Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5159 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IBRRS 2007, 3585BGH, Beschluss vom 14.06.2007 - V ZB 18/07
Die Eintragung des Verzichts auf das Wohnungs- oder Teileigentum in das Grundbuch ist unzulässig.*)
VolltextIBRRS 2007, 3584
BGH, Beschluss vom 14.06.2007 - V ZB 28/07
1. Ist mit einer Zwangsvollstreckung die konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners verbunden, so muss das Vollstreckungsgericht, wenn es zur Abwehr dieser Gefahr die Unterbringung des Schuldners in einer psychiatrischen Einrichtung für erforderlich hält, mit der Vollstreckungsmaßnahme zuwarten, bis die Unterbringung durch die zuständigen Behörden und Gerichte angeordnet und durchgeführt worden ist (im Anschluss an Senat, Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 24/05, NJW 2006, 508).*)
2. Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit hat der Tatrichter, bevor er die Unterbringung anregt, stets zu prüfen, ob der Gefahr der Selbsttötung durch ambulante psychiatrische und psychotherapeutische Maßnahmen begegnet werden kann. Bei der gebotenen Abwägung mit den Interessen des Gläubigers (und gegebenenfalls des Erstehers) sind die Erfolgsaussichten einer solchen Behandlung und die voraussichtliche Dauer zu berücksichtigen.*)
3. Regt das Vollstreckungsgericht bei den zuständigen Stellen eine Unterbringung an, sollte es darauf hinweisen, dass die staatliche Aufgabe des Lebensschutzes des Schuldners nicht in einer dauerhaften Einstellung der Vollstreckung gelöst werden kann und dass daher die Zwangsvollstreckung fortzusetzen sein wird, wenn die für den Lebensschutz primär zuständigen Stellen Maßnahmen zum Schutz des Schuldners nicht für notwendig erachten.*)
VolltextIBRRS 2007, 3554
BFH, Beschluss vom 13.09.2006 - II R 5/05
Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten. Der Streitfall betrifft die Frage, ob ein Grundsteuererlass gemäß § 33 Abs. 1 GrStG nur bei atypischen und vorübergehenden Ertragsminderungen in Betracht kommt oder auch strukturell bedingte Ertragsminderungen von nicht nur vorübergehender Natur erfassen kann.*)
VolltextIBRRS 2007, 3526
BFH, Urteil vom 02.03.2006 - V R 49/05
Ist die Umsatzsteuerfestsetzung für das Jahr der Anschaffung oder Herstellung eines gemischt genutzten Gegenstandes formell bestandskräftig und hat der Unternehmer oder --bei Fehlen oder Abweichung von der Umsatzsteuererklärung-- das FA ein i.S. des § 15 Abs. 4 UStG sachgerechtes Aufteilungsverfahren angewandt, ist dieser Maßstab (auch für die nachfolgenden Kalenderjahre des Berichtigungszeitraumes) bindend.*)
VolltextIBRRS 2007, 3505
OLG Koblenz, Urteil vom 14.07.2006 - 10 U 1685/05
Zur Sachverständigenhaftung nach § 839a BGB oder - daneben - § 826 BGB. Maßstäbe für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Rahmen des § 839a BGB.*)
VolltextIBRRS 2007, 3502
OLG Frankfurt, Urteil vom 28.03.2007 - 13 U 62/05
1. Die Haftung eines Gutachters kann auf die diligentia quam in suis bei einem Gefälligkeitsvertrag konkludent beschränkt sein.*)
2. Zwischen dem von den Grundstückskäufern beauftragten Wertgutachter und dem Grundstücksverkäufer besteht keine Gesamtschuldnerschaft.*)
VolltextIBRRS 2007, 3486
BGH, Beschluss vom 06.06.2007 - III ZR 313/06
Der Eigentümer eines höher liegenden Grundstücks ist bei einer nach § 115 Abs. 1 S. 2 LWG-NW zulässigen Änderung seiner wirtschaftlichen Nutzung nicht auf objektiv sinnvolle oder technisch richtige Maßnahmen beschränkt. Die Rechtsprechung des Senats zu den Amtspflichten beim Bau öffentlicher Straßen kann auf Grundstücksnachbarn nicht übertragen werden.*)
VolltextIBRRS 2007, 3485
BGH, Urteil vom 21.06.2007 - III ZR 177/06
1. Zu den Amtspflichten der Gemeinde bei der Anbindung des Hausanschlusses an die kommunale Abwasserkanalisation.*)
2. Die Haftung aus § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG kann ohne besondere gesetzliche Grundlage nicht durch eine gemeindliche Satzung beschränkt werden (im Anschluss an BGHZ 61, 7).*)
VolltextIBRRS 2007, 3473
BVerfG, Beschluss vom 19.12.2006 - 1 BvR 2935/06
Zu der Frage, ob das Denkmalschutzrecht nur allgemeinen Interessen oder auch den Interessen Privater wie denen des Denkmaleigentümers dient (hier: offengelassen).
