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Sachgebiet: Immobilien

5129 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2009

IBRRS 2009, 1308
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kündigung der Mitgliedschaft in Wohnungsgenossenschaft:?

BGH, Urteil vom 19.03.2009 - IX ZR 58/08

Der Insolvenzverwalter kann die Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft kündigen. Das insolvenzrechtliche Kündigungsverbot für gemieteten Wohnraum ist auf diesen Fall nicht entsprechend anwendbar.*)

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IBRRS 2009, 1253
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Abrisskündigung zwecks wirtschaftlicher Verwertung

LG Kiel, Urteil vom 02.09.2008 - 1 S 26/08

1. Wenn ein Grundstück in Kenntnis der Unrentabilität gekauft wird und der Vermieter auf dem Grundstück nach Abriss der alten neue Gebäude errichten will, dann erleidet er durch die Fortsetzung der Mietverhältnisse keine erheblichen Nachteile. Eine Verwertungskündigung scheidet deshalb aus.

2. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis nicht extrem günstig war.

3. Wenn die Umstände, die zur Verwertungskündigung berechtigen, bereits in der Person des Voreigentümers gegeben waren, kann eine Ausnahme hiervon geboten sein.

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IBRRS 2009, 1226
ImmobilienImmobilien
Steuerbefreiung der Grundstücksübertragung bei gemischter Nutzung?

BFH, Urteil vom 26.02.2009 - II R 69/06

1. Nutzen Eheleute nur einen Teil des Hauses zu eigenen Wohnzwecken, während der andere Teil von Dritten bewohnt wird oder anderen als Wohnzwecken dient, und wendet der eine Ehegatte dem anderen freigebig das Eigentum oder Miteigentum an dem Haus zu, ist die Zuwendung nur hinsichtlich der von den Ehegatten selbst bewohnten Flächen steuerfrei.*)

2. Zu den von den Ehegatten selbst bewohnten Flächen zählen auch von nahen Angehörigen der Ehegatten zu Wohnzwecken benutzte Räume, wenn diese Personen einen gemeinsamen Hausstand mit den Ehegatten führen.*)

3. Ein von einem der Ehegatten genutztes häusliches Arbeitszimmer, das im Wohnbereich belegen ist, ist auch dann der Wohnnutzung der Ehegatten zuzurechnen, wenn es an den Arbeitgeber des Ehegatten vermietet ist.*)

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IBRRS 2009, 1213
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Vollständige Videoüberwachung und zu erbringende Eigenleistung

OLG Schleswig, Urteil vom 23.12.2008 - 11 U 89/08

Die vertragliche Pflicht, eine Wechselsprechanlage mit Türöffner und Videoüberwachung zu liefern, gilt für alle mit einem Türöffner zu öffnenden Türen, wenn eine Einschränkung nicht klar vereinbart ist. Die Installation der Videoüberwachung über den Fernseher des Wohnungsmieters ist als teilweise Eigenleistung ausdrücklich zu vereinbaren.*)

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IBRRS 2009, 1203
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Eintrittspflicht bei Gebäudeschaden durch "Erdfall"

OLG Jena, Urteil vom 11.03.2009 - 4 U 107/07

1. Ein Gebäudeversicherer haftet auch für solche Schäden an dem versicherten Objekt, die nachweislich nicht auf einer unmittelbaren Einwirkung eines in dem Versicherungsvertrag genannten Elementarereignisses (hier Erdfall) beruhen, wenn das die Haftung des Versicherers begrenzende Unmittelbarkeitserfordernis nicht vertraglich vereinbart wurde.*)

2. Der Versicherungsfall – hier Gebäudeschaden – tritt nicht schon mit der Bildung des Elementarereignisses (Erdfall) selbst ein, sondern erst mit dem hierdurch an dem versicherten Objekt verursachten Gebäudeschaden. Ausgehend vom Sinn und Zweck der Schadensversicherung (gegen Elementarschäden) ist unter dem Ereignis, dessen Eintritt notwendige Bedingung der Leistungspflicht des Versicherers ist, stets der Beginn der schädigenden Einwirkung auf die versicherte Sache zu sehen und nicht schon der Beginn des Elementarereignisses selbst. Manifestiert sich danach der – schon vor Abschluss der Schadensversicherung – aufgetretene Erdfall erst während der Vertragslaufzeit in dem versicherten Objekt und führt erst dann zu einem Gebäudeschaden, hat der Versicherer auch für diesen Schaden einzustehen.*)

3. Bei einem – wie hier – sich progressiv entwickelnden Erdfall ändert sich nichts an der Einstandspflicht des Versicherers, wenn sich in den Vertragsbedingungen kein Hinweis darauf findet, dass der Erdfall sich als „plötzliches Ereignis“, also quasi als unmittelbar eintretender Einsturz des Erdbodens darstellen müsste.

