Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5159 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IBRRS 2007, 4199VG Neustadt, Urteil vom 27.08.2007 - 4 K 819/07
Ist zur Durchführung zweckmäßiger Straßenunterhaltungsmaßnahmen das Betreten und die Benutzung eines Grundstücks erforderlich, so muss dies der Eigentümer hinnehmen.
VolltextIBRRS 2007, 4187
KG, Beschluss vom 16.07.2007 - 1 W 69/04
Enthält ein notarieller Grundstückskaufvertrag eine Löschungsbewilligung des Käufers bezüglich der zu seinen Gunsten zur Eintragung gelangenden Auflassungsvormerkung für den Fall des Scheiterns des Kaufvertrages, so fällt die Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO an, wenn der Notar den Treuhandauftrag erhält, die bedingungslos erteilte Löschungsbewilligung erst dann zum Vollzug zu bringen, wenn die Nichterfüllung des Kaufvertrages feststeht. In einem solchen Fall beginnt die Tätigkeit des Notars im Rahmen der ihm erteilten Treuhandauflage bereits mit der Herausnahme der Auflassung und der außerordentlichen Löschungsbewilligung aus dem Urkundentext für die Erteilung von Ausfertigungen und Abschriften.*)
VolltextIBRRS 2007, 4186
OLG Rostock, Urteil vom 26.04.2007 - 7 U 67/05
Im Wege der Zwangsvollstreckung eingetragenen Sicherungshypotheken werden von dem Veräußerungsverbot des § 3 Abs. 10 AusglLeistG nicht erfasst.*)
VolltextIBRRS 2007, 4153
OLG Frankfurt, Urteil vom 03.11.2006 - 25 U 30/06
Der Bereicherungsanspruch desjenigen, der auf einem fremden Grundstück Aufwendungen in der Erwartung macht, ihm werde das Grundstück dauerhaft unentgeltlich zur Nutzung überlassen, bemisst sich nur nach den Vorteilen, die der Eigentümer daraus erzielt, dass er das Objekt vorzeitig zurückerhält, indem er etwa nunmehr einen höheren Mietzins erzielt, wogegen die gegebenenfalls eingetretene Werterhöhung des Grundstücks nicht maßgeblich ist.*)
VolltextIBRRS 2007, 4140
OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.01.2007 - 20 W 366/06
1. Das Grundbuchamt hat bei Eintragung einer Zwangssicherungshypothek die vollstreckungsrechtlichen und die grundbuchrechtlichen Voraussetzungen selbständig zu überprüfen. Beanstandet der Schuldner erstmals im Rechtsbeschwerdeverfahren eine Vollstreckungsvoraussetzung (ordnungsgemäße Zustellung), ist dies nur bei Offenkundigkeit beachtlich oder verfahrenfehlerhafter Tatsachenfeststellung der Tatsacheninstanzen.*)
2. Ob im Beschwerdeweg die Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die Zwangssicherungshypothek erreicht werden kann, auch wenn bei Eintragung keine Gesetzesverletzung im Sinn des § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO vorliegt (vgl. Vorlagebeschluss des OLG Schleswig Rpfleger 2006, 536), bleibt offen.*)
VolltextIBRRS 2007, 4133
OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.03.2007 - 20 W 524/01
Die einer Notariatsangestellten im Rahmen der Protokollierung einer Teilungserklärung erteilte Vollmacht der teilenden Alleineigentümerin, eventuell erforderliche Nachtragserklärungen abzugeben, die zur Wahrung dieser Urkunde im Grundbuch erforderlich sind, genügt nicht zur wirksamen Erklärung eines Nachtrags zur Teilungserklärung, in dem die in der Teilungserklärung enthaltene Kostenverteilung ergänzt wird. Durch die bei Anlegung der Wohnungsgrundbücher unterlassene Eintragung dieses Nachtrags wird das Grundbuch nicht im Sinn von § 53 GBO unrichtig.*)
VolltextIBRRS 2007, 4104
BGH, Urteil vom 16.08.2007 - IX ZR 63/06
1. Ein Teilurteil über eine Anfechtungsklage darf ergehen, wenn der Anfechtungsbeklagte Ansprüche sowohl zum Gegenstand einer Hilfsaufrechnung als auch einer Widerklage macht, die Hilfsaufrechnung jedoch verfahrensrechtlich präkludiert ist.*)
2. Kann der Anfechtungsgläubiger mit seiner Forderung, die der Anfechtung zugrunde liegt, gegen eine unstreitige oder titulierte Forderung des Schuldners aufrechnen, ist das Schuldnervermögen in diesem Umfang grundsätzlich nicht unzureichend. Dies gilt auch dann, wenn der Schuldner wegen eines nur ihn treffenden Aufrechnungsverbots nicht aufrechnen könnte.*)
