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Sachgebiet: Immobilien

5130 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2010

IBRRS 2010, 3548
ImmobilienImmobilien
Leasingraten sind Masseforderungen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.04.2010 - 24 U 199/09

Die von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur außerordentlichen Kündigung der Leasingverträge durch den Insolvenzverwalter fälligen Immobilien-Leasingraten sind in der Insolvenz des Leasingnehmers Masseforderungen.*)

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IBRRS 2010, 3546
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Sachverständigenbescheinigung best. Inhalts nicht einklagbar!

OLG Koblenz, Urteil vom 16.04.2010 - 10 U 735/09

Der Auftraggeber einer "Energieberatung" hat gegen den Berater keinen unmittelbar einklagbaren und fälligen Anspruch auf Ausfüllung einer für die Bewilligung von Fördermitteln erforderlichen "Sachverständigen-Bescheinigung" in bestimmter Art und Weise, wenn feststeht, dass hierfür erforderliche richtige Berechnungen - aus welchen Gründen auch immer - tatsächlich nicht vorliegen. Die betreffende Verurteilung wäre auch eine solche zu einer nicht vertretbaren, nicht eine solche zu einer vertretbaren Handlung (siehe auch OLG Koblenz, 10 W 814/09).*)

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IBRRS 2010, 3542
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Ersatz des positiven Interesses bei Kauvertragsrückabwicklung

OLG Stuttgart, Urteil vom 06.09.2010 - 5 U 114/09

1. Der Anspruch auf Ersatz des positiven Interesses umfasst bei Rückabwicklung eines Kaufvertrags über zur Vermietung bestimmte Gewerberäume, der als Steuersparmodell konzipiert war, auch den durch die Rückforderung der zunächst gewährten, in Folge der Rückabwicklung dann jedoch vom Finanzamt zurückgeforderten Steuervorteile entstandenen Schaden.*)

2. Der Anspruch besteht schon dann, wenn der Rückforderungsbescheid noch nicht rechtskräftig ist, die Steuern auf seiner Grundlage jedoch entrichtet sind. Der Käufer hat jedoch dem Verkäufer, der den Steuerbescheid für falsch hält, die Möglichkeit zu gewähren, über Rechtsbehelfe zu versuchen, die Korrektur des Steuerbescheids zu bewirken.*)

3. Schadensersatzansprüche auf Ersatz drohender, aber noch nicht eingetretener - weiterer - Steuerrückforderungen kann der Verkäufer noch nicht beziffert, sondern nur über ein Schadenersatzfeststellungsbegehren geltend machen.*)

4. Anspruch auf entgehende künftige Steuervorteile hat er nicht.*)

5. Der Käufer hat Anspruch auf Ersatz der zum Erwerb des Objekts aufgewandten eigenen Darlehenszinsen. Er hat jedoch keinen darüber hinausgehenden Anspruch auf Verzinsung des fremdfinanzierten Kapitals.*)

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IBRRS 2010, 3526
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Vertragsrecht - Unwirksamkeit von Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

BVerfG, Urteil vom 07.09.2010 - 1 BvR 851/10

1. Nach den Grundsätzen der beschränkten verfassungsgerichtlichen Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen sind die Auslegung und Anwendung des einfachen Gesetzesrechts Aufgabe der Fachgerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht weitgehend entzogen. Das Bundesverfassungsgericht überprüft - abgesehen von Verstößen gegen das Willkürverbot - nur, ob die fachgerichtlichen Entscheidungen Auslegungsfehler enthalten, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des betroffenen Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen.

2. Die gerichtliche Kontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kompensiert die mangelnde Verhandlungsmacht des Vertragspartners des Verwenders. Deshalb ist sie als solche auch dann verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Verwender sich auf die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit berufen kann. Die Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen zeichnet sich gerade dadurch aus, dass sie der Herstellung praktischer Konkordanz zwischen der jeweils grundrechtlich geschützten Privatautonomie des Verwenders wie der anderen Vertragspartei dient.

3. Die fachgerichtliche Würdigung des zugrunde liegenden Lebenssachverhalts, insbesondere die vom Bundesgerichtshof angenommene Abweichung der Klausel vom Leitbild des § 4 AVBGasV zum Nachteil der Gaskunden, lässt eine Verletzung von spezifischem Verfassungsrecht nicht erkennen.

4. Der Eingriff in das vertragliche Äquivalenzverhältnis, der sich faktisch zugunsten der Kunden auswirkt, ist aber nur die Reaktion auf die verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Feststellung des Bundesgerichtshofs, dass die umstrittene Preisanpassungsklausel ihrerseits eine unzulässige Verschiebung des vereinbarten Äquivalenzverhältnisses in die umgekehrte Richtung, nämlich zu Gunsten der Beschwerdeführerin bewirkt hätte.

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IBRRS 2010, 3525
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Vertragsrecht - Unwirksamkeit von Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

BVerfG, Urteil vom 07.09.2010 - 1 BvR 2160/09

1. Nach den Grundsätzen der beschränkten verfassungsgerichtlichen Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen sind die Auslegung und Anwendung des einfachen Gesetzesrechts Aufgabe der Fachgerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht weitgehend entzogen. Das Bundesverfassungsgericht überprüft - abgesehen von Verstößen gegen das Willkürverbot - nur, ob die fachgerichtlichen Entscheidungen Auslegungsfehler enthalten, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des betroffenen Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen.

