Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5120 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IBRRS 2008, 3187BGH, Urteil vom 17.10.2008 - V ZR 31/08
1. Der Berechtigte kann in entsprechender Anwendung von § 16 Abs. 10 Satz 3 i.V.m. Abs. 5 Satz 4 VermG vollständige Befreiung von einem zur Durchführung von Baumaßnahmen eines Erwerbers auf dem Grundstück aufgenommenen Darlehen und den zu seiner Sicherung bestellten Grundpfandrechten verlangen, wenn er den Wert der Baumaßnahmen nach § 7 Abs. 3 Sätze 2, 3 GVO dem Verfügungsberechtigten zu ersetzen hat.*)
2. Zur Freistellung verpflichtet ist in diesem Fall der Verfügungsberechtigte, nicht der Erwerber.*)
VolltextIBRRS 2008, 3178
BGH, Urteil vom 29.10.2008 - VIII ZR 313/07
Fotovoltaikanlagen sind nur dann im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 ausschließlich auf oder an einem Gebäude angebracht, wenn das Gebäude als Trägergerüst die Hauptsache bildet, von der die darauf oder daran befestigte Anlage in ihrem Bestand abhängig ist. Hieran fehlt es, wenn das Tragwerk ohne Zwischenschaltung eines durch eine eigene statische Trägerkonstruktion gekennzeichneten Gebäudes darauf ausgerichtet ist, die Fotovoltaikmodule zu tragen.*)
VolltextIBRRS 2008, 3171
BGH, Urteil vom 17.10.2008 - V ZR 14/08
Die Aufspaltung einer sittenwidrigen Vertragsklausel in einen wirksamen und einen unwirksamen Teil (sog. quantitative Teilbarkeit) kommt nur in Betracht, wenn konkrete, über allgemeine Billigkeitserwägungen hinausgehende Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass die Aufspaltung dem entspricht, was die Parteien bei Kenntnis der Nichtigkeit ihrer Vereinbarung geregelt hätten.*)
VolltextIBRRS 2008, 3155
OLG München, Urteil vom 18.09.2008 - 23 U 2648/08
1. Die durch eine Großbaustelle (hier: ICE-Hochgeschwindigkeitstrasse) verursachten Lärm-, Abgas- und Staubimmissionen können eine Entschädigungspflicht des Bauherrn nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB auslösen.
2. Zur darlegungs- und Beweislast bezüglich der Unzumutbarkeit bzw. der Zumutbarkeit der Nutzungsbeeinträchtigung.
3. Zur Bemessung des angemessenen Ausgleichs in Geld für die Nutzungsbeeinträchtigung kann das Gericht auf den Maßstab einer fiktiven Mietminderung zurückgreifen.
VolltextIBRRS 2008, 3139
OVG Hamburg, Beschluss vom 15.10.2008 - 2 Bs 171/08
1. Die Grundstücke in einem besonders geschützten Wohngebiet nach § 10 Abs. 4 Abschnitt W BPVO, in dem alle gewerblichen und handwerklichen Betriebe, Läden und Wirtschaften ausdrücklich ausgeschlossen sind, müssen Wohnbedürfnissen dienen. Welche Nutzungen in einem derartigen Gebiet neben der Wohnnutzung regelhaft zulässig sind, ist nicht der Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde im konkreten Einzelfall überlassen, sondern aufgrund einer typisierenden Betrachtungsweise abstrakt-generell zu bestimmen. Dabei sind die in einem reinen Wohngebiet nach § 3 BauNVO zulässigen Nutzungen zu berücksichtigen.*)
2. Eine Kindertageseinrichtung ist unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen in einem besonders geschützten Wohngebiet nach § 10 Abs. 4 BPVO nur zulässig, wenn es sich um eine "kleine" Einrichtung handelt, die bereits aufgrund ihres Typs mit der Wohnnutzung verträglich ist. Ob eine Einrichtung "klein" ist, ist dabei auch von dem im Baustufenplan festgesetzten Maß der Bebauung abhängig.*)
VolltextIBRRS 2008, 3103
BGH, Urteil vom 10.10.2008 - V ZR 137/07
1. Der Anspruch des Versprechensempfängers, der auf Leistung an einen bereits benannten oder noch zu bestimmenden Dritten gerichtet ist, kann durch eine Vormerkung gesichert werden.*)
2. Auf die relative Unwirksamkeit eines vormerkungswidrigen Erwerbs kann sich nur der Vormerkungsberechtigte berufen.*)
