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Sachgebiet: Immobilien

5129 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2007

IBRRS 2007, 2156
ImmobilienImmobilien
Eigentumsumschreibung: Beschwerdewert entspricht Kaufpreis

KG, Beschluss vom 06.03.2007 - 9 W 148/06

Der Wert einer Beschwerde gemäß § 15 Absatz 2 BNotO mit dem Ziel, den Notar anzuweisen, beim Grundbuchamt die Eigentumsumschreibung zu beantragen, richtet sich auch dann nach dem vollen vereinbarten Kaufpreis, wenn lediglich die Erfüllung eines Restbetrages des Kaufpreises durch Aufrechnung mit Gegenforderungen zwischen den Kaufvertragsparteien im Streit steht.*)

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IBRRS 2007, 2140
ImmobilienImmobilien
Zwangsversteigerung contra Auflassungsvormerkung

BGH, Beschluss vom 25.01.2007 - V ZB 125/05

1. Wird die Zwangsversteigerung eines Grundstücks aus einem Recht betrieben, das einer vor der Beschlagnahme eingetragenen Auflassungsvormerkung im Rang vorgeht, hat eine nach der Beschlagnahme erfolgte Umschreibung des Eigentums auf den Vormerkungsberechtigten keinen Einfluss auf den Fortgang des Verfahrens.*)

2. Die Vorschriften der §§ 91 ff. ZPO sind auf Beschwerden im Zwangsversteigerungsverfahren anwendbar, wenn es sich um ein kontradiktorisches Verfahren handelt. In diesem Fall ist über die Kosten eines Beschwerdeverfahrens nach § 91a Abs. 1 ZPO zu entscheiden, wenn die Beteiligten das Verfahren im Hinblick auf die Rücknahme des Zwangsversteigerungsantrags in der Hauptsache für erledigt erklären.*)

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IBRRS 2007, 2101
ImmobilienImmobilien
Ausschöpfung des Bebauungsplans

OVG Hamburg, Beschluss vom 08.01.2007 - 2 Bs 332/06

Schöpft die auf einem Grundstück aufgrund eines früheren Bebauungsplans errichtete Bebauung das im aktuell geltenden Bebauungsplan zugelassene Maß der Bebauung nicht aus, verstößt ein Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück grundsätzlich nicht gegen das Gebot der Rücksichtnahme, wenn dieses die Festsetzungen des neuen Bebauungsplans in Einklang mit dessen planerischer Zielsetzung ausnutzt.*)

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IBRRS 2007, 2100
ImmobilienImmobilien
Ermittlung des Gemeindeanteils im Straßenausbaubeitragsrecht

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.01.2007 - 6 A 11315/06

1. Zur Ermittlung des Gemeindeanteils im Straßenausbaubeitragsrecht (im Anschluss an 6 A 11220/05.OVG, NVwZ-RR 2006, 285, ESOVGRP).*)

2. Wenn Teileinrichtungen einer Verkehrsanlage gleichzeitig ausgebaut und abgerechnet werden, kann die Gemeinde grundsätzlich für jede Teileinrichtung gesonderte Gemeindeanteile festlegen oder aber einen Mischsatz bilden, der das Verhältnis von Anlieger- und Durchgangsverkehr sämtlicher ausgebauter Teileinrichtungen berücksichtigt. Zwingend ist die Festlegung eines Mischsatzes nur, wenn die Aufwendungen nicht auf die einzelnen ausgebauten Teileinrichtungen aufgeteilt werden können, wie dies für Mischverkehrsflächen typisch ist.*)

3. Dienen Teileinrichtungen (beispielsweise die Straßenoberflächenentwässerung) ihrerseits mehreren anderen Teilen einer Verkehrsanlage, kann die Gemeinde die Aufwendungen auf die dadurch begünstigten Teileinrichtungen nach sachlichen Kriterien aufteilen. Daneben hat sie Möglichkeit, hinsichtlich dieser Aufwendungen einen Mischsatz aus den Gemeindeanteilen zu bilden, die für die einzelnen begünstigten Teileinrichtungen festgesetzt wurden. Kommen diese Aufwendungen einer der begünstigten Teileinrichtungen in deutlich überwiegendem Umfang zugute, kann der für diese Teileinrichtung festgelegte Gemeindeanteil übernommen werden.*)

