Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Immobilien

5129 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IBRRS 2006, 1952
ImmobilienImmobilien
Entschädigung für Wertminderung

BFH, Urteil vom 02.06.2005 - II R 6/04

1. Bei einem zur Abwendung einer Enteignung geschlossenen Grundstückskaufvertrag über einen Teil eines Betriebsgrundstücks gehören neben dem Kaufpreis auch Entschädigungsleistungen, die dem Verkäufer zum Ausgleich für Vermögensnachteile infolge der Grundstücksveräußerung (insbesondere für eine Betriebseinschränkung oder -verlegung) gezahlt werden, zur Gegenleistung nach § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG.*)

2. § 9 Abs. 1 Nr. 7 Satz 2 GrEStG nimmt ausschließlich die besondere Entschädigung für eine Wertminderung der nicht enteigneten Grundstücke von der als Gegenleistung anzusetzenden Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer aus. Keine Wertminderung der nicht enteigneten Grundstücke sind Vermögensnachteile, die an anderen Vermögensgütern des Veräußerers eintreten.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1951
GewerberaummieteGewerberaummiete
Unentgeltliche nichtunternehmerische Tätigkeit

BFH, Urteil vom 07.07.2005 - V R 78/03

1. Wenn der Erwerber einer verpachteten Gewerbe-Immobilie, der anstelle des Veräußerers in den Pachtvertrag eingetreten ist, anschließend wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten des Pächters auf Pachtzinszahlungen verzichtet und mit dem Pächter vereinbart, dass die Zahlungen wieder aufzunehmen sind, wenn sich die finanzielle Situation des Pächters deutlich verbessert, kann in der Regel nicht bereits eine unentgeltliche nichtunternehmerische Tätigkeit angenommen werden.*)

2. Auch eine derartige Übertragung einer verpachteten Gewerbe-Immobilie kann eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1 a UStG sein.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1945
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Regressverzicht des Gebäudeversicherers zu Gunsten Mieter

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.02.2006 - 5 U 109/05

Zur Frage, ob auch dann von einem Regressverzicht des Gebäudeversicherers zugunsten des Mieters auszugehen ist, wenn dieser im konkreten Schadensfall Deckungsschutz seiner Haftpflichtversicherung genießt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1942
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Ausbauhaus: Individualvertragliche Gewährleistungsbeschränkung

OLG Koblenz, Urteil vom 20.04.2004 - 3 U 1102/03

1. Bei der Veräußerung eines gerade errichteten Ausbauhauses ist auf die vorhandene Bausubstanz Werkvertragsrecht anwendbar.

2. Auch in einem Individualvertrag, in welchem ein Ausbauhaus veräußert wird, ist eine Freizeichnung des Veräußerers von gegen ihn gerichteten Gewährleistungsansprüchen nur dann wirksam, wenn die einschneidenden Rechtsfolgen einer solchen Freizeichnung vorher zwischen den Vertragsparteien eingehend erörtert wurden und der Erwerber darüber hinaus hierüber nachhaltig vom Notar belehrt wurde.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1936
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Gebäudeversicherung - Kein Beratungsbedürfnis bei Unterstützung durch Architekt

OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.01.2006 - 5 U 197/05-16

Ein Beratungsbedürfnis des Versicherungsnehmers in Bezug auf den Versicherungswert besteht nicht, wenn ihn ein Architekturbüro im Auftrag des Versicherungsnehmers dem Versicherer mitteilt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1931
ImmobilienImmobilien
Ermittlung d. Verkehrswerts auch mittels Bodengutachten?

BGH, Beschluss vom 18.05.2006 - V ZB 142/05

Besteht bei einem Grundstück ein ernstzunehmender Altlastenverdacht, muss das Vollstreckungsgericht bei der Verkehrswertermittlung den Verdachtsmomenten nachgehen und alle zumutbaren Erkenntnisquellen über die Bodenbeschaffenheit nutzen. Kosten für ein Bodengutachten sind jedenfalls dann aufzuwenden, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zu den Auswirkungen stehen, die das Gutachten auch angesichts der Aussagekraft vorhandener Unterlagen auf den festzusetzenden Verkehrswert haben kann.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1927
ImmobilienImmobilien
Hausverkauf unter arglistigem Verschweigen von Mängeln

OLG Brandenburg, Urteil vom 31.05.2006 - 4 U 216/05

1. Wesentliche Mängel der Kaufsache darf der Verkäufer grundsätzlich nicht verschweigen. Es besteht jedoch eine Offenbarungspflicht hinsichtlich solcher Mängel der Kaufsache nicht, die einer Besichtigung zugänglich bzw. ohne weiteres erkennbar sind (BGH, NJW-RR 2003, 772; BGH, NJW-RR 1994, 907; BGH, NJW-RR 1990, 847 f; BGH, Urteil vom 12.04.2002, V ZR 302/00). Eine Aufklärung über diese Mängel kann der Käufer nach der Verkehrsauffassung nicht erwarten, weil er sie bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (BGH, NJW-RR 1994, 907).

2. Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst nicht nur ein Handeln des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH, NJW 2001, 2326, 2327).