3. Ist die Hauptforderung im Verhältnis zur Gegenforderung des Anfechtungsgläubigers nicht geringfügig, darf dieser von der Aufrechnung nicht deshalb absehen, weil er sich dadurch keine vollständige Befriedigung verschaffen kann.*)
4. Der Anfechtungsgegner kann den Anfechtungsgläubiger grundsätzlich nicht auf die Möglichkeit der Aufrechnung gegen eine Forderung des Schuldners verweisen, die bestritten ist.*)
5. Eine zunächst vorliegende Gläubigerbenachteiligung entfällt, wenn der Anfechtungsgegner dem Schuldner vor Schluss der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung als (weitere) Gegenleistung der angefochtenen Leistung Vermögenswerte zuwendet, welche die angefochtene Leistung nunmehr vollständig ausgleichen und dem Zugriff des Gläubigers offen stehen.*)
VolltextIBRRS 2007, 4092
OLG Brandenburg, Urteil vom 18.01.2007 - 5 U 86/06
1. Auch zu einem Zeitpunkt, in dem Glätte noch nicht eingetreten ist, aber bereits mit hinreichender Sicherheit absehbar ist, dass es in den folgenden Stunden, in denen keine Räum- und Streupflicht mehr besteht, zum Auftreten von Glätte kommen wird, bestehen Sicherungspflichten.
2. Allerdings müssen für eine solche vorbeugende Sicherungspflicht hinreichend konkrete Umstände vorliegen, dass an dieser Stelle Glättegefahr besteht; allgemeine Angaben in einem Wetterbericht für ganz Deutschland genügen hierfür nicht.
VolltextIBRRS 2007, 4072
OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.03.2007 - 8 U 602/06
Rechtliche Einheit von Verträgen; Erlass einer Leistungsverfügung.*)
VolltextIBRRS 2007, 4040
LG Heidelberg, Urteil vom 21.03.2007 - 5 O 178/06
1. Wird das Grundstück, auf das sich der übereinstimmende Wille der Parteien bei den Kaufverhandlungen bezogen hat, in der Vertragsurkunde falsch bezeichnet, bezieht sich die Auflassungserklärung nur auf die vereinbarte Fläche.
2. Vom öffentlichen Glauben umfasst sind nur Bestandsangaben, soweit durch sie eine bestimmte Bodenfläche als Gegenstand des eingetragenen Grundstücksrechts nachgewiesen wird, also nicht die Angaben über Größe, Lage, Bebauung.
VolltextIBRRS 2007, 4032
BGH, Urteil vom 21.01.2000 - V ZR 387/98
Erfüllt ein Verkäufer nicht die Pflicht, das Eigentum an dem gekauften Gegenstand frei von Rechten Dritter zu übertragen, so liegt kein Fall der Teilerfüllung im Sinne des § 325 Abs. 1 Satz 2 BGB vor, sondern ein Fall der (vollständigen) Nichterfüllung.*)
VolltextIBRRS 2007, 4022
OLG Stuttgart, Urteil vom 11.06.2007 - 5 U 18/07
Verschenkt ein inländischer Schuldner ein im Ausland gelegenes Grundstück, so scheidet die Anwendung deutschen Anfechtungsrechts auch dann aus, wenn die Gläubigerbenachteiligung im Inland eintritt.*)
VolltextIBRRS 2007, 4021
OLG Hamm, Beschluss vom 02.11.2006 - 15 W 42/06
Die Höhe der für die Einrichtung und Nutzung des automatisierten Grundbuchabrufverfahrens nach §§ 1, 4 GBAbVfV zu erhebenden Gebühren (Einrichtungsgebühr, monatliche Grundgebühr sowie Abrufgebühr) hält sich in dem durch die Verordnungsermächtigung des § 133 Abs. 8 Satz 1 und 2 BGO vorgegebenen Rahmen der Kostendeckung und des Vorteilsausgleichs.*)
VolltextIBRRS 2007, 4010
BVerwG, Beschluss vom 12.07.2007 - 9 B 18.07
Mit der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG ist es vereinbar, dass im Rahmen der wertgleichen Abfindung der Teilnehmer eines Flurbereinigungsverfahrens eine eventuelle Wertsteigerung des Einlagegrundstücks im Zeitraum zwischen der vorläufigen Besitzeinweisung (§ 44 Abs. 1 Satz 4 FlurbG) und dem in der Ausführungsanordnung zum Flurbereinigungsplan bestimmten Eintritt des neuen Rechtszustands (§ 44 Abs. 1 Satz 3, § 61 Satz 2 FlurbG) nicht zugunsten des Alteigentümers berücksichtigt wird. Das gilt auch dann, wenn sich dieser Zeitraum über mehrere Jahre erstreckt (hier rund elf Jahre).*)
VolltextIBRRS 2007, 4008
BGH, Urteil vom 20.07.2007 - V ZR 85/06
