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Sachgebiet: Immobilien

5120 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2007

IBRRS 2007, 2060
ImmobilienImmobilien

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.06.1988 - 5 W 143/88

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 2058
ImmobilienImmobilien

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 15.04.1998 - 5 W 161/97

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 2057
ImmobilienImmobilien

OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.10.1999 - 1 U 157/99-31

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 2039
ImmobilienImmobilien

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24.02.1998 - 3 W 43/98

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 2036
ImmobilienImmobilien

OLG Zweibrücken, Urteil vom 23.03.1999 - 5 U 4/95

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 1696
ImmobilienImmobilien

OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.04.1996 - 20 W 45/96

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 1506
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wirklicher Wille geht objektiver Bedeutung vor

BGH, Urteil vom 02.02.2007 - V ZR 34/06

1. Eine Vertragsabrede der Parteien für den Fall einer Nichterfüllung kann Rechtsgrund eines pauschalierten Schadensersatzanspruchs auch dann sein, wenn sich aus dem Wortlaut der Vereinbarung für ein solches Verständnis nichts ergibt.

2. Wenn die Vertragsparteien ihre Vereinbarung übereinstimmend in einem anderen Sinn verstanden haben, ist die objektive Bedeutung einer Willenserklärung ist, weil der wirkliche Parteiwille nach den gesetzlichen Auslegungsregeln jeder anderweitigen Interpretation vorgeht.

3. Geht ein Gericht dem Beweisangebot einer Partei über ein vom Wortlaut abweichendes Vertragsverständnis nicht nach, bedeutet dies einen revisionsrechtlich wesentlichen Verfahrensfehler.

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IBRRS 2007, 1501
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.03.2000 - 4 U 145/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 1498
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

OLG Koblenz, Urteil vom 20.11.1998 - 11 U 1004/97

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 1489
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

KG, Urteil vom 01.04.1997 - 7 U 5782/95

(Ohne amtlichen Leitsatz)




IBRRS 2007, 1488
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

OLG Celle, Urteil vom 07.02.1997 - 4 U 188/95

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 1482
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

OLG Köln, Urteil vom 14.11.1994 - 2 U 76/93

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 1479
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

OLG Köln, Urteil vom 24.11.1993 - 11 U 136/93

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 1473
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.05.1989 - 6 U 192/88

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 1466
ImmobilienImmobilien
Zwangsversteigerung: Zuschlag auf das Gesamtmeistgebot

BGH, Beschluss vom 28.09.2006 - V ZB 55/06

1. Werden mehrere Grundstücke in einem Termin versteigert, so kann das auf das Gesamtausgebot abgegebene Meistgebot (Gesamtmeistgebot) auch dann gemäß § 63 Abs. 3 Satz 2 ZVG höher sein als das Gesamtergebnis der Einzelausgebote, wenn die Beteiligten im Termin nach § 63 Abs. 4 Satz 1 ZVG für einige Grundstücke auf Einzelausgebote verzichtet haben.*)

2. Der Zuschlag auf das Gesamtmeistgebot ist nach § 83 Nr. 1 ZVG zu versagen, wenn es das gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 ZVG nach den Meistgeboten auf die Einzelausgebote erhöhte geringste Gebot nicht erreicht.*)

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IBRRS 2007, 1461
ImmobilienImmobilien
Handwerkerleistungen: Haushaltsnahe Dienstleistungen?

BFH, Urteil vom 01.02.2007 - VI R 77/05

1. Haushaltsnahe Dienstleistungen i.S. des § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG sind Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden. Keine haushaltsnahen Dienstleistungen sind solche, die zwar im Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeübt werden, aber keinen Bezug zur Hauswirtschaft haben.*)

2. Die Renovierung einer Hausfassade ist keine haushaltsnahe Dienstleistung; als Handwerkerleistung führt sie bis einschließlich VZ 2005 nicht zu einer Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG.*)

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IBRRS 2007, 1434
ImmobilienImmobilien

OLG Brandenburg, Urteil vom 02.09.1998 - 3 U 230/97

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 0903
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 10.10.1984 - VIII ZR 152/83

