Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Volltexturteile nach Sachgebieten
5120 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2007, 5061![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
OLG Jena, Urteil vom 12.04.2007 - 1 U 911/06
Zum Unterlassungsanspruch bei Nachbarbebauung (Garage) wegen Nichteinhaltung der Vorgaben gemäß Thüringer Bauordnung.
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IBRRS 2007, 5053
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OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.09.2007 - 20 W 174/07
Ein dingliches Vorkaufsrecht mit der Bestimmung, dass der Kauf nur zum Schätzpreis erfolgt, ist inhaltlich unzulässig im Sinn von § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO.*)
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IBRRS 2007, 5052
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OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.08.2007 - 20 W 153/07
1. Der Grundsatz "falsa demonstratio non nocet" gilt auch für die auf einer übereinstimmenden Fehlvorstellung der Urkundsbeteiligten beruhende falsche Bezeichnung von zu übertragendem Grundbesitz in einem notariellen Vertrag.*)
2. Wirkt ein Ergänzungsbetreuer nach einer vorausgegangenen Falschbezeichnung zum Zwecke der Klarstellung für einen Betreuten in einer neuen notariellen Urkunde an der Übertragung des noch nicht umgeschriebenen Grundbesitzes mit, so unterfällt dies nicht dem Schenkungsverbot der §§ 1908 i Abs. 2 , 1804 BGB, so dass über die nachgesuchte vormundschaftsgerichtliche Genehmigung nach den allgemeinen Grundsätzen der §§ 1908 i Abs. 1, 1821, 1829 BGB zu befinden ist.*)
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IBRRS 2007, 5050
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OLG Koblenz, Urteil vom 19.07.2007 - 5 U 1713/06
1. Die Gläubigerbenachteiligungsabsicht (§ 3 Abs. 1 Satz 1 AnfG) erfordert nur bedingten Vorsatz.*)
2. Dass der begünstigte Ehegatte Kenntnis dieses Vorsatzes hatte, kann bereits dadurch hinreichend indiziert sein, dass das Rechtsgeschäft völlig interessenwidrig erscheint (hier: Übertragung des hälftigen Anteils an einem Hausgrundstück gegen Einräumung eines Mitbenutzungsrechts bei zerrütteter Ehe).*)
3. Hat die Ehefrau ihren Miteigentumsanteil an einem Grundstück auf den Ehemann und Miteigentümer anfechtbar übertragen, kann der Gläubiger vom nunmehrigen Alleineigentümer als Anfechtungsgegner die Duldung der Zwangsversteigerung des ganzen Grundstücks verlangen, allerdings nur zwecks Befriedigung aus dem Teil des Versteigerungserlöses, der dem Schuldner ohne die anfechtbare Rechtshandlung zugestanden hätte.*)
4. Ein ausländischer Vollstreckungstitel erfüllt mit der Vollstreckbarkeitserklärung ohne weiteres die Voraussetzungen des § 2 AnfG a.F..*)
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IBRRS 2007, 5045
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OLG München, Beschluss vom 29.10.2007 - 34 Wx 105/07
1. Zur Zulässigkeit einer Zwischenverfügung, die die Vorlage einer (Löschungs-)Bewilligung zum Gegenstand hat.*)
2. Die Vereinbarung eines „limitierten Kaufpreises“ kann nicht Gegenstand eines dinglichen Vorkaufsrechts sein. Die Eintragung eines derartigen Vorkaufsrechts ist jedoch nur hinsichtlich dieser Vereinbarung und nicht insgesamt inhaltlich unzulässig. Unrichtig ist das Grundbuch, wenn anzunehmen ist, dass sich die Beteiligten über ein Vorkaufsrecht mit dem gesetzlich zulässigen Inhalt nicht geeinigt haben würden.*)
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IBRRS 2007, 5038
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OLG Hamm, Beschluss vom 05.11.2007 - 22 W 61/07
Kann der Käufer einer Wohnung bei Einsichtnahme der ihm vorliegenden Protokolle der WEG- und Mietpoolversammlungen und Reparaturabrechnungen die notwendigen Informationen über Art und Umfang von Reparaturkosten gewinnen und hieraus Rückschlüsse auf das Vorliegen eines Reparaturstaus und eine Beeinträchtigung der ihm bei den Beratungen versprochenen Rendite ziehen, scheidet eine Beratungspflichtverletzung wegen Verschweigens eines Reparaturstaus einer Wohnanlage aus.