In den hier einschlägigen Bedingungen (SV-ELW 2002 der Versicherung) findet sich keine Einschränkung auf einen solchen „plötzlichen“ und unmittelbaren Zusammenhang zwischen der versicherten Gefahr „Erdfall“ und dem Gebäudeschaden. Aus § 2 SV-ELW 2002 ergibt sich – für die Leistungspflicht des Versicherers – lediglich, dass die versicherte Sache durch einen Erdfall beschädigt wird. Das bedeutet aber für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer, der sich bei verständiger Würdigung und aufmerksamer Durchsicht der Versicherungsbedingungen bemüht, das Bedingungswerk zu erfassen, dass Ersatz auch dann geleistet wird, wenn sich der Erdfall – d. h. der naturbedingte Einsturz des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen – progredient, also über einen längerfristigen Zeitraum entwickelt hatte.*)

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IBRRS 2009, 1186
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Rücktritt des Käufers nach Zahlung des Kaufpreises

BGH, Urteil vom 22.01.2009 - IX ZR 66/07

Tritt der durch eine Vormerkung gesicherte Käufer nach Zahlung des Kaufpreises wegen eines Rechtsmangels von dem Grundstückskaufvertrag zurück und wird danach ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Verkäufers eröffnet, kann der Insolvenzverwalter von dem Käufer Bewilligung der Löschung der Vormerkung verlangen, ohne an ihn den Kaufpreis aus der Masse erstatten zu müssen.*)

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IBRRS 2009, 1185
ImmobilienImmobilien
Aufgebot bei unbekanntem Gläubiger eines Briefrechts

BGH, Beschluss vom 29.01.2009 - V ZB 140/08

1. Der Gläubiger eines Briefgrundpfandrechts ist im Sinne von §§ 1170, 1171 BGB auch dann unbekannt, wenn der für das Grundpfandrecht erteilte Brief unauffindbar und der Aufenthalt des letzten bekannten Inhabers unbekannt ist.*)

2. Die Vorschriften der §§ 265, 266 ZPO sind auch im Aufgebotsverfahren anzuwenden.*)

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IBRRS 2009, 1169
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schadensersatz bei mangelhafter Eigentumswohnung

BGH, Urteil vom 12.03.2009 - VII ZR 26/06

1. Der Erwerber einer mangelhaften Eigentumswohnung kann Schadensersatz wegen Nichterfüllung in der Weise geltend machen, dass er die Eigentumswohnung zurückgibt und Ausgleich dafür verlangt, dass nach Rückgabe der Wohnung seinen Aufwendungen kein entsprechender Gegenwert gegenübersteht.

Der ausgebliebene Gegenwert bemisst sich hierbei grundsätzlich nach der Höhe der Aufwendungen zur Erlangung der Gegenleistung und der Kosten, die den Erwerber allein aufgrund des Umstands trafen, dass er Empfänger der mangelhaften Gegenleistung wurde.*)

2. Zu den Aufwendungen, die der Erwerber einer Eigentumswohnung bei dieser Schadensberechnung geltend machen kann, gehören grundsätzlich auch die Kosten für die Finanzierung des Erwerbs der Wohnung.*)

3. Bei der Schadensberechnung sind im Falle der Vermietung die vom Erwerber erzielten Mieteinnahmen abzuziehen.*)




IBRRS 2009, 1168
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Eigentümer haftet für Zustand der Wohnung - auch bei "Messi"!

VG Arnsberg, Beschluss vom 09.05.2008 - 3 L 336/08

Gesundheitsgefahren, die von einer Wohnung ausgehen, hat deren Eigentümer zu beseitigen - selbst dann, wenn diese durch den Mieter hervorgerufen worden sind.

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IBRRS 2009, 1162
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Regressanspruch des Gebäude- gegen Haftpflichtversicherer

OLG München, Urteil vom 18.02.2009 - 20 U 4595/08

Nur wenn der Mieter einen Schaden am Gebäude durch leichte und nicht etwa durch grobe Fahrlässigkeit verursacht hat, steht dem Gebäudeversicherer steht nach den Grundsätzen der Doppelversicherung analog § 59 Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. ein Anspruch auf anteiligen Ausgleich gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters zu.

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IBRRS 2009, 1149
ImmobilienImmobilien
Erhaltungspflichten des Nießbrauchers?

BGH, Urteil vom 23.01.2009 - V ZR 197/07

Die aus § 1041 Satz 1 und 2 BGB folgenden Erhaltungspflichten des Nießbrauchers werden durch die Vorschrift des § 1050 BGB nicht eingeschränkt.*)

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IBRRS 2009, 1148
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Beschluss über Aufstellung oder Ausführung des Teilungsplans

BGH, Beschluss vom 19.02.2009 - V ZB 54/08

Beschlüsse über die Aufstellung oder die Ausführung des Teilungsplans, die der sofortigen Beschwerde unterliegen, sind den Beteiligten zuzustellen; die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde beginnt mit der Zustellung.*)

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IBRRS 2009, 1143
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Zwangsanschluss von Gewerbegrundstücken

VG Frankfurt/Oder, Urteil vom 17.11.2008 - 5 K 1080/04

§ 3 Abs. 7 GewAbfV ermöglicht es dem gewerblichen Abfallbesitzer nicht, bei grundstücksweise geregeltem Anschluss- und Benutzungszwang den auf seinem Gewerbegrundstück in geringer Menge angefallenen gewerblichen Siedlungsabfall auf sein 3 km entferntes Wohngrundstück zu verbringen und dort in die Restmülltonne zu entsorgen.

