Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Immobilien

5120 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2010

IBRRS 2010, 0289
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wann ist Asbest ein offenbarungspflichtiger Mangel?

OLG München, Urteil vom 01.12.2009 - 5 U 1743/09

1. Baustoffe, die bei der Errichtung eines Wohnhauses gebräuchlich waren, später aber als gesundheitsschädlich erkannt worden sind, können einen offenbarungspflichtigen Mangel der Kaufsache begründen.*)

2. Maßgeblich für die Beurteilung der Mangelfreiheit respektive der Mangelhaftigkeit der Immobilie ist nicht die vom Baustoff (hier: Asbest) abstrakt ausgehende Gefahr, sondern die Nutzungs- und Gebrauchsbeeinträchtigung, wie sie sich unter Berücksichtigung der konkreten Umstände (hier: asbesthaltiges Kleinteil im Inneren eines Elektrospeicherheizgerätes, von dem aus Asbest nicht in den Luftstrom gelangen kann, und mit dem der Bewohner weder im Rahmen des Gerätegebrauchs noch im Rahmen von erwartbaren Reparaturarbeiten in Kontakt kommt), darstellt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 0279
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Auch Kaufpreisanteil für Erschließung unterliegt Grunderwerbsteuer!

BFH, Urteil vom 23.09.2009 - II R 20/08

Kauft ein Erwerber von einer Gemeinde ein Grundstück, das im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits erschlossen ist, und enthält der vereinbarte Kaufpreis Kosten für die Erschließung sowie für durchgeführte Ausgleichsmaßnahmen nach § 135a Abs. 2 BauGB für den Naturschutz, gehört auch der auf die Erschließung und die Ausgleichsmaßnahmen entfallende Teil des Kaufpreises zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 0278
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wärmedämmung ragt in fremdes Grundstück: Keine Duldungspflicht!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.12.2009 - 6 U 121/09

Der Eigentümer eines Grundstücks muss weder nach § 912 BGB noch nach § 7b Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg dulden, dass die Wand eines an die Grundstücksgrenze gebauten Nachbarhauses mit Wärmedämmplatten versehen wird, die 15 cm in den Luftraum seines Grundstücks ragen. Auf eine Hauswand aufgebrachte Wärmedämmplatten stellen kein untergeordnetes Bauteil i.S. von § 7b Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg dar.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 0275
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Abriss eines Schwarzbaus

OVG Hamburg, Urteil vom 11.11.2009 - 2 Bf 201/06

1. Wird die Berufungsbegründung des Rechtsmittelführers dem Rechtsmittelgegner nicht förmlich gemäß § 57 Abs. 1 VwGO zugestellt, ist eine Anschlussberufung des Rechtsmittelgegners auch zulässig, wenn bei deren Einlegung die Monatsfrist des § 127 Abs. 2 Satz 2 VwGO nicht gewahrt ist.*)

2. Beim Erlass einer bauaufsichtlichen Beseitigungsanordnung ist es grundsätzlich nicht Sache der einschreitenden Behörde, eingehende Überlegungen darüber anzustellen, ob dem rechtswidrigen Zustand vielleicht durch den Betroffenen minder belastende Änderungsmöglichkeiten abgeholfen werden kann. Zur Wahrung der Interessen des Betroffenen reicht es aus, dass die Behörde am Erlass einer Beseitigungsanordnung nicht festhalten darf, wenn dieser ein von ihm als milder empfundenes, zur Beseitigung des rechtswidrigen Zustands ebenfalls geeignetes Mittel konkret anbietet.*)

3. Werden bauliche Anlagen im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften errichtet und scheidet eine Legalisierung durch die Erteilung einer Befreiung aus, folgt aus dem Zweck des der Bauaufsichtsbehörde durch § 76 Abs. 1 Satz 1 HBauO eröffneten Ermessens, dass diese in der Regel einzuschreiten hat. Dies gilt insbesondere, wenn eine Verletzung bundesrechtlicher Regelungen vorliegt.*)

4. Bei einer Verletzung des nachbarrechtlichen Gebietserhaltungsanspruchs rechtfertigt es der Umstand, dass Eigentümer benachbarter Grundstücke in der Nutzung ihres Grundstücks tatsächlich nicht beeinträchtigt werden, grundsätzlich nicht, von einem bauaufsichtlichen Einschreiten abzusehen und lediglich weitere, nach ihrer Art unzulässige Nutzungen im Baugebiet zukünftig nicht (mehr) zuzulassen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 0273
ImmobilienImmobilien
Eintragung einer Auflassungsvormerkung für Eheleute

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.01.2010 - 3 Wx 258-09

Beantragen Eheleute die Eintragung einer Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eigentumsübertragung zu je 1/2 Anteil und ergibt die Prüfung des Grundbuchamts (hier mit Blick auf den Identitätsnachweis der durch spanische Nationalpapiere und gerichtsbekannte Voreintragungen "in Errungenschaftsgemeinschaft nach spanischem Recht"), dass sich das eheliche Güterrechtsstatut der Antragsteller nach spanischem Recht richtet, so lehnt das Grundbuchamt die Eintragung in der begehrten Form zu Recht ab, weil das Grundbuch hierdurch mit Blick auf den spanischen Regelgüterstand der "Sociedad des Gananciales" ("Errungenschaftsgemeinschaft") unrichtig würde.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 0257
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Immobilienverkauf: Auch nach GWB-Reform ausschreibungspflichtig!