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IBRRS 2007, 4993
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OVG Niedersachsen, Beschluss vom 17.08.2007 - 1 LA 37/07
Bei der quantitativen Begrenzung der Nutzung von Räumen durch freie und ähnliche Berufe in einem reinen Wohngebiet im Verhältnis zur Wohnnutzung (50 %-Grenze) ist nicht zu beanstanden, wenn nur auf Räume abgestellt wird, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen objektiv geeignet sind und entsprechend genutzt werden.*)
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IBRRS 2007, 4990
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BVerwG, Urteil vom 21.06.2007 - 3 C 27.06
Eine Gemeinde, die ihr früheres Eigentum an ehemaligen Wege- und Grabengrundstücken wegen deren Buchungsfreiheit nicht nachweisen kann, ist als Restitutionsberechtigte anzusehen, wenn mit hinlänglicher Sicherheit auszuschließen ist, dass die Grundstücke bei deren Überführung in Volkseigentum im Eigentum eines anderen gestanden haben.*)
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IBRRS 2007, 4989
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OLG Köln, Beschluss vom 06.02.2007 - 23 WLw 6/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2007, 4988
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OLG Jena, Beschluss vom 21.08.2007 - 9 W 258/07
Die landesrechtliche Einführung eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes unmittelbar - ohne vorgeschaltete (ggf. fremdnützige) Ausübungsbefugnis der öffentlichen Hand - zugunsten angrenzender privater Waldeigentümer ist weder mit der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG noch mit der allgemeinen Handlungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 GG vereinbar.*)
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IBRRS 2007, 4987
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OLG Hamm, Beschluss vom 16.04.2007 - 15 W 308/06
1. Die in einem notariell beurkundeten Grundstückskaufvertrag getroffene Regelung
"Die anfallende Mehrwertsteuer schuldet die kaufende Vertragspartei allein; bzgl. der umsatzsteuerrechtlichen Abwicklung wird auf § 13b UstG verwiesen..."
ist dahin auszulegen, dass als vertraglich geschuldeter Kaufpreis nur der Nettobetrag vereinbart ist (Abweichung von OLG Celle NJW-RR 2006, 71).*)
2. Der Wert für den Ansatz der Gebühr nach § 36 Abs. 2 KostO ist deshalb lediglich nach dem Nettobetrag zu berechnen.*)
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IBRRS 2007, 4968
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OLG Celle, Beschluss vom 15.10.2007 - 4 W 195/07
Der Umzug des Wohnberechtigten in ein Pflegeheim stellt ein subjektives Ausübungshindernis dar, das den Grundeigentümer nicht automatisch zur Zahlung einer Geldrente in Höhe des Mietwertes verpflichtet; vielmehr kommt ein solcher Anspruch allenfalls nach den Grundsätzen einer Änderung der Geschäftsgrundlage dann in Betracht, wenn der Eigentümer durch den endgültigen Wegfall wirtschaftliche Vorteile erlangt (z.B. durch Vermietung oder Eigennutzung, wenn Vermietung zumutbar wäre). Ob der Senat an seiner diesbezüglichen Rechtsprechung (z.B. OLGR Celle 2000, 63; OLG Celle NJW-RR 1999, 10 = NdsRpfl 1998, 276) im Hinblick auf BGH NJW 2007, 1884, festhalten kann, wonach Bedenken bestehen, den Eintritt der Pflegebedürftigkeit als unvorhergesehenes Ereignis zu behandeln, welches eine Änderung der Geschäftsgrundlage rechtfertigen könnte, bleibt unentschieden, weil im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für einen Anspruch ohnehin nicht dargetan sind und auch der BGH die Frage im Ergebnis offengelassen hat.*)
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IBRRS 2007, 4966
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VG Schleswig, Urteil vom 27.09.2007 - 6 A 44/07
Eine glaubhafte Darlegung, dass mehrere Ferienwohnungen allein zur Vermietung an Feriengästen vorbehalten werden, schließt die Vermutung an eine „Mischnutzung“ aus, auch wenn Familienmitglieder einige Tage im Jahr zwecks Säuberungsmaßnahmen die Wohnungen nutzen.