Zu der Frage, ob derjenige, welcher im Hause seiner Schwiegermutter eine Wohnung ausgebaut hat, Ersatz für seine Aufwendungen von der Grundstückseigentümerin verlangen kann, wenn er sich aus der ehelichen Gemeinschaft löst und aus der Wohnung auszieht, seine Familie aber nach wie vor dort unentgeltlich wohnen bleibt.*)

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IBRRS 2007, 0684
ImmobilienImmobilien
Nacherhebung von Anschlussbeiträgen

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.11.2006 - 4 L 191/06

Eine Nacherhebung ist nicht nur rechtlich zulässig, sondern von Gesetzes wegen und nach dem maßgeblichen Satzungsrecht geboten. Ist ein Beitragspflichtiger zu niedrig veranlagt worden, ist der Zweckverband verpflichtet, bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung durch Bescheid auch entsprechende Nachforderungen geltend zu machen, um so den bestehenden Beitragsanspruch voll auszuschöpfen. Insoweit steht selbst die Bestandskraft eines vorhergehenden Beitragsbescheides, der seinem Regelungsgehalt nach einen Beitragsanspruch nicht voll ausschöpft, einer Nacherhebung durch einen weiteren (selbständigen) Bescheid nicht entgegen.*)

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IBRRS 2007, 0682
ImmobilienImmobilien
Abschriften von Grundaktenbestandteilen

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 02.11.2006 - 5 W 241/06-72

Abschriften von Grundaktenbestandteilen müssen dort enthaltene farbliche Markierungen wiedergeben.*)

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IBRRS 2007, 0651
ImmobilienImmobilien
Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunksendeanlage

BVerfG, Beschluss vom 24.01.2007 - 1 BvR 384/05

1. Die geltenden Grenzwerte für elektromagnetische Felder können nur dann verfassungsrechtlich beanstandet werden, wenn erkennbar ist, dass sie die menschliche Gesundheit völlig unzureichend schützen. Liegen noch keine verlässlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse über komplexe Gefährdungslagen - wie hier die schädlichen Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder - vor, verlangt die staatliche Schutzpflicht auch von den Gerichten nicht, ungesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen mit Hilfe des Prozessrechts durch Beweisaufnahmen zur Durchsetzung zu verhelfen oder die Vorsorgeentscheidung des Verordnungsgebers unter Kontrolle zu halten und die Schutzeignung der Grenzwerte jeweils nach dem aktuellen Stand der Forschung zu beurteilen.

2. Es ist vielmehr Sache des Verordnungsgebers, den Erkenntnisfortschritt der Wissenschaft mit geeigneten Mitteln nach allen Seiten zu beobachten und zu bewerten, um gegebenenfalls weiter gehende Schutzmaßnahmen treffen zu können.

3. Eine Verletzung der Nachbesserungspflicht durch den Verordnungsgeber kann gerichtlich erst festgestellt werden, wenn evident ist, dass eine ursprünglich rechtmäßige Regelung zum Schutz der Gesundheit auf Grund neuer Erkenntnisse oder einer veränderten Situation verfassungsrechtlich untragbar geworden ist.

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IBRRS 2007, 0650
ImmobilienImmobilien
Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunksendeanlage

BVerfG, Beschluss vom 24.01.2007 - 1 BvR 383/05

1. Die geltenden Grenzwerte für elektromagnetische felder können nur dann verfassungsrechtlich beanstandet werden, wenn erkennbar ist, dass sie die menschliche Gesundheit völlig unzureichend schützen. Liegen noch keine verlässlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse über komplexe Gefährdungslagen - wie hier die schädlichen Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder - vor, verlangt die staatliche Schutzpflicht auch von den Gerichten nicht, ungesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen mit Hilfe des Prozessrechts durch Beweisaufnahmen zur Durchsetzung zu verhelfen oder die Vorsorgeentscheidung des Verordnungsgebers unter Kontrolle zu halten und die Schutzeignung der Grenzwerte jeweils nach dem aktuellen Stand der Forschung zu beurteilen.

2. Es ist vielmehr Sache des Verordnungsgebers, den Erkenntnisfortschritt der Wissenschaft mit geeigneten Mitteln nach allen Seiten zu beobachten und zu bewerten, um gegebenenfalls weiter gehende Schutzmaßnahmen treffen zu können.

