Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5159 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IBRRS 2006, 3967BGH, Urteil vom 22.09.2006 - V ZR 239/05
Dass zur Feststellung der Baulandqualität eines Grundstücks kein Augenschein eingenommen worden ist, bildet grundsätzlich keinen hinreichenden Grund zur Aufhebung des Urteils und des Verfahrens und Zurückverweisung des Rechtsstreits.*)
VolltextIBRRS 2006, 3965
BFH, Urteil vom 28.06.2006 - III R 19/05
Investitionszulage für die Herstellung eines Gebäudes i.S. von § 2 Abs. 3 Satz 1 InvZulG 1999 setzt nicht voraus, dass der Hersteller bürgerlich-rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes wird.
VolltextIBRRS 2006, 3960
BayObLG, Beschluss vom 28.04.2000 - 4Z AR 41/00
Ansprüche aus Mietgarantien sind am Ort des Gerichtes einzuklagen, bei dem der Immobilienverkäufer seinen Firmensitz hat.*)
VolltextIBRRS 2006, 3957
OLG Hamburg, Beschluss vom 03.05.2000 - 4 U 14/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3956
BGH, Urteil vom 04.05.2000 - IX ZR 142/99
Zur Verantwortlichkeit eines steuerlichen Beraters, der im Rahmen eines allgemeinen Beratungsauftrags ein Vorhaben "begleiten" soll, zu dem der Mandant das Gutachten eines Steuerspezialisten eingeholt hat.*)
Will der Mandant ein Betriebsgrundstück mit Räumlichkeiten bebauen, die später von einem Angehörigen privat genutzt werden sollen, und hierbei die Steuervergünstigung gemäß § 52 Abs. 15 Satz 11 EStG a.F. in Anspruch nehmen, muß der Steuerberater ihn über die Risiken aufklären, die sich daraus ergeben können, daß eine Entnahme aus dem Betriebsvermögen schon vor Abschluß der Bauarbeiten angenommen werden kann.*)
VolltextIBRRS 2006, 3955
OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.05.2000 - 12 U 41/00
Treten zu dem bisherigen Miteigentümer eines Hausgrundstücks nach Abschluß eines Rechtsschutzversicherungsvertrages gem. § 29 ARB 75 weitere Miteigentümer hinzu (z.B. durch Aufteilung des Anwesens in Wohnungseigentum), so ist davon auszugehen, daß auch die neu hinzugekommenen Miteigentümer als Mitversicherte Versicherungsschutz genießen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3952
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2000 - 10 W 25/00
Zu der Frage, welcher Rechtsweg für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einer sog. Überlassungsvereinbarung eröffnet ist, die der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben (hier: Tätigkeit des Bundesgrenzschutzes auf einem Flughafengelände) zu dienen bestimmt ist.*)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 10. Zivilsenat Beschluß vom 11.5.2000 (10 W 25/00)*)
VolltextIBRRS 2006, 3951
BGH, Urteil vom 17.05.2000 - XII ZR 344/97
Vereinbart der Veräußerer eines Grundstücks, der dieses zugleich zur Fortführung seines Betriebs vom Erwerber pachtet, einen Nachlaß auf den ursprünglich vorgesehenen Kaufpreis mit der Maßgabe, daß sich zum Ausgleich hierfür der Pachtzins für einen bestimmten Zeitraum ermäßigt, so liegt in Höhe der Kaufpreisdifferenz eine Pachtvorauszahlung vor, die bei vorzeitiger Beendigung des Pachtverhältnisses nach §§ 581 Abs. 2, 557 a Abs. 1 BGB zu erstatten sein kann.*)
VolltextIBRRS 2006, 3946
OLG Jena, Beschluss vom 22.05.2000 - 6 W 331/00
22.05.2000*)
6 W 331/00*)
Rechtliche Grundlage:*)
GG Art. 1 ZPO § 765a ZPO § 850c*)
1. Die Vollstreckunggseinstellung wegen Selbstmordgefahr nach § 765a ZPO mit der Auflage angeordnet werden, dass der Vollstreckunggschuldner eine erfolgversprechende Behandlungsmöglichkeit wahrnimmt und dass er die Notwendigkeit weiterer Behandlung in halbjährlichem Abstand durch eine Bescheinigung des Sozialpsychiatrischen Dienstes nachweist.*)
