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Sachgebiet: Immobilien

5130 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2009

IBRRS 2009, 2020
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Welcher Schallschutz ist bei Verweis auf DIN 4109 geschuldet?

BGH, Urteil vom 04.06.2009 - VII ZR 54/07

1. Welcher Schallschutz für die Errichtung von Eigentumswohnungen geschuldet ist, ist in erster Linie durch Auslegung des Vertrages zu ermitteln. Wird ein üblicher Qualitäts- und Komfortstandard geschuldet, muss sich das einzuhaltende Schalldämm-Maß an dieser Vereinbarung orientieren. Der Umstand, dass im Vertrag auf eine "Schalldämmung nach DIN 4109" Bezug genommen ist, lässt schon deshalb nicht die Annahme zu, es seien lediglich die Mindestmaße der DIN 4109 vereinbart, weil diese Werte in der Regel keine anerkannten Regeln der Technik für die Herstellung des Schallschutzes in Wohnungen sind, die üblichen Qualitäts- und Komfortstandards genügen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 14. Juni 2007 - VII ZR 45/06, BGHZ 172, 346).*)

2. Kann der Erwerber nach den Umständen erwarten, dass die Wohnung in Bezug auf den Schallschutz üblichen Qualitäts- und Komfortstandards entspricht, muss der Unternehmer, der hiervon vertraglich abweichen will, den Erwerber deutlich hierauf hinweisen und ihn über die Folgen einer solchen Bauweise für die Wohnqualität aufklären. Der Verweis des Unternehmers in der Leistungsbeschreibung auf "Schalldämmung nach DIN 4109" genügt hierfür nicht.*)




IBRRS 2009, 2017
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Vorwirkung einer Enteignung durch vorbereitende Planungen

BGH, Beschluss vom 27.05.2009 - III ZR 285/08

Bereits die Bekanntgabe der Linienführung einer Bundesfernstraße nach § 16 Abs. 1 FStrG kann als "Vorwirkung" der Enteignung eines für den Bau dieser Straße benötigten Grundstücks anzusehen sein (im Anschluss an Senatsurteil vom 26. Januar 1978 - III ZR 184/75 - DVBl. 1978, 378 und Senatsbeschluss vom 27. Februar 1992 - III ZR 195/90 - BayVBl. 1993, 445).*)

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IBRRS 2009, 2012
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht

BGH, Urteil vom 29.05.2009 - V ZR 137/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 2009
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 15.05.2008 - V ZR 204/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 2001
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Unterlassung einer unzulässigen Vertiefung

BGH, Urteil vom 29.05.2009 - V ZR 15/08

Die auf Unterlassung einer unzulässigen Vertiefung gerichtete Klage erfordert nicht die Angabe der Bodenfestigkeit des bedrohten Grundstücks (Abgrenzung zu Senat, Urt. v. 24. Februar 1978, V ZR 95/75, NJW 1978, 1584 u. Urt. v. 27. November 1981, V ZR 42/79, WM 1982, 68).*)

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IBRRS 2009, 1977
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht

BGH, Urteil vom 14.05.2009 - IX ZR 141/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 1969
ImmobilienImmobilien
Grundstücksrecht

BGH, Urteil vom 06.03.2009 - V ZR 103/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 1929
ImmobilienImmobilien
Schaffung einer Zuwegung: wirtschaftlich zumutbar?

OLG Celle, Urteil vom 11.02.2009 - 4 U 36/08

Ist zu klären, ob für einen Grundstückseigentümer die Schaffung eines Zugangs von dem öffentlichen Weg zu abgeschnittenen Grundstücksteilen auf seinem Grundstück wirtschaftlich zumutbar oder der Nachbar zur Duldung der Benutzung seines Grundstücks verpflichtet ist, ist für die Frage der Zumutbarkeit das Verhältnis der für die Schaffung einer Zuwegung notwendigen Kosten zu der Wirtschaftlichkeit der Nutzung des Grundstücks entscheidend; auf die Beeinträchtigung des auf Duldung des Notwegs in Anspruch genommenen Nachbarn ist in diesem Zusammenhang nicht abzustellen.*)

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IBRRS 2009, 1811
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Zwangsversteigerung: Doppelausgebot

OLG Celle, Urteil vom 20.05.2009 - 3 U 268/08

Kommt es im Rahmen der Zwangsversteigerung eines Grundstücks zum Doppelausgebot, sind die nach den gesetzlichen und den abweichenden Bedingungen abgegebenen Gebote in ihrem wirtschaftlichen Wert zu vergleichen.*)

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IBRRS 2009, 1810
ImmobilienImmobilien
Mehrfache Abtretung einer Sicherungsgrundschuld

