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Sachgebiet: Immobilien

5120 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2007

IBRRS 2007, 0457
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Schadensersatz bei unzumutbarer Verzögerung des Grundbucheintrags

BGH, Urteil vom 11.01.2007 - III ZR 302/05

1. Der Staat hat seine Gerichte so auszustatten, dass sie die anstehenden Verfahren ohne vermeidbare Verzögerung abschließen können (hier: übermäßige Dauer der Bearbeitung von Anträgen durch das Grundbuchamt wegen Überlastung). Die Erfüllung dieser Verpflichtung kann den Justizbehörden insgesamt als drittgerichtete Amtspflicht obliegen (teilweise Abweichung von BGHZ 111, 272).*)

2. Zum Beginn der Verjährung von Amtshaftungsansprüchen wegen pflichtwidriger Unterlassung.*)

3. Wird durch eine rechtswidrige Verzögerung der Eintragung von Auflassungsvormerkungen im Grundbuch die beabsichtigte Veräußerung von Eigentumswohnungen zeitweilig verhindert, so kann dies einen Entschädigungsanspruch des betroffenen Grundstückseigentümers aus enteignungsgleichem Eingriff begründen (Fortführung von BGHZ 134, 316 und 136, 182).*)




IBRRS 2007, 0419
ImmobilienImmobilien

OLG Brandenburg, Urteil vom 01.02.2007 - 5 U 36/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 0417
ImmobilienImmobilien
Eintragungsfähigkeit eines Nießbrauchsrechts

KG, Beschluss vom 11.04.2006 - 1 W 609/03

Wird ein Nießbrauchsrecht an einem Grundstück in der Weise vereinbart, dass der Berechtigte dem Eigentümer für die Erfüllung seiner Pflichten nur gemäß § 277 BGB einzustehen hat, so ist das Nießbrauchsrecht in dieser Form nicht im Grundbuch eintragungsfähig.*)

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IBRRS 2007, 0416
GewerberaummieteGewerberaummiete
Nutzungsentschädigung nach Eigentumsübergang

OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.05.2005 - 24 U 257/03

1. Mit Umschreibung des Grundbuchs stehen dem neuen Eigentümer Nutzungsentschädigungsansprüche aus dem beendeten Mietverhältnis nur zu, wenn der Voreigentümer selbst Vermieter war.*)

2. Der nicht weichende Mieter haftet aber nach Eigentumsübergang dem Neueigentümer nach Bereicherungsrecht, im Falle der Kenntnis von der fehlenden Nutzungsberechtigung auch verschärft aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis.*)

3. Zur Schätzung einer Nutzungsentschädigung, wenn Verwendungsersatzansprüche und ein Wegnahmerecht des Mieters vertraglich ausgeschlossen sind.*)

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IBRRS 2007, 0412
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verzicht auf den Miteigentumsanteil ist eintragungsfähig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2007 - 3 Wx 5/07

Der Verzicht auf den Miteigentumsanteil an einem Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an einer Wohnung (Wohnungseigentum), ist eintragungsfähig.*)

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IBRRS 2007, 0389
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Baunachbarn: Vorsorgekosten nicht erstattungsfähig!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.02.2007 - 3 U 23/06

1. Eine Grundwasserabsenkung des Bauherrn, die einer Schaffung der Voraussetzungen für die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für eine umfangreiche Baumaßnahme dient, wird nicht dadurch zu einem (auch) fremden Geschäft, dass auf Anregung der Unteren Wasserbehörde, die zugleich Grundstücksnachbarin ist, ein aufwendigeres Verfahren gewählt wird, das nicht nur zu einer deutlich geringeren Fördermenge und damit zu einem behutsameren Eingriff in den Grundwasserhaushalt führt, sondern zugleich auch einen möglichen Übertritt von Kontaminierungen (Altlasten) vom Nachbargrundstück auf andere benachbarte Grundstücke verhindert.*)

2. Etwaige Mehrkosten durch das aufwendigere Entwässerungsverfahren kann die Bauherrin von der Grundstücksnachbarin weder aus dem Gesichtspunkt einer Geschäftsführung ohne Auftrag noch aus bereicherungsrechtlichen Grundsätzen beanspruchen.*)

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IBRRS 2007, 0387
ImmobilienImmobilien
Steuerpflicht des Grundstückserwerbs im Flächenerwerbsprogramm

BFH, Urteil vom 26.10.2006 - II R 49/05

Der Flächenerwerb im Rahmen des Flächenerwerbsprogramms nach § 3 AusglLeistG durch einen Käufer, dem land- oder forstwirtschaftliches Vermögen durch Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage entzogen worden ist, ist nicht grunderwerbsteuerfrei.*)

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IBRRS 2007, 0380
ImmobilienImmobilien
Rückübertragung im Einheimischen-Modell ohne Zwischenverzinsung

OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.01.2006 - 9 U 125/05

Klauseln in einem städtebaulichen Vertrag im Sinne von § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BauGB, welche im Falle der Rückübertragungspflicht eine Verzinsung des zurückzuzahlenden Kaufpreises und die Beteiligung des Verpflichteten an zwischenzeitlich eingetretenen marktbedingten Steigerungen des Grundstückswerts ausschließen, sind wirksam. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Wiederkaufsrecht der Gemeinde oder eine andere Art der Rückabwicklung vereinbart ist.*)