VK Düsseldorf, Beschluss vom 28.01.2010 - VK-37/2009-B

1. Auch nach der Neufassung des § 99 GWB erfüllt die Ausschreibung eines Einzelhandelsprojekts den Tatbestand des öffentlichen Auftrags, weil das wirtschaftliche Interesse der Stadt dadurch belegt wird, dass die Übereignung der angebotenen städtischen Grundstücke deutlich unter dem Verkehrswert liegt und damit auch eine Entgeltfunktion hat.

2. Die Stadt muss zunächst die Ausschreibungsreife herstellen, bevor sie ein Vergabeverfahren einleitet. Dem Bewerber wird ein ungewöhnliches Wagnis aufgebürdet, wenn für ein erfolgversprechendes Angebot zwingend die Einbeziehung privater Flächen, auf die die Stadt keinen Zugriff hat, zur Voraussetzung gemacht wird.

3. Zu der Frage, wann eine Ausschreibung aufzuheben und anschließend in ein formloses Verhandlungsverfahren - unter Einbeziehung weiterer Bieter - überzuleiten ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 0250
ImmobilienImmobilien
Prospekthaftung: Hinweispflicht bei Schmälerung der Bürgschaft

OLG Frankfurt, Urteil vom 27.05.2009 - 23 U 162/07

1. Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Prospekthaftungsgrundsätzen hat der Prospekt über ein Beteiligungsangebot, der für einen Beitrittsinteressenten im Allgemeinen die einzige Unterrichtungsmöglichkeit darstellt, den Anleger über alle Umstände, die für seine Entschließung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, sachlich richtig und vollständig zu unterrichten.

2. Dazu gehört eine Aufklärung über Umstände, die den Vertragszweck vereiteln können. Ob ein Prospekt unrichtig oder unvollständig ist, ist daher nicht allein anhand der wiedergegebenen Einzeltatsachen, sondern nach dem Gesamtbild zu beurteilen, das er von den Verhältnissen des Unternehmens bzw. der Anlage vermittelt.

3. Dabei dürfen die Prospektverantwortlichen allerdings eine sorgfältige und eingehende Lektüre des Prospekts bei den Anlegern voraussetzen.

4. Es ist für die Anlageentscheidung von erheblicher Bedeutung, dass dem Anleger deutlich gemacht wird, in welchem Umfang Leistungen nicht unmittelbar dem Anlageobjekt zugute kommen, sondern in die – weit zu verstehenden – Nebenleistungen einfließen. Dieser Trennung kommt für den Anleger deshalb eine besondere Bedeutung zu, da er nur so in die Lage versetzt wird, die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit seiner Investition zu überprüfen.

5. Die Angaben zu der Mietgarantiebürgschaft sind unzutreffend , wenn sich aus dem Prospekt, der für den Anleger maßgeblichen Informationsquelle, nicht ergibt, dass die Bürgschaft nicht nur Ansprüche aufgrund der Mietgarantie absichert, sondern auch andere Forderungen betrifft. Auf diese Schmälerung des Umfangs der Bürgschaft sind die Anleger hinzuweisen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 0214
ImmobilienImmobilien
Vorsteuerabzug bei Erwerb von Grundstücken von Städten?

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01.10.2009 - 5 K 858/05

Ein Unternehmer kann die ausgewiesene Steuer als Vorsteuer abziehen, wenn er ein städtisches Grundstück erwirbt und im Grundstückskaufvertrag die Umsatzsteuer offen ausgewiesen ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 0191
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Aufklärungspflichten der Bank bei Beitritt zu Mietpool

OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.12.2009 - 17 U 562/08

1. Verlangt die eine Immobilienanlage finanzierende Bank oder Bausparkasse von dem Anleger den Beitritt zu einem Mietpool, obwohl sie damit rechnen muss, dass die dem Anleger versprochenen Mietpoolausschüttungen nicht auf nachhaltigen Einnahmen beruhen, haftet sie dem Anleger aus dem Gesichtspunkt des aufklärungspflichtigen Wissensvorsprungs.*)

2. Eine Verletzung der Aufklärungspflicht liegt bereits dann vor, wenn die finanzierende Bank auf Grund einfacher Überlegungen die vorsätzlich falsche Kalkulation der Vertriebsbeauftragten erkennen musste. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die erzielte Rohmiete des Anlageobjekts nach den kaufmännischen Regeln der Wohnungswirtschaft unter Berücksichtigung etwaiger Zahlungen der Anleger auf die nicht umlagefähigen Kosten für die Objektverwaltung und der vom Mietpool zu tragenden Betriebskosten und Risiken nicht zur Deckung der versprochenen Ausschüttungen ausreicht.*)

3. Zu den Anforderungen an die Widerlegung der bei institutionalisiertem Zusammenwirken der finanzierenden Bank bzw. Bausparkasse mit der Verkäuferseite bestehenden Vermutung ihres Wissensvorsprungs.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 0184
ImmobilienImmobilien
Übertragung von Grundstücksrechten im Wege der Spaltung

OLG Schleswig, Beschluss vom 01.10.2009 - 2 W 241/08

1. Die Übertragung von Rechten an Grundstücken wie Grundpfandrechten und beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten im Wege der Spaltung erfordert gemäß § 126 Abs. 1 Nr. 9 und Abs. 2 Satz 1 und 2 UmwG, dass die zu übertragenen Rechte gemäß § 28 GBO in dem Spaltungsvertrag bezeichnet sind (Anschluss an BGHZ 175/123).*)