OLG Celle, Urteil vom 27.05.2009 - 3 U 292/08

1. Die formularmäßige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einer notariellen Urkunde über die Bestellung einer Grundschuld ist auch mit Blick auf die freie Abtretbarkeit von Grundschuld und gesicherter Forderung nicht unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB (n.F.).*)

2. Grundschulden, die vor Inkrafttreten des Risikobegrenzungsgesetzes erworben worden sind, können uneingeschränkt gutgläubig einredefrei erworben werden, was in dem Fall, in dem die Verbindung zwischen Grundschuld und gesicherter Forderung durch den Sicherungsvertrag verloren gegangen ist, die Zwangsvollstreckung in Höhe des Nennwerts der Grundschuld ermöglicht, auch wenn die gesicherte Forderung tatsächlich in geringerer Höhe valutiert.*)

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IBRRS 2009, 1803
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Auslegung einer dem Bauträger erteilten Vollmacht

OLG München, Beschluss vom 27.04.2009 - 34 Wx 22/09

1. Zur Auslegung einer dem Bauträger erteilten Vollmacht zur Vertretung des Erwerbers von Wohnungseigentum gegenüber dem Grundbuchamt.*)

2. Wird eine Vollmacht zum Zwecke der Änderung der Teilungserklärung erteilt und mit Bindungen im Innenverhältnis ausgestaltet, umfasst diese in aller Regel nicht die Befugnis, auch Dienstbarkeiten zu bestellen, selbst wenn die Vollmacht dem Grundbuchamt gegenüber als „Generalvollmacht“ bezeichnet ist.*)

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IBRRS 2009, 1686
ImmobilienImmobilien
Schadensrecht - Spielplatz einer Wohnanlage: Elterliche Aufsichtspflicht?

BGH, Urteil vom 24.03.2009 - VI ZR 199/08

Normal entwickelten Kindern im Alter von 7 1/2 Jahren ist im Allgemeinen das Spielen im Freien auch ohne Aufsicht gestattet, wenn die Eltern sich über das Tun und Treiben in großen Zügen einen Überblick verschaffen.*)

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IBRRS 2009, 1682
ImmobilienImmobilien
Schadensrecht - Spielplatz einer Wohnanlage: Elterliche Aufsichtspflicht?

BGH, Urteil vom 24.03.2009 - VI ZR 51/08

Ein Aufsichtspflichtiger muss dafür sorgen, dass ein Kind im Alter von 5 1/2 Jahren auf einem Spielplatz in regelmäßigen Abständen von höchstens 30 Minuten kontrolliert wird.*)

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IBRRS 2009, 1564
ImmobilienImmobilien
Vorsteuerabzug aus Herstellungskosten eines Gebäudes?

BFH, Urteil vom 11.03.2009 - XI R 69/07

Ein Unternehmer, der ein gemischtgenutztes Gebäude zum Teil für steuerfreie Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt und zum Teil für private Wohnzwecke verwendet, hat auch für die Zeit ab dem 1. April 1999 keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten des Gebäudes (vgl. für die Zeit bis zum 1. April 1999 BFH-Urteil vom 8. Oktober 2008 XI R 58/07).*)

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IBRRS 2009, 1563
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verjährungshemmung durch Aufrechnung nur in Höhe der Klageforderung

BGH, Beschluss vom 20.03.2009 - V ZR 208/07

Die Verjährungshemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 5 BGB setzt voraus, dass sich die Aufrechnung gegen eine Forderung richtet, die Gegenstand des Rechtsstreits ist. Daran fehlt es hinsichtlich des die Hauptforderung übersteigenden Teils der Gegenforderung.*)

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IBRRS 2009, 1556
ImmobilienImmobilien
Bauspar-Kontokorrentkonto für Ehepartner

BGH, Urteil vom 31.03.2009 - XI ZR 288/08

Ein Kontokorrentkonto, das eine Bausparkasse für Bausparer führt, ist in Fällen, in denen ein Ehepaar den Bauspardarlehensvertrag gemeinsam geschlossen hat, ein so genanntes "Oder-Konto" und jeder Ehepartner allein kann die Auszahlung eines Kontoguthabens an sich verlangen.

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IBRRS 2009, 1555
ImmobilienImmobilien
Privater Stromerzeuger als Unternehmer?

