Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5130 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IBRRS 2011, 0705KG, Beschluss vom 25.10.2010 - 12 W 30/10
1. Der mit Namen, Anschrift und Aufenthalt bekannte Gläubiger einer Briefgrundschuld, der eine Löschungsbewilligung erteilt hat, ist nicht allein dadurch unbekannt im Sinne des §§ 1170 BGB, dass der Grundschuldbrief abhanden gekommen ist.*)
2. Auch der Eigentümer, dem der Gläubiger einer Grundschuld die Löschungsbewilligung erteilt hat, ist berechtigt, das Aufgebotsverfahren nach § 467 Abs. 2 FamFG zu betreiben, wenn der Grundschuldbrief abhanden gekommen ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 0704
LG Bonn, Beschluss vom 15.10.2010 - 6 T 223/10
Die Einweisung des Zwangsverwalters in den Besitz an der Schuldnerwohnung sowie deren Durchsuchung zur Auffindung von Unterlagen bedarf einer richterlichen Durchsuchungsanordnung nach § 758a Abs. 1 ZPO. Der Beschluss über die Anordnung der Zwangsverwaltung nebst Ermächtigung zur Bestizverschaffung reicht als Vollstreckungstitel inwoweit nicht aus.*)
VolltextIBRRS 2011, 0703
OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.11.2010 - 19 W 59/10
Der Berechtigte eines Geh- und Fahrrechtes kann wegen seiner Pflicht zur schonenden Ausübung der Grunddienstbarkeit gehalten sein, das Anbringen eines Tores hinzunehmen.*)
VolltextIBRRS 2011, 0702
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.07.2010 - 4 K 2708/07
Erstmalige Gartengestaltung weder als haushaltsnahe Dienstleistung noch als Handwerkerleistung steuerlich berücksichtigungsfähig.*)
VolltextIBRRS 2011, 0588
OLG Koblenz, Beschluss vom 24.01.2011 - 2 U 209/10
Sind aufgrund von Wasserschäden, hervorgerufen durch eine mangelhafte Horizontal- und Vertikalisolierung einer neu errichteten Kellerdecke und Anschlussfuge des angrenzenden Mauerwerks des Nachbargebäudes, Tapezierabreiten erforderlich, die nicht nur die beeinträchtigte Giebelwand, sondern die angrenzenden Räume betreffen, muss sich der Geschädigte bei 5 bis 6 Jahren alten Tapeten Sowiesokosten anrechnen lassen.*)
VolltextIBRRS 2011, 0587
OLG Koblenz, Urteil vom 23.12.2010 - 2 U 209/10
Sind aufgrund von Wasserschäden, hervorgerufen durch eine mangelhafte Horizontal- und Vertikalisolierung einer neu errichteten Kellerdecke und Anschlussfuge des angrenzenden Mauerwerks des Nachbargebäudes, Tapezierabreiten erforderlich, die nicht nur die beeinträchtigte Giebelwand, sondern die angrenzenden Räume betreffen, muss sich der Geschädigte bei 5 bis 6 Jahren alten Tapeten Sowiesokosten anrechnen lassen.*)
VolltextIBRRS 2011, 0586
OLG Koblenz, Urteil vom 28.10.2010 - 2 U 1484/09
Erteilt die finanzierende Bank im Rahmen eines Grundstückkaufgeschäfts die Pfandfreigabe an den Notar nur mit der Maßgabe, dass die Zahlung unmittelbar auf ein bei ihr geführtes Konto des Veräußerers (kein Notaranderkonto) erfolgt, so steht bei Scheitern des Geschäfts dem Käufer im Mehrpersonenverhältnis, das hinsichtlich der Rückabwicklung keine schematischen Lösungen erlaubt, ein unmittelbarer Kondiktionsanspruch gegen die Bank zu, wenn diese die Zahlung zwar zur Reduzierung ihres Kreditengagements gegenüber dem Veräußerer verwendet, die Pfandfreigabe gleichwohl nicht erteilt. Mit der Zahlung verfolgt der Käufer nicht nur eine Verpflichtung unmittelbar gegenüber dem Verkäufer, sondern mit dem Ziel der Lastenfreigabe auch einen eigenen Leistungszweck gegenüber der Gläubigerbank des Veräußerers.*)
VolltextIBRRS 2011, 0575
OLG Hamm, Beschluss vom 22.12.2010 - 15 W 526/10
Eine Vormerkung zu Sicherung des Anspruchs auf Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit, die für einen künftig in den schuldrechtlichen Dachnutzungsvertrag etwa eintretenden Rechtsnachfolger begründet werden soll, kann nicht im Grundbuch eingetragen werden.*)
VolltextIBRRS 2011, 0499
KG, Urteil vom 23.09.2010 - 19 U 2/10
Die Erklärung, dass der Kaufpreis bereits gezahlt sei, ist nicht nach § 311 b BGB beurkundungsbedürftig (Abgrenzung zu BGH NJW 2000, 2100; 1986, 248).*)
VolltextIBRRS 2011, 0485
OLG Brandenburg, Urteil vom 08.12.2010 - 3 U 145/09
1. Nach § 55 Abs. 1 ZVG erstreckt sich die Versteigerung und damit nach § 90 Abs. 2 ZVG auch der Eigentumserwerb durch den Zuschlag auf alle Gegenstände, hinsichtlich derer die Beschlagnahme wirksam war. Dazu gehört wiederum nach § 1120 BGB auch das Zubehör des Grundstücks mit Ausnahme derjenigen Zubehörstücke, die nicht Eigentum des Grundstückseigentümers sind.