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IBRRS 2007, 2099
ImmobilienImmobilien
Ausgleichsflächen

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.01.2007 - 8 C 11088/06

Zur (fehlenden) Eignung von Grundstücken als "von der Gemeinde bereitgestellte Flächen" im Sinne von § 1a Abs. 3 Satz 3 BauGB (Ausgleichsflächen), die der Gemeinde nur durch vorläufige Besitzeinweisung im Flurbereinigungsverfahren zugewiesen wurden.*)

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IBRRS 2007, 2092
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Ansprüche wegen Täuschung bei Vertragsschluss

BGH, Urteil vom 07.02.2007 - IV ZR 5/06

1. Täuscht der Versicherungsnehmer bei Vertragschluss über einen gefahrerheblichen Umstand im Sinne der §§ 16, 17 VVG, so sanktionieren die §§ 16 bis 22 VVG die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigeobliegenheit grundsätzlich abschließend. Daneben bestehen keine Ansprüche des Versicherers aus culpa in contrahendo.*)

2. Nur wo die §§ 16 ff. VVG nicht eingreifen oder andere geschützte Interessen des Versicherers nicht abschließend behandeln, kommt ein über die Sanktionen der §§ 16 ff. VVG hinausgehendes Leistungsverweigerungsrecht des Versicherers in Betracht. Das kann der Fall sein bei Schadensersatzansprüchen des Versicherers aus unerlaubten Handlungen, insbesondere bei den Tatbeständen der §§ 826, 823 Abs. 2 BGB, die neben den §§ 16 ff. VVG anzuwenden sind (Fortführung der Senatsurteile vom 22. Februar 1984 - IVa ZR 63/82 - VersR 1984, 630; vom 8. Februar 1989 - IVa ZR 197/87 - VersR 1989, 465 und vom 18. September 1991 - IV ZR 189/90 - VersR 1991, 1404).*)

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IBRRS 2007, 2090
ImmobilienImmobilien
Aufhebung eines Enteignungsbeschlusses

BGH, Beschluss vom 22.02.2007 - III ZR 216/06

Hat während des Laufs eines baulandgerichtlichen Verfahrens, das die Anfechtung eines Enteignungsbeschlusses zwecks Nutzung eines Grundstücks entsprechend den Festsetzungen eines Bebauungsplans betrifft, das Oberverwaltungsgericht im Normenkontrollverfahren den Bebauungsplan (rechtskräftig) für unwirksam erklärt, so muss das Baulandgericht den Enteignungsbeschluss auch dann aufheben, wenn der Bebauungsplan durch ein ergänzendes Verfahren zur Behebung von Fehlern rückwirkend in Kraft gesetzt werden könnte und die Gemeinde ein solches Verfahren angekündigt hat.*)

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IBRRS 2007, 2081
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Nachbar muss Überschwenkung mit Kranauslegern hinnehmen!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.02.2007 - 9 W 105/06

Das Eindringen von Kranauslegern von einem großstädtischen Bauvorhaben in den Luftraum eines Nachbargrundstücks stellt keine verbotene Eigenmacht dar und ist vom Nachbarn entschädigungslos hinzunehmen, wenn keine Lasten über das Nachbargrundstück geschwenkt werden und nicht ersichtlich ist, dass der Nachbar den Luftraum über seinem Grundstück während der Inanspruchnahme für eigene Zwecke nutzen will.

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IBRRS 2007, 2066
ImmobilienImmobilien

OLG Schleswig, Beschluss vom 12.06.1996 - 2 W 80/96

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 2060
ImmobilienImmobilien

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.06.1988 - 5 W 143/88

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 2058
ImmobilienImmobilien

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 15.04.1998 - 5 W 161/97

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 2057
ImmobilienImmobilien

OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.10.1999 - 1 U 157/99-31

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 2039
ImmobilienImmobilien

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24.02.1998 - 3 W 43/98

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 2036
ImmobilienImmobilien

OLG Zweibrücken, Urteil vom 23.03.1999 - 5 U 4/95

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 1696
ImmobilienImmobilien

OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.04.1996 - 20 W 45/96

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 1506
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wirklicher Wille geht objektiver Bedeutung vor

BGH, Urteil vom 02.02.2007 - V ZR 34/06

1. Eine Vertragsabrede der Parteien für den Fall einer Nichterfüllung kann Rechtsgrund eines pauschalierten Schadensersatzanspruchs auch dann sein, wenn sich aus dem Wortlaut der Vereinbarung für ein solches Verständnis nichts ergibt.