2. Die gerichtliche Kontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kompensiert die mangelnde Verhandlungsmacht des Vertragspartners des Verwenders. Deshalb ist sie als solche auch dann verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Verwender sich auf die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit berufen kann. Die Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen zeichnet sich gerade dadurch aus, dass sie der Herstellung praktischer Konkordanz zwischen der jeweils grundrechtlich geschützten Privatautonomie des Verwenders wie der anderen Vertragspartei dient.

3. Die fachgerichtliche Würdigung des zugrunde liegenden Lebenssachverhalts, insbesondere die vom Bundesgerichtshof angenommene Abweichung der Klausel vom Leitbild des § 4 AVBGasV zum Nachteil der Gaskunden, lässt eine Verletzung von spezifischem Verfassungsrecht nicht erkennen.

4. Der Eingriff in das vertragliche Äquivalenzverhältnis, der sich faktisch zugunsten der Kunden auswirkt, ist aber nur die Reaktion auf die verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Feststellung des Bundesgerichtshofs, dass die umstrittene Preisanpassungsklausel ihrerseits eine unzulässige Verschiebung des vereinbarten Äquivalenzverhältnisses in die umgekehrte Richtung, nämlich zu Gunsten der Beschwerdeführerin bewirkt hätte.

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IBRRS 2010, 3499
ImmobilienImmobilien
Schadensrecht - Nutzungsentschädigung für Miteigentumshaus nach Ehescheidung

BGH, Urteil vom 04.08.2010 - XII ZR 14/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3461
ImmobilienImmobilien
Zwangsverwalter: Eigenhaftung für Pflichtverletzungen

OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.02.2010 - 4 U 140/09

1. Nach § 154 Satz 1 ZVG ist der Zwangsverwalter allen gem. § 9 ZVG am Verfahren Beteiligten, also auch der Klägerin als Vollstreckungsschuldnerin und Eigentümerin des verwalteten Grundstücks, für die Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtungen verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit begründet eine (persönliche) Eigenhaftung für Pflichtverletzungen.

2. Es ist nicht mit den Pflichten ordnungsgemäßer Verwaltung zu vereinbaren, wenn der Zwangsverwalter die von der Versicherung regulierten Handwerkerrechnungen samt USt zur Masse vereinnahmt und gegenüber dem Finanzamt in Ausübung des Optionsrechts nach § 9 I UStG wegen dieser MWSt-Anteile den Vorsteuerabzug geltend macht, denn diese Handhabung hat zur Folge, dass die MWSt "doppelt" zur Masse vereinnahmt wird.

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IBRRS 2010, 3421
ImmobilienImmobilien
Grundbuchberichtigungszwang im Falle einer GbR

OLG Schleswig, Beschluss vom 28.05.2010 - 2 W 40/10

Zum Verfahren des Grundbuchberichtigungszwanges nach § 82 S. 1 und 3 GBO, wenn eine der als Eigentümer "in Gesellschaft bürgerlichen Rechts" eingetragenen Personen verstirbt.*)

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IBRRS 2010, 3404
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Versichertes Risiko des Schneedrucks

OLG Frankfurt, Urteil vom 19.05.2010 - 7 U 110/09

1. Das versicherte Risiko des Schneedrucks ist verwirklicht, wenn feststeht, dass das Gewicht des auf dem Dach lastenden Schnees am Einsturz des Daches mitgewirkt hat. Ob das Dach theoretisch nicht mehr standsicher war und jederzeit auch ohne den zusätzlichen Schneedruck hätte einstürzen können, stellt die Mitursächlichkeit demgegenüber nicht in Frage.*)

2. Ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen bestimmt, dass der Versicherer die in Folge des Versicherungsfalls notwendigen Aufwendungen ersetzt, dann wird damit verdeutlicht, dass der Versicherungsnehmer Ersatz erst und nur dann erhält, wenn er tatsächlich Aufwand gehabt hat, also Aufräumungs- und Abbruchmaßnahmen tatsächlich durchgeführt hat bzw. insoweit Verbindlichkeiten eingegangen ist. Auf der Grundlage eines bloßen Kostenvoranschlags kann die Leistung danach nicht beansprucht werden.*)

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IBRRS 2010, 3401
ImmobilienImmobilien
Wegnahme des Mietvertrags über das beschlagnahmte Grundst.

AG Berlin-Neukölln, Beschluss vom 22.10.2009 - 31 M 8081/09

Die Anordnung der Zwangsverwaltung mit Ermächtigung des Gläubigers zur Besitzergreifung stellt einen Vollstreckungstitel dar, auf Grund dessen die Wegnahmevollstreckung nach § 883 ZPO möglich ist.

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IBRRS 2010, 3400
ImmobilienImmobilien
Eintragung von Nießbrauch neben Wohnungsrecht

LG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 04.02.2010 - 19 T 40/10

Sofern das Wohnrecht des Berechtigten aufgrund vertraglicher Vereinbarung nicht übertragbar und damit der Pfändung nicht unterworfen ist, kann für denselben Berechtigten neben der Eintragung eines Nießbrauchs auch ein vorrangiges Wohnrecht eingetragen werden.

