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Sachgebiet: Immobilien

5129 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2007

IBRRS 2007, 3858
ImmobilienImmobilien
Als Sicherheit dienendes Schuldversprechen

OLG Frankfurt, Urteil vom 11.07.2007 - 23 U 7/07

Zur Frage der analogen Anwendung des § 216 Abs. 2 BGB auf das als Sicherheit dienende Schuldversprechen in notarieller Grundschuldbestellungsurkunde.*)

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IBRRS 2007, 3850
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Zurechnung eines Leitungswasserschadens

OLG Bamberg, Beschluss vom 02.03.2007 - 1 U 15/07

1. Im Bereich der Wohngebäudeversicherung ist der Anspruch auf eine Versicherungsleistung wegen eines Leitungswasserschadens nicht beschränkt auf den Fall eines schadensträchtigen Wasseraustritts aus einem der Versorgung des versicherten Gebäudes dienenden wasserführenden System.*)

2. Auch dann, wenn ein Grundstück mit mehreren Gebäuden bebaut ist, ist ein Leitungswasserschaden nicht dem Grundstück, sondern dem jeweils betroffenen Gebäude zuzurechnen und von dem jeweiligen Gebäudeversicherer im Rahmen der vereinbarten Versicherungsbedingungen zu ersetzen. Dies gilt auch für die Mehrverbrauchskosten infolge bestimmungswidrigen Wasseraustritts, die dem Versicherungsnehmer vom Versorgungsunternehmen in Rechnung gestellt werden.*)

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IBRRS 2007, 3828
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Pachtrecht - Rückforderung vorausbezahlter Pacht nach Zwangsversteigerung

OLG Celle, Beschluss vom 07.08.2007 - 2 U 119/07

Wird dem Verpächter wegen der Zwangsversteigerung des Pachtgrundstücks die weitere Gebrauchsüberlassung unmöglich, kann er dem Anspruch des Pächters auf Rückzahlung der gesamten für die restliche Pachtzeit vorausbezahlten Pacht nicht entgegen halten, dass der Pächter die Unmöglichkeit durch eigene Rechtsbehelfe im Zwangsversteigerungsverfahren hätte verhindern können.*)

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IBRRS 2007, 3812
ImmobilienImmobilien
Versteigerung eines mit Erbbaurecht belastetem Grundstück

BGH, Beschluss vom 05.07.2007 - V ZB 8/07

Wird ein mit einem Erbbaurecht belastetes Grundstück zwangsversteigert, ist der Erbbauberechtigte nicht berechtigt, den Beschluss über die Festsetzung des Grundstückswertes anzufechten.*)

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IBRRS 2007, 3798
ImmobilienImmobilien
Erwerb eines Miteigentumsanteils ist ein Verkehrsgeschäft

BGH, Urteil vom 29.06.2007 - V ZR 5/07

1. Die rechtsgeschäftliche Übertragung eines Miteigentumsanteils unter Miteigentümern ist ein Verkehrsgeschäft. Der Erwerber eines eingetragenen Miteigentumsanteils wird durch den öffentlichen Glauben des Grundbuchs auch dann geschützt, wenn er bereits Eigentümer eines anderen Anteils oder als solcher zu Unrecht im Grundbuch eingetragen ist.*)

2. Der Erwerb eines weiteren Anteils durch einen Miteigentümer ist auch dann ein Verkehrsgeschäft, wenn die Miteigentümer das Grundstück gemeinschaftlich erworben hatten und der erwerbende Miteigentümer bei jenem Erwerbsgeschäft daher in gleicher Weise wie der veräußernde Miteigentümer von der Nichtigkeit des Ersterwerbs betroffen war.*)

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IBRRS 2007, 3758
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Nachbarschützende Wirkung von Gestaltungsvorschriften?