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IBRRS 2007, 0371
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Mitverschulden des Bauherrn wegen unterlassener Aufklärung

BGH, Urteil vom 11.01.2007 - III ZR 116/06

Zum (hier verneinten) Mitverschulden eines Bauherrn, der es unterlassen hat, die Bauaufsichtsbehörde nach Rücknahme einer bestandskräftigen Baugenehmigung auf ihm günstige Stellungnahmen der übergeordneten Behörde hinzuweisen.*)

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IBRRS 2007, 0357
ImmobilienImmobilien
Anwendbare Regeln bei Zahlungsansprüchen eines Pächters

BGH, Urteil vom 24.11.2006 - LwZR 1/06

§ 596 Abs. 1 BGB ist auf die nach Art. 43 ff. der VO (EG) Nr. 1782/2003 den Pächtern zugewiesenen Zahlungsansprüche, die Ansprüche auf Beihilfen zur Stärkung der Einkommenssituation des Betriebsinhabers begründen, nicht anzuwenden.*)

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IBRRS 2007, 0345
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Kündigung wegen Insolvenz des Mieters

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.08.2006 - 10 U 62/06

1. Erwirbt die Ehefrau des einzigen Gesellschafters der (späteren) Insolvenzschuldnerin mit von diesem zur Verfügung gestellten Mitteln der Gesellschaft im eigenen Namen ein Geschäftsgrundstück und tritt sie hierdurch gemäß § 566 BGB in ein zwischen der Gesellschaft und der Veräußerin bestehendes (hier: befristetes) Mietverhältnis ein, steht dem Insolvenzverwalter gegenüber dem Anspruch auf Mietzahlung bzw. Nutzungsentschädigung der Eigenkapitalersatzeinwand nur zu, wenn entweder bereits der Veräußerer diesem Einwand ausgesetzt war oder die Erwerberin in der "Krise der Gesellschaft" von der Möglichkeit das Mietverhältnis vorzeitig (fristlos) zu kündigen keinen Gebrauch gemacht hat.*)

2. Die Regelung in einem gewerblichen Mietvertrag, die dem Vermieter das Recht einräumt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn über das Vermögen des Mieters das Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, ist wegen Verstoßes gegen § 119 InsO unwirksam.*)

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IBRRS 2007, 0344
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kein Konkurrenzschutz durch Baulast!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.01.2007 - 3 S 1251/06

Eine Baulast, durch die sich der Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet, nicht an Einzelhandelsunternehmen zu vermieten, die innenstadtschädliche Auswirkungen haben können, ist unwirksam.*)

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IBRRS 2007, 0343
ImmobilienImmobilien
Verletzung des Grenzabstands als unzulässige Rüge

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.01.2007 - 8 S 1802/06

1. Ein besonderes Wohngebiet setzt die Existenz eines Bebauungsplans voraus, weil nur dann das geforderte finale Element einer (geplanten) Fortentwicklung der Wohnnutzung erfüllt sein kann (wie BVerwG, Beschluss vom 11.12.1992 - 4 B 209.92 - NVwZ 1993, 1100).*)

2. Ein Nachbar, der seinerseits den erforderlichen Grenzabstand nicht einhält, ist nach dem Grundsatz von Treu und Glauben daran gehindert, die Verletzung des Grenzabstands zu rügen, wenn die Verletzung nachbarschützender Abstandsregelungen durch das angegriffene Vorhaben nicht schwerer wiegt als der eigene Verstoß und in gefahrenrechtlicher Hinsicht keine völlig untragbaren Zustände entstehen (wie VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.11.2002 - 3 S 882/02 - VBlBW 2003, 235).*)

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IBRRS 2007, 0342
ImmobilienImmobilien
Zersiedelungsgefahr

OVG Saarland, Beschluss vom 11.01.2007 - 2 Q 35/06

1. Allein der Umstand, dass die Abgrenzung von Innen- und Außenbereich im Verständnis der §§ 34, 35 BauGB in aller Regel die Verschaffung eines Eindrucks von den örtlichen Gegebenheiten voraussetzt und daher (auch) von einem Rechtsmittelgericht bis auf Ausnahmefälle nicht abschließend allein auf Grund der Aktenlage beurteilt werden kann, rechtfertigt weder die Annahme, das auf einem Eindruck der Örtlichkeit beruhende Ergebnis der Beurteilung dieser Fragen durch das Verwaltungsgericht begründe ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), noch die Bejahung „besonderer“ Schwierigkeiten im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO.*)

2. Hat sich das Verwaltungsgericht einen Eindruck von dem „Baugrundstück“ und seiner Umgebung verschafft und anschließend eine nach den Maßstäben der Rechtsprechung nachvollziehbare Bewertung vorgenommen, so ist die Zulassung der Berufung nur geboten, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des vom Verwaltungsgericht gefundenen Ergebnisses rechtfertigen können. Ob die Einschätzung des Verwaltungsgerichts im konkreten Fall im Ergebnis „mit Gewissheit“ richtig ist, ist - anders als in einem Rechtsmittelverfahren - keine sich im Zulassungsverfahren stellende Frage.*)

