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Sachgebiet: Immobilien

5120 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IBRRS 2006, 3181
ImmobilienImmobilien
Immobilien

OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.09.2000 - 9 U 119/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3178
ImmobilienImmobilien
Immobilien

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.09.2000 - 3 W 288/00

Wird nach rechtskräftiger Festsetzung des Verkehrswertes für eine zur Zwangsversteigerung stehende Eigentumswohnung ein Sondernutzungsrecht an einem ihr zugeordneten Pkw-Stellplatz eingetragen, so erfordert dieses nach der Verkehrsanschauung mit Blick auf das gesamte Versteigerungsobjekt wesentliche Bewertungsmerkmal eine Wertanpassung vom Amts wegen auch in dem nach Zuschlagsverweigerung wegen Nichterreichens der 7/10-Grenze anberaumten weiteren Versteigerungstermin.*)

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IBRRS 2006, 3176
ImmobilienImmobilien
Immobilien

BGH, Urteil vom 11.09.2000 - II ZR 324/98

1. Die Aufhebung einer Gemeinschaft an mehreren Gegenständen/Forderungen erfolgt nicht im Wege eines einheitlichen Gesamtauseinandersetzungsverfahrens, sondern in bezug auf die einzelnen Vermögensgegenstände gesondert nach Maßgabe der §§ 752 ff. BGB.*)

2. Mietzinsansprüche einer Miteigentümergemeinschaft gegen einen ihrer Teilhaber unterliegen als im Rechtssinne unteilbar grundsätzlich der gemeinschaftlichen Einziehung nach § 754 Satz 2 BGB. Jedoch ist ein Teilhaber der Gemeinschaft berechtigt, eine solche gemeinschaftliche Geldforderung gemäß § 432 Abs. 1 BGB auch allein zur Leistung an alle gerichtlich geltend zu machen.*)

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IBRRS 2006, 3175
ImmobilienImmobilien
Immobilien

BGH, Urteil vom 14.09.2000 - III ZR 211/99

1. Tritt der Berechtigte infolge des mit Bestandskraft des Rückgabebescheids vollzogenen Wechsels im Grundstückseigentum nach §§ 16 Abs. 2, 17 Satz 1 VermG in bestehende Mietverhältnisse ein, so bleibt der Verfügungsberechtigte als früherer Eigentümer den Mietern gegenüber bezüglich der zu diesem Zeitpunkt abgelaufenen Abrechnungsperioden zur Abrechnung der Betriebskosten verpflichtet und zur Erhebung etwaiger Nachzahlungen berechtigt. Hinsichtlich der laufenden Abrechnungsperiode trifft die Abrechnungspflicht den Berechtigten; dieser wird auch Gläubiger etwaiger Nachzahlungsansprüche.*)

2. Bei der Abrechnung der laufenden Abrechnungsperiode haben der Berechtigte und der Verfügungsberechtigte zusammenzuwirken.*)

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IBRRS 2006, 3171
ImmobilienImmobilien
Immobilien

OLG Naumburg, Urteil vom 21.09.2000 - 4 U 121/00

1. Aus § 27 LPGG kann nicht abgeleitet werden, dass an im Rahmen der Kooperation errichteten Gebäuden automatisch Bruchteilseigentum aller Kooperationspartner entstand.*)

2. Welcher Partner oder zu welchen Anteilen mehrere Partner der Gemeinschaft Eigentum erwarben, ergab sich allein aus der Kooperationsvereinbarung oder dem Statut.*)

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IBRRS 2006, 3169
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht

BayObLG, Beschluss vom 18.04.2001 - 3Z BR 115/01

Die Bewertung der Auseinandersetzung einer Miteigentümergemeinschaft über ein Grundstück hängt davon ab, ob über das Grundstück im ganzen oder nur über einzelne Miteigentumsanteile verfügt wird.*)

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IBRRS 2006, 3167
ImmobilienImmobilien
Immobilien

OLG Köln, Urteil vom 25.09.2000 - 16 U 46/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3165
ImmobilienImmobilien
Immobilien