2. Wenn die Vertragsparteien ihre Vereinbarung übereinstimmend in einem anderen Sinn verstanden haben, ist die objektive Bedeutung einer Willenserklärung ist, weil der wirkliche Parteiwille nach den gesetzlichen Auslegungsregeln jeder anderweitigen Interpretation vorgeht.

3. Geht ein Gericht dem Beweisangebot einer Partei über ein vom Wortlaut abweichendes Vertragsverständnis nicht nach, bedeutet dies einen revisionsrechtlich wesentlichen Verfahrensfehler.

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IBRRS 2007, 1501
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.03.2000 - 4 U 145/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 1498
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

OLG Koblenz, Urteil vom 20.11.1998 - 11 U 1004/97

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 1489
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

KG, Urteil vom 01.04.1997 - 7 U 5782/95

(Ohne amtlichen Leitsatz)




IBRRS 2007, 1488
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

OLG Celle, Urteil vom 07.02.1997 - 4 U 188/95

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 1482
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

OLG Köln, Urteil vom 14.11.1994 - 2 U 76/93

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 1479
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

OLG Köln, Urteil vom 24.11.1993 - 11 U 136/93

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 1473
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.05.1989 - 6 U 192/88

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 1466
ImmobilienImmobilien
Zwangsversteigerung: Zuschlag auf das Gesamtmeistgebot

BGH, Beschluss vom 28.09.2006 - V ZB 55/06

1. Werden mehrere Grundstücke in einem Termin versteigert, so kann das auf das Gesamtausgebot abgegebene Meistgebot (Gesamtmeistgebot) auch dann gemäß § 63 Abs. 3 Satz 2 ZVG höher sein als das Gesamtergebnis der Einzelausgebote, wenn die Beteiligten im Termin nach § 63 Abs. 4 Satz 1 ZVG für einige Grundstücke auf Einzelausgebote verzichtet haben.*)

2. Der Zuschlag auf das Gesamtmeistgebot ist nach § 83 Nr. 1 ZVG zu versagen, wenn es das gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 ZVG nach den Meistgeboten auf die Einzelausgebote erhöhte geringste Gebot nicht erreicht.*)

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IBRRS 2007, 1461
ImmobilienImmobilien
Handwerkerleistungen: Haushaltsnahe Dienstleistungen?

BFH, Urteil vom 01.02.2007 - VI R 77/05

1. Haushaltsnahe Dienstleistungen i.S. des § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG sind Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden. Keine haushaltsnahen Dienstleistungen sind solche, die zwar im Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeübt werden, aber keinen Bezug zur Hauswirtschaft haben.*)

2. Die Renovierung einer Hausfassade ist keine haushaltsnahe Dienstleistung; als Handwerkerleistung führt sie bis einschließlich VZ 2005 nicht zu einer Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG.*)

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IBRRS 2007, 1434
ImmobilienImmobilien

OLG Brandenburg, Urteil vom 02.09.1998 - 3 U 230/97

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 0903
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 10.10.1984 - VIII ZR 152/83

Zu der Frage, ob derjenige, welcher im Hause seiner Schwiegermutter eine Wohnung ausgebaut hat, Ersatz für seine Aufwendungen von der Grundstückseigentümerin verlangen kann, wenn er sich aus der ehelichen Gemeinschaft löst und aus der Wohnung auszieht, seine Familie aber nach wie vor dort unentgeltlich wohnen bleibt.*)

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IBRRS 2007, 0684
ImmobilienImmobilien
Nacherhebung von Anschlussbeiträgen

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.11.2006 - 4 L 191/06

Eine Nacherhebung ist nicht nur rechtlich zulässig, sondern von Gesetzes wegen und nach dem maßgeblichen Satzungsrecht geboten. Ist ein Beitragspflichtiger zu niedrig veranlagt worden, ist der Zweckverband verpflichtet, bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung durch Bescheid auch entsprechende Nachforderungen geltend zu machen, um so den bestehenden Beitragsanspruch voll auszuschöpfen. Insoweit steht selbst die Bestandskraft eines vorhergehenden Beitragsbescheides, der seinem Regelungsgehalt nach einen Beitragsanspruch nicht voll ausschöpft, einer Nacherhebung durch einen weiteren (selbständigen) Bescheid nicht entgegen.*)

