Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5159 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IBRRS 2006, 2481BFH, Urteil vom 26.04.2006 - IX R 24/04
Der Gewinner eines von einem Unternehmen im eigenen betrieblichen (Werbe-)Interesse verlosten Fertighauses kann mangels eigener Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung des Fertighauses keine Absetzungen für Abnutzung in Anspruch nehmen.*)
VolltextIBRRS 2006, 2478
BGH, Urteil vom 28.01.2000 - V ZR 402/98
1. Der Käufer muß sich die Kenntnis seines Abschlußvertreters grundsätzlich auch dann nach § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen, wenn der Vertreter zuvor als Verhandlungsführer (und damit als "Wissensvertreter") des Verkäufers aufgetreten ist. Im Einzelfall kann aber die Berufung des Verkäufers auf die dem Käufer zuzurechnende Kenntnis des Vertreters treuwidrig sein.*)
2. Zur Zulässigkeit eines Teilurteils bei objektiver Klagehäufung von Zahlungs- und Feststellungsansprüchen.*)
VolltextIBRRS 2006, 2470
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.02.2000 - 11 Wx 128/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2467
OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.02.2000 - 24 U 16/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2466
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.02.2000 - 4 U 77/99
1. Der Versicherer ist aus einer Gebäude- sowie Geschäftsversicherung, die eine Versicherung gegen Sturmschäden nach den AStB 68 einschließt, bezüglich des Inhaltsschadens und der Kosten der Ermittlung des Schadens an den in einer Halle in Kartons und Kisten eingelagerten Waren im Wert von angeblich 3 Mio. DM wegen Verletzung der Obliegenheit zur Schadensminderung nach § 12 Nrn. 1 b, 3 AStB i. V. m. §§ 62, 6 Abs. 3 VVG leistungfrei, wenn der Versicherungsnehmer nach einem Sturmschaden an dem Ziegeldach, durch das ungehindert Wasser in die Halle eindringen kann, nicht unverzüglich von sich aus für eine provisorische Abdichtung des Dachs und Trocknungsmaßnahmen sorgt, sondern sich mit der unzureichenden Teilabdeckung der durchnässten Kartons mit Folien begnügt.*)
2. Die Leistungspflicht des Versicherers aus der Gebäudeversicherung für die Kosten der Reparatur des Dachs wird dadurch nicht berührt.*)
VolltextIBRRS 2006, 2464
BayObLG, Beschluss vom 02.03.2000 - 2Z BR 183/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2461
BFH, Urteil vom 15.03.2000 - X R 56/97
Ehegatten steht für ein gemeinsames Einfamilienhaus wegen Objektverbrauchs keine Wohneigentumsförderung nach § 10e Abs. 1 EStG zu, wenn sie vor der Eheschließung in unterschiedlichen Kalenderjahren Miteigentumsanteile an demselben Zweifamilienhaus erworben haben und jeder für seinen Miteigentumsanteil erhöhte Absetzungen nach § 7b EStG in Anspruch genommen hat.*)
VolltextIBRRS 2006, 2455
OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.06.2006 - 7 W 24/06
Streitwert einer Klage auf Duldung der Sperrung von Energiezählern und der Versorgungseinstellung wegen Zahlungsverzugs.
