilienImmobilien
Mit Beschlagnahme endet Nutzungsüberlassung!

BGH, Urteil vom 15.05.2013 - XII ZR 115/11

Durch die Beschlagnahme im Rahmen der Zwangsverwaltung endet die vom Grundstückseigentümer an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Gesellschafterbeitrag gewährte Nutzungsüberlassung.*)

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IBRRS 2013, 2179
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wegerecht ist gegenüber WEG-Verband geltend zu machen!

LG Köln, Urteil vom 01.06.2012 - 4 O 286/07

Der Anspruch eines Nachbarn aus einem im Grundbuch eingetragenen Wegerecht ist gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband gelten zu machen, weil die sich hieraus ergebenden Pflichten von der Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG gemeinschaftlich zu erfüllen sind.

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IBRRS 2013, 2171
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Was bedeutet "Aktionsbonus" für Neukunden?

BGH, Urteil vom 17.04.2013 - VIII ZR 225/12

Zur Auslegung einer Allgemeinen Geschäftsbedingung in einem Stromlieferungsvertrag über die Gewährung eines sogenannten "Aktionsbonus" für Neukunden.*)

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IBRRS 2013, 2168
ImmobilienImmobilien
Sicherungsgrundschuld nicht zurückgewährt: Schadensersatz!

BGH, Urteil vom 19.04.2013 - V ZR 47/12

a) Der Sicherungsnehmer ist nach Maßgabe des allgemeinen Schuldrechts zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er den durch den endgültigen Wegfall des Sicherungszwecks aufschiebend bedingten Anspruch auf Rückgewähr einer Sicherungsgrundschuld nach Bedingungseintritt schuldhaft nicht erfüllt; ist der Rückgewähranspruch - etwa an einen nachrangigen Grundpfandgläubiger - abgetreten worden, steht der Anspruch auf Schadensersatz dem Zessionar zu.*)

b) Ob der Sicherungszweck endgültig weggefallen ist, richtet sich nach der Sicherungsvereinbarung; auch wenn diese eine Revalutierung der Grundschuld erlaubt, tritt die aufschiebende Bedingung jedenfalls mit dem endgültigen Ende der Geschäftsbeziehung ein.*)

c) Nach einer dem Sicherungsnehmer angezeigten Abtretung kann die Sicherungsvereinbarung nur unter Mitwirkung des Zessionars inhaltlich geändert werden, soweit die Änderung den Rückgewähranspruch einschließlich der aufschiebenden Bedingung betrifft, unter der dieser steht.*)

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IBRRS 2013, 2152
ImmobilienImmobilien
Voraussetzungen für Löschung eines erloschenen Erbbaurechts?

BGH, Beschluss vom 11.04.2013 - V ZB 109/12

Die Löschung eines durch Zeitablauf erloschenen Erbbaurechts im Grundbuch kann auf Antrag des Grundstückseigentümers im Wege der Grundbuchberichtigung nur dann erfolgen, wenn gleichzeitig ebenfalls auf Antrag des Eigentümers die Entschädigungsforderung des Erbbauberechtigten für den Eigentumsverlust an dem Bauwerk in das Grundbuch eingetragen wird.*)

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IBRRS 2013, 2136
ImmobilienImmobilien
Vollstreckung in selbstgenutztes Wohneigentum?

BGH, Urteil vom 25.04.2013 - IX ZR 30/11

1. Vollstreckt ein absonderungsberechtigter Gläubiger im Wege der Zwangsverwaltung nach Titelumschreibung gegen den Insolvenzverwalter in weiterhin selbstgenutztes Wohneigentum eines Insolvenzschuldners, kann der Besitzergreifung des Zwangsverwalters das Recht des Schuldners entgegengehalten werden, ihm die für seinen Hausstand unentbehrlichen Räume unentgeltlich zu belassen.*)

2. Ist der weitere Gebrauch des selbst genutzten Wohneigentums dem Insolvenzschuldner von der Gläubigerversammlung oder dem Insolvenzverwalter nicht gestattet worden, obliegt allein dem Insolvenzverwalter, die Inbesitznahme des Wohneigentums für die Insolvenzmasse gegenüber dem Insolvenzschuldner durchzusetzen. Der Insolvenzverwalter als Verfahrensschuldner hat dann dem Zwangsverwalter auf Verlangen den Besitz an dem Wohneigentum zu verschaffen.*)

