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Sachgebiet: Immobilien

5159 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IBRRS 2011, 2558
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ImmobilienImmobilien
Gewährleistungsausschluss beim Grundstückskaufvertrag

OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.06.2011 - 4 U 161/10

1. Hat der Verkäufer in einem notariellen Grundstückskaufvertrag seine Gewährleistung wirksam ausgeschlossen, so ist dem Gewährleistungsausschluss eine Verpflichtung zur Abtretung etwaiger Gewährleistungsansprüche gegen vom Verkäufer vor dem Verkauf beauftragte Dritte im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nur dann zu entnehmen, wenn das Vertragswerk konkrete Anhaltspunkte dafür enthält, dass die Vertragsparteien die Gewährleistungsfrage nicht abschließend regeln wollten.*)

2. Fehlen solche Anhaltspunkte ist der Verkäufer, der ein nachvollziehbares und schutzwürdiges Interesse daran besitzt, nach dem Verkauf nicht mehr in Rechtsstreitigkeiten zwischen Dritten einbezogen zu werden, auch nicht in Erfüllung einer vertraglichen Nebenpflicht zur Abtretung von Gewährleistungsansprüchen verpflichtet.*)

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IBRRS 2011, 2524
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ImmobilienImmobilien
Unterteilung von Wohnungseigentum

OLG München, Beschluss vom 27.05.2011 - 34 Wx 161/10

Die Unterteilung von Wohnungseigentum erfolgt nicht durch Abspaltung von einer "Restwohnung", vielmehr wird die gesamte Wohnung in neue Einheiten aufgeteilt. Eine Eintragung der Unterteilung eines Wohnungseigentums darf nur erfolgen, wenn für jede der daraus hervorgehenden Wohnungen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorliegt.

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IBRRS 2011, 2518
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ImmobilienImmobilien
Ist ein Eisblock in der Dachrinne ein Gebäudeteil?

LG Flensburg, Urteil vom 15.03.2011 - 1 S 90/10

1. Es stellt schon ein Ablösen eines Bauteils im Sinne von § 836 Abs 1 Satz 1 BGB dar, wenn es zu einer "physikalischen Veränderung" des Bauteils kommt. Hierzu reicht es aus, dass das Bauteil in seinem inneren Zusammenhalt beeinträchtigt wird, sofern eine mechanische Veränderung des Teils stattgefunden hat. So liegt der Fall, wenn eine Dachrinne unter Eis- und Schneelast ihre ursprüngliche Position verlässt, indem sie den Abstand zur Dachtraufe vergrößerte und sich zur Straßenseite neigt.*)

2. Die Beschädigung durch einen Eisblock, der aus einer Dachrinne fällt, weil sie unter seinem Gewicht nach vorne gebogen wurde, ist grundsätzlich gemäß § 836 Abs. 1 BGB ersatzpflichtig.*)

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IBRRS 2011, 2512
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ImmobilienImmobilien
Sichtschutz an der Grenze

VG Neustadt, Urteil vom 04.02.2011 - 4 K 950/10

Hat der Bauherr auf seinem Grundstück innerhalb der Abstandsflächen eine Einfriedung errichtet, die gemessen von der Geländeoberfläche auf seinem Grundstück höher als 2 m ist, gemessen vom Nachbargrundstück die Höhe von 2 m aber nicht überschreitet, so hat der Nachbar keinen Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde gegen den Bauherrn wegen Verstoßes gegen § 8 Abs. 3 Satz 3 LBO-RP.*)

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IBRRS 2011, 2505
ImmobilienImmobilien
Zur Vermietungsabsicht bei Leerstand

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.05.2011 - 10 K 4499/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2503
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ImmobilienImmobilien
Solardach blendet: Nachbar darf Beseitigung verlangen!

LG Heidelberg, Urteil vom 15.05.2009 - 3 S 21/08

Ein Hauseigentümer muss wesentliche Blendwirkungen, die durch die Reflexion von Sonnenstrahlen von einer auf dem Nachbargebäude befindlichen Photovoltaikanlage ausgehen, nicht hinnehmen, wenn die Anlage nach ihrer Beeinträchtigungswirkung nicht ortsüblich ist.*)

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IBRRS 2011, 2444
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ImmobilienImmobilien
GbR als Eigentümer: Ausscheiden eines Gesellschafters

OLG Jena, Beschluss vom 23.06.2011 - 9 W 181/11

1. Bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer im Grundbuch als Grundstückseigentümerin eingetragenen GbR besteht die Möglichkeit, dass ein grunderwerbsteuerpflichtiger Vorgang vorliegt. Das Grundbuchamt ist daher berechtigt, im Wege der Zwischenverfügung die Vorlage einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts zu fordern.*)

2. Soll bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer fortbestehenden GbR ohne Übertragung des Gesellschaftsanteils auf einen Mitgesellschafter oder einen Dritten die Löschung dieses Gesellschafters durch Berichtigung des Grundbuchs im Wege der Bewilligung erfolgen, reicht die Berichtigungsbewilligung des ausgeschiedenen Gesellschafters aus (obiter dictum). Jedenfalls kann es nicht Gegenstand einer Zwischenverfügung sein, dem Antragsteller die Vorlage der Berichtigungsbewilligung der verbleibenden Gesellschafter aufzugeben.*)

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IBRRS 2011, 2442
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ImmobilienImmobilien
Minderungsanspruch trotz Gewährleistungsausschluss!