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.05.2007 - 7 A 2364/06

1. Bestimmt eine bauordnungsrechtliche Regelung selbst, wann und unter welchen Voraussetzungen von ihr abgewichen werden darf, kann eine Abweichung von der bauordnungsrechtlichen Regelung auch dann in Betracht kommen, wenn keine atypische Grundstückssituation gegeben ist. In die nach § 73 BauO NRW dann erforderliche Ermessensentscheidung sind die nachbarlichen Interessen einzubeziehen.*)

2. Gestaltungsvorschriften haben regelmäßig keine nachbarschützende Wirkung. Dies gilt auch dann, wenn zur Festsetzung eingeschossiger Atriumbauweise eine Flachdachfestsetzung hinzutritt, der Satzungsgeber aber bestimmt, dass ausnahmsweise Dächer mit einer Neigung bis 20° errichtet werden dürfen.*)

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IBRRS 2007, 3757
ImmobilienImmobilien
Bemessung der Wandhöhe bei Dachterrasse

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.06.2007 - 7 A 3852/06

1. Der obere Abschluss einer Terrassenumwehrung (hier: Staffelgeschoss mit Dachterrasse) ist bei der Bemessung der Wandhöhe als oberer Bezugspunkt anzusetzen. Die Umwehrung ist als nach innen versetzter Wandteil i.S.v. § 6 Abs. 4 Satz 3 BauO NRW zugleich Bezugspunkt für die Tiefe der Abstandfläche.*)

2. Ergibt sich von einem Bauvorhaben aus die Möglichkeit der Einsichtnahme in ein Nachbargrundstück, so verletzt dies in aller Regel nicht das Gebot der Rücksichtnahme, weil dies in bebauten innerörtlichen Bereichen zur Normalität gehört.*)

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IBRRS 2007, 3756
ImmobilienImmobilien
Bescheinigung nach § 40 DSchG-NW

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.07.2007 - 9 A 3462/04

Objekt einer Bescheinigung nach § 40 DSchG NRW ist die einzelne Eigentumswohnung bzw. das einzelne Teileigentum, wenn das Baudenkmal in mehrere solche Einheiten aufgeteilt ist, nicht das gesamte Baudenkmal.*)

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IBRRS 2007, 3755
ImmobilienImmobilien
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.07.2007 - 8 A 10160/07

1. Die Entscheidungsfrist im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 66 Abs. 4 Satz 2 LBauO) beginnt erst dann zu laufen, wenn die Bauaufsichtsbehörde die Vollständigkeit des Bauantrags festgestellt hat (Bestätigung des Urteils vom 20. Februar 2002 - 8 A 11330/01 = BauR 2002, 1228).*)

2. Die Entscheidungsfrist wird nicht schon durch den zeitlich früheren Eingang der Mitteilung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens in Lauf gesetzt.*)

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IBRRS 2007, 3753
ImmobilienImmobilien
Steuerbescheide für Sanierungsmaßnahmen

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.04.2007 - 8 S 2090/06

1. Die Gemeinde darf Bescheinigungen nach § 7h Abs. 2 EStG über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 7h Abs. 1 Satz 1 EStG für erhöhte Absetzungen von den Herstellungskosten für Modernisierungsmaßnahmen und Instandsetzungsmaßnahmen in Sanierungsgebieten nur dann erteilen, wenn diese Maßnahmen auf der Grundlage eines städtebaulichen Gebots nach § 177 Abs. 1 BauGB oder einer konkreten vertraglichen Verpflichtung gegenüber der Gemeinde durchgeführt wurden.*)

2. Die Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 EStG ist Grundlage für eine bezifferbare Steuervergünstigung und daher Voraussetzung für Geldleistungen im Sinne des § 48 Abs. 2 Satz 1 LVwVfG.*)

3. Die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 LVwVfG beginnt zu laufen, wenn die zuständige Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (wie BVerwG Großer Senat, Beschl. vom 19.12.1984 - GrSen 1.84 und 2.84).*)

4. Ein nicht auf die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts, sondern auf das Vorliegen der weiteren Rücknahmevoraussetzungen bezogener Rechtsirrtum hindert den Fristbeginn nicht.*)

5. Die Rücknahmefrist beginnt bereits dann zu laufen, wenn die zuständige Behörde zu erkennen gegeben hat, dass nach ihrer Rechtsauffassung der für eine Rücknahmeentscheidung erhebliche Sachverhalt keiner weiteren Klärung mehr bedarf und nicht erst dann, wenn ein bei zutreffender Anwendung der Rücknahmevoraussetzungen darüber hinausgehender Klärungsbedarf gedeckt ist.*)

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IBRRS 2007, 3731
ImmobilienImmobilien
Miteigentumsanteil an Grundstück als ganzes Vermögen

BGH, Beschluss vom 14.06.2007 - V ZB 102/06

Stellt der Miteigentumsanteil an einem Grundstück das ganze Vermögen eines im gesetzlichen Güterstand lebenden Ehegatten dar, bedarf sein Antrag auf Anordnung der Teilungsversteigerung der Zustimmung des anderen Ehegatten.*)

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IBRRS 2007, 3729
ImmobilienImmobilien
Einseitige Tariferhöhung durch Gasversorger: Billigkeitskontrolle!