Bei einem investiven Verkauf können Aufwendungen, die der Berechtigte dem Verfügungsberechtigten im Falle der Restitution gemäß § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG zu erstatten hätte, von dem für die zurückzuübertragende Sache erhaltenen, herauszugebenden Erlös abgezogen werden.*)
VolltextIBRRS 2007, 3988
BGH, Beschluss vom 12.07.2007 - V ZB 113/06
Für die Beschaffung der Unterlagen für die nach einem Grundstückskaufvertrag geschuldete Löschung von Grundpfandrechten fällt eine Vollzugsgebühr, keine Betreuungsgebühr an.*)
VolltextIBRRS 2007, 3955
OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.06.2007 - 8 U 118/06
a) Zur Zulässigkeit der titelergänzenden Feststellungsklage.*)
b) Kein Anscheinsbeweis für die vorsätzliche Verwirklichung einer Straftat.*)
VolltextIBRRS 2007, 3951
OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.07.2007 - 3 U 167/06
1. Maßgebend für die Schadensfeststellung ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung.
2. Der Anspruch aus § 249 Abs. 2 BGB auf Naturalrestitution der geschädigten Sache erlischt, wenn der Eigentümer sein beschädigtes Hausgrundstück veräußert, bevor er den zur Herstellung erforderlichen Geldbetrag erhalten hat.
VolltextIBRRS 2007, 3950
OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.04.2007 - 3 U 167/06
1. Maßgebend für die Schadensfeststellung ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung.
2. Der Anspruch aus § 249 Abs. 2 BGB auf Naturalrestitution der geschädigten Sache erlischt, wenn der Eigentümer sein beschädigtes Hausgrundstück veräußert, bevor er den zur Herstellung erforderlichen Geldbetrag erhalten hat.
VolltextIBRRS 2007, 3944
OLG Koblenz, Urteil vom 19.01.2007 - 10 U 1781/05
1. Eine arglistige Täuschung liegt nicht schon darin, dass ein Vertragspartner einem anderen eine teils unrichtige Aufstellung erbrachter Leistungen vorlegt, die dieser „in Bausch und Bogen“ abzeichnet.*)
2. Der fristlosen Kündigung wegen Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses auf Grund schwerer Verstöße der Gegenseite muss nicht entgegenstehen, dass auch der Kündigende zur Zerrüttung beigetragen hat, wenn dem nach den Umständen nicht überwiegendes Gewicht zukommt.*)
VolltextIBRRS 2007, 3942
OLG Jena, Urteil vom 08.08.2007 - 4 U 876/05
1. Gibt im Restitutionsverfahren der Bürgermeister einer Gemeinde dem Landratsamt eine fehlerhafte (hier unvollständige) Auskunft über ein Grundstück, so ist diese Auskunftserteilung dann hoheitlicher Tätigkeit zuzurechnen, wenn diese Auskunft zur Ermittlung des
maßgebenden Sachverhalts und damit als Grundlage der Entscheidung des Landratsamts über den Antrag auf Rückübertragung des betroffenen Grundstücks diente.*)
2. Ersatzfähig sind aber nur solche Schäden, deren Ausgleich vom Schutzzweck der verletzten Amtspflicht gedeckt sind. Die verletzte Amtspflicht soll u.a. verhindern, dass der Berechtigte das Grundstück wegen der unvollständigen Auskunft nicht verzögert rückübertragen bekommt.*)
3. Nicht vom Schutzzweck erfasst sind aber Ansprüche auf den Pachtzins (des rückübertragenen Grundstücks), denn insoweit entsteht durch die verzögerte Rückübertragung kein Schaden. Denn den Pachtzins, den der Verfügungs-berechtigte während der Verzögerung (der Rückübertragung) erhalten hat, kann der Berechtigte später gegen den Verfügungsberechtigten gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 VermG geltend machen.*)
VolltextIBRRS 2007, 3922
OVG Niedersachsen, Urteil vom 19.04.2007 - 7 LC 67/05
1. Mit welchen Maßnahmen der Betreiber einer Ölheizung mit einem außerhalb des Hauses unterirdisch liegenden Heizöltank seiner Pflicht zur ständigen Überwachung gemäß § 163 Abs. 2 Satz 1 NWG nachkommt, bestimmt sich auch nach dem Alter und dem sicherheitstechnischen Stand der Anlage.*)
2. Zum Verhältnis der Prüfwerte der BBodSchV für Sickerwasser zu den LAWA-Prüfwerten für Grundwasser.*)
VolltextIBRRS 2007, 3906
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26.04.2007 - 9 LA 92/06