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IBRRS 2007, 0682
ImmobilienImmobilien
Abschriften von Grundaktenbestandteilen

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 02.11.2006 - 5 W 241/06-72

Abschriften von Grundaktenbestandteilen müssen dort enthaltene farbliche Markierungen wiedergeben.*)

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IBRRS 2007, 0651
ImmobilienImmobilien
Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunksendeanlage

BVerfG, Beschluss vom 24.01.2007 - 1 BvR 384/05

1. Die geltenden Grenzwerte für elektromagnetische Felder können nur dann verfassungsrechtlich beanstandet werden, wenn erkennbar ist, dass sie die menschliche Gesundheit völlig unzureichend schützen. Liegen noch keine verlässlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse über komplexe Gefährdungslagen - wie hier die schädlichen Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder - vor, verlangt die staatliche Schutzpflicht auch von den Gerichten nicht, ungesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen mit Hilfe des Prozessrechts durch Beweisaufnahmen zur Durchsetzung zu verhelfen oder die Vorsorgeentscheidung des Verordnungsgebers unter Kontrolle zu halten und die Schutzeignung der Grenzwerte jeweils nach dem aktuellen Stand der Forschung zu beurteilen.

2. Es ist vielmehr Sache des Verordnungsgebers, den Erkenntnisfortschritt der Wissenschaft mit geeigneten Mitteln nach allen Seiten zu beobachten und zu bewerten, um gegebenenfalls weiter gehende Schutzmaßnahmen treffen zu können.

3. Eine Verletzung der Nachbesserungspflicht durch den Verordnungsgeber kann gerichtlich erst festgestellt werden, wenn evident ist, dass eine ursprünglich rechtmäßige Regelung zum Schutz der Gesundheit auf Grund neuer Erkenntnisse oder einer veränderten Situation verfassungsrechtlich untragbar geworden ist.

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IBRRS 2007, 0650
ImmobilienImmobilien
Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunksendeanlage

BVerfG, Beschluss vom 24.01.2007 - 1 BvR 383/05

1. Die geltenden Grenzwerte für elektromagnetische felder können nur dann verfassungsrechtlich beanstandet werden, wenn erkennbar ist, dass sie die menschliche Gesundheit völlig unzureichend schützen. Liegen noch keine verlässlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse über komplexe Gefährdungslagen - wie hier die schädlichen Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder - vor, verlangt die staatliche Schutzpflicht auch von den Gerichten nicht, ungesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen mit Hilfe des Prozessrechts durch Beweisaufnahmen zur Durchsetzung zu verhelfen oder die Vorsorgeentscheidung des Verordnungsgebers unter Kontrolle zu halten und die Schutzeignung der Grenzwerte jeweils nach dem aktuellen Stand der Forschung zu beurteilen.

2. Es ist vielmehr Sache des Verordnungsgebers, den Erkenntnisfortschritt der Wissenschaft mit geeigneten Mitteln nach allen Seiten zu beobachten und zu bewerten, um gegebenenfalls weiter gehende Schutzmaßnahmen treffen zu können.

3. Eine Verletzung der Nachbesserungspflicht durch den Verordnungsgeber kann gerichtlich erst festgestellt werden, wenn evident ist, dass eine ursprünglich rechtmäßige Regelung zum Schutz der Gesundheit auf Grund neuer Erkenntnisse oder einer veränderten Situation verfassungsrechtlich untragbar geworden ist.

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IBRRS 2007, 0649
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunksendeanlage

BVerfG, Beschluss vom 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

1. Die geltenden Grenzwerte für elektromagnetische felder können nur dann verfassungsrechtlich beanstandet werden, wenn erkennbar ist, dass sie die menschliche Gesundheit völlig unzureichend schützen. Liegen noch keine verlässlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse über komplexe Gefährdungslagen - wie hier die schädlichen Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder - vor, verlangt die staatliche Schutzpflicht auch von den Gerichten nicht, ungesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen mit Hilfe des Prozessrechts durch Beweisaufnahmen zur Durchsetzung zu verhelfen oder die Vorsorgeentscheidung des Verordnungsgebers unter Kontrolle zu halten und die Schutzeignung der Grenzwerte jeweils nach dem aktuellen Stand der Forschung zu beurteilen.