VolltextIBRRS 2008, 3097
BGH, Urteil vom 10.10.2008 - V ZR 131/07
1. Im Falle des Rücktritts ist der Rückgewährschuldner verpflichtet, eine von ihm begründete Belastung des empfangenen Gegenstands zu beseitigen.*)
2. Wertersatz wegen der Belastung kann der Rückgewährgläubiger nur verlangen, wenn feststeht, dass dem Rückgewährschuldner deren Beseitigung unmöglich ist.*)
VolltextIBRRS 2008, 3088
BFH, Urteil vom 08.10.2008 - V R 61/03
Die Verbindung des Wasser-Verteilungsnetzes mit der Anlage des Grundstückseigentümers (sog. Legen eines Hausanschlusses) durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt fällt unter den Begriff "Lieferungen von Wasser" i.S. von § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Nr. 34 der Anlage zum UStG und ist deshalb mit dem ermäßigten Steuersatz zu versteuern, wenn die Anschlussleistung an den späteren Wasserbezieher erbracht wird.*)
IBRRS 2008, 3069
OLG Koblenz, Urteil vom 25.04.2008 - 10 U 1330/07
Zum Begehren von Schadensersatz für Feuchtigkeitsschäden an einem gekauften Haus kann der Kläger sich zu bezifferten Mangelbeseitigungskosten auf eingeholte Angebote von Fachfirmen beziehen und hierzu Sachverstsändigenbeweis für deren Richtigkeit antreten. Hält das Gericht eine weitere Konkretisierung für erforderlich, muss es darauf hinweisen.*)
VolltextIBRRS 2008, 3056
OLG München, Beschluss vom 08.01.2008 - 32 Wx 192/07
1. Wird einem Berechtigten eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit eingeräumt, die ihn berechtigt, auf fremden Dachflächen eine Photovoltaikanlage zu betreiben, ist der Geschäftwert für die Eintragung der Dienstbarkeit nicht an Hand der Einspeisevergütung für die elektrische Leistung, sondern an Hand des hierfür üblichen, mindestens jedoch des vereinbarten Pachtzinses nach § 24 KostO zu bemessen. Auch wenn ein mit der Dienstbarkeit abgeschlossener Pachtvertrag eine längere Laufzeit hat, darf der Multiplikator für die Jahrespacht bei einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit die in § 24 Abs. 2 KostO genannten Beträge nicht übersteigen.*)
2. Wird zugunsten eines Dritten (hier der finanzierenden Bank) eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruches, einen neuen Begünstigten zu benennen und diesen als Inhaber einer zu Nr. 1 inhaltsgleichen Dienstbarkeit eintragen zu lassen, eingetragen, ist es nicht zu beanstanden, den Geschäftswert hierfür nur in Höhe des hälftigen Wertes der möglichen neuen Dienstbarkeit festzusetzen. Wird jedoch keine zeitliche Beschränkung aufgenommen, ist zunächst nach § 24 Abs. 1 Buchst b 1. Alternative KostO vom 25-fachen Jahreswert auszugehen und diesen zu halbieren.*)
VolltextIBRRS 2008, 3052
BGH, Urteil vom 10.10.2008 - V ZR 175/07
Dass der Verkäufer von Wohnungs- oder Teileigentum eine Mietgarantie übernimmt, lässt seine Verpflichtung nicht entfallen, den Käufer darüber aufzuklären, dass das zur Vermögensbildung bestimmte Kaufobjekt leer steht und nicht vermietet ist.*)
VolltextIBRRS 2008, 3048
VG Neustadt, Urteil vom 04.09.2008 - 4 K 454/08
Ein Grundstückseigentümer, dem von der Bauaufsichtsbehörde bestandskräftig die Duldung der Beseitigung baulicher Anlagen auf seinem Grundstück aufgegeben worden ist, die ein Dritter (hier Nießbraucher) illegal errichtet hat, kann nicht mit den Kosten belastet werden, die bei der Durchführung der Ersatzvornahme angefallen sind.*)
VolltextIBRRS 2008, 3046
VG Neustadt, Urteil vom 04.09.2008 - 4 K 571/08
1. Ein Verzicht auf materielle öffentlich-rechtliche Nachbarrechte ist zulässig, soweit es sich um Vergünstigungen im Individualinteresse handelt, über die der Nachbar verfügungsberechtigt ist. Zu diesen verzichtbaren Rechten gehören die aus nachbarschützenden Vorschriften des Baurechts folgenden Abwehrrechte des Nachbarn.