3. Eine Verletzung der Nachbesserungspflicht durch den Verordnungsgeber kann gerichtlich erst festgestellt werden, wenn evident ist, dass eine ursprünglich rechtmäßige Regelung zum Schutz der Gesundheit auf Grund neuer Erkenntnisse oder einer veränderten Situation verfassungsrechtlich untragbar geworden ist.

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IBRRS 2007, 0649
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunksendeanlage

BVerfG, Beschluss vom 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

1. Die geltenden Grenzwerte für elektromagnetische felder können nur dann verfassungsrechtlich beanstandet werden, wenn erkennbar ist, dass sie die menschliche Gesundheit völlig unzureichend schützen. Liegen noch keine verlässlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse über komplexe Gefährdungslagen - wie hier die schädlichen Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder - vor, verlangt die staatliche Schutzpflicht auch von den Gerichten nicht, ungesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen mit Hilfe des Prozessrechts durch Beweisaufnahmen zur Durchsetzung zu verhelfen oder die Vorsorgeentscheidung des Verordnungsgebers unter Kontrolle zu halten und die Schutzeignung der Grenzwerte jeweils nach dem aktuellen Stand der Forschung zu beurteilen.

2. Es ist vielmehr Sache des Verordnungsgebers, den Erkenntnisfortschritt der Wissenschaft mit geeigneten Mitteln nach allen Seiten zu beobachten und zu bewerten, um gegebenenfalls weiter gehende Schutzmaßnahmen treffen zu können.

3. Eine Verletzung der Nachbesserungspflicht durch den Verordnungsgeber kann gerichtlich erst festgestellt werden, wenn evident ist, dass eine ursprünglich rechtmäßige Regelung zum Schutz der Gesundheit auf Grund neuer Erkenntnisse oder einer veränderten Situation verfassungsrechtlich untragbar geworden ist.

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IBRRS 2007, 0646
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kein Wiederaufbau: Anspruch auf Neuwertspitze?

BGH, Urteil vom 24.01.2007 - IV ZR 84/05

Soll ein brandgeschädigtes Gebäude nicht wiederhergestellt werden, steht dem Versicherungsnehmer, auch wenn das Gebäude nur beschädigt worden ist, kein Anspruch auf die Neuwertspitze zu.*)

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IBRRS 2007, 0635
ImmobilienImmobilien
EigZulG: Neuherstellung einer Wohnung

BFH, Urteil vom 07.11.2006 - IX R 19/05

1. Da das EigZulG die Vermögensbildung durch die Herstellung oder Anschaffung von eigengenutztem Wohneigentum und zugleich die eigene Wohnung als Bestandteil der privaten Altersvorsorge fördern soll, ist die Neuschaffung einer Wohnung, nicht die von Wohnraum maßgebend.*)

2. Werden die Wohnräume (je 12 qm oder 15 qm) einer Etage, ausgestattet mit einer Gemeinschaftsküche und einem Gemeinschaftsbad/WC, eines bisher als Studentenwohnheim genutzten Gebäudes insgesamt zu einer Eigentumswohnung umgebaut, wird durch die Baumaßnahmen eine Wohnung i.S. des EigZulG neu hergestellt.*)

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IBRRS 2007, 0634
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Rückwirkender Übergang eines Grundstücks möglich?

BFH, Beschluss vom 11.05.2006 - IV B 208/04

Der Zeitpunkt der Anschaffung eines landwirtschaftlichen Grundstücks im Zuge einer Siedlungsmaßnahme kann auch dann nicht vor dem Abschluss der entsprechenden Verträge liegen, wenn darin rückwirkend ein früherer Übergang vereinbart ist.

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IBRRS 2007, 0625
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrags

OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.12.2006 - 8 U 25/06-7

Ein notarieller Grundstückskaufvertrag kann gem. § 138 Abs. 1 BGB nichtig sein, wenn der Erwerber eine emotionale Zwangslage des Veräußeres ausnutzt, um hieraus in sittenwidriger Weise Vorteile zu ziehen. Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn der Erwerber dem emotional abhängigen, nach dem Tod eines nahen Angehörigen psychisch belasteten Veräußerer suggeriert, mit der Übertragung des Grundstücks eine "Karmaschuld" zu begleichen.*)

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IBRRS 2007, 0624
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wasserversorgung: Inhaber des Hausanschlusses

