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Sachgebiet: Immobilien

5120 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

IBRRS 2013, 2075
ImmobilienImmobilien
Wer kann Berechtigter einer Grunddienstbarkeit sein?

KG, Beschluss vom 12.03.2013 - 1 W 33-50/13

Berechtigter einer Grunddienstbarkeit kann immer nur der Eigentümer eines anderen als des dienenden Grundstücks sein. Die wechselseitige Bestellung einer Gesamtgrunddienstbarkeit zugunsten der Eigentümer mehrerer Grundstücke ist damit nicht vereinbar.*)

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IBRRS 2013, 2057
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Fehlende Baugenehmigung: Sachmangel des Wohnungseigentums!

BGH, Urteil vom 12.04.2013 - V ZR 266/11

BGB §§ 434, 444

1. Eine fehlende Baugenehmigung stellt regelmäßig einen Sachmangel des veräußerten Wohnungseigentums dar; die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit haben die Zivilgerichte in eigener Verantwortung - ohne Bindung an einen erst nach Gefahrübergang ergangenen baubehördlichen Bescheid - zu beantworten.*)

2. Arglist setzt zumindest Eventualvorsatz voraus; dem steht es nicht gleich, wenn sich dem Verkäufer das Vorliegen von Tatsachen hätte aufdrängen müssen, die einen Mangel des Kaufobjekts begründen.*)

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IBRRS 2013, 2029
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Muss der Nachbar die Blendwirkung von Solar-Anlagen dulden?

OLG Stuttgart, Urteil vom 30.04.2013 - 3 U 46/13

Aufgrund der verhältnismäßig geringen Beeinträchtigung im Frühjahr und Herbst für jeweils ca. 4-6 Wochen zwischen 14.00 Uhr und 15.00 Uhr durch eine maximale tägliche Blendung von ca. 1 Stunde bei einer Sonnenwahrscheinlichkeit im Frühjahr von ca. 1/3 der aufgeführten Zeiten und im Herbst von ca. der Hälfte der Zeiten sind die zu erwartenden Kosten von ca. 16.000,00 Euro für den Einbau von neuen Anti-Reflektions-Modulen, ohne dass dadurch eine zukünftige Blendung des klagenden oder anderer Nachbarn ausgeschlossen werden kann, jedenfalls nicht zumutbar im Sinne von § 906 Abs. 2 BGB.*)

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IBRRS 2013, 1987
ImmobilienImmobilien
"Aktionsbonus" aus einem Stromlieferungsvertrag

BGH, Urteil vom 17.04.2013 - VIII ZR 246/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1976
ImmobilienImmobilien
Grundbuchrecht - Voraussetzungen für Grundschuldlöschung nach Vollstreckung?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 15.02.2013 - 15 W 97/13

Zum grundbuchrechtlichen Vollzug der Löschung einer nach §§ 1181 II, 1192 I GBO erloschenen Grundschuld ist keine Zustimmung des Eigentümers des mithaftenden Grundstücks nach § 27 GBO erforderlich.*)

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IBRRS 2013, 1975
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grundbucheinsicht durch Presse: Sind Eigentümer zu informieren?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24.01.2013 - 3 W 47/12

Es ist mit dem grundgesetzlich gewährten Recht der Presse auf Informationsfreiheit unvereinbar, wenn das Grundbuchamt den Grundstückseigentümer über eine der Presse gewährte Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten benachrichtigt. Eine gesetzliche Grundlage für eine solche Benachrichtigung besteht nicht.*)

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IBRRS 2013, 1968
ImmobilienImmobilien
Familienrecht

BGH, Beschluss vom 20.03.2013 - XII ZB 81/11

1. Wurde ein unterhaltspflichtiges Kind rechtskräftig dazu verurteilt, Ansprüche auf Elternunterhalt, die der Sozialhilfeträger aus übergegangenem Recht geltend macht, durch die Annahme eines Darlehensangebotes des Sozialhilfeträgers zu erfüllen, und beruht das Urteil auf einer Rechtsanwendung, die vom Bundesverfassungsgericht zu einem späteren Zeitpunkt in einem anderen Fall als verfassungswidrig beanstandet wurde, kann dem Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Rückzahlung des Darlehens der Einwand des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens entgegengesetzt werden.*)

2. Deshalb kann von dem Sozialhilfeträger die Bewilligung der Löschung einer zur Sicherung der Darlehensforderung bestellten Grundschuld verlangt werden.*)

3. Zur Reichweite des Konterkarierungsverbots aus § 79 Abs. 2 Satz 4 BVerfGG.*)

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IBRRS 2013, 1948
ImmobilienImmobilien
Kamin wird 8 Tage im Monat genutzt: Abwehranspruch des Nachbarn?