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.06.2011 - 5 U 78/06

1. Verschweigt der Verkäufer einen Mangel arglistig, kann er sich hinsichtlich dieses Mangels nicht auf einen vereinbarten Gewährleistungsausschluss berufen und der Käufer ist zur Minderung des Kaufpreises berechtigt.

2. Das Minderungsbegehren scheitert nicht an einer fehlenden Fristsetzung, wenn diese entbehrlich ist, etwa weil der Verkäufer jegliche Arglist bestreitet und einen uneingeschränkten Klageabweisungsantrag stellt.

3. Die Höhe der Minderung kann grundsätzlich auf Grundlage der erforderlichen Mängelbeseitigungskosten erfolgen.

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IBRRS 2011, 2415
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Ist Orgelmusik in einem Dom unzulässiger Lärm?

OLG Celle, Urteil vom 29.06.2011 - 4 U 199/09

Die Beachtung von Lärmwerten erfordert in der Regel die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens. Überdies hat sich der Tatrichter grundsätzlich einen persönlichen Eindruck durch die Durchführung eines Ortstermins zu verschaffen.*)

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IBRRS 2011, 2350
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ImmobilienImmobilien
Erker bei Abstandsflächenbemessung unberücksichtigt!

VG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.06.2011 - 8 K 772/11

1. Mit § 64 Abs. 1 Halbs. 2 HBO 2011 hat der Landesgesetzgeber den ungeschriebenen Grundsatz des allgemeinen Verwaltungsrechts des fehlenden Sachbescheidungsinteresses zu einem geschriebenen gemacht.*)

2. Mit dieser Neuregelung hat er keine Kompetenzerweiterung vorgenommen. Für das Baugenehmigungsverfahren bedeutet dies unverändert, dass die Möglichkeit bestehen muss, die Baugenehmigung auszunutzen, und dass diese Möglichkeit fehlt, wenn der Baugenehmigung schlechterdings nicht ausräumbare Hindernisse (im Hinblick auf in dem Baugenehmigungsverfahren nicht zu prüfendes materielles Recht) entgegenstehen.*)

3. Für die Entscheidung, die Baugenehmigung wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses zu versagen, ist in § 64 Abs. 1 Halbs. 2 HBO 2011 kein Ermessen eingeräumt.*)

4. Zum Begriff des Erkers.*)

5. Einer Abweichungsentscheidung nach § 63 Abs. 1 HBO von § 6 HBO bedarf es nicht, wenn der Erker § 6 Abs. 6 Satz 1, Satz 2 Nr. 3 HBO 2011 genügt und deshalb bei der Bemessung der Abstandsfläche außer Betracht zu bleiben hat.*)

6. Weist die Bauherrschaft, deren Erker-Vorhaben im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 57 HBO baugenehmigungspflichtig ist, und der die Einhaltung des nicht zum Prüfprogramm dieses Genehmigungsverfahrens gehörenden Bauordnungsrecht nach dieser Vorschrift obliegt, nach, dass sie die brandschutzrechtlichen Anforderungen nach § 27 Abs. 2 HBO durch den Einbau von Erkerfenstern der Brandklasse F90 erfüllen kann, liegen die unter Nr. 2 genannten Voraussetzungen für eine Ablehnung des Bauantrages wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses offensichtlich nicht vor.*)

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IBRRS 2011, 2160
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BauvertragBauvertrag
Nachbarschäden durch Kanalbauarbeiten: Wer haftet?

OLG Koblenz, Urteil vom 01.04.2011 - 1 U 379/06

Kommt es aufgrund fehlerhaft ausgeführter Kanalbauarbeiten zu Gebäudeschäden, so steht dem betreffenden Hauseigentümer ein Anspruch auf Entschädigung gegen die auftragsvergebende Verbandsgemeinde und auf Schadensersatz gegen die ausführende Baufirma zu.

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IBRRS 2011, 2159
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ImmobilienImmobilien
Beschränkung des Maklerauftrags durch Ausschluss von Folgeverträgen

LG Chemnitz, Urteil vom 31.03.2011 - 6 S 231/10

1. Ein Maklerauftrag kann auch fernmündlich auf eine bestimmte Reichweite beschränkt werden und etwaige Folgeverträge ausschließen.

2. Die Beschränkung des Maklerauftrags wird insbesondere dann anzunehmen sein, wenn der Auftraggeber lediglich mit dem betroffenen Makler im Einzelfall geschäftlich in Kontakt gerät ("Sponti-Makler").

3. Gerade bei Beschränkungen des Maklerauftrags ist eine Abfassung in Schriftform zu empfehlen.

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IBRRS 2011, 2157
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Zu der Verwalterzustimmung bei Eigentumsumschreibung

OLG Dresden, Beschluss vom 11.01.2011 - 17 W 1317/10

1. Das Grundbuchamt hat in seiner Zwischenverfügung alle Möglichkeiten zur Beseitigung von Umschreibungshindernissen aufzuzeigen.

