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Sachgebiet: Immobilien

5120 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2010

IBRRS 2010, 4285
ImmobilienImmobilien
Immobilien

OLG Oldenburg, Urteil vom 01.07.2008 - 2 U 9/08

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 4279
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Bindung an Vertragsangebot über mehr als 30 Jahre?

OLG Frankfurt, Urteil vom 08.09.2010 - 4 U 286/09

Das notarielle Angebot einer Privatperson auf Abschluss eines Grundstückskaufvertrags an eine Gemeinde zur Gewinnung von Straßenbauland bleibt auch nach Ablauf von mehr als 30 Jahren wirksam und damit für die Gemeinde annahmefähig, wenn die Parteien durch die ausdrückliche vertragliche Regelung einer vorbehaltlosen Widerrufsmöglichkeit zu Gunsten des Anbietenden eine Annahmefrist im Sinne des § 148 BGB vereinbart und dadurch die Regelung des § 147 Abs. 2 BGB konkludent abbedungen haben.*)

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IBRRS 2010, 4257
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Grundstücksverkauf inkl. Genehmigungsplanung: Werkvertragsrecht!

OLG Stuttgart, Urteil vom 28.07.2010 - 3 U 26/10

Hat der Veräußerer im notariellen "Kaufvertrag" nicht nur das bezeichnete Grundstück verkauft, sondern zudem die werkvertragliche Verpflichtung übernommen, Architektenleistungen (gem. § 15 Nr. 1 bis 4 HOAI a.F.) zu erbringen, schuldet er die mangelfreie Erstellung der Baugenehmigungsplanung. Ergibt sich aus dem Inhalt, dem Zweck und der wirtschaftlichen Bedeutung des Vertrages sowie aus der Interessenlage die Verpflichtung des Veräußerers zur mangelfreien Planung, knüpft an diese Verpflichtung die Sachmängelhaftung nach Werkvertragsrecht an. Dass die Baugenehmigung zur Zeit des Abschlusses des notariellen "Kaufvertrages" bereits erteilt war, steht der Anwendung von Werksvertragsrecht nicht entgegen. Für die rechtliche Einordnung ist es unerheblich, ob bei Vertragsschluss bereits mit der Planausführung begonnen oder ob sie bereits beeendet ist.*)

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IBRRS 2010, 4238
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Naher Anbau rückseitiger Balkone zulässig

OVG Sachsen, Beschluss vom 12.10.2010 - 1 B 249/10

Ein naher Anbau rückseitiger Balkone an zurückspringendes Haus des Nachbarn ist bei geschlossener Bauweise zulässig.

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IBRRS 2010, 4188
ImmobilienImmobilien
Schreibfehler im Namen: Eintragung einer Zwangssicherungshypothek

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.10.2010 - 3 Wx 248/10

Den Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek darf das Grundbuchamt bei Abweichung der Schreibweise des Vornamens des Schuldners im Titel ("Brigitta") von der tatsächlichen Schreibweise seines Namens ("Birgitta") nicht wegen fehlenden Nachweises der Identität von Schuldner und Grundstückseigentümer ablehnen, wenn die mit zulässigen Mitteln vorgenommene Auslegung ergibt, dass eine Verwechslungsgefahr nicht besteht. Dies gilt auch dann, wenn die unrichtige Schreibweise des Namens (Buchstabendreher") auf einen abweichenden Vornamen hindeuten kann.*)

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IBRRS 2010, 4179
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Erlischt das Vormietrecht bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts?

KG, Beschluss vom 23.09.2010 - 8 W 46/10

Übt der Erwerber einer vermieteten Immobilie das Sonderkündigungsrecht nach § 111 InsO aus, so erlischt auch ein im Mietvertrag vereinbartes Vormietrecht des Mieters. § 111 InsO soll dem Erwerber im Interesse einer bestmöglichen Verwertung des Grundeigentums eine freie Disposition über das Objekt ermöglichen. Dies umfasst auch das Recht des Erwerbers, eine etwaige Neuvermietung an einen Mieter seiner Wahl vorzunehmen.

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IBRRS 2010, 4178
BauvertragBauvertrag
EuGH-Vorlage: Zulässigkeit der Einschränkung des Umsatzschlüssels

BFH, Entscheidung vom 22.07.2010 - V R 19/09

Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Ist Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 der Richtlinie 77/388/EWG dahingehend auszulegen, dass er die Mitgliedstaaten ermächtigt, für die Aufteilung der Vorsteuern aus der Errichtung eines gemischt-genutzten Gebäudes vorrangig einen anderen Aufteilungsmaßstab als den Umsatzschlüssel vorzuschreiben? *)

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IBRRS 2010, 4177
ImmobilienImmobilien
Sanierungsverpflichtung als Gegenleistung für Erbbaurecht

BFH, Urteil vom 08.09.2010 - II R 28/09

Eine vom Erbbauberechtigten übernommene Verpflichtung zur umfassenden Sanierung des vorhandenen Gebäudes ist keine Gegenleistung für die Bestellung des Erbbaurechts, wenn der Grundstückseigentümer an den Erbbauberechtigten jährlich Investitionszuschüsse zahlt und diese insgesamt einer Entschädigung für die Sanierung des Gebäudes entsprechen.*)

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IBRRS 2010, 4163
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Zur Mangelhaftigkeit eines verkauften Grundstücks

OLG Brandenburg, Urteil vom 14.10.2010 - 5 U 82/09

1. Ein Fehler kann nicht nur in der körperlichen Beschaffenheit einer Kaufsache liegen, sondern auch in den tatsächlichen, wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Beziehungen der Sache zu ihrer Umwelt, die die Brauchbarkeit oder den Wert der Sache beeinflussen. Die Umweltbeziehungen müssen aber in der Beschaffenheit der Sache selbst ihren Grund haben und sich nicht erst durch Heranziehung von außerhalb des Kaufgegenstandes liegenden Verhältnissen oder Umständen ergeben.

