Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
5216 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2007, 3013
OLG Jena, Urteil vom 25.04.2007 - 7 U 970/06
1. Die Regelung des § 21 a Abs. 4 ThürKAG betrifft nur Beiträge, die unter die Privilegierung fallen, mithin solche, die nach der Gesetzesänderung nicht oder nicht mehr zu erheben sind. Für nichtprivilegierte Beiträge bleibt eine bereits eingetretene Fälligkeit bestehen.*)
2. Die Neubescheidung des nicht privilegierten Teiles des Beitrags ist zu dessen Erhebung nicht erforderlich.*)
3. Die Bekanntmachung eines Bescheids über Herstellungsbeiträge an den Zwangsverwalter des haftenden Grundstücks löst nicht die Fälligkeit der Beitragsforderung aus.*)

IBRRS 2007, 2997

OLG Rostock, Urteil vom 05.04.2007 - 7 U 126/06
1. Der unter § 196 BGB fallende Gegenanspruch kann sich auch aus dem Gesetz ergeben.*)
2. Bei den Sekundäransprüchen auf Rückübertragung bzw. auf Rückzahlung eines Entgelts handelt es sich um einen "Anspruch auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück" und um den korrespondierenden "Anspruch auf die Gegenleistung".*)
3. Es ist nicht gerechtfertigt, für die in aller Regel in Geld bestehenden Gegenansprüche eine andere Verjährungsregel eingreifen zu lassen als für den Erfüllungs- bzw. Rückübertragungsanspruch.*)

IBRRS 2007, 2989

LG Bielefeld, Urteil vom 18.10.2006 - 21 S 166/06
Die Feuerversicherung eines Vermieters, die für einen in der Mietwohnung durch ein zündelndes Kind verursachten Brand Versicherungsleistungen erbracht hat, kann gegen die Eltern Regress nehmen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht grob fahrlässig verletzt haben.

IBRRS 2007, 2948

BGH, Beschluss vom 08.03.2007 - V ZB 63/06
§ 27 RVG erfasst einen Streit über die Höhe der Zwangsverwaltervergütung nicht. Dessen Wert richtet sich nach dem Vergütungsinteresse des Zwangsverwalters.*)

IBRRS 2007, 2945

BGH, Urteil vom 26.01.2007 - V ZR 137/06
1. Die Tatbestandswirkung eines bestandskräftigen Rückübertragungsbescheids nach dem Vermögensgesetz erstreckt sich auch darauf, wer durch den Bescheid originär Eigentümer des zurückübertragenen Grundstücks geworden ist. Auch dieser Teil der privatrechtsgestaltenden Wirkung der behördlichen Entscheidung ist für die Zivilgerichte bindend.*)
2. Eine möglicherweise fehlerhafte Verwaltungspraxis einiger Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen, von den bestandskräftigen Bescheiden abweichende Eintragungsersuchen an die Grundbuchämter zu richten, die einen anderen, als den im Bescheid benannten Berechtigten als neuen Eigentümer benennen, beseitigt die Wirkung der bestandskräftigen Entscheidung nicht, sondern führt allenfalls zu unrichtigen Eintragungen in den Grundbüchern.*)

IBRRS 2007, 2931

BVerwG, Urteil vom 28.03.2007 - 9 C 4.06
Ein Hinterliegergrundstück ist bei einheitlicher Nutzung mit dem an die Erschließungsstraße angrenzenden Anliegergrundstück auch dann erschlossen i.S.v. § 131 Abs. 1 Satz 1 und § 133 Abs. 1 BauGB, wenn es in der Hand (schon) nur eines von mehreren Miteigentümern des Hinterliegergrundstücks liegt, der zugleich Alleineigentümer des Anliegergrundstücks ist, die bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Erreichbarkeit des Hinterliegergrundstücks zu erfüllen (Fortentwicklung zum Urteil vom 26. Februar 1993 - BVerwG 8 C 35.92 - BVerwGE 92, 157 <160 ff.>).*)