3. Die Grenzlinie zwischen Innen- und Außenbereich ist wegen ihrer Abhängigkeit allein von den tatsächlichen örtlichen Verhältnissen nicht an abstrakten mathematisch-geografischen Maßstäben zu orientieren und muss deswegen nicht „gerade“ verlaufen, sondern kann im Einzelfall auch durch Vor- und Rücksprünge gekennzeichnet sein.*)

4. Einem nicht privilegierten Außenbereichsvorhaben, hier einem geplanten Wohnhaus, kann auch dann eine Beeinträchtigung des öffentlichen Belangs der unerwünschten Zersiedelung (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB) entgegen gehalten werden, wenn sich sein Standort im Bereich der Darstellung von Wohnbaufläche im einschlägigen Flächennutzungsplan befindet und dies für die von einer möglichen „Vorbildwirkung“ betroffenen Grundflächen im benachbarten Außenbereich nicht der Fall ist, deren Verwirklichung also zusätzlich den öffentlichen Belang nach § 35 Abs. 3 Nr. 1 BauGB beeinträchtigen würde.*)

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IBRRS 2007, 0335
ImmobilienImmobilien
Ersetzungsbefugnis der verfügenden Stelle

BVerwG, Beschluss vom 28.07.2006 - 3 B 56.06

Die Ersetzungsbefugnis der verfügenden Stelle nach § 8 Abs. 5 Satz 1 VZOG setzt nicht voraus, dass der in § 8 Abs. 5 Satz 2 VZOG vorgesehene Zuordnungsantrag bereits in dem Verfahren, in dem das Grundstück dem Berechtigten zugeordnet wird, jedenfalls aber vor Rechtshängigkeit des Erlösauskehranspruchs gestellt wird.*)

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IBRRS 2007, 0334
ImmobilienImmobilien
Erbbaurecht für Altenheim nicht grunderwerbsteuerfrei!

BFH, Urteil vom 29.03.2006 - II R 68/04

Bestellt eine Kommune einem freien Träger der Wohlfahrtspflege zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben unentgeltlich ein Erbbaurecht an einem Grundstück mit aufstehendem Senioren- und Pflegeheim, ist dies keine freigebige Zuwendung und daher nicht gemäß § 3 Nr. 2 GrEStG grunderwerbsteuerfrei.*)

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IBRRS 2007, 0326
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verpflichtung des Vorkaufsberechtigten zur Provisionszahlung?

BGH, Urteil vom 11.01.2007 - III ZR 7/06

Reicht der Meistbietende eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens zum Kauf eines Grundstücks seine Position gegen ein Provisionsversprechen an einen anderen Kaufinteressenten weiter, so bindet eine daran anknüpfende sog. Maklerklausel im Kaufvertrag (vgl. BGHZ 131, 318) nicht den Vorkaufsberechtigten.*)

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IBRRS 2007, 0320
ImmobilienImmobilien
Gebühren vor Maßnahmen im Vorfeld von Sanierungsanordnungen?

BVerwG, Urteil vom 12.07.2006 - 10 C 9.05

1. § 24 Abs. 1 Satz 1 BBodSchG entfaltet als Bundesrecht für landesrechtliche Gebührenregelungen keine Sperrwirkung, die es verbietet, für Maßnahmen im Vorfeld behördlicher Sanierungsanordnungen Verwaltungsgebühren zu erheben.*)

2. Der rechtsstaatliche Grundsatz der Normenklarheit verlangt, dass ein Gebührentatbestand durch seine Unbestimmtheit den Behörden und Gerichten nicht die Möglichkeit einer willkürlichen Handhabung eröffnet. Dies gewährleistet eine nachträgliche Auslegung des Gebührentatbestandes nur dann, wenn ein Gebührenschuldner mit seiner Heranziehung rechnen musste, weil dies in Anwendung juristischer Methoden ein vertretbares Auslegungsergebnis darstellt.*)

3. An einem vertretbaren Auslegungsergebnis in diesem Sinne fehlt es, wenn auch die gerichtliche Auslegung eines Gebührentatbestandes keine Kriterien dafür zu benennen vermag, wie die Teilnahme von Behördenvertretern an Besprechungen mit dem Betroffenen als gebührenpflichtige "Amtshandlung" vom Führen "bloßer Gespräche" und anderen gebührenfreien Kontakten mit Bagatellcharakter abzugrenzen ist. Mit Blick auf die Vielgestaltigkeit behördlicher Kontakte und Vorfeldhandlungen (z.B. Aufklärung des Sachverhalts, Auskunft, Beratung, Anhörung, vgl. § 24 Abs. 1, §§ 25, 28 Abs. 1 VwVfG BW) muss für den Bürger vorhersehbar sein, wann diese die Erheblichkeitsschwelle zur Gebührenpflicht überschreiten.*)

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IBRRS 2007, 0319
ImmobilienImmobilien
Zwangsdurchleitung zur Wasserversorgung

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.08.2006 - 1 A 10509/06

1. Als Unternehmen der Wasserversorgung im Sinne von § 98 Abs. 1 und 3 LWG sind nicht unselbständige Teile einer Maßnahme der Wasserversorgung zu verstehen, sondern nur in sich abgeschlossene und für sich sinnvolle einzelne Maßnahmen (Vorhaben) der Wasserversorgung.*)