1. Bei Hinterliegergrundstücken (auch solchen, die noch an eine weitere als die abgerechnete Straße grenzen) liegt in den Fällen einer Eigentümeridentität hinsichtlich des Anliegergrundstücks ein beitragsrelevanter Vorteil im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG vor, wenn die abgerechnete Straße vom Hinterliegergrundstück aus dergestalt erreichbar ist, dass dessen bestimmungsgemäße Nutzung unter Inanspruchnahme des Anliegergrundstücks über die abgerechnete Straße realisiert werden kann.*)
2. Dies gilt ausnahmsweise nicht, wenn bei einem - an Stelle von Anlieger- und Hinterliegergrundstück gedachten - einheitlichen Buchgrundstück die Voraussetzungen für eine eingeschränkte Erschließungs- bzw. Vorteilswirkung vorlägen.*)
VolltextIBRRS 2007, 3900
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.05.2007 - 2 S 1842/06
Zum Vorteil, der aus der Möglichkeit des Anschlusses eines Grundstücks an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen entsteht.*)
VolltextIBRRS 2007, 3892
OLG Zweibrücken, Urteil vom 24.05.2007 - 4 U 104/06
Ist der Ablauf der Verjährungsfrist wegen eines deliktischen Schadensersatzanspruchs durch vor dem 1. Januar 2002 erfolgte Verhandlungen und Teilzahlungen der hinter dem Schädiger stehenden Haftpflichtversicherung zugleich gehemmt und unterbrochen worden, läuft die neue Verjährungsfrist erst vom Ende der Verjährung an. Daran hat sich durch das Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes nichts geändert.*)
VolltextIBRRS 2007, 3891
OLG Hamm, Beschluss vom 24.05.2007 - 15 W 145/07
1. Sind im Grundbuch als Eigentümer mehrere Personen "in Gesellschaft bürgerlichen Rechts" eingetragen und wird die Berichtigung des Grundbuchs hinsichtlich des Gesellschafterbestandes nach § 22 GBO beantragt, weil ein Gesellschafter gemäß § 737 BGB aus wichtigem Grund ausgeschlossen worden sei, so setzt der in der Form des § 29 GBO zu führende Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs auch den Nachweis eines wichtigen Grundes voraus.*)
2. § 737 S.3 BGB legt allein den Wirksamkeitszeitpunkt des (begründeten) Gesellschafterausschlusses fest, führt aber zu keiner von der Begründetheit unabhängigen, vorläufigen oder schwebenden Wirksamkeit, gegen die der ausgeschlossene Gesellschafter nur im Klagewege vorgehen könnte (Abweichung von OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 169).*)
3. Wird durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts Grundbesitz veräußert und zur Sicherung des Auflassungsanspruchs die Eintragung einer Auflassungsvormerkung beantragt, so muss die Vertretungsmacht der bei dem Vertragsschluss namens der GbR handelnden Personen grundsätzlich in der Form des § 29 GBO nachgewiesen werden.*)
4. Stellen der Erwerb und die Verwaltung des veräußerten Grundstücks den alleinigen Gesellschaftszweck dar, so handelt es sich bei dem Verkauf um ein sog. Grundlagengeschäft, das grundsätzlich der Zustimmung aller Gesellschafter bedarf und von der Geschäftsführungsbefugnis und damit auch der Vertretungsmacht geschäftsführender Gesellschafter nicht erfasst wird.*)
5. Die Notwendigkeit der Mitwirkung aller Gesellschafter wird unter Berücksichtigung des sog. Bestimmtheitsgrundsatzes bzw. der Kernbereichslehre nicht schon durch eine Klausel des Gesellschaftsvertrages beseitigt, die nicht näher bezeichnete Änderungen des Gesellschaftsvertrages einer Mehrheitsentscheidung zugänglich macht.*)
VolltextIBRRS 2007, 3885
BGH, Urteil vom 22.06.2007 - V ZR 260/06
1. Die Verpflichtung zum Rückverkauf eines Grundstücks war nach ZGB/DDR zulässig.*)
2. Eine unbefristete Rückverkaufsverpflichtung ist bei Verkäufen nach dem Verkaufsgesetz jedenfalls mit der Maßgabe wirksam, dass der Rückkaufsanspruch innerhalb von 30 Jahren geltend gemacht werden kann.*)
VolltextIBRRS 2007, 3867
BGH, Urteil vom 18.07.2007 - VIII ZR 288/05
1. Zu den Voraussetzungen des Anspruchs des Einspeisewilligen gegen den Netzbetreiber aus § 4 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 Halbs. 1 EEG (2004) auf Ausbau des Netzes.