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IBRRS 2010, 3394
ImmobilienImmobilien
Begutachtungsfehler im Zwangsversteigerungsverfahren: Haftung?

LG Ulm, Urteil vom 06.11.2009 - 3 O 261/09

1. Gegen den Sachverständigen im Zwangsversteigerungsverfahren, der eine fehlerhafte Wertermittlung vorgenommen hat, kann grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch nach § 839a BGB bestehen.

2. Ein erstattungsfähiger Schaden liegt vor, wenn die von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen vorgenommene Wertermittlung objektiv unrichtig ist und der Meistbietenden bei korrekter Wertfestsetzung das Grundstück zu einem niedrigeren Preis hätte ersteigern können, jedoch nicht, wenn das Wertermittlungsgutachten offensichtlich fehlerhaft ist (hier: Dachbelag Bitumenschindelpappe statt Eternitschieferplatten).

3. Der Sachverständige ist lediglich Gehilfe des Gerichts und als solcher an dessen Weisungen gebunden - das Gericht entscheidet bei offen gelegter Vorgehensweise des Sachverständigen in eigener Verantwortung, ob die Begutachtung für ausreichend erachtet wird; Eine Haftung des Sachverständigen wegen grober Fahrlässigkeit scheidet dann aus.

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IBRRS 2010, 3393
ImmobilienImmobilien
Vereinigung von Grundstücken: Erstreckung dinglicher Belastungen?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.02.2010 - 6 U 34/08

1. Bei einer Vereinigung von bislang selbstständigen Grundstücken erstrecken sich dingliche Belastungen, die auf einem der vereinigten Grundstücke liegen, auch nach der Vereinigung oder Zuschreibung nur auf diesen Teil und nicht auf die anderen Teile des neuen Grundstücks. Das gilt selbst dann, wenn zur Vereinigung nach § 890 BGB auch eine katastermäßige Verschmelzung hinzugekommen ist, so lange die Einzelbelastung des Grundstücksteils weiterhin aus dem Grundbuch er-sichtlich ist und sich daraus auch die Rangfolge der Belastungen entnehmen lässt.*)

2. Der Grundstückseigentümer kann die Beseitigung und Unterlassung der Behinderung der Zu- und Abfahrt vom bzw. zu einer öffentlichen Straße in entsprechender Anwendung von § 1004 Abs. 1 BGB verlangen. Nach dieser Vorschrift können auch Beeinträchtigungen des Gemeingebrauchs abgewehrt werden.*)

3. Zu den Anforderungen an die Widmung einer Straße.*)

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IBRRS 2010, 3392
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Ansprüche bei mangelnder Schallisolierung

OLG Hamm, Urteil vom 11.03.2010 - 21 U 148/09

1. Die Rechte zur Minderung und auf kleinen Schadensersatz sind, soweit sie das Gemeinschaftseigentum betreffen, von vorneherein gemeinschaftsbezogen. Das Wahlrecht zwischen ihnen einschließlich der erforderlichen Fristsetzung steht grundsätzlich nur der Eigentümergemeinschaft zu.

2. Ein Eigentümer kann dennoch wegen mangelnder Schallisolierung zum Nachbarhaus selbst die Forderung gegen den Bauträger verfolgen, wenn für die Mangelbeseitigung lediglich biegeweiche Vorsatzschalen angebracht werden müssen, die auf die Trennwand einfach aufgeklebt oder mit gewöhnlichen Dübeln befestigt werden können, da es sich dann nur um eine Verbesserung des Sondereigentums handelt.

3. Die Schalldämmmaße der DIN 4109 stellen grundsätzlich keine anerkannten Regeln der Technik für die Herstellung des Schallschutzes in Wohnungen dar, die üblichen Qualitäts- und Komfortstandards genügen. Anhaltspunkte können dagegen den Regelwerken der Schallschutzstufen II und III der VDI-Richtlinie 4100 aus dem Jahre 1994 oder dem Beiblatt 2 zur DIN 4109 entnommen werden.

4. Um die Qualität des geschuldeten Schallschutzes im Einzelfall zu bestimmen, bedarf es einer Gesamtabwägung, in die nicht nur der Vertragstext, sondern auch die erläuternden und präzisierenden Erklärungen der Vertragsparteien, die sonstigen vertragsbegleitenden Umstände, die konkreten Verhältnisse des Bauwerkes und seines Umfeldes, der qualitative Zuschnitt, der architektonische Anspruch und die Zweckbestimmung des Gebäudes einzubeziehen sind.

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IBRRS 2010, 3391
ImmobilienImmobilien
Prüfung der Identität einer GbR beim Erwerb von Eigentum

KG, Beschluss vom 22.06.2010 - 1 W 277/10

In der Auflassungsurkunde muss eine erwerbende Gesellschaft bürgerlichen Rechts so genau bezeichnet sein, dass sie als unverwechselbares Rechtssubjekt identifizierbar ist (im Anschluss an OLG München, NZG 2010, 341).*)

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IBRRS 2010, 3389
ImmobilienImmobilien
Bestellung von Dienstbarkeiten am eigenen Grundstück: Anfechtung?