2. Von diesem Grundsatz ist eine Ausnahme zu machen, wenn die zu übertragenen Rechte, für die § 28 GBO Geltung beansprucht, in dem Spaltungsvertrag - auch ohne Bezeichnung gemäß § 28 GBO - für jedermann klar und eindeutig bestimmt sind, d.h. so - wie vorliegend mit der All-Klausel (alle Grundstücke, grundstückgleichen Rechte, Rechte an Grundstücken und Rechte an Grundstücksrechten, d.h. alle Rechte, für die § 28 GBO Geltung beansprucht) - bezeichnet sind, dass eine Auslegung weder veranlasst noch erforderlich ist und Unklarheiten darüber nicht auftreten können, dass und welche Grundstücke bzw. welche grundstücksgleichen Rechte, Rechte an Grundstücken und Rechte an Grundstücksrechten des eingetragenen Rechtsinhabers auf den übernehmenden Rechtsträger übertragen werden sollen. Denn solchenfalls die Wirksamkeit der Übertragung durch Spaltung von der Bezeichnung der Rechte in dem Vertrag gemäß § 28 GBO abhängig machen zu wollen, würde die gesetzliche Regelung des § 126 Abs. 1 Nr. 9 und Abs. 2 Satz 1 und 2 UmwG formalistisch überspannen (BGHZ 175, 123 zu Rdnr. 25 a.E.).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 0174
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Baugenehmigung im festgesetzten Überschwemmungsgebiet?

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.10.2009 - 10 A 1074/08

1. Soll ein Bauvorhaben in einem Überschwemmungsgebiet errichtet werden, ist nach nordrhein-westfälischem Recht eine eigenständige Genehmigung bzw. Befreiung nach Wasserrecht nicht erforderlich. Nach § 113 Abs 2 Sätze 4, 5 LWG NW (WG-NW 2005) schließt die Baugenehmigung Fragen des Hochwasserschutzes ein.*)

2. Hat die zuständige Wasserbehörde ein Überschwemmungsgebiet förmlich festgesetzt und vorläufig gesichert, kann die Baugenehmigungsbehörde im Regelfall davon ausgehen, dass Gründe des Hochwasserschutzes einem in diesem Gebiet geplanten Bauvorhaben entgegenstehen. Es ist Aufgabe des Bauherrn, diese Regelvermutung zu widerlegen.*)

3. Bei der Prüfung der Voraussetzungen nach §§ 31 b Abs 4 Satz 4 WHG, 113 Abs 2 Satz 1 LWG NW (WG-NW 2005) stehen bereits für sich genommen geringfügige Verschlechterungen der Hochwassersituation einer Baugenehmigung entgegen, wenn von dem Vorhaben eine Vorbildwirkung ausgehen kann.*)

4. Für die Erteilung einer landschaftsrechtlichen Befreiung sieht der nordrhein- westfälische Gesetzgeber ein eigenständiges Genehmigungsverfahren vor. Eine Baugenehmigung kann erst nach positivem Abschluss dieses Verfahrens erteilt werden (Schlusspunkt). Die Bauaufsichtsbehörden besitzen insoweit eine Vorprüfungskompetenz.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 0163
ImmobilienImmobilien
Möglichkeiten der Verwertung eines Grundstücks

BFH, Beschluss vom 29.07.2009 - II R 2/08

1. Rechtsvorgänge unterliegen der Grunderwerbsteuer, die es ohne Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten.

2. Die Verwertungsbefugnis eines Grundstücks kann sich aus zwei Möglichkeiten der Verwertung ergeben, nämlich aus dem Recht zur Nutzung und aus dem Recht, das Grundstück wie ein Zwischenerwerber auf eigene Rechnung zu veräußern.

3. Da die Verwertung auf eigene Rechnung zu erfolgen hat, verlangen beide Möglichkeiten der Verwertung eine Beteiligung an der Substanz des Grundstücks. Bei der vorwiegend rechtlichen Verwertungsmöglichkeit durch Veräußerung erfolgt die Beteiligung an der Substanz des Grundstücks durch Teilhabe am Erlös, bei wirtschaftlicher Verwertungsbefugnis durch Nutzung muss die Substanzbeteiligung durch Wertbeteiligung in anderer Weise erfolgen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 0162
ImmobilienImmobilien
Verletzung der Räum- und Streupflicht?

OLG Koblenz, Beschluss vom 23.12.2009 - 2 U 449/09

1. Die Regeln über den Anscheinsbeweis hinsichtlich der Verletzung der Räum- und Streupflicht finden keine Anwendung, wenn der Sturz auf dem Glatteis erst längere Zeit nach dem Ende der Streupflicht eingetreten ist. Ein solcher Sachverhalt entspricht nicht mehr einem typischen Geschehensablauf, der nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache hinweist (in Anknüpfung BGH Urteil vom 04.10.1983 - VI ZR 98/82 - NJW-RR 1984, 432).*)

2. Eine analoge Anwendung des § 836 BGB kommt nicht in Betracht, wenn Regenwasser aus einem defekten Dachkanalbereich an einem Regenrohr vorbei auf den Gehweg läuft, sich dort Glatteis bildet und infolge dessen der Geschädigte stürzt. Es handelt sich hierbei nicht um die typische Gefahr, die mit dem Einsturz oder der Ablösung eines Gebäudeteils verbunden ist (in Anknüpfung an BGH Urteil vom 05.04.1990 - III ZR 4/89 - NJW-RR 1990, 1500; VersR 1976, 1084, 1085; RGZ 172, 156, 161).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 0161
ImmobilienImmobilien
Verletzung der Räum- und Streupflicht?