2. Nach § 55 Abs. 2 ZVG erfasst die Versteigerung darüber hinaus auch schuldnerfremde Zubehörstücke, die sich im Besitz des Schuldners befinden mit Ausnahme der Gegenstände, an denen rechtzeitig Rechte Dritter geltend gemacht wurden - §§ 55 Abs. 2, 37 Nr. 5 ZVG.
3. Baut der auszuziehende Mieter einer Arztpraxis, an der das Eigentum gem. § 90 Abs. 2 ZVG übergegangen ist, verschiedene Gegenstände wie Türblätter, Sanitäreinrichtungen, Kabel, Steckdosen usw.ab, die entweder wesentliche Bestandteile oder zum Zubehör des Grundstücks gehören, so macht er sich dem Erwerber gegenüber schadensersatzpflichtig. Irrelevant ist dabei, ob der Mieter tatsächlich Eigentümer dieser Gegenstände war - denn der Erwerber hat gem. § 55 Abs. 2 ZVG jedenfalls Eigentum daran erworben.
VolltextIBRRS 2011, 0468
OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.01.2011 - 13 U 148/10
1. Beschränkt sich die Tätigkeit eines Grundstückmaklers auf das Anbieten reiner Maklerdienste ohne Einbindung in die Erfüllung von Haupt- oder Nebenpflichten des Verkaufsinteressenten, kommt eine Zurechnung seines Verhaltens nach § 278 BGB sowie seiner Kenntnis nach § 166 Abs. 1 BGB analog auch dann nicht in Betracht, wenn der Makler den Kaufinteressenten arglistig täuscht.*)
2. Ist dagegen einem Grundstücksmakler von dem späteren Verkäufer die Führung der wesentlichen Vertragsverhandlungen überlassen worden, so ist er von ihm im Regelfall zur Erfüllung der vorvertraglichen Sorgfaltspflichten herangezogen worden; dies rechtfertigt die Zurechnung einer arglistigen Täuschung gemäß § 278 BGB, § 166 Abs. 1 BGB analog (vgl. BGH NJW 1996, 451).*)
3. Kenntnis und schuldhafte Unkenntnis des Käufers von einem Sachmangel finden auf Schadensersatzansprüche wegen Gewährleistung nur nach Maßgabe des § 442 Abs. 1 BGB Berücksichtigung; für eine Heranziehung des § 254 Abs. 1 BGB ist daneben kein Raum (vgl. BGH NJW 1978, 2240).*)
VolltextIBRRS 2011, 0460
OLG Hamburg, Urteil vom 15.10.2010 - 14 U 141/10
Zur Frage eines fristlosen Kündigungsrechtes des Hausverwaltervertrages bei Verkauf des Hauses.*)
VolltextIBRRS 2011, 0455
OLG Dresden, Urteil vom 20.01.2009 - 9 U 972/08
1. Vermietung oder Verpachtung von Immobilien stellen einen Gewerbebetrieb im Sinne von § 196 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. dar, wenn es sich nicht lediglich um eine steuerbegünstigte Kapitalanlage handelt und die Erwerbstätigkeit über eine bloße Vermögensbildung hinausgeht.
2. Dies ist bei dem Betrieb und der Verpachtung von Wasserkraftanlagen mit nicht unbeträchtlichen Einnahmen und Aufwand der Fall.
3. Die Werklohnforderung aus Werkleistungen für einen solchen Verpächter unterliegen somit der vierjährigen Verjährung gemäß § 196 Abs. 1 Ziff. 1, Abs. 2 BGB a.F. mit der Folge, dass nach Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 EGBGB die 3-Jahres-Frist des § 195 BGB n.F. ab dem 01.01.2002 berechnet wird.