2. Das Durchleiten von Wasser oder Abwasser durch private Grundstücke auf der Grundlage eines Zwangsrechts gemäß § 98 LWG bildet nicht den Regel-, sondern einen Ausnahmefall bei der Durchführung der im Gesetz genannten Unternehmen. Ein im Vergleich hierzu relativ geringer Mehraufwand lässt die Verpflichtung des Aufgabenträgers, für die Leitungsführung vorrangig Grundstücke der öffentlichen Hand in Anspruch zu nehmen, nicht entfallen.*)

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IBRRS 2007, 0318
ImmobilienImmobilien
Dereliktion durch den Insolvenzverwalter

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 17.11.2005 - 3 M 71/04

Die Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters erfüllt als solche nicht den Tatbestand des Ablagerns im Sinne von § 27 Abs. 1 AbfAlG-MV.*)

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IBRRS 2007, 0317
ImmobilienImmobilien
Biotopfeststellung durch Verwaltungsakt?

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.07.2006 - 5 S 1280/05

Das Naturschutzgesetz 1991 enthält (ebenso wie die einschlägigen gleichlautenden Regelungen des Naturschutzgesetzes 2005) keine Ermächtigungsgrundlage für den Erlass eines die Biotopeigenschaft feststellenden Verwaltungsakts.*)

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IBRRS 2007, 0316
ImmobilienImmobilien
Anordnungen gegen den Insolvenzverwalter nach dem BImSchG?

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.06.2006 - 8 A 4495/04

1. Ein Verwaltungsakt hat sich solange nicht erledigt, wie das Verfahren des Verwaltungszwangs zu dessen Durchsetzung noch nicht endgültig abgeschlossen ist.*)

2. Zu dem Einzelfall des Betriebs einer nach dem BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlage durch einen Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.*)

3. Anordnungen, die der Durchsetzung der einem Insolvenzverwalter als letztem Betreiber einer Anlage obliegenden Nachsorgepflichten aus § 5 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 BImSchG dienen, sind wie sonstige Masseverbindlichkeiten im Sinne von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO zu behandeln. Für ihre Erfüllung hat deshalb der Insolvenzverwalter einzustehen.*)

4. Einer Anforderung von vorläufigen Kosten einer Ersatzvornahme, mit der derartige Anordnungen im Wege des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden sollen, stehen regelmäßig nicht die Vollstreckungsverbote aus § 89 Abs. 1 und § 210 InsO entgegen.*)

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IBRRS 2007, 0314
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Altlasten: Maßnahmen abschließend im BBodSchG geregelt

BVerwG, Urteil vom 26.04.2006 - 7 C 15.05

Das behördliche Handlungsinstrumentarium gegenüber den Verantwortlichen für schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten ist im Bundes-Bodenschutzgesetz abschließend geregelt. Die Regelung des Hessischen Altlastengesetzes über eine konstitutive Altlastenfeststellung durch Verwaltungsakt ist durch das Bundesrecht verdrängt worden.*)

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IBRRS 2007, 0311
ImmobilienImmobilien
Gläubigerbenachteiligung bei doppelter Sicherung eines Darlehens?

BGH, Urteil vom 23.11.2006 - IX ZR 126/03

Zur Gläubigerbenachteiligung in Fällen, in denen die Darlehensrückzahlungsansprüche einer Bank sowohl durch eine Grundschuld als auch durch die Abtretung der Auszahlungsansprüche gegen Lebensversicherungen gesichert sind.*)

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IBRRS 2007, 0306
ImmobilienImmobilien
Übertragener Wirkungskreis: Welche Körperschaft ist haftpflichtig?

BGH, Urteil vom 14.12.2006 - III ZR 74/06

Zur Frage der haftpflichtigen Körperschaft bei Wahrnehmung einer Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis durch das Landratsamt (hier: Erlass eines Investitionsvorrangbescheids).*)

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IBRRS 2007, 0300
ImmobilienImmobilien
Wertsicherungsklausel hindert Verurteilung zu Erbbauzins nicht

BGH, Urteil vom 17.11.2006 - V ZR 71/06

Die Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel steht der Verurteilung zur Zahlung von künftigem Erbbauzins nicht entgegen.*)

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IBRRS 2007, 0298
ImmobilienImmobilien
Eigentum an einer Windkraftanlage

OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2006 - 5 U 738/06

Zu der Frage, wann eine Windkraftanlage Scheinbestandteil des Betriebsgrundstücks ist.

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IBRRS 2007, 0297
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Erbschaftsteuerrecht verfassungswidrig!