IBRRS 2007, 2929

BGH, Urteil vom 30.03.2007 - V ZR 179/06
Der Eigentümer kann sich der Haftung als Zustandsstörer (§ 1004 Abs. 1 BGB) nicht durch Verzicht auf sein Eigentum entziehen.*)

IBRRS 2007, 2917

LG München II, Urteil vom 26.02.2007 - 10V O 4677/06
Ein über einen Zeitraum von etwa fünf Monaten nicht benutztes Ferienhaus ist als nicht genutzt im Sinne von § 25 Nr. 1 c VGB 2001 anzusehen. Der Versicherungsnehmer muss daher das Gebäude genügend häufig kontrollieren und alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren.

IBRRS 2007, 2898

BFH, Urteil vom 21.03.2007 - II R 67/05
Ist Gegenstand der Übereignungsverpflichtung ein unerschlossenes Grundstück und verpflichtet sich der Grundstücksverkäufer, der gleichzeitig Erschließungsträger i.S. des § 124 Abs. 1 BauGB ist, gegenüber dem Erwerber zur Grundstückserschließung nach Maßgabe des mit der Gemeinde geschlossenen Erschließungsvertrags, gehört das vom Erwerber zu zahlende Entgelt für die künftige Erschließung nicht zur grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung.*)

IBRRS 2007, 2874

OLG Celle, Urteil vom 10.05.2007 - 8 U 11/07
1. Der Verkäufer eines Hausgrundstücks ist grundsätzlich nicht verpflichtet, bei Vertragsschluss ungefragt darauf hinzuweisen, dass das Haus in Fertigbauweise und nicht massiv errichtet wurde, wenn dieser Punkt bei den Vertragsverhandlungen keine Rolle spielte.*)
2. Der Verkäufer handelt ferner zumindest nicht arglistig, wenn er bei einem im Jahr 1980 errichteten Einfamilienhaus, bei dem damals zulässigerweise im Außenbereich und nicht frei liegend Zement-Asbest-Platten verwendet wurden, hierauf bei einem Vertragsschluss im Jahre 2005 nicht hinweist, wenn das Haus im Wesentlichen nicht von ihm selbst, sondern von einem Bauunternehmen errichtet wurde und es in der Nutzungszeit des Verkäufers zu keinen Problemen mit den Baustoffen kam.*)

IBRRS 2007, 2846

OLG Jena, Urteil vom 16.08.2006 - 7 U 367/05
1. Vereinbaren die Parteien eines Grundstückskaufvertrages, dass der Verkäufer die Kosten für bereits fertiggestellte, aber noch nicht abgerechnete Einrichtungen der öffentlichen Wasser- und Abwasserversorgung zu tragen hat, so haben die Parteien in der Regel nur solche Einrichtungen im Blick, die dem Grundstück unmittelbar zugute kommen.*)
2. Nach dem objektiven Empfängerhorizont kann für die Auslegung des Begriffs „Einrichtung“ nicht auf den kommunalabgabenrechtlichen Anlagenbegriff abgestellt werden, wonach die Gesamtheit aller Abwasser- und Trinkwassereinrichtungen in einem Beitragsgebiet eine einheitliche Anlage bilden.*)

IBRRS 2007, 2766

OLG Frankfurt, Urteil vom 17.01.2007 - 19 U 2/06
Zur Verjährung der übernommenen Haftung für Altlasten eines Grundstücks.*)

IBRRS 2007, 2760

KG, Urteil vom 30.01.2007 - 4 U 192/05
Die Angabe eines prospektierten Mietpoolergebnisses in einem persönlichen Berechnungsbeispiel, das der Vermittler im Rahmen der Beratung zum Ankauf einer vermieteten Eigentumswohnung erstellt, kann zu einer Haftung der finanzierenden Bausparkasse und der mit ihr zusammenwirkenden Bank aus eigenem Verschulden bei Vertragsschluss aufgrund eines Wissensvorsprungs führen, wenn die Angabe objektiv grob falsch ist und im Rahmen des institutionalisierten Zusammenwirkens die Bausparkasse bzw. Bank sich die arglistige Täuschung des Vermittlers zurechnen lassen muss.*)