VolltextIBRRS 2011, 0418
VG Gießen, Beschluss vom 08.12.2010 - 8 L 2124/10
Stellt eine Kommune ihre Abwassereinrichtung ganz oder teilweise auf das sog. Trennsystem um, ist der Anschlussnehmer verpflichtet, sich an die geänderte Anlage - durch Trennung der anfallenden Abwässer auf seinem Grundstück - anzuschließen.*)
VolltextIBRRS 2011, 0417
KG, Beschluss vom 29.10.2010 - 6 U 204/09
Bei dem durch die WEG gegen den WEG-Verwalter geltend gemachten Schadenersatzanspruch wegen einer erhöhten Entgeltforderung der Wasserbetriebe für ungenutzt im Erdreich versickertes Trinkwasser aus einer gebrochenen Grundleitung auf dem Grundstück der WEG handelt es sich um einen Vermögensschaden, der sich aus einem Sachschaden herleitet und gemäß § 1 Ziffer 1 der vereinbarten Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung - AVB - nicht versichert ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 0412
BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - V ZB 52/10
1. Die bei einem Grundstücksverkauf anfallende Umsatzsteuer ist seit der Änderung des Umsatzsteuergesetzes durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 nicht mehr Teil des Kaufpreises, wenn keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.*)
2. Ein Grundstückskauf und der dazu erklärte Verzicht des Verkäufers auf Umsatzsteuerbefreiung (§ 9 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 UStG) haben denselben Gegenstand.*)
VolltextIBRRS 2011, 0409
OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.06.2010 - 20 W 217/10
Ein eingetragener Eigentümer eines Wohnungseigentums ist nicht beschwerdeberechtigt gegen eine Zwischenverfügung, mit der die Eigentumsumschreibung von der Vorlage der Zustimmung des WEG- Verwalters abhängig gemacht wird, wenn er das Ziel der Zurückweisung des Antrags wegen Sittenwidrigkeit des Grundgeschäfts verfolgt.*)
VolltextIBRRS 2011, 0399
KG, Beschluss vom 30.11.2010 - 1 W 455/10
Die Begründung von Wohnungseigentum gem. § 8 WEG durch den Grundstückseigentümer unterliegt auch im Hinblick auf die Rangklassenprivilegierung des § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG für dort genannte Ansprüche der späteren Wohnungseigentümergemeinschaft nicht dem Zustimmungserfordernis von Grundpfandrechtgläubigern.*)
VolltextIBRRS 2011, 0392
OLG Brandenburg, Urteil vom 13.01.2011 - 12 U 129/09
Ein außerordentliches Kündigungsrecht ist auch bei einem Werkvertrag anzunehmen, wobei die dogmatische Herleitung - Richterrecht, der Rechtsgedanke des § 242 BGB i.V.m. §§ 649, 643 BGB oder der Rechtsgedanke des § 314 BGB - dahinstehen kann. Die Beweislast für das Vorliegen eines wichtigen Grundes trägt der Auftraggeber und zwar auch dann, wenn eine Mängelrüge Grund für die Kündigung ist. Dass grundsätzlich der Auftragnehmer die Mängelfreiheit seiner Werkleistung vor deren Abnahme zu beweisen hat, steht dem nicht entgegen.
IBRRS 2011, 0322
BFH, Urteil vom 20.10.2010 - IX R 20/09
Es ist europarechtlich nicht geboten, einem unbeschränkt Steuerpflichtigen mit Wohnsitz im Inland Eigenheimzulage für ein Zweitobjekt im EU-Ausland zu gewähren.*)
VolltextIBRRS 2011, 0313
VG Gießen, Urteil vom 12.01.2011 - 8 K 1289/09
Ist eine Gemeinde durch eine mit dem Landkreis geschlossene Verwaltungsvereinbarung berechtigt, die Gebühren für die von dem Landkreis eingesammelten Abfälle nach den Bestimmungen des Satzungsrechts des Landkreises mittels eigenen Bescheids zu erheben, ist auch für die Entscheidung über den Widerspruch gegen einen Abfallgebührenbescheid die Gemeinde - und nicht der Landkreis - zuständig.*)
VolltextIBRRS 2011, 0302
VGH Hessen, Beschluss vom 22.01.2010 - 5 B 3254/09
Versucht eine Gemeinde einen festgesetzten Abgabenanspruch zuerst durch Anmeldung im Insolvenzverfahren gegen den persönlichen Schuldner durchzusetzen und realisiert erst danach die ausgefallene Forderung durch Inanspruchnahme der als öffentliche Last auf dem Grundstück liegenden dinglichen Haftung mit einem Duldungsbescheid gegen den Grundstückseigentümer, liegt darin kein Ermessensfehlgebrauch.*)
VolltextIBRRS 2011, 0284
OLG Koblenz, Urteil vom 22.07.2010 - 5 U 505/10
1. Die Veräußerung eines Grundstücks kann nach den Umständen des Einzelfalls auch dann eine Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung sein, wenn es der einzige werthaltige Bestandteil des Nachlasses ist.*)
2. Dass der Zustimmungsanspruch zur Grundstücksveräußerung der Erbengemeinschaft zusteht, hindert die klageweise Durchsetzung der Mehrheitsentscheidung durch einen einzelnen Miterben nicht.*)
3. Verlangt ein zu 1/2 am Grundbesitz beteiligter Miterbe von einem lediglich zu 1/24 Beteiligten die Zustimmung zur Grundstücksveräußerung, bestimmt die Erbquote des Anspruchstellers den Streitwert.*)