BFH, Urteil vom 30.03.2010 - VII R 22/09

1. Die Anfechtbarkeit der Bestellung dinglicher Rechte am eigenen Grundstück folgt aus einer unmittelbaren Anwendung des § 3 Abs. 1 AnfG (Fortentwicklung der Senatsrechtsprechung).

2. Die Gläubigerbenachteiligung liegt schon in der Bestellung dinglicher Rechte, unabhängig von einer sich daran anschließenden Übertragung des Grundeigentums. Die Teilrechte verschlechtern im Fall einer Zwangsvollstreckung die Zugriffslage.

3. Der Anspruchsinhalt des § 11 Abs. 1 Satz 1 AnfG ist nicht auf Fälle der Vermögensminderung durch Veräußerung, Weggabe oder Aufgabe von Vermögensbestandteilen an einen Dritten beschränkt. Als bloße Rechtsfolgenbestimmung ergänzt diese Vorschrift nicht die Anfechtungsnormen um eine abschließende Regelung der anfechtbaren Rechtshandlungen auf solche der Veräußerung, Weggabe und Aufgabe, sondern beschränkt das, was dem Gläubiger wieder „zur Verfügung gestellt“ werden soll, nach Art und Umfang auf das, was „veräußert, weggegeben oder aufgegeben“ worden ist.

4. Hat ein Vollstreckungsschuldner ein Nießbrauchsrecht oder ein dingliches Wohnrecht am eigenen Grundstück anfechtbar begründet, hat das FA einen schuldrechtlichen Anspruch auf Duldung des Vorrangs seiner Rechte in der Zwangsvollstreckung.

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IBRRS 2010, 3349
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Beschädigung durch Bodenerschütterungen vom Nachbargrundstück

BGH, Urteil vom 16.07.2010 - V ZR 217/09

Der Bauunternehmer haftet bei Schäden am Nachbargrundstück nicht unter dem Gesichtspunkt des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs. Dieser richtet sich vielmehr gegen den Eigentümer des Grundstücks, von dem die Störungen ausgehen, regelmäßig also gegen den Bauherrn.

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IBRRS 2010, 3344
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nachträglicher Mangel durch Fertigstellung einer anderen Wohnung

OLG Hamm, Urteil vom 27.10.2009 - 21 U 78/09

1. Überträgt eine GmbH das Eigentum an einer von ihr errichteten mangelfreien Eigentumswohnung, können dem Erwerber wegen einer Beeinträchtigung seines Eigentums, die durch die Fertigstellung einer anderer Eigentumswohnung eintritt, Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB und § 1004 Abs. 1 BGB gegen die GmbH zustehen.*)

2. Ein Geschäftsführer kann nach diesen Vorschriften auch persönlich in Anspruch genommen werden, wenn er durch sein Verhalten selbst einen Deliktstatbestand verwirklicht hat bzw. als Störer anzusehen ist.*)

3. Eine Eigentumsverletzung i.S.v. § 823 Abs. 1 BGB bzw. eine Beeinträchtigung i.S.v. § 1004 Abs. 1 BGB können zu bejahen sein, wenn durch den Einbau von nicht hinreichend brandschützenden Fenstern für eine andere zuvor sichere Wohnung die Gefahr eines Brandüberschlags entsteht.*)

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IBRRS 2010, 3342
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Altlasten und die Amtshaftung in der Zwangsversteigerung

OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.07.2010 - 12 U 245/09

Zu Amtspflichten im Rahmen der Ermittlung des Verkehrswerts gem. § 74a Abs. 5 ZVG, wenn Anhaltspunkte für Altlasten auf dem Grundstück bestehen.*)

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IBRRS 2010, 3329
ImmobilienImmobilien
Eilantrag gegen sofort vollziehbares Vorkaufsrecht

VG Saarlouis, Beschluss vom 12.02.2009 - 5 L 69/09

1. Ein notarieller Kaufvertrag zwischen einer GmbH und einer GbR, an der die GmbH mit 10% beteiligt ist und deren Zweck u. a. der Handel mit Immobilien ist, stellt keine Einbringung des Kaufobjekts in die Gesellschaft dar, wenn die Beteiligten zu dem über das Bestehen eines Vorkaufsrechts belehrt wurden.*)

2. Der Verkauf eines Grundstücks von einer GmbH an eine aus dieser und einer weiteren GmbH als Gesellschafter bestehenden GbR ist als Verkauf an einen "Dritten" im Sinne von § 463 BGB zu qualifizieren.*)

3. Tritt die Gemeinde nach § 28 II 2 BauGB i. V. mit § 464 II BGB in den Kaufvertrag ein, besteht von Gesetzes wegen keine Möglichkeit der Heraufsetzung des Kaufpreises.*)

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IBRRS 2010, 3292
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verlegung der Hauseingangstür technisch möglich: Kein Notwegerecht!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.07.2010 - 6 U 105/08