2. Die Unterschrift unter die zur Genehmigung gestellten Baupläne gilt als Zustimmung zu dem Bauvorhaben, auch wenn eine ausdrückliche Verzichtserklärung hinsichtlich etwaiger Nachbarrechte nicht abgegeben worden ist.
3. Der Verzicht auf ein materielles öffentlich-rechtliches Abwehrrecht stellt keine Verfügung über das beschlagnahmte Grundstück dar.
4. Mit dem Verzicht des Eigentümers auf öffentlich-rechtliche Abwehransprüche geht diese „Berechtigung aus dem Grundstücks“ unter. Wird das Eigentum an dem Grundstück übertragen, geht es ohne diese „Berechtigung“ auf den neuen Eigentümer über. Der Rechtsnachfolger tritt in die (geschmälerte) Rechtsposition ein. Der Eigentumswechsel an dem „nicht mehr berechtigten“ Grundstück führt nicht zum Wiederaufleben der öffentlich-rechtlichen Abwehransprüche.
5. Ein Nachbar verstößt gegen den auch im öffentlichen Recht geltenden und auch das nachbarliche Gegenseitigkeits- und Gemeinschaftsverhältnis beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben unter dem Gesichtspunkt des Verbots widersprüchlichen Verhaltens („venire contra factum proprium“), wenn er im Baugenehmigungsverfahren Einwendungen erhebt und Rechtsbehelfe einlegt, obwohl er sich privatrechtlich mit dem Vorhaben einverstanden erklärt hat.
6. Der gegenüber dem Bauherrn erklärte Verzicht auf die Einhaltung der verletzten öffentlich-rechtlichen Vorschrift bedarf keiner Schriftform; er kann vielmehr auch stillschweigend erfolgen.
VolltextIBRRS 2008, 3022
BGH, Urteil vom 19.09.2008 - V ZR 164/07
1. Sind der Berechtigte einer Grunddienstbarkeit und der Eigentümer des dienenden Grundstücks zur gleichberechtigten Mitbenutzung des Grundstücks befugt, können sie voneinander in entsprechender Anwendung von § 745 Abs. 2 BGB eine Ausübungsregelung verlangen.*)
2. Die aus einer Ausübungsregelung folgenden Ausübungsbeschränkungen können auch vor deren Zustandekommen mit den Unterlassungsansprüchen nach §§ 1004, 1027 BGB geltend gemacht werden.*)
VolltextIBRRS 2008, 3014
OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.09.2008 - 12 U 65/08
Zum Zugang eines Telefax-Schreibens bei „OK“-Vermerk im Sendebericht.*)
VolltextIBRRS 2008, 3011
OLG Naumburg, Urteil vom 08.05.2008 - 2 U 172/07
Eine Bank, die gegen Sicherheiten einen Baukredit gewährt, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, im Interesse der Kreditnehmer/Sicherungsgeber den Baufortschritt und die zweckentsprechende Verwendung der Darlehensgelder zu überwachen.*)
VolltextIBRRS 2008, 3009
OLG Jena, Urteil vom 08.10.2008 - 4 U 280/08
1. Ein Schadensersatzanspruch aus § 1 Abs. 1 StHG ist (nur) dann gegeben, wenn einem Bürger ein kausaler Schaden durch einen Amtsträger in Ausübung staatlicher (hoheitlicher) Tätigkeit rechtswidrig zugefügt wird.*)
2. Ein in diesem Sinne tatbestandlich haftungsauslösendes Handlungsunrecht kann dem Bürger durch Tun oder Unterlassen zugefügt werden; ein Unterlassen kann für einen Schaden aber nur dann kausal geworden sein, wenn eine Rechtspflicht zum Handeln bestand und der Amtsträger - dieser Rechtspflicht zuwider - untätig geblieben ist.*)
3. Wird ein Mitteilungsbescheid nach § 21 GrdstVG (betr. die Ausübung eines siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts) allein durch Zeitablauf (verspätete Zustellung an den Antragsteller) rechtswidrig, löst die damit einhergehende Versagung einer grundstücksverkehrsrechtlichen Genehmigung dann keinen Staatshaftungsanspruch aus, wenn das Landwirtschaftsamt im grundstücksverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren nicht von Amts wegen verpflichtet ist, nach Zeitablauf (§ 6 Abs. 2 GrdstVG) ein (sog.) Negativattest (§ 6 Abs. 3 GrdstVG) zu erteilen.*)
VolltextIBRRS 2008, 2993
VerfGH Berlin, Beschluss vom 22.01.2008 - VerfGH 70/06
1. Weist der Mieter in einem Flugblatt potentielle neue Eigentümer auf schwelende Konflikte mit dem bisherigen Vermieter hin, so berechtigt dies den Vermieter nicht zu einer fristlosen Kündigung.
