Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Immobilien

5120 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IBRRS 2011, 1524
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Mieter-Vorkaufsrecht bei Parzellierung von Reihenhausgrundstücken!

BVerfG, Beschluss vom 04.04.2011 - 1 BvR 1803/08

Die analoge Anwendung mietrechtlicher Vorschriften zur Schließung gesetzlicher Schutzlücken ist verfassungsgemäß. Der Staat ist verpflichtet, gleichheitswidrige Schutzlücken im Mietrecht zu verhindern. Für Fachgerichte kann daraus die Pflicht erwachsen, Lücken mit den herkömmlichen Methoden der Auslegung und Lückenfüllung zu schließen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 1520
ImmobilienImmobilien
Zu den Grundsätzen des Eigengrenzüberbaus

OLG Brandenburg, Urteil vom 14.04.2011 - 5 U 7/10

1. Für die Frage, in welchem Umfang benachbarte Gebäude den jeweiligen Grundstücken, auf dem sie aufstehen, als Grundstücksbestandteil zuzuordnen sind, sind die Grundsätze des sogenannten Eigengrenzüberbaus einschlägig. Es spielt keine Rolle, dass die Gebäude vor 1990 errichtet worden sind. Die zu §§ 93, 94 Abs. 1 BGB entwickelten Grundsätze der Zuordnungseigentumsverteilung eines Grundstücks durch den Eigentümer bestimmen grundsätzlich auch das Verhältnis zwischen § 295 Abs. 1 DDR-ZGB und § 467 Abs. 2, 3 DDR-ZGB.

2. Die Überbauregeln der §§ 912 ff BGB finden sinngemäß auf den Fall Anwendung, dass ein Eigentümer zweier Grundstücke mit dem Bau auf einem derselben die Grenze des anderen überschreitet und in der Folge die Grundstücke in das Eigentum verschiedener Personen gelangen. Wer Eigentümer des über die Grenze gebauten Gebäudeteils ist, regelt § 912 BGB selbst nicht unmittelbar. Soweit das Recht des Eigentümers zur Duldung seines Überbaus durch den Nachbar besteht, unterliegt der hinüber gebaute Gebäudeteil allerdings nicht der Grundregel der §§ 94 Abs. 1, 946 BGB, sondern es tritt entsprechend § 95 Abs. 1 Satz 2 BGB die Wirkung ein, dass er als Scheinbestandteil des überbauten Grundstücks gemäß §§ 93, 94 Abs. 2 BGB wesentlicher Bestandteil des Grundstücks bleibt, von dem aus übergebaut wurde.Daraus ergibt sich, dass die §§ 93, 94 Abs. 2, 95 Abs. 1 Satz 2 BGB für das Eigentum am Überbau nur eingreifen, wenn ein einheitliches Gebäude über die Grundstücksgrenze gebaut ist. Dabei ist im Falle des Eigengrenzüberbaus ebenso wie im Fall der Teilung eines zunächst einheitlichen Grundstückes dem in § 93 BGB zum Ausdruck gekommenen Gesichtspunkt der natürlich-wirtschaftlichen Einheit von Gebäuden der Vorzug vor der in § 94 Abs. 1 BGB geregelten Zuordnung nach der Grundstücksgrenze zu geben. Gesichtspunkte der Art, wie sie beim sogenannten unentschuldigten Überbau ausnahmsweise für eine vertikale Aufspaltung des Eigentums an der Grenze sprechen, sind in solchen Fällen nicht ersichtlich.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 1516
ImmobilienImmobilien
Notarrecht - Notarielle Amtspflichten bei Vertrag über ausländische Immobilie

OLG Frankfurt, Urteil vom 12.05.2010 - 4 U 219/09

1. Die hinreichende Aufklärung der Urkundsbeteiligten hinsichtlich der rechtlichen Problematik der Beurkundung eines Verfügungsgeschäfts über ein in der Türkei belegenes Wohneigentum setzt gemäß § 17 III 1 BeurkG den Hinweis auf das möglicherweise zur Anwendung berufene ausländische Recht voraus.*)

2. Gemäß § 17 III 2 BeurkG muss ein Notar die Beteiligten zwar nicht über den Inhalt ausländischer Rechtsordnungen belehren; er muss indes die Beteiligten darauf hinweisen, dass eine Orientierung am deutschen Recht zur Unwirksamkeit des beurkundeten Rechtsgeschäfts führen kann.*)

3. Wenn sich die Beteiligten mit dem nicht zufrieden geben und auf der Beurkundung bestehen, kann der Notar nach § 15 I 1 BNotO eine Urkundstätigkeit ablehnen, oder er muss bei Zweifeln an der Wirksamkeit des Geschäfts gemäß § 17 II 2 BeurkG seine Belehrung und die dazu abgegebenen Erklärungen der Beteiligten in der Urkunde vermerken.*)

4. Fehlt ein solcher Vermerk, so kehrt sich im Haftungsprozess die Beweislast dahingehend um, dass nicht der Anspruchsteller das Fehlen der Belehrung, sondern der Notar deren Erteilung zu beweisen hat.*)