KG, Urteil vom 26.03.2013 - 21 U 131/08

1. Für einen Rechtsstreit zwischen Grundstücksnachbarn betreffend die Unterlassung immissionsauslösender Handlungen gemäß den §§ 1004, 906 BGB ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet, § 13 GVG.*)

2. Zivilrechtliche Ansprüche betreffend die Unterlassung immissionsauslösender Handlungen kann auch der Besitzer entsprechend den §§ 1004, 906 BGB geltend machen.*)

3. Die Anwendung der §§ 1004, 906 BGB wird durch § 14 BImschG nur ausgeschlossen, wenn für die immissionsauslösende Anlage ein förmliches Genehmigungsverfahren nach § 4 BImschG in Verbindung mit § 10 BImschG/4.BImschV oder ein vergleichbares Verfahren durchgeführt wurde.*)

4. Die Häufigkeit und Intensität der Beeinträchtigung des Eigentums im Sinne von § 1004 BGB kann bei Rauchimmissionen auch durch Zeugenbeweis nachgewiesen werden, wenn sich die immissionsauslösende Situation nicht zuverlässig nachstellen lässt. Bei der Würdigung der Zeugenaussage hat das Gericht auf das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen abzustellen und darauf, was diesem unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange zuzumuten ist.*)

5. Hat der betroffene Nachbar die Beeinträchtigung und die Ursächlichkeit nachgewiesen, muss der Einwirkende darlegen und beweisen, dass die Beeinträchtigung unwesentlich, bzw. die Benutzung ortsüblich war.*)

6. Eine unwesentliche Beeinträchtigung durch den Betrieb eines offenen Kamins liegt in der Regel vor, wenn dieser sich auf 8 Tage im Monat mit jeweils 5 Stunden am Tag beschränkt. Für den Fall, dass sich auf einem Grundstück mehrere Kamine befinden, findet eine Addition dieser Werte nicht statt.*)

7. Der Tenor eines Unterlassungsurteils hinsichtlich Rauchimmissionen kann sich auf ein allgemeines, an dem Gesetzeswortlaut angelehntes Unterlassungsgebot beschränken.*)

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IBRRS 2013, 1936
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verbot von Satellitenschüsseln nur nach konkreter Interessenabwägung

BVerfG, Beschluss vom 31.03.2013 - 1 BvR 1314/11

Die Zivilgerichte haben bei Streitigkeiten über die Anbringung von Parabolantennen durch Mieter eine fallbezogene Abwägung vorzunehmen, in die die Eigentümerinteressen des Vermieters an der - auch optisch - ungeschmälerten Erhaltung des Wohnhauses und die Informationsinteressen des Mieters an der Nutzung allgemein zugänglicher Informationsquellen einzustellen sind. Zu berücksichtigen ist auch das Interesse ausländischer Mieter am Empfang von Rundfunkprogrammen aus ihrer Heimat, einschließlich der besonderen Situation sprachlicher und kultureller Minderheiten.

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IBRRS 2013, 1878
ImmobilienImmobilien
Wann liegt ein gewerblicher Grundstückshandel vor?

BFH, Urteil vom 27.09.2012 - III R 19/11

1. Die persönlichen oder finanziellen Beweggründe für die Veräußerung von Immobilien sind für die Zuordnung zum gewerblichen Grundstückshandel oder zur Vermögensverwaltung unerheblich. Dies gilt auch für wirtschaftliche Zwänge wie z.B. die Ankündigung von Zwangsmaßnahmen durch einen Grundpfandgläubiger.*)

2. Die Drei-Objekt-Grenze hat die Bedeutung eines Anscheinsbeweises, der - ohne dass es dafür weiterer Indizien bedarf - den Schluss auf die innere Tatsache des Erwerbs des jeweiligen Grundstücks in bedingter Veräußerungsabsicht zulässt. Ihre Geltungskraft kann im Einzelfall durch den Nachweis eines atypischen Sachverhaltsverlaufs erschüttert werden. Dafür kommen indes grundsätzlich weder die Gründe der Veräußerung noch Absichtserklärungen in Betracht, sondern vornehmlich Gestaltungen des Steuerpflichtigen in zeitlicher Nähe zum Erwerb, die eine Veräußerung innerhalb eines Zeitrahmens von etwa fünf Jahren erschweren oder unwirtschaftlicher machen.*)

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IBRRS 2013, 1864
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grundstückseigentümer entscheidet allein die Verwertung von Fotos!

BGH, Urteil vom 01.03.2013 - V ZR 14/12

Der Grundstückseigentümer entscheidet auch dann allein über die kommerzielle Verwertung der von seinem Grundstück aus angefertigten Fotografien seiner Bauwerke und Gartenanlagen, wenn er den Zugang zu privaten Zwecken gestattet hat (Bestätigung des Senatsurteils vom 17. Dezember 2010 V ZR 45/10, NJW 2011, 749).*)

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IBRRS 2013, 1859
ImmobilienImmobilien
Prospekt fehlerhaft: Gesamtbild und sorgfältige Lektüre maßgeblich!

BGH, Urteil vom 05.03.2013 - II ZR 252/11

Für die Beurteilung, ob ein Prospekt unrichtig oder unvollständig ist (hier: Reihenfolge der Haftung des Gesellschaftsgrundstücks und der quotal haftenden Gesellschafter eines Immobilienfonds), ist nicht isoliert auf eine bestimmte Formulierung, sondern auf das Gesamtbild des Prospekts abzustellen, das er dem Anleger unter Berücksichtigung der von ihm zu fordernden sorgfältigen und eingehenden Lektüre vermittelt.*)

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IBRRS 2013, 1760
ImmobilienImmobilien
Wie kann Eintrag von Rechtshängigkeitsvermerk erzwungen werden?