BVerfG, Beschluss vom 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

1. Die durch § 19 Abs. 1 ErbStG angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs ist mit dem Grundgesetz unvereinbar, weil sie an Steuerwerte anknüpft, deren Ermittlung bei wesentlichen Gruppen von Vermögensgegenständen (Betriebsvermögen, Grundvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) den Anforderungen des Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG nicht genügt.*)

2. a) Die Bewertung des anfallenden Vermögens bei der Ermittlung der erbschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage muss wegen der dem geltenden Erbschaftsteuerrecht zugrunde liegenden Belastungsentscheidung des Gesetzgebers, den durch Erbfall oder Schenkung anfallenden Vermögenszuwachs zu besteuern, einheitlich am gemeinen Wert als dem maßgeblichen Bewertungsziel ausgerichtet sein. Die Bewertungsmethoden müssen gewährleisten, dass alle Vermögensgegenstände in einem Annäherungswert an den gemeinen Wert erfasst werden.

b) Bei den weiteren, sich an die Bewertung anschließenden Schritten zur Bestimmung der Steuerbelastung darf der Gesetzgeber auf den so ermittelten Wert der Bereicherung aufbauen und Lenkungszwecke, etwa in Form zielgenauer und normenklarer steuerlicher Verschonungsregelungen, ausgestalten.*)




IBRRS 2007, 0293
ImmobilienImmobilien
Sicherungseigentum ohne Nutzungsrecht

BGH, Urteil vom 26.09.2006 - XI ZR 156/05

Ein Sicherungseigentümer, dem nach der Sicherungsabrede mit dem Sicherungsgeber kein Nutzungsrecht zusteht, kann von einem Dritten die durch Vermietung des Sicherungsgutes gezogenen Nutzungen nicht gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB (Eingriffskondiktion) herausverlangen.*)

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IBRRS 2007, 0283
ImmobilienImmobilien
Ablösungsnachweis im Zwangsvollstreckungsverfahren

BGH, Beschluss vom 05.10.2006 - V ZB 2/06

1. Das Ablösungsrecht nach § 268 BGB steht dem Gläubiger eines Grundpfandrechts an dem Grundstück des Schuldners auch dann zu, wenn das Grundpfandrecht erst nach der Anordnung der Zwangsversteigerung entstanden ist.*)

2. Die einstweilige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens aufgrund einer Bewilligung desjenigen, der den betreibenden Gläubiger befriedigt hat (§ 268 BGB), setzt den Nachweis der Ablösung gegenüber dem Vollstreckungsgericht voraus; er kann durch die Vorlage von per Telefax übermittelten Urkunden geführt werden, eine Umschreibung der Vollstreckungsklausel auf den Ablösenden ist nicht erforderlich.*)

3. Ein Verstoß des Vollstreckungsgerichts gegen die ihm im Zwangsversteigerungsverfahren obliegende Pflicht zur umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Klärung aller für die Zuschlagsentscheidung erheblichen Gesichtspunkte führt zur Versagung des Zuschlags.*)

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IBRRS 2007, 0278
ImmobilienImmobilien
Besitzberechtigter Nutzer und Anschlussbeitragserstattung

BGH, Urteil vom 08.12.2006 - V ZR 103/06

1. Der nach Art. 233 § 2a EGBGB zum Besitz berechtigte Nutzer ist nicht verpflichtet, dem Grundstückseigentümer gezahlte Anschluss- und ähnliche Beiträge zu erstatten, wenn die endgültige Beitragspflicht vor dem Abschluss eines Kaufvertrags nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz oder dem Eigentumserwerb in einem Bodenordnungsverfahren entstanden ist.*)

2. Leistet der Grundstückseigentümer dagegen einen Vorschuss auf solche Beiträge und wird eine Vorauszahlung nach Beitragsrecht auf die endgültige Beitragspflicht verrechnet, kann er von dem nach Art. 233 § 2a EGBGB zum Besitz berechtigten Nutzer nach §§ 677, 683 BGB Erstattung verlangen, wenn die endgültige Beitragspflicht nach dem Vertragsschluss oder dem Eigentumserwerb im Bodenordnungsverfahren in seiner Person entsteht. Entsteht sie in der Person eines anderen Eigentümers, richtet sich der Erstattungsanspruch gegen diesen.*)

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IBRRS 2007, 0268
ImmobilienImmobilien
Abtretung: Anspruch gegen Treuhänder geht mit über

BGH, Urteil vom 07.12.2006 - IX ZR 161/04

1. Die Abtretung eines Kaufpreisanspruchs führt entsprechend § 401 BGB auch zum Übergang des Anspruchs aus § 667 BGB gegen den von den Vertragsparteien mit der Abwicklung des Vertrages beauftragten Treuhänder.*)

2. Die Freigabe des Kaufpreisanspruchs bewirkt entsprechend § 401 BGB auch die Freigabe des Anspruchs aus § 667 BGB gegen den von den Vertragsparteien beauftragten Treuhänder.*)

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IBRRS 2007, 0245
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Lärmschutzwand zumutbar?

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.01.2007 - 8 C 11341/06

1. Ein Bebauungsplan ist dann nicht erforderlich, wenn er nicht der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung dient, sondern ausschließlich im privaten Interesse Einzelner vom ursprünglichen Bebauungsplan abweichende Entwicklungen legalisieren soll. Dies ist jedoch dann nicht der Fall, wenn der Bebauungsplan sich nicht darin erschöpfen soll, private Interessen zu befriedigen, sondern er gerade dazu dient, das bestehende Nebeneinander von Gewerbe und Wohnen zu ordnen, weiter zu entwickeln und die damit verbundenen Konflikte zu lösen.

2. Das Trennungsgebot von Wohn- und Gewerbegebiet gemäß § 50 BImSchG beansprucht für die Überplanung einer bereits bestehenden Gemengelage keine strikte Geltung, insbesondere dann nicht, wenn ein Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe schon seit längerer Zeit und offenbar ohne größere Probleme bestanden hat.