2. Es ist vielmehr Sache des Verordnungsgebers, den Erkenntnisfortschritt der Wissenschaft mit geeigneten Mitteln nach allen Seiten zu beobachten und zu bewerten, um gegebenenfalls weiter gehende Schutzmaßnahmen treffen zu können.

3. Eine Verletzung der Nachbesserungspflicht durch den Verordnungsgeber kann gerichtlich erst festgestellt werden, wenn evident ist, dass eine ursprünglich rechtmäßige Regelung zum Schutz der Gesundheit auf Grund neuer Erkenntnisse oder einer veränderten Situation verfassungsrechtlich untragbar geworden ist.

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IBRRS 2007, 0646
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kein Wiederaufbau: Anspruch auf Neuwertspitze?

BGH, Urteil vom 24.01.2007 - IV ZR 84/05

Soll ein brandgeschädigtes Gebäude nicht wiederhergestellt werden, steht dem Versicherungsnehmer, auch wenn das Gebäude nur beschädigt worden ist, kein Anspruch auf die Neuwertspitze zu.*)

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IBRRS 2007, 0635
ImmobilienImmobilien
EigZulG: Neuherstellung einer Wohnung

BFH, Urteil vom 07.11.2006 - IX R 19/05

1. Da das EigZulG die Vermögensbildung durch die Herstellung oder Anschaffung von eigengenutztem Wohneigentum und zugleich die eigene Wohnung als Bestandteil der privaten Altersvorsorge fördern soll, ist die Neuschaffung einer Wohnung, nicht die von Wohnraum maßgebend.*)

2. Werden die Wohnräume (je 12 qm oder 15 qm) einer Etage, ausgestattet mit einer Gemeinschaftsküche und einem Gemeinschaftsbad/WC, eines bisher als Studentenwohnheim genutzten Gebäudes insgesamt zu einer Eigentumswohnung umgebaut, wird durch die Baumaßnahmen eine Wohnung i.S. des EigZulG neu hergestellt.*)

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IBRRS 2007, 0634
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Rückwirkender Übergang eines Grundstücks möglich?

BFH, Beschluss vom 11.05.2006 - IV B 208/04

Der Zeitpunkt der Anschaffung eines landwirtschaftlichen Grundstücks im Zuge einer Siedlungsmaßnahme kann auch dann nicht vor dem Abschluss der entsprechenden Verträge liegen, wenn darin rückwirkend ein früherer Übergang vereinbart ist.

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IBRRS 2007, 0625
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrags

OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.12.2006 - 8 U 25/06-7

Ein notarieller Grundstückskaufvertrag kann gem. § 138 Abs. 1 BGB nichtig sein, wenn der Erwerber eine emotionale Zwangslage des Veräußeres ausnutzt, um hieraus in sittenwidriger Weise Vorteile zu ziehen. Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn der Erwerber dem emotional abhängigen, nach dem Tod eines nahen Angehörigen psychisch belasteten Veräußerer suggeriert, mit der Übertragung des Grundstücks eine "Karmaschuld" zu begleichen.*)

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IBRRS 2007, 0624
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wasserversorgung: Inhaber des Hausanschlusses

BGH, Urteil vom 01.02.2007 - III ZR 289/06

1. Inhaber des von einer Wasserversorgungsanlage abzweigenden Hausanschlusses ist das Versorgungsunternehmen (hier: die Gemeinde als Betreiberin des Städtischen Wasserwerks), auch soweit die Anschlussleitung innerhalb des Privatgrundstücks verläuft.*)

2. Die Gemeinde ist bei öffentlich-rechtlicher Regelung der Wasserversorgung berechtigt, in ihrer Satzung die Unterhaltungskosten für Hausanschlüsse den Anschlussnehmern aufzuerlegen (ebenso BVerwGE 82, 350). Einen dahingehenden Erstattungsanspruch kann sie bei einem Bruch der Anschlussleitung dem auf Ersatz der Reparaturkosten gerichteten, auf § 2 Abs. 1 HPflG gestützten Schadensersatzanspruch des Grundstückseigentümers nach Treu und Glauben entgegenhalten. Der Vorrang des Bundesrechts gemäß Art. 31 GG steht dem nicht entgegen.*)

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IBRRS 2007, 0622
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Polizeieinsatz wegen Klopfgeräuschen aus der Wohnung

VG Neustadt, Urteil vom 09.02.2007 - 5 K 1581/06

Ein Mieter, dessen Wohnung von der Polizei geöffnet wurde, weil aus ihr laute Klopfgeräusche zu hören waren, muss nicht für die dadurch entstandenen Kosten aufkommen. Dies gilt zumindest dann, wenn der Mieter nicht vorhersehen konnte, dass ein Thermostatventil derart laute Klopfgeräusche verursacht und es deshalb sogar zu einem Polizeieinsatz kommt.