2. Eine Optionsklausel im Verwaltervertrag setzt ein aktives Handeln der Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft voraus. Dieses aktive Handeln kann bereits in Form des Abschlusses eines neuen Verwaltervertrags bestehen.

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IBRRS 2011, 2125
ImmobilienImmobilien
Aufteilung im Kaufvertrag: Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze

BFH, Urteil vom 30.09.2010 - IV R 44/08

Die zur Abgrenzung der Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel dienende Drei-Objekt-Grenze ist überschritten, wenn der Kaufvertrag zwar über einen unabgeteilten Miteigentumsanteil abgeschlossen wurde, das Grundstück jedoch in derselben Urkunde in Wohneinheiten und Gewerbeeinheiten aufgeteilt wurde, von denen dem Erwerber mehr als drei Einheiten zugewiesen wurden.*)

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IBRRS 2011, 2101
ImmobilienImmobilien
Ehemalige DDR: Rechtswidrige Baugenhemigung bleibt

OVG Sachsen, Beschluss vom 29.11.2010 - 1 D 154/10

1. Vor dem Beitritt ergangene Verwaltungsakte der Behörden der DDR bleiben gemäß § 19 EinigungsV wirksam.

2. Dies gilt auch, wenn die Erteilung der Zustimmung zur Baugenehmigung rechtswidrig gewesen sein sollte.

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IBRRS 2011, 2098
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Grenzbebauung: Haftung für Feuchteschäden

OLG Köln, Urteil vom 22.12.2010 - 13 U 181/09

1. Wird durch einen Anbau die Ursache dafür gesetzt, dass an dem bereits vorhandenen Eigentum des Nachbarn ein entsprechender neuer Dachanschluss erforderlich wird, um aufgetreten Feuchtigkeit zu beseitigen und künftig zu verhindern, so hat der Anbauende die Kosten hierfür verschuldensunabhängig zu tragen.

2. Die verbindliche Erteilung der Aufträge mit Umsatzsteuerpflicht ist dem tatsächlichen Anfall der Umsatzsteuer im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht gleichzusetzen.

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IBRRS 2011, 2087
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verjährungshemmung bei Wiederaufnahme von Verhandlungen

OLG Hamm, Urteil vom 23.03.2011 - 20 U 152/10

1. Gemäß Art. 3 Abs. 1, 2 EGVVG ist auf Ansprüche, die am 1. Januar 2008 noch nicht verjährt waren, die Verjährungsfrist anzuwenden, die früher abläuft. Ist die Frist nach neuem Recht (§§ 195, 199 BGB) länger als die nach altem Recht (§ 12 VVG a.F.), greift die kürzere zweijährige Verjährungsfrist des § 12 Abs. 1 S.1 VVG a.F. ein.*)

2. Die Aufnahme von Verhandlungen nach einer ablehnenden Entscheidung des Versicherers hemmt den Ablauf der Verjährungsfrist nur dann, wenn der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer zu erkennen gibt, dass er die vorausgegangene Entscheidung nicht aufrechterhalten will oder wenigstens die Berechtigung der angemeldeten Ansprüche wieder als offen ansieht. Allein aus der Beantwortung von Gegenvorstellungen des Versicherungsnehmers durch den Versicherer unter Beibehaltung des zuvor eingenommenen Standpunktes kann dabei nicht auf ein Abgehen von der früheren Entscheidung geschlossen werden, selbst wenn sich der Versicherer darin erneut mit der Frage seiner Leistungspflicht auseinandersetzt und vor der Beantwortung noch einige Nachforschungen hat anstellen müssen.*)

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IBRRS 2011, 2082
ImmobilienImmobilien
Sonstiges Zivilrecht - Grundstückskaufvertrag und Kommunalaufsicht

OLG Brandenburg, Urteil vom 05.05.2011 - 5 U 182/09

1. Die Pflichten aus § 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB (c. i. c.) treffen auch die Parteien (des Deckungsverhältnisses) eines Vertrags zugunsten Dritter jedenfalls in dem Umfang, in dem sie zur Verwirklichung des Forderungsrechts des begünstigten Dritten nach § 328 Abs. 1 BGB beobachtet werden müssen (jetzt § 311 Abs. 3 S. 1 BGB). Hängt das Forderungsrecht der Partei von der kommunalaufsichtlichen Genehmigung des Vertrags ab, wird durch die darauf bezogenen vorvertraglichen Nebenpflichten des Versprechenden auch die Versprechensempfängerin geschützt.

2. Eine Gemeinde, die mit einem privaten Vertragspartner einen Kaufvertrag ber Grundstücke schließt, muss die für sie geltenden Beschränkungen im Privatrechtsverkehr besser kennen als ihr Kontragent (vgl. BGH NJW 1999, 3335, 3338). Die kann dem Vertragspartner nicht unterstellen, über hinreichende Kenntnisse über einschlägige kommunalaufsichtliche Genehmigungsvorbehalte zu verfügen, die sie selbst nicht hatte. Daraus ergibt sich die Pflicht der Gemeinde bei der Aufnahme von Vertragsverhandlungen, über mögliche kommunalaufsichtliche Genehmigungsbedürftigkeit des Vertrags hinzuweisen. Tut sie das nicht, macht sie sich gegebenenfalls schadensersatzpflichtig.