BFH, Urteil vom 18.12.2008 - V R 80/07

1. Ein in ein Einfamilienhaus eingebautes Blockheizkraftwerk, mit dem neben Wärme auch Strom erzeugt wird, der ganz oder teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich gegen Entgelt in das allgemeine Stromnetz eingespeist wird, dient der nachhaltigen Erzielung von Einnahmen aus der Stromerzeugung.*)

2. Eine solche Tätigkeit begründet daher - unabhängig von der Höhe der erzielten Einnahmen - die Unternehmereigenschaft des Betreibers, auch wenn dieser daneben nicht anderweitig unternehmerisch tätig ist.*)

3. Der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung des Blockheizkraftwerks ist unter den allgemeinen Voraussetzungen des § 15 UStG zu gewähren.*)

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IBRRS 2009, 1554
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grob fahrlässig herbeigeführter Frostschaden

OLG Köln, Urteil vom 06.05.2008 - 9 U 110/07

Kommt es zu einem Wasseraustritt, weil der Versicherungsnehmer – obwohl er die Möglichkeit dazu hat – die Wasser führenden Anlagen und Einrichtungen in einer leerstehenden Halle nicht abgesperrt und entleert hat, so ist der Versicherungsfall durch Wasseraustritt grob fahrlässig herbeigeführt.

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IBRRS 2009, 1544
ImmobilienImmobilien
Gescheiterte Tilgung: Vollstreckung zulässig!

OLG Nürnberg, Urteil vom 30.03.2009 - 14 U 1058/08

Die Darlehensforderung besteht fort, wenn ein zur Darlehenstilgung verwendeter Betrag zurückerstattet werden muss. Ein Hindernis für die Vollstreckung aus der zur Sicherung der Darlehensforderung bestellten Grundschuld ergibt sich daraus nicht.*)

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IBRRS 2009, 1543
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verrechnung mit dem endgültigen Erschließungsbeitrag

BVerwG, Urteil vom 19.03.2009 - 9 C 10.08

Die in § 133 Abs. 3 Satz 2 BauGB angeordnete Verrechnung mit dem endgültigen Erschließungsbeitrag (mit Tilgungswirkung) erfolgt nur bei einer tatsächlich erbrachten Vorausleistung, nicht dagegen bei einem Erlöschen der Vorausleistungsforderung infolge Eintritts der Zahlungsverjährung.*)

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IBRRS 2009, 1515
ImmobilienImmobilien
Verkauf von durch Umgestaltung des Altbaus geschaffenen Wohnung

OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.04.2004 - 4 U 34/03

1. Der Veräußerer einer durch Umgestaltung eines Altbaus geschaffenen Eigentumswohnung haftet für Sachmängel nach den Regeln des Werkvertragsrechts.*)

2. Eine endgültige und ernstliche Erfindungserweigerung kann auch im prozessualen Bestreiten jeglicher Verantwortlichkeit unter Berufung auf einen Gewährleistungsausschluss liegen.*)

3. Ein Gewährleistungsausschluss ist bei Kaufverträgen über Eigentumswohnungen, die durch Umgestaltung von Altbauten geschaffen wurden, nur wirksam, wenn der Notar den Erwerber eingehend und ausführlich über die Folgen des Haftungsausschlusses belehrt hat. Dies hat der Veräußerer zu beweisen.*)

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IBRRS 2009, 1414
ImmobilienImmobilien
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 52/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IBRRS 2009, 1413
ImmobilienImmobilien
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 53/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IBRRS 2009, 1412
ImmobilienImmobilien
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 54/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IBRRS 2009, 1411
ImmobilienImmobilien
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 55/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IBRRS 2009, 1410
ImmobilienImmobilien
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 56/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IBRRS 2009, 1409
ImmobilienImmobilien
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 57/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IBRRS 2009, 1408
ImmobilienImmobilien
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 58/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IBRRS 2009, 1407
ImmobilienImmobilien
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 59/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IBRRS 2009, 1406
ImmobilienImmobilien
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 60/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IBRRS 2009, 1405
ImmobilienImmobilien
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 61/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IBRRS 2009, 1404
ImmobilienImmobilien
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 62/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IBRRS 2009, 1403
ImmobilienImmobilien
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 63/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IBRRS 2009, 1402
ImmobilienImmobilien
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 64/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IBRRS 2009, 1401
ImmobilienImmobilien
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 65/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IBRRS 2009, 1400
ImmobilienImmobilien
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 66/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IBRRS 2009, 1399
ImmobilienImmobilien
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 67/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IBRRS 2009, 1398
ImmobilienImmobilien
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 68/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IBRRS 2009, 1397
ImmobilienImmobilien
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 69/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IBRRS 2009, 1386
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Konkludentes Zustandekommen von Wasserversorgungsvertrag?