IBRRS 2007, 2752

OLG Dresden, Beschluss vom 14.02.2007 - 8 U 1994/06
Über ihm bekannte gravierende finanzielle Schwierigkeiten des nachgewiesenen Grundstückskäufers hat der Verkäufermakler seinen Kunden vor Vertragsschluss ungefragt aufzuklären.*)

IBRRS 2007, 2751

OLG Dresden, Beschluss vom 19.02.2007 - 8 U 2137/06
1. Ein zugleich die Vermutung verwerflicher Gesinnung des Verkäufers begründendes Missverhältnis zwischen Kaufpreis und Verkehrswert der Immobilie ("knapp das Doppelte") liegt bei einer Überschreitung des Verkehrswertes um bis zu 80 % nicht vor; die Sittenwidrigkeit des Kaufvertrages lässt sich dann nur mit den Käufer zusätzlich belastenden Umständen begründen.*)
2. Der Käufer einer zu Zwecken der Vermietung und Steuerersparnis erworbenen Eigentumswohnung darf sich im Prozess mit der finanzierenden Bank, der er unterlassene Aufklärung über die vermeintlich sittenwidrige Überteuerung des Kaufpreises vorwirft, nicht auf die Behauptung eines bestimmten damaligen Verkehrswertes beschränken, sondern muss im Einzelnen die wertbildenden Faktoren konkret darlegen. Da die Ermittlung des Verkehrswertes in einem solchen Fall vornehmlich an der Vergleichswertmethode auszurichten ist, kann er außerdem gehalten sein, zur Marktüblichkeit damaliger (qm-)Kaufpreise für Wohnungen vergleichbarer Größe, Lage und Beschaffenheit Erkundigungen einzuholen und deren Ergebnis mitzuteilen.*)

IBRRS 2007, 2729

VGH Hessen, Urteil vom 08.11.2006 - 6 UE 2498/05
1. Kosten (Gebühren und Auslagen) im Sinne des § 80 Abs. 1 HessVwVG sind auch solche Beträge, die aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen an Dritte zu zahlen sind (bspw. Ersatzvornahmekosten).*)
2. Die Verjährungsfrist für den Anspruch auf Erstattung von Ersatzvornahmekosten zur Sanierung von Altlasten beträgt drei Jahre; sie beginnt mit der Entstehung des Anspruchs.*)

IBRRS 2007, 2723

BGH, Urteil vom 09.03.2007 - V ZR 116/06
Werterhöhungen, die eine natürliche Person, Religionsgemeinschaft oder gemeinnützige Stiftung vorgenommen hat, sind in entsprechender Anwendung von § 7 Abs. 2 VermG auch dann auszugleichen, wenn diese die zur Werterhöhung führenden Maßnahmen nicht selbst in Auftrag gegeben und/oder bezahlt, sondern ihrem Rechtsvorgänger den dafür entstehenden Aufwand erstattet oder einen entsprechend erhöhten Kaufpreis gezahlt hat.*)