5. Hat der Notar nicht in dem erforderlichen Umfang belehrt und erfährt er nach Beurkundung positiv von der Unwirksamkeit des Geschäfts, so hat er die Urkundsbeteiligten auf die Unwirksamkeit hinzuweisen, gemäß § 17 I 1 BeurkG den wahren Willen der Beteiligten zu erforschen und ihnen den zur Erreichung des Ziels geeigneten Weg vorzuschlagen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 1515
ImmobilienImmobilien
Steuerbefreiung bei Vertragsübernahme zwischen Ehegatten

BFH, Urteil vom 22.09.2010 - II R 36/09

Hebt der Ehemann einen von ihm über ein Grundstück abgeschlossenen Kaufvertrag wieder auf, und erwirbt dann die Ehefrau im Rahmen einer Vertragsübernahme das Grundstück, so greift die Steuerbefreiung des Grundstückserwerbs durch den Ehegatten.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 1514
ImmobilienImmobilien
Zur Nachweispflicht bei Auflassung an eine bestehende GbR

OLG Hamm, Beschluss vom 02.11.2010 - 15 W 440/10

Wird ein Grundstück an eine bereits bestehende BGB-Gesellschaft aufgelassen, kann auf einen urkundlichen Nachweis des Bestehens, der Identität und der Vertretungsverhältnisse der Gesellschaft nicht verzichtet werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 1511
ImmobilienImmobilien
Auslegung eines schuldrechtlichen Wohnungsrechts

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.09.2010 - 4 W 78/10

1. Wird beim Verkauf eines Wohnhauses schuldrechtlich ein lebenslängliches Wohnungsrecht für den Verkäufer vereinbart, so kommt eine ergänzende Vertragsauslegung in Betracht, wenn der Verkäufer pflegebedürftig wird, und daher die ihm zugewiesene Wohnung nicht mehr nutzen kann. Das Wohnungsrecht kann in diesem Fall eine Ersatzrente rechtfertigen, die sich an den Maßstäben in § 14 Abs. 2 AGBGB Baden-Württemberg orientiert.*)

2. Ein schuldrechtliches Wohnungsrecht ist - anders als ein dingliches Wohnungsrecht - nicht ohne Weiteres auf eine persönliche Nutzung der Wohnung durch den Berechtigten beschränkt. Die zur ergänzenden Vertragsauslegung bei dinglichen Wohnungsrechten von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze sind daher nicht uneingeschränkt auf ein schuldrechtliches Wohnungsrecht übertragbar.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 1505
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Keine Pfändung einer zweckgebundenen Forderung durch WEG

LG Köln, Urteil vom 09.12.2010 - 14 O 590/10

1. Vereinbaren die Parteien beim Verkauf einer Eigentumswohnung eine Zweckbindung der Kaufpreisforderung (hier: Tilgung einer Grundschuld), so gehört die zweckgemäße Verwendung zum Inhalt der zu erbringenden Leistung.

2. In diesem Fall kann eine Pfändung allein durch den nach der Zweckbindung bestimmten Empfänger erfolgen und unterliegt gegenüber Dritten (hier: Eigentümergemeinschaft) insoweit einem Pfändungsverbot gemäß § 851 Abs. 1 ZPO.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 1440
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Überbau: Zur groben Fahrlässigkeit des Überbauenden

OLG Brandenburg, Urteil vom 31.03.2011 - 5 U 45/09

Baut jemand an der Grenze zum Nachbargrundstück und erweist sich diese Grenze im nachhinein als falsch, so ist dem Überbauenden keine frobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen, auch wenn er bei seinem Vorhaben keinen Vermessungsingenieur beauftragt hat, es sei denn, er hat die Unrichtigkeit des Grenzverlaufs positiv gekannt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 1426
ImmobilienImmobilien
Behinderungsbedingte Umbaukosten als außergewöhnliche Belastungen

BFH, Urteil vom 24.02.2011 - VI R 16/10

1. Mehraufwand, der auf einer behindertengerechten Gestaltung des individuellen Wohnumfelds beruht, steht stets so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit, dass die Erlangung eines etwaigen Gegenwerts in Anbetracht der Gesamtumstände regelmäßig in den Hintergrund tritt (Anschluss an BFH-Urteil vom 22. Oktober 2009 VI R 7/09, BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280; entgegen BFH-Urteil vom 10. Oktober 1996 III R 209/94, BFHE 182, 333, BStBl II 1997, 491).*)

2. Es ist insbesondere nicht erforderlich, dass die Behinderung auf einem nicht vorhersehbaren Ereignis beruht und deshalb ein schnelles Handeln des Steuerpflichtigen oder seiner Angehörigen geboten ist. Auch die Frage nach zumutbaren Handlungsalternativen stellt sich in solchen Fällen nicht (Fortentwicklung von BFH-Urteil in BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280).*)

3. Gegebenenfalls hat das FG zu der Frage, welche baulichen Maßnahmen durch die Behinderung des Steuerpflichtigen oder eines seiner Angehörigen veranlasst sind, und zur Quantifizierung der darauf entfallenden Kosten ein Sachverständigengutachten einzuholen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 1425
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
BFH stärkt Umsatzsteueranspruch im Insolvenzfall