VolltextIBRRS 2006, 2453
OLG Celle, Urteil vom 09.08.2006 - 3 U 92/06
Fällt das nach § 90 Abs. 1 ZVG erworbene Eigentum des Ersteigerers eines Grundstücks durch Aufhebung des Zuschlags rückwirkend wieder dem ursprünglichen Eigentümer zu, so kommen wegen zwischenzeitlicher Verschlechterungen des Grundstücks Schadensersatzansprüche der ursprünglichen Eigentümer gemäß §§ 989, 990 BGB analog ab dem Zeitpunkt in Betracht, ab dem dem Ersteigerer eine begründete Beschwerde gegen den Zuschlag bekannt geworden ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 2444
VGH Hessen, Urteil vom 01.03.2006 - 5 UE 3392/04
Auf die Möglichkeit der Anlegung einer Zuwegunng über das an die Anbaustraße unmittelbar angrenzende vordere Grundstück kann für das Erschlossensein auch des hinteren Grundstücks nur dann verwiesen werden, wenn vorderes und hinteres Grundstück im Eigentum jeweils derselben Person oder Personenmehrheit stehen.*)
VolltextIBRRS 2006, 2417
OLG Köln, Urteil vom 24.07.2003 - 8 U 25/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2386
OLG Frankfurt, Urteil vom 17.09.2003 - 4 U 150/02
1. Zur Frage, ob ein Anwaltsnotar, der bei einem Anlagegeschäft als Treuhänder eingeschaltet wird, als Notar tätig geworden ist.*)
2. Der Notar verletzt seine Amtspflicht, wenn er mit der als Treuhänder übernommenen Mittelverwendungskontrolle den geworbenen Anlegern keine größere Sicherheit zu bieten vermag als ohne seine Verwahrungstätigkeit, weil eine ordnungsgemäße Mittelverwendungskontrolle nach dem Vertragswerk nicht gewährleistet ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 2377
KG, Urteil vom 23.10.2003 - 8 U 76/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2369
BGH, Beschluss vom 29.01.2004 - V ZR 244/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2353
BGH, Urteil vom 21.07.2006 - V ZR 252/05
Verkauft die öffentliche Hand ein Grundstück zum Zwecke der Ansiedlung von Familien zu günstigen Konditionen und vereinbart sie ein Wiederkaufsrecht, um die zweckentsprechende Nutzung des Grundstücks sicherzustellen und Bodenspekulationen zu verhindern, kann das Wiederkaufsrecht mehr als 30 Jahre nach seiner Begründung nicht mehr ausgeübt werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 2344
OVG Sachsen, Beschluss vom 23.06.2006 - 1 B 227/0
1. Durchgeführte Umbauten stehen der Annahme einer Denkmaleigenschaft nur entgegen, wenn dadurch ihre Identität aufgehoben worden ist.*)
2. Die Erteilung oder Versagung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung (oder Zustimmung) steht im pflichtgemäßen Ermessen der Denkmalschutzbehörde.*)
VolltextIBRRS 2006, 2338
OLG Köln, Urteil vom 28.06.2006 - 11 U 229/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2337
OLG Celle, Beschluss vom 20.07.2006 - 4 W 125/06
Im Grundbuch eintragungsfähig ist nur die Pfändung einer tatsächlich entstandenen Eigentümergrundschuld, was in der Form des § 29 GBO zu belegen ist. Die Eintragung der Pfändung einer künftigen Eigentümergrundschuld ist unzulässig.*)
VolltextIBRRS 2006, 2336
OLG Celle, Beschluss vom 04.07.2006 - 4 W 106/06
1. Die Vorschrift des § 130 Abs. 2 BGB ist auf die Beschränkung des Betroffenen in seiner Geschäftsfähigkeit durch Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts gemäß § 1903 BGB entsprechend anzuwenden.*)
2. Ein nach Abschluss des notariellen Grundstückskaufvertrags mit Auflassungserklärung angeordneter Einwilligungsvorbehalt nach § 1903 BGB berührt die Wirksamkeit der Einigung nicht und steht der Eigentumsumschreibung nicht entgegen.*)
VolltextIBRRS 2006, 2329
FG Hessen, Urteil vom 06.04.2006 - 3 K 1524/04
Zu Frage der Fortdauer der Einkunftserzielungsabsicht trotz vertragswidriger Weiternutzung durch Mieter und gleichzeitiger Veräußerungsabsicht bei Eigentümer.
VolltextIBRRS 2006, 2327
LG Coburg, Urteil vom 26.10.2005 - 21 O 375/05
1. Ein Rohrbruch setzt voraus, dass das Material des Rohres durch ein Loch oder einen Riss beschädigt ist.
2. Ein Leitungswasserschaden ist nur dann anzunehmen, wenn aus einem Rohr ausgetretenes Wasser Gegenstände des Versicherten beschädigt (beispielsweise bei Durchnässungsschäden).
3. Senkt sich das Leitungssystem des Versicherten lediglich ab, weil das Anschlussstück des WC zum Grundleitungsrohr nicht fachgerecht verbunden gewesen ist, stellt dies weder einen Rohrbruch noch einen Leitungswasserschaden dar.