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IBRRS 2007, 0619
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Erlöschen des Wohnungsrechts

BGH, Urteil vom 19.01.2007 - V ZR 163/06

1. Ein in der Person des Berechtigten liegendes Ausübungshindernis führt nicht generell zum Erlöschen des Wohnungsrechts, selbst wenn das Hindernis auf Dauer besteht.*)

2. Kann der Berechtigte sein auf Lebenszeit eingeräumtes Wohnungsrecht wegen eines medizinisch notwendigen Aufenthalts in einem Pflegeheim nicht ausüben, kommt die Begründung einer Zahlungspflicht des Verpflichteten im Wege der Vertragsanpassung nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage nur in Betracht, wenn der Heimaufenthalt auf Dauer erforderlich ist und die Vertragsschließenden nicht mit dem Eintritt dieses Umstands gerechnet haben; fehlen diese Voraussetzungen, kann die ergänzende Vertragsauslegung einen Geldanspruch des Berechtigten begründen.*)

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IBRRS 2007, 0616
ImmobilienImmobilien
Anforderungen an Erreichbarkeit von gewerblichen Immobilien

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25.01.2007 - 9 LA 201/05

Erreichbarkeitsanforderungen an ein Grundstück, für das der Bebauungsplan die Festsetzung Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung "Öffentliche Verwaltungen" trifft und für das zur ausgebauten Straße, die die Zweiterschließung bewirkt, ein Zu- und Abfahrtverbot durch Kraftfahrzeuge besteht.

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IBRRS 2007, 0615
ImmobilienImmobilien
Vorkaufsrechtsvereinbarung

KG, Urteil vom 26.10.2006 - 20 U 119/05

Die Bestimmung in einem mit Rücksicht auf das Gesetz über den Verkauf volkseigener Gebäude vom 7. März 1990 (GBl. 1990, Teil I, S. 157; sog. Modrow-Gesetz) geschlossenen Kaufvertrag, wonach im Verkaufsfall das Grundstück dem Magistrat von Berlin (Verkäufer) zum Rückkauf zu den jetzigen Vertragsbedingungen angeboten werden muss, stellte keine Vorkaufsrechtsvereinbarung dar, weshalb die Form des § 297 ZGB einzuhalten war.*)

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IBRRS 2007, 0613
ImmobilienImmobilien
Ausschluss des § 116 SachenRBerG

BGH, Urteil vom 12.01.2007 - V ZR 148/06

Eine nach § 119 Nr. 2 SachenRBerG die Anwendung des § 116 SachenRBerG ausschließende Regelung in anderen Rechtsvorschriften liegt nur vor, wenn diese dem Nachbarn ein gesichertes Mitbenutzungsrecht einräumt, das über ein bloßes Notwege-/Notleitungsrecht hinausgeht.*)

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IBRRS 2007, 0611
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Gebäude-Eigentümer muss auch Geländer kontrollieren

OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.05.2006 - 4 U 175/05-114

1. Die Wahrung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht bezüglich öffentlicher Sachen ist dem privatrechtlichen Tätigkeitsbereich des öffentlichen Sachherrn zuzurechnen.

2. Es besteht weder nach dem privaten Deliktsrecht noch nach dem öffentlichen Baurecht eine generelle Pflicht des Eigentümers, alte Bauwerke und Einrichtungen an die jeweils geltenden Standards anzupassen.

3. Der Eigentümer eines Gebäudes muss durch geeignete Kontrollen sicherstellen, dass die Korrosion an einem Geländer sofort entdeckt wird.

4. Unter Gebäudeteilen sind solche Sachen zu verstehen, die mit dem Gebäude baulich verbunden sind, also zu dessen Herstellung eingefügt oder an ihm angebracht worden sind.