BGH, Urteil vom 13.06.2007 - VIII ZR 36/06

1. Einseitige Tariferhöhungen eines Gasversorgers gemäß § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV unterliegen der gerichtlichen Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB.*)

2. Die gerichtliche Billigkeitskontrolle gemäß § 315 Abs. 3 BGB wird durch den Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch nach § 19 Abs. 4 Nr. 2, § 33 GWB nicht verdrängt.*)

3. Die auf einer vorgelagerten Lieferstufe praktizierte Bindung des Erdgaspreises an den Preis für leichtes Heizöl (sog. Anlegbarkeitsprinzip) ist nicht Gegenstand der Billigkeitskontrolle einer einseitigen Erhöhung des Gaspreises, den ein Gasversorger seinen Tarifkunden in Rechnung stellt.*)

4. Eine Tariferhöhung, mit der lediglich gestiegene Bezugskosten des Gasversorgers an die Tarifkunden weitergegeben werden, entspricht grundsätzlich der Billigkeit; sie kann allerdings unbillig sein, wenn und soweit der Anstieg der Bezugskosten durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen ausgeglichen wird.*)

5. Eine einseitige Erhöhung des Gastarifs kann unbillig sein, wenn und soweit bereits der vor der Erhöhung geltende Tarif unbillig überhöht war. Das setzt voraus, dass auch dieser Tarif der Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB unterliegt. Daran fehlt es, wenn der Tarif zwischen dem Versorger und dem Tarifkunden vereinbart ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 28. März 2007 - VIII ZR 144/06, z.V. in BGHZ bestimmt).*)

6. Ein von dem Gasversorger einseitig erhöhter Tarif wird zum vereinbarten Preis, wenn der Kunde die auf dem erhöhten Tarif basierende Jahresabrechnung des Versorgers unbeanstandet hinnimmt, indem er weiterhin Gas von diesem bezieht, ohne die Tariferhöhung in angemessener Zeit gemäß § 315 BGB als unbillig zu beanstanden.*)

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IBRRS 2007, 3710
ImmobilienImmobilien
Gutgläubige, unentgeltliche Nutzung durch Zuordnungsbeteiligten

BGH, Urteil vom 22.06.2007 - V ZR 136/06

Ein Zuordnungsbeteiligter, der ein anderweit zugeordnetes ehemals volkseigenes Grundstück gutgläubig unentgeltlich weiternutzt, haftet auf Herausgabe der Nutzungen nach Maßgabe von § 988 BGB (Fortführung von BGHZ 32, 76, BGHZ 71, 216 und Senatsurt. v. 21. September 2001, V ZR 115/00, VIZ 2002, 50).*)

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IBRRS 2007, 3708
ImmobilienImmobilien
Anmeldung eines Rückübertragungsanspruchs

BGH, Urteil vom 29.06.2007 - V ZR 257/06

Die Anmeldung eines Rückübertragungsanspruchs begründet keine Verpflichtung des Verfügungsberechtigten, den zurückzuübertragenden Vermögensgegenstand so zu bewirtschaften, dass für den Berechtigten ein Überschuss erzielt wird.*)

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IBRRS 2007, 3694
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verwerfliche Gesinnung

BGH, Urteil vom 29.06.2007 - V ZR 1/06

Der bei einem besonders groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung zulässige Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten kann nicht allein deshalb als erschüttert angesehen werden, weil die benachteiligte Vertragspartei das Missverhältnis kannte.*)

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IBRRS 2007, 3660
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Notarielle Beurkundung des Mietvertrags und des Ankaufsrechts

OLG Stuttgart, Urteil vom 14.05.2007 - 5 U 19/07

1. Beinhaltet ein Mietvertrag ein Ankaufsrecht des Mieters nach Beendigung des auf 20 Jahre abgeschlossenen Mietvertrags, bedarf dies der notariellen Beurkundung.*)

2. Fehlt es daran, führt dies gem. § 139 BGB zur Nichtigkeit auch des Mietvertrags, wenn dieser ohne das Ankaufsrecht nicht oder nicht unter diesen Konditionen abgeschlossen worden wäre.*)