IBRRS 2007, 2711

BGH, Urteil vom 12.01.2007 - V ZR 268/05
1. Die für die Einstellung eines Bodenordnungsverfahrens gegebene Begründung der Flurneuordnungsbehörde, selbständiges Gebäudeeigentum eines Beteiligten liege nicht vor, bindet die Zivilgerichte nicht. Diese haben vielmehr, wenn es weder zu einem Grundbuchverfahren nach Art. 233 § 2b Abs. 3 Satz 4 EGBGB noch zu einer Feststellung der zuständigen Zuordnungsbehörde nach Art. 233 § 2b Abs. 3 Satz 1 EGBGB kommt, selbst zu prüfen, ob Gebäudeeigentum besteht.*)
2. Selbständiges Gebäudeeigentum konnte auch vor dem Inkrafttreten des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes vom 14. Juli 1992 (BGBl. I S. 1257) am 21. Juli 1992 nicht durch schlichte Vereinbarung der Parteien aufgegeben werden, sondern nur durch Aufgabe nach § 875 BGB, durch Dereliktion nach § 959 BGB oder durch Wiederherstellung des Bestandteilverbunds mit dem Grundstück im Wege der Übereignung an den Grundstückseigentümer nach § 929 Satz 2 BGB.*)
3. Seitdem ist die Aufgabe nur durch Abgabe einer Verzichtserklärung und Löschung des Gebäudeeigentums im Gebäudegrundbuch nach § 875 BGB oder, bei Fehlen eines Gebäudegrundbuchs, durch Einreichung einer notariell beurkundeten Aufgabeerklärung bei dem Grundbuchamt möglich.*)

IBRRS 2007, 2709

OLG München, Beschluss vom 10.08.2006 - 32 Wx 113/06
Einem Beschwerdeführer, der sich mit der Beschwerde gegen seine Eintragung als Eigentümer im Grundbuch wendet, fehlt hierfür die Beschwerdeberechtigung.*)

IBRRS 2007, 2703

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.04.2006 - 4 U 106/05
Gemäß § 11 (1) VHB 92 geht bei einem Wohnungswechsel der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Aus dem folgenden Satz der Klausel erschließt sich, dass ein Wohnungswechsel auch dann vorliegen kann, wenn die alte Wohnung nebst Inventar beibehalten wird, es also - anders als möglicherweise auf der Basis der VHB 74 - nicht auf die Verlagerung des Hausrats und Mobiliars ankommt. Entscheidend ist nach dem ausdrücklichen Wortlaut der Regelung, ob die neue Wohnung die Funktion der alten übernimmt, also hier die neue Hauptwohnung darstellt.

IBRRS 2007, 2684

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.06.2006 - 14 A 1093/05
Die Gemeinde darf Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse nur für solche Maßnahmen erheben, die unmittelbar fremdbestimmt durchgeführt werden. Daran fehlt es stets, wenn die Gemeinde Maßnahmen in Bezug auf ein eigenes Grundstück vornimmt. Dies gilt auch dann, wenn das Grundstück in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich liegt.*)

IBRRS 2007, 2683

OVG Thüringen, Urteil vom 07.06.2006 - 1 KO 1126/03
Eine Anordnung nach § 95 ThürWG, durch die der Grundstückseigentümer dazu verpflichtet wird, das Durchleiten von Abwasser zu dulden, entfaltet Wirkungen auch gegenüber dem Rechtsnachfolger.*)

IBRRS 2007, 2679

OLG Schleswig, Urteil vom 02.01.2007 - 3 U 116/06
1. Zu den Voraussetzungen, unter denen das Berufungsgericht bei einem unzulässigen Teilurteil den im ersten Rechtszug anhängig gebliebenen Teil des Rechtsstreits zur Mitentscheidung an sich ziehen kann.*)
2. Ein subjektives Ausübungshindernis wie die Unterbringung des Berechtigten in einem Alten- und Pflegeheim führt in der Regel nicht zum Erlöschen eines Wohnungsrechts nach § 1093 BGB.*)

IBRRS 2007, 2675

BGH, Beschluss vom 16.11.2006 - V ZR 97/06
Der aus einem nachbarlichen Überbau resultierende Wertverlust eines Grundstücks ist mit dem Wert der überbauten Fläche anzusetzen, wenn nichts vorgetragen wird oder zu erkennen ist, dass durch den Überbau auch die Nutzung der nicht überbauten Fläche beeinträchtigt worden ist.