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IBRRS 2009, 1123
ImmobilienImmobilien
Notariell beurkundetes Kaufvertragsangebot

KG, Beschluss vom 21.10.2008 - 1 W 247/08

1. Wird in einem notariell beurkundeten Kaufvertragsangebot die Vollmacht zur Abgabe der Eintragungsbewilligung unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass das nach Ablauf einer hierfür gesetzten Frist frei widerrufliche Angebot nicht vor Zugang der Annahme gegenüber dem Angebotsempfänger widerrufen wurde, so ist der Eintritt dieser negativen Bedingung in der Form des § 29 GBO nachzuweisen.*)

2. Eine notariell beurkundete Erklärung des Angebotsempfängers, ihm sei ein Widerruf des Vertragsangebots nicht zugegangen, genügt den Anforderungen des § 29 GBO nicht, weil sich die Beweiskraft der notariellen Beurkundung lediglich darauf beschränkt, dass eine derartige Erklärung abgegeben wurde, nicht aber auch deren Richtigkeit umfasst (§§ 418, 415 ZPO).*)

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IBRRS 2009, 1122
ImmobilienImmobilien
Notariell beurkundetes Kaufvertragsangebot

KG, Beschluss vom 21.10.2008 - 1 W 246/08

1. Wird in einem notariell beurkundeten Kaufvertragsangebot die Vollmacht zur Abgabe der Eintragungsbewilligung unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass das nach Ablauf einer hierfür gesetzten Frist frei widerrufliche Angebot nicht vor Zugang der Annahme gegenüber dem Angebotsempfänger widerrufen wurde, so ist der Eintritt dieser negativen Bedingung in der Form des § 29 GBO nachzuweisen.*)

2. Eine notariell beurkundete Erklärung des Angebotsempfängers, ihm sei ein Widerruf des Vertragsangebots nicht zugegangen, genügt den Anforderungen des § 29 GBO nicht, weil sich die Beweiskraft der notariellen Beurkundung lediglich darauf beschränkt, dass eine derartige Erklärung abgegeben wurde, nicht aber auch deren Richtigkeit umfasst (§§ 418, 415 ZPO).*)

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IBRRS 2009, 1121
ImmobilienImmobilien
Unterbliebene Mitübertragung einer Grunddienstbarkeit

OLG Brandenburg, Urteil vom 27.11.2008 - 5 U 165/07

Wird ein Grundbuch aufgrund einer unterbliebenen Mitübertragung einer Grunddienstbarkeit auf ein neu angelegtes Grundbuchblatt und der damit verbundenen Löschungsfiktion unrichtig, ist das Grundbuchamt lediglich zur Eintragung eines Amtswiderspruchs, nicht aber zur Nachholung der unterbliebenen Übertragung befugt. Der Erwerber eines Grundstücks, das mit einer Grunddienstbarkeit belastet ist, kann gutgläubig lastenfreies Eigentum erwerben, wenn im Zusammenhang mit seiner Eintragung als Eigentümer im Grundbuch die Mitübertragung der Grunddienstbarkeit auf ein neu angelegtes Grundbuchblatt unterbleibt.*)

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IBRRS 2009, 1108
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kaufpreis netto oder brutto?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26.08.2008 - 3 W 14/08

Die in einem notariell beurkundeten Grundstückskaufvertrag getroffene Regelung: "... Die Verkäuferin optiert hinsichtlich der mit diesem Vertrag vereinbarten Grundstücksübertragung zur Umsatzsteuerpflicht (§ 9 UStG). Der in diesem Vertrag aufgeführte Kaufpreis ist ein Nettokaufpreis; Steuerschuldner der auf den Kaufpreis errechneten Umsatzsteuer ist die Käuferin (§ 13 UStG) ..." ist dahin auszulegen, dass als vertraglich geschuldeter Kaufpreis nur der Nettobertrag vereinbart ist.*)

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IBRRS 2009, 1070
ImmobilienImmobilien
Versorgungsleistungen als Gegenleistung für Grundstücksübertragung

BGH, Urteil vom 06.02.2009 - V ZR 130/08

Dass in einem Vertrag als Gegenleistung für die Übertragung eines Hausgrundstücks vereinbarte Versorgungsleistungen nur so lange geschuldet sein sollen, wie sie von dem Verpflichteten in dem übernommenen Haus erbracht werden können, führt nicht ohne weiteres zur Sittenwidrigkeit der vereinbarten Regelung.*)

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IBRRS 2009, 1069
ImmobilienImmobilien
Erschließung eines Grundstücks

BGH, Urteil vom 20.02.2009 - V ZR 184/08

Der Erschließung eines Grundstücks im Sinne von § 116 Abs. 1 Nr. 2 SachenRBerG dienen auch Ver- und Entsorgungsanlagen, die für die spezifische Nutzung des Grundstücks - hier: Betrieb eines Zementwerks - erforderlich sind.*)

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IBRRS 2009, 1023
ImmobilienImmobilien
Rechtsbeachtliche Duldung eines illegalen Gebäudes?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.11.2008 - 7 A 103/08

1. Eine an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gerichtete Ordnungsverfügung kann dem geschäftsführenden Gesellschafter unter seiner - mit dem Sitz der Gesellschaft nicht identischen - Postanschrift zugestellt werden.*)

2. Richtiger Adressat für die Inanspruchnahme als Zustandsstörer wegen der Illegalität eines Gebäudes auf einem mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstück ist der Erbbauberechtigte (hier: die GbR als Erbauberechtigte).*)