3. Die Berufung auf die Formnichtigkeit gemäß § 242 BGB nach 10-jähriger Vertragsdauer ist nicht treuwidrig, wenn die Parteien alsbald nach Vertragsschluss die Nichtigkeit erkennen und jahrelang über eine Beurkundung des Vertrags verhandeln, zu der es jedoch letztlich nicht kommt.*)

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IBRRS 2007, 3651
ImmobilienImmobilien
Pfändbarkeit einer Dienstbarkeit

BGH, Beschluss vom 14.06.2007 - IX ZR 170/06

1. Nur wenn dem Berechtigten die Überlassung der Ausübung der Dienstbarkeit nach § 1092 Abs. 1 Satz 2 BGB gestattet ist, dann kann das dingliche Recht nach § 857 Abs. 3 ZPO gepfändet werden.

2. Ein dinglicher Charakter der Gestattung nach § 1092 Abs. 1 Satz 2 BGB ist nur erforderlich, wenn die Vereinbarung auch gegenüber dem Rechtsnachfolger des Grundstückseigentümers wirken soll.

3. Der Wegfall der Ausübungsüberlassungsgestattung lässt die Pfändbarkeit der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit entfallen.

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IBRRS 2007, 3639
ImmobilienImmobilien
Was gilt bei gegenläufigen gerichtlichen Verfügungsverboten?

BGH, Urteil vom 14.06.2007 - IX ZR 219/05

1. Der durch ein eingetragenes richterliches Verfügungsverbot gesicherte Anfechtungsgläubiger kann von dem Gläubiger einer später in das Grundbuch eingetragenen Zwangshypothek verlangen, mit seinem Recht hinter eine eigene Zwangshypothek des Verbotsgeschützten zurückzutreten.*)

2. Treten richterliche Verfügungsverbote zum Schutz unterschiedlicher Gläubiger gegeneinander in Wettbewerb, so ist das später wirksam gewordene Verbot gegenüber dem durch ein älteres Verbot geschützten Gläubiger (relativ) unwirksam.*)

3. Der anfechtungsrechtliche Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung in ein weggegebenes Grundstück kann im Grundbuch nicht vorgemerkt werden, sondern ist im einstweiligen Rechtsschutz nur durch richterliches Verfügungsverbot sicherbar (Bestätigung von RGZ 67, 39).*)

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IBRRS 2007, 3618
ImmobilienImmobilien
Missverhältnis von Kaufpreis und Verkehrswert

BGH, Beschluss vom 19.06.2007 - XI ZR 402/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 3604
ImmobilienImmobilien
Grundstücksübertragung: Unentgeltlichkeit der Verfügung?

BGH, Beschluss vom 21.06.2007 - IX ZR 165/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 3586
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Gesetzliches Vorkaufsrecht des Mieters nur bei Erstverkauf!

BGH, Urteil vom 22.06.2007 - V ZR 269/06

1. Das gesetzliche Vorkaufsrecht des Mieters aus § 577 Abs. 1 Satz 1 BGB kann nur bei dem ersten Verkauf nach der Umwandlung in Wohnungseigentum bestehen (Bestätigung von BGHZ 167, 58, 61 ff.).*)

2. Auf nachfolgende Verkäufe erstreckt es sich auch dann nicht, wenn die Möglichkeit zur Ausübung des Vorkaufsrechts bei dem ersten Verkauf nicht bestand, weil die Wohnung an einen Familien- oder Haushaltsangehörigen verkauft wurde (§ 577 Abs. 1 Satz 2 BGB), oder wenn die Ermittlung des anteiligen Preises, der für die dem Vorkaufsrecht unterfallende Eigentumswohnung zu zahlen ist, für den Mieter schwierig gewesen wäre.*)

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IBRRS 2007, 3585
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verzicht auf den Miteigentumsanteil eintragungsfähig?