VolltextIBRRS 2007, 3454
BGH, Beschluss vom 10.05.2007 - V ZB 83/06
1. Das Eigengebot eines Gläubigervertreters, der von vornherein nicht an dem Erwerb des Grundstücks interessiert ist, sondern nur erreichen will, dass einem anderen der Zuschlag auf ein Gebot unter 7/10 oder unter der Hälfte des Grundstückswerts erteilt werden kann, ist unwirksam und deshalb nicht geeignet, die Rechtsfolgen des § 85a Abs. 1 und 2 ZVG herbeizuführen.
2. Das Eigengebot ist rechtsmissbräuchlich und deshalb unwirksam, wenn es ausschließlich zu dem Zweck abgegeben wurde, die Wertgrenze des § 85a Abs. 1 ZVG in einem neuen Versteigerungstermin zu Fall zu bringen.
3. Der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) gilt auch im Verfahrensrecht, und zwar sowohl im Erkenntnis- wie im Vollstreckungsverfahren. Er verpflichtet die Parteien zu redlicher Prozessführung und verbietet insbesondere den Missbrauch prozessualer Befugnisse. Rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig ist die Ausübung solcher Befugnisse, wenn sie nicht den gesetzlich vorgesehenen, sondern anderen, nicht notwendig unerlaubten, aber funktionsfremden und rechtlich zu missbilligenden Zwecken dient.
4. Die Ausübung des Rechts auf Abgabe von Geboten ist daher rechtsmissbräuchlich, wenn der Bieter an der Ausübung nicht interessiert ist, sondern andere, rechtlich zu missbilligende Zwecke verfolgt. Dies ist der Fall, wenn das Gebot von einem zahlungsunfähigen oder -unwilligen Bieters abgegeben wird, um die Verwertung des Grundstücks zu hintertreiben oder die Wiederversteigerung zugunsten eines Dritten zu manipulieren.
VolltextIBRRS 2007, 3439
BGH, Urteil vom 09.05.2007 - VIII ZR 115/06
Die gemäß § 23 Abs. 1 AVBGasV einem Kunden, der unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtung oder nach Einstellung der Versorgung Gas gebraucht, auferlegte Vertragsstrafe setzt ein Verschulden des Abnehmers voraus.*)
VolltextIBRRS 2007, 3421
OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.03.2007 - 8 U 602/06-160
1. Wenn ein Mietvertrag mit dem Grundstücksgeschäft eine rechtliche Einheit bildet, bedarf der notariellen Beurkundung.
2. Eine solche Einheit ist dann anzunehmen, wenn die Verträge nach dem Willen der Vertragsparteien derart voneinander abhängen, dass sie miteinander stehen und fallen sollen.
3. Die Erstreckung des Formgebots auf den Mietvertrag ist aber nur dann gerechtfertigt, wenn das Grundstücksgeschäft von ihm abhängt, nicht aber im umgekehrten Fall der einseitigen Abhängigkeit des an sich nicht formbedürftigen Mietvertrags vom Grundstücksgeschäft; im letzteren Fall bleibt der Mietvertrag formfrei gültig.