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IBRRS 2011, 2081
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Hausratversicherung: Umfang der Reparaturkostenklausel

OLG Köln, Beschluss vom 29.03.2011 - 9 U 241/10

Nach dem eindeutigen Wortlaut der Reparaturkostenklausel des § 2 Nr. 1 h VHB 2000 werden nur tatsächlich entstandene Reparaturaufwendungen ersetzt. Das schließt eine fiktive Abrechnung und auch einen Anspruch auf Vorschuss aus.

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IBRRS 2011, 2077
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Hammerschlags- und Leiterrecht bei Abbrucharbeiten

LG Essen, Beschluss vom 04.05.2011 - 1 O 101/11

1. Es kann dahinstehen, ob eine Beeinträchtigung eines Nachbargrundstücks im Sinne einer verbotenen Eigenmacht bereits dann besteht, wenn aus Sicherheitsgründen der Nachbareigentümer während Abbrucharbeiten einen Teil seines Grundstücks nicht nutzen kann.

2. Das Hammerschlags- und Leiterrecht kann auch einredeweise geltend gemacht werden.

3. Ein gestellter Unterlassungsantrag muss auch unter Berücksichtigung der in § 938 Abs. 1 ZPO getroffenen Regelung hinreichend bestimmt sein und einen vollstreckungsfähigen Inhalt haben. Bei einer Unterlassungsverfügung muss die zu unterlassende Handlung konkret bezeichnet werden.

4. Die gemäß §§ 16, 24 Abs. 3 NachbG-NW erforderliche Anzeige ist auch dann ordnungsgemäß, wenn diese nur vorsorglich ergeht und ein Hinweis darauf erfolgt, dass eine tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks wohl nicht erfolgen wird.




IBRRS 2011, 2067
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Gewährleistungsausschluss auch bei Schädlingsbefall des Daches?

LG Berlin, Urteil vom 24.03.2011 - 13 O 140/10

Ein Gewährleistungsausschluss in einem Kaufvertrag hat auch bei Vorliegen von Schädlingsbefall am Dach Bestand, solange der Nachweis nicht geführt werden kann, dass zum Vertragsschluss positive Kenntnis vom Schädlingsbefall vorlag.

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IBRRS 2011, 2010
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Eintragung von GbR-Baugemeinschaft in Grundbuch

BGH, Urteil vom 28.04.2011 - V ZB 194/10

Erwirbt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Grundstücks- oder Wohnungseigentum, reicht es für die Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch aus, wenn die GbR und ihre Gesellschafter in der notariellen Auflassungsverhandlung benannt sind und die für die GbR Handelnden erklären, dass sie deren alleinige Gesellschafter sind; weiterer Nachweise der Existenz, der Identität und der Vertretungsverhältnisse dieser GbR bedarf es gegenüber dem Grundbuchamt nicht.*)

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IBRRS 2011, 2007
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Ausgleich für Abriss des Nachbarhauses

OLG Brandenburg, Urteil vom 21.04.2011 - 5 U 51/09

1. Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gegeben, wenn von einem Grundstück im Rahmen privatwirtschaftlicher Benutzung rechtswidrige Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die der Eigentümer oder Besitzer des betroffenen Grundstücks nicht dulden muss, aus besonderen Gründen jedoch nicht gemäß §§ 1004 Abs. 1, 862 Abs. 1 BGB unterbinden kann, sofern er hierdurch Nachteile erleidet, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen.

2. Der Anspruch setzt voraus, dass der Eigentümer oder Besitzer aus besonderen Gründen gehindert ist, die Einwirkungen gemäß §§ 1004 Abs. 1, 862 Abs. 1 BGB rechtzeitig zu unterbinden. Ein faktischer Duldungszwang genügt. Er kann sich daraus ergeben, dass der Betroffene die abzuwehrende Gefahr nicht rechtzeitig erkannt hat und auch nicht erkennen konnte. Dabei besteht der Abwehranspruch auch bei anderen Einwirkungen als solchen im Sinne von § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB.

3. Bei der auf der Grundstücksgrenze stehenden Gebäudewand handelte es sich um eine Nachbarwand und damit um eine Grenzeinrichtung im Sinne von § 921 BGB.

4. Reißt jemand sein an eine Nachbarwand angrenzendes Gebäude ab und wird diese dadurch in ihrer Funktionsfähigkeit für das Nachbargebäude beeinträchtigt, liegt darin eine gegen § 922 Satz 3 BGB verstoßende Änderung dieser Grenzeinrichtung, wenn nicht der Eigentümer des abgerissenen Hauses von vornherein diejenigen Maßnahmen trifft, die zur Verhinderung oder Beseitigung solcher Auswirkungen im Nutzungsinteresse des Nachbarn geboten sind.

5. Der Inhalt und Umfang des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruches analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB bestimmt sich unter Abwägung aller Umstände nach den Grundsätzen der Enteignungsentschädigung. Er kann je nach Art und Weise der Einwirkung auf vollen Schadensersatz gehen.