2. Nach allgemeiner Auffassung kann die Vollstreckungseinstellung auch mit Zahlungsauflagen an den Schuldner verbunden werden. Die Vorschrift des § 850c BGB ist dabei allenfalls entsprechend anwendbar.*)
VolltextIBRRS 2006, 3945
BayObLG, Beschluss vom 22.05.2000 - 2Z BR 43/00
Eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit, wonach letztlich der Staat bestimmt, wer eine Wohnung nutzen darf, darf zeitlich unbegrenzt sein.*)
VolltextIBRRS 2006, 3944
BayObLG, Beschluss vom 23.05.2000 - 3Z BR 61/00
Es besteht jedenfalls in kostenrechtlicher Hinsicht ein Mietvertrag von unbestimmter Dauer, wenn eine der Parteien bis zum Beginn der Mietzeit ohne Angabe von Gründen zurücktreten kann.*)
VolltextIBRRS 2006, 3905
OVG Sachsen, Urteil vom 23.08.2006 - 5 B 709/05
1. Je kleiner die durch eine Straße verbundenen Ortsteile und je größer die zwischen ihnen liegenden Freiflächen sind, desto sicherer ist die Feststellung, dass die Straße dem überörtlichen Verkehr dient. Auf die Verkehrsbelastung und die Straßenbreite kommt es insoweit grundsätzlich nicht an.*)
2. Kreisstraßen sind typischerweise Hauptverkehrsstraßen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3904
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21.09.2006 - 9 LA 2/06
Grundstückseigentümer, die gemäß § 149 Abs. 3 NWG zur Eigenentsorgung von Niederschlagswasser auf ihrem Grundstück verpflichtet sind, werden durch die betriebsfertige Herstellung eines Niederschlagswasserkanals keine besonderen wirtschaftlichen Vorteile im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG geboten, weil sie sich nicht zwecks Ableitung von Niederschlagswasser an den Kanal anschließen dürfen.
VolltextIBRRS 2006, 3902
BVerwG, Urteil vom 31.08.2006 - 7 C 3.06
Inhaber einer Deponie im Sinne des § 36 Abs. 2 KrW-/AbfG a.F. ist nur, wer sie betreibt oder zuletzt betrieben hat.*)
VolltextIBRRS 2006, 3901
BVerwG, Urteil vom 13.07.2006 - 4 C 5.05
Ein öffentliches Interesse am Erlass eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrags besteht, wenn der Erlass geeignet ist, die Ziele und Zwecke der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen zu fördern.*)
VolltextIBRRS 2006, 3889
OLG Schleswig, Beschluss vom 25.05.2000 - 2 W 112/00
Weder unterliegt die Aufteilung eines Wohngrundstückes nach § 1010 BGB anstatt nach WEG dem Genehmigungsvorbehalt des § 22 BauGB noch verkörpert sie ein verbotenes Umgehungsgeschäft.*)
SchlHOLG, 2. ZS., Beschluß vom 25. Mai 2000, - 2 W 112/00 -*)
VolltextIBRRS 2006, 3887
BGH, Urteil vom 26.05.2000 - V ZR 399/99
Ein Scheingeschäft nach § 117 Abs. 1 BGB liegt nicht vor, wenn eine Vertragspartei den notariellen Kaufvertrag selbst abgeschlossen hat und dabei die Abrede ihres Verhandlungsbevollmächtigten zum Abschluß eines Scheingeschäfts (hier: sog. Unterverbriefung) nicht kennt. Über eine Wissenszurechnung analog § 166 BGB läßt sich der fehlende Scheingeschäftswille nicht ersetzen.*)
Das mißlungene Scheingeschäft ist auch dann nichtig, wenn hierüber eine notarielle Urkunde errichtet wurde.*)
VolltextIBRRS 2006, 3864
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.06.2000 - 24 U 143/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3851
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.04.2006 - 8 S 1737/05
1. Widerspricht ein Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften nur teilweise und kann es tatsächlich auch ohne diesen nicht genehmigungsfähigen Teil realisiert werden, ohne seine Identität zu verlieren, besteht Anspruch auf eine entsprechende Teilgenehmigung.*)