IBRRS 2007, 3415
BGH, Beschluss vom 08.02.2007 - V ZR 166/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3414
BGH, Beschluss vom 08.03.2007 - V ZB 96/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3409
BGH, Beschluss vom 10.05.2007 - V ZR 246/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3408
BGH, Beschluss vom 07.12.2006 - V ZR 90/06
1. Einem Beweisanerbieten durch Vernehmung eines Zeugen zu einer solchen Behauptung ist grundsätzlich nur stattzugeben, wenn vorgetragen wird, woher der Zeuge die in sein Wissen gestellte Kenntnis hat. Dieser Vortrag kann auch implizit erfolgen, wie bei der Benennung des beurkundenden Notars als Zeugen.
2. Eine Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB ist zu beachten, auch ohne dass der Kläger sich bisher hierauf berufen hat.
VolltextIBRRS 2007, 3407
BGH, Urteil vom 27.10.2006 - V ZR 234/05
1. Die Eintragung einer Vormerkung an einem Grundstück ist nicht möglich, wenn es an der dafür erforderlichen Identität des Schuldners (Verkäufers) mit dem Inhaber des von der Vormerkung betroffenen Rechts fehlt.
2. Die Erklärung der Abtretung der Vormerkung durch den Erstkäufer ist im Zweifel als Abtretung des vorgemerkten Anspruchs auszulegen, bei der das dingliche Sicherungsrecht nach § 401 BGB kraft Gesetzes auf den Zessionar übergeht.
3. Die Gleichsetzung der Sicherheit aus abgetretener und originärer Vormerkung besteht schon deshalb nicht, weil der Bestand des abgetretenen Anspruchs dem Einfluss des nachfolgenden Käufers entzogen und die Vormerkung zu diesem Anspruch akzessorisch ist. Besteht er nicht, ist auch die Vormerkung wirkungslos.
VolltextIBRRS 2007, 3403
BGH, Beschluss vom 22.03.2007 - V ZB 139/06
Die zeitgleiche Versteigerung mehrerer Grundstücke durch das Vollstreckungsgericht ist auch dann zulässig, wenn die Voraussetzungen für eine Verbindung der Verfahren nach § 18 ZVG nicht vorliegen. Diese Verfahrensweise widerspricht im Regelfall auch nicht dem verfassungsrechtlichen Gebot einer fairen Verfahrensgestaltung.
VolltextIBRRS 2007, 3396
BGH, Beschluss vom 09.11.2006 - V ZR 16/06
1. Ein zulässiges In-sich-Geschäft ist zwar nur wirksam, wenn es nach außen manifestiert wird. Dazu reicht aber seine schriftliche Fixierung aus. Die Grundsätze über den Vollmachtsmissbrauch sind auch auf In-sich-Geschäfte anzuwenden.
2. Nach Art. 103 Abs. 1 GG darf ein Gericht ohne vorherigen Hinweis nicht auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte. Es hat in einem solchen Fall auf seine (geänderte) Rechtsauffassung hinzuweisen und den Prozessbeteiligten eine Möglichkeit zur Stellungnahme zu eröffnen.
VolltextIBRRS 2007, 3388
BGH, Urteil vom 15.05.2007 - X ZR 109/05
1. Eine Grundstücksschenkung, die in der ehemaligen DDR vor deren Beitritt notariell beurkundet, aber erst danach im Grundbuch eingetragen wurde, hat wegen des realvertraglichen Charakters der Schenkung nach § 282 Abs. 3 ZGB bis zum Beitritt nicht zur Entstehung eines rechtsverbindlichen Vertrages geführt. Gemäß der Übergangsregelung des Art. 232 § 1 EGBGB unterliegt eine solche Schenkung daher dem Bürgerlichen Gesetzbuch mitsamt dem Rückforderungsrecht des verarmten Schenkers nach § 528 BGB.*)
2. Ein Vertrag enthält nicht ohne Weiteres eine stillschweigende Rechtswahl des zur Zeit des Angebots aktuell geltenden Rechtszustandes.*)
VolltextIBRRS 2007, 3366
BGH, Beschluss vom 08.08.2006 - V ZA 14/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3365
BGH, Beschluss vom 08.08.2006 - V ZA 15/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3360
BGH, Beschluss vom 18.05.2006 - V ZR 242/05
1. Das Verfahrensgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn ein Berufungsgericht zur Begründung seiner Entscheidung ausführt, in erster Instanz sei ein bestimmter Vortrag einer Partei nicht erfolgt, der indes in dem erstinstanzlichen Urteil wiedergegeben wird.