Grenzt ein Gebäude an den öffentlichen Straßenraum an, befindet sich die Hauseingangstür jedoch nicht an dieser Seite des Gebäudes, sondern an einer anderen, zum Grundstück eines Nachbarn hin weisenden Seite, steht dem Eigentümer ein Notwegrecht über dessen Grundstück nur zu, wenn die Verlegung der Tür technisch unmöglich oder aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist. Die Grenze der Zumutbarkeit ist dabei nicht durch einen Vergleich zwischen der Beeinträchtigung des Nachbarn und den Kosten für den erforderlichen Umbau zu bestimmen, maßgeblich ist vielmehr das Verhältnis dieser Kosten zu der Wirtschaftlichkeit der Nutzung des Grundstücks.*)

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IBRRS 2010, 3274
ImmobilienImmobilien
Grundbuchrecht - Zur Ablösung einer Grundschuld durch Aufrechnung

BGH, Urteil vom 16.07.2010 - V ZR 215/09

Durch die Aufrechnung mit einer Gegenforderung kann eine Grundschuld nur abgelöst werden, wenn der Duldungsanspruch durch die Aufrechnung vollständig abgelöst oder der fehlende Betrag zusammen mit der Aufrechnung im Wege der Zahlung erbracht wird.*)

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IBRRS 2010, 3241
ImmobilienImmobilien
Güterrechtliche Verträge und Gläubigerbenachteiligungsvorsatz

BGH, Urteil vom 01.07.2010 - IX ZR 58/09

Auch im Zusammenhang mit güterrechtlichen Verträgen, die der Schuldner mit einer nahestehenden Person nicht früher als zwei Jahre vor dem Eröffnungsantrag schließt, werden sein Gläubigerbenachteiligungsvorsatz und die Kenntnis des anderen Teils hiervon widerleglich vermutet.*)

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IBRRS 2010, 3238
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Schadensersatz wegen Versagens eines Vorbescheids

OLG München, Urteil vom 05.08.2010 - 1 U 5400/09

1. Der Anspruch aus enteignungsgleichem Eingriff gewährt lediglich eine "angemessene Entschädigung" und nicht vollen Schadensersatz. Insbesondere eine vereitelte Chance auf einen möglichen Gewinn, zählt nicht zu den Positionen, die nach den Grundsätzen des enteignungsgleichen Eingriffs erstattet werden.

2. Der Anspruchsteller kann lediglich eine Entschädigung für den "Substanzverlust" verlangen, den er dadurch erlitten hat, dass er zeitweise in der baulichen Ausnutzung seines Grundstücks behindert worden ist. Dabei ist regelmäßig auf eine Bodenrente abzustellen.

3. Gemäß § 252 BGB gilt als entgangen der Gewinn, welcher nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte.

4. Danach bietet die Vorschrift dem Geschädigten zwei Möglichkeiten der Schadensberechnung, nämlich zum einen die abstrakte Methode, die von dem regelmäßigen Verlauf im Handelsverkehr ausgeht, dass der Kaufmann gewisse Geschäfte im Rahmen seines Gewerbes tätigt und daraus Gewinn erzielt, und zum anderen die konkrete Methode, bei der der Geschädigte nachweist, dass er durch die schädigende Handlung an der Durchführung bestimmter Geschäfte gehindert worden ist und dass ihm wegen der Nichtdurchführbarkeit dieser Geschäfte Gewinn entgangen ist.




IBRRS 2010, 3237
ImmobilienImmobilien
Ist Baggersee ein landwirtschaftliches Grundstück?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.07.2010 - 101 W 2/09

Ein Baggersee ist nur dann ein landwirtschaftliches Grundstück im Sinne von § 1 Abs. 1 GrundstVG, wenn er zur berufsmäßigen Fischerei gemäß § 1 Abs. 2 GrundstVG genutzt werden kann. Die Ausgabe von Angelkarten an die Mitglieder eines Sportfischereivereins oder sonstige Inhaber eines Fischereischeins stellt keine berufsmäßige Fischerei dar. Der Baggersee wird nicht dadurch zum landwirtschaftlichen Grundstück, dass er der Attraktivitätssteigerung des Beherbergungsbetriebs eines Landwirts ("Ferien auf dem Bauernhof") dient.*)

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IBRRS 2010, 3221
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Räumungsanspruch nach Obdachloseneinweisung

VG Saarlouis, Beschluss vom 19.07.2010 - 6 L 662/10

1. Nach Aufhebung der Einweisungsverfügung, mit der eine Wohnung zur Abwehr von Obdachlosigkeit beschlagnahmt wurde, besteht ein Folgenbeseitigungsanspruch des Wohnungseigentümers gegenüber der Einweisungsbehörde, die Wohnung geräumt an ihn herauszugeben.*)

2. Die öffentlich-rechtliche Pflicht zur Folgenbeseitigung trifft die Einweisungsbehörde unabhängig davon, ob der Wohnungseigentümer einen zivilrechtlichen Räumungstitel besitzt.*)

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IBRRS 2010, 3180
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Vertragsrecht - Konkludente Preiserhöhung bei Gas-Sondervertragskunden!

BGH, Urteil vom 14.07.2010 - VIII ZR 327/07

1. Auch bei Sonderkundenverträgen sind konkludente vertragliche Vereinbarungen möglich.

2. Es ist daher auch bei Sonderkundenverträgen interessengerecht, einen einseitig erhöhten Gaspreis nicht mehr auf seine Billigkeit zu überprüfen, wenn der Kunde nach Übersendung einer Jahresabrechnung durch das Versorgungsunternehmen den Gasbezug fortsetzt, ohne die Preiserhöhung in angemessener Zeit zu beanstanden.