BFH, Urteil vom 09.12.2010 - V R 22/10

Vereinnahmt der Insolvenzverwalter eines Unternehmers das Entgelt für eine vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeführte Leistung, begründet die Entgeltvereinnahmung nicht nur bei der Ist-, sondern auch bei der Sollbesteuerung eine Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Fortführung des BFH-Urteils vom 29.01.2009 V R 64/07, BFHE 224, 24, BStBl II 2009, 682, zur Istbesteuerung).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 1363
ImmobilienImmobilien
Zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen des Erwerbs von Immobilien

OLG Brandenburg, Urteil vom 30.03.2011 - 3 U 131/10

Zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen des Eigentumserwerbs an Immobilien.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 1295
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Dritter im Sinne des Erschließungsrechts

BVerwG, Urteil vom 01.12.2010 - 9 C 8.09

Eine sog. kommunale Eigengesellschaft, d. h. eine Gesellschaft des Privatrechts, die von der Gemeinde (ganz oder mehrheitlich) beherrscht wird, ist nicht "Dritter" im Sinne von § 124 Abs. 1 BauGB.




IBRRS 2011, 1146
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Stellplätze nicht herstellbar: Verlegung derselben!

VG Würzburg, Urteil vom 24.02.2011 - W 5 K 10.196

VwZVG-BY Art. 36

1. Der behördlich genehmigte Stellplatzplan ist nicht so zu verstehen, dass der Bauherr von der Pflicht zur Herstellung notwendiger Stellplätze frei wird, wenn die Herstellung an der vorgesehenen Grundstücksstelle nicht möglich ist. Vielmehr sind die Stellplätze dann in einem anderen Grundstücksbereich herzustellen.

2. Das Recht zur Durchsetzung der Stellplatzauflage wird nicht durch eine behördliche Bestätigung der Unmöglichkeit der Herstellung an der ursprünglich vorgesehenen Stelle verwirkt.

3. Zur Durchsetzung der Auflage genügt eine isolierte Zwangsgeldandrohung.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 1136
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Hausverkauf: Anspruch auf Auskunft über Baumängel?

LG Coburg, Urteil vom 07.12.2010 - 23 O 435/10

Zu der Frage, ob der Käufer einen Anspruch auf Auskunft über Baumängel hat.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 1083
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Die Verrohrung eines Baches: Pflicht der Gemeinde?

OLG Hamm, Urteil vom 31.01.2011 - 5 U 91/10

Der Eigentümer eines Hauses hat keinen Anspruch auf Erstattung der Sanierungskosten einer durchfeuchteten Kellerwand, wenn ein von der Stadt verrohrter Bachlauf aufgrund einer Beschädigung des Rohres zwar für die Durchfeuchtung ursächlich, die Stadt zur Verrohrung des Baches jedoch nicht verpflichtet gewesen war.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 1058
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Haftung für gebäudeinterne Trinkwasserinstallation

LG Dortmund, Urteil vom 01.09.2010 - 4 O 167/09

Zur Frage der Haftung des Betreibers einer gebäudeinternen Trinkwasserinstallation, wenn durch das Auftreten trinkwasserhygienischer Probleme Menschen zu Schaden kommen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 1006
ImmobilienImmobilien
StreetView darf Haus von der Straße aus fotografieren!

LG Berlin, Beschluss vom 13.09.2010 - 37 O 363/10

Aufnahmen eines Hauses von offener Straße aus sind nicht zu beanstanden. Etwas anderes gilt nur, soweit Aufnahmen unter Überwindung einer Umfriedung angefertigt werden und/oder die Wohnung zeigen, weil dies eine Persönlichkeitsrechtverletzung darstellen kann.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 0999
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Zur Kausalität zwischen Maklerleistung und Hauptvertrag

OLG Hamm, Urteil vom 17.01.2011 - 18 U 94/10

1. Für die für den Provisionsanspruch notwendige Kausalität zwischen dem Nachweis des Maklers und dem Hauptvertragsschluss spricht eine Vermutung, wenn der Hauptvertragsschluss dem Nachweis in angemessener Zeit nachfolgt. Daher greift die Vermutung dann nicht, wenn ein Zeitraum von einem Jahr oder mehr zwischen dem Nachweis und dem Hauptvertragsschluss vergangen ist.

2. Jedoch ist weiterhin erforderlich, dass der Hauptvertrag sich zumindest auch als ein Ergebnis einer wesentlichen Maklerleistung darstellt; es genügt nicht, dass die Maklertätigkeit für den Erfolg auf anderem Weg adäquat kausal geworden ist. Denn der Makler wird nicht für den Erfolg schlechthin, sondern für einen Arbeitserfolg belohnt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 0987
ImmobilienImmobilien
Kein Vorsteuerabzug bei Zuwendung von Erschließungsanlagen

BFH, Urteil vom 13.01.2011 - V R 12/08

1. Beabsichtigt der Unternehmer bereits bei Leistungsbezug, die bezogene Leistung nicht für seine wirtschaftliche Tätigkeit, sondern ausschließlich und unmittelbar für eine unentgeltliche Entnahme i.S. von § 3 Abs. 1b UStG 1999 zu verwenden, ist er nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt (Änderung der Rechtsprechung). Dies gilt auch, wenn er mit dieser Entnahme mittelbar Ziele verfolgt, die ihn nach seiner wirtschaftlichen Gesamttätigkeit zum Vorsteuerabzug berechtigen würde.*)

2. Der Unternehmer ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn er bei Errichtung von Erschließungsanlagen beabsichtigt, diese einer Gemeinde durch Zustimmung zur öffentlich-rechtlichen Widmung der Anlagen unentgeltlich i.S. von § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG 1999 zuzuwenden. Dies gilt auch, wenn er bei der Herstellung und Zustimmung zur Widmung der Erschließungsanlagen --mittelbar-- beabsichtigt, Grundstücke im Erschließungsgebiet steuerpflichtig zu liefern.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 0980
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
StreetView darf Haus von der Straße aus fotografieren!