3. Eine rechtsbeachtliche Duldung eines illegalen Gebäudes ist erst dann anzunehmen, wenn die zuständige Baubehörde in Kenntnis der formellen und ggf. materiellen Illegalität zu erkennen gibt, dass sie sich auf Dauer mit dessen Existenz abzufinden gedenkt.*)

4. Rechtsirrige Äußerungen von Behördenvertretern, ein Gebäude sei rechtmäßig, sind nicht als "aktive Duldung" zu werten und können auch im Hinblick auf eine "Verwirkung" kein schützenswertes Vertrauen auf den Fortbestand eines unrechtmäßigen Gebäudes begründen.*)

5. Selbst Fehlverhalten von Amtsträgern, die ein illegales und materiell-rechtswidriges Verhalten zumindest sehenden Auges in Kauf genommen haben, hindert die Bauaufsichtsbehörde nicht, wieder baurechtmäßige Zustände zu bewirken.*)

6. Die Bauaufsichtsbehörde, die eine GbR als Störerin in Anspruch nimmt, kann auch die einzelnen Gesellschafter der GbR mit dem Ziel in Anspruch nehmen, die veranschlagten Vollstreckungskosten bei nicht fristgerechter Erfüllung durch die Gesellschaft notfalls im Wege der Vollstreckung gegenüber den einzelnen Gesellschaftern beizutreiben.*)

7. Nimmt die Behörde minderjährige Gesellschafter in Anspruch, hat sie bei der Inanspruchnahme nicht bereits eventuelle künftige Haftungsbeschränkungen auf Grund des § 1629a BGB zu bedenken; solche können - nach ihrem Eintritt - ggf. gegenüber Vollstreckungsmaßnahmen geltend gemacht werden.*)

8. Ein beachtlicher Verfahrensfehler im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO liegt nicht vor, wenn es lediglich wegen der unrichtigen Annahme der Verhinderung eines ehrenamtlichen Richters des Verwaltungsgerichts zu einer "Verschiebung" der zur Entscheidung berufenen ehrenamtlichen Richter kommt.*)

9. Bei den auf gewissenhafte Amtsführung vereidigten ehrenamtlichen Richtern darf das Verwaltungsgericht regelmäßig davon ausgehen und sich ohne weitere Ermittlungen darauf verlassen, dass sie sich ihrer richterlichen Pflicht nicht ohne triftigen Grund entziehen.*)

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IBRRS 2009, 1017
ImmobilienImmobilien
Gläubigerbenachteiligung bei Verkauf von Grundstück?

BGH, Urteil vom 18.12.2008 - IX ZR 79/07

Hat der Käufer für ein mit einer Zwangshypothek belastetes Betriebsgrundstück auch unter Berücksichtigung der Übernahme dieser dinglichen Belastung eine nicht annähernd dem Verkehrswert entsprechende Zahlung zu erbringen und räumt er hinsichtlich der Differenz zwischen seiner Zahlungspflicht und dem Verkehrswert dem Verkäufer ein entgeltliches, auf den dem Verkehrswert entsprechenden Kaufpreis angerechnetes Nutzungsrecht höchstpersönlicher, unübertragbarer Art ein, kann die einen dringenden Liquiditätsbedarf des Verkäufers nahe legende, zu Lasten seiner Gläubiger wirkende Vertragsgestaltung ein Indiz für eine Kenntnis des Käufers sowohl von der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Verkäufers und als auch der Gläubigerbenachteiligung bilden.*)

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IBRRS 2009, 1001
ImmobilienImmobilien
Vertragsanpassung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

OLG Brandenburg, Urteil vom 20.11.2008 - 5 U 41/08

1. Der (dingliche) Anspruch auf Zahlung des Erbbauzinses besteht – als Entgelt für die Einräumung des Erbbaurechts -, solange das Erbbaurecht Bestand hat. Das Erbbaurecht erlischt nicht bereits mit Geltendmachung des Heimfallrechts bzw. des Übertragungsanspruchs, sondern erst mit dem dinglichen Vollzug der Übertragung des Erbbaurechts an den Grundstückseigentümer; bis dahin besteht der Erbbauzinsanspruch fort.*)

2. Grundsätzlich besteht keine Pflicht des Grundstückseigentümers, von einem Heimfallrecht Gebrauch zu machen. Für die Begründung einer solchen Pflicht bedürfte es gemäß § 11 Abs. 2 ErbbauRG i.V. mit § 311b Abs. 1 BGB (n.F.) [§ 313 Satz 1 BGB (a.F.)] einer dahingehenden notariell beurkundeten vertraglichen Vereinbarung.*)

3. Die in § 15 Abs. 3 Satz 1 InVorG geregelte Pflicht des Verfügungsberechtigten (§ 2 Abs. 3 Satz 1 VermG) zur Geltendmachung der sich aus dem Widerruf des Investitionsvorrangbescheides ergebenden Rechte (hier: § 8 Abs. 2 Satz 1 lit. c) InVorG) besteht allein gegenüber dem Berechtigten im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG, nicht aber gegenüber dem Begünstigten des Investitionsvorrangbescheides und Vertragspartner des Verfügungsberechtigten.*)