2. Bloße Bebauungsabsichten der Nachbarn vermögen einen Sachmangel eines Grundstücks nicht zu begründen, da sie keinen Bezug zur physischen Beschaffenheit des Kaufgegenstandes haben. Anders wäre es nur, wenn die Unbebaubarkeit der Nachbargrundstücke ihre Ursache in ihrer Lage oder in bestehenden Bebauungsplänen hätte.

3. Eine Aufklärungspflicht kann aus den konkreten, zwischen den Partnern bestehenden Vertragsbeziehungen dann abgleitet, wenn das Verschweigen von Tatsachen gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen würde und der Erklärungsgegner die Mitteilung der verschwiegenen Tatsache nach der Verkehrsauffassung erwarten konnte. Eine solche Situation kann bei einem Kaufvertrag gegeben sein, wenn dem Käufer unbekannte Umstände vorliegen, die - für den Verkäufer erkennbar - für den Willensentschluss des Käufers von wesentlicher Bedeutung sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Verkäufer aufgrund seiner Fachkunde gegenüber dem Käufer eine besondere Vertrauensstellung einnimmt.

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IBRRS 2010, 4086
BauträgerBauträger
Beschaffenheitsvereinbarung: Objektbeschreibung im Auktionskatalog?

OLG Brandenburg, Urteil vom 28.01.2010 - 5 U 48/09

1. Ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Zahlungsklage ist auch dann gegeben, wenn der Kläger über eine vollstreckbare Urkunde über den Zahlungsanspruch verfügt, der Beklagten aber den Rücktritt vom Kaufvertrag und damit eine Einwendung i. S. des § 767 ZPO geltend macht.

2. Eine Ersteigerungsvollmacht, die einem Grundstücksauktionator erteilt ist, bedarf nicht als unwiderrufliche bindende Vollmacht der Form des § 311b BGB, wenn danach ledigilch ein Gebot zum Mindestgebot abgegeben werden sollte, der Vollmachtgeber sich aber die Abgabe höherer Gebote vorbehalten hat.

3. Eine Beschaffenheitangabe i. S. des § 434 I BGB ist nicht vereinbart, wenn der Verkauf so erfolgt ist, wie das Objekt steht und liegt und sich aus dem Exposé eines Auktionskatalogs und aus einer Objektbeschreibung lediglich Angaben und Beschreibungen des Objekts ergeben.

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IBRRS 2010, 4083
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grundeigentumerwerb durch eine GbR

OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.10.2010 - 5 Wx 77/10

1. Will eine bereits bestehende GbR Grundeigentum erwerben, so kann der Nachweis ihres Bestehens, ihres aktuellen Gesellschafterbestandes sowie die Identität mit der bereits bestehenden GbR in einer den Anforderungen des § 29 Abs. 1 GBO genügenden Weise auch durch Angaben in der notariell beurkundeten Erwerbsurkunde geführt werden.*)

2. Dieser Nachweis ist geführt, wenn die für die GbR bei der Beurkundung Handelnden in der notariellen Urkunde erklären, dass eine GbR mit einem bestimmten sich aus der Urkunde ergebenden Gesellschafterbestand - den Handelnden - zum Zeitpunkt der Errichtung dieser Urkunde besteht und es bei Erstellung der Urkunde in der Rechtsmacht der Erklärenden liegt, eine GbR mit diesem Gesellschafterbestand zu bilden.*)

3. Das Grundbuchamt darf die Richtigkeit einer solchen Erklärung nur dann in Zweifel ziehen, wenn auf konkreten Tatsachen beruhende Umstände zu Tage treten, die geeignet sind, die inhaltliche Richtigkeit der abgegebenen Erklärung in Frage stellen.*)

4. Für die hinreichende Individualisierung der einzutragenden GbR bzw. der einzutragenden Gesellschafter kommt es allein darauf an, ob die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 lit. c) GBV erfüllt sind.*)

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IBRRS 2010, 4061
ImmobilienImmobilien
Rechtsmittel gegen Nichtgestattung der Grundbucheinsicht

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.10.2010 - 3 Wx 214/10

1. Ungeachtet des Wortlauts des § 12c Abs. 4 Satz 1 GBO entscheidet über Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle über die Gestattung der Grundbucheinsicht nicht der Grundbuchrichter, sondern der Rechtspfleger (Anschluss an OLG Rostock, Beschluss vom 08.02.2010 - 3 W 12/10).*)

2. Das Interesse, mit Blick auf eventuelle Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen den Erben oder eventuelle Ansprüche gegen einen beschenkten Dritten festzustellen, ob der frühere Eigentümer das Grundstück aufgrund Kaufvertrages, Schenkungsvertrages oder eines gemischten "Kauf-Schenkungsvertrages" übertragen hat, kann nicht mit dem Antrag auf Einsicht in das Bestandsverzeichnis bzw. Abteilung 1 des Grundbuchs geltend gemacht werden.*)

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IBRRS 2010, 4060
ImmobilienImmobilien
Einblick des Erben in das Grundbuch

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.10.2010 - 3 Wx 209/10

Die Stellung des Antragstellers als gesetzlicher Erbe nach dem Tod seines Vaters rechtfertigt die Grundbucheinsicht, und zwar mit Blick auf den zu beurteilenden Nachlasswert, auch in die Abteilungen II und III.*)

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IBRRS 2010, 4057
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Solaranlage auf denkmalgeschützter Kirche unzulässig!