KG, Beschluss vom 25.10.2010 - 10 W 127/10

Aufnahmen eines Hauses von offener Straße aus sind nicht zu beanstanden. Etwas anderes gilt nur, soweit Aufnahmen unter Überwindung einer Umfriedung angefertigt werden und/oder die Wohnung zeigen, weil dies eine Persönlichkeitsrechtverletzung darstellen kann.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 0977
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Hammerschlags- und Leiterrecht (hier: Baukran)

OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.01.2011 - 4 W 43/10

1. Dem Eigentümer eines Grundstücks kann in entsprechender Anwendung der Vorschriften über das Hammerschlags- und Leiterrecht ein Benutzungsrecht am Nachbargrundstück des Inhalts zustehen, dass der Anleger eines auf seinem Grundstück stehenden Baukrans über dem Luftraum des Nachbargrundstücks schwenken darf.*)

2. Das Benutzungsrecht entsteht jedoch erst mit Ablauf der zweiwöchigen Frist nach Anzeige der beabsichtigten Benutzung (NachbG-HE § 24 Abs. 1, § 29 ).*)




IBRRS 2011, 0975
ImmobilienImmobilien
Vorsteuerabzugsrecht aus den Bauerrichtungskosten

BFH, Urteil vom 12.01.2011 - XI R 9/08

1. Hat eine GmbH in den Jahren 1998 bis 2000 auf ihrem Betriebsgrundstück ein Gebäude errichtet, das sie teilweise unternehmerisch nutzt und teilweise ihren Gesellschafter-Geschäftsführern unentgeltlich für deren private Wohnzwecke überlässt, kann der GmbH ein Vorsteuerabzugsrecht aus den Bauerrichtungskosten zustehen.*)

2. Die Vereinbarung einer Nutzungsüberlassung von Wohnraum im Rahmen eines Mietvertrages oder eines Anstellungsvertrages gilt dagegen umsatzsteuerrechtlich regelmäßig als steuerfreie Vermietung und schließt den Vorsteuerabzug aus den entsprechenden Bauerrichtungskosten aus.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 0973
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Beseitigung der Störung durch den Eigentümer selbst

BGH, Urteil vom 28.01.2011 - V ZR 141/10

1. § 902 Abs. 1 Satz 1 BGB findet auf den Beseitigungsanspruch wegen einer Störung in der Ausübung des Grundstückseigentums keine Anwendung (Bestätigung u.a. von Senat, Urteil vom 23. Februar 1973 -- V ZR 109/71, BGHZ 60, 235, 238).*)

2. Auch nach der Verjährung des Anspruchs aus § 1004 BGB bleibt der von dem Störer geschaffene Zustand rechtswidrig; er kann von dem Gestörten daher auf eigene Kosten beseitigt werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 0897
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Zur Freistellungspflicht des Bauträgers

LG Mannheim, Urteil vom 04.03.2011 - 9 O 216/10

1. Der Bauträger darf Vermögenswerte des Auftraggebers erst entgegennehmen, wenn die Freistellung des Vertragsobjektes von allen Grundpfandrechten, die der Vormerkung zu Gunsten des Käufers vorgehen oder gleichstehen und die nicht übernommen werden sollen, gesichert ist und zwar auch für den Fall, dass das Bauvorhaben nicht vollendet werden sollte.

2. Im Fall des unvollendeten Bauvorhabens ist der Grundschuldgläubiger zur Freigabe verpflichtet, wenn der dem erreichten Bautenstand entsprechende Teil der geschuldeten Vertragssumme durch den Auftraggeber gezahlt ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 0890
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Gegenstandswert bei Streit um überdimensionierte Wasserzähler

OVG Sachsen, Beschluss vom 28.07.2010 - 5 E 36/10

1. Der Gegenstandswert im Streit um überdimensionierte Wasserzähler bemisst sich nach dem Umfang des erstrebten Vorteils. Der Vorteil des Gebührenpflichtigen ergibt sich aus der Differenz der tatsächlich abgerechneten und der für den kleineren Zähler anfallenden Jahresgrundgebühr.

2. Wird neben der Neuberechnung der Austausch der Wasserzähler begehrt, stellt dies einen eigenständigen Leistungsanspruch dar. Als Streitwert hier ist der Auffangstreitwert anzusetzen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 0887
ImmobilienImmobilien
Schimmel wegen Baumangel vor Mietzeit: Vorvertraglichkeit?