4. Ein Anspruch auf Vertragsanpassung oder Vertragsauflösung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage scheidet aus, wenn sich mit der Störung der Geschäftsgrundlage ein Risiko verwirklicht, das nach den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien in den alleinigen Risikobereich einer Vertragspartei fällt; dies gilt insbesondere – typischerweise – für das Verwendungsrisiko und das Finanzierungsrisiko des Erwerbers (Abgrenzung zu Senat, OLG-NL 2005, S. 78ff.).*)

5. Ein Verzugszins ist auf den dinglichen Erbbauzins im Hinblick auf § 9 Abs. 1 Satz 1 ErbbauRG i.V. mit §§ 1107, 289 Satz 1 BGB nicht zu entrichten. Zulässig ist jedoch die schuldrechtliche Vereinbarung eines („Straf“-)Zinses für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung des (zugleich auch: schuldrechtlich vereinbarten) Erbbauzinses.*)

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IBRRS 2009, 1000
ImmobilienImmobilien
Grundstücksbezogene Prüfung des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG

BFH, Urteil vom 26.11.2008 - IX R 67/07

1. Der Tatbestand des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist grundsätzlich für jede einzelne vermietete Immobilie gesondert zu prüfen.*)

2. Vermietet ein Steuerpflichtiger aufgrund einheitlichen Mietvertrags ein bebautes zusammen mit einem unbebauten Grundstück, so gilt die § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zugrunde liegende Typisierung der Einkünfteerzielungsabsicht bei auf Dauer angelegter Vermietungstätigkeit grundsätzlich nicht für die Vermietung des unbebauten Grundstücks (Ergänzung zum BFH-Urteil vom 28. November 2007 IX R 9/06, BFHE 220, 63, BStBl II 2008, 515).*)

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IBRRS 2009, 0972
ImmobilienImmobilien
Wohnungsrecht: Nutzung der Wohnung nach Umzug in Pflegeheim?

BGH, Urteil vom 09.01.2009 - V ZR 168/07

Enthält die schuldrechtliche Vereinbarung über die Bestellung eines Wohnungsrechts keine Regelung, wie die Wohnung genutzt werden soll, wenn der Wohnungsberechtigte sein Recht wegen Umzugs in ein Pflegeheim nicht mehr ausüben kann, kommt eine ergänzende Vertragsauslegung in Betracht. Eine Verpflichtung des Eigentümers, die Wohnung zu vermieten oder deren Vermietung durch den Wohnungsberechtigten zu gestatten, wird dem hypothetischen Parteiwillen im Zweifel allerdings nicht entsprechen.*)

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IBRRS 2009, 0939
ImmobilienImmobilien
Werbeanlage neben denkmalgeschützter Dorfkirche

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.04.2008 - 2 S 120.07

Eine der Fremdwerbung dienende, hinterleuchtete Großwerbeanlage, die im Interesse einer Vergrößerung der Ausstrahlungswirkung der wechselnden Werbebotschaften auf einem Monofuß in einer Höhe von 2,50 m postiert ist, stellt bei bestehenden Sichtbeziehungen zu einem Baudenkmal regelmäßig eine wesentliche Umgebungsbeeinträchtigung dar.

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IBRRS 2009, 0933
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Kein Hinweis auf Abweichung von der Baubeschreibung: Arglist!

OLG Celle, Urteil vom 26.03.2008 - 7 U 89/07

Die Herstellung eines Kellergeschosses mit normalem Mauerwerk und Isolierbeschichtung ("schwarze Wanne"), Flächendrainage und Ableitung des Drainwassers in die Regenwasserkanalisation mit befristeter wasserrechtlicher Erlaubnis statt der Errichtung der in der Baubeschreibung vorgesehenen "weißen Wanne" stellt einen erheblichen Sachmangel dar. Klärt der Bauträger den Erwerber hierüber nicht auf, kann dies den Vorwurf des arglistigen Verschweigens des Mangels begründen.*)

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IBRRS 2009, 0924
ImmobilienImmobilien
Sonderabschreibung bei fehlendem Vollzug d. Anschaffungsgeschäfts?

BFH, Urteil vom 20.01.2009 - IX R 9/07

Bei der Vorauszahlung des gesamten Kaufpreises fehlt es am erforderlichen Vollzug des Anschaffungsgeschäfts (Kaufvertrag über den Erwerb eines Grundstücks mit Alt-Gebäude und noch zu erbringenden Bauleistungen), wenn die Veräußerer den auf ihr Konto überwiesenen Geldbetrag wegen dessen treuhänderischer Bindung zu keinem Zeitpunkt zur freien Verfügung erhalten haben.*)

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IBRRS 2009, 0923
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Vermietung: Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung?

BFH, Urteil vom 17.09.2008 - IX R 64/07

Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung aus wirtschaftlichen Gründen können als Werbungskosten bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abgezogen werden, wenn sich nach der Kündigung des Mietverhältnisses herausstellt, dass das auf die Bedürfnisse des Mieters ausgerichtete Gebäude nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nutzbar ist und auch durch eine (nicht steuerbare) Veräußerung nicht mehr sinnvoll verwendet werden kann.*)

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IBRRS 2009, 0906
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Beitragsfähigkeit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

VG Münster, Beschluss vom 20.01.2009 - 3 L 696/08

Sind die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter entsprechender Kennzeichnung gemäß § 47 GBO im Grundbuch als Grundstückseigentümer eingetragen, so ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts beitragspflichtig.