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IBRRS 2007, 4963
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Urteil vom 26.10.2007 - V ZR 26/07
1. Ist dem Käufer eines volkseigenen Gebäudes das Gebäude übergeben, ein Nutzungsrecht aber nicht verliehen worden, beruht seine Befugnis zur Nutzung des Grundstücks auf dem Gebäudekaufvertrag.*)
2. Die Ankaufsfläche entspricht dann grundsätzlich der Fläche, für welche ihm nach § 2 der Durchführungsverordnung zum Verkaufsgesetz ein Nutzungsrecht verliehen worden wäre.*)
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IBRRS 2007, 4962
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Urteil vom 19.10.2007 - V ZR 150/06
Für den Inhalt der nach § 116 Abs. 1 SachenRBerG zu bewilligenden Grunddienstbarkeit sind die Verhältnisse maßgeblich, unter denen sich die Mitnutzung des fremden Grundstücks vor Ablauf des 2. Oktober 1990 - soweit zumindest faktisch geschützt - gestaltete. Änderungen, die zu einer Bedarfssteigerung geführt haben, können nach den von dem Senat für Dienstbarkeiten allgemein entwickelten Grundsätzen (BGHZ 44, 171; 145, 16) berücksichtigt werden.*)
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IBRRS 2007, 4956
![Architekten und Ingenieure Architekten und Ingenieure](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
Staatsanwaltschaft München I, Entscheidung vom 30.07.2007 - 263 Js 221118/07
Schließt der Auftraggeber trotz Kenntnis seiner eigenen Zahlungsunfähigkeit mit dem Auftragnehmer einen Prozessvergleich, macht er sich nicht wegen Betrugs strafbar. Dem Auftragnehmer ist kein Schaden entstanden, weil sich seine Vermögenslage durch den Vergleich nicht verschlechtert hat, da sowohl der ursprüngliche, als auch der durch den Vergleich geschaffene Anspruch wirtschaftlich keinen Wert besitzen.
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IBRRS 2007, 4955
![Architekten und Ingenieure Architekten und Ingenieure](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
Generalstaatsanwaltschaft München, Entscheidung vom 02.10.2007 - 17 Zs 2853/07
Schließt der Auftraggeber trotz Kenntnis seiner eigenen Zahlungsunfähigkeit mit dem Auftragnehmer einen Prozessvergleich, macht er sich nicht wegen Betrugs strafbar. Dem Auftragnehmer ist kein Schaden entstanden, weil sich seine Vermögenslage durch den Vergleich nicht verschlechtert hat, da sowohl der ursprüngliche, als auch der durch den Vergleich geschaffene Anspruch wirtschaftlich keinen Wert besitzen.
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IBRRS 2007, 4953
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Urteil vom 12.10.2007 - V ZR 283/06
Zur Beachtung des Transparenzgebots bei einer Klausel, die die Anpassung einer Kaufpreisrente unter dynamischer Verweisung auf die II. Berechnungsverordnung begrenzt.*)
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IBRRS 2007, 4926
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
OLG Koblenz, Urteil vom 14.06.2007 - 5 U 37/07
1. Ragt ein auf dem verkauften Grundstück stehendes Gebäude auf das Nachbargrundstück, liegt darin ein Rechtsmangel. Einen derartigen Mangel erfasst der kaufvertragliche Gewährleistungsausschluss nicht, wenn die notarielle Urkunde insoweit nur auf Sachmängel abhebt.
2. Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Käufers von dem Rechtsmangel kann in einem derartigen Fall nur angenommen werden, wenn sie sich auch auf die Rentenzahlungspflicht nach § 912 Abs. 2 BGB erstreckt.
3. Der Beweisantrag, einen Zeugen zu einer nicht in seiner Person eingetretenen inneren Tatsache zu vernehmen (hier: Arglist des Verkäufers), ist im allgemeinen nur erheblich, wenn schlüssig dargelegt wird, aufgrund welcher Umstände der Zeuge von der inneren Tatsache Kenntnis erlangt hat.