VolltextIBRRS 2011, 0282
OLG Hamm, Beschluss vom 02.08.2010 - 15 W 265/10
1. Die Bewilligung der Löschung eines Nießbrauchs, die der Berechtigte bei der Bestellung des Rechts ("bereits jetzt") aufschiebend bedingt für den Eintritt der Pflegebedürftigkeit in der Form einer endgültigen und dauernden Heimunterbringung erklärt, ist grundbuchverfahrensrechtlich unwirksam. *)
2. Eine gleichzeitig erteilte Vollmacht zur Bewilligung der Löschung des Rechts, die unter derselben aufschiebenden Bedingung erteilt ist, hat das Grundbuchamt auf den Eintritt der Bedingung zu überprüfen. Es besteht in einem solchen Fall kein Anlass, von dem Erfordernis des Nachweises des Eintritts in der Form des § 29 GBO abzusehen. *)
VolltextIBRRS 2011, 0277
OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.10.2010 - 20 W 354/10
Die Eintragung einer von einer Wohnungseigentümergemeinschaft beantragten Zwangssicherungshypothek im Grundbuch bedarf keiner bedingten Antragstellung dahingehend, dass die Hypothek in Höhe der betroffenen Forderungen dadurch aufschiebend bedingt werde, dass ein eventuelles Vorrecht nach § 10 Abs. 1 Ziffer 2 ZVG entfalle. Eine entsprechende Antragstellung kann nicht im Wege der Zwischenverfügung verlangt werden.*)
VolltextIBRRS 2011, 0230
KG, Beschluss vom 19.04.2010 - 20 U 247/08
Der Vermieter ist trotz Wirtschaftlichkeitsgebot nicht verpflichtet eine Preisverringerung durch die Abänderung des Fernwärmevertrages mit einem Versorgungsunternehmen noach während der Laufzeit des Vertrages im Wege der Kulanz zu erreichen.
VolltextIBRRS 2011, 0212
OLG Köln, Urteil vom 25.08.2009 - 14 U 11/05
Sofern der Verkehrswert eines Grundstücks zu hoch angesetzt und damit das vom Verkäufer erstellte Gutachten fehlerhaft ist, ist das dem Verkäufer nicht zwingend als Fehler anzulasten. Das Risiko fehlender Bebaubarkeit trägt der Käufer, wenn er es bewusst übernommen und insoweit eine Verringerung des Kaufpreises erreicht hat.
VolltextIBRRS 2011, 0209
OLG Nürnberg, Beschluss vom 08.12.2010 - 2 W 2145/10
Der Gebührenstreitwert der Auflassungsklage richtet sich dann, wenn der weit überwiegende Teil des Kaufpreises bereits bezahlt ist und die Auflassung nur mit der Begründung verweigert wird, der Auflassungsanspruch sei wegen des offenen Restes noch nicht fällig, nach der Höhe des streitigen Restkaufpreises. Der verfassungsrechtlich garantierte Justizgewährungsanspruch steht einer Streitwertbemessung nach dem Verkehrswert des Grundstücks entgegen und gebietet eine wirtschaftliche Betrachtungsweise.*)
VolltextIBRRS 2011, 0208
OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.11.2010 - 12 U 565/10
1. Zur rechtlichen Qualifikation und zur Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferungsverträgen, die bereits vor Errichtung der (hier: mit Holzhackschnitzeln beheizten) Fernheizanlage abgeschlossen wurden und Grundlage für diese Investitionsentscheidung waren.*)
2. Ist eine Fernheizanlage faktisch nur auf die Bedürfnisse eines einzigen oder einiger weniger Hauptabnehmer abgestellt, werden die diesbezüglichen Fernwärmelieferungsverträge bereits vor Errichtung einer solchen Fernheizanlage abgeschlossen und ist der Abschluss entsprechender Verträge mit Abnehmern Grundlage für die Investitionsentscheidung zur Errichtung der Fernheizanlage, so können Preisanpassungsklauseln in den Fernwärmelieferungsverträgen bereits deshalb als individuell ausgehandelt zu bewerten sein.*)
3. In derartigen Fallkonstellationen scheidet eine Überprüfung der Preisanpassungsklauseln anhand von § 24 Abs. 3 AVBFernwärmeV aus.*)
VolltextIBRRS 2011, 0110
OLG Köln, Beschluss vom 16.07.2010 - 2 Wx 53/09
Die Eintragung einer ARGE im Grundbuch als Inhaberin einer Sicherungshypothek ist möglich.
VolltextIBRRS 2011, 0108
BGH, Urteil vom 08.12.2010 - XII ZR 86/09
1. Verpflichtet sich der Mieter in einem Mietaufhebungsvertrag zu Ausgleichszahlungen, falls der Vermieter bei einer Weitervermietung des Mietobjekts nur eine geringere als die vom Mieter geschuldete Miete erzielen kann, wird dieser Anspruch bei einer späteren Zwangsverwaltung des Grundstücks nicht von der Beschlagnahme erfasst.*)
2. Tritt der Vermieter diese Forderung vor der Anordnung der Zwangsverwaltung über das Mietgrundstück an einen anderen ab, stellt dies keine Vorausverfügung über eine Mietforderung i. S. von § 1124 Abs. 2 BGB dar.*)
VolltextIBRRS 2011, 0102
LG Halle, Urteil vom 27.08.2010 - 5 O 837/09
1. Der Formzwang des § 311 b Abs. 1 BGB erstreckt sich auch auf den Bauvertrag, wenn dieser mit dem Grundstückskaufvertrag eine rechtliche Einheit bildet. Eine solche besteht, wenn die Vertragsparteien den Willen hatten, beide Verträge in der Weise miteinander zu verknüpfen, dass sie miteinander stehen und fallen sollten.