2. Der Anspruch auf Schadloshaltung ist begründet, wenn ein Bauvorhaben, das Art und Maß der durch den Bebauungsplan erlaubten baulichen Nutzung voll ausschöpft, auch nicht bei einer anderen Gründungsvariante genehmigungsfähig wäre.
VolltextIBRRS 2007, 3359
BGH, Urteil vom 13.10.2006 - V ZR 169/05
1. Ein gegenseitiger Vertrag kann auch dann gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig sein, wenn zwischen dem Wert der Leistungen, zu denen sich die Vertragsparteien verpflichtet haben, kein auffälliges Missverhältnis besteht, der begünstigte Vertragspartner jedoch in subjektiv vorwerfbarer Weise die Unerfahrenheit oder Schwäche des Benachteiligten ausnutzt und weitere sittlich vorwerfbare Umstände hinzutreten.
2. Dies kann der Fall sein, wenn ein deutliches Ungleichgewicht zwischen dem Wert der beiderseitigen Verpflichtungen besteht und es zum Abschluss des Vertrages durch die Ausnutzung eines besonderen Vertrauensverhältnisses zu einem unerfahrenen oder hilfsbedürftigen Vertragspartner gekommen ist.
VolltextIBRRS 2007, 3340
BGH, Urteil vom 04.05.2007 - V ZR 162/06
Die Berechtigung, landwirtschaftliche Flächen und Waldflächen nach § 3 Abs. 1 bis 4 AusglLeistG begünstigt zu erwerben, setzt auch im Fall von Wiedereinrichtern im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 3 AusglLeistG deren Ortsansässigkeit voraus.*)
VolltextIBRRS 2007, 3326
BGH, Beschluss vom 10.05.2007 - V ZB 6/07
Die Eintragung des Verzichts auf den Miteigentumsanteil an einem Grundstück in das Grundbuch ist unzulässig (Fortführung von Senat, BGHZ 115, 1 ff.).*)
VolltextIBRRS 2007, 3298
BGH, Beschluss vom 29.03.2007 - V ZB 160/06
Ist der Schuldner vollstreckbar verpflichtet, die Zwangsvollstreckung in sein Grundstück wegen eines zuletzt zu zahlenden Teilbetrags einer Grundschuld zu dulden, ist zur Befriedigung des Gläubigers im Sinne von § 775 Nr. 5 ZPO nur die Zahlung dieses Teilbetrags nebst Kosten, nicht aber die vollständige Ablösung der Grundschuld erforderlich (Fortführung von Senat, BGHZ 108, 372).*)
VolltextIBRRS 2007, 3288
KG, Urteil vom 07.06.2007 - 8 U 179/06
Bei den gemäß § 1 Abs. 1 Berl. StrReinG der Straßenreinigungspflicht unterliegenden Privatstraßen des öffentlichen Verkehrs handelt es sich nicht um Zufahrten im Sinne von § 5 Abs. 1 Berl. StrReinG. Eigentümer oder sonstige im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 3 Berl. StrReinG Berechtigte von Grundstücken, die an eine Privatstraße des öffentlichen Verkehrs, nicht aber an eine öffentliche Straße angrenzen, sind keine Hinterlieger im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 Berl. StrReinG.*)
VolltextIBRRS 2007, 3284
AG Bonn, Urteil vom 18.01.2007 - 4 C 294/06
Ein außerhalb des Gebäudes befindlicher Wasserzulauf muss ebenso überprüft werden, wie ein Zulauf zu einer im Gebäude befindlichen Wasch- oder Spülmaschine. Auch ein Offenlassen des Zulaufs am äußeren Gebäude birgt und ermöglicht die Gefahr eines Wasserschadens am und im versicherten Gebäude. Auch bei einem im Freien befindlichen Wasseranschluss ist mit dem Abspringen des unter Druck stehenden Schlauches und damit mit einer Überschwemmung zu rechnen, die Wasser durch Tür oder Gemäuer in das Gebäude eindringen lässt.