BGH, Beschluss vom 07.03.2013 - V ZB 83/12

Die Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks in das Grundbuch kann bei fehlender Bewilligung des Buchberechtigten in entsprechender Anwendung von § 899 Abs. 2 BGB (i.V.m. §§ 936, 920 Abs. 2 ZPO) nur im Wege der einstweiligen Verfügung erzwungen werden.*)

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IBRRS 2013, 1750
ImmobilienImmobilien
Preisanpassungsklausel wirksam?

OLG Frankfurt, Urteil vom 18.03.2013 - 18 U 1/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1741
ImmobilienImmobilien
Notwegerente bezahlen trotz öffentlich-rechtlicher Baulast?

OLG Koblenz, Beschluss vom 25.03.2013 - 2 U 117/13

1. Steht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils fest, dass dem Hauseigentümer eines Hinterliegergrundstücks ein Notwegerecht an der auf dem Grundstück des Nachbarn gelegenen Einfahrt zusteht, steht der Geltendmachung einer Notwegerente nicht entgegen, dass auf dem Grundstück des Nachbarn eine öffentlich-rechtliche Baulast im Grundbuch eingetragen ist (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 12.12.2008 - V ZR 106/07 - NJW-RR 2009, 515 ff . = MDR 2009, 374 ff. ; OLG Koblenz, Beschluss vom 26.03.2009 - 2 U 715/08 - NJOZ 2010, 153 f; Urteil vom 11.07.1991 - 5 U 1808/90 - OLGZ 1992, 347 ff. = DWW 1992, 77 f..).*)

2. Die öffentlich-rechtliche Baulast begründet kein privatrechtliches Nutzungsrecht des durch die Baulast Begünstigten. Die Baulast verfolgt in erster Linie eine öffentlich-rechtliche Zielsetzung. Sie ermöglicht der Baubehörde bei der Erteilung von Genehmigungen, Ausnahmen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu gestatten (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Urteil vom 11.07.1991 - 5 U 1808/90 - OLGZ 1992, 347 ff. = DWW 1992, 77 f.).*)

3. Selbst bei einer zugunsten des Hauseigentümers bestehenden Baulast wäre er verpflichtet, den Vermögensvorteil, den er durch die Möglichkeit der Zufahrt zu seinem Grundstück hat, dem Grundstücksnachbarn aus ungerechtfertigter Bereicherung -Eingriffskondiktion - zu ersetzen (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 19.04.1985 - V ZR 153/83 - BGHZ 94, 160 ff. = NJW 1985, 1952 f. = WM 1985, 893 f. = MDR 1985, 832 f.).*)

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IBRRS 2013, 1738
ImmobilienImmobilien
Grundbuchberichtigung: Zwangsmaßnahmen nur gegenüber Eigentümer!

OLG Hamm, Beschluss vom 03.04.2013 - 15 W 107/13

Zwangsmaßnahmen im Grundbuchberichtigungsverfahren nach § 82 GBO dürfen nur gegenüber dem Eigentümer angewandt werden, der zur Überzeugung des Grundbuchamtes als neuer Eigentümer feststeht.*)

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IBRRS 2013, 1721
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
"Schimmelgutachten" verschwiegen: Mängelausschluss unwirksam!

LG Augsburg, Urteil vom 23.01.2013 - 11 O 1404/10

1. Der Verkäufer kann bei ohne weiteres erkennbaren Mängeln, die einer Besichtigung zugänglich sind, erwarten, dass der Käufer sie selbst wahrnimmt. Eine Aufklärungspflicht besteht nur für versteckte Mängel, die sich etwa in der Bausubstanz befinden, und für den Käufer nicht erkennbar sind.

2. Ein Verkäufer muss bei versteckten Mängeln, "gemäß seinem Kenntnisstand aufklären und darf sein konkretes Wissen nicht zurückhalten", wobei mögliche Schlussfolgerungen auf Mängel durch ein eingeholtes Gutachten von einem redlichen Verkäufer mitzuteilen sind.

3. Ein Verkäufer, der dem Käufer die Existenz eines Gutachtens verschweigt, wonach es in der zu verkaufenden Eigentumswohnung zur Schimmelbildung kommt, die auf eine fehlerhafte Abdichtung des Sockels zurückzuführen ist, handelt arglistig. Ein Gewährleistungsausschluss ist daher unwirksam: dem Käufer steht ein Minderungsrecht zu.

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IBRRS 2013, 1719
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Enteignung unzulässig, wenn nicht (mehr) zum Gemeinwohl geboten!

BVerfG, Beschluss vom 17.04.2013 - 1 BvR 2614/12

Der verfassungsrechtlich garantierte Schutz des Eigentums (Art. 14 GG) verbietet es, trotz Rechtskraft eines Urteils über die Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss, der enteignungsrechtliche Vorwirkung entfaltet, eine Enteignung zur Verwirklichung des mit dem Planfeststellungsbeschluss zugelassenen Vorhabens anzuordnen, wenn feststeht, dass diese Enteignung aufgrund nachträglich eingetretener Änderungen der Sach- oder Rechtslage nicht mehr dem Gemeinwohl dienen würde.

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IBRRS 2013, 1702
ImmobilienImmobilien
Grundbuchrecht - Verfügung des Ehegatten: Nur begründete Zweifel ausreichend!