LG Dortmund, Beschluss vom 24.01.2011 - 2 S 1/11

Die auch zeitliche Festlegung eines Rechtschutzfalles nach § 4 Abs. 1 Satz 1 d) ARB 2008 richtet sich allein nach der vom Versicherungsnehmer behaupteten Pflichtverletzung. Deshalb ist keine Vorvertraglichkeit des Rechtsschutzfalles anzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer Feuchtigkeitsschäden mit Schimmelbildung während der Mietzeit behauptet, der Rechtsschutzversicherer den Grund für diesen Mietmangel in einem schon bei Begründung des Mietverhältnisses vorliegenden Baumangel sieht.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 0880
BauträgerBauträger
Pfandentlassung unbebauter Grundstücke im "rundum"-Bauträgermodell

OLG Hamm, Beschluss vom 13.10.2010 - 15 W 457/10

Werden Grundstücke aus der Mithaft entlassen, die ein Bauträger mit dem Zweck der Weiterveräußerung erworben hat und noch nicht bebaut sind, ist der gegenwärtige Wert der Grundstücke und nicht die Kaufpreise für den Weiterverkauf im Rahmen von Bauträgerverträgen für die Bewertung maßgebend.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 0846
ImmobilienImmobilien
Grundbuchrecht - Fotografieren = zulässige Art und Weise der Einsicht

KG, Beschluss vom 30.11.2010 - 1 W 114/10

Die Umstellung des in Papierform geführten Grundbuchs zum maschinell geführten hat nichts an der Befugnis des Einsichtnehmenden geändert, selbst zu bestimmen, in welcher Weise er sich bei der Einsicht des Grundbuchs auf der Einsichtstelle Abschriften selbst herstellt. Es kann ihm deshalb nicht verwehrt werden, den Bildschirminhalt zu fotografieren.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 0844
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Photovoltaikanlage an oder auf einem Gebäude

BGH, Urteil vom 09.02.2011 - VIII ZR 35/10

1. Das Erfordernis der ausschließlichen Anbringung an oder auf einem Gebäude im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 ist auch dann erfüllt, wenn das Tragwerk einer bereits bestehenden Photovoltaikanlage nachträglich dergestalt in ein später errichtetes Gebäude integriert wird, dass es zugleich unverzichtbarer Teil der Gebäudestatik ist (Fortführung von BGH, Urteil vom 29. Oktober 2008 - VIII ZR 313/07, NJOZ 2009, 783).*)

2. Unter einer baulichen Anlage im Sinne des § 11 Abs. 3 EEG 2004 ist jede mit dem Erdboden verbundene, aus Bauteilen und Baustoffen hergestellte Anlage zu verstehen. Ein geschotterter Lagerplatz ist eine bauliche Anlage im Sinne des § 11 Abs. 3 EEG 2004.*)

3. Photovoltaikmodule sind auch dann baulich-konstruktiv an oder auf einer baulichen Anlage im Sinne des § 11 Abs. 3 EEG 2004 angebracht, wenn sie sich räumlich oberhalb der baulichen Anlage befinden und fest mit dem die bauliche Anlage tragenden Erdboden verbunden sind.*)

4. Wird eine ursprünglich an oder auf einer baulichen Anlage angebrachte und betriebene Photovoltaikanlage später ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht, so ist sie zu dem Zeitpunkt als neu in Betrieb genommen (§ 11 Abs. 5 EEG 2004) anzusehen, in dem der Anlagenbetreiber erstmals den erhöhten Vergütungssatz nach § 11 Abs. 2 EEG 2004 verlangen kann.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 0838
ImmobilienImmobilien
GbR: Vermutung der Verfügungsbefugnis des Gesellschafters

OLG München, Beschluss vom 14.01.2011 - 34 Wx 155/10

1. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass § 899a BGB i.V.m. § 47 Abs. 2 GBO für das Grundbuchamt die Vermutung begründet, dass die eingetragenen Gesellschafter zur Verfügung über einen Gesellschaftsanteil befugt sind, soweit das eingetragene (Grundstücks-) Recht betroffen ist (siehe zuletzt Beschluss vom 1.12.2010, 34 Wx 119/10).*)

2. Dies gilt auch, wenn wegen Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters einer zweigliedrigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts diese liquidationslos erlischt und das Grundbuch nicht nur hinsichtlich des Gesellschafterbestands, sondern auch hinsichtlich der Fortexistenz der Gesellschaft unrichtig wird.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 0823
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Herausgabe der Miete an den Verfügungsberechtigten

BGH, Urteil vom 21.01.2011 - V ZR 243/09

1. Entgelte aus einem Miet-, Pacht- oder sonstigen Nutzungsverhältnis stehen dem Verfügungsberechtigten auch dann im Sinne von § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG zu, wenn er das Nutzungsverhältnis nicht selbst begründet hat, von dem Dritten, der es begründet hat, aber Herausgabe der Entgelte verlangen kann. Grundlage hierfür können auch Ansprüche nach § 988 BGB oder aus § 812 Abs. 1 BGB sein.*)

2. Die Herausgabe erfolgt dann durch Abtretung der Ansprüche gegen den Nutzungsberechtigten an den Berechtigten.*)

3. Einwände des Nutzungsberechtigten gegenüber dem Dritten sind nicht im Rechtsstreit über den Herausgabeanspruch, sondern im Prozess über den abgetretenen Anspruch des Berechtigten gegen den Nutzungsberechtigten zu klären.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 0821
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Herausgabe des unrechtmäßig und unentschuldigt überbauten Teils