IBRRS 2007, 2674

BGH, Beschluss vom 30.11.2006 - V ZB 44/06
1. Ein vorhandener Landschaftsgarten ist bei der Ermittlung des Gründstücksverkehrswertes nur ausnahmsweise zu berücksichtigen; Bei der Wertermittlung nach dem Ertragswertverfahren muss diese Methode nicht deshalb zugunsten eines anderen Verfahrens zurücktreten oder verbessert werden, weil sie den Wert der Gartenanlage nicht erfasst.
2. Zum Umfang der von einem Sachverständigen vorzunehmenden Untersuchungen bei einer Grundstückswertermittelung.

IBRRS 2007, 2667

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.04.2007 - 14 A 661/06
Die Erhebung von Grundsteuer ist auch für selbstgenutzte Einfamilienhäuser verfassungsrechtlich unbedenklich.

IBRRS 2007, 2665

BGH, Beschluss vom 29.03.2007 - V ZR 213/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2662

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.04.2007 - 10 A 305/05
1. Mit Hilfe einer Erhaltungssatzung (§ 172 BauGB) darf der Satzungsgeber nur städtebauliche Ziele, nicht aber solche des Denkmalschutzes verfolgen. Städtebauliche Erhaltungsgründe und Gründe des Denkmalschutzes sind deshalb voneinander zu unterscheiden.*)
2. Die Erhaltung historischer Bausubstanz kann auch aus städtebaulichen Gründen angestrebt und mit dieser Zielsetzung durch eine Erhaltungssatzung verwirklicht werden (Ausstrahlungswirkung des Denkmalschutzes in das Bauplanungsrecht).*)
3. Die Verweigerung einer nach der Erhaltungssatzung erforderlichen Genehmigung kann nur auf die im Gesetz genannten Gründe (vor allem auf § 172 Abs. 3 BauGB) gestützt werden. Ob einer dieser Gründe gegeben ist, muss unter Berücksichtigung der mit der Satzung verfolgten städtebaulichen Erhaltungsziele und mit Blick auf das Interesse des Eigentümers an der genehmigungspflichtigen Maßnahme (Art. 14 Abs. 1 GG) im Einzelfall entschieden werden.*)

IBRRS 2007, 2661

OLG Köln, Beschluss vom 10.04.2007 - 2 Wx 20/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2649

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20.04.2007 - 1 MN 204/06
Nicht jede Bemühung einer Gemeinde, im Zusammenhang mit ihrer Bauleitplanung den Grundstückseigentümer zur Abtretung von Teilen seiner Flächen zu veranlassen, ist wegen Verstoßes gegen das Abwägungsgebot (§ 1 Abs. 7 BauGB) zu missbilligen (Abgrenzung zu Nds. OVG, Urt. v. 21.7.1999 - 1 K 4974/97 -, NVwZ-RR 2000, 201 = BRS 62 Nr. 9; sog. Grundstücksbeschaffungsmodell).*)

IBRRS 2007, 2632

BGH, Beschluss vom 15.03.2007 - V ZB 117/06
Als Zwangsverwalter eingesetzte Rechtsanwälte und Rechtsbeistände sind bei der Bemessung der Vergütung nach Zeitaufwand grundsätzlich gleich zu behandeln.*)

IBRRS 2007, 2631

BGH, Beschluss vom 22.03.2007 - V ZB 138/06
Die zeitgleiche Versteigerung mehrerer Grundstücke durch das Vollstreckungsgericht ist auch dann zulässig, wenn die Voraussetzungen für eine Verbindung der Verfahren nach § 18 ZVG nicht vorliegen. Diese Verfahrensweise widerspricht im Regelfall auch nicht dem verfassungsrechtlichen Gebot einer fairen Verfahrensgestaltung.*)

IBRRS 2007, 2630

BGH, Urteil vom 30.03.2007 - V ZR 89/06
1. Dass die wirtschaftlichen Folgen eines Kaufs der Erwartung des Käufers nicht entsprechen, führt allein nicht zu einem Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer auf Rückabwicklung des Vertrags.*)
2. Ein Anspruch wegen der Verletzung vorvertraglicher Pflichten oder wegen Verletzung von Pflichten aus einem selbständigen Beratungsvertrag kann auf die Freistellung von den Pflichten aus dem Kaufvertrag gegen Rückübertragung des Kaufgegenstands gerichtet werden, wenn dem Käufer durch die Pflichtverletzung ein Vermögensschaden entstanden ist.*)