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IBRRS 2009, 0900
ImmobilienImmobilien
Mittelbares Übergreifen eines Brandes: Ausgleichsanspruch

OLG Koblenz, Urteil vom 28.08.2008 - 5 U 218/08

Greift ein Brand auf ein fremdes Grundstück über, besteht ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 S. 2 BGB. Dass das Feuer erst über ein anderes Grundstücks auf das Grundstück des Geschädigten übergegriffen hat, ist für den Anspruch ohne Bedeutung.*)

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IBRRS 2009, 0899
ImmobilienImmobilien
Versagung des gemeindlichen Einvernehmens: Schadensersatz?

OLG Naumburg, Urteil vom 27.11.2008 - 1 U 43/08

1. Wird eine Gemeinde i. S. v. § 36 BauGB am Baugenehmigungsverfahren beteiligt, so hat sie ihr Einvernehmen mit dem Bauvorhaben zu erteilen, wenn sie innerhalb der Frist des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB einen Versagungsgrund nicht feststellen kann.*)

2. Zum Verschuldensmaßstab und zur Feststellung des Verschuldens von Gemeinderatsmitgliedern (hier: bei rechtswidriger Versagung des gemeindlichen Einvernehmens mit der Errichtung von Putenmastanlagen im unbeplanten Außenbereich).*)

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IBRRS 2009, 0897
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Fesetzung der Kosten für Widerspruchseintragung?

OLG Celle, Beschluss vom 23.12.2008 - 2 W 281/08

1. Die Kosten der im Parteibetrieb erfolgten Zustellung einer einstweiligen Verfügung, die auf die Eintragung eines Widerspruchs im Grundbuch gerichtet ist, gehören zu den Vollstreckungskosten gem. § 788 Abs. 1 Satz 2 ZPO und können daher nur durch das Vollstreckungsgericht festgesetzt werden.*)

2. Die Kosten für die Eintragung eines Widerspruchs im Grundbuch gehören nicht zu den Kosten des Rechtsstreits i. S. von § 91 ZPO und können nicht durch das Prozessgericht festgesetzt werden.*)

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IBRRS 2009, 0885
ImmobilienImmobilien
Minderung des Verkehrswerts eines Mietwohngrundstücks?

BFH, Urteil vom 29.05.2008 - III R 48/05

Ob die unterhaltsberechtigte Person über ein nicht geringes Vermögen verfügt, bestimmt sich nach dessen Verkehrswert. Der Verkehrswert eines Mietwohngrundstücks wird nicht nur durch einen Nießbrauchsvorbehalt, sondern auch durch ein dinglich gesichertes Veräußerungs- und Belastungsverbot gemindert.*)

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IBRRS 2009, 0884
ImmobilienImmobilien
Notarrecht - Beurkundungsgebühren für eine sog. Schubladenlösung

OLG Hamm, Beschluss vom 11.03.2008 - 15 W 60/07

1. Die isolierte Beurkundung einer Löschungsbewilligung für eine in einem Grundstückskaufvertrag bewilligte Auflassungsvormerkung für den Fall einer Rückabwicklung des Vertrages (sog. Schubladenlösung) stellt regelmäßig eine unrichtige Sachbehandlung dar, deren Kosten außer Ansatz bleiben, wenn der Vertrag tatsächlich nicht rückabgewickelt werden muss.*)

2. Dies folgt aus dem Grundsatz, dass der Notar von mehreren gleich sicheren Gestaltungsmöglichkeiten die kostengünstigste zu wählen hat, es sei denn, die Beteiligten wünschen nach ausführlicher Belehrung eine andere Gestaltung. Die Mitbeurkundung der Löschungsbewilligung oder einer entsprechenden Vollmacht für den Notar im Kaufvertrag sind im Verhältnis zur isolierten Beurkundung der Löschungsbewilligung als gleich sicher anzusehen.*)

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IBRRS 2009, 0875
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Schadensersatz für Aufhebung einer Baugenehmigung

BGH, Urteil vom 22.01.2009 - III ZR 197/08

Zur haftungsrechtlichen Zuordnung eines Schadens, der dem Bauherrn aufgrund der amtspflichtwidrigen Aufhebung einer Baugenehmigung dadurch entstanden ist, dass der vom Bauherrn beauftragte Bauunternehmer von einem für diesen Fall eingeräumten Kündigungsrecht Gebrauch gemacht und den vertraglich zugesagten "pauschalen Schadensersatz" verlangt hat.*)

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IBRRS 2009, 0849
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Nutzungsrecht ist schuldrechtlicher Sondervereinbarung zugänglich!