VGH Bayern, Urteil vom 12.10.2010 - 14 ZB 09.1289

Die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach einer unter Denkmalschutz stehenden Kirche aus dem vorigen Jahrhundert verstößt gegen das Bayerische Denkmalschutzgesetz.

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IBRRS 2010, 3981
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Ausübung des Vorkaufsrechts

BGH, Urteil vom 01.10.2010 - V ZR 173/09

Das Recht zur Ausübung des Vorkaufsrechts setzt das Zustandekommen eines rechtswirksamen Kaufvertrags voraus; dessen Aufhebung beseitigt nicht den Vorkaufsfall.*)

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IBRRS 2010, 3916
ImmobilienImmobilien
Keine Verwirkung einer Abbruchs-Anordnung!

VG Karlsruhe, Urteil vom 11.08.2010 - 1 K 3470/09

Polizeiliche bzw. ordnungsrechtliche Eingriffsbefugnisse auf dem Gebiet des allgemeinen und besonderen Polizeirechts - hier die Befugnis zur Anordnung des teilweisen Abbruchs einer baulichen Anlage - können nicht verwirkt werden (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.04.2008 - 10 S 1388/06 - NVwZ-RR 2008, 696 = VBlBW 2008, 339 = BauR 2009, 485).*)

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IBRRS 2010, 3844
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Bebauungsplan: Festsetzung von Grundfläche

OVG Hamburg, Urteil vom 17.06.2010 - 2 E 7/07

1. Nach § 3 Bauleitplanfeststellungsgesetz werden Bebauungspläne in Hamburg im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und treten gemäß Art. 54 HV an dem auf die Verkündung folgenden Tag in Kraft, sofern keine besonderen Regelungen zum Inkrafttreten getroffen worden sind. Der Hinweis in einem hamburgischen Bebauungsplan, Mängel im Aufstellungsverfahren gemäß § 214 BauGB müssten binnen zwei Jahren seit dem "Inkrafttreten" des Bebauungsplans geltend gemacht werden, widerspricht § 215 Abs. 1 BauGB, der hinsichtlich des Beginns der Rügefrist auf die "Bekanntmachung" des Bebauungsplans abstellt. Diese Abweichung ist nicht von § 246 Abs. 2 BauGB gedeckt.*)

2. Der Fehler bei der Bezeichnung des Fristbeginns in einem Bebauungsplan führt nicht zur Unwirksamkeit der zeitlichen Begrenzung der Rügefrist, sondern - in Anlehnung an die herrschende Auffassung zu § 58 Abs. 2 VwGO - dazu, dass für den Betroffenen die sich aus der unrichtigen Bezeichnung ergebende Rügefrist in Lauf gesetzt wird.*)

3. § 16 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO 1990 lässt es zu, in einem Bebauungsplan eine absolute Größe der zulässigen Grundfläche der baulichen Anlagen eines Baugrundstücks festzusetzen (gegen OVG Saarland, Urteil vom 12.03.2009 - 2 C 312/08). *)




IBRRS 2010, 3840
ImmobilienImmobilien
Entschädigung für Grundstückübernahme wegen Flughafenausbau

BVerfG, Beschluss vom 23.02.2010 - 1 BvR 2736/08

1. Soweit das Eigentum die persönliche Freiheit des Einzelnen im vermögensrecht-lichen Bereich sichert und ihm damit eine eigenverantwortliche Gestaltung des Lebens ermöglicht, genießt es einen besonders ausgeprägten Schutz. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Grundstück den wesentlichen Teil des Vermögens des Pflichtigen bildet und die Grundlage seiner privaten Lebensführung einschließlich seiner Familie darstellt.

2. Die Bestandsgarantie des Art. 14 I 1 GG verlangt, dass in erster Linie Vorkehrungen getroffen werden, die eine unverhältnismäßige Belastung des Eigentums so weit wie möglich vermeiden. Als Instrumente stehen hierfür Übergangsregelungen, Ausnahme- und Befreiungsvorschriften sowie der Einsatz sonstiger administrativer und technischer Vorkehrungen zur Verfügung. Ist ein solcher Ausgleich des gleichheitswidrigen Sonderopfers im Einzelfall nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, kann für diesen Fall ein finanzieller Ausgleich in Betracht kommen oder es kann geboten sein, dem Eigentümer einen Anspruch auf Übernahme durch die öffentliche Hand zum Verkehrswert einzuräumen.

3. Erweist sich der Wert des entzogenen Gutes in seiner vollen Höhe als das Äquivalent eigener Leistung des Berechtigten, so ist dessen Interesse an einem vollen Wertausgleich im Allgemeinen so gewichtig, dass das Allgemeininteresse an einer möglichst niedrigen Entschädigung zurückzutreten hat. Dabei ist aber zu beachten, dass Wertminderungen bis zu einem gewissen Grade von Eigentümern als ent-schädigungsfreie Sozialbindung hinge-nommen werden müssen. Eine Enteignungsentschädigung kann deshalb als „gerecht“ i. S. von Art. 14 III 1 GG angesehen werden, die jene möglichen oder fikti-ven Wertreduzierungen durch entschädigungsfreie Sozialbindungen in Anrechnung bringt.

4. Die ebenfalls von Art. 14 I GG geschützten Interessen der Vorhabensträger an der Nutzung eines Flughafens, die durch die auf § 74 II 3 BbgVwVfG 2004 gestützte Entschädigungsauflage beschränkt werden, müssen zurücktreten, wenn die Betroffenen auf Grund der Festlegung des Stich-tags für die zu zahlende Entschädigung nicht mehr in der Lage sind, sich ein adäquates Wohngrundstück für sich und ihre Familie leisten zu können. Dabei mag zwar – je nach den Umständen des Einzelfalls – ein gewisser Grundstückswertverlust auf Grund des geplanten Flughafens als Ausdruck der Sozialbindung des Eigentums hinzunehmen sein. Diese Zumutbarkeitsschwelle kann jedoch überschritten sein, wenn eine Verkehrswertminderung von 50 bis 60 % eingetreten ist.

5. Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, hinsichtlich der bloßen Ermittlung der Höhe der Entschädigung auf einen früheren Zeitpunkt als den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses abzustellen und auf den Entschädigungsanspruch aus § 74 II 3 BbgVwVfG 2004 den enteignungsrechtlichen Grundsatz der Vorwirkung anzuwenden.

6. Sieht das einfache Recht eine mündliche Verhandlung vor, kann im gesetzwidrigen Absehen von der mündlichen Verhandlung ein Verstoß gegen Art. 103 I GG vorliegen.

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IBRRS 2010, 3835
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Investitonszulagenberechtigung bei Mietwohngebäuden

BFH, Urteil vom 24.02.2010 - III R 69/07

Hersteller ist derjenige, der das Baugeschehen beherrscht und das Bauherrenrisiko trägt. Die Anschaffung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 4 InvZulG 1999 ist nicht zulagenbegünstigt, wenn ein anderer Anspruchsberechtigter i.S. des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 InvZulG 1999 Investitionszulage in Anspruch nimmt.

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IBRRS 2010, 3826
ImmobilienImmobilien
Kein Sonderausgabenabzug des Ertragsanteils

BFH, Urteil vom 18.05.2010 - X R 32/01

1. Werden anlässlich einer auf die Lebenszeit einer Bezugsperson zeitlich gestreckten entgeltlichen privaten Vermögensumschichtung gleichbleibende wiederkehrende Leistungen vereinbart, ist deren Ertragsanteil (Zinsanteil) bei verfassungskonformer Auslegung nicht als Sonderausgabe abziehbar, weil dieser Teil Entgelt für die Überlassung von Kapital (Zins) ist und private Schuldzinsen nicht abgezogen werden dürfen (Fortführung der Senatsurteile vom 27. Februar 1992 X R 136/88, BFHE 167, 375, BStBl II 1992, 609, und vom 25. November 1992 X R 91/89, BFHE 170, 82, BStBl II 1996, 666).*)

2. Wird das gegen Leibrente veräußerte Grundstück zum Teil betrieblich genutzt, ergibt sich der als Betriebsausgaben abziehbare anteilige Zins aus dem Unterschiedsbetrag zwischen den Rentenzahlungen einerseits und dem jährlichen Rückgang des Barwerts der Leibrentenverpflichtung andererseits (Anschluss an das BFH-Urteil vom 25. November 1992 X R 34/89, BFHE 170, 76, BStBl II 1996, 663).*)

3. Beim Empfänger unterliegt der Ertragsanteil der Gegenleistungsrente der Besteuerung nach § 22 EStG; der Sparer-Freibetrag (§ 20 Abs. 4 EStG) ist nicht zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2010, 3818
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Mietvertrag zwischen zwei Erbbauberechtigten

BGH, Urteil vom 15.09.2010 - VIII ZR 16/10

Überlässt der eine von zwei Erbbauberechtigten eines mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstücks dem anderen Erbbauberechtigten eine der Wohnungen gegen Entgelt, handelt es sich regelmäßig um einen Mietvertrag (im Anschluss an BGH, Urteil vom 8. Januar 1969 - VIII ZR 184/66, WM 1969, 298).*)

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IBRRS 2010, 3815
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Einsicht in die Grundakten

OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.09.2010 - 8 W 412/10

Will der Grundstücksmakler den Kaufpreis einer angeblich von ihm vermittelten Immobilie erfahren, kann er sich auf ein berechtigtes Interesse zur Einsichtnahme in die Grundakten nur dann berufen, wenn eine beträchtliche Wahrscheinlichkeit für die behauptete Entstehung eines Provisionsanspruches besteht (Anschluss an OLG Dresden, Beschluss vom 3. Dezember 2009, Az. 3 W 1228/09, IMR 2010, 249).*)

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IBRRS 2010, 3813
ImmobilienImmobilien
Wohnrecht - Zulässiger Inhalt von Benutzungsdienstbarkeiten

OLG München, Beschluss vom 22.02.2010 - 34 Wx 3/10

1. Zum zulässigen Inhalt von Benutzungsdienstbarkeiten.*)

2. Grunddienstbarkeiten des Inhalts, bestimmte Zimmer bzw. einen bestimmten Gebäudeteil auf dem jeweiligen Nachbargrundstück unter Ausschluss des Eigentümers allein zu benutzen, sind nicht eintragungsfähig.*)

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IBRRS 2010, 3812
ImmobilienImmobilien
Kein Vorsteuerabzug der Gemeinschaft bei einem Leistungsempfänger

BFH, Urteil vom 23.09.2009 - XI R 14/08

Einer Grundstücksgemeinschaft steht der Vorsteuerabzug aus Rechnungen für Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen eines Wohn- und Geschäftshauses nicht zu, wenn nach außen nur einer der Gemeinschafter als Vertragspartner auftritt, ohne offen zu legen, dass er auch im Namen des anderen Gemeinschafters handelt, und wenn die Rechnungen nur an ihn adressiert sind.

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IBRRS 2010, 3774
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens: Haftung?