2. Die Baurechtsbehörde kann die Baugenehmigung jedoch auch in diesen Fällen insgesamt versagen, wenn sich aus den Antragsunterlagen oder sonstigen Umständen Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Bauherr nicht beabsichtigt, nur den genehmigungsfähigen Teil seines Vorhabens zu verwirklichen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3843
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.04.2006 - 6 A 10145/06
1. Für die Erneuerung von Grundstücksanschlüssen kann eine (Verbands-)Gemeinde auf der Grundlage des § 13 Abs. 1 Satz 1 KAG nur die Aufwendungen erstattet verlangen, die sie für erforderlich halten darf. Diese Begrenzung der Erstattungspflicht ist nicht gleichbedeutend mit dem beitragsrechtlichen Grundsatz, dass nur der erforderliche Aufwand beitragsfähig ist.*)
2. Werden Maßnahmen zur Erneuerung einer öffentlichen Einrichtung ausgeschrieben, deren Kosten zum Teil von konkret begünstigten Grundstückseigentümern in voller Höhe erstattet verlangt und zum anderen Teil als einmalige Beiträge oder als laufende Entgelte auf eine Solidargemeinschaft umgelegt werden (sollen), ist ein Hinweis darauf in die Verdingungsunterlagen aufzunehmen. Bei der Entscheidung, welches der in die Wertung einzubeziehenden Angebote als das wirtschaftlichste erscheint, ist auf diese unterschiedlichen Kosteninteressen Rücksicht zu nehmen, ggf. müssen sie gegeneinander abgewogen werden. Angesichts des geringeren Spielraums der (Verbands-)Gemeinde bei Kosten, die in voller Höhe von den Grundstückseigentümern erstattet verlangt werden, wird im Zweifel der Zuschlag auf das Angebot zu erteilen sein, das hinsichtlich der Grundstücksanschlüsse das günstigere ist.*)
3. In einem solchen Vergabeverfahren sind Angebote von der Wertung auszuschließen, die den tatsächlichen Preis einer Einzelleistung nicht an ihrer Position des Leistungsverzeichnisses offenlegen, sondern in der Preisangabe einer anderen Position "verstecken" und damit auf einer unzulässigen Mischkalkulation beruhen (im Anschluss an BGHZ 159, 186 = NJW-RR 2004, 1626).*)
VolltextIBRRS 2006, 3839
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.04.2006 - 4 K 26/06
Eine Regelung in einer Satzung über die Abwälzung von Abwasserabgaben, wonach vermutet wird, dass der Eigentümer/Erbauberechtigte des Grundstücks, von dem aus eine Direkteinleitung erfolgt, die Sachherrschaft über die Direkteinleitung ausübt, und nur an Stelle des Eigentümers/Erbbauberechtigten die Person tritt, die die Sachherrschaft tatsächlich ausübt, wenn der Eigentümer/Erbbauberechtigte die Sachherrschaft tatsächlich nicht ausübt und dies der abgabeerhebenden Körperschaft gegenüber innerhalb von 2 Monaten nach Bekanntgabe des Abgabebescheides nachweist, ist bei einer Kleinstadt im ländlich geprägten Raum grundsätzlich nicht zu beanstanden.*)
VolltextIBRRS 2006, 3837
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.05.2006 - 2 L 39/04
1. § 19 Abs. 4 DenkmSchG-SA muss im Zusammenhang mit § 10 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 - 5 DenkmSchG gesehen werden.*)
2. Nach § 10 Abs. 2 Nr. 3 DenkmSchG-SA ist ein Eingriff in ein Kulturdenkmal zu genehmigen, wenn die unveränderte Erhaltung des Kulturdenkmals den Verpflichteten unzumutbar belastet. Dies ist der Fall, wenn für ein geschütztes Baudenkmal die ursprüngliche Nutzung in Folge geänderter Verhältnisse hinfällig wird und eine andere Verwendung, auf die der Eigentümer in zumutbarer Weise verwiesen werden könnte, sich nicht verwirklichen lässt.*)