OLG Köln, Urteil vom 25.09.2000 - 16 U 47/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3152
ImmobilienImmobilien
Immobilien

BayObLG, Beschluss vom 27.09.2000 - 3Z BR 186/00

Die unterlassene Belehrung, dass Kaufvertrag und Auflassung auch gemeinsam beurkundet werden können, stellt jedenfalls dann keine unrichtige Sachbehandlung dar, wenn dem Sicherungsbedürfnis des Verkäufers eine Bedeutung zukommt, die über das Sicherungsbedürfnis bei einem einfachen Grundstückskaufvertrag hinausgeht.*)

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IBRRS 2006, 3140
ImmobilienImmobilien
Immobilien

BGH, Urteil vom 05.10.2000 - I ZR 224/98

Die Abmahnung von Wettbewerbsverstößen kann einem Gewerbetreibenden nicht schon deshalb allgemein als wettbewerbswidrige Behinderung der abgemahnten Mitbewerber untersagt werden, weil die Abmahntätigkeit in keinem vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnis zum Umfang seiner eigenen gewerblichen Tätigkeit steht.*)

Ein Rechtsanwalt, der gegen § 45 Abs. 1 Nr. 4 BRAO verstößt, handelt damit nicht zugleich wettbewerbswidrig, auch wenn diese Vorschrift eine sog. wertbezogene Norm ist.*)

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IBRRS 2006, 3130
ImmobilienImmobilien

OLG Hamm, Beschluss vom 09.10.2000 - 15 W 350/00

Wird zum Zwecke der Kapitalerhöhung ein Grundstück übertragen, so bestimmt sich der Wert für die Gebühren der Eigentumsumschreibung nach dem Grundstückswert. Die EG-Gesellschaftssteuerrichtlinie findet keine Anwendung.*)

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IBRRS 2006, 3126
ImmobilienImmobilien
Immobilien

BayObLG, Beschluss vom 12.10.2000 - 3Z BR 171/00

1. Der Notar ist nicht nur zur richtigen, sondern auch zur kostensparenden und damit grundsätzlich zur billigsten Sachbehandlung verpflichtet.*)

2. Verletzt der Notar diese Pflicht, dann sind die durch die unrichtige Vorgehensweise verursachten Mehrkosten gemäß §§ 141, 16 Abs. 1 KostO nicht zu erheben bzw. zurückzuerstatten. Es werden lediglich solche Kosten nicht erhoben, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären. Kosten, die auch bei richtiger Behandlung angefallen wären, müssen erhoben werden, da die Beteiligten durch die unrichtige Sachbehandlung keinen Vorteil haben sollen.*)

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IBRRS 2006, 3120
ImmobilienImmobilien
Immobilien

BGH, Urteil vom 18.10.2000 - IV ZR 100/99

Zur Versicherung fremden Interesses in der Gebäudeversicherung.*)

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IBRRS 2006, 3095
ImmobilienImmobilien
Immobilien

BGH, Urteil vom 09.11.2000 - III ZR 18/00

1. § 8 Abs. 3 NdsEnteigG ist dahin auszulegen, daß bei der Beurteilung der Frage, ob eine Ausdehnung der Enteignung auf den Restbesitz geboten ist, - ebenso wie nach § 92 Abs. 3 BauGB - nicht nur auf die bisherige Bestimmung, etwa in Gestalt der ausgeübten Nutzung, sondern auch auf die nach der "Situation" des Grundstücks objektiv sich anbietende zulässige Nutzbarkeit abgestellt werden kann.*)

2. Zur Frage der - von der nach § 14 NdsEnteigG zu gewährenden Entschädigung "für andere Vermögensnachteile" umfaßten - Wertminderung des Restbesitzes, wenn ein Teil eines Grundstücks oder eines wirtschaftlich zusammenhängenden Grundbesitzes enteignet wird.*)

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IBRRS 2006, 3088
ImmobilienImmobilien
Gerüche aus Biogasanlage = dorftypische Emmissionen