OLG Koblenz, Beschluss vom 11.11.2009 - 2 U 449/09

1. Die Regeln über den Anscheinsbeweis hinsichtlich der Verletzung der Räum- und Streupflicht finden keine Anwendung, wenn der Sturz auf dem Glatteis erst längere Zeit nach dem Ende der Streupflicht eingetreten ist. Ein solcher Sachverhalt entspricht nicht mehr einem typischen Geschehensablauf, der nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache hinweist (in Anknüpfung BGH Urteil vom 04.10.1983 - VI ZR 98/82 - NJW-RR 1984, 432).*)

2. Eine analoge Anwendung des § 836 BGB kommt nicht in Betracht, wenn Regenwasser aus einem defekten Dachkanalbereich an einem Regenrohr vorbei auf den Gehweg läuft, sich dort Glatteis bildet und infolge dessen der Geschädigte stürzt. Es handelt sich hierbei nicht um die typische Gefahr, die mit dem Einsturz oder der Ablösung eines Gebäudeteils verbunden ist (in Anknüpfung an BGH Urteil vom 05.04.1990 - III ZR 4/89 - NJW-RR 1990, 1500; VersR 1976, 1084, 1085; RGZ 172, 156, 161).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 0137
ImmobilienImmobilien
Wohnrecht besteht trotz Nichtwahrnehmung fort!

LG Heidelberg, Urteil vom 12.11.2009 - 7 O 14/09

Kann ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht infolge in der Person des Berechtigten liegender Gründe (hier: Pflegefall) nicht wahrgenommen werden, besteht weder ein Anspruch auf Geldersatz noch auf Gestattung der Vermietung. Umgekehrt erlischt das Wohnungsrecht nicht und es besteht kein schuldrechtlicher Anspruch auf Zustimmung zur Löschung.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 0056
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Vormerkung für Rückübertragungsanspruch wegen Pflichtverletzung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.01.2010 - 3 Wx 227/09

Der Anspruch des Grundstückseigentümers, der sein Grundstück gegen Übernahme einer Betreuungsverpflichtung übertragen hat, auf Rückübertragung für den Fall des Rücktritts wegen Verletzung dieser Vereinbarung (hier: " .... wenn G. seine in dieser Urkunde übernommenen Betreuungspflichten beharrlich nicht erfüllt oder sonstwie erheblich und nachhaltig gegen den Geist dieses Vertrages verstößt …") ist hinreichend bestimmt und kann durch eine entsprechende Eigentumsvormerkung gesichert werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 0047
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

BFH, Urteil vom 21.09.2009 - GrS 1/06

1. Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Reisen können grundsätzlich in abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung nach Maßgabe der beruflich und privat veranlassten Zeitanteile der Reise aufgeteilt werden, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind.*)

2. Das unterschiedliche Gewicht der verschiedenen Veranlassungsbeiträge kann es jedoch im Einzelfall erfordern, einen anderen Aufteilungsmaßstab heranzuziehen oder ganz von einer Aufteilung abzusehen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 0019
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kopplungsverbot des Art. 10 § 3 MRVG

OLG Frankfurt, Urteil vom 17.12.2009 - 3 U 247/08

Zur Problematik des Kopplungsverbots des Art. 10 § 3 MRVG.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 2009

IBRRS 2009, 4120
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Behinderungsbedingte Baumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen?

BFH, Urteil vom 22.10.2009 - VI R 7/09

Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Hauses können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein, wenn sie so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit stehen, dass die etwaige Erlangung eines Gegenwertes in Anbetracht der Gesamtumstände des Einzelfalles in den Hintergrund tritt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 4119
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kaufvertrag: Rückgängigmachung aufgrund Rücktrittsrechts

BFH, Urteil vom 18.11.2009 - II R 11/08

1. Wird in einem Grundstückskaufvertrag ein vom nachträglichen Eintritt bestimmter Ereignisse abhängiges Rücktrittsrecht vereinbart, unterfällt die Ausübung dieses Rechts bei vollständiger Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs dem § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG und unterliegt daher nicht der Zweijahresfrist der Nr. 1 der Vorschrift.*)

2. Ist ein solches Rücktrittsrecht befristet vereinbart, bleibt es trotz ggf. mehrfach noch innerhalb der laufenden Frist erfolgter Verlängerung bestehen, wenn jeweils wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage ein Anspruch auf Vertragsanpassung in Gestalt einer Fristverlängerung bestand.*)

3. Ist die vereinbarte Frist für die Ausübung eines derartigen Rücktrittsrechts erst einmal verstrichen, stellt eine dennoch vereinbarte "Fristverlängerung" die Begründung eines neuen Rücktrittsrechts dar. Ihm kommt nur Bedeutung zu, wenn sowohl die Neubegründung als auch die Ausübung dieses Rechts noch innerhalb der Zweijahresfrist des § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG erfolgt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 4108
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Mangelhafte Straßenreinigung: Minderung des Reinigungsentgelts?