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IBRRS 2007, 0586
ImmobilienImmobilien
Kaufangebot im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes

BFH, Urteil vom 05.07.2006 - II R 7/05

Die Tatbestandsverwirklichung nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 oder 7 GrEStG setzt ein rechtswirksames "Kaufangebot" voraus. Ein der Form des § 313 BGB (§ 311b BGB n.F.) nicht genügendes Vertragsangebot bzw. in die Rechtsform eines Vertrags gekleidetes "Kaufangebot" erfüllt nicht die tatbestandlichen Anforderungen des § 1 Abs. 1 Nr. 6, 7 GrEStG.*)

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IBRRS 2007, 0585
ImmobilienImmobilien
Rückwirkender Ausschluss der Investitionszulage

BFH, Urteil vom 18.05.2006 - III R 21/03

Der rückwirkende Ausschluss der Investitionszulage für nachträgliche Herstellungsarbeiten an einem Gebäude oder für die Herstellung eines Gebäudes, soweit im Veräußerungsfall der Erwerber für das Gebäude Sonderabschreibungen in Anspruch nimmt, verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot, da er nur der Klarstellung dient.*)

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IBRRS 2007, 0584
ImmobilienImmobilien
Abwasserbeseitigung

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.07.2006 - 15 A 2089/04

1. Stellt die Gemeinde eine öffentliche Abwasseranlage in der Form zur Verfügung, dass jeder Anschlussnehmer mittels eines auf seine Kosten anzuschaffenden, zu betreibenden und zu unterhaltenden Pumpwerks die Grundstücksabwässer in das öffentliche Druckentwässerungsnetz einzuspeisen hat, so liegt darin keine unzulässige Verschiebung der nach Landesrecht der Gemeinde obliegenden Abwasserbeseitigungspflicht.*)

2. Eine so gebotene Anschlussmöglichkeit reicht - bei entsprechender entwässerungsrechtlicher Satzungsregelung der Gemeinde - aus, um nach § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG NRW die Anschlussbeitragspflicht entstehen zu lassen.*)

3. Die Gemeinde ist unter Vorteilsgesichtspunkten nach § 8 Abs. 6 KAG NRW nicht verpflichtet, satzungsrechtlich im Beitragssatz danach zu differenzieren, ob die Beitragspflicht durch eine solche Anschlussmöglichkeit oder durch die Möglichkeit des Anschlusses an einen Freispiegelkanal ausgelöst wird.*)

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IBRRS 2007, 0583
ImmobilienImmobilien
Grundlagenbescheid

BFH, Urteil vom 22.09.2005 - IX R 13/04

Die Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde gemäß § 7h Abs. 2 EStG stellt einen Grundlagenbescheid dar, bei dessen Erlass allein die Gemeindebehörde prüft, ob Modernisierungsmaßnahmen und Instandsetzungsmaßnahmen i.S. des § 177 BauGB durchgeführt wurden.*)

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IBRRS 2007, 0582
ImmobilienImmobilien
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch

KG, Urteil vom 22.04.2005 - 25 U 49/04

1. Ein sog. nachbarrechtlicher Abwehranspruch kommt nicht in Betracht, wenn eine abschließende Regelung existiert.*)

2. Zu Regelungsinhalt und Umfang von § 66 Berliner Wassergesetz beim Eintritt von Niederschlagswasser auf ein tiefer gelegenes Nachbargrundstück.*)

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IBRRS 2007, 0576
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ImmobilienImmobilien
Pachtrecht - Beendigung des Pachtvertrags über Kleingartenparzelle

BGH, Urteil vom 11.01.2007 - III ZR 72/06

§ 12 Abs. 2 BKleingG ist zugunsten eines Kindes des verstorbenen Pächters auch dann nicht entsprechend anzuwenden, wenn die auf der Kleingartenparzelle befindliche Laube gemäß § 18 Abs. 2 BKleingG berechtigt zu Wohnzwecken genutzt wurde und das Kind des Nutzers mit diesem in einem gemeinsamen Haushalt lebte.*)

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IBRRS 2007, 0574
ImmobilienImmobilien
Rechtsschutz gegen Enteignung

BVerfG, Beschluss vom 15.02.2007 - 1 BvR 848/06

Es bedeutet keine Erschwerung des Rechtsschutzes, wenn Grundeigentümer gehalten sind, bereits einen Planfeststellungsbeschluss anzufechten, wenn sie geltend machen wollen, die Enteignung stehe nicht im Einklang mit Art. 14 Abs. 3 GG.

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