BGH, Urteil vom 28.01.2011 - V ZR 147/10

1. Der Anspruch des Eigentümers nach § 985 BGB auf Herausgabe des unrechtmäßig und unentschuldigt überbauten Teils seines Grundstücks hängt nicht von der Durchsetzbarkeit seines Anspruchs nach § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB auf Beseitigung des Überbaus ab.*)

2. Maßgebend für die Berechnung einer Überbaurente nach § 912 Abs. 2 BGB für einen vor dem 3. Oktober 1990 im Beitrittsgebiet erfolgten Überbau ist der Bodenwert eines im gleichen Zustand und in vergleichbarer Lage belegenen Grundstücks in den alten Ländern in dem Zeitpunkt der Grenzüberschreitung.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 0816
ImmobilienImmobilien
Erbbauzinsen - Zur Frage der Rückwirkung nach dem EStG!

BFH, Urteil vom 07.12.2010 - IX R 48/07

Werden im Jahr 2005 aufgrund eines nach dem 15. Dezember 2004 zustande gekommenen Kaufvertrags über ein Wohnungserbbaurecht Erbbauzinsen in einer Summe für die gesamte Laufzeit des Erbbaurechts im Voraus geleistet, so liegt in der Anwendung des § 11 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 52 Abs. 30 Satz 1 EStG keine Rückwirkung (Abgrenzung zum BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2010 IX R 70/07).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 0812
ImmobilienImmobilien
Kölner Stadtarchiv: Aussetzung bis Gutachtenfertigstellung

OLG Köln, Beschluss vom 09.12.2010 - 18 U 59/10

1. Für die Feststellung einer schuldhaften Pflichtverletzung kommt zum einen darauf an, ob die bei dem Abgleich für die Zeit vom 26. Januar bis zum 5. Februar 2009 ermittelten, unterschiedlichen Gebäudebewegungen von 0,8 mm an der Vorderseite und 5,2 mm an der Rückseite auch wegen des zunächst nicht näher eingrenzbaren Bewegungszeitraums und der deshalb unklaren Geschwindigkeit der Gebäudebewegungen jedenfalls aus Sicht der mit dem Abgleich der Messergebnisse betrauten Mitarbeiter des Amtes 23 eine unverzügliche Weiterleitung der teilweise selbst erhobenen Daten sowie der Ergebnisse des Abgleichs insbesondere auch an die für die Verwaltung des Gebäudes des Stadtarchivs zuständige Stelle, also etwa an die Gebäudewirtschaft der Beklagten, nahelegten oder gar geboten.*)

2.Zum anderen kann von ausschlaggebender Bedeutung sein, ob die Gebäudewirtschaft der Beklagten in Kenntnis der aufgetretenen Gebäudeschäden und mit Rücksicht auf die hier vorhandene Sachkunde, Anlass hatte, Höhenmessungen zu veranlassen und deren Ergebnisse gemeinsam mit den im Gebäude aufgetretenen Schäden einem geeigneten Gutachter zugänglich zu machen oder aber mangels solcher Messergebnisse in Kenntnis der unvollständigen Beurteilungsgrundlage zu vorläufigen Sicherungsmaßnahmen zu greifen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 0811
ImmobilienImmobilien
Kölner Stadtarchiv: Aussetzung bis Gutachtenfertigstellung

OLG Köln, Beschluss vom 09.12.2010 - 18 U 60/10

1. Für die Feststellung einer schuldhaften Pflichtverletzung kommt zum einen darauf an, ob die bei dem Abgleich für die Zeit vom 26. Januar bis zum 5. Februar 2009 ermittelten, unterschiedlichen Gebäudebewegungen von 0,8 mm an der Vorderseite und 5,2 mm an der Rückseite auch wegen des zunächst nicht näher eingrenzbaren Bewegungszeitraums und der deshalb unklaren Geschwindigkeit der Gebäudebewegungen jedenfalls aus Sicht der mit dem Abgleich der Messergebnisse betrauten Mitarbeiter des Amtes 23 eine unverzügliche Weiterleitung der teilweise selbst erhobenen Daten sowie der Ergebnisse des Abgleichs insbesondere auch an die für die Verwaltung des Gebäudes des Stadtarchivs zuständige Stelle, also etwa an die Gebäudewirtschaft der Beklagten, nahelegten oder gar geboten.*)

2. Zum anderen kann von ausschlaggebender Bedeutung sein, ob die Gebäudewirtschaft der Beklagten in Kenntnis der aufgetretenen Gebäudeschäden und mit Rücksicht auf die hier vorhandene Sachkunde, Anlass hatte, Höhenmessungen zu veranlassen und deren Ergebnisse gemeinsam mit den im Gebäude aufgetretenen Schäden einem geeigneten Gutachter zugänglich zu machen oder aber mangels solcher Messergebnisse in Kenntnis der unvollständigen Beurteilungsgrundlage zu vorläufigen Sicherungsmaßnahmen zu greifen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 0810
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Notarielle Berurkundung eines Hausbauvertrags nötig?