BGH, Urteil vom 16.09.2010 - III ZR 29/10

Im Baugenehmigungsverfahren obliegen der Gemeinde bei der Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 BauGB keine den Bauwilligen schützenden Amtspflichten, wenn die Baugenehmigungsbehörde nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB i.V.m. landesrechtlichen Vorschriften das rechtswidrig verweigerte Einvernehmen ersetzen kann.*)

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IBRRS 2010, 3767
ImmobilienImmobilien
Bäume auf gemietetem Grundstück fällen: Schadensersatzpflicht?

OLG Oldenburg, Urteil vom 25.03.2010 - 14 U 77/09

Fällt der Mieter auf seinem gemieteten Grundstück ohne vorherige Zustimmung des Grundstückeigentümers zahlreiche Bäume, muss er unter Umständen Schadensersatz leisten.

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IBRRS 2010, 3766
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Streitwert Räumungsanspruch?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.01.2010 - 13 W 67/09

1. Bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft stehen grundsätzlich die persönlichen Beziehungen derart im Vordergrund, dass sie auch das die Gemeinschaft betreffende vermögensmäßige Handeln der Partner bestimmen und daher nicht nur in persönlicher, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht keine Rechtsgemeinschaft besteht.*)

2. Nach Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist daher bei der Räumung und Herausgabe eines Grundstücks der Verkehrswert des Herausgabeobjektes gemäß §§ 3,6 ZPO maßgebend. Handelt es sich um ein Wohnhaus oder um ein anderes Gebäude, dann entspricht der Streitwert dem Verkehrswert des bebauten Grundstücks.*)

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IBRRS 2010, 3763
ImmobilienImmobilien
Falsche Vollstreckungsklausel

OLG Dresden, Beschluss vom 18.06.2010 - 17 W 590/10

Hat der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle die Vollstreckungsklausel angebracht, obwohl der Zahlungstitel einer qualifizierten, vom Rechtspfleger zu erteilenden Klausel bedarf, ist die anschließend auf Betreiben des Gläubigers gegen den Schuldner und Grundstückseigentümer eingetragene Zwangssicherungshypothek nicht zur Entstehung gelangt und hat das Grundbuchamt, das den Vollstreckungsunterlagen die Unwirksamkeit der Klausel entnehmen konnte, auf Beschwerde des Schuldners einen Amtswiderspruch einzutragen.*)

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IBRRS 2010, 3762
ImmobilienImmobilien
Befristung Kaufangebot = Befristung Nutzungsentgelt?

OLG Brandenburg, Urteil vom 11.08.2010 - 3 U 150/09

Ein befristetes Grundstückskaufangebot führt nicht zur Befristung der gleichzeitig vereinbarten Nutzungsentgeltzahlung.

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IBRRS 2010, 3761
ImmobilienImmobilien
Notarrecht - Anforderungen an berechtigtes Interesse für Grundbucheinsicht

OLG Celle, Beschluss vom 24.08.2010 - Not 9/10

Zu der Frage, ob ein Anwaltsnotar, dem durch Vertrag die Teilnahme am uneingeschränkten automatisierten Abrufverfahren zur Grundbucheinsicht als Notar gestattet ist, sich vor Einholung des Grundbuchauszugs davon vergewissern muss, ob der Grundbuchauszug für eine notarielle Tätigkeit erforderlich ist oder eine solche Tätigkeit zumindest beabsichtigt ist, was auch der Fall ist, wenn die Einholung des Grundbuchauszuges einer notariellen Handlung dienen kann. Der Senat lässt offen, ob eine notarielle Tätigkeit bereits dann vorliegt, wenn der Anwaltsnotar aufgrund des Auftrags eines Grundstückseigentümers einen Grundbuchauszug mittels des uneingeschränkten automatisierten Abrufverfahrens einholt, ohne dass die vorgenannten Voraussetzungen vorliegen.*)

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IBRRS 2010, 3755
ImmobilienImmobilien
Nachweisanforderungen an GbR für Grundbucheintrag

OLG Oldenburg, Beschluss vom 19.07.2010 - 12 W 133/10

Das Entstehen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafterbestand, ihre Identität und Vertretungsbefugnisse können dadurch nachgewiesen werden, dass die Vertragsschließenden in der notariellen Urkunde behaupten, für eine bestimmte namentlich bezeichnete Gesellschaft bürgerlichen Rechts handeln zu wollen (wie OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.02.2010, 5 W 371/09 - 134, ZFiR 210, 329).*)

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IBRRS 2010, 3754
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Gebäudeversicherung: Undichte Duschwanne/-kabine gedeckt!

OLG Frankfurt, Urteil vom 22.12.2009 - 7 U 196/07

1. Zu den mit den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung verbundenen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen gehören auch Duschwannen und Duschkabinen, d. h. auch die eine Duschwanne umgebenden gefliesten Wände einschließlich etwaiger den Einstieg ermöglichender Kunststoff- oder Glaswände, weil der Sprachgebrauch des täglichen Lebens eine Mehrzahl solcher Einzelteile als zusammengehörige Einrichtung begreift. Die Vebrindung mit dem Rohrsystem wird dabei durch den Zulauf, der in der Wand montiert ist, hergestellt.*)

2. Der Versicherungsfall in der Leitungswasserversicherung liegt auch dann vor, wenn Wasser bestimmungswidrig aus Duschwannen oder Duschkabinen ausgetreten ist.*)

3. Wenn sich in einem Badezimmer durch Austritt von Duschwasser Fliesen abgelöst haben, die es aufgrund des Alters nicht mehr gibt, kommt es im Rahmen der Leistungswasserversicherung in Frage, die Wände des Bads ingesamt neu zu fliesen.*)

4. Nur wegen eines einzigen Bohrlochs, das an einer Bodenfliese zur Trocknung des Bodens herbeigeführt wurde, ist eine Erneuerung des gesamten Bodenbelags nicht erforderlich.*)