2. Hierbei reicht es auch aus, wenn nur einer der Vertragspartner einen solchen Einheitswillen erkennen lässt und der andere Vertragspartner ihn anerkennt oder zumindest hinnimmt. Es ist dabei nicht erforderlich, dass an jedem der verknüpften Rechtsgeschäfte jeweils dieselben Parteien beteiligt sind.
VolltextIBRRS 2011, 0006
OVG Saarland, Urteil vom 08.12.2010 - 2 B 308/10
1. Bei Aussetzungsbegehren von Nachbarn nach den §§ 80a Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3, 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO gegen eine Baugenehmigung ist Entscheidungskriterium für die Verwaltungsgerichte die mit den Erkenntnismöglichkeiten des Eilverfahrens zu prognostizierende Erfolgsaussicht ihres in der Hauptsache eingelegten Rechtsbehelfs. Maßgebend ist daher das Vorliegen einer für den Erfolg des Widerspruchs oder gegebenenfalls einer anschließenden Anfechtungsklage des Nachbarn unabdingbaren Verletzung ihrem Schutz dienender Vorschriften des öffentlichen Rechts durch die angefochtene Baugenehmigung (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).*)
2. Da sich eine Verletzung von Nachbarrechten von vorneherein nur aus einer Nichtbeachtung nachbarschützender Anforderungen des materiellen Rechts, nicht hingegen aus verfahrensrechtlichen Vorgaben ergeben kann, ist insoweit grundsätzlich nicht von Bedeutung, ob im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens eine Beteiligung von Nachbarn (§ 71 LBO 2004) erforderlich war und gegebenenfalls erfolgt ist.*)
3. Aus der seit der Novellierung der Saarländischen Landesbauordnung im Jahre 2004 geltenden Reduzierung des nunmehr das gesamte Bauordnungsrecht ausklammernden präventiven Pflichtprüfungsprogramms im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 64 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LBO 2004) folgt notwendig ein für die Beurteilung der Frage des Vorliegens einer Nachbarrechtsverletzung eingeschränkter Entscheidungsinhalt der Baugenehmigung nach § 64 LBO 2004. Bauordnungsrechtliche Anforderungen an Bauvorhaben im Sinne des § 64 Abs. 1 LBO 2004 darf die Bauaufsichtsbehörde danach in diesem Verfahren - vorbehaltlich einer konkreten Abweichung (§ 68 Abs. 1 LBO 2004) und zusätzlich eines auf deren Zulassung zielenden Antrags des Bauherrn (§ 64 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LBO 2004) - generell nicht mehr prüfen.*)
4. Durch die Benutzung bedarfsgerechter Pkw-Stellplätze ausgelöste Immissionen gehören auch in Wohngebieten zu den dort von der Nachbarschaft in aller Regel hinzunehmenden "Alltagserscheinungen" und rechtfertigen daher im Regelfall nicht die Annahme einer Verletzung des Gebots nachbarlicher Rücksichtnahme.*)
5. Eine über den Normalfall hinausgehende Schutzwürdigkeit lässt sich insofern weder aus einer gesteigerten subjektiven Empfindlichkeit eines konkreten Nachbarn noch aus einer besonderen baulichen Situation auf seinem eigenen Grundstück herleiten.*)
6. Jeder Eigentümer ist bei der Bebauung seines Grundstücks gehalten, für eine ausreichende Belichtung (selbst) zu sorgen. Diese Verpflichtung lässt sich nicht im Wege einer Forderung nach "Rücksichtnahme" und einer eingeschränkten baulichen Nutzbarkeit seines Grundstücks auf den Bauherrn verlagern.*)
7. Die Erteilung einer Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren (§ 64 LBO 2004) hindert die Bauaufsichtsbehörde nicht an einem repressiven Tätigwerden auf der Grundlage der § 81, 82 LBO 2004 bei Verstößen gegen im Rahmen der Ausführung des Vorhabens vom Bauherrn "eigenverantwortlich" zu beachtende Vorschriften außerhalb des Prüfungs- und Entscheidungsinhalts nach § 64 Abs. 2 LBO 2004, also regelmäßig insbesondere das (gesamte) Bauordnungsrecht.*)
8. Die Errichtung von Garagen unmittelbar auf den Nachbargrenzen - auch unter Anbau an vorhandene Gebäude auf angrenzenden Grundstücken - ist nichts Ungewöhnliches und, wie schon der § 8 Abs. 2 LBO 2004 zeigt, ein vom Gesetzgeber sogar generell abstandsflächenrechtlich begünstigtes Bauvorhaben.*)