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IBRRS 2011, 2006
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Auflassung

OLG Brandenburg, Urteil vom 12.05.2011 - 5 U 45/07

1. Bei einer Grundstücksübereignung ist die Mitwirkung beider Parteien an der Auflassung erforderlich; fehlt es an der Auflassung, so hat keine der Vertragsparteien den Grundstücksübereignungsvertrag vollständig erfüllt.

2. Die Auflassung muss das von ihr betroffene Grundstück eindeutig bezeichnen; geht es um die Übertragung von Miteigentumsanteilen, so muss deren Umfang zumindest im Wege der Auslegung der Auflassung zweifelsfrei zu ermitteln sein.

3. Die Auflassung des gesamten Grundstücks ist dementsprechend nicht in die Auflassung von Miteigentumsanteilen umdeutbar.

4. Eine Forderung, die nicht auf Geld gerichtet ist - wie eine solche auf Übereignung von unbeweglichen Gegenständen -, ist in einen Geldbetrag umzurechnen (§ 45 Satz 1 InsO).

5. Nach § 987 Abs. 1 BGB ist für Gebrauchsvorteile Wertersatz zu leisten, bei Eigengebrauch vermietbarer Sachen in der Regel der objektive Mietwert. Maßgeblich ist diejenige Miete, die auf dem örtlichen Markt für vergleichbare Objekte erzielt wird.

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IBRRS 2011, 1994
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Bestimmtheitsanforderungen an Feststellungsklage

OLG Brandenburg, Urteil vom 11.05.2011 - 4 U 140/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1934
ImmobilienImmobilien
Grundstückshandel: Tatsachenfeststellung und rechtliche Würdigung

BFH, Beschluss vom 12.04.2011 - X S 31/09

Zur Tatsachenfeststellung und rechtlichen Würdigung beim gewerblichen Grundstückshandel.

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IBRRS 2011, 1915
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Immobilienkauf - Mangel bei ungesicherter Wasserver- und Abwasserentsorgung

BGH, Urteil vom 08.04.2011 - V ZR 185/10

Ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück, dessen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung davon abhängt, dass ein Nachbar die Mitnutzung seiner Leitungen auf freiwilliger Basis (weiterhin) gestattet, ist mit einem Fehler behaftet.*)

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IBRRS 2011, 1903
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Kein AfA-bezogener Vorteilsausgleich bei Immobilien-Rückabwicklung!

KG, Urteil vom 29.04.2011 - 6 U 26/10

Verfolgt der Immobilienerwerber die Rückabwicklung wegen Baumängeln, so muss er sich bei der Berechnung des großen Schadensersatzes AfA-Steuervorteile aus der Nutzungszeit nicht anrechnen lassen.

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IBRRS 2011, 1902
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verbotene Hausverlosung im Internet ist Betrug

BGH, Beschluss vom 15.03.2011 - 1 StR 529/10

Verbotene Hausverlosung im Internet ist Betrug.

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IBRRS 2011, 1892
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Zweckbestimmung bei der Bestellung einer Sicherungsgrundschuld

OLG Koblenz, Beschluss vom 14.02.2011 - 2 W 673/10

1. Eine förmliche Zweckbestimmung bzw. Zweckvereinbarung ist bei der Bestellung einer Sicherungsgrundschuld nicht zwingend erforderlich. Für eine konkludente Sicherungsabrede genügt, dass der Grundstückseigentümer weiß, dass die bestellte Grundschuld auch der Sicherung von Ansprüchen gegenüber Dritten dienen soll, auch wenn diese zum Zeitpunkt der Bestellung der Grundschuld noch nicht spezifiziert ist.*)

2. Eine formularmäßige Übernahme einer persönlichen Haftung in Grundschuldbestellungsformularen mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung ist nur unzulässig, wenn es nicht nur um die Absicherung eines bestimmten Kredits, sondern um die Haftung der gegenwärtigen und künftigen Kreditverpflichtungen eines Dritten geht. Unberührt davon bleibt aber die dingliche Haftung. Soweit es sich um die mit der Grundschuldbestellung verbundene Sicherungsabrede handelt, fehlt es an einem gesetzlichen Leitbild. Diese Sicherungsabrede unterliegt der freien Vereinbarung (in Anknüpfung an BGHZ 114, 9 ff.; 100, 82, 84; 101, 28, 33; BGH, Urteil vom 28.10.2010 – XI ZR 263/02 – NJW 2004, 158 ).*)

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IBRRS 2011, 1798
ImmobilienImmobilien
Treuhandgesellschafter/ Aufklärungspflichtverletzung/ Freistellung

OLG Hamm, Urteil vom 18.02.2011 - 12 U 49/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1796
ImmobilienImmobilien
Vermietung von Betriebsvorrichtungen

BFH, Beschluss vom 04.03.2011 - V B 51/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1714
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Zur Streitwertberechnung bei Klage auf Vollzug der Auflassung

OLG München, Beschluss vom 18.01.2011 - 13 W 2712/10

Bei Klage des Käufers gegen den Bauträger auf Vollzug der Auflassung bemisst sich der Gebührenstreitwert nach dem offenen Restkaufpreis (hier: 3,5% des Kaufpreises) und nicht nach dem Verkehrswert der Immobilie.