2. Die Verschmutzung des Hofes durch diese Zettel ist als geringfügig anzusehen, so dass dies ebenfalls eine Kündigung nicht rechtfertigen kann.
VolltextIBRRS 2008, 2988
BGH, Beschluss vom 30.04.2008 - IV ZR 53/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 2985
BGH, Beschluss vom 25.04.2008 - LwZR 10/07
1. Die dem künftigen Unterpächter gegenüber ausgesprochene Erlaubnis des Verpächters zu einer Unterverpachtung durch den Pächter an ihn wird indes nach den Grundsätzen über den Zugang von in Abwesenheit des Empfängers abgegebenen Willenserklärungen (BGB § 130 Abs. 1 Satz 1) jedenfalls dann wirksam, wenn sie von dem (künftigen) Unterpächter dem Pächter zum Zwecke des Abschlusses des Unterpachtvertrages übermittelt wird.
2. Zur Frage der außerordentlichen Kündigung wegen vertragswidriger Gebrauchsüberlassung an Dritte.
VolltextIBRRS 2008, 2983
BVerwG, Urteil vom 10.07.2008 - 3 C 40.07
Der durch die Wegnahme eines Grundstücks entstandene Schaden gilt nicht schon dann im Sinne des § 349 Abs. 3 Satz 2 LAG als ausgeglichen, wenn dem Berechtigten nach § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG der Anspruch auf den Erlös aus der Veräußerung des Vermögenswerts eingeräumt worden ist, sondern erst dann, wenn ihm dieser Erlös tatsächlich zugeflossen ist.*)
VolltextIBRRS 2008, 2982
OLG Hamm, Beschluss vom 03.07.2008 - 15 Wx 116/08
1. § 7 ErbbauVO hat auch dann zwingenden Charakter, wenn eine Gemeinde Erbbaurechtsausgeberin ist.*)
2. Führt eine Gemeinde durch die Bewilligung des Rangrücktritts ihrer Erbbauzinsreallast hinter Rechten in Abt. III des Grundbuchs selbst eine Veränderung der Gewichtung der im Rahmen der gesetzlichen Vorschrift abzuwägenden wirtschaftlichen Interessen herbei, kann sie aus einer Bestimmung des Erbbaurechtsbestellungsvertrags, der ihr die Versagung der Zustimmung zur Veräußerung des Erbbaurechts zur Wahrung ihrer wirtschaftlichen Interessen erlaubt, keinen weitgehenden Schutz Interessen beanspruchen.*)
VolltextIBRRS 2008, 2974
BGH, Urteil vom 01.10.2008 - XII ZR 52/07
1. Der Ausgleichsanspruch nach § 24 Abs. 2 BBodSchG setzt grundsätzlich keine behördliche Inanspruchnahme des Anspruchstellers voraus.*)
2. Der Anspruch aus § 24 Abs. 2 BBodSchG unterliegt nicht der kurzen Verjährung nach § 548 BGB.*)
IBRRS 2008, 2970
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.10.2008 - 1 A 10362/08
1. Für Gestaltungssatzungen nach § 88 Abs. 1 LBauO gilt das verfassungsrechtliche Zitiergebot (Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG; Art. 110 Abs. 1 Satz 3 LV) nicht. Aus dem allgemeinen Rechtsstaatsprinzip folgen bei solchen Satzungen jedenfalls keine Zitierpflichten dahingehend, dass die Ermächtigungsnorm in der Satzung über die Nennung des Paragrafen hinaus nach Absatz, Satz und Nummer genau bezeichnet werden muss.*)
2. Das Gestaltungsrecht der Gemeinden gemäß § 88 Abs. 1 Nr. 1 LBauO ist nach wie vor dem übertragenen Bereich des Bauordnungsrechts zuzuordnen; dennoch sind die örtlichen Gestaltungsvorschriften auch dem eigenen Wirkungskreis der Gemeinden zuzurechnen, so dass die Satzungsermächtigung die Verleihung echter Autonomie im Rahmen der gesetzlichen Übertragung bewirkt.*)
3. Zu dem Erfordernis eines hinreichend erkennbaren und gebietsspezifischen Gestaltungskonzepts bei Satzungen nach § 88 Abs. 1 Nr. 1 LBauO.*)
4. Allgemeine Bezeichnungen von Farbtönen und Materialanforderungen können wie unbestimmte Rechtsbegriffe ausgelegt werden, so dass ihr konkreter Inhalt im Einzelfall im Rahmen einer wertenden Betrachtung zu ermitteln ist. Einer physikalisch eindeutigen Farb- oder Materialbestimmung bedarf es daher nicht.*)
5. Das Bestreben, für eine gewisse Einheitlichkeit der Dachlandschaft zu sorgen, ist ein vom Gesetz anerkanntes Ziel. Dennoch müssen Gestaltungssatzungen nach § 88 Abs. 1 Nr. 1 LBauO landesrechtlich begründet nicht nur auf sachgerechten Erwägungen beruhen, sondern auch eine angemessene Abwägung der privaten Interessen der Grundstückseigentümer und der Belange der Allgemeinheit erkennen lassen, da auch die Ordnung der Baugestaltung Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG bestimmt.*)
VolltextIBRRS 2008, 2964
BGH, Urteil vom 04.09.2008 - III ZR 331/07
Zur Belehrungspflicht des Notars bei vermietetem Kaufobjekt.