VolltextIBRRS 2006, 2323
KG, Beschluss vom 30.05.2006 - 4 U 116/05
1. Zum Ausschluss von Ansprüchen auf Herausgabe von Mieteinnahmen gemäß § 11 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 16 Satz 3 VZOG.*)
2. Die Anwendbarkeit des § 11 VZOG setzt voraus, dass es kein Restitutionsverhältnis zwischen der öffentlichen Körperschaft und einem Dritten, an den der Vermögenswert später restituiert wird, gibt.*)
VolltextIBRRS 2006, 2320
LG Coburg, Urteil vom 02.06.2006 - 32 S 13/06
1. Ein Notwegerecht kann nur der beanspruchen, der andernfalls sein von einer öffentlichen Straße abgeschnittenes Grundstück nicht ordnungsgemäß nutzen kann.
2. Die ist nach strengen Maßstäben zu beurteilen; rein persönliche Bedürfnisse und Aspekte der Bequemlichkeit reichen nicht aus.
VolltextIBRRS 2006, 2319
OLG Bamberg, Beschluss vom 08.02.2006 - 1 U 241/05
1. Ein Rohrbruch setzt voraus, dass das Material des Rohres durch ein Loch oder einen Riss beschädigt ist.
2. Ein Leitungswasserschaden ist nur dann anzunehmen, wenn aus einem Rohr ausgetretenes Wasser Gegenstände des Versicherten beschädigt (beispielsweise bei Durchnässungsschäden).
3. Senkt sich das Leitungssystem des Versicherten lediglich ab, weil das Anschlussstück des WC zum Grundleitungsrohr nicht fachgerecht verbunden gewesen ist, stellt dies weder einen Rohrbruch noch einen Leitungswasserschaden dar.
VolltextIBRRS 2006, 2315
BGH, Urteil vom 28.03.2006 - XI ZR 239/04
Wer eine wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 RBerG i.V. mit § 134 BGB unwirksame notarielle Vollmacht erteilt hat, kann an einen vom Bevollmächtigten geschlossenen Darlehensvertrag gebunden sein, wenn dem Darlehensgeber zuvor eine Ausfertigung einer notariellen Grundschuldbestellungsurkunde, in der das Vorliegen einer Ausfertigung der Vollmacht vermerkt ist, zusammen mit einer Abschrift der Vollmacht zugegangen ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 2281
LG Aschaffenburg, Urteil vom 09.05.2006 - 1 O 127/05 ER
Setzen die Vertragsparteien eine Bebaubarkeit des verkauften Grundstücks mit einer Flachdachgarage an der Grundstücksgrenze voraus, obwohl dies baurechtlich nicht zulässig ist, greift ein vereinbarter Haftungsausschluss für Sachmängel nicht, wenn der Grundstückseigentümer die ihm bekannte Bebauungsbeschränkungen bewusst verschweigt.
VolltextIBRRS 2006, 2274
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2000 - 3 Wx 77/00
Eine in der Teilungserklärung nach dem Wohnungseigentumsgesetz vorgesehene Regelung zur Entziehung des Wohnungseigentums, die als Gründe der Entziehung u.a. nachbarrechtliche Störungen und "schwere persönliche Mißhelligkeiten" nennt, kann wegen mangelnder Bestimmtheit nicht ins Grundbuch eingetragen werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 2255
OLG Dresden, Urteil vom 21.06.1999 - 17 U 3693/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2248
BayObLG, Beschluss vom 05.08.1999 - 2Z BR 35/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2242
BGH, Beschluss vom 29.06.2006 - IX ZR 211/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2232
BayObLG, Beschluss vom 02.09.1999 - 2Z BR 116/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2214
OLG Köln, Urteil vom 29.10.1999 - 3 U 156/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2211
BGH, Urteil vom 29.06.2006 - IX ZR 119/04
1. Der Anspruch auf Ersatz schuldhaft nicht gezogener Nutzungen unterfällt nicht der Beschlagnahme im Wege der Zwangsverwaltung.*)
2. Die Befugnis des Zwangsverwalters, auch solche Ansprüche zu verfolgen, die sich aus einer rechtsgrundlosen Benutzung der der Zwangsverwaltung unterliegenden Sache sowie der Verletzung von Besitzrechten ergeben, erlischt, wenn die Zwangsverwaltung nach Erteilung des Zuschlags im Wege der Zwangsversteigerung aufgehoben wird.*)