BGH, Beschluss vom 14.06.2007 - V ZB 18/07

Die Eintragung des Verzichts auf das Wohnungs- oder Teileigentum in das Grundbuch ist unzulässig.*)

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IBRRS 2007, 3584
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Zwangsvollstreckung bei Suizidgefahr

BGH, Beschluss vom 14.06.2007 - V ZB 28/07

1. Ist mit einer Zwangsvollstreckung die konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners verbunden, so muss das Vollstreckungsgericht, wenn es zur Abwehr dieser Gefahr die Unterbringung des Schuldners in einer psychiatrischen Einrichtung für erforderlich hält, mit der Vollstreckungsmaßnahme zuwarten, bis die Unterbringung durch die zuständigen Behörden und Gerichte angeordnet und durchgeführt worden ist (im Anschluss an Senat, Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 24/05, NJW 2006, 508).*)

2. Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit hat der Tatrichter, bevor er die Unterbringung anregt, stets zu prüfen, ob der Gefahr der Selbsttötung durch ambulante psychiatrische und psychotherapeutische Maßnahmen begegnet werden kann. Bei der gebotenen Abwägung mit den Interessen des Gläubigers (und gegebenenfalls des Erstehers) sind die Erfolgsaussichten einer solchen Behandlung und die voraussichtliche Dauer zu berücksichtigen.*)

3. Regt das Vollstreckungsgericht bei den zuständigen Stellen eine Unterbringung an, sollte es darauf hinweisen, dass die staatliche Aufgabe des Lebensschutzes des Schuldners nicht in einer dauerhaften Einstellung der Vollstreckung gelöst werden kann und dass daher die Zwangsvollstreckung fortzusetzen sein wird, wenn die für den Lebensschutz primär zuständigen Stellen Maßnahmen zum Schutz des Schuldners nicht für notwendig erachten.*)

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IBRRS 2007, 3554
ImmobilienImmobilien
Grundsteuererlass bei strukturell bedingtem Immobilienleerstand

BFH, Beschluss vom 13.09.2006 - II R 5/05

Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten. Der Streitfall betrifft die Frage, ob ein Grundsteuererlass gemäß § 33 Abs. 1 GrStG nur bei atypischen und vorübergehenden Ertragsminderungen in Betracht kommt oder auch strukturell bedingte Ertragsminderungen von nicht nur vorübergehender Natur erfassen kann.*)

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IBRRS 2007, 3526
ImmobilienImmobilien
Umsatzsteuerbindung für das Anschaffungsjahr

BFH, Urteil vom 02.03.2006 - V R 49/05

Ist die Umsatzsteuerfestsetzung für das Jahr der Anschaffung oder Herstellung eines gemischt genutzten Gegenstandes formell bestandskräftig und hat der Unternehmer oder --bei Fehlen oder Abweichung von der Umsatzsteuererklärung-- das FA ein i.S. des § 15 Abs. 4 UStG sachgerechtes Aufteilungsverfahren angewandt, ist dieser Maßstab (auch für die nachfolgenden Kalenderjahre des Berichtigungszeitraumes) bindend.*)

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IBRRS 2007, 3505
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Maßstäbe der Haftung für fehlerhaftes Verkehrswertgutachten

OLG Koblenz, Urteil vom 14.07.2006 - 10 U 1685/05

Zur Sachverständigenhaftung nach § 839a BGB oder - daneben - § 826 BGB. Maßstäbe für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Rahmen des § 839a BGB.*)

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IBRRS 2007, 3502
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Haftung eines befreundeten Architekten für falsches Wertgutachten

OLG Frankfurt, Urteil vom 28.03.2007 - 13 U 62/05

1. Die Haftung eines Gutachters kann auf die diligentia quam in suis bei einem Gefälligkeitsvertrag konkludent beschränkt sein.*)

2. Zwischen dem von den Grundstückskäufern beauftragten Wertgutachter und dem Grundstücksverkäufer besteht keine Gesamtschuldnerschaft.*)

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IBRRS 2007, 3486
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Änderung der wirtschaftlichen Nutzung

BGH, Beschluss vom 06.06.2007 - III ZR 313/06

Der Eigentümer eines höher liegenden Grundstücks ist bei einer nach § 115 Abs. 1 S. 2 LWG-NW zulässigen Änderung seiner wirtschaftlichen Nutzung nicht auf objektiv sinnvolle oder technisch richtige Maßnahmen beschränkt. Die Rechtsprechung des Senats zu den Amtspflichten beim Bau öffentlicher Straßen kann auf Grundstücksnachbarn nicht übertragen werden.*)

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IBRRS 2007, 3485
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Beschränkung durch Satzung möglich?

BGH, Urteil vom 21.06.2007 - III ZR 177/06

1. Zu den Amtspflichten der Gemeinde bei der Anbindung des Hausanschlusses an die kommunale Abwasserkanalisation.*)

2. Die Haftung aus § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG kann ohne besondere gesetzliche Grundlage nicht durch eine gemeindliche Satzung beschränkt werden (im Anschluss an BGHZ 61, 7).*)

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IBRRS 2007, 3473
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Umgebungsschutz für Denkmaleigentümer

BVerfG, Beschluss vom 19.12.2006 - 1 BvR 2935/06

Zu der Frage, ob das Denkmalschutzrecht nur allgemeinen Interessen oder auch den Interessen Privater wie denen des Denkmaleigentümers dient (hier: offengelassen).