9. Nach dem - bewussten - Verzicht des Gesetzgebers auf das in den Vorläuferfassungen der Landesbauordnung noch enthaltene Anbauerfordernis (zuletzt § 6 Abs. 1 LBO 1996) kann der Eigentümer eines seinerseits nicht im Einklang mit den Grenzabstandserfordernissen bebauten Nachbargrundstücks selbst einen darüber hinausgehenden Eingriff in die Abstandsflächenfunktionen auf dem angrenzenden Baugrundstück - vorbehaltlich der Einhaltung des in planungsrechtlichen Vorschriften enthaltenen Rücksichtnahmegebotes - grundsätzlich nicht mehr abwehren.*)
VolltextOnline seit 2010
IBRRS 2010, 4823OLG Brandenburg, Urteil vom 24.11.2010 - 4 U 120/10
Das Vorhandensein von Aufschüttungen mit durch Ziegel- Schlacke- oder Betonreste verunreinigten Sanden auf dem Grundstücks stellt sich nicht als Sachmangel im Sinne einer fehlenden Eignung für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die gewöhnliche Verwendung des Grundstücks dar, wenn dadurch die Bebaubarkeit des Grundstücks mit einem weiteren massiven Gebäude erschwert wird. Sofern sich eine solche Bebaubarkeit aus dem Vertrag nicht herleiten lässt, liegt kein Sachmangel vor.
VolltextIBRRS 2010, 4821
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2010 - 10 W 110/10
Der Verkehrswert einer Eigentumswohnung i.S.d. § 19 Abs. 2 KostO kann auch durch Hochrechnung des Kaufpreises mittels Baukostenindex unter Berücksichtigung der Wertminderung wegen Alters von Gebäuden nach Ross, Anlage 8a WertR 2006 und eines Sicherungsabschlages von 10% ermittelt werden.*)
VolltextIBRRS 2010, 4816
OLG Hamm, Urteil vom 14.07.2010 - 13 U 145/09
Es spricht grundsätzlich der Anscheinsbeweis dafür, dass ein Ablösen von Gebäudeteilen Folge fehlerhafter Errichtung und/oder mangelhafter Unterhaltung des Gebäudes ist.
VolltextIBRRS 2010, 4808
BFH, Urteil vom 19.10.2010 - X R 41/08
1. Die Grenzen der privaten Vermögensverwaltung sind überschritten, wenn beispielsweise das im zeitlichen Zusammenhang mit der Bebauung und Veräußerung erworbene Grundstück schon vor seiner Bebauung verkauft worden ist, wenn ein solches Grundstück von vornherein auf Rechnung und nach den Wünschen des Erwerbers bebaut wird oder das Bauunternehmen des das Grundstück bebauenden Steuerpflichtigen erhebliche Leistungen für den Bau erbringt. Neben diesen Ausnahmefällen können andere gewichtige Umstände auf eine gewerbliche Betätigung auch bei einer Veräußerung von weniger als vier Objekten schließen lassen, und zwar dann, wenn sich aus diesen Umständen ergibt, dass die maßgebenden Tätigkeiten (Anschaffung, Bebauung) in unbedingter Veräußerungsabsicht vorgenommen worden sind.
2. Hierbei ist auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen. Wurde das Bauvorhaben beispielsweise nur kurzfristig finanziert, hat der Steuerpflichtige bereits während der Bauzeit eine Maklerfirma mit dem Verkauf des Objekts beauftragt oder selbst Veräußerungsannoncen geschaltet, wurde gar vor Fertigstellung des Bauwerks ein Vorvertrag mit dem künftigen Erwerber geschlossen oder hat er Gewährleistungspflichten über den bei Privatverkäufen üblichen Rahmen hinaus übernommen, kann selbst dann eine unbedingte Veräußerungsabsicht vorliegen, wenn keiner der vom Großen Senat des BFH (Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291) angesprochenen Ausnahmefälle greift.
3. Gewerbesteuerrechtlich gelten dieselben Grundsätze für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels wie für die Einkommensteuer.
4. Grundsätzlich ist eine Tätigkeit nachhaltig, wenn sie auf Wiederholung angelegt ist, also eine Wiederholungsabsicht in der Weise besteht, dass weitere Geschäfte geplant sind.
5. Ausnahmsweise kann nach der Rechtsprechung Nachhaltigkeit selbst dann zu bejahen sein, wenn der Steuerpflichtige nur ein einziges Geschäft oder einen einzigen Vertrag abschließt und sich keine Wiederholungsabsicht feststellen lässt. Dies ist dann der Fall, wenn die Erfüllung dieses Geschäfts oder Vertrags eine Vielzahl von unterschiedlichen Einzeltätigkeiten erfordert, die in ihrer Gesamtheit die Würdigung rechtfertigen, der Steuerpflichtige sei nachhaltig tätig geworden.