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IBRRS 2013, 2124
ImmobilienImmobilien
Gemeinsame Beurkundung von Pflichtteilsverzicht und Übertragung

BGH, Beschluss vom 18.04.2013 - V ZB 77/12

1. Wird in einem zwischen einem Elternteil und einem seiner Kinder geschlossenen Grundstückübertragungsvertrag ein Pflichtteilsverzicht der Geschwister mitbeurkundet, handelt es sich um verschiedene Gegenstände im Sinne des § 44 Abs. 2 KostO, so dass der Verzicht neben dem Übertragungsvertrag gesondert zu bewerten ist.*)

2. Ein mit der Zahlung einer Abfindung verbundener Pflichtteilsverzicht stellt einen Austauschvertrag im Sinne des § 39 Abs. 2 KostO zwischen dem Elternteil und den weichenden Geschwistern dar. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Geschwister den Abfindungsbetrag direkt vom Übernehmer des Grundstücks erhalten sollen.*)

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IBRRS 2013, 2118
ImmobilienImmobilien
Verjährung von Ansprüchen gem. Restitutionsbescheid

BGH, Urteil vom 12.04.2013 - V ZR 203/11

Durch Restitutionsbescheid bestandskräftig festgestellte Ansprüche nach § 6 Abs. 6a Sätze 4 und 5 VermG aF (= § 6 Abs. 6a Sätze 3 und 4 VermG) verjähren entsprechend § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB in 30 Jahren.*)

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IBRRS 2013, 2113
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Mansardenzimmer zum Wohnen ungeeignet: Käufer kann mindern!

LG Verden, Urteil vom 04.12.2012 - 4 O 163/12

Wird in einem Verkaufsexposé ein Raum als "Mansardenzimmer" bezeichnet, kann der Käufer erwarten, dass dieser Raum im Dachgeschoss dauerhaft zu Wohnzwecken genutzt werden kann.

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IBRRS 2013, 2102
ImmobilienImmobilien
Löschung des Wohnrechts: Ein Jahr nach Tod des Berechtigten!

OLG Celle, Beschluss vom 30.08.2012 - 4 W 156/12

Ist nach dem Inhalt des Übertragungsvertrags die Eigentümerin zur Instandhaltung und Instandsetzung einer Wohnung verpflichtet und ergeben sich hieraus - aus welchen Gründen auch immer - Ansprüche der Erblasserin, der ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt war, die auf den oder die Erben übergegangen sein könnten, kann die Löschung des Wohnrechts gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 GBO nur erfolgen, wenn ein Jahr nach dem Todesfall vergangen ist oder die Erben die Löschung unter dem Nachweis ihrer Erbenstellung bewilligen.*)

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IBRRS 2013, 2075
ImmobilienImmobilien
Wer kann Berechtigter einer Grunddienstbarkeit sein?

KG, Beschluss vom 12.03.2013 - 1 W 33-50/13

Berechtigter einer Grunddienstbarkeit kann immer nur der Eigentümer eines anderen als des dienenden Grundstücks sein. Die wechselseitige Bestellung einer Gesamtgrunddienstbarkeit zugunsten der Eigentümer mehrerer Grundstücke ist damit nicht vereinbar.*)

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IBRRS 2013, 2057
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Fehlende Baugenehmigung: Sachmangel des Wohnungseigentums!

BGH, Urteil vom 12.04.2013 - V ZR 266/11

BGB §§ 434, 444

1. Eine fehlende Baugenehmigung stellt regelmäßig einen Sachmangel des veräußerten Wohnungseigentums dar; die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit haben die Zivilgerichte in eigener Verantwortung - ohne Bindung an einen erst nach Gefahrübergang ergangenen baubehördlichen Bescheid - zu beantworten.*)

2. Arglist setzt zumindest Eventualvorsatz voraus; dem steht es nicht gleich, wenn sich dem Verkäufer das Vorliegen von Tatsachen hätte aufdrängen müssen, die einen Mangel des Kaufobjekts begründen.*)

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IBRRS 2013, 2029
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Muss der Nachbar die Blendwirkung von Solar-Anlagen dulden?