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.05.2006 - 3 S 771/06

Gerüche, die von einer ausschließlich mit Festmist bzw. Gülle aus Rinderhaltung sowie nachwachsenden Rohstoffen betriebenen, im Außenbereich liegenden Biogasanlage ausgehen, stellen dorfgebietstypische Emissionen dar, denn es handelt sich um Gerüche, die ihrer Art nach auch schon bei der landwirtschaftlichen Nutzung selbst (hier: bei Rinderhaltung) erzeugt werden. Bei der Bewertung dieser Gerüche im Rahmen des Rücksichtnahmegebots (hier: Verhältnis zu Wohnbebauung im Dorfgebiet) kommt es nicht darauf an, ob es sich bei der Biogasanlage rechtlich um einen landwirtschaftlichen Betrieb im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO i.V.m. § 201 BauGB handelt.*)

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IBRRS 2006, 3066
ImmobilienImmobilien
Immobilien

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.06.2003 - 23 U 185/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3047
ImmobilienImmobilien
Rechtsmittel in Grundbuchsachen vor BGH?

BGH, Beschluss vom 20.07.2006 - V ZB 30/06

Gegen Entscheidungen des Gerichts der weiteren Beschwerde (§ 79 Abs. 1 GBO) ist in Grundbuchsachen ein Rechtsmittel, über das der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte, gesetzlich nicht vorgesehen.

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IBRRS 2006, 3046
ImmobilienImmobilien
Veränderung des Wasserabflusses

OVG Saarland, Beschluss vom 21.07.2006 - 1 Q 9/06

1. Bei in Hanglage anfallendem und als Oberflächenwasser ins Tal fließendem Niederschlagswasser handelt es sich nach saarländischem Wasserrecht nicht um "abzuführendes Wasser" im Sinne der Rechtsprechung zur Notwendigkeit gemeindlicher Überschwemmungsschutzmaßnahmen, weil dieses Oberflächenwasser nach den §§ 50, 50a und 49 Abs. 1 SWG nicht der gemeindlichen Abwasserbeseitigungspflicht unterliegt.*)

2. Verändert die Gemeinde den natürlichen Wasserabfluss des in Hanglage anfallenden Oberflächenwassers, so muss sie durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass hieraus keine nachhaltigen Betroffenheiten privater Grundstückseigentümer entstehen.*)

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IBRRS 2006, 3010
ImmobilienImmobilien
Wettbewerbsrecht

OLG München, Urteil vom 04.12.2003 - U (K) 2018/03

Der Erwerb und Betrieb von Arealinstallationen einschließlich Umspannanlagen auf einem städtischen Grundstück stellt einen Markt im Sinne von § 19 Abs. 4 Nr. 4 GWB dar, der dem Stromnetz in der betreffenden Stadt nachgelagert ist.*)

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IBRRS 2006, 3004
ImmobilienImmobilien
Wohnungseigentum

OLG Brandenburg, Urteil vom 17.12.2003 - 7 U 226/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2987
ImmobilienImmobilien
Immobilien

OLG Brandenburg, Urteil vom 03.07.2001 - 6 U 128/98

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2986
ImmobilienImmobilien
Schenkung unter Lebenden

BFH, Urteil vom 17.05.2006 - II R 46/04

Bestellt eine Kirchengemeinde einer kirchlichen Einrichtung mit karitativer Zielsetzung ein Erbbaurecht an einem Grundstück mit aufstehendem Alten- und Pflegeheim und hat diese Einrichtung den vereinbarten Erbbauzins so lange nicht zu zahlen, wie sie den Heimbetrieb fortführt, liegt eine von der Grunderwerbsteuer befreite Schenkung unter Lebenden vor.*)

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IBRRS 2006, 2975
ImmobilienImmobilien
Rechtsschutz gegen Müllverbrennungsanlage

OVG Thüringen, Beschluss vom 22.02.2006 - 1 EO 708/05

1. Ein vorheriger Aussetzungsantrag bei der Behörde ist im Falle des Drittwiderspruchs gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung jedenfalls dann nicht Zulässigkeitsvoraussetzung für das gerichtliche Eilverfahren, wenn die Behörde in Kenntnis der wesentlichen Einwendungen gegen das Vorhaben die sofortige Vollziehung der Genehmigung angeordnet hat (Abgrenzung zum Senatsbeschluss vom 27.06.1994 - 1 EO 133/93 -, ThürVBl. 1995, 64).*)

2. § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG ist für die Nachbarn einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage drittschützend und vermittelt diesen daher die nach § 42 Abs. 2 VwGO (in entsprechender Anwendung) für einen Eilantrag erforderliche Antragsbefugnis. Als "Nachbarn" sind diejenigen anzusehen, die sich auf Dauer im Einwirkungsbereich der genehmigten Anlage aufhalten oder Eigentümer von Grundstücken im Einwirkungsbereich der Anlage sind. Soweit es um die Belastung mit Luftschadstoffen geht, ist als Einwirkungsbereich der Anlage die Fläche anzusehen, die sich vollständig innerhalb eines Radius befindet, der dem 50fachen der tatsächlichen Schornsteinhöhe entspricht.*)

3. Ruft eine geplante Müllverbrennungsanlage für die Nachbarn keine schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne der §§ 5 Abs. 1 Nr. 1, 3 Abs. 1 BImSchG hervor, können diese die Zulassung nicht mit dem Einwand anfechten, die Anlage sei überdimensioniert (wie VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.6.1996 - 10 S 2509/93 -, NVwZ 1996, 297). Ebenso wenig kommt es darauf an, ob es alternative und gleich geeignete Möglichkeiten der Abfallbehandlung gibt.*)

4. Die Eigentümer eines in einem (faktischen) reinen Wohngebiet gelegenen Hausgrundstücks, das sich an der Grenze zu einem weniger schutzwürdigen Gebiet oder zum Außenbereich befindet, können gegenüber einer in einem weniger schutzwürdigen Gebiet oder im Außenbereich gelegenen Lärmquelle nicht die Einhaltung des für reine Wohngebiete nach der TA Lärm vorgesehen nächtlichen Immissionswertes von 35 dB (A) beanspruchen.*)

5. Der Vorsorgepflicht des § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG kommt (anders als der Schutzpflicht des § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG) grundsätzlich keine drittschützende Wirkung zu (wie BVerwG, Urteil vom 11.12.2003 - 7 C 19.02 -, BVerwGE 119, 329 = NVwZ 2004, 229).*)

6. Wird dem Betreiber einer Müllverbrennungsanlage die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte nach § 5 der 17. BImSchV aufgegeben, die in genereller Weise den vom Anlagenbetreiber nach dem Vorsorgegrundsatz des § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG zu erfüllenden Pflichten zur Emissionsminderung konkretisieren, ist regelmäßig davon auszugehen, dass zugleich und "erst recht" dem Schutzgebot des § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG Genüge getan wird. Dementsprechend kommen Anordnungen, die die Einhaltung niedrigerer Emissionswerte vorschreiben, nur im Einzelfall bei atypischen Sachlagen unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in Betracht (wie BVerwG, Beschluss vom 10.6.1998 - 7 B 25.98 -, NVwZ 1998, 1181).*)

7. Zur Frage, wann ein derartiger atypischer Sachverhalt im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt (Einzelfall).*)

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IBRRS 2006, 2969
ImmobilienImmobilien
Nachbarschutz gegen Baugenehmigung

OVG Saarland, Beschluss vom 20.12.2005 - 2 W 33/05

1. Lassen sich die Erfolgsaussichten eines Nachbarrechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung im Aussetzungsverfahren aufgrund der verfahrensformbedingt eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten nicht abschließend positiv beurteilen, so ist für eine Anordnung der kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung (§§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB) ausgeschlossenen aufschiebenden Wirkung nur Raum, wenn die überschlägige Rechtskontrolle zumindest gewichtige Zweifel an der nachbarrechtlichen Unbedenklichkeit der angefochtenen Genehmigung ergibt.*)