3. Eine vertragliche Zusicherung kann den Arglistvorwurf begründen, wenn sie zwar nicht bewusst den Tatsachen widerspricht, jedoch ohne jede sachliche Grundlage abgegeben und dieser Umstand dem Vertragspartner gegenüber verschwiegen wird.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1911
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Geb.-Steitwert: Zustimmung auf Löschung dingl. Wohnrechrecht

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.05.2006 - 19 W 16/06

Der Gebührenstreitwert einer Klage auf Zustimmung zur Löschung eines im Grundbuch eingetragenen dinglichen Wohnrechts richtet sich nach dem Löschungsinteresse des Klägers. Sofern das dingliche Wohnrecht nicht einem mietähnlichen Dauerwohnrecht gleichkommt, ist das Löschungsinteresse in Anlehnung an § 9 ZPO zu schätzen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1902
ImmobilienImmobilien
Einwendungen gegen die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts

BGH, Beschluss vom 28.04.2006 - BLw 32/05

1. Für die Entscheidung über Einwendungen gegen die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts durch das Siedlungsunternehmen, die sich darauf gründen, dass die Genehmigung nicht nach § 9 GrdstVG zu versagen gewesen wäre, kommt es auf die Verhältnisse in dem in § 6 Abs. 3 GrdstVG für die Ausübung des Vorkaufsrechts bestimmten Zeitpunkt an. Die Vertragsparteien können das ausgeübte Vorkaufsrecht nicht dadurch zu Fall bringen, dass sie erst im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens die Voraussetzungen schaffen, aus denen der Versagungsgrund ausgeräumt werden kann (Fortführung von Senat, Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 2/98, NJW-RR 1998, 1472, 1473 sowie Beschl. v. 26. April 2000, BLw 24/01, veröffentlicht in juris).*)

2. Das Erwerbsinteresse eines aufstockungsbedürftigen Landwirts begründet grundsätzlich einen Versagungsgrund gegen den Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks durch einen Nichtlandwirt, der nur durch konkrete, in absehbarer Zeit zu verwirklichende Absichten und Vorkehrungen des Erwerbers ausgeräumt werden kann, aus denen sich ergibt, dass die beabsichtigte Veräußerung an ihn Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur nicht widerspricht. Das gilt für die von dem Erwerber vorgetragenen Absichten zur Aufnahme einer eigenen Landwirtschaft wie zu anderen förderungsfähigen nichtlandwirtschaftlichen Maßnahmen in gleicher Weise.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1871
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Grundstücksbezogene Abgabe: Streitwert der Anfechtungsklage

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.03.2006 - 9 E 1367/05

Wenden sich Miteigentümer in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit im Wege der Anfechtungsklage gegen einen grundstücksbezogenen Abgabenbescheid, so ist der Streitwert unter Berücksichtigung einer Gesamtschuldnerschaft auf den höchsten Geldleistungsbetrag festzusetzen, auf den der Bescheid mit seinen Regelungen gerichtet ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1848
ImmobilienImmobilien
Schadensersatz bei Gebäudeschäden durch Tausalz?

OLG Jena, Urteil vom 31.05.2006 - 4 U 218/05

1. Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht besteht grundsätzlich die Pflicht, bei allgemeiner Glätte die innerörtlichen Fahrbahnen der Straßen von Schnee und Eis zu beräumen und mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen. Diese Streupflicht gilt auch für (innerörtliche) Gehwege, auf denen ein nicht unbedeutender Verkehr stattfindet.*)

2. Dabei kann der Straßenbaulastpflichtige - die Gemeinde - grundsätzlich zwischen den verschiedenen Streumitteln das ihm geeignet erscheinende Mittel frei auswählen. Eine Pflicht, diese Auswahl auf Splitt zu beschränken, wenn Tausalz durch die Verbindung mit Schmelzwasser aus Sandstein gefertigte Haussockel der Anlieger gefährdet, besteht jedenfalls dann nicht, wenn das Tausalz verwendungsgerecht auf den Straßenbelag aufgebracht wird.*)

3. Mangels rechtswidrigen Handelns der streupflichtigen Gemeinde besteht dann auch keine Haftung gegenüber den Hauseigentümern wegen der mit dem abfließenden Schmelzwasser, in dem das Tausalz gelöst wird, aus immissionsrechtlichen Gesichtspunkten auf ihr Sacheigentum einwirkenden Gefahr, weil bei ortsüblicher Streuung jeder Anlieger situationsbedingt solche ein bestimmtes zumutbares Maß nicht überschreitende Beeinträchtigungen hinnehmen muss. Das gilt sowohl für den immissionsrechtlichen Anspruch aus § 906 BGB als auch für den Entschädigungsanspruch aus enteignendem Eingriff.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1841
ImmobilienImmobilien
Löst Vereinbarung eines Besitzkonstituts Verjährungsbeginn aus?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.05.2006 - 9 U 135/05

Kommt es zunächst wegen der Vereinbarung eines langfristigen Erbbaurechts nicht zur förmlichen Übergabe des verkauften Grundstücks, so ist zumindest dann, wenn dem Erwerber die Möglichkeit der Prüfung des Grundstück eingeräumt und diese sogar wahrgenommen wird, bereits in der Vereinbarung eines Besitzkonstituts die den Verjährungsbeginn auslösende Übergabe zu sehen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1840
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit einer Grundstücksrestitution

LG Dresden, Urteil vom 30.05.2006 - 4 S 391/05

Die privatrechtsgestaltende Wirkung eines Rückübertragungsbescheides beginnt bei Rücknahme einer Anfechtungsklage gegen die Restitution ex nunc und wirkt nicht auf den Zeitpunkt der Bestandskraft des Restitutionsbescheides zurück.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1809
ImmobilienImmobilien
Pachtrecht - Streitwert eines gerichtl. Antrags gegen einen Umlegungsbeschluss