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IBRRS 2007, 3454
ImmobilienImmobilien
Unwirksamkeit eines unernstlichen Gebots eines Gläubigers

BGH, Beschluss vom 10.05.2007 - V ZB 83/06

1. Das Eigengebot eines Gläubigervertreters, der von vornherein nicht an dem Erwerb des Grundstücks interessiert ist, sondern nur erreichen will, dass einem anderen der Zuschlag auf ein Gebot unter 7/10 oder unter der Hälfte des Grundstückswerts erteilt werden kann, ist unwirksam und deshalb nicht geeignet, die Rechtsfolgen des § 85a Abs. 1 und 2 ZVG herbeizuführen.

2. Das Eigengebot ist rechtsmissbräuchlich und deshalb unwirksam, wenn es ausschließlich zu dem Zweck abgegeben wurde, die Wertgrenze des § 85a Abs. 1 ZVG in einem neuen Versteigerungstermin zu Fall zu bringen.

3. Der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) gilt auch im Verfahrensrecht, und zwar sowohl im Erkenntnis- wie im Vollstreckungsverfahren. Er verpflichtet die Parteien zu redlicher Prozessführung und verbietet insbesondere den Missbrauch prozessualer Befugnisse. Rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig ist die Ausübung solcher Befugnisse, wenn sie nicht den gesetzlich vorgesehenen, sondern anderen, nicht notwendig unerlaubten, aber funktionsfremden und rechtlich zu missbilligenden Zwecken dient.

4. Die Ausübung des Rechts auf Abgabe von Geboten ist daher rechtsmissbräuchlich, wenn der Bieter an der Ausübung nicht interessiert ist, sondern andere, rechtlich zu missbilligende Zwecke verfolgt. Dies ist der Fall, wenn das Gebot von einem zahlungsunfähigen oder -unwilligen Bieters abgegeben wird, um die Verwertung des Grundstücks zu hintertreiben oder die Wiederversteigerung zugunsten eines Dritten zu manipulieren.

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IBRRS 2007, 3439
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Vertragsstrafe für unberechtigte Gasentnahme

BGH, Urteil vom 09.05.2007 - VIII ZR 115/06

Die gemäß § 23 Abs. 1 AVBGasV einem Kunden, der unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtung oder nach Einstellung der Versorgung Gas gebraucht, auferlegte Vertragsstrafe setzt ein Verschulden des Abnehmers voraus.*)

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IBRRS 2007, 3421
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Notarielle Beurkundung des Mietvertrags

OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.03.2007 - 8 U 602/06-160

1. Wenn ein Mietvertrag mit dem Grundstücksgeschäft eine rechtliche Einheit bildet, bedarf der notariellen Beurkundung.

2. Eine solche Einheit ist dann anzunehmen, wenn die Verträge nach dem Willen der Vertragsparteien derart voneinander abhängen, dass sie miteinander stehen und fallen sollen.

3. Die Erstreckung des Formgebots auf den Mietvertrag ist aber nur dann gerechtfertigt, wenn das Grundstücksgeschäft von ihm abhängt, nicht aber im umgekehrten Fall der einseitigen Abhängigkeit des an sich nicht formbedürftigen Mietvertrags vom Grundstücksgeschäft; im letzteren Fall bleibt der Mietvertrag formfrei gültig.




IBRRS 2007, 3415
ImmobilienImmobilien
Ankaufsrecht nach dem Mauergrundstücksgesetz

BGH, Beschluss vom 08.02.2007 - V ZR 166/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 3414
ImmobilienImmobilien
Immobilien

BGH, Beschluss vom 08.03.2007 - V ZB 96/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 3409
ImmobilienImmobilien
Arglistige Täuschung bei Frage nach Feuchtigkeit im Keller

BGH, Beschluss vom 10.05.2007 - V ZR 246/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 3408
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Unbeachtlichkeit eines Zeugenbeweisantritts

BGH, Beschluss vom 07.12.2006 - V ZR 90/06

1. Einem Beweisanerbieten durch Vernehmung eines Zeugen zu einer solchen Behauptung ist grundsätzlich nur stattzugeben, wenn vorgetragen wird, woher der Zeuge die in sein Wissen gestellte Kenntnis hat. Dieser Vortrag kann auch implizit erfolgen, wie bei der Benennung des beurkundenden Notars als Zeugen.