VolltextIBRRS 2008, 2962
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.05.2008 - 4 M 275/08
Sind im Grundbuch die Gesellschafter mit dem Hinweis nach § 47 Abs. 2 GBO auf die bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts eingetragen werden, d. h. unter Angabe der Namen der Gesellschafter mit dem Zusatz "in Gesellschaft bürgerlichen Rechts", ist die Gesellschaft Eigentümerin des Grundstücks, so dass es auf die Frage, ob die Gesellschaft auch selbst in das Grundbuch eingetragen werden kann, nicht ankommt.*)
VolltextIBRRS 2008, 2961
OLG Oldenburg, Urteil vom 11.02.2008 - 15 U 55/07
Im Fehngebiet Ostfrieslands besteht ein im 19. Jahrhundert entstandenes örtliches Gewohnheitsrecht fort, wonach Anlieger eines Nebenkanals ("Inwieke") den Randstreifen des Kanals auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen eines Notwegerechts begehen und befahren dürfen, um zu hinterliegenden Grundstücken zu gelangen.*)
VolltextIBRRS 2008, 2943
LG Verden, Urteil vom 05.05.2008 - 8 O 219/07
1. Der Anspruch des Verwalters auf Aufwendungsersatz gemäß § 670 BGB für die von ihm entrichteten Sollzinsen auf einem Treuhandkonto entsteht jeweils am Ende des Jahres für das gesamte Jahr und verjährt gemäß § 195 BGB in drei Jahren.
2. Macht der Verwalter diese Sollzinsen für mehrere zurückliegende Jahre erst im Nachhinein im Rahmen der Schlussabrechnung seiner Verwaltung geltend, kann der Ersatzanspruch in Bezug auf die aufgewandten Sollzinsen auch nach § 242 BGB verwirkt sein.
3. Kontoauszüge für Treuhandkonten, die vom Verwalter ausschließlich zur Erfüllung der ihm auferlegten Pflichten genutzt werden, sind im Sinne des § 667 2. Alt. BGB "aus der Geschäftsbesorgung erlangt" und daher spätestens mit dem Ende der Verwaltung herauszugeben.
VolltextIBRRS 2008, 2906
OLG Celle, Beschluss vom 19.09.2008 - 13 U 125/08
1. Der Anspruch des Verwalters auf Aufwendungsersatz gemäß § 670 BGB für die von ihm entrichteten Sollzinsen auf einem Treuhandkonto entsteht jeweils am Ende des Jahres für das gesamte Jahr und verjährt gemäß § 195 BGB in drei Jahren.
2. Macht der Verwalter diese Sollzinsen für mehrere zurückliegende Jahre erst im Nachhinein im Rahmen der Schlussabrechnung seiner Verwaltung geltend, kann der Ersatzanspruch in Bezug auf die aufgewandten Sollzinsen auch nach § 242 BGB verwirkt sein.
3. Kontoauszüge für Treuhandkonten, die vom Verwalter ausschließlich zur Erfüllung der ihm auferlegten Pflichten genutzt werden, sind im Sinne des § 667 2. Alt. BGB "aus der Geschäftsbesorgung erlangt" und daher spätestens mit dem Ende der Verwaltung herauszugeben.