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.02.2006 - 21 W 1/06 Baul

Das für den Streitwert maßgebliche Rechtsschutzinteresse eines an der Umlegung beteiligten Grundstückspächters kann nicht in Anlehnung an den Grundstückswert mit 20 % des Wertes der eingeworfenen Fläche bewertet werden. Maßgeblich ist der Wert des Nutzungsrechtes, der bei Miet- und Pachtverträgen gem. § 41 GKG dem einjährigen Entgelt entspricht.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1808
ImmobilienImmobilien
Kann Grundbuchamt erneut Beglaubigung einer öff. Urkunde verlangen?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.03.2006 - 20 W 21/05

1. Die Form des § 29 GBO bleibt auch dann gewahrt, wenn eine Textänderung in einer öffentlich beglaubigten Urkunde nachträglich durch den Unterzeichnenden selbst oder mit seinem Einverständnis durch einen Dritten vorgenommen wird. Da die Vermutung des § 440 ZPO aber für die Textänderung nicht gilt, obliegt es der freien Beweiswürdigung durch das Grundbuchamt, ob die nachträgliche Textänderung von dem Unterzeichnenden bzw. mit dessen Einverständnis vorgenommen wurde.*)

2. Nur wenn die unberechtigte Vornahme der Textänderung offensichtlich ist oder hierfür sicherer Anhaltspunkte vorliegen, kann das Grundbuchamt die erneute Unterzeichnung und Beglaubigung der berichtigten Erklärung verlangen.*)

3. Maßgeblich für die Beurteilung, ob das Grundbuchamt durch die Unterlassung einer solchen Zwischenverfügung gegen § 29 GBO verstoßen hat mit der möglichen Folge der Eintragung eines Amtswiderspruchs, ist die Sachlage im Zeitpunkt der auf Grund der veränderten Erklärung vorgenommenen Eintragung.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1803
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kein Koppelungsverbot, wenn Dritter Honorar zahlt

BGH, Urteil vom 27.04.2006 - VII ZR 291/04

Das Koppelungsverbot greift grundsätzlich nicht ein, wenn ein Käufer ein Grundstück von einem Architekten erwirbt und sich ein Dritter aus Eigeninteresse an dem Verkaufsgeschäft verpflichtet, Honorar an den Architekten zu zahlen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1788
ImmobilienImmobilien
Anspruch auf Zustimmung zur Löschung einer nachrangigen Vormerkung

OLG Zweibrücken, Urteil vom 27.04.2006 - 4 U 55/05

Ein Auflassungsvormerkungsberechtigter kann vom Berechtigten einer weiteren, nachrangigen Vormerkung eine Zustimmung zur Löschung der nachrangigen Vormerkung erst verlangen, wenn er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1783
ImmobilienImmobilien
Übernahme von Erschließungsbeiträgen durch Veräußerer

OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.04.2006 - 4 U 377/05

Verpflichtet sich ein Grundstücksveräußerer zur Tragung aller Erschließungs- und Anliegerbeiträge aufgrund bereits durchgeführter Maßnahmen, so hat er den Erwerber auch dann von der Zahlungspflicht gegenüber der Kommune freizustellen, wenn die Beitragserhebung wegen nachträglicher Satzungsänderung erst viele Jahre nach Vertragsschluss erfolgt. Der Veräußerer kann sich weder auf § 242 BGB berufen, noch auf den Umstand, dass gegen den Beitragsbescheid Widerspruch eingelegt wurde.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1766
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Auslegung einer Kaufoption für das Grundstück in einem Mietvertrag

BGH, Urteil vom 12.05.2006 - V ZR 97/05

Die durch einen Vorvertrag begründete Verpflichtung zum Abschluss eines Vertrages führt in einem gerichtlichen Verfahren um den Inhalt des abzuschließenden Vertrages dazu, dass jede Partei des Vorvertrags berechtigt ist, die Erfüllung der übernommenen Verpflichtung durch Klage auf Abgabe einer von ihr formulierten Vertragserklärung zu verlangen. Sache der beklagten Partei ist es sodann, einen möglichen Gestaltungsspielraum einwendungsweise durch konkrete Alternativvorschläge geltend zu machen. Unterlässt sie dies, ist die Klage begründet, wenn die von dem Kläger formulierten Regelungen des abzuschließenden Vertrages den Vorgaben des Vorvertrages, dessen Auslegung sowie Treu und Glauben entsprechen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1759
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Bürgschaft für künftige Ansprüche aus Grundstücks-Rekultivierung

OLG Celle, Urteil vom 07.06.2006 - 3 U 1/06

Die durch die Verlängerung einer Abbaugenehmigung entstehende zeitliche Verzögerung verletzt nicht das Verbot der Fremddisposition des § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB, wenn der Bürge eine unbefristete Bürgschaft auch für künftige Ansprüche aus der Rekultivierung des Grundstücks übernommen hat.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1726
ImmobilienImmobilien
Auslegung einer materiell unwirksamen Rangrücktrittsvereinbarung

OLG München, Beschluss vom 14.03.2006 - 32 Wx 31/06

Eine mangels Voreintragung des zurücktretenden Berechtigten materiell unwirksame Rangrücktrittsvereinbarung nach § 880 BGB kann eine wirksame Rangbestimmung im Sinne des § 45 Abs. 3 GBO enthalten.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1725
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Bekanntgabe der Beitragspflicht für Kanalnetz gegenüber Eigentümer