VolltextIBRRS 2007, 3283
LG Bonn, Urteil vom 21.11.2006 - 10 O 203/06
1. Eine Beheizung ist dann ausreichend und genügend häufig kontrolliert, wenn sie geeignet ist, das Einfrieren der wasserführenden Anlagen zu verhindern. Grundsätzlich sind an die Kontrollpflichten strenge Anforderungen zu stellen. Eine Kontrolle hat so häufig zu erfolgen, dass selbst nach einem Komplettausfall der Heizungsanlage nach der letzten Kontrolle das Einfrieren der wasserführenden Anlagen und Einrichtungen und das Eintreten eines Frostschadens auszuschließen ist.
2. Bei einem freistehenden Einfamilienhaus und bei einer niedrigen Einstellung der Heizung auf «Frosthüter» ist während einer lang anhaltenden Frostperiode eine tägliche Kontrolle erforderlich. Denn bei der ohnehin geringen Laufleistung der Heizung war mit einem besonders schnellen Auskühlen des Hauses bei Komplettausfall der Heizung zu rechnen.
VolltextIBRRS 2007, 3197
OLG Celle, Beschluss vom 22.05.2007 - 4 U 41/07
Auch an einem zunächst für einen dauerhaften Zweck errichteten Gebäude (hier: Backhaus) kann später, wenn nach Verpachtung des Grundstücks und einem Umbau in ein Wochenendhaus ein berechtigtes Interesse an nunmehr vorübergehenden Nutzung besteht, Sondereigentum als Scheinbestandteil im Sinne von § 95 BGB neu begründet werden (Anschluss an BGH NJW 2006, 990).*)
VolltextIBRRS 2007, 3159
OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.09.2006 - 20 W 306/05
Der dem Notar im Rahmen eines Grundstücksübertragungsvertrages von den Vertragsbeteiligten erteilte Vollzugsauftrag ohne ausdrückliche Vollmacht, alle Erklärungen abzugeben, die zum grundbuchlichen Vollzug dieses Vertrages etwa noch erforderlich sein sollten, genügt nicht zur wirksamen Abgabe von Löschungsbewilligungen und -anträgen durch den Notar namens der Beteiligten.*)
VolltextIBRRS 2007, 3150
OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.09.2006 - 2 L 68/06
1. Die gesetzliche Aufgabenzuweisung in § 1 Abs. 1 des Vermessungs- und Katastergesetzes (nunmehr Vermessungs- und Geoinformationsgesetz) des Landes Sachsen-Anhalt stellt eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Digitalisierung der Liegenschaftskarte in verändertem Maßstab dar.*)
2. Die fotogrammetrische Einmessung von Gebäuden, die in der alten Liegenschaftskarte nicht dargestellt waren, in die digitalisierte und im Maßstab veränderte Liegenschaftskarte findet in § 12 Abs. 2 dieses Gesetze eine gesetzliche Grundlage.*)
VolltextIBRRS 2007, 3145
OLG München, Beschluss vom 27.03.2007 - 32 Wx 32/07
Eine einmal abgegebene Eintragungsbewilligung wird nicht von selbst dadurch hinfällig, dass sich in späteren Vereinbarungen zwischen den Beteiligten erhebliche Änderungen des von der Bewilligung an sich nicht betroffenen Vertragsgegenstandes ergeben.*)
VolltextIBRRS 2007, 3144
OLG Hamm, Urteil vom 21.09.2006 - 16 U (Baul.) 5/06
Die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in einem Flächennutzungsplan begründet keine Entschädigungsansprüche in analoger Anwendung der §§ 39, 42 BauGB für die Eigentümer solcher Grundstücke im Außenbereich, die nicht in der entsprechenden Konzentrationszone liegen.*)
VolltextIBRRS 2007, 3142
OLG Celle, Urteil vom 07.06.2007 - 8 U 1/07
1. Tritt der Erwerber nach § 69 VVG in ein bestehendes Versicherungsverhältnis ein, so gilt der alte Vertrag mit den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen unverändert fort. Diese müssen dem Erwerber nicht erneut vom Versicherer zur Verfügung gestellt werden.*)
2. Entleert der Versicherungsnehmer in einem leer stehenden Gebäude die wasserführenden Leitungen nicht und kommt es zu einem Rohrbruch mit Leitungswasserschaden, so kann sich eine Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verstoßes gegen die Obliegenheit des § 11 Nr. 1 c) VGB 88 ergeben.*)
3. Diese für ungenutzte Gebäude geltende Regelung des § 11 Nr. 1 c) VGB 88 geht als Spezialregelung dem § 11 Nr. 1 d) hinsichtlich der Obliegenheit zur Entleerung der Rohre oder zur ausreichenden Beheizung und Kontrolle in der kalten Jahreszeit vor.*)
VolltextIBRRS 2007, 3116
BFH, Beschluss vom 08.11.2006 - X B 183/05
Bereits der Versuch einer Objektveräußerung kann als Verkaufsakt gewertet werden.