BGH, Urteil vom 01.02.2007 - III ZR 289/06

1. Inhaber des von einer Wasserversorgungsanlage abzweigenden Hausanschlusses ist das Versorgungsunternehmen (hier: die Gemeinde als Betreiberin des Städtischen Wasserwerks), auch soweit die Anschlussleitung innerhalb des Privatgrundstücks verläuft.*)

2. Die Gemeinde ist bei öffentlich-rechtlicher Regelung der Wasserversorgung berechtigt, in ihrer Satzung die Unterhaltungskosten für Hausanschlüsse den Anschlussnehmern aufzuerlegen (ebenso BVerwGE 82, 350). Einen dahingehenden Erstattungsanspruch kann sie bei einem Bruch der Anschlussleitung dem auf Ersatz der Reparaturkosten gerichteten, auf § 2 Abs. 1 HPflG gestützten Schadensersatzanspruch des Grundstückseigentümers nach Treu und Glauben entgegenhalten. Der Vorrang des Bundesrechts gemäß Art. 31 GG steht dem nicht entgegen.*)

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IBRRS 2007, 0622
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Polizeieinsatz wegen Klopfgeräuschen aus der Wohnung

VG Neustadt, Urteil vom 09.02.2007 - 5 K 1581/06

Ein Mieter, dessen Wohnung von der Polizei geöffnet wurde, weil aus ihr laute Klopfgeräusche zu hören waren, muss nicht für die dadurch entstandenen Kosten aufkommen. Dies gilt zumindest dann, wenn der Mieter nicht vorhersehen konnte, dass ein Thermostatventil derart laute Klopfgeräusche verursacht und es deshalb sogar zu einem Polizeieinsatz kommt.

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IBRRS 2007, 0619
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Erlöschen des Wohnungsrechts

BGH, Urteil vom 19.01.2007 - V ZR 163/06

1. Ein in der Person des Berechtigten liegendes Ausübungshindernis führt nicht generell zum Erlöschen des Wohnungsrechts, selbst wenn das Hindernis auf Dauer besteht.*)

2. Kann der Berechtigte sein auf Lebenszeit eingeräumtes Wohnungsrecht wegen eines medizinisch notwendigen Aufenthalts in einem Pflegeheim nicht ausüben, kommt die Begründung einer Zahlungspflicht des Verpflichteten im Wege der Vertragsanpassung nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage nur in Betracht, wenn der Heimaufenthalt auf Dauer erforderlich ist und die Vertragsschließenden nicht mit dem Eintritt dieses Umstands gerechnet haben; fehlen diese Voraussetzungen, kann die ergänzende Vertragsauslegung einen Geldanspruch des Berechtigten begründen.*)

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IBRRS 2007, 0616
ImmobilienImmobilien
Anforderungen an Erreichbarkeit von gewerblichen Immobilien

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25.01.2007 - 9 LA 201/05

Erreichbarkeitsanforderungen an ein Grundstück, für das der Bebauungsplan die Festsetzung Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung "Öffentliche Verwaltungen" trifft und für das zur ausgebauten Straße, die die Zweiterschließung bewirkt, ein Zu- und Abfahrtverbot durch Kraftfahrzeuge besteht.

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IBRRS 2007, 0615
ImmobilienImmobilien
Vorkaufsrechtsvereinbarung

KG, Urteil vom 26.10.2006 - 20 U 119/05

Die Bestimmung in einem mit Rücksicht auf das Gesetz über den Verkauf volkseigener Gebäude vom 7. März 1990 (GBl. 1990, Teil I, S. 157; sog. Modrow-Gesetz) geschlossenen Kaufvertrag, wonach im Verkaufsfall das Grundstück dem Magistrat von Berlin (Verkäufer) zum Rückkauf zu den jetzigen Vertragsbedingungen angeboten werden muss, stellte keine Vorkaufsrechtsvereinbarung dar, weshalb die Form des § 297 ZGB einzuhalten war.*)

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IBRRS 2007, 0613
ImmobilienImmobilien
Ausschluss des § 116 SachenRBerG

BGH, Urteil vom 12.01.2007 - V ZR 148/06

Eine nach § 119 Nr. 2 SachenRBerG die Anwendung des § 116 SachenRBerG ausschließende Regelung in anderen Rechtsvorschriften liegt nur vor, wenn diese dem Nachbarn ein gesichertes Mitbenutzungsrecht einräumt, das über ein bloßes Notwege-/Notleitungsrecht hinausgeht.*)

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IBRRS 2007, 0611
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Gebäude-Eigentümer muss auch Geländer kontrollieren

OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.05.2006 - 4 U 175/05-114

1. Die Wahrung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht bezüglich öffentlicher Sachen ist dem privatrechtlichen Tätigkeitsbereich des öffentlichen Sachherrn zuzurechnen.