3. Eine Bezugskostensteigerung des Versorgungsunternehmens wird durch Vorlage einer Wirtschaftsprüferbestätigung schlüssig dargelegt.

4. Das gesetzliche Preisänderungsrecht gemäß AVBGasV bzw. GasGVV gilt bei Sondervertragskunden nicht.

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IBRRS 2010, 3172
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung

BFH, Urteil vom 30.06.2010 - II R 60/08

1. Lebensmittelmärkte sind der Gebäudeklasse 4 "Warenhäuser" der Anlage 15 zu Abschn. 38 BewRGr zuzurechnen.*)

2. Eine von der Gebäudeklasseneinteilung der BewRGr abweichende Bewertung ist nur möglich, wenn der nach dieser Einteilung maßgebliche Durchschnittswert für den gemeinen Wert des Gebäudes bedeutsame Eigenschaften, z.B. hinsichtlich Bauart, Bauweise, Konstruktion sowie Objektgröße, nicht ausreichend berücksichtigt und um mindestens 100 % höher als die durchschnittlichen tatsächlichen Herstellungskosten vergleichbarer Bauwerke ist.*)

3. Die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens sind trotz der verfassungsrechtlichen Zweifel, die sich aus den lange zurückliegenden Hauptfeststellungszeitpunkten des 1. Januar 1964 bzw. --im Beitrittsgebiet-- des 1. Januar 1935 und darauf beruhenden Wertverzerrungen ergeben, jedenfalls für Stichtage bis zum 1. Januar 2007 noch verfassungsgemäß.*)

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IBRRS 2010, 3171
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mietzahlungen als außergewöhnliche Belastungen

BFH, Urteil vom 21.04.2010 - VI R 62/08

1. Mietzahlungen, die einen zusätzlichen, weiteren Wohnbedarf abdecken, weil die Wohnung, die den existentiellen, ersten Wohnbedarf abdecken sollte, nicht mehr bewohnbar ist, können außergewöhnliche und aus tatsächlichen Gründen zwangsläufige Aufwendungen sein.*)

2. Aufwendungen für einen weiteren, zusätzlichen Wohnbedarf können nur für den Zeitraum als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, der erforderlich ist, die dem ersten Wohnbedarf gewidmete Wohnung wieder in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen. Ist eine Wiederherstellung der Bewohnbarkeit nicht möglich, so sind die Aufwendungen für den weiteren Wohnbedarf nur bis zu dem Zeitpunkt anzuerkennen, in dem dem Steuerpflichtigen dies bewusst wird.*)

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IBRRS 2010, 3143
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Vertragsrecht - Unwirksamkeit von Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

BGH, Urteil vom 14.07.2010 - VIII ZR 246/08

1. Eine Preisanpassungsklausel, die das im Tarifkundenverhältnis bzw. für die Grundversorgung bestehende gesetzliche Preisänderungsrecht nach § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV bzw. § 5 Abs. 2 GasGVV unverändert in einen formularmäßigen Gassondervertrag übernimmt, also davon nicht zum Nachteil des Kunden abweicht, stellt keine unangemessene Benachteiligung des Sonderkunden im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 oder 2 BGB dar (Bestätigung der Senatsurteile vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 225/07, WM 2009, 1717, und VIII ZR 56/08, WM 2009, 1711).*)

2. Die von einem Energieversorgungsunternehmen in Erdgassonderverträgen verwendete Klausel

"Der Erdgaspreis ändert sich, wenn eine Änderung der Preise der EWE AG für die Grundversorgung eintritt; es ändert sich der Arbeitspreis um den gleichen Betrag in Cent/kWh, der Grundpreis um den gleichen Betrag in Euro/a. Die Preisänderung wird zu dem in der öffentlichen Bekanntgabe über die Änderung der Erdgaspreise genannten Zeitpunkt wirksam.

...

Im Falle einer Preisänderung hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit zweiwöchiger Frist zum Wirksamwerden der Preisänderung zu kündigen."

hält der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht stand.*)

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IBRRS 2010, 3127
ImmobilienImmobilien
Erwerb durch eine bestehende GbR

OLG München, Beschluss vom 20.07.2010 - 34 Wx 63/10

Im Anwendungsbereich des § 20 GBO müssen Existenz und Identität der erwerbenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts sowie die Vertretungsberechtigung der für sie handelnden Personen in der Form des § 29 GBO nachgewiesen werden (wie OLG Schleswig vom 9.12.2009, 2 W 168/09 = Rpfleger 2010, 320; gegen OLG Saarbrücken vom 26.2.2010, 5 W 371/09-134 = ZfIR 2010, 329).*)

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IBRRS 2010, 3125
ImmobilienImmobilien
Verhältnismäßigkeit einer Beseitigungsanordnung

VGH Bayern, Urteil vom 28.06.2010 - 1 B 09.1911

Zur Verhältnismäßigkeit einer Beseitigungsanordnung (Verringerung der Wandhöhe um knapp 0,5 m, Verkleinerung bzw. Beseitigung von Balkonen), zu deren Erfüllung erhebliche, finanziell aufwendige Eingriffe in ein - unter Missachtung von Baueinstellungen - weitgehend fertig gestelltes Wohngebäude erforderlich sind.*)

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IBRRS 2010, 3108
ImmobilienImmobilien
Arglistige Täuschung beim Grundstückskauf

OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.02.2010 - 4 U 571/07

Stellt der Verkäufer auf Nachfrage die Eigentumsverhältnisse an der Grundstückseinfahrt falsch dar, ist der Käufer zur Anfechtung des Vertrages berechtigt.