BGH, Beschluss vom 21.02.2013 - V ZB 15/12

Hat ein im gesetzlichen Güterstand lebender Grundstückseigentümer über ein ihm gehörendes Grundstück ohne Zustimmung des Ehegatten verfügt, darf das Grundbuchamt seine Verfügungsbefugnis nur anzweifeln, wenn konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen sowohl der objektiven als auch der subjektiven Voraussetzungen des § 1365 Abs. 1 BGB bestehen (Bestätigung von BGHZ 35, 135).*)

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IBRRS 2013, 1697
ImmobilienImmobilien
Sondernutzungsrecht und Überbaurecht flächengleich: Grundbuchfähig?

OLG München, Beschluss vom 12.04.2013 - 34 Wx 124/13

Zur Eintragungsfähigkeit eines Sondernutzungsrechts mit der Befugnis, die maßgebliche Fläche in beliebiger Form zu bebauen, wenn sich der Ausübungsbereich von zugleich am Gesamtgrundstück bestellten Grunddienstbarkeiten (Überbaurechte) hierauf flächengleich erstreckt.*)

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IBRRS 2013, 1696
ImmobilienImmobilien
Top-up als Teil der Pacht: Auskehr an Verpächter zulässig?

OLG Stuttgart, Urteil vom 05.02.2013 - 101 U 7/12

Ist die Verpflichtung des Pächters landwirtschaftlicher Flächen, dem Zahlungsansprüche aus der EG-Verordnung Nr. 1782/2003 förmlich übertragen wurden, einen Teil der gezahlten Betriebsprämien (sogenannte Top-up's) an den Verpächter auszukehren, nach Auslegung des Vertrags als Teil der Pacht anzusehen, liegt kein Verstoß gegen die Bestimmungen der EG-Verordnung Nr. 1782/2003 vor.*)

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IBRRS 2013, 1667
ImmobilienImmobilien
Auch ein Ortsbürgermeister muss sich vor dem Notar ausweisen!

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 02.01.2013 - 3 W 101/12

Auch für den Nachweis, dass die für eine Gemeinde gegenüber dem Grundbuchamt handelnde Person tatsächlich deren Ortsbürgermeister (und deshalb nach §§ 49, 50 GemO-RP vertretungsbefugt) ist, gilt das Formerfordernis des § 29 GBO. Diese Tatsache ist dem Grundbuchamt grundsätzlich weder amtsbekannt noch ist sie offenkundig. Nachforschungen in allgemein zugänglichen Quellen muss das Grundbuchamt von Amts wegen nicht anstellen, insbesondere dann nicht, wenn solche Quellen nicht ausreichend zuverlässig sind.*)

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IBRRS 2013, 1627
ImmobilienImmobilien
ALG II: Auch belastetes Grundstück ist verwertbares Vermögen!

BSG, Urteil vom 12.07.2012 - B 14 AS 158/11 R

Die Belastung eines (Haus-)Grundstücks mit einem Nießbrauch oder Wohnrecht schließt dessen Verwertung als Vermögen nicht aus; vielmehr ist im Einzelfall zu prüfen, ob es eine Verwertungsmöglichkeit gibt.*)

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IBRRS 2013, 1581
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Restabfalltonne: Wer muss das Verweigern der Annahme beweisen?

VG Gießen, Urteil vom 21.02.2013 - 8 K 4088/11

Für die Behauptung, der Grundstückseigentümer habe die Annahme einer Restabfalltonne rechtsgrundlos verweigert, obliegt der Behörde die Beweislast.*)

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IBRRS 2013, 1563
ImmobilienImmobilien
Rechtsschutzversicherung bei Änderung der Wohnungsnutzung

OLG Koblenz, Urteil vom 27.07.2012 - 10 U 103/12

VN behält Rechtsschutzdeckung als Eigentümer seiner selbstgenutzten Wohnung, auch wenn er diese nur noch ab und zu benutzt und überwiegend bei seiner Lebensgefährtin wohnt. Auf den "Lebensmittelpunkt" kommt es nicht an.*)

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IBRRS 2013, 1534
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
SEK verursacht Schäden: Land haftet dem Vermieter!

BGH, Urteil vom 14.03.2013 - III ZR 253/12

1. Dem Vermieter einer Wohnung steht für Schäden, die im Zuge einer rechtmäßigen Durchsuchung der Wohnung im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen den Mieter verursacht worden sind, grundsätzlich ein Anspruch aus enteignendem Eingriff zu.*)

2. Ein dem Anspruch aus enteignendem Eingriff zugrunde liegendes gleichheitswidriges Sonderopfer kann allerdings dann zu verneinen sein, wenn der Vermieter weiß beziehungsweise davon erfährt oder es sich ihm aufdrängen muss, dass die Wohnung für die Begehung von Straftaten, die Lagerung von Diebesgut oder von Drogen benutzt wird oder werden soll, und er gleichwohl den Mietvertrag abschließt oder von einem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.*)

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IBRRS 2013, 1531
ImmobilienImmobilien
Streitwert: Wirtschaftliches Intresse am Löschen von Grundschuld!

BGH, Beschluss vom 12.03.2013 - II ZR 214/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1525
ImmobilienImmobilien
Nießbrauch: Wer hat die Instandhaltungskosten zu tragen?