KG, Urteil vom 18.02.2009 - 11 U 38/08

Zum Zustandekommen eines Wasserver- und -entsorgungsvertrages durch konkludentes Handeln (Anschluss BGH, 10. Dezember 2008, VIII ZR 293/07).*)

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IBRRS 2009, 1385
ImmobilienImmobilien
Nachabfindung für Windenergieanlagen gemäß HöfeO

OLG Oldenburg, Beschluss vom 15.08.2008 - 10 W 2/08

Pacht- und Nutzungsentgelte, die ein Hoferbe für auf Grundstücken des Hofes errichtete Windenergieanlagen erhält, fallen unter den Nachabfindungstatbestand des § 13 Abs. 4 lit. b) HöfeO.*)

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IBRRS 2009, 1374
ImmobilienImmobilien
Bauherrenhaftung für Schäden am Nachbargrundstück

LG Tübingen, Urteil vom 20.11.2008 - 1 S 233/05

Zu der Frage, nach welchen Voraussetzungen ein Bauherr für Schäden am Nachbargrundstück durch Errichtung einer Grenzmauer haftet.

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IBRRS 2009, 1369
ImmobilienImmobilien
Regressverzicht gg. Mieter bei Kfz-Haftpflichtversicherung?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.08.2008 - 4 U 1393/08

Der Regressverzicht des Gebäudeversicherers bei leicht fahrlässig verursachten Schäden am Gebäude durch den Mieter erstreckt sich nicht auf den Direktanspruch gegen die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung des Mieters.*)

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IBRRS 2009, 1367
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Nichtüberschreiten der 3-Objekt-Grenze: Gewerbl. Grundstückshandel

BFH, Urteil vom 17.12.2008 - IV R 77/06

1. Bei Nichtüberschreiten der Drei-Objekt-Grenze wird in Fällen der Grundstücksbebauung der Bereich der privaten Vermögensverwaltung nur überschritten, wenn der (unbedingte) Entschluss zur Grundstücksveräußerung spätestens im Zeitpunkt des Abschlusses der auf die Bebauung gerichteten Verträge gefasst worden ist.*)

2. Zur Frage der Nachhaltigkeit bei Errichtung mehrerer Gebäude auf einem - im Anschluss an die Bebauung veräußerten - Grundstück.*)

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IBRRS 2009, 1365
ImmobilienImmobilien
Gebühr für Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen

VG Saarlouis, Urteil vom 11.03.2009 - 5 K 910/07

1. Ein Bebauungsplan enthält nur dann eine Festsetzung der Geschossflächenzahl, wenn dies darin geregelt ist. Die solche Festsetzung kann sich dagegen nicht aus der Festsetzung einer überbaubaren Grundstücksfläche und der Anzahl der zulässigen Vollgeschosse ergeben.*)

2. Eine Gebühr für eine Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplanes kann nur verlangt werden, wenn der Befreiungsbescheid eine solche Befreiung ausdrücklich regelt.*)

3. Auch wenn das Saarländische Gebührengesetz in § 6 Abs. 3 Satz 3 bei der Festsetzung der Höhe der Befreiungsgebühr eine Vorteilsabschöpfung zulässt, darf bei der Berechnung der Gebührenhöhe das in § 6 Abs. 3 Satz 1 enthaltene Äquivalenzprinzip nicht außer acht gelassen werden.*)

4. Bei Auslegung des Begriffs „Flächenvorteil“, wie er im Besonderen Gebührenverzeichnis für die Bauaufsichtsbehörden des Saarlandes (GebVerzBauaufsicht) vom 10.04.2003 enthalten ist, muss das Äquivalenzprinzip berücksichtigt werden.*)

5. Die Berücksichtigung der Nutzungsart, wie sie bei der Gebührenberechnung nach Ziff. 7.1.1 GebVerzBauaufsicht erfolgt, ist nicht zu beanstanden.*)

6. Zur Höhe des Zinsanspruchs bei Rückforderung einer bereits gezahlten Gebühr.*)

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IBRRS 2009, 1364
ImmobilienImmobilien
Grundschuld bei mehreren Bruchteilseigentümer

OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.03.2009 - 8 U 197/08

Bestellen mehrere Bruchteilseigentümer eines Grundstücks an diesem zur Sicherung eines gemeinsam aufgenommenen Darlehens, für das sie gesamtschuldnerisch haften, eine Grundschuld, so ist der Sicherungsnehmer mangels einer entgegenstehenden Vereinbarung nicht daran gehindert, mit einem der Darlehensnehmer ohne Beteiligung des anderen zu vereinbaren, dass die auf dessen Miteigentumsanteil lastende Grundschuld auch zur Sicherung eines diesem allein gewährten Darlehens dient.*)