2. Dieser Anspruch setzt nicht voraus, dass die Anlage anschlussfertig errichtet ist. Daher handelt es sich bei einer entsprechenden Klage, wenn die Anlage noch nicht anschlussfertig errichtet ist, nicht um eine - mangels Entstehung des Anspruchs - unzulässige Klage auf zukünftige Leistung nach § 259 ZPO (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 12. Juli 2006 - VIII ZR 235/04, NJW-RR 2006, 1485).
3. Einspeisewilliger im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 EEG (2004) ist derjenige, der zwar noch nicht wie der Anlagenbetreiber (§ 3 Abs. 3 EEG (2004)) eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien betreibt, dies jedoch beabsichtigt, insbesondere Strom aus der Anlage in das Stromnetz einspeisen will. Das gilt auch für denjenigen, der die Errichtung und den Betrieb der von ihm geplanten Anlage einem Dritten, namentlich einer noch zu gründenden Gesellschaft überlassen will, wenn er bereits im Besitz einer Baugenehmigung ist und sich das Grundstück für die Errichtung und den Betrieb der Anlage, sofern er nicht selbst dessen Eigentümer ist, durch Vertrag mit dem Eigentümer gesichert hat.
4. Wird eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien an eine Station eines bestehenden Netzes angeschlossen und wird aus diesem Anlass von der betreffenden Station eine neue Leitung zu einer anderen Netzstation errichtet, so handelt es sich bei der Errichtung der neuen Leitung um eine Maßnahme des Netzausbaus im Sinne des § 4 Abs. 2 EEG (2004), für die gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 EEG (2004) der Netzbetreiber die Kosten zu tragen hat, und nicht um eine Maßnahme des Netzanschlusses, für die gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 EEG (2004) der Anlagenbetreiber kostenpflichtig ist.*)
VolltextIBRRS 2007, 3860
OLG Rostock, Urteil vom 25.06.2007 - 3 U 70/07
In der zielgerichteten Unterbrechung der Stromversorgung für eine Diskothek kann ein rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb liegen, der dem Störer mit einer Unterlassungsverfügung verboten werden kann.*)
VolltextIBRRS 2007, 3858
OLG Frankfurt, Urteil vom 11.07.2007 - 23 U 7/07
Zur Frage der analogen Anwendung des § 216 Abs. 2 BGB auf das als Sicherheit dienende Schuldversprechen in notarieller Grundschuldbestellungsurkunde.*)
VolltextIBRRS 2007, 3850
OLG Bamberg, Beschluss vom 02.03.2007 - 1 U 15/07
1. Im Bereich der Wohngebäudeversicherung ist der Anspruch auf eine Versicherungsleistung wegen eines Leitungswasserschadens nicht beschränkt auf den Fall eines schadensträchtigen Wasseraustritts aus einem der Versorgung des versicherten Gebäudes dienenden wasserführenden System.*)
2. Auch dann, wenn ein Grundstück mit mehreren Gebäuden bebaut ist, ist ein Leitungswasserschaden nicht dem Grundstück, sondern dem jeweils betroffenen Gebäude zuzurechnen und von dem jeweiligen Gebäudeversicherer im Rahmen der vereinbarten Versicherungsbedingungen zu ersetzen. Dies gilt auch für die Mehrverbrauchskosten infolge bestimmungswidrigen Wasseraustritts, die dem Versicherungsnehmer vom Versorgungsunternehmen in Rechnung gestellt werden.*)
VolltextIBRRS 2007, 3828
OLG Celle, Beschluss vom 07.08.2007 - 2 U 119/07
Wird dem Verpächter wegen der Zwangsversteigerung des Pachtgrundstücks die weitere Gebrauchsüberlassung unmöglich, kann er dem Anspruch des Pächters auf Rückzahlung der gesamten für die restliche Pachtzeit vorausbezahlten Pacht nicht entgegen halten, dass der Pächter die Unmöglichkeit durch eigene Rechtsbehelfe im Zwangsversteigerungsverfahren hätte verhindern können.*)
VolltextIBRRS 2007, 3812
BGH, Beschluss vom 05.07.2007 - V ZB 8/07