VolltextIBRRS 2007, 3114
OLG Koblenz, Urteil vom 15.11.2006 - 1 U 1762/05.Baul
1. Wird ein und der selbe Verwaltungsakt (Enteignungsbeschluss) von verschiedenen Beteiligten mit eigenen Anträgen angegriffen, dann liegt nach § 221 Abs. 3 BauGB der Fall der gesetzlichen Verbindung mit einheitlicher Verhandlung und Entscheidung vor.*)
2. Wird eine private Grundstücksfläche seit 1932 durchgängig als Wege-/Straßenparzelle rechtswidrig in Anspruch genommen, liegt ein enteignungsgleicher Eingriff vor, der dann auch für die Zeit vor dem Inkraftteten des Grundgesetzes (Art. 14 GG) über Art. 153 Weimarer Reichsverfassung zu einem Entschädigungsanspruch führt. Die Verzinsung der zu leistenden Entschädigung (Beginn und Höhe) kann sich in diesem Fall an den aus § 99 Abs. 3 BauGB ableitbaren allgemeinen Entschädigungsgrundsätzen orientieren.*)
VolltextIBRRS 2007, 3112
BGH, Urteil vom 20.04.2007 - V ZR 45/06
Der Grundstückseigentümer, der sich in einem Verfahren nach §§ 53 ff. LwAnpG gegenüber der Behörde auf eine Verhandlung zur sachenrechtlichen Bereinigung eingelassen hat, kann von dem Nutzer die Zahlung des Moratoriumszinses nach Art. 233 § 2a Abs. 1 Satz 8 EGBGB beanspruchen. Die Entstehung des Anspruchs setzt nicht voraus, dass der nach Art. 233 § 2a Abs. 1 Satz 1 EGBGB zum Besitz berechtigte Nutzer das Verfahren beantragt hat.*)
VolltextIBRRS 2007, 3103
BGH, Beschluss vom 14.12.2006 - I ZB 16/06
Ist Gegenstand der Zwangsvollstreckung ausschließlich die Herausgabe und Räumung einer unbeweglichen Sache, richtet sich die Zwangsvollstreckung nur nach §§ 885, 886 ZPO und nicht, auch nicht ergänzend, nach § 888 ZPO.*)
VolltextIBRRS 2007, 3093
OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.06.2006 - 15 U 64/04
1. Zwischen der Verkäuferin einer Eigentumswohnung und dem Käufer kommt in der Regel ein konkludenter Beratungsvertrag zustande, wenn der Mitarbeiter einer von der Verkäuferin eingeschalteten Vertriebsfirma den Käufer mit einem "Besuchsbericht" wirbt, der Berechnungen zu Kosten und finanziellen Vorteilen des beabsichtigten Erwerbs enthält.*)
2. Gehört zum Vertriebskonzept der Verkäuferin der Beitritt des Käufers zu einem Mietpool, muss die Verkäuferin - im Rahmen des Beratungsvertrages - den Käufer über die generellen Risiken des Mietpoolkonzepts aufklären.*)
3. Die von dem Vertriebsmitarbeiter gegenüber dem Käufer in den Berechnungen angegebenen Mietpoolausschüttungen müssen korrekt kalkuliert sein. Fahrlässig oder vorsätzlich zu hoch kalkulierte Mietausschüttungen vermitteln dem Käufer ein falsches Bild vom Mietertrag und verpflichten die Verkäuferin zum Schadensersatz (Rückabwicklung von Kauf und Finanzierungsverträgen).*)
VolltextIBRRS 2007, 3085
OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.04.2007 - 6 U 141/05
Ein Abwehranspruch des Eigentümers gegen Wasser, das vom Nachbargrundstück eindringt, setzt voraus, dass die Beeinträchtigung nicht ausschließlich auf Naturkräfte - etwa ein natürlich vorhandenes Gefälle - zurückgeht, er kann daher insbesondere dann bestehen, wenn aufgrund baulicher Veränderungen mehr Wasser auf das Grundstück des Beeinträchtigten gelangt, als es ohne die Veränderung der Fall wäre.*)