3. Wird ein Grundstück in Kenntnis des benachbarten Maschinenbaubetriebes erworben, ist es ausreichend, wenn der gebotene Schutz vor Immissionen durch Festsetzung einer Lärmschutzwand gewährleistet wird.

4. Es ist nicht abwägungsfehlerhaft, wenn die Gemeinde zwecks Bewältigung des Lärmkonflikts den Grundstückseigentümern den Blick auf eine Lärmschutzwand zumutet; jedenfalls dann nicht, wenn das Grundstück in der Nähe von Gewerbegrundstücken und einer Eisenbahnlinie sowie einer Bundesstraße liegt.

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IBRRS 2007, 0234
ImmobilienImmobilien
Fernwärmeversorgung: Billigkeitskontrolle der Preisgestaltung

BGH, Urteil vom 11.10.2006 - VIII ZR 270/05

a) Eine Billigkeitskontrolle der Preisgestaltung eines Fernwärmeversorgungsunternehmens gemäß § 315 Abs. 3 BGB ist ausgeschlossen, wenn die Berechnungsfaktoren für eine Preisänderung vertraglich so bestimmt sind, dass bei der Berechnung des geänderten Preises ein Ermessensspielraum nicht besteht (sog. automatische Preisgleitklausel).*)

b) Mit den Preisen im Sinne von § 24 Abs. 2 AVBFernwärmeV sind nur die Preise gemeint, die das Versorgungsunternehmen seinen Kunden in Rechnung stellt, nicht die Einkaufspreise des Versorgungsunternehmens.*)

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IBRRS 2007, 0230
ImmobilienImmobilien
Kann Vormerkungsberechtigter gegen Sicherungshypothek vorgehen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.10.2006 - 3 Wx 165/06

Im Grundbuchverfahren kann der Vormerkungsberechtigte als lediglich mittelbar Betroffener nicht geltend machen, eine Sicherungshypothek sei zu Unrecht eingetragen worden.*)

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IBRRS 2007, 0227
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Gasversorgung: Unangemessene Preisanpassungsklausel

BGH, Urteil vom 13.12.2006 - VIII ZR 25/06

1. Es stellt keinen angemessenen Ausgleich für eine von einem Unternehmer gegenüber Verbrauchern zum Abschluss von Flüssiggasbelieferungsverträgen verwendete, den Vertragspartner unangemessen benachteiligende Preisanpassungsklausel dar,

- wenn der Verwender dem Vertragspartner für den Fall der Preiserhöhung ein Recht zur vorzeitigen Lösung vom Vertrag einräumt, das erst nach der Preiserhöhung wirksam wird oder für den Vertragspartner mit unzumutbaren Kosten verbunden ist, oder

- wenn formularmäßig die subsidiäre Geltung der Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden vom 21. Juni 1979 vereinbart ist, weil unklar ist, ob das Kündigungsrecht nach § 32 Abs. 2 AVBGasV auch im Fall einer Preiserhöhung aufgrund einer vertraglichen Anpassungsklausel anwendbar ist, und ein sich daraus etwa ergebendes Kündigungsrecht für den Vertragspartner nur schwer auffindbar ist

(Fortführung des Senatsurteils vom 21. September 2005 - VIII ZR 38/05, WM 2005, 2335 = NJW-RR 2005, 1717).*)

2. Eine ergänzende Vertragsauslegung kommt im Verbandsprozess nach § 1 UKlaG nicht in Betracht.*)

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IBRRS 2007, 0226
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Schadensersatz wegen arglistigen Verschweigens

BGH, Beschluss vom 08.12.2006 - V ZR 249/05

1. Ein die sofortige Rückabwicklung des Kaufvertrages rechtfertigendes Interesse des Käufers bzw. ein entsprechendes Interesse, ohne vorherige Fristsetzung Schadensersatz statt der Leistung verlangen zu können, ist im Regelfall anzunehmen, wenn der Verkäufer dem Käufer einen Mangel bei Abschluss des Kaufvertrages arglistig verschwiegen hat.*)

2. Haben die Parteien einen Vergleich geschlossen und die Kostenentscheidung dem Gericht überlassen, so entscheidet dieses nach übereinstimmender Erledigungserklärung nach § 91a Abs. 1 ZPO, nicht nach § 98 Satz 2 ZPO.*)

3. Bei dieser Entscheidung kann im Rahmen des billigen Ermessens berücksichtigt werden, welche Kostentragungsregelung die Parteien selbst angestrebt haben, etwa durch eine im Vergleich vereinbarte Anregung an das Gericht.*)

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IBRRS 2007, 0214
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ImmobilienImmobilien
GbR: Zustellung der Anordnung der Zwangsverwaltung

BGH, Beschluss vom 07.12.2006 - V ZB 166/05

Der die Zwangsverwaltung anordnende Beschluss kann wirksam dem geschäftsführenden Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zugestellt werden.*)

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IBRRS 2007, 0211
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ImmobilienImmobilien
Verjährungsfrist für Versicherungsleistungen