BGH, Urteil vom 09.02.2006 - IX ZR 151/04

Der Bescheid über einen Herstellungsbeitrag zur anteilmäßigen Finanzierung der Investitionskosten der öffentlichen Entwässerungsanlagen ist nicht dem Zwangsverwalter, sondern dem Grundstückseigentümer bekannt zu geben.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1719
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Erfüllungsrückstand bei zeitweiser Freistellung von Mietzahlungen

BFH, Urteil vom 05.04.2006 - I R 43/05

Eine (im schwebenden Geschäft zu passivierende) Verbindlichkeit aus Erfüllungsrückstand setzt voraus, dass die ausstehende Gegenleistung die erbrachte Vorleistung "abgelten" soll und ihr damit synallagmatisch zweckgerichtet und zeitlich zuordenbar ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1701
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Erbbaurecht - Bewertung eines Erbbaurechts mit echter Wertsicherungsklausel

OLG München, Beschluss vom 08.02.2006 - 32 Wx 10/06

1. Enthält ein Vertrag über die Bestellung eines Erbbaurechts eine echte Wertsicherungsklausel, ist bei der Bewertung des Erbbaurechts, ein Zuschlag zum 25-fachen Erbbauzins, der sich an den voraussichtlichen Erhöhungen nach dem Vertrag des jährlichen Erbauzinses während 25 Jahren orientiert. Die Zugrundelegung einer jährlichen Teuerung zwischen 1,4 und 2,3 % ist aus Rechtsgründen derzeit nicht zu beanstanden.*)

2. Ist nämlich der der Grundstückseigentümer mit dem Vorkaufberechtigten am Erbbaurecht identisch, ist die Wahrscheinlichkeit einer Ausübung des Vorkaufsrechtes nach den getroffenen vertraglichen Regelungen und den tatsächlichen Umständen gegenüber durchschnittlichen Fällen nicht so deutlich verringert, dass aus Rechtsgründen ein Abweichen vom Regelgeschäftswert des § 20 Abs. 2 KostO geboten ist.*)

3. Geben die Vertragsparteien im Vertrag einen höheren Grundstückswert an, als sich aus den Bodenrichtwerten ergeben würde, ist dieser bei der Bewertung in der Regel maßgebend.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1700
ImmobilienImmobilien
Gutgläubiger Erwerb i. ehem. Volkseigentum stehenden Grundstücks

BGH, Urteil vom 05.05.2006 - V ZR 236/05

1. Art. 233 § 7 Abs. 1 EGBGB ordnet den Fortbestand der Verfügungsbefugnis des Veräußerers nicht an, sondern setzt die Verfügungsbefugnis voraus. Die Befugnis folgt nur bei wirksam entstandenem Volkseigentum aus Art. 233 § 2 Abs. 2 EGBGB (Bestätigung von Senatsurt. v. 27. November 1998, V ZR 180/97, VIZ 1999, 161, 163).*)

2. Die aus § 8 VZOG in der vor dem 22. Juli 1997 geltenden Fassung folgende Buchposition der verfügungsbefugten Stelle nimmt am öffentlichen Glauben des Grundbuchs teil und führt unter den Voraussetzungen des § 892 BGB zum gutgläubigen Erwerb von zu Unrecht als volkseigen gebuchten Grundstücken (Fortführung der Senatsurt. v. 19. Juni 1998, V ZR 356/96, VIZ 1998, 519, 521, und v. 23. Januar 2004, V ZR 205/03, VIZ 2004, 362, 363)*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1688
ImmobilienImmobilien
Insolvenzfestigkeit des gesetzlichen Löschungsanspruchs

BGH, Urteil vom 09.03.2006 - IX ZR 11/05

1. Die allgemein für die Vormerkungsfähigkeit künftiger Ansprüche erforderlichen Voraussetzungen gelten auch für den gesetzlichen Vormerkungsschutz des nachrangigen Grundschuldgläubigers.*)

2. Der gesetzliche Löschungsanspruch des nachrangigen Grundschuldgläubigers ist nicht insolvenzfest, wenn die vorrangige Sicherungsgrundschuld zwar zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr valutiert ist, das Eigentum an dem Grundstück und die Grundschuld jedoch zu diesem Zeitpunkt noch nicht zusammengefallen sind.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1680
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Umfang der Arglisthaftung wegen Feuchtigkeitsschäden

OLG Koblenz, Urteil vom 24.05.2006 - 5 U 1588/05

1. Neben den Sanierungskosten schuldet der Verkäufer eines feuchten Hauses dem Käufer auch dessen Mietausfallschaden, soweit dieser nicht durch zumutbare Maßnahmen verhindert werden konnte.*)

2. Der geschädigte Käufer hat kein schützenswertes Interesse, das erworbene Objekt bis zur Beweiserhebung im Hauptsacheverfahren leer stehen zu lassen. Zur Schadensminderung ist er vielmehr verpflichtet, die vorhandenen Mängel und deren Ursache alsbald durch ein selbständiges Beweisverfahren zu klären. Anschließend hat der Käufer die gebotenen Sanierungsmaßnahmen und die Neuvermietung zu veranlassen.*)

3. Der Umfang des Schadensersatzanspruchs des Käufers ist nicht durch die Behauptung des Verkäufers in Frage gestellt, das Objekt sei trotz seiner Mängel erheblich werthaltiger gewesen als der vereinbarte Kaufpreis.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1677
ImmobilienImmobilien
Eigentumserwerb am Grundstück kraft kirchlichem Patronatsrecht

OLG Brandenburg, Urteil vom 19.04.2006 - 4 U 169/05

1. Es muss für die kirchliche Widmung ein Willensakt erkennbar sein, der einem für den weltlichen Rechtsverkehr unverzichtbaren Mindeststandard von Bestimmtheit und Objektivierbarkeit genügt. Erst durch diesen Rechtsakt wird eine Sache zu einer öffentlichen bzw. kirchlichen Sache im Rechtssinne.