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IBRRS 2007, 4915
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.10.2007 - 4 U 198/07
Der Arglistvorwurf kann entfallen, wenn der Verkäufer darauf vertrauen durfte, dass dem Käufer der Mangel aufgrund seines offenkundigen Erscheinungsbildes vernünftigerweise nicht verborgen bleiben konnte. Allerdings entlastet ein leichtgläubiges Vertrauen in die Kenntnis des Käufers noch nicht. Vielmehr müssen aus der Sicht des Aufklärungspflichtigen konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Mangel auch ohne eigenes Zutun Eingang in die Entscheidungsfindung des Käufers fand.*)
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IBRRS 2007, 4904
![Architekten und Ingenieure Architekten und Ingenieure](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Urteil vom 15.10.2007 - II ZR 136/06
1. Der Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB entsteht nicht erst mit der Befriedigung des Gläubigers, sondern als Befreiungsanspruch bereits mit der Entstehung des Gesamtschuldverhältnisses.*)
2. Besteht die ernsthafte Möglichkeit, dass ein Gesellschafter bürgerlichen Rechts von einem Gesellschaftsgläubiger in Anspruch genommen wird, kann er von seinem im Innenverhältnis allein verpflichteten Mitgesellschafter Befreiung verlangen, wenn der Gesellschaft frei verfügbare Mittel zur Erfüllung der Gesellschaftsschuld nicht zur Verfügung stehen.*)
3. Die Pflicht zur Freistellung umfasst auch die Verpflichtung, unbegründete Ansprüche von dem Freistellungsgläubiger abzuwehren.*)
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IBRRS 2007, 4902
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
OLG Hamm, Urteil vom 30.11.2006 - 21 U 80/06
Die Voraussetzungen einer Durchgriffshaftung liegen vor, wenn der Grundstückseigentümer zum Auftragszeitpunkt Alleingesellschafter der Bestellerin war und die Bauleistung beim späteren Grundstückskauf ohne Gegenleistung erhält.
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IBRRS 2007, 4872
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BVerwG, Beschluss vom 21.06.2007 - 3 C 24.06
§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Satz 2 des Gesetzes über die Entschädigung nach dem Gesetz über die Regelung offener Vermögensfragen (Entschädigungsgesetz - EntschG) vom 27. September 1994 (BGBl I S. 2624) in der Fassung des Entschädigungsrechtsänderungsgesetzes vom 10. Dezember 2003 (BGBl I S. 2471) ist, soweit davon Rechte einzelner nicht auffindbarer Miterben betroffen sind, nicht mit Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG vereinbar.*)
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IBRRS 2007, 4871
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
OLG München, Beschluss vom 30.01.2007 - 32 Wx 9/07
1. Eine Vormerkung ist nur geeignet, einen schuldrechtlichen Anspruch auf dingliche Rechtsänderung zu sichern, nicht aber, ihn zu begründen. Das Grundbuchamt darf deswegen eine Vormerkung auf Bestellung einer Reallast, die den jeweiligen Eigentümer verpflichtet, nicht eintragen.*)
2. Eintragungsfähig ist jedoch eine Vormerkung, die lediglich den Anspruch gegen den derzeitigen Eigentümer sichert, auch wenn diese im Ergebnis wegen §§ 888 Abs.1, 883 Abs.2 BGB den jeweiligen Eigentümer bindet.*)
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IBRRS 2007, 4863
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Urteil vom 25.10.2007 - III ZR 62/07
Zur Schadenszurechnung bei einem Amts- und Staatshaftungsanspruch wegen rechtswidriger Versagung einer Baugenehmigung.*)
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IBRRS 2007, 4862
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Urteil vom 11.10.2007 - IX ZR 156/06
Der Zwangsverwalter ist bei einer über den Zuschlag hinaus fortgesetzten Verwaltung verpflichtet, die von dem Mieter des Grundstücks für die Zeit vor dem Zuschlag vereinnahmten, aber nicht verbrauchten Nebenkostenvorauszahlungen an den Ersteher auszukehren, soweit diesem die Abrechnung der Nebenkostenvorauszahlungen und die Rückzahlung des Überschusses obliegt.*)