KG, Urteil vom 27.08.2009 - 22 U 207/08

1. Die durch Rechtsverordnung festgelegte Einordnung der Straßen in bestimmte Reinigungsklassen unterliegt der Kontrolle der ordentlichen Gerichte insoweit, ob ihr Inhalt von der ermächtigenden Norm gedeckt wird und ob sie mit dem Verfassungsrecht und dem sonstigen Gesetzesrecht vereinbar ist.*)

2. Das Straßenreinigungsentgelt dient dem Ausgleich des Vorteils, der den Anliegern und Hinterliegern dadurch erwächst, dass die Straßen in öffentlichem Auftrag in einem sauberen und begehbaren Zustand gehalten werden; dabei sind auch das Ausmaß der Verschmutzung der das jeweilige Grundstück erschließenden Straße und der demgemäß dem Anlieger oder Hinterlieger vermittelte Reinigungsvorteil in die Betrachtung einzubeziehen.*)

3. Die mangelhafte Ausführung der Reinigung ist in Grenzen grundsätzlich geeignet, eine Minderung des Straßenreinigungsentgeltes zu rechtfertigen; dies jedoch nur, wenn nachhaltig ein grobes Missverhältnis zwischen dem in der maßgeblichen Rechtsverordnung vorgesehenen Reinigungsturnus und der tatsächlich erbrachten Reinigungsleistung besteht.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 4099
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Unwirksamkeit einer AGB-Unterwerfungserklärung

OLG Schleswig, Urteil vom 26.02.2009 - 5 U 71/08

Keine Unwirksamkeit einer AGB-Unterwerfungserklärung des Schuldners (gegen Schimansky WM 2008, 1049 ff.).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 4098
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Vormerkbarkeit eines Rückübertragungsanspruchs?

OLG München, Beschluss vom 12.03.2009 - 34 Wx 9/09

Eine Vormerkung, die den Rückübertragungsanspruch des Veräußerers für den Fall sichern soll, dass "die Zwangsvollstreckung in den Vertragsbesitz droht", kann im Grundbuch eingetragen werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 4096
ImmobilienImmobilien
Grundsteuer ist verfassungsgemäß!

BVerfG, Beschluss vom 18.02.2009 - 1 BvR 1334/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 4095
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Entwässerung: Pflicht zur Beauftragung bestimmter Unternehmen

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.05.2009 - 15 B 354/09

1. Eine Gemeinde darf in ihrer Entwässerungssatzung den Anschlussnehmern auferlegen, für die von ihnen vorzunehmenden Arbeiten an Grundstücksanschlussleitungen nur von der Gemeinde zugelassene Unternehmer zu beauftragen.*)

2. Das Rechtsverhältnis zu diesen Unternehmern (Benutzungsinteressenten) darf durch Satzung geregelt werden.*)

3. Die Grenzen der Regelungsbefugnis ergeben sich aus dem Zweck der Ermächtigung, den ordnungsgemäßen Betrieb der Einrichtung im Rahmen des Widmungszwecks sicherzustellen, sowie aus dem Gleichbehandlungsgebot und dem rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 4093
ImmobilienImmobilien
Heranziehung zu Hausanschlusskosten

VGH Hessen, Beschluss vom 13.01.2009 - 5 A 2186/08

1. Der Begriff der Erhebung in § 2 HessKAG bestimmt im Sinne eines Normvorbehalts, dass die Gemeinden und Landkreise kommunale Abgaben nur aufgrund einer Satzung von den Satzungsunterworfenen verlangen können, die den dort genannten Inhalt aufweist. Er stellt keinen Bezug zu dem Zeitpunkt der Heranziehung des Abgabenpflichtigen her.*)

2. Eine nach § 2 HessKAG erforderliche Satzung muss im Zeitpunkt der Entstehung der Anschlusskosten-Erstattungspflicht gelten. Eine spätere Änderung oder Aufhebung des Satzungsrechts mit Wirkung für die Zukunft lässt nicht die Befugnis der Kommune entfallen, bereits vorher entstandene Erstattungsansprüche durch Bescheid geltend zu machen (Fortsetzung der Senatsrechtsprechung aus dem Urteil vom 28. April 1982 V OE 20/80 -, HStGZ 1983, 112).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 4089
ImmobilienImmobilien
Darf Finanzamt Grundstückswert heraufsetzen?

BFH, Urteil vom 03.12.2008 - II R 19/08

1. Legt der Steuerpflichtige zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts das Gutachten eines Sachverständigen für Grundstücksbewertung vor und gelangt der Gutachter nach einer Wertermittlung sowohl im Sachwert- als auch im Ertragswertverfahren mit zutreffender Begründung dazu, dass das Grundstück ausschließlich im Ertragswertverfahren zu bewerten ist, handelt das FA rechtswidrig, wenn es den Grundstückwert ohne weitere Begründung auf den Mittelwert beider Werte feststellt.*)

2. Fehlt als letzter Schritt einer Grundstücksbewertung nach der WertV die Anpassung an die Marktverhältnisse gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 WertV, ist der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts (noch) nicht geführt. Die Preisbildung am Grundstücksmarkt richtet sich nicht nur nach den Ertragserwartungen der Nachfrager.*)

3. Beim Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 146 Abs. 7 BewG i.d.F. vor 2007 war auf die Wertverhältnisse vom Bewertungsstichtag abzustellen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 4086
ImmobilienImmobilien
Abwehrschutz gegen denkmalbeeinträchigende Baumaßnahmen

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.09.2009 - 8 A 10710/09

1. Der Eigentümer eines geschützten Kulturdenkmals ist berechtigt, die denkmalrechtliche Genehmigung eines benachbarten Vorhabens anzufechten und im Falle der Rechtswidrigkeit der Genehmigung deren Aufhebung zu beanspruchen, wenn das Vorhaben die Denkmalwürdigkeit seines Anwesens erheblich beeinträchtigt (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 21. April 2009, BauR 2009, 1281).*)