2. Die Interpretation, dass eine so genannte "Familienheimklausel" in einem Bebauungsplan nur die Errichtung eines (einzigen) entsprechenden Gebäudes je Grundstück zulässt, ist im Hinblick auf die sich aus der insoweit überwiegend als abschließende Konkretisierung der Festsetzungsmöglichkeit für "Familienheime" in § 9 Abs. 1 Nr. 1g) BBauG beziehungsweise - seit der Novelle 1976 entsprechend - in § 9 Abs. 1 Nr. 6 BBauG angesehene Befugnis der Gemeinden zur Beschränkung der Zahl der Wohnungen je Wohngebäude in § 3 Abs. 4 BauNVO 1962/68, die weitergehende planerische Anordnungen bezogen also auf die Errichtung auf nur einem Grundstück jedenfalls nicht zuließ, zumindest bedenklich (hier mit Blick auf eine beabsichtigte und im Beschwerdeverfahren eingeleitete Teilung des Grundstücks durch den Bauherrn letztlich offen gelassen).*)

3. Alleiniger Beurteilungsgegenstand des Nachbarrechtsbehelfs ist das in der Baugenehmigung beziehungsweise in den diese inhaltlich konkretisierenden genehmigten Bauvorlagen, gegebenenfalls unter Berücksichtigung darin enthaltender Grüneintragungen der Bauaufsichtsbehörde, dargestellte Bauvorhaben. Das gilt auch für die sich aus dem Lageplan ergebenden Grenzverläufe (§§ 3 Abs. 3 Nr. 3 BauVorlVO 1996/2004). Eine inhaltliche Änderung der Genehmigungsentscheidung durch so genannte Tekturgenehmigungen im Verlaufe des Nachbarrechtsbehelfsverfahrens ist in diesem und daher auch im Beschwerdeverfahren gegen stattgebende Aussetzungsentscheidungen des Verwaltungsgerichts zu berücksichtigen.*)

4. Betrifft eine Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) nicht nachbarschützende Festsetzungen eines Bebauungsplans, hier über das Maß der baulichen Nutzung und die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen), so kann sich ein nachbarlicher Abwehranspruch allenfalls über das Gebot nachbarlicher Rücksichtnahme in entsprechender Anwendung des § 15 Abs. 1 BauNVO unter Berücksichtigung der Interessenbewertung des § 31 Abs. 2 BauGB ergeben. Eine rechtliche "Aufwertung" der Nachbarposition lässt sich daher über diesen "Umweg" nicht über die objektiven Dispensvoraussetzungen begründen.*)

5. Auch wenn mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon auszugehen ist, dass eine Verletzung des planungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots grundsätzlich unter den Gesichtspunkten des "Einmauerns" beziehungsweise der "erdrückenden Wirkung" mit Blick auf den Umfang eines Bauvorhabens selbst dann rechtlich nicht generell ausgeschlossen ist, wenn die landesrechtlichen Vorschriften über die Grenzabstände, die eine ausreichende Belichtung von Nachbargrundstücken sicherstellen und der Wahrung des Nachbarfriedens dienen sollen, eingehalten sind, so kann dies jedoch nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen.*)

6. Die Schaffung der tatsächlichen Voraussetzungen für die Wahrung der ausreichenden Belichtung eines Grundstücks fällt grundsätzlich in den Risiko- und Verantwortungsbereich des Eigentümers. Dem Eigentümer eines Grundstücks in der Ortslage steht auch unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebots kein Anspruch auf eine "unverbaute" Aussicht oder auf eine generelle Vermeidung der Schaffung von Einsichtsmöglichkeiten auf sein Grundstück zu. Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz des Inhalts, dass der Einzelne einen Anspruch darauf hat, vor jeglicher Wertminderung seines Grundstückes als Folge der Ausnutzung der einem Dritten erteilten Baugenehmigung bewahrt zu werden.*)

7. Es gehört nicht zu den Aufgaben eines privaten Nachbarn, allgemein über die Einhaltung des öffentlichen Baurechts zu "wachen" und jegliche Realisierung rechtswidriger Bauvorhaben in der Nachbarschaft zu verhindern.*)

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IBRRS 2006, 2968
ImmobilienImmobilien
Amtshaftung