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IBRRS 2007, 4851
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
VGH Bayern, Urteil vom 27.09.2007 - 1 B 00.2474
1. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 DSchG regelt die Voraussetzungen für die Versagung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis ausreichend bestimmt.*)
2. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 DSchG kann so ausgelegt und angewendet werden, dass den aus Art. 14 GG folgenden Anforderungen an ein Inhalt und Schranken des Grundeigentums bestimmendes Gesetz entsprochen wird. Hierfür muss die Prüfung, ob dem Denkmaleigentümer die (unveränderte) Beibehaltung des bisherigen Zustandes mit den Erhaltungs- und Nutzungspflichten gemäß Art. 4 und Art. 5 DSchG auch in wirtschaftlicher Hinsicht zuzumuten ist, zumindest dem Grunde nach im Erlaubnisverfahren erfolgen; im Fall der Unzumutbarkeit muss die Erlaubnis erteilt werden (Anpassung der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs [Urteil vom 8.5.1989 VGH n. F. 42, 117 = BayVBl 1990, 208] an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2.3.1999 [BVerfGE 100, 226 = NJW 1999, 2877 = BayVBl 2000, 588]).*)
3. Art. 4 Abs. 3 Satz 3 DSchG kann (in entsprechender Anwendung der Vorschrift) im Erlaubnisverfahren als Rechtsgrundlage für eine zur "Herbeiführung der Zumutbarkeit" erforderliche Ausgleichszahlung herangezogen werden.*)
4. Der Umfang, in dem die wirtschaftliche Zumutbarkeit im Erlaubnisverfahren zu prüfen ist, hängt davon ab, in welchem Umfang der Denkmaleigentümer seinen aus den Erhaltungs- und Nutzungspflichten gemäß Art. 4 und Art. 5 DSchG folgenden Mitwirkungspflichten entspricht.*)
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IBRRS 2007, 4844
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
VGH Bayern, Beschluss vom 16.07.2007 - 1 CS 07.1340
1. Bei Zulassung einer Abweichung von einer dem Nachbarschutz dienenden Vorschrift des Bauordnungsrechts wird der Nachbar nicht nur dann in seinen Rechten verletzt, wenn die Abweichung wegen einer unzureichenden Würdigung seiner Interessen rechtswidrig ist, sondern durch jeden Verstoß gegen Art. 70 Abs. 1 BayBO.*)
2. Ob eine Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften zugelassen werden kann, beurteilt sich nicht allein danach, wie stark die Interessen des betroffenen Nachbarn beeinträchtigt werden. Es ist auch zu prüfen, ob die Schmälerung der nachbarlichen Interessen durch überwiegende Interessen des Bauherrn oder überwiegende öffentliche Belange gerechtfertigt ist.*)
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IBRRS 2007, 4816
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 08.10.2007 - AnwZ (B) 92/06
Der Mitgeschäftsführer und Mitgesellschafter einer Gesellschaft, die sich auch mit der Vermittlung von Immobilien befasst, kann die Gefahr einer Interessenkollision nicht dadurch vermeiden, dass er sich in der Geschäftsführung auf den Verwaltungsbereich beschränkt (Fortführung von Senat, Beschl. v. 13. Oktober 2003, AnwZ (B) 79/02, BRAK-Mitt. 2004, 79 und v. 18. Oktober 1999, AnwZ (B) 97/98, BRAK-Mitt. 2000, 43).*)
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IBRRS 2007, 4802
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 11.10.2007 - V ZB 1/07
1. Die Regelvergütung nach § 18 Abs. 1 u. 2 ZwVwV ist offensichtlich unangemessen im Sinne von § 19 Abs. 2 ZwVwV, wenn sie trotz Ausschöpfung des Höchstrahmens (§ 18 Abs. 2 ZwVwV) um mehr als 25 % hinter der Vergütung nach Zeitaufwand zurückbleibt.*)
2. Hat der Zwangsverwalter seine Tätigkeit so konkret dargelegt, dass der nach § 19 ZwVwV vergütungsfähige Zeitaufwand in der Gesamtschau bei überschlägiger Abschätzung plausibel erscheint, kann die abgerechnete Stundenzahl festgesetzt werden; zu näheren Darlegungen ist der Verwalter nur gehalten, wenn sein Antrag eine Plausibilitätskontrolle schon nicht ermöglicht oder aber dieser Kontrolle aufgrund besonderer Umstände - etwa aufgrund eines die Plausibilität erschütternden Einwandes eines Beteiligten - nicht stand hält.*)