VolltextIBRRS 2006, 2209
OLG Frankfurt, Urteil vom 08.06.2006 - 3 U 143/05
1. Voraussetzung des Vorliegens eines Überbaus ist es nach § 912 Abs. 1 BGB, dass der Eigentümer eines Grundstücks bei der Errichtung eines Gebäudes über die Grenze gebaut hat. Sind Feststellungen über die Absichten und Interessen des Erbauers nicht möglich, muss auf die objektiven Gegebenheiten zurückgegriffen werden, wobei diese auch die Vermutung rechtfertigen können, dass sie den Absichten des Erbauers entsprechen. Als objektive Kriterien kommen die wirtschaftliche Interessenlage, die Zweckbeziehung des überbauten Gebäudes und die räumliche Erschließung durch einen Zugang in Betracht. Maßgeblich sind bei einem älteren historischen Baukörper nach Art. 181 Abs. 1 EGBGB die tatsächlichen Verhältnisse bei Inkrafttreten des BGB.*)
2. Eine feste Verbindung des Überbaus mit dem überbauten Grundstück ist nicht erforderlich; es genügt eine Nutzung des Nachbargrundstücks im Luftraum über der Erdoberfläche. Das Bestehen einer festen Verbindung zum Nachbargrundstück ist aber auch nicht schädlich. Auf die Frage, ob der Baukörper im Sinne eines wesentlichen Bestandteils (§ 94 BGB) mit dem überbauten Grundstück verbunden ist, kommt es nicht an.*)
3. Eine sinngemäße Anwendung der §§ 912 ff. BGB erfolgt auch dann, wenn das Grundstück, das überbaut wurde, sowie das Grundstück, von dem aus der Überbau erfolgt ist, zunächst in einer Hand gewesen sind, also ein sog. Eigengrenzüberbau vorliegt. Beim Eigengrenzüberbau ist der Eigentümer der in Betracht kommenden Grundstücke nicht an die zuvor bestehende Zuordnung der Gebäudesubstanz zu einem bestimmten Grundstück gebunden. Die Folgen eines Überbaus können abweichend von § 912 BGB und in Abänderung der ursprünglich vorgenommenen Zuordnung des Erbauers bestimmt werden. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Zuordnung des Überbaus ist deshalb beim Eigengrenzüberbau derjenige, in dem die vom Überbau betroffenen Grundstücke in verschiedene Hände gelangt sind.*)
VolltextIBRRS 2006, 2206
OLG Brandenburg, Urteil vom 12.07.2006 - 4 U 48/04
Zur Herausgabe und Räumung einer Nachbargarage sowie eines Grundstücksteils aufgrund Vereinbarung.
VolltextIBRRS 2006, 2178
OLG Hamm, Urteil vom 08.07.2005 - 26 U 11/05
1. Verpflichtet sich der Veräußerer, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten, richtet sich das Gewährleistungsrecht für eventuelle Mängel nach Werkvertragsrecht, da sich der Veräußerer verpflichtet hat, auf dem Grundstück das Bauwerk zu errichten.
2. Dass der Veräußerer von allen Miteigentümern des im Gemeinschaftseigentum stehenden Grundstück in einem anderen Verfahren u.a. auf Minderung in Anspruch genommen haben, führt in der Regel nicht dazu, dass die klagenden Miteigentümer, die nur einen Teil der Eigentumsgemeinschaft ausmachen, die Rückabwicklung des Kaufvertrages gemäß § 635 BGB a.F. nicht mehr verfolgen dürfen, da sie nicht an die Entscheidung der Eigentümergemeinschaft gebunden sind. Eine solche Bindung ist nur gegeben im Verhältnis der Minderung zum Schadensersatz, der nicht auf Rückgängigmachung des Erwerbsvertrages gerichtet ist.
3. Ist der Schadensersatz jedoch auf Rückgängigmachung des Vertrages gerichtet, ist die Ausübung der Rechte hinsichtlich des gemeinschaftlichen Eigentums nicht beeinträchtigt, da dieser Anspruch lediglich das individuelle Vertragsverhältnis zwischen den Parteien betrifft. Anstelle des Wohnungseigentümers, der aus der Gemeinschaft ausscheidet, tritt im Falle der Rückabwicklung dann wieder der Veräußerer.