2. Dies gilt auch, wenn das Anwesen des Eigentümers Teil einer Denkmalzone ist und er sich gegen ein Vorhaben wendet, das ebenfalls innerhalb der Denkmalzone verwirklicht werden soll.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 4085
ImmobilienImmobilien
Bestimmung der innergemeindlichen Zuständigkeit

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.03.2009 - 8 S 31/08

Bestimmt sich die innergemeindliche Zuständigkeit für eine Beschlussfassung nach Wertgrenzen, so steht dem jeweiligen Organ bzw. Organteil eine Einschätzungsprärogative zu.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 4066
ImmobilienImmobilien
Europarecht - Besteuerung inländ. belegener Immobilien und Freier Kapitalverkehr

EuGH, Urteil vom 15.10.2009 - C-35/08

Zur Abzugsfähigkeit von Verlusten aus Vermietung von den zu besteuernden Einkünften eines Steuerpflichtigen sowie zur günstigeren steuerliche Behandlung nur für im Inland belegene Immobilien unter Berücksichtigung des Grundsatzes des Freien Kapitalverkehr innerhalb der EG.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 4038
ImmobilienImmobilien
Hausratversicherer: Hinweispflicht auf Neuwertversicherung?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.10.2008 - 7 U 186/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 4032
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Subsidiarität des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs

BGH, Urteil vom 30.10.2009 - V ZR 17/09

Der zivilrechtliche Entschädigungsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB wegen Lärmbelästigungen tritt auch dann hinter die im Planfeststellungsverfahren gegebenen Rechtsbehelfe zurück, wenn der Vorhabenträger die den Nachbar schützenden Planvorgaben nicht einhält (Fortführung von Senat, BGHZ 161, 323).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 4031
ImmobilienImmobilien
Gebäude-Abriss und Grundstücksverkauf: Einheitlicher Umsatz

EuGH, Urteil vom 19.11.2009 - C-461/08

Art. 13 Teil B Buchst. g i.V.m. Art. 4 Abs. 3 Buchst. a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG ist dahin auszulegen, dass die Lieferung eines Grundstücks, auf dem noch ein altes Gebäude steht, das abgerissen werden muss, damit an seiner Stelle ein Neubau errichtet werden kann, und mit dessen vom Verkäufer übernommenen Abriss schon vor der Lieferung begonnen worden ist, nicht unter die in der ersten dieser beiden Bestimmungen vorgesehene Befreiung von der Mehrwertsteuer fällt. Solche aus Lieferung und Abriss bestehenden Umsätze bilden mehrwertsteuerlich einen einheitlichen Umsatz, der unabhängig davon, wie weit der Abriss des alten Gebäudes zum Zeitpunkt der tatsächlichen Lieferung des Grundstücks fortgeschritten ist, in seiner Gesamtheit nicht die Lieferung des vorhandenen Gebäudes und des dazugehörigen Grund und Bodens zum Gegenstand hat, sondern die Lieferung eines unbebauten Grundstücks.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 4028
ImmobilienImmobilien
Bürgschaft - Hypothekenvormerkung mindert Sicherungwert eines Grundstücks

BGH, Urteil vom 24.11.2009 - XI ZR 332/08

Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bürgen ist eine zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf seinem Grundbesitz ruhende valutierende, dingliche Belastung grundsätzlich wertmindernd zu berücksichtigen (im Anschluss an BGHZ 151, 34 ff.). Forderungen, die sowohl durch die dingliche Belastung als auch durch die Bürgschaft gesichert werden, sind nur zu berücksichtigen, soweit sie aufgrund der dinglichen Belastung nicht getilgt werden können.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 4026
ImmobilienImmobilien
Gleichbehandlungsgrundsatz bei Erschließungskosten

VGH Bayern, Beschluss vom 16.11.2009 - 4 BV 07.1902

War die Erschließungsmaßnahme auch für den Altnutzer objektiv nützlich, darf der Neunutzer nicht allein mit den Kosten belastet werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 4021
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Haftung des Bauunternehmers für Schäden am Nachbarhaus?

OLG Koblenz, Urteil vom 18.11.2009 - 1 U 491/09

1. Kommt es im Rahmen von Bauarbeiten an einem Nachbarhaus zu Rissbildungen, so ist der Bauunternehmer nicht zum Ersatz des hieraus entstehenden Schadens verpflichtet, wenn ihm bei den Bauarbeiten weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit im Hinblick auf zu beachtende Sorgfaltsanforderungen zur Last fällt.

2. Werden bei den Rüttelarbeiten die sich aus der einschlägigen DIN-Norm ergebenden Grenzwerte eingehalten, kann ihm ein Verstoß gegen die von ihm zu beachtenden Sorgfaltsanforderungen nicht angelastet werden.

3. Der Bauunternehmer haftet auch nicht unter dem Gesichtspunkt des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs. Dieser richtet sich vielmehr gegen den Eigentümer des Grundstücks, von dem die Störungen ausgehen, regelmäßig also gegen den Bauherrn.

4. Das Gericht lässt jedoch die Revision zu, um die Frage klären zu können, ob auch der Bauunternehmer dem nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch unterliegt.