3. Hält die Behörde die Erhaltung des Denkmals im öffentlichen Interesse gleichwohl für geboten, kann für den Eigentümer ein Anspruch auf Entschädigung nach § 19 Abs. 4 DenkmSchG-SA bestehen.*)
4. Hält der Eigentümer die Versagung einer Abbruchgenehmigung für wirtschaftlich unzumutbar, so muss er die Genehmigung im Verwaltungsrechtsweg erstreiten. Gründe der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit können nicht isoliert im Entschädigungsverfahren geltend gemacht werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 3833
KG, Urteil vom 03.05.2006 - 25 U 11/05
Die entsprechende Anwendung des Hemmungstatbestandes des § 203 BGB n.F. auf die Ausschlussfrist des Art. 237 § 2 Abs. 2 und 4 EGBGB scheidet im Hinblick auf deren Sinn und Zweck, für Grundbuchklarheit, Rechtssicherheit und Rechtsfrieden zu sorgen, aus.*)
VolltextIBRRS 2006, 3821
OLG Naumburg, Beschluss vom 16.05.2006 - 14 W 5/06
Erklärungen Dritter anlässlich von Familienfeiern oder gelegentlich einer Besichtigung von Baumaßnahmen sind per se nicht geeignet, rechtliche Wirkungen, geschweige denn zwischen den Parteien zu entfalten.*)
VolltextIBRRS 2006, 3775
OLG Jena, Beschluss vom 28.06.2006 - 4 U 316/06
Stellen die Parteien bei einem Grundstückskauf im Vertragstext zur Preisbestimmung auf eine Trennung von "beplant" und "unbeplant" ab und erweitern sie dies in der anliegenden Planskizze noch um "unbebaut", kommt es allein auf die Frage der Bebauung an, nicht auf den Stand der Planung.
VolltextIBRRS 2006, 3765
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.06.2006 - 4 L 259/05
Geht man davon aus, dass § 8 KAG-SA i.V.m. der heranzuziehenden Satzungsregelung der abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaft einschränkend dahingehend auszulegen ist, dass ein Aufwendungsersatz nur für dem Sonderinteresse des Grundstückseigentümers dienende Maßnahmen gefordert werden kann, d.h. für Maßnahmen mit einer konkreten aktuellen Nützlichkeit für den Grundstückseigentümer, ist eine Überlagerung dieses Sonderinteresses durch andere Pflichtenzuweisungen der Rechtsordnung, namentlich infolge einer Verursachung der Verstopfung durch einen der abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaft zuzurechnenden Umstand nicht ausgeschlossen. Angesichts der vom Landesgesetzgeber im Grundsatz zu Lasten des Grundstückseigentümers vorgenommenen Kostenverteilung muss dann aber feststehen, dass die Verstopfung der Körperschaft überhaupt zuzurechnen ist. Lässt sich nicht klären, ob die Verstopfung der Körperschaft oder dem Grundstückseigentümer zuzurechnen ist, bleibt es bei der grundsätzlichen Kostentragungspflicht des Grundstückseigentümers.*)
Nimmt man an, dass den Grundstückseigentümer die Kostenlast für notwendige Unterhaltungsarbeiten am Grundstücksanschluss schon dann trifft, wenn sich die Arbeiten - ohne dass ein Sonderinteresse des Eigentümers erforderlich ist - aus der Zweckbestimmung der öffentlichen Abwasserbeseitigung, der Benutzung oder einer zurechenbaren Veranlassung durch den Grundstückseigentümer ergeben, kann ein Kostenersatzanspruch ebenfalls entfallen, wenn diese Arbeiten auf einen der abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaft zurechenbaren Umstand zurückzuführen sind. Allerdings muss dann auch feststehen, dass die Körperschaft insoweit verantwortlich ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 3750
OLG Frankfurt, Urteil vom 05.07.2006 - 23 U 225/05
Zur Genehmigung eines zunächst unwirksamen, zur Finanzierung einer Immobilie eingegangene Darlehensvertrages durch die Darlehensnehmer.*)
VolltextIBRRS 2006, 3741