BGH, Urteil vom 06.12.2006 - IV ZR 34/05

1. Nach § 12 Abs. 1 VVG beginnt die Verjährungsfrist für Versicherungsleistungen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten fällig werden, für jede dieser Leistungen gesondert zu laufen. Die Verjährungsfrist für Zinsforderungen aus Versicherungsleistungen beginnt deshalb nicht zugleich mit der Hauptforderung zu laufen, sondern erst nach Ende des Jahres, in welchem der jeweilige Zins angefallen ist.*)

2. Auf eine Bestimmung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen, wonach die Versicherungsleistung so lange verweigert werden kann, wie gegen den Versicherungsnehmer ein Ermittlungsverfahren aus Gründen geführt wird, die für den Entschädigungsanspruch rechtserheblich sind (hier: § 22 Nr. 5 b der Bedingungen für Gebäudeversicherung von Geschäften und Betrieben - BG 98), kann sich der Versicherer nach einer endgültigen Leistungsablehnung nicht mehr berufen.*)

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IBRRS 2007, 0191
ImmobilienImmobilien
Wann endet die Hemmung nach einem Güteverfahren?

OLG Celle, Urteil vom 16.01.2007 - 16 U 160/06

1. Die Sechsmonatsfrist des § 204 Abs. 2 beginnt bei einem Güteverfahren i. S. v. § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB nicht bereits mit der Feststellung der Gütestelle vom Scheitern des Verfahrens, sondern erst dann, wenn die Partei davon unterrichtet wird (vgl. BGHZ 134, 387, 390 f.).*)

2. Art. 229 § 6 Abs. 4 EGBGB ist dahin zu verstehen, dass die kurze Verjährung von drei Jahren nach § 195 BGB erst mit der Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB) des Gläubigers von seinen Ansprüchen anläuft.*)

3. Handelt es sich bei wertender Betrachtungsweise um einen einheitlichen Lebenssachverhalt (hier: Beratung(en) zum Kauf einer Eigentumswohnung) und werden mehrere (hier: 25) Beratungsfehler gerügt, so beginnt die Verjährungsfrist nicht erst mit der Kenntnis vom letzten Beratungsfehler, sondern bereits dann, wenn so viele Beratungsmängel bekannt sind, dass nach Maßgabe der Rechtsprechung die Erhebung einer Klage zumutbar erscheint.*)

4. Sowohl eine unklare Sach- als auch eine schwierige und ungeklärte Rechtslage können die Erhebung einer Klage als unzumutbar erscheinen lassen.*)

5. Sofern - auch im Güteverfahren - Schriftform vorgeschrieben ist, wird sie nur durch eine e-mail mit qualifizierter elektronischer Signatur gewahrt (ebenso OVG Rheinland-Pfalz, 10 A 11741/05).*)

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IBRRS 2007, 0170
ImmobilienImmobilien
Mietherausgabe im Restitutionsverfahren

BGH, Urteil vom 27.10.2006 - V ZR 58/06

Wird ein Grundstück durch Zuordnungsbescheid während des laufenden Restitutionsverfahrens einem anderen Zuordnungsberechtigten zugeordnet, hat dieser dem Restitutionsberechtigten auch die Miete herauszugeben, die der frühere Zuordnungsberechtigte nach dem 1. Juli 1994 erzielt oder zu beanspruchen hat.*)

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IBRRS 2007, 0152
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ImmobilienImmobilien
Leistungsfreiheit d. Gebäudeversicherers bei Zahlungsverzug

OLG Jena, Urteil vom 17.01.2007 - 4 U 574/06

1. Der Versicherer (einer Wohngebäudeversicherung) wird leistungsfrei, wenn der Versicherungsfall nach Ablauf der nach § 39 Abs. 1 VVG gesetzten Frist eintritt und zu diesem Zeitpunkt der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der Folgeprämie in Verzug war (§ 39 Abs. 2 VVG).*)

2. Erklärungsgegner der schriftlichen Zahlungsaufforderung – nach § 39 Abs. 1 VVG – ist (nur) der Versicherungsnehmer, also derjenige, der Vertragsgegner (des Versicherers) zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Folgeprämie ist. Ist zuvor eine Veräußerung des versicherten Gebäudes erfolgt, so tritt nach § 69 Abs. 1 VVG der Erwerber an die Stelle des Veräußerers erst mit dem Zeitpunkt, in dem das dingliche Verfügungsgeschäft vollzogen ist, d.h. in dem der Erwerber im Grundbuch als (neuer) Eigentümer eingetragen ist (formaler Veräußerungsbegriff). Auf den schuldrechtlichen (Kauf)Vertrag kommt es im Zusammenhang mit dem (versicherungsrechtlichen) Eintritt des Erwerbers in den bestehenden Versicherungsvertrag nicht an. Daher ist auch dann, wenn in dem schuldrechtlichen Vertrag der Erwerber – gegenüber dem Veräußerer – bereits mit dem Datum des Kaufvertrags Verpflichtungen aus bestehenden Versicherungen übernimmt, der Versicherer nicht gehalten, den Erwerber zur Zahlung nach Eintritt des Verzuges aufzufordern, wenn zu diesem Zeitpunkt eine Eintragung des Erwerbers im Grundbuch (noch) ausstand.*)

3. Prämienschuldner und Versicherungsnehmer ist bis zum Zeitpunkt des dinglichen Vollzugs des Veräußerungsgeschäfts daher allein der Veräußerer.*)

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IBRRS 2007, 0151
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ImmobilienImmobilien
Pflicht zu Schneefanggittern?