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IBRRS 2010, 3739
BauvertragBauvertrag
Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen

BFH, Urteil vom 29.07.2010 - VI R 60/09

Auch im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten nach § 26b EStG ist die Steuerermäßigung des § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG bei mehreren von den Ehepartnern tatsächlich genutzten Wohnungen auf den Höchstbetrag von 600 EUR begrenzt.*)

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IBRRS 2010, 3686
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Gewerbeobjekten

BFH, Urteil vom 20.07.2010 - IX R 49/09

Bei der Vermietung von Gewerbeobjekten ist die Einkünfteerzielungsabsicht stets konkret festzustellen.*)

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IBRRS 2010, 3605
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Löschung der Grunddienstbarkeit für alle?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.09.2010 - 3 Wx 46/10

Erlischt die auf einem in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstück lastende Grunddienstbarkeit an dem versteigerten Grundstücksmiteigentumsanteil eines Wohnungseigentümers (hier: mit dem Inhalt, "einen Teil des Grundstücks von geparkten Fahrzeugen und sonstigen Behinderungen des Durchfahrtsverkehrs freizuhalten"), weil sie nach den Versteigerungsbedingungen nicht bestehen bleiben soll, so hat die Löschung der Grunddienstbarkeit an der versteigerten Einheit grundsätzlich zur Folge, dass ihre Eintragung auch auf den nicht versteigerten Miteigentumsanteilen der anderen Wohnungseigentümer als inhaltlich unzulässig zu löschen ist.*)

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IBRRS 2010, 3603
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Selbstständiger Beratungsvertrag

LG Berlin, Urteil vom 15.10.2009 - 28 O 291/08

1. Eine Beratungspflicht des Verkäufers als selbstständige Hauptpflicht aus einem Beratungsvertrag ist in Fällen zu bejahen, in denen der Verkäufer im Rahmen eingehender Vertragsverhandlungen und auf Befragen des Käufers jeweils einen ausdrücklichen Rat erteilt.

2. Wird eine bestimmte Eigenschaft des Kaufgegenstandes als Instrument zur Vermittlung des Geschäfts vom Verkäufer eingesetzt, so steht dies einem ausdrücklich hierüber erteilten Rat gleich.

3. Die Verletzung einer solchen Beratungspflicht begründet eine Haftung des Verkäufers auch dann, wenn sich sein Verschulden auf Angaben über zusicherungsfähige Eigenschaften der Kaufsache bezieht und nur auf Fahrlässigkeit beruht.

4. Stellt sich bei der Vermittlung des Kaufvertrags die Aufgabe der Beratung des Kaufinteressenten und ist sie vom Verkäufer einem Vermittler überlassen, so kann sich dessen stillschweigende Bevollmächtigung zum Abschluss des Beratervertrages aus den Umständen ergeben, § 167 BGB. Für die Annahme einer stillschweigenden Bevollmächtigung sind keine zu strengen Anforderungen zu stellen. Es reicht aus, dass die individuelle Beratung des Kaufinteressenten eine wesentliche Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss der Verkaufsbemühungen war.

5. Der Vermittler muss auf die Unsicherheit der steuerlichen Rechtslage aufmerksam machen. Unterlässt er dies, verstößt er gegen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt.

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IBRRS 2010, 3598
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BauträgerBauträger
Pauschalierter Schadensersatz von 15% bei Kündigung wirksam!

OLG Koblenz, Urteil vom 27.08.2010 - 8 U 1030/09

Der Anbieter eines Ausbauhauses kann in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Fall der Kündigung durch den Kunden eine Vergütungspauschale in Höhe von 15% des Baupreises für seine entstandenen Aufwendungen und entgangenen Gewinn festlegen.

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IBRRS 2010, 3584
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BauträgerBauträger
Wohnung mehr als 10% zu klein: Sachmangel!

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 11.06.2010 - 12 O 4999/09

1. Die Wohnfläche gehört zu den zentralen Beschaffenheitsmerkmalen des vom Bauträger geschuldeten Objekts. Vereinbarte Wohnflächen sind Beschaffenheitsmerkmale einer aufgrund des Erwerbervertrags vom Bauträger geschuldeten Wohnung. Weicht die tatsächlich ausgeführte Fläche zum Nachteil des Erwerbers von der vereinbarten Fläche um mehr als 10% ab, ist die Wohnung mangelhaft.

2. Der Erwerber kann den Kaufpreis deshalb nachträglich mindern.

3. Bei der Minderung ist die Vergütung in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert des Werkes in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde (BGB § 638 Abs. 3 Satz 1). Hierzu ist der Minderwert der vom Käufer erworbenen Wohnung in der Weise zu berechnen, dass der Erwerbspreis der Wohnung in dem Verhältnis herabgesetzt wird, in dem die tatsächliche Wohnfläche zu der vereinbarten Wohnfläche steht.

4. Auf eine vertragliche Klausel, mit der der Bauträger jegliche Haftung für das Flächenmaß der Wohnung ausgeschlossen hat, kommt es nicht an, da dieser Haftungsausschluss nach verständiger Würdigung der beiderseitigen Parteiinteressen gerade nicht die bei Vertragsschluss vom Erwerber erkennbar zu Grunde gelegte Wohnfläche erfasst.