Wird ein mit einem Erbbaurecht belastetes Grundstück zwangsversteigert, ist der Erbbauberechtigte nicht berechtigt, den Beschluss über die Festsetzung des Grundstückswertes anzufechten.*)
VolltextIBRRS 2007, 3798
BGH, Urteil vom 29.06.2007 - V ZR 5/07
1. Die rechtsgeschäftliche Übertragung eines Miteigentumsanteils unter Miteigentümern ist ein Verkehrsgeschäft. Der Erwerber eines eingetragenen Miteigentumsanteils wird durch den öffentlichen Glauben des Grundbuchs auch dann geschützt, wenn er bereits Eigentümer eines anderen Anteils oder als solcher zu Unrecht im Grundbuch eingetragen ist.*)
2. Der Erwerb eines weiteren Anteils durch einen Miteigentümer ist auch dann ein Verkehrsgeschäft, wenn die Miteigentümer das Grundstück gemeinschaftlich erworben hatten und der erwerbende Miteigentümer bei jenem Erwerbsgeschäft daher in gleicher Weise wie der veräußernde Miteigentümer von der Nichtigkeit des Ersterwerbs betroffen war.*)
VolltextIBRRS 2007, 3758
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.05.2007 - 7 A 2364/06
1. Bestimmt eine bauordnungsrechtliche Regelung selbst, wann und unter welchen Voraussetzungen von ihr abgewichen werden darf, kann eine Abweichung von der bauordnungsrechtlichen Regelung auch dann in Betracht kommen, wenn keine atypische Grundstückssituation gegeben ist. In die nach § 73 BauO NRW dann erforderliche Ermessensentscheidung sind die nachbarlichen Interessen einzubeziehen.*)
2. Gestaltungsvorschriften haben regelmäßig keine nachbarschützende Wirkung. Dies gilt auch dann, wenn zur Festsetzung eingeschossiger Atriumbauweise eine Flachdachfestsetzung hinzutritt, der Satzungsgeber aber bestimmt, dass ausnahmsweise Dächer mit einer Neigung bis 20° errichtet werden dürfen.*)
VolltextIBRRS 2007, 3757
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.06.2007 - 7 A 3852/06
1. Der obere Abschluss einer Terrassenumwehrung (hier: Staffelgeschoss mit Dachterrasse) ist bei der Bemessung der Wandhöhe als oberer Bezugspunkt anzusetzen. Die Umwehrung ist als nach innen versetzter Wandteil i.S.v. § 6 Abs. 4 Satz 3 BauO NRW zugleich Bezugspunkt für die Tiefe der Abstandfläche.*)
2. Ergibt sich von einem Bauvorhaben aus die Möglichkeit der Einsichtnahme in ein Nachbargrundstück, so verletzt dies in aller Regel nicht das Gebot der Rücksichtnahme, weil dies in bebauten innerörtlichen Bereichen zur Normalität gehört.*)
VolltextIBRRS 2007, 3756
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.07.2007 - 9 A 3462/04
Objekt einer Bescheinigung nach § 40 DSchG NRW ist die einzelne Eigentumswohnung bzw. das einzelne Teileigentum, wenn das Baudenkmal in mehrere solche Einheiten aufgeteilt ist, nicht das gesamte Baudenkmal.*)
VolltextIBRRS 2007, 3755
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.07.2007 - 8 A 10160/07
1. Die Entscheidungsfrist im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 66 Abs. 4 Satz 2 LBauO) beginnt erst dann zu laufen, wenn die Bauaufsichtsbehörde die Vollständigkeit des Bauantrags festgestellt hat (Bestätigung des Urteils vom 20. Februar 2002 - 8 A 11330/01 = BauR 2002, 1228).*)
2. Die Entscheidungsfrist wird nicht schon durch den zeitlich früheren Eingang der Mitteilung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens in Lauf gesetzt.*)
VolltextIBRRS 2007, 3753
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.04.2007 - 8 S 2090/06
1. Die Gemeinde darf Bescheinigungen nach § 7h Abs. 2 EStG über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 7h Abs. 1 Satz 1 EStG für erhöhte Absetzungen von den Herstellungskosten für Modernisierungsmaßnahmen und Instandsetzungsmaßnahmen in Sanierungsgebieten nur dann erteilen, wenn diese Maßnahmen auf der Grundlage eines städtebaulichen Gebots nach § 177 Abs. 1 BauGB oder einer konkreten vertraglichen Verpflichtung gegenüber der Gemeinde durchgeführt wurden.*)