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IBRRS 2009, 1356
ImmobilienImmobilien
Ausübung des Vorkaufsrechts des Nutzers

BGH, Urteil vom 13.03.2009 - V ZR 157/08

1. Die Ausübung des Vorkaufsrechts des Nutzers nach § 57 SchuldRAnpG lässt die Ansprüche des Erstkäufers aus seinem Kaufvertrag grundsätzlich unberührt. Wird der Erstkäufer in dem Kaufvertrag auf das Bestehen des Vorkaufsrechts des Nutzers hingewiesen, ist das in der Regel dahin zu verstehen, dass die Ansprüche des Erstkäufers unter der auflösenden Bedingung (§ 158 Abs. 2 BGB) der Ausübung des Vorkaufsrechts stehen sollen.*)

1. Die Ausübung des Vorkaufsrechts durch einen von mehreren gemeinschaftlich vorkaufsberechtigten Nutzern für sich allein ist unwirksam. Sie steht einer Nichtausübung des Vorkaufsrechts durch ihn gleich und führt gemäß § 472 Satz 2 BGB zu einem Anwachsen seiner Berechtigung auf die verbliebenen, zum Vorkauf berechtigten Nutzer (Fortführung von Senat , Urt. v. 14. März 1962, V ZR 2/62, WM 1962, 722 und BGHZ 136, 327, 330) .*)

3. Bestehen Nutzungsbefugnisse nur jeweils an Teilflächen eines Grundstücks (§ 57 Abs. 6 Satz 1 SchuldRAnpG), kann das Vorkaufsrecht ausgeübt werden, wenn die Summe der überlassenen Flächen, an denen Nutzer bei Ausübung des Vorkaufsrechts auf Grund vor dem 3. Oktober 1990 abgeschlossener Verträge berechtigt sind, die halbe Grundstücksgröße übersteigt. Nicht erforderlich ist es, dass die vertraglichen Befugnisse derjenigen, die das Vorkaufsrecht durch Erklärung ausüben, sich auf eine solche Fläche erstreckt.*)

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IBRRS 2009, 1328
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Grundstücksgeschäft und Baubetreuungsvertrag: Rechtliche Einheit

BGH, Urteil vom 12.02.2009 - VII ZR 230/07

1. Eine rechtliche Einheit eines Baubetreuungsvertrages mit einem Grundstücksgeschäft kann bestehen, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass der Auftraggeber gerade an der Bebauung eines bestimmten Grundstücks zu den Bedingungen des Baubetreuungsvertrages interessiert ist.*)

2. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts in einem Vertrag steht der rechtlichen Einheit mit einem anderen Vertrag nicht entgegen (Fortführung von BGH, Urteil vom 24. September 1987 - VII ZR 306/86, BGHZ 101, 393; Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 6. Dezember 1979 - VII ZR 313/78, BGHZ 76, 43 und Urteil vom 6. November 1980 - VII ZR 12/80, BGHZ 78, 346).*)

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IBRRS 2009, 1319
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Asbesthaltige Fassade: Offenbarungspflichtiger Mangel?

BGH, Urteil vom 27.03.2009 - V ZR 30/08

1. Baustoffe, die bei der Errichtung eines Wohnhauses gebräuchlich waren, später aber als gesundheitsschädlich erkannt worden sind, können einen Mangel der Kaufsache begründen, der ungefragt zu offenbaren ist; Fragen des Vertragspartners müssen vollständig und richtig beantwortet werden.*)

2. Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragschluss sind im Sachbereich der §§ 434 ff. BGB nach Gefahrübergang grundsätzlich ausgeschlossen; das gilt jedoch zumindest dann nicht, wenn der Verkäufer den Käufer über die Beschaffenheit der Sache arglistig getäuscht hat.*)




IBRRS 2009, 1312
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Herausgabeanspruch des Hausmeisters für Zentralschlüssel

OLG Koblenz, Beschluss vom 14.04.2009 - 5 W 219/09

1. Ein Hausmeister einer Wohnungseigentumsanlage, der Mitarbeitern den Zentralschlüssel zur Durchführung von Arbeiten in einzelnen Wohnungen überlässt, bleibt Besitzer des Schlüssels; die Mitarbeiter sind bloße Besitzdiener.

2. Lässt der Mitarbeiter den Schlüssel versehentlich in einer Eigentumswohnung zurück, steht dem Hausmeister ungeachtet seiner konkreten Besitzart ein Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes zu. Dieser Anspruch kann vorläufig durch Herausgabeanordnung an den Gerichtsvollzieher als Sequester gesichert werden, die erforderlichenfalls mit einer Durchsuchungsgestattung nach § 758 a ZPO zu versehen ist.

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