BGH, Beschluss vom 20.10.2008 - II ZR 246/07

1. Das Nutzungsrecht ist kein wesentlicher Bestandteil des Eigentums und damit einer schuldrechtlichen Sondervereinbarung zugänglich (Bestätigung Sen. Urt. v. 8. Dezember 1997 - II ZR 203/96, ZIP 1998, 348 f.).*)

2. Die Gebrauchsvorteile eines im Miteigentum stehenden Grundstücks (hier: Mietzins aus der Vermietung von Stellplätzen) stehen den Teilhabern aufgrund ihrer Mitberechtigung nur dann gemeinsam zu, wenn die Nutzungen mit dem Grundstück verbunden und nicht aufgrund einer Sondervereinbarung einzelnen Miteigentümern als Sondernutzungsrecht zugewiesen sind. § 743 Abs. 1 BGB garantiert nur die Beteiligung an vorhandenen Nutzungen.*)

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IBRRS 2009, 0831
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ImmobilienImmobilien
Zwangsverwaltung - Eigenhaftung des Zwangsverwalters ggü. WEG für Wohngeld

BGH, Urteil vom 05.02.2009 - IX ZR 21/07

1. Der Zwangsverwalter ist allen Personen verantwortlich, gegenüber denen ihm das Zwangsversteigerungsgesetz besondere Pflichten auferlegt.*)

2. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann "Beteiligte" im Sinne von § 154 Satz 1 ZVG sein.*)

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IBRRS 2009, 0799
ImmobilienImmobilien
Anspruch des Eigentümers auf Löschung von Grundpfandrecht?

BGH, Urteil vom 12.12.2008 - V ZR 49/08

1. Jeder Eigentümer eines mit einer zur Eigentümergesamtgrundschuld gewordenen Gesamtsicherungshypothek belasteten Grundstücks kann von dem Hypothekengläubiger die Löschung des Grundpfandrechts auf seinem Grundstück verlangen, wenn er von den Eigentümern der anderen geamtbelasteten Grundstücke eine entsprechende Auseinandersetzung der Gemeinschaft an der Eigentümergesamtgrundschuld verlangen kann.*)

2. Die in einer Inhaberschuldverschreibung verbriefte Forderung erlischt nicht nach § 801 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn sie in der Vorlegungsfrist einmal vorgelegt worden ist. Einer erneuten Vorlage nach einer Ausschüttung bedarf es nicht.*)

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IBRRS 2009, 0761
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ImmobilienImmobilien
Aufklärungspflichtverletzung des Verkäufers

BGH, Urteil vom 27.06.2008 - V ZR 135/07

Hat bei einem Immobilienkaufvertrag der Verkäufer eine Aufklärungspflichtverletzung begangen, ohne die der Käufer den Vertrag nicht abgeschlossen hätte, braucht sich dieser gleichwohl nicht im Rahmen des Schadensersatzes auf die Rückabwicklung des Vertrages verweisen lassen, sondern kann stattdessen auch seinen Vertrauensschaden geltend machen. Der Vertrauensschaden kann auch in der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem hypothetischen Wert bestehen (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).

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IBRRS 2009, 0755
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ImmobilienImmobilien
Maklercourtage bei Anfechtung wegen Schwammbefalls?

OLG Hamburg, Urteil vom 29.08.2008 - 6 U 47/08

1. Wenn bei einem Grundstückskaufvertrag die notarielle Bezugsurkunde eine Aufklärung hinsichtlich eines früheren Schwammbefalls des Hauses enthält und der Käufer aufgrund der ihnen treffenden Beweislast die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Urkunde nicht widerlegen kann, dann scheitert die Anfechtung.

2. Wenn eine Anfechtung keinen Erfolg hat, dann schuldet der Käufer die vereinbarte Maklercourtage.

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IBRRS 2009, 0741
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ImmobilienImmobilien
Teils gewerblich genutztes Gebäude: Duldung von Prostitution?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.01.2009 - 3 W 182/08

Die Ausübung der Prostitution ist mit einem sozialen Unwerturteil behaftet. Die Verbesserung der sozialen Stellung der Prostituierten durch das Prostitutionsgesetz hat hieran nichts geändert. Das soziale Unwerturteil führt in einem teils gewerblich genutzten Gebäude erfahrungsgemäß zu einer erschwerten Vermietbarkeit und Verkäuflichkeit der anderen Einheiten. Die hierin liegende Eigentumsstörung müssen die übrigen Eigentümer nicht hinnehmen.

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IBRRS 2009, 0711
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ImmobilienImmobilien
Müssen Sonnenlichtreflexionen hingenommen werden?

OLG Stuttgart, Urteil vom 09.02.2009 - 10 U 146/08

Starke, länger andauernde und damit nicht mehr zumutbare Sonnenlichtreflexionen muss der Nutzer einer Wohnung auf seiner Terrasse und in seinem Wohn- und Esszimmer nicht hinnehmen, wenn der Störer, der für die lichtreflektierende bauliche Anlage verantwortlich ist, nicht darlegt und ggf. beweist, dass die Lichtreflexionen mit zumutbaren Mitteln ausgeschlossen oder auf ein zumutbares Maß reduziert werden können.*)

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IBRRS 2009, 0710
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ImmobilienImmobilien
Beratungsvertrag: Beratungspflichten des Verkäufers

OLG Celle, vom 18.12.2008 - 16 U 101/08

1. Der Verkäufer muss aufgrund eines zu Stande gekommenen Beratungsvertrags bei einem Beitritt zum Mietpool nicht nur das Risiko erhöhter Instandsetzungskosten, sondern auch das Vermietungsrisiko fremder Wohnungen ansprechen und durch Abschläge bei den Einnahmen oder Zuschläge bei den Belastungen angemessen berücksichtigen.*)