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IBRRS 2010, 3082
ImmobilienImmobilien
Bewertungsstichtag für gemeinen Grundstückswert

BFH, Urteil vom 05.05.2010 - II R 25/09

Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Grundstückswerts kommt es auch nach der bis zum Jahr 2006 geltenden Rechtslage nicht auf die Wertverhältnisse zum 1. Januar 1996, sondern zum Bewertungsstichtag an. Dies gilt sowohl für bebaute als auch für unbebaute Grundstücke.*)

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IBRRS 2010, 3072
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Zivilrecht - Fälligstellung und Mahnung können verbunden werden

BGH, Urteil vom 13.07.2010 - XI ZR 27/10

Der Gesetzeszweck von § 497 BGB a.F. gebietet keine Auslegung von § 284 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. beziehungsweise § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB dahingehend, dass Fälligstellung und Mahnung nicht verzugsbegründend verbunden werden können.*)

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IBRRS 2010, 3015
ImmobilienImmobilien
Darlegungslast bei Bestimmung des Grundstücksverkehrswertes

OLG Naumburg, Beschluss vom 17.05.2010 - 1 W 21/10

Der Umfang der Darlegungslast bemisst sich auch an der Genauigkeit der Einlassung der Gegenseite. Hat diese ein Parteigutachten zum Gegenstand ihres Vortrages gemacht, so erhöht dies den Umfang der Darlegungslast.*)

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IBRRS 2010, 3014
ImmobilienImmobilien
Keine Zwangssicherungshypothek bei Staatenimmunität

KG, Beschluss vom 14.06.2010 - 1 W 276/09

1. Der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek an dem in Deutschland belegenen Gebäudeeigentum eines ausländischen Staates steht die Staatenimmunität entgegen, wenn der ausländische Staat Wohnungen in diesem Gebäude Diplomaten seiner diplomatischen Mission als Dienstwohnung überlassen hat (Abgrenzung zu BVerfGE 15, 25 und zu OLG Köln, FGPrax 2004, 100 = Rpfleger 2004, 478 = IPRax 2006, 170).*)

2. Dies gilt auch, wenn diese Nutzung für Zwecke der diplomatischen Mission nicht den überwiegenden Teil des Gebäudes betrifft.*)

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IBRRS 2010, 3013
ImmobilienImmobilien
Aufdeckung stiller Reserven bei Übertragung von Grundstücken?

BFH, Beschluss vom 15.04.2010 - IV B 105/09

Auch nach Ergehen des BFH-Urteils vom 25. November 2009 I R 72/08 (DStR 2010, 269) ist ernstlich zweifelhaft, ob die Übertragung eines Wirtschaftsguts des Gesamthandsvermögens einer Personengesellschaft auf eine beteiligungsidentische Schwesterpersonengesellschaft zur Aufdeckung stiller Reserven führt.*)

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IBRRS 2010, 3005
ARGEARGE
Bau-ARGE ist grundbuchfähig!

KG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 W 250/10

Zur Eintragung einer baurechtlichen Arbeitsgemeinschaft - ARGE - als Gläubigerin einer Sicherungshypothek im Grundbuch.)

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IBRRS 2010, 3004
ARGEARGE
Bau-ARGE ist grundbuchfähig!

KG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 W 251/10

Zur Eintragung einer baurechtlichen Arbeitsgemeinschaft - ARGE - als Gläubigerin einer Sicherungshypothek im Grundbuch.)

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IBRRS 2010, 3003
ARGEARGE
Bau-ARGE ist grundbuchfähig!

KG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 W 252/10

Zur Eintragung einer baurechtlichen Arbeitsgemeinschaft - ARGE - als Gläubigerin einer Sicherungshypothek im Grundbuch.)

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IBRRS 2010, 3002
ARGEARGE
Bau-ARGE ist grundbuchfähig!

KG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 W 253/10

Zur Eintragung einer baurechtlichen Arbeitsgemeinschaft - ARGE - als Gläubigerin einer Sicherungshypothek im Grundbuch.)

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IBRRS 2010, 3001
ARGEARGE
Bau-ARGE ist grundbuchfähig!

KG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 W 254/10

Zur Eintragung einer baurechtlichen Arbeitsgemeinschaft - ARGE - als Gläubigerin einer Sicherungshypothek im Grundbuch.)