OLG Dresden, Urteil vom 11.07.2001 - 6 U 254/01

1. Die Amtspflicht der Kommunalaufsichtsbehörde im Freistaat Sachsen, eine rechtswidrige aufsichtsrechtliche Genehmigung für ein Rechtsgeschäft der Gemeinde nicht zu erteilen, entfaltet zugunsten dieser drittschützende Wirkung i. S. v. § 839 BGB.*)

2. Ein - auch verdeckter - Leasingvertrag ist gemäß § 82 Abs. 5 SächsGemO genehmigungspflichtig.*)

3. § 82 Abs. 5 SächsGemO ist kein verfassungswidriger Inhalt beizumessen, da diese Regelung innerhalb der Grenzen des Gesetzesvorbehaltes gemäß Art. 89 Abs. 2 SächsVerf in die gemeindliche Selbstverwaltungsgarantie eingreift.*)

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IBRRS 2006, 2959
ImmobilienImmobilien
Notarrecht

OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.07.2001 - 8 Wx 27/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2944
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht

OLG Naumburg, Beschluss vom 30.08.2001 - 11 U 93/01

Ein schuldrechtliches Wohnrecht ist kein "Mitbenutzungsrecht an Grundstücken" i. S. v. § 321 ZGB, das durch Eintragung einer Dienstbarkeit gesichert werden könnte.*)

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IBRRS 2006, 2943
ImmobilienImmobilien
Rechtsanwälte und Notare

OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.09.2001 - 8 Wx 218/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2934
ImmobilienImmobilien
Immobilien

OLG Celle, Urteil vom 26.09.2001 - 7 U 124/01

Durchbrechung des Identitätserfordernisses des § 648 BGB zwischen Besteller und Grundstückseigentümer nach Treu und Glauben.*)

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IBRRS 2006, 2932
ImmobilienImmobilien
Steuerrecht

BFH, Urteil vom 27.09.2001 - X R 67/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2905
ImmobilienImmobilien
Steuerrecht

BFH, Urteil vom 07.11.2001 - II R 32/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2899
ImmobilienImmobilien
Rechtsanwälte und Notare

OLG Köln, Urteil vom 22.11.2001 - 7 U 179/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2892
ImmobilienImmobilien
Steuerrecht

BFH, Beschluss vom 30.11.2001 - II B 30/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2886
ImmobilienImmobilien
Steuerrecht

BFH, Urteil vom 12.12.2001 - X R 35/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2877
ImmobilienImmobilien
Immobilien

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.01.2002 - 3 U 56/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2876
ImmobilienImmobilien
Immobilien

OLG Köln, Urteil vom 16.01.2002 - 13 U 161/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2870
ImmobilienImmobilien
Rechtsanwälte und Notare

OLG Frankfurt, Urteil vom 30.01.2002 - 9 U 91/01

Zur Amtspflicht des Notars, Treuhandgeschäfte abzulehnen, die dem Sicherungsinteresse der am Verwahrgeschäft beteiligten Anleger nicht Rechnung tragen. Es fehlt an der Kausalität der Amtspflichtverletzung für den eingetragenen Schaden, wenn der Vertreter des Anlegers über den vom Notar verwahrten Betrag in gleicher Weise wie dieser verfügt hätte.*)

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IBRRS 2006, 2859
ImmobilienImmobilien
Sachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht

OLG Brandenburg, Urteil vom 20.02.2002 - 4 U 100/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2852
ImmobilienImmobilien
Mietrecht

OLG Köln, Urteil vom 28.02.2002 - 8 U 81/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2851
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht

OLG Frankfurt, Urteil vom 06.03.2002 - 23 U 150/01

Verbrauchskosten, wie Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Strom und Heizung, die sich weder werterhaltend noch wertsteigernd auf das Objekt auswirken, können im Rahmen einer Zwangsversteigerung nicht zu Lasten von Grundschuldgläubigern, die die Zwangsversteigerung aus Rangklasse 4 betreiben, abgerechnet werden.*)

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IBRRS 2006, 2850
ImmobilienImmobilien
Rückforderung einer Subvention ausgeschlossen, wenn Zweck verfehlt