VolltextIBRRS 2007, 3081
OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.03.2007 - 14 U 43/06
1. Im nachbarlichen Zusammenleben mit Pflegebedürftigen ist ein erhöhtes Maß von Toleranzbereitschaft zu fordern. Die Grenze der Duldungspflicht ist erst dann erreicht, wenn dem Nachbarn die Belästigung billigerweise nicht mehr zuzumuten ist.*)
2. Der Betreiber eines Pflegeheims hat als mittelbarer Störer zur Verhinderung von durch Anlieferverkehr ausgehenden Belästigungen (hier: unzulässiges Halten von Lieferwagen mit laufendem Motor) die ihm billigerweise zumutbaren Maßnahmen zu treffen. Das Maß des ihm Zumutbaren ergibt sich aus einer Gewichtung der von den Lieferanten verursachten Beeinträchtigungen der Nachbarn einerseits und der zu ihrer Abstellung erforderlichen Maßnahmen andererseits.*)
3. Einem sich nachts durch eine auf dem Gelände eines Pflegeheims vorhandene Lichtquelle gestört fühlenden Nachbarn ist zuzumuten, der Störung durch Schließen vorhandener Klappläden selbst abzuhelfen.*)
4. Die Notwendigkeit, sich vor unerwünschten Einblicken durch die Verwendung durch Sichtschutz zu schützen, stellt keine unzumutbare Beschränkung der Nutzung von in innerstädtischen Gebieten mit geschlossener Bebauung gelegenen Gebäuden und Gärten dar und rechtfertigt keinen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch.*)
5. Einem Rechtsanwalt, der Verkehrsordnungsverstöße von Anlieferern eines benachbarten Pflegeheims zur Anzeige bringt, stehen hierfür gegen den Heimbetreiber keine Ansprüche auf Aufwendungsersatz aus Geschäftsführung ohne Auftrag zu.*)
VolltextIBRRS 2007, 3023
OLG Frankfurt, Urteil vom 30.11.2006 - 16 U 34/06
1. Das Begehren auf Aufhebung der Gemeinschaft kann selbst dann eine unzulässige Rechtsausübung darstellen, wenn die sonstigen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, sofern die Aufhebung der Gemeinschaft für den ihr widersprechenden Teilhaber eine "besondere Härte" bedeutet.*)
2. Unter besonderen Umständen kann ein Teilhaber, der die Aufhebung der Gemeinschaft betreibt, auch gehalten sein, auf die Zwangsversteigerung des gemeinschaftlichen Grundbesitzes zu verzichten und sich mit einem auch seinen Interessen gerecht werdenden und zumutbaren Realteilungsvorschlag des anderen Teilhabers abzufinden.*)
VolltextIBRRS 2007, 3016
OLG Naumburg, Urteil vom 21.12.2006 - 2 U 99/06
1. Zwischen einem Grundstückseigentümer und demjenigen, der das Grundstück tatsächlich nutzt, kann stillschweigend ein Leihvertrag zustande kommen, wenn der Grundstückseigentümer die Nutzung duldet und einen Vertrauenstatbestand dahingehend setzt, dass er mit der Unentgeltlichkeit der Nutzung einverstanden ist.*)
2. Ein stillschweigend abgeschlossener Leihvertrag wird durch ein Schreiben, mit dem der Eigentümer dem Nutzer eine Frist für den Abschluss einer Vereinbarung über eine entgeltliche Nutzung setzt, konkludent gekündigt.*)
3. Wird die Nutzung nach dem Ende des Leihverhältnisses fortgesetzt, steht dem Eigentümer Nutzungsentschädigung nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen zu.*)