2. Eine Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB ist zu beachten, auch ohne dass der Kläger sich bisher hierauf berufen hat.

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IBRRS 2007, 3407
ImmobilienImmobilien
Abtretung und Vormerkung

BGH, Urteil vom 27.10.2006 - V ZR 234/05

1. Die Eintragung einer Vormerkung an einem Grundstück ist nicht möglich, wenn es an der dafür erforderlichen Identität des Schuldners (Verkäufers) mit dem Inhaber des von der Vormerkung betroffenen Rechts fehlt.

2. Die Erklärung der Abtretung der Vormerkung durch den Erstkäufer ist im Zweifel als Abtretung des vorgemerkten Anspruchs auszulegen, bei der das dingliche Sicherungsrecht nach § 401 BGB kraft Gesetzes auf den Zessionar übergeht.

3. Die Gleichsetzung der Sicherheit aus abgetretener und originärer Vormerkung besteht schon deshalb nicht, weil der Bestand des abgetretenen Anspruchs dem Einfluss des nachfolgenden Käufers entzogen und die Vormerkung zu diesem Anspruch akzessorisch ist. Besteht er nicht, ist auch die Vormerkung wirkungslos.

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IBRRS 2007, 3403
ImmobilienImmobilien
Zeitgleiche Versteigerung mehrerer Grundstücke

BGH, Beschluss vom 22.03.2007 - V ZB 139/06

Die zeitgleiche Versteigerung mehrerer Grundstücke durch das Vollstreckungsgericht ist auch dann zulässig, wenn die Voraussetzungen für eine Verbindung der Verfahren nach § 18 ZVG nicht vorliegen. Diese Verfahrensweise widerspricht im Regelfall auch nicht dem verfassungsrechtlichen Gebot einer fairen Verfahrensgestaltung.

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IBRRS 2007, 3396
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

BGH, Beschluss vom 09.11.2006 - V ZR 16/06

1. Ein zulässiges In-sich-Geschäft ist zwar nur wirksam, wenn es nach außen manifestiert wird. Dazu reicht aber seine schriftliche Fixierung aus. Die Grundsätze über den Vollmachtsmissbrauch sind auch auf In-sich-Geschäfte anzuwenden.

2. Nach Art. 103 Abs. 1 GG darf ein Gericht ohne vorherigen Hinweis nicht auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte. Es hat in einem solchen Fall auf seine (geänderte) Rechtsauffassung hinzuweisen und den Prozessbeteiligten eine Möglichkeit zur Stellungnahme zu eröffnen.

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IBRRS 2007, 3388
ImmobilienImmobilien
Grundstücksschenkung in der Übergangszeit

BGH, Urteil vom 15.05.2007 - X ZR 109/05

1. Eine Grundstücksschenkung, die in der ehemaligen DDR vor deren Beitritt notariell beurkundet, aber erst danach im Grundbuch eingetragen wurde, hat wegen des realvertraglichen Charakters der Schenkung nach § 282 Abs. 3 ZGB bis zum Beitritt nicht zur Entstehung eines rechtsverbindlichen Vertrages geführt. Gemäß der Übergangsregelung des Art. 232 § 1 EGBGB unterliegt eine solche Schenkung daher dem Bürgerlichen Gesetzbuch mitsamt dem Rückforderungsrecht des verarmten Schenkers nach § 528 BGB.*)

2. Ein Vertrag enthält nicht ohne Weiteres eine stillschweigende Rechtswahl des zur Zeit des Angebots aktuell geltenden Rechtszustandes.*)

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IBRRS 2007, 3366
ImmobilienImmobilien
Immobilien

BGH, Beschluss vom 08.08.2006 - V ZA 14/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 3365
ImmobilienImmobilien
Immobilien

BGH, Beschluss vom 08.08.2006 - V ZA 15/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 3360
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

BGH, Beschluss vom 18.05.2006 - V ZR 242/05

1. Das Verfahrensgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn ein Berufungsgericht zur Begründung seiner Entscheidung ausführt, in erster Instanz sei ein bestimmter Vortrag einer Partei nicht erfolgt, der indes in dem erstinstanzlichen Urteil wiedergegeben wird.