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IBRRS 2011, 1694
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch nach Brandschaden

BGH, Urteil vom 01.04.2011 - V ZR 193/10

Störer ist auch der Eigentümer eines Hauses, das infolge eines technischen Defekts an elektrischen Leitungen oder Geräten in Brand gerät und das Nachbargrundstück beschädigt.

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IBRRS 2011, 1646
ImmobilienImmobilien
Einkünfteerzielungsabsicht bei Verkauf an KG

BFH, Urteil vom 09.03.2011 - IX R 50/10

Spricht es gegen die Einkünfteerzielungsabsicht, wenn der Steuerpflichtige ein bebautes Grundstück innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs --von in der Regel bis zu fünf Jahren-- seit der Anschaffung oder Herstellung wieder veräußert, so auch dann, wenn er seine vermietete Immobilie in einem entsprechenden Zeitraum an eine die Vermietung fortführende gewerblich geprägte Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) veräußert, an der er selbst beteiligt ist (Ergänzung zum BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFHE 199, 417, BStBl II 2003, 580).*)

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IBRRS 2011, 1644
ImmobilienImmobilien
Vereinfachte Umlegung nach § 80 BauGB

LG München I, Urteil vom 20.04.2011 - 9 O 10648/10

Zu den Voraussetzungen der vereinfachten Umlegung nach § 80 BauGB.

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IBRRS 2011, 1631
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Urheberrecht - Kunst am Bau: Kann der Künstler Änderungen unterbinden?

OLG Hamm, Urteil vom 12.04.2011 - 4 U 197/10

1. Der Urheber hat auf Grund seines Urheberpersönlichkeitsrechts einen Anspruch darauf, dass sein Werk dem Publikum unverfälscht dargeboten wird. Er hat seinem Werk eine bestimmte Form und Gestaltung gegeben, in der seine Werkvorstellung, seine Werkidee in möglichst idealer Weise zum Ausdruck kommt. Nur in dieser Form braucht er sein Werk gegen sich gelten zu lassen.

2. Eine Beeinträchtigung der berechtigten geistigen und persönlichen Interessen des Urhebers an seinem Werk i.S.d. § 14 UrhG liegt auch dann vor, wenn die urheberpersönlichkeitsrechtlichen Interessen des Urhebers an seinem Werk, ohne inhaltliche Änderung des Werkes, durch Form und Art der Werkwiedergabe und -nutzung beeinträchtigt werden.

3. Eine derartige Beeinträchtigung ist etwa dann anzunehmen, wenn ein geschütztes Werk mit Zutaten von dritter Hand zu einem "Gesamtkunstwerk" vereinigt wird, das unbefangene Betrachter ohne weiteres insgesamt als Werk des Urhebers des Originalwerkes ansehen können.

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IBRRS 2011, 1533
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Pacht - Gebrauchsüberlassung von Pächter an Eigentümer - Zurückbehaltungsrecht

OLG Koblenz, Urteil vom 15.09.2010 - 1 U 63/10

1. Die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung, gegebenenfalls auch schon die bloße stillschweigende Duldung ihrer Nutzung, ist auch bei längerfristiger Gestattung als Leihvertrag einzuordnen. Der Verleiher muss nicht Eigentümer der verliehenen Sache sein; als Ausfluss eines umfassenden Nutzungs- und Besitzrechts kann der Pächter auch dem Eigentümer den Gebrauch eines abgegrenzten Teils des Pachtobjekts auf schuldrechtlicher Grundlage rechtswirksam gestatten.*)

2. Zum Zurückbehaltungsrecht bei der Rückführung einer dem Eigentümer zum gelegentlichen Wohngebrauch überlassenen Betriebswohnung in die Nutzungsbefugnis des Pachtbetriebs.*)

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IBRRS 2011, 1524
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Mieter-Vorkaufsrecht bei Parzellierung von Reihenhausgrundstücken!

BVerfG, Beschluss vom 04.04.2011 - 1 BvR 1803/08

Die analoge Anwendung mietrechtlicher Vorschriften zur Schließung gesetzlicher Schutzlücken ist verfassungsgemäß. Der Staat ist verpflichtet, gleichheitswidrige Schutzlücken im Mietrecht zu verhindern. Für Fachgerichte kann daraus die Pflicht erwachsen, Lücken mit den herkömmlichen Methoden der Auslegung und Lückenfüllung zu schließen.

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IBRRS 2011, 1520
ImmobilienImmobilien
Zu den Grundsätzen des Eigengrenzüberbaus

OLG Brandenburg, Urteil vom 14.04.2011 - 5 U 7/10

1. Für die Frage, in welchem Umfang benachbarte Gebäude den jeweiligen Grundstücken, auf dem sie aufstehen, als Grundstücksbestandteil zuzuordnen sind, sind die Grundsätze des sogenannten Eigengrenzüberbaus einschlägig. Es spielt keine Rolle, dass die Gebäude vor 1990 errichtet worden sind. Die zu §§ 93, 94 Abs. 1 BGB entwickelten Grundsätze der Zuordnungseigentumsverteilung eines Grundstücks durch den Eigentümer bestimmen grundsätzlich auch das Verhältnis zwischen § 295 Abs. 1 DDR-ZGB und § 467 Abs. 2, 3 DDR-ZGB.