2. Da öffentliches Sachenrecht bloßes Statusrecht ist, bedarf die kirchliche Widmung außerdem der Zustimmung des Eigentümers, soweit der zu widmende Gegenstand nicht im Eigentum der widmenden Religionsgemeinschaft steht. Ausreichend ist ein formloses Einverständnis des Eigentümers, ein konkludentes Einverständnis ist aber nur dann wirksam, wenn sich ihm zweifelsfrei entnehmen lässt, dass der Berechtigte unwiderruflich mit der Nutzung der Fläche für kirchliche Zwecke einverstanden ist.

3. Die Widmung ist grundsätzlich eine kirchliche Angelegenheit, mit der Folge, dass die Form der Widmung den Kirchen und Religionsgemeinschaften überlassen bleibt. Soweit nach innerkirchlichem Recht keine besondere Form der Widmung (Konsekration, Benediktion) vorgeschrieben ist, kann die Widmung mit der Indienststellung, sofern diese durch einen zuständigen Vertreter der Kirche vorgenommen wird, zusammenfallen. Die erfolgte Amtseinführung eines Pfarrers in das Amt als Pfarrer und die Übergabe der Amtswohnung mit Nebengebäuden und Garten stellt einen Akt dar, dem zugleich die Qualität einer Widmung des Pfarrhauses und seiner Indienststellung beizumessen ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1647
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Erhöht Grunderwerbsteuer die Bemessungsgrundlage für Umsatzsteuer?

BFH, Urteil vom 20.12.2005 - V R 14/04

1. Die unentgeltliche Lieferung öffentlicher Straßen und Flächen durch einen Erschließungsträger in der Rechtsform einer GmbH an ihren Gesellschafter (Gemeinde) unterlag nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 UStG 1993 der Umsatzsteuer.*)

2. Die zur Erschließung dieser Grundstücke bezogenen Leistungen sind zur Ausführung dieser Umsätze verwandt worden.*)

3. Die Grunderwerbsteuer, die der Käufer eines Grundstücks vereinbarungsgemäß zahlt, erhöht das Entgelt für die Grundstückslieferung nicht (Änderung der Rechtsprechung).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1631
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Hat Besitzer Notwegerecht für zugangsloses Grundstück?

BGH, Urteil vom 05.05.2006 - V ZR 139/05

1. Der Besitzer eines zugangslosen Grundstücks kann nicht die Einräumung eines Notwegrechts nach § 917 Abs. 1 BGB verlangen; das gilt auch dann, wenn der Besitzer Eigentümer von Scheinbestandteilen ist, die sich auf einem solchen Grundstück befinden (Fortführung von RGZ 79, 116, 118).*)

2. § 116 Abs. 1 SachenRBerG ist nicht anwendbar, wenn ein Grundstück am 2. Oktober 1990 zu Freizeitzwecken genutzt wurde (§ 2 Abs. 1 Satz 1 SachenRBerG).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1619
ImmobilienImmobilien
Anbringen einer Parabolantenne durch ausländischen Mieter

BGH, Urteil vom 02.03.2005 - VIII ZR 118/04

1. Sind beide Eheleute Mieter, sind sie jeweils allein zur Prozeßführung befugt. Hierbei kann dahingestellt bleiben, ob jedem von ihnen ein eigenes materielles Recht aus dem Mietvertrag zusteht oder ob sie jeweils in Prozessstandschaft auch für den anderen klageberechtigt sind. Sie müssen allerdings Leistung an beide Mieter verlangen.

2. Bei der Entscheidung der Frage, ob der Eigentümer eines Wohnhauses mit Rücksicht auf das dem Mieter zustehende Grundrecht der Informationsfreiheit eine Einschränkung seiner Eigentumsbefugnisse durch Duldung einer Parabolantenne hinnehmen muss, ist bei dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländern deren besonderes Informationsinteresse zu beachten. Diese haben ein anerkennenswertes Interesse, die Programme ihres Heimatlandes zu empfangen, um sich über das dortige Geschehen unterrichten und die kulturelle und sprachliche Verbindung aufrechterhalten zu können.

3. Kann der Mieter mit Hilfe eines Zusatzgerätes und eines bestimmten Programmpaketes fünf Sender seiner Heimat empfangen, so gehen die Interessen des Eigentümers dem Interesse des Mieters am Anbringen einer Parabolantenne regelmäßig vor.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1615
ImmobilienImmobilien
Was fällt unter den Bestandsschutz?

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.03.2006 - 2 L 457/04

Der Bestandsschutz rechtfertigt zwar auch die für die Erhaltung des Bestands notwendigen Reparaturmaßnahmen. Keine derartigen Reparaturmaßnahmen sind aber solche Baumaßnahmen, die so umfangreich sind, dass die Identität der baulichen Anlage nicht mehr erhalten bleibt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1604
ImmobilienImmobilien
Haftung der Baubehörde wegen Nichteinschreitens gg. Voreigentümer?