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IBRRS 2010, 3554
ImmobilienImmobilien
Zwangsversteigerung: Bedeutung des Zuschlagsbeschlusses

OLG Celle, Beschluss vom 06.09.2010 - 4 W 137/10

1. Der Ersteher eines Grundstücks, das nach vorangegangener Zwangsverwaltung zwangsversteigert wird, ist nicht Rechtsnachfolger des früheren Zwangsverwalters.*)

2. Der Zuschlagsbeschluss hat die Bedeutung eines vollstreckbaren Titels und erfasst auch den besitzenden Dritten, soweit diesem kein Recht zum Besitz i. S. v. § 986 BGB zusteht.*)

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IBRRS 2010, 3551
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ImmobilienImmobilien
Rückabwicklung: Keine erneute Zustimmung des Verwalters nötig

OLG Hamm, Beschluss vom 06.07.2010 - 15 Wx 355/09

1. Hat der Verwalter die nach dem Inhalt des Sondereigentums erforderliche Zustimmung zur Veräußerung des Grundbuchs erteilt und ist diese im Grundbuch vollzogen worden, so bedarf die Eigentumsübertragung zur Rückabwicklung des Kaufvertrages nach wirksamer Anfechtung bzw. aufgrund Rücktritts oder der Geltendmachung des großen Schadensersatzes keiner erneuten Zustimmung.*)

2. Die genannten Voraussetzungen können auch durch ein rechtskräftiges Versäumnisurteil nachgewiesen werden, durch das der ursprüngliche Verkäufer sowohl zur Rückzahlung des Kaufpreises als auch zur Einigung in die Rückübereignung des Wohnungseigentums verurteilt worden ist.*)

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IBRRS 2010, 3548
ImmobilienImmobilien
Leasingraten sind Masseforderungen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.04.2010 - 24 U 199/09

Die von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur außerordentlichen Kündigung der Leasingverträge durch den Insolvenzverwalter fälligen Immobilien-Leasingraten sind in der Insolvenz des Leasingnehmers Masseforderungen.*)

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IBRRS 2010, 3546
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ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Sachverständigenbescheinigung best. Inhalts nicht einklagbar!

OLG Koblenz, Urteil vom 16.04.2010 - 10 U 735/09

Der Auftraggeber einer "Energieberatung" hat gegen den Berater keinen unmittelbar einklagbaren und fälligen Anspruch auf Ausfüllung einer für die Bewilligung von Fördermitteln erforderlichen "Sachverständigen-Bescheinigung" in bestimmter Art und Weise, wenn feststeht, dass hierfür erforderliche richtige Berechnungen - aus welchen Gründen auch immer - tatsächlich nicht vorliegen. Die betreffende Verurteilung wäre auch eine solche zu einer nicht vertretbaren, nicht eine solche zu einer vertretbaren Handlung (siehe auch OLG Koblenz, 10 W 814/09).*)

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IBRRS 2010, 3542
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ImmobilienImmobilien
Ersatz des positiven Interesses bei Kauvertragsrückabwicklung

OLG Stuttgart, Urteil vom 06.09.2010 - 5 U 114/09

1. Der Anspruch auf Ersatz des positiven Interesses umfasst bei Rückabwicklung eines Kaufvertrags über zur Vermietung bestimmte Gewerberäume, der als Steuersparmodell konzipiert war, auch den durch die Rückforderung der zunächst gewährten, in Folge der Rückabwicklung dann jedoch vom Finanzamt zurückgeforderten Steuervorteile entstandenen Schaden.*)

2. Der Anspruch besteht schon dann, wenn der Rückforderungsbescheid noch nicht rechtskräftig ist, die Steuern auf seiner Grundlage jedoch entrichtet sind. Der Käufer hat jedoch dem Verkäufer, der den Steuerbescheid für falsch hält, die Möglichkeit zu gewähren, über Rechtsbehelfe zu versuchen, die Korrektur des Steuerbescheids zu bewirken.*)

3. Schadensersatzansprüche auf Ersatz drohender, aber noch nicht eingetretener - weiterer - Steuerrückforderungen kann der Verkäufer noch nicht beziffert, sondern nur über ein Schadenersatzfeststellungsbegehren geltend machen.*)

4. Anspruch auf entgehende künftige Steuervorteile hat er nicht.*)

5. Der Käufer hat Anspruch auf Ersatz der zum Erwerb des Objekts aufgewandten eigenen Darlehenszinsen. Er hat jedoch keinen darüber hinausgehenden Anspruch auf Verzinsung des fremdfinanzierten Kapitals.*)

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IBRRS 2010, 3526
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ImmobilienImmobilien
Vertragsrecht - Unwirksamkeit von Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

BVerfG, Urteil vom 07.09.2010 - 1 BvR 851/10

1. Nach den Grundsätzen der beschränkten verfassungsgerichtlichen Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen sind die Auslegung und Anwendung des einfachen Gesetzesrechts Aufgabe der Fachgerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht weitgehend entzogen. Das Bundesverfassungsgericht überprüft - abgesehen von Verstößen gegen das Willkürverbot - nur, ob die fachgerichtlichen Entscheidungen Auslegungsfehler enthalten, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des betroffenen Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen.

2. Die gerichtliche Kontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kompensiert die mangelnde Verhandlungsmacht des Vertragspartners des Verwenders. Deshalb ist sie als solche auch dann verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Verwender sich auf die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit berufen kann. Die Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen zeichnet sich gerade dadurch aus, dass sie der Herstellung praktischer Konkordanz zwischen der jeweils grundrechtlich geschützten Privatautonomie des Verwenders wie der anderen Vertragspartei dient.

3. Die fachgerichtliche Würdigung des zugrunde liegenden Lebenssachverhalts, insbesondere die vom Bundesgerichtshof angenommene Abweichung der Klausel vom Leitbild des § 4 AVBGasV zum Nachteil der Gaskunden, lässt eine Verletzung von spezifischem Verfassungsrecht nicht erkennen.