KG, Beschluss vom 11.07.2006 - 1 W 113/06
Löschung von Grundbuchberichtigung nach Berichtigung der Eigentümereintragung?*)
VolltextIBRRS 2006, 3736
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.01.2006 - 15 A 3819/03
Ein satzungsrechtlich in das Ermessen der Gemeinde gestelltes Anschlussrecht hindert das Entstehen der Anschlussbeitragspflicht selbst dann, wenn nach den Umständen des Einzelfalls das Ermessen auf Null reduziert ist und folglich ein Anspruch auf Genehmigung eines Anschlusses besteht (Fortführung der Rechtsprechung nach Urteil vom 31.5.2005 - 15 A 1690/03 -).*)
VolltextIBRRS 2006, 3734
OLG Hamm, Urteil vom 16.08.2000 - 13 U 32/00
1. In Nordrhein-Westfalen können die Gemeinden den Anliegern öffentlicher Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften im Rahmen der Zumutbarkeit die Winterwartung auch für die Fahrbahnen übertragen.*)
2. Die in einer Gemeindesatzung für Gehwege getroffene Regelung ist auf die Fahrbahn einer Straße, die keinen Gehweg hat, nicht anwendbar.*)
3. Ist den Anliegern die Reinigung der Fahrbahn übertragen und in der Satzung weiter bestimmt, daß bei Eis- und Schneeglätte die Fußgängerüberwege und die gefährlichen Stellen auf den von den Anliegern zu reinigenden Fahrbahnen zu bestreuen sind, sind die Anlieger nicht verpflichtet, bei Glätte die gesamte Fahrbahn oder einen für den sicheren Fußgängerverkehr erforderlichen Streifen der Fahrbahn von 1 bis 1,5 m abzustreuen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3723
BFH, Urteil vom 23.08.2006 - II R 41/05
Stimmt ein Teilnehmer an einem Flurbereinigungsverfahren nach § 52 Abs. 1 FlurbG zugunsten eines Dritten zu, statt in Land in von dem Dritten aufzubringendem Geld abgefunden zu werden, ist die Eigentumszuweisung an den Dritten nicht gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. a GrEStG von der Grunderwerbsteuer ausgenommen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3714
OLG Frankfurt, Urteil vom 12.07.2006 - 1 U 12/06
Der von einem Gesamtschuldner beauftragte Rechtsanwalt begeht nicht ohne Weiteres dadurch eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung zu Lasten des anderen Gesamtschuldners, dass er seinem Mandanten bei der Suche nach einem neuen Darlehensgeber behilflich ist, sich von beiden finanzierenden Banken im Rahmen des Ablösevorgangs als Treuhänder beauftragen und Grundschulden abtreten lässt und nach Ablösung aufgrund einer auf dem Grundbesitz des passiv bleibenden Gesamtschuldners eingetragenen Grundschuld die Zwangsvollstreckung in diesen Grundbesitz betreibt.*)
VolltextIBRRS 2006, 3713
OLG Celle, Beschluss vom 13.07.2006 - 4 U 84/06
Die Freilegung eines verschütteten, aber zutreffend positionierten Grenzsteins rechtfertigt keinen verschuldensunabhängigen Anspruch auf Kostenbeteiligung zur Wiederherstellung eines Grenzzeichens gemäß § 919 Abs. 1 und 3 BGB*)
VolltextIBRRS 2006, 3705
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.07.2006 - 15 A 2316/04
1. Ein Grundstück wird grundsätzlich nur durch die nächst erreichbare selbständige Straße erschlossen, wobei es unerheblich ist, ob diese Straße nach dem Straßenbaubeitragsrecht der Gemeinde in den Kreis der beitragsfähigen Anlagen einbezogen ist (hier entschieden für einen Wirtschaftsweg).*)
2. Im Straßenbaubeitragsrecht können Wirtschaftswege, die im Wesentlichen nicht baulich oder gewerblich nutzbare Außenbereichsgrundstücke erschließen, beitragsfähige selbständige Anlagen sein.*)
VolltextIBRRS 2006, 3696
OLG Frankfurt, Urteil vom 16.08.2006 - 9 U 78/04