IBRRS 2008, 2894
KG, Beschluss vom 01.10.2008 - 1 W 455/08
Klagt ein Mitglied einer Bruchteilsgemeinschaft gegen ein anderes Mitglied der Gemeinschaft auf Auflassung des der Gemeinschaft gehörenden Grundstücks an sich, so richtet sich der Streitwert gemäß § 3 ZPO nach dem Anteil des beklagten Miteigentümers. Grundstücksbelastungen sind nicht zu berücksichtigen.*)
VolltextIBRRS 2008, 2885
BGH, Beschluss vom 17.09.2008 - III ZR 303/07
Ein Schadensersatzanspruch nach § 13 Abs. 1 VermG wegen gröblicher Verletzung der Pflichten des staatlichen Verwalters kommt nur dann in Betracht, wenn die staatliche Verwaltung im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vermögensgesetzes am 29. September 1990 fortbestanden hat.*)
VolltextIBRRS 2008, 2880
BGH, Urteil vom 24.09.2008 - VIII ZR 275/07
1. Der Anschluss einer mit einer Gasetagenheizung ausgestatteten Mietwohnung an das aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung gespeiste Fernwärmenetz ist eine Maßnahme zur Einsparung von Energie, die der Mieter nach § 554 Abs. 2 Satz 1 BGB grundsätzlich zu dulden hat.*)
2. Die Pflicht zur Mitteilung der zu erwartenden Mieterhöhung (§ 554 Abs. 3 BGB) bezieht sich nur auf die aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen zu erwartende Mieterhöhung nach § 559 BGB und nicht auf eine etwa mögliche Erhöhung der Vergleichsmiete nach § 558 BGB.*)
IBRRS 2008, 2867
BGH, Urteil vom 19.09.2008 - V ZR 152/07
1. § 912 BGB kann entsprechende Anwendung finden, wenn bei der Veränderung eines Gebäudes erstmals über die Grenze gebaut wird.*)
2. Ein Überbau muss nicht geduldet werden, wenn er den Regeln der Baukunst nicht entspricht und deshalb über die Grenzverletzung hinausreichende Beeinträchtigungen des Nachbarn besorgen lässt.*)
VolltextIBRRS 2008, 2864
OLG Jena, Urteil vom 19.09.2008 - 4 U 978/06
1. Der Versicherungsvertrag nach dem VVG (=Versicherungsvertragsgesetz) enthält einen grundlegenden Unterschied zu dem sonstigen Vertragstypus des Allgemeinen Schuldrechts des BGB. Aus dem Gesamtgefüge der §§ 61 ff VVG a.F. ergibt sich, dass vertragliche Obliegenheiten grundsätzlich nur den Versicherungsnehmer, nicht aber den Versicherer treffen.*)
2. Mit der in §§ 62, 63 VVG a.F. normierten Rettungsobliegenheit – diese gelten für den gesamten Bereich der Schadensversicherung – wird der Versicherungsnehmer angehalten, die Entwicklung des Schadens nicht sich selbst zu über-lassen, sondern um seine Abwendung und, wenn dies nicht (mehr) möglich ist, um seine Eindämmung bemüht zu sein.*)
3. Im Rahmen des § 62 VVG a.F. ist der Versicherer nicht verpflichtet, dem Versicherungsnehmer Weisungen zu erteilen, wie der Schaden abgewendet oder gemindert werden kann. Der Versicherer hat (nur) ein Weisungsrecht, aber keine Weisungspflicht. Erteilt er dem Versicherungsnehmer Weisungen, können (nur) schuldhaft fehlerhafte Weisungen einen Schadensersatzanspruch des Versicherungsnehmers nach § 280 Abs. 1 BGB auslösen, wenn der – durch die fehlerhafte Weisung – entstandene Schaden die sonst geschuldete Versicherungsleistung übersteigt.*)
VolltextIBRRS 2008, 2857
FG Düsseldorf, Urteil vom 08.04.2008 - 13 K 1896/05 E
Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung können als vorab entstandene Werbungskosten nur abgezogen werden, wenn der Entschluss zur Vermietung endgültig gefasst und später nicht wieder weggefallen ist.