BGH, Urteil vom 21.07.2006 - V ZR 158/05

1. Die über die Gewährung einer Subvention entscheidende Behörde kann deren Voraussetzungen auch dann nicht privatautonom frei gestalten, wenn sie die Beihilfe nicht durch einen Verwaltungsakt, sondern zivilrechtlich durch einen Nachlass vom Kaufpreis gewährt.*)

2. Die Geltendmachung eines vertraglichen Anspruchs auf Rückgewähr einer Subvention unterliegt den gleichen Grundsätzen, wie sie für den Widerruf eines die Subvention gewährenden Verwaltungsaktes nach § 49 Abs. 3 VwVfG gelten. Sie ist ausgeschlossen, wenn ein Verstoß gegen vertragliche Pflichten unter Berücksichtigung des für die Subvention geltenden gesetzlichen Rahmens des Vermerks zum Haushaltstitel und der einschlägigen Verwaltungsvorschriften nicht dazu geführt hat, dass der mit dem Einsatz der öffentlichen Mittel verfolgte Zweck verfehlt worden ist.*)

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IBRRS 2006, 2838
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kanalbau: Haftung und Entschädigung für Schäden an Häusern

OLG Frankfurt, Urteil vom 01.06.2006 - 1 U 104/96 (1)

1. Ein Abwasserverband, der einen Kanalbau auf vertraglicher Grundlage durch privatrechtlich organisierte Rechtssubjekte planen, ausführen und überwachen lässt, haftet für Beschädigungen von am Kanal liegenden Häusern regelmäßig mangels Verschuldens nicht deliktisch, wohl aber nach den Grundsätzen zum nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch (§ 906 Abs. 2 S. 2 BGB analog).*)

2. Der Entschädigungsanspruch des betroffenen Eigentümers ist entsprechend § 251 Abs. 2 BGB auf der Grundlage der durch die Beschädigung hervorgerufene Wertminderung zu berechnen, wenn eine Wiederherstellung des vorherigen Zustands einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde.*)

3. Unverhältnismäßigkeit ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der um einen Abzug "neu für alt" bereinigte Wiederherstellungsaufwand den Wiederbeschaffungswert des Hausgrundstücks um etwa 43 % übersteigen würde.*)




IBRRS 2006, 2821
ImmobilienImmobilien
Verzug auch bei Zuvielforderung des Gläubigers?

BGH, Urteil vom 12.07.2006 - X ZR 157/05

1. Für die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Schuldner trotz einer Zuvielforderung des Gläubigers in Verzug gerät, gelten auch im Falle eines durch Überschreitung der kalendermäßig bestimmten Leistungszeit herbeigeführten Verzuges die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof zum Verzug durch eine Zuvielmahnung entwickelt hat.*)

2. Dem Zahlungsverzug des Kunden eines Versorgungsunternehmens, der nicht bis zu der in der ursprünglichen Rechnung genannten Leistungszeit bezahlt hat, steht nicht entgegen, dass das Versorgungsunternehmen seine Tarife und infolgedessen seine Rechnungen nachträglich herabgesetzt hat. Denn dies ändert nichts daran, dass die ursprünglichen Tarife bis zu ihrer Änderung gültig und deshalb die darauf beruhenden Rechnungsbeträge bis dahin geschuldet waren. Etwas Anderes gilt nur im Sonderfall einer unbilligen Leistungsbestimmung (§ 315 Abs. 3 Satz 2 BGB).*)

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IBRRS 2006, 2793
ImmobilienImmobilien
Steuerrecht

BFH, Urteil vom 25.04.2002 - II R 57/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2789
ImmobilienImmobilien
Familien- und Erbrecht

BayObLG, Beschluss vom 16.05.2002 - 2Z BR 181/01

Erbrechtliche Ansprüche sind zu Lebzeiten des Erblassers nicht vormerkbar.*)

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IBRRS 2006, 2786
ImmobilienImmobilien
Immobilien