2. Es besteht weder nach dem privaten Deliktsrecht noch nach dem öffentlichen Baurecht eine generelle Pflicht des Eigentümers, alte Bauwerke und Einrichtungen an die jeweils geltenden Standards anzupassen.

3. Der Eigentümer eines Gebäudes muss durch geeignete Kontrollen sicherstellen, dass die Korrosion an einem Geländer sofort entdeckt wird.

4. Unter Gebäudeteilen sind solche Sachen zu verstehen, die mit dem Gebäude baulich verbunden sind, also zu dessen Herstellung eingefügt oder an ihm angebracht worden sind.

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IBRRS 2007, 0586
ImmobilienImmobilien
Kaufangebot im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes

BFH, Urteil vom 05.07.2006 - II R 7/05

Die Tatbestandsverwirklichung nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 oder 7 GrEStG setzt ein rechtswirksames "Kaufangebot" voraus. Ein der Form des § 313 BGB (§ 311b BGB n.F.) nicht genügendes Vertragsangebot bzw. in die Rechtsform eines Vertrags gekleidetes "Kaufangebot" erfüllt nicht die tatbestandlichen Anforderungen des § 1 Abs. 1 Nr. 6, 7 GrEStG.*)

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IBRRS 2007, 0585
ImmobilienImmobilien
Rückwirkender Ausschluss der Investitionszulage

BFH, Urteil vom 18.05.2006 - III R 21/03

Der rückwirkende Ausschluss der Investitionszulage für nachträgliche Herstellungsarbeiten an einem Gebäude oder für die Herstellung eines Gebäudes, soweit im Veräußerungsfall der Erwerber für das Gebäude Sonderabschreibungen in Anspruch nimmt, verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot, da er nur der Klarstellung dient.*)

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IBRRS 2007, 0584
ImmobilienImmobilien
Abwasserbeseitigung

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.07.2006 - 15 A 2089/04

1. Stellt die Gemeinde eine öffentliche Abwasseranlage in der Form zur Verfügung, dass jeder Anschlussnehmer mittels eines auf seine Kosten anzuschaffenden, zu betreibenden und zu unterhaltenden Pumpwerks die Grundstücksabwässer in das öffentliche Druckentwässerungsnetz einzuspeisen hat, so liegt darin keine unzulässige Verschiebung der nach Landesrecht der Gemeinde obliegenden Abwasserbeseitigungspflicht.*)

2. Eine so gebotene Anschlussmöglichkeit reicht - bei entsprechender entwässerungsrechtlicher Satzungsregelung der Gemeinde - aus, um nach § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG NRW die Anschlussbeitragspflicht entstehen zu lassen.*)

3. Die Gemeinde ist unter Vorteilsgesichtspunkten nach § 8 Abs. 6 KAG NRW nicht verpflichtet, satzungsrechtlich im Beitragssatz danach zu differenzieren, ob die Beitragspflicht durch eine solche Anschlussmöglichkeit oder durch die Möglichkeit des Anschlusses an einen Freispiegelkanal ausgelöst wird.*)

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IBRRS 2007, 0583
ImmobilienImmobilien
Grundlagenbescheid

BFH, Urteil vom 22.09.2005 - IX R 13/04

Die Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde gemäß § 7h Abs. 2 EStG stellt einen Grundlagenbescheid dar, bei dessen Erlass allein die Gemeindebehörde prüft, ob Modernisierungsmaßnahmen und Instandsetzungsmaßnahmen i.S. des § 177 BauGB durchgeführt wurden.*)

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IBRRS 2007, 0582
ImmobilienImmobilien
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch

KG, Urteil vom 22.04.2005 - 25 U 49/04

1. Ein sog. nachbarrechtlicher Abwehranspruch kommt nicht in Betracht, wenn eine abschließende Regelung existiert.*)

2. Zu Regelungsinhalt und Umfang von § 66 Berliner Wassergesetz beim Eintritt von Niederschlagswasser auf ein tiefer gelegenes Nachbargrundstück.*)

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IBRRS 2007, 0576
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Pachtrecht - Beendigung des Pachtvertrags über Kleingartenparzelle

BGH, Urteil vom 11.01.2007 - III ZR 72/06

§ 12 Abs. 2 BKleingG ist zugunsten eines Kindes des verstorbenen Pächters auch dann nicht entsprechend anzuwenden, wenn die auf der Kleingartenparzelle befindliche Laube gemäß § 18 Abs. 2 BKleingG berechtigt zu Wohnzwecken genutzt wurde und das Kind des Nutzers mit diesem in einem gemeinsamen Haushalt lebte.*)

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IBRRS 2007, 0574
ImmobilienImmobilien
Rechtsschutz gegen Enteignung

BVerfG, Beschluss vom 15.02.2007 - 1 BvR 848/06

Es bedeutet keine Erschwerung des Rechtsschutzes, wenn Grundeigentümer gehalten sind, bereits einen Planfeststellungsbeschluss anzufechten, wenn sie geltend machen wollen, die Enteignung stehe nicht im Einklang mit Art. 14 Abs. 3 GG.

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IBRRS 2007, 0573
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Rechtsschutz gegen Enteignung (Landesmesse BW)

BVerfG, Beschluss vom 15.02.2007 - 1 BvR 300/06

Es bedeutet keine Erschwerung des Rechtsschutzes, wenn Grundeigentümer gehalten sind, bereits einen Planfeststellungsbeschluss anzufechten, wenn sie geltend machen wollen, die Enteignung stehe nicht im Einklang mit Art. 14 Abs. 3 GG.

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IBRRS 2007, 0564
ImmobilienImmobilien
Rechtsschutz gegen Meldung eines FFH-Gebiets

BVerwG, Beschluss vom 07.04.2006 - 4 B 58.05

Zum Rechtsschutz von Grundstückseigentümern gegen die Meldung eines FFH-Gebietes (Beschwerdeentscheidung zu OVG Bremen, NuR 2005, 654).*)

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IBRRS 2007, 0561
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Unterschutzstellung eines Gebäudes als Baudenkmal

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.09.2006 - 10 A 1541/05

1. Die Unterschutzstellung eines Gebäudes als Baudenkmal umfasst das Gebäude regelmäßig in seiner Gesamtheit. Sie ist nur ausnahmsweise auf Teile der baulichen Anlage (§ 2 Abs. 2 Satz 1 DSchG NRW) zu beschränken.*)

2. Hat das Innere eines Wohngebäudes durch starke bauliche Veränderungen seine historische Aussagekraft verloren, so muss es von der Unterschutzstellung ausgenommen werden, um der verfassungsrechtlichen Bedeutung der Eigentümerinteressen Rechnung zu tragen.*)

3. Die Unterschutzstellung eines Hausgartens als Bestandteil eines Baudenkmals setzt das Bestehen einer denkmalwerten funktionellen Einheit zwischen Wohnhaus und Garten voraus.*)

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IBRRS 2007, 0520
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Überwegungsrecht aufgrund Gewohnheitsrechts

OLG Schleswig, Urteil vom 10.10.2006 - 3 U 41/06

1. Wird ein Weg über ein Privatgrundstück seit langer Zeit als Zuwegung zwischen der öffentlichen Straße und einem Hinterliegergrundstück benutzt, kann das zur Bildung eines örtlich geltenden Gewohnheitsrechts führen.*)

2. Ein Anspruch auf Notwegerente besteht nicht, wenn das in Anspruch genommene Überwegungsrecht durch Gewohnheitsrecht begründet ist.*)

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IBRRS 2007, 0475
ImmobilienImmobilien
Wohnungsrecht ist unpfändbar

BGH, Beschluss vom 09.11.2006 - IX ZR 170/06

1. Das Wohnungsrecht ist grundsätzlich unpfändbar.

2. Deshalb werden die Gläubiger nicht im Sinne des § 1 Abs. 1 AnfG objektiv benachteiligt, wenn der Schuldner auf sein Wohnungsrecht verzochtet.