6. Nur wenn ein Steuerpflichtiger beim Verkauf eines selbst bebauten Grundstücks über einen längeren Zeitraum Aktivitäten entwickelt, die nach Umfang und Gewicht hinter denen, die zum Bau mehrerer Objekte notwendig sind, nicht zurückbleiben, kann die Gesamttätigkeit als nachhaltig beurteilt werden.
VolltextIBRRS 2010, 4799
BGH, Urteil vom 12.11.2010 - V ZR 181/09
1. Haben die Parteien einen Haftungsausschluss vereinbart, trägt der Käufer nach § 444 BGB grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen sämtlicher Umstände, die den Arglisttatbestand ausfüllen, wozu bei einer Täuschung durch Verschweigen auch die fehlende Offenbarung gehört.*)
2. Da es sich bei der unterbliebenen Offenbarung um eine negative Tatsache handelt, kommen dem Käufer Erleichterungen nach den Grundsätzen der sekundären Darlegungslast zugute.*)
3. Wendet der Verkäufer gegen die behauptete arglistige Täuschung ein, er sei davon ausgegangen, der Käufer sei über den Mangel bereits aufgeklärt worden, trifft ihn auch insoweit eine sekundäre Darlegungslast; dagegen trägt er die volle Darlegungs- und Beweislast für die Behauptung, der Käufer habe Kenntnis von dem Mangel unabhängig von einer ihm, dem Verkäufer, zurechenbaren Aufklärung erlangt (§ 442 Abs. 1 Satz 1 BGB).*)
VolltextIBRRS 2010, 4737
OLG Brandenburg, Urteil vom 04.11.2010 - 5 U 39/09
1. Ein Grundstückseigentümer handelt grob fahrlässig, wenn er bei der Verschiebung des Standorts eines im Grenzbereich geplanten Bauvorhabens nicht prüft, ob die für den geänderten Bau in Anspruch genommenen Flächen noch in seinem Eigentum stehen.
2. In den Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Überbaus kommt ein Ausschluss des Beseitigungsanspruch des Nachbarn nach § 275 Abs. 2 Satz 1 BGB in aller Regel nicht in Betracht.
3. Ein Rechtsschutzbedürfnis fehlt nur bei objektiv sinnlosen Klagen, das heißt wenn der Kläger kein schutzwürdiges Interesse am begehrten Urteil haben kann. Davon kann nur unter ganz besonderen Umständen ausgegangen werden, weil jeder Rechtssuchende grundsätzlich einen Anspruch darauf hat, dass die Gerichte sein Anliegen sachlich prüfen und bescheiden.
4. Wer die Rechtslage nutzt, um die Gegenseite im Wege des Vergleichs zum geschäftlichen Entgegenkommen zu drängen, handelt nicht schikanös.
IBRRS 2010, 4734
OLG Brandenburg, Urteil vom 11.02.2010 - 12 U 160/09
1. Zur Anwendbarkeit des § 7 Abs. 3 GVO auf einen vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes durch den Rat einer Gemeinde geschlossenen Kaufvertrag.*)
2. Es bedarf keiner Verfügung des Verfügungsberechtigten, um den Anspruch des § 7 Abs. 3 S. 1, 5 GVO auszulösen. Die Regelung des § 7 Abs. 3 S. 5 GVO erfordert auch kein Verschulden.*)
VolltextIBRRS 2010, 4726
LG Köln, Urteil vom 10.11.2010 - 10 S 40/10
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten benachbarter Grundstückseigentümer ergeben sich grundsätzlich aus den gesetzlichen Bestimmungen des Nachbarrechts. Da sie dort eine ins Einzelne gehende Sonderregelung erfahren haben, kann das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis nur in Ausnahmefällen dazu führen, dass die Ausübung gewisser aus dem Eigentum fließender und durch die nachbarrechtlichen Gesetzesvorschriften nicht verbotener Rechte ganz oder teilweise unzulässig wird. Die Beschränkung der an sich bestehenden Eigentümerrechte muss aber eine durch zwingende Gründe erforderliche Ausnahme bleiben.
VolltextIBRRS 2010, 4717
OLG Köln, Urteil vom 17.08.2010 - 9 U 41/10
1. Die vereinbarte Rechtsfolgenregelung der Obliegenheitsverletzung in § 11 Nr. 2 VGB 88 wird unwirksam, wenn der Versicherer von der Möglichkeit der Vertragsanpassung nach Art. 1 Abs. 3 EGVVG keinen Gebrauch gemacht hat.
2. Der Versicherer kann sich in diesem Fall nicht auf (teilweise) Leitungsfreiheit berufen; ein Leistungskürzungsrecht ergibt sich auch nicht aus § 28 Abs. 2 Satz 2 VVG.
3. Auf grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls nach § 81 Abs. 2 VVG oder Gefahrerhöhung nach den §§ 23 ff VVG kann sich der Versicherer weiterhin berufen.