2. Die Überbauregeln der §§ 912 ff BGB finden sinngemäß auf den Fall Anwendung, dass ein Eigentümer zweier Grundstücke mit dem Bau auf einem derselben die Grenze des anderen überschreitet und in der Folge die Grundstücke in das Eigentum verschiedener Personen gelangen. Wer Eigentümer des über die Grenze gebauten Gebäudeteils ist, regelt § 912 BGB selbst nicht unmittelbar. Soweit das Recht des Eigentümers zur Duldung seines Überbaus durch den Nachbar besteht, unterliegt der hinüber gebaute Gebäudeteil allerdings nicht der Grundregel der §§ 94 Abs. 1, 946 BGB, sondern es tritt entsprechend § 95 Abs. 1 Satz 2 BGB die Wirkung ein, dass er als Scheinbestandteil des überbauten Grundstücks gemäß §§ 93, 94 Abs. 2 BGB wesentlicher Bestandteil des Grundstücks bleibt, von dem aus übergebaut wurde.Daraus ergibt sich, dass die §§ 93, 94 Abs. 2, 95 Abs. 1 Satz 2 BGB für das Eigentum am Überbau nur eingreifen, wenn ein einheitliches Gebäude über die Grundstücksgrenze gebaut ist. Dabei ist im Falle des Eigengrenzüberbaus ebenso wie im Fall der Teilung eines zunächst einheitlichen Grundstückes dem in § 93 BGB zum Ausdruck gekommenen Gesichtspunkt der natürlich-wirtschaftlichen Einheit von Gebäuden der Vorzug vor der in § 94 Abs. 1 BGB geregelten Zuordnung nach der Grundstücksgrenze zu geben. Gesichtspunkte der Art, wie sie beim sogenannten unentschuldigten Überbau ausnahmsweise für eine vertikale Aufspaltung des Eigentums an der Grenze sprechen, sind in solchen Fällen nicht ersichtlich.

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IBRRS 2011, 1516
ImmobilienImmobilien
Notarrecht - Notarielle Amtspflichten bei Vertrag über ausländische Immobilie

OLG Frankfurt, Urteil vom 12.05.2010 - 4 U 219/09

1. Die hinreichende Aufklärung der Urkundsbeteiligten hinsichtlich der rechtlichen Problematik der Beurkundung eines Verfügungsgeschäfts über ein in der Türkei belegenes Wohneigentum setzt gemäß § 17 III 1 BeurkG den Hinweis auf das möglicherweise zur Anwendung berufene ausländische Recht voraus.*)

2. Gemäß § 17 III 2 BeurkG muss ein Notar die Beteiligten zwar nicht über den Inhalt ausländischer Rechtsordnungen belehren; er muss indes die Beteiligten darauf hinweisen, dass eine Orientierung am deutschen Recht zur Unwirksamkeit des beurkundeten Rechtsgeschäfts führen kann.*)

3. Wenn sich die Beteiligten mit dem nicht zufrieden geben und auf der Beurkundung bestehen, kann der Notar nach § 15 I 1 BNotO eine Urkundstätigkeit ablehnen, oder er muss bei Zweifeln an der Wirksamkeit des Geschäfts gemäß § 17 II 2 BeurkG seine Belehrung und die dazu abgegebenen Erklärungen der Beteiligten in der Urkunde vermerken.*)

4. Fehlt ein solcher Vermerk, so kehrt sich im Haftungsprozess die Beweislast dahingehend um, dass nicht der Anspruchsteller das Fehlen der Belehrung, sondern der Notar deren Erteilung zu beweisen hat.*)

5. Hat der Notar nicht in dem erforderlichen Umfang belehrt und erfährt er nach Beurkundung positiv von der Unwirksamkeit des Geschäfts, so hat er die Urkundsbeteiligten auf die Unwirksamkeit hinzuweisen, gemäß § 17 I 1 BeurkG den wahren Willen der Beteiligten zu erforschen und ihnen den zur Erreichung des Ziels geeigneten Weg vorzuschlagen.*)

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IBRRS 2011, 1515
ImmobilienImmobilien
Steuerbefreiung bei Vertragsübernahme zwischen Ehegatten

BFH, Urteil vom 22.09.2010 - II R 36/09

Hebt der Ehemann einen von ihm über ein Grundstück abgeschlossenen Kaufvertrag wieder auf, und erwirbt dann die Ehefrau im Rahmen einer Vertragsübernahme das Grundstück, so greift die Steuerbefreiung des Grundstückserwerbs durch den Ehegatten.*)

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IBRRS 2011, 1514
ImmobilienImmobilien
Zur Nachweispflicht bei Auflassung an eine bestehende GbR

OLG Hamm, Beschluss vom 02.11.2010 - 15 W 440/10

Wird ein Grundstück an eine bereits bestehende BGB-Gesellschaft aufgelassen, kann auf einen urkundlichen Nachweis des Bestehens, der Identität und der Vertretungsverhältnisse der Gesellschaft nicht verzichtet werden.*)