VolltextIBRRS 2008, 2838
BGH, Urteil vom 17.09.2008 - IV ZR 317/05
Zur Pflicht des Versicherers, den Versicherungsnehmer, der den Versicherungsfall rechtzeitig angezeigt hat, auf die Obliegenheit zur Einreichung einer Stehlgutliste bei der Polizei hinzuweisen und darüber zu belehren, dass er bei Verletzung dieser Obliegenheit den Versicherungsschutz verlieren kann.*)
VolltextIBRRS 2008, 2815
OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.04.2008 - 8 U 599/06
Zur Frage der Schadenseratzansprüche wegen Schlechterfüllung eines selbständigen, auf Erstellung einer Wärmebedarfsberechnung gerichteten Beratungsvertrags.*)
VolltextIBRRS 2008, 2812
LG München I, Urteil vom 10.03.2008 - 15 O 13748/07
Ein nachbarrechtlicher Anspruch aus § 1004 BGB unterliegt nur dann einem Schlichtungsverfahren nach § 15a EGZPO i.V.m. Art. 1 Nr. 2 BaySchlG, wenn dieser Anspruch als Äquivalent zu den Vorschriften der §§ 910, 911, 923 oder 906 BGB geltend gemacht wird.
VolltextIBRRS 2008, 2807
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.05.2008 - 10 B 616/08
1. Die Anfechtungsklage gegen eine selbständige Abweichungsentscheidung nach § 73 Abs. 1 BauO NRW hat aufschiebende Wirkung. Es handelt sich nicht um eine bauaufsichtliche Zulassung im Sinne des § 212a Abs. 1 BauGB.*)
2. § 6 Abs. 14 BauO NRW regelt abschließend die abstandflächenrechtliche Zulässigkeit der dort aufgeführten nachträglichen Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes. Für eine über § 6 Abs. 14 Satz 2 BauO NRW hinausgehende Abweichung auf der Grundlage des § 73 BauO NRW ist grundsätzlich kein Raum.*)
3. Nach § 6 Abs. 14 Satz 2 BauO NRW kann eine Unterschreitung des Mindestabstands von 2,50 m zur Nachbargrenze nur gestattet werden, wenn die brandschutzrechtlichen Anforderungen der BauO NRW eingehalten werden.*)
VolltextIBRRS 2008, 2806
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.08.2008 - 7 E 975/08
1. Entscheidungen der Bauaufsichtsbehörden und Baugenehmigungsbehörden, die vor dem 15.04.2007 dem jeweiligen Adressaten bekannt gegeben worden sind, unterliegen gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 VwGO der Nachprüfung in einem Vorverfahren (§ 2 Nr. 3 Satz 2 Bürokratieabbaugesetz I).*)
2. Ist dem Bauherrn als Adressaten einer Baugenehmigung diese vor dem 15.04.2007 bekannt gegeben worden, so unterliegt die Baugenehmigung auch dann der Nachprüfung in einem Vorverfahren, wenn sie Dritten zur Wahrung möglicher Nachbarrechte (erst) zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gemacht wurde und diese sich gegen die Baugenehmigung wenden.*)
3. Soweit § 2 Nr. 3 Satz 2 Bürokratieabbaugesetz I auf den jeweiligen Adressaten abstellt, ist dies allein sachbezogen zu verstehen.*)
VolltextIBRRS 2008, 2805
OVG Sachsen, Urteil vom 20.08.2008 - 1 B 186/07
Wird eine baurechtliche Beseitigungsverfügung im Wege der Ersatzvornahme vollstreckt, so gehören die Kosten für eine ordnungsgemäße Entsorgung des entstehenden Abbruchmaterials grundsätzlich zu den erstattungsfähigen Kosten der Einsatzvornahme.*)
VolltextIBRRS 2008, 2804
BGH, Urteil vom 31.07.2008 - I ZR 21/06
1. Wird ein Dachverband im Wege gewillkürter Prozessstandschaft von einem Landesverband zur Geltendmachung markenrechtlicher Abwehransprüchen gegenüber einem jüngeren Kollisionszeichen ermächtigt, so kann sich das schutzwürdige Eigeninteresse des Dachverbands aus der Mitgliedschaft des Landesverbands im Zentralverband ergeben, wenn die verletzte Bezeichnung auch vom Dachverband benutzt wird.