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IBRRS 2007, 4799
![Bauträger Bauträger](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
OLG Saarbrücken, Urteil vom 07.08.2007 - 4 U 106/07
1. Anwaltsrundschreiben an Vertragspartner einer Bauträgergesellschaft, in denen außerhalb bestehender Mandate unter Hinweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Vollmachten wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz eine Rückabwicklung der Kapitalanlage einschließlich der Darlehensfinanzierung in Aussicht gestellt wird, überschreiten jedenfalls dann die Grenzen zulässiger Anwaltswerbung, wenn bei den Adressaten durch Verdachtsäußerungen unter Schüren von Ängsten hinsichtlich der künftigen Wertentwicklung der Anlage die nachhaltige Notwendigkeit anwaltlichen Beratungsbedarfs erweckt wird.*)
2. Gesellschaften, in deren nach § 823 Abs. 1 BGB geschützte Kundenbeziehungen auf diese Weise rechtswidrig eingegriffen wird, steht ein Abwehranspruch analog § 1004 Abs. 1 BGB zu.*)
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IBRRS 2007, 4781
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 18.10.2007 - V ZB 44/07
Der Haftungsausschluss nach § 56 Satz 3 ZVG hat zur Folge, dass der Ersteher den Zuschlag auch nicht wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft nach § 119 Abs. 2 BGB anfechten kann, sofern das Fehlen der Eigenschaft einen Sachmangel begründet.*)
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IBRRS 2007, 4780
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BFH, Urteil vom 26.09.2007 - II R 74/05
Die Frage, ob mehr als zwei Wohnungen vorliegen, bestimmt sich im Rahmen des § 146 Abs. 5 BewG nach dem Wohnungsbegriff, wie er für Zwecke der Einheitsbewertung des Grundvermögens im Urteil des BFH vom 5. Oktober 1984 III R 192/83 (BFHE 142, 505, BStBl II 1985, 151) entwickelt worden ist. Dies gilt unabhängig davon, wann das Gebäude bezugsfertig errichtet, aus- oder umgebaut worden ist.*)
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IBRRS 2007, 4778
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
OLG Celle, Urteil vom 01.11.2007 - 2 U 139/07
1. Der Vorkaufsberechtigte, der sein Vorkaufsrecht an der von ihm gemieteten Eigentumswohnung ausübt, kann von dem Vorkaufsverpflichteten regelmäßig keinen Ersatz seines Verzögerungsschadens beanspruchen, der darauf beruhen soll, dass der Vorkaufsverpflichtete seine Informationspflichten nicht unverzüglich erfüllt hat.*)
2. Die Informationspflichten des Vorkaufsverpflichteten aus §§ 469 Abs. 1, 577 Abs. 2 BGB bestehen nur bis zur Ausübung des Vorkaufsrechts.*)
3. Der Vorkaufsverpflichtete ist im Falle des Verkaufs mehrerer Gegenstände zu einem Gesamtpreis nicht verpflichtet, den Vorkaufsberechtigten über den Teil des Kaufpreises zu informieren, der nach § 467 BGB auf denjenigen mitverkauften Gegenstand entfällt, auf den sich das Vorkaufsrecht bezieht.*)
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IBRRS 2007, 4769
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
OLG Bremen, Urteil vom 23.03.2007 - 5 U 44/06
1. Ein Ausgleichsanspruch nach § 24 Abs. 2 BBodSchG besteht unabhängig davon, ob die zuständige Behörde eine Anordnung im Sinne von § 9 Abs. 2 Satz 1 BBodSchG, bei konkreten Anhaltspunkten für eine schädliche Bodenveränderung oder eine Altlast die notwendigen Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung durchzuführen, getroffen hat. Der Ausgleichsanspruch setzt lediglich eine Pflichtenstellung nach § 4 BBodSchG voraus, die behördliche Heranziehung eines oder mehrerer Verpflichteter ist dagegen nicht Voraussetzung.
2. Es liegt kein konkludenter Ausschluss des Anspruchs aus § 24 Abs. 2 Satz 2 BBodSchG vor, wenn in einem Mietvertrag keine Regelung über die Haftung für den Zustand der Mietsache getroffen ist, so dass insoweit die gesetzlichen Regelungen des Mietrechts anwendbar sind.