2. Der Anspruch auf Schadloshaltung ist begründet, wenn ein Bauvorhaben, das Art und Maß der durch den Bebauungsplan erlaubten baulichen Nutzung voll ausschöpft, auch nicht bei einer anderen Gründungsvariante genehmigungsfähig wäre.

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IBRRS 2007, 3359
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Sittenwidrigkeit eines Übertragungsvertrages

BGH, Urteil vom 13.10.2006 - V ZR 169/05

1. Ein gegenseitiger Vertrag kann auch dann gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig sein, wenn zwischen dem Wert der Leistungen, zu denen sich die Vertragsparteien verpflichtet haben, kein auffälliges Missverhältnis besteht, der begünstigte Vertragspartner jedoch in subjektiv vorwerfbarer Weise die Unerfahrenheit oder Schwäche des Benachteiligten ausnutzt und weitere sittlich vorwerfbare Umstände hinzutreten.

2. Dies kann der Fall sein, wenn ein deutliches Ungleichgewicht zwischen dem Wert der beiderseitigen Verpflichtungen besteht und es zum Abschluss des Vertrages durch die Ausnutzung eines besonderen Vertrauensverhältnisses zu einem unerfahrenen oder hilfsbedürftigen Vertragspartner gekommen ist.

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IBRRS 2007, 3340
ImmobilienImmobilien
Berechtigung zum günstigen Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen

BGH, Urteil vom 04.05.2007 - V ZR 162/06

Die Berechtigung, landwirtschaftliche Flächen und Waldflächen nach § 3 Abs. 1 bis 4 AusglLeistG begünstigt zu erwerben, setzt auch im Fall von Wiedereinrichtern im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 3 AusglLeistG deren Ortsansässigkeit voraus.*)

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IBRRS 2007, 3326
ImmobilienImmobilien
Miteigentumsaufgabe an einem Grundstück durch Verzicht?

BGH, Beschluss vom 10.05.2007 - V ZB 6/07

Die Eintragung des Verzichts auf den Miteigentumsanteil an einem Grundstück in das Grundbuch ist unzulässig (Fortführung von Senat, BGHZ 115, 1 ff.).*)

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IBRRS 2007, 3298
ImmobilienImmobilien
Einstellung der Zwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 29.03.2007 - V ZB 160/06

Ist der Schuldner vollstreckbar verpflichtet, die Zwangsvollstreckung in sein Grundstück wegen eines zuletzt zu zahlenden Teilbetrags einer Grundschuld zu dulden, ist zur Befriedigung des Gläubigers im Sinne von § 775 Nr. 5 ZPO nur die Zahlung dieses Teilbetrags nebst Kosten, nicht aber die vollständige Ablösung der Grundschuld erforderlich (Fortführung von Senat, BGHZ 108, 372).*)

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IBRRS 2007, 3288
ImmobilienImmobilien
Anlieger von Privatstraßen

KG, Urteil vom 07.06.2007 - 8 U 179/06

Bei den gemäß § 1 Abs. 1 Berl. StrReinG der Straßenreinigungspflicht unterliegenden Privatstraßen des öffentlichen Verkehrs handelt es sich nicht um Zufahrten im Sinne von § 5 Abs. 1 Berl. StrReinG. Eigentümer oder sonstige im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 3 Berl. StrReinG Berechtigte von Grundstücken, die an eine Privatstraße des öffentlichen Verkehrs, nicht aber an eine öffentliche Straße angrenzen, sind keine Hinterlieger im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 Berl. StrReinG.*)

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IBRRS 2007, 3284
ImmobilienImmobilien
Prüfung außerhalb des Gebäudes befindlicher Wasserzulauf

AG Bonn, Urteil vom 18.01.2007 - 4 C 294/06

Ein außerhalb des Gebäudes befindlicher Wasserzulauf muss ebenso überprüft werden, wie ein Zulauf zu einer im Gebäude befindlichen Wasch- oder Spülmaschine. Auch ein Offenlassen des Zulaufs am äußeren Gebäude birgt und ermöglicht die Gefahr eines Wasserschadens am und im versicherten Gebäude. Auch bei einem im Freien befindlichen Wasseranschluss ist mit dem Abspringen des unter Druck stehenden Schlauches und damit mit einer Überschwemmung zu rechnen, die Wasser durch Tür oder Gemäuer in das Gebäude eindringen lässt.

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