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IBRRS 2011, 1511
ImmobilienImmobilien
Auslegung eines schuldrechtlichen Wohnungsrechts

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.09.2010 - 4 W 78/10

1. Wird beim Verkauf eines Wohnhauses schuldrechtlich ein lebenslängliches Wohnungsrecht für den Verkäufer vereinbart, so kommt eine ergänzende Vertragsauslegung in Betracht, wenn der Verkäufer pflegebedürftig wird, und daher die ihm zugewiesene Wohnung nicht mehr nutzen kann. Das Wohnungsrecht kann in diesem Fall eine Ersatzrente rechtfertigen, die sich an den Maßstäben in § 14 Abs. 2 AGBGB Baden-Württemberg orientiert.*)

2. Ein schuldrechtliches Wohnungsrecht ist - anders als ein dingliches Wohnungsrecht - nicht ohne Weiteres auf eine persönliche Nutzung der Wohnung durch den Berechtigten beschränkt. Die zur ergänzenden Vertragsauslegung bei dinglichen Wohnungsrechten von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze sind daher nicht uneingeschränkt auf ein schuldrechtliches Wohnungsrecht übertragbar.*)

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IBRRS 2011, 1505
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Keine Pfändung einer zweckgebundenen Forderung durch WEG

LG Köln, Urteil vom 09.12.2010 - 14 O 590/10

1. Vereinbaren die Parteien beim Verkauf einer Eigentumswohnung eine Zweckbindung der Kaufpreisforderung (hier: Tilgung einer Grundschuld), so gehört die zweckgemäße Verwendung zum Inhalt der zu erbringenden Leistung.

2. In diesem Fall kann eine Pfändung allein durch den nach der Zweckbindung bestimmten Empfänger erfolgen und unterliegt gegenüber Dritten (hier: Eigentümergemeinschaft) insoweit einem Pfändungsverbot gemäß § 851 Abs. 1 ZPO.

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IBRRS 2011, 1440
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Überbau: Zur groben Fahrlässigkeit des Überbauenden

OLG Brandenburg, Urteil vom 31.03.2011 - 5 U 45/09

Baut jemand an der Grenze zum Nachbargrundstück und erweist sich diese Grenze im nachhinein als falsch, so ist dem Überbauenden keine frobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen, auch wenn er bei seinem Vorhaben keinen Vermessungsingenieur beauftragt hat, es sei denn, er hat die Unrichtigkeit des Grenzverlaufs positiv gekannt.

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IBRRS 2011, 1426
ImmobilienImmobilien
Behinderungsbedingte Umbaukosten als außergewöhnliche Belastungen

BFH, Urteil vom 24.02.2011 - VI R 16/10

1. Mehraufwand, der auf einer behindertengerechten Gestaltung des individuellen Wohnumfelds beruht, steht stets so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit, dass die Erlangung eines etwaigen Gegenwerts in Anbetracht der Gesamtumstände regelmäßig in den Hintergrund tritt (Anschluss an BFH-Urteil vom 22. Oktober 2009 VI R 7/09, BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280; entgegen BFH-Urteil vom 10. Oktober 1996 III R 209/94, BFHE 182, 333, BStBl II 1997, 491).*)

2. Es ist insbesondere nicht erforderlich, dass die Behinderung auf einem nicht vorhersehbaren Ereignis beruht und deshalb ein schnelles Handeln des Steuerpflichtigen oder seiner Angehörigen geboten ist. Auch die Frage nach zumutbaren Handlungsalternativen stellt sich in solchen Fällen nicht (Fortentwicklung von BFH-Urteil in BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280).*)

3. Gegebenenfalls hat das FG zu der Frage, welche baulichen Maßnahmen durch die Behinderung des Steuerpflichtigen oder eines seiner Angehörigen veranlasst sind, und zur Quantifizierung der darauf entfallenden Kosten ein Sachverständigengutachten einzuholen.*)

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IBRRS 2011, 1425
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
BFH stärkt Umsatzsteueranspruch im Insolvenzfall

BFH, Urteil vom 09.12.2010 - V R 22/10

Vereinnahmt der Insolvenzverwalter eines Unternehmers das Entgelt für eine vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeführte Leistung, begründet die Entgeltvereinnahmung nicht nur bei der Ist-, sondern auch bei der Sollbesteuerung eine Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Fortführung des BFH-Urteils vom 29.01.2009 V R 64/07, BFHE 224, 24, BStBl II 2009, 682, zur Istbesteuerung).*)

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IBRRS 2011, 1363
ImmobilienImmobilien
Zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen des Erwerbs von Immobilien

OLG Brandenburg, Urteil vom 30.03.2011 - 3 U 131/10

Zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen des Eigentumserwerbs an Immobilien.

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IBRRS 2011, 1295
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Dritter im Sinne des Erschließungsrechts

BVerwG, Urteil vom 01.12.2010 - 9 C 8.09

Eine sog. kommunale Eigengesellschaft, d. h. eine Gesellschaft des Privatrechts, die von der Gemeinde (ganz oder mehrheitlich) beherrscht wird, ist nicht "Dritter" im Sinne von § 124 Abs. 1 BauGB.