3. Die mietvertragliche Verjährungsvorschrift des § 558 BGB a.F. bzw. § 548 BGB n.F. finden keine (entsprechende) Anwendung auf Ansprüche aus § 24 Abs. 2 BBodSchG.
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IBRRS 2007, 4768
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OLG München, Beschluss vom 17.07.2007 - 31 Wx 18/07
Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung der Überlassung eines Miteigentumsanteils an minderjährige Kinder unter Anrechnung auf den Pflichtteil.*)
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IBRRS 2007, 4767
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BFH, Urteil vom 22.02.2007 - IX R 26/05
Eigenheimzulage für ein Folgeobjekt (§ 7 EigZulG) kann nur beanspruchen, wer im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des Folgeobjekts sowie im Vorjahr insgesamt die Einkunftsgrenzen des § 5 EigZulG nicht überschreitet.*)
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IBRRS 2007, 4765
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BFH, Urteil vom 17.04.2007 - IX R 56/06
Aufwendungen eines Grundstückserwerbers zur Befriedigung eines den Kaufvertrag nach § 3 Abs. 2 AnfG anfechtenden Gläubigers gehören zu den nachträglichen Anschaffungskosten für das Grundstück.*)
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IBRRS 2007, 4743
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KG, Urteil vom 20.09.2007 - 8 U 190/06
Ist der Grundstückserwerber nach dem Inkrafttreten der Mietrechtsreform in das Grundbuch als Eigentümer eingetragen worden, haftet er für die Rückzahlung einer vom Mieter geleisteten Sicherheit jedenfalls dann, wenn der notarielle Grundstückskaufvertrag vor der Verkündung des Gesetzes am 19.6.2001, aber nach der entsprechenden Beschlussfassung durch den Deutschen Bundestag am 29.3.2001 abgeschlossen worden ist.*)
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IBRRS 2007, 4742
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OLG München, Beschluss vom 04.09.2007 - 32 Wx 114/07
Übersendet der Notar eine Löschungsbewilligung, für die er eine Unterschrift beglaubigt hat, an den nicht mit dem Unterschreibenden identischen Begünstigten zum Zweck der Eintragung im Grundbuch, erhält er neben der Beglaubigungsgebühr nach § 45 KostO auch eine Vollzugsgebühr nach § 146 Abs. 2 KostO.*)
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IBRRS 2007, 4741
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OLG München, Beschluss vom 20.09.2007 - 32 Wx 138/07
Steht die Eintragung eines Wohnungsbesetzungsrechts nicht im Zusammenhang mit der Gewährung eines Aufwendungszuschusses oder eines zinsverbilligten Darlehens oder der Verpflichtung zur verbilligten Vermietung der Wohnung, ist der Geschäftswert für die Eintragung dieses Rechts nach § 30 Abs. 2 KostO regelmäßig auf 3.000 EUR festzusetzen (in Anschluss an KG DNotZ 1969, 49 ff.; OLG Oldenburg Rpfleger 1994, 273). Hohe Grundstückswerte können bei der Frage der Erhöhung nach § 30 Abs. 2 Satz KostO mit einer angemessenen Quote berücksichtigt werden.*)
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IBRRS 2007, 4739
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VG Gießen, Beschluss vom 26.09.2007 - 8 G 1356/07
Einem Grundstückseigentümer kann nicht aufgegeben werden, eine Verstopfung der Abwasserhausanschlussleitung beheben zu lassen, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Ursache der Verstopfung der Leitung von anderen Grundstücken bzw. von anderen Anschlussnehmern herrührt.*)
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IBRRS 2007, 4729
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BGH, Urteil vom 28.09.2007 - V ZR 139/06
Voraussetzung des Verzugs ist auch im Fall der grundlosen Erfüllungsverweigerung die Fälligkeit der Forderung gegen den Schuldner.*)
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IBRRS 2007, 4717
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BGH, Urteil vom 26.09.2007 - VIII ZR 17/07
Zur entsprechenden Anwendung des § 10 Abs. 6 AVBWasserV auf das Inkrafttreten dieser Verordnung in den neuen Bundesländern nach Maßgabe der Anlage I Kapital V Sachgebiet D Abschnitt III Nr. 16 Buchst. b EinigVtr.*)