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IBRRS 2007, 0474
ImmobilienImmobilien
Erhöhung des Erbbauzinses

BGH, Urteil vom 06.10.2006 - V ZR 20/06

Ist in einem vor dem Inkrafttreten des § 9a ErbbauVO (23. Januar 1974) geschlossenen Erbbaurechtsvertrag die Höhe des Erbbauzinses in der Weise an den Grundstückswert gekoppelt, dass in bestimmten Zeitabständen die Änderung des Erbbauzinses verlangt werden kann, wenn sich der Grundstückswert um einen bestimmten Prozentsatz geändert hat, kann die ergänzende Vertragsauslegung ergeben, dass eine Erhöhung des Erbbauzinses auch dann möglich ist, wenn seit der letzten Erhöhung der Grundstückswert nicht oder nicht in dem vereinbarten Maß gestiegen ist, die vorhergehende Erhöhung jedoch wegen der Kappungsgrenze in § 9a Abs. 1 ErbbauVO nicht die nach der Vereinbarung mögliche Höhe erreicht hat.*)

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IBRRS 2007, 0464
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Schrottimmobilien: Rückabwicklung des Vertrags

OLG Celle, Urteil vom 13.02.2007 - 16 U 5/06

1. Vorsätzlich fehlerhafte (überhöhte) Verkehrswertfestsetzungen der finanzierenden Bank lösen, auch wenn die Vorschriften des Bausparkassengesetzes nicht drittschützend sind, einen Schadensersatzanspruch nach § 826 BGB aus und rechtfertigen damit grundsätzlich ein Rückabwicklungsbegehren.*)

2. Auch die in den Kaufpreis eingerechneten Zinssubventionen der Verkäuferin an die finanzierende Bank bedeuten eine der Bank zuzurechende Vertragsverletzung, weil den Käufern damit vorgespiegelt wird, ihre Zinskonditionen entsprächen der Marktlage.*)

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IBRRS 2007, 0462
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Hundegebell zu Ruhezeiten

OLG Brandenburg, Urteil vom 11.01.2007 - 5 U 152/05

1. Geräusche, welche die Aufmerksamkeit in besonderem Maße auf sich ziehen, sind eine störende Beeinträchtigung im Sinne des § 1004 BGB auch dann, wenn sie diejenige Phonstärke nicht überschreiten, bei der Verkehrs- und Industriegeräusche noch hinnehmbar sind; sie beeinträchtigen schon bei einer Lautstärke, mit der sie sich in das Bewusstsein desjenigen drängen, der sie nicht hören will.

2. Zu diesen Geräuschen, die nach ihrer Art den unfreiwillig Hörenden in besonderem Maße beeinträchtigen gehört - neben unerwünschter Musik auch Hundegebell, insbesondere zu Ruhezeiten.

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IBRRS 2007, 0458
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Vergütung des Zwangsverwalters

BGH, Beschluss vom 18.01.2007 - V ZB 63/06

1. Die Mindestvergütung nach § 20 Abs. 1 ZwVwV ist bei der Zwangsverwaltung mehrerer Grundstücke oder grundstücksgleicher Rechte, die keine wirtschaftliche Einheit bilden, auch dann für jedes Grundstück oder Recht gesondert anzusetzen, wenn Mieteinnahmen erzielt wurden.*)

2. Ob die Zwangsverwaltung in einem einheitlichen Verfahren oder für jedes Objekt einzeln angeordnet wird, ist für den gesonderten Ansatz der Mindestvergütung für jedes Zwangsvollstreckungsobjekt ohne Belang.*)

3. Ob eine Zwangsverwaltung unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht hat, ist nicht bei der Festsetzung der Vergütung, sondern bei der Vollstreckung dieser Kosten oder in einem Rechtsstreit des Schuldners gegen den Gläubiger auf Erstattung von aus den Verwaltungseinnahmen berichtigter Kosten zu prüfen. (Fortführung von Senatsbeschl. v. 24. November 2005, V ZB 133/05, ZfIR 2006, 342).*)

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