OLG Stuttgart, Urteil vom 30.04.2013 - 3 U 46/13

Aufgrund der verhältnismäßig geringen Beeinträchtigung im Frühjahr und Herbst für jeweils ca. 4-6 Wochen zwischen 14.00 Uhr und 15.00 Uhr durch eine maximale tägliche Blendung von ca. 1 Stunde bei einer Sonnenwahrscheinlichkeit im Frühjahr von ca. 1/3 der aufgeführten Zeiten und im Herbst von ca. der Hälfte der Zeiten sind die zu erwartenden Kosten von ca. 16.000,00 Euro für den Einbau von neuen Anti-Reflektions-Modulen, ohne dass dadurch eine zukünftige Blendung des klagenden oder anderer Nachbarn ausgeschlossen werden kann, jedenfalls nicht zumutbar im Sinne von § 906 Abs. 2 BGB.*)

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IBRRS 2013, 1987
ImmobilienImmobilien
"Aktionsbonus" aus einem Stromlieferungsvertrag

BGH, Urteil vom 17.04.2013 - VIII ZR 246/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1976
ImmobilienImmobilien
Grundbuchrecht - Voraussetzungen für Grundschuldlöschung nach Vollstreckung?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 15.02.2013 - 15 W 97/13

Zum grundbuchrechtlichen Vollzug der Löschung einer nach §§ 1181 II, 1192 I GBO erloschenen Grundschuld ist keine Zustimmung des Eigentümers des mithaftenden Grundstücks nach § 27 GBO erforderlich.*)

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IBRRS 2013, 1975
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grundbucheinsicht durch Presse: Sind Eigentümer zu informieren?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24.01.2013 - 3 W 47/12

Es ist mit dem grundgesetzlich gewährten Recht der Presse auf Informationsfreiheit unvereinbar, wenn das Grundbuchamt den Grundstückseigentümer über eine der Presse gewährte Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten benachrichtigt. Eine gesetzliche Grundlage für eine solche Benachrichtigung besteht nicht.*)

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IBRRS 2013, 1968
ImmobilienImmobilien
Familienrecht

BGH, Beschluss vom 20.03.2013 - XII ZB 81/11

1. Wurde ein unterhaltspflichtiges Kind rechtskräftig dazu verurteilt, Ansprüche auf Elternunterhalt, die der Sozialhilfeträger aus übergegangenem Recht geltend macht, durch die Annahme eines Darlehensangebotes des Sozialhilfeträgers zu erfüllen, und beruht das Urteil auf einer Rechtsanwendung, die vom Bundesverfassungsgericht zu einem späteren Zeitpunkt in einem anderen Fall als verfassungswidrig beanstandet wurde, kann dem Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Rückzahlung des Darlehens der Einwand des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens entgegengesetzt werden.*)

2. Deshalb kann von dem Sozialhilfeträger die Bewilligung der Löschung einer zur Sicherung der Darlehensforderung bestellten Grundschuld verlangt werden.*)

3. Zur Reichweite des Konterkarierungsverbots aus § 79 Abs. 2 Satz 4 BVerfGG.*)

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IBRRS 2013, 1948
ImmobilienImmobilien
Kamin wird 8 Tage im Monat genutzt: Abwehranspruch des Nachbarn?

KG, Urteil vom 26.03.2013 - 21 U 131/08

1. Für einen Rechtsstreit zwischen Grundstücksnachbarn betreffend die Unterlassung immissionsauslösender Handlungen gemäß den §§ 1004, 906 BGB ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet, § 13 GVG.*)

2. Zivilrechtliche Ansprüche betreffend die Unterlassung immissionsauslösender Handlungen kann auch der Besitzer entsprechend den §§ 1004, 906 BGB geltend machen.*)

3. Die Anwendung der §§ 1004, 906 BGB wird durch § 14 BImschG nur ausgeschlossen, wenn für die immissionsauslösende Anlage ein förmliches Genehmigungsverfahren nach § 4 BImschG in Verbindung mit § 10 BImschG/4.BImschV oder ein vergleichbares Verfahren durchgeführt wurde.*)

4. Die Häufigkeit und Intensität der Beeinträchtigung des Eigentums im Sinne von § 1004 BGB kann bei Rauchimmissionen auch durch Zeugenbeweis nachgewiesen werden, wenn sich die immissionsauslösende Situation nicht zuverlässig nachstellen lässt. Bei der Würdigung der Zeugenaussage hat das Gericht auf das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen abzustellen und darauf, was diesem unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange zuzumuten ist.*)