OLG Naumburg, Urteil vom 20.01.2011 - 1 U 84/10

Wird in einem Hausbauvertrag nicht auf ein konkretes Grundstück Bezug genommen und gehen Informationen über mögliche Grundstücke nicht über eine unverbindliche Serviceleistung hinaus, so fehlt es an einer Verknüpfung zwischen Grundstückserwerb und Hausbauvertrag im Sinne des § 311b Abs. 1 BGB.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 0804
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Anwendungsbereich des § 922 BGB

OLG Naumburg, Urteil vom 23.12.2010 - 2 U 79/10

1. Die Bestimmungen des § 922 BGB sind nur auf Grenzanlagen i.S. von § 921 BGB anwendbar, d. h., dass eine eindeutige und ausschließliche Zuordnung zu einem der benachbarten Grundstücke gerade nicht möglich ist.*)

2. Auch eine entsprechende Anwendung des § 922 BGB auf Nachbarwände in geschlossener Bebauung kommt nicht in Betracht (entgegen OLG Frankfurt, Urteil vom 08.07.1981, 17 U 178/80, MDR 1982, 848).*)

3. Die Vorschrift des § 15 NbG LSA i.V.m. § 10 Abs. 3 NbG LSA ist auf "Altfälle", in denen die Errichtung der zweiten Nachbarwand vor dem Inkrafttreten des NbG LSA am 01.01.1999 erfolgt ist, nicht anwendbar.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 0771
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Zur Beweiskraft einer Urkunde

OLG Koblenz, Beschluss vom 26.10.2010 - 2 U 886/09

Die Beweiskraftregel, dass die über der Handschrift stehende Schrift die Vermutung der Echtheit in sich trägt, greift dann nicht, wenn die Urkunde mangelbehaftet ist. Für die Mangelhaftigkeit einer Urkunde (hier Empfangsbestätigung) spricht, wenn der Text nicht homogen, sondern gedrungen wirkt und den Eindruck vermittelt, dass nachträglich mit dem Sinn des ursprünglichen Textes nicht übereinstimmende und passende Ergänzungen vorgenommen worden sind, so dass der Beweiswert der Urkunde sehr erschüttert ist. *)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 0770
ImmobilienImmobilien
Zur Beweiskraft einer Urkunde

OLG Koblenz, Beschluss vom 08.10.2010 - 2 U 886/09

Die Beweiskraftregel, dass die über der Handschrift stehende Schrift die Vermutung der Echtheit in sich trägt, greift dann nicht, wenn die Urkunde mangelbehaftet ist. Für die Mangelhaftigkeit einer Urkunde (hier Empfangsbestätigung) spricht, wenn der Text nicht homogen, sondern gedrungen wirkt und den Eindruck vermittelt, dass nachträglich mit dem Sinn des ursprünglichen Textes nicht übereinstimmende und passende Ergänzungen vorgenommen worden sind, so dass der Beweiswert der Urkunde sehr erschüttert ist. *)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 0756
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Widerruf bei Haustürgeschäft: Vermietung des Werbetafelstandplatzes

OLG Koblenz, Beschluss vom 10.01.2011 - 5 U 1353/10

1. Nur bei planmäßigem Geschäftsbetrieb ist ein Vermieter Unternehmer. Verbraucher bleibt, wer gelegentlich einen Standplatz für eine Werbetafel auf seinem Privatgrundstück vermietet.*)

2. Eine erhebliche Zeitspanne (hier: 10 Wochen) zwischen der Haustürsituation und dem Vertragschluss hindert nicht die Annahme des Ursachenzusammenhangs.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 0705
ImmobilienImmobilien
Aufgebotsverfahren bei abhanden gekommenem Grundschuldbrief

KG, Beschluss vom 25.10.2010 - 12 W 30/10

1. Der mit Namen, Anschrift und Aufenthalt bekannte Gläubiger einer Briefgrundschuld, der eine Löschungsbewilligung erteilt hat, ist nicht allein dadurch unbekannt im Sinne des §§ 1170 BGB, dass der Grundschuldbrief abhanden gekommen ist.*)

2. Auch der Eigentümer, dem der Gläubiger einer Grundschuld die Löschungsbewilligung erteilt hat, ist berechtigt, das Aufgebotsverfahren nach § 467 Abs. 2 FamFG zu betreiben, wenn der Grundschuldbrief abhanden gekommen ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 0704
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Anforderungen an Wohnungsdurchsuchungsanordnung

LG Bonn, Beschluss vom 15.10.2010 - 6 T 223/10

Die Einweisung des Zwangsverwalters in den Besitz an der Schuldnerwohnung sowie deren Durchsuchung zur Auffindung von Unterlagen bedarf einer richterlichen Durchsuchungsanordnung nach § 758a Abs. 1 ZPO. Der Beschluss über die Anordnung der Zwangsverwaltung nebst Ermächtigung zur Bestizverschaffung reicht als Vollstreckungstitel inwoweit nicht aus.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 0703
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grunddienstberechtigter muss Anbringung eines Tores dulden

OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.11.2010 - 19 W 59/10

Der Berechtigte eines Geh- und Fahrrechtes kann wegen seiner Pflicht zur schonenden Ausübung der Grunddienstbarkeit gehalten sein, das Anbringen eines Tores hinzunehmen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 0702
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gartenneugestaltung keine haushaltsnahe Handwerkerleistung

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.07.2010 - 4 K 2708/07

Erstmalige Gartengestaltung weder als haushaltsnahe Dienstleistung noch als Handwerkerleistung steuerlich berücksichtigungsfähig.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 0588
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wasserschäden bei nachbarrechtlichem Gemeinschaftsverhältnis