OLG Koblenz, Beschluss vom 19.02.2013 - 3 U 780/12

Hat der Nießbrauchsberechtigte durch Vertrag die Hausverwaltung einer gewerblichen Hausverwaltungsgesellschaft übertragen und werden die Mieteinnahmen aus dem Hausgrundstück teilweise auf ein von der Eigentümerin und Nießbrauchsverpflichteten geführtes Konto überwiesen, das zur Abwicklung von Aufwendungen in Bezug auf die Immobilie dient, sind Abbuchungen die von diesem Konto auf Weisung der Eigentümerin und Nießbrauchsverpflichteten an die Hausverwaltung erfolgen, im Verhältnis zum Nießbrauchsberechtigten als Erfüllung ihrer Nießbrauchsverpflichtung anzusehen.*)

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IBRRS 2013, 1510
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Hausverkauf: Wem gehört das im Kachelofen versteckte Geld?

LG Düsseldorf, Urteil vom 27.07.2012 - 15 O 103/11

Der Verkäufer eines Hauses verliert sein Eigentum an im Gebäude versteckten Geldscheinen nicht allein aufgrund der Grundstücksveräußerung. Denn bei dem Geld handelt es sich nicht um Zubehör - einem der Hauptsache dienenden Gegenstand -, auf das sich ein Eigentumsübergang erstrecken könnte.

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IBRRS 2013, 1508
ImmobilienImmobilien
Herausgabe des Grundstücks ohne Räumung

BGH, Beschluss vom 02.10.2012 - I ZB 78/11

Zulässigkeit der Herausgabe des Grundstücks ohne Räumung in der Zwangsvollstreckung.

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IBRRS 2013, 1501
ImmobilienImmobilien
(Nur) vertragliches Wegerecht kann gutgläubig wegerworben werden!

OLG Koblenz, Beschluss vom 26.03.2013 - 3 W 179//13

1. Besteht nur die Einräumung eines schuldrechtlichen Nutzungsrechts hinsichtlich der Benutzbarkeit eines Privatwegs mit Fahrzeugen, so muss sich der Einzelrechtsnachfolge hinsichtlich des Nachbargrundstücks nicht daran festhalten lassen, wenn er gutgläubig lastenfrei sein Hausgrundstück erworben hat.*)

2. Zu einer ordnungsgemäßen Benutzung eines Wohngrundstücks gehört heute, dass es mit dem eigenen Kraftfahrzeug angefahren werden kann (in Anknüpfung an BGH, Teilurteil vom 12.12.2008 - V ZR 106/07 - MDR 2009, 374 ff. = NJW-RR 2009, 515 ff; OLG Koblenz Hinweisbeschluss vom 29.10.2012 - 2 U 1124/11) und Abgrenzung zu BGHZ 75, 315 ff.).*)

3. Voraussetzung für ein Notwegerecht ist das Fehlen einer für eine ordnungsgemäße Benutzung des Grundstücks notwendigen Verbindung zu einem öffentlichen Weg, soweit Ausschlussgründe des § 918 BGB nicht vorliegen. Die Ordnungsmäßigkeit der Benutzung des notleidenden Grundstücks richtet sich nicht nach den persönlichen Bedürfnissen des Grundstückseigentümers, sondern nach objektiven Gesichtspunkten, insbesondere nach Größe, Lage, Kulturart und Umgebung des Grundstücks. Notwendig für die ordnungsgemäße Benutzung ist eine Verbindung, ohne die die ordnungsgemäße Benutzung nicht gewährleistet ist. Eine solche Verbindung fehlt, wenn sie nicht besteht und auch nicht anderweitig auf dem notleidenden Grundstück geschaffen werden kann, ohne dass durch die hierfür aufzuwendenden Kosten die Wirtschaftlichkeit der Grundstücksbenutzung aufgehoben oder in unzumutbarer Weise geschmälert ist; bloße Erschwerungen sind dagegen vom Eigentümer des notleidenden Grundstücks hinzunehmen. An alle tatbestandlichen Erfordernisse des § 917 S. 1 BGB ist angesichts des schwerwiegenden Eingriffs, den ein Notweg für das Eigentum des Nachbarn bedeutet, ein strenger Maßstab anzulegen (in Anknüpfung an OLG Koblenz Hinweisbeschluss vom 29.10.2012 - 2 U 1124/11; Hinweisverfügung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 07.01.2009 i.V.m Beschluss vom 26.03.2009 und Beschluss vom 16.06.2009 Gehörsrüge gemäß § 321 a ZPO - 2 U 715/09 - NJOZ 2010, 153; Hinweisbeschluss vom 22.03.2013 - 2 U 117/13). Dass es für den Nachbarn bequemer ist, das Hausgrundstück über den Privatweg anzufahren, ist unbeachtlich. Von einer vorhandenen anderweitigen Verbindungsmöglichkeit muss der Grundstückseigentümer auch dann Gebrauch machen, wenn sie umständlicher, weniger bequem oder kostspieliger ist als ein Notweg über das Nachbargrundstück (BGH, Urteil vom 15.04.1964 - V ZR 134/62 - NJW 1964, 1321 ff. = MDR 1964, 583 = WM 1964, 772 ff.).*)

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IBRRS 2013, 1497
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verkäufer muss über verfälschende Mieteinahmenangaben aufklären!