OLG Hamm, Beschluss vom 19.09.2005 - 11 W 11/05

1. Eine für § 839 BGB relevante Amtspflichtverletzung liegt nur vor, wenn die verletzte Pflicht gerade auch den Inhaber der beeinträchtigten Vermögensposition schützen soll, was voraussetzt, dass der Schutz (zumindest auch) gerade der Interessen des Einzelnen bezweckt ist. Entgegen der Auffassung der Antragstellerin kann das hier nicht angenommen werden.

2. Die Grundsätze, die die Rechtsprechung anhand der Fälle rechtswidrig erteilter Baugenehmigungen entwickelt hat und bei denen der Nachfolger des Adressaten der rechtswidrigen Genehmigung in den Kreis der von der verletzten Amtspflicht geschützten Dritten einzubeziehen ist, sind nicht anwendbar bei Fällen einer versagten Baugenehmigung. Eine analoge Anwendung auf eine Situation nicht erteilter Prozesskostenhilfe scheitert daher an der vergleichbaren Sach- und Rechtslage, da diese Situation eher mit der verweigerten als der rechtswidrig erteilten Baugenehmigung an einen Dritten vergleichbar ist.

3. Die Amtspflicht zu konsequentem Verhalten bezweckt den Schutz derer, die auf solchermaßen konsequentes Verhalten vertrauen und im Hinblick darauf Vermögensdispositionen vornehmen. Im Vertrauen auf ein solches Verhalten vorgenommene Dispositionen sind daher zu beweisen.

4. Im Fall einer baurechtswidrigen Bauerrichtung kann den Beamten auch im Verhältnis zu einzelnen Bürgern eine Pflicht obliegen, zum Zweck der Beseitigung des baurechtswidrigen Zustands tätig zu werden.

5. Das kann auch im Hinblick auf Nachbarn der Fall sein, wenn der rechtswidrige Bau gegen nachbarschützende Bauvorschriften verstößt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1588
ImmobilienImmobilien
Überverbriefung des Kaufpreises als Dreiecksgeschäft

OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2006 - 9 U 57/05

1. Wird in die notarielle Urkunde über einen Immobilienkaufvertrag eine Vereinbarung, dass ein Teil des Kaufpreises an den Käufer über eine dritte Partei zurückgeleitet werden soll, nicht aufgenommen, so ist dies kein Verstoß gegen § 311b BGB. Allein der Umstand, dass die einseitige Verpflichtung des Dritten, den Betrag zurück zu zahlen, nicht beurkundet worden ist, begründet keine Formnichtigkeit im Sinne von § 311b BGB, da eine solche Vereinbarung die vertraglichen Hauptpflichten nicht unmittelbar betrifft.

2. Aufhebungsverträge können mangels gesetzlicher Regelung mit Wirkung sowohl ex nunc, als auch ex tunc abgeschlossen werden. Bei Austauschverträgen besteht im Gegensatz zu Dauerschuldverhältnissen eine widerlegbare Vermutung dahingehend, dass eine Aufhebung mit Rückwirkung gewollt ist.

3. Ist in einer Aufhebungsklausel eine "vollinhaltliche" Vertragsaufhebung angestrebt und wird von der Klausel Gebrauch gemacht, bestehen noch keine Indizien für eine Aufhebung ex tunc oder ex nunc. Ob mit oder ihne Rückwirkung aufgehoben werden soll, ist vielmehr durch Beweiserhebung zu ermitteln.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1587
ImmobilienImmobilien
Sondernutzungsrecht bewirkt Inhaltsänderung aller WEG-Rechte

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.2006 - 3 Wx 290/05

1. Das im Grundbuch eingetragene Sondernutzungsrecht ist ein schuldrechtliches Gebrauchsrecht, das mit seiner Eintragung im Grundbuch eine Inhaltsänderung aller Wohnungseigentumsrechte bewirkt und für das daher gem. § 877 BGB in entsprechender Anwendung von § 873 BGB die dingliche Einigung erforderlich ist. Ein Anspruch auf "Mitwirkung" an einer notariellen Beurkundung der Änderung der Teilungserklärung besteht daher, wenn dies vereinbart wurde, selbst dann, wenn normalerweise für die Eintragung eines Sondernutzungsrechts lediglich eine formfreie dingliche Einigung und deren Bewilligung in grundbuchmäßiger Form (§§ 19, 29 GBO) ausreichend ist.

2. Erfasst ein ursprünglicher Antrag nur diejenigen Positionen aus einer Vereinbarung, die der einen Partei positv sind und der spätere Antrag die für beide Parteien günstigen Punkte enthält, stellt der spätere Antrag damit nur eine Erweiterung des ursprünglichen Antrags dar und der im WEG-Verfahren entsprechend anzuwende § 264 Nr. 2 ZPO, nicht § 263 ZPO, kommt in Betracht.