OLG Brandenburg, Urteil vom 23.05.2002 - 5 U 131/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2760
ImmobilienImmobilien
Immobilien

OLG Naumburg, Urteil vom 11.07.2002 - 2 U 13/02

1. Die Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 RBerG erfasst auch zugleich die zur Ausführung des Vertrages erteilte Vollmacht (BGH, NJW 2002, 66, 67).*)

2. Die Nichtigkeit der Vollmacht hat die Unwirksamtkeit des Vertretergeschäfts zur Folge, wenn der Vertretene das Geschäft nicht genehmigt und der Vertragspartner nicht auf den Bestand der Vollmacht vertrauen durfte.*)

3. Ein solcher Vertrauensschutz (§ 171 ff. BGB) kommt im Hinblick auf die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung nicht in Betracht, da die Unterwerferungserklärung als solche eine prozessuale Erklärung ohne materielle Wirkung darstellt.*)

4. Genießt der Vertragspartner des Vertretenen im Rahmen eines Vertrages zu Gunsten Dritter keinen Vertrauensschuzt gem. § 173 BGB, so kann der aus dem Vertrag lediglich begünstigte Dritte sich gegenüber dem Vertretenen nicht auf seine eigene Gutgläubigkeit berufen.*)

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IBRRS 2006, 2757
ImmobilienImmobilien
Rechtsanwälte und Notare

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.07.2002 - 4 U 212/01

Der Rechtsschutzversicherer, der seinem Versicherungsnehmer Deckungsschutz für die Verteidigung gegen eine Schadensersatzklage unter dem Vorbehalt des Einwands der Leistungsfreiheit bei vorsätzlicher und rechtswidriger Herbeiführung des Versicherungsfalls (§ 4 Abs. 2 a ARB 75) gewährt hat, ist leistungsfrei und hat Anspruch auf Erstattung der verauslagten Kosten des Rechtsstreits, wenn sich herausstellt, dass der Versicherungsnehmer beim Verkauf einer Eigentumswohnung dem Käufer kapillar aufsteigende Feuchtigkeit arglistig verschwiegen und dadurch den Keim des Schadensersatzrechtsstreits vorsätzlich geschaffen hat.*)

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IBRRS 2006, 2747
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verkauf mehrerer Grundstücke: Vorkaufsrecht beschränkbar?

BGH, Urteil vom 23.06.2006 - V ZR 17/06

1. Werden mehrere mit einem Vorkaufsrecht belastete Grundstücke zu einem Gesamtpreis verkauft, so kann der Berechtigte die Ausübung des Vorkaufsrechts auf ein Grundstück (oder mehrere Grundstücke) beschränken. Der Verpflichtete kann in einem solchen Fall in entsprechender Anwendung des § 467 Satz 2 BGB verlangen, dass der Vorkauf auf alle Grundstücke erstreckt wird, die nicht ohne Nachteil für ihn ausgenommen werden können.*)

2. Werden zwei mit einem Vorkaufsrecht belastete Grundstücke unter der irrtümlichen Bezeichnung nur des einen Grundstücks verkauft, so läuft die Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts (§ 469 Abs. 2 BGB) hinsichtlich des nicht in dem Vertrag genannten Grundstücks erst nach Empfang der Mitteilung der Falschbezeichnung.*)

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IBRRS 2006, 2740
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Altlasten: Sanierungspflicht des Gesamtrechtsnachfolgers

BVerwG, Urteil vom 16.03.2006 - 7 C 3.05

1. Die Bestimmungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes über die Sanierungspflicht des Gesamtrechtsnachfolgers des Verursachers einer schädlichen Bodenveränderung beanspruchen auch für die Zeit vor dessen Inkrafttreten Geltung.*)

2. Die Sanierungspflicht des Gesamtrechtsnachfolgers des Verursachers verstößt nicht gegen das grundsätzliche Verbot der Rückwirkung von Gesetzen. Sie ist normativer Ausdruck eines seit langem anerkannten allgemeinen Grundsatzes des Verwaltungsrechts, wonach öffentlich-rechtliche Pflichten auf den Gesamtrechtsnachfolger übergehen.*)

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