BGH, Urteil vom 01.02.2013 - V ZR 72/11

1. Vermitteln die von dem Verkäufer eines Hausgrundstücks angegebenen Mieteinnahmen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aufgrund besonderer Umstände ein falsches Bild über die Ertragsfähigkeit des Grundstücks, muss er den Käufer über diese Umstände aufklären, wenn sie für dessen Kaufentschluss erkennbar von Bedeutung sind.*)

2. Die in einem Kaufvertrag vereinbarten Informationspflichten können über das hinausgehen, was der Verkäufer aus dem vorvertraglichen Schuldverhältnis mitzuteilen verpflichtet gewesen wäre.*)

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IBRRS 2013, 1492
ImmobilienImmobilien
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

BGH, Beschluss vom 19.03.2013 - VIII ZR 275/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1487
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Vermesser muss aktuelle Grundstücksgrenzen ermitteln!

OLG Stuttgart, Urteil vom 25.09.2012 - 10 U 67/12

1. Ein Vermessungsingenieur ist verpflichtet, vor Leistungen der Bauvermessung (Auspflocken der Baugrube und Einschneiden des Schnurgerüsts) die aktuellen Grundstücksgrenzen zu ermitteln.*)

2. Ein Bauherr muss den Vermessungsingenieur über eine länger zurück liegende Änderung der Grundstücksgrenzen (hier: rund 3 Jahre) nicht aufklären.*)

3. Schon die vom Ausführungsplan abweichende Lage des Gebäudes im Verhältnis zu den Grundstücksgrenzen stellt einen Mangelfolgeschaden der fehlerhaften Bauvermessung dar.*)

4. In die Abwägung, ob einem an den Kosten der Beseitigung eines Überbaus bemessenen Schadensersatzanspruch der Einwand der Unverhältnismäßigkeit entgegensteht, sind das Verschulden des Schädigers, seine finanziellen Möglichkeiten, die Höhe der Kosten für die Beseitigung des Überbaus und die Belastung des nachbarschaftlichen Verhältnisses bei der beabsichtigten Eigennutzung des Gebäudes einzustellen.*)

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IBRRS 2013, 1482
ImmobilienImmobilien
Gemeinsames Grundstück kann nur gemeinsam übertragen werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.03.2013 - 3 Wx 240/12

Der Anspruch auf Übertragung einer Teilfläche eines mehreren Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zustehenden Grundstücks (hier: Auflassungsanspruch hinsichtlich eines Teils des Gesamtgrundstücks) kann nur von allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich erfüllt werden; deshalb kommt auch eine Vormerkung des hierauf gerichteten Anspruchs an einem Wohnungseigentum alleine nicht in Betracht.

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IBRRS 2013, 1452
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grundbuchrecht - Sondernutzungsrecht: Zustimmung des Dritten immer erforderlich?

OLG München, Beschluss vom 01.02.2013 - 34 Wx 453/12

Bei der Begründung eines Sondernutzungsrechts ist im Grundbucheintragungsverfahren die Zustimmung des Dritten dann nicht erforderlich, wenn durch die Vereinbarung gleichzeitig das zu seinen Gunsten belastete Wohnungseigentum mit einem Sondernutzungsrecht verbunden wird; hierfür kommt es nicht auf die Gleichwertigkeit der Rechte an (hier: Sondernutzungsrechte an einem Kellerraum und an einer abzutrennenden Teilfläche eines Kellerraums).*)

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IBRRS 2013, 1440
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Keine öff.-rechtlichen Abwehransprüche innerhalb der WEG!

VGH Bayern, Urteil vom 08.03.2013 - 15 CE 13.236

1. Zum Anspruch des Eigentümers auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen Nutzung seines Buchgrundstücks durch Dritte.*)

2. Innerhalb der Gemeinschaft der Miteigentümer eines Grundstücks und innerhalb einer WEG sind öffentlich-rechtliche Abwehransprüche ausgeschlossen.

3. Zwischen Miteigentümern einer Wohnungseigentümergemeinschaft kommen Ansprüche nach § 15 Abs. 3 WEG in Betracht, gegenüber dritten Nutzern des Sondereigentums ist auf die dinglichen Abwehransprüche gem. § 1004 BGB zu verweisen.

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IBRRS 2013, 1438
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Überhängende Äste: Behörde muss Beseitigung zustimmen!

AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 07.11.2012 - 531 C 6/12

1. Der Antrag des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung überhängender Äste ist zwar schon dann begründet, wenn eine öffentlich-rechtliche Ausnahmeregelung von den Beschränkungen der Baumschutzverordnung möglich erscheint, er muss aber unter Vorbehalt der Genehmigung durch die entsprechende Behörde erfolgen.

2. Ist bereits zweimal ein dickerer Ast auf das Grundstück der Kläger gefallen, spricht bereits ein Anscheinsbeweis für eine konkrete Gefährdung des Grundstücks durch die die Grenze überragenden Äste.

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IBRRS 2013, 1413
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Grundbuchverkehr: Nachweis der Vollmacht?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.11.2012 - 20 W 324/12

Der Nachweis des Fortbestandes der in notarieller Urkunde durch den Vorstand einer Bank an ihre Bankangestellten erteilten Vollmacht zur Abgabe von Grundbucherklärungen und diesbezüglichen Unterbevollmächtigten kann im Grundbuchverkehr dadurch geführt werden, dass die beiden jeweils nur gemeinsam vertretungsberechtigten Bankangestellten bei Abgabe ihrer Erklärungen eine Ausfertigung vorlegen, die der Bank als Vollmachtgeberin erteilt worden ist (Abgrenzung zu OLG Köln, Beschluss vom 9. Juli 2001 - 2 Wx 42/01 = RNotZ 2001, 407 und OLG München, Beschluss vom 19. Mai 2008 - 34 Wx 23/08 = DNotZ 2008, 844).*)

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IBRRS 2013, 1394
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Kenntnis von Vollmachtsmissbrauch: Ablehnung der Eintragung!