3. Ist im Falle eines in Aussicht genommenen Hauptvertrages der Vorvertrag noch nicht ausformuliert, so ist ein Antrag auf Mitwirkung an der Errichtung der Urkunde nur dann hinreichend bestimmt, wenn der Antragsteller zugleich den konkreten und ausformulierten Entwurf der betreffenden notariellen Urkunde vorlegen kann.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1570
ImmobilienImmobilien
Notarrecht - Kaufvertrag inkl. neg. Bauverpflichtung: Kosten für Beurkundung

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.12.2005 - 14 Wx 47/04

1. Stellt sich eine in einem Grundstückskaufvertrag übernommene Bauverpflichtung oder ein vereinbartes Veräußerungsverbot als selbständige Leistung des Käufers mit eigenem Wert dar, so ist ihr Wert bei der Geschäftswertberechnung dem Kaufpreis hinzuzurechnen.*)

2. Enthält der Kaufvertrag eine Sanktion für den Fall, daß das Grundstück nicht innerhalb einer bestimmten Zeit bebaut wird, so liegt darin die stillschweigende Vereinbarung einer Bauverpflichtung ("negative" Bauverpflichtung).*)

3. Ausdrücklich vereinbarte und stillschweigend vereinbarte Bauverpflichtung ("positive" und "negative" Bauverpflichtung) sind wesensgleich und deshalb bei der Wertfestsetzung gleich zu behandeln.*)

4. Werden mit der vom Käufer übernommenen Bauverpflichtung wirtschaftliche Ziele verfolgt, so ist ihr Wert unter Zugrundelegung des Verkäuferinteresses nach freiem Ermessen zu bestimmen.*)

5. Der Geschäftswert der Überwachung der Kaufpreiszahlung durch den Notar bemisst sich als Teil des Kaufpreises; der Wert weiterer Leistungen des Käufers bleibt unberücksichtigt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1549
ImmobilienImmobilien
Grundstücksverkehrsgesetz schützt nicht private Interessen Dritter

BGH, Beschluss vom 09.03.2006 - BLw 23/05

Die Sicherung der Existenz land- und forstwirtschaftlicher Betriebe liegt ausschließlich in dem öffentlichen Interesse der Verbesserung der Agrarstruktur. Dieses Interesse zu wahren, obliegt der Genehmigungsbehörde und nicht einem erwerbsinteressierten Dritten.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1519
ImmobilienImmobilien
Offenbarungspflicht bei bei erheblichen Feuchtigkeitsschäden

OLG Hamm, Urteil vom 14.11.2005 - 22 U 110/05

Für jeden Vertragspartner besteht lediglich die Pflicht, den anderen Teil über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck (des anderen) vereiteln können und daher für seinen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach der Verkehrsanschauung erwarten konnte.

Für den Kauf eines Hausgrundstücks bedeutet dies, dass eine Pflicht zur Offenbarung regelmäßig nur wegen verborgener, nicht unerheblicher Mängel oder solcher nicht erkennbarer Umstände anzunehmen ist, die nach der Erfahrung auf das Entstehen bestimmter Mängel schließen lassen (BGH NJW-RR 1990, 847).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1488
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Anspruch der Gemeinde auf Beseitigung von Luftschutzbunkern?

BGH, Urteil vom 07.04.2006 - V ZR 144/05

Ein Anspruch auf Beseitigung aus § 1004 BGB ist im Sinne von § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AKG mit dem Eintritt der Eigentumsstörung, und nicht erst dann entstanden, wenn diese zu einer unmittelbaren Gefahr für Leben oder Gesundheit geführt hat.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1482
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Staatshaftung - Wann hemmen Verhandlungen die Verjährung?

OLG Frankfurt, Urteil vom 04.05.2006 - 1 U 249/05

1. Eine Verjährungshemmung kann nur zugunsten eines Anspruch eintreten, dessen zugrundeliegender Sachverhalt zwischen den Parteien verhandelt wurde.

2. § 39 HeNatG stellt eine abschließende entschädigungsrechtliche Spezialregelung gegenüber dem enteignungsgleichen oder enteignenden Eingriff dar.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1478
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Vereinbarung über Rückzahlung bei arglistiger Täuschung

BGH, Beschluss vom 23.02.2006 - V ZR 201/05

1. Ein übereinstimmendes Verständnis einer Vereinbarung durch die Parteien geht deren Wortlaut und jeder anderweitigen Auslegung vor; das gilt auch dann, wenn dieses Verständnis in der Vereinbarung keinen oder nur einen unvollkommenen Ausdruck gefunden hat.

2. Wird ein Zeuge zum Beweis einer nicht für seine Person maßgebliche innere Tatsache benannt, ist ein derartiger Beweisantrag nur dann erheblich, wenn die Umstände schlüssig dargelegt sind, aufgrund deren er Kenntnis von der inneren Tatsache, also von der übereinstimmenden Vorstellung der Vertragsparteien, erlangt hat.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1477
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Rechtsscheinvollmacht des Geschäftsbesorgers

BGH, Urteil vom 15.11.2005 - XI ZR 375/04

1. Die §§ 171 und 172 BGB sind nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf die einem Geschäftsbesorger erteilte Abschlussvollmacht auch dann anwendbar, wenn dessen umfassende Bevollmächtigung unmittelbar gegen Art. 1 § 1 RBerG verstößt und nach § 134 BGB nichtig ist. An dieser Rechtsprechung hält der Senat - wie er mit Urteilen vom 26. Oktober 2004 (XI ZR 255/03, WM 2005, 127, 130 f., zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) und vom 9. November 2004 (XI ZR 315/03, WM 2005, 72, 73 ff.) im Einzelnen ausgeführt hat - auch unter Berücksichtigung der Entscheidungen des II. Zivilsenats vom 14. Juni 2004 und zwar auch unter Berücksichtigung der dort erörterten Frage der Schutzwürdigkeit der finanzierenden Banken (II ZR 393/02, WM 2004, 1529, 1531 und II ZR 407/02, WM 2004, 1536, 1538) fest.