2. Die Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 EStG ist Grundlage für eine bezifferbare Steuervergünstigung und daher Voraussetzung für Geldleistungen im Sinne des § 48 Abs. 2 Satz 1 LVwVfG.*)
3. Die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 LVwVfG beginnt zu laufen, wenn die zuständige Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (wie BVerwG Großer Senat, Beschl. vom 19.12.1984 - GrSen 1.84 und 2.84).*)
4. Ein nicht auf die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts, sondern auf das Vorliegen der weiteren Rücknahmevoraussetzungen bezogener Rechtsirrtum hindert den Fristbeginn nicht.*)
5. Die Rücknahmefrist beginnt bereits dann zu laufen, wenn die zuständige Behörde zu erkennen gegeben hat, dass nach ihrer Rechtsauffassung der für eine Rücknahmeentscheidung erhebliche Sachverhalt keiner weiteren Klärung mehr bedarf und nicht erst dann, wenn ein bei zutreffender Anwendung der Rücknahmevoraussetzungen darüber hinausgehender Klärungsbedarf gedeckt ist.*)
VolltextIBRRS 2007, 3731
BGH, Beschluss vom 14.06.2007 - V ZB 102/06
Stellt der Miteigentumsanteil an einem Grundstück das ganze Vermögen eines im gesetzlichen Güterstand lebenden Ehegatten dar, bedarf sein Antrag auf Anordnung der Teilungsversteigerung der Zustimmung des anderen Ehegatten.*)
VolltextIBRRS 2007, 3729
BGH, Urteil vom 13.06.2007 - VIII ZR 36/06
1. Einseitige Tariferhöhungen eines Gasversorgers gemäß § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV unterliegen der gerichtlichen Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB.*)
2. Die gerichtliche Billigkeitskontrolle gemäß § 315 Abs. 3 BGB wird durch den Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch nach § 19 Abs. 4 Nr. 2, § 33 GWB nicht verdrängt.*)
3. Die auf einer vorgelagerten Lieferstufe praktizierte Bindung des Erdgaspreises an den Preis für leichtes Heizöl (sog. Anlegbarkeitsprinzip) ist nicht Gegenstand der Billigkeitskontrolle einer einseitigen Erhöhung des Gaspreises, den ein Gasversorger seinen Tarifkunden in Rechnung stellt.*)
4. Eine Tariferhöhung, mit der lediglich gestiegene Bezugskosten des Gasversorgers an die Tarifkunden weitergegeben werden, entspricht grundsätzlich der Billigkeit; sie kann allerdings unbillig sein, wenn und soweit der Anstieg der Bezugskosten durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen ausgeglichen wird.*)
5. Eine einseitige Erhöhung des Gastarifs kann unbillig sein, wenn und soweit bereits der vor der Erhöhung geltende Tarif unbillig überhöht war. Das setzt voraus, dass auch dieser Tarif der Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB unterliegt. Daran fehlt es, wenn der Tarif zwischen dem Versorger und dem Tarifkunden vereinbart ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 28. März 2007 - VIII ZR 144/06, z.V. in BGHZ bestimmt).*)
6. Ein von dem Gasversorger einseitig erhöhter Tarif wird zum vereinbarten Preis, wenn der Kunde die auf dem erhöhten Tarif basierende Jahresabrechnung des Versorgers unbeanstandet hinnimmt, indem er weiterhin Gas von diesem bezieht, ohne die Tariferhöhung in angemessener Zeit gemäß § 315 BGB als unbillig zu beanstanden.*)
VolltextIBRRS 2007, 3710
BGH, Urteil vom 22.06.2007 - V ZR 136/06
Ein Zuordnungsbeteiligter, der ein anderweit zugeordnetes ehemals volkseigenes Grundstück gutgläubig unentgeltlich weiternutzt, haftet auf Herausgabe der Nutzungen nach Maßgabe von § 988 BGB (Fortführung von BGHZ 32, 76, BGHZ 71, 216 und Senatsurt. v. 21. September 2001, V ZR 115/00, VIZ 2002, 50).*)
VolltextIBRRS 2007, 3708
BGH, Urteil vom 29.06.2007 - V ZR 257/06