5. Hat der betroffene Nachbar die Beeinträchtigung und die Ursächlichkeit nachgewiesen, muss der Einwirkende darlegen und beweisen, dass die Beeinträchtigung unwesentlich, bzw. die Benutzung ortsüblich war.*)

6. Eine unwesentliche Beeinträchtigung durch den Betrieb eines offenen Kamins liegt in der Regel vor, wenn dieser sich auf 8 Tage im Monat mit jeweils 5 Stunden am Tag beschränkt. Für den Fall, dass sich auf einem Grundstück mehrere Kamine befinden, findet eine Addition dieser Werte nicht statt.*)

7. Der Tenor eines Unterlassungsurteils hinsichtlich Rauchimmissionen kann sich auf ein allgemeines, an dem Gesetzeswortlaut angelehntes Unterlassungsgebot beschränken.*)

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IBRRS 2013, 1936
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verbot von Satellitenschüsseln nur nach konkreter Interessenabwägung

BVerfG, Beschluss vom 31.03.2013 - 1 BvR 1314/11

Die Zivilgerichte haben bei Streitigkeiten über die Anbringung von Parabolantennen durch Mieter eine fallbezogene Abwägung vorzunehmen, in die die Eigentümerinteressen des Vermieters an der - auch optisch - ungeschmälerten Erhaltung des Wohnhauses und die Informationsinteressen des Mieters an der Nutzung allgemein zugänglicher Informationsquellen einzustellen sind. Zu berücksichtigen ist auch das Interesse ausländischer Mieter am Empfang von Rundfunkprogrammen aus ihrer Heimat, einschließlich der besonderen Situation sprachlicher und kultureller Minderheiten.

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IBRRS 2013, 1878
ImmobilienImmobilien
Wann liegt ein gewerblicher Grundstückshandel vor?

BFH, Urteil vom 27.09.2012 - III R 19/11

1. Die persönlichen oder finanziellen Beweggründe für die Veräußerung von Immobilien sind für die Zuordnung zum gewerblichen Grundstückshandel oder zur Vermögensverwaltung unerheblich. Dies gilt auch für wirtschaftliche Zwänge wie z.B. die Ankündigung von Zwangsmaßnahmen durch einen Grundpfandgläubiger.*)

2. Die Drei-Objekt-Grenze hat die Bedeutung eines Anscheinsbeweises, der - ohne dass es dafür weiterer Indizien bedarf - den Schluss auf die innere Tatsache des Erwerbs des jeweiligen Grundstücks in bedingter Veräußerungsabsicht zulässt. Ihre Geltungskraft kann im Einzelfall durch den Nachweis eines atypischen Sachverhaltsverlaufs erschüttert werden. Dafür kommen indes grundsätzlich weder die Gründe der Veräußerung noch Absichtserklärungen in Betracht, sondern vornehmlich Gestaltungen des Steuerpflichtigen in zeitlicher Nähe zum Erwerb, die eine Veräußerung innerhalb eines Zeitrahmens von etwa fünf Jahren erschweren oder unwirtschaftlicher machen.*)

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IBRRS 2013, 1864
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grundstückseigentümer entscheidet allein die Verwertung von Fotos!

BGH, Urteil vom 01.03.2013 - V ZR 14/12

Der Grundstückseigentümer entscheidet auch dann allein über die kommerzielle Verwertung der von seinem Grundstück aus angefertigten Fotografien seiner Bauwerke und Gartenanlagen, wenn er den Zugang zu privaten Zwecken gestattet hat (Bestätigung des Senatsurteils vom 17. Dezember 2010 V ZR 45/10, NJW 2011, 749).*)

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IBRRS 2013, 1859
ImmobilienImmobilien
Prospekt fehlerhaft: Gesamtbild und sorgfältige Lektüre maßgeblich!

BGH, Urteil vom 05.03.2013 - II ZR 252/11

Für die Beurteilung, ob ein Prospekt unrichtig oder unvollständig ist (hier: Reihenfolge der Haftung des Gesellschaftsgrundstücks und der quotal haftenden Gesellschafter eines Immobilienfonds), ist nicht isoliert auf eine bestimmte Formulierung, sondern auf das Gesamtbild des Prospekts abzustellen, das er dem Anleger unter Berücksichtigung der von ihm zu fordernden sorgfältigen und eingehenden Lektüre vermittelt.*)

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