2. Für die Frage, ob der Vertragspartner den Mangel der Vertretungsmacht bei der Vornahme des Rechtsgeschäfts gemäß § 173 BGB kennt oder kennen muss, kommt es nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes nicht auf die Kenntnis oder das Kennenmüssen der den Mangel der Vertretungsmacht begründenden Umstände an, sondern auf die Kenntnis oder das Kennenmüssen des Mangels der Vertretungsmacht selbst.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1466
ImmobilienImmobilien
Vorsteuer bei Vermietung an Ärzte-GbR

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.12.2005 - 10 U 146/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1455
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Masseverbindlichkeit trotz Grundstücksfreigabe

BGH, Urteil vom 02.02.2006 - IX ZR 46/05

Wenn der Insolvenzverwalter zur Räumung eines Grundstücks rechtskräftig verurteilt worden ist, kann er durch die Freigabe des Grundstücks nicht mehr bewirken, dass diese Masseverbindlichkeit erlischt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1438
ImmobilienImmobilien
Käufer muss Kenntnis der Bank für Überteuerung beweisen

OLG Frankfurt, Urteil vom 22.02.2006 - 9 U 37/05

1. Ein Wissensvorsprung der kreditgebenden Bank in Bezug auf eine sittenwidrige Überteuerung der finanzierten Wohnung, der eine Aufklärungspflicht begründet, setzt neben der objektiven Überteuerung der Immobilie auch die Kenntnis der Bank davon voraus. Eine solche muss der Darlehensnehmer darlegen und beweisen. Zu seinen Gunsten greift weder ein Anscheinsbeweis noch eine tatsächliche Vermutung der Kenntnis allein aufgrund der objektiven Überteuerung.*)

2. Für einen Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Widerrufsbelehrung nach HWiG nach den Entscheidungen des EuGH vom 25.10.05 (C 350/03 und C 229/04) muss die unterlassene Belehrung kausal für den eingetretenen Schaden gewesen sein. Besteht der Schaden im Abschluss eines Kaufvertrages über eine überteuerte Immobilie, kann grundsätzlich keine Kausalität bestehen, wenn der Kaufvertrag vor dem Darlehensvertrag abgeschlossen werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1435
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Aufwendungen für die Ablösung eines Erbbraurechts

BFH, Urteil vom 13.12.2005 - IX R 24/03

Aufwendungen eines erbbauverpflichteten Grundstückseigentümers zur Ablösung des Erbbaurechts zählen zu den Herstellungskosten des anschließend auf dem Grundstück nach dem Abriss der vorhandenen Bebauung neu errichteten Gebäudes.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1409
ImmobilienImmobilien
Unentgeltliche Grundstücksübertragung: Grunderwerbsteuerfreiheit?

BFH, Urteil vom 29.03.2006 - II R 15/04

Die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (hier: Bereitstellung von Krankenhäusern) erfolgende unentgeltliche Grundstücksübertragung durch einen Träger öffentlicher Verwaltung (hier: Landkreis) auf eine GmbH, deren alleiniger Gesellschafter er ist, ist keine freigebige Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG und deshalb auch nicht nach § 3 Nr. 2 GrEStG von der Besteuerung ausgenommen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1399
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grundstückskauf: Unzulässige Koppelung "Planung gegen Grundstück"

OLG München, Urteil vom 20.09.2005 - 28 U 2660/05

1. Die Übertragung eines stark renovierungsbedürftigen Grundbesitzes im Zusammenhang mit dem Erlass einer Ortsabrundungssatzung stellt eine unzulässige Koppelung dar.

2. Wird im Zusammenhang mit einer Ortsabrundungssatzung ein Uferweg geplant und vom Grundstückseigentümer eine entsprechende Dienstbarkeit und Grundabtretung gefordert, besteht insoweit ein innerer Zusammenhang zwischen den Leistungen, so dass eine unzulässige Koppelung nicht vorliegt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1390
ImmobilienImmobilien
Ableitung von Niederschlagswasser über Privatgrundstück

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.05.2006 - 1 A 11462/05

Auch die Rechtmäßigkeit eines Feuerwehreinsatzes zur Abwehr von Wassergefahren, die durch wild abfließendes Oberflächenwasser ausgelöst werden, beurteilt sich grundsätzlich danach, ob die Lage aus der Sicht im Zeitpunkt der Einsatzentscheidung in vertretbarer Weise eingeschätzt worden ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1389
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kein Steuerverlust bei der Vermietung trotz Verkaufsabsichten

BFH, Urteil vom 27.10.2005 - IX R 3/05

1. Die historische Bausubstanz des vom Steuerpflichtigen vermieteten Gebäudes spricht ebenso wenig gegen die typisierende Annahme der Einkünfteerzielungsabsicht wie die aus Gründen des Denkmalschutzes bedingte Unabgeschlossenheit der Wohnungen (Ergänzung zum BFH-Urteil vom 19.04.2005 - IX R 10/04, BFHE 210, 20, BStBl II 2005, 692).

2. Wer vermietet oder vermieten will, nutzt sein Gebäude nicht im Sinne von § 10f Abs. 1 Satz 2, 4 EStG zu eigenen Wohnzwecken, auch wenn er dabei ohne Einkünfteerzielungsabsicht handelt.

Dokument öffnen Volltext