1. Zu den Folgen des Widerrufs eines Darlehensvertrages nach § 3 HWiG, der zur Finanzierung des Erwerbs einer Eigentumswohnung abgeschlossen wurde.*)
2. Zu den Voraussetzungen der Annahme eines verbundenen Geschäfts zwischen einem solchen Darlehensvertrag und dem Immobilienkaufvertrag.*)
3. Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Verbrauchers gegen die Bank wegen nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung nach der Rechtsprechung des EuGH zu Art. 4 der Haustürwiderrufsrichtlinie.*)
4. Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Anlegers wegen unterlassener Aufklärung in Bezug auf einen Wissensvorsprung der Bank hinsichtlich einer Überteuerung des finanzierten Kaufobjekts.*)
VolltextIBRRS 2006, 3691
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.08.2006 - 3 Wx 137/06
Aufgrund einer Auflassung in einem Vergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO kann eine Eigentumsumschreibung im Grundbuch nicht erfolgen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3688
OLG Jena, Beschluss vom 18.09.2006 - 9 W 342/06
1. Die Aufgabe des Eigentums an einem Grundstück (§ 928 Abs. 1 BGB) in einem förmlich ausgewiesenen Sanierungsgebiet (§ 142 Abs. 1 S. 1 BauGB) unterliegt der Grundbuchsperre der §§ 144 Abs. 2 Nr. 1, 145 Abs. 1 S. 1, Abs. 6 S. 1 i.V.m. § 22 Abs. 6 S. 1 BauGB und bedarf damit der sanierungsrechtlichen Genehmigung der zuständigen Gemeinde.*)
2. Lehnt die Gemeinde die Erteilung der Genehmigung oder eines Negativzeugnisses - die Bescheinigung, dass sie nicht innerhalb einer vorgegebenen Frist über den Antrag entschieden hat (§ 22 Abs. 5 S. 5 BauGB) - schriftlich mit der Begründung ab, es handle sich insgesamt um keinen genehmigungsbedürftigen Vorgang, so kann dieses Schreiben unter Beachtung des Formgebots des § 29 Abs. 3 GBO selbst als Negativzeugnis gewertet werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 3653
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.07.2006 - 9 ME 189/06
Bei Eigentümeridentität in Bezug auf Vorder- und Hinterliegergrundstück ist die Heranziehung des Hinterliegergrundstücks zu einer Vorausleistung auf den Straßenausbaubeitrag für den Ausbau der Straße vor dem Vorderliegergrundstück nicht rechtmäßig, wenn der Eigentümer einem Dritten am Vorderliegergrundstück eine - im Grundbuch eingetragene - beschränkte persönliche Dienstbarkeit in Form eines lebenslangen Wohnrechts (§ 1093 BGB) mit ausschließlichem Nutzungsrecht für Hof und Garten eingeräumt hat.*)
VolltextIBRRS 2006, 3649
LG Frankenthal, Urteil vom 17.11.2005 - 3 O 55/05
Vereinbart der Projektentwickler, dem Vermittlung, Verschaffung von Planungsrecht und Erarbeitung von Vermarktungskonzepten übertragen sind, für den Fall des Nichtverkaufs des Grundstücks durch den Eigentümer ein Honorar in Höhe eines Anteils (hier: 30%) an der Wertsteigerung, kann dies zur Beurkundungsbedürftigkeit der Honorarvereinbarung führen!
VolltextIBRRS 2006, 3648
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 09.06.2006 - 8 U 157/05
1. Vereinbart der Projektentwickler, dem Vermittlung, Verschaffung von Planungsrecht und Erarbeitung von Vermarktungskonzepten übertragen sind, für den Fall des Nichtverkaufs des Grundstücks durch den Eigentümer ein Honorar in Höhe eines Anteils (hier: 30%) an der Wertsteigerung und liegt dieses Honorar höher als das vereinbarte Provisionshonorar für den Fall des Verkaufs, so muss die Honorarvereinbarung für den Fall des Nichtverkaufs notariell beurkundet werden.
2. Ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen einer etwaig eingetretenen Wertseigerung setzt eine realistische Verwertungsmöglichkeit des Grundstücks voraus.