VolltextIBRRS 2006, 2175
BGH, Urteil vom 23.06.2006 - V ZR 147/05
1. Ein Mangel an Urteilsvermögen liegt nicht vor, wenn der Betroffene nach seinen Fähigkeiten in der Lage ist, Inhalt und Folgen eines Rechtsgeschäfts sachgerecht einzuschätzen, diese Fähigkeiten aber nicht oder nur unzureichend einsetzt und deshalb ein unwirtschaftliches Rechtsgeschäft abschließt.*)
2. Jeder Prozesspartei steht das Recht zu, den Sachverständigen zu seinem schriftlichen Gutachten mündlich zu befragen und ihm dabei die Fragen vorzulegen, die sie zur Aufklärung der Sache für erforderlich hält.
VolltextIBRRS 2006, 2144
VG Gießen, Beschluss vom 21.09.2005 - 8 G 2135/05
1. Eine einstweilige Anordnung, mit der sich ein Nachbar als Antragsteller gegen Lärmimmissionen eines Spielplatzes wendet, kann nur dann ergehen, wenn das objektivierte Ausmaß der Lärmimmissionen zureichend geklärt ist und vom Antragsteller im Rahmen des Eilverfahrens entsprechend dargestellt wird.*)
2. Die Nutzungsuntersagung des Betriebes eines Spielplatzes wegen Lärms kommt nur dann in Betracht, wenn Maßnahmen zur Verminderung der Lärmimmissionen ohne Erfolg blieben oder keinen Erfolg versprächen.*)
VolltextIBRRS 2006, 2143
BGH, Urteil vom 30.06.2006 - V ZR 148/05
1. Ob mündlich Besprochenes, auf das in einer notariellen Urkunde Bezug genommen wird, beurkundungsbedürftig war, lässt sich grundsätzlich nur beurteilen, wenn sein Inhalt bekannt ist.*)
2. Ein bislang unberücksichtigter Nichtigkeitsgrund - hier: Formunwirksamkeit - stellt auch dann einen neuen rechtlichen Gesichtspunkt dar, wenn die Wirksamkeit des Vertrages zuvor unter einem anderen Aspekt - hier: Sittenwidrigkeit - in Zweifel gezogen worden ist.*)
3. Zu den neuen Angriffs- und Verteidigungsmitteln, die zuzulassen sind, wenn das Berufungsgericht seine Entscheidung auf einen von dem Gericht des ersten Rechtszuges übersehenen oder erkennbar für unerheblich gehaltenen Gesichtspunkt stützt, gehört auch die Geltendmachung neuer Gegenrechte. Ob es der Partei möglich gewesen wäre, das Gegenrecht bereits in erster Instanz vorzubringen, ist unerheblich.*)
VolltextIBRRS 2006, 2135
OLG München, Urteil vom 10.11.2005 - 6 U 5164/04
1. Wer die von einem Dritten als Grundschuldgläubiger ausgestellte Löschungsbewilligung an den Eigentümer des Pfandobjekts weitergibt, welcher hierauf die Löschung des Grundpfandrechts erwirkt, ist hinsichtlich der vom Empfänger erlangten Befreiung des Grundstücks von der Belastung nicht Leistender i.S.d. § 812 Abs. 1 Var. 1 BGB. Leistender ist vielmehr der Grundschuldgläubiger.*)
2. Eine Vermögensverschiebung, welche nicht in ein subjektives Recht des Betroffenen eingreift, sondern lediglich seinen schuldrechtlichen Anspruch vereitelt, kann nicht im Wege der Eingriffskondiktion nach § 812 Abs. 1 Var. 2 BGB ausgeglichen werden. In diesem Fall kommt jedoch ein Bereicherungsanspruch nach § 816 Abs. 2 BGB in Betracht.*)
VolltextIBRRS 2006, 2131
KG, Urteil vom 21.09.2004 - 4 U 62/03
Verpflichtet sich eine Bank zur Freistellung einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung von der Haftung für eine Globalgrundschuld gegen Zahlung des auf den Grundstücksanteil entfallenden und konkret bezifferten Teilbetrages des Kaufpreises, der nach den Bestimmungen des Kaufvertrages auf ein bei ihr geführtes Konto zu zahlen ist, muss sie sich Zahlungen des Erwerbers, die dieser auf den Baupreis unmittelbar an den Verkäufer erbringt auch dann nicht zurechnen lassen, wenn damit im Verhältnis zum Verkäufer eine vollständige Tilgung des Kaufpreises eingetreten ist. Es ist Sache des Kaufvertrages die Reihenfolge der Zahlungen auf Grundstücks- und Baukostenanteil zweifelsfrei zu regeln. Etwaige Unklarheiten insoweit fallen nicht der finanzierenden Bank zur Last.*)