IBRRS 2007, 2628

BGH, Urteil vom 16.03.2007 - V ZR 190/06
Der Herausgabeanspruch des eingetragenen Eigentümers eines Grundstücks kann nur dann verwirkt sein, wenn die Herausgabe für den Besitzer schlechthin unerträglich ist.*)

IBRRS 2007, 2627

BGH, Urteil vom 28.03.2007 - VIII ZR 144/06
1. § 315 BGB findet auf den anfänglich vereinbarten Strompreis auch dann keine unmittelbare Anwendung, wenn der Vertrag keine betragsmäßige Festlegung des geltenden Tarifs enthält, sondern sich die Preise für die Stromlieferungen aus den jeweiligen allgemeinen Tarifen für die Versorgung mit Elektrizität in Niederspannung ergeben (Abgrenzung zu BGHZ 164, 336 ff.).*)
2. Eine Strompreiskontrolle in entsprechender Anwendung des § 315 BGB scheidet aus, wenn der Stromkunde die Möglichkeit hat, Strom von einem anderen Anbieter seiner Wahl zu beziehen.*)

IBRRS 2007, 2623

OLG Hamm, Urteil vom 22.03.2007 - 22 U 58/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2622

OLG Brandenburg, Urteil vom 21.03.2007 - 4 U 79/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2621

OLG Bremen, Urteil vom 19.10.2006 - 2 U 77/2005
1. Der Käufer eines Grundstücks kann Rückzahlung des geleisteten Kaufpreises wegen Feuchtigkeitsschäden im Keller bei Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses nur verlangen, wenn dem Verkäufer Arglist vorgeworfen werden kann.
2. Arglist scheidet regelmäßig aus, wenn der generell schlechte Zustand des Kellers für den Käufer bei der Besichtigung ohne weiteres erkennbar war.

IBRRS 2007, 2585

BGH, Beschluss vom 28.03.2007 - VII ZB 25/05
1. Das Zwangsvollstreckungsverfahren wird in Bezug auf Pfändungsmaßnahmen nicht nach § 240 ZPO wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners unterbrochen.*)
2. Auch bei der Pfändung des Anspruchs auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück und auf Herausgabe muss der Rechtsgrund der gepfändeten angeblichen Forderung im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wenigstens in allgemeinen Umrissen angegeben sein.*)

IBRRS 2007, 2578

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.03.2007 - 10 A 1544/05
1. § 3 Abs. 4 DSchG NRW ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass der Eigentümer eines Denkmals einen Rechtsanspruch auf die Löschung des Denkmals aus der Denkmalliste hat, wenn die Denkmaleigenschaft des eingetragenen Objekts entfallen ist.*)
2. Der Anspruch auf Löschung eines Denkmals aus der Denkmalliste ist auf Fälle beschränkt, in denen die Eintragungsvoraussetzungen nachträglich entfallen. Er stellt kein Instrument dar, die Unterschutzstellung selbst einer - erneuten - Prüfung zu unterziehen.*)
3. Die Löschung eines Denkmals aus der Denkmalliste kommt nicht in Betracht, wenn Beeinträchtigungen des Denkmals auf Verstößen gegen §§ 7, 9 DSchG NRW - Erhaltungspflicht des Eigentümers, Erlaubnispflichtigkeit von Veränderungen des Denkmals oder seiner engeren Umgebung - beruhen. In derartigen Fällen sind Anordnungen nach §§ 7 Abs. 2, 27 DSchG NRW zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes vorrangig.*)

IBRRS 2007, 2577

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.03.2007 - 10 B 2675/06
Vorschriften des öffentlichen Baurechts - wie § 34 Abs. 3 BauGB - dienen nicht dem Konkurrentenschutz.*)