2. Eine schlagwortartige Kurzbezeichnung eines eingetragenen Vereins, die vom offiziellen Vereinsnamen abweicht, kann Schutz als besondere Geschäftsbezeichnung i.S. des § 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG genießen. Wird ein solches Schlagwort von Landesverbänden und Ortsvereinen benutzt, kann die Benutzung auch dem Dachverband zugutekommen, wenn der Verkehr das Schlagwort nicht nur den Landesverbänden und Ortsvereinen, sondern der gesamten Organisation zuordnet.*)
VolltextIBRRS 2008, 2803
BGH, Urteil vom 31.07.2008 - I ZR 171/05
1. Ein Dachverband, der die Interessen seiner Mitglieder auf Bundesebene vertritt, nimmt am geschäftlichen Verkehr teil, wenn die ihm angehörenden Landesverbände und Ortsvereine gegenüber ihren Mitgliedern gegen Entgelt Beratungsleistungen erbringen und sich das Angebot des Dachverbands, der Landesverbände und Ortsvereine als eine Einheit darstellt.*)
2. Bei der Prüfung, ob einem Verbandsnamen ein kennzeichenrechtlicher Schutz zukommt, ist ein großzügiger Maßstab anzulegen. Der Verkehr entnimmt derartigen Bezeichnungen - ähnlich wie Zeitungs- und Zeitschriftentiteln - einen Herkunftshinweis, auch wenn sie sich an den jeweiligen Tätigkeitsbereich anlehnen.*)
3. Ist das Namensschlagwort eines Verbands (hier: "Haus und Grund") als prägender Bestandteil in einer jüngeren Firmenbezeichnung enthalten, so kann ein geographischer Zusatz (hier: H. ) eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne noch verstärken, wenn dadurch der Eindruck erweckt wird, es handele sich um eine der örtlichen Untergliederungen des Verbands.*)
VolltextIBRRS 2008, 2802
BGH, Urteil vom 31.07.2008 - I ZR 158/05
1. Dem unterscheidungskräftigen oder Verkehrsgeltung genießenden Namen eines Vereins kann als geschäftliche Bezeichnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG Schutz zukommen. Ein kennzeichenrechtlicher Schutz kommt nicht nur für den vollständigen Vereinsnamen in Betracht, sondern auch für eine aus ihm abgeleitete -- für sich genommen unterscheidungskräftige oder Verkehrsgeltung genießende -- Kurzbezeichnung, die der Verein selbst im geschäftlichen Verkehr benutzt oder die geeignet ist, dem Verkehr als Kurzbezeichnung zu dienen.*)
2. Zwischen dem Namensschlagwort "Haus und Grund" und der Firmenbezeichnung "H. Haus + Grund e.K." besteht keine Verwechslungsgefahr.*)
VolltextIBRRS 2008, 2796
VerfGH Bayern, Urteil vom 22.07.2008 - Vf.11-VII-07
1. Zur Frage der Verwirkung einer Popularklage gegen einen Bebauungsplan.*)
2. Ein Bebauungsplan verstößt gegen Art. 118 Abs. 1 BV, wenn die Belange des Denkmalschutzes in sachlich schlechthin nicht mehr zu rechtfertigender Weise missachtet werden.*)
VolltextIBRRS 2008, 2777
VG Gießen, Urteil vom 27.08.2008 - 8 E 1572/07
Im Rahmen der Kalkulation von Abwassergebühren ist es rechtlich nicht zu beanstanden, die Verzinsung des Anlagekapitals nach der sogenannten Restwertmethode zu ermitteln.*)
VolltextIBRRS 2008, 2776
VG Gießen, Beschluss vom 26.08.2008 - 8 L 1642/08
1. Besteht die Gefahr einer Verkeimung des Trinkwassernetzes durch einen bestehenden Hausanschluss eines seit ca. zwei Jahren leerstehenden Gebäudes, reicht es nicht aus, den Haupthahn zur Hausinstallation des Grundstück zu schließen. Erforderlich ist es vielmehr, die Hausanschlussleitung von der Versorgungsleitung zu trennen.*)
2. Eine solche notwendige Beseitigung des Hausanschlusses darf bei entgegenstehendem Satzungsrecht jedoch nicht dem Grundstückseigentümer aufgegeben werden.*)
VolltextIBRRS 2008, 2769
OLG München, Beschluss vom 09.05.2008 - 34 Wx 139/07
Die Auslegung von Grundbucherklärungen kann ergeben, dass die Beteiligten nur auf die eintragungsfähigen Textteile Bezug nehmen wollten, auch, wenn an gleicher Stelle in der Urkunde schuldrechtliche Vereinbarungen enthalten sind.*)
VolltextIBRRS 2008, 2752
OLG Celle, Urteil vom 24.10.2007 - 3 U 97/07
Soll die zur Sicherung eines einem Dritten gewährten Darlehens bestellte Grundschuld auch künftige Ansprüche des Kreditgebers (hier aus einem Kontokorrentkredit) gegen den Hauptschuldner sichern, muss der Sicherungsgeber hierauf ausdrücklich und unmissverständlich hingewiesen werden. Ein nur formularmäßiger Hinweis genügt nicht.*)
VolltextIBRRS 2008, 2743
BGH, Urteil vom 27.06.2008 - V ZR 15/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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