VolltextIBRRS 2006, 2127
OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.03.2005 - 20 W 307/04
1. In der Auflassung liegt in der Regel die Ermächtigung zur Weiterveräußerung auch ohne vorherige Eintragung des Auflassungsempfängers.*)
2. Eine stillschweigende Bestimmung im Sinn des § 16 Abs. 2 GBO ist auf Grund des rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs anzunehmen zwischen dem Antrag auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung und einer zur Finanzierung des Erwerbs bewilligten Grundschuld.*)
3. Die Verfügungsbefugnis eines Bewilligenden muss bis zum Vollzug der Eintragung vorliegen, was vom Grundbuchamt ungeachtet des formellen Konsensprinzips zu überprüfen ist.*)
4. Die Anordnung nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO, dass die Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, hat die Wirkung eines allgemeinen Verfügungsverbotes.*)
5. Die Schutzwirkung des § 878 BGB setzt voraus, dass alle materiell-rechtlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen, insbesondere die Genehmigungen Dritter, vor Eintritt der Verfügungsbeschränkung bereits vorliegen.*)
VolltextIBRRS 2006, 2124
OLG Frankfurt, Urteil vom 30.09.2005 - 19 U 18/05
1. Beim Bestehen einer Spartenerkundungspflicht ist diese verletzt, wenn die Lage der Leitungen nur äußerst vage mitgeteilt sowie darauf hingewiesen wird, dass keine präzisen Pläne existieren, und der Bauleistungserbringer sich nicht selbst durch Freilegung einen Überblick verschafft, wenn dies ohne große Umstände möglich ist.
2. In einem solchen Falle trifft den Auftraggeber der Bauleistung im Schadensfall nicht einmal ein Mitverschulden nach § 254 BGB.
3. Das Gestatten einer Leitungsdurchführung über das Nachbargrundstück durch den Nachbarn begründet ein vertragliches oder jedenfalls quasivertragliches Schuldverhältnis, das über ein bloßes Nachbarschaftsverhältnis hinausgeht, weshalb § 278 BGB anwendbar sein kann.
VolltextIBRRS 2006, 2121
BFH, Urteil vom 26.04.2006 - II R 58/04
Die FÄ sind nicht berechtigt, die für die Bedarfsbewertung von Rohbauland maßgebenden Bodenrichtwerte aus den von den Gutachterausschüssen für erschließungsbeitragsfreies Bauland mitgeteilten Bodenrichtwerten abzuleiten (Abweichung von R 160 Abs. 2 Sätze 1 und 7 ErbStR 2003).*)
VolltextIBRRS 2006, 2118
BGH, Urteil vom 23.03.2006 - IX ZR 134/04
1. Hat ein Gläubiger einstweiligen Rechtsschutz durch ein im Grundbuch eingetragenes Verfügungsverbot erwirkt, das sich als von vornherein nicht gerechtfertigt erweist, entfällt die Ursächlichkeit dieses Vorgehens für einen Schaden des Verfügungsbeklagten nicht dadurch, dass ein Notar den Vorrang einer im Grundbuch eingetragenen Vormerkung verkennt.*)
2. Der Schadensersatzanspruch aus § 945 ZPO kann durch Mitverschulden des Verfügungsbeklagten gemindert sein oder ganz entfallen, wenn er dem Verfügungskläger schuldhaft Anlass gegeben hat, um einstweiligen Rechtsschutz nachzusuchen. Die Übertragung des letzten nennenswerten Vermögensteils eines illiquiden Schuldners auf einen nahen Angehörigen kann aus der Sicht eines Gläubigers einen solchen Anlass darstellen.*)
VolltextIBRRS 2006, 2105
BGH, Urteil vom 29.06.2006 - V ZR 4/06
Die Kosten außergewöhnlicher Erhaltungsmaßnahmen hat der Berechtigte dem Verfügungsberechtigten analog § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG zu erstatten, soweit sie nicht durch Mieteinnahmen gedeckt sind. Ersatzfähige Kosten können allerdings bei außergewöhnlichen Erhaltungsmaßnahmen nicht entstehen, die aufgrund eines förmlichen Baugebots nach § 177 BauGB oder ohne ein solches Baugebot unter den Bedingungen des § 3 Abs. 3 Satz 5 VermG durchgeführt werden.