2. Der Verkäufer genügt seiner Beratungspflicht nicht, wenn er zwar die Systematik des Mietpoolvertrages erläutert und darauf hinweist, im Fall von Leerständen mindere sich der Ertrag der Mietpoolmitglieder, er aber nicht darauf hinweist, dass in dem Mietertrag ein Mietausfallrisiko nicht einkalkuliert ist.*)

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IBRRS 2009, 0625
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ImmobilienImmobilien
Berechnung der Drei-Objekt-Grenze

BFH, Urteil vom 17.12.2008 - IV R 85/06

Bei der Beantwortung der Frage, ob eine Personengesellschaft wegen Überschreitung der sog. Drei-Objekt-Grenze den Bereich der privaten Vermögensverwaltung verlassen hat, sind solche Grundstücksaktivitäten nicht mitzuzählen, die die Gesellschafter allein oder im Rahmen einer anderen gewerblich tätigen Personengesellschaft entwickelt haben.*)

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IBRRS 2009, 0545
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ImmobilienImmobilien
Mietausfallschaden in der Feuerversicherung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2003 - 4 U 13/03

1. Der Mietausfall-Schaden ist in einer Wohngebäudeversicherung nur für den Fall versichert, dass der Mieter infolge des Versicherungsfalls berechtigt war, die Mietzahlung ganz oder teilweise zu verweigern. Sofern der die Nutzbarkeit der Mietwohnung beeinträchtigende Schaden vom Mieter selbst schuldhaft verursacht worden ist, bleibt der Mieter zur Mietzahlung aber weiterhin verpflichtet.

2. Lässt ein Elternteil sein fünf- bis sechsjähriges Kind unbeaufsichtigt in der Wohnung zurück, wo es leicht an zahlreich in der Wohnung herumliegenden Feuerzeuge herankommt, und zündet das Kind hierdurch die Wohnung an, handelt der Elternteil schuldhaft im o.a. Sinne.

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IBRRS 2009, 0372
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ImmobilienImmobilien
Anspruch aus Titel auf Bekanntgabe von Mieternamen?

BGH, Beschluss vom 27.11.2008 - I ZB 46/08

Ein Gläubiger kann aus einem Vollstreckungstitel, der den Schuldner zur Beseitigung einer baulichen Anlage verpflichtet, nicht verlangen, dass der Schuldner die Namen und Anschriften der Personen bekannt gibt, an die er das zu beseitigende Gebäude vermietet hat. Dementsprechend kann gegen den Schuldner, der sich weigert, die von dem Gläubiger nachgefragten Namen und Adressen mitzuteilen, kein Zwangsmittel nach § 888 Abs. 1 ZPO festgesetzt werden.*)

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IBRRS 2009, 0368
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ImmobilienImmobilien
Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Vollstreckungsschutz?

BGH, Beschluss vom 18.12.2008 - V ZB 57/08

Der Schuldner ist auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen befugt, in einem Verfahren über die Zwangsversteigerung eines zur Masse gehörenden Grundstücks Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO wegen einer Suizidgefahr für sich oder einen nahen Angehörigen zu beantragen.*)

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IBRRS 2009, 0367
ImmobilienImmobilien
Vereinbarung eines vertraglichen Rechts zum Besitz eines Grundstück

BGH, Urteil vom 12.12.2008 - V ZR 89/08

Die Vereinbarung eines vertraglichen Rechts zum Besitz eines Grundstücks, das neben das Recht zum Besitz aus dem Moratorium tritt, führt dazu, dass das Besitzrecht aus dem Moratorium unter die auflösende Bedingung gestellt wird, dass das Vertragsverhältnis von dem Nutzer gekündigt wird.*)

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IBRRS 2009, 0366
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ImmobilienImmobilien
Fehlende Verbindung von Wohngrundstück mit öffentlichem Weg

BGH, Urteil vom 12.12.2008 - V ZR 106/07

1. Einem Wohngrundstück fehlt die zur ordnungsmäßigen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg, wenn es nur zu Fuß oder mit dem Fahrrand über eine öffentliche Fläche erreicht werden kann; in diesem Fall kommt ein Anspruch des Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der Benutzung ihrer Grundstücke zum Befahren mit Kraftfahrzeugen in Betracht, damit er mit diesen sein Grundstück erreichen kann.*)

2. Benutzt neben dem Berechtigten auch der duldungspflichtige Grundstückseigentümer die für einen Notweg in Anspruch genommene Fläche, tragen sie die Unterhaltungskosten anteilig.*)

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IBRRS 2009, 0351
ImmobilienImmobilien
Ausgleichsanspruch gegen Bergbauberechtigten bei Erschütterungen

BGH, Urteil vom 19.09.2008 - V ZR 28/08

Wird durch Erschütterungen der Erdoberfläche, die durch untertägigen Bergbau hervorgerufen werden, die ortsübliche Benutzung eines Grundstücks oder dessen Ertrag über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt, kommt ein Ausgleichsanspruch des Eigentümers gegen den Bergbauberechtigten, der aufgrund des ihm verliehenen Bergwerkseigentums tätig wird, nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB in Betracht; diese Vorschrift wird nicht durch die Bergschadenshaftung ( §§ 114 ff. BBergG) verdrängt.*)

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