OLG München, Beschluss vom 20.02.2013 - 34 Wx 439/12

Hat das Grundbuchamt - etwa aus ihm bekannten offensichtlichen und eindeutig gefassten internen Bindungsklauseln - sichere Kenntnis vom Missbrauch einer im Außenverhältnis unbeschränkten Vollmacht, dann kann und muss es die Eintragung ablehnen.*)

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IBRRS 2013, 1365
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Entwässerungsanlage schadhaft: Eigentümer muss sanieren!

VGH Bayern, Beschluss vom 27.09.2012 - 4 ZB 11.1826

Eine Gemeinde kann einen Anschlussnehmer zur Sanierung einer schadhaften Grundstücksentwässerungsanlage grundsätzlich auch dann verpflichten, wenn der Schadenseintritt möglicherweise von der Gemeinde mitverursacht wurde.*)

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IBRRS 2013, 1361
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Gasversorgung: Anforderungen an Preisanpassungsklauseln

EuGH, Urteil vom 21.03.2013 - Rs. C-92/11

1. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 93/13/EWG ist dahin auszulegen, dass diese Richtlinie für Klauseln allgemeiner Bedingungen in zwischen Gewerbetreibenden und Verbrauchern geschlossenen Verträgen gilt, die eine für eine andere Vertragskategorie geltende Regel des nationalen Rechts aufgreifen und der fraglichen nationalen Regelung nicht unterliegen.*)

2. Die Art. 3 und 5 Richtlinie 93/13/EWG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 3 Richtlinie 2003/55/EG sind dahin auszulegen, dass es für die Beurteilung, ob eine Standardvertragsklausel, mit der sich ein Versorgungsunternehmen das Recht vorbehält, die Entgelte für die Lieferung von Gas zu ändern, den in diesen Bestimmungen aufgestellten Anforderungen an Treu und Glauben, Ausgewogenheit und Transparenz genügt, insbesondere darauf ankommt,

- ob der Anlass und der Modus der Änderung dieser Entgelte in dem Vertrag so transparent dargestellt werden, dass der Verbraucher die etwaigen Änderungen der Entgelte anhand klarer und verständlicher Kriterien absehen kann, wobei das Ausbleiben der betreffenden Information vor Vertragsabschluss grundsätzlich nicht allein dadurch ausgeglichen werden kann, dass der Verbraucher während der Durchführung des Vertrags mit angemessener Frist im Voraus über die Änderung der Entgelte und über sein Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn er diese Änderung nicht hinnehmen will, unterrichtet wird, und

- ob von der dem Verbraucher eingeräumten Kündigungsmöglichkeit unter den gegebenen Bedingungen tatsächlich Gebrauch gemacht werden kann.

Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, diese Beurteilung anhand aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, einschließlich aller Klauseln in den allgemeinen Bedingungen der Verbraucherverträge, die die streitige Klausel enthalten.*)

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IBRRS 2013, 1338
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Aufhebung eines Sondernutzungsrechts

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.03.2013 - 3 Wx 8/13

Das Grundbuchamt darf den verfahrensrechtlichen Vollzug der Aufhebung eines Sondernutzungsrechts (hier: Nutzung des allein dem Eigentümer der Erdgeschosswohnung zugänglichen Gartens) nicht davon abhängig machen, ob das - nunmehr unbeschränkte - Gemeinschaftseigentum allen Wohnungseigentümern ohne Weiteres zugänglich ist.

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IBRRS 2013, 1335
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Erbbaurechtsvertrag: Faktoren für die Bemessung des Erbbauzinses

KG, Urteil vom 02.11.2012 - 7 U 231/11

1. Maßgebende Faktoren für die Bemessung des Erbbauzinses können die Art der Bebauung, die Nutzung des Grundstücks und dessen Ertragswert sowie die Finanzierung des Projekts einschließlich der Höhe etwaiger Fördermittel sein. Die Vertragspartner können allerdings von diesen Faktoren Abstand nehmen und vereinbaren, dass der Erbbauzins nur bei einer Änderung der "allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse" oder des Grundstückswertes auf Verlangen eines Vertragspartners vorzunehmen ist, soweit dies unter Berücksichtigung aller Umstände nicht unbillig erscheint.

2. Die Nichtgewährung einer Anschlussförderung stellt keine Änderung der "allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse" dar. Allgemein anerkannter Maßstab dafür ist der Mittelwert der Einkommen der Arbeiter und Angestellten einerseits und der Lebenshaltungskosten bzw. Verbraucherpreise andererseits. Dem entsprechend geht es bei der Nichtgewährung der Anschlussförderung um Auswirkungen einer Entscheidung der Exekutive über den Ausstieg aus der Förderung des sozialen Wohnungsbaus, die nicht der Allgemeinheit, sondern einer im sozialen Wohnungsbau engagierten Gruppe von Beteiligten ein Sonderopfer abverlangt.

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IBRRS 2013, 1309
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Löschung von Gesamtgrundpfandrechten an Miteigentumsanteilen!