4. Dem Entleiher steht für Investitionen, die er ausschließlich im eigenen Interesse getätigt hat, weder ein Anspruch auf Verwendungsersatz gemäß §§ 601,677 ff. BGB noch ein Anspruch aus ungerechtfertigter Geschäftsführung ohne Auftrag zu.*)
5. Ein bebauter Teil eines Grundstücks ist eine Sache im Sinne des § 1002 BGB, wenn er so bestimmt bezeichnet werden kann, dass ein zur Herausgabe verpflichtender Titel gemäß § 885 ZPO vollstreckbar wäre; in diesem Zusammenhang sind die katastermäßige Bezeichnung und die Vorgaben der Grundbuchordnung nicht entscheidend.*)
VolltextIBRRS 2007, 3013
OLG Jena, Urteil vom 25.04.2007 - 7 U 970/06
1. Die Regelung des § 21 a Abs. 4 ThürKAG betrifft nur Beiträge, die unter die Privilegierung fallen, mithin solche, die nach der Gesetzesänderung nicht oder nicht mehr zu erheben sind. Für nichtprivilegierte Beiträge bleibt eine bereits eingetretene Fälligkeit bestehen.*)
2. Die Neubescheidung des nicht privilegierten Teiles des Beitrags ist zu dessen Erhebung nicht erforderlich.*)
3. Die Bekanntmachung eines Bescheids über Herstellungsbeiträge an den Zwangsverwalter des haftenden Grundstücks löst nicht die Fälligkeit der Beitragsforderung aus.*)
VolltextIBRRS 2007, 2997
OLG Rostock, Urteil vom 05.04.2007 - 7 U 126/06
1. Der unter § 196 BGB fallende Gegenanspruch kann sich auch aus dem Gesetz ergeben.*)
2. Bei den Sekundäransprüchen auf Rückübertragung bzw. auf Rückzahlung eines Entgelts handelt es sich um einen "Anspruch auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück" und um den korrespondierenden "Anspruch auf die Gegenleistung".*)
3. Es ist nicht gerechtfertigt, für die in aller Regel in Geld bestehenden Gegenansprüche eine andere Verjährungsregel eingreifen zu lassen als für den Erfüllungs- bzw. Rückübertragungsanspruch.*)
VolltextIBRRS 2007, 2989
LG Bielefeld, Urteil vom 18.10.2006 - 21 S 166/06
Die Feuerversicherung eines Vermieters, die für einen in der Mietwohnung durch ein zündelndes Kind verursachten Brand Versicherungsleistungen erbracht hat, kann gegen die Eltern Regress nehmen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht grob fahrlässig verletzt haben.
VolltextIBRRS 2007, 2948
BGH, Beschluss vom 08.03.2007 - V ZB 63/06
§ 27 RVG erfasst einen Streit über die Höhe der Zwangsverwaltervergütung nicht. Dessen Wert richtet sich nach dem Vergütungsinteresse des Zwangsverwalters.*)
VolltextIBRRS 2007, 2945
BGH, Urteil vom 26.01.2007 - V ZR 137/06
1. Die Tatbestandswirkung eines bestandskräftigen Rückübertragungsbescheids nach dem Vermögensgesetz erstreckt sich auch darauf, wer durch den Bescheid originär Eigentümer des zurückübertragenen Grundstücks geworden ist. Auch dieser Teil der privatrechtsgestaltenden Wirkung der behördlichen Entscheidung ist für die Zivilgerichte bindend.*)
2. Eine möglicherweise fehlerhafte Verwaltungspraxis einiger Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen, von den bestandskräftigen Bescheiden abweichende Eintragungsersuchen an die Grundbuchämter zu richten, die einen anderen, als den im Bescheid benannten Berechtigten als neuen Eigentümer benennen, beseitigt die Wirkung der bestandskräftigen Entscheidung nicht, sondern führt allenfalls zu unrichtigen Eintragungen in den Grundbüchern.*)
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