IBRRS 2007, 2574

OLG München, Beschluss vom 09.01.2007 - 32 Wx 176/06
1. Das Grundbuchamt ist nicht verpflichtet, Ermittlungen darüber anzustellen, ob der eine Eigentumsumschreibung bewilligende Verkäufer in einem Grundstückskaufvertrag über sein nahezu gesamtes Vermögen im Sinne des § 1565 Abs.1 BGB verfügt.*)
2. Konkrete Anhaltspunkte für eine solche Sachlage, die das Grundbuchamt zu einer Antragszurückweisung oder einer Zwischenverfügung veranlassen müssten, lassen sich nicht lediglich aus dem Wert des übertragenen Grundbesitzes ableiten.*)

IBRRS 2007, 2573

KG, Urteil vom 27.03.2007 - 7 U 104/06
Die Frage, ob ein belastender Gebührenbescheid (hier: Heranziehung zu einem Kanalbau-Beitrag) auf den Rechtsnachfolger übergeht oder von der Behörde neu erlassen werden muss, richtet sich nach materiellem Recht. § 16 Abs. 2 S. 1 VermG kann dabei nicht allein dafür herangezogen werden, dass der Berechtigte in Folge der Rückübertragung des Grundstücks alleiniger Beitragsschuldner geworden und nach der Übertragung des Grundstücks auf die Streitverkündete auch geblieben ist. Die Rechtsfolgen dieser Bestimmung reichen jedenfalls nicht so weit, dass die Zahlungsverpflichtung aus dem gegen den Verfügungsberechtigen gerichteten Beitragsbescheid allein wegen der Restitution nunmehr automatisch auf den Berechtigten übergegangen wäre.*)

IBRRS 2007, 2563

OLG München, Beschluss vom 16.01.2007 - 32 Wx 163/06
1. Das Grundbuch ist nicht mehr unrichtig, wenn das Grundbuchamt zwar entgegen § 18 Abs. 2 S. 1 GBO die Eintragung eines Schutzvermerks unterlassen, mittlerweile aber nach Zurückweisung der Beschwerde gegen die Zwischenverfügung seinerseits den Eintragungsantrag endgültig zurückgewiesen und dies dem Antragsteller mitgeteilt hat.*)
2. Ob die Beschwerde im Ergebnis zu Recht zurückgewiesen wurde, ist dabei ohne Bedeutung.*)

IBRRS 2007, 2547

KG, Urteil vom 13.02.2006 - 16 U 17/05
Die Erklärung in dem Übergabeprotokoll, "die Grundstücksabrechnung .. ist gemäß § 7 Abs. 7 VermG ... vorzunehmen bis ..." genügt, wenn diese Protokollformulierung nicht das Ergebnis einer rechtsgeschäftlichen Vereinbarung zwischen dem Berechtigten und dem Verfügungsberechtigten (§ 2 Abs. 1 und Abs. 3 VermG) wiedergibt, nicht zur Wahrung der Ausschlussfrist des § 7 Abs. 8 VermG. Das in der Erteilung der Abrechnung liegende tatsächliche Anerkenntnis des Berechtigten (§§ 208 BGB a.F., § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB) verwehrt nach Treu und Glauben ein widersprüchliches Verhalten nur eine gewisse Zeit (BGH V ZR 444/02). 4 Jahre überschreiten diese Zeitspanne weit.*)

IBRRS 2007, 2542

OLG Frankfurt, Urteil vom 10.02.2006 - 21 U 57/05
1. Arglistiges Verhalten liegt vor, wenn der Verkäufer Erklärungen "ins Blaue hinein" abgibt.
2. Dabei ist zur Arglist nicht unbedingt das Wissen erforderlich, dass die angegebene Tatsache nicht der Wahrheit entspricht. Arglistig handelt vielmehr auch derjenige, der tatsächliche Behauptungen ohne jede sachliche Grundlage abgibt, wobei die Arglist gerade darin liegt, dass dem Erklärenden, was ihm auch bewusst war, jegliche zur sachgemäßen Beantwortung erforderliche Kenntnis fehlt und er gleichwohl diesen Umstand, das heißt die fehlende Sachkenntnis dem anderen verschweigt.
3. Nach § 444 BGB kann sich der Verkäufer nicht auf einen vereinbarten Gewährleistungsausschluss wegen Mängel berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat.