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IBRRS 2010, 2986
ImmobilienImmobilien
Berechnungsfehler:Nachforderung von Kanalbenutzungsgebühren

VG Gießen, Beschluss vom 28.06.2010 - 8 L 554/10

Für eine Nachforderung von zunächst unrichtig berechneten Benutzungsgebühren sind die Grundsätze über die Rücknahme von begünstigenden Verwaltungsakten nicht anwendbar.*)

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IBRRS 2010, 2978
ImmobilienImmobilien
Geldentschädigung wegen Nicht-Umsetzung einer Planung

BGH, Urteil vom 08.07.2010 - III ZR 221/09

1. Der von einer eigentumsverdrängenden, allein fremdnützigen Planung nach § 40 Abs. 1 BauGB betroffene Eigentümer, dem ein Übernahmeanspruch nach § 40 Abs. 2 BauGB zusteht, kann wegen § 43 Abs. 3 Satz 1 BauGB auch dann keine weitere Geldentschädigung verlangen, wenn die Gemeinde über einen langen Zeitraum die Verwirklichung der Planung nicht in Angriff nimmt und erklärt, auch aktuell keinen diesbezüglichen Umsetzungswillen zu haben.*)

2. Die Fristenregelung des § 44 Abs. 4 BauGB ist auf den Übernahmeanspruch nach § 40 Abs. 2 BauGB nicht anwendbar.*)

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IBRRS 2010, 2926
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen

LG Bonn, Urteil vom 13.01.2010 - 1 O 149/09

1. Die Richtlinie zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen - kurz Baumkontrollrichtlinie - der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) gibt den aktuellen Stand der anerkannten Regeln der Technik wieder.

2. Hiernach sind selbst bei stärker geschädigten Bäumen in der Alterungsphase und erhöhten Sicherheitserwartungen des Verkehrs jährliche Regelkontrollen (Sichtkontrollen) ausreichend.

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IBRRS 2010, 2924
ImmobilienImmobilien
Rechte des Vormerkungsberechtigten vor Eigentumsumschreibung

BGH, Urteil vom 02.07.2010 - V ZR 240/09

Der Anspruch nach § 888 Abs. 1 BGB setzt nicht voraus, dass der Vormerkungsberechtigte bereits als Eigentümer (oder sonstiger Rechtsinhaber) in das Grundbuch eingetragen worden ist.*)

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IBRRS 2010, 2923
ImmobilienImmobilien
Nutzungsuntersagung wegen baurechtswidriger Errichtung

OVG Sachsen, Beschluss vom 23.02.2010 - 1 B 584/09

1. Ein Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Sinne von § 80 Satz 2 SächsBO, der den Erlass einer Nutzungsuntersagung rechtfertigt, liegt bereits im Fehlen der erforderlichen Baugenehmigung.

2. Das Gebrauchmachen von der Baugenehmigung erfolgt im Fall eines Drittwiderspruchs auf eigenes Risiko.

3. Auch ein langjähriges Bestehen baurechtswidriger Zustände führt nicht zur Verwirkung öffentlich-rechtlicher Rechtspositionen.

4. Bestandsschutz entsteht nur, wenn eine Baugenehmigung oder Nutzungsgenehmigung erteilt worden ist oder die bauliche Anlage über einen relevanten Zeitraum in Einklang mit dem materiellen Baurecht stand. Eine rechtswidrige Errichtung eines Gebäudes oder eine durchgängig rechtswidrige Nutzung eines solchen kann hingegen keinen Bestandsschutz begründen.

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IBRRS 2010, 2922
ImmobilienImmobilien
Teilzerstörtes Kelterhaus unter Denkmalschutz?

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.05.2010 - 8 A 11378/09

1. § 14 Abs. 1 Satz 1 DSchG-RP 2008 bestimmt, dass derjenige, der ein geschütztes Kulturdenkmal beschädigt, nach Anordnung der unteren Denkmalschutzbehörde die betreffenden Maßnahmen einzustellen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen hat. Voraussetzung ist allerdings, dass nach dem Wortlaut der Vorschrift ein geschütztes Kulturdenkmal bereits in dem Zeitpunkt vorliegen muss, zu dem der beeinträchtigende Eingriff erfolgt.

2. § 14 Abs. 2 DSchG-RP 2008 sieht als Folge aus der Verletzung der Erhaltungspflicht lediglich die Möglichkeit vor, dass die Denkmalschutzbehörde dem Betroffenen die erforderlichen Maßnahmen zur Erhaltung auferlegt. Das Kulturdenkmal soll in seinem Bestand bewahrt werden. Der Wiederaufbau eines teilzerstörten Kulturdenkmals geht jedoch über die hiernach vorgesehenen Erhaltungsmaßnahmen hinaus.

3. Ein Abbruch einer baulichen Anlage im Sinne des § 59 Abs. 1 Satz 1 LBO-RP kann nur angenommen werden, wenn zielgerichtet die vollständige oder teilweise Beseitigung einer baulichen Anlage erreicht werden soll.

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IBRRS 2010, 2920
ImmobilienImmobilien
Regenwasserrohr ist kein Ableitungsrohr d. Wasserversorgung

LG Coburg, Urteil vom 16.03.2010 - 23 O 786/09

1. Ein Abflussrohr für Regenwasser, welches nicht auch häusliche Abwässer abführt, ist nicht der "Wasserversorgung" zuzuordnen.

2. Der Bruch eines Regenabflussrohres ist somit nicht von der vorhandenen Wohngebäudeversicherung erfasst.