VolltextIBRRS 2006, 2100
OLG Rostock, Beschluss vom 28.04.2006 - 7 U 48/06
Wird die Auflassung vor dem Notar bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile erklärt, so ist sie auch dann materiell-rechtlich wirksam, wenn die Beurkundung formnichtig ist.
VolltextIBRRS 2006, 2099
KG, Urteil vom 29.04.2005 - 7 U 136/04
Ist das Eigentum des Klägers ist mit dem Wohnrecht des Beklagten dinglich belastet, hat er die Lasten des Grundstückes als Alleineigentümer auch allein zu tragen. Etwas anderes kann sich nur dann ergeben, wenn die Parteien im Begleitschuldverhältnis eine Übernahme verbrauchabhängiger oder auch nicht verbrauchabhängiger Kosten durch den Berechtigten vereinbaren, was ggf. auch konkludent erfolgen kann.*)
VolltextIBRRS 2006, 2097
OLG Frankfurt, Urteil vom 27.01.2005 - 14 U 104/04
Zur Leistungsfreiheit des Gebäudeversicherers bei einer Obliegenheitspflichtverletzung des Versicherungsnehmers (hier: mangels Kontrolle ausgefallene Heizung).*)
VolltextIBRRS 2006, 2092
OLG Brandenburg, Urteil vom 12.07.2006 - 3 U 220/05
1. Die Einrede der kapitalersetzenden Nutzungsüberlassung steht dem Insolvenzverwalter über das Vermögen der Gesellschaft gegenüber dem Insolvenzverwalter über das Vermögen des Gesellschafters nicht zu (Fortführung BGH Urteil vom 7. Dezember 1998 - II ZR 382/96 = BGHZ 140,147; BGH, Urteil vom 31. 1. 2000 - II ZR 309/98: NZG 2000, 371).
2. Hatte der Schuldner als Vermieter einer Immobilie oder von Räumen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen über die Mietforderung für die spätere Zeit durch eine wie eine rechtsgeschäftliche Stundungsabrede wirkende kapitalersetzenden Nutzungsüberlassung verfügt, dann ist diese Verfügung nur wirksam, soweit sie sich auf die Miete für den zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens laufenden Kalendermonat bezieht, vgl. § 110 I InsO (Fortführung BGH Urteil vom 7. Dezember 1998 - II ZR 382/96 = BGHZ 140,147; BGH, Urteil vom 31. 1. 2000 - II ZR 309/98: NZG 2000, 371).
3. Ist der Mieter ohne Rücksicht auf den weiteren bestehenden Mietvertrag endgültig, ausgezogen und hat keine Miete mehr gezahlt und vermietet der Vermieter daraufhin das Mietobjekt zu einem niedrigeren Mietzins weiter, der dem erzielbaren Marktpreis entspricht, so bleibt der Mieter verpflichtet, die Mietdifferenz zu zahlen (Anschluss an BGH-Urteil vom 31.03.1993 – XII ZR 198/91 = BGHZ 122, 163; Urteil vom 22.12.1999 – XII ZR 339/97 = NJW 2000, 1105).
4. Der Vermieter muss sich in diesem Fall auf die geltend gemachte vertragliche Miete diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er durch die Weitervermietung der Mietsache erlangt hat (Anschluss an BGH-Urteil vom 31.03.1993 – XII ZR 198/91 = BGHZ 122, 163; Urteil vom 22.12.1999 – XII ZR 339/97 = NJW 2000, 1105).
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