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IBRRS 2007, 4716
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BGH, Urteil vom 11.10.2007 - III ZR 298/06
Nicht wertsteigernde Aufwendungen des Eigentümers auf sein Grundstück sind bei der Bemessung der Entschädigung, die die Gemeinde bei Ausübung ihres gesetzlichen Vorkaufsrechts zu zahlen hat, nicht zu berücksichtigen.*)
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IBRRS 2007, 4706
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BGH, Urteil vom 11.10.2007 - III ZR 301/06
Erteilt das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen eine fehlerhafte Negativbescheinigung gemäß § 3 Abs. 5 VermG, so ist auch die Treuhandanstalt (Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben) als Verfügungsberechtigte geschützte Dritte.*)
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IBRRS 2007, 4695
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BGH, Urteil vom 28.09.2007 - V ZR 276/06
Haben Bruchteilseigentümer oder Wohnungseigentümer vereinbart, dass sie räumlich abgegrenzte Teile des gemeinschaftlichen Grundstücks allein, also unter Ausschluss der übrigen Eigentümer, als Garten nutzen dürfen, können auf das dadurch entstandene nachbarliche Verhältnis die bundes- und landesrechtlichen Vorschriften des Nachbarrechts entsprechend angewendet werden.*)
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IBRRS 2007, 4686
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BFH, Urteil vom 14.12.2006 - IV R 3/05
1. Ein Gewinn aus der Veräußerung des Anteils an einer Personengesellschaft, zu deren Betriebsvermögen im Zeitpunkt der Veräußerung Grundstücke gehören, die dem Umlaufvermögen des von der Gesellschaft betriebenen Unternehmens zuzurechnen sind, ist als laufender Gewinn dem Gewerbeertrag zuzurechnen und unterliegt somit auch der Gewerbesteuer. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Betriebsvermögen der Gesellschaft ausschließlich oder nahezu ausschließlich aus solchen Grundstücken besteht.*)
2. Ein Grundstück gehört nur dann zum Umlaufvermögen einer gewerblich geprägten Personengesellschaft, wenn bei der Gesellschaft die Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels erfüllt sind.*)
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IBRRS 2007, 4685
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OLG Frankfurt, Urteil vom 28.06.2007 - 3 U 210/06
1. Ein Wohnrecht im Sinne von § 1093 BGB kann durch schlichte Eintragungsbewilligung des Eigentümers begründet werden. Eine förmliche Einwilligung des Berechtigten ist nicht erforderlich.*)
2. Die Kollision eines dingliche Wohnrechts mit einem mietvertraglichen Nutzungsanspruch fällt unter die Regelung der § 577 Satz 1 BGB i.V.m. § 571 I BGB a.F. (entspricht § 567 Satz 1 i.V.m. § 566 I BGB n.F.), weil dem Inhaber des Wohnrechts durch die Ausübung des Rechts aus dem Mietvertrag der allein ihm nach § 1093 BGB zustehende Gebrauch entzogen wird. Das gilt auch dann, wenn dem Inhaber des Wohnrechts die Überlassung des Nutzungsrechts an einen anderen nicht gestattet worden ist, er die Wohnung seinerseits somit auch nicht vermieten dürfte. Der Konflikt zwischen den konkurrierenden Nutzungsberechtigten führt nicht zur Annahme von Unmöglichkeit, sondern wird so gelöst, dass der Mietvertrag weiterbesteht, während der Inhaber des Wohnrechts, solange der Mietvertrag besteht, nach dem Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete" an Stelle des Vermieters in den Mietvertrag eintritt.*)
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IBRRS 2007, 4681
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OLG Oldenburg, Urteil vom 11.10.2007 - 14 U 86/07
1. Kann ein auf Lebenszeit eingeräumtes Wohnungsrecht wegen Pflegebedürftigkeit des Wohnungsberechtigten nicht mehr ausgeübt werden, führt die ergänzende Vertragsauslegung nicht ohne weiteres zu einem Anspruch des Wohnungsberechtigten auf Zahlung einer monatlichen Nutzungsentschädigung.*)
2. Die Entstehung einer Zahlungspflicht durch Wegfall der Geschäftsgrundlage setzt voraus, dass die Vertragsparteien einen möglichen Eintritt der Pflegebedürftigkeit nicht vorhergesehen haben.*)
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