IBRRS 2009, 4006
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verstoß gegen Kopplungsverbot: Verjährung des Rückzahlungsanspruchs

BGH, Beschluss vom 29.10.2009 - V ZR 54/09

Ein Bereicherungsanspruch auf Rückzahlung einer wegen Verstoßes gegen das Koppelungsverbot (§ 11 Abs. 2 Satz 2 BauGB) unzulässigen Zahlung unterliegt auch dann nicht der Verjährung nach § 196 BGB, wenn diese Zahlung als Aufwendungsersatz im Rahmen einer Vereinbarung zur Rückabwicklung eines beiderseits nicht vollzogenen Kaufvertrags über ein im Planungsgebiet liegendes Grundstück deklariert wird.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 3993
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Brand nach Eigeneinbau eines Holzofens: Versicherungsschutz

OLG Celle, Urteil vom 09.07.2009 - 8 U 40/09

1. Ein Versicherungsnehmer führt den Versicherungsfall des Brandes eines Hauses objektiv und subjektiv grob fahrlässig herbei, wenn er selbst einen Holzofen im Dachgeschoss eines Hauses einbaut, dieser keinen genügenden Sicherheitsabstand zu einer mit einer Holzverlattung befestigten Rigipswand hat (10 und 12 cm Abstand des Rohres zur nächsten Latte), eine Abnahme durch den Schornsteinfegermeister nicht erfolgt ist, der Ofen mit Koks befeuert wird und der Versicherungsnehmer das Haus während des Betriebs des Ofens verlässt, so dass es dann infolge des ungenügenden Sicherheitsabstandes zu einem Brand kommt.*)

2. Ist ein derartiger Ofen durch den Versicherungsnehmer erst nach Antragstellung eingebaut worden, kommt auch eine Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Gefahrerhöhung nach §§ 23, 25 VVG a.F. in Betracht.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 3992
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Hausratversicherer: Hinweispflicht auf Neuwertversicherung?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.02.2009 - 7 U 186/08

Zu der Frage, ob die Versicherung gegenüber dem Versicherungsnehmer eine Hinweispflicht auf Neuwertversicherung hat.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 3990
ImmobilienImmobilien
Schutz der Aussicht auf Schloss Neuschwanstein?

VG Augsburg, Beschluss vom 31.08.2009 - Au 4 S 09.1084

Zu der Frage, wann eine freie Aussicht durch das öffentliche Baurecht geschützt wird.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 3989
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Ablösebetrag für Stellplätze = 100% Herstellungskosten?

VGH Hessen, Urteil vom 14.07.2009 - 3 A 1584/08

1. Die Regelung einer Stellplatz- und Ablösesatzung, nach der 100 % der Herstellungskosten sowie der Kosten der mittleren Bodenrichtwerte als Ablösebetrag veranlagt werden, verstößt weder gegen das Übermaßverbot noch gegen das Gleichbehandlungsgebot.*)

2. Weder die 60 %-Regelung, die auf die Fassung der HBO 1977 zurückgeht und die mit der HBO-Novellierung 1993 aufgehoben wurde, noch die in der Kommentarliteratur bevorzugte 80 %-Regelung der Höhe der Ablösebeträge sind wegen höherrangigen Rechts, insbesondere wegen des Übermaßverbotes, geboten.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 3982
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Unzumutbarkeit der Beseitigung der Beeinträchtigung

BGH, Urteil vom 23.10.2009 - V ZR 141/08

Im Rahmen der Abwägung, ob ein Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung eines fremden Grundstücks aus § 1004 Abs. 1 BGB nach § 275 Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist, kommt Kosten, die ohne die Inanspruchnahme des fremden Grundstücks entstanden wären, nur eingeschränkte Bedeutung zu.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 3952
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Bauträgervertrag - Großer Schadensersatz: Vorteilsausgleich für Eigenheimzulage?

BGH, Urteil vom 12.11.2009 - VII ZR 233/08

Verlangt der Erwerber einer Immobilie großen Schadensersatz, so muss er sich die im Zusammenhang mit dem Erwerb empfangene Eigenheimzulage nicht im Wege der Vorteilsausgleichung anrechnen lassen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 3943
ImmobilienImmobilien
Rechtsverzicht: Zahlung unter Nachbarn sind steuerpflichtig!

BFH, Urteil vom 04.03.2008 - IX R 36/07

Verzichtet ein Grundstückseigentümer auf ihm zustehende Rechte - zum Beispiel auf das Recht, gegen ein umstrittenes Bauvorhaben des Nachbarn gerichtlich vorzugehen -, und er erhält im Gegenzug einen Geldbetrag für sein Verhalten, so ist eine solche Zahlung steuerpflichtig.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 3938
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Beurkundungserfordernis bei Mietvertrag mit Grundstückkaufoption

KG, Urteil vom 13.12.2007 - 8 U 191/06

1. Ein die notarielle Beurkundung eines an sich formlos gültigen Rechtsgeschäftes erfordernder rechtlicher Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag liegt vor, wenn die Vereinbarungen nach dem Willen der Parteien derart voneinander abhängig sind, dass sie miteinander "stehen und fallen" sollen.*)

2. Liegen getrennte Urkunden vor, spricht die - widerlegbare - Vermutung dafür, dass die Parteien die verschiedenen Geschäfte nicht als Einheit wollten.*)

3. Enthält der Grundstückskaufvertrag eine Rücktrittsmöglichkeit für den Fall, dass der Mietvertrag nicht wirksam zustande kommen sollte, spricht diese Rücktrittsmöglichkeit dagegen, dass die beiden Verträge miteinander "stehen und fallen" sollen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 3906
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Grenzvermessung: Vermessungsingenieur darf Grundstück betreten!