OLG München, Beschluss vom 10.08.2012 - 34 Wx 440/11

1. Nach Abtretung einer Gesamtgrundschuld an einen der Miteigentümer und entsprechender Eintragung im Grundbuch kann dieser allein wirksam auf die Grundschuld an seinem Miteigentumsanteil verzichten und die Löschung des Rechts an seinem Anteil bewilligen (Anschluss an Beschluss des Senats vom 28.2.2011, 34 Wx 101/10).*)

2. Zur Löschung von nach Zwangsversteigerung bestehen gebliebenen dinglichen Sicherheiten, wenn die Voraussetzungen, unter denen sie entstehen, nicht mehr eintreten können.*)

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IBRRS 2013, 1308
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Wann wird die Erklärung der Eintragungsbewilligung wirksam?

KG, Beschluss vom 30.10.2012 - 1 W 46-67/12

Eine notariell beglaubigte Eintragungsbewilligung wird dem Begünstigten mit Willen des Betroffenen zur Vorlage bei dem Grundbuchamt ausgehändigt, wenn der Begünstigte aufgrund ihm erteilter Vollmacht des Betroffenen in dessen Namen die Bewilligung erteilt und zugleich im eigenen Namen die Eintragung bewilligt hat. Die Bewilligung wird in diesem Fall im Zeitpunkt der Erklärungen durch den Begünstigten wirksam. Der nachfolgend vor Eingang des Eintragungsantrags beim Grundbuchamt erklärte Widerruf der Vollmacht ändert hieran nichts mehr.*)

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IBRRS 2013, 1278
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Keine Auflassungsvormerkung an einem Miteigentumsanteil möglich!

KG, Beschluss vom 18.12.2012 - 1 W 367/12

Eine Vormerkung für einen Anspruch auf Auflassung eines realen Grundstücksteils kann nicht an einem Miteigentumsanteil eingetragen werden.*)

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IBRRS 2013, 1277
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Blitzeinschlag in Dachstuhl: Offenbarungspflicht des Verkäufers?

OLG Koblenz, Beschluss vom 13.02.2013 - 3 U 1122/12

1. Eine Arglisthaftung wegen der Täuschung durch Verschweigen offenbarungspflichtiger Mängel setzt voraus, dass dem Verkäufer Fehler bekannt waren oder er sie zumindest für möglich hielt und er billigend in Kauf nahm, dass dem Käufer diese Fehler nicht bekannt waren und er bei deren Offenlegung den Kaufvertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte. Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Beschluss vom 13.11.2009 - 2 U 443/09 - NJW-RR 2010, 989 ff. = BauR 2010, 668 f. = NZM 2011, 491 ff.; Beschlüsse vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 und vom 20.02.2009 - 2 U 848/08; Beschlüsse vom 04.10.2012 und 13.12. 2012 - 2 U 1020 /11; OLG Koblenz, Urteil vom 09.02.2006 - 5 U 1111/05 - IBR 2006, 232 = VersR 2006, 1262 = MDR 2006, 1343).*)

2. Für die Verkäuferin eines Hauses besteht keine Offenbarungspflicht, dass es in den 1950'er Jahren zu einem Blitzeinschlag in den Dachstuhl des Hauses gekommen war, der Sanierungsarbeiten erforderlich machte; insbesondere wenn in Folge die Schadhaftigkeit der damals durchgeführten Sanierung nicht offenkundig wurde, andererseits ausweislich des Exposés das Haus insgesamt als renovierungsbedürftig beschrieben worden ist.*)

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IBRRS 2013, 1264
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Kein Unterlassungsanspruch bei geringfügiger Lärmüberschreitung!

OLG Köln, Urteil vom 05.10.2012 - 1 U 32/12

1. Die relevanten einzuhaltenden Schallschutznormen bestimmen sich nach dem Zeitpunkt der Errichtung des Bauwerks.

2. Eine geringfügige Überschreitung der Grenzwerte für den Schallschutz, die für menschliche Ohren üblicherweise gar nicht wahrnehmbar ist und sich darüber hinaus im Rahmen der zulässigen Abweichung von bis zu + / - 5 dB bewegt, ist als unwesentliche Beeinträchtigung i.S.d. § 906 Abs. 1 S. 1 hinzunehmen und führt nicht zu einem entsprechenden Unterlassungs- bzw. Beseitigungsanspruch des Nachbarn.

3. Ein Klageantrag, gerichtet auf die Ergreifung "geeigneter Maßnahmen" zur Verhinderung einer "Beeinträchtigung" infolge einer durch "nachträgliche Umbauarbeiten entstandenen Verringerung der Schallisolierung", ist nicht bestimmt genug, sondern zu allgemein gefasst und ist deshalb in dieser Form nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO unzulässig.

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IBRRS 2013, 1231
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Kein Grundsteuererlass für leerstehende Sanierungsobjekte!

VG Gelsenkirchen, Urteil vom 31.05.2012 - 5 K 2548/11

Ein Grundsteuererlass wird nicht gewährt für leerstehende Mietshäuser, die zum Zwecke der Sanierung erworben werden und in der Sanierungszeit nicht zur Vermietung stehen. Ebenso hat der steuerpflichtige Grundstückseigentümer eine Rohertragsminderung zu vertreten, die auf seine Entscheidung zurückzuführen ist, ein sanierungsfähiges Gebäude nicht mehr am Markt anzubieten und abzureißen.*)

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