4. Der Eingriff in das vertragliche Äquivalenzverhältnis, der sich faktisch zugunsten der Kunden auswirkt, ist aber nur die Reaktion auf die verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Feststellung des Bundesgerichtshofs, dass die umstrittene Preisanpassungsklausel ihrerseits eine unzulässige Verschiebung des vereinbarten Äquivalenzverhältnisses in die umgekehrte Richtung, nämlich zu Gunsten der Beschwerdeführerin bewirkt hätte.

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IBRRS 2010, 3525
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ImmobilienImmobilien
Vertragsrecht - Unwirksamkeit von Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

BVerfG, Urteil vom 07.09.2010 - 1 BvR 2160/09

1. Nach den Grundsätzen der beschränkten verfassungsgerichtlichen Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen sind die Auslegung und Anwendung des einfachen Gesetzesrechts Aufgabe der Fachgerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht weitgehend entzogen. Das Bundesverfassungsgericht überprüft - abgesehen von Verstößen gegen das Willkürverbot - nur, ob die fachgerichtlichen Entscheidungen Auslegungsfehler enthalten, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des betroffenen Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen.

2. Die gerichtliche Kontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kompensiert die mangelnde Verhandlungsmacht des Vertragspartners des Verwenders. Deshalb ist sie als solche auch dann verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Verwender sich auf die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit berufen kann. Die Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen zeichnet sich gerade dadurch aus, dass sie der Herstellung praktischer Konkordanz zwischen der jeweils grundrechtlich geschützten Privatautonomie des Verwenders wie der anderen Vertragspartei dient.

3. Die fachgerichtliche Würdigung des zugrunde liegenden Lebenssachverhalts, insbesondere die vom Bundesgerichtshof angenommene Abweichung der Klausel vom Leitbild des § 4 AVBGasV zum Nachteil der Gaskunden, lässt eine Verletzung von spezifischem Verfassungsrecht nicht erkennen.

4. Der Eingriff in das vertragliche Äquivalenzverhältnis, der sich faktisch zugunsten der Kunden auswirkt, ist aber nur die Reaktion auf die verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Feststellung des Bundesgerichtshofs, dass die umstrittene Preisanpassungsklausel ihrerseits eine unzulässige Verschiebung des vereinbarten Äquivalenzverhältnisses in die umgekehrte Richtung, nämlich zu Gunsten der Beschwerdeführerin bewirkt hätte.

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IBRRS 2010, 3499
ImmobilienImmobilien
Schadensrecht - Nutzungsentschädigung für Miteigentumshaus nach Ehescheidung

BGH, Urteil vom 04.08.2010 - XII ZR 14/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3461
ImmobilienImmobilien
Zwangsverwalter: Eigenhaftung für Pflichtverletzungen

OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.02.2010 - 4 U 140/09

1. Nach § 154 Satz 1 ZVG ist der Zwangsverwalter allen gem. § 9 ZVG am Verfahren Beteiligten, also auch der Klägerin als Vollstreckungsschuldnerin und Eigentümerin des verwalteten Grundstücks, für die Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtungen verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit begründet eine (persönliche) Eigenhaftung für Pflichtverletzungen.

2. Es ist nicht mit den Pflichten ordnungsgemäßer Verwaltung zu vereinbaren, wenn der Zwangsverwalter die von der Versicherung regulierten Handwerkerrechnungen samt USt zur Masse vereinnahmt und gegenüber dem Finanzamt in Ausübung des Optionsrechts nach § 9 I UStG wegen dieser MWSt-Anteile den Vorsteuerabzug geltend macht, denn diese Handhabung hat zur Folge, dass die MWSt "doppelt" zur Masse vereinnahmt wird.

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IBRRS 2010, 3421
ImmobilienImmobilien
Grundbuchberichtigungszwang im Falle einer GbR

OLG Schleswig, Beschluss vom 28.05.2010 - 2 W 40/10

Zum Verfahren des Grundbuchberichtigungszwanges nach § 82 S. 1 und 3 GBO, wenn eine der als Eigentümer "in Gesellschaft bürgerlichen Rechts" eingetragenen Personen verstirbt.*)

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IBRRS 2010, 3404
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Versichertes Risiko des Schneedrucks

OLG Frankfurt, Urteil vom 19.05.2010 - 7 U 110/09

1. Das versicherte Risiko des Schneedrucks ist verwirklicht, wenn feststeht, dass das Gewicht des auf dem Dach lastenden Schnees am Einsturz des Daches mitgewirkt hat. Ob das Dach theoretisch nicht mehr standsicher war und jederzeit auch ohne den zusätzlichen Schneedruck hätte einstürzen können, stellt die Mitursächlichkeit demgegenüber nicht in Frage.*)

2. Ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen bestimmt, dass der Versicherer die in Folge des Versicherungsfalls notwendigen Aufwendungen ersetzt, dann wird damit verdeutlicht, dass der Versicherungsnehmer Ersatz erst und nur dann erhält, wenn er tatsächlich Aufwand gehabt hat, also Aufräumungs- und Abbruchmaßnahmen tatsächlich durchgeführt hat bzw. insoweit Verbindlichkeiten eingegangen ist. Auf der Grundlage eines bloßen Kostenvoranschlags kann die Leistung danach nicht beansprucht werden.*)

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IBRRS 2010, 3401
ImmobilienImmobilien
Wegnahme des Mietvertrags über das beschlagnahmte Grundst.

AG Berlin-Neukölln, Beschluss vom 22.10.2009 - 31 M 8081/09

Die Anordnung der Zwangsverwaltung mit Ermächtigung des Gläubigers zur Besitzergreifung stellt einen Vollstreckungstitel dar, auf Grund dessen die Wegnahmevollstreckung nach § 883 ZPO möglich ist.

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