OVG Saarland, Beschluss vom 06.11.2009 - 1 B 481/09

1. § 6 Abs. 1 SVermKatG begründet die Pflicht der Grundstückseigentümer, ein Betreten ihres Grundstücks zum Zweck einer von den Nachbarn beantragten Grenzvermessung zu dulden.*)

2. Die in § 26 Abs. 4 SVermKatG in Bezug genommenen Vorschriften der §§ 20 und 21 SVwVfG räumen die Möglichkeit ein, im Vorfeld des Tätigwerdens eines öffentich bestellten Vermessungsingenieurs mit Blick auf diesen einen Anschluss- oder Befangenheitsgrund geltend zu machen, ohne aber ein förmliches Ablehnungsrecht zu verleihen.*)

3. Dementsprechend ist der Einwand, es bestehe die Besorgnis der Befangenheit, unabhängig davon, ob er der Sache nach gerechtfertigt ist, nicht geeignet, einen im Wege eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens verfolgbaren Anspruch auf Unterbindung des Tätigwerdens gerade dieses Vermessungsingenieurs zu begründen. Die Frage der Befangenheit kann allenfalls im Rahmen eines nachfolgenden Anfechtungsprozesses geklärt werden und ist in einem solchen nur nach Maßgabe des § 46 SVwVfG entscheidungserheblich.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 3853
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Einkünfteerzielungsabsicht bei jahrelangem Leerstand

BFH, Urteil vom 25.06.2009 - IX R 54/08

1. Zeigt sich aufgrund bislang vergeblicher Vermietungsbemühungen, dass für das Objekt, so wie es baulich gestaltet ist, kein Markt besteht und die Immobilie deshalb nicht vermietbar ist, so muss der Steuerpflichtige - will er seine fortbestehende Vermietungsabsicht belegen - zielgerichtet darauf hinwirken, unter Umständen auch durch bauliche Umgestaltungen einen vermietbaren Zustand des Objekts zu erreichen.*)

2. Bleibt er untätig und nimmt den Leerstand auch künftig hin, spricht dieses Verhalten gegen den endgültigen Entschluss zu vermieten oder - sollte er bei seinen bisherigen, vergeblichen Vermietungsbemühungen mit Einkünfteerzielungsabsicht gehandelt haben - für deren Aufgabe.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 3850
ImmobilienImmobilien
Anschlusskosten nur bei Nutzen für Eigentümer

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.10.2009 - 2 S 721/09

§ 42 Abs. 1 S. 1 KAG ist einschränkend dahin zu verstehen, dass ein Anspruch auf Kostenersatz nur begründet werden darf für Maßnahmen, die dem Grundstückseigentümer einen Nutzen bringen, sofern der Eigentümer die Maßnahme nicht selbst beantragt oder die Gemeinde die Maßnahme mit seinem Wissen und Wollen durchgeführt hat.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 3849
ImmobilienImmobilien
Verfallklausel im Kaufvertrag

OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.11.2009 - 12 W 37/09

1. Bei einer Vereinbarung in einem Kaufvertrag, wonach der Verkäufer von seiner Übertragsverpflichtung frei werden soll, wenn der Käufer die vereinbarten Ausbauarbeiten nicht nach Ablauf einer Frist fertig stellt, handelt es sich um eine Verfallklausel, die in ihrer Wirkung einer Vertragsstrafe entspricht. Das ist grundsätzlich immer der Fall, wenn vereinbart worden ist, dass eine Vertragspartei durch die Verletzung vertraglicher Pflichten ihre an sich bestehenden Ansprüche verlieren soll. Auf eine solche Klausel sind die Vorschriften der §§ 339 ff BGB zumindest entsprechend anzuwenden.

2. Zwar sind Änderungen von Verträgen, durch denen sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen, grundsätzlich gemäß § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB formbedürftig. Dies gilt jedoch nicht für solche Änderungsvereinbarungen, die lediglich der Beseitigung einer bei der Abwicklung des Geschäfts aufgetretenen Schwierigkeit dienen und den Inhalt der Leistungspflichten im Kern unberührt lassen bzw. für solche Änderungen, die die Veräußerungs- und Erwerbspflichten weder verschärfen noch erweitern; hierzu zählen kurzfristige Stundungen ebenso wie Verlängerungen von Fristen für die Ausübung eines Rücktrittsrechts oder - wie hier - den Eintritt einer bestimmten Rechtsfolge.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 3841
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Zwangsgeld zur Erfüllung von Stellplatzbaulasten

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.11.2009 - 8 A 10851/09

1. Die durch Baulast gesicherte Verpflichtung, einen Stellplatz für Kraftfahrzeuge zugunsten eines Nachbargrundstücks zur Verfügung zu halten, wird nur erfüllt, wenn der Stellplatz den Eigentümern des begünstigten Nachbargrundstücks tatsächlich dauerhaft zur Verfügung steht.*)

2. Dem Erlass einer bauaufsichtlichen Verfügung zur Durchsetzung einer Stellplatzbaulast steht nicht entgegen, dass die Eigentümer des begünstigten Grundstücks kein ziviles Nutzungsrecht an dem Stellplatz haben.*)

3. Zum Ermessen beim Erlass einer bauaufsichtlichen Verfügung zur Durchsetzung einer Baulast.*)

Dokument öffnen Volltext