Die Anmeldung eines Rückübertragungsanspruchs begründet keine Verpflichtung des Verfügungsberechtigten, den zurückzuübertragenden Vermögensgegenstand so zu bewirtschaften, dass für den Berechtigten ein Überschuss erzielt wird.*)
VolltextIBRRS 2007, 3694
BGH, Urteil vom 29.06.2007 - V ZR 1/06
Der bei einem besonders groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung zulässige Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten kann nicht allein deshalb als erschüttert angesehen werden, weil die benachteiligte Vertragspartei das Missverhältnis kannte.*)
VolltextIBRRS 2007, 3660
OLG Stuttgart, Urteil vom 14.05.2007 - 5 U 19/07
1. Beinhaltet ein Mietvertrag ein Ankaufsrecht des Mieters nach Beendigung des auf 20 Jahre abgeschlossenen Mietvertrags, bedarf dies der notariellen Beurkundung.*)
2. Fehlt es daran, führt dies gem. § 139 BGB zur Nichtigkeit auch des Mietvertrags, wenn dieser ohne das Ankaufsrecht nicht oder nicht unter diesen Konditionen abgeschlossen worden wäre.*)
3. Die Berufung auf die Formnichtigkeit gemäß § 242 BGB nach 10-jähriger Vertragsdauer ist nicht treuwidrig, wenn die Parteien alsbald nach Vertragsschluss die Nichtigkeit erkennen und jahrelang über eine Beurkundung des Vertrags verhandeln, zu der es jedoch letztlich nicht kommt.*)
VolltextIBRRS 2007, 3651
BGH, Beschluss vom 14.06.2007 - IX ZR 170/06
1. Nur wenn dem Berechtigten die Überlassung der Ausübung der Dienstbarkeit nach § 1092 Abs. 1 Satz 2 BGB gestattet ist, dann kann das dingliche Recht nach § 857 Abs. 3 ZPO gepfändet werden.
2. Ein dinglicher Charakter der Gestattung nach § 1092 Abs. 1 Satz 2 BGB ist nur erforderlich, wenn die Vereinbarung auch gegenüber dem Rechtsnachfolger des Grundstückseigentümers wirken soll.
3. Der Wegfall der Ausübungsüberlassungsgestattung lässt die Pfändbarkeit der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit entfallen.
VolltextIBRRS 2007, 3639
BGH, Urteil vom 14.06.2007 - IX ZR 219/05
1. Der durch ein eingetragenes richterliches Verfügungsverbot gesicherte Anfechtungsgläubiger kann von dem Gläubiger einer später in das Grundbuch eingetragenen Zwangshypothek verlangen, mit seinem Recht hinter eine eigene Zwangshypothek des Verbotsgeschützten zurückzutreten.*)
2. Treten richterliche Verfügungsverbote zum Schutz unterschiedlicher Gläubiger gegeneinander in Wettbewerb, so ist das später wirksam gewordene Verbot gegenüber dem durch ein älteres Verbot geschützten Gläubiger (relativ) unwirksam.*)
3. Der anfechtungsrechtliche Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung in ein weggegebenes Grundstück kann im Grundbuch nicht vorgemerkt werden, sondern ist im einstweiligen Rechtsschutz nur durch richterliches Verfügungsverbot sicherbar (Bestätigung von RGZ 67, 39).*)
VolltextIBRRS 2007, 3618
BGH, Beschluss vom 19.06.2007 - XI ZR 402/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3604
BGH, Beschluss vom 21.06.2007 - IX ZR 165/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3586
BGH, Urteil vom 22.06.2007 - V ZR 269/06
1. Das gesetzliche Vorkaufsrecht des Mieters aus § 577 Abs. 1 Satz 1 BGB kann nur bei dem ersten Verkauf nach der Umwandlung in Wohnungseigentum bestehen (Bestätigung von BGHZ 167, 58, 61 ff.).*)
2. Auf nachfolgende Verkäufe erstreckt es sich auch dann nicht, wenn die Möglichkeit zur Ausübung des Vorkaufsrechts bei dem ersten Verkauf nicht bestand, weil die Wohnung an einen Familien- oder Haushaltsangehörigen verkauft wurde (§ 577 Abs. 1 Satz 2 BGB), oder wenn die Ermittlung des anteiligen Preises, der für die dem Vorkaufsrecht unterfallende Eigentumswohnung zu zahlen ist, für den Mieter schwierig gewesen wäre.*)
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