IBRRS 2007, 2534

VGH Hessen, Beschluss vom 20.12.2006 - 9 UE 1572/06
Zur Frage des Vorliegens eines wichtigen Grundes für die Verlängerung der dreimonatigen Entscheidungsfrist des § 57 Abs. 2 HBO durch die Baugenehmigungsbehörde in einem Fall, in dem die Gemeinde ihr Einvernehmen verweigert hat und die Genehmigungsbehörde ihr zur Wahrung rechtlichen Gehörs Gelegenheit geben will, diese Entscheidung noch einmal zu überdenken.*)

IBRRS 2007, 2533

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.03.2007 - 7 A 3782/05
1. Tritt eine ein Bauvorhaben begünstigende Rechtsänderung in Kraft, bevor über die Klage des Nachbarn gegen die für ein Bauvorhaben erteilte Baugenehmigung rechtskräftig entschieden ist, ist im anhängigen Nachbarprozess auf die geänderte Rechtslage abzustellen.*)
2. Nutzungs- oder bauliche Änderungen eines legal errichteten Gebäudes, das heutigen Abstandanforderungen nicht entspricht, sind abstandflächenrechtlich (vorbehaltlich des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots) nach § 6 Abs. 15 Satz 1 BauO NRW n. F. unter den dort genannten Voraussetzungen ohne Prüfung von nachbarlichen Belangen zulässig. Über den Anwendungsbereich des Satzes 1 hinausgehende (bauliche) Änderungen fordern nach Satz 2 eine Ermessensausübung (vgl. OVG NRW, Urteil vom 24.6.2004 - 7 A 4529/02 -, BRS 69 Nr. 135).*)
3. Wirkt sich die Erweiterung eines legal errichteten, aber heutigen Abstandanforderungen nicht entsprechenden Gebäudes auf die abstandflächenrechtlich erheblichen Belange selbst nicht aus, kann die Erweiterung - vorbehaltlich entgegenstehender öffentlicher Belange - gewöhnlich nach § 6 Abs. 15 Satz 2 BauO NRW n. F. gestattet werden.*)
4. Nach § 6 Abs. 6 Satz 1 BauO NRW n. F. sind sämtliche zu einer Grundstücksgrenze ausgerichteten Außenwände eines Gebäudes von zusammen nicht mehr als 16 m insoweit privilegiert, als vor ihnen als Tiefe der Abstandfläche eine Abstandfläche von 0,4 H, mindestens jedoch 3 m ausreicht.*)

IBRRS 2007, 2532

BGH, Urteil vom 11.01.2007 - III ZR 294/05
Im Bereich einer Eisenbahnkreuzung besteht zwischen dem Straßenbaulastträger und dem Eisenbahnunternehmer in Bezug auf die Unterhaltung der Kreuzungsanlagen eine rechtliche Sonderverbindung, die zur Anwendung von § 278 BGB im Verhältnis beider Kreuzungsbeteiligten führt.*)

IBRRS 2007, 2526

OLG Koblenz, Urteil vom 22.02.2007 - 5 U 836/06
1. Eine Grunddienstbarkeit, die ein Wegerecht "im Rahmen der vorgegebenen örtlichen Situation" einräumt, ist inhaltlich zu unbestimmt und daher nicht eintragungsfähig.
2. Eine unschädliche übereinstimmende Falschbezeichnung des tatsächlich Gewollten kann bei einem dinglichen Rechtsgeschäft nur angenommen werden, soweit das angeblich Vereinbarte in der formgerechten Erklärung einen - wenn auch noch so unvollkommenen - Ausdruck gefunden hat (sogenannte "Andeutungstheorie").