VolltextIBRRS 2006, 3645
BFH, Urteil vom 27.06.2006 - IX R 47/04
Die Rückabwicklung eines Anschaffungsgeschäfts wegen irreparabler Vertragsstörungen stellt kein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG dar.*)
VolltextIBRRS 2006, 3644
BFH, Urteil vom 23.08.2006 - II R 16/06
Ist Gegenstand einer mittelbaren Grundstücksschenkung ein Grundstück mit einem noch zu errichtenden Gebäude, ist --jedenfalls in den Fällen, in denen der Schenker den zum Erwerb erforderlichen Geldbetrag bereits zur Verfügung gestellt hat-- die Schenkung ausgeführt, wenn sowohl die Auflassung erklärt und die Eintragungsbewilligung erteilt als auch das Gebäude fertiggestellt ist (Abgrenzung zu den BFH-Entscheidungen vom 4. Dezember 2002 II R 75/00, BFHE 200, 406, BStBl II 2003, 273, und vom 5. Juni 2003 II B 74/02, BFH/NV 2003, 1425).*)
VolltextIBRRS 2006, 3610
OLG Köln, Beschluss vom 24.05.2004 - 2 U 34/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3604
OLG Schleswig, Urteil vom 03.06.2004 - 16 U 39/04
1. Wer eine Wohnung aufgrund eines auf Vermächtnis beruhenden unentgeltlichen Wohnrechts bewohnt, kann sich gegenüber dem Herausgabeanspruch des Erstehers nicht auf § 57 ZVG, 566, 535 S. 1 BGB berufen.*)
2. Ihm kann jedoch der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung zur Seite stehen, wenn der Voreigentümer und der Ersteher als Strohmann kollusiv zu seinem Nachteil zusammengewirkt haben.*)
VolltextIBRRS 2006, 3602
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 08.06.2004 - 9 UF 47/04
Eine Alleinzuweisung der Ehewohnung gemäß § 1361b BGB an den Ehegatten, der Alleineigentümer ist, kommt ausschließlich zu Veräußerungszwecken grundsätzlich nicht in Betracht.*)
VolltextIBRRS 2006, 3595
OLG Bamberg, Urteil vom 23.06.2004 - 3 U 253/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3588
OLG Rostock, Beschluss vom 09.07.2004 - 3 U 91/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3586
KG, Urteil vom 15.07.2004 - 8 U 35/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3575
BGH, Urteil vom 07.07.2006 - V ZR 159/05
1. Miteigentümer eines Grundstücks können den Anspruch auf Einräumung eines Notwegrechts nur gemeinsam geltend machen.*)
2. Die baurechtliche Genehmigung zur Errichtung eines Gebäudes ist bei der Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Benutzung eines Grundstücks zu beachten.*)
3. Dass ein Gebäude so errichtet wird, dass es zu einem Teil nicht ohne einen Zugang über ein Nachbargrundstück genutzt werden kann, schließt den Anspruch auf Einräumung eines Notwegrechts nicht notwendig aus.*)
VolltextIBRRS 2006, 3571
OLG Köln, Urteil vom 23.05.2006 - 3 U 203/05
1. Beide Grundstücksnachbarn sind Miteigentümer einer Giebelwand, auch wenn eines der Häuser abgerissen wurde. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein neuer Anbau an die Giebelmauer beabsichtigt ist oder wenn sie sich in anderer Weise - etwa durch Vermietung zu Reklamezwecken - weiter nutzen lässt.
2. Auch nach der Zerstörung des einen Hauses darf jeder der beiden Nachbarn die Giebelwand nur in Richtung auf sein eigenes Grundstück benutzen. Jedem Miteigentümer steht die alleinige Nutzung der seinem Grundstück zugewandten Außenfläche zu.
3. Das Zurückbehaltungsrecht schließt den Verzug nur dann aus, wenn es vor oder bei Eintritt der Verzugsvoraussetzungen ausgeübt worden wäre, da der Gläubiger Gelegenheit haben muss, von seiner Abwendungsbefugnis (§ 273 Abs. 3 BGB) Gebrauch zu machen.
4. Entgeltforderungen im Sinne von §§ 286 Abs. 3 und 288 Abs. 2 BGB sind Forderungen, die auf Zahlung eines Entgelts für die Lieferung von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen gerichtet sind. Hierunter fällt auch der Anspruch gemäß § 546a BGB, der ein vertraglicher Anspruch eigener Art und kein Schadensersatzanspruch ist.
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