OLG Koblenz, Beschluss vom 24.01.2011 - 2 U 209/10

Sind aufgrund von Wasserschäden, hervorgerufen durch eine mangelhafte Horizontal- und Vertikalisolierung einer neu errichteten Kellerdecke und Anschlussfuge des angrenzenden Mauerwerks des Nachbargebäudes, Tapezierabreiten erforderlich, die nicht nur die beeinträchtigte Giebelwand, sondern die angrenzenden Räume betreffen, muss sich der Geschädigte bei 5 bis 6 Jahren alten Tapeten Sowiesokosten anrechnen lassen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 0587
ImmobilienImmobilien
Wasserschäden bei nachbarrechtlichem Gemeinschaftsverhältnis

OLG Koblenz, Urteil vom 23.12.2010 - 2 U 209/10

Sind aufgrund von Wasserschäden, hervorgerufen durch eine mangelhafte Horizontal- und Vertikalisolierung einer neu errichteten Kellerdecke und Anschlussfuge des angrenzenden Mauerwerks des Nachbargebäudes, Tapezierabreiten erforderlich, die nicht nur die beeinträchtigte Giebelwand, sondern die angrenzenden Räume betreffen, muss sich der Geschädigte bei 5 bis 6 Jahren alten Tapeten Sowiesokosten anrechnen lassen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 0586
ImmobilienImmobilien
Wohnungskauf: Leistungsstörungen im Mehrpersonenverhältnis

OLG Koblenz, Urteil vom 28.10.2010 - 2 U 1484/09

Erteilt die finanzierende Bank im Rahmen eines Grundstückkaufgeschäfts die Pfandfreigabe an den Notar nur mit der Maßgabe, dass die Zahlung unmittelbar auf ein bei ihr geführtes Konto des Veräußerers (kein Notaranderkonto) erfolgt, so steht bei Scheitern des Geschäfts dem Käufer im Mehrpersonenverhältnis, das hinsichtlich der Rückabwicklung keine schematischen Lösungen erlaubt, ein unmittelbarer Kondiktionsanspruch gegen die Bank zu, wenn diese die Zahlung zwar zur Reduzierung ihres Kreditengagements gegenüber dem Veräußerer verwendet, die Pfandfreigabe gleichwohl nicht erteilt. Mit der Zahlung verfolgt der Käufer nicht nur eine Verpflichtung unmittelbar gegenüber dem Verkäufer, sondern mit dem Ziel der Lastenfreigabe auch einen eigenen Leistungszweck gegenüber der Gläubigerbank des Veräußerers.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 0575
ImmobilienImmobilien
Dachnutzungsvertrag: Grundbucheintragung für den Rechtsnachfolger?

OLG Hamm, Beschluss vom 22.12.2010 - 15 W 526/10

Eine Vormerkung zu Sicherung des Anspruchs auf Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit, die für einen künftig in den schuldrechtlichen Dachnutzungsvertrag etwa eintretenden Rechtsnachfolger begründet werden soll, kann nicht im Grundbuch eingetragen werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 0499
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Zahlung des Kaufpreises nicht beurkundungspflichtig

KG, Urteil vom 23.09.2010 - 19 U 2/10

Die Erklärung, dass der Kaufpreis bereits gezahlt sei, ist nicht nach § 311 b BGB beurkundungsbedürftig (Abgrenzung zu BGH NJW 2000, 2100; 1986, 248).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 0485
ImmobilienImmobilien
Zum Umfang des Eigentumserwerbs nach dem ZVG

OLG Brandenburg, Urteil vom 08.12.2010 - 3 U 145/09

1. Nach § 55 Abs. 1 ZVG erstreckt sich die Versteigerung und damit nach § 90 Abs. 2 ZVG auch der Eigentumserwerb durch den Zuschlag auf alle Gegenstände, hinsichtlich derer die Beschlagnahme wirksam war. Dazu gehört wiederum nach § 1120 BGB auch das Zubehör des Grundstücks mit Ausnahme derjenigen Zubehörstücke, die nicht Eigentum des Grundstückseigentümers sind.

2. Nach § 55 Abs. 2 ZVG erfasst die Versteigerung darüber hinaus auch schuldnerfremde Zubehörstücke, die sich im Besitz des Schuldners befinden mit Ausnahme der Gegenstände, an denen rechtzeitig Rechte Dritter geltend gemacht wurden - §§ 55 Abs. 2, 37 Nr. 5 ZVG.

3. Baut der auszuziehende Mieter einer Arztpraxis, an der das Eigentum gem. § 90 Abs. 2 ZVG übergegangen ist, verschiedene Gegenstände wie Türblätter, Sanitäreinrichtungen, Kabel, Steckdosen usw.ab, die entweder wesentliche Bestandteile oder zum Zubehör des Grundstücks gehören, so macht er sich dem Erwerber gegenüber schadensersatzpflichtig. Irrelevant ist dabei, ob der Mieter tatsächlich Eigentümer dieser Gegenstände war - denn der Erwerber hat gem. § 55 Abs. 2 ZVG jedenfalls Eigentum daran erworben.

Dokument öffnen Volltext