VolltextIBRRS 2010, 4716
LG Kiel, Urteil vom 28.12.2009 - 3 O 68/07
Gibt die Baubehörde dem Versicherungsnehmer einer Wohngebäudeversicherung auf, den Wohnteil aufgrund einer Einsturzgefahr nicht mehr zu nutzen, und kommt es später aufgrund eines Sturms zu einem Zusammenbruch des Gebäudes, ist der Versicherer aufgrund einer vorsätzlichen Gefahrerhöhung leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer den Vorgaben der Behörde nicht gefolgt ist.
VolltextIBRRS 2010, 4715
LG Erfurt, Urteil vom 08.06.2010 - 8 O 1204/09
1. Bei Anwendung von nicht umgestellten Alt-AVB ist die Rechtsfolge im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung dem neuen VVG (hier VVG § 28 Abs. 2) zu entnehmen.
2. Ist dem Versicherungsnehmer eine ungenügende Beheizung des versicherten Gebäudes bewusst, rechtfertigt dies nach einem Frostschaden am Heizungssystem eine Kürzungsquote von 9/10.
VolltextIBRRS 2010, 4714
LG Berlin, Urteil vom 01.06.2010 - 65 S 292/09
Der Eigentümer einer durch Zwangsversteigerung erworbenen Immobilie tritt nicht automatisch in das Mieterdarlehen ein.
VolltextIBRRS 2010, 4713
BVerwG, Urteil vom 03.06.2010 - 9 C 3.09
1. Bei einer entlang der Gemeindegrenze verlaufenden Erschließungsanlage (Anbaustraße) werden von dieser auch die angrenzenden gemeindegebietsfremden Grundstücke erschlossen i.S.von § 131 I BauGB und sind daher in die Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands einzubeziehen. Voraussetzung dafür ist jedoch eine gemeindliche Satzung i.S.von § 132 BauGB, deren Geltungsbereich sich auch auf die gemeindegebietsfremden Grundstücke erstreckt.*)
2. Die Möglichkeit, die Satzungs- und Abgabenhoheit der die Erschließungsmaßnahme betreibenden Gemeinde auf die gemeindegebietsfremden Grundstücke zu erstrecken, besteht zum einen im Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Nachbargemeinde gemäß den Landesgesetzen über kommunale Zusammenarbeit (unter den dort genannten Voraussetzungen), zum anderen im Erlass einer Rechtsverordnung gemäß § 203 I BauGB, mit der die Erschließungsaufgabe und die Befugnis zur Beitragserhebung auf die erstgenannte Gemeinde übertragen werden (im Anschluss an BVerwGE 130, 52 Rdnrn. 27 ff. = NVwZ 2008, 423 = Buchholz 406.11 § 203 BauGB Nr. 1).*)
VolltextIBRRS 2010, 4705
OLG Koblenz, Beschluss vom 28.10.2010 - 5 U 733/10
1. Hat der nicht fachkundige Rechtsvorgänger des Verkäufers eines Hausgrundstücks Bauarbeiten selbst durchgeführt, darf der Veräußerer auf deren sachgemäße Erledigung vertrauen, wenn es sich um Arbeiten handelte, die ein handwerklich geschickter Laie sich zutrauen durfte und es jahrelang keinerlei Mangelsymptome gab (hier: Verlegung von Entwässerungsrohren in der Erde).
2. Einen Erfahrungssatz, dass von Heimwerkern durchgeführte Arbeiten mangelbehaftet sind, gibt es nicht.
VolltextIBRRS 2010, 4704
FG Niedersachsen, Urteil vom 17.08.2010 - 12 K 10270/09
Aufwendungen für die Beseitigung von Hausschwamm können als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sein.*)
VolltextIBRRS 2010, 4623
OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.11.2010 - 8 W 83/10
1. Auch zur Sicherung von titulierten Hausgeldforderungen, für die ein Vorrecht gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG in Betracht kommt, kann eine unbedingte Zwangshypothek eingetragen werden.*)
2. Der Eintragung einer bedingten Zwangshypothek zur Sicherung von titulierten Hausgeldforderungen, für die ein Vorrecht gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG in Betracht kommt, steht der grundbuchrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz entgegen.*)
VolltextIBRRS 2010, 4618
OLG Stuttgart, Urteil vom 23.11.2010 - 12 U 109/10
1. Erklärt der Verkäufer, er garantiere für eine bestimmte Beschaffenheit der Kaufsache, so ist im Wege der Auslegung zu ermitteln, ob damit gemeint ist, dass der Verkäufer lediglich entsprechend der Eigenschaftszusicherung nach früherem Recht unbedingt für einen Fehler einstehen oder ob er im Sinne von § 443 BGB eine selbständige Verpflichtung eingehen will.*)
2. Enthält die Vereinbarung einer Beschaffenheitsgarantie im Sinne von § 443 BGB keine Garantiefrist, so ist im Zweifel davon auszugehen, dass die Parteien eine Garantiefrist vereinbart haben, die der Regelung des § 438 BGB entspricht.*)
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