OLG Jena, Urteil vom 20.12.2006 - 4 U 865/05

1. Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht kann ein Hauseigentümer nur dann aus einem Unterlassen in Anspruch genommen werden, wenn er eine Rechtspflicht hatte, Vorkehrungen zu treffen, um einen durch Schneesturz entstehenden Schaden abzuwenden.*)

2. Das bedeutet, dass ein Hauseigentümer daher nur bei besonderen Umständen Schutzmaßnahmen gegen die durch Schneesturz (von seinem Hausdach) drohenden Gefahren ergreifen muss.*)

3. Bei der Beurteilung, ob in einer bestimmten Höhenlage (des Thüringer Waldes) Schneefanggitter auf den Hausdächern anzubringen sind, ist auf die örtlichen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalles abzustellen. Hierbei kann die jeweilige Ortssatzung, die die Erforderlichkeit von Schneeschutzvorrichtungen anordnet oder nicht, ein (wichtiges) Indiz für eine solche Rechtspflicht sein.*)

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IBRRS 2007, 0146
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ImmobilienImmobilien
Zutritt zur Wohnung, um Gasversorgung abzustellen

BGH, Beschluss vom 10.08.2006 - I ZB 126/05

Der Zutritt zu einer Wohnung, um die Gasversorgung zu sperren, stellt keine Durchsuchung i.S. von Art. 13 Abs. 2 GG, §§ 758, 758a ZPO dar. Dem Richtervorbehalt zum Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) ist in einem solchen Fall dadurch genügt, dass dem Schuldner in einer von einem Richter erlassenen Entscheidung aufgegeben wurde, dem Gläubiger den Zutritt zu seiner Wohnung zu gestatten und die Einstellung der Gasversorgung zu dulden.

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IBRRS 2007, 0145
ImmobilienImmobilien
Betriebsaufgabegewinn bei Umwandlung in Bauland

BFH, Urteil vom 31.08.2006 - IV R 53/04

Wird bei der Veräußerung landwirtschaftlich genutzter Flächen im Rahmen einer Betriebsaufgabe eine nachträgliche Kaufpreiserhöhung für den Fall vereinbart, dass die Flächen Bauland werden, so erhöht die Nachzahlung den steuerbegünstigten Aufgabegewinn im Kalenderjahr der Betriebsaufgabe.*)

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IBRRS 2007, 0144
ImmobilienImmobilien
Auskehranspruch

BVerwG, Urteil vom 27.07.2006 - 3 C 31.05

1. Der von dem nach § 8 Abs. 1 VZOG Verfügungsbefugten mit dem Erwerber des Vermögenswertes vereinbarte Kaufpreis ist nur dann als Erlös im Sinne von § 8 Abs. 4 Satz 2 Alt. 1 VZOG an den Berechtigten auszukehren, wenn er der verfügenden Stelle tatsächlich zugeflossen ist.*)

2. Bemisst sich der Auskehranspruch nach dem Verkehrswert des Vermögensgegenstandes (§ 8 Abs. 4 Satz 2 Alt. 2 VZOG), ist für dessen Höhe auf den Zeitpunkt des Verpflichtungsgeschäftes abzustellen.*)

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IBRRS 2007, 0143
ImmobilienImmobilien
Jährliche Abschläge zur Ermitllung des Wertausgleichs

BVerwG, Urteil vom 29.06.2006 - 7 C 2.05

Die jährlichen Abschläge zur Ermittlung des Wertausgleichs gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 VermG sind nur bis zum Erlass des Rückübertragungsbescheids, nicht bis zu dessen Bestandskraft vorzunehmen.*)

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IBRRS 2007, 0121
ImmobilienImmobilien
Bauzeitzinsen als Bestandteil der Bemessungsgrundlage

BFH, Urteil vom 19.10.2006 - III R 73/05

In der Steuerbilanz als Teil der nachträglichen Herstellungskosten eines Gebäudes zu Recht aktivierte Bauzeitzinsen sind auch in die Bemessungsgrundlage für die Investitionszulage einzubeziehen.*)

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IBRRS 2007, 0116
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Zumutbarkeit von Spielplatzlärm

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29.06.2006 - 9 LA 113/04

Auch ein großzügig bemessener und mit einer überdurchschnittlichen Spielgeräteausstattung versehener Spielplatz ist mit dem Ruhebedürfnis der Bewohner eines unmittelbar angrenzenden Wohngebiets vereinbar.*)

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IBRRS 2007, 0115
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Kein Notwegerecht für Feuertreppe!

OLG Koblenz, Beschluss vom 21.12.2006 - 5 U 908/06

1. Zur Herstellung der Verbindung, die nur für eine außergewöhnliche Notsituation nach öffentlich-rechtlichen Brandschutzvorschriften erforderlich ist (hier: Feuertreppe für einen Hotelbetrieb) besteht kein Notwegrecht nach § 917 BGB.*)

2. Eine Einschränkung des Kündigungsrechts nach § 605 Nr. 3 BGB kommt selbst bei lang dauernden Leihverträgen nicht in Betracht, wenn es am Vertrauensverhältnis zwischen Verleiher und dem Erben des ursprünglichen Entleihers fehlt.*)

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